Orientierungshilfe für Asylbewerber

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1 Orientierungshilfe für Asylbewerber des Fachdienstes Ausländer und Personenstandswesen des Landkreises SchmalkaldenMeiningen

2 1 Grußwort Niemand, der es nicht selbst erlebt hat, kann nachvollziehen wie es ist, seine Heimat verloren zu haben und sich in einem neuen Land zurechtfinden zu müssen. Nach einer ungewissen Zeit haben Sie in Thüringen im Landkreis SchmalkaldenMeiningen vorläufig Zuflucht gefunden. Mit der Aufnahme von Asylsuchenden kommt unser Landkreis seiner humanitären Verantwortung in der Welt nach. Wir möchten den Menschen, die sich in Deutschland um Asyl bewerben und im Thüringischen Landkreis SchmalkaldenMeiningen untergebracht sind, ihre Ankunft und ihren Aufenthalt erleichtern. Deshalb hat die Ausländerbehörde beim Landratsamt Schmalkalden Meiningen eine Broschüre erstellt, die anschaulich alle wichtigen Dinge erklärt, die es während der laufenden Asylverfahren zu beachten gilt. Rechte und Pflichten von Asylsuchenden werden ebenso aufgeführt wie praktische Hilfestellungen zur medizinischen Versorgung, zu Sprachkursen, Betreuungsangeboten und dem alltäglichen Leben in Deutschland. Unser Ziel ist es, alle Asylsuchenden in der Zeit Ihrer Bewerbung so gut wie möglich dabei zu unterstützen, in Deutschland und insbesondere in unserem Landkreis zurechtzukommen. Dazu gehört auch ein faires gesellschaftliches Miteinander. Das gilt für alle Bevölkerungsgruppen. Klar ist: Gewalt hat bei uns keinen Platz und wird konsequent geahndet. Wenn Sie in Ihrem Alltag Probleme durch Sprachbarrieren, Ablehnung oder sogar Gewalt erfahren, wenden Sie sich bitte an die entsprechenden Anlaufstellen, die in diesem Heft vorgestellt werden. Sie finden hier vertrauliche Beratung und Unterstützung. Haben sie den Mut, die Dinge anzusprechen. Sie werden mit Ihren Sorgen und Nöten nicht allein gelassen. Wir würden uns freuen, wenn Ihnen dieser Wegweiser ein hilfreicher Begleiter bei Ihrem Aufenthalt im Landkreis SchmalkaldenMeiningen ist und sind für Verbesserungsvorschläge dankbar. Ihre Ihr Susanne Reum Fachbereichsleiterin Ordnung & Sicherheit Mike Hemmann Fachdienstleiter Ausländer und Personenstandswesen 2

3 Inhaltsverzeichnis 1 Grußwort 2 Aufenthaltsbereich 2.1 Die Grenzen Ihres Aufenthaltsbereiches 2.2 Verlassen des Aufenthaltsbereiches 2.3 Umverteilung 3 Wohnen 3.1 Unterbringung in Einzelunterkünften 3.2 Satzung des Landkreises für Einzelunterkünfte 3.3 Energiesparen und Nebenkostenabrechnung 3.4 Medien und deren Nutzung 3.5 Müllentsorgung 3.6 Post 4 Leben 4.1 Auszahlung von Geld 4.2 Deutsch lernen 4.3 Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln 4.4 Behördenbesuche 4.5 Medizinische Versorgung 4.6 Kindergarten und Schulbesuch 4.7 Ausbildung und Beruf 4.8 Regeln 4.9 Adressen 5 Sozialbetreuer 5.1 Vorstellung des Sozialbetreuers 5.2 Aufgaben des Sozialbetreuers 6 Beendigung des Aufenthalts 6.1 Asylverfahren 6.2 Freiwillige Rückreise 6.3 Abschiebung Anlagen: Stadtpläne Busfahrpläne 3

4 2 Aufenthaltsbereich 2.1 Die Grenzen Ihres Aufenthaltsbereiches In Deutschland gibt es die Residenzpflicht. Das heißt, dass sich Asylbewerber nur in einem bestimmten Gebiet der Bundesrepublik Deutschland frei bewegen dürfen. Als Besitzer einer Duldung oder einer Aufenthaltsgestattung können Sie sich in ganz Thüringen ohne rechtliche Bedenken aufhalten. Ein Aufenthalt außerhalb Thüringens ist ohne Erlaubnis grundsätzlich nicht gestattet und stellt eine Ordnungswidrigkeit, bei Mehrfachverstoß eine Straftat dar. 4

5 2 Aufenthaltsbereich 2.2 Verlassen des Aufenthaltsbereiches Sollten Sie Ihren Aufenthaltsbereich verlassen und in ein anderes Bundesland reisen wollen, benötigen Sie hierfür eine Erlaubnis auf Verlassen des Bereiches der Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Diese Erlaubnis nennt man auch Urlaubsschein. Sie erhalten diese von der Ausländerbehörde. Nur in wenigen Fällen brauchen Sie keine Erlaubnis (z. B. bei Gerichtsterminen). Wenn Sie den Bereich, in dem Sie sich aufhalten dürfen, ohne Erlaubnis verlassen, droht Ihnen ein Strafgeld. Ereignet sich dies häufiger, können Sie zu einer Geldstrafe oder sogar zu einer Freiheitsstrafe verurteilt werden. Bildquelle: Thorben Wengert / pixelio.de Für welchen Personenkreis gilt die Erlaubnis auf Verlassen des Bereiches? Für den Personenkreis mit einer Aufenthaltsgestattung oder Duldung. Wo stelle ich den Antrag auf Urlaub? Beim Fachdienst Ausländer und Personenstandswesen im Landratsamt SchmalkaldenMeiningen zu den allgemeinen Öffnungszeiten: Montag Uhr Dienstag Uhr Mittwoch geschlossen Donnerstag Uhr und Uhr Freitag Uhr oder durch rechtzeitige Übersendung des ausgefüllten Antrags mit der Post. Wie beantrage ich Urlaub? Durch den Antragssteller ist ein entsprechendes Formular auszufüllen. Dieses ist erhältlich beim Fachdienst Ausländer und Personenstandswesen oder dem Sozialarbeiter der Caritas. Wie stelle ich den Antrag? Der Antrag wird vom Antragssteller ausgefüllt. Bei Problemen beim Ausfüllen stehen Ihnen die Mitarbeiter des Fachdienstes Ausländer und Personenstandswesen oder der Sozialarbeiter der Caritas zur Verfügung. Wann stelle ich den Antrag? Spätestens 3 Tage vor dem beabsichtigten vorübergehenden Verlassen. Nach Erlaubniserteilung erhält der Antragssteller spätestens einen Tag vor dem Urlaub die schriftliche Erlaubnis. Wie viele Tage werden bewilligt? Bei Arztbesuchen oder Terminen bei den Rechtsanwälten ist der Tag zu beantragen, an dem der Termin stattfindet. Ansonsten hat man Anspruch auf maximal 7 Tage im Kalendervierteljahr, unter Umständen auch 14 Tage im Kalendervierteljahr, wenn man in den vorherigen 3 Monaten keine 7 Tage beantragt hat. 5

6 2 Aufenthaltsbereich 2.3 Umverteilung Oft möchten Asylantragssteller in einer anderen als der ihnen zugewiesenen Stadt leben. Sollten Sie auch umziehen wollen, müssen Sie vorher einen Antrag auf Umverteilung stellen. Der Antrag ist bei der Ausländerbehörde des Landratsamtes Schmalkalden Meiningen zu stellen. Dieser Antrag wird an die für die Verteilung von Asylbewerbern zuständige Stelle des Bundeslandes bzw. die Ausländerbehörde der zuständigen Kommune in der Sie leben möchten zur Entscheidung geschickt. In der Praxis finden Umverteilungen aber nur in Ausnahmefällen statt. Gründe für eine Umverteilung können beispielsweise sein: familiäre Lebensgemeinschaft in der Kernfamilie (Ehepaare und minderjährige unverheiratete Kinder), Pflegebedürftigkeit oder Krankheit. Bildquelle:Rainer Sturm / Pixelio.de Es werden allerdings sehr hohe Anforderungen an die Voraussetzungen einer Umverteilung gestellt. Wenn Sie einen solchen Antrag stellen und dieser abgelehnt wird, können Sie Klage erheben. 6

7 3 Wohnen 3.1 Unterbringung in Einzelunterkünften Alle Asylbewerber, die dem Landkreis SchmalkaldenMeiningen zugewiesen sind, werden in Einzelunterkünften im Landkreis SchmalkaldenMeiningen untergebracht. In welcher Einzelunterkunft Sie wohnen, entscheidet die Ausländerbehörde des Landratsamtes nach den vorhandenen Kapazitäten. Sie sind dann verpflichtet, dort zu wohnen. Es besteht kein Anspruch auf Unterbringung in einem Einzelzimmer. Sie müssen erreichbar sein. Das heißt: Während des Asylverfahrens müssen Sie für die Ausländerbehörde, das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge und (in einem Klageverfahren) für das Verwaltungsgericht unter der angegebenen Adresse wohnen und Briefe erhalten können. In der untergebrachten Wohnung haben Sie Nachbarn. Gehen Sie respektvoll mit diesen um, nehmen Sie Rücksicht auf sie und beachten Sie die Alltagsregeln, um Konflikte zu vermeiden und das Zusammenleben zu erleichtern. Zur Regelung des Wohnens in den Einzelunterkünften gibt es eine Satzung des Landkreises SchmalkaldenMeiningen. 7

8 3 Wohnen 3.2 Satzung des Landkreises für Einzelunterkünfte Der Landkreis SchmalkaldenMeiningen hat die Unterbringung in den Einzelunterkünften in einer Satzung geregelt. Die Satzung beinhaltet z. B. folgende Regelungen: Wie lange wohne ich in einer Einzelunterkunft? Es handelt sich hierbei um eine vorläufige Unterbringung im Sinne des 2 Abs. 3 Thüringer Flüchtlingsaufnahmegesetz (ThürFlüAG). Man hat keinen Anspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe. Bitte haben Sie dafür Verständnis. Das Landratsamt SchmalkaldenMeiningen behält es sich vor, Nutzer einer Einzelunterkunft in eine andere Unterkunft umzuquartieren. Hierfür muss aber ein wichtiger Grund vorliegen. Welche Regeln habe ich einzuhalten? Während der Unterbringung in einer Einzelunterkunft sind die Nutzungssatzung des Landratsamtes SchmalkaldenMeiningen und die Hausordnung des jeweiligen Vermieters einzuhalten. Die wichtigsten Regeln sind: im Haus Ruhe halten und Nachtruhe beachten, Bestandteile und Einrichtungen schonend behandeln, auf Ordnung und Sauberkeit achten, Rauchverbot im Haus (lediglich auf Balkon erlaubt), regelmäßiges Lüften, Heizen und Sichern der Wohnung, angemessener Verbrauch von Strom, Wasser und Heizung (bei zu hohem Verbrauch trägt man selbst die Kosten). Die Wohnungen sind ausgestattet. Wollen Sie zusätzliche Einrichtungsgegenstände in die Wohnung stellen, muss beim Landratsamt SchmalkaldenMeiningen ein entsprechender Antrag gestellt werden. Was muss ich bei der Abgabe meiner Wohnung beachten? Die Wohnung ist in einem ordnungsgemäßen Zustand, d. h. sauber und ordentlich, abzugeben. Bettwäsche und Handtücher sind zu reinigen. Ein Termin zur Übergabe ist mit dem Landratsamt SchmalkaldenMeiningen fünf Tage vor dem Auszug zu vereinbaren. Was habe ich weiterhin bei meiner Unterbringung zu beachten? Es werden regelmäßig Wohnungskontrollen durch das Landratsamt SchmalkaldenMeiningen wochentags in der Zeit von Uhr bis Uhr stattfinden. Hierfür ist das Betreten der Einzelunterkünfte zu gestatten und den Anweisungen Folge zu leisten. Was passiert, wenn ich meinen Pflichten nicht nachkomme? Es können Ersatzvornahmen durch das Landratsamt SchmalkaldenMeiningen durchgeführt werden. Diese können sich zum Beispiel auf die Sauberkeit der Wohnung beziehen und gegebenenfalls eine Reinigung durch eine Firma als Konsequenz haben oder die Beseitigung von nicht erlaubten Möbeln in der Wohnung oder angesammelten Sperrmüll auf dem Balkon oder im Keller umfassen. Die Kosten der Ersatzvornahme sind durch den Nutzer der Unterkunft zu entrichten. Weiterhin haften Sie für alle Schäden, die man selbst verursacht oder durch andere in der Haushaltsgemeinschaft lebende bzw. befindliche Personen verursacht werden. Wenn man die Regeln dieser Satzung nicht einhält, begeht man möglicherweise eine Ordnungswidrigkeit, welche mit einer Geldbuße von bis zu geahndet werden kann. Der komplette Text der Satzung wird nachfolgend zur Kenntnis gebracht: 8

9 3 Wohnen Satzung für die Benutzung und Verwaltung der Einzelunterkünfte für Asylbewerber und andere ausländische Flüchtlinge im Sinne des 1 des Thüringer Gesetzes über die Aufnahme und Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen (ThürFlüAG) des Landkreises SchmalkaldenMeiningen 1 Einrichtung und Zweckbestimmung Um die Unterbringung von Asylbewerbern und anderen ausländischen Flüchtlingen im Sinne des 1 ThürFlüAG sicherzustellen, unterhält der Landkreis SchmalkaldenMeiningen Wohnungen als öffentliche Einrichtung für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG. 2 Zuweisung (1) Die Aufnahme in eine Einzelunterkunft für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG erfolgt im Rahmen der vorläufigen Unterbringung im Sinne des 2 Abs. 3 ThürFlüAG. Mit dem Bezug der Einzelunterkunft wird ein öffentlichrechtliches Nutzungsverhältnis gemäß 6 Abs. 1 ThürFlüAG begründet. (2) Ein Rechtsanspruch auf die Unterbringung in einer bestimmten Unterkunft oder auf Zuweisung von Räumen bestimmter Art und Größe besteht nicht. (3) Der Landkreis SchmalkaldenMeiningen ist berechtigt, Nutzer einer Einzelunterkunft für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG in eine andere Einzelunterkunft umzuquartieren. (4) Eine Umsetzung in eine andere Unterkunft kann aus wichtigem Grund verfügt werden, insbesondere wenn 1. die bisherige Unterkunft im Zusammenhang mit Umbau, Erweiterungs, Erneuerungs oder Instandsetzungsmaßnahmen geräumt werden muss, 2. bei angemieteten Wohnungen das Mietverhältnis zwischen dem Vermieter und dem Landkreis SchmalkaldenMeiningen beendet wird, 3. die bisherige Unterkunft nach Auszug oder Tod von Mitbewohnern unterbelegt ist, 4. der Benutzer/ die Benutzerin Anlass zu Konflikten gibt, die zu einer Beeinträchtigung der Hausgemeinschaft oder zur Gefährdung von Mitbewohnern und Nachbarn führen und diese Konflikte auf andere Weise nicht zu beseitigen sind. 3 Benutzungsgebühren Der Landkreis SchmalkaldenMeiningen erhebt für die Nutzung der Einzelunterkünfte für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG Gebühren nach Maßgabe des 6 Abs. 2 bis 5 ThürFlüAG. 9

10 3 Wohnen 4 Allgemeine Pflichten (1) Diese Nutzungssatzung ist einzuhalten. Die Hausordnung des Vermieters wird zum Bestandteil dieser Nutzungssatzung. Die Hausordnung des Vermieters ist in den Einzelunterkünften im Hauseingang ausgehangen. (2) Die Nutzer von Einzelunterkünften für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG haben Ruhe innerhalb des Hauses zu halten. Insbesondere ist das Abhalten geräuschvoller Veranstaltungen sowie der ruhestörende Betrieb von Fernseh, Radio und sonstigen Musikgeräten untersagt. Auf die Einhaltung der Ruhezeiten insbesondere der Nachtruhe wird ausdrücklich hingewiesen. (3) Bestandteile und Einrichtungen des Hauses und der Einzelunterkünfte für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG, ferner alle Gemeinschaftseinrichtungen, sind schonend zu behandeln und nur zweckentsprechend zu gebrauchen. Sie sind nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses in dem Zustand herauszugeben, in dem sie bei Beginn übernommen worden sind. Zu diesem Zweck ist ein Übernahmeprotokoll aufzunehmen und vom Eingewiesenen zu unterschreiben. Innerhalb des Hauses und der Wohnräume ist Ordnung zu halten und überall größte Sauberkeit walten zu lassen. Verunreinigungen innerhalb und außerhalb der Wohnung, insbesondere Verunreinigungen der Wasserversorgungsanlagen und Toiletten sind zu vermeiden. (4) Die Nutzer von Einzelunterkünften für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG haben alle Wohnräume ordnungsgemäß zu unterhalten, insbesondere zu lüften, zu heizen und zu sichern. (5) Die Nutzer sind verpflichtet, den Landkreis SchmalkaldenMeiningen oder deren Beauftragte unverzüglich von Schäden am Äußeren oder Inneren der Räume in der zugewiesenen Unterkunft zu unterrichten. Instandhaltungsarbeiten werden vom Landkreis SchmalkaldenMeiningen oder deren Beauftragten durchgeführt. Die Benutzer sind nicht berechtigt, auftretende Mängel im Namen und auf Kosten des Landkreises zu beseitigen. (6) Bei den Einzelunterkünften handelt es sich um Nichtraucherwohnungen. Rauchen ist in der Wohnung strengstens untersagt. Auf eventuell vorhandenen Balkonen darf geraucht werden. (7) Die Beteiligungen an den allgemeinen Reinigungsarbeiten richtet sich nach den Anweisungen der Hausordnung. (8) Für die Anmeldung bei der Gebühreneinzugszentrale Köln (GEZ) haben die Nutzer der Einzelunterkünfte selbst Sorge zu tragen. 10

11 3 Wohnen 5 Besondere Pflichten (1) Untersagt sind, 1. die Aufnahme nicht zugewiesener Personen in die Einzelunterkünfte für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG, 2. die Überlassung der Einzelunterkünfte für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG an nicht zugewiesene Personen, 3. der Austausch jeglicher Schlösser der Wohnung, 4. das Anfertigenlassen weiterer Ersatzschlüssel, 5. das Betreten abgeschlossener Räume in der Wohnung und im Keller, 6. die Erweiterung oder Änderung der Versorgungsleitungen für Strom, Gas und Wasser, 7. das feste Verbinden von Satellitenschüsseln mit dem Gebäude, 8. die Anbringung von Antennen oder sonstigen Außenleitungen, 9. Offene Feuer und Grillen auf eventuell vorhandenen Balkonen, 10. das Lagern von feuergefährlichen Gegenständen und Stoffen, 11. die Inbetriebnahme von Öl oder Gasöfen und elektrischen Heizgeräten, 12. das Halten von Hunden, Katzen oder sonstigen Kleintieren. (2) Der vorherigen schriftlichen Zustimmung des Verwalters der Einzelunterkünfte für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG bedürfen: 1. bauliche Maßnahmen auch kleinsten Umfanges sowie die feste Verbindung von Einrichtungen mit dem Mauerwerk, 2. die Ausstattung der Wohnung mit weiteren Möbeln, 3. Renovierungsarbeiten. 6 Stromverbrauch, Heizkosten und Wasserverbrauch (1) Der Stromverbrauch, die Heizkosten und der Wasserverbrauch haben in einem angemessenen Rahmen zu erfolgen. Die Angemessenheit wird in einer separat zu erlassenden Verwaltungsvorschrift geregelt. (2) Unnötiger und übermäßiger Verbrauch ist zu vermeiden. Beim Vorliegen eines unangemessenen übermäßigen Verbrauchs ist dieser vom Nutzer zu tragen. Der Landkreis SchmalkaldenMeiningen behält sich in konkreten Einzelfällen vor, entsprechende Begrenzungsvorrichtungen zu installieren. 11

12 3 Wohnen 7 Abgabe der Wohnung Die Nutzer haben bei Rückgabe die Einzelunterkunft für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG diese in einem ordnungsgemäßen Zustand (Sauberkeit und Ordnung) zu verlassen. Alle Schlüssel sind an den Landkreis SchmalkaldenMeiningen herauszugeben. Bei Veränderungen ist der frühere Zustand wieder herzustellen. Ein Termin zur Übergabe ist 5 Tage vor Auszug mit dem Landkreis Schmalkalden Meiningen zu vereinbaren. 8 Wohnungskontrolle (1) Durch den Landkreis SchmalkaldenMeiningen werden regelmäßig Wohnungskontrollen durchgeführt. Die Wohnungskontrollen werden in der Regel wochentags in der Zeit von Uhr bis Uhr stattfinden. (2) Den Aufsichtspersonen des Landkreises SchmalkaldenMeiningen und deren Beauftragten ist das Betreten der Einzelunterkünfte für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG zu gestatten. Den Anweisungen dieser Personen ist Folge zu leisten. (3) In dringenden Fällen kann die Unterkunft ohne Ankündigung jederzeit betreten werden. 9 Ersatzvornahme (1) Der Landkreis SchmalkaldenMeiningen kann die zur Durchführung der Vorschriften nach dieser Satzung notwendigen Verfügungen an die Wohnungsinhaber erlassen und unter Anwendung der gesetzlichen Zwangsmittel vollziehen. Erfüllen die Nutzer von Einzelunterkünften für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG ihre Verpflichtungen nach dieser Satzung nicht innerhalb der gesetzten angemessenen Frist, so ist die Ersatzvornahme zulässig. (2) Durchzuführende Ersatzvornahmen beziehen sich dabei insbesondere auf die Sauberkeit der Wohnung und ggf. eine Reinigung durch eine Reinigungsfirma, Verweisung von unbefugt wohnenden Personen aus der Einzelunterkunft für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG, Beseitigung von Möbelstücken, die nicht zur Wohnungseinrichtung der Einzelunterkunft für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG gehören und Beseitigung von ohne schriftliche Zustimmung des Landkreises SchmalkaldenMeiningen vorgenommenen baulichen oder sonstigen Veränderungen. 12

13 3 Wohnen (3) Werden in Einzelunterkünften für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG während des Bewohnens oder nach einem Auszug Ungeziefer oder tierische Schädlinge festgestellt oder ist anzunehmen, dass die Räume mit Erregern meldepflichtiger übertragbarer Krankheiten behaftet sind, ist eine Entwesung oder Entseuchung durchzuführen. (4) Die Kosten der Ersatzvornahme bzw. speziell einer Entwesung oder Entseuchung trägt der Nutzer der Wohnung. Die Kosten einer Ersatzvornahme werden nach ihrer Festsetzung wie kommunale Abgaben beigetrieben. Wurde das Benutzungsverhältnis für mehrere Personen gemeinsam begründet, so haften diese für alle Verpflichtungen aus diesem als Gesamtschuldner. Die Bestimmungen des Bundesseuchengesetzes bleiben im Übrigen unberührt. (5) Räumt ein Nutzer die Unterkunft nicht, obwohl gegen ihn eine bestandskräftige oder sofort vollziehbare Umsetzungsverfügung vorliegt, so kann die Umsetzung durch Zwangsräumung nach Maßgabe des 53 des Thüringer Verwaltungszustellungs und Vollstreckungsgesetz (ThürVwZVG) vollzogen werden. Dasselbe gilt für die Räumung der Unterkunft nach Beendigung des Benutzungsverhältnisses durch schriftliche Verfügung. 10 Schadensersatz (1) Der Nutzer haftet für alle Schäden, die in den Einzelunterkünften für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG und den Gebäuden sowie an dem Zubehör zu den Gebäuden durch sein eigenes sowie durch in seiner Haushaltsgemeinschaft lebenden und der von ihm widerrechtlich aufgenommenen Personen vorsätzlich oder grob fahrlässige Verhalten verursacht worden sind. Der Schadensbegriff umfasst dabei sämtliche Beschädigungen, Verunreinigungen und Zerstörungen. (2) Die Schadenverursacher haften gesamtschuldnerisch. 11 Ordnungswidrigkeiten (1) Rechtsgrundlage für die Ahndung von Ordnungswidrigkeiten ist 99 Abs. 2 Satz 1 Nr. 1 i. V. m. 98 Abs. 1 Sätze 1 bis 4 der Thüringer Kommunalordnung (ThürKO). (2) Ordnungswidrig handelt, wer vorsätzlich oder grob fährlässig 1. gegen eine der in 5 Abs. 1 Nr. 1 bis 12 dieser Satzung aufgeführten Besonderen Pflichten verstößt, 2. gegen eine der in 5 Abs. 2 Nr. 1 bis 4 dieser Satzung aufgeführten Besonderen Pflichten ohne vorherige schriftliche Zustimmung des Verwalters verstößt, 3. gemäß 7 dieser Satzung eine Einzelunterkunft für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG nicht in einem ordnungsgemäßen Zustand insbesondere Sauberkeit und Ordnung sowie Freiheit von Ungeziefer übergibt, 13

14 3 Wohnen 4. gemäß 8 dieser Satzung den Aufsichtspersonen des Landkreises SchmalkaldenMeiningen und deren Beauftragten das Betreten der Einzelunterkünfte für den Personenkreis des 1 ThürFlüAG nicht gestattet und den Anweisungen dieser Personen nicht Folge leistet. 5. gegen das Rauchverbot des 4 Abs. 6 dieser Satzung verstößt. (3) Die Ordnungswidrigkeiten können mit einer Geldbuße bis zu geahndet werden. 12 Inkrafttreten Diese Satzung tritt mit Wirkung zum in Kraft. Heimrich Meiningen, den Landrat 3 Wohnen 14

15 3 Wohnen 3.3 Energiesparen und Nebenkostenabrechnung Energiesparen ist wichtig für die Umwelt. Darüber hinaus sind die Kosten für Strom, Wasser und Heizung in Deutschland sehr hoch. Bitte beachten Sie: Um ein angenehmes Wohnklima zu erreichen, ist es erforderlich der Wohnung ca. zwei Drittel des Jahres Wärme zuzuführen. In den Wintermonaten kommt es in vielen Wohnungen, vor allem an der Innenseite der Außenwände sowie hinter größeren Möbelstücken zur Bildung feuchter Stellen und Stockflecken. Im fortgeschrittenen Stadium bildet sich Schimmelpilz, welcher sich rasch ausbreitet. Tapeten lösen sich ab und es riecht modrig. Diese Erscheinungen beeinträchtigen das Wohlbefinden der Bewohner, gefährden deren Gesundheit und schädigen die Bausubstanz. Bis auf wenige Ausnahmen kommt diese Feuchtigkeit immer von innen aus der Raumluft. Wenn die aufgeführten Empfehlungen beachtet werden, lassen sich diese Probleme vermeiden. Die nachfolgenden Ratschläge sollen helfen, energiesparend zu heizen und zu lüften: Heizen Sie alle Räume ausreichend und vor allem kontinuierlich auch Räume, die Sie nicht ständig benutzen oder in denen Sie niedrigere Temperaturen wünschen. Die Luft muss zirkulieren können. Dies ist besonders an den Außenwänden wichtig. Möbelstücke sollten 10 cm Abstand zur Wand haben. Bildquelle: Rosel Eckstein / Pixelio.de Die Wärmeabgabe der Heizkörper darf nicht behindert werden durch Verkleidungen, lange Vorhänge oder vorgestellte Möbel. Bildquelle: Lupo / Pixelio.de 15

16 3 Wohnen Halten Sie die Türen zu weniger beheizten Räumen immer geschlossen. Lüften Sie regelmäßig mehrmals am Tag die einzelnen Räume durch kurzes, intensives Lüften Fenster und Türen für ca. 10 Minuten weit öffnen und Durchzug schaffen. Drehen Sie beim Lüften die Heizkörperventile auf Frostschutz. Lüften Sie gezielt nach dem Duschen bzw. beim Kochen. Beachten Sie des Weiteren: Wenn Sie elektrische Geräte nicht benutzen, schalten Sie diese bitte aus. Wenn Sie als letzter aus dem Zimmer gehen, schalten Sie bitte das Licht aus. Bildquelle: Robert Köhn / Pixelio.de Versuchen Sie bitte, immer nur mit nahezu voll beladener Waschmaschine zu waschen und hierbei eine relativ niedrige Temperatur zu wählen (30 oder 40 C reichen oftmals aus). Bettwäsche und Handtücher sind allerdings aus Gründen der Sauberkeit bei 60 C zu waschen. Gehen Sie bitte sparsam mit Wasser um. 16

17 3 Wohnen 3.4 Medien und deren Nutzung Zu den Einrichtungen der Einzelunterkünfte gehören keine Fernsehgeräte, Radios oder sonstige Geräte, welche die Nutzung von Medien ermöglichen. Bei der Anschaffung dieser Geräte in der Wohnung sind Sie verpflichtet, einen entsprechenden Antrag zu stellen, welchen Sie in der Ausländerbehörde erhalten. Sie sind verpflichtet, für Fernsehen und Radio Rundfunkgebühren bei der GEZ zu zahlen. Sie können sich aber auch von der Zahlung befreien lassen. Dazu müssen Sie einen Antrag auf Rundfunkgebührenbefreiung stellen. Den Antrag erhalten Sie in der Ausländerbehörde. 3nen In den Einzelunterkünften sind in der Regel Telefonanschlüsse vorhanden. Entsprechende Verträge zur Nutzung dieser sind von Ihnen eigenständig und auf Ihre Kosten mit Telekommunikationsunternehmen abzuschließen. Zum Zwecke des Fernsehempfangs können Satellitenschüsseln von Ihnen angeschafft werden. Diese dürfen allerdings nicht fest mit dem Gebäude verbunden werden. Erkundigen Sie sich vor dem Anbringen der SATSchüssel, ob dies in der betroffenen Einzelunterkunft erlaubt ist. Achten Sie bitte beim Abschluss von Verträgen (zum Beispiel Mobiltelefon oder Zeitschriften) darauf, dass Verträge langfristig bindend sein können. Die Kosten dafür tragen Sie ausschließlich selbst. Bildquellen: Robert Köhn / Pixelio.de; Didi01 / Pixelio.de; Thommy Weiss / Pixelio.de 17

18 3 Wohnen 3.5 Müllentsorgung In Deutschland wird der Müll aus ökologischen Gründen getrennt. Das heißt: Für unterschiedlichen Müll gibt es unterschiedliche Mülltonnen. Altpapiertonne Gelbe Tonne, Restmülltonne Gelber Sack Zeitungen, Kataloge, Joghurtbecher, Asche, Kehricht, Zeitschriften, Mehltüten Margarinebecher, Staubsaugerbeutel, alte Schreibhefte, Schokoladenfolie, Anspitzreste, leere Kartons, Briefumschläge Spülmittelflaschen, Kerzenstummel, Konservendosen, Tapetenreste, Tuben aus Aluminium Glühbirnen Schraubverschlüsse 18

19 3 Wohnen Glascontainer: für alle Behältnisse aus Glas. Die Container sind öffentlich aufgestellt. Pfandflaschen: Manche Flaschen können Sie im Supermarkt zurückgeben und Sie bekommen dafür Geld zurück. Das Flaschenpfand beträgt 25 Cent, 15 Cent oder 8 Cent. Bildquelle: Gabi Eder / Pixelio.de Der entstandene Müll ist in den vor der Einzelunterkunft bzw. auf den Containerstellplätzen zur Verfügung stehenden Müllbehälter und den zur Verfügung gestellten Gelben Säcken unter Beachtung der strikten Mülltrennung zu entsorgen. Die gelben Säcke dürfen nicht als Müllbeutel benutzt bzw. dürfen nicht in der Restmülltonne entsorgt werden. Das Landratsamt stellt in den Wohnungen teilweise Müllbehälter zur Verfügung, um eine Vortrennung des Abfalls zu gewährleisten. 19

20 3 Wohnen 3.6 Post In den Einzelunterkünften ist ein Briefkasten vorhanden. Für jede Einzelunterkunft wird ein Schlüssel für alle Bewohner der Einzelunterkunft ausgegeben. Dieser ist für jeden Bewohner der Einzelunterkunft erreichbar aufzubewahren. Die Briefkästen werden durch das Landratsamt beschriftet. Leeren Sie regelmäßig Ihren Briefkasten. Lesen Sie Ihre Post. Lassen Sie sich die Post bei Fragen vom Sozialarbeiter übersetzen oder erklären. Es kann für Sie negative Folgen haben, wenn Sie Termine oder Fristen versäumen, weil Sie Briefe nicht gelesen haben oder nicht richtig verstanden haben. Briefe sind nur von der Person zu öffnen, an die sie gerichtet sind. Niemand darf unerlaubt Ihre Post öffnen. Aber auch Sie dürfen keine fremde Post öffnen. Es sei denn, der Empfänger hat Sie darum gebeten. Gelbe Briefe vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge betreffen Ihr Asylverfahren. Wenn Sie Fragen haben, gehen Sie bitte damit sofort zu einer Beratungsstelle, zu dem Sozialarbeiter oder zu Ihrem Rechtsanwalt. Dort wird Ihnen geholfen. Bildquelle: Rainer Sturm / Pixelio.de 20

21 4 Leben 4.1 Auszahlung von Geld Sie erhalten in der Regel Geldleistungen für Nahrungsmittel, Kleidung, Artikel zur Gesundheits und Körperpflege und Ähnliches. Zusätzlich dazu erhalten Sie jeden Monat einen allgemein festgelegten Betrag als Taschengeld für Ihre persönlichen Bedürfnisse im täglichen Leben, wie zum Beispiel Ihre Fahrscheine oder Telefonkosten. Sie können über Ihr Taschengeld frei verfügen. Bildquelle: Tony Hegewald / Pixelio.de Bildquelle: Uwe Schlick / Pixelio.de Im Landkreis SchmalkaldenMeiningen wird Ihr Geld bar an festgesetzten Tagen ausgezahlt. Bei einem bestehenden längeren Aufenthalt und nicht absehbarer Beendigung des Aufenthaltes ist eine Überweisung auf ein vorhandenes Konto grundsätzlich möglich. Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit und/oder vorhandenes Vermögen wird Ihnen auf den monatlichen Betrag angerechnet. Dabei gibt es allerdings einen Freibetrag, den Sie zusätzlich behalten dürfen. Sie sind verpflichtet, zusätzliches Einkommen aus einer Erwerbstätigkeit der Ausländerbehörde sofort anzugeben. Wenn Sie dies nicht machen, werden die zu viel gezahlten Leistungen zurück gefordert. Außerdem kann ein Bußgeld gegen Sie verhängt werden und im schlimmsten Fall begehen Sie damit eine Straftat. 21

22 4 Leben Möglicherweise können in besonderen Fällen noch weitere Leistungen gewährt werden. Dazu zählen zum Beispiel die Erstausstattung für ein Baby, Schulmaterialien, Kosten für eine Klassenfahrt, aber auch Hilfen für Schwangere und Eingliederungshilfen für behinderte Kinder. Erkundigen Sie sich auch dazu bei der Ausländerbehörde. Wenn Sie Ihren Mitwirkungspflichten nicht nachkommen, können Ihnen die Leistungen gekürzt werden. Das passiert unter anderem, wenn Sie nachweislich nicht dazu beitragen, Ihre Identität zu klären oder auf Schreiben der Behörde nicht oder nicht fristgerecht reagieren. Eine Kürzung erfolgt auch, wenn Ihr Asylantrag abgelehnt wurde und Sie der Ausreiseaufforderung nicht nachgekommen sind. Sozialleistungen können zudem gekürzt werden, wenn Sie eine von der Ausländerbehörde angewiesene gemeinnützige Arbeit nicht annehmen. In diesem Fall erfolgt eine Auszahlung der Leistungen für Nahrungsmittel, Kleidung, Artikel zur Gesundheits und Körperpflege und Ähnliches in Form von Wertgutscheinen. 22

23 4 Leben Zahltage finden im Kalenderjahr 2014 wie folgt statt: Asylbewerber wohnhaft in Meiningen Montag, (Die Auszahlung findet in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr statt.) Dienstag, (Die Auszahlung findet in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr statt.) Dienstag, (Die Auszahlung findet in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr statt.) Montag, (Die Auszahlung findet in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr statt.) Dienstag, (Die Auszahlung findet in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr statt.) Asylbewerber wohnhaft in anderen Kommunen des Landkreises Montag, (Die Auszahlung findet in der Zeit von Uhr bis Uhr statt.) Montag, (Die Auszahlung findet in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr statt.) Mittwoch, (Die Auszahlung findet in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr statt.) Montag, (Die Auszahlung findet in der Zeit von Uhr bis Uhr statt.) Montag, (Die Auszahlung findet in der Zeit von 8.30 Uhr bis Uhr und Uhr bis Uhr statt.) 23

24 4 Leben 4.2 Deutsch lernen Wenn Sie in Deutschland leben möchten, sollten Sie Deutsch lernen. Das ist sehr wichtig, wenn Sie Arbeit suchen, Anträge ausfüllen müssen, Ihre Kinder in der Schule unterstützen wollen oder neue Menschen kennen lernen möchten. Angebote und Möglichkeiten für Sprach und Alphabetisierungskurse können Sie bei der Ausländerbehörde, dem Sozialarbeiter oder der Volkshochschule erfragen. Einen Anspruch darauf, einen Deutschkurs zu besuchen, haben Sie während des Asylverfahrens nicht. Es besteht die Möglichkeit im Rahmen der vorhandenen Kapazitäten an Sprach bzw. Integrationskursen bei der Volkshochschule teilzunehmen. Hierfür ist Rücksprache mit dem Sozialarbeiter zu nehmen. Entsprechende Kosten in der Höhe von 1,88 pro Unterrichtsstunde sind in der Regel durch Sie zu tragen. Die Caritas bietet einen Sprachkurs mit einfachsten Grundbegriffen in deutscher Sprache an. Eine Anmeldung zu diesem Sprachkurs hat beim Sozialarbeiter zu erfolgen. Bildquelle: Lupo / Pixelio.de 24

25 4 Leben 4.3 Fahren mit öffentlichen Verkehrsmitteln Sie benötigen ein gültiges Ticket, wenn Sie die öffentliche Verkehrsmittel (zum Beispiel Zug, Bus, Straßenbahn) benutzen. Tickets können Sie grundsätzlich kaufen: an einem Automaten an den Haltestellen an Automaten im Bus/ in der Straßenbahn beim Busfahrer (gegebenenfalls auch beim Straßenbahnfahrer) in einem Service Center der Verkehrsbetriebe Wenn Sie kein Ticket oder lediglich ein ungültiges Ticket haben und kontrolliert werden, müssen Sie in der Regel 40,00 Strafe zahlen. Bei mehrmaligem Verstoß kann es zu einer Verurteilung kommen, was negative Folgen auf Ihren späteren Aufenthaltstitel haben wird. Wenn Sie mit dem Zug fahren, müssen Sie vor dem Einsteigen am Automaten oder am Service Schalter der Bahn das Ticket kaufen. Bitte prüfen Sie immer, ob das Ticket zusätzlich entwertet werden muss. Bildquelle: Rudolpho Duba / Pixelio.de 25

26 4 Leben 4.4 Behördenbesuche Ihr Aufenthalt in Deutschland gestaltet sich wesentlich einfacher, wenn Sie konstruktiv mit den Behörden zusammenarbeiten. Allgemeine Hinweise: Das Landratsamt hat folgende Sprechzeiten: Montag Dienstag Mittwoch Donnerstag Freitag Uhr Uhr geschlossen Uhr und Uhr Uhr Sprechen Sie in den Sprechzeiten vor. Eine Vorsprache außerhalb der Sprechzeiten bedarf einer vorherigen Terminabsprache. Bildquelle: Rainer Sturm / Pixelio.de Die Anredeform in Behörden ist die Siezform. Bitte verwenden Sie das Sie gegenüber den Personen, mit denen Sie nicht verwandt oder befreundet sind. Es ist ein Ausdruck Ihrer Höflichkeit. Daran sollte sich auch Ihr Gegenüber orientieren. Weisen Sie Ihren Gegenüber höflich darauf hin, wenn er Sie ohne Ihr Einverständnis duzen (also mit Du ansprechen) sollte. Die Mitarbeiter von Behörden und anderen Einrichtungen dürfen keine Geschenke annehmen. Das wird in Deutschland hart bestraft. Bitte haben Sie Verständnis, wenn Ihr Geschenk nicht angenommen werden kann. Ihr Gegenüber weiß ihre Geste dennoch zu schätzen. 26

27 4 Leben Wenn Sie einen Brief mit einer Einladung oder Vorladung zur Behörde haben, nehmen Sie den Brief immer mit. Bei dringenden Angelegenheiten können Sie auch ohne einen Termin zur Behörde gehen. Bei Vorladungen zu Behörden sollten nur die eingeladenen Personen kommen. Wenn Sie aber Hilfe bei der Sprachmittlung benötigen, können Sie sich einen Dolmetscher oder den Sozialarbeiter mitnehmen. Halten Sie Ihre Termine immer ein oder sagen Sie diese rechtzeitig vor dem Termin ab. Ein Anruf genügt. Wenn Sie ohne Absage oder Grund nicht zum geforderten Zeitpunkt erscheinen, bekommen Sie beispielsweise kein Geld ausgezahlt. Pünktlichkeit und das Einhalten von Terminen erleichtern die Zusammenarbeit mit den Behörden. Sollten Sie Fragen zu Ihrem Aufenthalt haben, können Sie sich jederzeit an die Ausländerbehörde wenden. Haben Sie keine Angst davor, Fragen zu stellen. Nachfragen dürfen und sollten jederzeit gestellt werden. Die zuständigen Mitarbeiter sind gern bereit, Ihnen die Fragen zu beantworten. Sie sind verpflichtet, bei der Zusammenarbeit mit Behörden aktiv mitzuarbeiten und die notwendigen Informationen, Dokumente und Urkunde vorzulegen. Stellen Sie Anträge immer schriftlich und machen Sie sich in jedem Falle eine Kopie von allen Dokumenten, die Sie abgeben müssen. Oder lassen Sie sich eine Kopie geben. Es ist wichtig, dass Sie alle Papiere und Briefe von Behörden gut aufheben und in einer Mappe ordnen. Auch Frauen dürfen in Behörden oder anderen Einrichtungen Anweisungen geben und Entscheidungen treffen. Diese haben die gleiche Wertigkeit wie die Anweisungen oder Entscheidungen von Männern. In Deutschland sind Frauen und Männer gleichberechtigt. In Deutschland ist die Polizei zu Ihrer Sicherheit da und tritt für Ihre Rechte ein. Die Polizei hilft Ihnen in Notlagen, wenn Sie zum Beispiel bedroht, bestohlen oder angegriffen worden sind. 27

28 4 Leben 4.5 Medizinische Versorgung In Deutschland besteht freie Arztwahl. Grundsätzlich können Sie alle Ärzte im Landkreis SchmalkaldenMeiningen aufsuchen. Sie müssen Folgendes beachten: Bildquelle: Matthias Preisinger / Pixelio.de Wenn Sie krank sind und zu einem Arzt (zum Beispiel Zahnarzt) gehen müssen, brauchen Sie einen Krankenschein beziehungsweise Behandlungsschein von der zuständigen Ausländerbehörde. Überweisungen von einem Arzt zu einem Facharzt müssen von der zuständigen Behörde erst genehmigt werden. Sie erhalten dann von der zuständigen Behörde erneut einen Krankenschein, mit dem Sie zu einem Facharzt gehen können. Bei Fachärzten kann es einige Monate dauern, bis Sie einen Termin bekommen. Das ist normal. Bitte haben Sie Geduld. Bestimmte medizinische Maßnahmen unterliegen der Prüfung durch einen Amtsarzt. Bitte wenden Sie sich an die Ausländerbehörde. Bei einem Notfall können Sie auch ohne Behandlungsschein zum Arzt gehen. Wenn Sie verreist sind und eine Notfallbehandlung brauchen, können Sie auch dort zu einem Arzt gehen. Schwangere Frauen haben einen uneingeschränkten Anspruch auf Vorsorgeuntersuchungen, Leistungen zur Entbindung, Pflege, Hebammenhilfe etc. Wenn Sie wissen, dass Sie eine ansteckende Krankheit, wie HIV, Hepatitis B, offene Tuberkulose oder Ähnliches haben, melden Sie sich bitte umgehend bei einem Arzt. e 28

29 4 Leben Hausärzte im Landkreis SchmalkaldenMeiningen Name Adresse TelefonNr. Sprechzeiten Frau Dr. Brita Schartner Bernhardstr / Mo., Di., Do., Fr. 812 Uhr Meiningen Mo. und Di Uhr Dr. med. Peter Barth Renthofstr / MoFr Uhr Schmalkalden Mo und Do Uhr Di Uhr Falk Blaschke Waldhausstraße / Mo.Fr. 812 Uhr Schmalkalden Mo, Di., Do Uhr Mi Uhr, Fr Uhr Dr. med. Holger Kraul Neumarkt / Mo., Di., Do. 812 Uhr, 1618 Uhr Schmalkalden Mi. und Fr. 813 Uhr Stefanie Rasfeld Lutherplatz / Mo.Fr Uhr Schmalkalden Mo., Di., Do Uhr Gemeinschaftspraxis Meininger Str /7810 Mo.Fr. 712 Uhr Hahn/Tölkes/Richardt Wasungen Mo, Di., Do Uhr Christa Schreiber Unterdorf 14 b /30088 Mo. und Do Uhr Kühndorf Di Uhr, Mi. 812 Uhr Fr. 814 Uhr Andrea Saft Industriestraße /46205 Mo.Do. 812 Uhr ZellaMehlis Di. und Do Uhr Petra Wahl Mühlstraße /41067 Mo.Fr. 812 Uhr Silvia Tholothowsky ZellaMehlis Mo., Di., Do., Fr Uhr Mi Uhr Angelika Weiß Bahnhofstr / Mo., Mi., Fr Uhr ZellaMehlis Di Uhr Do Uhr 29

30 4 Leben Zahnärzte im Landkreis SchmalkaldenMeiningen Name Adresse TelefonNr. Sprechzeiten Dipl. Stom. Martina Hellrung Charlottenstraße /41786 Mo. + Do. 812 Uhr, 1418 Uhr Meiningen Di. 812 Uhr Dr. Matthias Kirchhoff & Markt / Dr. Frank Obermüller Meiningen Mi Uhr Mi. + Fr Uhr Mo., Di., Fr Uhr, Uhr Do Uhr, Uhr Dr. Stefan Rosenbusch Ernestiner Str /42233 Mo., Di., Do. 812 Uhr, Uhr Meiningen Mi. + Fr. 712 Uhr Birgit Beez Lutherplatz / Mo.Fr. 812 Uhr Schmalkalden Mo. + Mi Uhr Dr. Heike Rudolph Steinerne Wiese / Mo., Di., Mi., Fr. 812 Uhr Schmalkalden Mo.+Di Uhr, Do Uhr Dr. Alrun Huyke Allendestr /7415 Mo.Mi. 812, 1518 Uhr Schmalkalden Do. 812 Uhr, Fr Uhr Dipl. Stom. Magdalena Fritz Zellaer Markt / Mo.Fr. 812 Uhr ZellaMehlis Mo. + Do Uhr Di Uhr Angelika Eisele PeterHaseneyStr / Mo.Fr. 811 Uhr ZellaMehlis Mo., Di., Do Uhr 30

31 4 Leben Kinderärzte im Landkreis SchmalkaldenMeiningen Name Adresse TelefonNr. Sprechzeiten Dr. med. Verena Müller Charlottenstraße 4a 03693/ Mo., Di., Fr. 812 Uhr, 1417 Uhr Meiningen Mi., Do. 812 Uhr Dr. med. Theresia Roth Charlottenstraße 4a 03693/ Mo., Do Uhr, Uhr Meiningen Di., Mi Uhr Fr. 812 Uhr, 1417 Uhr Dr. med. Dorothea Schubert Schloßplatz /42211 Mo., Di. 812 Uhr, 1517 Uhr Meiningen Mi., Fr. 813 Uhr Do. 812 Uhr, 1518 Uhr Dipl. Med. Barbara Rauer Leipziger Str /75282 Mo., Di., Do. 811 Uhr, 1417 Uhr Meiningen Mi. + Fr. 812 Uhr Dr. med. Katja Langenhan Teichstraße 11a 03683/ Mo., Do Uhr, 1418 Uhr Schmalkalden Di. 814 Uhr Mi., Fr Uhr Dr. med. Ulrich Miehe Meininger Str /71253 Mo.Fr. 812 Uhr Wasungen Mo., Di., Do Uhr Dipl. med. Petra Wahl & Mühlstraße /41067 Mo., Di., Do., Fr Uhr, Uhr Silvia Tholothowsky ZellaMehlis Mi Uhr, Uhr 31

32 4 Leben Gynäkologen im Landkreis SchmalkaldenMeiningen Name Adresse TelefonNr. Sprechzeiten Mo., Do., Fr. 813 Uhr, Dr. med. Edith Grätzer Wettiner Str. 2b 03693/ Uhr Meiningen Di. 813 Uhr, 1418 Uhr Mi Uhr Dipl. Med. Tatjana Rosenbusch Leipziger Str / Mo., Di., Do. 812 Uhr, Uhr Meiningen Mi. + Fr. 813 Uhr Dr. med. Birgit Ullmann Am Hölzlein / Mo. + Do Uhr, 1417 Uhr Meiningen Di Uhr, 1318 Uhr Mi. + Fr Uhr Dr. med. Almut Bernasowski & Kanonenweg / Mo. Mi. 816 Uhr Dr. med. C. Schneider Schmalkalden Do Uhr Fr. 813 Uhr Peggy Fleischmann Eichelbach / Mo., Di. 812 Uhr, 1317 Uhr Schmalkalden Mi.+Fr. 712 Uhr Do. 912 Uhr, 1419 Uhr Astrid Schmidt Kirchstraße 5b 03682/ Mo., Mi. Fr Uhr ZellaMehlis Di.+ Do Uhr, 1517 Uhr Margret Volkmar Anspelstraße / Mo., Mi., Fr. 812 Uhr ZellaMehlis Di. 812 Uhr, 1317 Uhr Do. 812 Uhr, 1418 Uhr 32

33 4 Leben HNOÄrzte im Landkreis SchmalkaldenMeiningen Name Adresse TelefonNr. Sprechzeiten Mo., Mi., Fr Uhr, Dipl. med. Sabine Dähnel Am Hölzlein / Uhr Meiningen Di., Do Uhr Dr. Jochen Fischer Charlottenstraße 4a 03693/ Mo., Di., Mi., Do. 812 Uhr, 1417 Uhr Meiningen Dr. Mathias Stiefel Bergstraße 3 (Klinikum) 03693/ Mo., Do. 812 Uhr, 1416 Uhr Meiningen Di Uhr Mi., Fr. 812 Uhr Dr. Thomas Buttker Eichelbach / Mo., Do Uhr Schmalkalden Di., Mi. 812 Uhr Fr. 811 Uhr Christian Heuer Eichelbach / Mo. 812 Uhr, 1417 Uhr Schmalkalden Di., Do. 812 Uhr, Uhr Mi., Fr. 812 Uhr Barbara Mühlfeld ErnstHaeckelStr / Mo., Mi. 812 Uhr, 1418 Uhr ZellaMehlis Di., Fr. 812 Uhr Do. 812 Uhr, 1416 Uhr Augenärzte im Landkreis SchmalkaldenMeiningen Name Adresse TelefonNr. Sprechzeiten Dr. med. Cornelia Karass Charlottenstraße / Mo.Fr. 812 Uhr, Meiningen Mi.Fr Uhr, Di Uhr Jens Weber Am Hölzlein / Mo. + Mi. 814 Uhr FA für Augenheilkunde Meiningen Di., Do., Fr. 812 Uhr Di. + Do Uhr Dr. med Ulrike Uhlemann Neumarkt / Mo.Do Uhr Schmalkalden Di.Do Uhr 33

34 4 Leben Urologen im Landkreis SchmalkaldenMeiningen Name Adresse TelefonNr. Sprechzeiten Dr. med. Ralf Karass & Am Hölzlein / Mo.Fr. 812 Uhr, Dr. med. Gerhard Cermann Di.+Do Uhr Meiningen Mo Uhr Najah Boustani Auer Straße / Mo. Fr. 813 Uhr Schmalkalden Mo., Di., Do Uhr Dipl. med. Gunter Höhn ErnstHaeckelStraße / Mo.Fr Uhr ZellaMehlis Mo Uhr Di. + Do Uhr 34

35 4 Leben 4.6 Kindergarten und Schulbesuch Kindergarten In Deutschland besteht ein Rechtsanspruch auf einen Kindergartenplatz für Kinder ab 3 Jahren. Auch Sie können (und sollten) Ihr Kind in einem nahe gelegenen Kindergarten anmelden. Dort kann Ihr Kind schnell die deutsche Sprache und das Rechnen zumindest grundlegend erlernen und Kontakt zu anderen Kindern aufbauen. Je früher Ihr Kind die deutsche Sprache erlernen kann, desto einfach fällt es ihm später in der Schule. Weiterhin wird im Kindergarten versucht, Ihrem Kind bestimmte Verhaltensmuster beizubringen und auch die Stärken und Schwächen aufzuzeigen. Die Kostenübernahme für den Kindergartenplatz kann bei der Ausländerbehörde beantragt werden. Die Verpflegung der Kinder mit Essen und Getränken findet in der Einrichtung statt. Sie können auch hier zur (anteiligen) Kostenübernahme einen Antrag bei uns stellen. Falls Ihr Kind bestimmte Lebensmittel nicht essen soll oder darf, besprechen Sie dies mit den Mitarbeitern des Kindergartens. Es wird auf die besonderen Bedürfnisse Ihres Kindes Rücksicht genommen. Für Kinder unter 3 Jahren können Sie in der Regel einen Krippenplatz erhalten. Seit 1. August 2013 gibt es für Kinder ab Vollendung des 1. Lebensjahres einen Rechtsanspruch darauf. Problematisch ist dabei, dass auf Grund der vorhandenen Kapazitäten lange Wartezeiten bestehen. Bildquelle:Knipseline / Pixelio.de 35

36 4 Leben Schulbesuch Ihrer Kinder In Deutschland müssen alle Kinder und Jugendlichen zur Schule gehen, wenn sie älter als 6 Jahre sind. Dies wird Schulpflicht genannt. Auch Ihr Kind hat das Recht und vor allem auch die Pflicht, wenn es älter als 6 Jahre ist, in die Schule zu gehen. Durch den Schulbesuch lernt Ihr Kind schnell Deutsch und erweitert seine Zukunftsperspektiven. Bitte unterstützen Sie Ihr Kind mit allen Kräften. Der Schulbesuch an einer staatlichen Schule ist in Deutschland kostenfrei. Als Eltern haben Sie die Pflicht, Ihre Kinder an der Schule anzumelden. Die Anmeldung zur Schule erfolgt in der Regel bei der jeweiligen Schule und wird durch den Sozialarbeiter vorgenommen, der sich mit Ihnen in Verbindung setzt. Es ist angestrebt, dass eine Anmeldung in einer nahe liegenden Schule erfolgt. Es besteht in Thüringen grundsätzlich nicht die Möglichkeit, dass Kinder, die zwei oder mehrsprachig aufgewachsen sind, ihre Herkunftssprache in der Schule fortführen können. Selbstverständlich können Sie aber zu Hause weiterhin mit Ihren Kindern diese Sprache sprechen. Bildquelle: Dieter Schütz / Pixelio.de Das Schulsystem in Thüringen beginnt mit der Grundschule. Diese dauert 4 Jahre im Normalfall. Daran schließt sich entweder die Oberschule (Hauptschul oder Realschulabschluss) oder das Gymnasium (Abitur) an. Danach kann die Berufsschule folgen (Fachabitur und/oder Berufsabschluss). Sie können bei der Ausländerbehörde Bildungs und Teilhabeleistungen für Ihre Kinder beantragen. Hierdurch können die Kosten für Klassenfahrten, Mittagessen, Hausaufgabenunterstützung, Lernhilfen und Kindergartenbesuche oder Ähnliches teilweise erstattet oder vollständig übernommen werden. Zu Finanzierungsfragen von Unterrichtsmaterialien, Ausflügen und Klassenfahrten fragen Sie bitte ebenfalls bei der Ausländerbehörde nach. 36

37 4 Leben 4.7 Ausbildung und Beruf Die Ausbildung und der Beruf sind Ihre Zukunftsperspektive. Jedoch ist der Zugang zum Arbeitsmarkt in einem fremden Land oft schwierig. Nicht in allen Bereichen gibt es genügend Arbeitsplätze. Zudem muss man oft bestimmte Qualifikationen nachweisen, wenn man eine Arbeit aufnehmen möchte. Wenn Sie mindestens 9 Monate in Deutschland leben, können Sie mit Zustimmung der Ausländerbehörde eventuell eine Arbeit oder eine Ausbildung aufnehmen. Sie dürfen nicht arbeiten gehen, wenn in Ihrem Aufenthaltsdokument Erwerbstätigkeit nicht gestattet oder Beschäftigung nicht gestattet steht. Bildquelle:Thomas Siepmann / Pixelio.de Wenn Sie eine duale Ausbildung absolvieren möchten, brauchen Sie eine Beschäftigungserlaubnis. Bei einer schulischen Ausbildung müssen Sie diese nicht haben. Zu vorhandenen Schul oder Berufsabschlüssen aus Ihrem Herkunftsland und den Möglichkeiten der Anerkennung in Deutschland können Sie sich z.b. Hilfe beim Bundesamt für Migration und Flüchtlinge oder bei der Informations und Beratungsstelle Anerkennung Thüringen (IBAT) holen. Die Kontaktdaten hierzu finden Sie im Punkt 4.9 Hilfreiche Adressen. Sie dürfen nicht ohne Erlaubnis arbeiten, ansonsten drohen Ihnen Geld und/oder Gefängnisstrafen. Sie können auch eine Arbeitsgelegenheit über die Ausländerbehörde bekommen. Das sind in der Regel gemeinnützige Arbeiten für die Sie eine Entschädigung von 1,05 pro Stunde erhalten. Das Wahrnehmen einer solchen Aufgabe zeigt Ihren Willen, sich integrieren zu wollen und kann sich positiv auf Ihren späteren Aufenthaltsstatus auswirken. 37

38 4 Leben Mögliche übertragene Arbeiten wären beispielsweise Arbeiten als Hilfe des Hausmeisters an Schulen, Pflegen von öffentlichen Flächen und Reinigungsarbeiten in öffentlichen Gebäuden. Wenden Sie sich bitte an die Ausländerbehörde, wenn Sie an einer solchen Tätigkeit Interesse haben. 4.8 Regeln Sie haben wie alle in Deutschland lebenden Menschen Rechte und Pflichten. Die Einschränkungen, denen Asylbewerber und Geduldete unterliegen, sind umfassender. Dennoch sollten Sie in angemessener Weise für Ihre vorhandenen Rechte eintreten, wenn Sie diese eingeschränkt sehen. Sie haben folgende Rechte: Deutschland ist ein Rechtsstaat, in dem keine Willkür herrschen darf. Wenn Sie solche wahrnehmen, wenden Sie sich an Beratungsstellen oder die Ausländerbeauftragte des Landkreises SchmalkaldenMeiningen. Bildquelle: Iwona Golczyk / Pixelio.de Die Gerichte und Behörden arbeiten zuverlässig. Wenn die Bearbeitung Ihrer Anfrage oder Ihres Antrags einige Zeit in Anspruch nimmt, fragen Sie einfach nach. Alle Menschen haben das Recht auf freie Religionsausübung. Das gilt für Sie und Ihre Mitmenschen im Rahmen des Grundgesetzes. Frauen und Männer sind vom Gesetz her in allen gesellschaftlichen Bereichen gleichberechtigt. Falls Sie andere Erfahrungen machen (müssen), wenden Sie sich an die Gleichstellungsbeauftragte des Landkreises Schmalkalden Meiningen. Das ist ebenfalls Frau Kürschner. Kinder genießen besonderen Schutz. Jede Körperverletzung an einem Kind ist eine strafbare Handlung und wird mit einer Geld oder Haftstrafe geahndet. Für schwierige Situationen im Umgang bietet das Jugendamt Hilfe und Unterstützung an. 38

39 4 Leben Sie begehen zum Beispiel eine Ordnungswidrigkeit/Straftat, wenn Sie in Deutschland: andere Menschen mit physischer Gewalt anfassen, körperlich misshandeln oder sexuell belästigen, ohne offizielle Erlaubnis (Urlaubsschein) Ihren Aufenthaltsbereich verlassen, in dem Sie sich aufhalten dürfen ( Residenzpflicht ), Diebstahl, das Eigentum anderer oder die Einrichtung Ihrer Unterkunft beschädigen, Ihr Kind nicht zur Schule schicken, ohne Erlaubnis arbeiten gehen ( Schwarzarbeit ), Illegale Drogen besitzen oder damit handeln, Urkunden fälschen, ohne Führerschein Auto fahren, ohne gültiges Ticket mit Bus, Bahn oder Zug fahren. Bildquelle: Peter Hebgen / Pixelio.de 39

40 4 Leben 4.9 Adressen und Ansprechpartner Ausländerbehörde des Landkreises SchmalkaldenMeiningen Landratsamt SchmalkaldenMeiningen Fachdienst Ausländer und Personenstandswesen Obertshäuser Platz Meiningen Ansprechpartner: Herr Hemmann Fachdienstleiter Tel / Frau Eck / Frau Müller Asylangelegenheiten Tel / Frau Keil / Frau Stöber Asylbewerberleistungen Tel / Frau LaschUhlworm / Frau Geneberg Wohnungen/Unterkünfte Tel / Migrationsberatungsstelle und Sozialarbeiter Caritas Region Südthüringen Flüchtlingsberatung AntonUlrichStraße Meiningen Tel.: 0157/ oder 03693/ Ansprechpartner: Herr Michael Orf Gleichstellungs und Ausländerbeauftragte des Landkreises Schmalkalden Meiningen Landratsamt SchmalkaldenMeiningen Obertshäuser Platz Meiningen Telefon: 03693/ Ansprechpartnerin: Frau Sigrid Kürschner 40

41 4 Leben Ausländerbeauftragte des Landes Thüringen Ausländerbeauftragte des Landes Thüringen WernerSeelenbinderStraße Erfurt Tel.: 0361/ /51 Internet: petra.hess@tmsfg.thueringen.de Ansprechpartnerin: Frau Petra Heß ZIRF Frankenstraße Nürnberg Telefon: 0911/ gerlinde.wachter@bamf.bund.de Ansprechpartnerin: Frau Gerlinde Wachter AWO Kinder und Jugendzentrum Max Inn Marienstraße Meiningen Telefon: 03693/ Fax: 03693/ jc.maxinn@awothueringen.de AWO Kinder und Jugendclub Am Berg Jerusalemer Straße Meiningen Telefon: 03693/ Öffnungszeiten: Montag bis Donnerstag: 15:0020:00 und Freitag: 14:00:20:00 Stadt Meiningen Bürgerbüro Schlossplatz Meiningen Telefon: 03693/ Fax: 03693/ Öffnungszeiten: Mo, Fr 07:3016:00 Di, Do 07:3019:00 Mi 07:3013:00 41

42 4 Leben DRK Kleiderkammer Henneberger Straße Meiningen Telefon: 03693/ Volkshochschule Hauptgeschäftsstelle Meiningen Klostergasse Meiningen Telefon: 03693/50180 Fax: 03693/ info@vhssm.de ; anmeldungmgn@vhssm.de Programm und Termine: Volkshochschule Außenstelle Schmalkalden Kasseler Straße Schmalkalden Telefon: 03683/ Fax: 03683/ anmeldungsm@vhssm.de Volkshochschule Außenstelle ZellaMehlis Sommerauweg ZellaMehlis Telefon: 03682/ Fax: 03682/ anmeldungzm@vhssm.de Psychosoziales Zentrum Psychosoziale Kontakt und Beratungsstelle Lindenallee Meiningen Telefon: 03693/ oder 03693/ Fax: 03693/ pskb.mgn@sozialwerkmeiningen.de Öffnungszeiten: MoFr nach Vereinbarung 42

43 4 Leben Mehrgenerationenhaus Sarterstift Alte Henneberger Straße Meiningen Telefon: 03693/ Fax: 03693/ hdg.mgn@sozialwerkmeiningen.de Sprechzeiten: Dienstag und Donnerstag 09:0012:00 Und nach Vereinbarung Schwangeren und Schwangerenkonfliktberatungsstelle Meiningen Am Kirchbrunnen 1A Meiningen Caritasregion Südthüringen Inpetto Sozialkaufhaus Henneberger Straße 5a Meiningen Telefon: 03693/44220 Fax: 03693/ Öffnungszeiten: Dienstag und Donnerstag 10:0016:00 43

44 5 Sozialbetreuer 5.1 Vorstellung des Sozialbetreuers Das Landratsamt SchmalkaldenMeiningen hat einen Vertrag mit der Caritas. Durch diese wird die Sozialbetreuung der Asylbewerber durchgeführt. Der zuständige Sozialbetreuer der Caritas ist dabei Herr Orf. Herr Orf hat sein Büro in der AntonUlrichStraße 56 in Meiningen. Die Sprechzeiten in seinem Büro: Dienstag Donnerstag Uhr bis Uhr 9.00 Uhr bis Uhr Er ist erreichbar unter folgenden Telefonnummern Tel.: 0157/ oder Tel.: 03693/

45 5 Sozialbetreuer 5.2 Aufgaben des Sozialbetreuers Der Beratungs und Betreuungsumfang des Sozialbetreuers umfasst folgende Bereiche: Orientierungshilfe für ausländische Flüchtlinge allgemeine soziale Betreuung Hygienebetreuung Freizeitbetreuung und deren Organisation Zusammenarbeit und Informationsaustausch mit der Ausländerbehörde Mitwirkung bei verwaltungstechnischen Aufgaben im Rahmen des Asylbewerberleistungsgesetzes (AsylbLG). Die Beratung und Betreuung der zu betreuenden Personen wird durch Einzelfallhilfe sowie soziale Gruppenarbeit organisiert. Bildquelle:Dieter Schütz / Pixelio.de 45

46 6 Beendigung des Aufenthalts 6.1 Asylverfahren Wenn das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Ihren Antrag auf Asyl mit Bescheid ablehnt, müssen Sie grundsätzlich innerhalb eines Monats aus Deutschland ausreisen. Ab dem Tag, an dem Ihnen der ablehnende Bescheid zugestellt wird, hahaben Sie jedoch zwei Bildquelle: Thorben Wengert / Pixelio.de Wochen Zeit, vor dem Verwaltungsgericht dagegen zu klagen und einen Monat, um Ihre Klage zu begründen. Wenn Ihr Antrag auf Asyl als offensichtlich unbegründet abgelehnt wird, müssen Sie innerhalb einer Woche ausreisen. In diesem Fall haben Sie nur eine Woche Zeit, um zu klagen. Außerdem können Sie innerhalb dieser einen Woche beim Verwaltungsgericht einen Antrag auf einstweiligen Rechtsschutz gegen Ihre Abschiebung stellen und diesen auch begründen. Welches Gericht für Ihre Klage zuständig ist und welche Fristen für Sie gelten, finden Sie auf der letzten Seite des ablehnenden Bescheides in der Rechtsbehelfsbelehrung. Wenn Sie die Fristen nicht einhalten, ist Ihr Antrag auf Asyl rechtskräftig abgelehnt. Sie können sich von einem Rechtsanwalt beraten lassen. Das ist grundsätzlich kostenpflichtig. Sie können allerdings von den Kosten befreit werden. Dafür müssen Sie vor Ihrem Termin beim zuständigen Amtsgericht einen Beratungshilfeschein beantragen und diesen erhalten. Wenn Ihrer Ausreise dringende persönliche oder humanitäre Gründe entgegenstehen, besteht die Möglichkeit, dass sich die Thüringische Härtefallkommission mit Ihrem Fall beschäftigt. Dazu müssen Sie aber zunächst ein Mitglied dieser Kommission aufsuchen. 46

47 6 Beendigung des Aufenthalts 6.2 Freiwillige Rückreise Wenn Sie freiwillig in Ihr Heimatland zurückkehren möchten, können Sie hierfür finanzielle Unterstützung aus den Förderprogrammen Reintegration and Emigration Programme for AsylumSeekers in Germany (REAG) und Government Assisted Repatriation Programme (GARP) bekommen. Die Voraussetzungen für die Unterstützung ist, dass das Geld für eine Rückkehr nicht selbst, durch unterhaltspflichtige Angehörige oder andere Stellen aufgebracht werden kann. Eine weitere Voraussetzung dafür ist, dass die betroffenen Personen in der Vergangenheit noch keine Hilfe nach dem RückkehrFörderprogramm erhalten haben. Sie können die Erstattung der Kosten für Ihre Rückreise über dieses Programm beantragen. Für bestimmte Staaten kann zudem noch eine Starthilfe beantragt werden. Eine gezielte und individuelle Rückkehrberatung bietet Ihnen das Counselling der Zentralstelle für Informationsvermittlung zur Rückkehrförderung (ZIRF). Hier bekommen Sie länderspezifische Informationsblätter und Antworten auf konkrete Anfragen zur Verfügung gestellt. Melden Sie sich für weitere Informationen bitte in der Ausländerbehörde. Bildquelle: Petra Schmidt / Pixelio.de 47

48 6 Beendigung des Aufenthalts 6.3 Abschiebung Wenn Sie eine Abschiebungsandrohung von der Ausländerbehörde oder vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge erhalten haben und Ihre Rechtsbehelfe keinen Erfolg hatten, sind Sie zur Ausreise aus der Bundesrepublik Deutschland verpflichtet und haben kein Aufenthaltsrecht mehr. Sie erhalten eine Frist, zu der die Ausreise dann erfolgt sein muss. Bildquelle: Janusz Klosowski / Pixelio.de Sollten Sie bei Ihrer Abschiebung Widerstand leisten, kann sich die Ausländerbehörde der Unterstützung der Polizei im Rahmen der Vollzugshilfe bedienen. Die eigentliche Rückführung in Ihr Heimatland erfolgt dann in der Regel unter der Kontrolle der Bundespolizei und durch Linienflugzeuge. Wir empfehlen, dass ein nichtkooperatives oder gewalttätiges Verhalten Ihrerseits unterbleibt. Sie können Ihre Abschiebung dadurch nicht verhindern. Es ist lediglich mit zusätzlichen Anstrengungen für Sie selbst und für die Polizeivollzugsbeamten der Bundespolizei verbunden. Busfahrplan MeiningenSchmalkalden B 48

49 Busfahrplan Meiningen Schmalkalden s Busfahrplan Meiningen Schmalkalden 49

50 Busfahrplan Meiningen ZellaMehlis fahrplan Meiningen Schmalkalden 50

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