Hintergrundinformation 1/2013: Eingliederungsbulletin 2012 der IV-Stelle Schwyz

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1 Hintergrundinformation 1/2013: Eingliederungsbulletin 2012 der IV-Stelle Schwyz Schwyz, Januar 2013 Rubiswilstrasse 8, Ibach/SZ, Telefon , Telefax , Postanschrift: Postfach 53, 6431 Schwyz

2 Inhaltsverzeichnis 1. Berufliche Eingliederung ist möglich Transparenz dazu auch Meldungen und Anmeldungen Massnahmen der Frühintervention (FI) und Arbeitsvermittlung (AV) Berufliche Eingliederung Erhalt von Arbeitsplätzen und Platzierung an neuen Arbeitsplätzen Besondere Massnahmen für psychisch kranke Personen 7 7. Eingliederungsorientierte Rentenrevision 7 8. Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz gestartet Schlussbemerkung und Dank 10 2

3 1. Berufliche Eingliederung ist möglich Transparenz dazu auch Ist die berufliche Eingliederung von Menschen mit dauernden gesundheitlichen Problemen möglich? Ja! Die Antwort ist eindeutig. Eine positive Antwort ist dann möglich, wenn die betroffene Person, das Unternehmen, der behandelnde Arzt und die Sozialversicherer zusammenspannen. Nur gemeinsam klappt es. Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz leistet ihren Anteil an diesem Prozess. Sie engagiert sich mit Fachpersonal und massgeschneiderten Versicherungsleistungen für die Eingliederung von Menschen mit gesundheitlichen Einschränkungen. Mit der 4. und der 5. IVG-Revision und neu mit dem ersten Massnahmenpaket der 6. IV-Revision ab dem 1. Januar 2012 wurden die Instrumente, die für die Eingliederung zur Verfügung stehen, weiter ausgebaut. Mit Erfolg. Die Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz ist sich als öffentliches Dienstleistungsunternehmen bewusst, dass Transparenz über die Geschäftstätigkeit eine wichtige Grundlage für das Vertrauen in die Sozialwerke ist. Dafür setzen wir uns Tag für Tag ein. Das vorliegende Eingliederungsbulletin erscheint seit April Es zeigt konkret, transparent und technisch klar auf, welche Versicherungsleistungen die Fachleute der IV-Stelle Schwyz im Bereich der beruflichen Eingliederung bearbeitet und entschieden haben. Fakten statt Parolen. Weitere finanzielle und sozialpolitisch bedeutsame Leistungen der Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz wie Hilflosenentschädigungen, Renten oder medizinische Massnahmen sind nicht aufgeführt. Hier verweisen wir auf den Zahlenteil in unserem letzten Geschäftsbericht: Noch eine Vorbemerkung: Die Zuständigkeit der IV-Stellen ist äusserst einfach und absolut klar geregelt: Der Wohnsitz der versicherten Person bestimmt die zuständige IV-Stelle. Die hier präsentierten Zahlen sind für eine gesamtschweizerische Einordnung deshalb im Vergleich zur schwyzerischen Wohnbevölkerung von rund 145'000 Personen zu betrachten. Wir stellen uns jedem Benchmark. 3

4 2. Meldungen und Anmeldungen Seit dem 1. Januar 2008 existiert neben der klassischen IV-Anmeldung ein weiteres Meldeverfahren: Versicherte Personen können sich bei der IV-Stelle Schwyz für ein persönliches Beratungsgespräch melden. Es wird abgeklärt, ob und in welchem Rahmen die IV-Stelle Schwyz Unterstützung bieten kann und ob eine Anmeldung sinnvoll ist. Zur Meldung sind auch weitere Beteiligte berechtigt wie Angehörige, behandelnde Ärztinnen und Ärzte oder Arbeitgeber. Rechtsgrundlage Meldungen Art. 3b IVG davon IV-Anmeldungen nach erfolgten Früherfassungen IV-Anmeldungen für Personen über 18 Jahre IV-Anmeldungen für Personen unter 18 Jahren Art. 29 ATSG Art. 29 ATSG Art. 29 ATSG Die freiwillige Meldemöglichkeit entspricht offensichtlich einem Bedürfnis. Knapp 50 % der Meldungen kommen von den Arbeitgebern. Rund 20 % der Meldungen gehen von Ärztinnen und Ärzten ein. Die behandelnden Mediziner wissen offensichtlich, dass auch bei komplexen Diagnosen auf psychische Gesundheitsschäden mit oft schwierigen Heilbehandlungen der Königsweg eben in der Arbeitsintegration besteht. Genau hier liegen aber die Grenzen der Heilbehandlung durch die Ärztinnen und Ärzte: Sie können keine (Test-/oder Trainings-)Arbeitsplätze finden. Genau hier liegen aber auch die Chancen der Fachleute der IV-Stelle Schwyz: Sie können mitwirken, einen Weg zurück in die Arbeitswelt zu finden. Die nachfolgenden Werte zeigen, wo dies möglich war. 3. Massnahmen der Frühintervention (FI) und Arbeitsvermittlung (AV) Falls angezeigt, kann die IV-Stelle Schwyz im Rahmen der Frühintervention (FI) unmittelbar nach einer Meldung oder Anmeldung aktiv werden. Sie unterstützt versicherte Personen dabei, möglichst schnell wieder im Arbeitsprozess Fuss zu fassen. So lässt sich in vielen Fällen vermeiden, dass sich gesundheitliche Probleme chronifizieren. Wichtig ist während der Frühintervention insbesondere der Erhalt von Arbeitsplätzen. Dies kann beispielsweise erreicht werden, indem der Arbeitplatz durch bauliche Massnahmen der gesundheitlichen Einschränkung einer betroffenen Person angepasst wird, oder durch Ausbildungskurse, um eine Umplatzierung im Unternehmen zu ermöglichen. Die Frühinterventionsmassnahmen beinhalten folgende Angebote: Ausbildungskurse Anpassungen am Arbeitsplatz Arbeitsvermittlung (AV) Berufsberatung sozialberufliche Rehabilitation Beschäftigungsmassnahmen 4

5 Rechtsgrundlage FI-Erstgespräche Art. 1quinquies IVV davon Berufsberatungen auf FI- Stufe - 28 Total Zusprachen FI-Massnahmen - davon Anpassungen am Arbeitsplatz Art. 7d IVG davon Ausbildungskurse davon allgemeine Arbeitsvermittlung - davon sozialberufliche Rehabilitation - davon Beschäftigungsmassnahmen - davon Zusprachen AV neuer Arbeitsplatz - davon Zusprachen AV Erhaltung Arbeitsplatz Nach FI-Phase keine Eingliederung möglich Art. 1septies, b und c IVV Total Arbeitsvermittlung (AV) Art. 18 IVG davon Zusprachen AV neuer Arbeitsplatz im Rahmen von FI - davon Zusprachen AV Erhaltung Arbeitsplatz im Rahmen von FI - davon allgemeine Arbeitsvermittlung Einarbeitungszuschüsse im Rahmen der Arbeitsvermittlung Art. 18b IVG Eingliederung ist nur durch eine enge Zusammenarbeit mit Arbeitgebern möglich. Die IV-Stelle Schwyz kann Arbeitgeber, die eine gesundheitlich eingeschränkte Person anstellen, während der Einarbeitung finanziell und durch Beratung unterstützen. Arbeitgebende erhalten zudem einen Beitrag an allfällige Prämienerhöhungen der Krankentaggeldversicherung und der beruflichen Vorsorge, wenn eine vermittelte Person innerhalb von zwei Jahren erneut arbeitsunfähig wird. 5

6 4. Berufliche Eingliederung (Massnahmen beruflicher Art im engeren Sinn) Die IV-Stelle Schwyz unterstützt Behinderte durch Arbeitsvermittlung beim Wiedereinstieg in den Arbeitsprozess. Kann eine versicherte Person ihre bisherige Tätigkeit nicht mehr ausüben, wird sie bei der Berufswahl beraten. Bei Bedarf finanziert die IV-Stelle Schwyz eine Umschulung, damit die betroffene Person in einem neuen Tätigkeitsbereich Fuss fassen kann. Bei Erstausbildungen übernimmt die IV-Stelle Schwyz die Mehrkosten, welche durch die gesundheitliche Einschränkung entstehen. Rechtsgrundlage Berufsberatung Art. 15 IVG Erstmalige berufliche Ausbildung Art. 16 IVG Umschulung Art. 17 IVG Arbeitsvermittlung (AV) Art. 18 IVG Erhalt von Arbeitsplätzen und Platzierung an neuen Arbeitsplätzen Durch die beruflichen Eingliederungs- und Frühinterventionsmassnahmen konnten in der Zeit zwischen 1. Januar bis 31. Dezember 2012 insgesamt 225 Arbeitsplätze erhalten werden. 84 versicherte Personen fanden mit Unterstützung der IV-Stelle Schwyz eine neue Stelle mit befristetem oder unbefristetem Arbeitsvertrag. Hier die Details: Arbeitsplatzerhalt im gleichen Tätigkeitsbereich Arbeitsplatzerhalt nach Umplatzierung im Unternehmen Neue Arbeitsplätze mit befristetem Arbeitsvertrag Neue Arbeitsplätze mit unbefristetem Arbeitsvertrag Total Eingliederungen Laufende Beratungsfälle (FI, AV und IM)

7 6. Besondere Massnahmen für psychisch kranke Personen Viele der Personen, die sich bei der IV-Stelle Schwyz anmelden, leiden an einer psychischen Krankheit. Die so genannten Integrationsmassnahmen sind auf ihre Bedürfnisse zugeschnitten: Durch Aufbau- und Motivationstraining können sich psychisch kranke Personen langsam wieder an den Arbeitsprozess gewöhnen und ihre restliche Arbeitsfähigkeit erhalten. Integrationsmassnahmen werden sowohl im ersten Arbeitsmarkt als auch zur Vorbereitung in geschütztem Rahmen durchgeführt. Total Zusprachen Integrationsmassnahmen Rechtsgrundlage Art. 14a IVG davon Belastbarkeitstraining davon Aufbautraining davon wirtschaftsnahe Integration am Arbeitsplatz Eingliederungsorientierte Rentenrevision Mit Inkrafttreten der IV-Revision 6a auf Anfang 2012 hat die IV-Stelle Schwyz den verstärkten Auftrag, die Leistungs- und Erwerbsfähigkeit von Rentenbezügern mit Hilfe von gezielten Eingliederungsmassnahmen soweit zu verbessern, dass eine Wiedereingliederung möglich wird und die Rente nicht mehr oder nur noch reduziert benötigt wird. Rechtsgrundlage 2012 Total Rentenrevisionen Art. 34 IVG davon Rente erhöht Art. 34 IVG 45 - davon Rente hinabgesetzt Art. 34 IVG 18 - davon Rente aufgehoben Art. 34 IVG 52 - davon Rente aufgehoben mit Anspruch auf Übergangsleistungen Art. 8a + 32 IVG 6 - davon Rente unverändert 323 Zum Zweck der Wiedereingliederung von IV-Rentnerinnen und IV-Rentnern konnte die IV-Stelle Schwyz Unternehmen im Kanton Schwyz gewinnen, die sich engagieren und Einsatzplätze dafür zur Verfügung stellen. Dies war vor allem innerhalb des Netzwerkes Arbeit möglich (siehe dazu nächster Abschnitt). 7

8 8. Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz gestartet Menschen mit gesundheitlichen Problemen haben es schwer. Besonders wenn es um einen Arbeitsplatz geht. Arbeitgeber haben es auch schwer, besonders wenn sie Angestellte im Team haben, die nicht mehr voll einsatzfähig sind. Der Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz will den KMU-Betrieben hier Hilfe und Unterstützung bieten. Am 9. Januar 2012 wurde der Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz in Schindellegi gegründet. Die Gründungsversammlung besetzte den Vorstand wie folgt: Präsident Alex Kuprecht, Ständerat Bâloise Versicherungen Vize-Präsident Robert Heinzer Victorinox AG Aktuar Andreas Dummermuth Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz Kassier Tanja Moser Schwyzer Kantonalbank, JCI Beisitz Ruedi Reichmuth Convisa AG, H+I Kanton Schwyz Beisitz Armando Zweifel Armando Zweifel AG, KSGV Beisitz Marco Zürcher Personalamt Kanton Schwyz Revisor Andreas Weber KMU Nachfolgezentrum, JCI (für ein Jahr) Revisor Urs Giger BSZ Stiftung (für zwei Jahre) Der neu gegründete Verein Netzwerk Arbeit Kanton Schwyz lud am 24. Januar 2012 zu seiner ersten Informationsveranstaltung für Arbeitgeber nach Goldau ein. Das Thema Was tun bei psychischen Problemen von Mitarbeitenden? stiess auf breites Interesse. Landammann Armin Hüppin konnte über 100 interessierte Arbeitgeber und Personalverantwortliche zur Tagung in Goldau begrüssen. Sie kamen, um sich über psychische Störungen, deren Symptome und Auswirkungen am Arbeitsplatz informieren zu lassen. Dr. med. Renato Marelli, Facharzt für Psychiatrie und Psychotherapie in Basel, erläuterte die medizinischen Grundlagen, während Prof. Dr. iur. Roland A. Müller, Geschäftsleitungsmitglied des Schweizerischen Arbeitgeberverbandes, auf arbeitsrechtliche Fragen und berufliche Eingliederungsmöglichkeiten einging. Am 28. August 2012 konnte der Präsident Alex Kuprecht rund 60 Personen am zweiten Informationsanlass von Netzwerk Arbeit im Marina in Lachen begrüssen. Robert Heinzer - auch Gründungs- und Vorstandsmitglied von NWA - ist Leiter Organisation und HR bei der Victorinox AG in Ibach. Er informierte über die konkrete Umsetzung der betriebliche Gesundheitsförderung bei der Victorinox. Dank des eingeführten Gesundheitsmanagements konnten die Ausfallstunden im Unternehmen um 35 Prozent gesenkt werden. Reto Müller ist Leiter Operations bei der Swissphone Telecom AG in Samstagern. Er berichtete von seinen Erfahrungen aus erster Hand. Seit mehreren Jahren stellt die Firma Trainingsarbeitsplätze zur Verfügung. Der Arbeitseinsatz ist auf maximal sechs Monate befristet. Reto Müller setzt diese Personen vorwiegend für einfache Montagetätigkeiten ein. Zur besseren Integration steht ihnen hausintern ein Pate zur Verfügung. 8

9 9. Schlussbemerkung und Dank Ausgliederung verhindern Eingliederung verstärken: Diesen Auftrag kann die IV-Stelle Schwyz nur dann erfolgreich erfüllen, wenn versicherte Personen, Arbeitgeber, Ärzte, Erstversicherer und die beauftragten Leistungserbringer im Bereich der beruflichen Eingliederung gut zusammen arbeiten. Allein kann die IV-Stelle Schwyz keine Erfolge erzielen. Das vorliegende Bulletin soll im Kernbereich der Eingliederung unsere Bestrebungen, Erfolge und Resultate aufzeigen. Damit verbunden ist der grosse Dank an alle Personen und Institutionen, die tagtäglich mit uns zusammenarbeiten: Gegen Ausgliederung für Eingliederung. Kontaktperson Herr Hubert Scherwey Bereichsleiter IV-Beratung Ausgleichskasse / IV-Stelle Schwyz 6431 Schwyz hubert.scherwey@aksz.ch Direktwahl

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