Informationen zum. Vorsorge-System Schweiz

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Informationen zum. Vorsorge-System Schweiz"

Transkript

1 Informationen zum Vorsorge-System Schweiz

2 VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ Sozialversicherungssystem Schweiz Für Sie als Grenzgänger gehen wir hinab in die Abgründe des Schweizerischen Sozialversicherungssystems

3 Sozialwerke Verfassung Gesetz Inkraftsetzung Militärversicherung (MV) /50 öffentliche Fürsorge / Sozialhilfe 1874 (1977) (1979) Kranken- und Unfallversicherung (KV/UV) /14/18 Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) 1925/ Mutterschaftsversicherung (MSE) Arbeitslosenversicherung und Insolvenzentschädigung (ALV) 1947/ /77/ /77/84 Familienzulagen (FL) Erwerbsausfallentschädigung (EO) 1947/ Invalidenversicherung (IV) 1925/ Ergänzungsleistungen (EL) 1925/ Obligatorische Unfallversicherung (UVG) / Berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge (BVG); Gebundene Vorsorge (Säule 3a) Obligatorische Krankenversicherung (KVG)

4 VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ Das Vorsorge-System der Schweiz Die staatliche und berufliche Vorsorge ( Säule) Version Herbst. 2012

5 DAS 3-SÄULEN-PRINZIP Das Sozial-System der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule Staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Private Vorsorge Umlageverfahren Kapitaldeckungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren Art. 111 Bundesverfassung

6 DIE -1- SÄULE Das Sozial-System der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule staatliche Vorsorge Grundsicherung AHV / IV Ergänzungsleistungen Umlageverfahren Art. 111 Bundesverfassung

7 AHV = ALTERS- UND HINTERLASSENEN-VERSICHERUNG Versicherter Personenkreis Alle in der Schweiz erwerbsrechtlichen oder zivilrechtlich aufweisenden Personen Beitragspflichtig: Alle erwerbstätige Personen ab dem 1. Januar nach Vollendung des 17. Altersjahres. Nicht Erwerbstätige ab dem 1. Januar nach Vollendung des 20. Altersjahres.

8 AHV = ALTERS- UND HINTERLASSENEN VERSICHERUNG Finanzierung AHV: 8,4 % IV: 1,4 % Arbeitgeber und Arbeitnehmer zahlen je die Hälfte Bemessungsgrundlage ist das gesamte Erwerbseinkommen ohne Begrenzung. Minimalbeitrag: 475,00 CHF Rentenbildendes Einkommen bis ,00 CHF.

9 1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Altersrente Hilflosenrente Kinderrenten Erwerbsunfähigkeit IV / Tod Umschulungskosten/Taggelder Ehegattenzusc Invalidenrente Invalidenrente hlag Kinderrente(n) Kinderrenten Hilflosenrente Kinderrenten Witwen/Witwer Todesfall rente Waisenrenten Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) AHV = ALTERS- UND HINTERLASSENEN-VERSICHERUNG Altersleistungen Ordentliche Altersrente Bezugsalter: Vorzeitiger Bezug: Voraussetzung für Vollrente (Beitragsjahre) Kürzungssatz 6,8 % pro Jahr Einfache Rente: min. CHF bis CHF Ehepaarrente: max. CHF d.h. 150 % von max. Rente Auszahlung erfolgt gemäss Splitting je Person. Altersrente für Witwen und Witwer: min. CHF 936. bis max. CHF Kinderrente wenn min. CHF 468. und max. CHF 936. Vater/Mutter bereits im Rentenalter, Kinder noch in Ausbildung bis max. Alter 25

10 Alter 65 sofern Ehefrau noch nicht 64 Leistungen ALTERSLEISTUNGEN 64 sofern Ehemann noch nicht Plafoniert 150 % maximalen einfachen Altersrente und Splitting

11 AHV = ALTERS- UND HINTERLASSENEN-VERSICHERUNG 1. Säule Leistungen für die Hinterlassenen Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskoten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Witwen-Rente Mit Kinder oder Alter 45 und mind. 5 Jahre verheiratet min. CHF 936. bis max. CHF Witwer-Rente nur wenn Kinder in Ausbildung max. bis Alter 18. Waisen-Rente (Kinderrente) max. bis Alter 18 oder Erstausbildung bis Alter 25 Die Renten werden vom AHV-Konto des Verstorbenen gerechnet.

12 Tod der versicherten Person Witwen- / Witwerrente VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ LEISTUNGEN FÜR HINTERLASSENE Mit Kindern oder ab 45 Jahren und mindestens seit 5 Jahren Verheiratet Waisenrente Kinderlose unter 45 Jahren erhalten keine Leistungen mehr Solange bis das letzte Kind das 18. Altersjahr erreicht hat Je Kind 40 % plafoniert 60 % der max. einfachen Altersrente

13 VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ IV = INVALIDENVERSICHERUNG 1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskoten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n)

14 1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskosten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Ziele der Invalidenversicherung Die Leistungen sollen IV = INVALIDENVERSICHERUNG mit frühzeitiger Erfassung, intensiver Begleitung, aktiver Unterstützung der Versicherung und mit geeigneten, einfachen, zweckmässigen Eingliederungsmassnahmen die Invalidität verhindern, vermindern oder beheben, Anreize für Arbeitgeber schaffen, Behinderte zu beschäftigen, die ökonomischen Folgen der Invalidität im Rahmen einer angemessenen Deckung des Existenzbedarfs ausgleichen, zu einer eigenverantwortlichen und selbst-bestimmten Lebensführung der betroffenen Versicherten beitragen.

15 IV = INVALIDENVERSICHERUNG 1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskosten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Anspruch auf Leistungen der IV Versicherte, die wegen eines Gesundheitsschadens in ihrer Erwerbstätigkeit oder in ihrem bisherigen Aufgabenbereich teilweise oder ganz eingeschränkt sind. Dieser Gesundheitsschaden muss voraussichtlich bleibend oder zu mindest für längere Zeit bestehen. Versicherte unter 20 Jahren können ebenfalls Leistungen der IV erhalten, wenn der Gesundheitsschaden ihre Erwerbstätigkeit voraussichtlich beeinträchtigen wird. Eine Erwerbsunfähigkeit liegt nur vor, wenn sie aus objektiver Sicht nicht überwindbar ist (egal ob seit Geburt, Folge einer Krankheit oder Unfalls).

16 IV = INVALIDENVERSICHERUNG 1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen. Erwerbsunfähigkeit Umschulungskosten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Anspruch auf Leistungen der IV (Fortsetzung) Die Versicherten müssen alle Massnahmen aktiv unterstützen, die ihrem Gesundheitszustand an-gepasst sind und zu ihrer Eingliederung ins Erwerbsleben getroffen werden. Erst wenn die Erwerbsunfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann, wird der Anspruch auf eine Rente geprüft.

17 1. Säule Staatliche Vorsorge Alter Altersrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Erwerbsunfähigkeit Umschulungskosten/Taggelder Invalidenrente Kinderrente(n) Hilflosenrente Todesfall Witwenrente Witwerrente Waisenrente(n) Leistungen IV = INVALIDENVERSICHERUNG Ordentliche IV-Rente. Wartefrist mind. 1 Jahr 1, ¾, ½ oder ¼-Rente je nach IV-Grad: 1 Rente: ab IV Grad 70 % von CHF bis CHF ¾ - Rente ab IV Grad 60% von CHF 878. bis CHF ½ - Rente: ab IV Grad 50 % von CHF 585. bis CHF ¼ - Rente: ab IV Grad 40 % von CHF 293. bis CHF 585. Kinderrente bis Alter 18 (Ausbildung bis 25) von CHF 468. bis CHF 935.

18 Invalidität Versicherte Personen Mann Frau Kind Rentenfall 1 Rentenfall 2 VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ Leistungen an anspruchsberechtigte Person(en) Ehegattenzuschlag / Ehegattenrente wird nicht mehr gewährt! IV - LEISTUNGEN Kinderrente / Waisenrente wird nicht mehr gewährt! Je Kind 40 % plafoniert 60 % max. einfachen Altersrente Plafoniert 150 % maximalen einfachen Altersrente und Splitting Nach dem 18. Altersjahr vorher Kosten für Wiedereingliederung

19 IV - LEISTUNGEN VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ SANIERUNG DER IV BIS 2020 DURCH LEISTUNGSVERÄNDERUNG BEI DEN LEISTUNGSEMPFÄNGERN FÜR ÜBER RENTNER SOLL DIE RENTE ENTFALLEN

20 IV - LEISTUNGEN Ordentliche IV-Rente. Wartefrist mind. 1 Jahr

21 2. Aufgabe! BITTE UNBEDINGT DEN ARBEITSVERTRAG BEACHTEN 2 JAHRE TAGEGELD MUSS SEIN!

22 Die - 2-SÄULE Das Sozial-System der Schweiz 1. Säule 2. Säule 3. Säule staatliche Vorsorge Berufliche Vorsorge Grundsicherung Existenzsicherung AHV / IV Ergänzungsleistungen Umlageverfahren BVG / UVG Freiwillige Ergänzungen Kapitaldeckungsverfahren Art. 111 Bundesverfassung

23 VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ 2. Säule Berufliche Vorsorge (BVG) Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung BVG 2. SÄULE: BVG Bundesgesetz über die berufliche Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

24 2. Säule Berufliche Vorsorge (BVG) Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung Personenkreis und Grundbegriffe 1) Obligatorisch versichert sind: Alle ArbeitnehmerInnen ab Alter 18, welche ein AHVpflichtiges Einkommen von min. CHF erzielen. Zwischen Alter sind nur die Risiken Tod und Invalidität versichert Ab Alter 25 ist auch die Kapitalbildung, d.h. der Sparteil obligatorisch mitversichert. Oberer Grenzbetrag CHF ,00 2. SÄULE: BVG

25 2. Säule Berufliche Vorsorge (BVG) Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung Form der Leistungen 2. SÄULE: BVG 1) Leistungen bei Erwerbsunfähigkeit / Invalidität: Bei Invalidität infolge Krankheit besteht ab einem Invaliditätsgrad von mind. 40% Anspruch auf eine Viertelrente (Rentenstufen gemäß IV). Die Voll-Rente beträgt 6.8%* der aktuellen Austrittsleistung plus den bis zum Pensionsalter hochgerechneten Altersgutschriften ohne Zins. Subsidiär-Leistungen (mindestens gem. BVG) bei Invalidität infolge Unfall. Kinderrenten: 1.36%* von Altersgutschriften oder 20% der Vollrente bei Invalidität. *

26 2. Säule Form der Leistungen 2. SÄULE: BVG Berufliche Vorsorge (BVG) Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung 2) Leistungen für die Hinterlassenen Kinderrente: 1.36%* bis 18 bzw. 25 (Ausbildung) Witwenrente: 4.08%* der aktuellen Austrittsleistung plus den bis zum Pensionsalter hochgerechneten Altersgutschriften ohne Zins. Voraussetzung für Witwenrenten im Zeitpunkt der Verwitwung: Kind oder Alter 45 plus mind. 5 Jahre verheiratet. Andernfalls: Abfindung 3 Jahresrenten.

27 2. Säule Berufliche Vorsorge (BVG) Form der Leistungen 3) Leistungen im Alter 2. SÄULE: BVG Alter Altersrente Kinderrente(n) Erwerbsunfähigkeit Invalidenrente aus BVG Todesfall Witwenrente Wittwerrente Waisenrente(n) Abfindung Jahresrente: 6.8%* der bestehenden Altersgutschriften. Kinderrente: 1.36%* von Altersgutschriften. Kapitaloption für mind. ¼ des Guthabens (Zustimmung durch Ehegatte nötig). In allen Punkten ist das Reglement sehr wichtig. *

28 2. SÄULE: BVG Kein Inflations Ausgleich! Kürzung der Rente möglich! Umwandlungssatz wird bis ins Jahr 2015 von 7.2% schrittweise auf 6.8% gesenkt

29 3. Aufgabe! ZU BERÜCKSICHTIGEN IST IN ALLEN PUNKTEN DAS REGLEMENT DER PENSIONSKASSE

30 2. SÄULE: UVG VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ 2. Säule Berufliche Vorsorge (UVG) Erwerbsunfähigkeit UVG Taggelder Heilungskosten Integritätsentschädigung Invalidenrente (Komplementär) BVG Invalidenrente (Subsidiär) Todesfall Waisenrente(n) Witwenrente Abfindung UVG Leistungskomponenten Maximal Versichertes Einkommen CHF Taggelder Invalidenrenten Heilbehandlung Entschädigungen Integrität Hilflosen Hinterbliebenen Renten

31 2. Säule Berufliche Vorsorge (UVG) Erwerbs-unfähigkeit UVG Taggelder Heilungskosten Integritätsentschädigung Invalidenrente (Komplementär) BVG Invalidenrente (Subsidiär) Todesfall Waisenrente(n) Witwenrente Abfindung 2. SÄULE: UVG Allgemeines 1) Versicherter Lohn maximal CHF ) Versichert sind Berufsunfälle, Berufskrankheiten, Nichtbetriebsunfälle Teilzeitbeschäftigte (weniger als 8 Std/Woche) nur Berufsunfälle, Berufskrankheiten und Unfälle auf dem direkten Arbeitsweg 3) Ende des Versicherungsschutzes endet mit dem 30. Tag an dem der Versicherte den Anspruch auf mind. halben Lohn verliert

32 2. Säule Berufliche Vorsorge (UVG) Erwerbs- Unfähigkeit UVG Taggelder Heilungskosten Integritätsentschädigung Invalidenrente (Komplementär) BVG Invalidenrente (Subsidiär) Todesfall Waisenrente(n) Witwenrente Abfindung 2. SÄULE: UVG Heilbehandlung Kassensturz IV Rente wird nach kurzer Zeit beendet. Keine Rente mehr ab 62.

33 4. Aufgabe! ZU BERÜCKSICHTIGEN IST IN ALLEN PUNKTEN DAS REGLEMENT DES UVG

34 IV VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ WO 1. Säule 2. Säule WAS AHV / IV BVG / UVG Alter Erwerbsunfähigkeit Todesfall AHV Altersrente Kinderrente Invalidenrente Kinderrente Witwen-/Witwerrente Waisenrente KURZE ZUSAMMENFASSUNG BVG Altersrente Kinderrente Krankheit (BVG) Altersrente Kinderrente Invalidenrente Unfall (UVG) Invalidenrente (Komplementär) Subsidiär-Rente (BVG) Witwen-/Witwerrente Waisenrente Kapitalabfindung

35 VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ Das Vorsorge-System der Schweiz Die Private Vorsorge 3. Säule Version

36 DAS 3-SÄULEN-PRINZIP Das Sozial-System der Schweiz 1. Säule staatliche Vorsorge Grundsicherung 2. Säule Berufliche Vorsorge Existenzsicherung 3. Säule Private Vorsorge Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung AHV / IV Ergänzungsleistungen Umlageverfahren BVG / UVG Freiwillige Ergänzungen Kapitaldeckungsverfahren Kapitaldeckungsverfahren Art. 111 Bundesverfassung

37 VORSORGE-SYSTEM DER SCHWEIZ 3. Säule Private Vorsorge (BVG) Alter Erwerbsunfähigkeit Todesfall Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Kapitaldeckungsverfahren 3. SÄULE: Private Vorsorge

38 Ein Märchen! Ich arbeite in der Schweiz und bin deshalb optimal versichert

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz

BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz BVG - Die berufliche Vorsorge in der Schweiz Seite Zürich 1I 04.09.2015 Berufliche Vorsorge Das Dreisäulenkonzept Vorsorge in der Schweiz Staatliche Vorsorge AHV IV 1. Säule Berufliche Vorsorge BVG UVG

Mehr

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel)

0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) 0.3 VORSCHRIFTEN ZUM BVG-LEISTUNGS-PLAN DER PENSIONSKASSE DER STADT BIEL (PKBiel) Die Verwaltungskommission der Pensionskasse der Stadt Biel gestützt auf Artikel 10 Absatz 2 der Statuten erlässt: 1. Grundsatz

Mehr

Sozialversicherungen

Sozialversicherungen Workshop 3 Was Frau wissen sollte zu. Welche Leistungen stehen von AHV und IV zur Verfügung? Zahno Thomas Eingliederungskoordinator IV Stelle Wallis, Zweigstelle Brig Dipl. Sozialversicherungsexperte Thomas.zahno@vs.oai.ch

Mehr

Die 1. BVG Revision im Überblick

Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG Revision im Überblick Die 1. BVG-Revision tritt am 01.01.2005 in Kraft. Einzelne Bestimmungen werden zwischen dem 01.04.2004 und dem 01.01.2006 eingeführt. VTL Versicherungs-Treuhand Leuthold

Mehr

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010

Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln. Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Präsentation von Walter Kohler, Geschäftsführer PAT-BVG Zürich, 4. März 2010 Berufliche Vorsorge kein Buch mit sieben Siegeln Die Redewendung Das ist für

Mehr

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule

Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Alters- und Hinterlassenenleistungen in der 1. und 2. Säule Markus Aeschbacher Kassenleiter Einige Fakten zur Altersrente der AHV: Renten ab 2009: Einfache Altersrente: zwischen Fr. 1 140 und 2 280 Für

Mehr

Existenzsicherung. Die staatliche Vorsorge gewährleistet im Rahmen der AHV/IV die Deckung des Existenzbedarfes für die gesamte Bevölkerung.

Existenzsicherung. Die staatliche Vorsorge gewährleistet im Rahmen der AHV/IV die Deckung des Existenzbedarfes für die gesamte Bevölkerung. 1. Säule, AHV/IV Existenzsicherung Die staatliche Vorsorge gewährleistet im Rahmen der AHV/IV die Deckung des Existenzbedarfes für die gesamte Bevölkerung. 1. Ausgangslage. Die Alters-, Hinterlassenen-

Mehr

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen

Das III-Säulen System. Herzlich willkommen Das III-Säulen System Herzlich willkommen Das III-Säulen System Übersicht der Sozialversicherungen AHV IV EL AVI EO MV FL FamZG MSE UVG KVG BVG Alters- und Hinterlassenenversicherung Invalidenversicherung

Mehr

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Seite 1 Trainingsfragen Sozialversicherungen Aufgaben Aufgabe 1 Nennen Sie drei Soziale Risiken und ordnen Sie diese entsprechenden Sozialversicherungszweigen zu. Aufgabe 2 Nennen Sie die Versicherungszweige

Mehr

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben

Trainingsprüfung / Aufgaben. für Personalfachleute. Sozialversicherungen. Trainingsprüfung Sozialversicherungen Aufgaben Trainingsprüfung / Aufgaben für Personalfachleute Sozialversicherungen Aufgabe 1 Die Schweiz hat zur Sozialen Sicherheit Vereinbarungen mit den europäischen Nachbarstaaten getroffen? Wie würden Sie diese

Mehr

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00

Brutto-Jahreslohn CHF 78'000.00. Versicherter Jahreslohn CHF 53'325.00 nest Vorsorgeausweis per 15.01.2015 die ökologisch-ethische Pensionskasse Herr Felix Muster Anschlussvertrag 7028 Zürich, 08.10.2015 Betrieb Muster GmbH 1. Versicherte Person Name und Vorname Muster Felix

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2014

VORSORGEREGLEMENT 2014 Pensionskasse Metzger (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2014 Erster Teil Vorsorgeplan: S1 - S4 bzw. S1U - S4U Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Vorsorgereglements

Mehr

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter

Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Rentenberechnung und flexibles Rentenalter Martin Truffer Ausgleichskasse des Kantons Wallis Abteilung Leistungen AHV/IV/EL 1 Das System unserer Altersvorsorge: Drei-Säulen-Konzept 1. Säule AHV, IV, EL

Mehr

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz Änderungen der Kennzahlen per 1. Januar 2016 1. Säule AHV/IV/EO pro Jahr Mindestbeiträge AHV/IV/EO (unverändert) CHF 480 CHF 480 freiwillige

Mehr

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO

Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO 2.10 Beiträge Beiträge der Studierenden an die AHV, die IV und die EO Stand am 1. Januar 2015 1 Auf einen Blick Die Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV), die Invalidenversicherung (IV) und die

Mehr

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele

ALS Leistungsziele 5. Schriftliche Leistungsziele ALS Leistungsziele 5 Schriftliche Leistungsziele Dajana Kuriger 06.11.2009 Inhaltsverzeichnis 1.7.1.4 Sozialversicherungen beschreiben...3 IV...3 EO...4 ALV...4 UVG...5 KVG...5 BVG...6 1.7.1.4 Sozialversicherungen

Mehr

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht

Rechtswissenschaftliches Institut 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden

Mehr

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch

Vorsorgestiftung des VSV, Durchführungsstelle, Postfach 300, 8401 Winterthur, Tel. 058 215 31 62, www.vorsorgestiftung-vsv.ch Vorsorgestiftung des VSV REGLEMENT 2014 Erster Teil: Vorsorgeplan R Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im Rahmen des BVG gilt ab 1. Januar 2014 für

Mehr

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis

Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Erläuterungen zum Persönlichen Ausweis Was ist der Vorsorgeausweis? Die Pensionskasse der Gemeinde Horw informiert Sie mit dem persönlichen Ausweis über Ihre berufliche Vorsorge. Sie erhalten jährlich

Mehr

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2013. Pensionskasse SMGV/VHP. Erster Teil: Vorsorgeplan B2. (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse SMGV/VHP (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2013 Erster Teil: Vorsorgeplan B2 Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

Personalversicherungen

Personalversicherungen Personalversicherungen Eine Kurzorientierung für Arbeitgeber und Arbeitnehmer AHV/IV 1. Säule ALV Arbeitslosenversicherung BVG 2. Säule / Pensionskasse UVG Obligatorische Unfallversicherung KTG Krankentaggeldversicherung

Mehr

1. Ausgangslage. 2. Ziel der staatlichen Vorsorge (1. Säule AHV/IV).

1. Ausgangslage. 2. Ziel der staatlichen Vorsorge (1. Säule AHV/IV). 1. Ausgangslage. Die Alters-, Hinterlassenen- und Invaliden - vorsorge ist in der Schweiz auf drei Säulen aufgebaut: Die erste Säule dient im Fall von Alter, Tod und Invalidität der Existenzsicherung.

Mehr

Basisplan II der Pensionskasse Post

Basisplan II der Pensionskasse Post Basisplan II der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan II versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan II

Mehr

Sozialversicherungen: 2015

Sozialversicherungen: 2015 ? BV Frage Eine arbeitslose Person, die ein Taggeld von CHF 120.00 der Arbeitslosenkasse erhält, wird bei der Auffangeinrichtung BVG-versichert. Welche Risiken werden in der 2. Säule versichert? Sozialversicherungen:

Mehr

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer)

REGLEMENT. Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fondation institution supplétive LPP Fondazione istituto collettore LPP REGLEMENT Erster Teil: Vorsorgeplan AN (Arbeitnehmer) Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des

Mehr

Art und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer. (Art. 23, Abs. 1 DStG) Steuerbar zu 100% (Art. 23, Abs. 1 DStG)

Art und Form der Leistungen Kantonssteuer Direkte Bundessteuer. (Art. 23, Abs. 1 DStG) Steuerbar zu 100% (Art. 23, Abs. 1 DStG) Service cantonal des contributions SCC Kantonale Steuerverwaltung KSTV Rue Joseph-Piller 13, Postfach, 1701 Freiburg www.fr.ch/kstv Besteuerung von und (Stand per 1. Januar 2013) Zusammenstellung der Praxis

Mehr

BVG. Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge

BVG. Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Die wichtigsten Bestimmungen der beruflichen Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge Stand Januar 2007 4Grundlage und Ziel der beruflichen Vorsorge Geregelt wird die berufliche Vorsorge in der Schweiz

Mehr

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen:

a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: 44.01 Bezeichnung der Sozialversicherung a) Vervollständigen Sie das folgende Schema zu den in der Lohnabrechnung berücksichtigten Sozialversicherungen: Ab - kürzung AHV EO Zweck Beiträge in % des Bruttolohnes

Mehr

1.2011 Stand am 1. Januar 2011

1.2011 Stand am 1. Januar 2011 1.2011 Stand am 1. Januar 2011 Änderungen auf 1. Januar 2011 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-5 Leistungen der AHV 6-7 Leistungen der IV 8-9 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

VORSORGEREGLEMENT 2013

VORSORGEREGLEMENT 2013 Ifangstrasse 8, Postfach, 8952 Schlieren, Tel. 044 253 93 80, Fax 044 253 93 94 info@vorsorge-gf.ch, www.vorsorge-gf.ch (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) VORSORGEREGLEMENT 2013 Erster Teil:

Mehr

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009

1.2009. Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen. Übersicht. Beiträge. Stand am 1. Januar 2009 1.2009 Stand am 1. Januar 2009 Änderungen auf 1. Januar 2009 bei Beiträgen und Leistungen Übersicht Randziffern Beiträge 1-4 Leistungen der AHV 5-6 Leistungen der IV 7-8 Ergänzungsleistungen zur AHV und

Mehr

Beschreibung des Vorsorgeausweises

Beschreibung des Vorsorgeausweises Beschreibung des Vorsorgeausweises 1a 1b 2 3 4 5 6 7 8 2 1. Januar 2015 Beschreibung des Vorsorgeausweises der PKG Pensionskasse Die vorliegende Aufstellung beschreibt die einzelnen Positionen des Vorsorgeausweises

Mehr

Sozialversicherungen 2009

Sozialversicherungen 2009 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2009 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG

Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Fragen und Antworten (Q&A) zur freiwilligen Weiterversicherung bei der Stiftung Auffangeinrichtung BVG Erfolgt kein unmittelbarer Eintritt in die Pensionskasse eines neuen Arbeitgebers, so sind Sie während

Mehr

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015

1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 1.2015 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2015 Stand am 1. Januar 2015 1 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2015 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

PENSIONSKASSE FREELANCE

PENSIONSKASSE FREELANCE PENSIONSKASSE FREELANCE der Gewerkschaft syndicom ZUSAMMENFASSUNG VORSORGEREGLEMENT 2012 Gültig ab 01.01.2012 Pensionskasse Freelance 1/26 ZUSAMMENFASSUNG DER WICHTIGSTEN BESTIMMUNGEN Die in dieser Zusammenfassung

Mehr

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014

VORSORGEREGLEMENT. Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Stiftung Auffangeinrichtung BVG. Vorsorge BVG. Gültig ab 01.01.2014 VORSORGEREGLEMENT Vorsorgeplan SE (Selbständigerwerbende) Gültig ab 0.0.04 Personenbezeichnungen sind stets auf beide Geschlechter anwendbar. Vorsorgereglement SE - Ausgabe 0400 - SR 030 - D.docx Seite

Mehr

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts

Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts Stellenwechsel und Entlassung Aspekte des Sozialversicherungsrechts 1. Einführende Überlegungen 2. Stellenwechsel/Entlassung vor Eintritt versichertes Risiko 3. Stellenwechsel/Entlassung nach Eintritt

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor Personenversicherungen Unfallversicherung -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie diesen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis

Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis. Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Inhaltsverzeichnis Vorwort... 5 Inhaltsverzeichnis... 7 Abkürzungsverzeichnis... 15 Informationsquellen... 19 A. Unterstellung unter die Sozialversicherung... 21 1. Fragestellung...

Mehr

Inhalt. Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher?

Inhalt. Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher? Inhalt Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? Ist das System der beruflichen Vorsorge trotz Finanzkrise sicher? Teil 1 Welche Leistungen erbringt die Pensionskasse? - Gesetzliche Mindestleistungen

Mehr

aktuell Sozialversicherungen: Beiträge und Leistungen 2012 die wichtigsten änderungen bei der ahv per 1. 1. 2012 finden sie auf der rückseite. 1. Säule, AHV/IV/EO Beiträge Unselbstständigerwerbende Ab

Mehr

Basisplan I der Pensionskasse Post

Basisplan I der Pensionskasse Post Basisplan I der Pensionskasse Post Gültig ab 1. August 2013 Für die im Basisplan I versicherten Personen gelten das Vorsorgereglement der Pensionskasse Post, gültig ab 1. August 2013; der Basisplan I der

Mehr

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende

MEINE PENSIONSKASSE 2016. Informationen für Arbeitnehmende MEINE PENSIONSKASSE 2016 Informationen für Arbeitnehmende 1 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen

Mehr

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt)

Weisung. Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen. Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern. (nachfolgend PKLK genannt) Pensionskasse Römisch-katholische Landeskirche des Kantons Luzern (nachfolgend PKLK genannt) Weisung Lohnbestandteile die nur gelegentlich anfallen Durch Verwaltungskommission genehmigt: 13.12.2009 Luzern,

Mehr

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor

Personenversicherungen Unfallversicherung, UVG-Obligatorium, UVG-Zusatz. Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Unfallversicherung, -Obligatorium, -Zusatz Berufsgefahren können nicht beseitigt werden beugen Sie ihnen vor Personenversicherungen Vaudoise Bessere Leistungen bei Unfall Ihre Pflichten

Mehr

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009

Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement, gültig ab 1. Januar 2009 BVG-Vorsorgestiftung physioswiss Geschäftsstelle: VCW Versicherungs-Treuhand AG Postfach 6331 Hünenberg Tel. 041 785 04 53 Fax 041 785 04 41 E-Mail: physiobvg@vcw.ch Nachtrag 2 / Korrigenda zum Reglement,

Mehr

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2

Die BVG-Planfamilie Überblick Seite 1/2 Die -Planfamilie Überblick Seite 1/2 In der -Planfamilie wird der AHV-Jahreslohn um einen Koordinationsabzug in der Höhe von 87,5 % der maximalen einfachen AHV-Altersrente reduziert. Die Leistungen dieser

Mehr

3. Säule. Thomas Lustenberger. BVG Obligatorisch und Überobligatorisch. AHV / IV Sicherung der Existenz. Vorsorge. Vorsorge. Ergänzungs- Leistungen

3. Säule. Thomas Lustenberger. BVG Obligatorisch und Überobligatorisch. AHV / IV Sicherung der Existenz. Vorsorge. Vorsorge. Ergänzungs- Leistungen 3. Säule Thomas Lustenberger AHV / IV Sicherung der Existenz BVG Obligatorisch und Überobligatorisch Ergänzungs- Leistungen Staatliche Vorsorge Fortsetzung der gewohnten Lebenshaltung Berufliche Vorsorge

Mehr

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016

1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 1.2016 Allgemeines Änderungen auf 1. Januar 2016 Stand am 1. Januar 2016 Übersicht Dieses Merkblatt informiert Sie über die Änderungen auf 1. Januar 2016 bei Beiträgen und Leistungen. Randziffern Beiträge

Mehr

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE

Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE Häufig gestellte Fragen mit Antworten (FAQ) Massnahmen zur Weichenstellung in eine sichere Zukunft der PKE 1. Der gesetzliche Umwandlungssatz im BVG liegt ab 2014 bei 6.8 % im Alter 65. Ist es zulässig,

Mehr

Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011

Guten Tag. Arbeitgeberpräsentation 2011 Guten Tag 1 Für Arbeitgebende Das Kompetenzzentrum für Sozialversicherungen Produkte Kantonale Ausgleichskasse AHV Invalidenversicherung Zusatzleistungen zu AHV / IV Familienzulagen Mutterschaftsentschädigung

Mehr

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich

Vorsorgeanalyse. Braingroup Vorsorge AG Zypressenstrasse 71 8004 Zürich is Be Zypressenstrasse 71 8004 Zürich el pi Telefon geschäftlich 044 711 84 10 Telefon direkt 044 711 84 02 info@braingroup-vorsorge.ch Vorsorgeanalyse vom 18. Oktober 2012 Herr und Frau Daniel und Claudia

Mehr

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN

2.1 MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN ALTERSRENTEN MERKBLATT ÜBER DIE LEISTUNGEN DER AHV GÜLTIG AB 1. JANUAR 2012 RENTENARTEN 1 Die Liechtensteinische Alters- und Hinterlassenenversicherung (AHV) richtet folgende Leistungen aus: Altersrente - Zusatzrente

Mehr

Pensionskassenausweis ganz einfach!/

Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Pensionskassenausweis ganz einfach!/ Auf den ersten Blick ist der Pensionskassenausweis ein Dschungel aus Fach begriffen und Zahlen. Sich darin zurechtzufinden, ist aber gar nicht so schwer wenn man über

Mehr

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2

ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 ASIP Informationsveranstaltung BVG-Revision / BVV 2 Technische Aspekte (1. Teil) Peter Schiess LCP Libera AG ASIP Info-Veranstaltung (1. Teil) 18.8.2004/1 Übersicht Grundidee der 1. BVG-Revision Eintrittsschwelle

Mehr

Vorsorgesanalyse. erstellt für. Familie Hans und Maria Muster Musterstrasse 1 8000 Zurich

Vorsorgesanalyse. erstellt für. Familie Hans und Maria Muster Musterstrasse 1 8000 Zurich erstellt für Familie Hans und Maria Muster Musterstrasse 1 8 Zurich Ihr Berater Sanchez Javier Berater Vorsorge Zürcherstrasse 3 873 Uznach Zürcherstrasse 3 873 Uznach Firma 55 285 71 57 E-Mail javier.sanchez@banklinth.ch

Mehr

Ziele der heutigen Lektion

Ziele der heutigen Lektion 6. Lektion: Finanzierung / Beitragsrecht Seite 1 Ziele der heutigen Lektion Sie wissen, aus welchen Quellen die schweizerischen Sozialversicherungen finanziert werden, kennen die zwei grundlegenden Finanzierungsmethoden

Mehr

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

PV-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch PV-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan PV Standard 2015 Art. 1 Gültigkeit 1 Der vorliegende Vorsorgeplan gilt für

Mehr

Meine Pensionskasse 2015

Meine Pensionskasse 2015 Meine Pensionskasse 2015 GastroSocial Ihre Pensionskasse Der Betrieb, in dem Sie arbeiten, ist bei der GastroSocial Pensionskasse versichert. Sie deckt die Bestimmungen des Bundesgesetzes über die berufliche

Mehr

Sozialversicherungsrecht

Sozialversicherungsrecht Sozialversicherungsrecht ZV, Fachtagung Brunnen, 7. / 8. November 2013 Grundlagen Übersicht 1. Wozu braucht es Sozialversicherungen? / Geschichte 2. Das 3-Säulen-Konzept 3. Finanzierung / Leistungen 4.

Mehr

Beilage 1a zur Botschaft 04.148. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Teilrevision Teil 1

Beilage 1a zur Botschaft 04.148. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Statuten der Aargauischen Pensionskasse. Teilrevision Teil 1 Beilage 1a zur Botschaft 04.148 Statuten der Aargauischen Pensionskasse Statuten der Aargauischen Pensionskasse Teilrevision Teil 1 Die Änderungen im Vergleich zum bisherigen Text sind jeweils grau hinterlegt.

Mehr

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts

Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Aktuelle Fragen des Arbeits-, Sozialversicherungsund Steuerrechts Dienstag, 30. Oktober 2012 30. Oktober 2012 Seite 1 Dr. Hermann Walser 30. Oktober 2012 Seite 37 Überblick Problemstellung Flexibilisierung

Mehr

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen!

Herzlich Willkommen. Herzlich Willkommen! Herzlich Willkommen Herzlich Willkommen! 2 Geschichten, die das Leben schreibt 3 Wenn Ihre dritte Säule steht, ist die Pensionierung gesichert Pensionierung planen An was denken Sie? Freizeit Träume und

Mehr

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter

3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter 3.04 Leistungen der AHV Flexibles Rentenalter Stand am 1. Januar 2016 Auf einen Blick Sie haben Anspruch auf eine Altersrente, wenn Sie das ordentliche Rentenalter erreicht haben. Für Männer liegt das

Mehr

Merkblatt des kantonalen Steueramtes Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen

Merkblatt des kantonalen Steueramtes Steuerbarkeit von Renten und Kapitalleistungen und Merkblatt des kantonalen Steueramtes und (vom 9. Dezember 2009) Zusammenstellung der Praxis zur Besteuerung der am häufigsten anfallenden und bei den Staats- und Gemeinde steuern sowie bei der direkten

Mehr

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011

Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2011 Anhang zum Versicherungsreglement Gültig ab 2 A. Tabellen 5. Beitragspläne der Pensionskasse 5 2. Höhe der Risikobeiträge 5 3. Höhe des Umwandlungssatzes 5 4. Ablösungswert für Altersrenten und AHV-Überbrückungsrenten

Mehr

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung

Kontrollfragen: Löhne und Sozialversicherung Berufliche Vorsorge: Seite 1a Was ist der Unterschied zwischen "Altersgutschrift" und "Altersguthaben" Unterschied zwischen "BVG-Mindestzinssatz" und Umwandlungssatz? Welche Personen sind von der Versicherungspflicht

Mehr

Entwurf. ADUS pro Vorsorgeplanung. erstellt für. Familie Martin und Daniela Muster. 9490 Vaduz

Entwurf. ADUS pro Vorsorgeplanung. erstellt für. Familie Martin und Daniela Muster. 9490 Vaduz ADUS pro Vorsorgeplanung erstellt für Familie Martin und Daniela Muster 949 Vaduz Finanzplaner Städtle 44 949 Vaduz Firma +423 236 88 11 Fax +423 236 88 22 Homepage www.llb.li Ihr Berater Berger Adrian

Mehr

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch

BVG-Stiftung der SV Group. Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015. www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG gültig ab 1. Januar 2015 www.pksv.ch BVG-Stiftung der SV Group Vorsorgeplan BVG 2015 Art. 1 Gültigkeit Es gelten die nachfolgenden Bestimmungen in Ergänzung

Mehr

Vorsorge in der Schweiz und an der Universität Basel. Stand: 1.1.2015 / lic.rer.pol. Ulrich Pfister

Vorsorge in der Schweiz und an der Universität Basel. Stand: 1.1.2015 / lic.rer.pol. Ulrich Pfister Vorsorge in der Schweiz und an der Universität Basel Stand: 1.1.2015 / lic.rer.pol. Ulrich Pfister Ziel: Existenzsicherung Versicherer: Bund 1. Säule 2. Säule 3. Säule Name des Versicherers: Eidg. AHV

Mehr

Ziele einer Vorsorge - Analyse

Ziele einer Vorsorge - Analyse Ziele einer Vorsorge - Analyse Die momentane Versicherungssituation klar und übersichtlich darzustellen. Die wichtigsten Risiken aufzuzeigen. Mögliche Über- oder Doppelversicherung zu erkennen. Krankheit:

Mehr

Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement

Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement Personalvorsorge Swiss Life BVG-Sammelstiftung HOVAL AG Kurzreglement Vorsorgeplan und Reglement (gültig ab 1.1.2016) 1. Allgemeines / Organisation Die Hoval AG hat sich zur Abwicklung der BVG-konformen

Mehr

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6.

Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Herzlich willkommen! Leistungen der Sozialversicherungen im Rentenalter Ausgleichskasse / IV-Stelle Zug Romana Zimmermann 6. Mai 2014 Pensioniert Leistungen der Sozialversicherungen Das System unserer

Mehr

Die Pensionskasse Post

Die Pensionskasse Post Die Pensionskasse Post Wozu dieser Flyer? Mit dem vorliegenden Flyer möchten wir Ihnen die komplexe Materie der beruflichen Vorsorge und des Vorsorgereglements näherbringen. Der Flyer begründet keine Ansprüche

Mehr

Die Vorsorge in der Schweiz

Die Vorsorge in der Schweiz Die Vorsorge in der Schweiz 27 1. Säule Für die AHV/IV-Renten lauten die Grundbeträge 2010 Volle einfache Altersrente Minimalbetrag pro Jahr pro Monat Maximalbetrag pro Jahr pro Monat 13 680 1 140 27 360

Mehr

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.

ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,

Mehr

Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende. 1. Säule

Lernender.ch - Das Infoportal für Lernende. 1. Säule Das 3-Säulen Prinzip 1. Säule Die Alters- und Hinterlassenenversicherung AHV ist der bedeutendste Pfeiler der sozialen Vorsorge in der Schweiz. Die AHV soll den wegen Alter und Tod zurückgehenden oder

Mehr

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen.

Sparen 3. Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Sparen 3 Wir begleiten Sie beim sicheren und flexiblen Vorsorgesparen. Wählen Sie Ihren individuellen Weg zum Sparziel. Sparen 3 mit der Zuger Kantonalbank ist die individuelle Sparmöglichkeit, die nicht

Mehr

Ihre Sozialversicherungen unser Metier.

Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Schwyzer Schlüssel zur sozialen Sicherheit Ihre Sozialversicherungen unser Metier. Wir sind für Sie da. Als kantonal verankertes Kompetenzzentrum sichern wir der gesamten Schwyzer Bevölkerung den Zugang

Mehr

Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen.

Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen. Wer sich informiert, weiss mehr: Q&A Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen. Wie sieht das Berufsbild Fachfrau/Fachmann Sozialversicherungen aus? Die Ausbildung zur Sozialversicherungs-Fachfrau bzw. zum

Mehr

Die Pensionierung finanziell planen

Die Pensionierung finanziell planen Basellandschaftliche Pensionskasse Basellandschaftliche Pensionskasse Die Pensionierung finanziell planen Reto Steib, Leiter Kundendienst Versicherte 15. April 2015 Inhalt 1. Das 3-Säulenprinzip - BLPK,

Mehr

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009

6.02. Mutterschafts - entschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2009 6.02 Stand am 1. Januar 2009 Mutterschafts - entschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1.

Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG. Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen. Gültig ab 1. Pensionskasse der F. Hoffmann-La Roche AG Vorsorgeplan Rentenversicherung, Kapitalsparplan und Freiwilliges Sparen Gültig ab 1. Januar 2014 Hinweis: Die in diesem Reglement verwendeten Personen- und Funktionsbezeichnungen

Mehr

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz

Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz Info-Blatt: Obligatorische Sozialversicherungen der Schweiz Änderungen der Kennzahlen per 1. Januar 2015 AHV/IV- pro Monat Renten minimale monatliche Vollrente CHF 1 170 CHF 1 175 maximale monatliche Vollrente

Mehr

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung.

Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben zu retournieren. Bei Fragen stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Unternehmen 2 Teststrasse 1 8800 Thalwil Aarau, 19.06.2007 Vorsorgeplan der BVG-Stiftung Sehr geehrte Damen und Herren Anbei senden wir Ihnen Ihren Vorsorgeplan. Wir bitten Sie uns dieses unterschrieben

Mehr

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN

INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Financial EXPERT Global AG FINANCIAL FACTS Ausgabe April 2012 INFORMATIONEN FÜR DIE AUSTRETENDEN MITARBEITER/INNEN Inhalt 1. Antritt einer neuen Stelle innerhalb von 30 Tagen... 2 2. Aufgabe der Erwerbstätigkeit

Mehr

REGLEMENT 2009. Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz)

REGLEMENT 2009. Pensionskasse PANVICA. Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) Pensionskasse PANVICA (proparis Vorsorge-Stiftung Gewerbe Schweiz) REGLEMENT 2009 Erster Teil: Vorsorgeplan BA+ Für die in den Allgemeinen Bestimmungen des Reglements umschriebene berufliche Vorsorge im

Mehr

Sozialversicherungen 2013

Sozialversicherungen 2013 An unsere Kunden Baden-Dättwil, November Sozialversicherungen 2013 Sehr geehrte Damen und Herren Mit der nachfolgenden Zusammenstellung geben wir Ihnen einen Überblick über die Neuerungen in den schweizerischen

Mehr

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung

Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt. Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis einfach erklärt Berufliche Vorsorge von der Sammels ung Vita und der Zurich Versicherung Ihr Vorsorgeausweis Auf den ersten Blick ist Ihr Vorsorgeausweis gespickt mit Fachbegriffen

Mehr

Ein nützlicher Überblick über die berufliche Vorsorge.

Ein nützlicher Überblick über die berufliche Vorsorge. Ein nützlicher Überblick über die berufliche Vorsorge. 1. Ausgangslage. Die Alters-, Hinterlassenen- und Invalidenvorsorge ist in der Schweiz auf drei Säulen aufgebaut: Die erste Säule dient im Fall von

Mehr

Vorsorge in der Schweiz und an der Universität Basel

Vorsorge in der Schweiz und an der Universität Basel Vorsorge in der Schweiz und an der Universität Basel Stand: 1.1.2014 lic.rer.pol. Ulrich Pfister, Ressort Personal 23.05.2014 1 Ziel: Existenzsicherung Versicherer: Bund 1. Säule 2. Säule 3. Säule Obligatorisch

Mehr

-BVG - aktuelle Entwicklungen

-BVG - aktuelle Entwicklungen -BVG - aktuelle Entwicklungen Franziska Grob, lic.iur., BSV 1 Inhalt des Referats Inkrafttreten von Art. 2 Abs. 1 bis FZG auf den 1. Januar 2010 Ergänzung der BVV2 betreffend befristet angestellte Arbeitnehmende

Mehr

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen.

> Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen. Taggelder Wer zahlt Taggelder und wieviel? > Mutterschaftsentschädigungen sind bei der AHV-Ausgleichskasse des letzten Arbeitgebers geltend zu machen. AHV > «Kleines» Taggeld für erste Ausbildung ca. Fr.

Mehr

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt

Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt ENTWURF Dekret über die berufliche Vorsorge für Mitglieder des Regierungsrates und über die Lohnleistungen beim Ausscheiden aus dem Amt Vom Der Landrat des Kantons Basel-Landschaft, gestützt auf 67 Absatz

Mehr

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015

Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe. Reglement Kapitalplan 1 Gültig ab 1. Januar 2015 Pensionskasse der Zürich Versicherungs-Gruppe Reglement Kapitalplan Gültig ab. Januar 05 Inhaltsverzeichnis ALLGEMEINE BESTIMMUNGEN GUTHABEN 3 VORSORGESTUFEN 4 FREIWILLIGE EINLAGEN 5 LEISTUNGEN 6 SCHLUSSBESTIMMUNGEN

Mehr

competenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent

competenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent competenza 2012 Versicherungsbeitrag Jörg Freundt Versicherungsfachmann mit eidg. Fachausweis / Hauptagent competenza 2012 Mehrwert bei der Personalversicherung Gebäudeversicherung; was ist mit der Erdbebendeckung

Mehr

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben

SVS. Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute. Zentral-Prüfungskommission. Berufsprüfung 2014. Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben SVS Schweizerischer Verband der Sozialversicherungs-Fachleute Zentral-Prüfungskommission Berufsprüfung 04 Berufliche Vorsorge (BV) Aufgaben : Prüfungsdauer: Anzahl Seiten der Prüfung (inkl. Deckblatt):

Mehr

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten

PENSIONIERUNG. rechtzeitig vorbereiten PENSIONIERUNG rechtzeitig vorbereiten 1 Inhaltsverzeichnis Planen Sie Ihre Pensionierung 2 Pensionskasse: Rente oder Kapital? 3 Ordentliche Pensionierung 4 Vorzeitige Pensionierung Vorbezug Rente / Kapital

Mehr

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006

6.02. Mutterschaftsentschädigung. Anspruchsberechtigte Frauen. Stand am 1. Januar 2006 6.02 Stand am 1. Januar 2006 Mutterschaftsentschädigung 1 Anspruchsberechtigte Frauen Anspruch auf Mutterschaftsentschädigung haben Frauen, die im Zeitpunkt der Geburt des Kindes entweder: Arbeitnehmerinnen

Mehr