SVS. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben
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- Kornelius Gerstle
- vor 10 Jahren
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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 203 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 4 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit und melden Sie allfällig fehlende Seiten unverzüglich. Stellen Sie sicher, dass Sie alle Lösungen inkl. Zusatzblätter am Ende der Prüfung abgeben. Einwände nach der Prüfung sind ausgeschlossen. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experte/innen Unterschriften Datum Experte/in Experte/in 2
2 Aufgabe Nr. : Aktuelles 6. Per. Januar 203 wurden bei der beruflichen Vorsorge mehrere Änderungen vorgenommen. Nennen Sie mindestens 4 Änderungen. 4 Antwort:.2 Geben Sie den maximal erlaubten Steuerabzug für Beiträge an anerkannte Formen der Vorsorge in den folgenden zwei Situationen an: Ein selbstständiger Coiffeur mit einem Jahreseinkommen von CHF , der einer Vorsorgeeinrichtung angehört, die seine Angestellten versichert? Ein selbstständiger Taxifahrer mit einem Jahreseinkommen von CHF 93'600.-, der keiner Vorsorgeeinrichtung angehört? Seite 2
3 Aufgabe Nr. 2: Versicherte Personen / Koordinierter Lohn Das Unternehmen Logistik AG ist Mitglied einer Vorsorgeeinrichtung, die nur die berufliche Mindestvorsorge gewährleistet. Berechnen Sie die Eintrittsschwelle, die Altersgutschrift in % und den koordinierten Lohn nach den aktuellen Grenzbeträgen des BVG für die unten angegebenen Angestellten. Alter Funktion und AHV-Jahreseinkommen Beschäftigungsgrad IV- Rente Altersgutschrift in % Eintrittsschwelle Koordinierter Lohn 47 Direktor CHF 20' Praktikant CHF 9' Buchhalterin CHF 83' Sekretärin CHF 39' Lagerist CHF 53' Lagerhelfer CHF 44' % Nein 0% Ja ¾- Rente 80% Nein 60% Ja ¼- Rente 60% Nein 50% Ja ½- Rente Seite 3
4 Aufgabe Nr. 2: Versicherte Personen / Koordinierter Lohn (Fortsetzung) Sachverhalt Das Unternehmen Logistik AG stellt Herrn Fritz per. August 203 als neuen Mitarbeiter zu 50 % für einen Monatslohn von CHF 3'600.- ein. Vorher bezog Herr Fritz mehrere Jahre lang eine ganze Invalidenrente einer früheren Vorsorgeeinrichtung. Infolge von Wiedereingliederungsmassnahmen im Sinne von Artikel 8a des Gesetzes über die Invalidenversicherung minderte die IV-Stelle den Invalidengrad von Herrn Fritz mit Wirkung ab. Juli 203 auf 50 %. Beantworten Sie die folgenden Fragen: 2.2 Muss Herr Fritz mit Wirkung ab. August 203 der Vorsorgeeinrichtung des Unternehmens Logistik AG angeschlossen werden? Ja Nein 2.3 Hat Herr Fritz per. Juli 203 Anspruch auf eine Austrittsleistung? Ja Nein 2.4 Falls der Invaliditätsgrad von Herrn Fritz 8 Monate nach Arbeitsbeginn bei dem Unternehmen Logistik AG wieder steigt: welche Vorsorgeeinrichtung übernimmt die Erhöhung des Invaliditätsgrades? Die frühere Einrichtung Die Einrichtung des Unternehmens Logistik AG Seite 4
5 Aufgabe Nr. 3: Grundsätze der Vorsorge 8 3. Geben Sie an, welchem Grundsatz der beruflichen Vorsorge die folgende Kurzbeschreibung entspricht. 5 Beschreibung Versicherte Leistungen und ihre Finanzierung müssen in einem Reglement festgelegt sein Grundsatz Alle Versicherten eines Kollektivs müssen gleich behandelt werden Altersleistungen dürfen einen bestimmten Grenzwert nicht überschreiten Ein Mindestanteil der Beiträge muss für die Finanzierung von Risikoleistungen bestimmt sein Das Personal eines Arbeitgebers kann bei der gleichen Vorsorgeeinrichtung unterschiedlichen Vorsorgebedingungen unterliegen Seite 5
6 Aufgabe Nr. 3: Grundsätze der Vorsorge (Fortsetzung) 3.2 Kann ein Arbeitgeber beschliessen, einen Teil des Personals bei einer Vorsorgeeinrichtung und einen anderen Teil bei einer anderen Vorsorgeeinrichtung zu versichern? 3.3 Kann ein obligatorisch versicherter Angestellter die Vorsorgeeinrichtung, der er beitreten möchte, wählen? 3.4 Wenn Versicherte des gleichen Kollektivs zwischen mehreren Vorsorgeplänen wählen können, wie viele Pläne kann die Vorsorgeeinrichtung dann maximal anbieten? Seite 6
7 Aufgabe Nr. 4: Wohneigentumsförderung 4. Nennen Sie zwei wesentliche Unterschiede zwischen Verpfändung und Vorbezug Zu welchen Zwecken kann ein Versicherter eine Zahlung im Rahmen der Wohneigentumsförderung beanspruchen? 4 Seite 7
8 Aufgabe Nr. 4: Wohneigentumsförderung (Fortsetzung) 4.3 Geben Sie an, ob eine Vorsorgeeinrichtung in folgenden Situationen einen Vorbezug gewähren kann: 4 Erwerb einer Immobilie im Ausland? Ja Nein Teilfinanzierung des Erwerbs einer Zweitwohnung? Ja Nein Teilfinanzierung des Erwerbs eines Hauses in Gesamteigentum mit seinem Konkubinatspartner? Ja Nein 5 Jahre nach einem Rückkauf? Ja Nein Seite 8
9 Aufgabe Nr. 4: Wohneigentumsförderung (Fortsetzung) 4.4 Gibt es bei der freiwilligen Rückzahlung eines Vorbezugs einen vorgeschriebenen Mindestbetrag? Ja Nein Seite 9
10 Aufgabe Nr. 5: Vorsorgeausgleich bei Scheidung 4 Sachverhalt Hans und Monika Monnier haben am. Juli 20 geheiratet. Am Tag ihrer Eheschliessung verfügte Hans Monnier über ein Altersguthaben von CHF 74' und Monika Monnier von CHF 37' Die Monniers leiten ein Scheidungsverfahren ein, das am 30. April 203 mit einem Scheidungsurteil endet. Am 30. April 203 verfügt Hans Monnier über ein Altersguthaben von CHF 99' Das Guthaben von Monika Monnier beziffert sich auf CHF 50' Berechnen Sie den Ausgleich im Detail und geben Sie an, welcher Betrag von wem übertragen werden muss. 3 Seite 0
11 Aufgabe Nr. 5: Vorsorgeausgleich bei Scheidung (Fortsetzung) Seite
12 Aufgabe Nr. 5: Vorsorgeausgleich bei Scheidung (Fortsetzung) 5.2 In welchem Fall ist ein Vorsorgeausgleich nicht mehr möglich? Seite 2
13 Aufgabe Nr. 6: Vermögensverwaltung 5 6. Welche 4 Grundsätze müssen Vorsorgeeinrichtungen bei der Vermögensverwaltung beachten? Nennen Sie ebenfalls die Rechtsgrundlage. 5 Seite 3
14 Aufgabe Nr. 7: Oberstes Organ 4 7. Aus wie vielen Mitgliedern muss das oberste Organ einer registrierten Vorsorgeeinrichtung mindestens bestehen? 7.2 Nennen Sie drei Aufgaben, die das oberste Organ einer Vorsorgeeinrichtung nicht delegieren kann: 3 Seite 4
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