Fachgutachten zum Konfliktpotenzial Fledermäuse und Windenergie auf einer Windenergiepotenzialfläche der Stadt Horb am Neckar

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1 Fachgutachten zum Konfliktpotenzial Fledermäuse und Windenergie auf einer Windenergiepotenzialfläche der Stadt Horb am Neckar (Landkreis Freudenstadt) Endbericht erstellt vom BFL Büro für Faunistik und Landschaftsökologie im Auftrag des Fachbereichs Stadtentwicklung der Stadt Horb a. Neckar Schöneberg, den

2 Auftragnehmer: Büro für Faunistik und Landschaftsökologie Dipl.-Ing. Thomas Grunwald Am Sauerplacken 2a Schöneberg Tel Leitung: Dipl.-Ing. Thomas Grunwald Bearbeitung: Dipl.-Biol. Frank Adorf Dipl.-Biol. Frauke Adorf Dipl.-Biol. Carsten Braun Dipl.-Biol. Jonathan Debler Dipl.-Ing. Vanessa Korn Auftraggeber: Große Kreisstadt Horb a. Neckar Fachbereich Stadtentwicklung Marktplatz Horb a. Neckar Dipl.-Ing. Thomas Grunwald, Schöneberg,

3 Inhaltsverzeichnis 1 Einleitung Untersuchungsgebiet Methoden Transektbegehungen Dämmerungsbeobachtungen Netzfang und Telemetrie Horchkisten Kartendarstellung Ergebnisse Transektbegehungen Artenspektrum Häufigkeitsverteilung Aktivitätsdichte Phänologische Betrachtung Dämmerungsbeobachtungen Netzfang und Telemetrie Horchkisten Gesamtartenliste Gesamtbetrachtung Kommentierung der Datenbankauswertung der AGF-Datenbank Bewertung des Konfliktpotenzials Potenzielle Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse Bewertung des Konfliktpotenzials Fledermäuse und Windenergieanlagen auf einer Windenergiepotenzialfläche Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Mausohr (Myotis myotis) Abendsegler (Nyctalus noctula) Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Braunes Langohr (Plecotus auritus) Graues Langohr (Plecotus austriacus) Höhenaktivität von Fledermäusen über Waldgebieten Aktuelle Monitoring-Ergebnisse aus Südwestdeutschland Fazit Konzept vorsorglicher und begleitender Minimierungsmaßnahmen Zitierte und gesichtete Literatur...47

4 Anhang A-1: Ergebnistabelle Fledermäuse A-2: Artenschutzrechtliche Grundlagen: nationale und internationale Einstufungen der Fledermäuse in Gefährdungs- und Schutzkategorien A-3: Dietz, I. & Dr. Ch. Dietz (2012): Datenauswertung der AGF-Datenbank Windkraft- Vorrangflächen westlich von Horb. Karte 1: Methoden Karte 2: Ergebnisse Karte 3: Bewertung der Lebensraumfunktionen unter Berücksichtigung des Konfliktpotenzials

5 1 Einleitung Im Rahmen der Fortschreibung des Flächennutzungsplans hinsichtlich der Ermittlung von Windenergiepotenzialflächen wurde das Büro für Faunistik und Landschaftsökologie (BFL, Schöneberg) durch die Abteilung Stadtentwicklung der Stadt Horb a. Neckar beauftragt, ein Fachgutachten zum Konfliktpotenzial Fledermäuse und Windenergieanlagen zu erstellen. Die Notwendigkeit einer eingehenden Prüfung des betreffenden Landschaftsraumes auf die Möglichkeit der Errichtung von Windenergieanlagen ergibt sich aus Sicht des Natur- und Artenschutzes insbesondere aus den Regeln für die Umsetzung artenschutzrechtlicher Anforderungen bei Eingriffen in die Landschaft (letzte Novelle des BNatSchG vom , vgl. RUNGE et al. 2009) sowie den potenziellen negativen Auswirkungen der Anlagen auf die Fauna, insb. der Avifauna und der Fledermäuse (HÖTKER et al. 2004, HÖTKER 2006; BLG 2009 b, BRINKMANN et al. 2011). Windenergieanlagen können jedoch unter der Voraussetzung einer sorgfältigen Standortplanung und ggf. Kompensation nicht vermeidbarer anlagenbedingter Beeinträchtigungen von Mensch und Natur einen wichtigen Beitrag zu einer nachhaltigen Energieerzeugung leisten (BFN 2000). Allerdings weisen die Gutachter daraufhin, dass, in Anbetracht des rapiden Ausbaus regenerativer Energien, insbesondere bei Waldstandorten im Vergleich zu Offenlandstandorten noch erhebliche Erkenntnislücken bestehen die erst allmählich geschlossen werden. Um Lösungen und Antworten zu bekommen bedient man sich dabei modernster Techniken und umfangreicher faunistischer Untersuchungen sowie Vermeidungs- und Verminderungsmaßnahmen wie z. B. standardisierte Monitoring-Studien in bestehenden Windparks. Hinsichtlich der Thematik WEA und Fledermäuse hat das BMU (Bundesministerium für Umwelt) bzw. das Bundesamt für Naturschutz (BfN) eine umfangreiche Studie erstellt (BRINKMANN et al. 2010). Darin wurden im Wesentlichen und dies ist entscheidend Abschaltalgorithmen für WEA im Offenland entwickelt. Dies bedeutet, dass die Ergebnisse dieses Projektes nicht oder nur sehr eingeschränkt auf moderne Anlagen, größere Anlagenhöhen und Waldstandorte übertragbar sind. Die Gutachter verweisen daher auf eine der ersten Waldstudien in Südwestdeutschland bei Simmersfeld (BLG 2009b). Derzeitig ist davon auszugehen, dass zu langfristigen Auswirkungen von WEA im Wald auf Fledermäuse zwar bereits erste Erkenntnisse aber überwiegend noch viele Unklarheiten bestehen sowohl im Hinblick auf die Höhenaktivität als auch auf die Nachnutzung der überplanten Waldgebiete. Nicht zu vernachlässigen sind dabei sowohl mögliche Beeinträchtigungen, deren Auswirkungen erst langfristig in Erscheinung treten als auch mögliche Gewöhnungseffekte an Lebensraumveränderungen. Die vorgenannten Argumente sprechen daher grundsätzlich für eine Berücksichtigung des Vorsorgeprinzips 1 (EU- Kommission 2000, IUCN 2007). Im vorliegenden Fall werden daher grundsätzliche Erkenntnisse aus laufenden bzw. abgeschlossenen Monitoring-Studien ausgewertet und bei der abschließenden Bewertung/Einschätzung beachtet. 1 EU-Kommission (2000): Mitteilung der Kommission. Die Anwendbarkeit des Vorsorgeprinzips. IUCN (2007): Guidelines for Applying the Precautionary Principle to Biodiversity Conservation and Natural Resource Mangement. As approved by the 67th meeting of the IUCN Council,

6 1.1 Untersuchungsgebiet Das ca ha umfassende Untersuchungsgebiet (= m Radius um die Potenzialfläche) befindet sich in etwa 3 km Entfernung westlich der Großen Kreisstadt Horb am Neckar und größtenteils auf einem Plateau. Dieses erstreckt sich etwa zwischen 550 m bis 650 m ü NN. Die Gemeinden Bittelbronn und Dießen grenzen im Westen bzw. Südwesten, Rexingen im Osten, Dettingen im Süden und Grünmettstetten im Norden an das Untersuchungsgebiet an (Karte 1). Großlandschaftlich betrachtet gehört der untersuchte Bereich zum Necker- und Tauberland (Gäuplatten), genauer zum Naturraum Obere Gäue. Das Untersuchungsgebiet selbst besteht etwa zu % aus einer zusammenhängenden, forstwirtschaftlich genutzten Waldfläche unterschiedlicher Ausprägung. Neben strukturreichen Laub-Nadelmischwaldbereichen (1. und 2. Baumschicht), in denen der Nadelbaumanteil (Fichten, Tannen) dominiert, kommen auch kleinflächig reine Laubwald- und Nadelwaldbestände vor. Die nebeneinander vorkommenden Altersklassen (teilweise Altbestände und/oder Jungwuchs, Sukzessionsflächen) bedingen eine gewisse Strukturvielfalt des Waldes im Gebiet. Größere Laubbaumbestände mit z. T. stehendem oder liegendem Totholz finden sich eher im Süden der untersuchten Waldfläche (z. B. in der Gewann Großer Hau oder im Hanggebiet der Oberen Brandhalde). Im Norden bzw. Nordosten sowie im Westen und Südwesten bei Bühl erstrecken sich Offenlandbereiche die durch verschiedene Strukturgehölze (z. B. Hecken, Feldgehölze) unterschiedlich stark gegliedert sind. Sie unterliegen überwiegend der Acker- und Grünlandnutzung. Im Norden durchquert eine Eisenbahnlinie das Gebiet. Gewässer sind in Form des im Süden bzw. Südwesten fließenden Dießener Baches, einem Angelteich südwestlich Seehaus sowie dem Neckar im Südosten vorhanden. Innerhalb des Untersuchungsgebietes befindet sich, die Seitenhänge des Dießener Bachtales einnehmend, im Süden das FFH-Gebiet Horber Neckarhänge (Nr. DE ). Das Mausohr wird hier als Schutzgut gelistet ( Das FFH-Gebiet Freudenstädter Heckengäu (Nr. DE ) reicht im Norden bei Bittelbronn entlang der Bahnlinie in das Untersuchungsgebiet hinein. Die Fledermausarten Bechsteinund Wimperfledermaus, Mausohr und Mopsfledermaus (Myotis bechsteinii, M. emarginatus, M. myotis, Barbastella barbastellus) werden im Standortdatenbogen ( baden-wuerttemberg.de/public/abt2/dokablage/oac_131/7516_341.pdf) genannt. 2

7 2 Methoden 2.1 Transektbegehungen Die Transektbegehungen fanden im Zeitraum Anfang April bis Ende Oktober 2011 statt. In insgesamt 28 Nächten (Tab. 1) wurden 28 ausgewählte Transekte mit einer Länge von jeweils m regelmäßig zu unterschiedlichen Nachtzeiten auf Fledermausvorkommen kontrolliert. Vier der Transekte lagen dabei im erweiterten Untersuchungsgebietsradius von m. Dadurch wurden weitere Informationen aus den angrenzenden Siedlungen sowie dem Neckartal gesammelt (Karte 1). Die Verteilung der linearen Probeabschnitte wurde so vorgenommen, dass möglichst viele vorhandene Biotopstrukturen berücksichtigt wurden. Das Transekt T15 lag etwas abseits und wurde erst ab Sommer begangen. Im Gebiet ergab sich bei den Transekten folgende Biotoptypenverteilung (Karte 1, Abb. 2): Zwei Transekte an einem Fließgewässer (T8, T15) Drei Transekte im Siedlungsbereich (T28, T9, T6) Acht Transekte im Offenland (z. B. T2, T11, T23), eines davon teilweise entlang eines Angelteiches (T10) Drei Transekte am Waldrand ( z. B. T12, T23) Vier Transekte im Nadelwald (z. B. T13, T18) Acht Transekte im Laub-Nadelmischwald (z. B. T7, T14, T16) Die Transekte wurden pro Begehungstermin jeweils für 20 Minuten mit einem Fledermausdetektor begangen. Als Detektor wurde ein Laar TR30 Zeitdehnungsdetektor eingesetzt. Die Rufsequenzen der Fledermäuse wurden digital auf einem wav-recorder gespeichert. Im Zuge der Auswertung wurden alle Aufnahmesequenzen mit Hilfe von Soundanalyse-Programmen (Syrinx-waveScan, Avisoft SASLabPro, BatSound) analysiert. Alle notwendigen Daten für eine räumlich- und zeitlich-funktionale Einordnung der Beobachtungen wurden während der Begehungen auf vorbereiteten Feldbögen notiert. Daneben wurden, wenn möglich, beobachtete Verhaltensweisen im Waldbestand bzw. im Offenland, auch an linearen Strukturen (z. B. Hecken, Waldwegen), sowie ggf. Flughöhen protokolliert (Sichtbeobachtungen mit Hilfe einer starken Taschenlampe). Diese Informationen münden zu einem späteren Zeitpunkt in die Formulierung ökologischer Zusammenhänge (vgl. Kapitel 4, Karte 3). 3

8 Tab. 1: Begehungstermine und allgemeine Witterungsbedingungen im Untersuchungsgebiet. * = Dämmerungsbeobachtungszeiten. lfd.- Nr. Datum von 18:40* 20:30 18:40* 21:15 18:45* 20:25 18:45* 20:30 Uhrzeit bis 20:20* 01:00 20:10* 00:05 20:20* 00:25 20:25* 00:05 Temperatur ( C) relative Feuchte (%) Bewölkung (%) Wind (bf) Niederschlag Nein Nein Nein Nein :00 03: Nein :50 02: Nein :35 03: Nein :50 04: Ja :15 04: Nein :30 02: Nein :40 03: Nein :30 05: Nein :30 03: Nein :40 03: Nein :00* 21:45 20:15* 21:20 19:50* 21:30 19:25* 21:10 19:30* 21:00 18:40* 20:30 21:40* 02:20 21:15* 03:30 21:30* 04:05 21:00* 03:30 21:00* 02:55 20:25* 03: Ja Nein Nein Nein Nein Nein :30 01: Nein :30* 20:15 19:30* 20:20 18:00* 19:55 17:50* 19:50 20:10* 00:10 20:15* 01:05 19:50* 01:25 19:40* 02: Nein Nein Nein Nein :55 20: Ja :30* 19:25 19:25* 01: Nein :40 01: Ja 4

9 Da bei der nächtlichen Erfassung von Fledermäusen in der Regel nicht zwischen verschiedenen Individuen eindeutig unterschieden werden kann, wurde jeder Fledermauskontakt als ein neuer Nachweis (Kontakt) gewertet. Für die Auswertung bedeutet dies, dass es sich bei der Gesamtsumme von Nachweisen (Synonyme = Beobachtung(en)/ Kontakt(e) nicht um eine absolute Individuenzahl handelt, sondern um die Summe erfasster Rufsequenzen. Um eine Vergleichbarkeit der Transekte untereinander zu ermöglichen, wurde die jeweilige Beobachtungszeit berücksichtigt und eine Aktivitätsdichte ermittelt (Tab. A-1). Bei der Aktivitätsdichte (Kontakte pro Stunde = K/h) handelt es sich um die Aktivität aller Fledermausarten (inklusive der unbestimmten Gattungen bzw. der unbestimmten Fledermäuse (Chiroptera spec.)), die auf einem Transekt bzw. im gesamten Untersuchungsgebiet erfasst wurden, wofür im Text der Terminus Fledermausaktivität verwendet wird. Die Erhebung des Arteninventars im Eingriffsraum sowie die Ermittlung von bedeutenden Funktionsräumen (Quartiere, Flugstrecken, Jagd-/Balz-/Schwarmgebiete) stehen im Zentrum von Fledermauserfassungen. Mittels Detektorbegehung (Transektbegehung) können Fledermäuse störungsfrei und mit relativ geringem Aufwand auch in größeren Gebieten untersucht werden. Allerdings lassen sich nicht alle Arten gleich gut erfassen. Unterschiede bestehen in der artspezifischen Reichweite der Rufe. Laut rufende Arten (z. B. Mausohr, Abendsegler) lassen sich über größere Entfernungen erfassen, während leise rufende Arten (z. B. Bechsteinfledermaus, Langohrfledermäuse) aufgrund des geringeren Schalldrucks nur auf geringen Distanzen (< 15 (20) m) detektiert werden können. 2.2 Dämmerungsbeobachtungen In der Regel wird die Methode im zeitigen Frühjahr sowie im Spätsommer/Herbst durchgeführt, da zu diesem Zeitpunkt generell mit wandernden Fledermausarten zu rechnen ist. Eine Erfassung tagziehender und/oder dämmerungsaktiver Fledermäuse (z. B. Abendsegler oder Rauhautfledermaus) erfolgte im Untersuchungsgebiet an insgesamt 15 Terminen (* in Tab. 1). Von vier ausgewählten Beobachtungspunkten (DB1-DB4) wurde der Luftraum über dem Waldbestand bzw. am Waldrand mittels Fernglas und Detektor nach Flugbewegungen und Lautäußerungen von Fledermäusen abgesucht (vgl. Signatur DB in Karte 1). Die Dämmerungsbeobachtungen begannen bereits ab 1-1,5 Stunden vor Sonnenuntergang und endeten in der Regel kurz vor Einsetzen der Dunkelheit. 2.3 Netzfang und Telemetrie Mit Hilfe von Netzfängen werden weitere wichtige Informationen über die Artengemeinschaft der Fledermäuse im Untersuchungsgebiet gewonnen. Zum einen können die leise rufenden Arten nachgewiesen werden wie z. B. Bechsteinfledermäuse und die Langohren (Plecotus spec.). Zum anderen können durch Netzfänge Arten, die mit dem Detektor bzw. der Soundanalyse nicht sicher bestimmt werden können, wie z. B. die Bartfledermäuse, i. d. R. determiniert werden. Darüber hinaus werden weitere wichtige Bioparameter erhoben wie z. B. der Allgemeinzustand der Tiere, deren Fortpflanzungsstatus, Alter und Geschlecht. Für den untersuchten Raum liegen Ergebnisse aus sechs Netzfangnächten an fünf unterschiedlichen Standorten vor (Tab. 4, Karte 1, N1-N5). Es kamen spezielle Fledermausfangnetze (Puppenhaarnetze) zum Einsatz. Die Netze wurden an ausgesuchten Standorten, an denen mit einem gewissen Fledermausaufkommen zu rechnen war, aufgebaut und standen jeweils für eine ganze Nacht. Neben einem Hochnetz mit 6 m Netzhöhe wurden in der Regel Netze mit Netzhöhen von 3-4 m gestellt. Die gefangenen 5

10 Fledermäuse wurden unverzüglich aus dem Netz befreit, bestimmt und vermessen und etwas abseits der Fangstelle wieder freigelassen. Der Fang von Fledermäusen ist zudem die Grundvoraussetzung für eine mögliche Besenderung (Aufkleben eines speziellen Senders) und anschließender radiotelemetrischer Ortung der Individuen (s. u.). Die Radiotelemetrie stellt eine geeignete und meist sichere Methode zum Auffinden von Fledermausquartieren dar. Untersuchungsgegenstand kann aber auch das Studium eines möglichen Quartierwechselverhaltens der Individuen sein. Im Rahmen der Telemetrie kam u. a. folgendes Equipment zum Einsatz: 1. verschiedene, entsprechend der Größe und Gewicht der gefangenen Fledermausarten ausgewählte Sender mit unterschiedlicher Lebensdauer (z. B. Typ Pig Ag 317 für kleine Arten, Firma Biotrack, Wareham/Großbritannien). Die Sender wurden mit einem medizinischen Hautkleber (Sauer-Hautkleber) direkt im Nackenfell der Tiere befestigt. 2. Als Receiver wurden Sika Receiver (8 Mhz, Frequenzbereich von Mhz), ebenfalls von der Firma Biotrack eingesetzt. 3. Als Antennen dienten Lintec flexible 5-element Yagi-Antennen. Die im Untersuchungszeitraum eingesetzte Telemetrie diente hier lediglich dem Auffinden von Fledermausquartieren. Sie fand tagsüber nach der nächtlichen Besenderung der Tiere, statt. 2.4 Horchkisten Ergänzend zu den Transektbegehungen erfolgte in den Monaten April bis Anfang August 2011 eine automatische Überwachung von Fledermausaktivitäten an fünf verschiedenen Lokalitäten durch sog. Horchkisten (Karte 1, HK1-HK5, Tab. 5). In der Regel werden die Horchkisten im konkreten Eingriffsraum (hier: Potenzialfläche) an unterschiedlichen Orten positioniert. Die Horchkisten waren bestückt mit einem Mischer-Detektor, an dem eine gewünschte khz- Zahl eingestellt werden kann, einer Uhr und einem sprachgesteuerten Aufnahmegerät (Diktiergerät). Neben den Informationen über Flugstraßen, Flugverhalten (Jagd) und die Raumnutzung der Tiere, die durch die Transektbegehungen ermittelt werden, dokumentieren Horchkisten Informationen über synchron stattfindende Fledermausaktivitäten an den geplanten WEA-Standorten. Dabei liefert das Ergebnis eine rein statistische Aussage über Aktivitäten (ja-nein Aussage). Die am Detektor eingestellte Frequenz von bzw khz erfasst Pipistrellus-, Nyctalus- und Myotis-Arten. Andere Arten, die nicht in diesem Frequenzbereich rufen, werden nicht erfasst. Entscheidend bei dieser Methode ist der Nachweis regelmäßiger Aktivität an den Horchkistenstandorten. Es kommt nicht auf die Erfassung sämtlicher Aktivitäten der Artengemeinschaft an. 6

11 2.5 Kartendarstellung Karte 1: Methoden Zeigt die Lage der möglichen Windenergiepotenzialfläche sowie die Abgrenzungen des 1000 m und 1500 m Radius um diese, alle Transekte, die vier Dämmerungsbeobachtungspunkte (DB1-DB4), die fünf Horchkistenstandorte (HK1-HK5) sowie die fünf Netzfangstandorte (N1-N5). Karte 2: Ergebnisse Hier erfolgt die Darstellung der Fledermausnachweise im Untersuchungsgebiet unter Verwendung von Punkt-Signaturen. Die Voraussetzungen für eine Signatur werden hier kurz erläutert: Funktionsraum Flugstrecke: Jeder Bereich, in dem eine Aktivitätsdichte von mindestens 1,5 K/h von einer Art oder einer Gattung (Ausnahme Zwergfledermaus) aus mindestens zwei Begehungen, ermittelt wurde. Für die Zwergfledermaus wird die Flugstreckensignatur erst dann vergeben, wenn die Art mit einer Aktivitätsdichte von mindestens 2,5 K/h aus zwei Begehungen nachgewiesen wurde. Funktionsraum Jagdgebiet: Jeder Bereich, in dem eine Aktivitätsdichte von mindestens 1,5 K/h ermittelt wurde, die sich ausschließlich aus charakteristischen Jagdsequenzen jeweils einer Art oder einer Gattung (Ausnahme Zwergfledermaus) aus mindestens einer Begehung zusammensetzt. Für die Zwergfledermaus wird eine Jagdgebietssignatur erst dann vergeben, wenn eine Aktivitätsdichte von mindestens 2,5 K/h, die sich aus charakteristischen Jagdsequenzen zusammensetzt, bei einer Begehung erreicht wurde. Einzelnachweis: Fledermauskontakte die sowohl Jagdsequenzen als auch Vorbeiflüge darstellen und nicht den Kriterien der Funktionsräume Flugstrecke und Jagdgebiet entsprechen, werden unter dieser Signatur zusammengefasst. Karte 3: Bewertung der Lebensraumfunktionen unter Berücksichtigung des Konfliktpotenzials Unter Berücksichtigung des Konfliktpotenzials der einzelnen Fledermausarten (vgl. Kapitel 4) werden im Rahmen der Bewertung bedeutende Flugstrecken (rote Pfeile) bzw. Jagdgebiete (rote Schraffur) der Arten kartographisch dargestellt, wenn mindestens zwei Arten einen zusammenhängenden Bereich regelmäßig und intensiv nutzten (vgl. Definition der Funktionsräume, Karte 2). In begründeten Fällen, wenn z. B. nur eine Art in einem Bereich regelmäßige und deutlich intensive Aktivität zeigte und diese Art zudem einem entsprechenden Konfliktpotenzial unterliegt, kann von der Grundregel abgerückt werden. Da das Umfeld der Transekte aufgrund der jeweils vorliegenden Ergebnisse und Biotopstrukturen ebenfalls auf seine Eignung als Fledermauslebensraum bewertet wird, können die dargestellten bedeutenden Jagdflächen dabei deutlich über die Transektbereiche hinausreichen und bedeutende Flugstrecken zum Teil innerhalb bedeutender Jagdgebiete liegen. Bei den nicht gekennzeichneten Flächen handelt es sich dennoch nicht automatisch um Bereiche, denen keine Bedeutung als Lebensraum für Fledermäuse zugeordnet werden konnte. Sofern bei den Dämmerungsbeobachtungen dämmerungsaktive Arten und/oder ein gerichtetes Zugverhalten wandernder Fledermausarten beobachtet wurden, wird dies mit einer eigenen Signatur (blaue Schraffur) und Farbe dargestellt. 7

12 3 Ergebnisse 3.1 Transektbegehungen Artenspektrum Insgesamt wurden bioakustisch 11 Fledermausarten nachgewiesen: Wasser-, Fransen- und Bechsteinfledermaus, Mausohr, Abendsegler, Kleinabendsegler, Zwerg-, Rauhaut- und Breitflügelfledermaus sowie die Artenpaare Bartfledermäuse (Myotis brandtii/mystacinus) und Langohrfledermäuse (Plecotus auritus/austriacus). Die Artnachweise von Bechstein- und Breitflügelfledermaus sowie dem Abendsegler beruhen dabei allerdings auf einer relativ geringen artspezifischen Aktivitätsdichte ( 0,1 K/h, Tab. A-1). Dies lag im Wesentlichen an der generell schwierigen bioakustischen Determination der artspezifischen Rufsequenzen. Bei den nachfolgenden Ausführungen werden daher die Ergebnisse zu den Myotis- und Nyctalus-Arten überwiegend auf Gattungsniveau dargelegt und betrachtet. Die Aktivitätsdichte der nicht näher auf Artniveau bestimmbaren Nyctalus spec. und Myotis spec.-kontakte war vergleichsweise hoch. Bei den Artenpaaren Brandt- und Bartfledermaus sowie Braunes und Graues Langohr ist bioakustisch keine eindeutige Artdifferenzierung möglich. Daher werden nachfolgend jeweils beide Arten zusammenfassend behandelt. Im Hinblick auf die Biotopausstattung des Gebietes sowie den angrenzenden Bereichen wäre aber, wenn auch mit unterschiedlichen Wahrscheinlichkeiten, das Auftreten beider Bartfledermaus- und Langohrarten bei den Detektorkartierungen möglich. Hinweise hierzu liefern BRAUN & DIETERLEN (2003) und DIETZ (2012). Es kamen zum einen Fledermausarten vor, deren Jagdgebiete in unterschiedlichen Biotopen liegen bzw. die ein breites Lebensraumspektrum zur Jagd nutzen (verschiedene Waldtypen, Siedlungsbereiche, strukturierte Halboffen- und Offenlandschaften). Als opportunistische Art kam im Untersuchungsgebiet die häufig auftretende Zwergfledermaus vor. Zum anderen wurden Fledermausarten festgestellt, die überwiegend im geschlossenen Waldkörper jagen, bzw. deren hauptsächlicher Jagdlebensraum in einer waldreichen Landschaft liegt. Zu diesen Arten können das Mausohr, die Fransen- und Bechsteinfledermaus, der Kleinabendsegler oder auch die Brandtfledermaus gezählt werden. Die Arten Abendsegler, Rauhaut- und Breitflügelfledermaus werden hingegen neben der Zwergfledermaus auch häufiger außerhalb des Waldbestandes angetroffen und gelten bisweilen als Fledermäuse der freien, offenen aber auch halboffenen Landschaft. Gerade die Breitflügelfledermaus ist weniger auf den Wald als Lebensraum angewiesen. Sie jagt v. a. im menschlichen Siedlungsraum in Parks, Gärten und an Wiesen. Klassische Jagdlebensräume der Wasserfledermaus sind größere Stillgewässer wie Seen und Teiche oder breitere Bachläufe und Flüsse. Ihre Quartiere befinden sich aber i. d. R. im Waldbestand. 8

13 3.1.2 Häufigkeitsverteilung Die Abbildung 1 stellt die ermittelte Artverteilung aller bioakustisch nachgewiesenen Fledermausarten im Gebiet dar. Alle vorhandenen Rufdaten konnten eindeutig einer Art oder einer Gattung zugeordnet werden. Zwergfledermaus 74,7 Fransenfledermaus Mausohr Bartfledermäuse Kleinabendsegler Wasserfledermaus Rauhautfledermaus Langohrfledermäuse Breitflügelfledermaus Abendsegler Bechsteinfledermaus Myotis spec. Nyctalus spec. Pipistrellus spec. 3,9 3,8 3,6 1,5 1,0 0,9 0,8 0,5 0,2 0,1 5,9 2,9 0, Prozent (%) Abb. 1: Prozentuale Verteilung aller Nachweise sowie unbestimmter Rufsequenzen aus den Gattungen Myotis, Pipistrellus und Nyctalus (n = 2613 Kontakte). Aus der Abbildung 1 geht hervor, dass die Zwergfledermaus, wie bei vielen anderen Untersuchungen auch, als häufigste Art im Untersuchungsgebiet auftrat. Ihre relative Häufigkeit betrug 74,7 %. Sie hebt sich damit recht deutlich von den anderen Arten ab. Die Fransenfledermaus wurde mit einem Anteil am Artenspektrum von 3,9 % als zweithäufigste Art ermittelt, dicht gefolgt von dem Mausohr (3,8 %) und den Bartfledermäusen (3,6 %). Der Kleinabendsegler trat mit einer relativen Häufigkeit von 1,5 % noch verhältnismäßig zahlreich auf. Niedrige Positionen innerhalb des Artenspektrums nahmen besonders die Bechsteinfledermaus, der Abendsegler sowie die Breitflügelfledermaus mit relativen Häufigkeiten 0,5 Prozent ein. Der Anteil an nicht näher auf Artniveau bestimmbaren Nyctalus spec.-nachweisen, die sowohl dem Kleinabendsegler wie auch dem Abendsegler zugeordnet werden könnten, betrug 2,9 % (Abb. 1). Zusammen mit den auf Artniveau bestimmten Rufen wies die Gattung Nyctalus insgesamt eine relative Häufigkeit von 4,6 % auf. Der Anteil an Myotis spec.- Nachweisen war mit 5,9 % höher als der jeweilige Anteil aller in Frage kommenden Arten. Insgesamt konnten 18,3 % der erfassten Rufe Arten aus der Gattung Myotis zugeordnet werden. Weiterhin lag ein geringer Anteil nicht näher bestimmbarer Pipistrellus spec- Nachweise vor. Allgemein betrachtet wiesen die Halboffenlandarten bzw. Offenlandarten, mit Ausnahme der Zwergfledermaus, geringere relative Häufigkeiten auf als die Waldarten. 9

14 3.1.3 Aktivitätsdichte Gesamtaktivitätsdichte Für die Transektbegehungen ergab sich eine reine Begehungszeit von 105,8 h. Entsprechend der Jagdgebiets-, Flugstrecken- und Einzelnachweisverteilung in Karte 2 wurden Fledermäuse in allen Bereichen des untersuchten Gebietes nachgewiesen, aber mit z. T. sehr unterschiedlicher Häufigkeit und Regelmäßigkeit (Verteilung der Funktionsräume in Karte 2, Abb. 2). Es ergab sich insgesamt eine mittlere Aktivitätsdichte von 24,6 K/h (Abb. 2, Tab. A-1). Im Großen und Ganzen betrachtet wurden die Waldbereiche (Laub- Nadelmischwald und reine Nadelwälder) stärker frequentiert als die reinen Offenlandbereiche. Entlang strukturreicher Elemente im Offenland wurde allerdings eine überdurchschnittliche Aktivitätsdichte festgestellt, wie z. B. nördlich Junge Allmend (T3) und östlich Spitalwald im Norden (vgl. Karte 2). Aktivitätschwerpunkte Die höchsten im Gebiet festgestellten Aktivitätsdichten wurden in den Laub-Nadelmischwaldund Nadelwaldflächen im Bereich der Gewanne Brand/Buchert (zentraler Osten, T1), zwischen Großer Hau und Brandsteig (T5, T13), unweit nordwestlich Großer Hau (T18) und im Westen nördlich der Ortschaft Dießen (T25) sowie östlich Spitalwald im nördlichen Offenland (T10) und im Neckartal (T15) dokumentiert. Die Aktivitätsdichten südöstlich und östlich der Potenzialfläche lagen bei Werten von 53,2 K/h bzw. 49,0 K/h. Weitere überdurchschnittliche Aktivitätsdichten ließen sich z. B. in der westlichen Oberen Brandhalde (Laub-Nadelmischwald, 35,2 K/h), in der Ortschaft Dießen (26,6 K/h) und im Offenland östlich Hohberg (32,0 K/h) ermitteln. Allgemein betrachtet wurden zahlreiche hohe Aktivitätsdichten vor allem im zentral-südlichen Untersuchungsgebietsbereich, auf einer Linie zwischen Obere Sägmühle und Brand verzeichnet. Räume mit deutlich geringer Fledermausaktivität lassen sich im Gewann Bühl (2,8 u. 6,4 K/h), im Offenland nordöstlich Hagbühl sowie in Rexingen und am Dießener Bach abgrenzen. Im Bereich der Potenzialfläche selbst wurden ebenfalls unterschiedlich hohe Aktivitätsdichten registriert. Neben hohen Aktivitätsdichtewerten im westlichen und östlichen Bereich Großer Hau, das heißt im südlichen Teil der Potenzialfläche (53,2 bzw. 49,0 K/h) und angrenzend stellten sich auch Bereiche mit deutlich niedrigeren bzw. nur mittleren Aktivitätsdichten ein. Hierzu gehörte der Bereich südlich Hülben (T23, 13,4 K/h), ein Bereich bei Gemeinde Seewald (T20, 15,9 K/h) und bei Geißbühl (T12, 16,5 K/h). Knapp außerhalb der Potenzialfläche lagen Transekte mit sehr geringen Nachweisdichten (z. B. T11: 8,5 K/h, T26: 2,8 K/h). 10

15 durchschnittliche Aktivitätsdichte 24,6 K/h Offenland Offenland Fließgewässer Offenland Fledermausaktivität (K/h) Siedlungsbereich Offenland Laub-Nadelmischwald Waldrand Waldrand Siedlungsbereich Nadelwald Laub-Nadelmischwald Offenland Waldrand Laub-Nadelmischwald Nadelwald Laub-Nadelmischwald Siedlungsbereich Offenland Laub-Nadelmischwald Offenland Offenland Nadelwald Nadelwald Offenland Laub-Nadelmischwald Laub-Nadelmischwald Laub-Nadelmischwald Abb. 2: Strukturtypen der einzelnen Transekte (Nr. unter den Strukturtypenangaben) unter Angabe der Fledermausaktivität (Kontakte pro Stunde, Balken) pro Transekt und der durchschnittlichen Aktivitätsdichte im Untersuchungsgebiet. Artspezifische Aktivitätsschwerpunkte Zwergfledermäuse wurden mit einer artspezifischen Aktivitätsdichte von 17,9 K/h flächig im Gebiet in allen Biotoptypen nachgewiesen. Es handelte sich fast überall, bis auf Einzelnachweise im Offenland nordöstlich Hagbühl und im nördlichen Bühl, um Flugstrecken und/oder Jagdgebiete. Insgesamt wurden 17 Jagdgebiete von Zwergfledermäusen ermittelt (Karte 2). Kein Jagdgebiet konnte beispielsweise südlich Hülben, im Gewann Geißbühl sowie im nordöstlichen Offenland ermittelt werden. Die Aktivitätsdichten lagen hier in einem mittleren Wertigkeitsbereich. Die höchsten Aktivitätsdichten (34,8 bis 45,4 K/h) der Zwergfledermaus wurden im Laub-Nadelmischwald östlich und westlich des Gewanns Junge Allmend, im Nadelwald bei Großer Hau sowie im westlichen Hangbereich nördlich Dießen ermittelt. Hier wurden jeweils Jagdgebiete und Flugstrecken dokumentiert. In vergleichsweise geringen Dichten trat die Zwergfledermaus z. B. im Offenland bzw. am Waldrand bei Bühl und nördlich von Hagbühl auf. Aktivitätsschwerpunkte lagen demnach innerhalb des südlicheren Teils der Potenzialfläche. Fransenfledermäuse kamen mit einer Aktivitätsdichte von 1,0 K/h in vielen Bereichen im Untersuchungsgebiet vor. Sie nutzten sowohl die Waldbereiche als auch die offeneren Landschaftsteile, z. B. im Osten nördlich Junge Allmend. In den Ortschaften, im Bereich des Gewanns Gemeinde Seewald sowie in Teilen der Brandhalde wurden Fransenfledermäuse beispielsweise nicht explizit nachgewiesen. Insgesamt wurden vier Flugstrecken und ein Jagdgebiet der Art dokumentiert (Karte 2). Ein Schwerpunkt der Aktivität von Fransenfledermäusen befand sich im Waldbestand sowie im angrenzenden waldrandnahen Offenland südwestlich Seehaus. Weitere Schwerpunkte mit hohen Nachweisdichten wurden im westlichen Hangbereich, im Bereich Großer Hau sowie im ebenfalls waldrandnahen Offenland nördlich Junge Allmend 11

16 festgestellt. Die höchste Aktivitätsdichte von 4,7 K/h lag bei T10 vor. Bartfledermäuse wurden bis auf wenige Ausnahmen in nahezu jedem Gebietsteil nachgewiesen. Bereiche ohne eindeutigen Nachweis ergaben sich lediglich im Westen (nördlicher Teil von Bühl / Bereich Großer Hau sowie südlich Hülben) sowie im Neckartal. Ihre Aktivitätsdichte betrug 0,9 K/h. Es wurden fünf Flugstrecken und ein Jagdgebiet von Bartfledermäusen ermittelt. Diese Schwerpunkte verteilen sich auf den zentralen, südlich Geißbühl gelegenen Nadelwald, den Süden (nördlicher Schlattwald, Laub-Nadelmischwald), den Waldrand bei Kohlgrube (südlich Bühl) sowie das Offenland bei Boläcker und westlich Brand. Hier wurden die höchsten Aktivitätsdichten von Brandtfledermäusen zwischen 2,3 K/h und 5,3 K/h festgestellt. Westlich Brand war die Nachweisdichte mit 1,8 K/h etwas geringer. Bei Nachweisen von 21 der 28 Transekte wurden Mausohren ebenfalls nahezu auf der gesamten untersuchten Fläche mit einer artspezifischen Aktivitätsdichte von 1,0 K/h nachgewiesen. Allerdings handelte es sich, bis auf zwei Ausnahmen, um Einzelnachweise. Die zwei Flugstrecken der Art lagen verteilt über das Gebiet. Eine der Flugstrecken befand sich in der Siedlung Dießen (höchste Aktivitätsdichte mit 7,3 K/h, Quartierstandort, siehe auch 3.3), die zweite Flugstrecke nördlich Hagbühl im dortigen Offenland. Jagdgebiete im Waldbestand konnten nicht abgegrenzt werden. Die Waldbereiche im Gebiet wurden ebenfalls nahezu auf ganzer Fläche beflogen. Ein bemerkenswertes Aktivitätsereignis welches zu einer insgesamt sehr hohen Aktivität der Art führte und somit einen weiteren Schwerpunkt darstellt ereignete sich im waldrandnahen Offenland an einem Angelteich bei T10 (Karte 2, Tab. A-1). Hier bieten sich saisonal offensichtlich geeignete Jagdbedingungen. Wasserfledermäuse wurden an den Gewässern im Untersuchungsgebiet nachgewiesen. Innerhalb der Waldbereiche ist eine eindeutige Artzuordnung nicht immer möglich, daher fallen mögliche Artnachweise in die Gruppe der Myotis-Arten. Zwei ermittelte Jagdgebiete lagen jeweils im Norden an einem Angelteich (T10) sowie im Neckartal. Am Dießener Bach wurde die Wasserfledermaus nicht explizit nachgewiesen. Ihre artspezifische Aktivitätsdichte betrug insgesamt 0,5 K/h. Rauhautfledermäuse konnten im Gebiet nur in wenigen Monaten beobachtet werden. Sie traten dabei an unterschiedlichen Lokalitäten auf. Ihre Aktivitätsdichte betrug 0,4 K/h. Neben einer Flugstrecke und einem Jagdgebiet im Neckartal (Degenau), dem Aktivitätsschwerpunkt (8,3 K/h), lagen von der Art Einzelnachweise aus dem Kernuntersuchungsgebiet vor (Karte 2). Sie nutzte dabei sowohl das Offenland (z. B. im Bereich Boläcker und südlich Hülben) sowie Waldbestände und Waldränder (z. B. nördlicher Spitalwald, Kohlgrube). Die zweithöchste Aktivitätsdichte von 1,3 K/h wurde im Gewann Boläcker festgestellt. Auf der Potenzialfläche wurden Rauhautfledermäuse nur im Nordwesten nachgewiesen. Allerdings liegen aus dem nördlichen Teil der Potenzialfläche (T20) weitere Nachweise aus der Gattung Pipistrellus vor. Bei einer Aktivitätsdichte von 0,2 K/h konnten Langohrfledermäuse auf insgesamt 10 Transekten erfasst werden. Die ausschließlichen Einzelnachweise verteilen sich dabei großräumig im Gebiet. Nachweise aus verschiedenen Waldbereichen unter anderem der Potenzialfläche liegen vor. Die Aktivitätsdichten in den Ortschaften Bittelbronn und Dießen sowie im nordöstlichen Offenland waren mit 0,6 K/h - 1,3 K/h verhältnismäßig hoch dies könnte als möglicher Hinweis auf Quartiere gedeutet werden. Einen weiterführenden Quartierbeleg einer Wochenstube vom Grauen Langohr liefert DIETZ (2012) für die katholische Kirche in Dettingen. Kleinabendsegler (artspezifische Aktivitätsdichte von 0,34 K/h) konnten konkret in zahlreichen Gebietsteilen sowohl mit Flugstrecken wie auch mit Einzelnachweisen erfasst werden (16 Transekte). Schwerpunkte mit vergleichsweise sehr hohen Aktivitätsdichten traten in den Laub-Nadelmischwäldern des nördlichen Spitalwaldes, des Hangbereiches östlich Obere Sägmühle sowie westlich Brandsteig auf. Diese Bereiche wurden somit 12

17 vermehrt von der Art genutzt, was auch auf potenzielle Quartiere hindeuten könnte. Innerhalb der Potenzialfläche konnten Kleinabendsegler in Einzelnachweisen erfasst werden. Vom Abendsegler lagen bei einer Aktivitätsdichte von 0,04 K/h drei eindeutige Einzelnachweise vor. Diese gelangen in Bittelbronn, am Waldrand von Geißbühl sowie im Südosten des Gebietes südöstlich Brandsteig. Abendsegler nutzten das Gebiet offensichtlich nur in geringem Maße. Die Nachweisdichte der Gattung Nyctalus lag mit 1,21 K/h auf einem vergleichsweise durchschnittlichen Niveau, wobei saisonal allerdings deutliche Unterschiede festgestellt wurden. Bei zahlreichen Einzelnachweisen aus verschiedenen Teilbereichen konnten sowohl Flugstrecken als auch Jagdgebiete ermittelt werden. Die Schwerpunkte der Gattung lagen im Neckartal, südlich Hülben, am Waldrand bei Kohlgrube, im äußeren Osten, im nördlichen Spitalwald, der Oberen Sägmühle, beim Gewann Brandsteig sowie in Dießen. Hier wurden hohe bis sehr hohe Aktivitätsdichten von Tieren der Gattung festgestellt. Mit insgesamt 1,4 K/h lag die Aktivitätsdichte der Gattung Myotis auf einem verhältnismäßig überdurchschnittlichen Niveau. Insgesamt konnten neun Flugstrecken und ein Jagdgebiet bei Nachweisen von 23 Transekten verzeichnet werden. Die beiden höchsten Aktivitätsdichten von Tieren dieser Gattung wurden auf den Transekten T14 und T5 (nördlicher Schlattwald, westlich Brandsteig am südöstlichen Rand der Potenzialfläche) dokumentiert. Weitere Pipistrellus spec.-nachweise liegen von vier Probeabschnitten vor. Bei Transekt T23 war die Nachweisdichte mit 1,4 K/h noch am höchsten. Tab. 2: Übersicht über Flugstrecken ( ) und Jagdgebiete ( ) der einzelnen Arten und Gattungen. 13

18 3.1.4 Phänologische Betrachtung Im Jahresverlauf wurden die nachgewiesenen Fledermausarten sowohl in unterschiedlichen Häufigkeiten als auch in verschieden hohen Aktivitätsdichten beobachtet. Eine genauere phänologische Auswertung der Ergebnisse ist gerade für jene Arten sinnvoll, die einem besonders hohen Kollisionsrisiko unterliegen sowie eine besondere Eingriffsrelevanz besitzen. Hierzu zählen beispielsweise wandernde Fledermausarten, Arten der Gattungen Pipistrellus und Nyctalus sowie spezialisierte Waldarten. Im Hinblick auf eine differenzierte Betrachtung möglicher Konfliktpotenziale liefern phänologische Daten ebenfalls aufschlussreiche Hinweise, zum Beispiel zu saisonalen Aktivitätsschwerpunkten konfliktträchtiger Arten. Dabei liegt der entscheidende Aspekt darin sich von lokalen Verortungen weitestgehend zu lösen, nicht zuletzt aufgrund der hohen Mobilität der Arten. Von den im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Arten legen die Arten Abendsegler, Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus große Strecken zwischen ihren Sommerlebensräumen und Winterquartieren zurück. Diese Wanderungen finden sowohl im Frühjahr als auch im Spätsommer/Herbst statt. Darüber hinaus liegen noch Erkenntnisse zur Zweifarbfledermaus aus der Region vor (z. B. BLG 2009c, Abb. 5). Alle Arten Fledermäuse wurden während des gesamten Untersuchungszeitraumes festgestellt. In Hinblick auf die saisonale Fledermausaktivität ergaben sich jedoch deutliche Unterschiede. So wurden in den Monaten April, September und Oktober nicht nur eine geringere Artenzahl, sondern auch deutlich geringere Aktivitätsdichten ermittelt. Für die übrigen Monate Mai bis August wurden mehr Arten festgestellt sowie monatliche Werte der allgemeinen Fledermausaktivität, die um das Dreifache höher waren (Abb. 3). Der höchste Wert liegt für den Mai mit 44,9 K/h vor. Der geringste Wert wurde für den September mit 7,6 K/h ermittelt. Die Zeiträume mit den höchsten Aktivitätsdichten fallen in die Phasen der Wochenstubenzeit sowie des Wanderungsgeschehens (Migration, Balz- und Paarungsphase). Aktivitätsdichte (K/h) 50,0 45,0 40,0 35,0 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 Wasserfledermaus Bartfledermäuse Fransenfledermaus Bechsteinfledermaus Mausohr Abendsegler Kleinabendsegler Zwergfledermaus Rauhautfledermaus Breitflügelfledermaus Langohrfledermäuse 5,0 0,0 April Mai Jun Jul Aug Sep Okt Myotis spec. Pipistrellus spec. Nyctalus spec. Monat Abb. 3: Phänologische Darstellung der Aktivitätsdichten (K/h) der nachgewiesenen Arten sowie der Gattungen Myotis, Nyctalus und Pipistrellus im Untersuchungszeitraum. 14

19 Zu den ganzjährig im Untersuchungsgebiet vorkommenden Arten gehörten die Zwerg- und Fransenfledermaus, das Mausohr, die Bartfledermäuse sowie Arten aus der Gattung Nyctalus. Außer der Zwergfledermaus konnten diese Arten nur im Oktober nicht nachgewiesen werden. Die Breitflügelfledermaus und die Langohrfledermäuse konnten in weiteren Monaten nicht dokumentiert werden. Vermehrt kamen Mausohren und Fransenfledermäuse im Juni, Bartfledermäuse vor allem im Mai und August vor. Eine der wenigen im Oktober verstärkt auftretenden Arten war die Rauhautfledermaus. Bechsteinund Wasserfledermäuse kommen im Gebiet vor konnten jedoch bioakustischen eindeutig nur in einzelnen Monaten nachgewiesen werden. Der Aktivitätsschwerpunkt der häufigen Zwergfledermaus lag mit 39,9 K/h im Mai. Für die Monate Juni-August lagen die Aktivitätsdichtewerte dieser Pipistrellus-Art insgesamt auf einem vergleichbar hohen Niveau. Wandernde Arten Die Abbildung 4 bietet einen Überblick über das phänologische Auftreten der weit wandernden Arten im Planungsraum. Hierzu werden die Arten der Gattung Nyctalus sowie die Rauhautfledermaus gezählt. Hohe Aktivitätsdichten mit Werten von 3,1 K/h und 3,3 K/h liegen aus den Monaten Juni und August vor. Für die übrigen Monate ergaben sich deutlich niedrigere Werte. Eindeutige Nachweise der Zweifarbfledermaus liegen aus der Untersuchung nicht vor, allerdings haben die Gutachter im Rahmen der landesweit ersten Monitoringstudie für das Land Baden-Württemberg die Betroffenheit der Art durch einen Fund belegt (BLG 2009b). Darüber hinaus liegen Informationen seitens der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden-Württemberg (AGF) in Form von Detektornachweisen und Netzfängen in Jagdgebieten aus der Region vor (HENSLE schriftl , DIETZ & DIETZ 2012). Nyctalus-Gruppe (Abendsegler, Kleinabendsegler, Nyctalus spec.) Arten der Gattung Nyctalus traten bis einschließlich September auf, wobei der Schwerpunkt im August lag (Abb. 4). Bei der Gesamtbetrachtung der Nachweise zeigt sich neben einem regelmäßigen und hohen Auftreten übersommernder Tiere dies zeigen die Ergebnisse im Juni sehr deutlich ebenfalls ein Zuggeschehen (Balz- und Schwarmereignisse), welches sich im Vergleich zu anderen Standorten auf einem mittleren Niveau bewegt. Die Präsenz wandernder und/oder balzender Tiere der Nyctalus-Gruppe in der zweiten Jahreshälfte umfasst folglich ein Zeitfenster im August und September. Das Auftreten des Sommerbestandes erweitert dieses Zeitfenster um die Monate Juni und Juli, wobei Hinweise einer Reproduktion beim Abendsegler mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können und für den Kleinabendsegler aus den betreffenden Messtischblättern offensichtlich aktuell nicht belegbar sind (vgl. BRAUN & DIETERLEN 2003, DIETZ & DIETZ 2012). Im Frühjahr und Herbst war die Aktivitätsdichte deutlich niedriger. Bezüglich der eindeutigen Artnachweise sei nur angemerkt, dass diese beim Kleinabendsegler aus den Monaten Mai, Juni und August vorliegen. Demnach zeigen die Ergebnisse sowohl ein Sommervorkommen als auch ein Auftreten wandernder Tiere während der Balz- und Paarungsphase. Abendsegler konnten nur in sehr geringen Aktivitätsdichten in den Monaten Juni und Juli eindeutig im Gebiet festgestellt werden (Abb. 4). Ein Nachweis aus dem Sommer liegt somit vor. Die Daten weisen auch auf eine geringe Nutzung des Gebietes während der Zugzeit hin. 15

20 Rauhautfledermäuse wurden ausschließlich in dem Zeitraum August bis Oktober nachgewiesen. Dabei erreichten die Aktivitätsdichten im August und Oktober Werte über 0,5 K/h. Die vorliegenden Daten deuten insgesamt auf ein eindeutiges Zuggeschehen im Herbst hin (vgl. BLG 2010). Auf die Monate bezogen kann dieses Zuggeschehen für August und Oktober als hoch eingestuft werden. 6,0 5,0 Aktivitätsdichte (K/h) 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 April Mai Jun Jul Aug Sep Okt Abendsegler Kleinabendsegler Nyctalus spec. Rauhautfledermaus Monat Abb. 4: Phänologische Darstellung der Aktivitätsdichten (K/h) von Abendsegler, Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus sowie Nyctalus spec. im Untersuchungszeitraum. 6,0 5,0 Aktivitätsdichte (K/h) 4,0 3,0 2,0 1,0 0,0 April Mai Jun Jul Aug Sep Okt Nov Abendsegler Kleinabendsegler Nyctalus spec. Rauhautfledermaus Zweifarbfledermaus Monat Abb. 5: Vergleichsdiagamm zur Phänologie von Abendsegler, Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus sowie Nyctalus spec.. Die verwendeten Daten stammen aus fünf unterschiedlichen Untersuchungsgebieten in Baden-Württemberg (n = Kontakte; Meßzeit = 379 h), die im Zeitraum untersucht wurden. 16

21 Die Abbildung 5 bietet einen Überblick über das phänologische Auftreten der wandernden Fledermausarten auf Basis verschiedener Untersuchungen in Südwestdeutschland bzw. Baden-Württemberg. Die Grafik zeigt für alle Arten eine mehr oder weniger ganzjährige Präsenz. Für die Rauhautfledermaus stellt sich der Hauptdurchzug in den Monaten Mai, September und Oktober dar. Für den Zeitraum Mai bis September konnte eine erhöhte Präsenz der Nyctalus-Arten dokumentiert werden. Aus dem Betrachtungsraum gibt es ebenfalls Hinweise und Belege auf wandernde Fledermausarten (DIETZ & DIETZ 2012). Kollisionsgefährdete Arten Die Abbildung 6 zeigt eine Zusammenfassung der Aktivitätsdichten der als kollisionsgefährdet geltenden Fledermausarten und der entsprechenden Gattungen Nyctalus und Pipistrellus im Untersuchungsgebiet im Jahresverlauf. Insgesamt zeigt auch diese Darstellung einen wechselhaften Verlauf der Fledermausaktivität mit einem Abfall von Mai bis September. Aktivitätsspitzen, die klar von der Aktivität der Zwergfledermaus bestimmt werden, traten im Mai und Juni sowie im August auf. 45,0 40,0 35,0 Aktivitätsdichte (K/h) 30,0 25,0 20,0 15,0 10,0 5,0 Abendsegler Kleinabendsegler Nyctalus spec. Rauhautfledermaus Zwergfledermaus 0,0 April Mai Jun Jul Aug Sep Okt Pipistrellus spec. Monat Abb. 6: Phänologische Darstellung der Aktivitätsdichten (K/h) der kollisionsgefährdeten Arten im Untersuchungszeitraum. 17

22 3.2 Dämmerungsbeobachtungen Im Rahmen der fünfzehn Dämmerungsbeobachtungen im Frühjahr und Spätsommer/Herbst 2011 gelangen von drei Beobachtungspunkten für das Untersuchungsgebiet in verschiedenen Flugräumen (FR) Nachweise tag- bzw. dämmerungsaktiver Fledermäuse (siehe Tab. 3, Karte 3). Es ergaben sich Beobachtungen der Arten Zwergfledermaus und Abendsegler sowie nicht weiter bestimmbare Kontakte von Tieren aus der Gattung Nyctalus. Im Flugraum FR1, der im südöstlich gelegenen Dießener Bachtal lag, konnten im August und September insgesamt an zwei Terminen vier Abendsegler-, eine Zwergfledermaus sowie ein Nachweis aus der Gattung Nyctalus erfasst werden (Tab. 3, Karte 3). Im Flugraum FR2 nordöstlich des Hohberges wurden im August an zwei Terminen insgesamt drei Abendsegler, drei Zwergfledermäuse sowie ein Nyctalus-Nachweis detektiert. Am Waldrand zwischen dem Offenland von Bühl und dem Waldbereich Großer Hau gelang nur die Beobachtung von zwei Zwergfledermäusen. Hinweise auf die typischen wandernden Arten der Gattung Nyctalus während der Dämmerungsbeobachtungen liegen somit vor. Auffälliges Schwärm- und Balzverhalten z. B. an Waldrändern konnte im Rahmen der Untersuchung zwar nicht beobachtet werden, es gibt jedoch Hinweise auf vereinzelte Balzbereiche an Waldrändern seitens der AGF (BRAUN & DIETERLEN 2003, DIETZ mündl. Mitt.). Tab. 3: Verteilung der Ergebnisse der Dämmerungsbeobachtungen auf die einzelnen Flugräume (FR). Datum FR1 FR2 FR3 DB- Punkt DB DB DB DB x Zwergfledermaus DB x Abendsegler 1x Nyctalus spec. 2x Zwergfledermaus 2x Nyctalus spec. 1x Zwergfledermaus 3x Abendsegler DB x Zwergfledermaus 3x Abendsegler DB DB DB DB DB1 DB2 DB1 DB2 DB1 18

23 3.3 Netzfang und Telemetrie Netzfang Der Netzfangstandort N1 befand sich im Südosten des Gebietes am Dießener Bach. An einer großen Wegkreuzung im Bereich westlich Junge Allmend bzw. im hier stockenden Laub-Nadelmischwald lag der Standort N2. In einem älteren Laubbaumbestand mit Unterwuchs nördlich Kohlgrube befand sich der dritte Netzfangstandort im Waldrandbereich. Bei dem Standort N4 handelte es sich um einen Waldeingang eines Nadelwaldes und N5 lag an einer Schweinesuhle im Zentrum des Mischwaldes der Gewann Gemeinde Seewald (Karte 1). An fünf Terminen konnten Fledermäuse gefangen werden (Tab. 4). Es wurden insgesamt 12 Tiere aus drei Arten gefangen. Das Geschlechterverhältnis war mit acht Weibchen zu vier Männchen zugunsten der Weibchen verschoben. Es handelte sich in jedem Fall um adulte Fledermäuse. Am häufigsten gingen Zwergfledermäuse ins Netz. Von dieser Art wurden fünf weibliche Tiere und ein männliches Tier gefangen. In einem Fall war ein laktierendes Weibchen darunter. Am zweit häufigsten wurden Mausohren gefangen (insgesamt fünf Individuen). Zum einen handelte es sich um zwei laktierende Weibchen, zum anderen um zwei Männchen und um ein nicht laktierendes Weibchen. Zusätzlich konnte eine männliche Bartfledermaus per Netzfang nachgewiesen werden. Das Vorkommen der Bartfledermaus wurde somit bestätigt. Wochenstubenvorkommen der (hauptsächlich) Gebäude bewohnenden Arten Mausohr und Zwergfledermaus in der näheren Umgebung des Untersuchungsgebietes sind anzunehmen bzw. vom Mausohr bekannt (DIETZ 2012, DIETZ & DIETZ 2012). Die Nachweise der männlichen Tiere weisen auf Männchenquartiere im Waldbestand hin (siehe auch Abschnitt Quartiere). Tab. 4: Ergebnis der Fangnächte (UA = Unterarm; m = Männchen; w = Weibchen; adult = erwachsenes Tier; laktierend = säugend). Datum Art w/m Alter UA-Länge (mm) Gewicht (g) Status Lokalität Zwergfledermaus w adult 32,3 6,0 N Zwergfledermaus w adult 31,1 5,6 N Zwergfledermaus w adult 32,9 5,5 N Zwergfledermaus w adult 32,6 6,1 N Mausohr w adult 60,3 29,8 N Zwergfledermaus w adult 31,0 5,4 laktierend N Bartfledermaus m adult 31,0 5,4 N N Zwergfledermaus M adult - - N Mausohr W adult 64,6 26,8 laktierend N Mausohr M adlut 59,5 24,2 N Mausohr W adult 61,0 28,3 laktierend N Mausohr M adult - - N5 19

24 Quartiere Im Rahmen der Netzfänge wurden sechs Fledermäuse (2x Mausohr, 3x Zwergfledermaus, 1x Bartfledermaus) mit einem Sender versehen, um mit Hilfe der Telemetrie Quartiere dieser Arten ausfindig zu machen. Von drei der besenderten Tiere konnten Quartiere nachgewiesen werden. Es handelte sich dabei um ein (Wochenstuben-) Quartier von Mausohren in der Kirche von Dießen, um ein Gebäudequartier von Zwergfledermäusen in Dießen und um ein Baumquartier der männlichen Bartfledermaus am nordöstlichen Rand der Oberen Brandhalde (Karte 2). Die Quartiernachweise wurden durch Detektornachweise in Dießen sowie im Bereich westlich Junge Allmend bzw. Brandhalde untermauert. Darüber hinaus besitzt die AGF weitere detaillierte Kenntnisse über Quartiere in der weiteren Umgebung (vgl. HENSLE schriftl. vom , DIETZ 2012, DIETZ & DIETZ 2012). Hinsichtlich natürlicher Quartiere in Bäumen gibt es für die unterschiedlichen Fledermausarten geeignete Strukturen innerhalb der untersuchten Waldflächen und deren Randbereichen. Die abwechslungsreiche Waldstruktur sowie stehendes Totholz liefern für diese Annahme hinreichende Belege. 3.4 Horchkisten An elf Terminen wurden jeweils an verschiedenen Standorten im Gebiet stichprobenartig Horchkisten (HK) aufgestellt (Karte 1). Fledermausaktivitäten gelangen an allen Standorten, wobei insgesamt eine mittlere Aktivitätsdichte von 19,8 K/h berechnet werden konnte (Tab. 5). Aussagen zum Artenspektrum werden an dieser Stelle nicht gemacht, da mit der eingesetzten Methode lediglich die jeweilige Aktivitätsdichte ermittelt wird. Parallelen in der Höhe der Aktivitätsdichten der einzelnen Horchkisten und der nahe gelegenen Transekte zeigten sich z. B. mit höheren und ähnlichen Werten an der HK2 (39,0 K/h) und dem nahe gelegenen Transekt T3 (25,9 K/h). Ähnliche Parallelen gab es auch an der HK4 (11,9 K/h) und dem Transekt T20 (15,9 K/h). Bei den anderen Transekten und Horchkisten bestanden zum Teil deutliche Unterschiede, z. B. Transekt T1 (49,0 K/h) und HK1 (9,0 K/h). Die Ergebnisse der einzelnen Horchkisten weisen vor allem einen deutlichen Unterschied zwischen den Resultaten der HK1 (9,0 K/h) und der HK2 (39,0 K/h) auf. Einige Tage treten bei Betrachtung der Resultate besonders hervor. So z. B. der hohe Wert von 75,5 K/h am an der Horchkiste HK2 am Heerweg südlich der Heidehöfe (vgl. Karte 2). Ein weiterer recht hoher Wert lag mit 57,2 K/h vom Horchkistenstandort HK5 im nördlichen Spitalwald vor. Im Verlauf der Saison wurden an den unterschiedlichen Terminen sehr unterschiedliche Aktivitätsdichten erzielt. Die höchsten Werte wurden dabei im Sommer registriert. Erwartungsgemäß lagen die Aktivitätsdichten im April in niedrigeren Bereichen. An den beiden Horchkisten HK3 und HK4 die innerhalb der Potenzialfläche standen wurden insgesamt mit 22,3 bzw. 11,9 K/h eher mittlere Aktivitätsdichten erfasst. 20

25 Tab. 5: Aktivitätsdichten an den Horchkistenstandorten. Datum HK1 HK2 HK3 HK4 HK5 mittlere Aktivitätsdichte (K/h) ,0 10,7 2, , ,9 3,8 10,2 7, ,3 6, , ,4 41,5 28,4 14,1 15,5 21, ,9 45,2 21,7 9,6 17,0 20, ,7 22, ,2 34,0 21, ,8 39,6 17,5 14,4 7,1 19, ,2 82,5 33,3 7,1 30,6 31, ,6 26,9 -- 7, , ,6 23,3 57,2 34, ,4 75,5 44,2 8,3 42,6 37,8 mittlere Aktivitätsdichte (K/h) 9,0 39,0 22,3 11,9 26,8 19,8 21

26 3.5 Gesamtartenliste Die Gesamtartenliste setzt sich aus den während der Transektbegehungen und der Dämmerungsbeobachtungen bioakustisch nachgewiesenen Arten sowie den per Netzfang festgestellten Arten zusammen (Tab. 6). Tab. 6: Artenliste der im Untersuchungsgebiet nachgewiesenen Fledermausarten und ihre Einstufung in die Rote Listen und weitere internationale Schutzabkommen. Erläuterungen zu den rechtlichen Grundlagen des Fledermausschutzes siehe Tab. A-2 im Anhang; Kategorien Rote Liste Deutschland und Baden-Württemberg: 0 = ausgestorben oder verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Arten der Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; k. A. = keine Angaben; I = Durchzügler (wandernde Art); Ü = derzeit nicht gefährdet; = nicht bewertet. Art 1 Methode (N = Netzfang; D=Detektor) Rote Listen 2 BW D FFH- Anhang 3 nach 7 BNatSchG 4 streng geschützt Wasserfledermaus Myotis daubentonii D 3 IV x Bartfledermaus 5 Myotis mystacinus N 3 V IV x Fransenfledermaus Myotis nattereri D 2 IV x Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii D 2 2 II, IV x Mausohr Myotis myotis N 2 V II, IV x Abendsegler Nyctalus noctula D I V IV x Kleinabendsegler Nyctalus leisleri N 2 G IV x Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus N 3 IV x Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii D I IV x Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus D 2 G IV x Langohrfledermäuse 5 1 : Systematik nach DIETZ et al : MEINIG et al : FFH-Richtlinie 92/43/EWG Plecotus auritus 3 V IV x D Plecotus austriacus 1 2 IV x 4 : Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG, Gesetz über Naturschutz und Landschaftspflege vom , in Kraft getreten am (BGBl Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51, , Bonn)). 5 : Artbestimmung ist bioakustisch nicht mit ausreichender Sicherheit möglich, daher werden bei ausschließlich bioakustischen Nachweisen die Arten als Artenpaare (Bartfledermäuse bzw. Langohrfledermäuse) aufgeführt. 22

27 3.6 Gesamtbetrachtung Das kontinental geprägte Untersuchungsgebiet zeichnet sich Größtenteils durch einen im Zentrum gelegenen strukturreichen Waldbestand, diesen umgebende Offenlandbereiche sowie eine Vielzahl von Randstrukturen (z. B. Hecken, Obstbaumreihen, Waldränder) aus. Das flachwellige Relief ist unterschiedlich stark durch Gehölzstrukturen gegliedert (Freudenstädter Heckengäu). Im Verlauf des Dießener Bachtales liegen im gesamten südlichen Teil bewaldete Hangbereiche. Aufgrund der unterschiedlichen Alterszusammensetzung bietet der Wald gute Jagd- und Quartier-Strukturen für Fledermäuse. Das Strukturangebot wird durch kleinere Windwurfflächen und einige laubbaumdominierte Altholzbestände erhöht. Besonders hervorzuheben sind hier die Bereiche östlich und westlich der Gewanne Großer Hau und Junge Allmend sowie Teile des Hangmischwaldes Obere Brandhalde. Hier wurden hohe bis sehr hohe Fledermausaktivitäten und bedeutende Funktionsräume (z. B. Jagdgebiete) erfasst. Ein Baumquartier wurde beispielsweise am Hang der Oberen Brandhalde ermittelt. Aufgrund des recht hohen Waldanteils ist der Planungsraum offensichtlich von Bedeutung für die klassischen Waldarten, insbesondere Arten der Gattung Myotis. Das Verhältnis von Offenland - zu Waldarten war überwiegend zugunsten der Waldarten verschoben. Es traten aber auch Arten auf, die neben Waldflächen auch offene und halboffene Landschaften befliegen (z. B. Rauhaut- und Bartfledermäuse, Abendsegler, Breitflügelfledermaus, v. a. Zwergfledermaus). Der Wechsel von unterschiedlichen Waldtypen und Strukturen sowie verschiedener Altersklassen im Wald, die offenen Landschaftsflächen sowie die Waldränder bedingen eine Artenzahl von elf Fledermausarten. Nach Aussagen der AGF sind bislang 13 Arten für die Region belegt (Dietz schriftl. Mitt.) Die Zwergfledermaus tritt mit Abstand (knapp 75 % rel. Häufigkeit) verstärkt in Erscheinung und weitere Arten traten v. a. saisonal gehäuft auf (z. B. Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus). Bei einem landesweiten Gebietsvergleich (Vergleich vom Gutachter mit gleicher Methodik untersuchter Waldgebiete) zeigt sich, dass die Aktivitätsdichten der festgestellten Arten meist im landesweiten Durchschnitt lagen. Bechstein- und Breiflügelfledermaus sowie Abendsegler zeigten vergleichsweise geringe Aktivitäten. Allerdings ist die Aktivitätsdichte der Zwergfledermaus mit 17,86 K/h im gebietsweiten Vergleich als hoch einzustufen. Demzufolge kann dem Untersuchungsgebiet gerade für diese Art eine hohe Bedeutung zugeschrieben werden. Ebenso wird die Bedeutung des Gebietes für die Gruppe der Nyctalus-Arten, hier insbesondere dem Kleinabendsegler, und der Rauhautfledermaus (in Teilbereichen auch für einige Myotis-Arten) insgesamt höher eingestuft. Bei den wandernden Arten wurden Abendsegler, Kleinabendsegler und Rauhautfledermaus nachgewiesen. Die phänologischen Daten für diese Arten bzw. die Nyctalus-Gruppe weisen auf ein Wanderungsgeschehen im Frühjahr und Herbst, besonders im August zur Balz- und Paarungszeit, sowie auf lokale Sommerbestände hin. Für die Rauhautfledermaus ist ein Wanderungsgeschehen für den Herbst belegt. Weitere Erkenntnisse deuten ebenso auf ein Zuggeschehen der Art im Frühjahr hin. Die im Rahmen der Netzfänge erfassten Weibchen von Mausohr und Zwergfledermaus deuten auf Wochenstuben in den umliegenden Ortschaften hin bzw. sind teilweise auch belegt. In der katholischen Kirche in Dettingen ist zudem eine Wochenstube des Grauen Langohres bekannt (vgl. DIETZ 2012). 23

28 3.7 Kommentierung der Datenbankauswertung der AGF-Datenbank Allgemein Die vorhandenen Verbreitungsdaten der Arbeitsgemeinschaft Fledermausschutz Baden- Württemberg wurden von DIETZ & DIETZ (2012) ausgewertet und als Ergebnisbericht vorgelegt. Dieser Bericht ist Bestandteil des Anhangs dieses Fachgutachtens. Im Wesentlichen werden vorhandene Daten zu den kollisionsgefährdeten Arten der Gattungen Pipistrellus, Eptesicus, Vespertilio und Nyctalus im räumlichen Bezug zum Untersuchungsgebiet besprochen. Zusammenfassend liefert die Datenauswertung Erkenntnisse, die als Ergänzung zu den Ergebnissen im Fachgutachten dienen sowie zur fachlichen Einschätzung beitragen. Ferner besitzen die Daten trotz ihres zum Teil sehr unterschiedlichen Erhebungsdatums grundsätzlich Aktualität. Bei den Angaben von DIETZ & DIETZ (2012) handelt es sich um bekannte Quartiervorkommen (Wochenstubenquartiere, Männchen- und Einzelquartiere sowie Kasten- und Winterquartiere) innerhalb des erweiterten Untersuchungsraumes (1500 m-radius) jedoch außerhalb der Potenzialfläche. Teilweise gibt es auch Informationen zu Quartier- Besatzstärken bzw. Häufigkeitseinschätzungen von Fledermausvorkommen im Betrachtungsraum. Darüber hinaus werden soweit vorhanden Angaben zur Phänologie der behandelten Arten gemacht. Aussagen zu weiteren potenziellen Quartierbereichen und möglichen Jagdgebieten sind sehr allgemein formuliert und liegen anscheinend kaum bzw. nur unsystematisch, besonders in Bezug zur Potenzialfläche bzw. der Hochfläche, vor. Speziell Das im Untersuchungsjahr 2011 im Gebiet ermittelte Artenspektrum bzw. die festgestellte Artenzahl wird durch die Angaben von DIETZ & DIETZ (2012) größtenteils bestätigt, inklusive der Mückenfledermaus. Auch Hinweise zu Häufigkeiten stehen in großer Übereinstimmung (Beispiel Zwerg- und Breitflügelfledermaus, Abendsegler) mit den im Gutachten festgestellten Verhältnissen. Kongruenzen zu den Ergebnissen im Fachgutachten gibt es bei allen Arten der Gattungen Pipistrellus, Eptesicus, Nyctalus und auch Verspertilio. Lediglich eine Art ist aufgrund der Datenbankauswertung der Artenliste des Fachgutachtens sicher ergänzend hinzuzufügen, die Zweifarbfledermaus. Für diese Art liegen mit DIETZ & DIETZ (2012) weiterführende Erkenntnisse zum konkreten Vorkommen im vorliegenden Betrachtungsraum vor. Darüber hinaus liegen den Gutachtern Erkenntnisse zum Vorkommen der Zweifarbfledermaus aus einem benachbarten Untersuchungsraum vor (BLG 2009). Für diese Art ist von einem gewissen Wanderungsgeschehen im Frühjahr und Herbst sowie einer Überwinterung in der Region auszugehen. Hinsichtlich der phänologischen Ergebnisse (lokal und überregional) des Fachgutachtens zu den Arten der Nyctalus-Gruppe und der Rauhautfledermaus liegen ebenfalls sich entsprechende Erkenntnisse über zum Beispiel Hauptdurchzugsphasen der Rauhautfledermaus in der Region vor (siehe Kapitel 3.1.4, Abb. 5). Die besondere Bedeutung bzw. Anziehung des Neckartales für viele Fledermausarten wird sowohl bei DIETZ & DIETZ (2012) als auch im Fachgutachten hervorgehoben. 24

29 4 Bewertung des Konfliktpotenzials Die wesentlichen allgemeinen Grundlagen zur Bewertung des zu erwartenden Konfliktpotenzials sind die in Kapitel 4.2 dargestellten Erkenntnisse zum spezifischen Reaktionsverhalten bzw. zur Kollisionsgefahr aller nachgewiesenen Fledermausarten nach dem jeweils aktuellen Stand des Wissens. Berücksichtigt wird neben der Empfindlichkeit generell auch die Schutzwürdigkeit der Art, die sich aus den Einstufungen in der regionalen und nationalen Roten Liste, der FFH-Richtlinie sowie aus weiteren Schutzkriterien ergibt. Zu betonen ist allerdings, dass eine aufgrund ihres Schutzstatus hohe Bewertung von Vorkommen oder auch von bedeutenden Raumfunktionen nicht zwingend zu einer starken Beeinträchtigung bzw. zu einem hohen Konfliktpotenzial führt, da eine hohe Wertigkeit nicht zwangsläufig gleichbedeutend ist mit einer hohen Empfindlichkeit gegenüber dem jeweiligen Eingriff. Selbiges gilt im umgekehrten Sinne natürlich auch für niedrige Bewertungen (vgl. u. a. SPRÖTGE et al. 2004, SEICHE et al. 2007, RYDELL et al. 2010a). Im vorliegenden Fall geht es um die Beurteilung einer Windenergiepotenzialfläche, ob aus Sicht des Fledermausschutzes der Betrieb eines Windparks grundsätzlich möglich ist. Maßgebend für die Beurteilung der Standorteignung ist vielmehr die Störempfindlichkeit der vorkommenden Arten gegenüber dem Eingriff. Hinsichtlich eines generellen Schlagrisikos bestimmter Fledermausarten ist dabei im Hinblick auf 44 BNatSchG besonders hervorzuheben, dass das in der Artenschutzrichtlinie konkretisierte Vorsorgeprinzip nicht verlangt, die Verträglichkeitsprüfung auf ein Nullrisiko auszurichten. Vielmehr reicht für die Vertretbarkeit des Eingriffs die Prognose aus, dass der günstige Erhaltungszustand des vorhandenen Individuenbestandes -- trotz gewisser Opfer -- bestehen bleibt (VG Saarland, , 5 K 58/06). Geeignete Ausgleichs- und Ersatzmaßnahmen sowie Vermeidungsmaßnahmen, wie z. B. Betriebseinschränkungen sind dann zu treffen, wenn Tiere im Zuge der Vorhabensrealisierung verstärkt einem Kollisionsrisiko unterliegen. Verbleibende Risiken, die für einzelne Individuen einer Art in der Regel nicht ausgeschlossen werden können, erfüllen den Verbotstatbestand nicht, da sie unter das allgemeine Lebensrisiko fallen (WULFERT et al. 2008). 4.1 Potenzielle Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse Die Ergebnisse verschiedener Untersuchungen zeichnen im Hinblick auf die allgemeinen Auswirkungen von Windenergieanlagen auf Fledermäuse stellenweise ein ambivalentes Bild (CRYAN & BARCLAY 2009, ARNETT et al. 2008, RYDELL et al. 2010a, CRYAN 2008, BLG 2009c, BRINKMANN et al. 2011). Derzeit werden folgende Auswirkungen diskutiert: Kollisionsrisiko von Fledermäusen an den Rotoren, insbesondere bei der Nahrungssuche (Luftplankton) und während der Balz- und Schwarmphase. kurzfristige Lebensraumverluste während der Bauphase der Anlagen (z. B. Rodung von Nahrungsflächen hier erfolgt nach Fertigstellung i. d. R. ein Rückbau. langfristiger Lebensraumverlust waldbewohnender Fledermausarten bei Waldstandorten (erheblicher Flächenverlust bedeutender Waldstrukturen). direkter/indirekter Einfluss auf das Habitat (Quartiere, Wochenstuben, Flugstraßen und Jagdgebiete). 25

30 mögliche Auswirkungen von Schall- bzw. Ultraschallemissionen auf ortende Fledermäuse. mögliche Auswirkungen von visuellen Einflussgrößen auf Fledermäuse (WEA als Struktur besitzt eine gewisse Attraktivität). Eine vereinfachte Übersicht zu potenziellen Auswirkungen von WEA auf die verschiedenen Fledermausarten in Deutschland und eine allgemeine Einstufung des artspezifischen Konfliktpotenzials gibt Tab. 7. Tab. 7: Potenzielle Auswirkungen von WEA auf Fledermausarten in Deutschland und Einstufung des Konfliktpotenzials (+++: sehr hoch, ++: hoch, +: vorhanden, -: vermutlich keines,?: Datenlage unsicher; verändert nach BRINKMANN et al. 2006b sowie Gruppeneinstufungen nach BANSE 2010: Gruppe 1: kein Kollisionsrisiko oder nur äußerst geringe Verunglückungsgefahr; Gruppe 2: mittleres Kollisionspotenzial; Gruppe 3: potenziell erhöhtes bis sehr hohes Kollisionsrisiko; k. A.: keine Angaben). Art bau- & anlagebedingte Auswirkungen Quartiere in Wäldern Jagdgebiete betriebsbedingte Auswirkungen Einordnung des Kollisionsrisikos nach BANSE (2010) Wasserfledermaus Myotis daubentonii Gruppe 1 Brandtfledermaus Myotis brandtii Gruppe 1 Bartfledermaus Myotis mystacinus Gruppe 1 Nymphenfledermaus Myotis alcathoe ++ +? k. A. Fransenfledermaus Myotis nattereri Gruppe 1 Wimperfledermaus Myotis emarginatus k. A. Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii Gruppe 1 Mausohr Myotis myotis Gruppe 1 Abendsegler Nyctalus noctula Gruppe 3 Riesenabendsegler Nyctalus lasiopterus k. A. Kleinabendsegler Nyctalus leisleri Gruppe 2 Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus Gruppe 3 Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus ++? +++ Gruppe 2 Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii Gruppe 3 Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii k. A. Alpenfledermaus Hypsugo savii k. A. Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus Gruppe 2 Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus Gruppe 2 Nordfledermaus Eptesicus nilssonii Gruppe 1 Mopsfledermaus Barbastella barbastellus Gruppe 1 Braunes Langohr Plecotus auritus Gruppe 1 Graues Langohr Plecotus austriacus Gruppe 1 26

31 4.2 Bewertung des Konfliktpotenzials Fledermäuse und Windenergieanlagen auf einer Windenergiepotenzialfläche Wasserfledermaus (Myotis daubentonii) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Wasserfledermäuse sind in Deutschland flächendeckend verbreitet und zählen zu den häufigen Fledermausarten. Sehr hohe Dichten erreicht die Art in wald- und gewässerreichen Landschaften. Hier befinden sich auch die Quartiere, wobei überwiegend Baumquartiere genutzt werden. Es werden jedoch auch Gebäudequartiere besetzt. Die Wasserfledermaus gilt als wanderfähige Fledermausart und legt bei ihren Wanderungen zwischen Sommer- und Winterquartier meist Strecken von unter 150 km zurück (DIETZ et al. 2007). Bei der Jagd fliegt sie im schnellen und wendigen Flug 5-40 cm über der Wasseroberfläche von Still- und Fließgewässern. Auf dem Weg in ihre Jagdgebiete orientiert sie sich stark an linienartigen Strukturen wie Bachläufen, Baumreihen, Strauchgehölzen oder Waldwegen. Eigene Beobachtungen von Wasserfledermäusen im Philosophenwald in Gießen, die zwischen dem Quartier und einem Jagdgebiet den freien Luftraum außerhalb des Waldes nutzten (d. h. nicht strukturgebunden flogen), bestätigen, dass sie sich bei Transferflügen in geringen Höhen um etwa 15 m bewegen. Auf den Waldwegen flog die Art in einer noch geringeren Flughöhe. Aktuelle Ergebnisse aus Schleswig-Holstein belegen, dass die Art in ihren Hauptverbreitungsgebieten auch als Schlagopfer in Betracht kommt (BACH mündl. Mitt., DÜRR 2011). Dies trifft ebenso für die verwandte Teichfledermaus zu, die z. B. saisonale Wanderungen zwischen ihren niederländischen und nordwestdeutschen Sommerlebensräumen und den Überwinterungsgebieten im Mittelgebirgsraum durchführt. Ein erhöhtes Schlagrisiko besteht in Windparks, die sich in unmittelbarer Nähe zu Gewässern wie auch Kanälen befinden. Eine geringe Nabenhöhe der Anlagen erhöht das Kollisionsrisiko. Im Allgemeinen gilt jedoch für Wasserfledermaus, dass sie einem geringen Kollisionsrisiko unterliegen. Weder auf ihren Transferflügen noch aufgrund ihres Jagdverhaltens kommen sie regelmäßig in den Wirkbereich des Rotors (z. B. MESCHEDE & HELLER 2002, NIETHAMMER & KRAPP 2001, BRINKMANN 2003, ENCARNACAO 2005). Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Die Wasserfledermaus trat bei einer relativen Häufigkeit von 1,0 % an zwei Gewässern des Untersuchungsgebietes mit Jagdgebieten auf. Das hier relevante bedeutende Jagdgebiet lag nördlich der Eisenbahnlinie bzw. in einiger Entfernung außerhalb der Potenzialfläche nördlich an einem Angelteich (Karte 2 und 3). Innerhalb der Potenzialfläche und den anderen Waldbeständen konnten keine Wasserfledermäuse bioakustisch nicht eindeutig erfasst werden. Die Art bezieht allerdings hauptsächlich Quartiere im Wald (z. B. in Baumhöhlen etc.). Hinsichtlich des im Allgemeinen geringen Kollisionsrisikos von Wasserfledermäusen sind betriebsbedingte Auswirkungen von WEA bei einer Planungsrealisierung, auch unter Berücksichtigung des Jagdgebietes nördlich der Potenzialfläche, nicht zu erwarten. Indirekte Auswirkungen auf das am Angelteich befindliche Jagdgebiet (weniger Aktivität, Aufgabe des Jagdgebietes) können zwar nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Erhebliche Beeinträchtigungen sind aber auch hier aufgrund der Entfernung zur Potenzialfläche nicht zu prognostizieren. Die Bindung an den Lebensraum Wald als Quartierstandort führt allerdings dazu, dass Wasserfledermäuse unter Umständen bei einer Planungsrealisierung direkt 27

32 durch die Errichtung von WEA betroffen sein können, insbesondere durch anlagebedingte Rodungen, die zum Verlust von Quartierbäumen führen können. Generell gilt, dass im Zuge der Errichtung von Anlagen in Wäldern waldbewohnende Fledermausarten durch anlagebedingte Rodungen von Quartierbäumen stärker betroffen sein können. Dies kann und sollte vermieden werden, indem im Vorfeld die Rodungsflächen auf Quartierbäume (bzw. potenzielle Quartierbäume) kontrolliert werden und eine Optimierung von Analgenstandorten erfolgt. Grundsätzlich sind Verluste von potenziellen Quartierbäumen hinreichend auszugleichen. Eine Realisierung von Windenergieanlagen innerhalb der Potenzialfläche ist unter Berücksichtigung der genannten Aspekte sowie dem resultierenden sehr geringen Konfliktpotenzial für Wasserfledermäuse aus artenschutzrechtlicher Sicht insgesamt als unkritisch zu bewerten Brandtfledermaus (Myotis brandtii) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Brandtfledermäuse besetzen Sommerquartiere sowohl in Siedlungen (Spalträume an Gebäuden) als auch in Wäldern (Baumhöhlen, Stammanrisse). Zur Überwinterung werden i. d. R. temperaturkonstante und frostfreie Quartiere aufgesucht. Hierzu zählen insbesondere Altbäume in Wäldern sowie Erzstollen. Bei der Jagd orientiert sich die Art gern entlang von Strauchgehölzen und sucht im Verlauf eines Jahres zum Nahrungserwerb Feldgehölze, Gewässer und verschiedene Waldtypen auf (vgl. MESCHEDE & HELLER 2002). Insgesamt nutzt die Art überwiegend den Raum bis in die Kronenregion der Bäume und tritt somit nur ausnahmsweise im freien Luftraum auf. Dieses Verhalten wirkt sich mindernd auf ihre Empfindlichkeit gegenüber betriebsbedingten Auswirkungen von WEA aus. Nach DÜRR (2011) gibt es bislang nur einen Beleg eines Kollisionsopfers unter Windenergieanlagen in der Bundesrepublik. Vor dem Hintergrund, dass Bereiche oberhalb der Kronenregion von Brandtfledermäusen sehr selten beflogen werden, ist das potenzielle Schlagrisiko im Allgemeinen als relativ gering einzustufen. In halboffenen Landschaftsräumen vor allem in den Tieflagen (norddeutsches Tiefland, Börden), in denen meist niedrige WEA errichtet werden, kann das potenzielle Schlagrisiko im Einzelfall höher eingestuft werden. Im Zuge der Errichtung von Windparks in Wäldern sind Brandtfledermäuse vor allem durch anlagebedingte Rodungen von Quartierbäumen betroffen. Dies kann vermieden werden, indem im Vorfeld die Rodungsflächen auf Quartierbäume kontrolliert werden. Zusammenfassend liefern die wenigen Erkenntnisse zur Autökologie der Art zumindest Hinweise darauf, dass man bei Brandtfledermäusen im Allgemeinen von einem geringen Konfliktpotenzial hinsichtlich Windenergieanlagen ausgehen kann. Ob sich bei Waldstandorten Langzeiteffekte in z. B. Jagdgebieten einstellen werden können nur zukünftige Untersuchungen klären. Eine Nutzung des Raumes bzw. der vorhandenen Strukturen in bestehenden Windparks wurde in verschiedenen Untersuchungen bereits festgestellt (RODRIGUES et al. 2005, BRINKMANN et al. 2006a, b, SEICHE et al. 2007, BLG 2007b, BLG 2008a,c, RYDELL et al. 2010a). 28

33 Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Das Konfliktpotenzial des Artenpaares der Bartfledermäuse wird im Anschluss an das Kapitel gemeinsam betrachtet Bartfledermaus (Myotis mystacinus) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Sommerquartiere der Bartfledermäuse liegen ebenso wie bei den Brandtfledermäusen in Siedlungen (Spalträume an Gebäuden) und in Wäldern (Baumhöhlen, Stammanrisse). Im Allgemeinen dienen temperaturkonstante und frostfreie Höhlungen wie insbesondere in Altbäumen in Wäldern und Erzstollen als Winterquartiere. Die Art jagt besonders entlang von Strauchgehölzen und nutzt im Verlauf eines Jahres verschiedene Nahrungsgebiete wie Feldgehölze, Gewässer und verschiedene Waldtypen (vgl. MESCHEDE & HELLER 2002). Vergleichbar ihrer Schwesterart sind Bartfledermäuse ebenfalls überwiegend im Raum bis in die Kronenregion der Bäume anzutreffen, während sie im freien Luftraum nur ausnahmsweise auftreten. Dieses Verhalten hat Einfluss auf die Empfindlichkeit der Art gegenüber betriebsbedingten Auswirkungen von WEA. Bislang gibt es nur zwei Belege von Kollisionsopfern unter Windenergieanlagen in der Bundesrepublik (DÜRR 2011). Da Bereiche oberhalb der Kronenregion von Bartfledermäusen sehr selten beflogen werden, kann das potenzielle Schlagrisiko normalerweise als relativ gering bewertet werden. Bei niedrigen Anlagenhöhen, welche in halboffenen Landschaftsräumen vor allem in den Tieflagen (norddeutsches Tiefland, Börden) errichtet werden, kann im Einzelfall das potenzielle Schlagrisiko höher eingestuft werden. Im Zuge der Errichtung von Windparks in Wäldern können Bartfledermäuse auch durch anlagebedingte Rodungen von Quartierbäumen betroffen sein. Allerdings ist die Art weniger an den Lebensraum Wald gebunden als die Brandtfledermaus. Generell ist es empfehlenswert bereits im Vorfeld die Rodungsflächen auf Quartierbäume zu kontrollieren. Zusammenfassend kann bei Bartfledermäusen im Allgemeinen von einem geringen Konfliktpotenzial gegenüber Windenergieanlagen ausgegangen werden, worauf die spärlichen Kenntnisse über die Autökologie der Art schließen lassen. Inwiefern bei Waldstandorten Langzeiteffekte in z. B. Jagdgebieten auftreten werden kann nur durch zukünftige Untersuchungen geklärt werden. Eine Nutzung des Raumes bzw. vorhandener Strukturen in bestehenden Windparks wurde bereits im Rahmen von Untersuchungen nachgewiesen (RODRIGUES et al. 2005, BRINKMANN et al. 2006, SEICHE et al. 2007, BLG 2007b, BLG 2008a,c, RYDELL et al. 2010a). Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Bartfledermäuse, die vierthäufigste Art im Untersuchungsgebiet, hatten ihren Aktivitätsschwerpunkt mit einem bedeutenden Jagdgebiet und einer bedeutenden Flugstrecke im östlichen Bereich der Potenzialfläche bzw. südlich Geißbühl (Karte 3). Hier wurde auch die höchste bzw. eine sehr hohe Aktivitätsdichte des Artenpaares festgestellt. In den anderen Bereichen der Potenzialfläche trat das Artenpaar in vergleichsweise geringen Dichten und auch nur in Einzelnachweisen auf. Weitere Schwerpunktbereiche lagen außerhalb der Potenzialfläche bzw. grenzten an diese an (Karte 2 und 3). Im Untersuchungsgebiet wurde per Netzfang das Vorkommen der Bartfledermaus sowie ein Baumquartier im Hangbereich der Oberen Brandhalde (Karte 3) nachgewiesen. 29

34 Bartfledermäuse besitzen gegenüber dem Betrieb von WEA generell ein relativ geringes Konfliktpotenzial. Dies lässt sich v. a. durch ihr Flugverhalten begründen. Ein erhebliches Kollisionsrisiko kann demnach, besonders in Bezug auf die im landesweiten Gebietsvergleich nur mittleren Gesamtaktivität sowie den überwiegend innerhalb der Potenzialfläche nur mittleren Aktivitätsdichten und dem Fehlen weiterer bedeutender Funktionsräume in anderen Bereichen der Potenzialfläche, nicht abgeleitet werden. Eine gewisse Beeinträchtigung durch Lebensraumverluste in Form von Rodungen möglicher Quartierbäume ist allerdings nicht ausgeschlossen und sollten grundsätzlich ausgeglichen werden. Auch hier gilt, dass im Vorfeld eine Standortoptimierung durchgeführt werden sollte. Unter der Maßgabe einer sorgfältigen Standortauswahl, der Vermeidung von Verlusten potenzieller Quartierbäume sowie einem hinreichenden funktionalen Ausgleich möglicher Lebensraumverluste können keine erheblichen Beeinträchtigungen von Bartfledermäusen prognostiziert werden. Eine Realisierung von Windenergieanlagen auf der Potenzialfläche ist daher aus artenschutzrechtlicher Sicht vertretbar Fransenfledermaus (Myotis nattereri) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Fransenfledermäuse besiedeln überwiegend in Tieflagen und Mittelgebirgsregionen nahezu jeden Waldtyp, von Buchen- und Eichenwäldern bis hin zu reinen Kiefern-, Fichten- und Tannenwäldern. Die kältetolerante Fledermausart tritt sie auch regelmäßig in der montanen Stufe (über 1000 m ü. NN) auf (z. B. KUGELSCHAFTER 1995, 1997, MESCHEDE & HELLER 2002). Aufgrund ihrer besonderen Anpassung, die Beute vom Substrat abzulesen, kann sie zu den Gleanern (BECK 1991) gezählt werden (vgl. Langohren). Für den Nahrungserwerb sucht die Fransenfledermaus vor allem strukturreiche Wälder, Obstwiesen, gewässerbegleitende Vegetationskanten und Gewässer auf. In strukturarmen Flächen und im Luftraum tritt sie nur dann auf, wenn sich entsprechende Beuteinsekten aufgrund bestimmter Witterungsbedingungen im Sommer als sogenanntes Luftplankton in unterschiedlichen Luftschichten befinden (MESCHEDE & HELLER 2002, NIETHAMMER & KRAPP 2001, ARNETT et al. 2008, CRYAN & BARCLAY 2009, RYDELL et al. 2010b). Fransenfledermäuse sind somit nur selten in Höhen oberhalb der Baumwipfel anzutreffen (vgl. BLG 2007b, BLG 2008a,c, GRUNWALD & SCHÄFER 2007). Als Kollisionsopfer ist die Art bislang noch nicht belegt (DÜRR 2011). Das potenzielle Schlagrisiko kann daher im Allgemeinen als gering eingestuft werden. Durch ihre überwiegende Bindung an den Lebensraum Wald kann die Fransenfledermaus unter Umständen bei Waldstandorten direkt durch die Errichtung von WEA betroffen sein, insbesondere durch Rodungen, die zum Verlust von Quartieren und zu einer Zerschneidung bzw. Entwertung von Jagdräumen führen können (vgl. SCHAUB et al. 2008). Generell ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld die Rodungsflächen auf Quartierbäume zu kontrollieren. Zusammenfassend liefern die vorhanden Erkenntnisse zur Autökologie der Art hinreichende Hinweise darauf, dass man bei ihr von einem geringen Konfliktpotenzial gegenüber Windenergieanlagen ausgehen kann. Ob sich bei Waldstandorten Langzeiteffekte in z. B. Jagdgebieten einstellen werden, können nur zukünftige Untersuchungen klären. Eine Nutzung des Raumes bzw. der Strukturen innerhalb bestehender Windparks wurde in verschiedenen Untersuchungen bereits festgestellt (RODRIGUES et al. 2005, BRINKMANN et al. 2006, SEICHE et al. 2007, BLG 2007b, BLG 2008a, c, RYDELL et al. 2010a). 30

35 Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Die Fransenfledermaus trat als zweithäufigste Art (3,9 % relative Häufigkeit) im Untersuchungsgebiet auf. Im landesweiten Gebietsvergleich wies sie eine mittlere Aktivitätsdichte auf. Analog zu den Bartfledermäusen besteht aufgrund des Flugverhaltens im Allgemeinen für Fransenfledermäuse kein Kollisionsrisiko (keine Hinweise auf Nutzung der Region oberhalb der Baumkronen, kein Schlagopferfund). Ein erhöhtes Kollisionsrisiko ist daher, auch unter Beachtung der zum Teil etwas höheren Nachweisdichten im südlichen Bereich der Potenzialfläche und angrenzend nicht gegeben. Hinsichtlich der Lage der bedeutenden Flugstrecke 11 im Waldbestand der Potenzialfläche sind jedoch gewisse Auswirkungen durch Lebensraumveränderungen grundsätzlich nicht völlig ausgeschlossen. Zum Schutz von Fransenfledermäusen ist zu empfehlen, dass bei einer WEA-Realisierung, wie auch bei den anderen waldbewohnenden Fledermausarten, darauf geachtet wird, dass keine potenziellen Quartierbäume, sofern vorhanden, gerodet werden und eine schonende Planungsausführung erfolgt. Unter gegebenen Umständen ist ein ausreichender funktioneller Ausgleich in Zusammenarbeit mit den Gutachtern vorzunehmen. Unter der Maßgabe einer sorgfältigen Standortauswahl, der Vermeidung von Verlusten potenzieller Quartierbäume sowie einem hinreichenden funktionalen Ausgleich möglicher Lebensraumverluste können keine erheblichen Beeinträchtigungen auf den lokalen Individuenbestand von Bartfledermäusen prognostiziert werden. Eine Realisierung von Windenergieanlagen im Bereich der Potenzialfläche ist daher aus artenschutzrechtlicher Sicht als unkritisch einzustufen Bechsteinfledermaus (Myotis bechsteinii) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Die Bechsteinfledermaus lebt und jagt als ausgeprägte Waldfledermaus fast ausschließlich (Ausnahme z. B. bei BRINKMANN et al. 2007b) im Wald. Dabei werden strukturreiche Eichensowie andere Laubmischwälder neben strukturreichen und halboffenen Landschaftstypen wie z. B. Feldgehölze und Streuobstwiesen (KÖNIG mündl. Mitt.) bevorzugt. Aufgrund ihrer besonderen Anpassung, ihre Beute vom Substrat abzulesen, kann sie zu den Gleanern (BECK 1991) gezählt werden (vgl. Langohren). Der Luftraum oberhalb der Kronenschicht des Waldes wird nach bisherigem Kenntnisstand kaum oder gar nicht beflogen (MESCHEDE & HELLER 2002, KÖNIG & WISSING 2007, BLG 2007b, 2008a). Zur Überwinterung werden i. d. R. temperaturkonstante und frostfreie Quartiere aufgesucht. Hierzu zählen insbesondere Altbäume in Wäldern sowie Erzstollen. Im Hinblick auf ihre Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen wurde im Rahmen aktueller Untersuchungen in bestehenden Windparks in geschlossenen Waldbeständen Südwestdeutschlands festgestellt, dass Bechsteinfledermäuse nach der Errichtung eines Windparks offensichtlich kein erkennbares Meideverhalten zeigten (BRINKMANN et al. 2007a). Ob sich auch langfristig eine dauerhafte Gewöhnung einstellt, oder ob es im Verlauf der Betriebszeit zur Ausbildung eines Meideverhaltens kommt, kann nur durch langfristige Untersuchungen geklärt werden (BRINKMANN mündl. Mitt.). Bislang liegt lediglich ein Kollisionsopfer der Art aus Europa vor (DÜRR 2011). Durch ihre überwiegende Bindung an den Lebensraum Wald kann die Bechsteinfledermaus unter Umständen bei Waldstandorten direkt durch die Errichtung von WEA betroffen sein, insbesondere durch Rodungen, die zum Verlust von Quartieren und zu einer Zerschneidung 31

36 bzw. Entwertung von Jagdräumen führen können (vgl. SCHAUB et al. 2008). Generell ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld die Rodungsflächen auf Quartierbäume zu kontrollieren. Zusammenfassend liefern die bisherigen Erkenntnisse zur Autökologie der Art hinreichende Hinweise darauf, dass man bei Bechsteinfledermäusen im Allgemeinen von einem geringen Konfliktpotenzial gegenüber Windenergieanlagen ausgehen kann (DÜRR & BACH 2004, RYDELL et al. 2010a). Ob sich bei Waldstandorten Langzeiteffekte in z. B. Jagdgebieten oder in Quartierzentren einstellen werden können nur zukünftige Untersuchungen klären. Eine Nutzung des Raumes bzw. der Strukturen in bestehenden Windparks wurde in verschiedenen Untersuchungen bereits festgestellt (RODRIGUES et al. 2005, BRINKMANN et al. 2006, SEICHE et al. 2007, BRINKMANN et al. 2007a, BLG 2007b, BLG 2008a,c, RYDELL et al. 2010a). Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Eindeutige bioakustische Nachweise der Art wurden lediglich auf einem Transekt mit einem Einzelnachweis südlich der Potenzialfläche bei Kohlgrube belegt. Vermehrte Nachweise von Myotis spec., die auch von der Bechsteinfledermaus stammen könnten lagen in Form von Flugstrecken im Süden der Potenzialfläche und südwestlich angrenzend vor (Karte 2 und 3). Mehrheitlich wurden jedoch geringe Aktivitätsdichten und Einzelnachweise aus der Gattung Myotis innerhalb der Potenzialfläche erfasst. Das Kollisionsrisiko von Bechsteinfledermäusen wird aufgrund ihrer Lebensweise generell als gering eingeschätzt (Tab. 7). Ihre überwiegende Bindung an den Lebensraum Wald führt aber dazu, dass sie unter Umständen bei Planungen im Wald, wie hier vorgesehen, direkt durch die Errichtung von WEA betroffen sein kann, insbesondere durch Rodungen, die zum Verlust bzw. einer Entwertung von Quartieren und Jagdräumen führen können. Generell ist es sinnvoll, bereits im Vorfeld die Rodungsflächen auf Quartierbäume zu kontrollieren sowie eine Standortoptimierung vorzunehmen. Insgesamt leiten sich aufgrund der vorliegenden Ergebnisse und den derzeitigen fachlichen Erkenntnissen zum Konfliktpotenzial der Art unter Berücksichtigung einer schonenden Planungsrealisierung keine erheblichen Beeinträchtigungen für Bechsteinfledermäuse ab Mausohr (Myotis myotis) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Mausohren bestreiten als klassische Waldfledermausart ihren täglichen Nahrungserwerb überwiegend in geschlossenen Wäldern (MESCHEDE & HELLER 2002). Bevorzugt werden v. a. Wälder die sich durch eine fehlende oder geringe Bodenbedeckung und einen hindernisarmen Luftraum zwischen den Bäumen auszeichnen (die Hauptnahrung Laufkäfer wird direkt am Boden erbeutet). Außerdem wird auch in der strukturreichen Kulturlandschaft gejagt (NIETHAMMER & KRAPP 2001). Im Luftraum tritt die Art nur dann auf, wenn sich entsprechende Beuteinsekten aufgrund bestimmter Witterungsbedingungen im Sommer kurzzeitig als sogenanntes Luftplankton in unterschiedlichen Luftschichten befinden (MESCHEDE & HELLER 2002, NIETHAMMER & KRAPP 2001, ARNETT et al. 2008, CRYAN & BARCLAY 2009, RYDELL et al. 2010b). Im westlichen Mitteleuropa befinden sich die Wochenstuben meist in großvolumigen Dachstühlen von Kirchen oder in Brückenbauwerken. Zur Überwinterung werden i. d. R. temperaturkonstante und frostfreie Quartiere aufgesucht. Hierzu zählen insbesondere Altbäume in Wäldern sowie Erzstollen, unterirdische Gewölbe und Keller. Mausohren können bis zu 25 km zwischen Wochenstube und Jagdgebiet zurücklegen (ARLETAZZ 1995) 32

37 und unternehmen regionale Wanderungen zwischen ihren Sommer- und Winterquartieren (DIETZ et al. 2007). Erkenntnisse aus dem südwestdeutschen Raum zeigen zudem, dass Mausohren dabei sowohl durch Windparks als auch über das Offenland fliegen. Eine Nutzung der Flächen in einem Windpark ist somit nachgewiesen (BLG 2007b, BLG 2008a, c, SEICHE et al. 2007). Konkrete Aussagen zu möglichen Verdrängungseffekten können derzeit nicht mit hinreichender Sicherheit formuliert werden. Mit Hilfe experimenteller Untersuchungen haben SCHAUB et al. (2008) das Jagdverhalten von Mausohren unter dem Einfluss von Straßenlärm näher untersucht. Dabei haben sie Beeinträchtigungen auf die passive Ortung (Nahrungshören) der Tiere festgestellt. Ob die Untersuchungsergebnisse auf den Betrieb von Windenergieanlagen übertragbar sind bleibt noch zu prüfen. Als Schlagopfer trat die Art in Deutschland bislang erst zweimal auf (DÜRR 2011). Vor dem Hintergrund, dass Bereiche oberhalb der Kronenregion von Mausohren sehr selten beflogen werden, ist das potenzielle Schlagrisiko im Allgemeinen und nicht zuletzt aufgrund ihres Flugverhaltens, als relativ gering einzustufen (DÜRR 2011, RODRIGUES et al. 2005, BRINKMANN et al. 2006, GRUNWALD & SCHÄFER 2007, RYDELL et al. 2010a). In halboffenen Landschaftsräumen des norddeutsches Tieflands und der Börden kann das potenzielle Schlagrisiko im Einzelfall höher eingestuft werden. Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Mausohren wurden nahezu auf der gesamten untersuchten Fläche nachgewiesen. Neben zwei Flugstrecken (Karte 2 und 3) handelte es sich bei den anderen Nachweisen allerdings um Einzelnachweise. Jagdgebiete im Waldbestand konnten nicht abgegrenzt werden. Die Aktivitätsschwerpunkte befanden sich in Dießen, südlich Seehaus und nördlich Hagbühl bzw. nordwestlich der Potenzialfläche. Innerhalb der Potenzialfläche wurden deutlich niedrigere Aktivitätsdichten sowie keine bedeutenden Funktionsräume dokumentiert. Im Rahmen der Netzfänge wurden sowohl zwei laktierende Weibchen, zwei männliche Tiere als auch ein nicht laktierendes Weibchen gefangen. Dies gibt zum einen Hinweise auf mögliche Männchenquartiere im Wald, zum anderen konnte durch die Telemetrie das bekannte Wochenstubenquartier von Mausohren in der Ortschaft Dießen bestätigt werden (Karte 3, BRAUN & DIETERLEN 2003). Das Konfliktpotenzial hinsichtlich des Kollisionsrisikos ist für Mausohren generell als gering einzustufen (vgl. Tab. 7). Dies lässt sich vor allem durch die für Mausohren typische Jagdstrategie der Bodenjagd (Laufkäfer) erklären. Insgesamt lassen sich auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse zum Konfliktpotenzial der Art gegenüber WEA sowie den Ergebnissen, besonders innerhalb der Potenzialfläche, keine erheblichen oder bestandsrelevanten Beeinträchtigungen der Art im Zuge einer Vorhabensrealisierung prognostizieren. Die im Sommer meist solitär lebenden Männchen nutzen Baumhöhlenquartiere im Wald. Bei erforderlichen Rodungen im Zuge von Infrastrukturmaßnahmen gilt daher für Mausohren das gleiche wie für alle waldbewohnenden Arten: Eine Beeinträchtigung von Höhlenbäumen sollte vermieden oder durch entsprechende Maßnahmen ausgeglichen werden. Eine Realisierung von Windenergieanlagen ist daher aus artenschutzrechtlicher Sicht für das Mausohr als unkritisch einzustufen. 33

38 4.2.7 Abendsegler (Nyctalus noctula) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Abendsegler beziehen ihre Quartiere sowohl in Wäldern als auch in Gebäuden. Besonders großvolumige Quartiertypen wie z. B. Spechthöhlen werden zur Überwinterung genutzt. Ferner zeigt die Art ein stark ausgeprägtes generelles Wanderungsgeschehen zwischen Sommer- und Winterquartieren. Dabei werden auf dem Frühjahrs- und Herbstzug jeweils einige hundert bis tausend Kilometer zurückgelegt (BOYE et al. 1999, MESCHEDE & HELLER 2002, NIETHAMMER & KRAPP 2001, BRINKMANN 2003a, PETERSEN et al. 2004). Während der Frühjahrszug an wenigen Tagen stattfindet ist das Zeitfenster für den Wegzug deutlich größer, denn auf dem Weg in die Überwinterungsräume finden sich die Tiere zur Balz und Paarung zusammen (Schwarmphase). Abendsegler wandern offensichtlich in Gruppen und können so Kenntnisse über Balz-, Paarungsquartiere und Migrationswege weitergeben. Dabei bilden sie sogenannte Schwarmquartiere. Auf ihrem ersten Flug ins Überwinterungsquartier wandern die Jungtiere in für sie unbekannte Gebiete. In Bezug zu den Winterquartieren kommt in Baden-Württemberg den rheinbegleitenden Auenwäldern eine besondere Bedeutung zu. In Rheinland-Pfalz ordnet WEISHAAR (1998) den waldreichen Moselhängen im Bereich des Trierer Beckens eine besondere Bedeutung für die Überwinterung vo Arten der Gattung Nyctalus zu. Für den Hunsrück und das Saar-Nahe Bergland zeigen die Ergebnisse zahlreicher Untersuchungen eine ganzjährige Präsenz (BFL eigene Daten). Fortpflanzungs- bzw. Wochenstubennachweise liegen bislang nicht vor. Bei der Jagd nach Beuteinsekten nutzen Abendsegler sämtliche Höhenschichten, stets in Abhängigkeit der Witterung (Windgeschwindigkeit, Temperatur und Luftfeuchtigkeit). So treten jagende Tiere sehr häufig in Höhen bis 200 m auf, bis 500 m noch öfters und bis 1000 m nur gelegentlich (vgl. KRONWITTER 1988, NIETHAMMER & KRAPP 2001, BACH 2002, DÜRR & BACH 2004, BRINKMANN 2003 a, HARBUSCH mündl. Mitt., RYDELL et al. 2010b). Abendsegler nutzen also intensiv jene Höhen, in denen sich die Rotoren von Anlagen befinden. Für Regionen, in denen die Art regelmäßig in Anzahl vorkommt, leitet sich folglich ein hohes Kollisionsrisiko ab. Für Nord- und Nordostdeutschland liegen derzeit gemäß DÜRR (2011) die meisten Schlagopfer beim Abendsegler vor. Hingegen wurde bei systematischen Schlagopfersuchen in Südwestdeutschland die Art bisher nur selten bzw. gar nicht gefunden. In Durchzugsräumen wie z. B. dem Rheintal tritt die Art ganzjährig mit eindeutigen Zugspitzen im Frühjahr und Spätsommer/Herbst auf. Regional zeichnen sich demzufolge deutliche Unterschiede ab. Über die Höhenaktivität der Art liegen aktuelle Erkenntnisse vor (GRUNWALD & SCHÄFER 2007, BLG 2006b, BLG 2007b, 2008a,c, RYDELL et al. 2010a). Nachweislich fliegen Abendsegler bei nahezu jeder Windgeschwindigkeit, jedoch zeichnet sich ein eindeutiger Aktivitätsschwerpunkt unter 6 m/s ab (BLG 2008a, BACH & BACH 2009). Zusammenfassend liefern die bisherigen Erkenntnisse zur Autökologie und dem Wanderungsgeschehen der Art eindeutige Belege für ein generell hohes Kollisionsrisiko gegenüber Windenergieanlagen (DÜRR & BACH 2004, RYDELL et al. 2010a). Durch die überwiegende Bindung an Quartiere im Wald können Abendsegler zudem bei Planungen von WEA im Wald direkt durch Rodungen betroffen sein. Generell ist es daher sinnvoll bereits im Vorfeld die Rodungsflächen auf Quartierbäume zu kontrollieren. Darüber hinaus ist eine Nutzung des Raumes bzw. der Strukturen in bestehenden Windparks in verschiedenen Untersuchungen bereits festgestellt worden (RODRIGUES et al. 2005, BRINKMANN et al. 2006, SEICHE et al. 2007, BRINKMANN et al. 2007a, BLG 2007b, BLG 2008a,c, RYDELL et al. 2010a). 34

39 Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Für die Nyctalus-Gruppe (Abendsegler, Kleinabendsegler, Nyctalus spec.) erfolgt die Bewertung des Konfliktpotenzials im Rahmen einer Gesamtbetrachtung im Anschluß an Kapitel des Kleinabendseglers Kleinabendsegler (Nyctalus leisleri) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Kleinabendsegler beziehen als typische Waldfledermausart (NIETHAMMER & KRAPP 2001, HARBUSCH et al. 2002, SCHORCHT & BOYE 2004) ihre Quartiere hauptsächlich in natürlichen Höhlen wie z. B. Spechthöhlen, Stammrissen oder stehendem Alt-/Totholz im Wald und hier insbesondere in Altbeständen. Zur Überwinterung werden ebenfalls i. d. R. natürliche Höhlen im Wald bezogen. Beim Nahrungserwerb ist die Art wenig spezialisiert und jagt im hindernisfreien Luftraum die unterschiedlichsten Beuteinsekten (MESCHEDE & HELLER 2002, SCHORCHT 2002). Insbesondere strukturreiche Laubmischwälder, Lichtungen/ Windwurfflächen und Gewässer sind bevorzugte Jagdgebiete. Auch Kleinabendsegler unternehmen wie die Abendsegler saisonal weite Wanderungen (z. T. über 1000 km) und besetzen auf ihren Wanderungen im Spätsommer/Herbst Balz- und Paarungsquartiere. Dabei bilden sie sogenannte Schwarmquartiere. Auf ihrem ersten Flug ins Überwinterungsquartier wandern die Jungtiere in für sie unbekannte Gebiete. Erkenntnisse zur Höhenaktivität des Kleinabendseglers liegen aus Untersuchungen in Windparks in Rheinland-Pfalz und Baden-Württemberg vor (GRUNWALD & SCHÄFER 2007, BRINKMANN et al. 2010). Demnach liegen die Aktionsräume der Art im Luftraum über Waldgebieten und strukturreichen Offenlandflächen und damit im Wirkbereich der Rotoren. Im Hinblick auf seine Empfindlichkeit gegenüber dem Betrieb von Windenergieanlagen liegen Kollisionsopfer-Funde vor allem aus waldreichen Bundesländern (Thüringen, Brandenburg, Baden-Württemberg) vor. Dabei gab es in Südwestdeutschland mehr Schlagopfer des Kleinabendseglers als im norddeutschen Raum (BEHR & HELVERSEN 2005, 2006, BRINKMANN et al. 2006). Bei dieser Art muss aufgrund der Verbreitung der Art im Einzelfall das potenzielle Kollisionsrisiko differenziert bewertet werden (vgl. BANSE 2010). Zusammenfassend liefern die bisherigen Erkenntnisse zur Autökologie und dem Wanderungsgeschehen der Art eindeutige Belege für ein generell hohes Kollisionsrisiko gegenüber Windenergieanlagen (DÜRR & BACH 2004, RYDELL et al. 2010a). Durch die überwiegende Bindung an Quartiere im Wald können Kleinabendsegler zudem bei Planungen von WEA im Wald direkt durch Rodungen betroffen sein. Generell ist es daher sinnvoll, bereits im Vorfeld die Rodungsflächen auf Quartierbäume zu kontrollieren. Darüber hinaus ist eine Nutzung des Raumes bzw. der Strukturen in bestehenden Windparks in verschiedenen Untersuchungen bereits festgestellt worden (RODRIGUES et al. 2005, BRINKMANN et al. 2006, 2007a, SEICHE et al. 2007, BLG 2007b, BLG 2008a,c, BLG 2009C, RYDELL et al. 2010a, BRINKMANN et al. 2011). Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Es liegen zwar Artnachweise sowohl vom Abendsegler als auch vom Kleinabendsegler vor, jedoch erfolgt aus rein pragmatischen Gründen bei den nachfolgenden Ausführungen eine zusammenfassende Betrachtung der Nyctalus-Gruppe. Generell liefern die vorliegenden Ergebnisse jedoch berechtigte Hinweise darauf, dass der Kleinabendsegler die häufigere der beiden Arten gewesen ist. 35

40 Arten der Gattung Nyctalus traten bis einschließlich September auf, wobei der Schwerpunkt im August lag. Bei der Gesamtbetrachtung der Nachweise zeigt sich daher, neben einem regelmäßigen und hohen Auftreten übersommernder Tiere, besonders ein Zuggeschehen (Balz- und Schwarmphase) in Form der erhöhten Nachweisdichte. Die erhöhte Präsenz wandernder und/oder balzender Tiere der Nyctalus-Gruppe in der zweiten Jahreshälfte umfasst folglich ein Zeitfenster im August und September. Das Auftreten des Sommerbestandes erweitert dieses Zeitfenster um die Monate Juni und Juli, wobei Hinweise einer Reproduktion beim Abendsegler mit hoher Wahrscheinlichkeit ausgeschlossen werden können und für den Kleinabendsegler aus den betreffenden Messtischblättern offensichtlich aktuell nicht belegbar sind (vgl. BRAUN & DIETERLEN 2003, DIETZ & DIETZ 2012). Im Frühjahr und Herbst war die Aktivitätsdichte deutlich niedriger. Für Tiere der Gattung Nyctalus gilt, dass Kollisionsopfer durch den Betrieb von Windenergieanlagen vor dem Hintergrund bisheriger Erkenntnisse zur Höhenaktivität bzw. dem Kollisionsrisiko der Arten nicht ausgeschlossen werden können. Dies betrifft in Südwestdeutschland insbesondere den Kleinabendsegler (BRINKMANN et al. 2006b, BEHR & HELVERSEN 2005, 2006, BFL 2011a, b). Eine hinreichend genaue und abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials ist allerdings aufgrund der im Vorfeld nicht prognostizierbaren Kollisionsrate nicht möglich. Aufgrund der hier ermittelten Phänologie wie auch überregionaler Erkenntnisse (vgl. Abb. 5), leitet sich insbesondere für die Monate Juni und August ein saisonal erhöhtes Kollisionsrisiko ab. Eine Verträglichkeit des Vorhabens ist vor dem Hintergrund des 44 BNatSchG daher nur gegeben, wenn das Kollisionsrisiko durch Vorsorgemaßnahmen in diesem Zeitraum in Form einer vorsorglichen Betriebseinschränkung (Abschaltungen bei bestimmten Bedingungen) minimiert wird. Diese Maßnahme sollte durch ein zweijähriges Monitoring begleitet werden. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen kann das Vorhaben der Realisierung von Windenergienutzung auf der Potenzialfläche aus artenschutzrechtlicher Sicht für die Nyctalus-Arten als vertretbar eingestuft werden. Zwischen den hier vorliegenden lokalen und überregionalen Erkenntnissen zum saisonalen Auftreten der Nyctalus-Gruppe (ganzjährig, Auftreten in den beiden Wanderungsperioden) und den in DIETZ & DIETZ (2012) gemachten Angaben zur Phänologie des Abendseglers und des Kleinabendseglers liegen weitgehende Übereinstimmungen vor Zwergfledermaus (Pipistrellus pipistrellus) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Zwergfledermäuse gelten in Bezug auf ihre Lebensraumansprüche als sehr anpassungsfähig und flexibel. Sie besetzen opportunistisch Quartiere sowohl in Wäldern als auch in Siedlungen und Innenstädten. Als typischer Kulturfolger bezieht die Art ein breites Spektrum von Spaltenquartieren in und an Gebäuden. Einzeltiere nutzen jedoch auch Felsspalten und Baumquartiere (z. B. hinter abgeplatzter Baumrinde). Winterquartiere werden erfahrungsgemäß in unterirdischen Räumen, Erzstollen und natürlichen Baumhöhlen bezogen. Im Hinblick auf den Nahrungserwerb jagen Zwergfledermäuse insbesondere in Waldgebieten, entlang von Strauchgehölzen sowie an Gewässern. Dabei bewegen sich die Tiere wendig auf kurvenreichen Flugbahnen im Luftraum in unterschiedlichen Höhen und über dem Wald (DIETZ et al.2007). Durch zahlreiche Untersuchungen in den vergangenen Jahren konnte hinreichend belegt werden, dass Strukturen in der Landschaft generell für die Arten der Gattung Pipistrellus ganz offensichtlich eine Attraktivität besitzen (KUNZ et al 2007, ARNETT et al. 2008, CRYAN & BARCLAY 2009, RYDELL et al. 2010a, b). Derartige Strukturen 36

41 werden somit von z. B. Zwergfledermäusen aus Neugierde aufgesucht. Daraus ergibt sich ein generelles Konfliktfeld zwischen Windenergieanlagen und Fledermäusen auch wenn insgesamt die genauen Ursachen des Schlagrisikos bei Zwergfledermäusen, wie auch bei anderen Fledermausarten noch weitgehend unbekannt sind (z. B. DÜRR & BACH 2004, BRINKMANN 2006, BLG 2006b, 2008a, KUNZ et al. 2007a,b, RYDELL et al. 2010a). Neueste Studien zu den potenziellen Todesursachen verunfallter Fledermäuse belegen in den meisten Fällen als Todesursache ein traumatisches Ereignis. Im Falle von BAERWALD et al. (2008) wurde ein sogenanntes Barotrauma diagnostiziert. Die Folge ist ein sofortiges Eintreten des Todes. Hingegen weisen andere Untersuchungen zwar ebenfalls auf traumatische Ereignisse hin, jedoch mit der Einschränkung, dass die Tiere nicht sofort starben, sondern noch gelebt haben, bevor sie auf dem Boden auftrafen. Als Folge des Aufpralls auf den Boden resultieren üblicherweise traumatische Symptome. Diese These erklärt zumindest hinreichend warum zahlreiche Schlagopfer in einem äußerlich unversehrten Zustand gefunden werden konnten. Erfahrungsgemäß können für eine erhöhte Schlagopferzahl meist bedeutende und individuenreiche Fledermausquartiere (Schwarm, Überwinterungsquartiere) eine Ursache sein. Nach verschiedenen Autoren wird daher die Zwergfledermaus generell als empfindlich gegenüber Windenergieanlagen eingestuft (z. B. SEICHE et al. 2007, BRINKMANN et al. 2005, 2006, BEHR & HELVERSEN 2006, GRUNWALD & SCHÄFER 2007). Für Baden-Württemberg liegen derzeit in der Schlagopferdatenbank 121 Funde vor (DÜRR 2011). Generell ist eine differenzierte Betrachtung potenzieller Beeinträchtigungen durch WEA opportun (BACH 2002, BEHR & HELVERSEN 2005, 2006, BRINKMANN et al. 2006, DÜRR schriftl., RYDELL et al. 2010a,b). Nach aktuellen Erkenntnissen zeigen Zwergfledermäuse im Rotorbereich Aktivitäten bei Windgeschwindigkeiten zwischen 2-6 m/s, ab 6 m/s nimmt ihre Flugaktivität deutlich ab. Aus systematischen Schlagopfersuchen liegen bislang unterschiedliche Ergebnisse vor (BLG 2008c). Einerseits unterscheiden sich Artenspektrum und Häufigkeit der Schlagopfer von Region zu Region und andererseits kann es Einzelereignisse geben, bei denen zahlreiche Tiere in einer Nacht verunfallen. Das Gefahrenpotenzial stellt sich also regional und standortbedingt unterschiedlich dar. Die aktuell verbreitete fachliche Einschätzung des Kollisionsrisikos der Art geht grundsätzlich von einem allgemeinen Kollisionsrisiko aus. Für eine abschließende Bewertung im konkreten Eingriffsbereich ist stets eine spezielle Erfassung der Fledermausaktivität in der Höhe notwendig um entscheidende Parameter für die Höhenaktivität zu ermitteln (vgl. DÜRR schriftl. Mitt., BRINKMANN et al. 2006, BEHR & HELVERSEN 2005, 2006, BLG 2006a,b, BLG 2007a,b, 2008a, GRUNWALD & SCHÄFER 2007, ARNETT et al. 2009, RYDELL et al. 2010a, b). Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Die Zwergfledermaus kam im gesamten Untersuchungsgebiet vor und war mit Abstand die häufigste Art (74,7 % relative Häufigkeit). Im landesweiten Vergleich ergab sich eine hohe Aktivitätsdichte. Neben der Tatsache, dass nahezu auf allen Transekten bedeutende Flugstrecken nachgewiesen wurden, resultierten aus den Ergebnissen zusätzlich 17 Jagdgebiete. Bedeutende Aktivitätsschwerpunkte lagen einerseits im südlichen Teil der Potenzialfläche und unmittelbar angrenzend (bedeutende Jagdgebiete im Zentrum des Untersuchungsgebietes, bedeutende Flugstrecken 11, 4, 7, Karte 3) andererseits außerhalb dieser. In den anderen, überwiegend nördlichen, Bereichen der Potenzialfläche wurden wesentlich geringere Aktivitätsdichten verzeichnet. Die phänologische Auswertung ergab eine ganzjährige, aber unterschiedlich starke Präsenz der Art, mit bemerkenswerten Nachweisdichten in den Monaten Mai, Juni und August. Quartiervorkommen (v. a. 37

42 Wochenstuben) wurden durch Telemetrie in Dießen belegt und sind der AGF aus nahezu allen umliegenden Ortschaften bekannt (DIETZ mündl. Mitt., DIETZ & DIETZ 2012 ). Wie auch an anderen potenziellen Windpark-Standorten leitet sich aus der vorliegenden Untersuchung ein allgemeines Kollisionsrisiko für Zwergfledermäuse ab (s. o.). Die Art kann sich in sehr unterschiedlichen Flughöhen bewegen und fliegt derartige Strukturen offensichtlich gezielt an (Neugierverhalten). Aus systematischen Schlagopfersuchen liegen derzeit sehr unterschiedliche Ergebnisse zum Gefahrenpotenzial vor, welches somit v. a. standortabhängig bzw. regional sehr unterschiedlich zu sein scheint. In der Schlagopferstatistik (DÜRR 2011) wird die Art derzeit auf Rang drei geführt. Für den Bereich der Potenzialfläche liegen sowohl bedeutende Funktionsräume als auch schwächer frequentierte Flächen vor. Insgesamt ist zumindest saisonal ein deutlich erhöhtes Kollisionsrisiko zu prognostizieren. Eine Verträglichkeit einer Windenergienutzung auf der Potenzialfläche wird daher vor dem Hintergrund des 44 BNatSchG gegeben sein, wenn das Kollisionsrisiko durch Vorsorgemaßnahmen in Form einer vorsorglichen Betriebseinschränkung und einem begleitenden Monitoring minimiert wird. Unter Berücksichtigung der Empfehlungen kann das Vorhaben einer Realisierung von Windenergienutzung auf der Potenzialfläche aus artenschutzrechtlicher Sicht für die Zwergfledermaus als vertretbar eingestuft werden. Zwischen den hier vorliegenden Erkenntnissen zum regelmäßigen und häufigen Vorkommen der Art im Betrachtungsraum und denen in DIETZ & DIETZ (2012) vorliegenden Angaben besteht weitgehende Übereinstimmung Rauhautfledermaus (Pipistrellus nathusii) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Die Rauhautfledermaus zählt gemeinsam mit den beiden Abendsegler-Arten und der Zweifarbfledermaus zu den in Mitteleuropa saisonal weit wandernden einheimischen Fledermausarten (z. B. MESCHEDE & HELLER 2002). Dadurch besteht für den größten Teil der Population eine großräumige geographische Trennung zwischen den Fortpflanzungs- und den Überwinterungsgebieten. Im Zuge dessen kommt die Art in ganz Deutschland vor, jedoch aufgrund ihrer Zugaktivität zu allen Jahreszeiten verschieden häufig, wobei die saisonal besiedelten Gebiete eine wichtige Rolle im Leben der Rauhautfledermaus spielen. Die Kerngebiete in denen die Reproduktion stattfindet, liegen in Nordostdeutschland bzw. Nordosteuropa, wohingegen die Schwarm-, Balz- und Paarungsgebiete während der spätsommerlichen Wanderungsperiode vor allem in gewässerreichen Lebensräumen wie den Auwäldern der Flussniederungen oder den großflächigen Waldgebieten des westlichen Mitteleuropas und Südwesteuropas liegen. Hier halten sich die Tiere über einige Wochen auf und besetzen Balz- bzw. Paarungsquartiere bevor sie in die Winterquartiere wechseln. Dies können sowohl unterirdische Quartiere sein als auch geeignete Baumquartiere. Gewässerarme Mittelgebirgsregionen werden offensichtlich nur von einem sehr geringen Anteil der Gesamtpopulation genutzt. Nach DÜRR (2011) ist die Rauhautfledermaus noch vor der Zwergfledermaus und nach dem Abendsegler die zweithäufigste Art, die bei systematischen Schlagopfersuchen unter Windenergieanlagen gefunden wurde. Gründe hierfür sind insbesondere die Bevorzugung des freien Luftraumes zum Nahrungserwerb und für Transferflüge sowie ihre generelle Neugier gegenüber Strukturen in der Landschaft - dies gilt analog für alle Pipistrellus-Arten. Aus den Mittelgebirgsräumen Vogelsberg, Hunsrück und Schwarzwald liegen aktuell weitere Schlagopferfunde der Art vor (BFL in Vorbereitung, BLG 2009b, BRINKMANN et al. 2010, 38

43 STÜBING & FICHTLER mündl. Mitt.). Diese waldreichen Gebiete befinden sich im Durchzugsraum der Art, sie besetzt hier unter anderem Balz-/Paarungs- und Zwischenquartiere. Sämtliche Funde erfolgten zur Zeit der spätsommerlichen Durchzugsphase zwischen Juli und Anfang Oktober. Während des Sommers ist die Rauhautfledermaus fast ausschließlich im Wald anzutreffen, während sie auf dem Zug in die Überwinterungsgebiete sowohl nachts als auch tagsüber alle Landschaftstypen überfliegt bzw. nutzt. Das Gefahrenpotenzial stellt sich also regional und standortbedingt unterschiedlich dar. Die aktuell verbreitete fachliche Einschätzung zum Kollisionsrisiko der Art geht grundsätzlich von einem allgemeinen Kollisionsrisiko aus. Für eine abschließende Bewertung im konkreten Eingriffsbereich ist somit neben einer fundierten Voruntersuchung auch für den Fall einer Verträglichkeit stets eine spezielle Erfassung der Fledermausaktivität in der Höhe notwendig, um entscheidende Parameter für die Höhenaktivität zu ermitteln, mit dem Ziel eventuell Restriktionsmaßnahmen zu ergreifen. Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Rauhautfledermäuse hatten eine relative Häufigkeit von 0,9 % und wurden auf einzelnen Transektabschnitten im Gebiet beobachtet. Nachweise lagen von sechs Transekten vor. Der Nachweisschwerpunkt befand sich abseits der Potenzialfläche im Neckartal (Karte 3). Aus dem Bereich der Potenzialfläche lag nur ein Einzelnachweis von südlich Hülben vor. Für das Gebiet ergab sich eine im landesweiten Vergleich relativ hohe, und saisonal auf den Zeitraum August-Oktober, beschränkte Aktivitätsdichte. Somit konnte ein Zuggeschehen der Art festgestellt werden. Andere vorliegende Erkenntnisse zum saisonalen Wanderungsgeschehen der Art in Baden-Württemberg im Frühjahr (Mai) und Herbst (September/Oktober) vervollständigen bzw. ergänzen das hier ermittelte phänologische Bild (Abb. 5). Aufgrund ihrer Flugeigenschaften (Nutzung des freien Luftraumes in unterschiedlichen Höhen, v. a. während der Zugzeit) gelten Rauhautfledermäuse besonders in ihren Reproduktions- und Durchzugsgebieten als sehr empfindlich gegenüber WEA. Zudem ist die Art nach DÜRR (2011) die am zweithäufigsten bei systematischen Schlagopfersuchen gefundene Fledermausart. In Südwestdeutschland liegen bereits Informationen zu Betroffenheit der Art vor (z. B. BRINKMANN et al. 2011, BLG 2009c). Kollisionsopfer können daher bei einer Inbetriebnahme der Anlagen zumindest saisonal nicht gänzlich ausgeschlossen werden. Eine hinreichend genaue und abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials ist allerdings aufgrund der im Vorfeld nicht prognostizierbaren Kollisionsrate nicht möglich. Eine Verträglichkeit des Vorhabens ist vor dem Hintergrund des 44 BNatSchG daher nur gegeben, wenn das Kollisionsrisiko durch Maßnahmen in Form eines Monitoring zur Ermittlung der tatsächlichen Betroffenheit durchgeführt und ggf. Minimierungsmaßnahmen abgeleitet werden. Unter Berücksichtigung der Empfehlung kann das Vorhaben einer Realisierung von Windenergienutzung auf der Potenzialfläche aus artenschutzrechtlicher Sicht für die Rauhautfledermaus als vertretbar eingestuft werden. Zwischen den hier vorliegenden lokalen und überregionalen Erkenntnissen zum saisonalen Auftreten der Rauhautfledermaus (ganzjährig, Auftreten in den beiden Wanderungsperioden) und den in DIETZ & DIETZ (2012) gemachten Angaben zur Phänologie liegen weitgehende Übereinstimmungen vor. 39

44 Breitflügelfledermaus (Eptesicus serotinus) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Mit einem Verbreitungsschwerpunkt im norddeutschen Tiefland kommt die Art in ganz Deutschland vor (DIETZ et al. 2007, MITCHELL-JONES et al. 1999). Dabei ist sie in MV, SH und NI neben der Zwergfledermaus wohl die häufigste Art im Siedlungsbereich (BOYE et al. 1999). Bei der Jagd nutzen Breitflügelfledermäuse den Luftraum schwerpunktmäßig bis in etwa 50 (70) m Höhe (z. B. NIETHAMMER & KRAPP 2001, Tab. 45, S. 547, BACH 2002, BRINKMANN 2003a, BANSE 2010). Dadurch kann die Art beim Suchphasenflug (ähnlich der Nordfledermaus Eptesicus nilsonii) durch den Betrieb von Windenergieanlagen prinzipiell betroffen sein. Dies belegen Totfunde im Rahmen systematischer Schlagopfersuchen aus sieben Bundesländern, wobei die Art am häufigsten in Sachsen gefunden wurde (SEICHE et al. 2007, DÜRR 2011). Im Rahmen der Weiterentwicklung von Windenergieanlagen und eine damit einhergehende zunehmende Höhe wirkt sich insgesamt mindernd auf die Empfindlichkeit der Breitflügelfledermaus aus. Neuere Untersuchungen zeigen, dass die Breitflügelfledermaus deutlich windanfälliger ist als z. B. der Abendsegler. Die meiste Aktivität findet bei Windgeschwindigkeiten von 2,5-5,5 m/s statt (BACH & BACH 2009). Auch hierdurch ergibt sich gerade bei hohen Anlagen ( 138 m Nabenhöhe) ein geringes Kollisionsrisiko. Ein Verbau von Jagdgebieten mit zahlreichen niedrigen WEA kann zu einer Vergrämung der Art führen (BACH 2002). Bei von den Gutachtern in Windparks (überwiegend im Mittelgebirgsraum bis max. 14 WEA) durchgeführten Untersuchungen (z. B. BLG 2006b, 2007b, 2008a) konnten die von BACH (2002) beobachteten Verdrängungseffekte bisher allerdings nicht bestätigt werden, wobei zu berücksichtigen ist, dass diese Gebiete nicht in Dichtezentren der Art lagen. Zudem wird von einigen Autoren das eigentliche Konfliktpotenzial, ähnlich wie beim Mausohr, bei Transferflügen zwischen Quartier und Jagdgebiet gesehen (z. B. BRINKMANN 2003a, DÜRR & BACH 2004). Diese Thesen bedürfen allerdings noch einer genauen Überprüfung, denn weder über Flughöhen noch über eine potenzielle Attraktivität der Anlagen auf Breitflügelfledermäuse oder über morphologisch-ökologische Zusammenhänge bezüglich des Kollisionsrisikos liegen belastbare Informationen vor. Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Breitflügelfledermäuse wurden lediglich mit einer relativen Häufigkeit von 0,5 % nachgewiesen. Ihre artspezifische Aktivitätsdichte betrug insgesamt niedrige 0,10 K/h. Einzelnachweise gelangen auf insgesamt acht Transekten, wobei sie etwas häufiger im Süden des Gewanns Bühl bei T27 beobachtet wurde. Für die Potenzialfläche liegen Einzelnachweise nur aus dem südlichen Teil der Fläche vor (Karte 2). Prinzipiell kann die Art aufgrund ihrer Jagdstrategie (Nutzung des Luftraumes bis in ca. 50 m Höhe) durch den Betrieb von Windenergieanlagen betroffen sein. Bisher zeigte sich allerdings lediglich ein sehr geringes Schlagrisiko an den modernen Anlagentypen. Vor dem Hintergrund der sehr geringen Nachweisdichte der Art im Gebiet und der Potenzialfläche sowie einer generell geringen Betroffenheit durch Rodungen im Wald ist das Konfliktpotenzial für Breitflügelfledermäuse im vorliegenden Fall folglich als gering einzustufen. Die vorliegenden Untersuchungsergebnisse liefern keine zwingenden Gründe gegen eine Realisierung von Windenergienutzung auf der Potenzialfläche. 40

45 Braunes Langohr (Plecotus auritus) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Das Braune Langohr gilt als verbreitete und häufigste Waldfledermaus in Deutschland. Sie bevorzugt unterholzreiche, lichte Laub- und Nadelwälder des Tieflandes und der Mittelgebirgslagen. Als Jagdgebiete dienen insbesondere Wälder sowie auch strukturreiche Halboffenlandschaften oder urbane Bereiche (z. B. Streuobstwiesen und Parkanlagen im Siedlungsbereich, abwechslungsreiche Offenlandschaften). Während der Jagd fliegen Braune Langohren mit einem langsamen, sehr wendigen und engen Flug in niedriger Höhe (3-6 m), wobei sie im Rüttelflug die Position halten und Beutetiere vom Substrat ablesen können. Als Wochenstuben werden neben Baumhöhlen sowie Fledermaus- und Vogelkästen auch Quartiere in und an Gebäuden bezogen. Im Winter können Braune Langohren in unterirdischen Quartieren, wie Bunkern, Kellern oder Stollen angetroffen werden. Die Tiere gelten als sehr kälteresistent, verbringen jedoch einen Großteil des Winters vermutlich in Baumhöhlen oder in Verstecken an Gebäuden unweit ihrer Sommerlebensräume, womit sie eine gewisse Ortstreue zeigen. Im Zuge von Windpark-Planungen in Waldgebieten sind vor allem Braune Langohren durch direkte Auswirkungen der Rodungen in Folge von Quartierzerstörungen betroffen. Veränderungen im Habitat können sich zudem ggf. auf die Jagdgebiete auswirken. Eine Nutzung des freien Luftraums über Baumwipfelhöhe ist insgesamt bedingt durch ihr Flugverhalten sehr unwahrscheinlich, womit die Kollisionsgefahr in Fachkreisen generell als gering eingestuft wird. Dennoch liegen wenige Schlagopfer von beiden Arten vor (ENDL 2004, DÜRR 2011), womit das allgemeine Schlagrisiko in Einzelfällen auch höher eingestuft werden kann. Im Offenland reagiert das Graue Langohr vermutlich empfindlicher auf Lebensraumveränderungen als die Schwesterart. Für Waldstandorte gibt es aber auch aktuelle Untersuchungen, bei denen Hinweise auf eine weitere Nutzung der Standortbereiche nach Errichtung der Anlagen ermittelt wurden (BRINKMANN et al. 2006, SEICHE et al 2007, BLG 2007b). Inwiefern sich Langzeiteffekte oder Lärmemissionen, besonders unter Berücksichtigung der passiven Ortung dieser Art (NIETHAMMER & KRAPP 2004, KUNZ et al. 2007a,b, SCHAUB et al. 2008), auf das Raumnutzungsverhalten auswirken könnten, müssen weitere Untersuchungen ergeben. Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Eine zusammenfassende Betrachtung und Diskussion des Konfliktpotenzials beider Langohr-Arten erfolgt im folgenden Kapitel Graues Langohr (Plecotus austriacus) Empfindlichkeit gegenüber Windenergieanlagen Graue Langohren gehören zu den seltenen Fledermausarten Deutschlands. Sie werden als typische Dorffledermäuse klassifiziert und beziehen als Gebäudebewohner ihre Sommerquartiere (Wochenstuben) in strukturreichen dörflichen Siedlungsbereichen ausschließlich in oder an Gebäuden (z. B. auf Dachböden). Bei der Wahl des Sommerlebensraumes sind die Tiere offenbar recht anspruchsvoll. Die kälteharte Art überwintert von Oktober bis März/April in Kellern, Mauerspalten an und in Gebäuden oder in Höhlen und Stollensystemen. Die Jagdgebiete der Grauen Langohren liegen in abwechslungsreichen anthropogenen Landschaften (Siedlungen), im strukturreichen und extensiv bewirtschafteten Offenland, an 41

46 Gehölzrändern, in Streuobstwiesen und Parkanlagen oder Gärten. In größeren zusammenhängenden Waldgebieten wird die Art selten festgestellt. Graue Langohren jagen im Offenland im freien Luftraum, im Kronenbereich von Bäumen aber überwiegend in niedrigeren Höhen (2-5 m) zwischen der Vegetation nach Insekten. Durch die Lebensraumveränderungen im Zuge der Errichtung von WEA in struktur- und abwechslungsreichen Agrarlandschaften, ein vom Grauen Langohr häufig genutzter Jagdlebensraum oder in geeigneten Wäldern (z. B. Buchen-Hallenwälder) sind Beeinträchtigungen auf die lokale Individuengemeinschaft beispielsweise durch Zerschneidungseffekte oder möglicherweise Scheuch- bzw. Vergrämungseffekte nicht gänzlich auszuschließen. Untersuchungen von Waldstandorten deuten aber auch darauf hin, dass eine Nutzung der Standortbereiche nach Errichtung der Anlagen erfolgen kann (BRINKMANN et al. 2006, SEICHE et al. 2007, BLG 2007b, 2008a). Die gelegentliche Nutzung des offenen Luftraumes der freien Landschaft, dem Raum über den Baumwipfeln bzw. des Baumkronenbereiches zur Jagd oder bei Transferflügen kann gerade bei niedrig gebauten Windenergieanlagen sowohl bei Standorten im Offenland wie auch bei Waldstandorten zu einem gewissen Kollisionsrisiko führen (ENDL 2004, DÜRR 2011). Die Kollisionsgefahr für das Graue Langohr wird jedoch insgesamt eher als gering eingestuft nicht zuletzt bedingt durch morphologisch-ökologische Parameter (vgl. BANSE 2010). Inwiefern sich allerdings Langzeiteffekte oder Vergrämung durch Lärmemissionen, besonders unter Berücksichtigung der passiven Ortung dieser Art (NIETHAMMER & KRAPP 2004, KUNZ et al. 2007a,b, SCHAUB et al. 2008), auf das Raumnutzungsverhalten auswirken könnten, müssen weitere Untersuchungen ergeben. Direkte Auswirkungen auf mögliche Wochenstubenquartiere durch Quartierzerstörungen im Zuge von Rodungsarbeiten sind bei Planungen in geeigneten Waldgebieten als gering einzuschätzen, da sich die Quartiere überwiegend im Siedlungsbereich befinden. Konfliktpotenzial auf der Potenzialfläche Im Rahmen der Untersuchung wurden Langohrfledermäuse auf zehn Transekten in Einzelnachweisen erfasst. Bedeutende Funktionsräume ließen sich nicht abgrenzen. Etwas häufiger konnte das Artenpaar bei einer im Vergleich niedrigen Aktivitätsdichte von 0,2 K/h in den Ortschaften Bittelbronn und Dießen sowie im nordöstlichen Offenland nachgewiesen werden. Die geringsten Aktivitätsdichten wurden innerhalb des Waldes der Potenzialfläche dokumentiert. Bei den Netzfängen wurden keine Langohrfledermäuse gefangen. Eine Nutzung des freien Luftraumes bis in Rotorhöhe moderner Anlagen ist für beide Arten aufgrund ihres Flugverhaltens z. B. bei der Nahrungssuche (u. a. Ablesen der Beute von den Blättern bis in den Kronenbereich der Bäume) grundsätzlich sehr unwahrscheinlich. Das Kollisionsrisiko wird daher für beide Arten als sehr gering eingestuft. Aus den vorliegenden Ergebnissen leiten sich folglich keine erheblichen Beeinträchtigungen für Langohrfledermäuse durch Kollisionen ab. Allerdings weisen die Gutachter daraufhin, dass bei Planungen in Wäldern, insbesondere bei passiv ortenden Arten, Beeinträchtigungen sowohl auf Quartiere als auch eine gewisse Lebensraumentwertung durch Rodung (Zerschneidung von Wochenstubenkomplexen) und betriebsbedingt (Lärmentwicklung) nicht ausgeschlossen sind. Aus artenschutzrechtlicher Sicht muss daher jedem konkreten Planungsvorhaben eine Standortoptimierung erfolgen. Ein Verlust wertvoller potenzieller Quartierbäume sowie hochwertiger Jagdstrukturen ist gerade für sensible Waldarten zu vermeiden. Mögliche Lebensraumverluste sollten durch hinreichenden Ausgleich ausgeglichen werden. Unter Beachtung und Durchführung der entsprechenden Empfehlungen wird für eine Realisierung von Windenergienutzung auf der Potenzialfläche eine Verträglichkeit prognostiziert. 42

47 5 Höhenaktivität von Fledermäusen über Waldgebieten 5.1 Aktuelle Monitoring-Ergebnisse aus Südwestdeutschland Für die nachfolgenden Ausführungen erfolgte eine Auswertung laufender und bereits abgeschlossener Monitoring-Untersuchungen zur Höhenaktivität von Fledermäusen an Windenergieanlagen. Bei den ausgewählten Gebieten handelte es sich ausschließlich um Waldgebiete in Südwestdeutschland. Insgesamt liegen Ergebnisse von sieben Standorten vor, die ganzjährig untersucht wurden. In Abb. 7 wurden den Fledermausnachweisen alle zum Zeitpunkt der Erfassung herrschenden Windgeschwindigkeiten zugeordnet und in einer Summationskurve aufgetragen. Die Windgeschwindigkeiten wurden in Klassen in 0,5 m/s- Schritten zusammengefasst. Windgeschwindigkeitsklassen (m/s) 0 10 Anteil % der Kontakte bis zur angegebenen Windgeschwindigkeitsklasse Abb. 7: Darstellung der kumulierten prozentualen Häufigkeiten aller Fledermauskontakte (n = 2.589) von sieben Standorten im Zeitraum April bis Oktober im Rotorbereich bis zur jeweiligen Windgeschwindigkeitsklasse. In Anlehnung an die hier vorgestellten eigenen Daten sowie den bundesweiten Ergebnissen von Höhenmonitorings (BRINKMANN et al. 2011) besteht in Fachkreisen die aktuelle Erkenntnis, dass ein vertretbares Restrisiko von 5-10 % als unkritisch einzustufen ist. Für die Aussagen im vorliegenden Fachgutachten bewerten die Gutachter das verbleibende Restrisiko von 10 % höhenaktiver Fledermausarten im Sinne der Vorsorge als vertretbar. Die Höhenaktivität von Fledermäusen im Rotorbereich in Abbildung 7 zeigt, dass diese stark von der Windgeschwindigkeit abhing. Es wurden Fledermäuse bis Windgeschwindigkeiten von über 10 m/s nachgewiesen. Die Anzahl der Kontakte nahm mit höheren Windgeschwindigkeiten deutlich ab (Abb. 7). Aus den Ergebnissen geht hervor, dass 90 % aller detektierten Fledermäuse bei Windgeschwindigkeiten bis zur Klasse 5,5 m/s nachgewiesen wurden (Tab. 8). 43

48 Tab. 8: Windgeschwindigkeit bis zu welcher 90 % aller Höhenkontakte im Zeitraum Mitte Juni bis Mitte September (n = Kontakte) nachgewiesen wurden. Anteil Höhenkontakte (%) Windgeschwindigkeit (m/s) 90 % 5,5 m/s 44

49 6 Fazit Zusammenfassend kommen die Gutachter zu dem Ergebnis, dass der Potenzialfläche in Hinblick auf die Bedeutung als Lebensraum für Fledermäuse insgesamt eine mittlere Bedeutung zuzuordnen ist. Im näheren und weiteren Umfeld setzt sich eine vergleichbare Lebensraumausstattung fort. Waldschneisen sowie die mittelbare Nähe zu dörflichen Siedlungen stellen dabei entscheidende fledermausrelevante Strukturmerkmale dar. Als Quartierstandort wird dem Wald und den Siedlungen dabei ebenfalls eine bedeutende Rolle zugeschrieben. Die Erkenntnisse der AGF (DIETZ & DIETZ (2012)) unterstützen und ergänzen die vorliegenden Ergebnisse des Fachgutachtens in Bezug zur Formulierung von aus artenschutzrechtlicher Sicht notwendigen Empfehlungen grundsätzlich. Potenzielle betriebsbedingte Auswirkungen von Windenergieanlagen auf der Potenzialfläche zeichnen sich vor allem bei der Zwerg- und Rauhautfledermaus sowie den Arten der Gattung Nyctalus ab. Bei diesen Arten, aber vor allem bei der Zwergfledermaus, sind Schlagopfer an Windenergieanlagen in Anzahl, aufgrund ihrer hohen Empfindlichkeit gegenüber dem Betrieb von WEA, nicht mit hinreichender Sicherheit auszuschließen. Eine abschließende Bewertung des Konfliktpotenzials dieser Arten ist allerdings aufgrund der im Vorfeld nicht prognostizierbaren Kollisionsrate nicht möglich. Eine verträgliche Nutzung von Windenergie ist vor dem Hintergrund des 44 BNatSchG gegeben, wenn das tatsächliche Kollisionsrisiko durch ein zweijähriges Monitoring ermittelt wird. Zudem weisen die Gutachter darauf hin, dass aufgrund des festgestellten saisonalen erhöhten Kollisionsrisikos der wandernden Arten (Nyctalus-Gruppe, Rauhautfledermaus) und der Zwergfledermaus, welches auch in Übereinstimmung mit den in DIETZ & DIETZ (2012) gemachten Angaben steht, als Vorsorge- bzw. Minimierungsmaßnahmen Restriktionen, d. h. saisonale Betriebseinschränkungen ab Inbetriebnahme zu empfehlen sind (vgl. Kap. 6.1). Dies betrifft gemäß der Bodenerfassung vor allem die Monate Mai bis August. Bezüglich des Konfliktpotenzials Fledermäuse und Windenergie auf der Windenergiepotenzialfläche der Stadt Horb a. N. kann ein erhöhtes Kollisionsrisikos unter Beachtung der in Kapitel 6.1 genannten artenschutzrechtlich notwendigen Empfehlungen und Vorsorgemaßnahmen (EU-Kommission 2000, IUCN 2007) ausgeschlossen werden. Ferner können durch eine Standortoptimierung Beeinträchtigungen auf bedeutende Lebensraumstrukturen (z. B. Quartierbäume) bereits frühzeitig erkannt und vermieden werden. Ausgleichsmaßnahmen sind in Abstimmung mit den Gutachtern zu entwickeln. Somit wird sichergestellt, dass die ökologische Funktionalität wiederhergestellt wird. Eine Nutzung von Windenergie auf der Potenzialfläche kann damit hinsichtlich des Fledermausschutzes verträglich umgesetzt werden. 45

50 6.1 Konzept vorsorglicher und begleitender Minimierungsmaßnahmen Mit der Realisierung von Windenergie auf der Potenzialfläche wird empfohlen, bereits mit dem Genehmigungsbescheid eine vorgezogene Betriebseinschränkung zu formulieren. Dabei werden aus fachlicher Sicht, entsprechend langjährigen und aktuellen Erkenntnissen, im Wesentlichen die Parameter Windgeschwindigkeit (m/s) und Temperatur ( C) als Entscheidungskriterien herangezogen (vgl. Tab. 9). Die genannten Parameter kommen nur in niederschlagsfreien Nächten zur Anwendung. Durch Weiterentwicklungen des Monitorings können zukünftig auch weitere Parameter Berücksichtigung finden. Für das erste Betriebsjahr orientiert sich die Betriebseinschränkung am aktuellen Stand des Wissens (BRINKMANN et al. 2011, BFL 2011b) sowie den ermittelten Ergebnissen zur Phänologie des Artenspektrums. Die Phase der Abschaltung gilt für den nächtlichen Zeitraum zwischen Sonnenuntergang bis Sonnenaufgang. Nachfolgende Ausführungen betreffen die Konkretisierung ausgewählter Betriebsparameter: 1. Zweijähriges Monitoring zur Ermittlung höhenaktiver Fledermausarten. 2. Vorsorgliche Minimierungsmaßnahme in Form einer Betriebseinschränkung im ersten Betriebsjahr für die Monate Mai bis August, insbesondere hinsichtlich des nachgewiesenen Aufkommens kollisionsträchtiger Fledermausarten (Zwerg-/Rauhautfledermaus, sowie Arten der Gattung Nyctalus). a. Parameter Windgeschwindigkeit: Anlagenstopp in dem vorgeschlagenen Zeitraum bei Windgeschwindigkeiten 5,5 m/s. b. Parameter Temperatur: Anlagenstopp in dem vorgeschlagenen Zeitraum bei Temperaturen > 15 C (BLG 2009). c. Parameter Luftfeuchtigkeit: Anlagenstopp in niederschlagsfreien Nächten (Luftfeuchtigkeit 85 %) im vorgeschlagenen Zeitraum. Ein Betrieb kann bei Regenereignissen erfolgen. 3. Anpassung der Minimierungsmaßnahmen für das zweite Betriebsjahr auf Basis der gewonnenen Erkenntnisse. Tab. 9: Kreuztabelle zur Ermittlung der Abschalt- bzw. Betriebsphasen bei einer Realisierung von Windenergieanlagen auf der Potenzialfläche für das erste Betriebsjahr. Windgeschwindigkeit, Lufttemperatur und feuchtigkeit bestimmen als Leitkriterien den anlagenspezifischen Betriebsalgorithmus. erstes Betriebsjahr Windgeschwindigkeit (v) Lufttemperatur (t) Luftfeuchtigkeit (rel. H) v 5,5 m/s und t > 15 C und niederschlagsfrei v > 5,5 m/s oder t 15 C oder Regen saisonale Aktivitätsphase Mai August Anlagenstopp Betrieb September April Betrieb Betrieb 46

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66 auf einer Windenergiepotentialfläche der Stadt Horb a.neckar Anhang A-1. Ergebnistabelle Tab. A-1: Gesamtübersicht aller Aktivitätsdichten der nachgewiesenen Fledermausarten pro Transekt unter Angabe der allgemeinen Fledermausaktivität im Gebiet sowie im Bereich der Transekte. In der letzten Zeile ist die art- oder gebietsspezifische Aktivitätsdichte der einzelnen Arten aufgeführt.

67 auf einer Windenergiepotentialfläche der Stadt Horb a.neckar A-2. Artenschutzrechtliche Grundlagen: nationale und internationale Einstufungen der Fledermäuse in Gefährdungs- und Schutzkategorien Zum Schutz wild lebender Tier- und Pflanzenarten vor Beeinträchtigungen durch den Menschen sind auf gemeinschaftsrechtlicher und nationaler Ebene umfangreiche Vorschriften erlassen worden. Europarechtlich ist der Artenschutz, insbesondere für die Gruppe der Fledermäuse, in den Artikeln 12, 13 und 16 der Richtlinie 92/43/EWG 2 des Rates zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wild lebenden Tiere und Pflanzen vom FFH-Richtlinie (ABl. EG Nr. L 206/7) verankert. Aufgrund der Vorgaben des Europäischen Gerichtshofes (EuGH) im Urteil vom (C-98/03) wurde das Bundesnaturschutzgesetz 3. zum , in Kraft getreten am , geändert. Alle Gesetzeszitate beziehen sich im Folgenden falls nicht anders angegeben auf diese Neufassung. Der Bundesgesetzgeber hat durch die Neufassung der 44 und 45 BNatSchG die europarechtlichen Regelungen zum Artenschutz, die sich aus der FFH-Richtlinie und der Vogelschutzrichtlinie ergeben, umgesetzt. Dabei hat er die Spielräume, die die Europäische Kommission bei der Interpretation der artenschutzrechtlichen Vorschriften zulässt, rechtlich abgesichert. Die artenschutzrechtlichen Verbotstatbestände des 44 Abs. 1 sind folgendermaßen gefasst: "Es ist verboten, 1. wild lebenden Tieren der besonders geschützten Arten nachzustellen, sie zu fangen, zu verletzen oder zu töten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 2. wild lebende Tiere der streng geschützten Arten und der europäischen Vogelarten während der Fortpflanzungs-, Aufzucht-, Mauser-, Überwinterungs- und Wanderungszeiten erheblich zu stören; eine erhebliche Störung liegt vor, wenn sich durch die Störung der Erhaltungszustand der lokalen Population einer Art verschlechtert, 3. Fortpflanzungs- oder Ruhestätten der wild lebenden Tiere der besonders geschützten Arten aus der Natur zu entnehmen, zu beschädigen oder zu zerstören, 4. wild lebende Pflanzen der besonders geschützten Arten oder ihre Entwicklungsformen aus der Natur zu entnehmen, sie oder ihre Standorte zu beschädigen oder zu zerstören." 2 Richtlinie 92/43/EWG vom zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen, ABI. EG L 206, S.7 ff. 3 Die streng geschützten Arten sind in 10 Abs. 2 Nr. 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert. Es handelt sich um besonders geschützte Arten, die in (a) Anhang A der Verordnung (EG) Nr. 338/97 (EU-Artenschutzverordnung), (b) Anhang IV der Richtlinie 92/43/EWG (Flora-Fauna-Habitatrichtlinie), (c) einer Rechtsverordnung nach 52 Abs. 2 BNatSchG (d. h. Bundesartenschutzverordnung) aufgeführt sind.

68 auf einer Windenergiepotentialfläche der Stadt Horb a.neckar Diese Verbote werden um den für Eingriffsvorhaben relevanten neuen Absatz 5 des 44 ergänzt: 1. "Für nach 15 zulässige Eingriffe in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässige Vorhaben im Sinne des 18Abs. 2 Satz 1 gelten die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nach Maßgabe von Satz 2 bis Sind in Anhang IVa der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführte Tierarten oder europäische Vogelarten betroffen, die in einer Rechtsverordnung nach 54 Abs. 1 Nr. 2 aufgeführt sind, liegt ein Verstoß gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 3 und im Hinblick auf damit verbundene unvermeidbare Beeinträchtigungen wild lebender Tiere auch gegen das Verbot des Absatzes 1 Nr. 1 nicht vor, soweit die ökologische Funktion der von dem Eingriff oder Vorhaben betroffenen Fortpflanzungs- oder Ruhestätten im räumlichen Zusammenhang weiterhin erfüllt wird. 3. Soweit erforderlich, können auch vorgezogene Ausgleichsmaßnahmen festgesetzt werden. 4. Für Standorte wildlebender Pflanzen der in Anhang IVb der Richtlinie 92/43/EWG aufgeführten Arten gilt Satz 2 und 3 entsprechend. 5. Sind andere besonders geschützte Arten betroffen, liegt bei Handlungen zur Durchführung eines Eingriffs oder Vorhabens ein Verstoß gegen die Zugriffs-, Besitz- und Vermarktungsverbote nicht vor." Entsprechend obigem Satz 5 gelten die artenschutzrechtlichen Verbote bei nach 15 zulässigen Eingriffen in Natur und Landschaft sowie nach den Vorschriften des Baugesetzbuches zulässigen Vorhaben im Sinne des 18 Abs. 2 Satz 1 nur für die in Anhang IV der FFH-Richtlinie aufgeführten Tier- und Pflanzenarten sowie die heimischen europäischen Vogelarten gem. Art. 1 Vogelschutzrichtlinie. Werden Verbotstatbestände nach 44 Abs. 1 i. V. m. Abs. 5 BNatSchG bezüglich der gemeinschaftsrechtlich geschützten Arten erfüllt, müssen für eine Projektzulassung die Ausnahmevoraussetzungen des 45 Abs. 7 BNatSchG erfüllt sein. Artikel 16 Abs. 1 FFH-Richtlinie und Art. 9 Abs. 2 der Vogelschutzrichtlinie sind hierbei zu beachten. Für Naturschutz und Landschaftspflege zuständige Behörden der Länder, sowie in bestimmten Fällen das Bundesamt für Naturschutz können Ausnahmen zulassen "zur Abwendung erheblicher land-, forst-, fischerei-, wasser- oder sonstiger erheblicher wirtschaftlicher Schäden, zum Schutz der natürlich vorkommenden Tier- und Pflanzenwelt, für Zwecke der Forschung, Lehre, Bildung oder Wiederansiedlung oder diesen Zwecken dienende Maßnahmen der Aufzucht oder künstlichen Vermehrung, im Interesse der Gesundheit des Menschen, der öffentlichen Sicherheit, einschließlich der Verteidigung und des Schutzes der Zivilbevölkerung, oder der maßgeblich günstigen Auswirkungen auf die Umwelt oder aus zwingenden Gründen des überwiegenden öffentlichen Interesses einschließlich solcher sozialer oder wirtschaftlicher Art." Dabei darf jedoch eine Ausnahme nur zugelassen werden, wenn keine zumutbaren Alternativen gegeben sind und sich dadurch nicht der Erhaltungszustand der Populationen einer Art verschlechtert.

69 auf einer Windenergiepotentialfläche der Stadt Horb a.neckar Unter Berücksichtigung des Art. 16 Abs. 1 der FFH-Richtlinie bedeutet dies bei Arten des Anhangs IV der FFH-Richtlinie: das Vorhaben darf zu keiner Verschlechterung des günstigen Erhaltungszustandes führen und das Vorhaben darf bei Arten, die sich derzeit in einem ungünstigen Erhaltungszustand befinden, diesen nicht weiter verschlechtern. Alle europäischen Fledermausarten stehen gemäß BNatSchG und FFH-RL unter strengem Schutz 4. Die Gründe hierfür liegen nicht zuletzt in den teilweise starken Bestandsrückgängen der letzten Jahrzehnte, sondern auch darin, dass einige Arten im westlichen Mitteleuropa ihr Kernverbreitungsgebiet haben, wie z. B. die Bechsteinfledermaus (MITCHELL-JONES et al. 1999, BRAUN & DIETERLEN 2004, PETERSEN et al. 2004). Länder wie die Bundesrepublik, in denen der Großteil dieser Art beheimatet ist, besitzen somit eine besondere Verantwortung. Dies gilt auch für Arten, die saisonal die Bundesrepublik als Hauptdurchzugsraum überfliegen wie z. B. Abendsegler und Rauhautfledermaus. Für diese Spezies müssen besondere Schutz- bzw. bestands-stützende Maßnahmen (wie z. B. Lebensraum- und Quartierschutz bzw. langfristige Erhöhung eines geeigneten Quartierangebotes bei anstehenden Waldumbaumaß-nahmen) ergriffen werden (vgl. z. B. BRINKMANN 2003 a, b). In der nachfolgenden Tabelle erfolgt eine Übersicht der Gefährdungs- bzw. Schutzkategorien aller bisher in Deutschland und Baden-Württemberg nachgewiesenen Fledermausarten und ihre Einstufung in die Rote Liste (Tab. A-2, MEINIG et al. 2009). Die jeweilige Gefährdungseinstufung einer Fledermausart in den Roten Listen darf nicht darüber hinwegtäuschen, dass es derzeit noch erhebliche Wissensdefizite gibt, die einerseits auf einer geringen Datenmenge basieren bzw. andererseits nur von wenigen, meist ehrenamtlich tätigen Menschen, bearbeitet wurden/werden. 4 Die streng geschützten Arten sind in 10 Abs. 2 Nr. 11 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) definiert (Anmerkung: gemäß Bundesartenschutzverordnung).

70 auf einer Windenergiepotentialfläche der Stadt Horb a.neckar Tab. A-2: Erläuterungen zu den artenschutzrechtlichen Grundlagen des Fledermausschutzes: Rote Liste Deutschland und Baden-Württenberg (RL D/BW: 0 = ausgestorben oder verschollen; 1 = vom Aussterben bedroht; 2 = stark gefährdet; 3 = gefährdet, G = Gefährdung unbekannten Ausmaßes; R = extrem selten; V = Arten der Vorwarnliste; D = Daten unzureichend; k. A. = keine Angaben; I = Durchzügler (wandernde Art); Ü = derzeit nicht gefährdet; = nicht bewertet; FFH-Anhang: Richtlinie des Rates der Europäischen Gemeinschaft zur Erhaltung der natürlichen Lebensräume sowie der wildlebenden Tiere und Pflanzen / FFH-RL (II = Anhang II-Art/Art von gemeinschaftlichem Interesse, für deren Erhaltung besondere Schutzgebiete ausgewiesen werden müssen, IV = Anhang IV-Art / streng zu schützende Art von gemeinschaftlichem Interesse); BNatSchG: Bundesnaturschutzgesetz (x = Art nach 7 streng geschützt). Art 1 2 Rote Listen BW D FFH- Anhang 3 nach 7 BNatSchG 4 streng geschützt Kleine Hufeisennase Rhinolophus hipposideros 0 1 II, IV x Große Hufeisennase Rhinolophus ferrumequinum 1 1 II, IV x Wasserfledermaus Myotis daubentonii 3 IV x Teichfledermaus Myotis dasycneme - D II, IV x Brandtfledermaus 5 Myotis brandtii 1 V IV x Bartfledermaus 5 Myotis mystacinus 3 V IV x Nymphenfledermaus Myotis alcathoe 1 IV x Fransenfledermaus Myotis nattereri 2 IV x Wimperfledermaus Myotis emarginatus R 2 II, IV x Bechsteinfledermaus Myotis bechsteinii 2 2 II, IV x Mausohr Myotis myotis 2 V II, IV x Abendsegler Nyctalus noctula I V IV x Kleinabendsegler Nyctalus leisleri 2 G IV x Zwergfledermaus Pipistrellus pipistrellus 3 IV x Mückenfledermaus Pipistrellus pygmaeus G D IV x Rauhautfledermaus Pipistrellus nathusii I IV x Weißrandfledermaus Pipistrellus kuhlii D IV x Alpenfledermaus Hypsugo savii - D IV x Zweifarbfledermaus Vespertilio murinus I D IV x Breitflügelfledermaus Eptesicus serotinus 2 G IV x Nordfledermaus Eptesicus nilssonii 2 G IV x Mopsfledermaus Barbastella barbastellus 1 2 II, IV x Braunes Langohr 5 Plecotus auritus 3 V IV x Graues Langohr 5 Plecotus austriacus 1 2 IV x Langflügelfledermaus Miniopterus schreibersii 0 0 II, IV x 1 : Systematik nach DIETZ et al : MEINIG et al : FFH-Richtlinie 92/43/EWG 4 : Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG), vom , in Kraft getreten am (BGBl Jahrgang 2009 Teil I Nr. 51).

71 auf einer Windenergiepotentialfläche der Stadt Horb a.neckar Seitens des Bundesamtes für Naturschutz wird in regelmäßigen Abständen der aktuelle Kenntnisstand über Verbreitung und Gefährdung zusammengetragen und veröffentlicht (z. B. BOYE et al. 1999, PETERSEN et al. 2004, MEINIG et al. 2009). Aktuelle Informationen über lokale Vorkommen können nur selten von dem zuständigen Arbeitskreis AG Fledermausschutz Baden-Württemberg erarbeitet und veröffentlicht werden. Daher erhält man konkrete Hinweise in den meisten Fällen nur von ortskundigen Fledermausspezialisten und fachkundigen Kollegen. Es bedarf zukünftig weiterhin erheblicher Anstrengungen eine detaillierte Kenntnis der regionalen Gegebenheiten über Vorkommen und Verbreitung der Fledermausarten sowie ihrer jahreszeitlichen Dynamik und artspezifischen Ökologie in Baden-Württemberg zu erarbeiten.

72 auf einer Windenergiepotentialfläche der Stadt Horb a.neckar A-3. Datenauswertung der AGF-Datenbank - Windkraft-Vorrangfläche westlich Hob (Original Text)

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