Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente. Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern
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1 Der IV-Prozess von der Frühintervention bis zur Rente Dieter Widmer, Direktor IV-Stelle Kanton Bern
2 Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 421 Mitarbeitende Hauptsitz: Scheibenstrasse 70, Bern Zweigstellen in Biel, Burgdorf und Thun 2
3 Prozess und Leistungen der Invalidenversicherung
4 Früherfassung (FE) Frühzeitiges Einschalten der IV um keine Chancen zu verpassen (nach AUF von 30 Tagen) Zuständigkeit IV in unklaren Situationen abklären In klaren Situationen direkt «richtige» Anmeldung Verschiedene Stellen, zu ihnen gehören auch Ärztinnen und Ärzte, sind zur Meldung berechtigt Abschluss durch Empfehlung für oder gegen «richtige» Anmeldung 4
5 Frühintervention Phase zwischen Anmeldung und Entscheid über Zuständigkeit Mögliche Massnahmen: Anpassung Arbeitsplatz, Ausbildungskurse, Arbeitsvermittlung, Sozialberufliche Rehabilitation und Beschäftigungsmassnahmen Phase endigt mit Grundsatzentscheid Eine bestimmte Eingliederungsmassnahme wird zugesprochen Keine Eingliederung möglich, Rente wird geprüft IV ist nicht zuständig 5
6 Analyse, Beratung, Planung Potenzial erkennen Sorgfältige Analyse der Situation Arbg soziale Arzt rechtliche Vers. Pers. berufliche TG- Vers. gesundheitliche Case Management Unter Einbezug aller Beteiligten optimale Lösung für die versicherte Person anstreben 6
7 Integrationsmassnahmen Vorbereitung auf berufliche Eingliederung Sozialberufliche Rehabilitation Belastbarkeitstraining Aufbautraining Support am Arbeitsplatz Beschäftigungsmassnahmen Taggeld 7
8 Arbeitsvermittlung Erhalt bisheriger Arbeitsplatz Unterstützung bei der Suche eines neuen Arbeitsplatzes 8
9 Anreize für Arbeitgebende Arbeitsversuch Einarbeitungszuschuss Entschädigung für Beitragserhöhung 9
10 Umschulung Neue Tätigkeit / neuer Beruf Abgrenzung zu Arbeitsvermittlung: Erwerbseinbusse von ca. 20 Prozent Gleichwertigkeit alt / neu Ausbildungskosten, Reise- und Verpflegungskosten Taggeld 10
11 Rentenprüfung schliesst Eingliederung ab Wartefrist AUF von 40% während 12 Monaten Anmeldefrist 6 Monate nach Anmeldung Zeitpunkt der Festsetzung Keine Eingliederungsmassnahmen mehr möglich 11
12 Begriff Erwerbsunfähigkeit Es werden ausschliesslich Folgen gesundheitlicher Beeinträchtigungen berücksichtigt Sie muss mit dem Beweisgrad der überwiegenden Wahrscheinlichkeit bewiesen sein Bei Beweislosigkeit besteht kein Anspruch 12
13 Bemessung Invaliditätsgrad Einkommensvergleich Lohn bei guter Gesundheit / zumutbarer Lohn unter Berücksichtigung der gesundheitlichen Probleme und unter Annahme eines ausgeglichenen Arbeitsmarktes Erwerbseinbusse in Prozenten = IV-Grad Definition gilt in der ganzen Sozialversicherung IV-Verfügung hat Bindewirkung für Pensionskasse 13
14 Abgestufte Renten ab 70% Erwerbseinbusse < 40% Keine Rente 40% bis < 50% 50% bis < 60% Halbe Rente 60% bis < 70% Viertelrente Dreiviertelrente Ganze Rente 14
15 Zusammenfassung Prozess Frühintervention IM, Umschulung, Arbeitsvermittlung Rentenprüfung 15
16 Vielfältiges Fachwissen auf hohem Niveau Liegt ein dauernder Gesundheitsschaden vor? Wie finde ich eine solche Stelle / Ausbildungsplatz? Interdisziplinäres Arbeiten Was ist aus medizinischer Sicht (noch) möglich? Welcher Lohn kann dort erzielt werden? Welche Berufe oder Jobs erfüllen diese Anforderungen? 16
17 Besonderheiten
18 1. Untersuchungsgrundsatz Artikel 43 ATSG Versicherungsträger prüft die Begehren neutral und objektiv nimmt die notwendigen Abklärungen von Amtes wegen vor und holt die erforderlichen Auskünfte ein 18
19 2. Mitwirkungspflicht und ihre Grenzen Die «Schwester» des Untersuchungsgrundsatzes Ärztliche und fachliche Untersuchungen, die für die Beurteilung notwendig und «zumutbar» sind 19
20 3. Schadenminderungspflicht «Nicht-Wollen-Können» oder «Nicht-Können-Wollen» Weitreichende Verpflichtung für medizinische und berufliche Massnahmen Als zumutbar gilt jede Massnahme, die der Eingliederung dient Ausnahme: dem Gesundheitszustand nicht angemessen 20
21 4. Zusammenarbeit Medizin und Recht Arzt Gutachten Gutachten Erwerbsfähigkeit Jurist RAD 21
22 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit IV Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen
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