Die Eidgenössische Invalidenversicherung
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- Stephanie Louisa Meissner
- vor 10 Jahren
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1 Die Eidgenössische Invalidenversicherung Erwerbsminderung / Invalidität - grenzüberschreitende Herausforderungen Lic. Phil. Rolf Schürmann Geschäftsleiter IV-Stelle Basel-Stadt
2 Ziel des heutigen Referates Sie kennen die wichtigsten Aspekte der Schweizer (Eidgenössischen) Invalidenversicherung..
3 Überblick Die Organisation und Kennzahlen Die Sach- und und Geldleistungen sind nicht allzu (ohne Rente) Die berufliche Eingliederung Die Invalidenrente Zahlen zu Grenzgängerinnen + eidg. IV 3
4 Eine obligatorische Versicherung Wer in der Schweiz wohnt oder in der Schweiz erwerbstätig ist, gilt als versichert. Hauptziele der und Versicherung sind nicht allzu Verhinderung von Invalidisierung durch frühzeitige Intervention Reintegration durch Anreize und Info für Arbeitgeber Existenzsicherungsbeitrag bei unvermeidbarer Invalidität Förderung von eigenverantwortlicher, selbstbestimmter Lebensführung 4
5 Organisation Invalidenversicherung Gesetz (IVG) Parlament Verordnung (IVV) Budget, fachliche Aufsicht und Weisungen Bundesrat Bundesamt Sozialversicherungen Umsetzung Organisation, Personal - Aufsicht und Weisungen 26 Kantonale IV-Stellen Kanton 5
6 Einnahmen Invalidenversicherung CH Betriebsrechnung IV, in Mio CHF 2012 Total Einnahmen Beiträge Versicherte & Arbeitnehmer Beiträge öffentliche Hand Einnahmen aus Regress, Anlageertrag 269 Quelle: BSV
7 Ausgaben Invalidenversicherung CH Betriebsrechnung IV, in Mio CHF 2012 Total Ausgaben Sozialleistungen Verwaltungs- & Durchführungskosten 655 Schuldzinsen 299 Rechnungssaldo 595 IV-Verschuldung Quelle: BSV
8 Anteil IV an Sozialversicherungen gesamt Quelle: BSV
9 Grundsätze Mitwirkungspflicht/Schadenminderung Versichertenpflichten Mitwirkung bei Abklärungen Beteiligung an zumutbaren Massnahmen Das Zumutbare unternehmen, um Invalidität zu verhindern Meldung erheblicher Änderungen der beruflichen, familiären und gesundheitlichen Situation Leistungen können gekürzt oder verweigert oder zurückgefordert werden. 9
10 Sach- und Geldleistungen (ohne Rente / Taggeld)
11 Sach- und Geldleistungen Sach- und Geldleistungen Medizinische Massnahmen Hilfsmittel Hilflosenentschädigungen Assistenzbeitrag (2012) 11
12 Sach- und Geldleistungen Medizinische Massnahmen Versicherte haben bis zum 20. Altersjahr Anspruch auf medizinische Massnahmen.. zur Behandlung von anerkannten Geburtsgebrechen. (Zahnfehlstellungen, Herzfehler, Cerebrale Störungen ) oder zur unmittelbaren beruflichen Eingliederung keine Behandlung des Grundleidens! 12
13 Sach- und Geldleistungen Hilfsmittel für Beruf und Alltag Zwei Arten von Hilfsmitteln bei medizinisch nachgewiesener Notwendigkeit Hilfsmittel für und Selbstsorge sind nicht allzu (Prothesen, Hörgeräte, Rollstühle, Geräte für Sehbehinderte, Elektrobetten ) Hilfsmittel zur Ermöglichung einer Erwerbstätigkeit oder einer Tätigkeit im Aufgabenbereich (Arbeitsgeräte, bauliche Änderungen, Treppenlifte ) 13
14 Sach- und Geldleistungen Hilflosenentschädigung1 Voraussetzung für diese Geldleistung ist ein ausgewiesener Unterstützungsbedarf in alltäglichen Lebensverrichtungen An- und Auskleiden Aufstehen, Absitzen und Abliegen Essen Körperpflege Verrichten der Notdurft Fortbewegung und gesellschaftliche Kontakte 14
15 5. Die Sach- und Geldleistungen Hilflosenentschädigung3 Hilflosigkeitsgrad Aufenthalt zu Hause Aufenthalt im Heim leicht mittel CHF CHF CHF CHF schwer CHF CHF gültig ab
16 Assistenzbeitrag1 Finanzierung von praktischer Unterstützung bei alltäglichen Lebensverrichtungen durch persönliche (angestellte) Assistenzpersonen. Leistungsbezüger müssen sämtliche Aufgaben und Pflichten eines Arbeitgebers übernehmen Ziel: Weitgehend selbständige Lebensführung ausserhalb Heim von Personen mit einer Behinderung 16
17 Die berufliche Eingliederung
18 Eingliederung vor Rente Die IV gewährt in erster Linie Eingliederungsmassnahmen in den ersten Arbeitsmarkt Nur wenn die Erwerbsfähigkeit nicht durch zumutbare Eingliederungsmassnahmen wiederhergestellt, erhalten oder verbessert werden kann, wird der Anspruch auf eine Invalidenrente geprüft. 18
19 Die berufliche Eingliederung Zusammenspiel aller Akteure/innen IV- Fachleute Ärzte/innen Versicherte Arbeitgeber/innen Eingliederungsinstitutionen Privatversicherungen 19
20 Überblick Berufliche Eingliederung (und Rente) Früherfassung Massnahmen der Frühintervention Integrationsmassnahmen Massnahmen beruflicher Art Taggeld + Reisekosten Hilfsmittel Medizinische Massnahmen Rente 20
21 Die berufliche Eingliederung Früherfassung (vor IV-Anmeldung) Arbeitsunfähigkeit > 30 Tagen oder viele Kurzabsenzen Meldung durch Arbeitgeber, Versicherte, Ärzte, Krankenversicherungen, etc. Ziel Frühes Erkennen einer Invalidisierungsgefahr. Sind Leistungen der IV angezeigt? 21
22 Die berufliche Eingliederung Frühintervention (nach IV-Anmeldung) 1 Massnahmebündel zur raschen Betreuung von Personen mit Anzeichen einer möglichen Invalidität Ziel Erhalt des Arbeitsplatzes durch schnelle Massnahmen - Stabilisierung der Arbeitssituation. Rasche Platzierung bei neuem Arbeitgeber. Chronifizierung und Invalidisierung soll dadurch verhindert werden. 22
23 Die berufliche Eingliederung «Integrationsmassnahmen» Integrationsmassnahmen schliessen Lücke zwischen medizinischer Rehabilitation und beruflicher Reintegration. Integrationsmassnahmen sind aufbauende Massnahmen nach längerer Arbeitsunfähigkeit v.a. bei psychischen Krankheiten Ziel Die Eingliederungsfähigkeit wird schrittweise im Sinne eines Stufenmodells aufgebaut. 23
24 Die berufliche Eingliederung Integrationsmassnahmen4 Aufbautraining Arbeit als Zeitüberbrückung 0 Belastbarkeitstraining Stufen-Modell 1 Jahr 24
25 Die berufliche Eingliederung Massnahmen beruflicher Art Erstmalige Berufliche Ausbildung Berufsberatung Umschulung Arbeitsvermittlung Arbeitsversuch Kapitalhilfe Einarbeitungszuschuss 25
26 Die berufliche Eingliederung Taggelder/Reisekosten Taggelder: Während der Durchführung von Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen Reisekosten: Kosten für den Transport mit öffentlichen Verkehrsmitteln im Zusammenhang mit Eingliederungs- und Abklärungsmassnahmen 26
27 Die Invalidenrente
28 Zahlen zur Invalidenversicherung RentenbezügerInnen 28
29 Zahlen zur Invalidenversicherung RentenbezügerInnen 29
30 Zahlen zur Invalidenversicherung Invalide RentnerInnen , absolut (ohne Unfall)
31 Die Invalidenrente Invalidenrente Gesetzlicher Begriff «Invalidität» in Bezug auf eine Invalidenrente Körperlicher, geistiger oder psychischer Gesundheitsschaden als Folge von Krankheit oder Unfall mit voraussichtlich längerer Erwerbsunfähigkeit 31
32 Die Invalidenrente Invalidenrente Die Elemente einer Invalidität MEDIZINISCHES ELEMENT Körperlicher, geistiger oder psychischer Gesundheitsschaden längerfristige Erwerbsunfähigkeit KAUSAL- ZUSAMMENHANG WIRTSCHAFTLICHES ELEMENT Voraussichtlich 32
33 Die Invalidenrente Invalidenrente Arbeitsunfähigkeit Erwerbsunfähigkeit! ARBEITSUNFÄHIGKEIT Aufgrund Gesundheitsschaden nicht mehr oder nur teilweise arbeitsfähig im bisherigen Beruf Grad der Arbeitsunfähigkeit durch den Arzt festgelegt ERWERBSUNFÄHIGKEIT Aufgrund Gesundheitsschaden nicht mehr oder nur teilweise arbeitsfähig auf dem gesamten, in Betracht kommenden Arbeitsmarkt Der aus Erwerbsunfähigkeit resultierende IV-Grad von der IV-Stelle festgelegt 33
34 Die Invalidenrente Invalidenrente Invaliditätsgrad in % Rentenhöhe Ab 40% Ab 50% Ab 60% Ab 70% 34
35 Die Invalidenrente Invalidenrente ökonomische Betrachtung Einkommensvergleich Praxisbeispiel Mann 48, ohne abgeschlossene Berufsausbildung Als Bauhilfsarbeiter 100% arbeitsunfähig (Herzleiden/Diskushernie) Leichtere Tätigkeit in Teilzeit zumutbar (Erwerbsfähigkeit) med. zumutbare Tätigkeit: Staplerfahrer, 5 Tage à 5 Std. 35
36 Die Invalidenrente Invalidenrente Erwerbseinkommen ohne Gesundheitsschaden (Valideneinkommen) Bauhilfsarbeiter 13 x CHF Erwerbseinkommen mit Gesundheitsschaden (Invalideneinkommen) und sind nicht allzu Leichte Hilfsarbeiten/Staplerfahrer 13 x CHF Erwerbseinbusse CHF x 100 Invaliditätsgrad = 64% = 3/4-Rente
37 Die Invalidenrente Invalidenrente Invalideneinkommen Erwerbseinkommen der versicherten Person nach Eintritt Invalidität, welches sie durch eine und zumutbare sind nicht Tätigkeit allzu bei ausgeglichener Arbeitsmarktlage erzielen könnte oder kann und zwar nach Durchführung medizinischer Behandlung und allfälliger Eingliederungsmassnahmen 37
38 Die Invalidenrente Invalidenrente Berechnungselemente der Invalidenrente (Rentenbetrag): die anrechenbaren Beitragsjahre die Höhe der erzielten Erwerbseinkommen die Erziehungs- und Betreuungsgutschriften 38
39 Die Invalidenrente Invalidenrente Minimalrente Maximalrente CHF CHF durchschnittliches bis CHF Jahreseinkommen ab CHF
40 Verfahren Übersicht- Verfahren idealtypisch Eingang Anmeldung scannen, Daten erfassen Abklärungen einleiten Triage Sach/Geldleistungen Fallbearbeitung Eingliederung/ Rente Triage Abklärungen Coaching Massnahmen Abschluss Rentefrage spezifische Abklärungen Ermittlung Invaliditätsgrad Frühintervention Rentenverfügung Med. Anfragen und Gutachten 40
41 Versicherungsmissbrauch Bekämpfung des Versicherungsmissbrauchs Zur Bekämpfung des missbräuchlichen Leistungsbezugs ziehen die IV- Stellen Spezialisten bei. Professionelle Ermittlungen bis hin zur Observation 41
42 Grenzgänger/innen aus Deutschland und Frankreich in der IV ein paar Zahlen
43 Grenzgänger DE/FR in der Schweiz und in Basel-Stadt Vergleich Grenzgänger DE/FR in der Schweiz / Basel-Stadt Quelle: Bundesamt für Statistik Schweiz Basel-Stadt 43
44 Grenzgänger aus DE/FR in der Schweiz Grenzgänger aus DE/FR in der Schweiz Quelle: Bundesamt für Statistik gesamt CH DE: CH FR: CH
45 Grenzgänger aus DE/FR in Basel-Stadt 45
46 Erstmalige Anmeldungen IV Grenzgänger Erstmalige Anmeldungen IV Grenzgänger DE/FR Quelle: BSV BS CH 46
47 Grenzgänger Rentenbezüger/innen Rentenbeziehende Grenzgänger/innen aus DE/FR Quelle: BSV Basel-Stadt Schweiz 47
48 Mehr Informationen unter:
49 Ziel erreicht? Fragen? Bemerkungen? Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit
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