Die IV als Partnerin bei psychischen Erkrankungen. Dieter Widmer
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- Rudolf Gerhardt
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1 Die IV als Partnerin bei psychischen Erkrankungen Dieter Widmer
2 Kurzporträt Selbständige öffentlich rechtliche Anstalt 416 Mitarbeitende Hauptsitz: Scheibenstrasse 70, Bern Zweigstellen in Biel, Burgdorf und Thun 2
3 Prozess Frühintervention Eingliederung Rentenprüfung 3
4 Prozess Frühintervention Eingliederung Rentenprüfung 4
5 Analyse, Beratung, Planung Potenzial erkennen Sorgfältige Analyse der Situation Arbg. Vers. Arzt Pers. TG Vers. Unter Einbezug aller Beteiligten optimale Lösung für die versicherte Person anstreben 5
6 Frühintervention Bei 90 % der Anmeldungen führen wir innerhalb von 30 Tagen ein erstes Gespräch mit der versicherten Person Danach Kontaktaufnahme mit Arbeitgeber Beratung von Arbeitgeber und versicherter Person Wir sprechen schnell und unbürokratisch Leistungen, wie Anpassungen am Arbeitsplatz oder Ausbildungskurse zu Parallel dazu Abklärungen Sobald Zuständigkeit geklärt ist, erfolgt ein Grundsatzentscheid zum weiteren Vorgehen 6
7 Wann ist die IV zuständig? Artikel 7 ATSG Beeinträchtigung der körperlichen, geistigen oder psychischen Gesundheit nach zumutbarer Behandlung und Eingliederung mit Verlust der Erwerbsmöglichkeiten auf dem gesamten in Betracht fallenden ausgeglichenen Arbeitsmarkt Artikel 1a IVG Invalidität mit Eingliederungsmassnahmen verhindern, vermindern oder beheben Verbleibende ökonomische Folgen ausgleichen 7
8 Prozess Frühintervention Eingliederung Rentenprüfung 8
9 Prozess Frühintervention Eingliederung Rentenprüfung 9
10 Eingliederung Beratung / Begleitung von Arbeitgeber, versicherter Person und allenfalls Team während Eingliederung plus 3 Jahre Interdisziplinär zusammengesetzte Fachteams finden auch zu komplexen Fragestellungen eine Lösung 10
11 Schrittweise Rückkehr in den Betrieb Aufbau- und Belastbarkeitstraining Kosten des Betriebes für Begleitung und Betreuung bis CHF 100 pro Tag zulasten IV Taggeld durch IV an versicherte Person, sofern vorher 6 Monate arbeitsunfähig 11
12 Leistungsfähigkeit testen Verwertbarkeit der Arbeitsfähigkeit überprüfen Maximale Dauer 180 Tage Taggeld durch IV an versicherte Person 12
13 Übernahme einer neuen Aufgabe prüfen Vorerst ohne neuen Arbeitsvertrag ausprobieren, ob es funktioniert Maximale Dauer 180 Tage Taggeld durch IV an versicherte Person 13
14 Eine neue Aufgabe übernehmen Während der Einarbeitung übernimmt IV die Differenz zwischen Lohn und tatsächlicher Leistung Maximale Dauer 180 Tage Zahlung «Einarbeitungszuschuss» erfolgt an Arbeitgeber 14
15 Entschädigung bei erneuter Arbeitsunfähigkeit Während der ersten 3 Jahre nach einer Neuanstellung oder einer internen Umplatzierung Arbeitsunfähigkeit dauert länger als 15 Tage CHF 48 pro Tag für Betriebe bis 50 Mitarbeitende CHF 34 pro Tag für grössere Betriebe Solange Anspruch auf Lohn oder Taggeld besteht Gilt nicht bei Arbeitsunfähigkeiten, die innerhalb der ersten 3 Monate ab Antritt der neuen Stelle beginnen 15
16 Prozess Frühintervention Eingliederung Rentenprüfung 16
17 Prozess Frühintervention Eingliederung Rentenprüfung 17
18 Abgestufte Renten ab 70% Erwerbseinbusse < 40% Keine Rente 40% bis < 50% 50% bis < 60% Halbe Rente 60% bis < 70% Viertelrente Dreiviertelrente Ganze Rente 18
19 Mögliche erste Schritte Anmeldung durch versicherte Person veranlassen Der IV direkt eine Meldung zukommen lassen Beratungstelefon Leitfaden für Vorgesetzte 19
20 Wir laden Sie herzlich ein!
21 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit IV Stelle Kanton Bern Wir eröffnen Menschen Chancen
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