SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung Berufliche Vorsorge (BV)

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1 SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 00 Berufliche Vorsorge (BV) Lösungsvorschläge : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt): Beilage(n): 60 Minuten 3 Keine Maximale Punktzahl: 60 Erzielte : Note: Hinweise: Schreiben Sie Ihre auf das Deckblatt und jede Seite. Prüfen Sie den Aufgabensatz auf seine Vollständigkeit. Schreiben Sie Ihre Antworten ausschliesslich auf die Vorderseiten der Antwort-/Lösungsblätter. Stichworte sind zugelassen (auf Ausnahmen wird hingewiesen). Der blosse Hinweis auf einen Gesetzes- oder Verordnungsartikel genügt nicht (ausser, es wird ausdrücklich erlaubt). Verwenden Sie bei Bedarf für Ihre Lösungen ein Zusatzblatt. Die Prüfungsaufgaben können in beliebiger Reihenfolge gelöst werden. Teillösungen ergeben ebenfalls. Das maximum wird bei jeder Aufgabe angegeben. Die Experten Unterschriften Datum Experte Experte

2 Aufgabe : Gesetz, Organisation, verantwortliche Organe 0 Nennen Sie bei jeder Teilaufgabe jeweils die massgebenden Gesetzes- und Verordnungsartikel.. Welches Leistungsziel wird im BVG angestrebt?.5 Zusammen mit den Leistungen der AHV sollte die Berufliche Vorsorge die Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung ermöglichen. ( P) Art. 3 BV oder (0.5 P) Art. BVG.. Wer kontrolliert, dass ein Arbeitgeber, der obligatorisch zu versichernde Arbeitnehmer beschäftigt, eine registrierte berufliche Vorsorgeeinrichtung errichtet oder sich einer solchen angeschlossen hat? Art. BVG: Die Ausgleichskassen der AHV. ( P).3 Welches sind die rechtlichen Folgen im Leistungsfall, falls sich der Arbeitgeber keiner registrierten Vorsorgeeinrichtung angeschlossen oder keine solche errichtet hat: - für den betroffenen Versicherten? Der Versicherte oder die Hinterlassenen haben Anspruch auf die gesetzlichen Leistungen. Diese Leistungen werden von der Stiftung Auffangeinrichtung erbracht (Art. Abs. BVG). ( P) - für den Arbeitgeber? Der Arbeitgeber schuldet der Auffangeinrichtung nicht nur die entsprechenden Beiträge, sondern auch einen Zuschlag als Schadenersatz (Art. Abs. BVG). ( P) Seite

3 Aufgabe : Gesetz, Organisation, verantwortliche Organe (Fortsetzung).4 Kann der Arbeitgeber einen bestehenden Anschluss an eine Vorsorgeeinrichtung auflösen, ohne Einverständnis des Personals? Nein, Art. Abs. 3bis BVG. ( P).5 Bestellung des Organs der Vorsorgeeinrichtung: Nennen Sie den Unterschied zwischen einer registrierten und einer nicht registrierten Vorsorgeeinrichtung..5 Registriert: Art. 5 BVG, gleiche Anzahl Arbeitnehmer und Arbeitgeber, Verfahren bei Stimmengleichheit, Ausbildung ( P) Nicht registriert: Art. 89bis Abs. 3 ZGB, Arbeitnehmervertretung mindestens nach Massgabe der Beiträge (0.5 P).6 Nennen Sie Aufgaben der Aufsichtsbehörde. Art. 6 BVG - Übereinstimmung der reglementarischen Bestimmungen mit den gesetzlichen Vorschriften - Fordert von der VE jährliche Berichterstattung. - Nimmt Einsicht in die Berichte der Kontrollstelle und des Experten. - Trifft Massnahmen zur Behebung von Mängeln. - Führt Register über die berufliche Vorsorge. - Beurteilt Streitigkeiten betr. Recht der Versicherten auf Information. [Korrekturhinweis: pro richtige Antwort 0.5, maximal Punkt] Seite 3

4 Aufgabe : Gesetz, Organisation, verantwortliche Organe (Fortsetzung).7 Nennen Sie Aufgaben des Sicherheitsfonds (siehe Art. 56 BVG). - Richtet Zuschüsse an jene VE aus, die eine ungünstige Altersstruktur aufweisen (Art. 56 Abs. lit. a BVG). - Stellt die gesetzlichen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen oder im Falle von vergessenen Guthaben liquidierter VE sicher (Art. 56 Abs. lit. b BVG). - Stellt die über die gesetzlichen Leistungen hinausgehenden reglementarischen Leistungen von zahlungsunfähig gewordenen VE sicher (Art. 56 Abs. lit. c BVG). - Entschädigt die AE und die Ausgleichskassen der AHV (Art. 56 Abs. lit. d und h BVG). - Fungiert als Zentralstelle. Säule und Verbindungsstelle (Art. 56 Abs. lit. f et g BVG). [Korrekturhinweis: pro richtige Antwort 0.5, maximal Punkt].8 Wer finanziert den Sicherheitsfonds? Die ihm angeschlossenen VE (Art. 59 Abs. BVG). ( P) Seite 4

5 Aufgabe : Versicherte Personen / Koordinierter Lohn Sachverhalt: 6 Beat Gsponer stellt in seinem Unternehmen per..00 sechs neue Mitarbeitende ein. Das Unternehmen ist bei der Sammelstiftung Pronova angeschlossen. Der Vorsorgeplan entspricht den BVG-Minimalleistungen. Auftrag: Berechnen Sie bei den nachstehend aufgeführten Mitarbeitenden die Eintrittsschwelle und den koordinierten Jahreslohn gemäss den heute gültigen BVG-Grenzwerten. 6 Alter 40 Beruf resp. Anstellungsart Gruppenleiter AHV- Jahreslohn in CHF 48 Disponent ' Ja (3/4 Invalidenrente) Informatiker Unternehmensberater In Ausbildung Assistent GL Bezüger einer Invalidenrente der IV Beschäftigungsgrad in % Eintrittsschwelle in CHF Koordinierter Lohn in CHF 95' Nein 80 % ' ' ' Nein 5 % ' ' Ja (/4 Invalidenrente) Ja (/ Invalidenrente) - 5' Nein 00 % () () () () () () Seite 5

6 Aufgabe 3: Versicherte Personen 3. Sachverhalt: 4 Beat Gsponer erkundigt sich bei Ihnen, wie der Arbeitnehmer, der bei ihm bereits vom.4.00 bis gearbeitet hat und ab.0.00 bis wieder eingestellt wird, gemäss BVG zu versichern ist. Frage: Ab welchem Zeitpunkt muss er nach BVG obligatorisch versichert werden, sofern die anderen Voraussetzungen erfüllt sind? Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig, und nennen Sie die massgebenden Gesetzes- und Verordnungsartikel. Der befristet angestellte Mitarbeitende muss nicht versichert werden, da bei mehreren aufeinander folgenden Anstellungen von zwar insgesamt über 3 Monaten der Unterbruch drei Monate übersteigt ( P). Art. k lit. b BVV ( P) 3. Sachverhalt: Im gleichen Unternehmen kündigt ein 63-jähriger Mitarbeitender auf und nimmt auf..00 eine neue Anstellung bei einer Konkurrenzunternehmung an. Frage: Muss dem Versicherten die Altersleistung oder die Freizügigkeitsleistung ausbezahlt werden? Begründen Sie Ihre Antwort stichwortartig, und nennen Sie die massgebenden Gesetzes- und Verordnungsartikel. Der Versicherte kann eine Austrittsleitung beanspruchen, wenn er die Erwerbstätigkeit weiterführen will, obschon die Vorsorgeeinrichtung ab Alter 58 die Altersleistung erbringen könnte ( P). Art. k lit. a FZG ( P) Seite 6

7 Aufgabe 4: Berechnung der versicherten Risikoleistungen 9 Der Versicherungsbroker Schmid stellte auf den..00 Andreas Kurz als neuen Sachbearbeiter an. Zwecks Durchführung der beruflichen Vorsorge ist das Unternehmen bei einer Sammelstiftung, welche nur das gesetzliche Minimum versichert, angeschlossen. Andreas Kurz (geb ) verdient CHF pro Jahr. Er bringt eine Freizügigkeitsleistung von CHF mit. Er will die versicherten Leistungen gemäss dem Persönlichen Ausweis per..00 kontrollieren. Aufträge: 4. Berechnen Sie das voraussichtliche rechnerische Altersguthaben (ohne Zins) per ordentliches Rentenalter der AHV. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. 5 (x7%) + (0x0%) + (0x5%) + (0x8%) + (7/ v. 8%) = 447,5% () 447,5% von CHF () = CHF 60' CHF () = CHF () 4. Berechnen Sie die versicherte Invalidenrente per..00. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. Lösungsvorschlag 6,8 % () von CHF 94' = CHF () 4.3 Berechnen Sie die versicherte Ehegattenrente und die Kinderrente per..00. Zeigen Sie den Lösungsweg auf. Ehegattenrente 60 % der Invalidenrente = CHF 0.80 () Kinderrente 0 % der Invalidenrente = CHF 4' () Seite 7

8 Aufgabe 5: Austrittsleistung 5. Sachverhalt: 8 Anna Küng, geb , trat am in die Firma des Versicherungsbrokers Schmid (BVG-Minimallösung) ein mit einem Jahreslohn von CHF Von der früheren Vorsorgeeinrichtung wurden CHF 75' überwiesen. Der Jahreslohn blieb im 00 unverändert. Am kündigt Anna Küng das Arbeitsverhältnis. Auftrag: Berechnen Sie die Austrittsleistung Eingebrachte FZL 75' () Zins % für 3 Monate () AGS/Alter 44/0%/ /3 Monate ' () Zins %/für 0 Monate/ '7.90 () AGS/Alter 45/5%/0 Monate/ ' () Austrittsleistung () 5. In welcher Form wird der Vorsorgeschutz bei Austritt aus der Vorsorgeeinrichtung aufrechterhalten? Nennen Sie die entsprechenden Rechtsgrundlagen. Art. 3 FZG: Übertragung an die neue Vorsorgeeinrichtung () Art 4 FZG i.v. mit Art. FZV: Erhaltung des Vorsorgeschutzes über Freizügigkeitseinrichtung () Seite 8

9 Aufgabe 6: Finanzierung 5 6. Auf welchen rechtlichen und weiteren Grundlagen basieren die Rechnungslegungsvorschriften der Vorsorgeeinrichtungen? Art. 65 a und BVG ( P) Art. 47, 48, 48a, 48e BVV ( P) Swiss GAAP FER 6 6. Aus welchen Teilen besteht die Jahresrechnung? Die Jahresrechnung besteht aus Bilanz, Betriebsrechnung und dem Anhang (Art. 47 Abs. BVV). ( P) 6.3 Worüber gibt der Deckungsgrad einer Vorsorgeeinrichtung Auskunft? Der Deckungsgrad zeigt das Verhältnis an zwischen verfügbarem (Vorsorgevermögen) und dem versicherungstechnisch notwendigen Vorsorgekapital (Betrag der mathematischen Reserve). ( P) 6.4 In welcher finanziellen Situation verfügt die Vorsorgeeinrichtung über freie Mittel? Wenn die verfügbaren Mittel höher sind als das versicherungstechnisch notwendige Vorsorgekapital. ( P) Seite 9

10 Aufgabe 7: Verfahrensrecht und Rechtspflege 5 7. Welches sind die zwei im BVG vorgesehenen Rechtswege? In welchen Fällen werden sie angewendet? Nennen Sie die Gesetzesartikel. - Art. 73 BVG: Kantonales Gericht für Streitigkeiten zwischen VE, Arbeitgebern und Anspruchsberechtigten. ( P) - Art. 74 BVG: Bundesverwaltungsgericht für Anfechtung von Verfügungen der Aufsichtsbehörde, der AE und des SIFO. ( P) 7. Nennen Sie 4, welche die Vorsorgeeinrichtung jährlich, ohne Anfrage, den Versicherten mitteilen muss. Leistungsansprüche, den koordinierten Lohn, den Beitragssatz und das Altersguthaben, die Organisation und die Finanzierung, die Mitglieder des paritätischen Organs (Art. 86b Abs. BVG). [Korrekturhinweis: je richtige Nennung 0.5, maximal ] 7.3 Was kann ein Versicherter unternehmen, wenn er die Jahresrechnung seiner Vorsorgeeinrichtung nicht erhält? Er kann sich an die Aufsichtsbehörde wenden (Art. 6 Abs. Bst. e BVG). ( P) Seite 0

11 Aufgabe 8: Koordination Sachverhalt: 8 Kurt Friedli erkrankte am Ab..009 erhielt er eine Rente der IV. Bei Erwerbsunfähigkeit sieht der Arbeitgeber folgende Leistungen vor: - Lohnfortzahlung während 6 Monaten - Kollektive Krankentaggeldversicherung, Wartefrist 3 Tage, Leistungsdauer Jahre, max. 80% des AHV-Lohns - Unfallversicherung, 90% des AHV-Lohns - Berufliche Vorsorge, Prämienbefreiung nach 6 Monaten, Invalidenrente nach einem Jahr, maximal 90% des AHV-Lohns Fragen: 8. Wie hoch ist das (Ersatz-)Einkommen von Kurt Friedli in Prozenten des bisherigen Einkommens in der Zeit vom..008 bis 3..00? Wer erbringt die Leistungen? 6 - Arbeitgeber, 00% vom..008 bis ( P) - Krankentaggeldversicherung geht an Arbeitgeber, 80% vom bis (0.5 P) - Krankentaggeldversicherung, 80% vom bis ( P) - IV, Prozentsatz unbekannt, ab..009 (0.5 P) - Krankentaggeldversicherung, 80% vom..009 bis 3..00, abzüglich IV ( P) - Berufliche Vorsorge, 0% AHV-Lohn, vom..009 bis (0.5 P) - Berufliche Vorsorge, Invalidenrente, koordiniert mit der IV, max. 90% AHV-Lohn, ab..00 ( P) - Unfallversicherung = nein (0.5 P) Seite

12 Aufgabe 8: Koordination (Fortsetzung) 8. Kann die Vorsorgeeinrichtung ihre Hinterlassenen- und Invalidenleistungen bei Überentschädigung kürzen?, soweit sie zusammen mit anderen anrechenbaren Einkünften 90% des mutmasslich entgangenen Verdienstes übersteigen. ( P) 8.3 Die AHV/IV kürzt ihre Leistungen, weil der Anspruchsberechtigte den Tod oder die Invalidität durch schweres Verschulden herbeigeführt hat. Kann die Vorsorgeeinrichtung ihre Leistungen ebenfalls kürzen? Nennen Sie die gesetzlichen Grundlagen. Art. 35 BVG: Die VE kann ihre Leistungen im entsprechendem Umfang ebenfalls kürzen. ( P) Seite

13 Aufgabe 9: Aktuelles 5 9. Welches Gesetz aus dem Bereich der Beruflichen Vorsorge wurde auf..00 geändert? FZG ( P) 9. Welches Ziel verfolgt diese Änderung? Versicherte können auch eine Austrittsleistung beanspruchen, wenn sie die VE zwischen dem frühest möglichen und dem ordentlichen reglementarischen Rentenalter verlassen und die Erwerbstätigkeit weiterführen. ( P) 9.3 Der Herabsetzung des Mindestumwandlungssatzes von 6.8% auf 6.4% wurde vom Volk abgelehnt. 3 Welche Parameter sind hauptsächlich für die Festlegung des Umwandlungssatzes versicherungstechnisch massgebend? Beschreiben Sie auch die Entwicklung dieser Parameter in den letzten 0 Jahren. Parameter: Lebenserwartung/Sterblichkeit und technischer Zinssatz. ( P) Entwicklung: Zunahme der Lebenserwartung/Abnahme der Sterblichkeit und Rückgang der Anlageerträge v.a. auf sicheren Anlagen (Obligationen). ( P) Seite 3

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