Lehrgangsablauf Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in
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- Sebastian Wetzel
- vor 8 Jahren
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1 Internetgestützte Lehrgänge der Handelsakademie Hessen-Thüringen Lehrgangsablauf Geprüfte/-r Handelsfachwirt/-in Handelsakademie Hessen-Thüringen Ernst-Giller-Straße 20 a Marburg Tel.: Fax: brandt-pollmann.hak@handelshaus.de
2 1. Lehrgangsziele Lernmittel Lehrgangsdauer Teilnehmerkreis... 3 (a) Zielgruppe... 3 (b) Zugangsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung... 3 (c) Technische Voraussetzungen Fragen zur Prüfung Organisation des Lehrgangs... 7 Lernen... 7 Üben... 7 Kommunizieren... 8 Präsenzphasen... 8 Wichtige Formalitäten auf dem Weg zur Handelsfachwirtprüfung... 9 Vor dem Lehrgang... 9 Während des Lehrgangs
3 1. Lehrgangsziele (a) Führungsfähigkeit Die persönliche Qualifikation der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter ist für den Erfolg eines Unternehmens von wesentlicher Bedeutung. In Verknüpfung mit der Praxis sollen die Teilnehmer in diesem Lehrgang Handlungskompetenzen zur Führung eines Handelsunternehmens erwerben. (b) Prüfungserfolg Als bundesweit anerkannter IHK-Abschluss genießt der/die Geprüfte Handelsfachwirtswirt/-in eine hohe Anerkennung und ist daher Sprungbrett für eine Karriere im Handel. Mit diesem Lehrgang werden die Teilnehmer/innen auf die Abschlussprüfung vor der IHK vorbereitet. (c) gemeinsame Nutzung neuer Medien Die Teilnehmer/innen bekommen die Gelegenheit, viele Möglichkeiten der Onlinezusammenarbeit ohne großen zusätzlichen Zeitaufwand zu erwerben. 2. Lernmittel Die Lerninhalte wurden von fachkundigen Autoren mit Lehrerfahrung auf Grundlage der Anforderungen des Rahmenstoffplans des Deutschen Industrie und Handelskammertags (DIHK) entwickelt und für das Lernen im Fernlehrgang aufbereitet. Die Lerninhalte selbst sind auf einer Lernplattform hinterlegt, deren Umgang ebenso wie der Umgang mit den Instrumenten der Onlinekommunikation leicht erlernbar ist. 3. Lehrgangsdauer Die Lehrgangsdauer beträgt 18 Monate. Darin eingeschlossen sind 18 Präsenztage á 8 Unterrichtseinheiten. Die durchschnittliche wöchentliche Lernzeit beträgt 8 bis 10 Zeitstunden. Die Präsenzeinheiten sind für das Erreichen des Lehrgangsziels von großer Bedeutung, deswegen ist eine Anwesenheit dringend erforderlich. 2
4 4. Teilnehmerkreis (a) Zielgruppe Der Lehrgang richtet sich an Fachkräfte aus dem funktionellen und institutionellen Handel, die gehobene Fachpositionen und/oder Führungspositionen inne haben bzw. sich auf die Übernahme einer solchen Position vorbereiten, eine selbständige Tätigkeit anstreben (Existenzgründer/-gründerinnen) oder bereits Inhaber(in) eines Unternehmens sind. Zugleich werden all jene Berufspraktiker/innen angesprochen, die in ihrem Beruf weiterkommen wollen. (b) Zugangsvoraussetzungen zur IHK-Prüfung (1) 1. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung in einem anerkannten dreijährigen kaufmännischen Ausbildungsberuf im Handel und danach eine mindestens einjährige Berufspraxis oder 2. eine mit Erfolg abgelegte Abschlussprüfung zum Verkäufer/zur Verkäuferin oder in einem anderen anerkannten Ausbildungsberuf und danach eine mindestens zweijährige Berufspraxis oder 3. eine mindestens fünfjährige Berufspraxis nachweist. Die Berufspraxis gemäß Absatz 1 muss in Verkaufstätigkeiten oder anderen kaufmännischen Tätigkeiten im institutionellen oder funktionellen Handel erworben sein. (2) Abweichend von den in den Absätzen 1 und 2 genannten Voraussetzungen kann zur Prüfung auch zugelassen werden, wer durch Vorlage von Zeugnissen oder auf andere Weise glaubhaft macht, Fertigkeiten, Kenntnisse und Fähigkeiten (berufliche Handlungsfähigkeit) erworben zu haben, die die Zulassung zur Prüfung rechtfertigen. (c) Technische Voraussetzungen Hardware Um die Lernplattform zu verwenden, wird lediglich ein Computer mit Zugang zum Internet (DSL wäre günstig) vorausgesetzt. Multimedia-Anforderungen (z. B. Soundkarte, schneller Prozessor) hängen von den Kursinhalten ab. Sehr wünschenswert ist ein Headset. Software Die Lernplattform funktioniert auf allen gängigen Betriebssystemen und auf allen Browsern. Zusätzlich werden Grundkenntnisse im Umgang mit Anwendersoftware 3
5 vorausgesetzt. Dies ist notwendig für die Bearbeitung von Tests oder Projektarbeiten (Präsentationen). Sinnvoll sind dabei MS Word und Excel. 5. Fragen zur Prüfung 1. Wo werde ich geprüft und wer meldet mich an? Zuständig ist eine IHK, wenn entweder der Wohnort des/der Teilnehmer/in oder die Seminarorte im Bereich der jeweiligen IHK liegen. Unsere Handelsfachwirtabsolventen werden seit vielen Jahren bei der IHK Erfurt geprüft: Sie müssen sich selbst zur Prüfung anmelden. 2. Werde ich zur Prüfung zugelassen? Unter 4a) finden Sie die Zulassungsvoraussetzungen. Wenn Sie unsicher sind, stellen Sie auf jeden Fall schon vor dem Lehrgang eine Zulassungsanfrage/-antrag bei der IHK (Formulare der IHK Erfurt siehe obigen Link). Es ist sehr ärgerlich, wenn Sie den Lehrgang besuchen und erst mitten im Lehrgang erfahren, dass Sie zum angestrebten Datum nicht zur Prüfung zugelassen werden können, da wichtige Voraussetzungen fehlen. 3. Wann kann ich meine Prüfung ablegen? Sie können jeweils im Frühjahr oder im Herbst zur bundeseinheitlichen Prüfung antreten. Für die Vorplanung empfehlen ich den Link zur IHK Chemnitz; hier sind die Termine für die schriftlichen Prüfungen für Jahre im Voraus hinterlegt. Diese finden an zwei aufeinander folgenden Tagen statt. Anlagen/Anlagen_PW_Pruefungstermine_Fortbildungspruefung/FP-termin- Gepr.handels.jsp 4. Wann habe ich bestanden? Sie müssen sich sechs schriftlichen Prüfungen stellen, die Sie allesamt bestehen müssen; davon in den fünf Handlungsfeldern HF 1 Unternehmensführung und steuerung, HF 2 Handelsmarketing, HF 3 Personalmanagement und Personalführung, HF 4 Volkswirtschaftslehre für die Handelspraxis und HF 5 Beschaffung und Logistik. Ihr Wahlpflichtfach können Sie sich aus folgenden Handlungsfeldern aussuchen: HF 6 Handelsmarketing und Vertrieb, HF 7 Handelslogistik, HF 8 Außenhandel oder HF 9 Mitarbeiterführung und Qualifizierung. 4
6 Die Handelsakademie Hessen-Thüringen bietet fest das Handlungsfeld Mitarbeiterführung und Qualifizierung an; andere Handlungsfelder nach Absprache. Wenn Sie diese Prüfungen erfolgreich absolviert haben, werden Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen (ca Wochen im Anschluss). Sie besteht aus einer Präsentation (Wertung 1/3) und einem anschließendem Fachgespräch (Wertung 2/3). Auch diese Prüfung muss bestanden werden. 5. Was passiert, wenn eine oder mehrere schriftliche Prüfungen unterm Strich sind? Generell gilt: jede schriftliche Prüfung mit einem Ergebnis von unter 30 % muss zu einem späteren Termin schriftlich wiederholt werden, ebenso drei oder mehr nicht bestandene Prüfungen mit Ergebnissen zwischen 30 % und 50 %. Wenn zwei Prüfungen, z. B. in den Handlungsfeldern 2 und 3, die Einzige sind, die zwischen 30 % und 50 % liegen, dann können Sie zu jeweils einer ca. 10- bis 15-minütigen mündlichen Ergänzungsprüfung antreten. Diese Prüfung bestehen Sie, wenn nach Addition der Ergebnisse der schriftlichen Prüfung (zweifache Wertung) und der mündlichen Prüfung (einfache Wertung) geteilt durch die Zahl 3 mindestens 50 übrig bleiben. Ein Beispiel: Ihr schriftliches Prüfungsergebnis beträgt annahmegemäß 40 Prozentpunkte, dann benötigen Sie in der mündlichen Ergänzungsprüfung mindestens 70 %. Wenn Sie diese mündliche Ergänzungsprüfung bestehen, werden Sie zur eigentlichen mündlichen Prüfung zugelassen, die im Regelfall schnell danach stattfinden sollte. Bei manchen IHKs` an demselben Tag, wenn nicht sogar direkt im Anschluss, manche erst nach einigen Tagen. Wenn Sie die Ergänzungsprüfung nicht bestehen, werden Sie wie schon gesagt nicht zur mündlichen Prüfung zugelassen und können dieses Fach erst bei einem darauf folgenden Termin schriftlich wiederholen. Für jedes Modul wird ein Skript über die Plattform angeboten. Ist ein Skript einmal frei geschaltet, können Sie ständig darauf zugreifen. Die Zugriffszeitpunkte und Lerndauer entnehmen Sie bitte der Anlage Zeitplan. 5
7 Die eigentliche Durchführung der Prüfung läuft folgendermaßen ab: Die Bearbeitungsdauer für die schriftlichen Aufgabenstellungen soll in dem Handlungsbereich Unternehmensführung und -steuerung in der Regel 90 bis 120 Minuten, in den Handlungsbereichen Handelsmarketing, Führung und Personalmanagement sowie Beschaffung und Logistik und Mitarbeiterführung und Qualifizierung jeweils in der Regel 60 bis 90 Minuten, in dem Handlungsbereich Volkswirtschaft für die Handelspraxis in der Regel 45 bis 60 Minuten betragen. Wurden in nicht mehr als zwei schriftlichen Prüfungsleistungen gemäß Absatz 1 mangelhafte Leistungen erbracht, ist darin eine mündliche Ergänzungsprüfung anzubieten. Bei einer oder mehreren ungenügenden Leistungen besteht diese Möglichkeit nicht. Die Ergänzungsprüfung soll anwendungsbezogen durchgeführt werden und je Ergänzungsprüfung in der Regel nicht länger als 20 Minuten dauern. Die Bewertungen der schriftlichen Prüfungsleistung und der mündlichen Ergänzungsprüfung werden zu einer Note zusammengefasst. Dabei wird die Bewertung der schriftlichen Prüfungsleistung doppelt gewichtet. Die mündliche Prüfung gliedert sich in eine Präsentation und ein situationsbezogenes Fachgespräch. In der Präsentation soll nachgewiesen werden, dass eine komplexe Problemstellung der betrieblichen Praxis erfasst, dargestellt, beurteilt und gelöst werden kann. Die Themenstellung muss sich auf mindestens zwei Handlungsbereiche gemäß Absatz 1 beziehen. Die Präsentationszeit soll dabei zehn Minuten nicht überschreiten. Die Präsentation geht mit einem Drittel in die Bewertung der mündlichen Prüfung ein. Das Thema der Präsentation wird von dem Prüfungsteilnehmer oder der Prüfungsteilnehmerin gewählt und dem Prüfungsausschuss bei der ersten schriftlichen Prüfungsleistung eingereicht. Ausgehend von der Präsentation soll in dem Fachgespräch die Fähigkeit nachgewiesen werden, dass Berufswissen in handelsbetriebstypischen Situationen angewendet und sachgerechte Lösungen vorgeschlagen werden können. Insbesondere soll nachgewiesen werden, dass angemessen mit Gesprächspartnern kommuniziert werden kann und dabei argumentations- und präsentationstechnische Instrumente sachgerecht eingesetzt werden können. Das Fachgespräch soll in der Regel 20 Minuten nicht überschreiten. Zur mündlichen Prüfung kann nur zugelassen werden, wer in den schriftlichen Prüfungsleistungen mindestens ausreichende Leistungen erbracht hat. 6
8 6. Organisation des Lehrgangs Die Vermittlung der Lerneinheiten erfolgt vorrangig über die Lernplattform. Sie haben den Rahmenlehrplan in Dateiform erhalten. Dieser Rahmenlehrplan ist ein zentrales Instrument für die Steuerung der Weiterbildung!! In der Einführungsveranstaltung erfahren Sie mehr darüber. Die oben schon erwähnte durchschnittliche Lernzeit von 8 bis 10 Stunden ist nach unseren über 10-jährigen Erfahrungen dringend erforderlich. Dies wiederum erfordert ein Zeitmanagement mit klaren Absprachen sowohl innerhalb der Arbeitsorganisation wie auch privat. Um den Lernerfolg gleich von Beginn an zu unterstützen, wird zu Beginn des Lehrgangs neben der Einführung in die Lernplattform eine umfassende Einführung in wirksame Lerntechniken gegeben. Die wesentlichen Elemente der Vermittlung sind: Lernen Die Lerneinheiten werden Ihnen in vorher festgelegter Reihenfolge (siehe beigefügter Zeitplan) zugänglich gemacht. Die Lerneinheiten sind in elektronischer Form abrufbar und können online oder offline bearbeitet werden oder zu klassischen Nutzung ausgedruckt werden. Damit soll Ihnen die Möglichkeit eröffnet werden, sich mit den Lerneinheiten wann und wo sie wollen beschäftigen zu können. Sie erhalten begleitende und betreuende Hilfe seitens der Tutor/innen (über das jeweilige Fachforum, Onlinekommunikation oder ggfs. ) und der Projektleitung (über Allgemeines Forum, Onlinekommunikation oder ). Üben Neben der Wissensaneignung, der -verarbeitung und -festigung ist die Lernerfolgskontrolle von wesentlicher Bedeutung. Über die Lernplattform besteht für Sie die Möglichkeit Übungsaufgaben zu bearbeiten, für die eine Musterlösung vorhanden ist, Einsendeaufgaben zu bearbeiten, um sie dann an die jeweiligen Tutoren/innen zu senden, welche die Aufgaben bewerten und mit einer Rückmeldung an Sie zurücksenden sowie Tests zu bearbeiten, die den persönlichen Lernfortschritt dokumentieren. 7
9 Bildschirmfoto der Kurs-Startseite nach erfolgreicher Anmeldung auf der Lernplattform Kommunizieren Die Kommunikation ist das zentrale Element dieses Lehrgangs. Während des Lernens, haben Sie die Möglichkeit über die Lernplattform erreichbare und durch den Lehrgangsbetreuer sowie die Fachdozenten unterstützte Diskussionsforen (thematische und allgemeine) zu nutzen. Darüber hinaus sind Chat-Räume eingerichtet, in denen sie untereinander zu selbst festgelegten Zeitpunkten Probleme diskutieren können. Ergänzend und festigend können mit Fachdozenten über Chat-Räume und andere Online-Kommunikationsmittel zu festgelegten Zeiten offene Fragen geklärt werden. Ebenso haben Sie natürlich die Möglichkeit den Lehrgangsbetreuer/in angemessenem zeitlichem Umfang - zu kontaktieren. Präsenzphasen Ziele der Präsenzphasen sind die Einführung und die Festigung des Lernstoffes. So gibt es zu allen Handlungsfeldern Einführungs- und Prüfungsvorbereitungstage. Sie erhalten hier die Möglichkeit zu intensiven Kontakten untereinander, zu Lehrgangsbetreuern und den Tutoren. Die Prüfungsvorbereitungstage bieten den Teilnehmer/innen weiterhin die Möglichkeit, Tests zu schreiben und mit diesen zusätzlichen Lernstandskontrollen ein Feedback zu bekommen. 8
10 Vor dem Lehrgang Wichtige Formalitäten auf dem Weg zur Handelsfachwirtprüfung 1. bei der zuständigen IHK die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung prüfen lassen. Die IHK Erfurt stellt unter folgendem Link ein Formular zum Download zur Verfügung: Hier finden Sie auch die Verordnung zur Handelsfachwirtprüfung, Prüfungstermine, die Prüfungsordnung und Ihr Anmeldeformular zur Prüfungsanmeldung. Die Zulassungsbescheinigung benötigen Sie auch, wenn Sie den 2. Antrag auf Meisterbafög stellen. Diesen Antrag sollten Sie in jedem Falle stellen, wenn Sie eine berufliche Aufstiegsweiterbildung wie die Handelsfachwirtprüfung anstreben. Infos unter Anträge unter Ihre regional zuständige Stelle für die Antragstellung finden Sie unter Sie können ein Darlehen in Anspruch nehmen, sollten aber auf jeden Fall einen Antrag auf Zuschuss stellen (30,5 % der Lehrgangs- und Prüfungsgebühren), den Sie nicht zurückzahlen müssen. Planen Sie ein wenig Zeit für die Postwege und Bearbeitung ein: Teile des Antrags müssen die zuständige IHK, die Handelsakademie Hessen-Thüringen als Bildungsträger und Sie selbst ausfüllen. 3. Keinen Bafögantrag müssen Sie stellen, wenn Sie Begabtenförderung erhalten. Informationen dazu erhalten Sie unter 4. Ihren Lehrgangsvertrag sollten Sie in der Zwischenzeit auch abgeschlossen haben. Nach dem Gesetz können Sie zwei Wochen nach Lehrgangsbeginn noch zurücktreten. 9
11 Während des Lehrgangs 1. Ihre Prüfungsanmeldung bei der IHK müssen Sie auch selbst in die Hand nehmen. Den Antrag zur Anmeldung bei der IHK Erfurt finden Sie ebenfalls unter Die Handelsakademie Hessen-Thüringen empfiehlt Ihnen im Regelfall einen Prüfungstermin. Denken Sie dabei auch daran, Ihr Wahlpflichtfach auf dem Antrag anzugeben. Wenn sich Ihre Adresse ändert, sollten Sie dies der IHK und uns mitteilen: Frau Silvana Hampel und mit cc. an die Handelsakademie Hessen-Thüringen Wenn Sie nicht mehr am Lehrgang und der Prüfung teilnehmen wollen/können, melden Sie sich ebenfalls bei Beiden Einrichtungen schriftlich ab. 2. Wenn Sie sich zur Prüfung angemeldet haben, bekommen Sie eine Einladung der IHK. 3. Zu den schriftlichen Prüfungen bringen Sie Ihren Personalausweis, Ihre Einladung und Ihr Präsentationsthema für die mündliche Prüfung mit. 4. Wenn Sie zur mündlichen Prüfung zugelassen werden, bekommen Sie ebenfalls eine Einladung der IHK. Diese Einladung bringen Sie zusammen mit Ihrem Personalausweis und Ihrer Präsentation mit. 5. Ein Abschlussgeschenk für die bestandene Prüfung gibt es für diejenigen, die ein Darlehen über Meisterbafög bekommen haben: Auf Antrag werden 25 % des zu diesem Zeitpunkt noch nicht fällig gewordenen Darlehens für die Prüfungs- und Lehrgangsgebühren erlassen. Der Antrag ist bei der Kreditanstalt für Wiederaufbau (KfW) zustellen. Dem Antrag ist das Prüfungszeugnis oder eine beglaubigte Kopie desselben beizufügen. 10
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