September 2017 Richard Medlitsch 1
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- Siegfried Grosser
- vor 8 Jahren
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1 Richard Medlitsch 1
2 Rehabilitation in der Pensionsversicherung (medizinisch, beruflich, sozial) FIT2WORK R4I (Reha for Integration) Richard Medlitsch 2
3 medizinische Maßnahmen / 302 ASVG berufliche Maßnahmen / 303 ASVG soziale Maßnahmen / 304 ASVG Richard Medlitsch 3
4 Pensionsversicherungsträger ist per Gesetz zur Durchführung von Maßnahmen der Rehabilitation verpflichtet Gesetzesbefehl ist für Versicherungsträger bindend, es können aber keine individuellen Leistungsansprüche abgeleitet werden Richard Medlitsch 4
5 stationäre Aufenthalte in Krankenanstalten die vorwiegend der Rehabilitation dienen ambulante Rehabilitation Gewährung von Hilfsmitteln einschließlich der notwendigen Instandsetzung und Ersatzbeschaffung Richard Medlitsch 5
6 Berufliche Ausbildung zur Wiedergewinnung oder Erhaltung der Erwerbsfähigkeit oder für die Ausübung eines neuen Berufes Unterhaltsbeitrag während einer Ausbildung Hilfe zur Fortsetzung der Erwerbstätigkeit Hilfe zur Erlangung einer Arbeitsstelle oder einer anderen Erwerbstätigkeit Richard Medlitsch 6
7 Arbeitserprobung, Berufsfindung Arbeitstraining Ein-, Um- oder Nachschulung Lehr- oder Schulausbildung Darlehen zur Gründung einer selbständigen Erwerbstätigkeit Zuschuss / Darlehen für Arbeitsplatzadaptierung Zuschuss an den Dienstgeber (max. 4 Jahre) Richard Medlitsch 7
8 Hilfe zur Adaptierung von Wohnräumen Hilfe für die Erlangung der Lenkerbefugnis Darlehen zum Ankauf oder zur Adaptierung eines PKWs Übernahme von Transportkosten für behinderte Versicherte zu und vom Arbeitsplatz Richard Medlitsch 8
9 Überarbeitung und Adaptierung der medizinischen Leistungsprofile Implementierung eines integrierten rehabilitativen Betreuungsmodells basierend auf der ICF (ganzheitliche Rehabilitation) Implementierung der integrierten medizinischberufsorientierten Rehabilitation Implementierung eines gezielten Aufnahme- und Entlassungsmanagements Richard Medlitsch 9
10 schnelles Erkennen ob eine Berufsausübung im angestammten Beruf weiter möglich ist? Einbeziehung der Rehabilitationsberater schon während der medizinischen Rehabilitation Aufklärung über die weiteren Schritte im Zusammenhang mit einer beruflichen Umorientierung Hilfestellungen anbieten und Vertrauen schaffen Zusammenarbeit und Vernetzung mit Kooperationspartnern Richard Medlitsch 10
11 Richard Medlitsch 11
12 Personenberatung Betriebsberatung SMS, AMS, GKK, PVA, AUVA, Richard Medlitsch 12
13 fit2work ist eine kostenlose Beratung, wenn auf Grund von gesundheitlichen Problemen der Arbeitsplatz gefährdet ist. Die Teilnahme an fit2work ist freiwillig. Arbeitsmedizinische und/oder Arbeitspsychologische Abklärung! Hilfe bei Kontakt mit den zuständigen Institutionen. Hilfe bei der Entwicklung beruflicher Perspektiven. Richard Medlitsch 13
14 fit2work unterstützt proaktiv die Arbeitsfähigkeit der MA zu erhalten und wieder herzustellen. Belastende Einflüsse werden erkannt und beseitigt. Auf ein gesundes Arbeitsklima wird geachtet. Hilfe bei der Wiedereingliederung nach längeren Krankenständen. Hilfe bei der Vermeidung von Fehlzeiten im Unternehmen. Richard Medlitsch 14
15 1. Jänner 2016 Startphase in den Bundesländern Niederösterreich und Oberösterreich ab 1. April 2016 alle Landesstellen der PVA, alle Standorte BBRZ, alle LGS bzw. RGS des AMS Dauer / Ende: 31. Dezember 2017 Zustimmung erfolgt durch BM für Arbeit, Soziales und Konsumentenschutz Richard Medlitsch 15
16 beschäftigungslose Personen ohne Berufsschutz deren Antrag auf IP/BU-Pension abgelehnt wurde, da Verweisbarkeit auf dem allgemeinen Arbeitsmarkt besteht; Personen, bei denen die ärztliche Begutachtung zur Feststellung der Arbeitsfähigkeit nach 8 AlVG im Auftrag des AMS von der PVA (Gesundheitsstraße) durchgeführt wurde; beschäftigungslose Personen ohne Berufsschutz, die keinen Antrag auf IP/BU-Pension sondern einen Antrag auf berufliche Maßnahmen der Rehabilitation gestellt haben; Richard Medlitsch 16
17 bei abgelehnter IP/BU-Pension droht in absehbarer Zeit eine dauernde IP/BU-Pension; Personen, die zum Stichtag das 50. Lebensjahr noch nicht vollendet haben; mindestens 36 Monate einer gleichartigen Hilfsarbeit bzw. qualifizierter Tätigkeit innerhalb von max. 120 Kalendermonaten vor dem Stichtag (nicht zwingend durchgehend); Richard Medlitsch 17
18 bei Antrag auf IP/BU-Pension wird ein Gesamtgutachten und Leistungskalkül erstellt; Verweisung auf allgemeinen Arbeitsmarkt erlaubt, jedoch die Ausübung der Hilfsarbeit und/oder (un)qualifizierte Tätigkeit (min. 3 Jahre) ist nicht mehr möglich; bei Antrag auf berufliche Rehabilitation wird ein Gutachten mit Leistungskalkül erstellt; Verweisung auf allgemeinen Arbeitsmarkt erlaubt, jedoch die Ausübung der Hilfsarbeit und/oder (un)qualifizierte Tätigkeit (min. 3 Jahre) führt in absehbarer Zeit (5 Jahre) mit großer Wahrscheinlichkeit (ca. 75%) zu einer dauernden IP/BU-Pension; Richard Medlitsch 18
19 1. Dauer 7 8 Wochen; 2. Rehabilitationsvorschlag: Ausbildungsniveau Ausbildungssetting Dauer / Förderzeitraum Zielberuf Richard Medlitsch 19
20 1. PVA übernimmt die Kosten der REHA-Planung; 2. AMS leistet während dieser Zeit weiter Arbeitslosengeld bzw. Notstandshilfe 3. Allfällige Reise-, Unterkunfts- und Verpflegungskosten während der REHA- Planung übernimmt das AMS; Richard Medlitsch 20
21 1. PVA übernimmt die Gesamtkosten inkl. aller Verpflegungskosten; 2. für die Dauer der Ausbildung wird Übergangsgeld gezahlt; 3. Vollversicherung 4/1/8 ASVG (KV, UV, PV); Richard Medlitsch 21
22 Bis 31. August 2017 wurden insgesamt 423 R4I-Anträge aufgenommen! Davon waren 34 Fälle aus einem BU/PI Verfahren! Aus der Gesundheitsstraße ist kein Fall bekannt, da ein gesonderter Antrag notwendig ist!! Richard Medlitsch 22
23 6% positiv negativ 94% Richard Medlitsch 23
24 43% positiv negativ 57% Richard Medlitsch 24
25 36% Interesse 64% kein Interesse Richard Medlitsch 25
26 Richard Medlitsch 26
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