Verursachergerechte Abfallgebühren in der gesamten Region Trier ab 2020

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Verursachergerechte Abfallgebühren in der gesamten Region Trier ab 2020"

Transkript

1 Kreisnachrichten Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Ausgabe 33/2019 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, Verursachergerechte Abfallgebühren in der gesamten Region Trier ab 2020 Es gibt keinen Tag, an dem zum Klimaschutz nicht darüber diskutiert wird, was der bessere Weg ist: Klare Verbote oder doch lieber Appelle an das selbstverantwortliche Handeln, bei der sich jede und jeder selbst entscheidet, das eigene Verhalten den Verhältnissen anzupassen und vielleicht auf Geländewagen, Flugreisen und Fleisch aus Massentierhaltung zu verzichten oder sich einzuschränken. Beim Abfall können sich die Kundinnen und Kunden des Zweckverbandes Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.) nun entscheiden, wie weit ihre Zulassungsstelle geschlossen Die Außenstelle der Zulassungsstelle in der Verbandsgemeindeverwaltung Bernkastel-Kues ist am Freitag, 16. August 2019, geschlossen. Verantwortlich für den Inhalt der Kreisnachrichten: Kreisverwaltung Postfach 1420, Wittlich Ansprechpartner: Mike-D. Winter, Tel.: 06571/ Telefax: 06571/ Selbstverantwortung geht. Wenn sie sich darauf einlassen oder schon darauf achten, möglichst wenig Abfall zu produzieren, haben sie die Chance weiterhin mit geringen Abfallgebühren auszukommen und damit auch im bundesweiten Vergleich wie bisher mit die niedrigsten Beträge zu zahlen. Wenn nicht, dann wird es teurer. So stellt Verbandsdirektor Max Monzel die für 2020 vorgesehene neue, verursachergerechte Gebührenstruktur den Vertreterinnen und Vertretern der Verbandsversammlung vor. Der A.R.T. hat in der Sitzung seinen Verbandsmitgliedern - der Stadt Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg,, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel - empfohlen, das per Beschluss des Gremiums vor zwei Jahren auf den Weg gebrachte Logistikkonzept 2020 nunmehr in der Abfall- und Gebührensatzung umzusetzen. Bevor die Verbandsversammlung im September die Satzungen beschließt, haben die Verbandsmitglieder das Recht über die jeweiligen Gebührensätze in ihren Kreistagen und im Trierer Stadtrat zu diskutieren und zu entscheiden. In Bezug auf die neue Gebührenstruktur richtet sich die A.R.T.-Verwaltung nach den gesetzlichen Vorgaben. So darf der öffentlich-rechtliche Entsorgungsträger weder Gewinne noch Verluste planen. Letzteres zeichnet sich jedoch für die kommenden Jahre ab. Sei es, weil wie in Trier und dem Landkreis Trier-Saarburg die Gebühren seit 13 Jahren auf niedrigstem Niveau waren und nicht mehr auskömmlich sind oder weil die für die 23 Deponiestandorte in der Region errechneten Rückstellungen für die gesetzlich vorgeschriebene Nachsorgezeit nicht ausreichen Deshalb waren und sind Gebührenerhöhungen unumgänglich erklärt Stefan Mock, Bereichsleiter beim A.R.T. und zuständig für die Finanzen, während der öffentlichen Sitzung der Verbandsversammlung. Auch nach dem Abfallwirtschaftsplan für Rheinland- Pfalz hat sich der A.R.T. zu richten. Beim Hausabfall geht dieser von einer Zielgröße von jährlich maximal 140 kg pro Einwohner für 2025 aus. Im Entsorgungsgebiet des A.R.T. liegt dieser Wert bei jährlich über 210 kg pro Einwohner. Um die Hausabfallmenge zu senken, hält die Landesregierung unter anderem die Einführung verursachergerechter Gebührensysteme sowie die Förderung der Abfallvermeidung für notwendig. Gleichzeitig verlangt die Aufsichts- und Dienstleistungsdirektion (ADD), dass es im Entsorgungsgebiet des A.R.T. innerhalb von 10 Jahre einheitliche Gebühren gibt. Dies ist derzeit noch nicht der Fall. Neue Abfallgebühren ab 2020 Aus diesen Gründen vereinheitlicht der A.R.T. Schritt für Schritt das Leistungsangebot. Außerdem soll es ab 2020 im Entsorgungsgebiet des A.R.T., also in Trier und den Landkreisen Trier-Saarburg,, Eifelkreis Bitburg-Prüm und Vulkaneifel neue und verursachergerechte Abfallgebühren geben. Diese werden zwar von Landkreis zu Landkreis aufgrund der noch bestehenden eigenen Gebührenhaushalte unterschiedlich sein. Die Berechnungsgrundlage wird dagegen einheitlich sein. Dabei wird zunächst festgestellt, wie viele Personen auf einem bebauten Grundstück wohnen. Die Anzahl der Wohnungen spielt keine Rolle. Für jede Person werden 20 Liter für 2 Wochen als Mindestvolumen gerechnet. Daraus ergibt sich, welche Behältergröße mindestens aufgestellt wird. Die kleinste Größe ist ein 80-l-Behälter. Den können sich auf dieser Grundlage bis zu vier Personen teilen. Mit den Gebühren für diesen Behälter sind 13 Leerungen des Restabfallbehälters, aber auch die Einsammlung von Altpapier, Sperr-, Bio- und Problemabfall, die Grüngutsammelstellen, die Wertstoffhöfe, die Deponienachsorge und vieles mehr mit abgedeckt. In Trier und Trier-Saarburg würde die Gebühr für dieses Paket ab 2020 bei 13 Leerungen eines 80-l-Restabfallbehälters 78,44, im Landkreis 124,67, im Eifelkreis Bitburg-Prüm 81,56, im Landkreis Vulkaneifel 110,44 pro Jahr kosten. Wer will kann (Fortsetzung auf Seite 3)

2 Seite 2 Öffentliche Bekanntmachungen und Ausschreibungen Diese öffentlichen Bekanntmachungen und Ausschreibungen finden Sie auch im Internet unter bzw. Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung gemäß 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 10 Abs. 1 Nr. 1 Verwaltungszustellungsgesetz sowie 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Fachbereich 13 Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene/r: Brandy Leif letzte bekannte Anschrift: Moselkern, Oberstraße 28 Datum und Aktenzeichen des Schreibens: und , Az.: M Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien -, Kurfürstenstraße 16, Wittlich, eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb von zwei Wochen nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt. Wittlich, Kreisverwaltung - Fachbereich 13 - Finanzielle Hilfen für Familien - Kurfürstenstraße Wittlich Im Auftrag gez. Claudia Teusch Öffentliche Bekanntmachung zum Zwecke der öffentlichen Zustellung Bekanntmachung nach dem Grundstückverkehrsgesetz gem. 1 Abs. 1 Landesverwaltungszustellungsgesetz in Verbindung mit 10 Abs. 1 Nr.1 Verwaltungszustellungsgesetz sowie 1 Abs. 1 der Hauptsatzung des Landkreises, jeweils in den aktuell gültigen Fassungen. Folgende Person, deren Aufenthalt allgemein unbekannt ist, wird benachrichtigt, dass die Kreisverwaltung Fachbereich 21 Verkehr und Zulassung, Kurfürstenstraße 16, Wittlich, gegen sie eine zustellungsbedürftige Entscheidung getroffen hat. Betroffene/r: Herr Dogan Erer letzte bekannte Anschrift: Alte Poststraße 31, Monzelfeld Datum und Aktenzeichen des Schreibens: , Az.: FB21-JG Das Schriftstück kann von der/dem Betroffenen oder von einer durch sie/ ihn bevollmächtigten Person bei der Kreisverwaltung Fachbereich 21, Kurfürstenstraße 16, Wittlich, eingesehen werden. Durch die öffentliche Zustellung werden Fristen in Gang gesetzt, nach deren Ablauf Rechtsverluste drohen. Die Entscheidung gilt als zugestellt, wenn seit dem Tag dieser Bekanntmachung zwei Wochen vergangen sind. Die Entscheidung über die Festsetzung der Verwaltungsgebühr erlangt Bestandskraft, wenn der/die Betroffene nicht innerhalb eines Monats nach Zustellung schriftlich oder zur Niederschrift bei der Kreisverwaltung Bernkastel- Wittlich Widerspruch einlegt. Wittlich, Kreisverwaltung - Fachbereich 21 Verkehr und Zulassung Kurfürstenstraße Wittlich Im Auftrag gez. Jörg Goller Über die Genehmigung zur Veräußerung nachstehender Grundstücke ist nach dem Grundstückverkehrsgesetz zu entscheiden: GEMARKUNG: DISTRIKT: WIRTSCHAFTSART: GRÖSSE: ================================================================ Osann Im Kompenbüsch Waldfläche 0,6323 ha Kinheim Im Petsch Landwirtschaftsfläche 0,1580 ha Bausendorf Aufm Hageflur Landwirtschaftsfläche 0,5023 ha Landwirte/Forstwirte, die zur Aufstockung ihres Betriebes am Erwerb des(r) Grundstücks(e) interessiert sind, werden gebeten, dies der Unteren Landwirtschaftsbehörde bei der Kreisverwaltung, Kurfürstenstraße 16, Wittlich, bis spätestens schriftlich mitzuteilen. Bekanntmachung des Wahlleiters des Landkreises zur Eintragung der von der Meldepflicht befreiten wahlberechtigten ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und der deutschen Einwohnerinnen und Einwohnern mit Migrationshintergrund in das Wählerverzeichnis I. Am Sonntag, dem 27. Oktober 2019, findet die Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises statt. II. 1. Wahlberechtigte ausländische Einwohnerinnen und Einwohner, die von der Meldepflicht befreit und deshalb in der Gemeinde nicht gemeldet sind und daher auch nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden können, können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Morbach oder der Stadtverwaltung Wittlich beantragen. 2. Aus dem Melderegister ist nicht ersichtlich, wie die deutsche Staatsangehörigkeit erworben wurde. Daher können wahlberechtigte deutsche Staatsangehörige, die die deutsche Staatsbürgerschaft erworben haben a. als Spätaussiedler oder deren Familienangehörige nach 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes, b. durch Einbürgerung, c. nach 4 Abs. 3 des Staatsangehörigkeitsgesetzes oder d. nach 4 Abs. 1 in Verbindung mit Abs. 4 des Staatsangehörigkeitsgesetzes und ein Elternteil Ausländer oder Spätaussiedler oder dessen Familienangehöriger nach 7 des Staatsangehörigkeitsgesetzes ist (Wahlberechtigte mit Migrationshintergrund), nicht von Amts wegen in das Wählerverzeichnis eingetragen werden; sie können ebenfalls ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Morbach oder der Stadtverwaltung Wittlich beantragen. III. Die nicht meldepflichtigen ausländischen Einwohnerinnen und Einwohner und die deutschen Wahlberechtigen mit Migrationshintergrund können ihre Eintragung in das Wählerverzeichnis bis zum Sonntag, dem 06. Oktober 2019 bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung bzw. der Gemeindeverwaltung Morbach oder der Stadtverwaltung Wittlich beantragen. Antragsvordrucke können Sie bei den vorgenannten Stellen erhalten. Bei dem genannten Termin handelt es sich um keine Ausschlussfrist. Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 15. Oktober 2019 bekanntgegeben. Für den Fall, dass die Wahl stattfindet, weise ich darauf hin, dass nach 9 Abs. 2 der Satzung über den Beirat für Migration und Integration des Landkreises an der Wahl teilnehmen kann -auch wenn er nicht in das Wählerverzeichnis eingetragen ist-, wer bis zum Freitag, dem 25. Oktober 2019, Uhr bei der zuständigen Verbandsgemeindeverwaltung Morbach oder Stadtverwaltung Wittlich eine Wahlberechtigung nachweisen kann und die Aufnahme ins Wählerverzeichnis und die Aushändigung von Wahlunterlagen beantragt hat. Der Nachweis erfolgt je nach Status durch Vorlage insbesondere einer auf ihn lautenden Meldebescheinigung, Einbürgerungsurkunde oder Bescheinigung nach 15 Abs. 1 oder Abs. 2 Bundesvertriebenengesetz (BVFG) oder durch Vorlage des Nationalpasses der Eltern, eines Schreibens einer ausländischen Behörde desjenigen Staates, dessen Staatsangehörigkeit die Person besitzt, oder eines behördlichen Schreibens aus einem Optionsverfahren gemäß dem zur Zeit geltenden 29 des Staatsangehörigkeitsgesetzes über die sogenannte Optionspflicht. Wittlich, den 07. August 2019 Kreisverwaltung Gregor Eibes (Landrat und Wahlleiter) Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Beirates für Migration und Integration des Landkreises Bernkastel- Wittlich A. Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 08. April 2019 den Tag der Wahl des Beirats für Migration und Integration des Landkreises auf Sonntag, dem 27. Oktober 2019, festgelegt. B. I. Zur Vorbereitung der am 27. Oktober 2019 vorgesehenen Wahl des Beirates für Migration und Integration lade ich ein zur Einreichung von Wahlvorschlägen. Gewählt werden 10 Beiratsmitglieder. II. Jeder Wahlberechtigte kann einen oder mehrere Wahlvorschläge mit einer/einem oder höchstens 20 Bewerberinnen/Bewerbern einreichen; er kann sich auch selbst vorschlagen. In diesem Rahmen können auch Vereine, Verbände oder sonstige Organisationen sowie politische Parteien

3 und Wählergruppen Wahlvorschläge einreichen. Der Wahlvorschlag ist in diesem Fall mit einer Kurzbezeichnung der einreichenden Organisation zu versehen. Es sind nur Wahlvorschläge mit schriftlicher Zustimmung der Vorgeschlagenen gültig. Der Wahlvorschlag ist außerdem vom Vorschlagenden zu unterzeichnen. Im Wahlvorschlag sind der Vorschlagende und die Bewerber (Name, Vorname, Geburtsdatum und Anschrift) eindeutig zu bezeichnen und etwaige weitere Merkmale (Beruf, Stand), sofern diese zur Identifizierung erforderlich sind. Der Vorschlagende stellt sicher, dass der Bewerberin oder dem Bewerber die Datenschutzinformation zur Zustimmungserklärung zur Wahl des Beirates für Migration und Integration gegeben werden. III. Die vollständig unterzeichneten Wahlvorschläge sollen möglichst frühzeitig bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Kommunales und Recht, Torhaus West, Kurfürstenstraße 16, Wittlich eingereicht werden. Die Einreichungsfrist läuft am Montag, dem 9. September 2019, 18 Uhr ab. Diese Frist ist eine Ausschlussfrist. IV. Vordrucke für Wahlvorschläge, Zustimmungserklärungen mit Datenschutzinformation der Bewerber und Bescheinigungen der Wählbarkeit können Sie bei der Kreisverwaltung, Fachbereich Kommunales und Recht, Torhaus West, Kurfürstenstraße 16, Wittlich erhalten. Wir stehen Ihnen auch gerne für Auskünfte und Hilfestellungen zur Verfügung. C. Die Wahl findet nicht statt, wenn keine Wahlvorschläge eingereicht oder zugelassen werden oder die Zahl der zugelassenen Bewerberinnen und Bewerber insgesamt nicht die Zahl der zu wählenden Mitglieder des Beirates übersteigt. Ob die Wahl stattfinden kann oder nicht, wird spätestens bis 15. Oktober 2019 bekanntgegeben. Wittlich, den 07. August 2019 Kreisverwaltung Gregor Eibes (Landrat und Wahlleiter) Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises Am Montag, den , findet um 14:30 Uhr, Kreisverwaltung, Großer Sitzungssaal (N 8) in Wittlich eine öffentliche und eine nichtöffentliche Sitzung des Kreisausschusses des Landkreises statt. TAGESORDNUNG B. NICHTÖFFENTLICHE SITZUNG: 1. Personalangelegenheit A. ÖFFENTLICHE SITZUNG: 2. Einwohnerfragestunde 3. Mitteilungen 3.1 IV. Quartalsbericht Vergaben 4.1 Erneuerung der Flachdachabdichtungen und einer Fassade an der IGS Morbach - Auftragsvergabe 4.2 Errichtung eines Anbaus für die Oberstufe an der IGS Salmtal - Vergabe der Einrichtung der Naturwissenschaftlichen Räume 5. Satzung über die Durchführung von Sozialaufgaben 6. Satzung über die Durchführung von Aufgaben nach dem Asylbewerberleistungsgesetz 7. Eigentumsübertragung auf den Landkreis für schulische Zwecke - Grundstück Gemarkung Kues, Flur 2, Flurstück 642/5; Eigentümerin Stadt Bernkastel-Kues; - Grundstück Gemarkung Kues, Flur 3 Flurstück 265/2; Eigentümerin Verbandsgemeinde Bernkastel-Kues; 8. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.): Änderung der Abfallsatzung 9. Zweckverband Abfallwirtschaft Region Trier (A.R.T.): Neufassung der Gebührensatzung 10. ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord Vorabbekanntmachung der Verkehrsleistungen des Linienbündels Eifel-Kondelwald 11. ÖPNV-Konzept Rheinland-Pfalz Nord Kooperations- und Finanzierungsvertrag für das Linienbündel Eifel-Kondelwald 12. Information über den Bau- und Finanzierungstand von Kreisstraßenbaumaßnahmen 13. Planung von Ortsdurchfahrten - K 21, OD Plein - K 100, OD Morbach-Gutenthal 14. Planungsstand der B 50 neu zwischen Longkamp und Büchenbeuren - Antrag der FWG-Kreistagsfraktion vom Verschiedenes 16. Mitteilungen 17. Personalangelegenheiten 18. Vergaben 18.1 Mitteilung von Submissionsergebnissen 18.2 Beschaffung eines Kommandowagens (KdoW) für die Brandschutzdienststelle und den Katastrophenschutz 19. Eilentscheidungen - Beschaffung eines Mehrzweckfahrzeuges (GW-IuK) für die Führungsgruppe Technische Einsatzleitung (FüGr-TEL) des Landkreises - Personalangelegenheiten 20. Bedarf an Büroarbeitsplätzen für die Verwaltung des Landkreises 21. Vorbereitung der Tagesordnung für die Kreistagssitzung am Umsetzung von Ratsbeschlüssen 23. Verschiedenes Wittlich, 9. August 2019 Kreisverwaltung gez. Gregor Eibes, Landrat (Fortsetzung von Seite 1) den Behälter auch öfter leeren lassen. Dies ist alle 14 Tage möglich. Jede weitere Leerung kostet für das gewählte Beispiel des 80-l-Abfallbehälters je nach Gebiet zwischen 9,15 und 9,66. Erfahrungen im Landkreis, wo dieses System schon 2001 eingeführt wurde, zeigen, dass die meisten Nutzerinnen und Nutzer mit 14 bis 17 Leerungen im Jahr auskommen. Außerdem zeigte sich, dass die Anzahl und das Ausmaß an widerrechtlichen Ablagerungen sich unwesentlich verändert hat. Natürlich bedeutet das zunächst einmal eine Umstellung und viel Information für Eigentümer, Vermieter, Mieter, Großkunden, ist sich Stefan Mock sicher. Vom Landkreis durften wir lernen, dass sich das System, das bundesweit angewandt wird, schnell etabliert hat, fügt er hinzu. Der A.R.T. wird bei den Kreis-, Stadt- und Verbandsgemeindeverwaltungen im gesamten Entsorgungsgebiet Bürgersprechstunden einrichten und das System vor Ort in Einzelgesprächen erklären. Dies setzt Seite 3 Endspurt beim Lesesommer Acht Wochen läuft der Lesesommer 2019 bereits und biegt damit auf die Zielgerade ein. Offiziell geht er am Samstag, den 17. August, zu Ende. allerdings voraus, dass die politischen Gremien die Gebührenseite beschlossen haben und die Höhe der zukünftigen Gebühren feststeht, erklärt der Bereichsleiter. Der A.R.T. bietet auf seiner Internetseite unter und am Abfall-Telefon ( ) zu vielen Abfallarten Tipps zur Abfallvermeidung an und erklärt, was wiederverwendet oder wie am besten verwertet wird. Unter www. art-trier.de/tauschen können ohne Einloggen oder Passwort Gegenstände zum Verschenken oder Tauschen kostenlos inseriert werden. Gleichzeitig baut der A.R.T. die mechanisch-biologische Trocknungsanlage aus, damit über die Metalle und Ersatzbrennstoffe hinaus weitere Materialien aussortiert und einer höherwertigen Verwertung zugeführt werden können. Insgesamt geht es darum, Ressourcen zu schonen oder im Kreislauf zu halten und die Gebühren so niedrig wie möglich zu gestalten, erklärt Max Monzel. Unabhängig davon stimmen wir jedes Mal, wenn wir im Supermarkt unterwegs sind, ab: über Klimaschutz, über Rohstoffe und über den Abfall. Die Stadt- und Kreisergänzungsbücherei in Wittlich ist an diesem Tag aber wegen der Säubrennerkirmes geschlossen. Da bereits ab dem 13. August die Parkraumsituation sehr beengt ist, bietet die Bücherei den Teilnehmern eine Verlängerung an. Die zum erfolgreichen Abschluss des Lesesommers notwendigen Interviews werden noch bis zum 24. August geführt und die Clubausweise anschließend zurückgenommen. Im Gegenzug erhalten die Kinder und Jugendlichen dann ihre Eintrittskarten für die große Lesesommer-Abschlussparty am 20. Oktober im Bungert-Oktoberfestzelt.

4 Seite 4 Soziale Wohnraumförderung an aktuelle Marktlage angepasst Verbesserung der Förderkonditionen und Zinssenkungen Um die Bezieher niedriger und mittlerer Einkommen im angespannten Immobilienmarkt zu unterstützen, traten zum 1. Mai 2019 Anpassungen der Programme zur sozialen Wohnraumförderung des Landes in Kraft. Zusätzlich senkte die Investitions- und Strukturbank Rheinland-Pfalz (ISB), Festkonzert feiert 300 Jahre Andeler Dom Festkonzert 300 Jahre Andeler Dom am Freitag, 16. August, Uhr Evangelische Kapelle, Andel Aus Anlass des 300. Geburtstag der im Volksmund liebevoll Andeler Dom genannten Kapelle ist die Musikschule des Landkreises auf Einladung des Mülheimer Pfarrers Thomas Berke zu Gast in dem alten Gotteshaus. Das Jubiläumskonzert wird getragen von verschiedenen Streichergruppen und Violinsolisten unter der Leitung von Peter Mohrs. Die Orgelbegleitung der jungen Musiker übernimmt der Organist Wolfgang Fink, der auf dem Orgelpositiv aus der Orgelwerkstatt Oberlinger spielt. Er bereichert das Programm außerdem mit Solo-Werken von Jeremiah Clarke, Léon Boëllmann und Bernhard Krol. Dazu setzt der mehrfache Jugend musiziert- Preisträger Thomas Leonard interessante Kontrapunkte. Der Percussionist gewährt einen Einblick in die faszinierende Welt des Marimbaphons. Die Streicher-Ensembles musizieren unter anderem Werke aus der Barockzeit von G. Fr. Händel und G. Ph. Telemann und machen zum Ausklang mit Reels & Jiggs einen Abstecher auf die grüne Insel Irland. Pfarrer Thomas Berke rundet das Konzert mit Gedanken und Texten ab. Der Eintritt zu dem Konzert ist frei! die die Förderprogramme umsetzt, die Zinsen im Wohneigentumsprogramm. Die Zinssenkungen erfolgen bei den Darlehenstypen Wohneigentum und Modernisierung von Wohneigentum : Bei einer Zinsfestschreibung von 10 beziehungsweise 15 Jahren fällt der Zinssatz auf 0,65 Prozent beziehungsweise auf 1,0 Prozent. Bei einer Zinsfestschreibung von 20 Jahren fällt der Zinssatz auf 1,25 Prozent und bei einer Festschreibung bis zur Volltilgung auf 1,35 Prozent. Zudem wurden die Tilgungszuschüsse bei den Darlehen für den Kauf, Bau oder die Modernisierung selbst genutzter Wohnimmobilien angehoben: Wessen Einkommen nicht mehr als zehn Prozent über den im Landeswohnraumgesetz festgeschriebenen Einkommensgrenzen liegt, profitiert jetzt beim ISB-Darlehen Wohneigentum von Tilgungszuschüssen in Höhe von 7,5 Prozent des Gesamtdarlehens. Beim ISB-Darlehen Modernisierung beziffern sich die Tilgungszuschüsse sogar auf 15 Prozent des Gesamtdarlehens. Auch alle anderen Förderberechtigten, die mittels eines ISB-Darlehens selbst genutztes Wohneigentum modernisieren, erhalten ab sofort Innovationswoche Eifel startet am 3. September 2019 Die zweite Auflage der Innovationswoche Eifel startet am 3. September mit Veranstaltungen in den Kreisen Bitburg-Prüm, Euskirchen und Vulkaneifel. Weiter geht es mit Veranstaltungen in der StädteRegion Aachen und den Landkreisen Cochem- Zell und Trier-Saarburg. Unter dem Dach des Handlungsfelds Technologie & Innovation der Zukunftsinitiative Eifel, das bereits seit dem Jahr 2005 Menschen aus der Eifel zusammenbringt, finden in der Zeit vom 3. September bis 13. September 2019 insgesamt sieben Veranstaltungen statt. Von Informationsveranstaltungen zu Themen wie Cyber Sicherheit, Mobilität und Digitalisierung bis hin zu Preisverleihungen und Netzwerkveranstaltungen. Die Veranstaltungen zeigen, wie vielfältig die Veranstaltungs- und Vernetzungsangebote in der Eifel sind. Hauptzielsetzung der Innovationswoche ist, den Austausch zwischen den Unternehmen in der Eifel weiter anzuregen und zur Bildung von neuen Netzwerken beizutragen. Alle Veranstaltungen sind kostenfrei, eine Anmeldung ist erforderlich. Weitere Programm 03. September :00 Uhr Kreishaus Euskirchen Jülicher Ring Euskirchen Networking 4.0 "Cybersicherheit" ScienceLink: Business meets future Anmeldung bis zum beim Kreis Euskirchen, Stabsstelle Struktur und Wirtschaftsförderung, Michael Franssen, Tel.: , michael.franssen@kreis-euskirchen.de 09. September :00 Uhr Kreisverwaltung Euskirchen Jülicher Ring Euskirchen Unternehmersprechtag: Was ist auf dem Weg zur Patentanmeldung zu beachten? Anmeldungen bis zum beim Kreis Euskirchen, Stabsstelle Struktur- und Wirtschaftsförderung, Michael Franssen, Tel.: , michael.franssen@kreis-euskirchen.de 11. September :00 Uhr KM+W Klein Maschinen- und Werkzeugbau GmbH Zum Kehr Lutzerath und Schreinerei Kaspari GmbH & Co. KG Im Kehr Lutzerath Chancen und Herausforderungen der Digitalisierung - IT-Sicherheit in der Produktion Anmeldung bis zum bei der Wirtschaftsförderung des Landkreises Cochem-Zell, Tel.: 02671/61-888, Wir.Leben.Eifel wirtschaftsfoerderung@cochem-zell.de Weitere Informationen erhalten sie bei den jeweiligen Ansprechpartnern oder unter Tilgungszuschüsse in Höhe von 5,0 Prozent. Zur Beantragung des Darlehens wird eine Förderbestätigung benötigt. Die Anträge ISB-Darlehen Selbst genutztes Wohneigentum und ISB-Darlehen Modernisierung und Instandsetzung von selbst genutztem Wohnraum sind vor Baubeginn bei der Kreisverwaltung zu stellen. Ansprechpartnerin für alle Fragen der Wohnraumförderung ist Silvia Maas, Tel.: , silvia. maas@bernkastel-wittlich.de. Beratungsgespräche bedürfen einer vorherigen Terminabsprache. Informationen finden Interessierte unter eifel.info/ Innovationswoche EIFEL bis 13. September September :30 bis 17:00 Uhr Petronik Automation GmbH Daimlerstr Bitburg Netzwerktreffen Innovation Anmeldungen bis zum bei der Kreisverwaltung des Eifelkreises Bitburg-Prüm, Amt für Wirtschaftsförderung, Günter Gansen, gansen.guenter@bitburg-pruem.de 03. September :30 Uhr Historische Wassermühle Birgel Mühlenstr Birgel Preisverleihung zum Abschlussarbeitenpreis FunkenSprüher Anmeldung bis zum bei der WFG Vulkaneifel mbh, Christina Kirst, Tel.: , christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de 11. September :00 bis 16:00 Uhr Industriepark Region Trier Europa-Allee Föhren Erstberatung zur Digitalisierung Kostenfreie Hilfestellung zu IT-Sicherheit, Unternehmenswebseiten und Software zur Unterstützung im Betrieb, Fördermöglichkeiten und anderen Digitalisierungsthemen. Anmeldungen bis zum bei Hubert Rommelfanger (Wirtschaftsförderung Trier-Saarburg), Tel.: , info@wfg-trier-saarburg.de oder Markus Lautwein (Wirtschaftsförderung des Landkreises ), Tel.: , wirtschaftsfoerderung@bernkastel-wittlich.de 13. September :00 Uhr HIMO Monschau Am Handwerkrzentrum Monschau Innovative Mobilität Privat und im Betrieb Anmeldung bis zum über das Seminarportal der StädteRegion Aachen. -aachen.de/, Ansprechpartner ist Jan Pontzen, Wirtschafts- förderung der StädteRegion Aachen, Tel.: Eine Aktion der Zukunftsinitiative Eifel Handlungsfeld Technologie und Innovation Kalvarienbergstr Prüm

5 Seite 5 Foto: Ralf Cornesse ThemenTreff - Donnerstag, 5. September 2019, 18:30 Uhr mit Klaus Schäfer - Freier Journalist, Kommunikationsberater und Dozent, Bonn Carsten Heescher / Tobias Gompelmann - sentio-media UG, Gerolstein Mit Vertrauen und Emotionen Schritt für Schritt eine Marke aufbauen Für Gründer, Unternehmer und Mitarbeiter Die Vorträge erläutern systematisch die Strategien auf dem Weg von der Marktpositionierung bis zum Aufbau einer Marke. Nicht jedes Unternehmen muss oder kann dieses Ziel erreichen wenn das aber angestrebt wird, gibt es grundlegende kommunikative Schritte, die beachtet werden sollten. Was macht Produkte oder Dienstleistungen zu einer Marke, wie kann man Emotionen wecken und welche visuellen und sprachlichen Möglichkeiten der multimedialen Realisierung sind interessant? Ort: Anmeldung: Technologie- und Gründerzentrum (TGZ) Daun, Konrad-Zuse-Str. 3, Nerdlen, Wirtschaftsförderungsgesellschaft Vulkaneifel mbh Christina Kirst, Tel.: 06592/ , christina.kirst@wfg-vulkaneifel.de Wirtschaftsförderung des Landkreises Markus Lautwein, Tel.: 06571/ , wirtschaftsfoerderung@bernkastel-wittlich.de Wirtschaftsförderung des Landkreises Cochem-Zell Sandra Hendges-Steffens, Tel.: 02671/61-888, wirtschaftsfoerderung@cochem-zell.de Mit freundlicher Unterstützung: Kreissparkasse Vulkaneifel Volksbank RheinAhrEifel eg Volksbanken Raiffeisenbanken im Landkreis Cochem-Zell Sparkasse Mittelmosel Eifel Mosel Hunsrück Volksbank Eifel eg Vereinigte Volksbank Raiffeisenbank eg

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße

AMTSBLATT des Landkreises Südliche Weinstraße des Landkreises Jahrgang Nummer Datum 2014 28 13.08.2014 I N H A L T Öffentliche Bekanntmachung über den Wahltag und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Beirates für Migration

Mehr

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mayen-Koblenz über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 03.07.2014 Inhaltsverzeichnis 1 Einrichtung und Aufgaben... 2 2 Zahl der Mitglieder... 2 3 Verfahren

Mehr

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

S a t z u n g. der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom S a t z u n g der Stadt Andernach über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 10.07.2014 Der Stadtrat hat am 10.07.2014 aufgrund des 24 und des 56 der Gemeindeordnung (GemO) Rheinland-Pfalz

Mehr

Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung des Landkreises Mainz-Bingen über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom 22.09.2014 3.11 Der Kreistag hat aufgrund des 17 der Landkreisordnung (LKO) in Verbindung mit 49 a

Mehr

S a t z u n g über die Einrichtung und die Durchführung der Wahlen eines Beirates für Migration und Integration in der Fassung vom

S a t z u n g über die Einrichtung und die Durchführung der Wahlen eines Beirates für Migration und Integration in der Fassung vom STADT GERMERSHEIM S a t z u n g über die Einrichtung und die Durchführung der Wahlen eines Beirates für Migration und Integration in der Fassung vom 24.07.2014 Der Stadtrat beschließt auf Grund des 24

Mehr

Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16. Juli 2014

Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16. Juli 2014 Satzung des Landkreises Bad Dürkheim über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 16. Juli 2014 Der Kreistag hat in seiner Sitzung am 16. Juli 2014 aufgrund des 17 der Landkreisordnung

Mehr

Satzung des Landkreises Bad Kreuznach über den Beirat für Migration und Integration

Satzung des Landkreises Bad Kreuznach über den Beirat für Migration und Integration Satzung des Landkreises Bad Kreuznach über den Beirat für Migration und Integration vom 15.07.2014 Der Kreistag des Landkreises Bad Kreuznach hat in seiner Sitzung am 14. Juli 2014 aufgrund des 17 in Verbindung

Mehr

Satzung der Stadt Trier über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration

Satzung der Stadt Trier über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration Satzung der Stadt Trier über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration Aufgrund der 24 und 56 der Gemeindeordnung für Rheinland-Pfalz in der Fassung vom 31. Januar 2004 (GVBl. S. 153),

Mehr

Satzung der Stadt Idar-Oberstein vom über die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Idar-Oberstein

Satzung der Stadt Idar-Oberstein vom über die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Idar-Oberstein Satzung der Stadt Idar-Oberstein vom 08.10.2014 über die Wahl des Beirates für Migration und Integration der Stadt Idar-Oberstein Der Stadtrat hat auf Grund des 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung

Mehr

S A T Z U N G. 1. Abschnitt - Grundlagen. 1 Einrichtung und Aufgaben

S A T Z U N G. 1. Abschnitt - Grundlagen. 1 Einrichtung und Aufgaben Integrationssatzung 1/10 S A T Z U N G der Stadt Frankenthal (Pfalz) über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration (Integrationssatzung - IntS -) vom 15. Mai 2009 in der Fassung der

Mehr

Satzung über die Einrichtung und Aufgaben eines Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Mutterstadt vom 13.

Satzung über die Einrichtung und Aufgaben eines Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Mutterstadt vom 13. Satzung über die Einrichtung und Aufgaben eines Beirates für Migration und Integration der Gemeinde Mutterstadt vom 13. Oktober 2014 Der Gemeinderat hat aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung

Mehr

der Stadt Wittlich über die Einrichtung und die Wahl eines Beirates für Migration und Integration vom 2. September 2009

der Stadt Wittlich über die Einrichtung und die Wahl eines Beirates für Migration und Integration vom 2. September 2009 Satzung der Stadt Wittlich über die Einrichtung und die Wahl eines Beirates für Migration und Integration vom 2. September 2009 Der Stadtrat der Stadt Wittlich hat auf Grund des 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Wahlbereich I umfasst den Ortsteil Oberthal, Wahlbereich II umfasst die Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Steinberg- Deckenhardt.

Wahlbereich I umfasst den Ortsteil Oberthal, Wahlbereich II umfasst die Ortsteile Gronig, Güdesweiler und Steinberg- Deckenhardt. BEKANNTMACHUNG I. Einteilung des Wahlgebietes in Wahlbereiche Gemäß 1 Abs. 1 der Kommunalwahlordnung (KWO) vom 17. Dezember 2008 (Amtsbl. 2009, S. 200), geändert durch die Verordnung vom 31. Januar 2014

Mehr

Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017

Wahl zur Jugendvertretung der Stadt Trier 2017 W a h l v o r s c h l a g Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter der Stadt Trier bzw. beim Bürgeramt, Am Augustinerhof/Rathaus (Großraumbüro

Mehr

vor 0/6 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Beirat für Migration und Integration vom geändert durch Satzung vom

vor 0/6 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Beirat für Migration und Integration vom geändert durch Satzung vom vor 0/6 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Beirat für Migration und Integration vom 20.07.2009 1. geändert durch Satzung vom 12.08.2014 0 / 6 Satzung der Stadt Bad Kreuznach über den Beirat für Migration

Mehr

Satzung. der Stadt Koblenz über den Beirat für Migration und Integration vom , zuletzt geändert durch Satzung vom

Satzung. der Stadt Koblenz über den Beirat für Migration und Integration vom , zuletzt geändert durch Satzung vom Satzung der Stadt Koblenz über den Beirat für Migration und Integration vom 17.06.2009, zuletzt geändert durch Satzung vom 25.07.2014 Inhaltsübersicht: Erster Abschnitt: Allgemeines 1 Einrichtung und Aufgaben

Mehr

Ausgabe 20/2009 vom 10. Juli Inhalt:

Ausgabe 20/2009 vom 10. Juli Inhalt: Ausgabe 20/2009 vom 10. Juli 2009 (E-Mail-Version) Inhalt: 1. Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim: Satzung des Landkreises Germersheim über die Einrichtung und die Durchführung der Wahlen eines

Mehr

Wahlvorschlag. abgekürzt: für die Wahl zum. der / des. Gemäß Beschluss der. - Versammlung. werden als Bewerberinnen und Bewerber benannt:

Wahlvorschlag. abgekürzt: für die Wahl zum. der / des. Gemäß Beschluss der. - Versammlung. werden als Bewerberinnen und Bewerber benannt: Der Wahlvorschlag ist möglichst frühzeitig bei der zuständigen Wahlleiterin oder dem zuständigen Wahlleiter oder soweit es sich nicht um Wahlvorschläge für die Wahl der Landrätin oder des Landrats handelt,

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 19/2019 Ausgegeben Seite 208. Inhalt: Bekanntmachung der Tagesordnung einer nicht öffentlichen

AMTSBLATT. Nr. 19/2019 Ausgegeben Seite 208. Inhalt: Bekanntmachung der Tagesordnung einer nicht öffentlichen AMTSBLATT Nr. 19/2019 Ausgegeben 10.05.2019 Seite 208 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Bauausschusses des Landkreises Mayen- Koblenz am 13.05.2019 Seite 209 Herausgegeben

Mehr

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom Satzung der Stadt Diez über die Einrichtung eines Beirates für Migration und Integration vom 28.08.2014 Der Stadtrat hat aufgrund des 24 Gemeindeordnung (GemO) in Verbindung mit 56 GemO die folgende Satzung

Mehr

Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom

Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom Seite 1 von 6 Satzung des Eifelkreises Bitburg-Prüm über die Bildung eines Beirates für Migration und Integration vom 26.08.2009 (Durchgeschriebene Fassung: Bei der nachfolgenden Satzung handelt es sich

Mehr

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen.

Wahlvorschlag. Bürgermeisteramt Landratsamt. der. für die am 25. Mai 2014 stattfindende Wahl des/der. in der Stadt Reutlingen. Einreichung der Wahlvorschläge frühestens am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung der Wahl beim zuständigen Bürgermeisteramt (bei Gemeindewahlen) oder Landratsamt (bei Kreistagswahlen) spätestens am

Mehr

L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294.

L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294. L a n d e s g e s e t z über die Einrichtung von kommunalen Beiräten für Migration und Integration Vom 26. November 2008 GVBl. S. 294. Der Landtag Rheinland-Pfalz hat das folgende Gesetz beschlossen: Artikel

Mehr

Bekanntmachung. über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25.

Bekanntmachung. über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25. Bekanntmachung über die Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl des Gemeinderates und der Ortsräte der Gemeinde Mandelbachtal am 25. Mai 2014 Auf Grund der 23 und 51 des Kommunalwahlgesetzes (KWG) in

Mehr

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern

Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar LWL - Tel.: , intern Die Landeswahlleiterin Wahlbekanntmachung für die Europawahl am 25. Mai 2014 in Berlin Bekanntmachung vom 21. Januar 2014 - LWL - Tel.: 90 21-36 31, intern 9 21-36 31 Gemäß 31 Abs. 1 Europawahlordnung

Mehr

Wahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung

Wahlordnung. Geltungsbereich/Zuständigkeit. 2 Wahlorgane. 3 Wahlausschuss. 4 Wahlberechtigung Wahlordnung für die Wahl zum Jugendparlament der Stadt Monheim am Rhein vom 16.07.2010 Der Rat der Stadt Monheim am Rhein hat in seiner Sitzung am 20.05.2010 folgende Wahlordnung beschlossen: 1 Geltungsbereich/Zuständigkeit

Mehr

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009

Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Wahl der Abgeordneten des 7. Europäischen Parlaments aus der Bundesrepublik Deutschland am 7. Juni 2009 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Landeswahlleiters des Freistaates

Mehr

Wahlbekanntmachung Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen

Wahlbekanntmachung Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen Wahlbekanntmachung Aufforderung zur Einreichung der Wahlvorschläge für die Wahl einer hauptamtlichen Bürgermeisterin/eines hauptamtlichen Bürgermeisters der Stadt Laage am 24. September 2017 Der Tag der

Mehr

Satzung der Stadt Betzdorf über den Beirat für Migration und Integration vom

Satzung der Stadt Betzdorf über den Beirat für Migration und Integration vom Satzung der Stadt Betzdorf über den Beirat für Migration und Integration vom 01.10.2009 Der Stadtrat der Stadt Betzdorf hat in seiner Sitzung am 29. September 2009 aufgrund des 24 der Gemeindeordnung (GemO)

Mehr

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II

Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz. Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für die Wahlkreise 35 Ludwigshafen I und 36 Ludwigshafen II Aufforderung zur Einreichung von Wahlkreisvorschlägen Am Sonntag, dem

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 34/2017 Ausgegeben am Seite 236. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 34/2017 Ausgegeben am Seite 236. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 34/2017 Ausgegeben am 29.09.2017 Seite 236 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen Sitzung des Rechnungsprüfungsausschusses des Zweckverbandes Rhein-Mosel-Eifel-Touristik

Mehr

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN

AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN AMTSBLATT DER STADT LEICHLINGEN Jahrgang 27 0.02.2017 Amtliche Bekanntmachung der Stadt Leichlingen Inhaltsverzeichnis 4 Einladung zur 24. Sitzung des Rates der Stadt Leichlingen am 16.02.2016 um 17.00

Mehr

A M T S B L A T T D E S L A N D K R E I S E S G E R M E R S H E I M

A M T S B L A T T D E S L A N D K R E I S E S G E R M E R S H E I M A M T S B L A T T D E S L A N D K R E I S E S G E R M E R S H E I M Ausgabe 01/2019 vom 17. Januar 2019 Inhalt: 1. Öffentliche Bekanntmachung der Kreisverwaltung Germersheim: Auslage der Allgemeinverfügung

Mehr

I. Allgemeine Hinweise

I. Allgemeine Hinweise 1 I. Allgemeine Hinweise Die Amtszeit des Bürgermeisters der Gemeinde Sinntal endet am 12. Januar 2011. Nach 39 Abs. 1a der Hessischen Gemeindeordnung wird die Bürgermeisterin / der Bürgermeister von den

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats am 26. Mai 2019 Stadt Fridingen a.d. Landkreis Tuttlingen 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats statt. In Fridingen a.d. sind dabei 12 Gemeinderäte auf 5 Jahre zu wählen. Ein Wahlvorschlag

Mehr

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt:

AMTSBLATT. Nr. 15/2018 Ausgegeben am Seite 93. Inhalt: AMTSBLATT Nr. 15/2018 Ausgegeben am 20.04.2018 Seite 93 Inhalt: 1. Bekanntmachung der Tagesordnung einer öffentlichen/ nicht öffentlichen Sitzung des Kreistages des Landkreises Mayen-Koblenz am 23.04.2018

Mehr

Erste Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Sömmerda I/Gotha III und Sömmerda II für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27.

Erste Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Sömmerda I/Gotha III und Sömmerda II für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Aktuelles aus dem Bereich Dezernat Recht, Bau, Umwelt Erste Bekanntmachung des Kreiswahlleiters Sömmerda I/Gotha III und Sömmerda II für die Wahl zum 7. Thüringer Landtag am 27. Oktober 2019 Nachdem der

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 209 Kaiserslautern für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September 2017 Aufforderung

Mehr

INHALTSVERZEICHNIS: 1. Abschnitt - Grundlagen 1 - Einrichtung und Aufgaben 2 - Gesamtzahl und Mitglieder 3 - Ordnungsbestimmungen

INHALTSVERZEICHNIS: 1. Abschnitt - Grundlagen 1 - Einrichtung und Aufgaben 2 - Gesamtzahl und Mitglieder 3 - Ordnungsbestimmungen 1.1.4 Beirat für Migration und Integration der Stadt Speyer Satzung zur Einrichtung und zur Wahldurchführung nach den Bestimmungen des Kommunalwahlrechts vom 22.08.2014 Der Stadtrat hat am 24.07.2014 auf

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Öffentliche Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für den Wahlkreis 204 Montabaur für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am 24. September 2017 Wahl zum 19. Deutschen Bundestag am Sonntag, 24. September

Mehr

Ausgabe 40/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag,

Ausgabe 40/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, Kreisnachrichten Informationen und öffentliche Bekanntmachungen der Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich Ausgabe 40/2017 Kundenorientiert - Innovativ - Wirtschaftlich Dienstag, 03.10.2017 Seit vielen Jahrzehnten

Mehr

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 13. März 2018 Nr. 10/ Öffentliche Zustellung eines Bescheides 87

AMTSBLATT. Ausgegeben in Steinfurt am 13. März 2018 Nr. 10/ Öffentliche Zustellung eines Bescheides 87 AMTSBLATT Ausgegeben in Steinfurt am 13. März 2018 Nr. 10/2018 INHALT Lfd. Datum Titel Seite Nr. 44 08.03.2018 Öffentliche Zustellung eines Bescheides 87 45 09.03.2018 Bekanntmachung der Sitzung des Kreisausschusses

Mehr

VERBANDSORDNUNG. des ZWECKVERBANDES SPARKASSE VORDERPFALZ. - Neufassung -

VERBANDSORDNUNG. des ZWECKVERBANDES SPARKASSE VORDERPFALZ. - Neufassung - VERBANDSORDNUNG des ZWECKVERBANDES SPARKASSE VORDERPFALZ - Neufassung - INHALTSVERZEICHNIS KLAUSEL SEITE 1 Mitglieder, Name, Sitz, Verbandsgebiet... 3 2 Aufgaben und Haftung... 3 3 Organe... 4 4 Verbandsversammlung...

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Landeslisten für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters vom 6. März 2017 - IV 3112-115.21 - BW 17-9 Aufgrund des 32 der Bundeswahlordnung

Mehr

51/8 Wahlordnung zur Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg - Biedenkopf 1 Grundsatz 2 Wahltag

51/8 Wahlordnung zur Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg - Biedenkopf 1 Grundsatz 2 Wahltag Wahlordnung zur Wahl des Kreisseniorenrates des Landkreises Marburg - Biedenkopf Auf der Grundlage der 5 Abs. 1, 8a, 29 Abs. 1, 30 Nr. 5 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in der Fassung vom 01.04.2005

Mehr

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE

BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE AMTLICHES BEKANNTMACHUNGSBLATT DER GEMEINDE HARRISLEE NR. 12 HARRISLEE, 19. JULI 2017 JAHRGANG 31 INHALT SEITE 16. Bekanntmachung über die Gemeindewahl am 6. Mai 2018; hier: Aufteilung des Gemeindegebiets

Mehr

Zeitpunkt Sachverhalt -Rechtsgrundlage- Zuständig

Zeitpunkt Sachverhalt -Rechtsgrundlage- Zuständig Büro des Landeswahlleiters Stand: 28.10.2013 Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 25. 05. 2014 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich nicht

Mehr

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster

Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl zum 18. Deutschen Bundestag im. Wahlkreis 6 Plön-Neumünster LfdNr./Jahr 1-6 Veröffentlichungsdatum: 27.03.2013 Öffentliche Bekanntmachung der Kreiswahlleiterin für den Wahlkreis 6 Plön-Neumünster Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 43 Kaiserslautern I und 44 Kaiserslautern II

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 43 Kaiserslautern I und 44 Kaiserslautern II Bekanntmachung des Kreiswahlleiters für die Wahlkreise 43 Kaiserslautern I und 44 Kaiserslautern II Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 13. März 2016; Aufforderung zur Einreichung von

Mehr

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald

Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald - 1 - Wahlordnung für den Seniorenbeirat der Stadt Radevormwald Aufgrund des 7 Abs. 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NRW) in der zur Zeit gültigen Fassung hat der Rat der Stadt

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 Stadt Künzelsau Hohenlohekreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und der Ortschaftsräte am 25. Mai 2014 1. Am Sonntag, dem 25. Mai 2014 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und

Mehr

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am

Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am Landeswahlleiter Stand: 26.09.2018 Rheinland-Pfalz Terminkalender für die Vorbereitung und Durchführung der Kommunalwahlen am 26. 05. 2019 Die angegebenen Fristen und Termine verlängern oder ändern sich

Mehr

B e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung

B e k a n n t m a c h u n g. Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung B e k a n n t m a c h u n g Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen und Bekanntgabe der Wahlkreiseinteilung für die Kreiswahl im Kreis Ostholstein am 06. Mai 2018 I. Aufgrund des 22 der Gemeinde-

Mehr

Bekanntmachung des Wahltages der Kommunalwahl 2019 und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen

Bekanntmachung des Wahltages der Kommunalwahl 2019 und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Bekanntmachung des Wahltages der Kommunalwahl 2019 und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen Entsprechend der 6 und 15 Kommunalwahlgesetz für das Land Sachsen-Anhalt (KWG LSA) gebe ich Folgendes

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats statt. 1.1

Mehr

Amtliche Bekanntmachung Nr. 67

Amtliche Bekanntmachung Nr. 67 Amtliche Bekanntmachung Nr. 67 Zentrale Verwaltung Universität S... 1 von 8 Amtliche Bekanntmachung Nr. 67 (Stand: 20.11.2000) Satzung der Universität Stuttgart über die Gebühren für die Sprachkurse zur

Mehr

Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand:

Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: Beirat für Migration und Integration Satzungsmuster 1 vom... 2 Satzungsmuster des Gemeinde- und Städtebundes Rheinland-Pfalz Stand: 13.07.2009 ÄNDERUNGSJOURNAL Änderungen aktuelle Fassung 13.07.2009 gegenüber

Mehr

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018

Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin. am 22. April 2018 für Amtsblatt OPR 19.01.2018 Bekanntmachung des Kreiswahlleiters- Wahl des Landrates des Landkreises Ostprignitz-Ruppin am 22. April 2018 Gemäß 64 Abs. 3 des Brandenburgischen Kommunalwahlgesetzes (BbgKWahlG)

Mehr

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn

Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Amtliche Bekanntmachung des Kreises Stormarn Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Aufforderung zur Einreichung von Kreiswahlvorschlägen für die Wahl im Wahlkreis 8 Segeberg Stormarn-Mitte Die Wahl zum 19.

Mehr

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt.

Wahltag den 10. April und als Tag für eine etwa notwendig werdende Stichwahl den 24. April 2016 festgesetzt. Bekanntmachung des Wahltags der Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters der Gemeinde Marpingen und Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen zur Wahl der Bürgermeisterin oder des Bürgermeisters

Mehr

Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart

Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart Wahlvorschlag 2017 Einreichung bis spätestens 26. Mai 2017 um 16:00 Uhr Wahl der Mitglieder des Studierendenparlaments der Studierendenschaft der Universität Stuttgart Der Wahlvorschlag soll folgendes

Mehr

Unterschriftenliste zum Wahlvorschlag - Ratswahlen 1

Unterschriftenliste zum Wahlvorschlag - Ratswahlen 1 enliste zum Wahlvorschlag Blatt der Partei Wählergruppe 1 2 3 für die Wahl zum am 26.05.2019 Unterstützungsunterschriften wahlberechtigter Personen Wichtige Hinweise: I. Der Wahlvorschlag muss vor seiner

Mehr

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009

Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 Stadt Zwickau Wahlamt Hinweise für Parteien, Wählervereinigungen zur Ortschaftsratswahl am 07. Juni 2009 1. Grundlagen des Wahlrechts Wer ist zur Ortschaftsratswahl wahlberechtigt? Wahlberechtigt sind

Mehr

Amtsblatt Rietberg. Nr. 9/ Jahrgang

Amtsblatt Rietberg. Nr. 9/ Jahrgang Amtsblatt Rietberg Amtliches Bekanntmachungsorgan der Stadt Rietberg Nr. 9/2012 03.08.2012 18. Jahrgang INHALT Seite 36/2012 Bebauungsplan Nr. 286.3 "In der Feldmark" im Stadtteil Rietberg 65 hier: - Aufstellungsbeschluss

Mehr

Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Jülich am

Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Jülich am Bekanntmachung Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl der Vertretung der Stadt Jülich am 25.05.2014 Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung - KWahlO - vom 31. August 1993 (GV. NRW. S. 592,

Mehr

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze

Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom ) Wahlgrundsätze Wahlordnung für den Ausländerbeirat der Universitätsstadt Gießen vom 12.06.1986 1) 1 Wahlgrundsätze (1) Die Mitglieder des Ausländerbeirates werden von den wahlberechtigten Ausländer/innen in freier, allgemeiner,

Mehr

Bekanntmachung des Landeswahlleiters

Bekanntmachung des Landeswahlleiters Bekanntmachung des Landeswahlleiters Wahl zum 17. Landtag Rheinland-Pfalz am Sonntag, dem 13. März 2016 Aufforderung zur Einreichung von Landes- und Bezirkslisten Am Sonntag, dem 13. März 2016, findet

Mehr

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014

Bekanntmachung der Stadt Erkrath. Kommunalwahlen 2014 Bekanntmachung der Stadt Erkrath Kommunalwahlen 2014 Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die im Jahr 2014 stattfindende Wahl der Vertretung der Stadt Erkrath Gemäß 24 der Kommunalwahlordnung

Mehr

Kreis Mettmann Amtsblatt

Kreis Mettmann Amtsblatt Amtsblatt Amtliches Organ des Kreises Mettmann, des Naherholungszweckverbandes Ittertal, der Volkshochschulzweckverbände Hilden / Haan, Velbert / Heiligenhaus, Mettmann / Wülfrath, des Zweckverbandes Klinikum

Mehr

Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gem. 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz

Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gem. 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz Anzeige einer gemeinnützigen Sammlung gem. 18 Kreislaufwirtschaftsgesetz Kreisverwaltung Bernkastel-Wittlich - Untere Abfallbehörde - Kurfürstenstraße 16 54516 Wittlich 1. Träger der Sammlung (Verein,

Mehr

Kreis Mettmann Amtsblatt

Kreis Mettmann Amtsblatt Amtsblatt Amtliches Organ des Kreises Mettmann, des Naherholungszweckverbandes Ittertal, der Volkshochschulzweckverbände Hilden / Haan, Velbert / Heiligenhaus, Mettmann / Wülfrath, des Zweckverbandes Klinikum

Mehr

Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg

Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg Satzung für die Wahl der Mitglieder des Integrationsrates der Stadt Arnsberg Aufgrund 7 Abs. 1 Satz 1 i. V. 41 Abs. 1 Satz 2 Buchstabe f der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (GO NW) in

Mehr

Wahl zum Integrationsrat der Stadt Lünen am

Wahl zum Integrationsrat der Stadt Lünen am Wahl zum Integrationsrat der Stadt Lünen am 7.2.2010 Integration ist eine Zukunftsaufgabe Mehr als jeder vierte Lüner hat einen Migrationshintergrund Von den Minderjährigen (unter 18 J.) schon mehr als

Mehr

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019

Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 Stadt Erbach Alb-Donau-Kreis Öffentliche Bekanntmachung der Wahl des Gemeinderats und des Ortschaftsrats am 26. Mai 2019 1. Am Sonntag, dem 26. Mai 2019 findet die regelmäßige Wahl des Gemeinderats und

Mehr

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband.

Verbandsordnung des Zweckverbandes Sparkasse Südwestpfalz. Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Verbandsordnung des Zweckverbandes 904 Seite 1 Verbandsordnung des Zweckverbandes Der Landkreis Südwestpfalz und die Stadt Zweibrücken bilden einen Zweckverband. Sie haben mit Zustimmung des Kreistages

Mehr

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016

Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Wahlbekanntmachung anlässlich der Wahl des Kreistages des Landkreises Hildesheim am 11. September 2016 Gemäß 16 des Niedersächsischen Kommunalwahlgesetzes (NKWG) vom 28. Januar 2014 (Nds. GVBl. S. 35),

Mehr

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom

Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates. vom Wahlordnung der Stadt Langenhagen für die Wahl des Seniorenbeirates vom 03.02.2014 Auf Grund der 10 und 11 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) in der Fassung vom 17. Dezember 2010

Mehr

Bekanntmachung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Bekanntmachung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Bekanntmachung des Landeswahlleiters Rheinland-Pfalz zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag Am Sonntag, 24. September 2017, findet die Wahl zum 19. Deutschen Bundestag

Mehr

Gemeinde Schkopau Amtsblatt

Gemeinde Schkopau Amtsblatt Ausgabe 08 / 2011 Amtsblatt der Seite 1 von 6 Amtsblatt Bekanntmachungen der Nummer: 08 / 2011 ausgegeben am: 02.03.2011 Inhalt: Haushaltssatzung der für das Haushaltsjahr 2011 Seite: 1 Bekanntmachung

Mehr

Satzung. der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom

Satzung. der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom Satzung der Stadt Frankenthal (Pfalz) für den Beirat der Menschen mit Behinderung in der Fassung vom 09.08.2014 Der Stadtrat der Stadt Frankenthal (Pfalz) hat gemäß der 24 Abs. 1 Satz 1 und 56 a der Gemeindeordnung

Mehr

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald

Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald Amtsblatt für den Landkreis Dahme-Spreewald 19. Jahrgang Lübben (Spreewald), den 05.04.2012 Nummer 10 Inhaltsverzeichnis Seite Öffentliche Bekanntmachungen des Landkreises Dahme-Spreewald Sitzung des Kreisausschusses

Mehr

AM 25. Mai 2014 IN RHEINLAND-PFALZ

AM 25. Mai 2014 IN RHEINLAND-PFALZ 2014 KOMMUNALWAHLEN AM 25. Mai 2014 IN RHEINLAND-PFALZ Wahlberechtigte, Wahlvorschläge und Kandidaturen Vorbemerkungen Etwas mehr als 3 Millionen Rheinland-Pfälzerinnen und Rheinland-Pfälzer sind am 25.

Mehr

Bekanntmachung über eine Beschilderungsanordnung für Kirchheimbolanden, Parkplatz Kreisverwaltung

Bekanntmachung über eine Beschilderungsanordnung für Kirchheimbolanden, Parkplatz Kreisverwaltung AMTSBLATT Nr. 17 vom 28.04.2017 Verbandsgemeinde Klrchhelmbolanden Aktiv für Men~ch + Zukuytt... uit Q~~ fkcl._ Auskunft erteilt: Frau Druck 11. Bekanntmachung der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden Datum

Mehr

Fachbereich Haupt- und Personalamt. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Beratung

Fachbereich Haupt- und Personalamt. Beratungsfolge Beratungstermine Zuständigkeit Haupt- und Finanzausschuss Beratung Stadt Voerde (Niederrhein) Der Bürgermeister Drucksache Nr.: 817 Dezernat I Verfasser Frau Feldkamp Fachbereich Haupt- und Personalamt Öffentliche Sitzung Datum 03.02.2014 Finanzielle/Bilanzielle Auswirkungen

Mehr

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 16. Jahrgang Luckenwalde, 5. September 2008 Nr. 30

Amtsblatt. für den Landkreis Teltow-Fläming. 16. Jahrgang Luckenwalde, 5. September 2008 Nr. 30 für den Landkreis Teltow-Fläming 16. Jahrgang Luckenwalde, 5. September 2008 Nr. 30 Inhaltsverzeichnis Amtlicher Teil Beschlüsse der 26. ordentlichen Sitzung des Kreisausschusses vom 1. September 2008...

Mehr

Amtsblatt für den Kreis Paderborn

Amtsblatt für den Kreis Paderborn zugleich satzungsmäßiges Verkündungsorgan der Stadt Bad Wünnenberg 70. Jahrgang 04. Dezember 2013 Nr. 55 / S. 1 Inhaltsübersicht: 144/2013 Öffentliche Bekanntmachung der Stadt Bad Wünnenberg über den Hinweis

Mehr

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land

A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land A M T S B L A T T der Verbandsgemeinde Weida-Land 9. Jahrgang Nemsdorf-Göhrendorf, den 15. November 2018 Nr. 23 Inhalt Seite Impressum... 1 Bekanntmachungen der Stadt Schraplau Beschluss des Stadtrates

Mehr

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter

Das Amtsblatt finden Sie auch im Internet unter Nr.3/2014 vom 31. Januar 2014 22. Jahrgang Inhaltsverzeichnis: (Seite) Bekanntmachungen 2 Durchführung eines Bürgerentscheides 3 Bebauungsplan Nr. 653 Westliche Sontumer Straße - als Satzung 6 Öffentliche

Mehr

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan

AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan AMTSBLATT Amtliches Bekanntmachungsorgan Jahrgang 2017 Ausgabe - Nr. 41 Ausgabetag 06.10.2017 des Kreises Warendorf der Stadt Ahlen der Abwasserbetrieb TEO AöR der Stadt Telgte der Volkshochschule Warendorf

Mehr

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 07. Mai 2013 Nr. 24 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 82. Bekanntmachung 2

AMTSBLATT. Jahrgang 40/2013 Dienstag, 07. Mai 2013 Nr. 24 INHALTSVERZEICHNIS. Rhein-Erft-Kreis. 82. Bekanntmachung 2 AMTSBLATT Jahrgang 40/2013 Dienstag, 07. Mai 2013 Nr. 24 INHALTSVERZEICHNIS Seite 82. Bekanntmachung 2 Ergänzung der Bekanntmachung "Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des Landrates

Mehr

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13.

Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. Bekanntmachung der Landeswahlleiterin über die Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl zum Landtag von Baden-Württemberg am 13. März 2016 Vom 30. März 2015, Az.: 2-1055.-16/8 Die Wahl ist nach den

Mehr

~~n~:.::~:i:;:3~alz

~~n~:.::~:i:;:3~alz . /ltf+lfa~ ~~n~:.::~:i:;:3~alz 11111111111111 11 111111111111111. Tgb.-Nr. 201809250743 MINISTERIUM DER FINANZEN DIE MINISTERIN An den Präsidenten des Landtags Rheinland-Pfalz Herrn Hendrik Hering Platz

Mehr

Ausländerbeiräte in Deutschland Situation und aktuelle Entwicklungen

Ausländerbeiräte in Deutschland Situation und aktuelle Entwicklungen Ausländerbeiräte in Deutschland Situation und aktuelle Entwicklungen Miguel Vicente Arbeitgemeinschaft der Ausländerbeiräte Rheinland-Pfalz (AGARP) Augsburg, 05. Dezember 2008 18.08.09 1 Allgemeines und

Mehr

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G

A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G A M T L I C H E B E K A N N T M A C H U N G Aufforderung zur Einreichung von Wahlvorschlägen für die Wahl des 17. Deutschen Bundestags im Wahlkreis 188 Bergstraße am 27. September 2009 Der Bundespräsident

Mehr