NÖV Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen. Ausgabe 2 /

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1 NÖV Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen Ausgabe 2 /

2 Inhaltsverzeichnis Vorwort Aufsätze / Abhandlungen 1 Hat die Geodäsie ein Nachwuchsproblem Dr. Jens Riecken 1 Neuausrichtung des Freizeitkatasters in Nordrhein-Westfalen Kerstin Steuer-Will, Manfred Oster, Dr. Bernd Krickel 6 Aktualisierung des Nachweises von Gewässern im Liegenschaftskataster Klaus Mattiseck, Hubertus Bittner 20 Automatisierte Bearbeitung von Laserdaten im Rahmen der Erhebung amtlicher topographischer Höheninformation Carsten Himpler, Hans Bruno Euteneuer 30 Produktion und Fortführung der topographischen 3D-Gebäudestrukturen NRW Michael Lämmel-Klevenhaus 35 Informationsveranstaltungen INSPIRE-Umsetzung in NRW für Kommunen Stefan Sandmann, Frank Robens, André Caffier 44 Spuren früher Vermessungen in NRW Georg Haasbach 49 Nachrichten / Aktuelles 81 Buchbesprechungen 99

3 NÖV Nachrichten aus dem öffentlichen Vermessungswesen Nordrhein-Westfalen NÖV NRW 2 / 2010

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5 Vorwort Von Klaus Mattiseck In Zeiten von massiven Haushaltseinsparungen wird oft die Frage gestellt: Wozu brauchen wir eigentlich das öffentliche Vermessungs- und Katasterwesen? Brauchen wir das Liegenschaftskataster und die Landesvermessung und die Grundstückswertermittlung? Ist denn nicht schon alles auf der Erde vermessen? Diese Fragen resultieren vielfach daraus, dass die Bedeutung des öffentlichen Vermessungs- und Katasterwesens für Staat und Gesellschaft nicht bekannt ist. Außerdem macht man sich auch keine Gedanken dazu, was an täglichen Veränderungen für das Liegenschaftskataster, die Landesvermessung und die Grundstückswertermittlung zu erfassen ist. Wenn auch in einem ganz allgemeinen Zusammenhang - weist unsere Bundeskanzlerin immer wieder auf die Bedeutung der Ingenieur- und Naturwissenschaften für unsere Gesellschaft hin. Ein moderner Staat braucht eben nicht nur Recht und Gesetz, er braucht auch Grundlagen für seine geordnete Entwicklung und damit wiederum die Ingenieur- und Naturwissenschaften, die diese ganz wesentlich unterstützen. Einen - wenn auch kleinen Beitrag - leisten wir als Geodäten im Rahmen der Wahrnehmung der Aufgaben der Vermessungs- und Katasterverwaltung. Die Bedeutung dieser Aufgaben für Staat und Gesellschaft wird im Folgenden anhand von fünf Thesen und zugehörigen Beispielen sowie einem Zusatz für die Realisierung der Thesen herausgestellt. These 1 Ein Staat, der nicht mehr sein Gebiet kennt, weil er nicht über amtliche Karten verfügt, auf die man sich verlassen kann, weil sie aktuell und vollständig sind (durch ständige Erfassung der Veränderungen), wäre hilflos. Begründung: Bei fehlenden oder unvollständigen amtlichen Karten sind gesicherte Planungen von Städten, von Straßen, von Ver- und Entsorgungsleitungen usw. nicht mehr möglich. Rechtsentscheidungen, aber auch Entscheidungen in der öffentlichen Verwaltung oder in der Wirtschaft oder in der Politik könnten nicht mehr auf einer sicheren Grundlage getroffen werden. Diese Erkenntnis hatte man übrigens schon bei den alten Ägyptern. Entwicklungsländer kennen das Problem heute noch. Das vielgelobte System von Google hilft an dieser Stelle auf Dauer auch nicht weiter, weil es nicht die notwendige Sicherheit bietet und nicht immer aktuell ist. These 2 Ein Staat, der keine amtliche Grundstückswertermittlung kennt, ist Bodenspekulationen schutzlos ausgeliefert. Die Folgen sind aus der Nachkriegszeit in Deutschland bekannt, in der die Bodenpreise im Wesentlichen aufgrund von Spekulationen über mögliche Baugebiete stetig, teilweise auch sprunghaft anstiegen.

6 These 3 In einem Staat, in dem es kein Liegenschaftskataster gibt, ist das Eigentum an Grund und Boden nicht mehr gesichert; das Grundbuch alleine würde hier nicht weiterhelfen, da man ohne das Liegenschaftskataster gar nicht wüsste, wo das Grundstück liegt, das einem gehört, und wie weit es sich erstreckt. Die Folge wäre: Grundstücke könnten nicht mehr beliehen werden, um in der Wirtschaft Investitionen zu tätigen. Auch das ist aus ehemals kommunistischen Staaten bekannt, in denen das Grundeigentum fast keine Rolle spielte und in denen es nach der politischen Wende ungeheuer schwer, teilweise unmöglich war, Grundstücke zu beleihen. These 4 Ein großer Teil unserer Steuern könnte nicht mehr oder nicht mehr auf einer gesicherten Grundlage erhoben werden, wenn es nicht die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters und - neuerdings - die grundlegenden Daten der Grundstückswertermittlung gäbe. Eine Selbstdeklaration zu den zu besteuernden Bodenflächen reicht nicht aus; das musste Napoleon schon leidvoll erfahren, als Frankreich mit dieser Methode auf ein Drittel seiner Fläche schrumpfte. These 5 Wegen der vielen Aufgabenträger in der Vermessungs- und Katasterverwaltung bedarf es einer starken Aufsicht. Ist diese nicht vorhanden, passieren Dinge, die wir in jüngster Zeit in anderen Bereichen der Gesellschaft immer häufiger erleben. Dazu drei Beispiele: Bauaufsicht - Verbraucherschutz - Bankenaufsicht. Zusatz 1 Zur Wahrnehmung der Aufgaben in der Vermessungs- und Katasterverwaltung wird entsprechend qualifiziertes Personal in ausreichender Anzahl benötigt, sonst können die Aufgaben nicht ordnungsgemäß wahrgenommen werden. Die fünf genannten Thesen verdeutlichen den Beitrag der Geodäten für Staat und Gesellschaft; aus ihnen ist erkennbar, dass mit den Arbeiten der Vermessungs- und Katasterverwaltung das Fundament jeglicher staatlichen Infrastruktur gelegt wird. Leider hat die in der Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes Nordrhein-Westfalen durchgeführte Verwaltungsstrukturreform zu erheblichen Veränderungen geführt, die berechtigterweise die Sorge aufkommen lässt, ob dieser Verwaltungszweig noch nach wie vor in der Lage ist, seine Aufgaben zu erfüllen. Wir wären keine Ingenieure, wenn wir an dieser Stelle das Handtuch werfen würden. Nein, wir versuchen über neue technische Verfahren und Methoden, aber auch über die Qualifizierung des eingesetzten Personals, die eingesparten Personalressourcen wieder wett zu machen. Ob das gelingt, wird die Zeit zeigen. Wenn jetzt allerdings noch weitere Personaleinsparungen kämen, ist es sicher, dass die Aufgaben nicht mehr in ganzem Umfang wahrgenommen werden können. Die Entscheidung darüber, welche Aufgaben nicht mehr wahrgenommen werden, muss dann zwangsläufig von Seiten der Gesetzgebung getroffen werden; diese hat auch seinerzeit den Umfang der Aufgaben festgelegt. Außerdem kann vor dem Hintergrund der möglichen Folgen, die für Staat und Gesellschaft eintreten könnten, nur der Gesetzgeber entscheiden, an welcher Stelle Aufgaben nicht mehr oder nicht mehr

7 ordnungsgemäß wahrgenommen werden. Die Aufgabenträger können in diesem Zusammenhang nur die zu erwartenden Folgen (siehe Thesen 1 bis 5) erläutern. Zwei Bereiche bereiten mir, dem Schriftleiter der Nachrichten, in diesem Zusammenhang große Sorgen, das sind die Bereiche der Aufsicht über die ÖbVermIng und der Aufsicht über die Gutachterausschüsse. In beiden Bereichen stehen große Veränderungen vor der Tür: Die ÖbVermIng erleben gerade einen schrecklichen Einbruch ihres Auftragsbestandes mit der Folge eines erbitterten Wettbewerbes, der unterbunden werden müsste, wozu allerdings mehr Personal in der Aufsicht erforderlich wäre. Die Gutachterausschüsse erleben gerade eine Renaissance, dadurch dass die von Ihnen ermittelten Grundstückswerte eine immer höhere Bedeutung für die Besteuerung von Grund und Boden erhalten. Diese Entwicklung muss massiv durch die Aufsichtsbehörde begleitet werden, damit die Entwicklungen nicht zu sehr auseinanderlaufen. Wir haben ja gerade durch das Bundesverfassungsgericht gehört, wie wichtig eine gleichmäßige Besteuerung im Bundesgebiet ist. Ein weiterer Bereich, der mir Sorge bereitet, ist der der Ausbildung des Vermessungsfachpersonals (der RegVermRef, der Beamtenanwärter und der VermT sowie zukünftig der Geomatiker). Auch hierzu bedarf es entsprechend qualifizierten Personals in ausreichender Stärke bei den Bezirksregierungen, das dafür sorgt, dass die Ausbildung dem ständigen Fortschritt der technischen und rechtlichen Entwicklung angepasst wird, ein hohes Niveau erreicht und die Prüfungen entsprechend durch kompetentes Personal abgenommen werden. Auch hierfür ist qualifiziertes Personal in ausreichender Stärke dringend erforderlich, sonst wird man dem Anspruch nach einem hohen Bildungsniveau nicht gerecht. Die Verdichtung des Arbeitsaufkommens führt bereits jetzt bei jedem Einzelnen zu gesundheitlichen Beeinträchtigungen. Weitere Personaleinsparungen würden hier sicher nicht zu einer Situationsverbesserung führen. Eine weitere fatale Folge von Personaleinsparungen wäre, dass die Aufgabenerfüllung im Vermessungs- und Katasterwesen nicht mehr dem Fortschritt von Wissenschaft und Technik angepasst werden könnte und damit der grundsätzliche Auftrag der Vermessungs- und Katasterverwaltung in Frage gestellt würde. Im privaten Bereich ist hinlänglich bekannt: Sparen ist ein probates Mittel, um aus finanziellen Notsituationen zu kommen. Sparen darf aber nicht zur Existenzbedrohung führen. Dies gilt auch für den kleinen Bereich der Vermessungs- und Katasterverwaltung.

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9 Hat die Geodäsie ein Nachwuchsproblem? (Ansätze der Nachwuchsarbeit in Nordrhein-Westfalen) Dr. Jens Riecken Aufsätze / Abhandlungen 1 Entwicklung der Studierendenzahlen in Deutschland Nach der aktuellen Übersicht der Deutschen Geodätischen Kommission studierten in 2009 in den universitären geodätischen Studiengängen insgesamt 1350 Studierende (WS09/10) bei 359 Anfängern (WS09/10), abgeschlossen haben 256 (WS08/09 und SS09): TU Darmstadt TU Dresden Univ. Hannover Univ. Karlsruhe TU München Bach. Master Diplom Bach. Diplom M.Sc. ESPACE M.Sc. Landmang Institution TU Berlin Univ. Bonn Studiengang Diplom Master Bach. Master Diplom Bach. Master Diplom B. Geod. B. Karto. D. Geod. D. Karto. Bach. Diplom Anfänger * Gesamt Abschluss U. BW Diplom München Univ. Diplom Stuttgart Master Σ ** *TUD: gemeinsamer B.Sc. mit Bauingenieurwesen **TUD: 10% von 356 als Geodäten gerechnet 12 Es gibt keine exakten Statistiken über die Gesamtanzahl der Geodäten in Deutschland. Eine konservative Schätzung (z.b. auch unter Kenntnis der Mitgliederzahlen im DVW und im VDV) ergibt rd Geodäten. Bei einem angenommenen Berufsleben von 40 Jahren ergibt sich ein jährlicher Bedarf von rd. 600 Stellenbesetzungen. Folglich wird der Bedarf gegenwärtig maximal zu 50% gedeckt. Hierbei bleibt der erkennbare zunehmende Altersabgang unberücksichtigt. Ja, die Geodäsie hat zunehmend ein Nachwuchsproblem und das bei hervorragenden Berufsaussichten. Mit diesem Beitrag sollen vielfältige Ansätze der Nachwuchsarbeit aufgezeigt werden. 2 Wettbewerb GIS an Schulen Der DVW e.v. - Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement ( - veranstaltet an jährlich wechselnden Orten die INTERGEO als weltweit größte Fachmesse und Kongress. : NÖV NRW 2/2010 1

10 Zu dieser Veranstaltung finden sich weit über Fachbesucher aus dem In- und Ausland ein. Vom bis wird die INTERGEO in Köln stattfinden. Seit 2006 findet im Rahmen der INTERGEO der Wettbewerb GIS (Geoinformationssysteme) an Schulen statt, mit Preisen von insgesamt 3.000,- im jährlichen Wettbewerb. Der Wettbewerb GIS an Schulen wird im Schuljahr 2009/2010 für die Schulen in Nordrhein- Westfalen ausgelobt. Eine unabhängige Jury wird aus den eingesandten Beiträgen die Preisträger, unter Berücksichtigung von Schultyp und Altersstruktur der Teilnehmer, auswählen. Kriterien für die Bewertung sind Interdisziplinarität, Kreativität und Originalität des gewählten Ansatzes sowie Nutzen und Nachhaltigkeit des Beitrags. Die Beträge werden im INTERGEO -Kongressprogramm von den Schülerinnen und Schülern vorgestellt. Der Regierungspräsident Kölns, Hans Peter Lindlar, ist Schirmherr des diesjährigen Wettbewerbs. Mit diesem Wettbewerb soll das Schülerinteresse an angewandten Naturwissenschaften geweckt und Nachwuchswerbung für diese Studiengänge und insbesondere der Geodäsie betrieben werden. Dieser Wettbewerb ist ein Baustein der Öffentlichkeitsarbeit und soll dazu beitragen, den rückläufigen Studierendenzahlen in der Geodäsie zu begegnen. Als Wettbewerbsbeiträge sind Projekte zum Thema Geodaten und Geoinformation geeignet, die sich sowohl mit dem unmittelbaren Lebensumfeld der Schülerinnen und Schüler in ihrer Klasse, Schule oder Gemeinde beschäftigen können, als auch Themen, die von regionaler oder sogar weltweiter Bedeutung sind. Dies können beispielsweise Studien, Visualisierungen, messtechnische Erfassungen oder Zählungen und deren Auswertung sein. Der Wettbewerb geht über die rein geographischen Aspekte hinaus. Es können auch räumliche Aspekte in Informatik oder Biologie, in Geschichte oder Sozialkunde, in Wirtschaft oder Sprachen beleuchtet werden. Auch in Fächern wie Musik, Religion, Ethik sowie in vielen weiteren Schulfächern können raumbezogene Informationen gewonnen, verarbeitet und aufbereitet werden. Wettbewerbsbeiträge können im Schuljahr 2009/2010 in Form von Karten, Fotos, Reportagen, Schülerzeitungen, Filmen, Internetseiten etc. eingereicht werden. Die Gestaltung der Beiträge soll zeigen, dass es sich um altersgemäße Arbeiten von Schülerinnen und Schülern handelt, die z.b. im Unterricht, in Arbeitsgemeinschaften oder im Rahmen von Projekten entstanden sind. Das Thema Geodaten und Geoinformation gewinnt an Schulen im Zeitalter moderner Informationstechnik zunehmend an Bedeutung. 2 : NÖV NRW 2/2010

11 Teilnehmende Schülerinnen und Schüler haben freien Eintritt zur INTERGEO 2010 in Köln, d.h. freien Zugang zur Messe und zu den Kongressvorträgen der INTERGEO. Von den Wettbewerbsteilnehmern wird gewünscht, dass sie ihre Projekte im Rahmen der Kongressvorträge der Öffentlichkeit und einem interessierten Fachpublikum präsentieren. Sie erhalten damit Gelegenheit, einen wertvollen Beitrag zur aktuellen Diskussion rund um den Einsatz von Geodaten an Schulen zu leisten. Für den GIS an Schulen - Wettbewerb 2010 stehen Geobasisdaten kostenfrei den Schulen in Nordrhein-Westfalen zur Verfügung, wie z.b. Luftbilder, digitale topographische Karten, digitale Höhenmodelle. In der künftigen VermWertGebO ist eine generelle Kostenfreiheit wie folgt vorgesehen: Es werden keine Kosten erhoben für die Bereitstellung und Nutzung zu wissenschaftlichen Zwecken oder Zwecken der Ausbildung ohne kommerzielle Nutzung. den Vorjahren erhalten Sie unter 3 Arbeitsplatz Erde - Beruf Geodät Unter dem Begriff Arbeitsplatz Erde Beruf Geodät wurde in 2009 eine Webseite für Schülerinnen und Schüler mit dem Ziel eingerichtet, zielgruppengerichtete Darstellung des Berufsbildes mit Hilfe des Internets als moderne Kommunikationsplattform zu vermitteln. Die Webseite soll in erster Linie mit Animationen, Videoclips, vielen Bildern und verhältnismäßig wenig Text auf den Beruf aufmerksam machen. So wird auch die Definition der Geodäsie wie folgt abgewandelt: Geodäsie ist die Wissenschaft von der Aufteilung der Erde - in Flächen, Punkte, Markierungen. Damit wir als Bewohner wissen, wo unser Haus steht, wie weit es bis nach China und wie groß Grönland ist - und vieles mehr. Ziel der Aktion ist es, den Beruf Geodät (in all seinen Facetten) bei den Schülerinnen und Schülern bekannter zu machen, indem auf Arbeits- und Einsatzmöglichkeiten aufmerksam gemacht wird. Die Webseite ist erreichbar unter folgender Adresse: Bewusst wird hier mit Bezeichnungen gearbeitet, mit denen Schülerinnen und Schüler etwas anfangen können. Arbeitsfelder werden anhand von Interviews, Tagesabläufen, Berufsportraits etc. vorgestellt. Bereits heute stehen die Geobasisdaten in Nordrhein-Westfalen im Internet unter kostenfrei für nicht-kommerzielle Zwecke als Teil der Geodateninfrastruktur zur Verfügung und können sehr individuell verschnitten werden. Für erste Schulprojekte wird diese Anwendung erfolgreich genutzt. Informationen zum GIS an Schulen Projekt, regionale Ansprechpartner und Beispiele aus Im Rahmen der Navigation werden die Schülerinnen und Schüler zu einem sogenannten Self Assessments geleitet, wo die Neigung zum Geodäsiestudium getestet werden kann. Als weitere Rubrik wird Interessantes zur Ausbildung und zu Arbeitsplätzen geboten, insbesondere Ausbildungswege mit Karte von Universitäten und Hochschulen, wie auch Arbeitgeber(forum) und Berufsperspektiven. : NÖV NRW 2/2010 3

12 Weitere Themen sind berühmte Geodäten, Erstaunliches aus der Historie, Aktuelle Nutzungsmöglichkeiten (z.b. Geocaching). Als Zielgruppe sind im Fokus die Schülerinnen und Schüler der Klassen 12 und 13 und Berufsschulklassen Vermessungstechnik u. ä. 4 Fachausstellung 200 Jahre Landesvermessung, Schulprojekt Pythagoras lebt Im Herbst 2007 wurde die Fachausstellung 200 Jahre Landesvermessung bei der Abteilung 7 GEObasis.nrw der Bezirksregierung Köln in Bonn-Bad Godesberg eröffnet. Sie soll besonders ein Angebot an Schulklassen für Einblicke in hochtechnisierte Ingenieurberufe bieten und dient auch als Dokumentation der historisch relevanten Zeugnisse der Vermessung und Kartographie. Ausgehend von der ursprünglich landesweiten Initiative Zukunft-durch-Innovation unterstützt die Bezirksregierung Köln viele Schulen in der Gestaltung eines technikorientierten und praxisnahen Unterrichtes. Da Vermessung und Kartographie auf mathematischen, physikalischen und geographischen Grundlagen basiert, lassen sich entsprechende Unterrichtseinheiten praxisnah verknüpfen. In dem Projekt Pythagoras lebt soll durch praktische Messübungen und praxisbezogene Aufgabenstellungen das Interesse der Schülerinnen und Schüler für technische Fragestellungen geweckt und verstärkt werden. Zahlreiche Originalgeräte wie Theodolite, Nivelliere, photogrammetrische Geräte, GPS- Empfänger und erste Rechenmaschinen machen den Besuch auch für Nichtfachleute interessant. Besonders Schulklassen bekommen mit Hilfe der Ausstellung und möglicher praktischer Vermessungsübungen und Berechnungen eine praxisnahe Vermittlung naturwissenschaftlicher Lerninhalte geboten. Mittlerweile haben auch mehrere Schulen die Vorteile einer integrativ praxisbezogenen Unterrichtsmethode erkannt und nehmen das unterstützende Angebot der Bezirksregierung Köln wahr, die verschiedenen Übungen vorzubereiten und vermessungstechnisch zu begleiten. Hierzu wurde eine technik-pädagogische Arbeitsmappe zusammengestellt, die Interessierten durch die Abteilung 7 zur Verfügung gestellt wird. Die darin enthaltenen 20 Aufgaben bilden den Grundstock für praktische Übungseinheiten. Grundlagen wie der Satz des Pythagoras, Strahlensatz, Flächenberechnung, Beispiele der Analysis mit Absteckung von Graden und Kurven oder auch Kartierübungen am PC können an konkreten Aufgaben praktisch erlebt und erfahren werden. Begleitend zur Ausstellung und den Übungen wurde die kostenlose Broschüre "Landkarten 4 : NÖV NRW 2/2010

13 verstehen und richtig nutzen" überarbeitet und neu herausgebracht. Die Broschüre informiert über die tatsächliche Form der Erde, über die verschiedenen Koordinatensysteme und über die Funktionsweise des Global Positioning System, kurz GPS. Darüber werden die unterschiedlichen Maßstäbe und grafischen Inhalte von Landkarten erläutert und sogar die dreidimensionale Betrachtung von Karte und Luftbild mit einer beigelegten 3D-Brille ist möglich. Über 1000 Broschüren wurden bereits abgerufen. Weitere Informationen finden sich unter /geobasis/index.html Übungen und Führungen bei der Abteilung 7 der Bezirksregierung Köln richten sich hauptsächlich an Schülerinnen und Schüler der Oberstufen, an Auszubildende und Studenten, aber auch an Wirtschaftsunternehmen aus dem öffentlichen und privaten Sektor sowie an Mitarbeiter öffentlicher Verwaltungen. Die Fachausstellung wird gegenwärtig vollständig überarbeitet und wird ab dem Sommer 2010 wieder Interessierten offen stehen. 5 Weitere Ansätze Vermessungsgeschichte wurde in den vergangenen Jahren immer wieder durch Wechselausstellungen bei Vermessungs- und Katasterämtern dargestellt. Beispiele hierfür sind 200 Jahre Karten im Kreis Düren (2006 im Foyer des Kreishauses Düren) sowie die Ausstellung Von Gauß bis Galileo 200 Jahre Liegenschaftskataster im Kreis Borken (in Zusammenarbeit des Hamaland-Museum Vreden mit dem Katasteramt Borken). In Nordrhein-Westfalen muss das Vermessungstechnische Museum in Dortmund gesondert erwähnt werden. Keine Zukunft ohne Vergangenheit - nach diesem Motto werden Schulklassen durch die Ausstellung geführt. Ihnen werden anhand historischer Messinstrumente alte Messverfahren erläutert. Auch werden Facharbeiten an Gymnasien unterstützt, die sich mit sehr unterschiedlichen Themen beschäftigen, zum Beispiel mit dem Wandel der Arbeitswelt am Beispiel eines Feldmessers. Der Menschen- und Zeitaufwand z.b. für eine längere Streckenmessung kann mit historischem Instrumentarium authentisch heutigen Verfahren gegenübergestellt werden. Oft legt das historische Messinstrumentarium geometrische Zusammenhänge sehr praktisch, anschaulich und einfach offen. Dieses Faktum wird im Geometrieunterricht im Bereich der Klassen 6 und 7 nachgefragt. 6 Fazit Es gibt in Nordrhein-Westfalen eine Vielzahl von Ansätzen zur Nachwuchsarbeit in der Vermessungs- und Katasterverwaltung und im ehrenamtlichen Umfeld, gerade auch mit dem Ziel, das Interesse am Ingenieurberuf Geodäsie bei Jugendlichen zu wecken. Da Studierende die Studienfächer in erster Priorität nach örtlicher Erreichbarkeit auswählen, sollte Nordrhein-Westfalen mit mehreren Studienstandort für Werbeaktionen besonders geeignet zu sein. Alle Fachkolleginnen und Kollegen mögen sich angesprochen fühlen, in ihrem Umfeld die Nachwuchs- und Öffentlichkeitsarbeit für das Geodäsiestudium zu unterstützen! Dr.-Ing. Jens Riecken Innenministerium NRW Referat 32 Haroldstr Düsseldorf jens.riecken@im.nrw.de : NÖV NRW 2/2010 5

14 Neuausrichtung des Freizeitkatasters in Nordrhein-Westfalen Kerstin Steuer-Will, Manfred Oster, Dr. Bernd Krickel 1 Einleitung Freizeitkarten und Wanderkarten erfreuen sich bei Bürgerinnen und Bürgern einer hohen Beliebtheit und waren bisher bevorzugte Produkte auf der Basis amtlicher Geobasisdaten der Landesvermessung. Während die Hauptkartenwerke überwiegend als Planungsgrundlage oder als Hintergrund für Fachinformationssysteme genutzt werden, ermöglichen kartographisch aufbereitete Freizeitinformationen eine vielfältige Nutzung für Tourismus und Freizeitgestaltung. Zu diesem Zweck führt Geobasis NRW als ein Bestandteil des Amtlichen Topographisch-Kartographischen Informationssystem (ATKIS ) auch ein Freizeitkataster. dem Zweiten Weltkrieg neu gegründeten Landesvermessungsamtes Nordrhein-Westfalen wurde im Jahr 1951 herausgegeben. Diese Karte ist ein Zeugnis davon, wie sich allmählich die wanderthematisch bezogene Anwendung der vorhandenen amtlichen Kartengrundlagen entwickelte (siehe Abbildung 1). Welchen Weg diese Produktlinie der amtlichen Landeskartographie innerhalb der folgenden fünf Jahrzehnte zurückgelegt hat, mag aus der Gegenüberstellung mit einem Wanderkartentitel des Jahres 2007 deutlich werden (siehe Abbildung 2). Durch die Neuausrichtung der Landesvermessung und durch neue hochtechnologische Anwendungsszenarien hat auch das Freizeitkataster eine neue Ausrichtung erhalten. Die neue Form der Führung des Freizeitkatasters, die Arbeitsverfahren zur Aktualisierung und die Möglichkeiten seiner Bereitstellung werden dargestellt. 2 Freizeitkataster 2.1 Entstehung und Führung des Freizeitkatasters Vorläufer der späteren Wander- und Freizeitkarten auf der Basis von amtlichen topographischen Kartenwerken hat es schon in den 30er Jahren des vorigen Jahrhunderts gegeben. Eine ernsthafte Strategie zu einer landesweiten Produktion von Wander- und Freizeitkarten konnte sich aber erst entwickeln, als jederzeit aktuelle topographische Kartengrundlagen verfügbar waren. Darüber hinaus haben auch Gemeinden und Verbände erst nach und nach erkannt, wie wertvoll zuverlässige Karten für die Schaffung einer touristischen Infrastruktur sind. Eine der ersten Wanderkarten des nach Abb. 1: Wanderkartentitel des Jahres 1951 Die Entwicklung zu einer landesweiten systematischen und strukturierten Erfassung der wanderthematischen Informationen wurde 6 : NÖV NRW 2/2010

15 ausgelöst durch eine immer größer werdende Zahl von Anträgen auf die Herstellung von Wanderkarten seit Beginn der 70-er Jahre: Als Folge wurde das Konzept eines Wanderwegekatasters entwickelt. Es bestand darin, systematisch alle relevanten Informationen über Wanderwege im Standardblattschnitt der Topographischen Karte 1 : (TK 25) zu erfassen und kartographisch darzustellen, so dass diese für beliebige Kartenzusammensetzungen permanent verfügbar waren und im Bedarfsfall kurzfristig aktualisiert werden konnten. (EDV) in der Kartographie noch in weiter Ferne. Erst etwa 20 Jahre später ab Mitte der 90-er Jahre ersetzte der Bildschirm in Verbindung mit effizienten kartographischen Bearbeitungsprogrammen nach und nach die klassischen kartographischen Zeichentechniken mit Zeichenfeder und Tusche bzw. mit Gravurstichel und Gravurring. Das kartographische Konzept des Wanderwegekatasters in seiner Entstehungsphase bestand darin, zu den bereits vorhandenen Kartenoriginalen (auf Kunststofffolien) der topographischen Grundlagen weitere Karten-Layer im Standardblattschnitt der TK 25 hinzuzufügen. Damit konnten aus den Foliensätzen der Kartenoriginale wahlweise die Standardausgaben oder spezielle Wanderkarten abgeleitet werden, wobei Letztere meist aus mehreren Blättern des Standardblattschnitts zusammengesetzt waren. Als Leitfarben der zusätzlichen Wanderwegeinformationen wurden die Farben Rot und Blau verwendet, so dass zu jedem der 270 Blätter der TK 25 in NRW zwei weitere Karten-Layer für die Ableitung von Wanderkarten zu führen waren. Diese Zusatz-Layer konnten gleichzeitig sowohl für die Herstellung von einfarbigen Lichtpausen, insbesondere zur Verwendung durch die Wandervereine, wie auch zur Herstellung von mehrfarbigen Kartendrucken im Offset- Druckverfahren verwendet werden Digitale kartographische Arbeiten Abb. 2: Wanderkartentitel des Jahres Analoge kartographische Arbeiten Zum Zeitpunkt der Entstehung des Wanderwegekatasters in den 70-er Jahren war der Einsatz der elektronischen Datenverarbeitung Im Oktober 2005 begann der Aufbau eines digitalen Katasters. Gleichzeitig wurde aus dem bisherigen Wanderwegekataster ein Freizeitkataster, um den inzwischen über das reine Wandern hinausgehenden Informationsgehalt auch begrifflich sichtbar zu machen. Die digitale Erfassung des Freizeitkatasters war in der Landesvermessung zugleich der Schlusspunkt des etwa 10 Jahre andauernden Überführungsprozesses von den bisherigen analogen kartographischen Techniken in digitale Arbeitsverfahren. Diese Umstellung auf digitale Bearbeitungsverfahren bedeutete, dass mit dem damals zur : NÖV NRW 2/2010 7

16 Verfügung stehenden Programmsystem ALK- GIAP (Grafisch-interaktiver Arbeitsplatz der Automatisierten Liegenschaftskarte) alle auf den Zusatz-Layern enthaltenen Informationen des Freizeitkatasters noch einmal neu zu erfassen waren. Für die digitale Ersterfassung des Freizeitkatasters mussten folglich die Freizeitinformationen aller 270 Kartenblätter der TK 25 in der Zuständigkeit der Landesvermessung NRW und von zirka 50 weiteren Randblättern der benachbarten Bundesländer digitalisiert werden. Die Ersterfassung des Freizeitkatasters erstreckte sich über einen Zeitraum von etwa 14 Monaten und war zu Beginn des Jahres 2007 abgeschlossen. Die digitale Erfassung bedeutete gleichzeitig eine umfassende Bestandsaufnahme aller Wanderwege, die von den 13 mit der Landesvermessung kooperierenden Wandervereinen gemeldet waren. Dabei wurde offensichtlich, dass die geführten Wanderwegeinformationen nicht in allen Fällen aktuell waren und teilweise Widersprüche zu der topographischen Basisinformation (z. B. Wanderwegedecker auf nicht nachgewiesenen Wegen) bestanden, die im Rahmen des darauf folgenden Erstabgleichs mit dem jeweils zuständigen Wanderverein aufzuklären waren. Die digitale Bearbeitung eröffnete gleichzeitig die Möglichkeit eines digitalen Datenaustauschs zwischen der Landesvermessung und den Wandervereinen. Es zeigte sich jedoch, dass einerseits unterschiedliche Datenformate den Datenaustausch erheblich erschwerten und andererseits viele auf der Basis von ehrenamtlicher Tätigkeit organisierten Wandervereine mit den neuen digitalen Arbeitsverfahren noch nicht vertraut waren. 2.2 Die länderübergreifende Initiative des Touristik- und Freizeitinformationssystems TFIS Die Entstehung Die neue digitale Erfassung und Speicherung des Freizeitkatasters in NRW legte den Gedanken nahe, diese Aktivitäten nicht nur als eine NRW-spezifische Angelegenheit zu betrachten, sondern eine bundesweite Koordinierung des Projektes durch die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) anzustreben. Das Vorbild für diese Initiative war ein AdV-Beschluss des Jahres 1984, mit dem sich alle Bundesländer auf einen gemeinsamen Signaturenkatalog als Ergänzung des Musterblattes der Topographischen Karte 1 : (TK 50) verständigt hatten. Anknüpfend an diesen Beschluss von 1984 vereinbarte der AdV-Arbeitskreis Geotopographie (AK GT) auf Initiative von NRW im Mai 2006, hierzu eine Projektgruppe einzurichten. Sie sollte einen Vorschlag erarbeiten, wie die Freizeitinformationen auf der Grundlage des AAA-Datenmodells in diesen Datenbestand einbezogen werden können. Um das Projekt mit einem griffigen und möglichst eindeutigen Begriff bezeichnen zu können, hat sich die Projektgruppe innerhalb der bereits bestehenden AFIS-ATKIS-ALKIS- Familie für den verwandten Namen TFIS (Touristik- und Freizeitinformationssystem) entschieden TFIS-Konzept Die vom AK GT eingerichtete Projektgruppe erhielt den Namen Modellierung und Führung von Freizeitinformationen auf der Grundlage des AAA-Datenmodells. Ihr gehörten die Länder Nordrhein-Westfalen (Leitung), Baden- Württemberg, Brandenburg und Rheinland- Pfalz an. Der Grundgedanke des Projekts bestand darin, dass eine bundesweite einheitliche Erfassung und Speicherung von Freizeitinformationen eine Reihe von Vorteilen mit sich bringen würde: : Eine homogene Bereitstellung von Freizeitinformationen über die Ländergrenzen hinweg wird gewährleistet. : Die verfügbare Infrastruktur für die Haltung, Verarbeitung und Nutzung der DLM- Basisdaten kann ebenfalls für Freizeitinformationen genutzt werden. : Die Freizeitinformationen können ohne zusätzlichen Aufwand medienübergreifend und maßstabsfrei genutzt werden. 8 : NÖV NRW 2/2010

17 : Der Aufwand für die Herstellung von Freizeitprodukten auf der Basis von amtlichem Kartenmaterial (Freizeitkarten, Karten auf CD/DVD und PDA) wird minimiert. : Da Freizeitinformationen immer in Verbindung mit Geobasisdaten präsentiert werden, ist eine Optimierung der Verbreitungsmöglichkeiten für die amtlichen Geobasisdaten in diesem Bereich möglich. Die konkrete Aufgabe der Projektgruppe bestand darin, einen gemeinsamen Objektartenkatalog der Objekte des Freizeitkatasters aufzustellen, hierfür einen gemeinsamen Signaturenkatalog zu entwickeln und die Thematik in die dv-technische Umgebung des AAA- Datenmodells zu integrieren. Nach ausführlichen Diskussionen und umfangreichen Farbversuchen in Bezug auf eine optimale Lesbarkeit der Freizeitinformationen vor dem Hintergrund der topographischen Basisinformationen legte die Projektgruppe im Mai 2008 ihre Ergebnisse vor. die TK 50 von 1984 eine Vielzahl neuer und z. T. recht unterschiedlicher Signaturen in den einzelnen Ländern entwickelt hatte. Um eine mühsame Diskussion um die Gestaltung jeder einzelnen Signatur zu vermeiden, verständigte sich die Projektgruppe darauf, das bestehende Signaturensystem aus Baden-Württemberg vollständig zu übernehmen und den übrigen Bundesländern zur Anwendung zu empfehlen (siehe Abbildung 3). Darüber hinaus war erkennbar, dass die ursprüngliche Zielsetzung, das TFIS-Projekt bis zur Produktionsreife zu entwickeln, nicht innerhalb des Zeitrahmens der Projektgruppe erreicht werden konnte. Der AK GT beschloss deshalb auf seiner Tagung im Mai 2008, eine TFIS-Pflegestelle einzurichten, an der sich die Länder Baden-Württemberg (Leitung), Rheinland-Pfalz, Schleswig-Holstein und Nordrhein- Westfalen beteiligten. Diese TFIS-Pflegestelle sollte die Realisierung des TFIS-Konzeptes begleiten Der Realisierungsstand Wo steht das TFIS-Projekt heute? Abb. 3: Vorschlag für die Farbabstimmung Hinsichtlich der Farbgebung bestand ein Problem darin, dass der ATKIS -Signaturenkatalog schon recht kräftige Farbtöne, vor allem für die Signaturierung der Flächenfarben wie z. B. die Wohn-, Wald- und Ackerflächen und die Straßenfüllungen, vorsah. Um die Objekte des Freizeitkatasters dennoch gut erkennen zu können, wurde vorgeschlagen, bestimmte Kartenelemente in ihrer Farbintensität zugunsten der Freizeitinformationen zurückzunehmen (siehe Abbildung 3). Für die Festlegung von einheitlichen Signaturen stellte die Projektgruppe nach einer bundesweiten Bestandsaufnahme fest, dass sich seit Vereinbarung des Signaturenkatalogs für Die Möglichkeit, die Daten des Freizeitkatasters in die ATKIS -Datenbank zu übernehmen, ist inzwischen vorhanden. Die teilnehmenden Länder der TFIS-Pflegestelle haben im September 2008 die Entwicklung einer Erfassungs- und Qualifizierungskomponente (EQK) für TFIS veranlasst. Diese Komponente wurde Ende des Jahres 2009 ausgeliefert und steht nun für Testarbeiten zur Verfügung. Für NRW wie auch für die übrigen an dem Projekt beteiligten Länder geht es in der nächsten Zukunft darum, den eigentlichen Produktionsbeginn des TFIS-Konzeptes vorzubereiten, indem : sich die Mitarbeiter/innen mit den programmtechnischen Komponenten von TFIS vertraut machen, : die bereits vorhandenen Daten des Freizeitkatasters möglichst ohne interaktive Eingriffe in die AAA-Datenstruktur überführt werden. Für NRW ist geklärt, dass das Freizeitkataster als Kernaufgabe der Landesvermessung auch : NÖV NRW 2/2010 9

18 weiterhin Grundlage für die Herausgabe von Freizeit- und Wanderkarten durch Verlage und Verbände ist. Darüber hinaus wird es für jedermann im Internet bereitgestellt. 3 Neuausrichtung des Freizeitkatasters 3.1 Rechtliche Grundlagen Bis März 2007 bestand aufgrund des Vermessungs- und Katastergesetztes und der korrespondierenden Durchführungsverordnung die Verpflichtung, seitens der Landesvermessung Freizeitinformationen zu erheben, zu führen und bereitzustellen. Bereitzustellen waren Wander- und Freizeitkarten als Sonderkarten für Zwecke des Tourismus in den Zielmaßstäben 1 : und 1 : Im März 2007 beschloss die Landesregierung im Zuge der Verwaltungsstrukturreform jedoch, Herausgabe und Vertrieb der Wander- und Freizeitkarten durch das Land einzustellen und dieses Geschäftsfeld Dritten, gemeint waren in erster Linie Verlage der Privatwirtschaft, zu überlassen. Mit Erlass des Innenministeriums NRW vom Mai 2008 wurden die neuen Kernaufgaben der Landesvermessung konkretisiert. Die Erhebung und Führung des Freizeitkatasters hat hiernach flächendeckend für NRW und AdVkonform im TFIS-Standard zu erfolgen. Außerdem soll das Freizeitkataster inhaltlich derart ausgestaltet werden, dass hieraus Freizeitund Wanderkarten mit einem hohen Nutzwert abgeleitet werden können. Die Führung des Freizeitkatasters durch das Land erfolgt nun ausschließlich digital als Vektordatenbestand. Eine größere Nachfrage nach den Daten zur Herstellung von Freizeit- und Wanderkarten von Seiten der Verlagswirtschaft blieb aber zunächst aus. Wegen der nicht mehr von der Landesvermessung herausgegebenen und vertriebenen Wanderkarten häuften sich parallel dazu die Beschwerden der bisherigen Nutzer, insbesondere der Bürgerinnen und Bürger und der Wandervereine. Aber auch die Kommunen, die nun auf die bewährten analogen Kartenexemplare keinen Zugriff mehr hatten, und denen auch die digitalen Druckvorlagen mit Freizeitinformationen zur Weiterbearbeitung für touristische Zwecke fehlten, beschwerten sich beim Land und suchten dann nach eigenen Wegen, dem Bedarf an analogen Freizeitinformationen gerecht zu werden. Dies führte zu einem Umdenken und letztendlich zu einem weiteren Erlass des Innenministeriums NRW im Juni 2009, mit dem die Herausgabe von Karten durch die Privatwirtschaft aktiviert werden sollte. Darüber hinaus legt der Erlass einen Grunddatenbestand für das Freizeitkataster NRW fest, der flächendeckend für das Land zu führen ist. Bei der Informationsbeschaffung soll eine enge Zusammenarbeit mit den Informationsträgern (insbesondere Wandervereine und Kommunen) angestrebt werden. Aus dem Grunddatenbestand sollen in einer kartographischen Aufbereitung die Inhalte des Freizeitkatasters mit den topographischen Geobasisdaten im Basismaßstab 1 : aufbereitet und als konfektioniertes Produkt in einem einheitlichen Duktus in dem Geobasisdienst der Landesvermessung NRW TIM-online visualisiert werden, wobei eine kostenfreie Druckfunktionalität bis DIN A3 zu integrieren ist. Eine Bereitstellung über den Online-Shop von Geobasis NRW ist ebenso zu realisieren. Dieser kombinierte, nicht separierbare Datensatz ist interessierten Dritten (z. B. Verlagen, Kommunen, Wander-, Tourismusvereinen) im Standardformat zur Herausgabe analoger Wander- und Freizeitkarten kostenfrei zur Verfügung zu stellen. Dabei ist die Hinzunahme weiterer Informationen möglich. Jede darüber hinaus gehende Nutzung, insbesondere jegliche Weitergabe des Datenbestandes in digitaler Form und jede Datenbereitstellung in separierten Informationsebenen und in kundenbezogenen Datenformaten, ist kostenpflichtig. Unabhängig davon ist es möglich, im Rahmen von Kooperationen zur Informationsbeschaffung für das Freizeitkataster gegenseitige Nutzungsrechte zu vereinbaren. Hiermit wurden Anreize geschaffen, die bisher bereits erfolgreich praktizierte Zusammenarbeit zwischen den Informationsträgern und Geobasis NRW fortzusetzen. 10 : NÖV NRW 2/2010

19 3.2 Grunddatenbestand NRW Der oben genannte Erlass legt einen Grunddatenbestand für das Freizeitkataster NRW fest. Dieser unterscheidet sich von dem bisher bei Geobasis NRW geführten Datenumfang für das Freizeitkataster. Statt der bisher rund 100 werden nur noch 42 Objekt- und Signaturarten im Objekt- und Signaturenkatalog NRW (OSK) geführt. Die Reduzierung bezog sich weniger auf die Anzahl der Wanderwegearten als vielmehr auf die Anzahl der verschiedenen Arten punktförmiger Objekte und Informationen, die auch als Points of Interest (POI) bezeichnet werden. Objektarten Anzahl der Wanderwege Anzahl der Radwanderwege Anzahl der Lehr- und sonstigen Pfade Anzahl der Punkt- und sonstigen Objekte OSK vor Erlass (alt) OSK nach Erlass (neu) Abb. 4: Visualisierung des Freizeitkatasters NRW Der Grunddatenbestand beinhaltet außerdem nur noch solche Punktobjekte, die entweder behördlich genehmigt sind (z. B. Landeplatz), nach Denkmallisten geführt werden (z. B. Kirchen, Burgen, Mühlen) oder wanderwegebegleitende Funktion haben (z. B. Schutzhütten, Parkplätze, Touristikinformation). Weitere Punktobjekte des alten OSK wie z. B. Objekte des Wassersports (z. B. Segeln), sonstige Sporteinrichtungen (z. B. Minigolf, Tennis) oder auch der Gastronomie (z. B. Gasthäuser) entfallen im neuen OSK. Tab. 1: Änderung des Objekt- und Signaturenkataloges Der neue OSK behält die gleiche Anzahl von klassifizierten Wanderwegearten bei. Entfallen sind dagegen die Lehr- und sonstigen Pfade wie z.b. Waldlehrpfade und Trimmpfade. Neben dem Radverkehrsnetz NRW werden nur noch überregionale und regionale Themenradrouten entsprechend dem Radroutenplaner NRW geführt. Sonstige regionale Radstrecken, Verbindungswege und besondere Radwege wie z. B. Mountainbikestrecken entfallen ebenfalls. 3.3 Kooperationsfelder Wie erwähnt, eröffnet der Erlass des Innenministeriums vom Juli 2009 Kooperationsmöglichkeiten mit den Informationsträgern, die sowohl die Erhebung, Führung als auch die Bereitstellung des Freizeitkatasters NRW betreffen. Während von Seiten der Wandervereine in erster Linie Informationen zum klassifizierten Wanderwegenetz und wegebegleitende Punktinformationen erhoben und geliefert werden, steuern die Kommunen im Wesentlichen ergänzende POI bei, die nach dem OSK NRW zu führen sind. Geobasis NRW bereitet für alle : NÖV NRW 2/

20 Erhebungsprozesse die notwendigen Geobasisdaten in analoger oder digitaler Form auf und liefert nach erfolgter Übernahme der gelieferten Freizeitinformationen in den Grunddatenbestand aktuelle Datenbestände an die Informationsträger. Hierbei kann es sich um den kombinierten Datenbestand von Geobasisdaten und Freizeitinformationen im Basismaßstab 1 : für jedermann und um separierte Datenbestände als Vektor- und/oder Rasterdaten handeln. Abb. 5: Objektarten (Auszug) des Freizeitkatasters NRW 12 : NÖV NRW 2/2010

21 Die Kommunen, hier die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden, stellen für den Gesamtprozess insbesondere ihr amtliches Kartenwerk im Maßstab 1 : zur Verfügung, entweder in Form der Deutschen Grundkarte 1 : 5000 (DGK 5), der Digitalen Grundkarte (DGK) oder Amtlichen Basiskarte (ABK). Für die gegenseitige Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten und Freizeitinformationen sollen weitgehend uneingeschränkte Nutzungsrechte gelten. Außerdem ist von gleichem Leistungsumfang beider Seiten auszugehen, so dass im Regelfall keine gesonderte Verrechnung erforderlich sein wird. Nach der Herausgabe des genannten Erlasses wurde die künftige Kooperation, insbesondere die gegenseitigen Nutzungsrechte, mit den Informationsträgern bilateral und später auch gemeinsam eingehend diskutiert und für die offizielle Abstimmung vorbereitet. Abb. 6: Kooperationsbeziehungen Im Ergebnis wurde bis Anfang März 2010 ein Kooperationsrahmenvertrag entwickelt, der allen bilateralen Lizenzverträgen zwischen Geobasis NRW und den Wandervereinen und Kommunen zugrunde gelegt werden soll. Für diese Lizenzvereinbarungen wurden außerdem Muster erstellt. Der Kooperationsrahmenvertrag regelt die Zusammenarbeit bei der Erhebung, Führung und Bereitstellung des Freizeitkatasters NRW. Der Rahmenvertrag soll möglichst bis Mai 2010 unterzeichnet sein, die einzelnen Lizenzverträge sollen möglichst zeitnah folgen Kooperation mit den Wandervereinen Um dem gesetzlichen Auftrag gerecht zu werden, flächendeckend für das Land NRW das Freizeitkataster zu führen, ist Geobasis NRW im Rahmen der Informationsbeschaffung darauf angewiesen, mit den Informationsträgern auch zukünftig zu kooperieren. Informationsträger für Wanderwege sind nach 59 des Landschaftsgesetzes (LG) die für das Wanderwegenetz in NRW kennzeichnungsbefugten Stellen. Unabhängig von der Bereitstellung und Nutzung der Geobasisdaten für ihre eigenen Zwecke sind die Wandervereine aber auch weiterhin auf finanzielle Unterstützung für ihre Informationserhebung angewiesen. Die Wandervereine sind gemeinnützige Einrichtungen, die insbesondere durch das hohe Engagement der für sie ehrenamtlich Tätigen ihren Aufgaben gerecht werden können. Deshalb hatte das Land auch bisher die 13 in NRW kennzeichnungsbefugten Wandervereine bei den Erhebungsarbeiten finanziell unterstützt. Hierzu bestanden jedoch zum Teil individuelle Modelle, die für die Zukunft zu einem einheitlichen Modell zusammengeführt werden sollen. Die in den Kooperationsvertrag eingeflossene neue Vergütungsregelung wird in Abschnitt erläutert. Im Gegenzug zu der Vergütung erhält das Land ein internes und externes Nutzungsrecht an den Erhebungsinformationen der Informationsträger und kann somit den Datenbestand des Freizeitkatasters für Jedermann bereitstellen. Darüber hinaus kann das Land mit anderen Nutzern Verträge zur weitergehenden Nutzung der Freizeitinformationen abschließen, ohne dass gesondert Verwertungsrechte mit den Informationsträgern zu klären sind Kooperation mit den Kommunen Die Kommunen bieten sich als Kooperationspartner an, weil sie neben den Geobasisdaten auch Freizeitinformationen, insbesondere POI, beisteuern können und im Gegenzug den Grunddatenbestand des Freizeitkatasters NRW nutzen wollen. Auf dieser Basis beabsichtigen sie, für ihre touristischen Zwecke ein : NÖV NRW 2/

22 eigenes Kommunales Freizeitkataster zu entwickeln, dessen Inhalte über das hinausgehen werden, was im Freizeitkataster NRW enthalten ist. Dagegen sieht das Land seine Aufgabe darin, einen Grunddatenbestand des Freizeitkatasters zu führen, aus dem Freizeit- und Wanderkarten durch Dritte abgeleitet werden können. Zwischenzeitlich hat sich eine Arbeitsgruppe Kommunales Freizeitkataster in NRW gebildet. Sie setzt sich aus Vertretern der kommunalen Spitzenverbände, des Regionalverbandes Ruhr (RVR) und des Landes (Geobasis NRW) zusammen; sie hat sich die Aufgabe gestellt, die Rahmenbedingungen zur Schaffung eines kommunalen Freizeitkatasters abzustimmen. In dieser Arbeitsgruppe werden der zukünftige Inhalt eines kommunalen Freizeitkatasters, die Erhebungs- und Kooperationsmethoden sowie das erforderliche Datenmodell erarbeitet. Es wurde bereits vereinbart, dass das Datenmodell TFIS-kompatibel sein soll, was zukünftige Kooperationen erleichtern wird. 4 Aktualisierung des Freizeitkatasters Fachbezogene Datenbestände wie das Freizeitkataster verursachen einen hohen Erstellungsaufwand. Nicht selten wird daher bei der anschließenden Nutzung aus Kostengründen auf eine regelmäßige Aktualisierung verzichtet. Erst wenn vermehrt schwerwiegende Unstimmigkeiten auftreten, erfolgt in solchen Fällen ein Austausch gegen einen neuen Datenbestand. Bei den amtlichen Geobasisdaten nimmt die gewährleistete Aktualität einen hohen Stellenwert ein. Hierdurch wird nicht nur ein höherer Gebrauchswert erreicht, sondern es werden auch die getätigten Investitionen in die erstmalige Erstellung nachhaltig gesichert. Auch wenn eine umfassende tagesaktuelle Darstellung ein kaum zu erreichendes Ziel ist, sollten die Methoden der Aktualisierung wenigstens für die wichtigsten Anwendungsfälle eine ausreichende Aktualität liefern. In dieser Fragestellung kann auf einen hohen Erfahrungswert bei der Aktualisierung des ATKIS -Basis-DLM zurückgegriffen werden. Zwecks Nutzung von Synergien und einer klaren Trennung von Erhebungs- und Führungstätigkeiten führt Geobasis NRW die Erhebungstätigkeiten zur Aktualisierung des Freizeitkatasters zukünftig in derjenigen Organisationseinheit durch, in der auch die Erhebung topographischer Veränderungsinformationen für das Basis-DLM erfolgt. Dort wurde in den letzten Jahren ein völlig neues Aktualisierungsverfahren eingeführt [Krickel 2010], das nun aufgrund des positiven Ergebnisses in angepasster Form auf das Freizeitkataster übertragen werden kann. Die konkreten Erhebungstätigkeiten zur Aktualisierung des Freizeitkatasters lassen sich unter zwei Aspekten betrachten: : Die technische Sichtweise beschreibt die Arbeitsplattformen zur Bearbeitung der Aktualisierungsinformationen und zur konkreten technischen Ausgestaltung der Kooperationen. : Die organisatorische Sichtweise beschreibt die externen Maßnahmen wie Kooperationen (s. Kap. 3.3) und interne Arbeitsorganisation. 4.1 Arbeitsplattformen Mit TIM-online und TIM.NRW werden bei Geobasis NRW bereits erprobte Plattformen im Bereich der ATKIS -Aktualisierung und der Präsentation von Geobasisdaten eingesetzt. Diese werden nun in angepasster Form zur Aktualisierung und Präsentation des Freizeitkatasters genutzt TIM-online Seit dem Jahr 2005 steht zur Präsentation von amtlichen Geobasisdaten die Internetanwendung TIM-online ( zur Verfügung. Damit lassen sich die Kartenwerke der Landesvermessung wie die Digitalen Topographischen Karten der Maßstäbe 1 : bis 1 : darstellen und ausdrucken. Auch Kartenwerke der kommunalisierten Katasterbehörden wie die Liegenschaftskarte oder die Deutsche Grundkarte (DGK 5) lassen sich darstellen. 14 : NÖV NRW 2/2010

23 Besonderer Beliebtheit erfreuen sich die farbigen Orthophotos, die aus hochauflösenden Luftbildern abgeleitet werden und die wegen ihrer geometrischen Entzerrung gleichzeitig mit den Kartenwerken dargestellt werden können (sogenannte Hybridkarte). In TIM-online kann als zusätzliche Kartenebene auch das Freizeitkataster dargestellt werden. Auf Basis des Grunddatenbestandes werden Freizeiteinrichtungen überlagernd signaturiert und können zusammen mit unterschiedlichen Kartenhintergründen präsentiert werden. Dabei wird der Kartengrund jedoch abweichend zu der geplanten Druckausgabe (siehe Abbildung 3) farblich nicht abgedämpft. TIM-online stellt außerdem die im genannten Erlass des Innenministeriums von Juli 2009 geforderte Druckfunktionalität zur Verfügung. Abb. 7: TIM-online mit DTK 25 und Freizeitkataster : NÖV NRW 2/

24 Mit TIM-online können nicht nur unterschiedliche Karteninhalte als Web-Map-Service (WMS) wie die oben beschriebenen Landeskartenwerke eingeladen und betrachtet, sondern auch Veränderungsmitteilungen versendet werden. Dazu bietet TIM-online entsprechende Werkzeuge, mit denen Abweichungen zwischen Wirklichkeit und Kartendarstellung markiert und beschrieben werden können. Dieses Werkzeug wird seit mehreren Jahren bereits erfolgreich als eine Informationsquelle im ATKIS -Aktualisierungsprozess eingesetzt und kann auch in den Aktualisierungsprozess des Freizeitkatasters eingebunden werden TIM.NRW Bereits im ATKIS -Fortführungsprozess gibt es bei Geobasis NRW eine organisatorische Trennung zwischen Erhebung der Fortführungsinformationen und der eigentlichen Fortführung des Datenbestandes. Um einen digitalen Datenfluss inklusive eines digital dokumentierten Workflows zu ermöglichen, wurde TIM.NRW als gemeinsame Arbeitsplattform der beiden beteiligten Organisationseinheiten innerhalb von Geobasis NRW entwickelt. TIM.NRW ermöglicht die Zusammenführung der unterschiedlichen Informationsquellen wie außendienstliche Tätigkeiten der Topographen mit den innendienstlichen Arbeiten wie die Auswertung von Planunterlagen und Luftbildmaterial. Auch TIM-online (s. Kap ) ist dabei eine Informationsquelle, die Veränderungsinformationen liefert und entsprechend in den Aktualisierungsprozess eingebunden ist. Alle Fortführungsinformationen fließen als eigenständige Datensätze in die TIM- Datenbank, um von dort für weitere Prozessschritte zur Verfügung zu stehen. Der Informationsgewinnung schließt sich der Prozess der Qualifizierung an. Hier bietet TIM.NRW auf Basis einer dafür eigens entwickelten GIS-Verfahrensumgebung die passenden Werkzeuge. Die TIM-Datenbank erlaubt den Bearbeitern einen Zugriff auf alle gesammelten Veränderungsinformationen. Im Qualifi- zierungsprozess werden die Veränderungsinformationen entsprechend ihrer späteren Objektbedeutung im ATKIS -Datenbestand in Fortführungsobjekte überführt. Dazu wurde in der GIS-Verfahrensumgebung der komplette ATKIS -Objektartenkatalog nachgebildet. So können die Fortführungsobjekte entsprechend strukturiert und attributiv beschrieben werden. Zum Qualifizierungsprozess gehört auch die Angabe einer exakten Objektgeometrie, die aus GPS-Messungen oder vorhanden Detailplänen abgeleitet wird. Die auf diese Weise gebildeten Fortführungsobjekte werden in einen Fortführungsdatensatz zusammengefasst und in der TIM-Datenbank abgelegt. Die für die Datenführung verantwortliche Stelle hat über TIM.NRW ebenfalls Zugriff auf die TIM-Datenbank. Dort werden die Fortführungsdatensätze entgegen genommen und mit den dortigen Werkzeugen in den ATKIS - Datenbestand eingearbeitet. Zur Steuerung des Workflows werden alle Arbeitsschritte im Fortführungsdatensatz dokumentiert. Dieses Verfahren repräsentiert die digitale Schnittstelle zwischen den Bereichen der Datenerhebung und Datenführung. Es kommt seit nunmehr 2 Jahren bei der ATKIS -Fortführung erfolgreich zum Einsatz und wird gerade auf die zukünftigen Erhebungs- und Fortführungstätigkeiten für das Freizeitkataster angepasst. Dazu erfolgte bereits die Erweiterung der GIS- Verfahrensumgebung um die nach TFIS strukturierten Objekte des Freizeitkatasters. Auch die TIM-Datenbank kann mit den gleichen Arbeitsmitteln die ATKIS - und die TFIS- Fortführungsinformationen getrennt verarbeiten. Damit steht allen am Erhebungsprozess beteiligten Stellen ein gemeinsames Werkzeug zur Erhebung und Qualifizierung von ATKIS - als auch TFIS-Veränderungsinformationen zur Verfügung. Auch die Datenführung kann sowohl für die ATKIS - als auch die TFIS- Fortführung mit einem einheitlichen Werkzeug auf die TIM-Datenbank zugreifen und die jeweiligen Fortführungsdatensätze entgegen nehmen. 16 : NÖV NRW 2/2010

25 Abb. 8: Datenfluss im Aktualisierungsprozess mit TIM.NRW 4.2 Ausgestaltung der Kooperationen Die Kooperationsfelder zwischen Land und Informationsträgern sowie die bereits geschaffenen Arbeitsplattformen stellen die wichtigsten Grundlagen für die nun anstehende Aufgabe des Aufbaus und der Aktualisierung des Freizeitkatasters NRW dar. Daraus ergeben sich die individuell zu gestaltende Methoden der Zusammenarbeit Datenaustausch mit den Wandervereinen Der Informationsaustausch mit den Wandervereinen kann auf eine lange Tradition zurückblicken. Nach Einführung des neuen Kooperationsmodells (s. Kap ) bleibt die privilegierte Stellung der Wandervereine bei der Lieferung von Wegeinformationen erhalten. Zur Gewährleistung einer hohen Aktualität ist ein umfassender jährlicher Informationsaustausch vorgesehen. Auf Basis aktueller Auszüge aus dem Freizeitkataster erfolgt die konkrete Aktualisierung der Wanderwegedokumentation durch die Wandervereine. Diese Tätigkeiten sollen nicht zu einem jährlich festen Stichtag erfolgen, sie finden gerade bei größeren Vereinen über das Jahr verteilt statt. Neben der Mitteilung über aufgedeckte Veränderungen ist auch die Negativmeldung für Wegeabschnitte, die unverändert geblieben sind, erforderlich. Ebenso sind die Bereiche mitzuteilen, in denen keine Betreuung durch einen Wanderwegewart gegeben ist bzw. keine örtliche Kennzeichnung der Wege vorliegt. Darüber hinaus sollen kurzfristige kleinräumige Veränderungen sofort gemeldet werden, um das Freizeitkataster tatsächlich spitzenaktuell führen zu können. Diese Tätigkeiten werden den Wandervereinen vergütet. Das dabei angewendete Vergütungsmodell ist Teil der Kooperationsvereinbarung und gewährleistet eine Gleichbehandlung aller beteiligten Wandervereine. Im Gegensatz zu früheren Berechnungsmethoden, bei denen die aktualisierten Kartenblätter pauschal vergütet wurden, sieht das neue Modell eine streckenabhängige Kostenbeteiligung vor. Dabei findet eine Preisstaffelung in Abhängigkeit der vom betroffenen Wanderverein betreuten Gesamtstrecke statt. Während für die ersten Kilometer des Wanderwegenetzes wegen des höheren Grundaufwandes höhere Vergütungen gezahlt werden, nimmt die Kostenbeteiligung pro Kilometer in 1000-Kilometer-Schritten ab. Dieses Verfahren liefert eine für jedermann : NÖV NRW 2/

26 nachvollziehbare Systematik der Vergütung, die für alle Wandervereine gleichermaßen gilt. Bei der konkreten Durchführung der Aktualisierungstätigkeiten der Wandervereine treffen mitunter sehr verschiedene Arbeitsweisen aufeinander. Dabei stellt die Einbindung der Tätigkeiten der Wegewarte in den digitalen Workflow von TIM.NRW eine besondere Herausforderung dar. Da von den Vereinen nicht der Einsatz eines komplexen GIS-Programms erwartet werden darf, sind geeignete Übergangslösungen zu finden. Diese richten sich nach den spezifischen Möglichkeiten der jeweiligen Vereine. Der bisher praktizierte Austausch von analogen Informationsträgern sollte dabei die Ausnahme darstellen. Eine bessere Integration in den Aktualisierungsprozess ist durch die Übermittlung digitaler Datenbestände möglich. Die beste Form der Informationsübermittlung geschieht dabei mit den Werkzeugen von TIM.NRW, wobei diese Schnittstelle leicht durch TIM-online bereitgestellt werden kann. Besonders räumlich überschaubare Veränderungen können ohne hohen Aufwand kurzfristig mit TIM-online erfasst und übermittelt werden. Diese Veränderungsinformationen werden dann automatisch in den Workflow eingespeist und stehen unmittelbar für die weiteren Qualifizierungs- und Fortführungsarbeiten zur Verfügung. Die Methode bedingt seitens der Wandervereine keiner speziellen GIS-Programme, sie kann vielmehr über jeden Internetbrowser realisiert werden Datenaustausch mit Kommunen Der Informationsaustausch mit den Kommunen beschränkt sich auf ausgewählte Objekte, Objekte mit einer hohen touristischen Bedeutung, die POI s. Der Basisdatenbestand des Landes wird nur eine Auswahl der Objekte eines kommunalen Freizeitkatasters übernehmen (s. Kap. 3.2). Dabei wird es von entscheidender Bedeutung sein, wie weit die Realisierung eines kommunalen Freizeitkatasters in der jeweiligen Kommune vorangeschritten ist. Der Aufbau kann durch Geobasis NRW dahingehend unterstützt werden, dass der aus der Historie heraus vorhandene Grunddatenbestand des Landes als Anfangsdatenbestand verwendet werden kann. Günstig für die Zusammenarbeit mit den Kommunen ist deren Absicht, das kommunale Freizeitkataster auf einem TFIS-kompatiblen Datenmodell aufzubauen. Somit kann eine direkte Übernahme von neuen bzw. veränderten Objekten erfolgen. Geobasis NRW pflegt bereits seit vielen Jahren gute Kontakte zu den Kommunen. Im Rahmen der ATKIS -Aktualisierung liefern die Kommunen den örtlich zuständigen Topographen von Geobasis NRW bereits heute frühzeitig Informationen über realisierte und zu erwartende Veränderungen der Topographie. So kann die Spitzenaktualität der ATKIS - Daten auch tatsächlich gewährleistet werden. Auf diesen Kontakten basierend sollen die Topographen fortan auch in Fragen des Freizeitkatasters vor Ort als Ansprechpartner und Berater tätig sein Erhebungen bei Geobasis NRW Die beiden oben genannten Kooperationspartner liefern wie beschrieben die Informationen für die Aktualisierung des Freizeitkatasters. Darüber hinaus ist der Aktualisierungsprozess mit TIM.NRW als Arbeitsplattform für zusätzliche Informationenquellen offen, um ergänzende Hinweise zur Aktualisierung entgegenzunehmen. Diese erweiterte Möglichkeit von TIM.NRW wird zur Qualitätssicherung und zur schnellen Übermittlung von Veränderungsinformationen für das Freizeitkataster genutzt. Dabei werden ergänzende Hinweise von den folgenden zwei Gruppen erwartet: : Bürgerinnen und Bürger können über TIMonline Veränderungsmitteilungen übermitteln. Diese werden sich zukünftig nicht nur auf die geotopographischen Basisdaten der Kartenwerke beziehen, sondern auch Hinweise auf Veränderungen oder auch Fehler im Freizeitkataster enthalten. : Topographen führen zur ATKIS - Aktualisierung regelmäßig einen flächenhaften Abgleich des Datenbestandes mit der Örtlichkeit durch. Es ist zu erwarten, dass dabei auch Aktualisierungsbedarf im Freizeitkataster aufgedeckt wird. 18 : NÖV NRW 2/2010

27 Das zur ATKIS -Aktualisierung eingesetzte GIS-Verfahren bietet dabei auch die Möglichkeit, Veränderungsinformationen und Fortführungsdatensätze für das Freizeitkataster zu erstellen. Solche Veränderungsinformationen stehen anschließend den Wandervereinen und den kommunalen Stellen im Rahmen der genannten Kooperation auch zur Fortführung der eigenen Datenbestände zur Verfügung. Damit wird der Kreislauf zwischen allen am Fortführungsprozess beteiligten Stellen geschlossen. 5 Zusammenfassung und Ausblick Die dargestellte Entwicklung im Freizeitkataster NRW zeigt, wie Veränderungsprozesse auf der einen Seite gemanagt und umgesetzt werden können. Auf der anderen Seite muss Überzeugungsarbeit geleistet werden und Zeit und Geld müssen investiert werden, um neue technische Verfahren sowie Formen der Zusammenarbeit zu etablieren. Die Kooperationsverträge sind noch nicht unterzeichnet und die technischen Verfahren unter Berücksichtigung der neuen Standards haben sich noch nicht im Produktionsprozess etabliert. Jedoch zeigen die bisherigen Verhandlungs- und Arbeitsergebnisse, dass alle Beteiligten (Wandervereine, Kommunen und das Land NRW) ein gemeinsames Ziel verfolgen. Sie bauen gemeinsam Strukturen auf, um der Gesellschaft auch weiterhin Freizeit- und Wanderinformationen zur Verfügung zu stellen. Hierbei hat nach wie vor auch die Bereitstellung von Wander- und Freizeitkarten eine große Bedeutung. Genauso sollen die Freizeitinformationen auch über digitale Medien wie Internet oder auch zur Fußgängernavigation verfügbar gemacht werden. Neben der Präsentation des Freizeitkatasters NRW über TIM-online ( wird es in Kürze in Analogie zum sogenannten Radroutenplaner NRW ( nrw.de) einen webbasierten Wanderroutenplaner geben, den das Ministerium für Bauen und Verkehr des Landes NRW zurzeit auf der Datenbasis des Freizeitkatasters entwickelt. Zukünftig sind weitere Anstrengungen notwendig, um die Erhebungsprozesse auf digitale Verfahren umzustellen, so dass ein weitgehend digitaler Datenfluss von den Informationsträgern in das Freizeitkataster NRW, aber auch in das Kommunale Freizeitkataster erfolgen kann. Für diesen Schritt sind Mittel und Wege zu finden, um insbesondere die Wandervereine zu unterstützen und damit deren ehrenamtliches Engagement zu fördern. Literaturangaben Dr. Krickel, Bernd: Aktuelle Methoden des Topographischen Informationsmanagements für ein aktuelles ATKIS, NÖV NRW 1/2010, ISSN Kerstin Steuer-Will Manfred Oster Dr. Bernd Krickel Bezirksregierung Köln Abteilung 7 Muffendorfer Straße Bonn kerstin.steuer-will@bezreg-koeln.nrw.de manfred.oster@bezreg-koeln.nrw.de bernd.krickel@bezreg-koeln.nrw.de : NÖV NRW 2/

28 Aktualisierung des Nachweises von Gewässern im Liegenschaftskataster Klaus Mattiseck, Hubertus Bittner 1 Einleitung Die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster des Landes Nordrhein- Westfalen gewinnen als Basisinformationssystem sowohl in der Wirtschaft als auch in vielen anderen Bereichen des öffentlichen Lebens des Landes zunehmend an Bedeutung. Während die Landesvermessung mit ihren kleinmaßstäbigen Karten und den zugehörigen digitalen Daten eine wichtige Grundlage für Planung und Orientierung bereitstellt, finden die großmaßstäbige digitale Liegenschaftskarte und die daraus abgeleitete amtliche Basiskarte (ABK) vielfach für Detailplanungen und für die Nahorientierung Anwendung. Das Liegenschaftskataster liefert jedoch nicht allein Geobasisinformationen. Es ist gleichzeitig amtliches Verzeichnis der Grundstücke im Sinne des 2 Abs. 2 der Grundbuchordnung (GBO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 26. Mai 1994 (BGBl. I S. 1114), zuletzt geändert durch Artikel 78 Abs. 7 des Gesetzes vom 23. November 2007 (BGBl. I S. 2614) und bildet damit einen Teil des Eigentumssicherungssystems im Land. Das Liegenschaftskataster hat in diesen Funktionen gemäß 1 Abs. 3 des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (Vermessungs- und Katastergesetz - VermKatG NRW) vom 01. März 2005 (SGV. NRW. 7134) neben der Landesvermessung den Anforderungen der Bürger und der Nutzer aus Wirtschaft, Verwaltung, Recht und Wissenschaft zu entsprechen. Für die Nutzbarkeit der Daten ist ihre Aktualität, Zuverlässigkeit und Genauigkeit von grundlegender Bedeutung. Die Kreise und kreisfreien Städte als Katasterbehörden haben gemäß 23 VermKatG NRW die Aufgabe, die Daten des Liegenschaftskatasters unter Berücksichtigung der genannten Anforderungen zu erheben, zu führen und bereitzustellen. Inhalt und Zweck des Liegenschaftskatasters ergeben sich im Einzelnen aus 11 VermKatG NRW in Verbindung mit 8 der Verordnung zur Durchführung des Gesetzes über die Landesvermessung und das Liegenschaftskataster (DVOzVermKatG NRW) vom 25. Oktober 2006 (SGV. NRW. 7134). Danach sind im Liegenschaftskataster alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) für das Landesgebiet aktuell darzustellen und zu beschreiben. Die Darstellung und Beschreibung umfasst unter anderem die Angaben zur Nutzung und die Angaben zur charakteristischen Topographie der Liegenschaften und damit der gesamten Erdoberfläche des Landesgebiets. Hierzu gehören auch die von Wasser durchflossenen oder mit Wasser bedeckten Flächen. Bei der Registrierung dieser Wasserflächen im Liegenschaftskataster sind insbesondere die von Bedeutung, die als oberirdische Gewässer den Regelungen des Wassergesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (Landeswassergesetz - LWG) vom 25. Juni 1995 in der Fassung vom 31. Dezember 2007 (SGV.NRW. 77) unterliegen, denn diese Gewässer stellen nicht nur eine tatsächliche Nutzung oder ein charakteristisches topographisches Erscheinungsbild der Erdoberfläche dar. Wegen der im Liegenschaftskataster abzugrenzenden besonderen Eigentumsverhältnisse an Gewässern nach dem LWG hat die Erfassung und Registrierung dieser Gewässer als Flurstücke im Sinne des 11 Abs. 2 Satz 1 VermKatG NRW unmittelbare Auswirkungen auf dessen Funktion als amtliches Verzeichnis der Grundstücke. Aufgrund der Qualitätsanforderungen an dieses Geobasisinformationssystem sind die Katasterbehörden gehalten, auch die Gewässer im Liegenschaftskataster flächendeckend aktuell zu führen. Die nachstehenden Ausführungen sollen die kataster- und eigentumsrechtliche 20 : NÖV NRW 2/2010

29 Problematik in der Anwendung des Wasserrechts aufzeigen und den Ablauf des Verfahrens zur Bildung und Änderung von Gewässerflurstücken sowie die Behandlung der Ufergrundstücke beschreiben. 2 Gewässer 2.1 Gewässerdefinition Das VermKatG NRW enthält keine eigene Definition der im Liegenschaftskataster zu führenden Gewässer. Gewässerdefinitionen enthält jedoch das für das Wasserrecht der Länder grundlegende Bundesgesetz, das Gesetz zur Ordnung des Wasserhaushalts (Wasserhaushaltsgesetz - WHG) in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002 (BGBl. I S. 3245), zuletzt geändert durch Artikel 8 des Gesetzes zur Neufassung des Raumordnungsgesetzes und zur Änderung anderer Vorschriften (Ge-ROG) vom 22. Dezember 2008 (BGBl. I S. 2986). 1 Abs. 1 WHG beschreibt den sachlichen Geltungsbereich des Gesetzes und formuliert Begriffsbestimmungen, die für die Ausführung des Gesetzes relevant sind. Der sachliche Geltungsbereich erstreckt sich demnach auf : das ständig oder zeitweilig in Betten fließende oder stehende oder aus Quellen wild abfließende Wasser (oberirdische Gewässer), : das Meer zwischen der Küstenlinie bei mittlerem Hochwasser oder der seewärtigen Begrenzung der oberirdischen Gewässer und der seewärtigen Begrenzung des Küstenmeeres (Küstengewässer) und : das unterirdische Wasser in der Sättigungszone, das in unmittelbarer Berührung mit dem Boden oder dem Untergrund steht (Grundwasser). Mit Artikel 1 des Gesetzes zur Neuregelung des Wasserrechts vom 31. Juli 2009 (BGBl. I S. 2585) ist das WHG vor dem Hintergrund verschiedener Richtlinien der Europäischen Gemeinschaft überarbeitet worden. Das Gesetz tritt mit dem 1. März 2010 in Kraft. Gleichzeitig tritt das WHG in der Fassung der Bekanntmachung vom 19. August 2002, zuletzt geändert am 22. Dezember 2008, außer Kraft. Das neue Gesetz beschreibt in 2 nicht mehr den sachlichen Geltungsbereich, sondern nunmehr den Anwendungsbereich des Gesetzes in der vorstehenden Differenzierung. Die genannten Begriffsbestimmungen sind in 3 des neuen Gesetzes gegenüber denen des bisherigen WHG beibehalten worden. Das nordrhein-westfälische LWG bezieht sich hinsichtlich seines sachlichen Geltungsbereiches nur auf einen Teil des sachlichen Geltungsbereiches bzw. Anwendungsbereiches des WHG, nämlich auf die oberirdischen Gewässer und das Grundwasser. Küstengewässer fehlen in NRW und finden im LWG folglich keine Berücksichtigung. Das LWG unterteilt die oberirdischen Wasserläufe weiter in natürliche und künstliche Gewässer und legt fest, wann von einem fließenden Gewässer ausgegangen werden muss. Darüber hinaus ordnet das Gesetz in 3 Abs. 1 die Gewässer des Landes in die folgenden drei Kategorien ein: : Gewässer erster Ordnung, : Gewässer zweiter Ordnung und : sonstige Gewässer. Zu dieser Einteilung enthält die Anlage 2 zu 3 LWG in den Buchstaben A und B nähere Festlegungen zu den Gewässern erster und zweiter Ordnung. Alle dort nicht aufgeführten oberirdischen Gewässer gehören zur Kategorie der sonstigen Gewässer. 2.2 Eigentumsverhältnisse an oberirdischen Gewässern Nach Artikel 14 Abs. 1 Grundgesetz werden das Eigentum und das Erbrecht gewährleistet. Inhalt und Schranken werden durch die Gesetze bestimmt. Im Hinblick auf das Eigentum an Gewässern enthält der Abschnitt II des LWG spezialgesetzliche Regelungen, die den privatrechtlichen Regelungen, insbesondere zum Erwerb und Verlust von Eigentum gemäß Abschnitt 3 des Sachenrechts im Bürgerlichen Gesetzbuch (BGB) vorgehen. Für die Eigentumsverhältnisse an Gewässern ist nach LWG die Gewässereinteilung maßgebend. Demnach sind Gewässer erster Ordnung Eigentum des Landes, soweit sie nicht Bundeswasserstraßen sind ( 4 LWG). Gewässer zweiter Ordnung oder sonstige Gewässer, die kein selbstständi- : NÖV NRW 2/

30 ges Grundstück bilden, sind hingegen Bestandteil der Ufergrundstücke und gehören deren Eigentümern ( 5 Abs. 1 LWG). Bei Gewässern zweiter Ordnung und bei sonstigen Gewässern muss insofern zwischen selbstständigen Grundstücken und rein katastertechnisch gebildeten Gewässerflurstücken unterschieden werden. Bildet ein oberirdisches Gewässer ein selbstständiges Grundstück (Gewässergrundstück), befindet es sich im sogenannten Sondereigentum, das nach dem LWG heute nur in Ausnahmefällen neu gebildet wird. Bei dem bestehenden und nach 7 Abs. 1 LWG aufrechtzuerhaltenden Sondereigentum an oberirdischen Gewässern handelt es sich um Eigentumsverhältnisse nach früherem Recht. Gemäß 7 Abs. 2 LWG kann sich die Neubegründung von Sondereigentum derzeit nur aus der Enteignung von Gewässern erster Ordnung zugunsten des Landes NRW ergeben, soweit diese nicht dem Bund gehören. Andere gesetzliche Möglichkeiten zur Begründung von neuem Sondereigentum sieht das LWG nicht vor. Privatrechtliche Veräußerungen von Gewässeranteilen an bestehendem Sondereigentum sind jedoch nicht ausgeschlossen. Bildet ein oberirdisches Gewässer kein selbstständiges Grundstück, steht es nach 5 Abs. 1 LWG im Anliegereigentum. Während im Sondereigentum für die Gewässer Grundstücksgrenzen gebildet worden sind bzw. gebildet werden, erfolgt die Abgrenzung der im Anliegereigentum stehenden Gewässer zu den Ufergrundstücken durch Bildung von Flurstücksgrenzen mit den dabei entstehenden Gewässerflurstücken. Die besonderen Eigentums- und anderen Rechtsverhältnisse nach dem LWG werden damit räumlich von denen des Abschnitts 3 des Sachenrechts im BGB oder denen anderer Rechtsquellen getrennt. Die Grenze zwischen dem oberirdischen Gewässer und dem Ufergrundstück ist die Uferlinie. Sie ist durch den Mittelwasserstand des Gewässers bestimmt ( 8 Abs. 1 LWG). Nach 5 Abs. 3 LWG ergibt sich der Mittelwasserstand aus dem Mittel der Pegelbeobachtungen der Wasserstände in einem zwanzigjährigen Zeitraum. Liegen solche Pegelbeobachtungen nicht vor, bestimmt sich der Mittelwasserstand nach der Grenze des Graswuchses am Gewässer. Auf Verlangen der Beteiligten kann die Uferlinie durch die zuständige Behörde, hier die zuständige Umweltschutzbehörde, festgesetzt werden ( 8 Abs. 2 LWG). Im Falle des Anliegereigentums am Gewässer ist für die Abgrenzung gegenüberliegender und nebeneinander liegender Ufergrundstücke ebenfalls vom Mittelwasserstand auszugehen ( 5 Abs. 2 LWG). Vorbehaltlich abweichender privatrechtlicher Regelungen ergibt sich die Eigentumsgrenze bei gegenüberliegenden Ufergrundstücken aus der Mittellinie zwischen den Uferlinien des Gewässers und bei nebeneinander liegenden Ufergrundstücken aus der Senkrechten vom Endpunkt der Landgrenze (dort wo die gemeinsame Grundstücksgrenze auf die Uferlinie trifft) auf diese Mittellinie. Sind die generellen Regelungen des 5 Abs. 2 LWG zur Bestimmung des Eigentums am Gewässer nicht anwendbar, steht das Eigentum an dem Gewässer gemäß 5 Abs. 4 LWG den Eigentümern der Ufergrundstücke nach dem Verhältnis ihrer Uferstrecken zu (z. B. an Seen, Weihern oder Teichen). 3 Nachweis des Eigentums an oberirdischen Gewässern im Grundbuch und im Liegenschaftskataster 3.1 Nachweis im Grundbuch 3 Abs. 2 GBO bestimmt, dass unter anderem die Wasserläufe, und damit die Liegenschaften der oberirdischen Gewässer im Sinne des LWG, lediglich auf Antrag des Eigentümers oder eines Berechtigten ein Grundbuchblatt erhalten; sie also der sonst üblichen Buchungspflicht der Grundstücke nicht unterliegen. Dies gilt sowohl für die Buchung der im Sondereigentum stehenden selbstständigen Gewässergrundstücke als auch für die Gewässer, die kein eigenes Grundstück bilden und im Liegenschaftskataster lediglich als Gewässerflurstück geführt werden. Eine hierzu korrespondierende Regelung enthält 6 LWG, nach der der Eigentümer eines Ufergrundstücks die Eintragung des ihm gehörenden Anteils am Gewässer im Grundbuch beantragen kann. 22 : NÖV NRW 2/2010

31 Stellt der Eigentümer eines Ufergrundstücks einen solchen Antrag, so ist das Eigentum am Gewässer im Grundbuch nur als Anteil an dem im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gewässerflurstück zu bezeichnen. Diese Eintragung des Eigentumsanteils hat wegen der Eigentumsregelungen des LWG keinen konstitutiven, sondern lediglich deklaratorischen Charakter. Demzufolge bedarf es für den jeweiligen Eigentumsanteil weder der Bildung eines eigenen Grundstücks im Grundbuch noch der Bildung eines besonderen Flurstücks im Liegenschaftskataster. 3.2 Nachweis im Liegenschaftskataster Um die Liegenschaften gemäß 11 Abs. 1 VermKatG NRW im Liegenschaftskataster lückenlos für das gesamte Landesgebiet darstellen und beschreiben zu können, müssen auch die oberirdischen Gewässer im Liegenschaftskataster abgegrenzt und bezeichnet werden. Hierzu sind im Liegenschaftskataster gemäß 11 Abs. 2 VermKatG NRW in Verbindung mit Nr Abs. 2 Satz 2 des RdErl. des Innenministeriums zur Führung des Liegenschaftskatasters in Nordrhein-Westfalen (Liegenschaftskatastererlass - LiegKatErl.) eigene Flurstücke zu bilden. Dies betrifft sowohl die selbstständigen Gewässergrundstücke als auch die im Anliegereigentum stehenden Gewässer. Während die selbstständigen Gewässergrundstücke im Bestand des jeweiligen Eigentümers geführt werden, erfolgt die Führung der Gewässerflurstücke im Liegenschaftskataster im Bestand Die Anlieger. An dieser Stelle wird auf die Verpflichtung der Katasterbehörden hingewiesen, die gemäß 11 Abs. 5 Satz 2 VermKatG NRW Eigentümerangaben von nicht im Grundbuch nachgewiesenen Grundstücken (wegen fehlender Buchungspflicht) im Liegenschaftskataster zu führen haben, soweit das Eigentum ihnen gegenüber dokumentiert ist. Darüber hinaus wird die Einteilung der oberirdischen Gewässer nach LWG gemäß 8 Abs. 5 der DVOzVermKatG NRW in Verbindung mit Nr Abs. 1 LiegKatErl. als Klassifizierung der Gewässerflächen im Liegenschaftskataster nachrichtlich als öffentlich-rechtliche Festlegung geführt. Die oberirdischen Gewässer unterliegen infolge unterschiedlicher Einflüsse geringfügiger und zum Teil erheblicher Veränderungen, die sich sowohl auf die Lage und Ausdehnung des Gewässers als auch auf die Form der anliegenden Ufergrundstücke auswirken. Es ist daher erforderlich, den Nachweis der Ufergrundstücke in die weiteren Betrachtungen einzubeziehen. Im Gegensatz zu den Gewässerflurstücken sind die Ufergrundstücke in der Regel im Grundbuch buchungspflichtig. Sie werden gemäß 2 Abs. 2 GBO nach den in den Ländern eingerichteten amtlichen Verzeichnissen (Liegenschaftskataster) benannt. Gemäß 11 Abs. 8 VermKatG NRW ist die Übereinstimmung zwischen Liegenschaftskataster und Grundbuch zu wahren. Folglich bedarf es eines Austausches der Veränderungen in den jeweils relevanten Eintragungen. Dies gilt insbesondere für die Ufergrundstücke, die infolge der Gewässerveränderungen häufiger in ihrer Form und der damit verbundenen Flächengröße geändert werden müssen. Der Nachweis unterirdischer Gewässer im Liegenschaftskataster ist nicht erforderlich. Insofern werden für diese Gewässer bzw. Gewässerabschnitte auch keine eigenen Flurstücke gebildet. Verläuft ein oberirdisches Gewässer in Bauwerken oder Rohren unterirdisch, verliert es in diesen Abschnitten zwar nicht seine Gewässereigenschaft nach LWG, für das Geobasisinformationssystem Liegenschaftskataster sind jedoch für diese Bereiche nicht die Gewässereigenschaften, sondern die oberirdischen Eigentumsverhältnisse nach BGB sowie die tatsächliche Nutzung der Erdoberfläche von primärer Bedeutung. Daher werden dort lediglich die entsprechenden Einund Auslässe des unterirdisch verlaufenden Gewässers nachgewiesen. Soweit der unterirdische Gewässerverlauf vermessungstechnisch ohne großen Aufwand zu ermitteln ist oder Aufmessungselemente, Achsenkoordinaten, Rohrdurchmesser u. ä. dieses Verlaufs vorliegen, ist es im Interesse des Unterhaltungspflichtigen des Gewässers sowie aus : NÖV NRW 2/

32 Planungs- und Sicherheitsgründen zweckmäßig, den Gewässerverlauf im Liegenschaftskataster nachzuweisen. Vergleichbares gilt für die Kreuzungen der Gewässer mit Straßen, Wegen und Bahnkörpern. 4 Aktualisierung des Gewässernachweises im Liegenschaftskataster 4.1 Ausgangssituation Die Erfahrung im Bereich des Liegenschaftskatasters zeigt, dass die Qualität der Angaben des amtlichen Verzeichnisses der Grundstücke und die zur tatsächlichen Nutzung auch in engem Zusammenhang mit der Aktualisierung des Nachweises der oberirdischen Gewässer und der anliegenden Ufergrundstücke stehen. Da in der Vergangenheit weder die Aspekte zur Besteuerung von Grund und Boden von der Finanzverwaltung noch die Belange zur Aktualisierung der Gewässerkarten von den zuständigen Wasser - und Umweltschutzbehörden an die Vermessungs- und Katasterverwaltung des Landes herangetragen wurden, kam der Aktualisierung des Gewässernachweises bei den Katasterbehörden bisher nur eine untergeordnete Bedeutung zu. In den zurückliegenden Jahrzehnten wurden Gewässer in erster Linie im Rahmen von Katasterneuvermessungen oder aus Anlass der Durchführung von Flurbereinigungsverfahren gebietsweise erfasst und in den Katasternachweis übernommen. Veränderungen in der Lage der Gewässer wurden im Anschluss daran nur sporadisch erfasst. Folglich veraltete der Gewässernachweis im Liegenschaftskataster und gibt in vielen Fällen nur den Zustand bei der Ersterfassung wieder. 4.2 Aktualitätsgebot des VermKatG NRW Wie bereits ausgeführt sind nach 11 Abs. 1 VermKatG NRW im Liegenschaftskataster für das Landesgebiet alle Liegenschaften (Flurstücke und Gebäude) aktuell darzustellen und zu beschreiben. Dieses Aktualitätsgebot ergibt sich aus den Anforderungen, denen das Geobasisinformationssystem im Bereich des Liegenschaftskatasters unterliegt. Es umfasst im Nachweis der Flurstücke primär die Liegenschaftsangaben, die Angaben zur tatsächlichen Nutzung und die Angaben zur charakteristischen Topographie, denn im Gegensatz zu den Eigentümerangaben, den Angaben über die Bodenschätzung und den Angaben zu öffentlich-rechtlichen Festlegungen werden diese Angaben im Liegenschaftskataster originär geführt. Auf die Eigentümerangaben kann sich das Aktualitätsgebot schon deshalb nicht beziehen, weil diese in Übereinstimmung mit dem Grundbuch zu führen sind und im Grundbuchrecht hinsichtlich des Nachweises der Eigentümer keine gesetzliche Verpflichtung zur Aktualität besteht. Im Falle des Nachweises der Bodenschätzung hängt die Aktualität von den Ergebnissen der Nachschätzungen der Finanzverwaltung ab. 5 Veränderungen an Gewässern und deren eigentumsrechtliche Folgen Um dem Aktualitätsgebot des VermKatG NRW zur Darstellung und Beschreibung der Liegenschaften, hier der Gewässerflurstücke, nachzukommen, veranlasst die Katasterbehörde das Erforderliche, wenn bisher nicht nachgewiesene oberirdische Gewässer im Liegenschaftskataster zu erfassen sind oder wenn erhebliche natürliche oder künstliche Veränderungen an bereits nachgewiesenen Gewässern eine Änderung des Katasternachweises erfordern. 5.1 Arten der Veränderungen Das LWG unterscheidet zwischen natürlichen und künstlichen Veränderungen an oberirdischen Gewässern. Natürliche Veränderungen sind vor allem dort zu erwarten, wo das Gewässer aufgrund der geomorphen Struktur oder aufgrund von Trockenheit oder Hochwasserereignissen seinen Verlauf bzw. seine Ausdehnung ändert. Als Folgen können dabei neben Veränderungen durch allmähliches Anlanden oder Zurücktreten des Wassers sowie dauerhaften Überflutungen auch plötzliche Ereignisse in Form von Uferabrissen oder das Entstehen neuer Gewässerbetten ( 10 und 24 : NÖV NRW 2/2010

33 11 LWG) eintreten. Neben diesen natürlichen Veränderungen werden durch künstliche Eingriffe Veränderungen im Verlauf der oberirdischen Gewässer bewirkt. Zu diesen künstlichen Eingriffen zählen vor allem Baumaßnahmen an Gewässern, die anlässlich deren Umleitung, Verlegung, Kanalisierung, Begradigung oder Renaturierung ein neues oder erweitertes bzw. ein verlassenes Gewässerbett zur Folge haben ( 11 Abs. 5 LWG). 5.2 Erfassung der Veränderungen Im Liegenschaftskataster muss nicht jede Veränderung an Gewässern erfasst werden; eine Erfassung ist nur dann erforderlich, wenn die Veränderung erheblich ist. Was als erhebliche Veränderung betrachtet werden muss, ergibt sich aus der Genauigkeit, mit der die Lage der Grenzen der oberirdischen Gewässer örtlich bestimmt werden kann (Definitionsgenauigkeit). Davon zu unterscheiden ist die Genauigkeit, mit der die Lage für den Nachweis im Liegenschaftskataster zu erfassen ist (Erfassungsgenauigkeit). Die Werte für beide Arten der Genauigkeit einer Gewässererfassung sind naturgemäß nicht identisch. Während die Definitionsgenauigkeit von jahrzehntelangen Pegelbeobachtungen zur Entscheidung über den Mittelwasserstand abhängig ist, hängt die Erfassungsgenauigkeit vom jeweils eingesetzten Messverfahren ab. Für die Erhaltung der Aktualität des Gewässernachweises im Liegenschaftskataster hat die Definitionsgenauigkeit eines Gewässers vorrangige Bedeutung, da sich aus der Ermittlung des Mittelwasserstandes oder ersatzweise der Graswuchsgrenze die Uferlinien und damit die äußere Begrenzung eines Gewässers örtlich bestimmen lassen. Aber sowohl der Mittelwasserstand als auch die Graswuchsgrenze lassen die Lagebestimmung der Uferlinien nicht exakt, sondern nur in einer gewissen Bandbreite zu. Bei der Erfassung eines Gewässers muss es also dem fachtechnischen Sachverstand überlassen bleiben, die Entscheidung über die gegenwärtige Lage der Uferlinien zu treffen. Die Bandbreite zur örtlichen Bestimmung der Uferlinien dürfte sich insbesondere im flachen Gelände bei etwa +/- 0,5 m bewegen. Vor diesem Hintergrund bedarf die vermessungstechnische Erfassung der Gewässer auch nicht des Einsatzes eines hochgenauen Messverfahrens; einfache terrestrische oder auch photogrammetrische Verfahren reichen hierfür aus. Angesichts der Definitionsgenauigkeit der Uferlinien sind im Liegenschaftskataster erst dann Veränderungen an Gewässern als erheblich zu erfassen, wenn sie den Toleranzwert von +/- 0,5 m überschreiten. Dem gesetzlichen Aktualitätsgebot zum Gewässernachweis wäre damit in ausreichendem Maße Genüge getan. 5.3 Eigentumsrechtliche Folgen Die Art und die Erheblichkeit der Veränderungen an oberirdischen Gewässern und damit an den Gewässerflurstücken haben unmittelbare Auswirkungen auf den Nachweis des Anliegereigentums und des Eigentums an den Ufergrundstücken im Liegenschaftskataster. Eine entstandene Verlandung an fließenden Gewässern wächst gemäß 9 Abs. 1 LWG bei allmählichem Anlanden oder Zurücktreten des Wassers den Eigentümern der Ufergrundstücke zu, wenn die dort genannten Voraussetzungen vorliegen und drei Jahre verstrichen sind. Bis zum Ablauf dieses Zeitraums gilt für diese Flächen weiterhin das bisherige Anliegereigentum. Vergleichbares trifft zu, wenn ein Stück Land durch Naturgewalt von einem Ufer abgerissen wurde und dieses sich mit dem Ufer eines anderen Ufergrundstücks verbunden hat. Bilden Gewässer zweiter Ordnung oder sonstige Gewässer kein selbstständiges Grundstück, gelten für eine dauerhafte Überflutung der Ufergrundstücke bei Mittelwasserstand die Eigentumsregelungen des 5 LWG. Liegt für ein Gewässer jedoch ein selbstständiges Grundstück vor, wachsen von ihm dauerhaft bei Mittelwasserstand überflutete Flächen der Ufergrundstücke dem Gewässereigentümer zu. Die Grenzen der Gewässerflurstücke sind jeweils zu aktualisieren. Ein infolge eines natürlichen Ereignisses entstandenes neues Gewässerbett ist im Hinblick auf das Eigentum dann nach den Bestimmungen des 5 LWG zu behandeln, wenn der : NÖV NRW 2/

34 frühere Zustand des Gewässers durch den zur Gewässerunterhaltung Verpflichteten nach 11 Abs. 1 LWG nicht wiederhergestellt werden muss oder wenn die betroffenen Grundstückseigentümer und Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Jahren nach Verlassen des Gewässerbettes von ihrem Recht keinen Gebrauch gemacht haben, den früheren Zustand im Sinne des 11 Abs. 2 LWG wiederherstellen zu lassen. Bleibt das neue Gewässerbett als solches bestehen, ist die Fläche des bisherigen Gewässerverlaufs als verlassenes Gewässerbett zu betrachten. Bei der mit dem verlassenen Gewässerbett entstandenen Landfläche und damit dem alten Gewässerflurstück bleibt das bisherige Sonder- oder Anliegereigentum unverändert. Wird einem Gewässer, das kein selbstständiges Grundstück bildet, durch Baumaßnahmen ein neues Bett geschaffen, finden die Eigentumsregelungen des 5 LWG Anwendung. Bildet es in diesen Fällen jedoch ein selbstständiges Grundstück, so wächst das Eigentum an den neu entstandenen Gewässerflächen dem Gewässereigentümer zu. Die neuen Uferlinien sind dabei die neuen Eigentumsgrenzen. Wird ein bisher oberirdisch verlaufendes Gewässer durch Baumaßnahmen zukünftig unterirdisch in Bauwerken oder Rohren geführt, ist die entstandene Landfläche des bisher nachgewiesenen Gewässerflurstücks im Liegenschaftskataster wie ein verlassenes Gewässerbett zu behandeln. Voraussetzung für diese Rechtsfolgen ist jedoch, dass die künstlichen Veränderungen auf rechtlich zulässige Weise geschaffen worden sind. 6 Verfahren nach der Feststellung von Gewässerveränderungen 6.1 Allgemeines Wegen der von den Veränderungen an Gewässern betroffenen Rechtsverhältnisse an den Liegenschaften (Gewässerflurstücke und Ufergrundstücke) und deren Flächenangaben, ist ein abgestimmtes Verfahren der jeweils zuständigen Behörden bei der Erfassung dieser Veränderungen und deren Übernahme in das Liegenschaftskataster, der Fortschreibung des amtlichen Gewässernachweises der Umweltschutzbehörden und der Fortführung des Grundbuchs bei den Grundbuchämtern erforderlich. Insbesondere bei einer flächendeckenden sukzessiven Aktualisierung des Gewässernachweises bedarf es einer Zusammenarbeit der zuständigen Stellen. Das Liegenschaftskataster ist von den Katasterbehörden im Hinblick auf den Gewässernachweis möglichst zeitnah zu aktualisieren. Wegen der personellen und finanziellen Ressourcen dürfte dies für manchen Katasteramtsbezirk in einem umfassenden und sofortigen Verfahren aber nicht zu realisieren sein. Die Erfassung von Veränderungen an Gewässern sollte daher in Abstimmung mit den zuständigen Umweltschutzbehörden stufenweise flächendeckend oder projektbezogen erfolgen. Bei der Erfassung der Veränderungen soll vom Nachweis der Gewässer im Liegenschaftskataster ausgegangen werden, wobei geeignete Unterlagen der Umweltschutzbehörden über deren Gewässerbestand hinzugezogen werden sollen. Für die Aktualisierung des Liegenschaftskatasters, des amtlichen Gewässernachweises der Umweltschutzbehörden und des Grundbuchs bieten sich in chronologischer Folge drei Verfahrensabschnitte an. 6.2 Erster Verfahrensabschnitt In diesem Abschnitt wird im Rahmen von Liegenschaftsvermessungen oder topographischen Vermessungen die Lage von bisher nicht nachgewiesenen oberirdischen Gewässern oder die Veränderungen an nachgewiesenen Gewässern von den Katasterbehörden oder den hierzu beauftragten Vermessungsstellen in der Örtlichkeit mit der zuvor beschriebenen Definitionsgenauigkeit ermittelt und vermessungstechnisch erfasst. Das Ausmaß der Veränderungen wird von diesen Stellen anschließend durch Vergleich mit dem bestehenden Nachweis der Gewässerflurstücke im Liegenschaftskataster festgestellt. Bei geringfügigen Veränderungen der Lage der Gewässergrenzen unterhalb des Toleranzwertes von +/- 0,5 m bleiben die Angaben im Katasternachweis und damit auch die Angaben 26 : NÖV NRW 2/2010

35 im Bestandsverzeichnis des Grundbuchs unverändert. Erst bei erheblichen Veränderungen der Gewässergrenzen, also bei Veränderungen oberhalb des Toleranzwertes, sowie bei der Erfassung von bisher im Liegenschaftskataster nicht nachgewiesenen Gewässern ist die Einleitung der weiteren Verfahrensabschnitte erforderlich. Aus den im Anliegereigentum stehenden Gewässerflurstücken, die neben dem Gewässer noch Böschungen, Uferrandstreifen oder andere nicht zum Gewässer gehörende Flächen enthalten, sollen im Zuge der Aktualisierung des Gewässernachweises die Gewässerflächen herausgetrennt und als neue Gewässerflurstücke im Anliegereigentum des Liegenschaftskatasters geführt werden. Die verbliebenen Flächen der Böschungen und Uferrandstreifen sollen, da sie von vornherein deren Bestandteile waren, anschließend mit den jeweiligen Ufergrundstücken zusammengeführt werden. Enthält ein selbstständiges Gewässergrundstück im Sondereigentum solche Bestandteile, ist die Heraustrennung der Gewässerfläche nicht erforderlich. Sie soll jedoch als Nutzungsart mit entsprechender Abgrenzung im Liegenschaftskataster nachgewiesen werden. 6.3 Zweiter Verfahrensabschnitt In diesem Abschnitt ist festzustellen, auf welche Art und Weise die Veränderungen eines Gewässerverlaufs zurückzuführen sind und ob ggf. ein verlassenes Gewässerbett im Sinne des 12 LWG vorliegt. Darüber hinaus ist festzustellen, ob es sich bei neuen, im Liegenschaftskataster bisher nicht nachgewiesenen Gewässern um Gewässer zweiter Ordnung oder ein sonstiges Gewässer im Sinne des LWG handelt. Nach der Zuständigkeitsverordnung Umweltschutz (ZustVU), die unter anderem aufgrund des 140 Abs. 1 LWG erlassen wurde, obliegt der Vollzug des LWG den Umweltschutzbehörden. Gemäß Nr und 21.7 des Anhangs II zur ZustVU sind die Bezirksregierungen als obere Umweltschutzbehörden zuständig für die Festsetzung und Bezeichnung der Uferlinie bei Gewässern 1. Ordnung und für die Festsetzung und Bezeichnung der Uferlinie bei Inseln der Gewässer 1. und 2. Ordnung. In allen übrigen Fällen sind die Kreise und kreisfreien Städte als untere Umweltschutzbehörden sachlich zuständig. Demzufolge stellen die unteren Umweltschutzbehörden die Art der Veränderung der Gewässer zweiter Ordnung ohne Inseln und der sonstigen Gewässer fest. Für oberirdische Gewässer, die bisher nicht im Liegenschaftskataster nachgewiesen sind, werden zu deren Nachweis Gewässerflurstücke erst dann gebildet, wenn die zuständige Umweltschutzbehörde festgestellt hat, dass es sich hierbei um Gewässer im Sinne des LWG handelt. Ist dies nicht der Fall, entscheidet die Katasterbehörde inwieweit der Wasserlauf oder die Wasserfläche als Nutzungsart oder als charakteristische Topographie mit der entsprechenden Abgrenzung im Liegenschaftskataster nachgewiesen wird. Bei erheblichen Veränderungen an bereits im Liegenschaftskataster nachgewiesenen oberirdischen Gewässern und bei der Entstehung eines neuen Gewässerbettes ist von der zuständigen Umweltschutzbehörde zu entscheiden, ob diese Veränderungen auf allmählich natürliche Weise zustande gekommen oder auf plötzliche Ursachen zurückzuführen sind. Darüber hinaus entscheidet diese Behörde, ob durch allmähliche Anlandungen, durch Zurücktreten des Wassers oder durch Uferabriss verlandete ehemalige Gewässerflächen bereits seit mindestens drei Jahren bestehen ( 9 Abs. 1 und 10 Abs. 1 LWG) und ob ggf. zu einem früheren Zeitpunkt eine Festsetzung und Bezeichnung von Uferlinien gemäß 8 Abs. 2 LWG stattgefunden hat. Bei der Entstehung eines neuen Gewässerbettes teilt die zuständige Umweltschutzbehörde mit, ob der zur Gewässerunterhaltung Verpflichtete die Wiederherstellung des früheren Zustandes beabsichtigt oder ob die von der Veränderung betroffenen Grundeigentümer oder Nutzungsberechtigten innerhalb von drei Jahren von ihrem Wiederherstellungsrecht des früheren Zustandes des Gewässers Gebrauch gemacht haben oder machen wollen. Bei künstlichen Veränderungen teilt diese Behörde : NÖV NRW 2/

36 der Katasterbehörde zudem mit, ob die Veränderungen auf rechtlich zulässige Weise zustande gekommen sind. Wird bei der örtlichen Erfassung festgestellt, dass ein bisher im Liegenschaftskataster nachgewiesenes Gewässer durch ein plötzliches natürliches Ereignis oder durch Baumaßnahmen (unterirdische Führung, Verlegung, etc.) sein Bett verlassen hat, entscheidet die zuständige Umweltschutzbehörde, ob das bisherige oberirdische Gewässerbett bzw. das bisherige Gewässerflurstück noch die Eigenschaft eines Gewässers im Sinne des LWG besitzt oder ob die besonderen Rechtsverhältnisse des LWG für diese Landfläche entfallen sind. Mit der Fortführung des Liegenschaftskatasters, ggf. der Anlegung eines Grundbuchblattes oder der Fortschreibung des Grundbuchs kann erst begonnen werden, wenn die Feststellung der zuständigen Umweltschutzbehörde zu den Gewässern bzw. zu deren Veränderungen vorliegt. 6.4 Dritter Verfahrensabschnitt Die jeweiligen Feststellungen und Mitteilungen der zuständigen Umweltschutzbehörde haben in diesem Verfahrensabschnitt unterschiedliche Auswirkungen auf die weitere Behandlung der betroffenen Flurstücke im Liegenschaftskataster und der Grundstücke im Grundbuch. Im Falle einer bei Mittelwasserstand eines Gewässers von der zuständigen Umweltschutzbehörde festgestellten dauerhaften Überflutung von Ufergrundstücken, die auf allmählich oder plötzlich natürliche Weise zustande gekommen ist, wird die jeweils ermittelte Uferlinie im Wege der Fortführung unmittelbar als Flurstücksgrenze in das Liegenschaftskataster übernommen. Die sich für die Ufergrundstücke und die im Sondereigentum stehenden Gewässergrundstücke ergebenden Grenzveränderungen werden den jeweiligen Eigentümern, dem Grundbuchamt, der Finanzbehörde und der zuständigen Umweltschutzbehörde durch Zusendung einer entsprechenden Fortführungsmitteilung bekanntgegeben. Bei einer allmählich natürlichen Anlandung, einer auf einen plötzlichen Uferabriss zurückzuführenden natürlichen Verlandung eines Gewässerflurstücks oder der Entstehung eines neuen Gewässerbettes im Anliegereigentum wird die entsprechende Veränderung der Grenzen des Gewässerflurstücks und der Ufergrundstücke erst in das Liegenschaftskataster übernommen, wenn die zuständige Umweltschutzbehörde im zweiten Verfahrensabschnitt ihre Entscheidung mitgeteilt hat. Die Bekanntgabe der Veränderung erfolgt dann wie zuvor beschrieben. Die künstliche Entstehung eines Gewässers oder die künstliche Veränderung an einem Gewässer wird in das Liegenschaftskataster erst übernommen, wenn die Entscheidung der zuständigen Umweltschutzbehörde aus dem zweiten Verfahrensabschnitt vorliegt. Bildet das jeweilige Gewässer ein selbstständiges Grundstück, wird das neue Gewässer oder der veränderte Verlauf des bestehenden Gewässers in den Bestand des jeweiligen Gewässereigentümers übernommen und die Veränderung dem Eigentümer und den vorgenannten Behörden bekannt gegeben. Bilden diese Gewässer keine selbständigen Grundstücke, werden die Neubildung der Gewässerflurstücke oder die künstlichen Veränderungen an bestehenden Gewässerflurstücken im Liegenschaftskataster verfahrenstechnisch wie natürliche Entstehungen neuer Gewässerbetten oder wie natürliche Veränderungen an Gewässern behandelt. Im Falle eines verlassenen Gewässerbettes bedarf es zunächst der Entscheidung der zuständigen Umweltschutzbehörde, dass die ehemalige Gewässerfläche im Anliegereigentum ihre Eigenschaft als Gewässer im Sinne des LWG verloren hat. Die Katasterbehörde zerlegt daraufhin das diese Gewässerfläche repräsentierende Anliegerflurstück entsprechend den Regelungen des 5 Abs. 2 LWG und bildet für die einzelnen Eigentumsanteile vorläufige Flurstücke. Diese Fortführung teilt sie mit entsprechenden Auszügen aus dem Liegenschaftskataster und der Entscheidung der zuständigen Umweltschutzbehörde dem Grundbuchamt mit. Da insbesondere bei bereits seit langer Zeit im Liegenschaftskataster nachgewiesenen Gewässern mögliche privatrechtliche Regelungen an Eigentumsgrenzen gemäß 5 Abs. 2 LWG vorliegen könnten, führt das zuständige Grundbuchamt anschließend von Amts wegen ein Grundbuchanlegungsverfahren nach 116 ff. GBO durch, 28 : NÖV NRW 2/2010

37 um den Berechtigten Gelegenheit zu geben, ihre Eigentumsansprüche geltend zu machen. Nach Abschluss seiner Ermittlungen teilt das Grundbuchamt der Katasterbehörde die festgestellten Eigentumsverhältnisse mit. Auf dieser Grundlage zerlegt die Katasterbehörde endgültig die Fläche des betreffenden ehemaligen Anliegerflurstücks, bildet für jeden Eigentumsanteil von Amts wegen ein eigenes Flurstück und übernimmt diese Aufteilung in das Liegenschaftskataster. Die Fortführung des Liegenschaftskatasters wird den Eigentümern der Ufergrundstücke, sowie den bereits genannten Behörden mitgeteilt. Die Übertragung der jeweiligen Flurstücke auf die Eigentümer der Ufergrundstücke erfolgt dann in der Fortsetzung des eingeleiteten Grundbuchanlegungsverfahrens. Die Fortführungsmitteilung der Katasterbehörde stellt dabei den beglaubigten Auszug aus dem amtlichen Verzeichnis der Grundstücke gemäß 117 GBO dar. Die im Grundbuch vollzogene Veränderung teilt das Grundbuchamt abschließend der Katasterbehörde mit. 7 Fazit und Ausblick Das Aktualitätsgebot des VermKatG NRW verpflichtet die Katasterbehörden u. a. zur Aktualisierung des Gewässernachweises im Liegenschaftskataster. Die Katasterbehörden können die Gewässer im Liegenschaftskataster jedoch lediglich darstellen und beschreiben. Über die Gewässereigenschaft nach LWG und ggf. die Ausdehnung eines Gewässers entscheiden allein die zuständigen Umweltschutzbehörden. Von diesen Entscheidungen hängt die Beurteilung der Katasterbehörde ab, ob ein Gewässerflurstück im Liegenschaftskataster zu bilden ist oder ob ein Wasserlauf dort lediglich als Nutzungsart nachgewiesen wird. Insbesondere bei einer flächendeckenden sukzessiven Aktualisierung des Gewässernachweises im Basisinformationssystem für den Bereich des Liegenschaftskatasters bedarf es einer intensiven Zusammenarbeit zwischen den Umweltschutzbehörden und den Katasterbehörden. Der Gewässernachweis im Liegenschaftskataster ist von den Katasterbehörden möglichst zeitnah zu aktualisieren. Wegen der personellen und finanziellen Ressourcen dürfte dies für manchen Katasteramtsbezirk in einem umfassenden und sofortigen Verfahren aber nicht zu realisieren sein. Die Erfassung von Veränderungen an Gewässern sollte daher in Abstimmung mit den zuständigen Umweltschutzbehörden stufenweise flächendeckend oder projektbezogen erfolgen. Da die Katasterbehörden im Falle der plötzlich vom Wasser verlassenen ehemaligen Gewässerflurstücke im Anliegereigentum nicht befugt sind, diese anteilig auf die Eigentümer der ehemaligen Ufergrundstücke zu übertragen, entscheiden die Grundbuchämter von Amts wegen im Rahmen des Grundbuchanlegungsverfahrens über die Buchung der Anteile am ehemaligen Gewässereigentum im Grundbuch. Auch in diesen Fällen sollte eine enge Zusammenarbeit der Grundbuchämter mit den Katasterbehörden angestrebt werden. Das gesamte Verfahren zur Gewässeraktualisierung im Liegenschaftskataster bedingt eine zeitnahe Anpassung der geltenden Verwaltungsvorschriften an die Anforderungen des LWG. Gleichzeitig bedarf es abgestimmter Regelungen über die Zusammenarbeit der zuständigen Behörden. Das Innenministerium NRW beabsichtigt daher eine Überarbeitung der Verwaltungsvorschriften vorzunehmen. Klaus Mattiseck Hubertus Bittner Innenministerium Nordrhein-Westfalen Referat 32 Haroldstraße Düsseldorf klaus.mattiseck@im.nrw.de hubertus.bittner@im.nrw.de : NÖV NRW 2/

38 Automatisierte Bearbeitung von Laserdaten im Rahmen der Erhebung amtlicher topographischer Höheninformationen Carsten Himpler, Hans Bruno Euteneuer Nordrhein-Westfalen erfasst das Landesrelief bereits seit 1996 mittels flugzeuggestütztem Laserscanning. Der technische Fortschritt führte dabei zu einer immer höheren Bodenauflösung bei gleichzeitig stetig verbesserten Genauigkeiten. Während die so gewonnenen topographischen Reliefdaten in den Anfangstagen vorzugsweise für behördeninterne Zwecke - hier insbesondere die Ableitung von Höhenlinien für die topographischen Kartenwerke sowie die Luftbildentzerrung zur Herstellung von Orthophotos - genutzt wurden, rücken Laserdaten heute immer mehr in den Focus externer Nutzer aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft. Die inzwischen möglichen Auflösungen von bis zu 40 Punkten pro Quadratmeter und das gesteigerte Interesse außerhalb der Landesvermessungsbehörde führen dazu, dass der Befliegungsumfang insbesondere im Zuge von Kooperationen mit den diversen Bedarfsträgern aus der öffentlichen Verwaltung ständig wächst. Die Menge der regelmäßig zu bearbeitenden Laserdaten nimmt entsprechend zu, so dass es bei Geobasis NRW immer schwieriger wird, zeitnah nach den Messflügen die amtlichen Höhenmodelle zu prozessieren. Aufgrund dieser Arbeitsverdichtung war es bald erforderlich, die Automation einzelner Arbeitsprozesse auszulagern, damit dem gesetzlichen Erhebungsauftrag laut Vermessungs- und Katastergesetz NRW auch weiterhin nachgekommen werden kann. Aus den Erfahrungen der vergangenen Jahre ergab sich allerdings, dass eine weitere Auslagerung von Arbeitsschritten ohne Qualitätseinbußen und Aufgabe der Verfahrenssteuerung nicht möglich ist. Im Ergebnis könnte so die amtliche Qualität der Geobasisdaten der Landesvermessung nicht mehr gewährleistet werden. Digitaler Höhenmodelle (DHM) bereits weitestgehend automatisiert abläuft, verbleiben nur wenige Möglichkeiten, den Automationsgrad weiter zu erhöhen; außerdem wäre eine weitergehende Automation nicht trivial zu lösen. Das größte Optimierungspotential im Workflow der DHM-Produktion zeigt sich bei dem Arbeitsschritt der Detailbearbeitung. Dieser Schritt erfolgt, sobald die durch die Messflugunternehmen gelieferten Laserdaten für das Digitale Geländemodell (DGM) und das Digitale Oberflächenmodell (DOM) durch Geobasis NRW geprüft und entsprechend den geforderten Qualitätskriterien abgenommen worden sind. Das DOM repräsentiert die gesamte Topographie Nordrhein-Westfalens inklusive aller Vegetation und Bauwerke sowie aller weiteren Objekte an der Erdoberfläche. Das DGM repräsentiert ausschließlich das natürliche nackte Relief ohne Vegetation, Bauwerke und die weiteren Objekte an der Erdoberfläche. Die Datenerhebung erfolgt nicht getrennt für beide Modelle sondern durch Auftrennung eines Messsignals in ein sogenanntes First-Pulse- (FP) und ein Last-Pulse-Signal (LP). Ein Messsignal besteht aus einem ca. 25 cm langen Laserimpuls, dessen footprint beispielsweise beim Auftreffen auf die Vegetation teilweise von den Ästen reflektiert wird, aber auch teilweise bis auf den Boden vordringt und von dort erst wieder zurückgeworfen wird. Das erste reflektierte Teilsignal (FP) repräsentiert in der Regel mit hinreichend hoher Wahrscheinlichkeit die Baumkrone, während das letzte reflektierte Teilsignal sehr wahrscheinlich einen Bodenpunkt repräsentiert. Auf diese Art werden im Prinzip zeitgleich DGM und DOM erzeugt. Da ein Großteil der Prozessierungsschritte bei der Bearbeitung der Laserdaten zur Ableitung 30 : NÖV NRW 2/2010

39 1 Anforderungen an das Automationsverfahren Abb. 1: Mehrfachreflexionen eines Laserstrahles Die seitens der Messflugunternehmen gelieferten Laserdaten enthalten in DGM und DOM aufgrund von Totalreflektionen des Messsignals auf allen Gewässerflächen grundsätzlich flächige Datenlücken. Beim DGM werden zudem die Daten, die Bauwerke repräsentieren, herausgefiltert und so entstehen an ihrer Position ebenfalls Datenlücken im Gelände. Die Daten werden von dem beauftragten Messflugunternehmen von wesentlichen Messfehlern bereinigt und zunächst in Boden- und Nichtbodenpunkte klassifiziert. Daraufhin erfolgt die Abnahmeprüfung durch Geobasis NRW. Hierbei wird insbesondere die erreichte Punktdichte, auf vorhandene Datenlücken, die Georeferenzierung und stichprobenartig die Datenklassifizierung überprüft. Erfüllen die Daten die Anforderungen von Geobasis NRW, folgt der Schritt der so genannten Detailbearbeitung. Hierbei erfolgt eine detaillierte visuelle Kontrolle und manuelle Korrektur der gelieferten Laserdaten. Dieser Schritt ist zwingend notwendig, um die amtliche Qualität der Geodaten zu gewährleisten. Die Detailbearbeitung umfasst dabei die Schritte der Auffüllung von Datenlücken im Geländeund im Oberflächenmodell sowie in geringem Umfang die lokale Behebung von Filterungsund Klassifizierungsfehlern in den gelieferten Datenbeständen. Diese Tätigkeit setzt ein hohes Maß an räumlichem Vorstellungsvermögen, Verständnis für topographische Erscheinungen und Erfahrung im Umgang mit der Thematik voraus. Dies macht einmal mehr deutlich, dass eine Vollautomation wenigstens zur Zeit nicht realisiert werden kann. Einem klassischen Algorithmus fehlte die Fähigkeit, eine reine Punktwolke ohne Zusatzinformationen semantisch zu interpretieren und die richtigen Schlüsse für die Detailbearbeitung zu ziehen. Dies wiederum führt zu dem Schluss, dass eine durchgreifende abschließende Kontrolle einer wie auch immer gearteten teilautomatisierten Lösung durch sachverständiges Personal unabdingbar ist. Abb. 2: Datenlücken in Flussschleifen und unter Gebäuden Sowohl die Datenlücken auf Gewässerflächen als auch unter den Bauwerken galt es im Rahmen der Detailbearbeitung bisher durch bestanpassende Ebenen manuell aufzufüllen. Insbesondere bei großen Datenlücken aufgrund von ausladenden Bauwerken oder großen Wasserflächen wie Flüssen war das manuelle Auffüllen der Datenlücken aber suboptimal, wenn ein zutreffendes Erscheinungsbild des Reliefs erzielt werden sollte. Insbesondere stark variierende Geländehöhen und -neigungen sowie Unstetigkeiten im Gelände sind für einen Algorithmus nicht trivial zu lösen. Hinzu kommt die Tatsache, dass die Laserdaten bei Geobasis NRW semantisch getrennt : NÖV NRW 2/

40 nach Boden-, Bauwerks-, Vegetations-, Brücken- und Gewässerpunkten vorgehalten werden. Dies hat sowohl speicher- als auch abgabetechnische Gründe. Ein geeigneter Algorithmus sollte neben der Erzeugung eines natürlichen und geschlossenen Höhenmodells zugleich die künstlich erzeugten Punkte entsprechend ihrer semantischen Bedeutung kennzeichnen in aufgefüllte Boden-, Bauwerks- oder Brückenpunkte. Lösungsmöglichkeiten durch Verschneidung mit anderen georeferenzierten Sachdaten werden wegen der vielfach vorherrschenden Divergenz bezüglich Datenqualität, -genauigkeit, -aktualität und -vollständigkeit der vorhandenen Systeme zur Zeit nicht gesehen. 2 Merkmale des Automationsverfahrens Das Automationsverfahren sollte derart gestaltet sein, dass der Aufwand zur Anpassung des bisherigen Arbeitsverfahrens als auch der vorhandenen Arbeitsumgebung so minimal wie möglich ist, aber gleichzeitig so flexibel, dass auf künftige Entwicklungen von Verfahrenslösungen dennoch schnell und unkompliziert reagiert werden kann. Aufgrund der enormen Datenmengen war es zudem zwingend erforderlich, dass die gefundene Lösung zugleich so performant wie möglich arbeitet. Es zeigte sich, dass dies durch die Nutzung und Anpassung der vorhandenen Tools und Strukturen der aktuellen Arbeitsumgebung SCOP, die die Grundlage für die Prozessierung und Auswertung der Laserrohdaten bildet, erreicht werden kann. SCOP ist in der Lage, kleine Lücken von wenigen Metern Ausdehnung im Datenbestand durch lineare Interpolation aufzufüllen. Für großflächige Erfassungslücken, insbesondere in bewegtem Gelände und mit stark variierendem Gefälle, trifft dies allerdings zunächst nicht zu. Hier müssen verschiedene andere Ansätze in Betracht gezogen werden, die sich hinsichtlich Implementierungs- und Rechenaufwand allerdings erheblich unterscheiden. Eine Möglichkeit ist die Nutzung von Splinefunktionen über die Datenlücken. Hier wäre allerdings bereits der Implementierungsaufwand zu hoch. Die Idee bestand darin, Mittelachsen von Datenlücken zu generieren, auf deren Orthogonalen Splinefunktionen von den Datenrändern her gerechnet wurden. Die Zwischenräume könnten dann mittels SCOP linear aufgefüllt werden. Jedoch ist bei den meisten Datenlücken bereits die Detektion von Mittelachsen gar nicht oder kaum möglich, wie in der Abbildung 2 zu erkennen. Der letztlich gewählte Weg bestand in der Ausnutzung von Restreflexionen auf Gewässerflächen. Auf Gewässerflächen kommt es in der Regel in Nadirrichtung und auf Wasserverwirbelungen zu vereinzelten Reflexionen, die lokal allerdings hinreichend gut die Wasseroberfläche repräsentieren. Weiterhin erlaubt der Lasermessflug zur belaubungs- und schneefreien Zeit von November bis März eine ausreichend gute Erfassung von Uferlinien. Durch eine geringfügige Modifikation des SCOP-Ansatzes werden nun kleine quadratische Recheneinheiten von wenigen Metern Ausdehnung gebildet, die anhand der vorhandenen Randinformationen und der innen liegenden Restsignale eine bestanpassende Ebene errechnen. Die optimale Größe der Recheneinheiten musste empirisch ermittelt werden. Es wurden Recheneinheiten zwischen 1 und 10 Meter Ausdehnung getestet. Dabei zeigte sich, dass kleine Recheneinheiten insbesondere in steilen Uferbereichen durch Einzelpunkte auf der Böschungskante zum so genannten Tischtucheffekt führen. Zu große Recheneinheiten (10m) generalisieren das Gelände zu stark und berücksichtigen keine Geländeunstetigkeiten. Die besten Ergebnisse lieferten Recheneinheiten mit einer Ausdehnung von 4 Metern. Abb. 3: Tischtucheffekt bei zu kleiner Recheneinheit 32 : NÖV NRW 2/2010

41 Erste Erfahrungen ließen bereits in einem Teststadium eine Effizienzsteigerung bei der Detailbearbeitung von 15 bis 30% (je nach Schwierigkeit des zu bearbeitenden Geländes) erwarten. Die ersten regulären Arbeitsergebnisse sind noch nicht vollkommen fehlerfrei; weiteres Verbesserungspotential aufgrund weitergehender technischer Optimierung und wachsender Erfahrung bei den Bearbeitern sind zu erwarten. Abb. 4: Höhenbild bei Recheneinheiten von 4 m Ausdehnung 3 Fortgang der Verfahrensanpassung Dass weitere Verbesserungen der Verfahrenslösung für die Detailbearbeitung zwingend notwendig sein werden, wird besonders deutlich, wenn man sich die wachsenden Anforderungen an die Daten hinsichtlich Aktualität und Auflösung im Kontext der stetig geringer werdenden Personaldecke vor Augen führt. Zunehmend geht Geobasis NRW Kooperationen mit Kommunen und anderen öffentlichen Einrichtungen ein, damit im Zuge der regulären Befliegungen für das amtliche DHM, bei denen standardmäßig mit 1 Messpunkt pro Quadratmeter (1P/m²) erfasst wird, mit höherer Punktdichte von 4P/m² und mehr entsprechend dem speziellen Nutzerbedarf beflogen wird. Dies bringt neben einem enormen Zuwachs an Rechen- und Speicheraufwand auch einen nicht unerheblichen Mehraufwand an Kontroll- und Korrekturtätigkeit bei Geobasis NRW mit sich. Hier sind weitere Effizientsteigerungen unumgänglich. Für heute besonders bedeutsame dreidimensionale Planungs- und Entscheidungsprozesse wie zum Beispiel Solarpotentialanalysen oder die Erstellung eines Erosionskatasters werden aber hochaktuelle flächendeckende Höhendaten aus Lasermessflügen mit hoher Bodenauflösung benötigt. Auch können Verzögerungen bei der Herstellung eines präzisen, flächendeckenden Erosionskatasters für NRW empfindliche ökonomische und ökologische Konsequenzen nach sich ziehen: Im Bereich der landwirtschaftlichen Förderung werden flächenbezogene Zahlungen nur dann vollständig gewährt, wenn obligatorische Standards in bestimmten Bereichen wie Umwelt, Lebensmittelsicherheit und Tierschutz eingehalten werden. Verstöße gegen solche Standards, die so genannten Cross-Compliance-Vorschriften, haben Kürzungen der entsprechenden Prämienzahlungen zur Folge. Eine dieser Cross-Compliance- Vorschriften regelt die Standards zur erosionsmindernden Bewirtschaftung von Ackerflächen, für die ein erhöhtes Erosionsrisiko durch Wind oder Wasser festgestellt wurde (Merkblatt Erosionsschutz, Landwirtschaftskammer NRW, 2010). Ferner kann die Feststellung einer Erosionsgefährdung auf einer Ackerfläche für den betreffenden Landwirt ein Pflugoder Pflanzverbot in bestimmten Zeiträumen bedeuten, was ein schwerer Eingriff in den landwirtschaftlichen Betriebsablauf wäre. Zur Feststellung von Erosionsgefährdungen bedarf es flächendeckender und aktueller Berechnungsgrundlagen und -modelle, die sowohl das Relief als auch die topographischen Objekte (Bauwerke und Vegetation) präzise und hochauflösend repräsentieren. Diesen Anforderungen wird das DOM der Landesvermessung in jeder Hinsicht gerecht. Durch Verschneidung der DOM-Daten mit Luftströmungs- und Bodenbeschaffenheitsmodellen lassen sich windbedingte Erosionsgefährdungen äußerst effizient und sehr präzise ermitteln. Die Einbeziehung eines DOM mit einer Auflösung von 1 Meter bewirkte dabei eine : NÖV NRW 2/

42 enorme Verbesserung des Winderosionsgefährungsmodells. So reduzierte sich die Anzahl der Feldblöcke, für die eine förderungsrelevante Erosionsgefährdung durch Wind ermittelt wurde, durch die Einbeziehung der DOM- Daten von Acker-Feldblöcken von 6040 (rd ha) auf 350 (2900 ha). Hauptursache hierfür ist die präzise und hochauflösende Repräsentation winderosionshemmender Objekte wie Vegetation (inklusive Kleinvegetation) und von Bauwerken durch das DOM. Konsequenzen mit sich bringen, weshalb Geobasis NRW die Herstellung der Geobasisdaten einer ständigen Qualitätskontrolle unterzieht und vorhandene Optimierungspotentiale im Rahmen der vorhandenen Ressourcen bestmöglich ausnutzt. Dies geschieht im Einklang mit dem gesetzlichen Auftrag für die Landesvermessung, so effizient wie möglich flächendeckend aktuelle, homogene und hochgenaue Geobasisdaten im Zuge der Daseinsvorsorge zu erheben, aufzubereiten, vorzuhalten und Staat und Gesellschaft bereitzustellen. 4 Fazit Mit dem genanntem Beispiel werden die Notwendigkeit, die Bedeutung und der Nutzen qualitativ hochwertiger Geobasisdaten, hier der Amtlichen topographischen Höheninformationen, besonders deutlich. Mangelhafte Planungsgrundlagen haben hier mitunter empfindliche wirtschaftliche Konsequenzen auch für augenscheinlich Unbeteiligte. Dies wird in vielen Bereichen deutlich, in denen Geobasisdaten der Landesvermessung verwendet werden. Eine Vielzahl raumbezogener Planungs- und Entscheidungsprozesse erfordert dreidimensionale Geodatengrundlagen, um zu einem präzisen und qualifizierten Ergebnis zu gelangen. So spielt die dritte Dimension beispielsweise bei der Standortplanung im Bereich der Versorgungsnetzinfrastruktur eine gewichtige Rolle. Optimale Ergebnisse bei der Standortplanung von Funknetztürmen, der Anlage von Versorgungsleitungen in bewegtem Gelände, bei Sichtbarkeitsanalysen bei Großbauprojekten, bei der Planung von Lärmschutzanlagen und Abstandflächen sind ohne ein zugrunde liegendes dreidimensionales Geländemodell mit hoher Auflösung und Präzision nicht möglich. Die Landesvermessung leistet folglich mit der Bereitstellung der Geobasisdaten einen wichtigen Beitrag zur Vermeidung ökonomischer und ökologischer Nachteile für die Allgemeinheit, was aber auch die Notwendigkeit einer hohen Aktualität und Qualität der Geobasisdaten bedingt. Eine Verzögerung bei der Produktion dieser Daten kann - wie gezeigt empfindliche Carsten Himpler Hans Bruno Euteneuer Bezirksregierung Köln Dezernat 72 Muffendorfer Straße Bonn carsten.himpler@bezreg-koeln.nrw.de hans-bruno.euteneuer@bezreg-koeln.nrw.de 34 : NÖV NRW 2/2010

43 Produktion und Fortführung der topographischen 3D-Gebäudestrukturen NRW Michael Lämmel-Klevenhaus 1 Einleitung Die Motivation für die Überlegung, ein landesweites dreidimensionales Modell von Gebäudestrukturen im LOD 1 (Level of Detail) für Nordrhein-Westfalen zu schaffen, basiert auf der im Jahr 2002 von der Europäischen Union verabschiedeten Richtlinie über die Bewertung und Bekämpfung von Umgebungslärm und der Erweiterung des Bundesimmissionsschutzgesetzes auf nationaler Ebene. In NRW hat das Ministerium für Umwelt und Naturschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz (MUNLV) die Federführung für die Umsetzung der Lärmkartierung. Eine Machbarkeitsstudie für die Erzeugung der 3D-Daten in Zusammenarbeit mit der Universität Bonn ergab, unter der Prämisse der Wirtschaftlichkeit, die zentrale Ableitung und Bereitstellung des benötigten 3D-Modells durch die Landesvermessung NRW. Ende 2006 wurden die ersten Daten produziert und der für die erste Stufe der Lärmkartierung benötigte Datenbestand wurde dem MUNLV Anfang 2007 fristgerecht zur Verfügung gestellt. Da das Gebäudemodell gleichzeitig in die offizielle Produktpalette der Landesvermessung (Geobasis NRW der Bezirksregierung Köln) integriert wurde, erfolgte anschließend die Berechnung der gesamten Landesfläche, die Ende 2007 abgeschlossen wurde. 2 Ausgangsdaten Die Produktion der 3D-Gebäudestrukturen findet ausschließlich auf Basis vorhandener Datensätze statt. Eine spezielle Datenerhebung findet nicht statt. Da Geobasis NRW bei allen in die Berechnung einfließenden Daten datenhaltende Stelle ist, kann jederzeit auf den aktuellsten Datenbestand zugegriffen werden. Im Einzelnen sind das Gebäudedaten, Daten des Digitalen Gelände- sowie des Digitalen Oberflächenmodells und Adressdaten. 2.1 Gebäudedaten Angestrebt für das Modell war ein möglichst vollständiger Gebäudebestand des ganzen Landes. Da Geobasis NRW einen jährlich aktualisierten Sekundärdatenbestand der Katasterdaten vorhält, stellen diese Daten die optimale Grundlage für die Erzeugung von 3D- Gebäudestrukturen da. Das Geodatenzentrum stellt die Gebäudedaten der Folien 011 sowie 084 (nicht katastermäßig eingemessene Gebäude) und 086 (Objekte der topographischen Landesaufnahme) im EDBS- Format, katasteramtsbezirksweise im Zuschnitt UTM-Kilometerquadrat zur Verfügung. Ein Gebäude wird in der UTM-Kachel berechnet, in die seine Objektkoordinate fällt. Ergänzt werden die Gebäude um den Gebäudedatenbestand, der für das Datenmodell des Basis-DLM erfasst wurde. So sind ca. 95 % des Bestandes in NRW berücksichtigt. Die Gebäudegrundrisse werden in ungeneralisierter Form, bereinigt um ihre Ausgestaltung, verwendet. 2.2 Digitales Geländemodell (DGM) Für die Verschneidung der Gebäudegrundrisse mit der Geländeoberfläche wird das DGM 10 verwendet. Hierbei handelt es sich um ein regelmäßiges Gitter höhenmäßig bestimmter Punkte mit 10 m Gitterweite. Dieser Datenbestand wird bei Geobasis NRW kontinuierlich auf dem laufenden gehalten und liegt intern in einer blattschnittfreien Rasterdatenbank (URA) vor. Die Daten stehen im TIFF-Format bereit. : NÖV NRW 2/

44 2.3 Digitales Oberflächenmodell (DOM) Zur Ermittlung der Gebäudehöhen werden die Daten des DOM (Digitales Oberflächenmodell) verwendet. Anwendung finden die Rohdaten der vorhandenen Laserbefliegungen. Aus den im Baukastensystem (Datenhaltungssystem für DGM und DOM) vorliegenden Laserrohdaten sind für die Ableitung der Gebäudestrukturen die herausgefilterten Nichtbodenpunkte (Last-Puls-Nichtboden) prädestiniert. Die Daten stehen im ASCII-Format zur Verfügung. Ab 2010 sind für das ganze Land flächendeckend Laserscandaten der unterschiedlichsten Punktdichte verfügbar. 2.4 Adressdaten Um die Gebäude mit den benötigten Adressen zu versehen, bietet sich die Verwendung der bei Geobasis NRW ebenfalls vorgehaltenen Hauskoordinaten (HK) an. Diese werden ebenfalls kilometerquadratweise in UTM aus der zentralen Datenbank im Format CSV (Comma Separatet Value) bereitgestellt. 3 Technische Realisierung und Produktion 3.1 Systemarchitektur Das von Geobasis NRW erzeugte Gebäudemodell hatte von Anfang an den Anspruch auf Flächendeckung. Das bedeutete die Ableitung von ca. 8 Millionen Klötzchen aus den Grundlagendaten. Diese große Anzahl impliziert die Erfordernis eines hohen Automatisierungsgrades, da eine Produktion in der angestrebten Zeit nur über Prozesse gewährleistet werden kann, die vollkommen automatisiert ablaufen. Es war also eine Produktionsumgebung zu schaffen, die für jede Berechnungseinheit die erforderlichen Aufbereitungen der Ausgangsdaten gewährleistet, die Ableitung der Gebäudestrukturen realisiert sowie erforderliche Metadaten und Daten zur Qualitätssicherung gewinnt und in sinnvoller Form vorhält. Abb. 1: Systemarchitektur des Gebäudestrukturprozesses 36 : NÖV NRW 2/2010

45 Das System besteht aus 4 Komponenten, einer Steuerungsprozedur, die in der Script- Sprache TCL/TK entwickelt wurde, einem Pool von FME-Workbench-Verfahren (Feature Manipulation Engine), einem Pool von Programmen, die die Ausgangsdaten vorprozessieren, sowie einer Steuerungs- und Verwaltungsdatenbank die in PostgreSQL realisiert wurde. Die zu berechnenden Kacheln werden über eine graphische Oberfläche in die Berechnung eingestellt. Den gesamten weiteren Produktionsablauf übernimmt die Steuerungsprozedur. Sie kommuniziert ständig mit der Datenbank. Je nach bereitstehenden Ausgangs- und Zwischendaten werden die einzelnen Produktionstools gestartet. 3.2 Vorprozessierung der Ausgangsdaten Die Daten des DGM 10 und des DOM werden kilometerquadratweise in UTM aufbereitet. Jede Kachel wird mit einem 200 Meter breiten Saum versehen. Das gewährleistet, dass auch für Gebäude, die über eine Kachel hinausreichen, entsprechende Daten zur Bestimmung der Dach- und Grundflächenhöhen zur Verfügung stehen. Die DOM-Daten durchlaufen zusätzlich zwei Filterungen. In einer 200 m umsäumten Berechnungskachel in UTM können in höchster Punktdichte bis zu 6 Millionen Laserpunkte (4 Punkte pro qm) liegen. Da diese Punktanzahl sich extrem auf die Performance des Produktionsprozesses auswirkt, wurde durch Testreihen ermittelt, dass bei einer Punktdichte von 1 Punkt auf 2 qm bereits eine zuverlässige Aussage über die Gebäudehöhe in LOD 1 gemacht werden kann und eine höhere Punktdichte die Genauigkeit nicht signifikant steigert. In einem weiteren Filter werden die Laserpunkte, die außerhalb von Gebäuden liegen, gefiltert, da sie für die Ermittlung der Gebäudehöhen überflüssig sind und sich negativ auf die Performance auswirken. 3.3 Produktionsablauf Die Landesfläche ist in quadratkilometergroße Berechnungskacheln eingeteilt. In diesem Zuschnitt werden auch die Ergebnisdateien produziert. In einem ersten Produktionsschritt werden dabei die Grundrissdaten mit den Adressdaten verschnitten. Jedes Gebäude bekommt eine eindeutige lebenslange UUID (Universally Unique Identifier) zugewiesen (siehe auch Abschnitt 4). Multiple Adressen werden in einem extra SHAPE-File abgelegt. Die Verknüpfung mit dem Stammfeature erfolgt über die eindeutige UUID. Außerdem wird bei jedem Gebäude die im Kataster nachgewiesene Nutzung abgelegt. Nebengebäude (laufende Nummer 2 bis n im Gebäudekennzeichen) bekommen die Adresse des entsprechenden Hauptgebäudes zugewiesen. Im zweiten Produktionsschritt erfolgt die Höhenbearbeitung. Zur Ermittlung der Grundrisshöhe wird der niedrigste Schnittpunkt des Grundrisses mit dem Gelände ermittelt und diese Höhe jedem Gebäudepunkt als Höhenwert zugeordnet. Damit entsteht eine waagrechte Ebene, die immer gleich oder niedriger der Erdoberfläche ist. Damit ist gewährleistet, dass es keine schwebenden Gebäude gibt. Zur Bestimmung der Dachhöhen werden verschiedene Quellen herangezogen. An erster Stelle steht die Ermittlung aus Laserdaten. Die Laserdaten werden mit den um die Genauigkeit der Laserpunkte geschrumpften Gebäudegrundrissen verschnitten. Aus den eingefangen Punkten wird für jedes Haus die Medianhöhe ermittelt. Die Medianhöhe hat sich als günstige Methode erwiesen, um Ausreißer nach oben (Äste) und unten (Gebäuderand) zu eliminieren. Sind keine Laserdaten vorhanden oder liegen sie für einzelne Gebäude nicht vor, wird versucht, auf Stockwerksangaben zurückzugreifen. : NÖV NRW 2/

46 Diese Angaben werden aus den Katasterdaten bezogen und den Gebäuden als Attribute zugeordnet. Die Anzahl der Vollgeschosse wird dann mit einer angenommenen Geschosshöhe von 3,20 m multipliziert. Wo keines dieser Verfahren möglich ist, werden für die Gebäude Standardhöhen vergeben. Die Gebäude erhalten in der Regel eine Höhe von 9 m. Ausnahmen bilden Gebäude mit einer Grundfläche von weniger als 25 qm sowie untergeordnete Gebäude (z. B. Garagen und Gartenhäuser), die in einer Liste der untergeordneten Gebäuden vorgehalten werden. Diese erhalten eine Gebäudehöhe von 3 m. Zum Abschluss wird geprüft, ob sich alle Gebäudedachecken oberhalb des DGM befinden und das Gebäude damit nicht im Boden versinkt. Sollte das der Fall sein, wird das Dach über Bodenniveau angehoben. Der Status der Gebäudehöhenermittlung wird dann auf angepasste Höhe gesetzt. Der letzte Produktionsschritt beinhaltet die Ermittlung der Fortführungsdaten. Die Ermittlung der Fortführungsinformationen stellt ein ungleich größeres Problem dar als die Ermittlung der Grundriss- und Dachhöhen. Unter Punkt 4 wird die Fortführung der Daten ausführlich behandelt. Die Ergebnisse der FME Workbench-Kette werden in folgenden Formaten abgespeichert: : SHAPE-Format : CityGML-Format : PostGIS-Datenbank Im FILE-orientierten SHAPE-Format werden in Dateien die Gebäudestrukturen mit ihren Attributen abgelegt. Die multiplen Adressen sowie die Information über untergegangene Gebäude liegen jeweils in zusätzlichen SHAPE-Files vor. Die Adressen sind durch die Objektkoordinate verortet und über die UUID mit dem Gebäude verknüpft. Im CityGML-Format sind die Gebäude inklusive ihrer weiteren Adressen in ebenfalls Dateien abgelegt. Die PostGIS-Datenbank enthält eine Tabelle, in der alle Gebäudestrukturen mit Attributen abgelegt werden. In einer weiteren Tabelle werden die multiplen Adressen geführt; die Verknüpfung erfolgt über die UUID. In einer dritten Tabelle werden die jeweils zur Vorjahresberechnung ermittelten untergegangenen Gebäude vorgehalten. 4 Fortführung der Daten Die Katasterverwaltung liegt in NRW in der Zuständigkeit der Kreise und kreisfreien Städte. Aus diesem Grund gibt es auch keine katasterbezirksübergreifenden eindeutigen Identifizierungsmöglichkeiten für einzelne Objekte wie zum Beispiel eine eindeutige Gebäude-ID. Die Idee, das Gebäudekennzeichen als eindeutigen Identifier zu verwenden, musste aus diesem Grund verworfen werden. Dazu kam das Problem, dass die Gebäudekennzeichen innerhalb eines Katasterbezirks auch nicht immer eindeutig sind und zum Teil gar nicht geführt werden. Als eindeutiger Identifier wurde jedem Gebäude eine mit der FME automatisch erzeugte UUID zugewiesen. Diese ID behält das Gebäude während seines gesamten Lebensintervalls. Eine Änderung der ID ist nicht vorgesehen, sondern nur ihr Untergang. Das ist unumgänglich, da Nutzer der Gebäudestrukturen in der Lage sein müssen, ihre Veredelungsdaten auch auf einen fortgeführten Datenbestand aufsetzen zu können. Da die UUID im Berechnungsprozess zufällig vergeben wird, erhält ein Gebäude bei der Neuberechnung jedes Mal eine neue UUID. Der Abgleich der Gebäude aus dem Liegenschaftskataster erfolgt dann über einen Geometrievergleich. Erst hierbei kann festgestellt werden, inwieweit sich das Gebäude in der geometrischen Lage verändert hat, und ob die alte UUID weiterlebt oder untergeht: : Eine ID, und damit auch das Gebäude, gehen unter, wenn es im Datenbestand des Liegenschaftskatasters nicht mehr vorkommt. 38 : NÖV NRW 2/2010

47 : Eine ID, und damit auch das Gebäude, gehen unter, wenn seine Geometrie mit der des neuen Gebäudes weniger als 80 % überlappt. Weil die Änderung des Urgebäudes in diesem Fall erheblich ist, wird das Gebäude als Neubau betrachtet. Abbildung 2 verdeutlicht dies: : Gebäude 1: Das Gebäude bekommt die Fortführungskennung Neu ; weniger als 80 % der Grundflächen überlappen; eine neue ID wird vergeben. : Gebäude 2: Das Gebäude bekommt die Fortführungskennung Geometrieänderung ; die ID wird beibehalten. : Gebäude 3: Das Gebäude ist unverändert; die ID wird beibehalten. Alle weiteren attributiven sowie geometrischen Änderungen führen zu keiner Änderung der ID, sondern werden beim Objekt als Fortführung gekennzeichnet. Es wird erwartet, dass mit der anstehenden Einführung von ALKIS landesweite eindeutige ID s geliefert werden, so dass der komplizierte Prozess des Geometrievergleichs künftig entfallen kann. 4.1 Startpunkt der Berechnung Die Fortführung der Daten erfolgt jährlich. Sobald das UPDATE des Sekundärdatenbestandes aus dem Liegenschaftskataster abgeschlossen ist, startet die landesweite Neuberechnung der Gebäudestrukturen. Die Dauer der flächendeckenden Berechnung lässt sich zurzeit mit ca. 3 Monaten angeben. Hierbei werden verarbeitet: : ca. 8 Mio. Gebäude aus dem Liegenschaftskataster : ca. 4 Mio. Hauskoordinaten : ca. 512 Mio. Punkte des DGM 10 : ca. 21 Mrd. Laserpunkte : (Nichtbodenpunkte) : ca. 8 Mio. Gebäudestrukturen aus Vorjahr 4.2 Fortführungskonzept am Beispiel der Lärmdatenbank Als Beispiel für das Fortführungskonzept einer externen Datenbank sei hier kurz das Konzept zur Fortführung der Lärmdatenbank bei IT.NRW erläutert. Aus der bei Geobasis NRW geführten Post- GIS-Gebäudedatenbank werden für die veränderten, neuen und untergegangenen Gebäude XML-Scripte abgeleitet, die update-, insertund delete-anweisungen für die Empfängerdatenbank enthalten. Die Scripte werden per Internet über einen WFS-T (Web Feature Service Transactional) an die Datenbank geschickt. In Abbildung 3 erfolgt dies zum Beispiel mit dem von der Universität Bonn entwickelten Aristoteles-Viewer. Abb. 2: Vergleich von Neu- (grün) und Altbestand (schwarz) : NÖV NRW 2/

48 Abb. 3: Fortführungskonzept 5 Qualität und Qualitätssicherung 5.1 Qualität Die Gebäudestrukturen können als automatisch abgeleiteter Datenbestand nur maximal die Genauigkeit widerspiegeln, die auch die Basisdaten haben. Kann bei dem DGM von einer, aufgrund eines immer homogeneren Grunddatenbestandes, gleichbleibenden Genauigkeit der Daten und damit auch der abgeleiteten Grundrisshöhen ausgegangen werden, stellt sich das bei den Klötzchenhöhen anders dar. : Die Gebäude sind gemessen an der Qualität des Liegenschaftskatasters vollzählig, lagerichtig und eindeutig erfasst. : Die Prioritäten der Dachhöhenbestimmung sind korrekt gesetzt. : In der gemeinsamen Visualisierung von 3D-Gebäudestrukturen, DGM 10 und Orthophoto entsteht ein plausibler Gesamteindruck. Hierfür werden Laserdaten unterschiedlichster Genauigkeit und Punktdichte herangezogen. Gleichzeitig kann es sein, dass Gebäude nicht durch Laserdaten abgedeckt werden. In diesen Fällen wird auf Stockwerksangaben oder Standardhöhen zurückgegriffen. Beide basieren auf Schätzwerten und kommen der Realität nur bedingt nahe. Daraus abgeleitet hat sich Geobasis NRW folgende Ziele für die Qualitätssicherung gesetzt: Abb. 4: 3D-Gebäudestrukturen von Bonn-Poppelsdorf inklusive DGM und Orthophoto 40 : NÖV NRW 2/2010

49 5.2 Qualitätssicherung Das Produktionsziel ist die Schaffung eines landesweiten, flächendeckenden Datenbestandes für 3D-Gebäudestrukturen. Das stellt an die Qualitätssicherung hohe Anforderungen. Da sich eine visuelle Kontrolle bei der Fülle der Daten nur auf Stichproben begrenzen kann, müssen Automatismen geschaffen werden, die sicherstellen, das die unter Abschnitt 5.1 genannten Qualitätsziele auch tatsächlich erreicht werden. Der gesamte Prüfalgorithmus teilt sich in zwei unterschiedliche Prüfzweige: : flächenhafte Prüfung : stichprobenartige Prüfung Bei der flächenhaften Prüfung werden für jede Berechnungskachel die während des Berechnungsvorganges ermittelten und in der Steuerungsdatenbank abgelegten Kennzahlen mittels Prüfprozeduren ausgewertet. Hierbei werden auffällige Kacheln, bei denen die Kennzahlen nicht schlüssig sind oder bestimmte Grenzwerte übersteigen, gemeldet und einer detaillierteren Betrachtung unterzogen. Im Einzelnen sind das: : prozentuale Anzahl der Gebäude mit Adressen : prozentuale Anzahl der Gebäude ohne Gebäudekennzeichen : Anzahl der Gebäude mit Höhenermittlung aus Laserdaten, Stockwerksdaten oder Standardhöhen : Vollständigkeit der Gebäude Zusätzlich werden landesweit alle Gebäude ermittelt, die eine relative Gebäudehöhe über 70 m haben. Diese werden mit einer Sollliste abgeglichen und im Zweifelsfall visuell geprüft. Die stichprobenartige Prüfung beinhaltet die visuelle Überprüfung von ausgewählten Berechnungskacheln aus allen Katasteramtsbezirken. Diese wird durchgeführt mit dem Programmsystem LandExplorer. Das Gebäudemodell, das verwendete Geländemodell sowie das Orthophoto werden zusammen dargestellt und wie oben erwähnt auf einen plausiblen Gesamteindruck hin überprüft. Abb. 5: fehlerhaft ermittelte Gebäudehöhen durch Wasserdampf eines Heizkraftwerkes Abb. 6: ein fehlerhaftes DGM führt zu fliegenden Gebäuden : NÖV NRW 2/

50 Die Abbildungen 5 und 6 zeigen verschiedene fehlerhafte Datenprozessierungen, die durch den beschriebenen Prüfprozess aufgedeckt wurden. Abschließend bleibt zur Qualitätssicherung noch zu sagen, dass durch die vollautomatische Produktion und die aufgrund der Vielzahl an Gebäudestrukturen eingeschränkten Prüfmöglichkeiten letztendlich immer ein gewisser Prozentsatz an fehlerhaften Ergebnissen toleriert werden muss. 6 Umstellung auf UTM / ETRS89 Nachdem die Berechnungen 2006 bis 2008 im Abbildungssystem Gauß-Krüger vorgenommen wurden, erfolgt mit der aktuellen Neuberechnung die Umstellung auf UTM / ETRS89. Da die Höhendaten schon in UTM vorliegen, werden nur die Gebäude aus dem Liegenschaftskataster transformiert. Diese Umrechnung wird mit dem BETA2007-Ansatz des Landes NRW durchgeführt. Eine Berechnung in Gauß-Krüger und anschließendes Transformieren nach UTM hätte zur Folge gehabt, dass Gebäudestrukturen und DGM in der Lage und Höhe nicht mehr kompatibel gewesen wären. Ebenso wird für den Abgleich mit der Vorjahresberechnung diese nach UTM umgerechnet, um Informationen über die Fortführung zu gewinnen. Nach erfolgter Umstellung der Katasterdaten nach ALKIS wird dieser Transformationsschritt entfallen. 7 Beschluss der ADV zum 3D- Gebäudemodell Die Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) hat beschlossen, 3D-Gebäudemodelle bundesweit flächendeckend aufzubauen. Hierbei heißt es: : Das AAA-Gebäudemodell mit LoD 1 soll ab dem Jahr 2013 bundesweit zur Verfügung stehen. : Für das Gebäudemodell mit LoD 2 erfolgt anschließend eine terminliche Präzisierung für eine bundesweite Verfügbarkeit. Dazu wird nun ein AdV-Fachschema 3D- Gebäudemodelle entwickelt, welches als Standard für alle weiteren 3D-Stadtmodellanwendungen verwendet werden soll. Die 3D- Modelle sollen konform zum AAA-Datenmodell erzeugt werden und stellen eine Schnittmenge aus dem AAA-Modell und dem CityGML- Schema dar. Die zu diesem Thema eingesetzte Projektgruppe sieht eine zwischenzeitliche Führung und Bereitstellung in CityGML sowie die Abgabeformate CityGML 1.0 und SHAPE vor. Die Informationen für die vorgesehenen generischen Attribute, : Datenquelle Dachhöhen, : Datenquelle Lage, : Datenquelle Bodenhöhe, : Bezugspunkt Dach, sind im Datenbestand von Geobasis NRW flächendeckend vorhanden, außerdem weitere Attributangaben, wie : Gebäudefunktion, : Stockwerksangaben, : Adressdaten, : Gebäudehöhe. Eine Anpassung des Datenmodells an den AAA-Standard ist soweit ohne Probleme möglich. Auch die Objekt-ID würde über den notwendigen Geometrievergleich bei der Fortführung an die in der GeoInfoDok definierten und im AAA-Schema geführten UUID angepasst. Nach einer vollständigen Übernahme der UUID wäre auch bei der Fortführung kein Abgleich mehr über die Geometrie nötig, da die UUID landesweit eindeutig ist und die Gebäude damit eindeutig definiert sind. 8 Fazit Die im Jahre 2006 begonnene Ableitung eines einfachen Gebäudemodells aus vorhandenen Geobasisdatenbeständen hat sich in vollem Umfang bewährt. 42 : NÖV NRW 2/2010

51 Die Ableitung erfolgt vollautomatisch und erzeugt mit vertretbarem Aufwand einen aktuellen Datenbestand, der aufgrund seiner Fülle an Informationen für vielerlei Auswertungen einsetzbar ist. Die als Produkt Gebäudestrukturen im DGM von Geobasis NRW bereitgestellten Daten sind landesweit in einem (mehr oder weniger) homogenen Datenbestand in mehreren Datenformaten verfügbar. Auch die Entscheidung, als Abgabeformat das zu Beginn der Entscheidung noch diskutierte CityGML-Format zu bevorzugen, hat sich als richtig erwiesen. Inzwischen ist CityGML vom Open Geospatial Consortium als internationaler Standard für Gebäudemodelle verabschiedet worden. Geobasis NRW wird den Produktionsprozess weiterhin im Rahmen seiner Aufgaben an die Bedürfnisse der Nutzer anpassen und die Daten so aktuell und genau wie nötig und möglich bereitstellen. Im Bezug auf den genannten ADV-Beschluss zum 3D-Gebäudemodell lässt sich feststellen, dass der für 2013 avisierte flächendeckende Aufbau mit AAA-konformen 3D-Daten in LOD 1 durch das Land Nordrhein-Westfalen bereits jetzt realisiert ist. Der neuste Datenbestand wird ab April 2010 zur Verfügung stehen. Literaturangaben ADV: Ergebnisse der PG 3D-Gebäudemodelle vom CityGML: Heitmann, Stephan: Digitales Geländemodell mit Gebäudestrukturen - Das 3D-Gebäudemodell des LVermA NRW, NÖV NRW 1/2007 MUNLV: Rechtsgrundlagen und umfassende Information zum Thema Lärmkartierung auf Michael Lämmel-Klevenhaus Bezirksregierung Köln Dezernat 72 Muffendorferstraße Bonn michael.laemmel@bezreg-koeln.nrw.de : NÖV NRW 2/

52 Informationsveranstaltungen INSPIRE-Umsetzung in NRW für Kommunen Stefan Sandmann, Frank Robens und André Caffier 1 Ausgangslage Mit der Richtlinie 2007/2/EG des Europäischen Parlaments und des Rates zur Schaffung einer Geodateninfrastruktur in der Europäischen Gemeinschaft (INSPIRE-Richtlinie) wurde im Jahr 2007 ein Instrument geschaffen, um den Zugang zu und die Nutzung von Geodaten für Bürgerinnen und Bürger, Verwaltung sowie Wirtschaft zu vereinfachen. In NRW wurde die Richtlinie mit dem Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen (Geodatenzugangsgesetz GeoZG NRW) Anfang 2009 frühzeitig in Landesrecht überführt [Birth, Caffier 2010]. Die aus diesen Normen erwachsenden Pflichten für öffentliche Stellen sind beträchtlich und eng terminiert: Bereits Ende 2010 müssen die geodatenhaltenden Stellen von Land und Kommunen ausgewählte Metadaten bereitstellen. In 2009 startete die Geodateninfrastruktur Deutschland (GDI-DE) eine erste Betroffenheitsabfrage in den Bundesländern zu den Themen des Annex I der INSPIRE-Richtlinie. In Nordrhein-Westfalen wurde diese Abfrage von der Geschäftsstelle des Interministeriellen Ausschusses für den Aufbau der GDI.NRW (Gst. IMA GDI.NRW) begleitet und über den IMA GDI.NRW innerhalb des Landes verteilt. Neben Vertretern sämtlicher Ressorts sind im IMA GDI.NRW die kommunalen Spitzenvertreter eingebunden, so dass die Abfrage bis in sämtliche Kommunen weitergeleitet werden konnte. Die Rückmeldungen in Deutschland und auch in Nordrhein-Westfalen waren gering und konnten erst nach einer zweiten, gezielteren Abfrage durch die Gst. IMA GDI.NRW sichtbar verbessert werden. Das Ergebnis zeigte, dass die Informationen zum GeoZG NRW und entsprechend der INSPIRE-Richtlinie nicht ausreichend in allen Verwaltungsebenen kommuniziert oder nicht an die richtigen Stellen weitergeleitet worden sind. Gerade mit Blick auf die engen zeitlichen Vorgaben haben sich daraufhin das Innenministerium NRW als das für den Aufbau der GDI.NRW zuständige Ministerium und die Gst. IMA GDI.NRW mit den kommunalen Spitzenvertretern geeinigt, gemeinsam die Kommunen in NRW umfassend zu informieren und damit aktiv in den INSPIRE-Prozess einzubinden. Neben der reinen Informationsvermittlung war es erklärtes Ziel, das direkte Gespräch mit den Kommunen zu suchen, um deren Erfahrungen und Meinungen in die weiteren Arbeiten einfließen zu lassen. Darüber hinaus sollten neben den technischen insbesondere die politischen Entscheidungsträger informiert werden. Nach Abwägung verschiedener Möglichkeiten entschloss man sich letztlich, zeitnah Informationsveranstaltungen für sämtliche Kommunen in Nordrhein-Westfalen anzubieten. Das Land bot daraufhin an, die weitere Organisation zu übernehmen, um damit gleichfalls zum Ausdruck zu bringen, dass es den Aufbau der GDI aktiv begleitet. 2 Organisation der Veranstaltungen Da sowohl fachliche als auch politische Vertreter der Kommunen zu informieren waren, musste kalkulatorisch von ca. 800 Personen ausgegangen werden. In der Folge wurden mit freundlicher Unterstützung der Bezirksregierungen (neben den Hausspitzen vornehmlich die Dezernate 31.2, zuständig für das Liegenschaftskataster) fünf Informationsveranstaltungen im März 2010 organisiert. 44 : NÖV NRW 2/2010

53 Bezirksregierung Detmold Bezirksregierung Münster Bezirksregierung Düsseldorf Bezirksregierung Arnsberg Bezirksregierung Köln Um den politischen und fachlichen Zielen gerecht werden zu können, wurde das Programm entsprechend zusammengestellt: Vormittag (politisch) Begrüßung durch die Bezirksregierungen Begrüßung durch einen kommunalen Spitzenvertreter INSPIRE-Richtlinie und Geodatenzugangsgesetz NRW Praktische Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in NRW INSPIRE-Umsetzung im kommunalen Bereich - Stand und Perspektiven Diskussion Nachmittag (technisch) Die erste Hürde: Metadaten 2010 IT-Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie in der Landesverwaltung Kommunale Best-Practice-Beispiele Abschlussdiskussion und Ausblick Das detaillierte Programm ist unter abgelegt. Dabei sollten neben Vertretern des Landes gerade auch Kommunalvertreter aus den Regierungsbezirken ihre bisherigen Kenntnisse und Erfahrungen einbringen. Insgesamt kamen rd. 380 Teilnehmer aus 180 Behörden zu den Veranstaltungen. 77 % der Kreise und kreisfreien Städte waren vertreten. Das hängt unter anderem damit zusammen, dass die dort ansässigen Katasterbehörden als geodatenhaltende Stellen unmittelbar von INSPIRE betroffen sind. Hingegen wurden nur knapp 22 % der kreisangehörigen Gemeinden registriert. Die mangelnde Beteiligung mag unter anderem daran liegen, dass diese Kommunen bislang eine Betroffenheit von INSPIRE nicht erkennen konnten oder aber sich durch ihre Katasterbehörden oder auch Rechenzentren hinreichend vertreten sahen. Mit etwas mehr als einem Viertel der Teilnehmer waren politische Entscheidungsträger anwesend. Diese doch eher niedrige Anzahl lässt darauf hoffen, dass man hier dem technischen Vertreter die Einschätzung der Notwendigkeit weiterer Maßnahmen anvertraut. Die INSPIRE-Vorkenntnisse der Teilnehmer waren sehr verschieden, so dass in den Vorträgen versucht wurde, Laien und Experten hinreichend zu informieren. Das gleiche, heterogene Bild bot sich ferner bei den Teilnehmern im Vorfeld gestellten Fragen zur Akzeptanz von INSPIRE, derzeitigen Umsetzungsständen, möglichen Kooperationen oder bereits erfolgten Softwarebeschaffungen. 3 Durchführung der Veranstaltungen Die erste Veranstaltung wurde vom dortigen Moderator mit der Frage eröffnet, ob INSPIRE als Chance oder Schikane zu verstehen sei. Diese Frage konnte in allen Veranstaltungen zu Gunsten von INSPIRE beantwortet werden. INSPIRE ist die Chance, alle diejenigen mitzunehmen, die man bislang im GDI-Prozess nicht überzeugen konnte!, sagte beispielsweise ein Vortragender der Kommunen. Abb. 1: Auditorium der Veranstaltung in Düsseldorf, Der Detmolder Regierungsvizepräsident Anton Schäfers und die Kölner Regierungsvizepräsidentin Ulrike Schwarz betonten zudem die : NÖV NRW 2/

54 zukunftsweisende Bedeutung der Geodaten und forderten die Kommunen auf, die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie nachdrücklich voranzutreiben: Öffnen Sie sich dem Thema; machen Sie mit! In den fünf Veranstaltungen zeigten vor allem die kommunalen Beiträge die Notwendigkeit einer Standardisierung und Harmonisierung von amtlichen Geo- und Metadaten und deren interoperabler und dienstebasierter Bereitstellung über einen zentralen Knoten als Zugang zum elektronischen Netzwerk. In Nordrhein- Westfalen wird dieser Knoten zentral durch das Geoportal.NRW bereitgestellt, während im kommunalen Umfeld eigene Portale - auch in Zusammenarbeit mit anderen Kommunen - entwickelt werden. : Kontroll- und Berichtswesen für die INSPIRE-Umsetzung : Technisches Regelwerk bzw. INSPIRE- Durchführungsbestimmungen und - Technische Anleitungen : Zeitplan von INSPIRE wie zum Beispiel die Bereitstellung von Metadaten (erstmals zum ) : Betroffenheit der Kommunen nach GeoZG NRW : Bisherige Aktivitäten kommunaler Vertreter im INSPIRE-Prozess : Lösungsansätze zur Unterstützung der Kommunen zum Beispiel bei den Themen Adressen, Flurstücke und Schutzgebiete : Technische Infrastruktur des Landes beim Landesbetrieb IT.NRW : Wandel der IT von einer Fachlandschaft zu einer wissensfreien Anwenderlandschaft : Geoportal.NRW und GeoMIS.NRW : Pilotprojekt INSPIRE Fusion Center : Verschiedene praktische Beispiele : Mehrwerte von INSPIRE und der GDI Eine Darstellung der immerhin zehn Begrüßungsworte, fünf Moderationen und 14 unterschiedlichen Fachvorträge würde den jeweiligen Inhalten sicher nicht gerecht werden. An dieser Stelle sei daher auf die hinterlegten Vorträge unter verwiesen. Abb. 2: Auditorium der Veranstaltung in Arnsberg, INSPIRE ist in diesem Kontext als Zugpferd der bereits seit Jahren im Aufbau befindlichen Geodateninfrastruktur zu verstehen. Erstmals liegt eine gesetzliche Grundlage vor, die die Bereitstellung von 34 ausgewählten Themenfeldern europaweit standardisiert. INSPIRE ist zudem die erste europäische Richtlinie, die ihren Fokus auf die Bereitstellung amtlicher Geodaten richtet. Neben den kommunalen Beiträgen erläuterten die Fachexperten des Landes vornehmlich die folgenden Bereiche: : rechtlicher und organisatorischer Rahmen von INSPIRE, GeoZG NRW, IMA GDI.NRW und Geodateninfrastrukturen Kontrovers wurde bei nahezu allen Veranstaltungen die Frage der Betroffenheit der kreisangehörigen Gemeinden diskutiert. 4 Absatz 4 GeoZG NRW sieht die Geodaten dieser Verwaltungseinheiten dann als betroffen an, wenn eine rechtliche Vorschrift die Sammlung oder Verbreitung dieser gemeindlichen Daten - die unter die INSPIRE-Themen fallen - vorschreibt. Zur Klärung dieser Fragestellung einigten sich die kommunalen Spitzenverbände und das Innenministerium auf die Einrichtung einer Arbeitsgruppe, die sich kurzfristig zusammenfinden wird. Diese soll sich neben der Klärung der Betroffenheit ebenfalls Gedanken dazu machen, wie die für INSPIRE erforderlichen Vorgaben (zum Beispiel das jährliche Berichtswesen oder die Metadatenerfassung) in Musterentwürfen der breiten, kommunalen 46 : NÖV NRW 2/2010

55 Nutzergruppe zur Verfügung gestellt werden können. Unabhängig von der rechtlichen Betroffenheit wiesen die bereits GDI-erfahrenen Kommunen darauf hin, dass eine Beteiligung am INSPIRE- Prozess auch freiwillig sinnvoll ist, um den künftigen Anforderungen der internen und externen Nutzer amtlicher Geodaten gerecht werden zu können: Wer jetzt nicht anfasst, hat das Nachsehen. Neben kritischen Anmerkungen zu den mittlerweile umfassenden Regel- und Informationswerken wurde der Wunsch nach einer besseren Informationsvernetzung geäußert. Immerhin werden weite Teile der INSPIRE- Themen bei den Kommunen erhoben. Hier gilt es seitens der Kommunen in den kommenden Wochen sinnvolle Informationsstrukturen zu entwickeln, um die geodatenhaltenden Stellen zielgerichtet zu informieren, ohne sie dabei mit umfassenden Informationen zu belasten. Nach Information der kommunalen Spitzenvertreter sollen auch auf Bundesebene die Möglichkeiten einer informellen Koordinierungsstelle geprüft werden. In Nordrhein-Westfalen könnte die fachliche Bündelung zwischen Land und Kommunen über die Katasterbehörden erfolgen, da dort bereits ein hohes Maß an Geo- Kompetenz etabliert ist, zumal die Geobasisdaten des Liegenschaftskatasters INSPIRE- Themen betreffen. Darüber hinaus entstand der Wunsch, weitergehende Informationen zu erhalten, um das Thema INSPIRE in den eigenen Hausspitzen nachhaltiger platzieren zu können. Diesem Wunsch wird das Land auch weiterhin im Rahmen seiner Möglichkeiten (Veranstaltungen, Workshops, Internetangebote, Broschüren, Fachbeiträge, s, etc.) nachkommen und bietet besonders im Umfeld der Kommunen seine Unterstützung an. Weiterhin wird man Fragen zu den Themen Datenschutz, Rechtsverbindlichkeit der Geodaten, Kosten/Nutzen, Weiterentwicklungen des Standards oder zentrale Bereitstellungen be- ziehungsweise Entwicklungen diskutieren und einer Lösung zuführen müssen. Hier zeigen die bisherigen Kooperationen auf allen Verwaltungsebenen aber bereits heute zielgerichtete Lösungen auf. 4 Zusammenfassung und Ausblick Die fünf Informationsveranstaltungen zur INSPIRE-Umsetzung in NRW waren für die Kommunen - so die Rückmeldungen - eine ideale Plattform, sich einerseits konzentriert zu dem sehr komplexen Thema zu informieren und sich andererseits aktiv in den INSPIRE- Prozess einbringen zu können. Besonders hervorzuheben ist, dass sich Land und kommunale Spitzenvertreter gemeinschaftlich der Aufgabe und den Fragen gestellt haben. Den Kommunen konnte dadurch vermittelt werden, dass Ihre Belange hinreichend dort vertreten sind, wo die Umsetzung des GeoZG NRW und der INSPIRE-Richtlinie aktiv vorangetrieben wird. Neben den erforderlichen Investitionen für die INSPIRE-Umsetzung zeichnen sich bereits heute verschiedene Mehrwerte bei der ebenen- und grenzübergreifenden Erfüllung kommunaler und hoheitlicher Aufgaben ab. Das zeigten eindrucksvoll die bereits vorhandenen Geodateninfrastrukturen im Rahmen der kommunalen GDI-Initiativen. Diese Mehrwerte wurden auch durch die kommunalen Spitzenvertreter hervorgehoben. INSPIRE ist kein leichtes Thema - insbesondere unter dem Aspekt aktueller Haushaltssituationen und personeller Engpässe. Die teils gebündelte Aufgabenerfüllung zusammen mit der flächigen Information und gezielten Einbeziehung geodatenhaltender Stellen machen aber deutlich, dass der Aufbau einer Geodateninfrastruktur in Nordrhein-Westfalen auf dem besten Weg ist und sich die gewünschten Mehrwerte dadurch in naher Zukunft einstellen werden. : NÖV NRW 2/

56 5 Danksagung Dank sei an dieser Stelle an alle gerichtet, die die Informationsveranstaltungen durch Grußworte, Moderationen, Vorträge, Wortmeldungen oder Organisationsaufgaben begleitet haben. Besonderer Dank gilt den Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern der Gst. IMA GDI.NRW und der Dezernate 31.2 für die allgemeine Organisation. Stefan Sandmann Bezirksregierung Köln, Dezernat 74 Muffendorferstraße Bonn Literaturangaben BIRTH, K. und Caffier, A. (2010): Gesetz über den Zugang zu digitalen Geodaten Nordrhein-Westfalen (Geodatenzugangsgesetz - GeoZG NRW). NÖV NRW, Heft 1/2010, Düsseldorf. André Caffier Frank Robens Innenministerium NRW, Referat 32 Haroldstraße Düsseldorf andre.caffier@im.nrw.de frank.robens@im.nrw.de 48 : NÖV NRW 2/2010

57 Spuren früher Vermessungen in NRW Mittelalterliche Kirchen als Vermarkungen eines Festpunktfeldes Versuch einer Netzrekonstruktion Grundlagenvermessung im Mittelalter Georg Haasbach Anmerkungen des Schriftleiters Als Schriftleiter der NÖV bin ich nach reiflicher Überlegung zu dem Ergebnis gekommen, dass es sich in dem folgenden Beitrag von Herrn Haasbach zwar um ein Thema handelt, das sich nicht auf das amtliche Vermessungswesen bezieht, das aber das Interesse des Lesers für eine etwas abseits gelegene Thematik wecken dürfte, vielleicht aber auch zu der ein oder anderen Diskussion führt. Insofern habe ich mich für eine Veröffentlichung entschieden und hoffe, dass der Beitrag Ihr Interesse findet. Zum Inhalt selbst: Herr Haasbach hat bei der Betrachtung von Lage und Anordnung der mittelalterlichen Kirchen in rechtsrheinischen Gebieten eine netzartige Struktur entdeckt. Die Anordnung der Kirchen in Geraden wurde von ihm durch Transformationen überprüft. Er vermutet, dass dieses Netz mit Hilfe geodätischer Methoden entstand. Ob dies tatsächlich der Fall war, kann nach meiner Auffassung nicht mit letzter Sicherheit bewiesen werden; genauso wenig ist der Beweis des Gegenteils möglich. Untersuchungen der Abteilung 7 Geobasis NRW der Bezirksregierung Köln mit Hilfe des Programmsystems KAFKA haben ergeben, dass sich eine Signifikanz hinsichtlich einer systematischen Planung der Kirchenstandorte vorliegt und dies allein ist schon bemerkenswert genug. Es ist zu wünschen, dass der Beitrag von Herrn Haasbach zu weiteren kirchenhistorischen Recherchen führt. 1 Das Untersuchungsgebiet Beim Betrachten einer topografischen Karte 1: fiel mir eine scheinbar geradlinige Anordnung der romanischen Kirchen Neunkirchen, Much, Drabenderhöhe und Meinerzhagen auf. Neugierig geworden, beschaffte ich mir Koordinaten und rechnete Transformationen. Die Abweichungen aus den Geraden waren erstaunlich gering, so dass ich weiter recherchierte. Schon bald hatte ich die sich später bestätigende Vermutung, die Standorte der Kirchen ergäben ein Netz mit Zwischenpunkten in den Netzseiten. Daraufhin untersuchte ich insgesamt ein Gebiet, das im Westen begrenzt wird durch die Linie Sinzig-Bonn-Köln, im Norden durch die Linie Köln-Radevormwald-Altena-Winterberg, im Osten durch die Linie Winterberg-Bad Laasphe und im Süden durch die Linie Bad Laasphe-Sinzig. 2 Die Untersuchungsmethode 2.1 Feststellung von mittelalterlichen Kirchen und Suche nach Geraden Wegen des Alters der zuerst auffällig gewordenen Kirchen markierte ich in einer Karte zunächst die Kirchen, von denen ich annahm, dass ihr Standort im Mittelalter festgelegt wurde. Dabei orientierte ich mich zunächst an dem augenscheinlich romanischen Baustil der Kirchen und an einer Kartendarstellung aller Kirchen der Erzdiözese Köln um 1300 (Hegel, 1972). Ich bezog insgesamt etwa 290 Kirchen und Kapellen in meine Untersuchung ein. Es würde den Rahmen dieser Arbeit sprengen, wollte ich zur Entstehungszeit aller in die Untersuchung einbezogenen Bauwerke zuverlässige Angaben liefern. Hinsichtlich der Entstehungszeit kann ich daher Irrtümer nicht auszuschließen. Wegen der Vielzahl der gefundenen Auffälligkeiten dürfte die geodätische Kernaussage jedoch darunter nicht leiden. : NÖV NRW 2/

58 Für folgende nicht mehr erhaltene Kirchen musste ich deren Position erst rekonstruieren: Eitorf (Katasterunterlagen), Troisdorf (Müller, Karte S. 143), Uckerath (Fischer), Valbert (Hinweistafel) und Welschen-Ennest (Gmde. Kirchhundem). Ich benutzte zur Darstellung der Kirchen die digitale TOP 50 NRW Version 5 (siehe Anlage 3). Dann suchte ich nach Geraden und markierte sie in der Karte. Abb. 1: Punktdefinition am Beispiel St. Margaretha Neunkirchen 2.2 Punktdefinition und Ermittlung von Koordinaten Für die auf diese Weise innerhalb der Kartengenauigkeit auffällig gewordenen Geraden ermittelte ich anschließend für 222 Punkte mit Hilfe des GeoServers NW der Bezirksregierung Köln und des GeoPortals Rheinland-Pfalz die Koordinaten der beteiligten Kirchen. Dabei benutzte ich das 2. Gauß-Krüger-Meridianstreifensystem. Die Genauigkeit der hieraus zu entnehmenden Koordinaten liegt nach Auskunft der Bezirksregierung Köln für NRW im Bereich von ±1m. Die Koordinaten aus dem Gebiet des Landes Rheinland-Pfalz dürften etwas weniger genau sein, weil sie dort aus Orthophotos entnommen werden müssen. Für etwa 60 weitere Punkte begnügte ich mich mit der auffälligen Kartendarstellung in einer vergrößerten Karte 1: Die Koordinaten der Kirchen und Kapellen definierte ich in der Regel wie folgt: Von dem jeweiligen Grundriss der Kirchen schied ich zunächst alle die Bauteile als unbeachtlich ab, die nach ihrem Baustil und Erscheinungsbild nicht aus der Ursprungszeit der Errichtung stammen können. Danach ermittelte ich Koordinaten für den Punkt, den ich jeweils als Mitte des Baukörpers einschätzte. Er liegt bei den mehrschiffigen Kirchen stets im Mittelgang, bei Kapellen in der Mittelachse. Bezogen auf den gesamten Baukörper liegt er im Schnittpunkt der Diagonalen, den Turm mit einbezogen. Seine Lage hielt ich in je einer Skizze fest, wie in Abbildung 1 am Beispiel Neunkirchen dargestellt. Da die Skizzen alle vom Prinzip her gleich aufgebaut sind, sind hier nur diejenigen abgebildet, die von diesem Aufbau abweichen. Diese Ausnahmen sind im Abschnitt 4 beschrieben. Außerdem sind dort Punkte beschrieben, deren Identifizierung eine besondere Beschreibung erforderlich macht. Für etwa 20 % der Kirchen benutzte ich versuchsweise die vorhandenen TP-Koordinaten der Kirchtürme (Katasterabteilungen Rhein- Sieg-Kreis, Oberbergischer Kreis und Kreis Olpe) und steigerte die Rechengenauigkeit bis in den cm-bereich. Dabei zeigten sich in den Transformationen keine signifikanten Unterschiede zu den Berechnungen über die Bauwerksmitten, was dadurch erklärlich wird, dass bei einer unterstellten Ostung aller Kirchen die Berechnung über die Kirchtürme lediglich nach Westen verschobene Ergebnisse liefert, wenn man etwa gleiche Bauwerkslängen unterstellt. Es wäre sicherlich interessant, die Position der Altäre zur Bauzeit der Kirchen in die Berechnungen einzuführen. Dies ist jedoch mit erheblichen Recherchen verbunden. Sie müssen späteren Untersuchungen vorbehalten bleiben. 2.3 Transformation der Punktkoordinaten auf Geraden Nach der Koordinatenermittlung wurden von mir die Koordinaten der Punkte, die nach dem Kartenbild in Geraden liegen, auf diese Geraden transformiert. 50 : NÖV NRW 2/2010

59 Ich erhielt dadurch die Maße für die seitlichen Abweichungen D zu den Geraden. Für Geraden, die aus mehr als 3 Punkten bestehen, berechnete ich auch die einzelnen Geradenabschnitte getrennt. Weil für die Lagegenauigkeit der Punkte keine Gewichte eingeführt werden können, unterstellte ich die Annahme, dass die Punktbestimmungen für alle Punkte mit gleichem Gewicht anzusetzen sind. Damit sind die in Meter angegebenen Abweichungen D so definiert, dass sie sowohl bei den Zwischenpunkten als auch bei den Anfangs- und Endpunkten in der errechneten Größenordnung, jedoch mit unterschiedlichem Vorzeichen bestehen. Die Abweichungen sind demnach mit den Vorzeichen + und zu verstehen. Die Abbildung im Gauß-Krüger-Koordinatensystem ist bekanntlich winkeltreu. Daher ist die Verwendung der Berechnungsergebnisse aus diesen Koordinaten auch bei großen Entfernungen noch aussagekräftig in Bezug auf den Nachweis von Geraden. Ich verzichtete auf eine Ausgleichung des gefundenen Netzes, weil das angestrebte Ziel, der Nachweis von Abweichungen zwischen Einzelpunkten, damit nicht erreicht worden wäre. Für andere Aussagen mag eine Ausgleichung für sinnvoll erachtet werden. Die Ausgangskoordinaten und die Berechnungsergebnisse sind auf volle Meter gerundet. Eine höhere Genauigkeit wäre weder durch die Definition der Punkte noch durch die Ermittlung der Ausgangskoordinaten gerechtfertigt. Auch bestätigen die gefundenen Abweichungen die Festlegung dieser Genauigkeitsstufe. Am Kartographischen Institut der Technischen Hochschule Zürich wurde im Juni 2004 von Aebi und Eugster eine GIS-Applikation (Programm zur automatisierten Bearbeitung in einem Geo-Informations-System) erarbeitet. Mit diesem Werkzeug aus der Programmfamilie ArcGIS können aus einem Punkthaufen alle die Geraden herausgefunden und verwaltet werden, die sich durch Zufall ergeben. Die mit Frühe Vermessungen überschriebene Arbeit entstand bei der Erforschung vorchristlicher Kultlinien in der Schweiz. Die Autoren weisen zu Recht darauf hin, dass eine sorgfältige Auswahl der detektierten Linien notwendig ist (siehe hierzu Abschnitt 2.4). 2.4 Bewertung der Abweichungen und Ausschluss von gefundenen Geraden Nicht alle auffälligen Geraden können bei der Rekonstruktion des Netzes berücksichtigt werden. Kriterien für den Ausschluss von Geraden sind: : Das Maß der seitlichen Abweichung D Das Tolerieren von seitlichen Abweichungen muss von der Streckenlänge und den geländebedingten Hindernissen abhängig gemacht werden. Letztere sind im Untersuchungsgebiet in sehr unterschiedlicher Form vorhanden. Während in der rheinischen Tiefebene mit langen, freien Sichten sehr gute Messbedingungen anzutreffen sind, ist die Vermessung über die bewaldeten Höhen des bergischen Landes oder des Sauerlandes ausgesprochen schwierig. Daher wäre eine durchgehende Toleranzgrenze für die Abweichung D nicht angemessen. Es bedarf daher einer sachgerechten Abwägung, welche Abweichung D unter den jeweiligen Verhältnissen zu tolerieren ist. : Lange Verlängerung einer kurzen Seite Wird eine kurze Strecke lang verlängert, so ergibt sich am Zwischenpunkt auch dann noch eine akzeptable Abweichung D, wenn der Endpunkt stark aus der Geraden abweicht. Solche Geraden wurden von mir ausgeschieden, wenn keine weiteren Zwischenpunkte vorhanden waren. : Lange Verlängerungen und hohe Punktdichte am Ende der Strecke Endet eine lange Verlängerung einer kurzen Strecke in einem Gebiet mit hoher Dichte an mittelalterlichen Bauwerken, wie z.b. in Köln, so kann man nicht ausschließen, dass dort zufällig eine mittelalterliche Kirche innerhalb einer ansonsten tolerierbaren Abweichung D steht. : NÖV NRW 2/

60 Derartige Geraden sind daher von der Dokumentation auszuschließen. Im Sauerland hingegen ist die Dichte der Kirchen bedeutend geringer. Zufälle sind also weit weniger wahrscheinlich. Trotzdem war auch hier abzuwägen, welche Geraden durch Zufall entstanden sein könnten und welche nicht. Ich habe z.b. die die von Thiele/Knorr erwähnte 4-Punkt-Verbindung von Attendorn über Dünschede und Burbecke nach Wormbach nicht in die Dokumentation ü- bernommen, weil mir die Abweichungen D von teilweise über 40 m als zu groß erschienen. Ob es sich bei dem gefundenen Netz um ein Dreiecksnetz handelt, bleibt eine offene Frage, da nur jene Netzseiten auffällig sind, die aus Geraden von mindestens 3 Punkten bestehen. Daher ist eine vollständige Rekonstruktion dieses geodätischen Netzes heute leider nicht mehr möglich. Bei der Frage, wie die festgestellte Genauigkeit erzielt werden konnte, wird man jedoch um die Vermutung nicht herumkommen, dass eine mathematische Berechnung des Netzes stattgefunden haben könnte. Und die ist bekanntlich nur bei dreiecksförmigen Netzmaschen möglich. Abb. 2: Die Kirche St. Martinus Much in einem Netzknoten 3 Der Befund Nach und nach stellte sich Folgendes heraus: : Alle mir bekannten mittelalterlichen Kirchen des untersuchten Gebietes stehen in Geraden oder an deren Endpunkten. Diese Geraden sind miteinander vernetzt. Fast alle Netzknoten sind durch Kirchen markiert. Sie liegen überwiegend an erhöhten Stellen. Die Länge der Netzseiten liegt meist zwischen 10 und 30 km und entspricht damit einem modernen TP-Feld 3. oder 4. Ordnung. Die Geraden bestehen aus 3 bis 8 Punkten. Die Geradenschnitte sind meist scharfwinklig, selten schleifend. Bedeutende Kirchen stehen fast immer in Netzknoten, wie in Abbildung 2 anhand der Kirche St. Martinus Much gezeigt. : Das Netz hat im Westen Anschluss an die Turmspitze der Münsterkirche Bonn, dem früheren Cassiusstift. Es ist bekannt, dass von hier die Christianisierung des rechtsrheinischen Raumes ausgegangen sein soll (Oberdörfer, 1923). In Köln ist das Netz mindestens an die romanischen Kirchen St. Severin, St Gereon, Groß St. Martin und St. Kunibert angeschlossen. Darüber hinaus gibt es weitere Verbindungen in den linksrheinischen Raum, wie die Punkte Berzdorf, Brühl, Flerzheim, Immendorf, Meschenich, Sechtem und Sürth zeigen. Bei einer überschlägigen Untersuchung für den Moselabschnitt zwischen Treis-Karden und Pünderich fand ich ebenfalls Anhaltspunkte für ein durch Kirchen vermarktes Netz. 52 : NÖV NRW 2/2010

61 Es zeigte sich, dass die Anordnung in Form von vernetzten Geraden in der Regel auf mittelalterliche Sakralbauten, meist romanische Kirchen, beschränkt ist. Ihre Erbauung ist ungefähr auf die Zeit zwischen 900 und 1300 zu datieren. Sofern davon ausnahmsweise auch später errichtete Bauwerke betroffen sind, hatte ich hier stets Anhaltspunkte für die Annahme, es handele sich um Nachfolgebauten. Insgesamt berechnete ich 222 Punkte. Davon sind 187 Punkte mit Kirchen oder Kapellen vermarkt. An weiteren 25 Punkten stehen Wegekreuze oder Bildstöcke. An 10 Punkten findet sich nichts. Diese Punkte sind jedoch wie die Wegekreuze dadurch auffällig, dass sich an ihnen mehr als 2 Geraden mit hoher Genauigkeit schneiden. : Am kartografischen Institut der Technischen Hochschule Zürich stellte Prof. K. Ammann ähnliche Untersuchungen für den Alpenraum an, leider ohne Berechnungen zur Genauigkeit. Er fand im Raum Basel, im Tessin und im Kanton Graubünden ebenfalls geradlinige Verbindungen zwischen frühen Kirchen, Kapellen und Wegekreuzen. Die von ihm als Kultlinien bezeichneten Geraden verbinden seiner Meinung nach planmäßig angelegte Kultplätze aus vorrömischer Zeit, die nach der Christianisierung als christliche Kultstätten weiter genutzt wurden. Es ist hierzu eine Anordnung des Papstes ( ) Gregor I. (der Große) überliefert. Ich halte die Frage nach der Datierung dieser Vermessungen noch für offen. Für eine Entstehung im Mittelalter spricht nach meiner Einschätzung die hohe Genauigkeit des Netzes. Ich halte sie nur für möglich, wenn die Netzseiten an den Zwischenpunkten seitlich stabilisiert werden. Dazu sind Dreiecksberechnungen mit Anwendung des Sinussatzes und eine mindestens grafische Ausgleichung notwendig. Der Sinussatz wurde bekanntlich erst im 10. Jahrhundert n. Chr. durch muslimische Mathematiker gefundenen. Ich halte aber auch nicht für ausgeschlossen, dass diese Kenntnisse bereits in vorrömischer Zeit vorhanden gewesen und anschließend in Vergessenheit geraten sein könnten. Zu dieser Möglichkeit passt die Tatsache, dass es in unserem Raum keine schriftlichen Quellen über die Festlegung der Standorte der mittelalterlichen Kirchen zu geben scheint. Sollten diese Vermessungen bereits in vorrömischer Zeit ausgeführt worden sein, so wäre deren hohe Präzision umso erstaunlicher. : In diesem Zusammenhang soll auch das Buch Der Himmel ist unter uns von Wolfgang Thiele und Herbert Knorr nicht unerwähnt bleiben, weil sie auf zwei in meinem Untersuchungsgebiet liegende Geraden zwischen Kirchen hinweisen, allerdings ohne Angabe der Genauigkeit. Eine davon scheidet für mich nach rechnerischer Überprüfung aus. Sie behaupten, die Kirchen des Sauerlandes stellten ein Bodenbild des nördlichen Sternenhimmels dar. Vergleichendes Kartenmaterial fehlt. Ich kann diesen Vergleich genauso wenig nachvollziehen wie der Astronom Prof. Wolfhardt Schlosser, Gutachter der Sternscheibe von Nebra. : Als Beispiel für die Vermarkung von Netzpunkten durch Wegekreuze möchte ich die südlich von Hennef auf einem flachen Höhenrücken liegenden Orte Söven und Rott anführen. Die Aussicht von dort ist hervorragend. In Söven sind noch folgende Wegekreuze in alter Lage erhalten: an der Rotter Straße beim Abzweig nach Dürresbach (Nordwest), Ecke Feldhauser Str. / Steinkreuz (=Nord), und an der Kreuzung Rotter Str. / Feldhauser Str. / Oberpleiser Straße (=Ost). Ein weiteres Kreuz an der Oberpleiser Straße (=Südost) wurde vor einiger Zeit versetzt, aber der alte Standort ist noch bekannt (siehe Abbildung 3). Von der Kapelle Söven ist bekannt, dass an dieser Stelle ebenfalls vorher ein Kreuz stand. Alle Kreuze markieren Punkte des Liniennetzes. Die Genauigkeit ist erstaunlich hoch, wie die Anlage 2 nachweist. Trotzdem sind nicht alle Linien frei sichtbar. : NÖV NRW 2/

62 dass die Lage dieses Verkehrsweges über 1000 Jahre unverändert geblieben wäre. : Das Netzbild macht auf mich den Eindruck, als ob mehrere besonders lange Netzseiten in ungefährer Ost-West-Richtung verlaufen würden. Hierzu von Süd nach Nord 6 Beispiele: Abb. 3: Punkte in Söven und Rott : Es gibt m.e. vage Hinweise darauf, dass auch Schloss- oder Burgkapellen dem Netz angehören könnten. Die Schlosskirche Merten gehört mit Sicherheit dazu. Bei der Burgruine Bad Fredeburg, der Wildenburg und dem Schloss Gimborn ist dies wahrscheinlich. Die Schwierigkeit besteht hier hauptsächlich in der Punktdefinition: Wo befand sich jeweils die Burgkapelle? : Die Netzgenauigkeit nimmt mit zunehmendem Abstand von Köln und Bonn ab. Die Abweichungen D liegen in der rheinischen Tiefebene im Bereich weniger Meter, im bergischen Land überwiegend um ±5 m. Im Sauer- und Siegerland liegen sie meist noch unter ±10 m, mitunter aber auch deutlich darüber. In diesen Abweichungen enthalten sind die Unsicherheiten und Ungenauigkeiten der Punktdefinition und der Ermittlung der Punktkoordinaten sowie die Rundungsdifferenzen. Die Ergebnisse sind im Anhang aufgelistet. Für die 222 berechneten Punkte ergibt sich: : 184 Punkte = 82,9 % stehen mit D < 5 m in mindestens einer Geraden : 31 Punkte = 14,0 % stehen mit D = 6-10 m in mindestens einer Geraden : 7 Punkte = 3,1 % stehen mit D > 10 m in mindestens einer Geraden : Bisher suchte ich vergeblich entlang des Rheines nach einer Netzseite, die über einen heute noch vorhandenen Verkehrsweg verläuft. Ich hoffte, einen Hinweis auf eine Basisstrecke zu finden, wobei zu unterstellen wäre, dass man dafür seinerzeit überhaupt einen Verkehrsweg genutzt hat und : Meßdorf (linksrrh.) Küdinghoven (Stieldorf) - Uthweiler - Hollenbusch Mühleip - (Hilgenroth) - (Marienthal) und evtl. weiter. : Zündorf Scheiderhöhe Seelscheid Kranüchel Engeld Mildsiefen. : Honrath Hohr Much das Dorf Rom Freudenberg und evtl. weiter. : Oberkemmerich Müllenbach Lieberhausen Welschen-Ennest. : Dabringhausen Wipperfeld Marienheide. : Plettenberg Serkenrode Menkhausen. Ob mein Eindruck auf Zufällen beruht, muss weiteren Untersuchungen ebenso vorbehalten bleiben wie die Frage nach dem Sinn dieses Vorgehens. Bemerkenswert scheint mir jedoch, dass auch in der von Prof. Ammann für die Schweiz durchgeführten Untersuchung Linien auffallen, die ungefähr in Ost-West-Richtung verlaufen, wie z.b. die Achse Siat-Valendas. 4 Hinweise zu einzelnen Punkten Zu der im Abschnitt 2.2 beschriebenen Punktdefinition über die Mitten der Bauwerke sind in wenigen Fällen Abweichungen notwendig. Außerdem bedürfen einige Punkte zu ihrer eindeutigen Kennzeichnung einer näheren Beschreibung. Daher die folgenden Erklärungen: 4.1 Die frühere Kirche Eitorf Die mittelalterliche Kirche von Eitorf stand nach den Archivunterlagen des Katasteramtes Siegburg dort, wo sich heute der Marktplatz befindet (siehe Abbildung 4). 54 : NÖV NRW 2/2010

63 derheiten, die heute festzustellen sind. Ein Kreuz ist dort nicht (mehr) erhalten. Er bietet gute Übersicht. Abb. 4: Die im 2. Weltkrieg restlos zerstörte romanische Kirche von Eitorf Die Linien laufen mit hoher Genauigkeit an der markierten Stelle zusammen. Hier endet z.b. eine direkte Verbindung vom Bonner Münster über Söven und Blankenberg. Sie ist m lang und hat in Söven und Blankenberg nur 1 bzw. 2 m Abweichung. An dieser Stelle wird eine Abweichung von den sonst von mir angenommenen Mittelpunkten der Kirchenbauwerke deutlich. Über die Gründe kann nur gerätselt werden: : Es könnte dort ein kleinerer Vorgängerbau gestanden haben. : Die Kirche könnte nach Westen erweitert worden sein. : Es könnte sich um eine Abweichung bei der Vermessung handeln. : Die Abweichung könnte darauf zurückzuführen sein, dass die mittelalterliche Grundlagenvermessung der exakten Positionierung der Altäre galt und nicht der Kirchenbauwerke. Abb. 5: Der Schnittpunkt Eltersbach Für besonders auffallend halte ich, dass von diesem Punkt mit hoher Genauigkeit 10 Richtungen abgehen. Eine Richtung verläuft von hier über die Kirche Much zu den Kirchen Drabenderhöhe und Meinerzhagen. Das stark vergrößerte Foto (Abbildung 6) wurde neben dem Punkt Eltersbach aufgenommen. So bleibt die m entfernt liegende Kirche von Drabenderhöhe noch neben dem Turm der Mucher Kirche sichtbar. Bei einer Aufnahme vom Punkt Eltersbach aus wäre die Kirche Drabenderhöhe durch den Turm von St. Martinus Much verdeckt. Die m entfernt liegende Kirche von Meinerzhagen ist natürlich nicht zu erkennen. Der Blick nach rückwärts zur Kirche Neunkirchen ist heute durch Bäume verdeckt. 4.2 Der Schnittpunkt Eltersbach 1,6 km von der Kirche Much entfernt in Richtung auf die Kirche Neunkirchen liegt ein Schnittpunkt vieler Geraden. Die Gewanne heißt dort Auf dem Höchsten, besser bekannt als Eltersbach. Dieser Punkt liegt auf einem flachen Höhenrücken und in Spornlage, wie die Höhenlinien in Abbildung 5 zeigen. Diese Kennzeichen und die Tatsache, dass er nicht mitten im Feld, sondern am Rand eines Wirtschaftsweges liegt, sind die einzigen Beson- Abb. 6: Standort neben dem Punkt Eltersbach. Blick auf Much und Drabenderhöhe. : NÖV NRW 2/

64 Der für Vermessungszwecke günstig gelegene Punkt Eltersbach scheint wegen seiner Nähe zu dem sehr ungünstig im Tal liegenden Punkt Much ein exzentrischer Hilfspunkt zur Kirche Much zu sein. Diese Gerade ist ein besonders gutes Beispiel für die hohe Genauigkeit der Vermessung. Man stelle sich einmal vor, dass sich 3 Personen exakt in einer Geraden befinden, wenn jeweils einer von ihnen mitten in einer der Kirchen Neunkirchen, Much und Drabenderhöhe steht. Schon ein Schritt zur Seite hebt diese Besonderheit wieder auf. Mich erstaunt dies sehr, da diese Teilstrecke bereits m lang ist. rekonstruierbar. Hier schneiden sich mindestens 4 Linien. Die Tatsache, dass dieser Schnittpunkt auf dem gleichen Felssporn wie Kirche und Schloss (heute Rathaus) und unmittelbar neben deren Zufahrt liegt, wie Abbildung 8 zeigt, stützt m.e. die Annahme, dass sich hier mindestens ein vermessungstechnischer Hilfspunkt befand. 4.3 Der Schnittpunkt Heiligenhaus Die heutige Kirche von Heiligenhaus stammt zweifellos nicht aus dem Mittelalter. Selbst die deutlich ältere, benachbarte Rochuskapelle soll erst im 16. Jahrhundert errichtet worden sein. Allerdings schneiden sich in der Nähe 3 Netzlinien mit hoher Genauigkeit (siehe Abbildung 7). Daher habe ich diesen Schnittpunkt in die Zusammenstellung eingeführt, ohne bisher einen Hinweis auf eine mittelalterliche Bedeutung dieses Punktes zu haben. Abb. 8: Der Schnittpunkt Hückeswagen 4.5 Das Kreuz Marienfeld Der Ort Marienfeld und seine Kirche entstanden erst im 19. Jahrhundert, aber die Urkarte von 1830 zeigt dort ein Kreuz, welches mit dem Namen Maria-Anna-Kreuz bezeichnet ist. Die Übernahme dieses Kreuzes in das heutige Kartenwerk ergibt, dass es einen Schnittpunkt markiert hat, von dem 6 Richtungen abgehen. Es stand wenige Meter neben der heutigen Kirche, wie Abbildung 9 zeigt. Abb. 7: Der Schnittpunkt Heiligenhaus 4.4 Der Schnittpunkt Hückeswagen Das zu Heiligenhaus gesagte trifft auch auf Hückeswagen zu. Der auffällige Punkt in der Nähe der Schlosskirche Hückeswagen ist als scharfwinkliger Schnitt mit guter Genauigkeit Abb. 9: Der Standort des ehemaligen Kreuzes in Marienfeld 56 : NÖV NRW 2/2010

65 4.6 Der Schnittpunkt Mildsiefen In dem auf der Höhe gelegenen Dorf Mildsiefen treffen in Ortsmitte 6 Linien an einem Schnittpunkt zusammen. Dort ist heute nichts Besonderes zu erkennen. Auffallend ist allenfalls die in Abbildung 10 dargestellte Lage im Zentrum der fast kreisrunden Dorfstraße. Abb. 11: Der Punkt Niederberg 4.8 Einsiedelei Wilzenberg Der 658 m hohe Wilzenberg bei Schmallenberg ist ein sagenumwobener Berg. Auf der Spitze befinden sich Reste einer Wallburg. Am Westhang ist nahe einer Quelle eine Einsiedelei erhalten (siehe Abbildung 12). Abb. 10: Der Schnittpunkt Mildsiefen im Zentrum des Dorfes 4.7 Das Kreuz Niederberg In Niederberg, einem Ortsteil von Oberpleis, liegt ein Schnittpunkt mehrerer Linien. Darum wäre dieser Punkt auch in die Zusammenstellung aufgenommen worden, wenn er nicht durch ein Kreuz oder durch eine Kirche vermarkt wäre. Es zeigt sich jedoch, dass dieser Schnittpunkt etwa 7 m nördlich eines Wegekreuzes liegt, welches an einer Waldecke steht. Das dort stehende Holzkreuz ist augenscheinlich erst wenige Jahrzehnte alt. Das Kartenbild (Abbildung 11) zeigt für die Waldgrenze zwei Linien. Sie deuten darauf hin, dass der Wald den benachbarten Wirtschaftsweg nach Süden hin überwachsen haben könnte, was zu der Verlegung des Weges um 7m nach Süden geführt haben könnte. Die Annahme, das Kreuz sei bei seiner letzten Erneuerung um 7 m nach Süden versetzt worden und habe früher den Schnittpunkt markiert, scheint mir daher nicht abwegig zu sein. Abb. 12: Die Einsiedelei Wilzenberg Sie misst nur etwa 2,5 m im Quadrat. Hier schneiden sich mindestens 3 Linien. Man hätte von dort beste Sicht in diese Linien, wenn es da keinen Wald gäbe. Ich halte es für sehr bemerkenswert, dass der Eremit ausgerechnet diese Stelle gewählt hat. : NÖV NRW 2/

66 4.9 Der Siegburger Michelsberg Der Punkt auf dem Siegburger Michelsberg ist deshalb eine hier zu erwähnende Abweichung von der Regel, für die Punktdefinition das Zentrum von Kirchen anzunehmen, weil dieser Punkt nicht im Zentrum der Abteikirche liegt, sondern im heutigen Innenhof (siehe Abbildung 13). Möglicherweise lassen sich aus dieser Tatsache Hinweise auf die Entstehungszeit dieser Vermessung ableiten. Für interessant halte ich im Zusammenhang mit dem Michelsberg auch die Frage nach der Umgehung dieses Messungshindernisses. Wie konnte die Linie Servatiuskirche - Michelsberg- Bödingen - Eitorf so genau durchgerichtet werden, dass bis Eitorf 0 m Differenz entstand? Das gleiche gilt für die Linie Eschmar - Michelsberg - Kreuz Alexianerallee - Seligenthal (bis hier 0 m) und dann evtl. bis zur Ruine Windeck. Hilfreich wäre hier z.b. die Anfertigung eines Höhenprofils, das von der Spitze der Servatiuskirche bis zur Kirche Bödingen reicht. Ist von der Kirchturmspitze der Servatiuskirche die Kirche Bödingen sichtbar, wenn man sich die Bebauung des Michelsberges wegdenkt? War auf dem Wolsberg, der zwischen dem Michelsberg und Bödingen liegt, ein Zwischenpunkt? 4.10 Der Schnittpunkt in Söven In Söven schneiden sich vor dem Haus Zinnestraße 13 zwei Linien. Eine weitere Linie beginnt hier. Die Genauigkeit ist hoch. Hauptsächlich wegen dieser Auffälligkeit, aber auch wegen seiner Lage in der Straßengrenze, an einer Mauer (siehe Abbildung 14), wurde er in die Dokumentation aufgenommen. Ein Kreuz ist dort nicht vorhanden. Abb. 14: Ein Schnittpunkt in Söven 4.11 Petersberg Auf dem Petersberg befinden sich sowohl eine Kapelle als auch Mauerreste eines mittelalterlichen Klosters (Abbildung 15). Die Kapelle stammt sicher nicht aus dem Mittelalter. Daher wird die Ruine in die Berechnung eingeführt. Sie steht übrigens in einer früheren Ringwallanlage. Abb. 13: Der Schnittpunkt Michelsberg Siegburg Abb. 15: Die Klosterruine auf dem Petersberg 58 : NÖV NRW 2/2010

67 4.12 Das Kreuz Söven Südost Wie Anwohner berichten, wurde das im Südosten von Söven an der Oberpleiser Straße bei dem Haus Nr. 20 stehende Steinkreuz vor einigen Jahren nach Norden versetzt, weil Straßenbaumaßnahmen dies notwendig machten. Die Stelle, an der es vorher gestanden haben soll, wurde mir beschrieben (siehe Abbildung 16). Es handelt sich exakt um jene Stelle, an der sich etliche Linien treffen und die in den Berechnungen mit Söven Südost gekennzeichnet ist. Abb. 17: Die frühere Kirche Uckerath 4.14 Die Ruine Windeck Abb. 16: Das Kreuz Söven Südost, alter und neuer Standort 4.13 Die frühere Kirche Uckerath Nach einer mündlichen Beschreibung von Prof. Dr. Helmut Fischer aus Blankenberg habe in Uckerath eine mittelalterliche Kirche an der Stelle der heutigen Kriegsgräberstätte gestanden. Das Kirchenschiff soll sich östlich des dort noch stehenden Turmes zwischen dem Turm und der Straße befunden haben, wie Abbildung 17 zeigt. Diese Angabe deckt sich mit meinem Befund, dass sich dort 2 Linien schneiden und 2 weitere Linien beginnen oder enden. Die derzeitigen Untersuchungsergebnisse lassen noch keine schlüssige Antwort auf die Frage zu, ob die Ruine Windeck mit ihrer Burgkapelle dem beschriebenen System angehört oder nicht. Es gibt zwar eine von Eschmar über den Michelsberg, das Kreuz Alexianerallee und das Kloster Seligenthal kommende Linie, die auf dem Burggelände endet und darüber hinaus eine weitere Linie, die von Mildsiefen über Lindscheid hinaus auf dem Burggelände die erstgenannte Linie schneidet, aber beide Linien sind wenig aussagekräftig, weil sie über kurze Strecken sehr lang verlängert werden. Zu einer eindeutigen Aussage bedarf es weiterer Linien, die eine Beziehung zu näher gelegenen Punkten herstellen und sich möglichst scharfwinklig schneiden. Diese konnte ich bisher nicht finden. 5 Der Einfluss des Zufalls Schriftliche Quellen, in denen etwas über die Festlegung der Standorte der mittelalterlichen Kirchen ausgesagt wird, sind mir trotz vieler Erkundigungen bisher nicht bekannt geworden. : NÖV NRW 2/

68 Meine Vermutung, dass dem Bau der Kirchen zu irgendeinem, jetzt noch nicht bekannten Zeitpunkt eine umfangreiche Vermessung vorausgegangen sein muss, kann zur Zeit nur dadurch verifiziert werden, dass für das von mir gefundene System der vernetzten Geraden die statistische Zufallsschwelle deutlich überschritten wird. Es bilden sich nämlich bei einer Vielzahl von Punkten auf einer Fläche schon allein durch Zufall geradlinige Verbindungen zwischen diesen Objekten. Gemeint sind Geraden, die aus mehr als 2 Punkten bestehen. Für die hier angestellte Untersuchung der mittelalterlichen Standorte möchte ich die Frage nach der Wahrscheinlichkeit durch einen mathematischen Nachweis und durch ein Gedankenmodell führen. 5.1 Mathematischer Nachweis Die Zahl der zufällig entstehenden Geraden ist abhängig von der Zahl der Objekte, der Zahl der Punkte pro Gerade, der Größe der Fläche und der zulässigen seitlichen Toleranz bzw. der Größe der Objekte. Sie ergibt sich nach Abbildung 18 zu: Abb. 18: Formel für die statistische Erwartung von Zufallsgeraden Dabei bedeuten: n = die Zahl der Objekte = 222 k = die Zahl der Punkte pro Gerade = 3 bis 8 d = die Kantenlänge des Gebietes = ca. 92 km W = die erlaubte Abweichung, angenommen mit ± 5 m = ± 0,005 km Das Ergebnis dieser Wahrscheinlichkeitsrechnung stellt sich wie folgt dar: : 8-Punkt-Geraden: Erwartung: 0, Befund: 1 : 6-Punkt-Geraden: Erwartung: 0, Befund: 2 : 5-Punkt-Geraden: Erwartung: 0,000 8 Befund: 11 : 4-Punkt-Geraden: Erwartung: 0,3 Befund: 22 : 3-Punkt-Geraden: Erwartung: 102 ohne Abzüge gem. 2.4 Befund: 109 nach den Abzügen gem. 2.4 Diese Formel berechnet Geraden, die sich in einem Punkthaufen durch Zufall bilden. Bei der statistischen Erwartung sind jedoch Abzüge vorzunehmen für die Geraden, die aus verschiedenen Gründen auszuschließen sind (s. Abschnitt 2.4). Bei der Wertung des Ergebnisses ist außerdem die weiter einschränkende Bedingung zu berücksichtigen, dass die Geraden miteinander vernetzt sein müssen. Bereits durch diese Berechnung halte ich den statistischen Nachweis für erbracht, dass die statistische Zufallsschwelle deutlich überschritten ist. Ein anschaulicher Hilfsbeweis durch ein Gedankenmodell soll jedoch zusätzlich deutlich machen, dass die Wahrscheinlichkeit des Zufalls auszuschließen ist. 5.2 Hilfsbeweis durch Gedankenmodell Stellt man das 105 x 75 km große Untersuchungsgebiet im Maßstab 1 : 1000 auf einer Karte dar, so benötigt man hierfür eine Kartenfläche von 105 x 75 Metern, was etwas mehr als einem dfb-fußballfeld entspricht. Die 222 Objekte haben dann Durchmesser von jeweils ± 5 mm, also 1 cm. Das entspricht etwa der Größe der 1 Cent- Münze. Man denke sich nun 222 Centmünzen willkürlich auf einem Fußballfeld verteilt. Die Prüfung auf geradlinige Verbindungen ergibt für das Untersuchungsgebiet: : 184 Münzen werden von Geraden geschnitten. : 31 Münzen liegen bis zu 5 mm neben den Geraden. : 7 Münzen liegen bis zu 20 mm neben den Geraden. Anzahl der Geraden mit 8 Punkten: 1 Anzahl der Geraden mit 6 Punkten: 2 Anzahl der Geraden mit 5 Punkten: 11 Anzahl der Geraden mit 4 Punkten: 22 Anzahl der Geraden mit 3 Punkten: : NÖV NRW 2/2010

69 Für die festgestellte netzartige Anordnung müssen zudem fast alle Münzen an den Knotenpunkten mehrerer Geraden liegen. Ich halte ein solches Ergebnis für nicht wahrscheinlich. Daher dürfte auch dieses Gedankenmodell anschaulich die Annahme verifizieren, dass vor der Standortbestimmung der mittelalterlichen Kirchen eine umfangreiche Vermessung stattgefunden haben muss. 6 Folgerungen Der Untersuchungsbefund scheint mir in verschiedener Hinsicht bedeutsam zu sein: : Die Tatsache, dass bereits vor dem Bau der meisten mittelalterlichen Kirchen eine großräumige Vermessung stattgefunden haben muss, wird hier durch die Abfolge der Ereignisse bewiesen. Wenn auch zum Zeitpunkt der Vermessung bereits einige Kirchen gestanden haben sollten, so müssen doch die Standorte der anderen Kirchen nach geodätischen Gesichtspunkten festgelegt worden sein. Diese Abhängigkeit besteht auch zwischen den Kirchen an besonders exponierten Lagen und deren Nachbarkirchen. : Durch die erstaunlich hohe Genauigkeit dieser Vermessungen und durch die großen Entfernungen stellen sich zwangsläufig Fragen nach Messinstrumenten, Messungsanordnungen und Rechenverfahren. : Aus der Problemstellung und ihrer Lösung wird deutlich, dass diese Vermessungen nur mit erheblichem Personalaufwand ausgeführt werden konnten. Mir ist nicht erklärlich, wie das personell und logistisch zu bewältigen war. Auch habe ich keine Erklärung für die Beweggründe dieses Handelns. : Ein interessanter Aspekt der Entdeckung des Netzes der mittelalterlichen Kirchen dürfte die Tatsache sein, dass bei der Triangulation der Neuzeit wieder sehr viele Kirchen als Netzpunkte gewählt wurden, weil deren Türme oft weithin sichtbar sind. Die bereits vorhandene linienhafte und netzartige Anordnung der Kirchen wurde dabei offensichtlich nicht erkannt. Jedenfalls ist mir dies weder aus der Literatur noch durch Befragen zahlreicher Dienstkräfte der zuständigen Behörden bekannt geworden. : Weiter halte ich für bemerkenswert, dass viele dem Netz zuzurechnende Wegekreuze und Bildstöcke über ein Jahrtausend hinweg von der Bevölkerung an ihren ursprünglichen Standorten unterhalten oder erneuert wurden. : Auch fällt mir auf, dass bei der Uraufnahme zu Beginn des 19. Jahrhunderts die Wegekreuze als Topografie aufgemessen wurden. Dies geschah trotz der Tatsache, dass diese Vermessung lediglich mit dem Ziel einer gerechten Steuerverteilung veranlasst worden war. Ob daraus geschlossen werden kann, dass zu diesem Zeitpunkt das Wissen um eine vorangegangene Grundlagenvermessung und deren Vermarkung noch vorhanden war, wäre noch zu untersuchen. : Mir stellt sich besonders wegen der vielen in Ost-West-Richtung verlaufenden Geraden die Frage, ob es für eine Vorplanung der Kirchenbauten bereits Karten gab. Geben diese Linien eventuell Aufschluss über die Gründe für die netzartige Anordnung der Kirchenbauwerke? Kommt gar ihnen eine astronomische Bedeutung zu, wie Prof. Ammann vermutet? 7 Schlusswort Neben vielen offenen Fragen ist u.a. auch die wichtige Frage noch unbeantwortet, wann die Standortbestimmung der Kirchen nach geodätischen Gesichtspunkten begann und wieder endete. Aussagen hierzu werden erst nach eingehenden Nachforschungen über die Baugeschichte der hier aufgeführten Kirchen getroffen werden können. An den Stellen, an denen die Untersuchung auch für nicht romanische Bauwerke einen Zusammenhang zu dem Netz der romanischen Kirchen herstellt, mag diese Untersuchung dazu anregen, nach Vorgängerbauten zu fahnden. Das von mir teilweise rekonstruierte Netz kann hilfsweise dazu mitbenutzt werden, nicht mehr bekannte Standorte von mittelalterlichen : NÖV NRW 2/

70 Kirchen zu identifizieren. Sofern Schwierigkeiten bestehen, die Entstehung von Bauwerken zu datieren, kann der Nachweis einer Zugehörigkeit zu dem Netz evtl. für die Datierung nützlich sein. Bei der Rekonstruktion der Grundrisse von Burgen und Schlössern sind evtl. Hinweise auf die früheren Positionen der Schlosskapellen möglich. Die von mir beschriebene Markierung von mittelalterlichen Vermessungspunkten durch Wegekreuze macht es aus meiner Sicht notwendig, diese Kreuze unter Schutz zu stellen und die Bevölkerung dahingehend zu sensibilisieren, sie an ihren Standorten weiter zu unterhalten (siehe Abbildungen 19 und 20). Die lange geübte Praxis der Vermessungsdienststellen, Wegekreuze als Topografie einzumessen, sollte auch unter dem Diktat leerer werdender Kassen nicht aufgegeben werden. Ich würde mich freuen, wenn dieser Beitrag nicht nur die Geschichte des Vermessungswesens bereichern würde, sondern auch für die Erforschung der Baugeschichte der darin angesprochenen Kirchen von Bedeutung wäre. Schließlich wünsche ich mir, dass durch meinen Beitrag weitere Nachforschungen angeregt würden. Mit Prof. Ammann bin ich der Meinung: Ein vertieftes Studium frühgeschichtlicher Landesvermessung kann nur interdisziplinär erfolgreich sein in der Zusammenarbeit von Archäologen, Historikern, Sprachwissenschaftlern, Geodäten, Astronomen und Geologen. Für sachdienliche Hinweise bin ich dankbar. Dies gilt ausdrücklich auch für zielführende Kritik. Abb. 19: Ein Bildstock in Ohmerath, Gemeinde Neunkirchen-Seelscheid, bestens gepflegt. Abb. 20: Ein wenig beachtetes Kreuz in Niedergrützenbach, Gemeinde Overath. Wer vermutet hier einen historisch bedeutsamen Vermessungspunkt? 62 : NÖV NRW 2/2010

71 Literaturangaben Aebi, Urs und Eugster, Hannes: Frühe Vermessungen Institut für Kartographie der Eidgenössischen Technischen Hochschule Zürich, Vertiefungsblock SS 2004 Ammann, Karl: Spuren früher Vermessung und Raumordnung in der Region Basel und im Alpengebiet. Juli 2002, Fachzeitschrift VPK, Vermessung, Photogrammetrie, Kulturtechnik Schweizerischer Verein für Vermessungswesen und Kulturtechnik, Schweizerische Gesellschaft für Photogrammetrie etc., Zürich Busch, Gabriel: Germanakapelle in Wersch. In: Kapellenkranz um den Michelsberg, 1985, Verlag Abtei Michelsberg Busch, Gabriel: Alte Kirchen um den Michelsberg. 1986, Verlag Abtei Michelsberg Fischer, Helmut: Veröffentlichung des Geschichts- und Altertumsvereins für Siegburg und den Rhein-Sieg- Kreis e.v. Band 9: Süchterscheid Koch, Friedrich: Geschichte der katholischen Pfarrgemeinde Schönenberg, 1978 In Ruppichteroth im Spiegel der Zeit Druck: F. Schmitt, Siegburg Müller, Rolf: Geschichte der Troisdorfer Pfarreien, 1969, Respublica-Verlag, Siegburg Oberdörfer, Karl: Das alte Kirchspiel Much,1923 Rheinland- Verlag Köln, Nachdruck Verlag Rautenberg, Siegburg Rhein-Sieg-Kreis: Archivunterlagen der Uraufnahme 1829 Thiele, Wolfgang und Knorr, Herbert: Der Himmel ist unter uns. 2003, Verlag Henselowsky Boschmann, Bottrop Kartenausschnitte: Katasteramt Rhein-Sieg- Kreis, SU Hegel, Eduard: Geschichte des Erzbistums Köln, Erster Band, 2. Auflage, 1972, Verlag J. P. Bachem, Köln Karpe, Hermann-Müller: Der Ölberg im Siebengebirge als christliches Symbol, Heimatverein Siebengebirge Königswinter, 2006, Rheinlandia Verlag Klaus Walterscheid, Siegburg Dipl.-Ing. Georg Haasbach Sommerhausen Much g.haasbach@gmx.de : NÖV NRW 2/

72 Anlage 1 Verzeichnis der berechneten Netzpunkte mit ihren Abweichungen D Die Abweichungen D sind in 3 Stufen eingeteilt. Stufe 1 = Abweichung D < 5 m (184 Punkte) Stufe 2 = Abweichung D 6 10 m (31 Punkte) Stufe 3 = Abweichung D > 10 m (7 Punkte) Alle Rechtswerte sind um , alle Hochwerte sind um gekürzt. Nr. Punkt Stadt / Gemeinde nähere Bezeichnung Stufe D Rechts Hoch Markierung 1 Agathaberg Wipperfürth St. Agatha Kirche 2 Altenhundem Lennestadt St. Agatha Kirche 3 Altenkirchen Altenk., RLP Ev. Kirche Kirche 4 Altenrath Troisdorf St. Georg Kirche 5 Asbach Asbach, RLP St. Laurentius Kirche 6 Attendorn Attendorn St. Johann Baptist Kirche 7 Bad Fredeburg Schmallenberg Burg auf d. Burgberg Bad Honnef Bad Honnef St. Johann Baptist Kirche 9 Berg.-Gladbach Berg.-Gladbach St. Josef Kapelle Kapelle 10 Berghausen Schmallenberg St. Cyriacus Kirche 11 Bilstein Lennestadt St. Agatha Kirche 12 Birk Lohmar St. Mariä Geburt Kirche 13 Blankenberg (Stadt) Hennef St. Katharina Kirche 14 Bödingen Hennef Zur schmerzh. Mutter Kirche 15 Bonn, Münster Bonn St. Martin Kirche 16 Bracht Schmallenberg St. Marien Kirche 17 Burbecke Lennestadt St. Hubertus+Antonius Kapelle 18 Burscheid Burscheid Ev. Kirche Kirche 19 Cobbenrode Eslohe St. Nikolaus Kirche 20 Dattenfeld Windeck St. Laurentius Kirche 21 Denklingen Reichshof St. Antonius Kirche 22 Deutz Köln St. Heribertus Kirche 23 Dhünn Wermelskirchen Ev. Kirche Kirche 24 Drabenderhöhe Wiehl Ev. Kirche Kirche 25 Drolshagen Drolshagen St. Clemens Kirche 26 Dünschede Attendorn St. Martinus Kirche 64 : NÖV NRW 2/2010

73 Nr. Punkt Stadt / Gemeinde nähere Bezeichnung Stufe D Rechts Hoch Markierung 27 Eckenhagen Reichshof St. Franziskus Xaverius Kirche 28 Egen Hückeswagen Unbefl. Empfängnis Kirche 29 Eisern Siegen Ev. Kirche Kirche 30 Eitorf Eitorf Auf dem Marktplatz ehem.ki 31 Elspe Lennestadt St. Jakobus d. Ä Kirche 32 Eltersbach Much Engeld Much Kreuz 34 Erndtebrück Erndtebrück Christus König Kirche 35 Eschmar Troisdorf St. Peter+Paul Kirche 36 Eslohe Eslohe St. Peter+Paul Kirche 37 Eulenberg Hennef Kreuz 38 Falkemich Overath Kreuz 39 Ferndorf Kreuztal Ev. Kirche Kirche 40 Fischelbach Bad Laasphe Ev. Kirche Kirche 41 Flammersfeld Flammersf., RLP Ev. Kirche Kirche 42 Freudenberg Freudenberg Ev. Kirche Kirche 43 Friesenhagen Friesenhg., RLP St. Sebastianus Kirche 44 Geistingen, Kapelle Hennef St. Anna Kapelle 45 Geistingen, Kirche Hennef St. Michael Kirche 46 Gießelbach Ruppichteroth Kreuz 47 Girkhausen Bad Berleburg Marienkirche Kirche 48 Grafschaft Schmallenberg Kloster 49 Grimminghausen Schmallenberg Kapelle 50 Grötzenberg Nümbrecht Gummersbach Gummersbach Ev. Kirche Kirche 52 Hainchen Netphen Kapelle 53 Halberg Lohmar St. Isidor u. Barbara Kapelle 54 Halver Halver Ev. Ki. St. Nicolai Kirche 55 Halzemich Overath Kreuz 56 Hamm/Sieg Hamm, RLP Ev. Kirche Kirche 57 Happerschoss, Ki. Hennef St. Remigius Kirche 58 Happerschoss, Kr. Hennef Bildstck. 59 Heiligenhaus Overath Heisterbacherrott Königswinter St. Josef Kirche 61 Helden Attendorn St. Hippolytus Kirche 62 Herchen Windeck St. Peter Kirche 63 Herkenrath Berg.-Gladbach St. Antonius Abbas Kirche 64 Herscheid Herscheid ev. Ki. (St. Cyriakus) Kirche : NÖV NRW 2/

74 Nr. Punkt Stadt / Gemeinde nähere Bezeichnung Stufe D Rechts Hoch Markierung 65 Hesborn Schmallenberg St. Goar Kirche 66 Hohkeppel Lindlar St. Laurentius Kirche 67 Hohr Much Kapelle 68 Hollenbusch Hennef Kreuz 69 Holpe Morsbach Ev. Kirche Kirche 70 Honrath Lohmar Ev. Kirche Kirche 71 Hove bei Birk Kp. Lohmar Kapelle 72 Hove Kr. Hennef Kreuz 73 Hückeswagen Hückeswagen Hünsborn Wenden St. Kunibertus Kirche 75 Huxel Schmallenberg St. Elisabeth Kirche 76 Ifang Ruppichteroth Kreuz 77 Immekeppel Overath St. Lucia Kirche 78 Immendorf Köln St. Servatius Kirche 79 Kierspe Kierspe Margarethenkirche Kirche 80 Kircheib Kircheib, RLP Ev. Kirche Kirche 81 Kirchen Kirchen, RLP Ev. Lutherkirche Kirche 82 Kirchhundem Kirchhundem St. Peter und Paul Kirche 83 Kirchveischede Lennestadt St. Servatius Kirche 84 Klaswipper Wipperfürth Ev. Kirche Kirche 85 Köln St. Gereon Köln St. Gereon Kirche 86 Köln St. Kunibert Köln St. Kunibert Kirche 87 Köln St. Martin Köln St. Martin Kirche 88 Köln St. Severin Köln St. Severin Kirche 89 Köln-Buchheim Köln St. Mauritius Kirche 90 Königswinter Königswinter St. Remigius Kirche 91 Kranüchel Much Kreuzberg Wipperfürth St. Johannes Kirche 93 Kreuzkapelle Much St. Johann Baptist Kirche 94 Kriegsdorf Troisdorf Kreuz 95 Kuchem Ruppichteroth Kapelle 96 Kückelheim Eslohe St. Peter und Paul Kirche 97 Küdinghoven Bonn St. Gallus Kirche 98 Kürten Kürten St. Johann Baptist Kirche 99 Kürten-Olpe Kürten St. Margaretha Kirche 100 Langel Köln St. Clemens Kirche 101 Lenne Schmallenberg St. Vinzenz Kirche 102 Lennep Remscheid Ev. Stadtkirche Kirche 66 : NÖV NRW 2/2010

75 Nr. Punkt Stadt / Gemeinde nähere Bezeichnung Stufe D Rechts Hoch Markierung 103 Leuscheid Windeck Ev. Kirche Kirche 104 Libur Köln St. Margaretha Kirche 105 Lichtenberg Morsbach Kreuz 106 Lieberhausen Gummersbach Bunte Kerke Kirche 107 Limbach Limbach, RLP St. Laurentius Kirche 108 Lindlar Lindlar St. Severin Kirche 109 Lindscheid, Kap. Nümbrecht Kapelle 110 Lohmar Lohmar St. Joh. Enthauptung Kirche 111 Lülsdorf Niederkassel St. Jakobus Kirche 112 Marialinden Overath St. Mariä Heimsuchung Kirche 113 Marienberghausen Nümbrecht Ev. Kirche Kirche 114 Marienfeld Much Kreuz 115 Marienhagen Wiehl Ev. Kirche Kirche 116 Marienheide Marienheide St. Mariä Heimsuchung Kirche 117 Mehren Mehren, RLP Ev. Kirche Kirche 118 Meinerzhagen Meinerzhagen Ev.Ki.(Unserer lb. Frau) Kirche 119 Menkhausen Schmallenberg Kapelle 120 Merten Eitorf St. Agnes Kirche 121 Meßdorf Bonn Kapelle 122 Milchenbach Lennestadt St. Nikolaus Kapelle 123 Mildsiefen Nümbrecht Mitteldorf Neunk.-Seelsch Kreuz 125 Mondorf Niederkassel St. Laurentius Kirche 126 Morsbach Morsbach St. Gertrud Kirche 127 Much Much St. Martinus Kirche 128 Mühleip Eitorf St. Aloysius Kirche 129 Müllenbach Marienheide Bunter Kerke Kirche 130 Neunkirchen Neunk.-Seelsch. St. Margaretha Kirche 131 Niederalbaum Kirchhundem Herz-Jesu Kirche 132 Niederberg St. Augustin Kreuz 133 Niederberndorf Schmallenberg St. Blasius Kapelle 134 Niederbruchhausen Much Kreuz 135 Niederdollendorf Königswinter St. Michael Kirche 136 Niederfischbach Niederfischb.RLP St. Mauritius Kirche 137 Niedergrützenbach Overath Kreuz 138 Niederkassel Niederkassel St. Matthäus Kirche : NÖV NRW 2/

76 Nr. Punkt Stadt / Gemeinde nähere Bezeichnung Stufe D Rechts Hoch Markierung 139 Niederpleis St. Augustin St. Martinus Kirche 140 Nordenau Schmallenberg St. Hubertus Kirche 141 Nümbrecht Nümbrecht Ev. Kirche Kirche 142 Oberalbaum Kirchhundem St. Vinzenz Kapelle 143 Oberdollendorf Königswinter St. Laurentius Kirche 144 Oberhenneborn Schmallenberg St. Agatha Kirche 145 Oberholzklau Freudenberg Ev. Kirche Kirche 146 Oberhundem Kirchhundem St. Lambertus Kirche 147 Oberkassel Bonn St. Cäcilia Kirche 148 Oberkemmerich Wipperfürth Kreuz 149 Oberkirchen Schmallenberg St. Gertrudis Kirche 150 Oberpleis Königswinter St. Pankratius Kirche 151 Obersalway Eslohe Kapelle 152 Odenspiel Reichshof Ev. Kirche Kirche 153 Oedingen Lennestadt St. Burchard Kirche 154 Ohmerath Neunk.-Seelsch Bildstck. 155 Olpe Olpe St. Martinus Kirche 156 Overath Overath St. Walburga Kirche 157 Petersberg, Ruine Königswinter Kloster 158 Plettenberg Plettenberg Böhler Kirche Kirche 159 Porz Köln St. Joseph Kirche 160 Porz-Ensen Köln St. Laurentius Kirche 161 Radevormwald Radevormwald Ev. Kirche am Markt Kirche 162 Rahrbach Kirchhundem St. Dionysius Kirche 163 Ranzel Niederkassel St. Ägidius Kirche 164 Rodenkirchen Köln St. Maternus Kirche 165 Rom Morsbach Kapelle 166 Römershagen Wenden St. Marien Kirche 167 Rönkhausen Finnentrop St. Antonius Einsiedler Kirche 168 Rönsahl Kierspe Ev. Kirche Kirche 169 Rossbruch Much Kreuz 170 Rott Hennef St. Mariä Heimsuchung Kirche 171 Ründeroth Engelskirchen Ev. Kirche Kirche 172 Ruppichteroth Ruppichteroth St. Maria Magdalena Kirche 173 Sand Berg.-Gladbach St. Severin Kirche 174 Scheiderhöhe Lohmar Kreuzerhöhung Kapelle 175 Schliprüthen Finnentrop St. Georg Kirche 68 : NÖV NRW 2/2010

77 Nr. Punkt Stadt / Gemeinde nähere Bezeichnung Stufe D Rechts Hoch Markierung 176 Schmallenberg, Kp. Schmallenberg Kapelle 177 Schmallenberg, Ki. Schmallenberg St. Alexander Kirche 178 Schönholthausen Finnentrop St. Mariä Himmelfahrt 179 Schwarz-Rheindorf Bonn St. Maria+St. Clemens Kirche Kirche 180 Seelscheid Neunk.-Seelscheid St. Georg Kirche 181 Seligenthal Siegburg St. Antonius Kirche 182 Serkenrode Finnentrop St. Johannes Baptist Kirche 183 Siegbg, Alexianerall. 184 Siegbg, Michelsberg Siegburg Kreuz Siegburg Siegbg, Servatius Siegburg St. Servatius Kirche 186 Siegen Siegen Martinikirche Kirche 187 Sieglar Troisdorf St. Johannes Kirche 188 Söven Kap. Hennef Kapelle 189 Söven Nord Hennef Kreuz 190 Söven Ost Hennef Kreuz 191 Söven Schnitt Hennef Söven Südost Hennef Kreuz 193 Söven West Hennef Kreuz 194 Spich Troisdorf St. Mariä Himmelfahrt Kirche 195 Spitze Kürten Kapelle 196 Sporke Lennestadt Kapelle 197 Stockhausen Windhagen, RLP Kapelle 198 Süchterscheid Hennef Marienkapelle Kapelle 199 Thier Wipperfürth St. Anna Kirche 200 Troisdorf Troisdorf St. Hippolytus-alt ehem. Kirche 201 Uckerath Hennef ehem. Kirche 202 Urbach Köln St. Bartholomäus Kirche 203 Uthweiler Königswinter St. Michael Kirche 204 Valbert Meinerzhagen Denkmalplatz ehem. Kirche 205 Vilich Bonn Klosterkirche Kirche 206 Wahlscheid Lohmar Ev. Ki. (St.Bartholom.) Kirche 207 Waldbröl Waldbröl St. Michael Kirche 208 Wasserheß Hennef Kreuz 209 Welschen-Ennest Kirchhundem Marienbrunnen ehem. Kirche : NÖV NRW 2/

78 Nr. Punkt Stadt / Gemeinde nähere Bezeichnung Stufe D Rechts Hoch Markierung 210 Wenden Wenden St. Severinus Kirche 211 Wersch Much Germanakapelle Kapelle 212 Weyerbusch Weyerb., RLP Ev. Kirche Kirche 213 Wiedenest Bergneustadt Ev. Kirche Kirche 214 Wiehl Wiehl Ev. Kirche Kirche 215 Wilzenberg Schmallenberg kleine Kapelle Kapelle 216 Windeck Windeck Ruine Altwindeck Ruine 217 Wingeshausen Bad Berleburg Ev. Kirche Kirche 218 Winterscheid Ruppichteroth St. Servatius Kirche 219 Wipperfeld Wipperfürth St. Clemens Kirche 220 Wipperfürth Wipperfürth St. Nikolaus Kirche 221 Wormbach Schmallenberg St. Peter und Paul Kirche 222 Zündorf Köln St. Michael Kirche 70 : NÖV NRW 2/2010

79 Anlage 2 Verzeichnis der berechneten Geraden mit ihren Abweichungen D 1 Gerade mit 8 Punkten: Marialinden Niederbruchhausen Eltersbach Engeld, Kr. Gießelbach, Kr. Ruppichteroth Ifang, Kr. Dattenfeld Marialinden-Ruppichteroth-Dattenfeld: 6 Marialinden-Engeld-Ruppichtteroth: 9 Marialinden-Gießelbach-Ruppichteroth: 9 Marialinden-Niederbruchhausen-Ruppichteroth: 2 Ruppichteroth-Ifang-Dattenfeld: 3 Marialinden-Eltersbach-Ruppichteroth: 1 2 Geraden mit 6 Punkten: Neunkirchen Mitteldorf Eltersbach Much Drabenderhöhe Meinerzhagen Neunkirchen-Much-Drabenderhöhe: 0 Neunkirchen-Much-Meinerzhagen: 7 Much-Drabenderhöhe-Meinerzhagen: 6 Neunkirchen-Eltersbach-Much: 1 Neunkirchen-Mitteldorf-Much: 3 Altenrath Kreuzkapelle Nümbrecht Grötzenberg Denklingen Ferndorf Kreuzkapelle-Grötzenbach-Ferndorf: 7 Kreuzkapelle-Denklingen-Ferndorf: 3 Kreuzkapelle-Nümbrecht-Denklingen: 11 Altenrath-Kreuzkapelle-Nümbrecht: 5 3 Geraden mit 5 Punkten: Mildsiefen Much Niedergrützenbach Marialinden Immekeppel Much-Niedergrützenbach-Marialinden: 2 Much-Marialinden-Immekeppel: 9 Mildsiefen-Much-Immekeppel: 2 : NÖV NRW 2/

80 Plettenberg, Kapelle Schönholthausen Oedingen Bracht Schmallenberg, Ki. Plettenberg-Schönholthausen-Bracht: 11 Plettenberg-Oedingen-Bracht: 32 Schönholthausen-Oedingen-Bracht: 30 Oedingen-Bracht-Schmallenberg,Kirche: 8 Köln St. Gereon Köln St. Kunibert Köln-Buchheim Berg-Gladb.Josef-Kp. Herkenrath Köln St. Gereon- Köln St. Kunibert-Berg.Gladbach : 12 Köln St. Gereon- KölnBuchheim-Berg.Gladbach: 1 Köln St. Gereon-BergGladbach-Herkenrath: 3 Kirchveischede Bilstein Altenhundem Lenne Schmallenberg Kp. Bilstein-Altenhundem-Lenne: 13 Kirchveischede-Altenhundem-Lenne: 16 Kirchveischede-Lenne-Schmallenberg Kp. 3 Overath Falkemich, Kr. Hohr Wersch, Germanakap. Mildsiefen Overath-Falkemich-Mildsiefen: 0 Overath-Hohr-Mildsiefen: 11 Overath-Wersch-Mildsiefen: 3 Eschmar SU, Michelsberg SU, Alexianerallee Seligenthal, Kirche Windeck, Ruine Eschmar-SU,Michelsberg-Windeck,Ruine: 3 Eschmar-SU,Michelsberg-Seligenthal: 0 SU,Michelsberg-SU,Alexianerallee-Seligenthal: 1 Scheiderhöhe Seelscheid Kranüchel, Schnitt Engeld, Kr. Mildsiefen Scheiderhöhe-Seelscheid-Mildsiefen: 0 (evtl. bereits ab Zündorf) Scheiderhöhe-Kranüchel-Mildsiefen: 0 Scheiderhöhe-Engeld, Kr.-Mildsiefen: : NÖV NRW 2/2010

81 Heiligenhaus Halzemich Kreuzkapelle (Ruppichteroth) Hamm Heiligenhaus-Kreuzkapelle-Hamm: 5 Heiligenhaus-Halzemich-Kreuzkapelle: 0 Heiligenhaus-Halzemich-Hamm: 2 Heligenhaus-Ruppichteroth-Hamm: 25 Wahlscheid Honrath Heiligenhaus Dhünn Lennep Wahlscheid-Honrath-Lennep: 3 Wahlscheid-Heiligenhaus-Lennep: 0 Wahlscheid-Dhünn-Lennep: 4 Meßdorf, Kapelle Küdinghoven Uthweiler Hollenbusch, Kr. Mühleip Meßdorf-Küdinghoven-Uthweiler: 8 Küdinghoven-Uthweiler-Mühleip: 1 Uthweiler-Hollenbusch-Mühleip: 4 Söven West Kr. Söven Ost Kr. Blankenberg Merten Herchen Söven West Kr.-Söven Ost Kr.-Herchen: 1 Söven Ost Kr.-Blankenberg-Herchen: 0 Blankenberg-Merten-Herchen: 2 4 Geraden mit 4 Punkten: Sporke Elspe Burbecke Schmallenberg, Kp. Sporke-Elspe-Burbecke: 23 Sporke-Elspe-Schmallenberg,Kp: 20 Sporke-Burbecke-Schmallenberg, Kp. 6 Obersalwey Kückelheim Niederberndorf Berghausen Obersalwey-Kückelheim-Berghausen: 19 Obersalwey-Niederberndorf-Berghausen: 1 Halver Ründeroth Drabenderhöhe Marienfeld,Kr. Halver-Drabenderhöhe-Marienfeld,Kr.: 3 Ründeroth-Drabenderhöhe-Marienfeld: 5 : NÖV NRW 2/

82 Siegburg St.Servatius Siegburg Michelsberg Bödingen Eitorf,Markt Siegburg Servatius-Bödingen-Eitorf,Markt: 5 Siegburg Servatius-Siegburg Michelsberg-Bödingen: 0 Söven Kr. Ost Hove Kr. Eulenberg Flammersfeld Söven Kr.Ost-Hove-Flammersfeld: 9 Söven Kr.Ost-Eulenberg-Flammersfeld: 6 Söven Kr.Südost Hollenbusch Wasserheß Kircheib Söven Kr. Südost-Hollenbusch-Kircheib: 4 Söven Kr.Südost-Wasserheß-Kircheib: 4 Bonn, Münster Söven Nord Blankenberg Eitorf,Markt Bonn,Münster-Blankenberg-Eitorf,Markt: 2 BonnMünster-Söven-Nord-Eitorf,Markt: 1 Vilich Küdinghoven Oberkassel Bad Honnef Vilich-Oberkassel-Bad Honnef: 4 Vilich-Küdinghoven-Oberkassel: 10 Holpe Morsbach Friesenhagen Hünsborn Holpe-Morsbach-Friesenhagen: 8 Morsbach-friesenhagen-Hünsborn: 16 Cobbenrode Niederberndorf Bad Fredeburg Huxel Cobbenrode-Niederberndorf-Huxel: 1 Cobbenrode-Bad Fradeburg-Huxel: 1 Eckenhagen Rahrbach Welschen-Ennest Niederalbaum Eckenhagen-Welschen-Ennest-Niederalbaum: 4 Rahrbach-Welschen-Ennest-Niederalbaum: 20 Immendorf Libur Spich Bödingen Immendorf-Libur-Bödingen: 1 Immendorf-Spich-Bödingen: 8 74 : NÖV NRW 2/2010

83 Rott Söven Schnitt Söven Südost Blankenberg Rott-Söven Schnitt-Blankenberg: 0 Rott-Söven Südost-Blankenberg: 0 Birk Kranüchel Kreuzkapelle Rossbruch, Kr. Birk-Kranüchel-Kreuzkapelle: 3 Birk-Kreuzkapelle-Rossbruch, Kr.: 7 Halberg Winterscheid Herchen Leuscheid Winterscheid-Herchen-Leuscheid: 1 Halberg-Winterscheid-Leuscheid: 12 SU, Servatius Wahlscheid Overath Hohkeppel SU,Servatius-Wahlscheid-Hohkeppel: 13 Wahlscheid-Overath-Hohkeppel: 9 Bad Honnef Stockhausen Asbach Altenkirchen Bad Honnef-Stockhausen-Altenkirchen: 3 Bad Honnef-Asbach-Altenkirchen: 0 Lennep Hückeswagen Wipperfürth Gummersbach Lennep-Hückeswagen-Gummersbach: 1 Lennep-Wipperfürth-Gummersbach: 12 Sand Spitze Kürten-Olpe Thier Sand-Spitze-Thier: 7 Sand-Kürten-Thier: 0 Gummersbach Marienhagen Grötzenberg Waldbröl, kath. Ki. Gummersbach-Marienhagen-Waldbröl: 9 Gummersbach-Grötzenberg-Waldbröl: 3 Overath Ründeroth Gummersbach Lieberhausen Overath-Ründeroth-Gummersbach: 20 Overath-Gummersabch-Lieberhausen: 5 Ründeroth-Gummersbach-Lieberhausen: 6 : NÖV NRW 2/

84 Eschmar Oberkassel Oberdollendorf Königswinter Eschmar-Oberdollendorf-Königswinter: 8 Oberkassel-Oberdollendorf-Königswinter 0 5 Geraden mit 3 Punkten: Hückeswagen Lindlar Much 9 Winterscheid Seelscheid Immekeppel 5 Meinerzhagen Wiedenest Eckenhagen 1 Wiehl Marienhagen Lieberhausen 5 Halver Kierspe Meinerzhagen 0 Overath Niedergrützenb. Nümbrecht 5 Niedergrützenb. Drabenderhöhe Eckenhagen 17 Holpe Waldbröl kath. Kirche Lindlar 19 Welschen-Ennest Olpe Drolshagen 7 Oberhundem Lenne Wormbach 25 Meinerzhagen Oberholzklau Siegen 6 Kierspe Lieberhausen Niederfischbach 6 Lindlar Odenspiel Friesenhagen 4 Drabenderhöhe Wenden Erndtebrück 8 Fischelbach ab Treisbach? Hainchen Eisern 7 Morsbach Waldbröl, kath. Kirche Eltersbach 2 Kirchen Niederfischbach Wenden 8 Attendorn Helden Kirchhundem 3 Müllenbach Marienheide Hückeswagen 2 Eltersbach Winterscheid Blankenberg 2 Herscheid Wenden Hünsborn 13 Kürten-Olpe Gummersbach Wiedenest 17 Immekeppel Heiligenhaus Neunkirchen 0 Freudenberg Oberholzklau Ferndorf 4 Freudenberg Hünsborn Dünschede 12 Niederfischbach Rahrbach Schliprüthen 7 Schönholthausen Burbecke Milchenbach 2 Plettenberg, Kapelle Serkenrode Menkhausen 3 Plettenberg, Kapelle Rönkhausen Kückelheim 6 Bilstein Burbecke Menkhausen : NÖV NRW 2/2010

85 Eslohe Peter+Paul Menkhausen Schmallenbg.Kirche 4 Grimminghausen Berghsn.Schm. Schmallenbg.Kp 0 Scheiderhöhe Kreuzkapelle Marienfeld, Kr. 1 Eltersbach Marienfeld, Kr. Mildsiefen 0 Seligenthal, Kirche Bödingen Merten 3 Happerschoss, Kr. Bödingen Mühleip 6 Siegburg, Michelsberg Happerschoss, Kirche Dattenfeld 3 Geistingen, Kirche Ohmerath, Kr. Marienfeld, Kr. 2 Eitorf Ruppichteroth Gummersbach 2 Kürten Hohkeppel Niedergrützenbach 3 Seligenthal Ohmerath,Kr Mildsiefen 1 Mildsiefen Lindscheid Windeck,Ruine 8 Lohmar Geistingen,Kp Söven, Kapelle 3 Niederpleis Söven West Söven Schnitt 1 1 Königswinter Petersberg Winterscheid 0 Scheiderhöhe Geistingen, Kirche Söven Kapelle 1 Altenrath Lohmar Söven West 5 Seligenthal Söven Schnitt Oberpleis 0 Söven Nord Uckerath Mehren 6 Hove Kr. Uckerath Süchterscheid 3 Blankenberg Süchterscheid Kircheib 1 Petersberg Oberpleis Süchterscheid 1 Bonn, Münster Ranzel Köln Kunibert 5 Bonn, Münster Libur Porz 4 Bonn, Münster Eschmar Spich 0 Mondorf Eschmar Sieglar 2 Uthweiler Geistingen Birk 1 Geistingen, Kirche Süchterscheid Weyerbusch 1 SU-Servatius Porz Köln-St.Martin 8 Zündorf Libur Eschmar 1 Köln St. Severin Porz-Ensen Urbach 1 Köln St. Gereon Deutz St. Heribertus Scheiderhöhe 7 Köln St. Martin Langel Lülsdorf 7 Lülsdorf Niederkassel Schwarz-Rheind. 10 SU,Alexianerallee Geistingen Kapelle Söven Südost 3 : NÖV NRW 2/

86 SU,Alexianerallee Hove Kapelle Seelscheid 2 SU,Alexianerallee Niederpleis Niederberg, Kr. 2 Niederberg, Kr. Rott Limbach 10 Oberdollendorf Heisterbacherrott Limbach 1 Niederkassel Eschmar Niederberg, Kr. 9 Niederberg, Kr. Geistingen Kapelle Bödingen 6 Much Wersch, Kapelle Ruppichteroth 2 Rossbruch, Kr. Marienberghausen Eckenhagen 0 Halberg ab Brenig? Seelscheid Much 1 Halberg Birk Eitorf 2 Halberg Altenrath Porz 5 Lichtenberg, Kr. Süchterscheid, Kapelle Leuscheid 7 Eltersbach Rossbruch, Kr. Lindscheid, Kapelle 2 Burscheid Hückeswagen Egen 2 Gummersbach Klaswipper Egen 5 Wipperfürth Klaswipper Rönsahl 2 Thier Agathaberg Klaswipper 1 Radevormwald Wipperfürth Oberkemmerich, Kr. 0 Berg.-Gladb. St. Josef Kürten Wipperfeld 0 Marienberghausen Grötzenberg Rom, Kp. (auch Schloss Homburg?) 7 Honrath Hohr, Kapelle Much (weiter bis Rom?) 3 Birk Geistingen, Kirche Uthweiler 1 Altenrath Eltersbach Wersc 7 Kreuzkapelle Kuchem Eitorf, Markt 4 Winterscheid Kuchem Ifang, Kr. 8 Ranzel Kriegsdorf, Kr. Sieglar 3 Lohmar Birk Kuchem 3 Mondorf Troisdorf Halberg 2 Bonn Troisdorf Altenrath 2 Kriegsdorf, Kr. Troisdorf Winterscheid 3 Rodenkirchen Altenrath Halberg 1 Erndtebrück (über Birkelbach?) Wingeshausen Wilzenberg 1 Oberhenneborn Bad Fredeburg Wilzenberg 3 Marienberghausen Odenspiel Römershagen 7 78 : NÖV NRW 2/2010

87 Kierspe Valbert Bilstein 5 Oberkemmerich Müllenbach Lieberhausen 0 Niederalbaum Oberhundem Grafschaft, Kapelle 4 Oberalbaum Oberhundem Wilzenberg 1 Bad Fredeburg Nordenau Hesborn 1 Bad Fredeburg Oberkirchen Girkhausen 1 Kürten-Olpe Kreuzberg Halver 0 Wahlscheid Ohmerath Winterscheid 5 Bracht Niederberndorf Oberhenneborn 1 Oberkassel Niederdollendorf Königswinter 1 : NÖV NRW 2/

88 Anlage 3 Übersichtskarte Die Übersichtskarte ist wie folgt einsehbar: 1a: Als Overlay zur TOP 50 NRW Version 5 (nicht älter) mit Web-Link: ovltop50 : Verfasser Hierzu gehört die 1b: Legende als WORD-Datei mit Web-Link: legende 2. Als reine Overlay-Datei ohne Kartengrundlage mit Web-Link: overlay : Verfasser 3. Das Overlay zusammen mit der Karte TOP 50 als PDF-Datei (95 MB) durch Anforderung einer CD-ROM beim Autor. Nutzen Sie die Web-Links um direkt zu den ergänzenden Seiten im Internet zu gelangen. So geht s: Rufen Sie die Adresse in Ihrem Browser auf. Geben Sie die jeweilige Zahlen- und Buchstabenkombination des Web-Links in das dafür vorgesehene Feld oben rechts auf der Seite ein. Mit Klick auf den Pfeil erscheint die gewünschte Information auf dem Bildschirm. 80 : NÖV NRW 2/2010

89 Dipl.-Ing. Jürgen Kremers wird neuer Abteilungsleiter 7 Geobasis.nrw bei der Bezirksregierung Köln Klaus Mattiseck, Jens Riecken Nachrichten / Aktuelles Wenige Wochen nach der Verabschiedung von Heinz Brüggemann (Bericht NÖV 2/2009) erfolgte zum 01. Januar 2010 mit Jürgen Kremers die Nachbesetzung der Leitung der Landesvermessung in Nordrhein-Westfalen. Mit Jürgen Kremers übernimmt ein langjähriger Vertrauter die Belange der Landesvermessung der Abteilungsleitung 7 Geobasis.nrw bei der Bezirksregierung Köln. Von wurde ihm von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltung der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) die Leitung des Arbeitskreises Informationsund Kommunikationstechnik übertragen, verbunden mit der Funktion des Sprechers des AFIS-ALKIS-ATKIS-Koordinierungsgremiums. Bevor Jürgen Kremers die Abteilungsleitung übernahm, gestaltete er an verantwortlicher Stelle die Verwaltungsstrukturreform, auf die auch der Kölner Regierungspräsident Hans Peter Lindlar in seiner Begrüßungrede einging. Jürgen Kremers wird die Aufgabe haben, die administrative Integration der Landesvermessung in die Bezirksregierung Köln wie auch die fachliche Kooperation der Landesvermessungsbehörden fortzusetzen. Die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die des Referates 32 des Innenministeriums wünschen ihm nach den Jahren des Umbruchs hierzu ein glückliches Händchen. Jürgen Kremers wurde 1958 in Siegen geboren und wechselte nach seinem Studium an der Universität Bonn und dem Referendariat bei der Bezirksregierung Düsseldorf 1986 an das damalige Landesvermessungsamt Nordrhein-Westfalen. Er war Dezernent in den Bereichen Grundlagenvermessung, Automation, Öffentlichkeitsarbeit und Vertrieb. Zwischen 2002 und 2010 wechselte Jürgen Kremers als Referent für Landesvermessung zum Innenministerium Nordrhein-Westfalen, mit einer Unterbrechung von 2003 bis 2004 als Leiter des Geschäftsbereichs Landschaftsinformationssysteme des Landesvermessungsamtes. Klaus Mattiseck Jens Riecken Innenministerium NRW Referat 32 : NÖV NRW 2/

90 Die INTERGEO kommt nach Köln Susanne Kleemann Die INTERGEO als weltgrößte Fachmesse und Kongress im Bereich der Geoinformationswelt findet 2010 mal wieder in Nordrhein- Westfalen, genauer in Köln statt. Dazu wurde im Herbst 2007 der Örtliche Vorbereitungsausschuss (ÖVA) eingerichtet und ich zur Kongressdirektorin bestellt. Der ÖVA bildet ein starkes Team von Kolleginnen und Kollegen aus verschiedenen Berufszweigen. Diese arbeiten in und um Köln im öffentlichen Dienst bei der Bezirksregierung Köln, Straßen.NRW, Stadt Köln, Universität Bonn, an Schulen als auch in der freien Wirtschaft als ÖbVI und GIS- Berater. Der ÖVA hat durch das Kongresssekretariat seinen Sitz bei der Bezirksregierung Köln, die die vorbereitenden Arbeiten voll unterstützt. Die Leitung des Kongresssekretariats wurde von Ute Stein übernommen. Weitere Mitglieder und ihre Zuständigkeiten: Kongresssekretariat: Guido Balkenhol, Lars Laukamp, Philipp Steinrücken (alle BR Köln), Ressort Fachprogramm: Prof. Dr. Heiner Kuhlmann, Prof. Dr. Lutz Plümer (beide Uni Bonn), Dr. Jens Riecken (IM NRW), Ressort GIS an Schulen: Daniela Schulz (Lehrerin), Dr. Jens Riecken, Ressort Fachexkursionen: Elmar Happ (AED-SYNERGIS), Sabine Schmidt (Stadt Köln), Ressort Intergeo Come Together: Bernd Lips (Strassen.NRW), Björn Semler (ÖbVI), Ressort Intergeo-Opening: Jörg Fehres, Klaus Müller (beide BR Köln). Dass Köln eine Menge zu bieten hat, werden die meisten von Ihnen wissen oder erahnen, aber Sie werden überrascht sein, was Ihnen in Köln Neues auf der INTERGEO geboten wird. Um sie weiterhin als Top-Veranstaltung zu platzieren, hat der DVW zum einen die Struktur des Kongressprogramms überarbeitet. Zum Zweiten werden Sie mehr Nutzer auf dem Kongress treffen als bisher und zum Dritten haben Sie von Montag bis Dienstag die Möglichkeit, direkt vor der INTERGEO im Rahmen der INTERGEO -Akademie ein DVW-Seminar zu besuchen. Wie das alles funktioniert? Hier im Einzelnen: 1 Neue Struktur des Kongressprogramms Abb. 1: Das ÖVA-Team auf dem Stand in Karlsruhe Der Kongress besteht weiterhin aus hochkarätigen und innovativen Vorträgen in zwei parallelen Kongressvortragsreihen und dem 82 : NÖV NRW 2/2010

91 INTERGEO -Forum. Darüber hinaus informiert die Geodätische Woche kompetent über aktuelle Forschungsthemen. Neu ist nun, dass jeder Kongresstag mit einem gemeinsamen Eröffnungsvortrag startet. Der Vortrag betrachtet grundsätzliche Aspekte aus der Geoinformationswelt und stimmt auf das Schwerpunktthema des Tages ein. Der Kongressdienstag steht unter der Überschrift Geoinformation öffentlich versus privat, der Mittwoch beleuchtet den Themenkreis Geoinformation und Umwelt und am Donnerstag liegt der Fokus auf der Nachwuchswerbung und den aktuellen Herausforderungen unserer Berufswelt. Zu allen drei Kongresstagen lade ich Sie herzlich ein. 2 Themenerweiterung In Köln kommt eine weitere Besonderheit hinzu: neben den Geofachleuten werden auch weitere Interessierte aus anderen Anwenderkreisen die INTERGEO besuchen. Erstmals konnte ein Kongressteil der EnviroInfo 2010 (24th International Conference on Informatics for Environmental Protection - in die INTERGEO integriert werden. Gemeinsam mit den Kolleginnen und Kollegen aus dem Umweltbereich wird ein umfassender Erfahrungsaustausch zum Themenfeld INSPIRE möglich sein. Sie als Kongressbesucher haben die Möglichkeit, diese Vorträge zu besuchen, und die Besucher der EnviroInfo 2010 können sich Vorträge des INTERGEO -Kongressprogramms anhören. Die Möglichkeit des gegenseitigen fachlichen Austausches wird schon jetzt als Bereicherung des Kongresses gesehen und dazu beitragen, dass sich der Kongress auch stärker an alle Anwender von Geoinformation richtet. der INTERGEO in Köln wurde nun erstmals das Angebot geschaffen, den Besuch eines DVW-Seminars mit dem der INTERGEO zu verknüpfen. Im Oktober 2010 haben Sie die Möglichkeit, unmittelbar vor der INTERGEO im Rahmen der neu eingeführten INTER- GEO -Akademie ein DVW-Seminar zu besuchen. Am Montag und Dienstag (4./ ) stehen die Schwerpunktthemen GNSS und Wertermittlung auf dem Programm. Genauere Informationen und weitere Details finden Sie in dem im Juni erscheinenden Kongressprogramm, das der zfv 3/2010 beigelegt sein wird, und natürlich immer aktuell unter 4 Hotelbuchung in Köln Köln ist eine tolle Stadt und daher findet zeitlich parallel zur INTERGEO auch die IN- TERMOT, die internationale Motorradmesse ebenfalls auf dem Kölner Messegelände - statt. Die INTERMOT mobilisiert eine Vielzahl von Zweiradfans und so ist damit zu rechnen, dass günstige Hotelzimmer knapp werden. Der DVW konnte rechtzeitig ein umfassendes Kontingent von Zimmern zu günstigen Konditionen reservieren. Unsere Empfehlung daher an Sie: Nutzen Sie diesen Vorteil und buchen Sie möglichst früh Ihre Übernachtung. Der Reiseservice unter hilft Ihnen. Bis dahin mer sin uns in Kölle Susanne Kleemann 3 INTERGEO -Akademie Dass der DVW dank seiner Kompetenz durch die Arbeitskreise erstklassige DVW-Seminare zu unterschiedlichen Themenbereichen durchführt, ist den meisten von Ihnen bekannt. Mit Susanne Kleemann Kongressdirektorin INTERGEO 2010 c/o Bezirksregierung Köln susanne.kleemann@intergeo.de : NÖV NRW 2/

92 Geomatiker - Der Ausbildungsberuf der Zukunft Vorabinformation zur Neustrukturierung der Berufsausbildung in der Geoinformationstechnologie Dr. Klaus-Ulrich Komp Im Bauwesen ist auch der umgekehrte Arbeitsprozess erforderlich, nämlich aus georeferenzierten Projektdaten die örtliche Lage von Bauwerken zu bestimmen. 1.2 Neuer Ausbildungsberuf Geomatiker/in 1 Modernisierter Ausbildungsberuf Auf Bundes- und Länderebene sind bereits die Weichen gestellt, dass zum Termin 01. August 2010 im Berufsumfeld der Geoinformationstechnologie ein modernisierter Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in und ein neu geschaffener Ausbildungsberuf Geomatiker/in angeboten werden können. Die Ausbildungszeit beträgt jeweils drei Jahre. Die Geoinformationstechnologie beschäftigt sich umfassend mit der Bearbeitung von Geobasisdaten der Vermessungs- und Katasterverwaltungen sowie von Geofachdaten im privatwirtschaftlichen und behördlichen Umfeld. Die Bearbeitung von Geodaten beinhaltet u. a. die Erfassung (örtliche Vermessung, Digitalisierung, Fernerkundung), die Interpretation und Qualifizierung, die Integration unterschiedlicher Datenquellen, die Analyse sowie die Präsentation und die Bereitstellung von Daten mit den jeweiligen modernen Verfahren und Techniken. 1.1 Vermessungstechniker/in mit integrierter Bergvermessungstechnik Der Ausbildungsberuf Vermessungstechniker/in mit integrierter Fachrichtung Bergvermessungstechnik wird inhaltlich modernisiert und folgt damit der technologischen Entwicklung in der Messtechnik (u.a. Laservermessung, Satellitenmessverfahren) und der computergestützten Weiterverarbeitung der Daten zu Produkten (wie Rissen, Karten und Plänen). Für das Berufsbild des Geomatikers liegt die Priorität in der Vermittlung einer breiten Prozesskette von der Geodatenerfassung über die Weiterverarbeitung (Interpretation, Integration, Analyse, Speicherung) bis zur Visualisierung und dem Marketing. Der neu geschaffene Beruf Geomatiker/in wird nicht nur die wichtigen Inhalte aus dem dann nicht mehr angebotenen Beruf Kartograph/in auffangen, sondern neben Elementen der Vermessungstechnik auch wesentliche Inhalte aus der Photogrammetrie und Fernerkundung aufnehmen. Die gegenseitige inhaltliche Überdeckung in den beiden Berufen wird durch gemeinsame Ausbildungsinhalte von 12 Monaten verdeutlicht. Gemeinsamkeiten gibt es dabei im Bereich der Geodatenerfassung sowie speziell im Umgang mit geographischen Informationssystemen und der modernen Informations- und Kommunikationstechnik. Ausbildungsstellen sind insbesondere die Vermessungs- und Katasterverwaltungen der Länder und des Bundes, Öffentlich bestellte Vermessungsingenieure/innen, Bergbaubetriebe, Geodaten verarbeitende kommunale Dienststellen und Ingenieurbüros sowie Betriebe der Photogrammetrie/Fernerkundung und der Kartographie. 2 Anforderungen Für alle Schulabsolventen, zu deren Interessengebieten Mathematik, Physik und Erdkunde zählen, bietet der neue Ausbildungsberuf der Geoinformationstechnologie ein zukunftsorientiertes Tätigkeitsfeld. 84 : NÖV NRW 2/2010

93 Die Auszubildenden lernen aus Satellitendaten, Navigationsdaten und Geofachdaten mit modernen GIS-Programmen anwendungsorientierte Informationsprodukte herzustellen und diese Ergebnisse für Webanwendungen oder GIS-Datenbanken zu visualisieren. 3 Wo können sich Bewerber um eine Ausbildungsstelle bewerben? Ausbildungsangebote findet man auf den entsprechenden Internetseiten der möglichen Ausbildungsstellen, die unter folgenden Gruppen gefunden werden können: : Bundesamt für Kartographie und Geoinformation (BKG) : Mitglieder der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen (ADV) : Dienststellen der Landes-, und Kreis- und Kommunalverwaltungen, die GIS-Anwendungen pflegen in den Bereichen Umweltund Naturschutz, Forst und Agrar, Geologie und Rohstoffe, Wasserwirtschaft, Verkehr und Raumordnung/Landesplanung : Firmen und Ingenieurbüros der GIS- und Navigationswirtschaft, der Kartographie oder Photogrammetrie und Fernerkundung können über die entsprechenden Verbände gefunden werden: Neben den offiziellen Texten der Verordnung, der Rahmenlehrpläne und der Zeugniserläuterungen sind als Orientierungshilfen auch eine Rubrik häufig gestellter Fragen enthalten: : In welchen Bereichen können die neuen Berufe ausgebildet werden? : Wodurch zeichnen sich beide Berufe aus? : Wie ist die Ausbildungsstruktur in der Geoinformationstechnologie? : Kann mein Betrieb die neuen Berufe in Breite und Tiefe ausbilden? : Bekomme ich eine Unterstützung bei der Umsetzung der neuen Ausbildung? : Was ist neu bei den Prüfungen? : In welchem Ausbildungsberuf soll in meinem Betrieb ausgebildet werden? : In welchem Rechtsrahmen findet die Ausbildung für die neuen Berufe statt? : Was ändert sich in der Berufsschule? : Ich/mein Betrieb wollen erstmals ausbilden. An wen kann ich mich wenden? : Welche Eignung müssen der Ausbildungsbetrieb und die Ausbilder erfüllen? : Kartographie und GIS: : Photogrammetrie, Fernerkundung, Geoinformation: : Weitere Informationen auch auf den neuen Webseiten: Wo können potentielle Ausbildungsstellen weitere Informationen erhalten? Auf den vorgenannten Geomatiker-Websites stehen ab April 2010 aktuelle Informationen allen Betrieben und Behörden zur Verfügung, die sich über die Konsequenzen der Neuordnung der Ausbildungsberufe in der Geoinformationstechnologie unterrichten wollen. Dr. Klaus-Ulrich Komp Geschäftsstelle der DGPF, c/o EFTAS : NÖV NRW 2/

94 Immobilienmarktbericht Deutschland 2009 Katja Nitzsche Der erste Immobilienmarktbericht für ganz Deutschland wurde Mitte April diesen Jahres veröffentlicht. über Funktionen des Marktes und Auswirkungen von Rahmenbedingungen, sondern in erster Linie die Bereitstellung von Orientierungshilfen für die Marktteilnehmer. Grundstückseigentümern, Käufern, Bauwilligen, Kreditgebern oder kommunalen und staatlichen Stellen sollen Informationen wie Bodenrichtwerte, Immobilienrichtwerte oder Durchschnittspreise bereitgestellt werden. Zusätzlich dienen der Markttransparenz Verkehrswertgutachten, Mietspiegel und zunehmend auch webbasierte Immobilienbewertungen. Sämtliche Daten sollen im Idealfall flächendeckend, aktuell, belastbar, standardisiert und kostengünstig zur Verfügung gestellt werden. Die Immobilienwirtschaft hat als zweitgrößter Wirtschaftszweig Deutschlands (rd. 400 Mrd. Umsatz jährlich) große volkswirtschaftliche Bedeutung. Dabei zählen Unternehmen zur Immobilienwirtschaft, die sich mit Planung, Erstellung, Finanzierung und Bewirtschaftung von Immobilien beschäftigen. Alle diese Unternehmen benötigen für ihre Arbeit grundlegende Marktinformationen. Der Immobilienmarkt in Deutschland ist ein stabilisierender Faktor für die gesamte Volkswirtschaft; durch die vorhandenen Rahmenbedingungen und durch die in der Bevölkerung vorhandene Bindung an die "eigene Scholle" hat er eine ganz besondere Bedeutung. 52 % der deutschen Bevölkerung leben in den eigenen vier Wänden und haben einen starken Bezug zu ihrem Grundeigentum. Bundesweite Markttransparenz ist ein Grundbedürfnis der Bevölkerung und der auf diesem Markt agierenden Unternehmen. Die Anforderungen, die heute an die immobilienwirtschaftliche Markttransparenz gestellt werden, sind vielfältig. Zu den grundlegenden Ansprüchen zählen nicht nur Informationen Besonderes Augenmerk liegt auf der Herausgabe und Veröffentlichung einheitlich konzipierter und inhaltlich aufeinander abgestimmter Grundstücksmarktinformationen, die derzeit sowohl durch regionale Grundstücksmarktberichte der einzelnen Gutachterausschüsse der Länder als auch durch einzelne Landesgrundstücksmarktberichte durch die Oberen Gutachterausschüsse bereitgestellt werden. Grundlage aller Analysen der amtlichen Wertermittlung über den Immobilienmarkt in Deutschland sind die Kaufpreissammlungen der Gutachterausschüsse. In den Kaufpreissammlungen sind alle entgeltlichen Grundstücksgeschäfte mit ihren Preisen und wertbestimmenden Merkmalen erfasst. Der Immobilienmarktbericht Deutschland 2009 ist durch eine freiwillige Zusammenarbeit von Vertretern der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse aller Bundesländer entstanden. Dieser Arbeitskreis hat sich inzwischen als Arbeitskreis der Gutachterausschüsse und Oberen Gutachterausschüsse in Deutschland (AK-OGA) etabliert. Ihm gehören die Vorsitzenden der Oberen Gutachterausschüsse, die Leiter von zentralen Geschäftsstellen der Gutachterausschüsse und Vertreter weiterer beteiligter Gutachterausschüsse an. 86 : NÖV NRW 2/2010

95 Der Immobilienmarktbericht Deutschland ist ein weiterer Schritt auf dem Weg die bundesweite Markttransparenz zu verbessern. Zu diesem Zweck werden Landesdaten zu bundesweiten Aussagen über den Immobilienmarkt aggregiert. Für die Immobilienwirtschaft soll der Immobilienmarktbericht Deutschland mit seinen vielfältigen Analysen der Märkte eine Antwort auf wirtschaftliche Fragestellungen bei künftigen Entscheidungen bieten. In erster Linie werden dabei die Entwicklungen des vergangenen Jahres analysiert. Soweit es sinnvoll erscheint, wird jedoch auch auf langfristige Tendenzen eingegangen. Diese Daten ermöglichen eine Aussage über eine allgemeine Entwicklung für durchschnittliche, markttypische Objekte. Neben allgemeinen Strukturdaten über die Bundesrepublik und die einzelnen Bundesländer finden Sie im Immobilienmarktbericht unter anderem Informationen zu : Gesamtumsätzen : Extremwerten : Schwerpunkten der Transaktionen : Wohnimmobilien in großen deutschen Städten : Renditeobjekten und gewerblichen Immobilien : land- und forstwirtschaftlichen Flächen : wertermittlungsrelevanten Daten : dem Immobilienmarkt in den einzelnen Bundesländern : Kontaktadressen der Gutachterausschüsse in Deutschland. Zielgruppen des vorliegenden Berichts sind die Politik (als Grundlage für wohnungs- und wirtschaftspolitische Entscheidungen), die öffentliche Verwaltung, die Immobilienwirtschaft und die Banken sowie international oder überregional tätige Akteure auf dem Grundstücksmarkt. Der Bericht umfasst insgesamt 266 Seiten und kostet als Druck oder als PDF-Dokument 90,00. Bestellung oder Download können unter der Internetadresse Redaktion und Vertrieb dieser ersten Ausgabe werden von der Geschäftsstelle des Oberen Gutachterausschusses in Niedersachsen ü- bernommen. Der Herausgabezyklus liegt bei zwei Jahren jeweils im Frühjahr bzw. Frühsommer. vorgenommen werden. Katja Nitzsche Innenministerium NRW, Referat 32 Geoinformation 2015 Stefan Ostrau Welche Anforderungen stellen Bürger, Unternehmen und Verwaltung an Geoinformationen und wie sehen die Produkte und Dienste von Morgen aus? Lassen sich Strategien erarbeiten, um den Stellenwert von Geoinformationen in der öffentlichen Wahrnehmung zu erhöhen und deren unerschlossenes Potential zu nutzen? Wie kann dabei eine engere Abstimmung der verschiedenen Akteure erreicht werden? Diese und weitere Fragen wurden im Rahmen eines Workshops erörtert, der durch den DVW- NRW, Gesellschaft für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement e.v. und dem DDGI e.v. im Januar 2010 in Königswinter ausgerichtet worden ist. Unter dem Motto Think Tank 2015 diskutierten Fachleute aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zwei Tage lang über eine Bestandsanalyse sowie eine Profilentwicklung für die mittelfristige Entwicklung der Geoinformation, wobei auch Themen wie Organisation, zukünftige Ausrichtung und Geschäftsmodelle angesprochen wurden. : NÖV NRW 2/

96 1 Die Ausgangssituation Einigkeit bestand in der Beschreibung der Ausgangssituation, wonach der derzeitige Übergang von der Industrie- zu einer globalisierten Dienstleistungs- und Wissensgesellschaft die Arbeit schneller, anspruchsvoller sowie die Produkte kurzlebiger mache und u.a. auch eine zeitnahe, ortsunabhängige Bereitstellung von Geoinformationen erfordere. Bürger und Unternehmen passten sich diesen Entwicklungen sehr schnell an; der sprunghafte Anstieg der Nutzung von Google Earth, MS- Bing-Map, GPS, Geotagging und -caching sowie Webmapping unter Einsatz mobiler Endgeräte seien exemplarische Beispiele für diesen ungebrochenen Trend nach Neuem. Initiativen wie OpenStreetMap zeigten zudem, dass sich bestimmte Nutzerinteressen in der Regel nicht steuern lassen und zudem in kürzester Zeit breiten Anklang in der Öffentlichkeit finden. Unternehmen benötigten zudem für spezielle Fragestellungen verfügbare, aufbereitete Geoinformationen kleinräumiger sowie überregionaler Ausdehnung (z.b. für Zwecke des Geomarketings). Im öffentlichen Sektor werde die prozessgesteuerte Einbindung der Geoinformationen in die verschiedenen Verwaltungsaufgaben angestrebt. Vorteile des GeoGovernments werden in der hohen Steuerungsrelevanz für politische und administrative Entscheidungen sowie in der Erhöhung der Verwaltungseffizienz und in den neuen Möglichkeiten der interkommunalen Zusammenarbeit gesehen. Zudem stünde in den nächsten Jahren die Umsetzung der INSPIRE-Richtlinie an. Infolge des technologischen Wandels träten klassische Geodatenprodukte mehr und mehr in den Hintergrund. Gefragt seien insbesondere prozessorientierte, auf die jeweilige Aufgabe oder Lebenslage zugeschnittene Geoinformationen und deren Bereitstellung in der Geodateninfrastruktur. In den Blickpunkt des Nutzerinteresses rücken Logistik, Shopping- Initiativen, Freizeitgestaltung, Geomarketing und weitere kreative Anwendungen. Durch die Kombination mit anderen Technologien und Anwendungen entständen in den nächsten Jahren neue Produkte und Dienste. Der Stellenwert der Geoinformation in der öffentlichen Wahrnehmung sei allerdings nach wie vor gering, das Potential an Geoinformationen teilweise noch unerschlossen und könnte demzufolge wesentlich besser genutzt werden. Neben mehr Markt- und Kundenorientierung sei das Rollenverständnis der Akteure im Geoinformationssektor neu zu überdenken. 2 Statements und Diskussionsbeiträge Aus Sicht der Verwaltung stünde die Aktivierung des Staates durch zeitgemäße Erbringung von Verwaltungsleistungen im Vordergrund. Erreicht werde dieses durch den Aufbau der GDI sowie durch die Bereitstellung aktueller, flächendeckender und qualitätsgeprüfter Geodaten aller Bereiche der Verwaltungen von Bund, Ländern und Kommunen. Dabei spielen die Amtlichen Geobasisdaten eine wichtige Rolle. Ihre Bereitstellung sei im Verhältnis zu den öffentlichen Geofachdaten am weitesten entwickelt. Wichtige Kernbestandteile für alle Geodaten bildeten Interoperabilität und Standardisierung. Schwachstellen sähe man in der bisher praktizierten Bündelung der Datenbereitstellung und in teilweise uneinheitlichen Entwicklungsständen von Produkten, Diensten sowie in den unterschiedlichen Gebührenmodellen. Im gesamten kommunalen Bereich sei zudem der Einsatz von GIS bisher nur ansatzweise vorhanden, so dass das Geoinformationsmanagement insgesamt forciert werden müsse. Die Wirtschaft fordere aktuelle Geoinformationen und deren Bereitstellung sowie ein Sprachrohr für Geoinformation. Die Verwaltung solle zudem Geodaten und Dienste unter Einbindung weiterer Daten, wie beispielsweise statistische Daten, mit anbieten. Unsicherheiten bestünden derzeit in den teilweise unklaren Datenschutzvorgaben; die GW-Ampelstudie des Unabhängigen Landeszentrums für Datenschutz Schleswig-Holstein sowie das Gutachten der Leibniz Universität Hannover zu Geoinformationen und Datenschutz haben nicht in allen Fragestellungen zur Klarheit beigetragen. Für die Geodaten sollte der Gesetzgeber die Abwägung schutzwürdiger personenbezogener und öffentlicher Interessen ge- 88 : NÖV NRW 2/2010

97 nerell durchführen und in Form eines Kataloges fachgesetzlich für die Fälle regeln, für die kein berechtigtes Interesse erforderlich sei. Zudem würden bezahlbare Leistungen eingefordert. Das wirtschaftliche Potenzial amtlicher Geodaten sei bei weitem noch nicht ausgeschöpft. Insbesondere die Geodatenbereitstellung unter soziodemografischen Fragestellungen sowie weitere wirtschaftsbezogene Anwendungen seien zu forcieren. Der freie Beruf stelle sich derzeit auch die Frage der zeitgemäßen Ausrichtung des Vermessungsberufes. Zu verzeichnen seien erhebliche Umsatzverluste, die aus dem Rückgang der Baukonjunktur resultieren. Freier Beruf und Verwaltung müssten sich in den nächsten Jahren stärker verzahnen, die Datenbereitstellung sowie der Zugriff auf die Datennachweise müssten vereinfacht werden. Erforderlich seien zudem vereinfachte Nutzungs- und Preismodelle. Insgesamt sei ein modifiziertes Rollenverständnis mit Ausrichtung auf neue Geschäftsfelder (z.b. Immobilienwirtschaft) erforderlich. Im Hinblick auf die Berufsordnungen werde derzeit über überörtliche Sozietäten sowie über eine Stärkung des Berufskernes in rechtlicher und inhaltlicher Hinsicht (Standesregeln, Leitbild) nachgedacht. Im Hinblick auf die wissenschaftliche Ausbildung seien in den nächsten Jahren gute Fachkräfte mit Interesse für die Wirtschaft erforderlich. Inhalte, Anforderungsprofile und Qualifikation müssten sich teilweise verändern, um den geänderten Rahmenbedingungen von Morgen zu entsprechen. Wichtig seien zukünftig auch Querschnittskompetenzen u.a. im Konflikt- und Projektmanagement. Erforderlich sei zudem die Erarbeitung von differenzierten Ausbildungsinhalten, was Aussagen über zukünftige Daten, Modelle und Methoden erfordere. Mit der Modifizierung der Studiengänge im Hinblick auf Bachelor/Master biete sich insgesamt die Chance, Ausbildungsprofile zukunftsorientiert nachzusteuern und sich gleichzeitig von anderen Fachdisziplinen abzugrenzen. Es gäbe derzeit auch im wissenschaftlichen Bereich kein gemeinsames Sprachrohr für Geoinformation. Forschung sollte sich zudem stärker an praktischen Fragestellungen orientieren. Zudem stelle sich die Frage, wer zur Umsetzung der INSPIRE- Richtlinie die Fachkräfte in den Kommunen schule. Schließlich existiere bereits ein weitgehender Konsens im Hinblick auf das Profil Wissenschaft/Forschung. 3 Lösungsvorschläge und weitere Handlungsfelder Die Sichtweisen aus Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft zeigten insgesamt viele gemeinsame, aber auch unterschiedliche Positionen. In dem zweitägigen Workshop wurden zudem etliche Schnittstellen erkannt, die zukünftig vermehrte Absprachen erfordern. Kernziel muss es sein, die bisherigen getrennten Geodatenwelten stärker zu vernetzen. Im Hinblick auf die angestrebte bessere Kommunikation aller Akteure sollten die Geoinformationsbehörden ihrer Gewährleistungs- und Aktivierungsfunktion durch nutzerorientierte Bereitstellung aktueller, flächendeckender und bundesweit einheitlicher Geodaten gerecht werden. Weitere Herausforderung stelle zudem die aus den egovernment-aktivitäten resultierende neue Querschnittsrolle insbesondere in den Landes- und Kommunalverwaltungen dar. Hier sollte der Fokus auf die Geschäftsprozesseinbindung von Geodaten gelenkt, das Rollenverständnis neu überdacht und die Schnittmengen mit der freien Wirtschaft definiert werden. Gegenüber der Politik sei ein einheitliches Auftreten erforderlich, was auch die Vernetzung aller Betroffenen und die Bündelung der Interessen erfordere. Mittler (Moderatoren) zwischen Wirtschaft und Verwaltung sollten zukünftig durch direkte vernetzte Aktivitäten von Verwaltung, Wirtschaft und Wissenschaft ersetzt werden. Zudem seien Strategien zu entwickeln, den Stellenwert von Geoinformationen in der öffentlichen Wahrnehmung insgesamt zu erhöhen. Die INTERGEO als weltgrößte Kongressmesse für Geodäsie, Geoinformation und Landmanagement kann dabei eine zentrale Rolle einnehmen. Dazu sollte sie noch stärker auf die markt- und anwendungsorientierten Informationen und Aspekte rund um das Thema Geoinformation ausgerichtet werden, um neue Zielgruppen zu erschließen und nutzer- sowie : NÖV NRW 2/

98 unternehmensbezogene Weiterentwicklungen zu kommunizieren. Auf diese Weise ließen sich Aktivitäten bündeln mit der Zielsetzung, eine gemeinsame Plattform aufzubauen. Darüber hinaus wurden Fragen eines Dachverbandes aufgeworfen und diskutiert. Als Fazit wurde festgestellt, dass insgesamt eine Revitalisierung des Netzwerkes Geoinformation erforderlich sei. bereits Ansätze einer Profilentwicklung herausgearbeitet wurden. Als weitere Schritte wurden die Anfertigung eines gemeinsamen Kommunikees sowie eine Diskussionsveranstaltung zu diesem Thema im Rahmen der INTERGEO 2010 vereinbart. 4 Die weiteren Schritte Im Rahmen des Workshops ist zunächst eine Bestandsanalyse für die mittelfristige Entwicklung der Geoinformation vorgenommen worden. Erfreulich war, dass in der Kürze der Zeit Stefan Ostrau Landesvorsitzender DVW-NRW e.v Als erste Kommune in NRW ermöglicht die Städteregion Aachen Bürgern die eigenständige Anfertigung eines amtlichen Auszugs aus der Liegenschaftskarte Marco Oestereich Amtliche Auszüge aus der Liegenschaftskarte benötigen Grundstückseigentümer beispielsweise für Bauvorhaben, Bankkredite und Grundstücksverkäufe. Diese wurden bisher ausschließlich von den Mitarbeitern des Katasteramtes erstellt. Abbildung 1 zeigt einen amtlichen Auszug aus der Liegenschaftskarte. Dies hat sich nun geändert. Seit Januar 2010 steht ein neuer einfach zu bedienender Online- Dienst in der StädteRegion Aachen zur Verfügung. So ist es nun möglich, über das Internetportal selbstständig amtliche Katasterauszüge am heimischen PC zu erstellen. Die Benutzeroberfläche des neuen Dienstes ist in Abbildung 2 zu erkennen. Die StädteRegion Aachen ist die erste Kommune in ganz NRW, bei der dieser Service angeboten wird. Abb. 1: Amtlicher Auszug aus der Liegenschaftskarte für den Bereich des Aachener Doms 90 : NÖV NRW 2/2010

99 Man erhält den Katasterauszug entweder per im PDF-Format zum eigenständigen Ausdrucken oder er wird mit der Rechnung zugesandt. Dieser Dienst kann ohne eine Registrierung von Bürgern, Banken, Architekten usw. genutzt werden. Selbst an Wochenenden und Feiertagen steht der Online-Dienst ohne Wartezeiten 24 Stunden täglich zur Verfügung. Dies ist eine immense Verbesserung des Bürgerservice. Außerdem können Kosten eingespart werden. Natürlich ist es weiterhin möglich, amtliche Auszüge im Katasteramt zu erhalten oder telefonisch und per Mail zu bestellen. Die Daten der Liegenschaftskarte werden für den Online-Dienst als sekundärer Datensatz vorgehalten, welcher täglich aktualisiert wird. Der Online-Dienst enthält neben der Liegenschaftskarte weitere Karten. Diese erleichtern die Orientierung beim Navigieren im Kartenfenster. Neben der Deutschen Grundkarte werden die freien OpenStreetMap Daten als Web Mapping Service (WMS) in die Onlineanwendung integriert. Die Karteninhalte des WMS ändern sich bei verschiedenen Zoomstufen. Je größer der Maßstab, desto mehr Details werden angezeigt. Zukünftig können ebenso NAS-Daten vom Liegenschaftsinformationssystem ALKIS integriert werden. Dieser Online-Dienst ist Bestandteil des neuen Bürgerportals Aixport. Die StädteRegion Aachen hat dieses innovative Bürgerportal zusammen mit dem neuen Online-Dienst während der diesjährigen CeBIT in Hannover präsentiert. Abb. 2: Internetansicht des neuen Online-Dienstes zur Erstellung einer Liegenschaftskarte Marco Oestereich StädteRegion Aachen, A 62.5 GeoService Kombinierte GPS-/GLONASS-Signale im Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS in Nordrhein-Westfalen Christian Elsner, Guido Balkenhol Umstellung wurde zum 01. November 2009 vollständig abgeschlossen Der Satellitenpositionierungsdienst der deutschen Landesvermessung SAPOS basierte in Nordrhein-Westfalen bislang auf einem Netz von Referenzstationen, die die Satellitensignale des amerikanischen Global Positioning System (GPS) empfangen konnten. Im Rahmen einer landesweiten Modernisierung wurden 2009 modernste Empfangseinheiten für Globale Navigationssatellitensysteme (GNSS) in Betrieb genommen, die neben den bisherigen GPS-Satellitensignalen nun auch die des russischen Navigationssystems Globalnaja Nawigazionnaja Sputnikowaja Sistema (GLONASS) empfangen und verarbeiten können. Mit Hilfe dieses Datenmaterials, das die einzelnen Referenzstationen nun an die SAPOS -Zentrale nach Bonn - Bad Godesberg übermitteln, werden flächendeckend für Nordrhein-Westfalen nicht nur GPS- sondern auch GLONASS- Korrekturdaten bereitgestellt. Die SAPOS - Korrekturdaten werden täglich von einer Viel- : NÖV NRW 2/

100 zahl von Anwendern für differenzielle satellitengeodätische Messverfahren genutzt, so dass die Positionsbestimmung dieser Nutzer mit einer Genauigkeit bis in den Bereich von wenigen Millimetern möglich wird. Abb. 1: Stationsausbau / Antennen Um einen störungsfreien Übergang auf den kombinierten GPS-/GLONASS-Betrieb gewährleisten zu können, wurden durch Geobasis NRW der Bezirksregierung Köln und mit wertvoller Unterstützung der lokalen Partner an allen Standorten in unmittelbarer Nähe zu den bisherigen GPS-Empfangsantennen zweite Antennenträger aufgebaut und mit neuen, kombinierten GPS-/GLONASS-Empfangsantennen bestückt. Die einzelnen Komponenten wurden zunächst in einem eigenständigen Parallelbetrieb installiert, konfiguriert und nach vollständiger Fertigstellung und Erprobung zum 01. November 2009 in den Wirkbetrieb übernommen. Durch dieses Vorgehen konnten Beeinträchtigungen des SAPOS mit täglich etwa Echtzeit-Datenabrufen vermieden werden. Nach Abschluss dieser Modernisierung sind heute alle nordrhein-westfälischen Referenzstationen mit identischen Satellitenempfängern und zugehörigen Empfangsantennen ausgestattet. Vorbereitend wurden sämtliche Referenzstationsantennen vor ihrer örtlichen Installation in der neu errichteten Antennenmesskammer von Geobasis NRW kalibriert, die Anfang 2009 in Kooperation mit dem Institut für Geodäsie und Geoinformation (IGG) der Universität Bonn fertig gestellt worden ist. Insbesondere durch individuelle Kalibrierung unter Berücksichtigung der Nahfeldeinflüsse wurde eine weitere Optimierung des bisherigen Leistungsstands erreicht. Die bis zur Umstellung am 01. November 2009 verwendeten SAPOS -Koordinaten entstammten der Diagnoseausgleichung aus dem Jahre 2003 und sind in Nordrhein-Westfalen zum 01. September 2003 eingeführt worden. Die Koordinatenfestsetzung des neuen, zweiten Antennenstandortes erfolgte durch eine Transformation aus dem übergeordneten GNSS- Berechnungssystem, dem International Terrestrial Reference Frame 2005 (ITRF05) in das bundesweit einheitliche Raumbezugssystem des European Terrestrial Reference System 1989 (ETRS89). Der Arbeitskreis Raumbezug der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder (AdV) hat 2009 mit seinem Beschluss 02/17 empfohlen, für das SAPOS -Koordinatenmonitoring und für die Bestimmung neuer Koordinaten DREF-Online als Bezugsrahmen einzuführen und dabei einen entsprechenden Transformationsansatz festgelegt. DREF-Online steht hierbei für das bundesweite Netz ausgewählter Referenzstationen (26 SAPOS -Stationen und 30 Stationen des Integrierten Geodätischen Referenznetzes Deutschlands (GREF)) und wird wöchentlich durch das Bundesamt für Kartographie und Geodäsie (BKG) in der aktuellen Epoche des ITRF05 bestimmt. Abb. 2: SAPOS -Stationsübersicht NRW 92 : NÖV NRW 2/2010

101 Die Homogenität zwischen den bisherigen SAPOS -Koordinaten vom 01. September 2003 (GPS-basiertes Referenzstationsnetz, alter Antennenträger) und den seit dem 01. November 2009 zugrunde liegenden Koordinaten (GPS- / GLONASS-basiertes Referenzstationsnetz, neuer Antennenträger) wurde durch unterschiedliche, unabhängige GNSS- Berechnungsvarianten unter Integration terrestrischer Bestimmungselemente nachgewiesen. Die maximalen Differenzen der Koordinatenfestsetzung auf den neuen Antennenstandorten gegenüber den bisher geführten Koordinaten des ersten Antennenstandortes betragen im Ostwert 3mm, im Nordwert 2mm und in der ellipsoidischen Höhe 9mm. Alle Kontrollberechnungen und -messungen liegen innerhalb der heute mit GNSS-Echtzeittechnologie erreichbaren Genauigkeit und zudem weit unter den im Kataster vorgegebenen Fehlergrenzen. Die gesteigerte Homogenität der Referenzstationskoordinaten führt landesweit zu einer Optimierung in der bereitgestellten SAPOS -Vernetzungslösung und gewährleistet, dass der ETRS89-Raumbezug in Nordrhein-Westfalen unverändert geblieben ist. Auch nach der Umstellung auf den kombinierten GPS-/GLONASS-Betrieb stellt SAPOS damit weiterhin verlässlich den amtlichen Raumbezug dar. Im nordrhein-westfälischen Vermessungswesen wird SAPOS seit nunmehr sieben Jahren zur Realisierung des einheitlichen, amtlichen Raumbezugs genutzt. Im Rahmen der Aufgabenkritik hat die Vermessungs- und Katasterverwaltung in NRW die Realisierung des amtlichen Raumbezugs durch das Netz der Geodätischen Grundnetzpunkte (GGP) inkl. der zugehörigen SAPOS - Referenzstationen als Kernaufgabe definiert und sich zugleich für die Abkehr vom klassischen trigonometrischen Festpunktfeld entschieden. Insgesamt haben die Anwendungen der präzisen und wirtschaftlichen Positionsbestimmung mit GNSS in vielen Bereichen der Verwaltung, Wirtschaft und Forschung rasant zugenommen. Die Nutzergruppen kommen neben dem Vermessungswesen unter anderem aus den Bereichen der Land- und Forstwirtschaft, des Umwelt- und Naturschutzes, der Energie- und Telekommunikationswirtschaft, der Ver- und Entsorgung sowie aus den Bereichen Polizei, Feuerwehr und Katastrophenschutz. Auf der Anwenderseite ist der Einsatz altbewährter GPS-Empfänger in der modernisierten SAPOS -Vernetzung in NRW ohne Einschränkung oder Beeinträchtigung möglich. Bisherige Datenformate und Kommunikationswege können weiterhin problemlos genutzt werden. Für diejenigen Nutzer, die bereits über eine kombinierte GPS-/GLONASS-Empfangsaus-rüstung verfügen, ist die Verwendung der zusätzlichen GLONASS-Satellitensignale bei Datenabruf über Ntrip (Networked Transport of RTCM via Internet Protocol), einer standardisierten Methode zur Verteilung von Differential-GNSS- Daten über das Internet, ohne zusätzliche Kosten möglich. Moderne GNSS-Rovereinheiten bedienen diesen zukunftsweisenden Standard. Neben der Unabhängigkeit von einem (militärischen) Einzelsystem liegt der hauptsächliche Mehrwert der Verwendung zweier Satellitennavigationssysteme in der höheren Verfügbarkeit der nutzbaren Satelliten. Steigerungen in der Koordinatengenauigkeit bei der Positionsbestimmung oder im zeitlichen Lösungsverhalten der Rovereinheiten sind aufgrund der bisher durchgeführten Messungen nicht erkennbar. Zum Zeitpunkt der Umstellung auf den GPS-/GLONASS-Betrieb zum 01. November 2009 waren über Deutschland im Tagesverlauf bei optimaler Himmelsfreiheit durchschnittlich sieben GPS-Satelliten bzw. aufgrund des noch eingeschränkten Systemausbaus fünf GLONASS-Satelliten und damit durchschnittlich insgesamt 12 Satelliten beider Systeme nutzbar. Dabei können durch die verbesserte Satellitengeometrie bzw. Verfügbarkeit, insbesondere in weniger gut geeigneten Messumgebungen wie z.b. in engen Straßenschluchten, an Waldrändern usw. noch präzise Punktbestimmungen erfolgen, die mit dem Einsatz eines reinen GPS- Empfängers nicht möglich wären. Die nachfolgenden Sichtbarkeitsdiagramme für den 01. Februar 2010 von 08:00 bis 18:00 Uhr am Standort Bonn verdeutlichen den Vorteil einer kombinierten Nutzung beider Systeme: : NÖV NRW 2/

102 Im Tagesverlauf liegt die durchschnittliche Satellitensichtbarkeit bei acht GPS-Satelliten bzw. sechs Satelliten des GLONASS-Systems; bei einer kombinierten Nutzung stehen ca. 14 Satelliten zur Verfügung. Abb. 3 d: Satellitensichtbarkeit GPS+GLONASS (Balkendiagramm) Abb. 3 a: Satellitensichtbarkeit GPS (Skyplot) Abb. 3 b: Satellitensichtbarkeit Glonass (Skyplot) Durch das Konzept des Aufbaus der zweiten Antennenstandpunkte auf den Referenzstationen in Nordrhein-Westfalen wurde auch den weiteren Entwicklungen auf dem Gebiet der Satellitenpositionierung Rechnung getragen. In den kommenden Jahren wird die Integration des im Aufbau befindlichen europäischen Satellitennavigationssystems GALILEO vorbereitet. Durch den zweiten Antennenträger kann die in einigen Jahren erforderliche Hardware zur Verarbeitung der ab 2013 angekündigten GALILEO-Satelliten mit geringem Aufwand vor Ort installiert werden. SAPOS -NRW, schon heute ein international anerkannter Positionierungsdienst, wird in der Zukunft auf insgesamt drei Globalen-Navigations-Satelliten- Systemen (GNSS) basieren. Dabei wird sich SAPOS -NRW auch in Zukunft streng an den Standards der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Bundesrepublik Deutschland (AdV) orientieren. Abb. 3 c: Satellitensichtbarkeit GPS+GLONASS (Skyplot) Christian Elsner, Guido Balkenhol Bezirksregierung Köln, Dezernat 71 SAPOS -Hotline: 0221/ : NÖV NRW 2/2010

103 Regierungspräsident Hans Peter Lindlar schaltet neues TIM-online frei Stefan Sandmann Lindlar: Internetportal setzt mit Nutzerfreundlichkeit und Angebot an Geodaten auch weiterhin Maßstäbe! Das Karten- und Luftbildportal TIM-online ist eines der besten Beispiele für Nutzerfreundlichkeit und Bürgernähe, so Regierungspräsident Hans Peter Lindlar bei der Freischaltung des neuen TIM-online in Köln (siehe Abbildung 1). TIM steht dabei für die Bezeichnung Topographisches Informationsmanagement und ist unter der Internetadresse aufrufbar. Seit der Einführung des kostenlosen Internetportals 2004 wurde das Angebot an Karten und Luftbildern ständig erweitert. Mit der neuen Version wurde die gesamte Benutzeroberfläche optimiert und um neue Funktionen ergänzt. Ab sofort steht ein größeres Kartenbildfenster zu Verfügung und Ausdrucke sind bis zu einem Format DIN A3 möglich. Selbst eigene Eintragungen mit einfachen Zeichenfunktionen können vorgenommen und mitsamt Kartenbild für private Zwecke auch ausgedruckt werden, so Lindlar. Neben flächendeckenden topographischen Karten, Grundkarten und Luftbildern kann seit neuestem eine so genannte Hybridkarte, bestehend aus Luftbild und Verkehrsnetz, am Bildschirm visualisiert werden. Abgerundet wird das reichhaltige Angebot mit historischen Karten und Luftbildern sowie aktuellen Freizeitinformationen für die gesamte Landesfläche. TIM-online bietet professionellen Nutzern aber noch mehr: So lassen sich zusätzliche Daten von Fachdatenanbietern in die Visualisierung am Bildschirm mit einbinden. Dazu gehören unter anderem Wasserschutzgebiete, hochwassergefährdete Bereiche, Informationen über Verkehrsstärken, Schutzgebiete und Forstamtsgrenzen. Mittlerweile haben insgesamt 32 Kommunen und Landesdienststellen ihre Fachdaten abrufbar ins Netz gestellt. Die Auswahl an flächendeckenden Geodaten von NRW mitsamt der zahlreichen Sachinformationen in TIM-online ist mehr als beeindruckend und im Vergleich zu Karten-Portalen anderer Bundesländer geradezu einzigartig, so Lindlar. Abb. 1: Regierungspräsident Hans Peter Lindlar schaltet das neue TIM-online frei TIM-online wurde 2004 von der Landesvermessung NRW initiiert und wird mit Unterstützung des Landesbetriebs für Information und Technik Nordrhein-Westfalen (IT.NRW) im Internet bereitgestellt. Das erfolgreiche Online- Portal verzeichnet bislang eine Millionen Kartenabrufe pro Monat. Informationen zu TIM-online und allgemein zu den Produkten und Dienstleistungen der Landesvermessung NRW gibt es bei der Bezirksregierung Köln, Abteilung 7/Geobasis NRW, Muffendorfer Straße 19-21, Bonn, Tel.: 0221/ und im Internet unter Stefan Sandmann Bezirksregierung Köln, Dezernat 74 : NÖV NRW 2/

104 DVD "Maßarbeit" für Nachwuchsgewinnung Olaf Lüders Von der Arbeitsgemeinschaft der Vermessungsverwaltungen der Länder der Bundesrepublik Deutschland (AdV) ist im Herbst 2008 ein Film mit dem Titel "Maßarbeit" produziert worden, der besonders anschaulich über die Bandbreite des Amtlichen deutschen Vermessungswesens informiert. Der insgesamt fünfzehnminütige Film ist auf DVD (siehe Abbildung 1) verfügbar und dient vor allem der Nachwuchsgewinnung. Inhaltlich spannt der Film den geschichtlichen Bogen vom alten Ägypten bis hin zur Neuzeit und informiert über die vielfältigen Aufgaben des amtlichen Vermessungswesens und deren Entwicklung, wie zum Beispiel Landesvermessung, Kartographie, Katastervermessung, Liegenschaftskataster, Grundstückswertermittlung, Flurbereinigung, Landentwicklung und Bodenordnung. Auch das Thema Satellitenpositionierung und der Einsatz der Technik im Vermessungswesen werden sehr anschaulich erläutert. Informationsbedarf besteht vor allem in den weiterführenden Schulen in Nordrhein- Westfalen, sie wurden bereits über das Film- Angebot informiert. Nach den Rückmeldungen an die Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW, wird der Film "Maßarbeit" bei Schülerinnen und Schülern sehr positiv aufgenommen. Die DVD eignet sich auch als Information bei den verschiedensten Anlässen im Berufszweig Vermessung und Geoinformation und sollte auch bei Veranstaltungen mit Nicht-Fachleuten nicht fehlen. Die DVD ist zum Preis von 6,- EUR zzgl. Versandkosten beim Landesamt für Vermessung und Geobasisinformation Rheinland-Pfalz, Ferdinand-Sauerbruch-Straße 15, Koblenz, Fax: 0261/ , im Internetshop (Sonstige Produkte) unter erhältlich. Abb. 1: DVD über das Amtliche deutsche Vermessungswesen Olaf Lüders Bezirksregierung Köln, Geobasis NRW 96 : NÖV NRW 2/2010

105 Buchankündigung Hans Fröhlich (Hrsg.) Die Landesvermessung im Spiegel deutscher Brauereien 126 Seiten, 218 Abbildungen. Format A4, Schwarz-Weiß-Druck, Klebebindung, Preise (Inland) Band Seiten Abbildungen Preis bisher erschienen I ,50 II ,50 III ,00 IV ,50 Neuheit Frühjahr 2010 V ,00 Was haben die Landesvermessung und die Brauereien gemeinsam? Hohe Türme und Berge! Die einen brauchen sie, um weit ins Land zu blicken, die anderen als Wahr- und Markenzeichen für ihre Produkte, denn Bier braucht Heimat. Doch da man heute beim Messen nur noch zum Himmel guckt und GPS- Satellitensignale verwendet, liegt es nahe, 200 Jahre klassische Landesvermessung Revue passieren zu lassen, um das Werk unserer geodätischen Vorfahren, auf dem noch heute die Landeskartenwerke und das Grundstückskataster beruhen, zu würdigen. Als Zeitzeugen bieten sich also die Brauereien an, von denen viele bisher unbewusst Trigonometrische VermessungsPunkte (kurz: TP) auf Bierdeckeln oder auf Flaschenetiketten verwenden. Nach den ersten vier Bänden Nordrhein- Westfalen, Baden-Württemberg, Von der Nordsee durch Hessen zur Pfalz und Bayern schließt nun Band 5 Ostdeutschland die Dokumentationsreihe ab. In den sechs Bundesländern Mecklenburg-Vorpommern (4), Brandenburg (1), Berlin (2), Sachsen-Anhalt (6), Thüringen (10) und Sachsen (24) konnten insgesamt 47 Brauereien mit TPs auf ihren Deckeln und Etiketten gefunden werden. Wir erklimmen das Schloss Schwerin, die Nikolai-, Jakobi- und Marienkirche in Stralsund, die Dresdener Frauenkirche sowie das Berliner Rathaus; trinken mit Goethe Ilmenauer Bier auf dem Kickelhahn und mit Luther Eisenacher Wartburg Pils; lauschen der Musik von Händel in der Marktkirche von Halle/Saale und von Bach in der Leipziger Thomaskirche. Die Brauerei Artern erklärt uns anhand des Kyffhäuserdenkmals den Zusammenhang zwischen Kaiser Friedrich I. (Barbarossa) und Kaiser-Wilhelm I. und auf dem Fichtelberg schauen wir auf einer Daguerreotypie von 1865 dem Maurer über die Schulter, der für Professor Nagel und seine sächsische Landesvermessung die hohen Vermessungssäulen errichtete. Mit der Landeskrone bei Görlitz erreichen wir schließlich den östlichen TP 1. Ordnung. Dass auch der Königsberger Astronom Friedrich Wilhelm Bessel, der als Bezugsfläche für die deutsche Landesvermessung das nach ihm benannte Besselellipsoid berechnete, auftritt, spielt insofern eine Rolle, dass die Dokumentation ein bisher unentdecktes Ölgemälde abdruckt, das den Memelner Leuchtturm mit dem daneben von Bessel errichteten Steinpfeiler für seine astronomischen Vermessungen zeigt eine Novität für alle Geodäten! : NÖV NRW 2/

106 Das Buch gliedert sich wie folgt: Nach der Geschichte und territorialen Gliederung wird der Ablauf einer Landesvermessung leicht verständlich und reichlich illustriert vorgestellt. Ausführungen zu Bier und Bierdeckeln folgen, bevor die landesspezifischen Brauereien mit historischen und landschaftlichen Angaben und so mancher Anekdote zeigen, was sie mit der Landesvermessung verbindet Koordinaten erhalten sie ganz beiläufig. Kurzum ein fachlich fundierter, feucht-fröhlicher Leckerbissen nicht nur für Geodäten und Bierfreunde, das passende Geschenk zu so mancher Gelegenheit! Das Buch kann derzeit zzgl. 2,00 Versand/Buch bezogen werden bei: Hans Fröhlich Lichweg Sankt Augustin Tel: Fax: geo-goon@t-online.de Hans Fröhlich Sankt Augustin 98 : NÖV NRW 2/2010

107 Buchbesprechungen Bill/Resnik (Hrsg.) Vermessungskunde für Planungs-, Bauund Umweltbereich Herausgeber: Ralf Bill, Boris Resnik, 3., neu bearbeitete und erweiterte Auflage, 330 Seiten, ca. 229 Abbildungen, Softcover mit CD-ROM als Beilage mit Powerpoint- Präsentation, ISBN , Wichmann, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 29,95 Euro Die Fragen am Ende jedes Kapitels ermöglichen beim Selbststudium eine Lernstandskontrolle. Da alle wesentlichen Themen kurz angerissen werden, kann der interessierte Leser sich in kurzer Zeit einen Überblick über das Gebiet der Vermessungskunde verschaffen. Für eine weitere Vertiefung wird auf eine umfangreiche Fachliteratur verwiesen. Auf ca. 300 Seiten werden die Themenbereiche Geodätische Grundlagen, Geodätische Messgeräte, Einfache Lage- und Höhenvermessungen, Geodätische Rechentechnik, Moderne Erfassungsverfahren, Öffentliches Vermessungswesen und Ingenieurvermessung behandelt. Mit der beigefügten CD-ROM können die Inhalte auch am Computer erarbeitet werden. Hierzu steht eine Powerpoint-Präsentation bereit. Das vorliegende Buch bereitet die verschiedenen Themen für die Zielgruppe der Kolleginnen und Kollegen aus Nachbardisziplinen gut auf und ist bei einem Preis von 29,95 zu empfehlen. Das Buch Vermessungskunde für den Planungs-, Bau- und Umweltbereich von Ralf Bill und Boris Resnik ist bereits in der dritten Auflage erschienen. Dieses Buch ermöglicht interessierten Kolleginnen und Kollegen aus Nachbardisziplinen einen Überblick über das aktuelle Vermessungswesen. Dabei wurde von den Autoren besonders Wert auf eine methodisch einfache und gleichzeitig besonders verständliche Vermittlung des Stoffes gelegt. Anhand zahlreicher Zahlenbeispiele und griffiger Definitionen wird der Inhalt gut vermittelt. Karl Christian Güldenring Bezirksregierung Köln, GEObasis.nrw : NÖV NRW 2/

108 Fritsch (Hrsg.), Photogrammetric Week '09 Herausgeber: Prof. Dr.-Ing. habil. Dieter Fritsch Tagungsbeiträge der 52. Photogrammetrischen Woche, 7. bis 11. September 2009 in Stuttgart 354 Seiten, Softcover, ISBN , Wichmann, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 62,00 Euro Lösungsansätze zu umgehen, zu einer Wissenschaft, die nach erstmaliger analytischer Lösung der Kollinearitätsgleichungen in den 50er-Jahren und nach stürmischer Entwicklung bei der Computer-Hardware die Voraussetzung zur photogrammetrischen Verarbeitung fast beliebiger Datenmengen zur Lösung räumlicher Fragestellungen schuf. Schwerpunktthemen der Festveranstaltung waren bildbasierte Datenerfassung (Image- Based Data Collection), flugzeuggestütztes, terrestrisches und mobiles Laser Scanning (LIDAR: Airborne, Terrestrial und Mobile Applications) sowie Photogrammetrie als Datenveredelung (Value-Added Photogrammetry). Die Beiträge liegen in englischer Sprache vor und dokumentieren im Bereich der Themenschwerpunkte die neuesten Forschungsergebnisse und Anwendungsbeispiele aus Wissenschaft und Praxis, die in dieser komprimierten und flüssig lesbaren Form an anderer Stelle kaum zu finden sind. Der Tagungsband richtet sich an Anwender, Studierende und Wissenschaftler aus den Bereichen Photogrammetrie, Geodäsie, Bauingenieurwesen, Architektur, Denkmalpflege, Stadtplanung, Archäologie, Geowissenschaften, Forstwissenschaft u. v. m. Die Photogrammetrische Woche wurde 1909 in Jena von Dr. Carl Pulfrich, dem Erfinder des Stereokomparators, als Ferienkurs in Photogrammetrie ins Leben gerufen und findet seit 1973 alle zwei Jahre an der Universität Stuttgart statt. Seitdem erfreut sie sich als Fortbildungsseminar und Forum regen Erfahrungsaustausches zunehmender auch internationaler Bedeutung. Die Vorträge werden in gebundener Form nicht nur den Teilnehmern sondern auch einer breiteren Öffentlichkeit zur Verfügung gestellt. Die 52. Photogrammetrische Woche wurde als Festveranstaltung zu ihrem 100-jährigen Jubiläum ausgerichtet. Mit den Beiträgen im Tagungsband wird eindrucksvoll dokumentiert, wie sich die Photogrammetrie in den vergangenen 100 Jahren verändert hat von einer Wissenschaft, die ursprünglich angetreten war, um mit höchster Ingenieurkunst beim Bau photogrammetrischer Auswertegeräte analytische Ulrich Krause Bezirksregierung Köln, GEObasis.nrw 100 : NÖV NRW 2/2010

109 Kummer/Frankenberger (Hrsg.) Das Deutsche Vermessungs- und Geoinformationswesen mit den Themenschwerpunkten 2010: : Gesellschaftliche Verankerung und institutionelles Gefüge : Aufgabenfelder und Wirkungsbereiche : Technische Netzwerke und Transfer : Forschung und Lehre Herausgeber: Klaus Kummer, Joseph Frankenberger, Auflage des Jahres 2010, 878 Seiten, kartoniert, ISBN , Wichmann, Verlagsgruppe Hüthig Jehle Rehm, 118,00 Euro Im Vorwort weisen die Herausgeber zu Recht darauf hin, dass Geodaten heutzutage schon fast selbstverständlich zur verfügbaren Infrastruktur zählen - wie der Strom aus der Steckdose. Sie sind vielleicht sogar noch wichtiger, weil ohne Geodaten keine vernünftige Stromversorgung aufgebaut werden kann. Die Seitenzahl des Jahrbuches macht deutlich, dass es, quasi wie ein Gesetzeskommentar, mehr als Nachschlagewerk für Jedermann dienen soll und damit über die Funktion eines Lehrbuches hinausgeht. Dies wird durch die geschickte Unterteilung in Themenschwerpunkte untermauert, die von verschiedenen kompetenten Autoren bearbeitet worden sind. Beim Lesen einzelner Abschnitte fällt auf, dass die Inhalte ausgesprochen gut vermittelt werden und nicht an den Grenzen Deutschlands orientiert sind, sondern internationale Themenstellungen vermitteln. Durch Letzteres wiederum wird klargestellt, dass sich das Jahrbuch auch an einen Leserkreis außerhalb Deutschlands wendet. Ein weiterer Vorteil des Jahrbuches liegt in der detaillierten Untergliederung der Themenschwerpunkte, die es dem Leser leicht macht, sich innerhalb der Abschnitte A bis D des Jahrbuches schnell in die Einzelproblematik einzulesen; wer das Wissen vertiefen möchte, wird auf Quellenangaben hingewiesen. Die Herren Kummer und Frankenberger, zwei profunde Kenner des deutschen Vermessungs- und Geoinformationswesens, haben ein Jahrbuch herausgegeben, das über die Grenzen der geodätischen Wissenschaft und Praxis hinaus das Wissen über Produkte und Dienste des deutschen Vermessungs- und Geoinformationswesen auch Anderen vermitteln soll, die bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben diese Produkte und Dienste als Grundlage benötigen. Der Kreis von Nutzern ist ausgesprochen groß; insofern richtet sich das Jahrbuch auch an eine sehr große Anzahl von Lesern aus den verschiedensten Kreisen der Gesellschaft. Alles in Allem handelt es sich bei dem Jahrbuch um ein Grundlagenwerk nicht nur für das Deutsche Vermessungs- und Geoinformationswesen, das über den Charakter eines Jahrbuches hinausgeht, sich an einen sehr breiten Leserkreis richtet und von dem der Rezensent hofft, dass es einen großen Verbreitungsgrad erfährt. Klaus Mattiseck Innenministerium NRW, Referat 32 : NÖV NRW 2/

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