Kassenvertrag. quo vadis? Zahnärzte-Zeitung. Österreichische. Ausgabe November 2019 Nr. 9-10/

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1 Ausgabe November 2019 Nr. 9-10/2019 Österreichische Post AG MZ 02Z M Österreichische Zahnärztekammer, Kohlmarkt 11/6, 1010 Wien Österreichische Zahnärzte-Zeitung Kassenvertrag quo vadis? stock.adobe.com ÖZZ 9-10/ I w.zahnaerzteka ae ammer.at at 1

2 Eine spezielle Formulierung, die die Remineralisierung fördert und die Demineralisierung reduziert Mit einem Copolymer, um die Säureresistenz zu erhöhen 1 Mit Lactat, um die Fluorid-Aufnahme zu fördern 2 Angepasster ph- Wert 3 Remineralisierung +Ca 2+, +PO 4 3- Verminderte Materialdichte Geschwächter Zahnschmelz Hohe Materialdichte Starker Zahnschmelz Demineralisierung -Ca 2+, -PO 4 3- Adaption der Darstellung von Zero D, Lussi A; Int Dent J 2005: Die tägliche ProSchmelz REPAIR Zahnpasta Nr.1 Marke zum Schutz vor säurebedingtem Zahnschmelzabbau 5 1 ESR EFU Fridberger, P. Scand J Dent Res 1975; 83: Zero DT, Lussi A. Int Dent J; 2005: AC Nielsen Scan Track, Gesamtmarkt Deutschland, ZC Erosionsschutz, Wertanteil %, Periode: Aug Juli CHDE/CHSEN/0003/

3 Sehr geehrte Frau Kollegin, sehr geehrter Herr Kollege! Martina Draper Wir leben in bewegten Zeiten. Stetiger Wandel hat die Menschheit schon immer begleitet. Nur seine Geschwindigkeit hat zugenommen. Wohin entwickelt sich das österreichische Gesundheitswesen im europäischen Kontext? Welche Veränderungen bringt die Digitalisierung in diesem Bereich? Digitalisierung Unser ureigenstes Berufsumfeld kennt eine ständige technologische Weiterentwicklung. Vom muskelbetriebenen Bohrgestänge bis zum Mikromotor und zur Turbine war ein weiter Weg. Unter Absaugung verstand man vor 70 Jahren noch einen Speichelzieher mit der Saugleistung eines Strohhalmes. Eine moderne Absaugung ist eine wahre Wonne dagegen. Inzwischen sind Patientenverwaltung, Röntgen und die Abrechnung digital geworden. Auf die digitale Abformung folgt ein CAD/CAM-System mit einem 3D-Drucker oder einer Fräsmaschine, um ein zahntechnisches Werkstück zu erstellen. Wen wird ein Computer oder ein Roboter ersetzen? Sicher nicht die Zahnärztin oder den Zahnarzt. Es braucht weiter das Auge und Ohr des Zahnarztes, um die Beschwerden und Wünsche der Patienten aufzunehmen, das Gespräch mit dem Patienten und letztlich die Hand der Zahnärztin und des Zahnarztes, die die Handinstrumente führen. Der Patient wünscht eine persönliche Behandlung. Das zeigt jede Befragung oder Untersuchung. Internationale Studien zeigen, dass Arbeitszeit des Zahnarztes unverändert bleibt, allerdings die Arbeitszeit des Zahntechnikers auf die Hälfte absinkt. Eine Studie der Universität Oxford aus dem Jahr 2013 zeigt bei 700 Berufen, wie leicht sie durch einen Roboter er- niedriger Nummer die Unersetzbarkeit und geht bis zu Nummer 700 mit leichter Ersetzbarkeit. Zahnärzte liegen an Stelle 19 und werden somit als schwer ersetzbar bewertet. Europäische Union Auch die EU ist im Umbruch, mit oder ohne Brexit. Wesentliche Weichenstellungen auch für das österreichische Gesundheitswesen fallen inzwischen in Brüssel und nicht mehr in Wien. Welche Stellung werden in Zukunft Ärzte und Zahnärzte und generell die Freien Berufe in diesem Umfeld haben? Erfreulicherweise hatten die Vertreter der mern Anfang Oktober die Gelegenheit, diese Fragen mit Frau Bundeskanzlerin Bierlein zu diskutieren. Die Bundeskonferenz der Freien Berufe BUKO ist der Dachverband der Kammern der Ärzte, Zahnärzte, Apotheker, Tierärzte, Rechtsanwälte, Notare, Steuerberater, Ziviltechniker und Patentanwälte. Als Präsident dieser Bundeskonferenz konnte ich auf die Bedeutung der Freien Berufe für die Bürgerinnen und Bürger und für den Staat insgesamt hinweisen. eigenverantwortlich, fachlich unabhängig und persönlich mit hoher fachlicher wohl und im medizinischen Bereich das Patientenwohl im Auge. Sie sind ein Stabilitätsfaktor in Gesellschaft und Wirtschaft. In Österreich ist die Bruttowertschöpfung der Freien Berufe größer Bundeszahnärztekammer hat eine umfangreiche Studie zur wirtschaftlichen Bedeutung der zahnärztlichen Ordinati- von Produktion, Industrie, Handel, bis ÖZZ 9-10/2019 I 1

4 ÖZZ Aktuelles hin zu Mitarbeiterinnen und Zahntechnikern erstellt. Der sogenannte ökono- jeden Euro, der in der zahnärztlichen Ordination erwirtschaftet wird, werden der Zahnärztinnen und Zahnärzte an der Bruttowertschöpfung der gesamten deutschen Wirtschaft 0,8 Prozent. Meine Hypothese lautet, dass der Wert für Österreich wohl ähnlich hoch ist. Patientenwohl im Auge hat, agieren Gewerbebetriebe gewinnorientiert. Durch die Nullzinspolitik der Europäischen Zentralbank suchen Finanzinvestoren sichere Kapitalanlagen und haben in Deutschland den medizinischen Markt und den Dentalmarkt entdeckt. In Deutschland haben Finanzinvestoren wie Nordic Capital oder die begonnen, regelrechte Zahnarztketten zu bilden. Diese medizinischen Versorgungszentren MVZ sind in nur im reichen Westen, nicht im armen Osten. Sie fokussieren auf und nicht auf eine umfassende Versorgung der Patientinnen und Patienten. In Spanien ist inzwischen eine solche Dentalkette in Konkurs gegangen und hat Patienten ohne Versorgung und ohne Geld zurückgelassen. Umso erfreulicher ist, dass Bundeskanzlerin Bierlein im Rahmen dieses oben genannten Gespräches her- Berufe leisten einen vielfältigen Beitrag für Österreich und sind insbesondere auch in den ländlichen Regionen Garant für die hohe Qua- Versorgung. Aus meiner Sicht ist das eine Grundlage, auf der wir unsere weiteren politischen Aktivitäten aufbauen können. Martina Draper MR Dr. T. Horejs Präsident der Österreichischen Zahnärztekammer Impressum Medieninhaber (Verleger), Herausgeber und Redaktion: Redakteur: Präsident MR Dr. T. Horejs Pressereferent: MR DDr. C. Ratschew Anzeigenleitung: Herstellung, Druck und Vertrieb: Ferdinand Berger & Söhne GesmbH, 3580 Horn Anmerkung der Redaktion: Namentlich gekennzeichnete Artikel stellen die persönliche Meinung des Autors dar. Der Nachdruck, auch auszugsweise, von Beiträgen jedweder Art ist nur mit ausdrücklicher Bewilligung des Herausgebers gestattet. Haftungsausschluss: Sämtliche Angaben in dieser Zeitschrift erfolgen trotz sorgfältiger Bearbeitung ohne Gewähr. Eine Haftung der Autoren oder der Herausgeber ist ausgeschlossen. 2 I ÖZZ 9-10/2019

5 ÖZZ Inhalt Hauptverband der Sozialversicherungsträger stock.adobe.com 10 Krankenkassen ab 1. Jänner sucht Lösung 08 Kassenvertrag quo vadis? stock.adobe.com Aktuelles 04 Der digitale Alltag Fluch oder Segen? 08 Kassenvertrag quo vadis? 10 Krankenkassen ab 1. Jänner Aus der Presse 16 FDI-Stellungnahme zu Nanopartikeln in der zahnärztlichen Praxis 18 ZAss - Strahlenschutz. - Ehrenurkunde und Ehrennadel. Gesetz & Recht 20 Unterlassungserklärung und Versäumungsurteile 22 Zahnärzteausweis Steuer 24 Finanzierung der Ordination 26 Versicherung sucht Lösung Landesinfos 42 Burgenland - Bitte vor den Vorhang! Burgenländische Herbsttagung. 44 Kärnten - Infos aus Kärnten. - Vergabe von Kassenplanstellen. 47 Niederösterreich 52. Wachauer Frühjahrsymposium. 48 Oberösterreich Ausschreibungen von Vertragszahnarztstellen. 51 Steiermark Vergabe von Kassenplanstellen. 50 Tirol Kassenzahnärztliche Versorgung. 52 Wien Führungswechsel in der zahnärztlichen Abrechnungsstelle. Diverses 22 Events des Alumni Clubs Festspielgespräche zur Ganzheitsmedizin 30 Leserbrief 32 Generationenwechsel im ODV 34 Standesveränderungen und Standesmeldungen 38 Kunst - Ausstellungen Fortbildung 54 Fortbildungskalender Inland. Rubriken: Aktuelles Gesetz & Recht Steuer Versicherung Diverses Kunst & Ausstellungen Fortbildung Diverses ++ ÖZZ 9-10/2019 I 3

6 Aktuelles Standespolitik stock.adobe.com Der digitale Alltag - Fluch oder Segen? Egal, womit wir uns gerade beschäftigen, liebe Kolleginnen und Kollegen, unser Alltag und unsere Tätigkeiten werden zunehmend digitaler. Einerseits hat diese Entwicklung in so manchen Bereichen für Vereinfachung und bessere Praktikabilität gesorgt, andererseits sollten wir aber doch sehr darauf achten, dass die Digitalisierung nicht mitunter auch ein Schritt in die falsche Richtung werden kann. Ich möchte daher nun im Folgenden versuchen, aus der Sicht des Zahnarztes und Staatsbürgers mehrere Aspekte dieses Themenkreises näher zu betrachten und zu analysieren. 4 I ÖZZ 9-10/2019

7 Aktuelles Standespolitik D ropäische Union beabsichtigt, mittel- und langfristig im gesamten Euro-Raum das und damit den gesamten Zahlungsverkehr zu digitalisieren. Manche ziell - immer noch zu glauben, dass man diese Entwicklung verhindern kann, wenn man das Recht auf Bargeld in der österreichischen Bundesverfassung verankert. Das wird aber in Wahrheit genau so wenig bringen, als ob man dort das schlechte Wetter verbieten würde. Wenn das europäische unsere Verfassung wird das leider nicht verhindern können. Als erster Schritt in diese Richtung wurde ja bereits der 500 unschwer erraten können, welche Banknote wohl bald die nächste sein dürfte. Verkauft wird uns das alles als Maßnah- ist, denn der analoge Bankraub mit der Strumpfmaske ist schon längst ein Geschäftsmodell von vorgestern. Im Zeital- wie es uns internationale Hacker ja schon mehrfach bewiesen haben. Die dringen nämlich mittlerweile online in die EDV von Banken ein und transferieren auf diese Weise unbürokratisch größere Beträge auf die eigenen Konten, vorzugsweise ohne dabei Spuren zu hinterlassen. Der wahre politische Grund orten, überwachen und im Bedarfsfall vielleicht auch enteignen zu können, und das muss auch einmal in aller Klarheit ausgesprochen werden. sierung erlebten wir im Vorjahr mit dem Inkrafttreten der Datenschutz-Grundverordnung. Hier wurde im Sinne des lich darum, den Datenmissbrauch durch Großkonzerne zu verhindern, so lachen sich diese nun bestenfalls ins Fäust- Mittelunternehmer. Während Firmen wie Google, Facebook oder Amazon die in Aussicht stehenden Strafen vermutlich aus der Portokasse zahlen könnten, so schweben sie über existenzbedrohendes Damoklesschwert. In Wahrheit ging denen Datenschutzindustrie geführt. Denken wir doch nur an die Zeit im Frühling des Jahres 2018 zurück, als wir Zahnärzte nahezu täglich mit den Angeboten wirklicher oder auch selbsternannter Datenschutzexperten konfrontiert wurden, die uns um teures Geld weismachen wollten, wie umfangreich wir nun unsere Ordinationen auszustatten und zu adaptieren hätten. Auch die Warnungen derselben, was wir nun auf keinen Fall mehr tun dürften, entbehrten nicht einer gewissen Skurrilität. So wurde beispielsweise die Empfehlung ausgesprochen, Patienten, die im Warteraum einer Arztpraxis sitzen, im Sinne des Datenschutzes nicht mehr namentlich aufzurufen. Aha, und was soll der Zahn- aus dem Osten, bitte in Raum 2 vielleicht? Und was sagt dem Scheidenpilz etwa? Das alles ist dann aber keine Datenschutzverletzung, oder wie? An dieser Stelle sei nochmals anerkennend festgehalten, wie profund die Rechtsabteilung der Österreichischen Zahnärztekammer ganz ohne Einbe- allen heimischen Kammern für deren Mitglieder auf diese vernunftorientierte Weise gelungen ist. Verlassen wir nun die oftmals mehr als fragwürdige Europapolitik und wenden wir uns anderen Aspekten der Digitalisierung zu. Es gibt nämlich auch Bereiche in der technische Ausstattung unserer Ordinationen. Für die junge Generation innerhalb der Kollegenschaft wird es wohl unvorstellbar sein, aber im Vor-EDV-Zeitalter war ein Zahnarzt am Quartalsende oft ganze Wochenenden damit beschäftigt, die Abrechnung mit den Krankenkassen durch- das Zahnschema jedes einzelnen Krankenscheines eintragen bol hineinmalen müssen. Heute erledigen die meisten von uns diese Arbeit ganz einfach über die Verwaltungssoftware am Praxiscomputer in wenigen Minuten und gewinnen damit + Fotolia.com ÖZZ 9-10/2019 I 5

8 Aktuelles Standespolitik Denken wir weiters an die Fortschritte der Digitalisierung in mit der analogen Röntgentechnik deutlich verbessert, die in der Zahnheilkunde ohnedies schon niedrige Strahlenbelastung für den Patienten konnte weiter verringert werden und die lästige Patzerei mit den Entwickler- und Fixiererbädern in der Finsternis der Dunkelkammer ist somit auch weggefallen. Als nicht nur zahnmedizinisch, sondern ebenso standespolitisch interessant erweisen sich auch die Fortschritte auf dem Gebiet der CAD-CAM-Technologie. Je mehr wir nämlich zukünftig mit diesen Geräten selbst machen können, desto weniger benötigen wir die Dienste eines Zahntechnikers. Dieser von uns andererseits sehr geschätzte Berufsstand wird daher bedeutend mehr in Richtung Kundendienst für den Zahnarzt schon längst verstanden haben und bereits auch leben. Und die anderen sollen halt weiterhin dem Holzweg folgen, ihre Zukunft darin zu sehen, über dümmliche Werbekampagnen als Schmalspur-Zahnbehandler die Patienten am Zahnarzt wird sie schlichtweg lehren, wo sie dabei bleiben werden, aber dazu kommen wir noch. Wenn wir nämlich schon beim Thema sind, dann werfen wir doch gleich noch einen Blick auf jene durch die fortschreitende Digitalisierung zu erwartenden Veränderungen auf dem Arbeitsmarkt, die für das Umfeld unseres Berufes relevant sein könnten. Wissenschaftler der renommierten Universität Oxford haben nämlich diesbezüglich im Jahr 2013 eine interessante Studie publiziert. Die Autoren Carl Benedikt Frey und Michael Osborne haben dabei für 702 heute existente Berufe untersucht, wie groß die Wahrscheinlichkeit ist, dass sie in den nächsten 25 Jahren der Digitalisierung zum Opfer fallen könnten. Das Ergebnis im Umfeld der Zahnheilkunde hat hier Folgen- tiger, also praktisch vernachlässigbarer, Wahrscheinlichkeit künftig durch Maschinen zu ersetzen. Was im Übrigen dem generellen Tenor dieser Studie entspricht, wonach Angehö- Ausbildung, soziale Intelligenz und viel Empathie erfordert, angeblich die besten Zukunftschancen hätten. Weitaus schlechter scheinen hier die Perspektiven der Dentalhygienikerin zu sein, die in 25 Jahren mit einer Wahrschein- Opfer fallen soll. Das bestätigt auch ein weiteres Mal die stete Berufsstand zugunsten der Prophylaxeassistentin hierzulande gar nicht erst zuzulassen, weil er eben nicht gebraucht wird, was im Übrigen auch einschlägigen Erfahrungsberichten aus dem benachbarten westlichen Ausland entspricht. Als förmlich fatal erweist sich in dieser Studie aber zu gu- oben, wo den Berechnungen der Autoren zufolge sogar eine 97-prozentige Wahrscheinlichkeit dafür besteht, dass die Arbeit der Angehörigen dieses Berufsstandes künftig durch Maschinen übernommen werden könnte. Werfen wir nun abschließend noch einen Blick auf die rezente Entwicklung im Bereich der Digitalisierung der Patientendaten und in deren Umfeld auch der diesbezüglichen Kommunikation mit den Sozialversicherungsträgern. Im Jahr 2005 wurde in Österreich als Ersatz für den Krankenschein aus Papier die e-card eingeführt. Sie wurde uns von der Politik damals mit der Argumentation verkauft, dass die Patienten fortan ihren Versicherungsnachweis immer mithaben würden, weil sie keinen Krankenschein mehr holen müssten und dass somit die Zettelwirtschaft wegfallen würde. Erwartungsgemäß ist bis heute keines von beiden Versprechen eingetreten. Erstens, jene Patienten, die früher ihren Krankenschein vergessen haben, vergessen heute eben ihre e-card, wobei wir uns da aber glücklicher Weise mit der Ordinationskarte 6 I ÖZZ 9-10/2019

9 Aktuelles Standespolitik Hinblick auf ihre Vollständigkeit, zumal der Patient jederzeit die Möglichkeit dazu hat, einzelne Inhalte daraus nach Belieben zu löschen. Wir Zahnärzte haben uns daher von Anfang an, und bis dato auch erfolgreich, aus der Erfahrungsberichte der Ärzte anderer Fachrichtungen bestätigen uns nun die Richtigkeit dieser Vorgangsweise. Als Zahnarzt bleibt man zur Befunderhebung also am besten weiterhin genau bei jener Vorgangsweise, die wir alle seit Jahrzehnten praktizieren, auch wenn es in unserer Social-Media- spricht ganz einfach miteinander, in diesem Fall mit dem Patienten, und fragt ihn gänzlich offline, was man von ihm medizinisch wissen möchte. Fotolia.com helfen können. Zweitens, die Karte dient auch noch nach 14 Jahren lediglich dem Versicherungsnachweis. Ist etwa eine kieferorthopädische Behandlung, eine prothetische Versorgung oder eine Sonderbewilligung erforderlich, dann muss man auch nach 14 Jahren noch immer einen Zettel ausfüllen und einreichen, wobei viele Krankenkassen auch im 21. Jahrhundert noch nicht dazu bereit sind, Übermittlungen per Fax oder gar per Scan und Mail zu akzeptieren. Am liebsten wäre solchen musealen Einrichtungen des Sozialversicherungswesens wahrscheinlich noch die Zustellung per Brieftaube, die ja sehr gut zu dieser Steinzeitbürokratie passen würde. Hier wäre also sogar ein bisschen mehr Digitalisierung im Interesse aller Beteiligten durchaus wünschenswert. Bestenfalls halbherzig digitalisiert wird im Sozialversicherungsbereich seit Jahren die Patientendokumentation, gentlich schon in der Planungsphase ein Rohrkrepierer gewesen, denn ihre angedachten Inhalte erscheinen denkbar überschaubar. Sie umfassen lediglich Entlassungsbriefe aus dem Krankenhaus, Blut- und Röntgenbefunde sowie die aktuelle Medikation, sofern bekannt. Was es beispielsweise nicht gibt, ist etwa eine Suchmaschine, die es dem behandelnden Arzt ermöglicht, rasch konkrete Diagnosen oder Befunde zu finden. Er müsste sich also geduldig und zeitintensiv alles durchlesen, um, wenn er Glück hat, an die gewünschte Information zu gelangen. Weiters sind noch kurz zusammenfassen, was also für uns Zahnärztinnen und Zahnärzte im Zusammenhang mit der allgegenwärtigen Digitalisie- Die fortschreitende Digitalisierung begegnet uns mittlerweile in praktisch allen Bereichen des täglichen Lebens, wir können und dürfen uns ihr daher nicht verweigern. Machen wir uns die Digitalisierung, wo auch immer das möglich ist, gezielt zunutze, wenn es darum geht, uns selbst die Tätigkeit in unserem Umfeld zu erleichtern. Lassen wir es standespolitisch aber nie und nimmer zu, dass die Digitalisierung von der nationalen oder der europäischen Politik dazu missbraucht wird, uns zu bespitzeln, uns zu bevormunden oder un- MR DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer ÖZZ 9-10/2019 I 7

10 Aktuelles Kassenvertrag Kassenvertrag quo vadis? Der derzeit bestehende Kassenvertrag aus dem Jahr 1957 ist zwar schon in die Jahre gekommen, sichert aber eine gute, zweckmäßige Versorgung der Bevölkerung. In Österreich muss niemand mit Zahnschmerzen, mit Löchern in den Zähnen oder fehlenden Zähnen leben. All dies wird von der Sozialversicherung abgedeckt und entspricht unseren Ansprüchen an ein gutes, funktionierendes Sozialsystem. Im vergangenen Jahr hat mit Einführung der Mundhygiene für Kinder als Vertragsleistung endlich auch der Prophylaxegedanke Einzug in den Vertrag gehalten. Damit wurde eine langjährige Forderung der Zahnärzteschaft endlich verwirklicht. Dies ist zu begrüßen und der erste Schritt in die richtige Richtung. Ein nächster dringender Schritt wäre die Aufnahme der zahnärztlichen Untersuchung in den Mutter- Kind-Pass, um das Bewusstsein der Eltern für Mundhygiene Kindes zu schärfen. Eigentlich könnte man mit der Situation zufrieden sein wäre da nicht die mangelnde Besetzung von Kassenstellen. In Tirol gibt bis zu 40 freie Kassenstellen. In Salzburg sind stock.adobe.com 8 I ÖZZ 9-10/2019

11 Aktuelles Kassenvertrag in Saalfelden, Zell am See und im Gasteiner Tal 17 Stellen nicht besetzt. Auch in Niederösterreich und zuletzt in Wien Kassenvertrag übernehmen. Das hat viele Ursachen. Es ist teils der Demographie geschuldet in den nächsten zehn Jahren werden ca. 30 Prozent der derzeit in Österreich arbeitenden Zahnärzte in Pension gehen. Sie werden im System fehlen. Die Zahnärztekammer weist seit Jahren auf diese absehbare Entwicklung hin. Seit heuer ist die Österreicher-Quote bei der Vergabe von zahnärztlichen Ausbildungsstellen weggefallen. Konkret heißt das, dass unsere Maturantinnen und Maturanten mit der großen Zahl von Studierenden aus dem deutschsprachigen Ausland um die ohnehin zu wenigen Studienplätze konkurrieren. Auch eine Erhöhung der Studienplätze wird nur die Anzahl der bei uns ausgebildeten der deutschen Sprache Mächtigen erhöhen. Wenn die Mehrheit der Stellen an Studierende aus dem Ausland geht, fehlen die Absolventen in wenigen Jahren in Österreich. Erfahrungsgemäß geht der Großteil der Studierenden aus dem Ausland nach der Ausbildung wieder in die Heimatländer zurück. Es genügen die Grundrechenarten, um das Problem, das da auf uns zukommt, zu begreifen. Angedachte und mehrfach angeregte Vertragszwangsarbeits- auch kaum EU-konform sein die jungen Menschen werden entweder schon vorher oder gleich nach der Ausbildung Österreich verlassen. Die Kassenstelle eines praktischen Arztes kann eventuell durch Fachärzte mit Jus practicandi übernommen werden ein Zahnarzt ist nur durch einen Zahnarzt zu ersetzen. Auch der Zuzug aus dem Ausland wird weniger. Die Herkunftsländer dieser Kolleginnen und Kollegen tun mittlerweile zu behalten. Einen Teil des Problems haben sich die Sozialversicherungen aber selbst zuzuschreiben. Es fehlt an Wertschätzung gegenüber jenen Zahnärztinnen und Zahnärzten, die mit ihrer tagtäglichen Arbeit und mit ihrem Engagement dazu lität für alle Patientinnen und Patienten haben. So mancher Kollege und so manche Kollegin hat auf Grund des wenig partnerschaftlichen Verhaltens schon frustriert den Kassenvertrag zurückgelegt. Und junge Zahnärztinnen und Zahnärzte überlegen es sich gut, ob sie sich einen Kassenvertrag überhaupt noch antun wollen. Gerade die junge Generation will in ihrer Arbeit geschätzt und partnerschaftlich behandelt sondern um Vereinbarkeit von Beruf und Familie, um Freizeit oder um sinnstiftende Tätigkeit. Die Personalabteilungen erfolgreicher Unternehmen haben sich auf diese Prioritäten junger Menschen längst eingestellt, sonst bekommen sie keine Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter mehr. Wenn die Sozialversicherungen künftig weiterhin genügend zahnärztliche Kassenärzte haben wollen, dann müssen sie ihr Denken und den Umgang mit der Kollegenschaft rasch ändern. Der selbst verursachte Mangel an Zahnärzten wird auch über Ambulatorien egal ob von Sozialversicherungen oder von Privaten nicht aufgefangen werden können. Auch dort fehlen die Mediziner. In Deutschland hat man inzwischen schlechte Erfahrungen mit den Allgemeinen Versorgungszentren gemacht diese sollten den Mangel ist ein Großinvestor in Konkurs gegangen und zahlreiche angestellte Zahnärzte und Patienten standen plötzlich vor dem Nichts. Um solche Entwicklungen zu verhindern, fordert der Österreichische Gemeindebund die Unterstützung von wohnortnaher zahnärztlicher Versorgung. Dies ist nur mit dem guten österreichischen System der Einzelordinationen mit einem freigegebenen Jobsharing zu erreichen. Dieses gehört von allen komplizierten Regelungen befreit. Jede Versorgungswirksamkeit erreichen will. Natürlich muss auch die derzeitige Tarifsituation verbessert friedigend. Das Honorar für eine Wurzelbehandlung deckt oft nicht einmal den Materialeinsatz ab. Es braucht hier eine den modernen Therapiemöglichkeiten angepasste Honorierung. Auch Selbstbehalte oder Zuzahlungsmöglichkeiten könnten das Problem entschärfen. ärztlichen Versorgungssystems sichert. Aber es gibt viele kleine und große Schrauben, an denen gedreht werden muss. Die Zahnärzteschaft hat die Probleme erkannt und ner in den Versicherungen und in der Politik, um diese auch schnell umzusetzen. DDr. Martin Hönlinger Vizepräsident, Kassenreferent und Referent für das zahnärztliche Team - Assistentinnen der Österreichischen Zahnärztekammer ÖZZ 9-10/2019 I 9

12 Aktuelles Abrechnungsstelle Krankenkassen ab 1. Jänner 2020 Release R19b und Neuerungen ab 1. Jänner 2020 Wir haben uns die Erläuterungen der SVC GmbH zum aktuellen e-card Release R19b genau angesehen und für Sie kurz und prägnant die wesentlichen Neuerungen zusammengefasst unter tent/?contentid= Unterlagen zum Nachlesen. Das Einspielen des Updates Aufgrund der serverseitigen Umstellung funktionierte im Zeitraum von 19. bis 21. Oktober 2019 das e-card System nicht. In diesem Zeitraum war das Erfassen von Konsulta- Am 22. Oktober 2019 begann die erste Rolloutwelle, das Release wird auf die "GINA" am 29. Oktober 2019 erfolgte Österreichweit der Client-Rollout des Release R19b an alle übrigen Vertragspartner. Zusammen mit dem Update wurden auch die e-card Vertragspartner-Benutzerhandbücher auf R19b aktualisiert, unter Änderungen ab 1. Jänner 2020 aufgrund der Zusammenlegung der Krankenkassen Mit diesem Update wird auch technisch einiges für die Fusionen in der österreichischen Sozialversicherungslandschaft vorbereitet, nochmal zur Erinnerung, was ab 1. Jänner 2020 Die bisher bei den 9 Gebietskrankenkassen Versicherten sind bei der neuen Österreichischen Gesundheitskasse 9 Gebietskrankenkassen. Die bisher bei den Betriebskrankenkassen Versicherten werden entweder bei der ÖGK versichert oder in einer vom Betriebsunternehmer zu errichtenden betrieblichen Gesundheitseinrichtung. Die bisher bei der Betriebskrankenkasse der Wiener Verkehrsbetriebe Versicherten werden auf die BVAEB und die KFA Wien aufgeteilt. Die Versicherungsanstalt des österreichischen Notariates wird in eine eigenständige berufsständische Versorgungseinrichtung übergeführt. Die BVA und die VAEB werden fusioniert zur BVAEB (Ver- Die SVA und die SVB werden fusioniert zur SVS (Sozial- Für die Abrechnung ändert sich per 1. Jänner 2020 für Sie soweit technisch jedoch noch nichts! Auf technischer Ebene bleiben trotz der Zusammenführung sind auch in der Abrechnung weiter zu verwenden. Optisch werden sich durch das Update ein paar Darstellungen der Selbständigen gewerbliche Wirtschaft, neue Kurzbezeichnung SVS-GW neue Kurzbezeichnung BVAEB-EB 10 I ÖZZ 9-10/2019

13 Aktuelles Abrechnungsstelle neue Kurzbezeichnung BVAEB-OEB Kurzbezeichnung ÖGK. und es wird weiterhin der Trägercode 11 verwendet Kurzbezeichnung ÖGK. und es wird weiterhin der Trägercode 12 verwendet Kurzbezeichnung ÖGK. und es wird weiterhin der Trägercode 13 verwendet Kurzbezeichnung ÖGK. und es wird weiterhin der Trägercode 14 verwendet Kurzbezeichnung ÖGK. und es wird weiterhin der Trägercode 15 verwendet Kurzbezeichnung ÖGK. Kurzbezeichnung ÖGK. und es wird weiterhin der Trägercode 17 verwendet Kurzbezeichnung ÖGK. und es wird weiterhin der Trägercode 18 verwendet Kurzbezeichnung ÖGK. und es wird weiterhin der Trägercode 19 verwendet Nachrichten bei e-card Steckvorgängen wegen Foto auf der e-card Wie schon angekündigt werden ab 1. Jänner 2020 schrittweise nur noch e-cards mit Foto ausgegeben, der Hauptverband greift für das Foto auf amtliche Bestände an Digitalfotos unternehmen müssen, ihr Foto wird einfach vom Führerschein, Reisepass, etc. übernommen. Weiters sind einige vollendet haben und Kinder unter 14 Jahren. Wenn keine neue e-card produziert werden kann, weil dies im e-card System vermerkt. Mit dem nächsten e-card relevanten Kontakt des Karteninhabers bzw. der Karteninhaberin mit der Sozialversicherung oder einem Vertragspartner wird erstmalig eine Hinweismeldung angezeigt. Die Vertragspartner müssen in solchen Fällen den angezeigten Hinweistext den Versicherten zur Kenntnis bringen und einen, noch von der Sozialversicherung zur Verfügung zu stellenden, mehrsprachigen Informationsfolder So bringen Sie ein Foto für Ihre e-card übergeben. Wird innerhalb der 90 Tage ab der erstmaligen Hinweismeldung kein Foto in die dafür zuständige Stelle gebracht, läuft wird eine eventuell noch aktive e-card gesperrt; weiterhin durch Eingabe der Sozialversicherungsnummer Der im Hinweistext angesprochene Folder lag uns zu Redaktionsschluss noch nicht vor. Ein guter Tipp in Zusammenhang mit dem Foto auf der e-card ist unserer Meinung nach auch die Homepage Supportende Windows 7 durch die Sozialversicherungs-Chipkarten Betriebsund Errichtungsgesellschaft m.b.h. (SVC) Die SVC GmbH hat in den Erläuterungen zum aktuellen e-card Release angekündigt, ab Jänner 2020 im e-card- System Windows 7 nicht mehr zu unterstützen. ten mit veralteten Browsern und Betriebssystem allerdings grundsätzlich noch möglich sein, bei Fehlfunktionen kann die SVC GmbH jedoch keinen Support mehr leisten und es wird eine entsprechende Warnung im Dialogsystem angezeigt. Mit 2022 ist geplant, die Hardwarearchitektur des e-card Systems komplett umzustellen, die SVC GmbH hat angekündigt, dass spätestens ab dann die Nutzung des e-card-systems ausschließlich mit aktuellen Browsern und Betriebssystemen möglich sein wird. Mag. Markus Smolnik Leiter der zahnärztlichen Abrechnungsstelle ÖZZ 9-10/2019 I 11

14 Aktuelles Aus der Presse Bundeskonferenz der Freien Berufe: Forderungen an die nächste Bundesregierung Priorität der BUKO: Österreichweite Versorgung der Menschen durch die Freien Berufe in bewährten kleinen Strukturen sichern Wien (OTS) - Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) fordert die nächste Bundesregierung auf, die Arbeit der Freien Berufe für die Menschen in Österreich zu unterstützen. Konkret fordert die BUKO, dass die bisherigen Strukturen der Freien Berufe erhalten bleiben. Vertreterinnen und Vertreter der Freien Berufe arbeiten in Österreich zumeist in kleinen Einheiten mit mehreren Angestellten. BUKO Präsident Thomas Horejs sagt: Die Bundesregierung soll sich gegen die Wünsche der EU- Kommission stellen, dass sich künftig Großinvestoren und Hedgefonds bei den Freien Berufen einkaufen oder deren Aufgaben übernehmen können. Denn dies würde die bewährte selbstständige und unabhängige Arbeit der Ärztin am Land, des Apothekers, der Rechtsanwältin, des Notars oder der Architektin gefährden! Horejs erklärt: Wer zahlt, scha t an. Es darf nicht sein, dass künftig Großkonzerne bestimmen, welche zahnmedizinischen Behandlungen in großen, pro torientierten Unternehmen angeboten werden. Wir wollen, dass die Menschen in Österreich weiter zum Arzt, zur Tierärztin und in die ö entliche Apotheke ihrer Wahl gehen können und nicht in weit entfernte, große Zentren fahren müssen. Der Präsident der Bundeskonferenz der Freien Berufe verweist auf negative Entwicklungen in europäischen Ländern. Durch die Übernahme von kleinen Tierarztpraxen durch eine große Kette ist in Skandinavien und Deutschland ein Quasi-Monopol entstanden, mit der Folge, dass die Behandlungen teurer geworden sind. Das wollen wir in Österreich nicht! Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) umfasst die neun Freiberufskammern: Österreichische Ärztekammer Österreichische Apothekerkammer Österreichische Notariatskammer Österreichische Patentanwaltskammer Österreichischer Rechtsanwaltskammertag Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer Österreichische Tierärztekammer Österreichische Zahnärztekammer Bundeskammer der ZiviltechnikerInnen In Österreich arbeiten Vertreter der Freien Berufe. Sie scha en mehr als Arbeitsplätze. vom 23. September I ÖZZ 9-10/2019

15 Sofortige* Schmerzlinderung anhaltender Schutz PRO- ARGIN TECHNOLOGIE ZINK REPARIEREN Die PRO-ARGIN Technologie repariert sensible Zahnbereiche und sorgt für sofortige* und lang anhaltende Schmerzlinderung: 1,2 60,5 % sofortige Schmerzlinderung und 80,5 % Linderung nach 8 Wochen 1,2 VORBEUGEN Zink 3 Senkung des Gingivitis-Index um 25,8 % nach 6 Monaten 3,# 1 2 3

16 Aktuelles Aus der Presse Die Freien Berufe zu Besuch bei Bundeskanzlerin Bierlein BUKO Präsident Horejs: Freie Berufe sind wichtig für die Versorgung der Menschen." Wien (OTS) - Die Bundeskonferenz der Freien Berufe Österreichs (BUKO) macht anlässlich des Besuchs bei Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein auf die Anliegen der Freien Berufe in Österreich aufmerksam. Die Freien Berufe leisten einen vielfältigen Beitrag für Österreich und sind insbesondere auch in den ländlichen Regionen Garant für hohe Qualität und ächendeckende Versorgung. erklärt Bundeskanzlerin Bierlein. BUKO Präsident Thomas Horejs betont die hohe Relevanz der Freien Berufe für die Versorgung der Menschen in Österreich in der Stadt und am Land. Horejs warnt vor negativen Entwicklungen bei den Freien Berufen, wie sie in anderen EU Ländern bereits zu beobachten seien. Wir sehen in Deutschland und in den skandinavischen Ländern, was passiert, wenn sich Großinvestoren und Hedgefonds bei den Freien Berufen einkaufen. Es geht nur noch um den Pro t und nicht um die Versorgung der Menschen. Diese Entwicklung wollen wir in Österreich nicht! Wir wollen weiterhin die Menschen in ganz Österreich unabhängig von nanziellen Interessen von Investoren versorgen können. Horejs verweist auf Entwicklungen in der Zahnmedizin: In Deutschland wurden Zahnarztpraxen in großem Stil von Fremdinvestoren, zum Beispiel den Besitzern einer großen Ka eerösterei aufgekauft. Riesige Zahnkliniken entstanden. Aber nur dort, wo es sich wirtschaftlich lohnt - in Großstädten wie etwa München. Für die Menschen im Osten Deutschlands wurde keine einzige Zahnklinik errichtet. Der Grund: es zahlt sich für die Investoren nicht aus. Bundeskanzlerin Bierlein betont die Bedeutung der Freien Berufe: Die Freien Berufe übernehmen wichtige Aufgaben und versorgen die Menschen in ganz Österreich u.a. mit qualitativ gesicherten medizinischen, juristischen, technischen und wirtschaftlichen Dienstleistungen. vom 9. Oktober 2019 Martina Draper Die BUKO war beim Besuch bei Bundeskanzlerin Bierlein vertreten durch die Präsidenten der Freiberufskammern (v. l. n. r.): Der Präsident der Kammer der Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, Klaus Hübner, der Präsident der Tierärztekammer, Kurt Frühwirth, der Präsident der Österreichischen Ärztekammer, Thomas Szekeres, BUKO Präsident und Präsident der Zahnärztekammer, Thomas Horejs, Bundeskanzlerin Brigitte Bierlein, der Vizepräsident des Österreichischen Rechtsanwaltstages, Armenak Utudjian, die Präsidentin der Österreichischen Apothekerkammer, Ulrike Mursch-Edlmayr, der Kammeramtsdirektor der Österreichischen Ärztekammer, Johannes Zahrl, der Präsident der Kammer der ZiviltechnikerInnen, Rudolf Kolbe, der Präsident der Patentanwaltskammer, Daniel Alge und der Präsident der Österreichischen Notariatskammer, Ludwig Bittner I ÖZZ 9-10/2019

17 Aktuelles Aus der Presse vom 18. September 2019 Chancen warten nicht. Ich auch nicht. InvestitionsKredit Wenn es schnell gehen muss, sind Partner wichtig, die genauso rasch entscheiden wie Sie. Der InvestitionsKredit gibt Gewerbetreibenden und Freien Berufen die Möglichkeit, Chancen dann zu ergreifen, wenn sie sich bieten. Sie erhalten bis zu EUR ,-*. Maßgeschneidert und so schnell wie Sie es brauchen. EINFACH UND SCHNELL bankaustria.at *Vorbehaltlich einer positiven Kreditentscheidung ÖZZ 9-10/2019 I 15

18 Nanopartikel in der zahnärztlichen Praxis Angenommen durch die FDI-Generalversammlung: September 2018, Buenos Aires, Argentina KONTEXT Nanopartikel sind in der Natur vorhanden oder können für bestimmte Zwecke hergestellt werden. Sie werden vielfältig in Alltagsprodukten verwendet, dazu gehören z.b. Kosmetika wie Sonnenschutzmittel, die Zinkoxid-Nanopartikel enthalten. Nanopartikel werden gezielt zahnmedizinischen Produkten zugesetzt bzw. in sie eingebunden, um die Materialeigenschaf- In Dentallaboren sind Zahntechniker Nanopartikeln in Form von Staub ausgesetzt. das primäre Zielorgan. Aktuelle Risikobeurteilungen haben gezeigt, dass das Gesundheitsrisiko für zahnärztliches Personal nach dem Einatmen von Nanopartikeln in Form von Staub aller Wahrscheinlichkeit nach gering ist. Es sind keine Daten über die Auswirkungen einer langfristigen Belastung zahnärztlichen Personals durch dentale Nanopartikel verfügbar. Trotz Patienten sind dentalen Nanopartikeln in Form von Staub ausgesetzt, allerdings im wesentlich geringeren Maße als das zahnärztliche Personal. Aktuelle Risikobeurteilungen haben gezeigt, dass das Gesundheitsrisiko für Patienten nach dem Einatmen von Nanopartikeln und nach dem Verschlucken von Abriebpartikeln aller Wahrscheinlichkeit nach gering ist. Die Nach derzeitigem Wissensstand ist das allgemeine Risiko der Freisetzung von Titan-Nanopartikeln aus Dentalimplantaten im Alveolarknochen vermutlich gering. Nationale und internationale Behörden befassen sich mit Nanopartikeln und ihrer Sicherheit, da sie aufgrund ihrer Größe und auch möglicherweise ihrer chemischen Zusammensetzung nachteilige Wirkungen entfalten können. GELTUNGSBEREICH aus diesen freigesetzt werden, auf die Gesundheit von Patienten und von zahnärztlichem Personal sowie auf die Umwelt I ÖZZ 9-10/2019

19 DEFINITIONEN Im Sinne dieser Stellungnahme ist ein Nanopartikel ein Partikel mit einer oder mehreren äußeren Abmessungen in einer Größenordnung von 1 bis 100 Nanometern. GRUNDSÄTZE partikel in der Zahnmedizin inzwischen ein wichtiges Thema sind, hat die FDI die aktuellen Daten dazu analysiert, um Patienten und zahnärztliches Personal zu beraten und diese und die Umwelt zu schützen. STELLUNGNAHME 1. Die FDI befürwortet die Förderung von Forschungen über die Gesundheitsauswirkungen nach Verschlucken/Einatmen 2. Im Dentallabor muss das Personal die verfügbaren relevanten nationalen/internationalen Arbeitsschutzvorschriften können die Staubexposition weiter verringern. 3. Um mögliche Risiken für das zahnmedizinische Personal in der Praxis und auch für die Patienten zu minimieren, sollte die Menge der erzeugten dentalen Nanopartikel in Form von Staub auf ein Minimum reduziert werden. Folgende Maß- a. Eine sorgfältige Modellierung/Formung der Restauration vor dem Abbinden/Aushärten kann die während des Beschleifens und Polierens entfernte Materialmenge reduzieren. Betracht gezogen werden. d. Verkapselte Pulver-Flüssigkeitssysteme können die Staubexposition weiter verringern. durch Nanopartikel. Dabei ist auf den passgenauen Sitz der Maske zu achten. 4. und Anwendungsverfahren sollte auch darauf geachtet werden, dass die Belastung durch Nanopartikel minimiert wird. DISCLAIMER Die Informationen in dieser Stellungnahme basieren jeweils auf dem aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Sie können so ausgelegt werden, dass sie existierende kulturelle Sensibilitäten und sozioökonomische Zwänge widerspiegeln. LITERATURNACHWEISE 1. idj ÖZZ 9-10/2019 I 17

20 Aktuelles ZAss für zahnärztliche AssistentInnen Mit Novelle der Medizinischen Strahlenschutzverordnung vom Februar 2018 wurde vom Gesetzgeber trotz des massiven Widerstands der Österreichischen Zahnärztekammer aufgrund einer EURATOM-Richtlinie neben weiteren Berufen auch für zahnärztliche Assistentinnen und Assistenten eine schutz eingeführt. vier Stunden und ist alle fünf Jahre bestehendes Personal die Fortbildung erstmalig bis Ende 2023 nachzuweisen. Für neue aufgenommene dem der Anstellung folgenden Jahr zu laufen. Ehrenurkunde und Ehrennadel für die Zahnärztliche Assistentin Die Österreichische Zahnärztekammer freut sich sehr, dass die Ehrenurkunde von zahlreichen Ordinationsinhaberinnen und Ordinationsinhabern beantragt wurde. Seit Dezember 2018 wurden 170 Ehrenurkunden ausgestellt Voraussetzung für die Zuerkennung dieser Auszeichnung ist eine mindestens 15 Jahre dauernde Tätigkeit in derselben Ordination. Der Erwerb der Urkunde und auch der Nadel ist mit keinerlei Kosten verbunden. Anträge auf Zuerkennung der Ehrenurkunde samt Ehrennadel für zahnärztliche Österreichische Zahnärztekammer Referat für das zahnärztliche Team - Assistentinnen 1010 Nach Genehmigung durch den Präsidenten und den zuständigen Referenten der Österreichischen Zahnärztekammer werden die Ehrenurkunde samt Ehrennadel per Post an den Ordinationsinhaber/die Ordinationsinhaberin übermittelt, der/ die sie seiner-/ihrerseits persönlich an die ZAss überreichen. In der Ordination von Dr. Peter Arminger in 5211 Friedburg wurde die Ehrenurkunde für zahnärztliche AssistentInnen samt Ehrennadel gleich 4 Mal verliehen 18 I ÖZZ 9-10/2019

21 PATIENTEN MIT GINGIVITIS? ES IST JETZT ZEIT ZU HANDELN!... ODER ZUR VORÜBERGEHENDEN KEIMZAHL- REDUKTION IM GESAMTEN MUNDRAUM Beseitigt Entzündungen verursachende Bakterien in nur 60 Sekunden Geeignet für Anwender, die eine alkoholhaltige Mundspülung vermeiden möchten ZUR GEZIELTEN BEHANDLUNG EINZELNER ENTZÜNDETER STELLEN AM ZAHNFLEISCH Applikatorspitze ermöglicht ein präzises Auftragen des Gels Kann auch unterstützend nach parodontalchirurgischen Eingriffen angewendet werden DIE VON ZAHNÄRZTEN EMPFOHLENE NR. 1 CHLORHEXAMED* * IPSOS Expert Performance Tracker, Germany, Dentists, Wave 02, Chlorhexamed DIREKT 1% Gel. Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Zusammensetzung: 1 g Gel enthält 10 mg Chlorhexidinbis(D-gluconat). Sonstige Bestandteile: Propanol (Ph. Eur.), Hyprolose, Natriumacetat, Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser, Levomenthol, Pfefferminzöl. Anwendungsgebiete: Vorübergehende unterstützende Behandlung von bakteriell bedingten Entzündungen des Zahnfl eisches (Gingivitis) und der Mundschleimhaut sowie nach parodontalchirurgischen Eingriffen. Gegenanzeigen: Überempfi ndlichkeit gegen Chlorhexidinbis(D-gluconat), Levomenthol, Pfefferminzöl oder einen der sonstigen Bestandteile. Nicht anwenden: auf schlecht durchblutetem Gewebe, bei erosiv-desquamativen Veränderungen der Mundschleimhaut sowie bei Wunden und Ulzerationen. Nebenwirkungen: Häufi g: reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfi ndens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge, reversible Verfärbungen des Zahnhartgewebes, reversible Verfärbungen von Restaurationen (u.a. Füllungen) und Zungenpapillen. Gelegentlich: kribbelndes oder brennendes Gefühl auf der Zunge zu Beginn der Behandlung. Selten: Überempfi ndlichkeitsreaktionen (u.a. Urtikaria, Erythem, Pruritus); reversible desquamative Veränderungen und Reizungen/Schwellungen der Mukosa, reversible Parotisschwellung. Sehr selten: anaphylaktischer Schock. Nicht bekannt: Reizungen/Irritationen des Mundraumes. Warnhinweise: Enthält Macrogolglycerolhydroxystearat, Levomenthol und Pfefferminzöl. Apothekenpflichtig. Stand: 04/2017. GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG, Barthstraße 4, München Chlorhexamed FORTE alkoholfrei 0,2%. Wirkstoff: Chlorhexidinbis(D-gluconat). Zusammensetzung: 100 ml Lösg. enthalten 0,2 g Chlorhexidinbis(D-gluconat). Sonstige Bestandteile: Pfefferminzaroma, Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.), Glycerol, Sorbitol-Lösung 70% (nicht kristallisierend) (Ph. Eur.), gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Die antiseptische Lösung wird angewendet zur vorübergehenden Keimzahlverminderung im Mundraum, Unterstützung der Heilungsphase nach parodontalchirurgischen Eingriffen durch Hemmung der Plaque-Bildung, vorübergehenden unterstützenden Behandlung bei bakteriell bedingten Zahnfl eischentzündungen (Gingivitis) und bei eingeschränkter Mundhygienefähigkeit. Gegenanzeigen: Überempfi ndlichkeit gegenüber Chlorhexidinbis(D-gluconat), Pfefferminzaroma oder einen der sonstigen Bestandteile. Darf nicht angewendet werden: auf schlecht durchblutetem Gewebe, bei Wunden und Geschwüren (Ulzerationen), oberfl ächlichen, nicht-blutenden Abschilferungen der Mundschleimhaut (erosiv-desquamativen Veränderungen), sowie von Personen, die das Schlucken nicht richtig kontrollieren können (u. a. Kinder. < 6 J). Nebenwirkungen: Häufi g: reversible Verfärbungen des Zahnhartgewebes, reversible Verfärbungen von Restaurationen (u.a. Füllungen) u. der Zungenpapillen (Verfärbungen kann zum Teil durch sachgemäße Anwendung entsprechend der Dosierungsanleitung sowie einem reduzierten Konsum von stark färbenden Lebensmitteln und Getränken wie z. B. Tee, Kaffee oder Rotwein vorgebeugt werden. Bei Vollprothesen empfi ehlt sich ein Spezialreiniger). Gelegentlich: kribbelndes oder brennendes Gefühl auf der Zunge zu Beginn der Behandlung (Diese NW verschwindet gewöhnlich mit fortgesetzter Anwendung). Selten: Überempfi ndlichkeitsreaktionen (u.a. Urtikaria, Erythem, Pruritus). Sehr selten: anaphylaktischer Schock. Nicht bekannt: reversible Parotisschwellung; reversible desquamative Veränderungen der Mukosa, kribbelndes oder brennendes Gefühl der Zunge zu Beginn der Behandlung, reversible Beeinträchtigung des Geschmacksempfi ndens, reversibles Taubheitsgefühl der Zunge (Diese NW verschwinden gewöhnlich mit fortgesetzter Anwendung). Warnhinweis: Enthält Pfefferminzaroma u. Macrogolglycerolhydroxystearat (Ph. Eur.). Apothekenpflichtig. Stand: 11/2016. GlaxoSmithKline Consumer Healthcare GmbH & Co. KG, Barthstraße 4, München Marken sind Eigentum der GSK Unternehmensgruppe oder an diese lizenziert GSK oder Lizenzgeber ÖZZ 9-10/2019 I 19 CHDE/CHCHL/0022/

22 Gesetz & Recht Unterlassungserklärung Erklärung Klagende Partei Österreichische Zahnärztekammer vertreten durch Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 57 Cg 30/19 s Beklagte Parteien Dr. Ferenc KARDOS Dr. Zsofia KOBOR Zahnärzte ( 1040 Wien, Favoritenstraße 48 te und Betreiber der Ordinationen unter der Bezeichnung 1. beispielsweise auf einem Ordinationsschild oder in einer Webseite im Internet, Namen von Zahnärzten zu nennen und/oder nennen zu lassen, welche dort zur Ausübung des zahnärztlichen Berufs nicht befugt sind; kündigungen, wie z. B. in einer Webseite im Internet, dadurch anzupreisen und/oder anpreisen zu lassen, Stand wären und/oder dadurch, dass sinngemäß gleiche Behauptungen aufgestellt werden; und/oder nennen zu lassen, beispielsweise durch Ankündigungen kostenloser Beratung oder Diagnose zahnmedizinische Behandlungen; dass solche auf einer Webseite im Internet bestellt werden können, zu verteilen und/oder verteilen zu lassen; mit welchen man eine Ermäßigung bei Zahnersatzanfertigungen bekommt, zu bewerben und/oder bewerben zu lassen; für unsere Zahnarztpraxen Werbung mit Flugblättern, die zur freien Entnahme vor der Ordination aufgelegt werden, zu betreiben und/oder betreiben zu lassen; zu betreiben und/oder betreiben zu lassen, z.b. dadurch, dass oberhalb ihrer Ordinationen Plakate und/oder Steckschilder angebracht sind, und/oder dadurch, dass die Auslagenscheiben unserer Ordinationen mit Aufschriften versehen sind, und/oder dadurch, dass vor unseren Ordinationen Ständer mit Plakaten aufgestellt sind Monaten für die Dauer von 2 Monaten auf der Webseite mit der Internetadresse oder, sollte diese Internetadresse geändert werden, auf der Webseite der an der Stelle der Internetadresse at verwendeten Internetadresse auf der Startseite erscheint, und zwar mit Schriftbild, Schriftgröße und Zeilenabständen wie auf dieser Webseite üblich, mit den üblichen graphischen Hervorhebungen, fettgedruckten Namen der Prozessparteien, Fettdruckumrandung, zu 3. Wir ermächtigen die Österreichische Zahnärztekam- Kosten in je einer Ausgabe der Kronen Zeitung und Textteil mit Normallettern wie für redaktionelle Artikel üblich, mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren Vertreter im Fettdruck sowie mit Textumrandung, 4. uns, und zwar jeder/jede für sich, in jedem einzelnen Fall und für jeden einzelnen Verstoß eine nicht dem richterlichen Mäßigungsrecht unterliegende Konventionalstrafe an die Österreichische Zahnärztekammer zu bezahlen. Diese Konventionalstrafe beträgt beim ersten Verstoß 5.000,00, bei jedem weiteren Verstoß ,00. Wir nehmen zur Kenntnis, dass unabhängig davon bei einem neuerlichen Wettbewerbsverstoß ohne weitere Verstän- gegen uns eingebracht werden kann. 5. in der Rechtssache 57 Cg 30/19s des Handelsgerichtes Wien aufgelaufenen Klagskosten von 3.413,38 (darin - des Rechtsanwalts Dr. Friedrich Schulz auf dessen Konto bei der UniCredit Bank Austria IBAN AT und einer Schlussrate von 1.789,98 bis zu bezahlen. erklärung ist österreichisches Recht anzuwenden. Für alle Streitigkeiten daraus wird als Gerichtsstand Wien vereinbart. 7. Wir nehmen zur Kenntnis, dass im Falle der Annahme dieser Erklärung durch die Österreichische Zahnärzte- Punkt 1. zuverlässig beachtet und eingehalten und sämtliche Kosten gemäß Punkt 5. dieser Erklärung Vergleiches vollständig und pünktlich bezahlt werden, lichung dieses Vergleiches gern. Punkt 2. im Internet verzichtet und auch davon Abstand nimmt, von der - Gebrauch zu machen. Dr. Ferenc KARDOS Wien, am 3. Juli I ÖZZ 9-10/2019

23 Gesetz & Recht Versäumungsurteile 27 Cg 23/19 d Versäumungsurteil Im Namen der Republik 11 Cg 39/19 a Versäumungsurteil Im Namen der Republik Mag. Barbara Michalek in der Rechtssache der kl Österreichische Zahnärztekammer Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 Dr. Farzin HAGHGOUYAN, Zahnarzt 7503 Großpetersdorf, Hauptstraße 43/2 Mag. Dr. Josef Fromhold, Rechtsanwalt 1070 Das Handelsgericht Wien hat durch den Richter Dr. Alexander Sackl in der Rechtssache der kl Österreichische Zahnärztekammer Dr. Friedrich Schulz, Rechtsanwalt 1010 Wien, Stock im Eisen-Platz 3/29 Dr. Konrad JACOBS, Zahnarzt 1010 Wien, Kärntner Straße 10 ( 1. Die beklagten Parteien sind bei sonstiger Exekution schuldig, es zu unterlassen, allein z. B. Dental Center zu verwenden und/oder verwenden zu lassen, z. B. auf einer Auslagenscheibe, einem Ordinationsschild oder in einer Mailadresse; zu betreiben und/oder betreiben zu lassen, z. B. dadurch, dass in den Auslagenscheiben seiner Ordination die Aufschrift Dental Center angebracht ist. 2. Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden Teil des Urteilsspruchs, ausgenommen die Kostenentscheidung, binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten des Beklagten in je einer Ausgabe der Zeitungen (Ausgabe der Kronen Zeitung für das Österreichische Zahnärzte-Zeitung daktionelle Artikel verwendet, mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren Vertreter im Fettdruck 3. Der Beklagte ist bei sonstiger Exekution schuldig, der klagenden Partei zu Handen des Klagevertreters die Kosten dieses Rechtsstreits binnen 14 Tagen zu ersetzen. 1. Die beklagten Parteien sind bei sonstiger Exekution schuldig, es zu unterlassen, - anzubieten und/ oder die computergestützte Herstellung von festen Zähnen wäre neu, und/oder durch sinngemäß gleiche Zeitungsinserat, anzupreisen und/oder anpreisen zu lassen; - anzuwenden und/oder Ankündigungen, z. B. in einem Zeitungsinserat, anzupreisen und/oder anpreisen zu lassen. 2. Die klagende Partei wird ermächtigt, den stattgebenden Teil des Urteilspruchs,ausgenommen die Kostenentscheidung, binnen 9 Monaten nach Rechtskraft auf Kosten des Zeitung und der Österreichischen Zahnärzte-Zeitung daktionelle Artikel üblich, mit Überschrift und den Namen der Parteien und deren Vertreter im Fettdruck sowie mit Eisenstadt, 21. Juni 2019 Mag. Barbara Michalek, Richterin Handelsgericht Wien ÖZZ 9-10/2019 I 21

24 Gesetz & Recht Zahnärzteausweis Achtung! Antrag zur Ausstellung eines Zahnärzteausweises Gültigkeit der Ärzteausweise abgelaufen! Wie bereits mehrmals in der Österreichischen Zahn- darauf hin, dass Ärzteausweise für FachärztInnen für ZMK und ZahnärztInnen, die vor dem 1. Jänner wurden, laut Zahnärztegesetz mit 31. Dezember 2009 bereits ihre Gültigkeit verloren haben! Um wieder einen gültigen Ausweis zu erhalten, können Sie die Ausstellung eines Zahnärzteausweises bei der Österreichischen Zahnärztekammer beantragen. Füllen Sie dazu bitte das auf der nächsten Seite abgedruckte Antragsformular aus und senden dieses samt Passfoto mit möglichst nicht zu hellem Hintergrund und Unterschrift an die Events des Alumni Clubs der MedUni Wien Reunion 2019 mit Verleihung der goldenen Doktordiplome Alumni Tre punkt: Exklusivführung durch das Haus der Geschichte Österreich Direktorin Monika Sommer ermöglicht spannende Einblicke in die Entstehungsgeschichte und die Ausstellungen des Hauses. Exklusiv für Mitglieder. Lebenswege: Silvia Knapp spricht mit Christa Fonatsch, ehemalige Direktorin des Instituts für Humangenetik der Österreichische Zahnärztekammer Kohlmarkt 11/ Wien Für die Ausstellung fällt eine Bundesabgabe in Höhe von 14,30 an, die unter Angabe Ihres Namens und des Zahlungszweckes mittels Erlagschein bzw. der APOBank (lautend auf Österreichische Zahnärz- Bitte beachten Sie, dass Zahnärzteausweise erst nach Einlangen der Bundesabgabe ausgestellt werden können und die Ausstellung des Zahnärzteausweises im Regelfall ca. vier Wochen dauert. Der Ausweis wird Ihnen direkt bzw. über die für Infos zu diesen und weiteren Veranstaltungen unter: Anmeldung zu allen Veranstaltungen unter: Eine starke Community Der Alumni Club ist die Wissens-, Dialog- und Karriereplattform für alle Studierenden, AbsolventInnen und MitarbeiterInnen der Medizinischen Universität Wien. Jetzt Mitglied werden unter und viele Vorteile genießen. Jahresbeitrag für Vollmitglieder: 50 Euro 22 I ÖZZ 9-10/2019

25 Kohlmarkt 11/ Wien Antrag auf (Neu- Zahnärzte-/Dentistenausweises Ich beantrage die (Neu- -/Dentistenausweises wegen Verlust Diebstahl Beschädigung Neuausstellung (bisher Ärzte-/Dentistenausweis, Namens- bzw. Titeländerung, usw. Für die Ausstellung des Ausweises fallen 14,30 Bundesabgabe an. Wir ersuchen, diese Bundesabgabe auf das Konto der Ärzte- und Apothekerbank, lautend auf Österreichische Zahnärztekammer mit IBAN und BIC BWFBATW1, zu überweisen. Nach Zahlungseingang erfolgt die Ausstellung des Ausweises. Akademischer Grad bzw. Zu Mit meiner Unterschrift bestätige ich die Richtigkeit meiner Angaben..., am. Unterschrift (dient als Scanvorlage für den Ausweis, bitte

26 Steuer Finanzierung Finanzierung der Ordination stock.adobe.com Bei dem Entschluss, eine Praxis zu eröffnen, sind zu Beginn einige grundlegende Fragen, wie etwa die Wahl des Standorts, die Beschaffenheit der Räumlichkeiten, in denen die Ordination geführt werden soll, sowie die Finanzierung, zu klären. Die Wahl der Ordination hängt vom Zahnarzt selbst, dessen Tätigkeit und der geplanten Verweildauer in der Praxis ab. Im Rahmen der Finanzierung gibt es zahlreiche Ausgestaltungsformen. Die wichtigsten Alternativen werden im Folgenden dargestellt und entsprechend ihrer steuerlichen Wirkung analysiert: Miete Generell sind die Mietzahlungen in voller Höhe als Betriebsausgabe absetzbar und vermindern im Jahr der Zahlung die steuerliche Bemessungsgrundlage. Sofern es sich beim Vermieter um einen Angehörigen handelt, ist auf die Fremdüblichkeit der Miete zu achten, denn überhöhte Zahlungen sind steuerrechtlich nicht anerkannt. In diesen Fällen ist nur der fremdübliche Teil, dies ist jener Betrag, den der Zahnarzt auch an einen Dritten für die Räumlichkeiten zahlen müsste, steuermindernd als Betriebsausgabe absetzbar. Wohnung des Zahnarztes, so ist nur der für die Praxis genutzte Anteil inklusive dem entsprechenden Betriebskostenanteil steuerlich absetzbar. Im Falle des späteren Verkaufs unterliegt dieser Vorgang Räume muss als Veräußerungsgewinn versteuert werden, sofern der betriebliche Anteil der Nutzung des Gebäudes Kauf durch den Ehegatten Bei einer solchen Konstellation kauft der Ehegatte des Zahnarztes die Räumlichkeiten auf eigene Rechnung und vermietet diese an den Zahnarzt. Hierbei erzielt der vermietende Partner Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und kann in voller Höhe absetzen. Leasing singgesellschaft errichtet, welche sie dann an den Zahnarzt Der Vorteil, im Unterschied zur Miete, ist die Möglichkeit, das zu erwerben. Kauf Werden die Ordinationsräumlichkeiten gekauft, so kann der aufgewendete Betrag in das Anlagenverzeichnis aufgenommen und über die Nutzungsdauer von 40 Jahren ange- errechneten Abschreibungsbeträge sind als Betriebsausgaben anzusetzen und vom steuerlichen Gewinn abzuziehen. Dr. Michael A. Klinger KRW Dr. Klinger & Rieger Steuerberatung Salzburg OG 5020 Salzburg, Alpenstraße 107 SCA Shopping Center I ÖZZ 9-10/2019

27 LEISTUNG IN IHRER SCHÖNSTEN FORM NEU! SmartLite Pro Modulare LED Polymerisationslampe Wir waren nicht damit zufrieden, eine der fortschrittlichsten Lampen zu entwickeln, sondern sie sollte auch über ein außergewöhnliches Design verfügen. SmartLite Pro ist eine einzigartige, modulare Polymerisationslampe in ästhetischem Metallgehäuse. Aber sie sieht nicht nur gut aus. Modernste Optik sorgt für eine Polymerisation in Spitzenqualität und damit für verlässliche Resultate. Und das modulare Konzept mit austauschbaren Lichtaufsätzen macht sie zum wahrscheinlich vielseitigsten Dentalinstrument, das Sie je hatten. SmartLite Pro. Designed to perform. dentsplysirona.com

28 Versicherung Die geheimen Tricks im Umgang mit Versicherungen Was sind die Tricks erfahrener Versicherungsberater im immer schwierigeren Umgang mit den Versicherungsgesellschaften? Die werden natürlich von niemandem verraten außer eben hier, für alle für Zahnärztinnen und Zahnärzte relevanten Versicherungsfragen. Teil 31: schlechte Karten nach der Wahl Wir erlebten gerade abermals einen Wahlkampf, der die Man könnte fast beruhigt sein, immerhin räumt die Politik dem Thema der alternden Gesellschaft endlich einen ange- zeiten immer schon beliebt. Auch diesmal fehlt es nicht an Vorschlägen. Mangels geklärter Umsetzung und Finanzierung bleibt abzuwarten, ob diese Versprechungen lediglich die Sammlung nicht umgesetzter Ideen der letzten 30 Jahre um einige weitere Kapitel ergänzen. Denn bisher scheiterte die Politik als Kunst des Möglichen wie so oft an sich selbst. Nach der Wahl blieben komplexe Die negativen Folgen der des sogenannten Vermögensregresses. Die mitstimmenden Fraktionen erklärten daraufhin kurzfristig die Zukunft der Caritas-Generalsekretär Alexander Bodmann etwa forderte men, die sich die Politik zutraut. Für viele bewirkte der Wegfall des Vermögensregresses ren einfach weg. Da der Staat seine Zuschüsse auch nicht stock.adobe.com Wer für die eigene Vorsorge auf den Staat wartet, wartet 26 I ÖZZ 9-10/2019

29 Versicherung im selben Ausmaß erhöht, bleibt ein Finanzierungsloch dürftig werden, erhalten nun keine Förderung mehr. Und da Bedürftigkeit zugesprochen wird ohne Rechtsanspruch wohlgemerkt bedeutet das für Bevölkerungsgruppen wie etwa die Angehörigen der Freien Berufe, dass sie sich keine Förderung mehr zuschießt. Toll? Sie müssen nicht zurückzahlen was Sie nicht erhalten haben Dass bezogene Förderungen jetzt nicht mehr aus dem Vermögen, insbesondere aus dem Erbe, zurückzuzahlen sind, ist dann kein Trost, wenn man diese Förderungen zukünftig von vorneherein gar nicht mehr erhält! Einkommen ja weiterhin fast vollständig einbehalten, was vor allem Bevölkerungsgruppen benachteiligt, die besser verdienen und womöglich auch über Einkünfte z.b. aus Vermietung und Verpachtung verfügen. zieller Sicht und für die Sicherheit der eigenen Vorsorge katastrophal. Und da sind andere Nachteile wie ein Run vor langen Wartelisten und fehlendes Personal noch gar nicht erwähnt. Es mag diesmal alles anders werden als in den letzten 30 Jahren oder eben nicht. Diesen Entwicklungen wirklich Berufe, deren Kammern in den letzten 2 Jahren für ihre Mitglieder und deren Angehörigen eigene Gruppenverträge derkonditionen, wie es sie nur für Zahnärzte und andere freie Berufe gibt, analog der Krankenversicherung. gen seit zwei Jahren mit drei gleichwertigen Angeboten zur Verfügung. Jeder berechtigte Versicherungsberater kann Sie Gruppenverträge beraten, der Abschluss ist vielfach vereinfacht und optimiert. Die begünstigte Beitrittsmöglichkeit gilt sogar bei zahlreichen Vorerkrankungen! Sämtliche Unterlagen. Dabei darf erwähnt werden, dass diese bahnbrechende und - ärztekammer für Wien vorangebracht wurde. Durch diese Initiative kann heute jedes Mitglied für sich Unabhängigkeit vom staatlichen Fördersystem erreichen. Trick Einer neuen Regierung soll in einer Sachfrage weder zu viel an Vorschussmisstrauen noch zu viel an Vorschusserwartung schon so viele Regierungen gescheitert, einfach weil es in seiner Gesamtheit nicht leicht lösbar ist. - Möglichkeit, Ihre Absicherung in diesem Bereich individuell selbst zu gestalten und die vor allem für Besserverdienende bestehende, besonders negativen Folgen entsprechend abzufedern. - in den Genuss staatlicher Förderungen und Fürsorge kommen oder es für Sie gerade nicht mehr reicht, können Sie mit ei- lösung daher jetzt an und kontaktieren Ihren Berater dazu. - wie bei der privaten Krankenversicherung bestimmen Sie durch die private Eigenvorsorge selbst ganz frei und indivi- soll. Sowohl das Vermögen als auch das Einkommen bleiben Mag. Marcel Mittendorfer VERAG Versicherungsmakler GmbH 1190 Wien, Eroicagasse 9 ÖZZ 9-10/2019 I 27

30 Diverses Tagungsbericht Kongressbericht 15. Festspielgespräche zur Ganzheitsmedizin das gelungene cross-over In der Propstei St. Gerold in Vorarlberg (Nähe Bregenz) fanden vom 1. bis 4. August 2019 die bereits 15. Festspielgespräche zur Ganzheitsmedizin statt organisiert von Frau Univ.-Lekt. Prof. DDr. Irmgard Simma, Vorsitzende der Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnheilkunde. Vielleicht ist es ja dieser zahnheilkundliche (bzw. nur als zahnheilkundlich erachtete) Hintergrund, warum diese Gespräche von den Mitgliedern deutschsprachiger Akupunkturgesellschaften zu wenig beachtet wurden, auch von der DÄGfA, obwohl ihr Ehrenvorsitzender Jochen Gleditsch von Anfang an dabei war und dieses Event auch in diesem Jahr prägte I ÖZZ 9-10/2019

31 Diverses Tagungsbericht W räche ausdrückt, handelt es sich hier nicht um einen wissenschaftlichen Kongress im engeren Sinne, sondern um ein get-together verschiedener Ideen zur Ganzheitlichkeit in der Medizin, vielleicht am besten ausgedrückt im Titel des überwältigenden Re- Zahn hängt noch ein Mensch. Auch ich als Vortragende und Berichterstatterin dieser Gespräche musste beschämt feststellen, wie sehr ich bislang in meinem Denken den Mundraum, das Kiefergelenk, die HWS und seine innigen, des Körpers unterschätzt hatte und gelobte sofortige Besserung. Doch in diesen Gesprächen mit ca. 30 Vortragenden ging leitet sich daher ab, dass ein fester Programmpunkt der Besuch der Bregenzer Seebühne ist, dieses Mal mit der imposan- vom ehemaligen Direktor der Wiener Symphoniker Rainer Bischof eine Einführung in diese Oper sowie einen wun-. Und - durch Musik in der Heilkunde und Akupunktur. phische Seelsorge Arzt aktivieren (Wolfgang Graninger [emeritierter Internist des AKH Wien, der eindrücklich auf die horrenden Umgang mit der Natur als Weg zur Gesundheit (Anita in der osteopathischen Praxis einer der Anker, dass Kopf und Körper zusammenhängen, war sicherlich der Vortrag von Jochen Gleditsch, der da über eine Stunde lang sein Alter von 91 Jahren vergessen ließ und ohne ein nicht vortrug sondern vorlebte. Standing ovations waren eine Selbstverständlichkeit. te Meditation mit Kotama, Gong und Stimme (Wolfgang Meditationswanderung. Auch fand in der Propsteikapelle ein schönes Kammerkonzert statt. Und wer schon morgens den Tag in frischer Bergluft begrüßen wollte, der besuchte te Qigong geeignet für Anfänger und Fortgeschrittene gleichermaßen. Der Vorteil, Menschen und Wissenschaftler aus verschiedenen Disziplinen zusammenzubringen, konnte nicht eindrucksvoller demonstriert werden als durch den Musiker Rainer Bischof. Er setzte sich mit Descartes sogenannter auseinander. Verweisen wir? Doch längst wissen Eingeweihte, und das sind all diejenigen, die Descartes wirklich gelesen haben, dass es sich hier um eine illegitime Verkürzung handelt. Descartes ist der zum Sündenfall erklärte Philosoph, der zu einer anderen Zeit auch als Psychosomatiker hätte gefeiert werden schrieb Nun hatte ich beobachtet, dass in dem Satz: Ich denke, also bin ich. (frz. Je pense, donc je suis ) überhaupt nur dies mir die Gewissheit gibt, die Wahrheit zu sagen, dass ich klar einsehe, dass man, um zu denken, sein muss. nicht mehr auszurotten sein wird. Gottlob tat es Descartes nicht weh und wird ihm nicht Dichotomie bezichtigte. Fazit Eine erhellende, bewegende cross-over-veranstal- nächste Jahr noch mehr Teilnehmer wünsche. Dieses von Irmgard Simma in bereits langer Tradition organisierte könnte durchaus mehr neue, wissbegierige Kinder vertragen. Univ. Lekt. Prof. DDr. Irmgard Simma Vorsitzende der Gesellschaft für Ganzheitliche Zahnheilkunde ÖZZ 9-10/2019 I 29

32 Diverses Leserbrief vom 29. Juli 2019 Fachkurzinformation zur Titelseite Chlorhexamed Forte alkoholfrei 2mg/ml - Lösung zur Anwendung in der Mundhöhle. Zusammensetzung: 1 ml enthält: 2 mg Chlorhexidindigluconat (entspricht einer 0,2%igen Chlorhexidin lösung). Eine Dosis von 10 ml enthält 20 mg Chlor hexidindigluconat. Sonstige Bestandteile mit bekannter Wirkung: Macrogolglycerolhydroxystearat 8 mg/ml, Sorbitol (E420) 110 mg/ml. Hilfsstoffe: Macrogol glycerolhydroxystearat, Pfefferminzaroma, Glycerol, Sorbitol (E 420), Gereinigtes Wasser. Anwendungsgebiete: Chlorhexamed Forte alkoholfrei dient der Behandlung und Vorbeugung bakterieller Infekte im Mund- und Rachenraum und ist angezeigt: zur Verminderung und Vorbeugung bakterieller Zahnbeläge (Zahnplaque); zur Behandlung einfacher bis eitriger Gingivitiden; zur Behandlung und Vorbeugung infektiös bedingter Parodontopathien; bei Tonsillitis, Angina, Seitenstrangangina und Pharyngitis; bei Verletzungen sowie vor und nach operativen Eingriffen im Mund- und Rachenraum (z.b. vor und nach Tonsillektomie sowie parodontalchirurgischen Eingriffen), da Chlorhexamed Forte alkoholfrei den Heilungsprozess unterstützt; bei Aphthen und Mundschleimhautentzündungen wie Stomatitis (insbesondere unter Prothesen) und Glossitis. Bei schwerem Soor der Mundschleimhaut wird gelegentlich eine zusätzliche antimykotische Therapie erforderlich sein; zur Beseitigung von Foetor ex ore, wenn eine normale Mundhygiene nicht möglich ist und der Mundgeruch nicht durch eine Magenerkrankung bedingt ist; zur Mundhygiene, wenn eine normale Mundhygiene (Zähneputzen) nicht möglich ist, z.b. bei schweren Allgemeinerkrankungen und Patienten in Intensivpflege. Gegenanzeigen: Überempfindlichkeit gegen den Wirkstoff oder einen der in Abschnitt 6.1 genannten sonstigen Bestandteile. Chlorhexamed Forte alkoholfrei darf bei Ulzerationen und bei erosiv desquamativen Veränderungen der Mundschleimhaut nicht angewendet werden. Die Anwendung einer Mundspül lösung ist kontraindiziert bei Personen, bei denen anzunehmen ist, dass die Mundspüllösung möglicherweise geschluckt wird (unter anderem Kinder unter 6 Jahren). Chlorhexamed Forte alkoholfrei darf wegen des Gehaltes an Menthol bzw. Pfefferminzaroma nicht bei Säuglingen und Kindern bis zu 2 Jahren angewendet werden. Chlorhexamed Forte alkoholfrei darf wegen des Gehaltes an Menthol bzw. Pfefferminzaroma nicht bei Patienten mit Asthma bronchiale oder anderen Atemwegserkrankungen, die mit einer ausgeprägten Überempfindlichkeit der Atemwege einhergehen, angewendet werden. Die Inhalation von Chlorhexamed Forte alkoholfrei kann zur Bronchokonstriktion führen. ATC-Code: Pharmakotherapeutische Gruppe: Antiinfektiva und Antiseptika zur oralen Lokalbehandlung. ATC-Code: A01AB03. Abgabe: Apothekenpflichtig. Packungsgrößen: 200 ml, 300 ml. Kassenstatus: No-Box. Zulassungsinhaber: GSK-Gebro Consumer Healthcare GmbH. Stand: 11/2016. Weitere Angaben zu Warnhinweisen und Vorsichtsmaßnahmen für die Anwendung, Wechselwirkungen mit anderen Arzneimitteln und sonstigen Wechselwirkungen, Schwangerschaft und Stillzeit, Nebenwirkungen sowie Gewöhnungs effekten entnehmen Sie bitte der veröffentlichten Fachinformation GSK oder Lizenzgeber *IQVIA TM 09C1 Zahnschutzpräparate MAT/12/2018. GSK-Gebro Consumer Healthcare GmbH, 6391 Fieberbrunn, Österreich. Stand: Februar I ÖZZ 9-10/2019

33 Diverses Leserbrief Zahnheilkunde: Ein Kassenvertrag von 1957 Nachstehender Leserbrief wurde am 3. August d. J. vom Pressereferenten der Österreichischen Zahnärztekammer an Die Presse übermittelt. Wie die Krankenkassen von mehr, Leitartikel von Köksal Baltaci, Das beste Beispiel für die von Ihnen zu Recht ausgesprochene Kritik am Umfeld der Kassenmedizin ist die Situation im Bereich der Zahnheilkunde. Wir haben einen auch im Jahr 2019 noch geltenden Kassenvertrag, der in seinen Grundzügen auf das Jahr zurückgeht. Der Großteil des wenn auch freilich indexiert, stammen dementsprechend aus der Nachkriegszeit. Jede zahnärztliche Behandlung auf Krankenkassenkosten hat darin, das Maß des Notwendigen nicht überschreitend Jahren gereicht haben, heute möchte aber zu Recht kein Patient mehr unter solchen Vorgaben behandelt werden. Eine Zahnarztpraxis von heute, mit lichen und personellen Infrastruktur, kann daher nicht ausschließlich im Rahmen dieses Kassenvertrags aus der Mitte des vorigen Jahrhunderts geführt werden. Sie erfordert zwangsläufig, gen umfasst, die es 1957 entweder noch gar nicht gab oder die damals eben nicht in den Gesamtvertrag aufgenommen wurden. Wenn nun manche Politiker ein wenig bigott die Zunahme des Wahlarztsektors zulasten des kassenärztlichen Bereichs kritisieren, dann darf ich jene daran erinnern, dass z. B. wir Zahnärzte von den jeweils Verantwortlichen seit vielen Jahren vergeblich eine Anpassung des museumsreifen Gesamtvertrags an die von heute fordern. Und durch die Tatsache, dass die Krankenkassen ihren Versicherten dann auch noch mitnichten argumentier- für die interne Administration einer Wahlarzthonorarnote verrechnen, widerlegen sie auch gleich selbst ihre eigene Behauptung, dass die Verwaltungskosten des Systems angeblich im niedrigen einstelligen Prozentbereich der Beitragseinnahmen lägen. MR DDr. Claudius Ratschew Pressereferent der Österreichischen Zahnärztekammer ÖZZ 9-10/2019 I 31

34 Diverses Personalia Generationenwechsel im ODV Die Generalversammlung des Österreichischen Dentalverbands fand am 28. Juni 2019 in Anthering (Salzburg) statt und wurde durch die Wahl eines neuen Vorstands abgeschlossen. des ODV entschieden, nicht mehr bei der Wahl als ODV-Präsident anzutreten, da er sich seiner Familie widmen möchte. DTA/OEMUS MEDIA AG Der ODV bedankt sich auch auf diesem Weg für seine unermüdliche Arbeit um die Entwicklung der Serviceleistungen des ODV. Mit der Wahl von Herrn Roman Reichholf steht nun ein Präsident dem ODV vor, der neben seiner jahrzehntelangen Erfahrung und seinem umfassenden Wissen vor allem Engagement und Herz für diese Tätigkeit sowie neue Ideen mitbringt. Der neue ODV Präsident, Roman Reichholf, bedankt sich beim scheidenden Präsidenten, Dr. Gottfried Fuhrmann, für seine erfolgreiche Leitung während der letzten 7 Jahre I ÖZZ 9-10/2019

35 zahnärzte2020kongress neuewegebeschreiten pyramide vösendorf september ÖZZ 9-10/2019 I 33

36 Diverses Standesveränderungen Standesveränderungen vom 1. August bis 30. September 2019 Eintragungen in die Zahnärzteliste Dr. med. dent. Samuel David AKHONDI 1010 Wien, am 5. August 2019 Dr. med. dent. Marina ALISOVA Dr. med. dent. Hasan AMRO 1220 Wien, am 8. August 2019 Medic dentist Andrea ANTAL Dr. med. dent. Magdalena BESHIR 1090 Wien, am 2. September 2019 Dr. med. dent. Benjamin BORSUK CREPAZ 1040 Wien, am 27. August 2019 Dr. med. dent. Oliver DRESBACH Dr. med. dent. Natascha FISCHER Dr. med. dent. Christina FLEISSNER am 2. September 2019 Dr. med. dent. Dennis FORKL am 1. September 2019 dr. med. dent. Claudia GOSSLER 1090 Wien, am 23. September 2019 Dr. med. dent. Christian HAHN Dr. med. dent. Hubertus HOFINGER Dr. med. dent. Florian KARG 1090 Wien, am 9. August 2019 Dr. med. dent. Christoph KOCH, BSc am 7. August 2019 Dr. med. dent. Ida KRNJIC 5020 Salzburg, am 10. September 2019 Dr. med. dent. Valentin KUNZ 1130 Wien, am 1. September 2019 Dr. med. dent. Florian LANZA 1090 Wien, am 19. August 2019 Dr. med. dent. Jakob Piotr LEDWON 1090 Wien, am 1. August 2019 Dr. med. dent. Benedikt LEITNER Dipl.-Stom. Dr. med. Kornelia MAAG-HOHL, MSc am 25. September 2019 MÄTZLER am 22. August 2019 Dr. med. dent. Victoria MATHEIS Dr. med. univ. Dr. med. dent. Markus MAYER Dr. med. univ. Dr. med. dent. Anna Sonja MÜLLER Dr. med. dent. Franziska-Sabine MÜLLER 1090 Wien, am 19. August 2019 Dr. med. dent. Moritz MÜLLER-HARTBURG 1080 Wien, am 9. August 2019 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Johanna NETZER 1040 Wien, am 1. September 2019 Dr. med. dent. Nora PERLAKY 1180 Wien, am 18. September 2019 Dr. med. dent. Christopher REIF am 2. September 2019 Zahnärztin Barbara Schleinzer Dr. med. dent. Benjamin SCHWAIGER am 12. August 2019 Mag. Benjamin SHAMUILOV 1200 Wien, am 30. August 2019 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Eva Maria STEINHOFER am 23. August 2019 Priv.-Doz. Dr. med. univ. Dr. med. dent. Otto STEINMASSL Dr. med. dent. Matthias STOLL Dr. med. dent. Nikolaus STOPFER am 15. August 2019 dr. med. dent. Peter SZEMCSAK 1150 Wien, am 20. August 2019 Dr.-medic stom. Andrei Ionut TUDOR dr. med. dent. Hilmar Jobst GISO VON JEINSEN, MSc 1220 Wien, am 18. September 2019 Dr. med. dent. Pavel WEINSTEIN am 21. September 2019 Dr. med. dent. Sophie WENDORFF-TOBOLLA am 23. September 2019 Dr. med. dent. Nastassja WIEDERIN am 2. September 2019 Dr. med. dent. Marina WIESINGER Dr. med. dent. Bianca WOLLESCHAK 5020 Salzburg, am 5. August 2019 Dr. med. dent. Alexandru-Remus ZIDARU Dr. med. dent. Anna ZIZLAVSKY am 5. September 2019 Dr. med. dent. Patricia BABANEJAD-WADJARGAH, MSc am 13. August 2019 Dr. med. dent. Johannes BANTLEON 1010 Wien, Dorotheergasse 12, am 1. August 2019 Priv.-Doz. Dr. med. dent. Michael BERTL am 5. August 2019 CREPAZ 1040 Wien, Trappelgasse 11/10, am 27. August 2019 Dr. med. dent. Rinet DAUTI Dr. med. dent. Maria FAHRENHOLZ am 9. September 2019 Dr. med. dent. Christina FLEISSNER Zahnärztin Ines Alison Maria FRY am 2. September I ÖZZ 9-10/2019

37 Diverses Standesveränderungen Dr. med. dent. Dorothee GEISENBERGER GOTAI 1090 Wien, Spitalgasse 17/A, am 1. August 2019 Dr. med. dent. Andrea GUESS am 1. August 2019 Dr. med. dent. Hubertus HOFINGER am 20. August 2019 Dr. med. dent. Hubertus HOFINGER am 9. September 2019, Zweitordination Dr. med. dent. Cornelia HUBER-WEICHHART am 9. September 2019 Dr. med. dent. David INNERHOFER am 1. September 2019 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Gerald Manfred JAHL Dr. med. dent. Ida KRNJIC 5020 Salzburg, Moosstraße 9a, am 10. September 2019 Dr. med. dent. Nicole MAIER am 19. August 2019 Dr. med. dent. Nicole MAIER am 19. August 2019, Zweitordination Dr. med. dent. Victoria MATHEIS am 12. August 2019 Zahnärztin Stefanie MAYER am 1. September 2019 Dr. med. dent. Sarah MEINDORFER-HENRICH am 12. August 2019 Dr. med. dent. Marietta MEIRER am 2. September 2019 Dr. med. dent. Miro MIRKOVIC am 1. September 2019 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Anna Sonja MÜLLER am 12. August 2019 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Anna Sonja MÜLLER am 12. August 2019, Zweitordination Dr. med. dent. Julia Magdalena OBERLEITNER 1010 Wien, Freyung 4/1/3, am 2. September 2019 Zahnärztin Susan OPATRIL am 9. September 2019 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Pamela ÖSTERREICHER Dr. med. dent. Ariane PETERS 1180 Wien, Weimarer Straße 5/21, am 1. September 2019 Dr. med. dent. Moritz PIRKER am 1. September 2019 Dr. med. univ. Bernd SCHUMANN am 1. September 2019 Dr. med. univ. Bernd SCHUMANN am 1. September 2019, Zweitordination Dr. med. dent. Benjamin SCHWAIGER am 12. August 2019 Priv.-Doz. Dr. med. univ. Dr. med. dent. Otto STEINMASSL am 2. September 2019 Dr. med. dent. Matthias STOLL am 25. September 2019 Zahnärztin Petra SULIK am 12. August 2019 dr. med. dent. Peter SZEMCSAK 1150 Wien, Schwendergasse 35-37, am 20. August 2019 Dr.-medic stom. Andrei Ionut TUDOR am 23. September 2019 dr. med. dent. Mate Andras VINCZE 1090 Wien, Spitalgasse 17/A, am 1. August 2019 Dr. med. dent. Christoph WIENER am 1. August 2019 Dr. med. dent. Marina WIESINGER am 2. September 2019 Praxisverlegungen Dr. med. univ. Dr. med. dent. Werner BAUDISCH von 4840 Vöcklabruck, Wartenburgerstraße 1c am 30. September 2019 Dr. med. dent. Sigrun CONZE von 8010 Graz, Waltendorfer Hauptstraße 18 nach 8010 Graz, Plüddemanngasse 39 am 1. August 2019 KÓBOR von 1040 Wien, Favoritenstraße 48 nach 1150 Wien, Schwendergasse 35-37, am 2. August 2019 Dr. med. univ. Waltraud KOREN nach 9020 Klagenfurt, Sponheimerstraße 7 am 1. September 2019 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Andreas MARINGER von 9300 St. Veit/Glan, Grabenstraße 12 nach, 9020 Klagenfurt, Koschatstraße 92 am 2. September 2019 Dr. med. dent. Gernot ÖSTERREICHER von 2020 Hollabrunn, Hauptplatz 15 Dr. med. dent. Viviane ÖSTERREICHER von 2020 Hollabrunn, Hauptplatz 15 Dr. med. dent. Svitlana POKORNIK von 1090 Wien, Porzellangasse 27/7A nach 1090 Wien, Rögergasse 32/1-3, am 1. August 2019 Dr. med. dent. Barbara SARLAY, M.Sc. am 4. September 2019 WASSERMANN von 9800 Spittal/Drau, Tiroler Straße 21 nach 9800 Spittal/Drau, Am Rathausplatz 2/4 am 5. August 2019 Dr. med. dent. Agnes WOLF am 30. September 2019 Dr. med. dent. Jasmina ZIMONJIC, MSc am 1. September 2019 ÖZZ 9-10/2019 I 35

38 Diverses Standesveränderungen Praxisschließungen Dr. med. univ. Silvia BAUER-TESSAREK am 30. September 2019 Dr. med. Dr. med. dent. Sebastian BAUMANN, MSc am 1. August 2019 Dr. med. dent. Christoph BRYK am 30. September 2019 Dr. med. univ. Elfriede DENINGER-SEE am 30. September 2019 Zahnärztin Grazyna FASZCZEWSKA 1090 Wien, Spitalgasse 17A, am 1. September 2019 Dr. med. univ. Johannes GROSS 5020 Salzburg, Bayernstraße 1, am 31. August 2019 Dr. med. dent. Tamara HANSER am 14. August 2019, Zweitordination Dr. med. dent. Barbara HILLER am 30. September 2019 Dr. med. dent. Klara HIRSCH am 4. August 2019 OMR Dr. Eva-Maria HÖLLER am 30. September 2019 Dr. med. univ. Zora KAPRAL am 30. September 2019 Dr. med. univ. Martin KATZENSTEINER am 30. September 2019 Dr. med. univ. Johann LEDERER am 30. September 2019 Dr. med. dent. Elke LINAUER am 14. August 2019 Dr. med. dent. Hajnalka MAGAS am 1. September 2019 Dr. med. dent. David MARGOCZI am 1. September 2019 Dr. med. univ. Dr. med. dent. Stefanie MOHADJER am 30. September 2019 Dr. med. univ. Angelina NADALINI am 30. September 2019 Dr. med. univ. Ehrenfried PIRKLBAUER am 30. September 2019 Dr. med. univ. Jutta PIRKLBAUER am 30. September 2019 Dr. med. univ. Maria RANSMAYR am 30. September 2019 Dr. med. dent. Ilse REICH, MSc am 19. September 2019 Dr. med. univ. Amon SANDER am 25. September 2019 Dr. med. univ. Brigitta SCHMAUTZER am 30. September 2019 Dr. med. univ. Günther SCHNEITLER am 30. September 2019 Dr. med. univ. Ernst SCHRÖCKMAIR am 30. September 2019 Dr. med. dent. Alexander SCHWÄRZLER am 31. August 2019 Dr. med. dent. Christiane SOMMER am 30. September 2019 Dr. med. univ. Silvia STAUDINGER am 31. August 2019 Dr. med. dent. Franziska WIDMANN 1080 Wien, Schlösselgasse 17, am 5. August 2019 Dr. med. dent. Bianca WOLLESCHAK am 5. September 2019 Dr. med. univ. Bernhard WURZER am 30. September 2019 Streichungen aus der Zahnärzteliste Dr. med. dent. Eszter CSILLAG 1180 Wien, am 30. September 2019 Zahnärztin Grazyna FASZCZEWSKA 1090 Wien, am 2. September 2019 Dr. med. dent. Jan Niels GIESENBERG Zahnärztin Viktoria KEHRER, M Dent Med UZH Dr. med. dent. Günther MINATTI Dr. med. univ. Amon SANDER am 25. September 2019 Dr. med. dent. Simon STEINMACHER am 1. September 2019 Todesfälle Dr. med. univ. Hannes AMMERER MR Dr. med. univ. Winfried DICHTL 1030 Wien, am 18. August 2019 Dentistin Karolina NEMECEK 1140 Wien, am 21. August 2019 Dentist Stefan SENIGL Dentist Werner STOCKER am 3. September 2019 Dr. med. univ. Roman ZIPS 1150 Wien, am 5. September I ÖZZ 9-10/2019

39 Diverses Standesmeldungen Mitgliederstand der Österreichischen Zahnärztekammer per 1. Oktober 2019 Bundesland niedergelassen angestellt Wohnsitz gesamt Burgenland Kärnten NÖ OÖ Salzburg Steiermark Tirol Vorarlberg Wien gesamt ÖZZ 9-10/2019 I 37

40 Kunst präsentiert von OMR Dipl.-Ing. Dr. K. A. Rezac Ausstellungen Pierre Bonnard Die Farbe der Erinnerung 10. Oktober 2019 bis 12. Jänner 2020 Albrecht Dürer 20. September 2019 bis 6. Jänner 2020 Im Herbst und Winter 2019/20 zeigt das Bank Austria Kuns orum Wien das Werk des Postimpressionisten Pierre Bonnard ( ) die erste, diesem geheimnisvollen Maler gewidmete Retrospek ve in Österreich. Die Ausstellung konzentriert sich auf Bonnards reifes Werk, das nach seinem ersten Besuch an der te d Azur 1909 und der efgreifenden Erfahrung des Mi elmeerlichts einsetzt. Jetzt verändert sich die Pale e Bonnards, der bis dahin vornehmlich in Paris und Mi elfrankreich lebte, und die starken leuchtenden Farben des Südens beginnen sein Werk zu bes mmen und charakterisieren es bis in sein Spätwerk. Spektakuläre Schau des Renaissance-Genies Seit Jahrzehnten war das Werk Albrecht Dürers ( ) nicht in dieser Fülle zu erleben: Die ALBERTINA in Wien ist Heimat zahlreicher weltweit bekannter Ikonen der Zeichnung, darunter der Feldhase, die Betenden Hände und das Große Rasenstück. Die um wertvolle interna onale Leihgaben ergänzte Ausstellung präsen ert im Herbst 2019 mit über 200 Exponaten Dürers zeichnerische, druckgra sche und malerische Werke. Zu ihrer Wiedererö nung 2003 konnte die ALBERTINA mit ihrer letzten Dürer-Ausstellung eine halbe Million BesucherInnen begrüßen. Mit über 100 Zeichnungen, einem Dutzend Gemälde, persönlichen Aufzeichnungen und anderen seltenen Dokumenten wird das Werk des Renaissance-Genies nun noch umfassender gezeigt als jemals zuvor. Tate, London 2019 Im Zentrum der Ausstellung steht demgemäß die Farbe als zentrales Ausdrucks- und Gestaltungsmi el des Künstlers. Nicht nur S mmungen, sondern ganze Komposi onen entwickelt und modelliert Bonnard über Farbakkorde und -dissonanzen, über die Gegensätze und das Zusammenspiel warmer und kühler Töne. Das ra nierte Mit- und Gegeneinander der Farbwerte ist für ihn jedoch nur eines der Mi el, um die Harmonie der Natur in Frage zu stellen. Genauso sub l spielt er mit räumlichen Verunklärungen oder Fehlern in der Personenführung immer wieder sucht er, wie er es selbst formuliert, eine Überwindung der Natur durch die Kunst. Museu Nacional de Arte An ga, Lissabon Historische Sammlung der ALBERTINA Mit nahezu 140 Arbeiten besitzt die ALBERTINA den weltweit bedeutendsten Bestand an Zeichnungen Albrecht Dürers. Die Sammlungsgeschichte seines Œuvres in der ALBERTINA ist von besonderer Bedeutung: Seine Provenienz lässt sich lückenlos bis ins Jahr 1528 zurückverfolgen und bildet damit ein seit fast 500 Jahren geschlossen erhaltenes Konvolut aus Dürers Werksta. Die Sammlung bietet daher wie keine andere den idealen Ausgangspunkt, um sich auch seiner persönlichen, vom Gedankengut des frühen Humanismus geprägten Kunstau assung zu nähern. Bank Austria Kuns orum Wien 1010 Wien, Freyung 8 Tel (0) , orumwien.at Alber na 1010 Wien, Alber naplatz 1 Tel (0) , na.at 38 I ÖZZ 9-10/2019

41 Kunst Ausstellungen Caravaggio & Bernini 15. Oktober 2019 bis 19. Jänner 2020 Richard Gerstl INSPIRATION VERMÄCHTNIS 27. September 2019 bis 20. Jänner Die bahnbrechenden Leistungen dieser beiden Künstler stehen im Zentrum und sind von ausgewählten Kunstwerken ihrer Zeitge- sionist, der noch vor Egon Schiele und Oskar Kokoschka ein Œuvre KHM-Museumsverband nach Rom und ließen sich von den radikalen künstlerischen Inno Kontextualisierung von Gerstls Œuvre innerhalb der Kunst des 19., miteinander kurzgeschlossen. Kunsthistorisches Museum 1010 Wien, Maria Theresien-Platz Tel (0) , Leopold Museum - Privats ung ÖZZ 9-10/2019 I 39

42 Kunst Ausstellungen FOR FOREST 8. September bis 27. Oktober 2019 die sammlung prinzhorn.! art brut vor der art brut 24. September 2019 bis 26. Jänner 2020 eines Waldes in einem Stadion zum Leben. Mit dieser monumen- Werken von Menschen, die am Beginn des 20. Jahrhunderts ihr - hat und die seit 1921 im Archiv liegen. Ausstellung geworden ist. Tourismus Region Klagenfurt am Wörthersee 9020, Neuer Platz 5 Tel (0) , www. Museum Gugging Tel (0) , I ÖZZ 9-10/2019

43 Kunst Ausstellungen Grand Hotel Abyss 20. September bis 28. November 2019 Raphaela Vogel 19. Oktober 2019 bis 6. Jänner 2020 Abgrunds, zwischen behaglich genossenen Mahlzeiten oder Kunst- - - Bregenz vom 19. Oktober 2019 bis zum 6. Januar 2020 eine der hat Ziegen- und Elchhäute vernäht, bemalt und mit Polyurethan - - schichte in den turbulenten Tagen des beginnenden Kalten Krieges, Hotel Wiesler das damals einzige wirkliche Grand Hotel der Stadt Raum oder bauen sich als Riesenkandelaber zu totalitären Statuen Künstlerhaus KM - Halle für Kunst & Medien 8010 Graz, Burgring 2 Tel (0) , Kunsthaus Bregenz 6900 Bregenz, Karl-Tizian-Platz Tel (0) , ÖZZ 9-10/2019 I 41

44 Landesinfos Burgenland Bitte vor den Vorhang! Durch die Mitbeteiligung der Landes- stock.adobe.com Seit Jahrzehnten beweisen alle internationalen Unter- - Die QZ-ModeratorInnen leisten daher einen ganz entscheiden- - Die Kolleginnen und Kollegen, die sich dieser Aufgabe stellen, Moderatorinnen und Moderatoren - - Moderatorinnen und Moderatoren - - zu sagen, sondern Prof. Dr. Herbert Haider Präsident der Landeszahnärztekammer für Burgenland 42 I ÖZZ 9-10/2019

45 IM SEEHOTEL RUST NOVEMBER 2019 SAVE THE DATE Burgenland Tourismus /Peter Burgstaller praxis-beratung /Otmar Bischof Burgenland Tourismus /Lunardi Burgenland Tourismus /Peter Burgstaller von JUNG bis ALT ÖZZ 9-10/2019 I 43

46 Landesinfos Kärnten Infos aus Kärnten Rundschreiben an alle FachärztInnen für Zahn-, Mund- und Kieferheilkunde und ZahnärztInnen in Kärnten von Mitte Juli 2018 Sehr geehrte Frau Kollegin! Sehr geehrter Herr Kollege! - Jobsharings schwanger werden und eine soziale Absicherung wissen, welche Stellen in den nächsten 10 Jahren nachbe Stellenplan NEU Stellenplan bis 2012 RSG 2020 RSG 2030 cf.2020/ gleich Klagenfurt Land gleich Klagenfurt Stadt gleich Wolfsberg gleich I ÖZZ 9-10/2019

47 Landesinfos Kärnten Kassenangelegenheiten Kärnten - ZMK Die Altersregelung tritt in Kraft! - Kassenplanstellen - Stellenvergaben, ist,,,,, neuge-, wird Nachfolgerin, Klagenfurt, neuge- Kassenplanstellen Ausschreibungen Jobsharing - besonders eines erfahrenen Kassenzahnarztes Erfahrungen zu Chefzahnärztliche Nachbegutachtung Kieferorthopädie Zahnärztliche Assistenz Lehrgang AUSGEBUCHT Anmeldung für möglich gang Prophylaxe-Kurse - ÖZZ 9-10/2019 I 45

48 Landesinfos Kärnten - 1. September 2016 bis 31. August Wichtige Information für alle Doppelmitglieder Ärztekammer und Zahnärztekammer Fortbildung in Kärnten - ÖGZMK Kärnten Fortbildungstermine im Herbst/Winter 2018/19 - Kärnten interessant und abwechslungsreich zu gestalten und OMR Dr. Bernhard Exeli Vizepräsident OMR Dipl.-Ing. Dr. Karl Anton Rezac Präsident der Landeszahnärztekammer für Kärnten Vergabe der in der ÖZZ 1-2/2019 ausgeschriebenen -2-Kassenplanstellen Maria Rain ab 1. Oktober 2019 der JAMNIG - Klagenfurt nach Dr. Josef Mischitz ab 1. Juli 2019 DALMATINER 46 I ÖZZ 9-10/2019

49 52. WACHAUER FRÜHJAHRSYMPOSIUM Steigenberger Hotel & Spa, Krems > Juni 2020 ZAHNHEILKUNDE 2020 Digitalisierung in der zahnärztlichen Praxis Anmeldeinformationen: schriftlich an: ÖGZMK NÖ, Kremser Gasse 20, 3100 St. Pölten Fax: / oegzmk@noe.zahnaerztekammer.at Homepage: (c) ah_fotobox Nähere Informationen erhalten Sie im Sekretariat der ÖGZMK NÖ bei Frau Sarah Eder unter der Telefonnummer 0664/ ZVR

50 Landesinfos Oberösterreich Die oberösterreichischen 2-Krankenversicherungsträger schreiben gemäß 4 Abs. 1 Gesamtvertrag im Einvernehmen mit der Landeszahnärztekammer für OÖ sowie in Abstimmung mit den Sonderversicherungsträgern (VAEB, BVA, SVA) folgende Vertragszahnarztstellen aus: Ende der Bewerbungsfrist für die Ausschreibungen: 12. November 2019 Berufssitz Besetzungsdatum Ausschreibungen VERTRAGSZAHN- ARZTSTELLEN Weibern Nachfolge Dr. Peter FRANK Ternberg Nachfolge Dr. Samer Mustafa Grieskirchen Nachfolge Dr. Kurt ALBERT für alle Stellen: Schwanenstadt Nachfolge Dr. Robert Breuer Für Fragen zur Ausschreibung stehen Ihnen seitens der LZÄK OÖ Frau Mag. Eigruber, Tel.: und Frau Leeb, Tel.: und seitens der OÖGKK Frau Link, Tel.: gerne zur Verfügung. Die BewerberInnen haben einen vollständig ausgefüllten Bewerbungsbogen innerhalb der angeführten Bewerbungsfrist der ausgeschriebenen Stelle bei der Landeszahnärztekammer für OÖ innerhalb der Bürozeiten von Montag bis Donnerstag von Uhr einzubringen. Der Bewerbungsbogen steht zum Download unter folgender Adresse bereit: Dem Bewerbungsbogen sind sämtliche Dokumente wie im Bewerbungsbogen angegeben -anzuschließen, insbesondere: 1. Staatsbürgerschaftsnachweis 2. Nachweise über ärztliche/zahnärztliche Tätigkeiten 3. Vertretungs- und Bereitschaftsdienstbestätigungen inkl. Bestätigungen über Tätigkeiten im NDZ 4. Diplome 5. Bestätigungen über Tätigkeiten im Rahmen eines Jobsharings 6. Finanzierungsbestätigung einer österreichischen Bank, die zum Zeitpunkt der Bewerbung nicht älter als 6 Monate sein darf 7. Lebenslauf mit chronologischer Darstellung der gesamten bisherigen Ausbildung und Tätigkeit Der Nachweis über die Berechtigung zur selbständigen Ausübung des zahnärztlichen Berufes gem. 6 ZÄK ist spätestens zwei Wochen vor dem oben angeführten Besetzungszeitpunkt zu erbringen. Die Auswahl des Vertragspartners erfolgt unter Anwendung der Richtlinie für die Auswahl von VertragsfachärztInnen für Zahn-, Mund-, und Kieferheilkunde, VertragszahnärztInnen und VertragsdentistInnen in der jeweils zum Zeitpunkt der Bewerbung geltenden Fassung. Für die OÖ 2-Krankenversicherungsträger: OÖ Gebietskrankenkasse Der Obmann: Albert Maringer eh. Die leitende Angestellte: Mag. Dr. Andrea Wesenauer eh. Für die Landeszahnärztekammer für OÖ: Der Präsident: OMR Dr. Hans Schrangl 48 I ÖZZ 9-10/2019

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52 Landesinfos Tirol Kassenzahnärztliche Versorgung stock.adobe.com In Tirol stehen derzeit 45 freie TGKK Kassenstellen 185 besetzten gegenüber das bedeutet, dass fast 20 % aller Kassenstellen unbesetzt sind. In einem Bezirk sind mehr Stellen frei als besetzt und in einem zweiten ist die Lage bald ähnlich verschärft. Dies führt in einzelnen Regionen zu großem Unmut bei den Patienten und Patientinnen, die angesichts der Arbeitsüberlastung bei den noch verbliebenen VertragspartnerInnen nicht mehr aufgenommen werden können. A I ÖZZ 9-10/2019

53 Landesinfos Tirol Steiermark zeugen, dass unberechtigte Streichungen nicht dazu angetan - OMR DDr. Paul Hougnon Präsident der Landeszahnärztekammer für Tirol Vergabe der in der ÖZZ 5-6/2019 ausgeschriebenen -2-Planstellen - Graz - Mariatrost AREFNIA (43,63 Punkte) ab 1. Jänner 2020 Deutsch Goritz REICHMANN (61,22 Punkte) ab 1. Jänner 2020 Bruck an der Mur HEIN (56,00 Punkte) ab 1. Oktober 2019 Bärnbach EISNER (36,56 Punkte) ab 1. Jänner 2020 Gröbming MONEM (5,48 Punkte) ab 1. Oktober 2019 ÖZZ 9-10/2019 I 51

54 Landesinfos Wien Führungswechsel in der zahnärztlichen Abrechnungsstelle M Kolleginnen und Kollegen, die ihre Kassenleistungen aus guten Mag. Peter Ibaschitz (links) und sein Nachfolger Mag. Markus Smolnik (rechts) 52 I ÖZZ 9-10/2019

55 Landesinfos Wien MR DDr. Claudius Ratschew Präsident der Landeszahnärztekammer für Wien Informationstag Validierung live Freitag, ARCOTEL WIMBERGER Wien 1070 Wien, Neubaugürtel Zielgruppe: Zahnärztinnen und Zahnärzte Teilnahmegebühr (inkl. Mittags- und Pausenbuffet): Tageskarte 50,- ÖGHZ Mitglieder 40,- Wegen der beschränkten TeilnehmerInnenzahl ist die Teilnahme von AssistentInnen leider nur nach Maßgabe der freien Plätze und ausnahmslos in Begleitung einer/s Zahnärztin/arztes möglich. ANMELDEFORMULAR: download auf oder an: kongress@oeghz.at Die gesetzlich geforderte Validierung der Instrumentenaufbereitung in unseren Ordinationen beschäftigt derzeit alle ZahnärztInnen, aber auch den Handel und die Industrie. Die ÖGHZ hat im April des Vorjahres erstmals einen äußerst erfolgreichen Kongress zu diesem Thema veranstaltet. Wegen der großen Nachfrage und der Aktualität wird heuer abermals ein solcher Informationstag stattfinden. Erfahren Sie Wichtiges und Wissenswertes zu diesem Thema. Wir werden auch diesmal über wirtschaftliche Überlegungen zur Realisierung der Validierung referieren. Wegen der rasanten Entwicklung werden wir noch mehr über verschiedene aktuelle Dokumentationsmöglichkeiten (EDV-basiert, manuell etc.) referieren. Als Besonderheit bieten wir Ihnen neben dem informativen Vortragsprogramm live auf der Bühne die Leistungsprüfung *) eines RDGs (= Thermo-desinfektor ) und eines Dampfsterilisators. *) Die Leistungsprüfung ist ein wesentlicher, komplexer Teil der Gerätevalidierung Die Industrieausstellung der teilnehmenden fördernden Firmenmitglieder bietet Ihnen zusätzliche Informationen. Die Veranstaltung wird von den teilnehmenden fördernden Mitgliedern der ÖGHZ in dankenswerter Weise gesponsert. ÖZZ 9-10/2019 I 53

56 Fortbildung Inland November 2019 Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) 11. Kompaktkurs Kinderzahnheilkunde 2019/ bis 16. November 2019 Salzburg 30. Jänner bis 1. Februar 2020 Wien 12. bis 14. März 2020 Salzburg Information und Anmeldung: ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit GC Austria GmbH Ästhetik leicht gemacht mit GC Kompositworkshop - Hands on Kurs 15. November 2019 Linz Anmeldung (nur schriftlich): ZAFI Wien Notfallkoffer und Bereitschaftsapotheke Seminar für ZAss 15. November 2019, Wien Anmeldung: Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Selbstverteidigung Grundkurs 15. November 2019, 16. November 2019, Wien Auskunft: band Österreichs ZAFI Wien Curriculum Parodontologie bis 16. November bis 30. November 2019 Wien Anmeldung: Dr. Robert Scherngell, MSc KFO Assistentinnentraining für die Seminarreihe KFO aus der Praxis für die Praxis 15. und 16. November 2019 Wien Infos & Anmeldung: ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbH Einzelzahnimplantate 16. November 2019, Salzburg, Anmeldung: Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Bisphosphonat assoziierte Oseonekrose 20. November 2019, Wien Auskunft: ÖGZMK Salzburg Erkrankungen der Mundschleimhaut 21. November 2019, St. Johann im Pongau, - Anmeldung: Verein Tiroler Zahnärzte Die Gerodontologie im Spannungsfeld zwischen Möglichem und Machbaren 21. November 2019, Innsbruck, - Anmeldung: ZAFI Wien Zahnaufhellung - Bleaching 22. November 2019, Wien ZAFI Wien Endodontie Intensivkurs 22. November 2019, 23. November 2019, Wien Anmeldung: 54 I ÖZZ 9-10/2019

57 21. Internationales Frühjahrs - Seminar Meran Mai 2020 Kurhaus Meran Fortbildung Inland Allais Giuseppe, Torino Restaurative Zahnheilkunde Diemer Josef, Meckenbeuren Minimalinvasive restaurative Zahnheilkunde und Kieferorthopädie Lassen Thomas, Starnberg Die stegverankerte Deckprothese Payer Michael, Graz Update Peri-Implantitis Kieferorthopädie interdisziplinär Sanner Frank, Frankfurt Atypische Zahnschmerzen Schuster Wolfgang, Wien Blockchain-Künstliche Intelligenz Stimmelmayr Michael, Cham Gewebsmanagement in der Implantologie - Chirurgische Kronenverlängerung Zitzmann Nicola, Basel Abnehmbare Prothetik - Schwerpunkte in der rekonstruktiven Zahnmedizin AssistentInnenprogramm Bürkle Verena MIH - Das Kind in der zahnärztlichen Praxis Mayr Anton Mundgesundheit Payer Michael Peri-Implantitis Prophylaxe Das richtige Prophylaxeintervall für jeden Patienten - Die korrekte Motivation Festredner: Vorkongresskurs: Allais Giuseppe Dentalausstellung und Workshops VTZ, Ina Gstrein, Anichstraße 35, A Innsbruck, ÖZZ 9-10/2019 I

58 Fortbildung Inland November 2019 Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) 11. Kompaktkurs Kinderzahnheilkunde 2019/2020 Block 2: 14. bis 16. November 2019 Salzburg Block 3: 30. Jänner bis 1. Februar 2020 Wien Block 4: 12. bis 14. März 2020 Salzburg täglich von Uhr, außer MI von Uhr Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde, Frau Perner 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 35 Tel: , Frau Perner ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit GC Austria GmbH Ästhetik leicht gemacht mit GC Kompositworkshop - Hands on Kurs (Dr. Martin Sorger) 15. November 2019, Uhr Linz UKh Linz, 1. OG, 4010, Garnisonstraße 7 Anmeldung (nur schriftlich): ÖGZMK OÖ, Frau Eichinger 4021 Linz, Postfach 603 Fax: (0732) ZAFI Wien Notfallkoffer und Bereitschaftsapotheke Seminar für ZAss 15. November 2019, Uhr Wien Anmeldung: Tel: oder 12 Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Selbstverteidigung Grundkurs (Bettina Kainz) 15. November 2019, Uhr und 16. November 2019, Uhr Wien Auskunft: band Österreichs Tel: (01) Fax: (01) ZAFI Wien Curriculum Parodontologie 2019 (Prof. DDr. Matthias Folwaczny, Dr. Stefan Häge- 15. bis 16. November bis 30. November 2019 Freitag jeweils Uhr Wien Anmeldung: Tel: oder 12 Dr. Robert Scherngell, MSc KFO Assistentinnentraining für die Seminarreihe KFO aus der Praxis für die Praxis 15. und 16. November 2019 Wien Corner, Kaiserstraße Infos & Anmeldung: ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit Straumann GmbH Einzelzahnimplantate (Dr. Stavros Pelekanos) 16. November 2019, Uhr Salzburg, Anmeldung: Tel: (01) Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Bisphosphonat assoziierte Oseonekrose 20. November 2019, Uhr Wien Auskunft: ÖGZMK Salzburg Erkrankungen der Mundschleimhaut 21. November 2019, Uhr St. Johann im Pongau, Hotel Brü- Anmeldung: ÖGZMK Salzburg Tel: (0662) Verein Tiroler Zahnärzte Die Gerodontologie im Spannungsfeld zwischen Möglichem und Machbaren 21. November 2019, Uhr Innsbruck, - Anmeldung: Tel: + 43 (0) ZAFI Wien Zahnaufhellung - Bleaching (Tanja Bogenreiter, Dr. Bettina Schreder) 22. November 2019, Uhr Wien ZAFI Wien Endodontie Intensivkurs 22. November 2019, Uhr 23. November 2019, Uhr Wien Anmeldung: Tel: oder I ÖZZ 9-10/2019

59 Fortbildung Inland Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) 22. November 2019, Uhr Anmeldung bis 8. November erforderlich! Wien Auskunft: Tel: (01) Dr. Robert Scherngell, MSc KFO aus der Praxis für die Praxis Kieferorthopädische Seminarreihe 7 Modul 6: 22. bis 23. November 2019 Modul 7: Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie 17. bis 18. Jänner 2020 Modul 8: Fälle aus Ihrer Praxis werden vor- und Mechanikintensivtraining 28. bis 29. Februar 2020 Modul 9: bis 25. April 2020 Mauerbach zog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Biologische Prinzipien der Osseointegration und Bedeutung in der oralchirurgischimplantologischen Praxis Ulrike Kuchler) 28. November 2019, Uhr Wien Auskunft: Tel: (01) POS - Progressive Orthodontic Seminars Start unserer 1. kieferorthopädischen Seminarreihe 2019 in Bregenz Session 2: 28. November - 1. Dezember 2019 Laterale und frontale Röntgendurchzeichnungen, dentale Wachstumsvorhersagen, Modellvermessung und 2. Beratung, Behandlungsmöglichkeiten mit Ex und Non Ex Fällen Session 3: Jänner 2020 Bebändern, Bekleben, Einbindetechniken, Draht- und elastische Ligaturen, Hands On,... Session 4: März 2020 Grundlegende Wechselgebissdiagnostik und Behandlungsplanung, extraorale Kraft und Anwendung Session 5: Mai 2020 Behandlung leichter Klasse III, Wachstum in Klasse II Fällen, Einordnen von impaktierten Eckzähnen Session 6: Juni 2020 Wechselgebissdiagnose, Wechselgebiss, TPA, Feineinstellung, Hands On Session 7: Oktober 2020 Wechselgebiss, Lingualbogen (LLA), Utility Bogen und Verankerungsplanung, HG, bimaxilläre Protrusion, Hands On,... Session 8: Dezember 2020 Asymmetrie beim Erwachsenen und im Wechselgebiss, Korrektur KL. II/III ohne Mitarbeit des Patienten Session 9: 2021 Dentofaziale KFO, skelettale Verankerung, Tiefbiss, Gingival Display, Mittellinien Verschiebung, Hands On,... Session 10: 2021 Korrektur der Mittellinie mit skelettaler Verankerung, Behandlung von Fällen mit schwierigen impaktierten Zähnen Session 11: 2021 Diagnose von fortgeschrittenen Fällen - orthognathe, chirurgische Alternativen Session 12: 2021 Prognose von paradontalen Fällen, Wiederholung wichtiger Themen sowie Final Exam mit Diplomüberreichung Pro Seminarwochenende erhalten Sie 36 Fortbildungspunkte von der Österreichischen Zahnärztekammer. Durch die Anerkennung unserer Ausbildung von der Universität Münster wird es unseren Teilnehmern ermöglicht, nach erfolgreichem Abschluss der Basisreihe den MSc of Orthodontic in Münster mit weniger Anwesenheitsp icht bei den Modulen sowie zu einem ermäßigten Tarif zu erwerben. Genauere Informationen und Anmeldung: POS, Frau Anita Pracherstorfer 4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21 Tel: & Fax: (0) anita@posortho.net ZAFI Wien Zahnaufhellung - Bleaching (Tanja Bogenreiter, Dr. Bettina Schreder) 29. November 2019, Uhr Wien Anmeldung: Tel: oder 12 ZAFI Wien Assistenz und Verhaltensführung in der Kinderzahnbehandlung Seminar für ZAss (Dr. Dinah Frässle-Fuchs, Dr. Bettina Schreder) 29. November 2019, Uhr 30. November 2019, Uhr Wien Anmeldung: ÖZZ 9-10/2019 I 57

60 Fortbildung Inland Verein ZahnGesundheit Tirol Innsbrucker Zahn-Prophylaxe Tage bis 30. November 2019 Innsbruck, Congress Information & Anmeldung: 6020 Innsbruck, Fischnalerstraße 4 Tel ÖGZMK Salzburg in Zusammenarbeit mit der Universitätsklinik für MKG-Chirurgie Salzburg 8. Salzburger Adventsymposium Von der Zahn- bis zur Gesichtsästhetik 30. November 2019, Uhr Salzburg, Anmeldung: Tel: Fax: Dezember 2019 Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Jetzt aber handeln - neue Aktivitäten in der Ordination (Mag. Iris Kraft-Kinz) 4. Dezember 2019, Uhr Wien Auskunft: band Österreichs ZAFI Wien Implantation in der Zahnarztordination von A - Z 6. Dezember 2019, Uhr Wien Anmeldung: Tel: oder 12 Österreichische Gesellschaft für Ästhetische Zahnheilkunde und Implantologie (OGAZI) 2. Schladminger Kamingespräche Augmentation und Implantat 6. bis 7. Dezember 2019 Schladming, Hotel Falkensteiner, - Anmeldung: Tel: + 43 (0) ZAFI Wien Prothetische Versorgungsmöglichkeit in der zahnärztlichen Ordination mit praktischem Schwerpunkt der Prothesenreparatur und Provisorienherstellung 6. Dezember 2019, Uhr 7. Dezember 2019, Uhr Wien Anmeldung: Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Fit und entspannt im Team Qi-Gong für ZahnärztInnen und Team (Dr. Nick Steiner) 11. Dezember 2019, Uhr Wien Auskunft: band Österreichs Tel: (01) Fax: (01) Verein Tiroler Zahnärzte Präsentation der drei prämierten Diplomarbeiten sowie VTZ-Vortragsabend 12. Dezember 2019, Uhr Innsbruck, - Anmeldung: Tel: + 43 (0) ÖGZH - Österreichische Gesellschaft für ärztliche und zahnärztliche Hypnose Hypnose und Kommunikation ÖZÄK-Diplomlehrgang 1190 Wien: Ende: 18. Oktober 2020 Ort: 1190 Wien, Haus Hohe Warte Dezember 2019, Uhr 14. Dezember 2019, Uhr 14. Februar 2020, Uhr 15. Februar 2020, Uhr Trancetechniken, NLP I 13. März 2020, Uhr (Su- 14. März 2020, Uhr 22. Mai 2020, Uhr (Su- 23. Mai 2020, Uhr Trancetechniken, NLP II 26. Juni 2020, Uhr (Su- 27. Juni 2020, Uhr 58 I ÖZZ 9-10/2019

61 Fortbildung Inland 11. September 2020, September 2020, Uhr 16. Oktober 2020, Uhr 17. Oktober 2020, Uhr 18. Oktober 2020, Uhr Detaillierte Information und Anmeldung: ÖGZH - Österreichische Gesellschaft Tel: (01) Jänner 2020 Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) Lachgaskurs 2020 gemäß CED-Richtlinien 10. bis 11. Jänner 2020 Salzburg, Medicent Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde, Frau Perner 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 35 Tel: , Frau Perner Teil 4: - Internet etc.) Univ.-Prof. DDr. Werner Zechner 5. März 2020, Uhr Teil 5: cel Mittendorfer 12. März 2020, Uhr Teil 6: Forensik in der Zahnheilkunde 2. April 2020, Uhr Teil 7: Betriebswirtschaftliche Grundlagen und Mag. Wolfgang Leonhart 23. April 2020, Uhr Teil 8: Do s and Don ts bei der Praxisgrün- Selbständigkeit Dr. Marion Grieß 7. Mai 2020, Uhr Teil 9: - Überlegungen - Frank 5. Juni 2020, Uhr Wien Wien Auskunft: Tel: (01) Österreichische Gesellschaft für Mund-, Kiefer- und Gesichtschirurgie 24. Jahreskongress Patienten-individuelle Therapie in der MKG-Chirurgie 28. bis 31. Jänner 2020 Bad Hofgastein, Kur- und Kon- Information: Februar 2020 Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Funktionelle Myodiagnostik (FMD)/Applied Kinesiology (AK) 3-teilige Kursreihe Teil 1: Einführung 21. bis 22. Februar bis 21. März bis 16. Mai 2020 Wien Auskunft: band Österreichs Tel: (01) Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Praxismanagementkurs 2020 Teil 1: zahnärztlichen Berufsausübung 23. Jänner 2020, Uhr Teil 2: 30. Jänner 2020, Uhr Teil 3: Kassenabrechnung 13. Februar 2020, Uhr Start Seminarreihe März 2020 ÖZZ 9-10/2019 I 59

62 Fortbildung Inland Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Moderatorenkurs 29. Februar 2020, Uhr Wien Auskunft: band Österreichs Tel: (01) März 2020 Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Abrechnungskurs 7. März 2020, Uhr 19. September 2020, Uhr Wien Auskunft: band Österreichs Tel: (01) Österreichische Gesellschaft für KFO 49. Internationale Kieferorthopädische Fortbildungstagung Wendl, o. Univ.-Prof. Dr. H.-P. Bantleon) 7. bis 14. März 2020 Kitzbühel, K3 Kitzkongress, 6370, Josef-Herold-Straße 12 Tagungsbüro: Tel: Internationale Kieferorthopädische Fortbildungstagung Kitzbühel März März 2019 Dr. Robert Scherngell, MSc KFO aus der Praxis für die Praxis Kieferorthopädische Seminarreihe 8 Modul 1: Modellerstellung etc. 13. bis 14. März 2020 Modul 2: ben, Drähte, Elastics, Federn, Ketten etc., bis 24. Mai 2020 (3-tägig!) Modul 3: 19. bis 20. Juni 2020 Modul 4: 18. bis 19. September 2020 Modul 5: 23. bis 24. Oktober 2020 Modul 6: 27. bis 28. November 2020 Modul 7: Fälle für Fortgeschrittene und orthognathe Chirurgie 22. bis 23. Jänner 2021 Modul 8: Fälle aus Ihrer Praxis werden vor- und Mechanikintensivtraining 26. bis 27. Februar 2021 Modul 9: - 9. bis 10. April 2020 Mauerbach zog Friedrich-Platz 1 Infos & Anmeldung: Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Strahlenschutzkurs 26. März 2020, Uhr 1. Oktober 2020, Uhr Wien Vormerkung: band Österreichs Tel: (01) ÖGZMK OÖ in Zusammenarbeit mit Komet Dental Maschinelle Wurzelkanalaufbereitung Praxiskurs Endodontie 27. März 2020, Uhr Linz OG, 4010, Garnisonstraße 7 Anmeldung (nur schriftlich): 4021 Linz, Postfach 603 Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde (ÖGK) 8. Frühjahrssmposium (Dr. Petra Drabo, Präsident ÖGK) 27. bis 28. März 2020 Salzburg, Congress Information und Anmeldung: Österreichische Gesellschaft für Kinderzahnheilkunde, Frau Perner 5020 Salzburg, Innsbrucker Bundesstraße 35 Tel: , Frau Perner I ÖZZ 9-10/2019

63 Fortbildung Inland POS - Progressive Orthodontic Seminars April 2020 Start unserer 26. kieferorthopädischen Seminarreihe April 2020 in Wien Sektion 1: Session 1: April 2020 Beginnen Sie zu diagnostizieren: diagnostische Beurteilung, Patientendateien, Erstberatung,... Session 2: Juni 2020 Fernröntgendurchzeichnungen, Modellvermessung und 2. Beratung, Behandlungsplanung,... Session 3: September 2020 Bebändern, Bekleben, Einbindetechniken, Draht- und elastische Ligaturen, Hands On Session 4: Oktober 2020 Grundlegende Wechselgebissdiagnostik und Behandlungsplanung, Theorie der extraoralen Kraft,... Sektion 2: Session 5: November 2020 Behandlung leichter Klasse III, Wachstum in Klasse II Fällen, Einordnen von impaktierten Eckzähnen,... Session 6: 2021 Wechselgebissdiagnose, Wechselgebiss, Umgang mit protrusiven Fällen, Hands On,... Session 7: 2021 Mehr zum Thema Wechselgebiss, Behandlung von Asymmetrie und bimaxillärer Protrusion,... Session 8: 2021 Asymmetrie - Wechselgebiss und Erwachsene, Korrektur KL. II/III ohne Mitarbeit des Patienten,... Sektion 3: Session 9: 2021 Dentofaziale KFO, skelettale Verankerung, Tiefbiss, Gingival Display, Hands On,... Session 10: 2021 Korrektur der Mittellinienverschiebung mit skelettaler Verankerung, Klasse II Wachstum,... Session 11: 2021 Diagnose von fortgeschrittenen Fällen - orthognathe, chirurgische Alternativen Session 12: 2021 Zusammenfassung: Gingivabehandlung, Kiefergelenkserkrankungen, Implantologie und KFO,... Kostenlose Teilnahme an einem Schnuppertag ist jederzeit möglich, sowie bei unseren kostenlosen Intro-Tagen am 7. März 2020 in Wien und 8. März 2020 in Salzburg! Start unserer neuen Seminarreihe in Bregenz am Oktober 2019 Durch die Anerkennung unserer Ausbildung von der Universität Münster wird es unseren Teilnehmern ermöglicht, nach erfolgreichem Abschluss der Basisreihe den MSc of Orthodontic in Münster mit weniger Anwesenheitsp icht bei den Modulen sowie zu einem ermäßigten Tarif zu erwerben. Genauere Informationen und Anmeldung: POS, Frau Anita Pracherstorfer 4523 Neuzeug, Steinfeldstraße 21 Tel: & Fax: (0) anita@posortho.net Zahnärztlicher Interessenverband Österreichs (ZIV) Horejs) 29. April 2020, ab Uhr 12. Mai 2020, ab Uhr Wien Auskunft: Tel: (01) info@dvt.wien Telefon: 01/ Theresiengasse 46, 1180 Wien ÖZZ 9-10/2019 I 61

64 Fortbildung Inland 20. Kärntner Seensymposium Donnerstag, 30. April, bis Samstag, 02. Mai 2020 ÖGZMK Kärnten in Zusammenarbeit mit dem Zahnärztlichen Interessenverband Österreichs 20. Kärntner Seensymposium Digital ist mir egal? 30. April bis 2. Mai 2020 Velden/Wörthersee, Tagungszent- Informationen: ÖGZMK Kärnten, Frau Brenner Tel: ÖGZMK OÖ Wissenspower für ZahnärztInnen - Funktionsstörungen in aller Munde 16. Mai 2020, Uhr Linz Anmeldung: Tel: (0664) September 2020 ÖGZMK NÖ Österreichischer Zahnärztekongress 2020 Neue Wege beschreiten 24. bis 26. September 2020 Vösendorf, Infos & Anmeldung: ÖGZMK NÖ Tel: (0664) Fax: (0316) zahnärzte2020kongress International Association of Oral and Maxillofacial Surgeons (IAOMS) 1 st International Symposium on Orthognathic Surgery 30. April bis 2. Mai 2020 Wien Auskunft: Mai 2020 Juni 2020 ÖGZMK NÖ 52. Wachauer Frühjahrssymposium Zahnheilkunde Digitalisierung in der zahnärztlichen Praxis 4. bis 6. Juni 2020 Krems, Infos & Anmeldung: ÖGZMK NÖ, Frau Eder Tel: (0664) neuewegebeschreiten pyramide vösendorf september November 2020 Österreichischer Dentalverband Wiener Internationale Dentalausstellung - WID bis 9. Mai 2020 Wien, Messe Informationen: Österreichische Gesellschaft für Parodontologie paroknowledge Parodontologie Experten Tage Dr. Michael Müller) 18. bis 20. Juni 2020 Kitzbühel, K3 KitzKongress Anmeldung: Landeszahnärztekammer für Burgenland und ÖGZMK Burgenland 41. Burgenländische Herbsttagung 12. bis 14. November 2020 Rust, Seehotel Informationen: I ÖZZ 9-10/2019

65 Fortbildung Ausland S H A P I N G T H E F U T U R E O F O R A L H E A LT H Shanghai China NATIONAL EXHIBITION AND CONVENTION CENTER 1 4 September 2020 ABSTRACT SUBMISSION DEADLINE 25 March 2020 EARLY-BIRD REGISTRATION DEADLINE 31 May FDIWorldDentalCongress fdi_wdc ÖZZ 9-10/2019 I 63

66 Diverses Kleinanzeigen - Provisionsfrei für den Käufer. Mail an: immobilien@frantz-friends.at oder In eigener Sache: - Österreichischen Zahnärzte-Zeitung,, Fax (0) oder schriftlich - Diverses LIECHTENSTEINPARKNÄHE ZAHNARZTPRAXIS für EINSTEIGER Keine Kassen, ca. 90 m, Komple aussta ung, Gesamtmiete 1.413,-, Abstandszahlung Tel. (01) Praxis(ver)kauf & -vermietung Tel. (01) abdeen@t-online.de, Tel. (02683) praxis@zahnamsee.at Tel. (0664) Immobilien Tel. (0680) wird gerne angeboten. Kontakt: praxis@dr-cerepak.at Zahnarztordination in Innsbruck kostenlos abzugeben. Kontakt: kfo-innsbruck@gmx.at Kreuzgasse 5, 1180 Wien Tel: 01/ info@zahnradiologie.at I ÖZZ 9-10/2019

67 Diverses Kleinanzeigen Arlberg (Vorarlberg) Dort arbeiten, wo andere Urlaub machen Wegen Pensionierung suche ich ab Jänner 2020 für meine seit über 30 Jahren bestehende Zahnarztpraxis eine(n) Nachfolger(in) in Klösterle am Arlberg (Einzugsgebiet: Lech, Zürs, St. Anton, Klostertal). 150 m², 3 Behandlungseinheiten, digitales Röntgen, gut ausgebildete Assistentinnen, gut etablierte Kassenpraxis mit großem Patientenpool, günstiges Mietobjekt, ausreichende Parkmöglichkeiten und Wohnmöglichkeit vorhanden. Zeitpunkt und Art der Übergabe nach Absprache. Wir freuen uns auf Ihre Antwort. Kontakt: 0043 (0) Übernahme ZAHNARZTPRAXIS SALZBURG STADT Etablierte Vertragspraxis mit 100 m², aufgeteilt auf 2 moderne Behandlungs einheiten, ein Mundhygieneraum mit Stuhl, Privatraum mit Küche, Empfangs zimmer, Wartezimmer, Röntgenraum und zwei Toiletten. Die Praxis verfügt über einen großen Kundenstock. Parkmöglichkeiten vorhanden. Keine Maklergebühr, sowohl Miete, als auch Kaufoption denkbar. Einarbeitungszeit möglich. Kontakt: Dr. Jaroslav Nachtigal ord.dr.nachtigal@aon.at, Tel Langjährig erfolgreiche moderne Wahlarztpraxis SUCHT zahnaerztegemeinschaft@gmx.at 2 Büros etc. Großer Patientenstock, hoher Privatanteil. Übernah- INFO: zmk-praxis@outlook.com Dr. Mol Tel. (0676) Bestens eingeführt, ca. 30 bzw. 60 Minuten von der Stadt Salzburg kanzlei@recht-eck.at Übergebe gutgehende Kassenpraxis im Süden Wiens Wiens, in U-Bahnnähe und Grünlage. Meine Ordination verfügt - zahnordination-im-sueden-wiens@gmx.at Wien, Standortwechsel ab sofort abzugeben. Kontakt: Dr. Svitlana Pokornik, Tel. (0676) Mail: ordination@dr-pokornik.at Wegen Pensionierung 30 Jahre bestehende, verkehrsgünstig gelegene Kassenpraxis Kontakt: ÖZZ 9-10/2019 I 65

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