3 STUFEN ZUR FREIBERUFLICHKEIT

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1 3 STUFEN ZUR FREIBERUFLICHKEIT Lydia Fenz MELDUNG DER FREIBERUFLICHEN BERUFSAUSÜBUNG IN DREI SCHRITTEN ERFORDERLICH 1. Meldung bei Bezirksverwaltungsbehörde (laut 7a.(2) MTD Gesetz) 2. Meldung bei Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft 3. Meldung bei zuständigem Wohnsitzfinanzamt Risiken abdecken Empfehlungen Meldung bei Datenverarbeitungsregister und somit führen einer DVR Nummer seit 2012 für Angehörige der gehobenen medizinisch technischen Dienste nicht mehr notwendig!

2 1. MELDUNG BEI DER BEZIRKSVERWALTUNGSBEHÖRDE laut 7a.(2) MTD Gesetz Zuständige Bezirksverwaltungsbehörde zu finden unter: zuständig für Wien: MA15 ausuebung.html Erforderliche Unterlagen Checkliste Nachweis der Identität: Reisepass oder anderer amtlicher Lichtbildausweis Gegebenenfalls Heirats- oder Verpartnerungsurkunde bzw. Urkunde über Namensänderung Diplom Bei Ausbildungen im Ausland: Nostrifikationsbescheid mit Eintragung der positiv absolvierten Ergänzungsausbildung oder bei EWR-Staatsangehörigen Zulassung zur Berufsausübung Auszug aus dem Strafregister, höchstens drei Monate alt (Zuständige Stelle: Bei Vorlage einer "Erklärung der Neugründung" ist eine Befreiung von der Stempelgebühr und Verwaltungsabgabe möglich (Bestätigung über die Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft) (gilt für Wien MA15) Ein ärztliches Attest über die gesundheitliche Eignung für die freiberufliche Berufsausübung (mit Angabe der Berufsbezeichnung) von einer Ärztin bzw. einem Arzt für Allgemeinmedizin nicht älter als drei Monate Aufnahme der freiberuflichen Tätigkeit mit dem Berufssitz in einer Gesundheitseinrichtung (bettenführende Krankenanstalt, Ambulatorium, Ordination von niedergelassenen Ärztinnen und Ärzte oder andere Einrichtung): Bestätigung der Einrichtung bei der Meldung mitbringen (gilt für Wien MA15)

3 2. MELDUNG BEI SVA Wann muss man sich bei SVA melden? innerhalb eines Monats nach Aufnahme der freiberuflichen Berufsausübung Wie muss man sich bei SVA melden? per Versicherungserklärung für Freiberufler Online Wann muss man die Pflichtversicherung abschließen? bei Einkünften aus selbstständiger Arbeit Aufgrund dieser Erwerbstätigkeit ist nicht bereits eine (andere) Pflichtversicherung eingetreten Die Beitragsgrundlage, die sich aus diesen Erwerbseinkünften ergibt, übersteigt die Versicherungsgrenze und/oder man gibt in der Versicherungserklärung Einkünfte über der Versicherungsgrenze an Wer ist für Sozialversicherung zuständig? SVA: Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft AUVA: Allgemeine Unfallversicherungsanstalt Die Kranken- und Pensionsversicherung nach dem GSVG wird für Freiberufler und Neue Selbständige von der SVA durchgeführt. Diese hebt die Beiträge ein und erbringt die gesetzlich vorgesehenen Leistungen. Für die Unfallversicherung von Freiberuflern und Neuen Selbständigen ist die AUVA zuständig. Die Beiträge zur Unfallversicherung werden allerdings ebenfalls von der SVA vorgeschrieben und eingehoben.

4 Die Beiträge zur Selbständigenvorsorge werden zum Teil ebenfalls von der SVA eingehoben und an die Vorsorgekasse überwiesen. Versicherungsgrenzen Die Versicherungsgrenze beträgt im Jahr 2017 EUR 5.108,40 (egal, ob man neben der selbständigen Erwerbstätigkeit auch andere Jobs ausübt oder ein Einkommen aus einer anderen Quelle bezieht) Erklärung, dass die Einkünfte die Versicherungsgrenze voraussichtlich nicht übersteigen werden: ohne nähere Erläuterungen möglich, Prüfung erfolgt im Nachhinein (sobald aktueller Steuerbescheid vorliegt) dann besteht aber auch kein Kranken- und Unfallversicherungsschutz! (jedoch eventuell kostenlose Mitversicherung bei Ehepartner möglich) Opting in Freiwillige Kranken- und Unfallversicherung trotz Unterschreitung Versicherungsgrenze Die Unfallversicherung kostet EUR 9,33 monatlich (auch bei Unterschreiten der Versicherungsgrenze Pflicht!) Beiträge zur Selbständigenvorsorge muss man in diesem Fall nicht bezahlen Allgemeine Informationen zur Meldung der Freiberuflichen bei der SVA

5 3. ANZEIGE (Meldung) BEI ZUSTÄNDIGEM WOHNSITZFINANZAMT Suche des zuständigen Finanzamtes online möglich unter Wann muss man sich bei zuständigem Finanzamt melden? innerhalb eines Monats mittels kurzer und formloser schriftliche Mitteilung über FinanzOnline: Anträge > Erklärungswechsel möglich Man erhält vom Finanzamt einen Fragebogen, den man ausgefüllt zurücksenden muss (über FinanzOnline direkt dort möglich)

6 DVR - Anmerkung Laut Datenschutzkommission müssen Angehörige der gehobenen medizinisch-technischen Dienste ab sofort (Stand 2013) keine DVR Nummer mehr beantragen. Voraussetzung: Erfüllung der Standardanwendung SA024

7 Absehbare Risiken abdecken - Empfehlungen Haftpflichtversicherung ersetzt u.a. Schäden an PatientInnen, die im Rahmen der freiberuflichen Berufsausübung entstehen vom ersten Tag der freiberuflichen Tätigkeit an! Betriebsunterbrechungsversicherung für Geldleistungen aus der Versicherung im Falle von Krankheit, Unfall, Freiwillige Krankenversicherung freiwillige Zusatzversicherung mit der Leistung Krankengeld, zusätzlich (zur verpflichtenden) Unfalloder Krankenversicherung (Berufs)Rechtsschutzversicherung Hilfestellung bei Rechtsfragen Pensionsversicherung für (zusätzliche) Pensionseinkünfte im Alter Steuerberatung Hilfestellung bzgl Steuer- und Abgabenrecht Steuerberater seines Vertrauens - Voraussetzung: muss sich mit den steuerlichen Richtlinien für MTD Berufe gut auskennen (Empfehlung von : Dr. Ingrid Deitzer-Wirtschaftsprüfer und Steuerberater, Gerichtssachverständige, Eggerthgasse 9/2,1060 Wien) Arbeitslosenversicherung bei Selbstständigkeit Seit 1. Jänner 2009 freiwillig möglich (echte Arbeitslosenversicherung, mit Anspruch auf sämtliche Leistungen der Arbeitslosenversicherung (Arbeitslosengeld, Notstandshilfe, etc.) über SVA möglich

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