Im Haas-Online-Campus 2.0 warten auf Sie (als Teilnehmer der Fernlehrgänge):

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1 Für jeden das Richtige mit dem... Zwei Grundkonzepte Grundsätzlich bieten wir Ihnen zwei Lehrgangskonzepte an, den Nahunterricht (Präsenzlehrgang) oder den Fernunterricht (Fernlehrgang). Vorteile der Präsenzlehrgänge Effizienz durch Tages-Vollzeitlehrgänge Zeitersparnis durch Wohnen vor Ort Volle Konzentration auf das Lernen Diskussion in der Gruppe, Arbeiten in Lerngemeinschaften und das Gefühl: Wir sitzen alle in einem Boot Berufsbegleitende Alternativen ohne nötige Freistellung an Wochenenden Intensive Wissensvermittlung innerhalb eines überschaubaren Zeitrahmens Vorteile der Fernlehrgänge Sie selbst bestimmen, wann Sie lernen Unbezahlter Urlaub/Freistellung ist nicht nötig Sie bleiben in Ihrer gewohnten Umgebung Die Dauer des Studiums wird von Ihnen selbst bestimmt von einigen Monaten bis zu 2 Jahren Sie sparen die Kosten für Fahrt und Unterbringung Ergänzung durch E-Learning Beide Lernkonzepte werden durch unseren Haas-Online-Campus 2.0 ergänzt. Nutzen Sie ihn und die Lehrgänge-Online (LeO) zur Vorbereitung auf bzw. Begleitung der verschiedenen Lehrgänge. Im Haas-Online-Campus 2.0 warten auf Sie (als Teilnehmer der Fernlehrgänge): Die Lehrmaterialien online zur Ansicht Die Lehrgänge-Online (LeO) (LeO-Basic zu Grundlagen und LeO-Klausur in Form von Klausurbesprechungen). Zugänge zu den Steuerrechtsdatenbanken Stotax und Datev Außerdem stehen Ihnen folgende Module zur Verfügung: Online-Tests, z. B. in Form von Multiple-Choice-Fragen Zugang zu den LeO-Intensiv (dem Präsenzunterricht nachempfundene Unterrichtseinheiten), die zusätzlich kostenpflichtig buchbar sind Zahlreiche Möglichkeiten als Teilnehmer untereinander zu kommunizieren, z. B. über das Schwarze Brett Sie werden von Anfang an optimal betreut und zielgerichtet bis zum Abschluss Ihrer Prüfungen begleitet. Sprechen Sie unseren Berater ruhig an, wir helfen Ihnen gerne weiter. Wie auch immer Ihre persönliche Lebenssituation aussieht, bei uns finden Sie Saskia Hartnack Kundenberatung 6

2 ... Baukastenprinzip das passende Konzept zur Vorbereitung auf Ihre Steuerberaterprüfung. Abhängig von Ihren Voraussetzungen, ob Sie beruflich oder privat so eingespannt sind, dass Sie lieber individuell und flexibel lernen, oder Sie eine komprimierte Wissensvermittlung ohne Ablenkungen bevorzugen gemeinsam mit Ihnen erarbeiten wir Ihre individuelle Prüfungsvorbereitung. Fernlehrgang Präsenzlehrgang Beispiele zur Prüfungsvorbereitung Jede Lebenssituation erfordert ein individuell abgestimmtes Lernkonzept. Dafür können Sie aus dem nachfolgend erläuterten Lehrgangsangebot Ihre individuelle Vorbereitung nach dem Baukastenprinzip zusammenstellen. Für einen ersten Anhaltspunkt stellen wir Ihnen vorab schon einmal 3 idealtypische Lehrgangskombinationen vor. Mai Juni Oktober Mär. Mai Sep. Oktober Mär. 1. Für größtmögliche Flexibilität - Grundlage Fernlehrgang begleiteter Fernlehrgang LeOI einzelne FaWo Klausurenfernlehrgang IL schriftliche Prüfung Vorbereitung mdl. Prüfung mündliche Prüfung Juni Oktober Mär. Mai Sep. Oktober Mär. 2. Für maximale Effizienz und Intensität - Grundlage Präsenzlehrgang FaWo Wochenendlehrgang 4-Wochen FaWo Vertiefung Vollzeitlehrgang KL Vorbereitung mdl. Prüfung schriftliche Prüfung mündliche Prüfung Juni Oktober Mär. Mai Sep. Oktober Mär. 3. Für einen hohen Face-to-Face-Anteil bei mangelnder beruflicher Flexibilität - die Mischung FaWo Wochenendlehrgang 4-Wochen FaWo Vertiefung Selbstlernphase ggf. Klausurenfernlehrgang IL Vorbereitung mdl. Prüfung LeOI schriftliche Prüfung mündliche Prüfung LeOI = Lehrgänge-Online Intensiv FaWo = Fachwochen IL = Intensivlehrgänge KL = Klausurenlehrgänge 7

3 Vorbereitung von zu Hause aus Mit... Mit unserem Fernlehrgang bieten wir Ihnen eine umfassende Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung an. Er deckt den gesamten prüfungsrelevanten Stoff einschließlich der Grundlagenkenntnisse im Zivilrecht und der Betriebswirtschaftslehre ab. Im Rahmen des Fernlehrgangs erhalten Sie: 90 Lehrhefte (größtenteils mit schriftlich zu lösenden Fällen, die teilweise zur Korrektur einzusenden sind) 24 größtenteils zur Korrektur einzusendende Klausuren Fachliche Beratung durch Tutoren, die rund um die Uhr für Sie per erreichbar sind Zugang zum Haas-Online-Campus 2.0 alle Lehrhefte online zur Ansicht, Multiple-Choice-Fragen Teilnahme an LeO (Lehrgänge-Online) Live-Unterricht via Internet (24 LeO-Klausur Klausurbesprechungen und 26 LeO-Basic Grundlagen, mit denen Ihnen der Einstieg in das Lehrheft erleichtert wird). 2-tägige Präsenztage (zweimal im Jahr) Vierteljährliches Update über die neuesten steuerlichen Änderungen mittels unseres Aktualisierungsheftes Hinweise auf aktuelles Steuerrecht (H.a.a.S.) Einmal jährliche Gesamtaktualisierung um Ihre Lehrhefte auf den neuesten Stand zu bringen (kostenfrei) Präsenz- und Online-Phasen sind nicht zur Erreichung des Lernziels erforderlich. Je nach Ihrer Persönlichkeit und Lernart können Sie zwischen 2 Varianten unseres inhaltlich identischen, laufend aktualisierten Fernlehrgangs wählen: lwhaas.de/stb-fl Fernlehrgang flexibel Beim flexiblen Fernlehrgang haben Sie (fast) alles selber in der Hand. Sie erhalten die Lehrhefte und Klausuren verteilt auf insgesamt 52 Sendungen, die Sie entweder wöchentlich oder 14-tägig zugesendet bekommen. Sie können somit Ihr eigenes Lerntempo bestimmen. Ein Wechsel des Bezugsrhythmus ist jederzeit kostenfrei möglich. Sie können den Lehrgang sogar bis zu einem Jahr unterbrechen, sollte Ihr Zeitplan mal nicht eingehalten werden können. Den Starttermin können Sie individuell an Ihre Bedürfnisse anpassen, der Einstieg ist jederzeit möglich. Für Ihre eigene Zeitplanung: Sie sollten pro Sendung einen Zeitaufwand von ca Stunden einplanen. Kurz gefasst: Dauer: flexibel, 12 oder 24 Monate Klausuren: 24 Stunden: Hefte: 90 Voraussetzung: Allgemeine Fachkenntnisse Fernlehrgang begleitet Wie der Name begleitet schon sagt, werden Sie von uns durch Ihren Fernlehrgang geführt. Daher hat diese Version des Fernlehrgangs einen festen Plan, nach dem Sie Ihre insgesamt 52 Sendungen erhalten. Der begleitete Fernlehrgang beginnt im Mai jeden Jahres und endet im April des Folgejahres. Durch den festen Beginn ist der Austausch mit Gleichgesinnten im selben Lernstatus ohne weiteres möglich. Der definierte Versandplan sorgt für eine gewisse Disziplin in der Bearbeitung. Kurz gefasst: Dauer: 12 Monate Klausuren: 24 Stunden: Hefte: 90 Voraussetzung: Allgemeine Fachkenntnisse Unsere Fernlehrgänge sind von der ZFU zugelassen (Zulassungsnummern: , ). Somit ist sichergestellt, dass der fachliche und didaktische Standard dem Bildungsziel entspricht. Darüber hinaus garantiert Ihnen das Fernunterrichtsschutzgesetz faire Vertragsbedingungen mit vollem Rücktritts- und Kündigungsrecht sowie gleich bleibenden Studiengebühren. Die ZFU prüft ebenso die Vertragsgestaltung, das Werbeverhalten und die Art der Beratung. 22

4 ... Den FernlehrgängeN Ein Wechsel vom begleiteten Fernlehrgang in den flexiblen Fernlehrgang ist jederzeit gegen eine Verwaltungsgebühr von 100 EUR möglich. Sie haben damit die Möglichkeit, individuell zu entscheiden, welches Ihre optimale Vorbereitung auf Ihre Steuerberaterprüfung ist. Betreuung Die Kommunikation zwischen Schüler (Ihnen) und Lehrer ist das Wichtigste zum erfolgreichen Lernen. Damit Ihnen auch im Rahmen des Fernlehrganges diese Kommunikationsmöglichkeit ausreichend zur Verfügung steht und Sie mit unserer Betreuung den optimalen Lernerfolg erreichen, haben wir für Sie folgende Unterstützung: Studienorganisation: Bei Fragen zur Bearbeitung des Fernunterrichtes, zum organisatorischen Ablauf und für ergänzende Erläuterungen steht Ihnen unser Team (vgl. Ansprechpartner S. 26) zur Verfügung. Tutoren: Zur fachlichen Unterstützung und Beratung haben wir für jeden Fachbereich einen Tutor, der unter anderem auch einen Teil der Einsendeaufgaben korrigiert und für Sie der fachliche Ansprechpartner ist. Die Kommunikation mit den Tutoren erfolgt (mit Ausnahme der Einsendeaufgaben) per . Die einzelnen -Adressen erhalten Sie mit der 1. Lieferung des Fernunterrichtes. Klausurenfernlehrgang Mit dem Klausurenfernlehrgang haben Sie die Möglichkeit Ihr Wissen zu festigen bzw. Ihre Klausurentechnik zu optimieren. Im Zeitraum von März bis August jeden Jahres erhalten Sie von uns 18 Klausuren (6 je Klausurtag ) 2 Update-Hefte H.a.a.S. Bearbeitungshinweise zum Klausurenschreiben Zugriff auf Klausuren und Lösungen im Haas-Online-Campus 2.0 Besprechung der Klausuren mittels LeO-Klausur Kurz gefasst: Dauer: 6 Monate Klausuren: 18 Stunden: 216 lwhaas.de/stb-fl Sie erhalten die Klausuren in 1 2-wöchigem Abstand und senden Ihre Lösung zu festgelegten Terminen (je Klausur ca. 1 2 Wochen Bearbeitungszeit) ein. Einige Tage später erhalten Sie Ihre Lösung von uns korrigiert und mit Hinweisen zur Verbesserung Ihrer Klausurentechnik/-taktik versehen zurück. Alle 18 Klausuren werden zudem per Online-Lehrgang (LeO-Klausur) durch unsere Lehrer besprochen. Carina Zillmann-Ohl Kundenabteilung 23

5 Lehrgangsinformationen Anlagenheft Steuerberater Prüfung 2016

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7 Haas Anlagenheft Inhaltsverzeichnis Seite 1. Mustervertrag Nahunterricht Steuerberater Allgemeine Teilnahmebedingungen Nahunterricht Steuerberater Mustervertrag Fernunterricht Steuerberater Allgemeine Teilnahmebedingungen Fernunterricht Steuerberater Fernlehrgang Steuerberater; Aufbau der Zusendung Auszug: 36 StBerG Hilfsmittel (OR1102V151209)

8 Haas Anlagenheft

9 Haas Anlagenheft 1. Mustervertrag Nahunterricht Steuerberater VERTRAG Die Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KG (Lehrgangsträger) schließt mit Herrn Erike Mustermann Jägerallee Springe (Teilnehmer/Vertragspartner) folgenden Vertrag über die Teilnahme am 15-Wochenlehrgang vom 27. Mai 2016 bis zum 09. September Vertragsgegenstand Mit dem Lehrgang wird das Ziel verfolgt, dem Teilnehmer Kenntnisse zu vermitteln, die für das Bestehen der Steuerberaterprüfung erforderlich sind. Hierfür wird der wesentliche Prüfungsstoff systematisch und intensiv behandelt. Für den Lehrgang werden grundlegende theoretische Kenntnisse des Teilnehmers bereits vorausgesetzt. 2 Vergütung/Fälligkeit (1) Die Unterrichtsgebühr für die Teilnahme am Lehrgang beträgt EUR. (2) Die Gebühr kann in Raten gezahlt werden. In diesem Falle ist die erste Rate in Höhe von EUR mit dem Tage des Lehrgangsbeginns ( ) zu entrichten, die weiteren Raten in Höhe von jeweils EUR sind am und am zu zahlen. Überschreitet der Vertragspartner diese Termine um mehr als fünf Tage, ist automatisch die gesamte noch ausstehende Gebühr sofort zu entrichten. Ab diesem Zeitpunkt werden Verzugszinsen in Höhe von 5 % p.a. auf die offene Gebührenforderung erhoben. 3 Frühbucherbonus (1) Bei Vertragsabschluss bis zum des dem Lehrgang vorangegangenen Jahres erhält der Teilnehmer einen kostenlosen Zugang zum Haas-Online-Campus 2.0. Die Inhalte des Zugangs entsprechen den im Zeitpunkt des jeweiligen Zugriffs online gestellten Inhalten des Fernlehrgangs zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung. (2) Die Zugangsmöglichkeit endet zum des dem Lehrgang folgenden Jahres.

10 Haas Anlagenheft 2. Allgemeine Teilnahmebedingungen Nahunterricht Steuerberater 1 Allgemeines (1) Mit Abschluss des Vertrages verpflichtet sich der Teilnehmer zur Teilnahme am Lehrgang für dessen gesamte Dauer. (2) Die Unterrichtsgebühren sind in voller Höhe auch dann zu entrichten, wenn der Teilnehmer - gleich, ob mit oder ohne sein Verschulden - Unterrichtsstunden versäumt. (3) Durch den Abschluss eines Vertrages über einen Vollzeitlehrgang (18-, 15-, 12-Wochenlehrgang für Steuerberater, berufsbegleitender Wochenendlehrgang und 8-Wochenlehrgang für Steuerfachwirte, Samstaglehrgang Bilanzbuchhalter (IHK), 4-Wochenlehrgang Wirtschaftsprüfer) erhält der Teilnehmer einen Preisnachlass von 5 % auf alle nach dem stattfindenden Intensivlehrgänge, Fachwochen, Steuerberater-Wochenendlehrgänge und das gesamte Online-Angebot, welche er nach Vertragsabschluss beim Lehrgangsträger besucht. Bei Rücktritt vom Vollzeitlehrgang entfällt der Preisnachlass rückwirkend für alle Lehrgänge. Der Preisnachlass ist nicht übertragbar. 2 Rücktritt und Kündigung durch den Vertragspartner (1) Sowohl vor Beginn des Lehrganges (= Rücktritt) als auch nach Beginn des Lehrganges (= Kündigung) kann der Vertragspartner nur aus wichtigem Grunde vom Vertrag zurücktreten. Die Rechte des Vertragspartners aus 323 ff. BGB werden dadurch nicht beschränkt. Ein wichtiger Grund liegt z.b. dann vor, wenn der Teilnehmer für eine in Anbetracht der Lehrgangsdauer nicht unerhebliche Zeit durch einen in seiner Person liegenden Grund ohne sein Verschulden an der Unterrichtsteilnahme gehindert wird. Die Nichtzulassung zur Steuerberaterprüfung sowie die Nichtfreistellung seitens des Arbeitgebers stellen demgegenüber keinen wichtigen Grund dar, weil der Vertragspartner/Teilnehmer sich hierüber vor Vertragsschluss Sicherheit verschaffen kann und muss. Der Rücktritt bzw. die Kündigung ist dem Lehrgangsträger innerhalb von 2 Wochen ab dem Zeitpunkt zu erklären, in dem der Vertragspartner von den maßgeblichen Tatsachen Kenntnis erlangt. Die Erklärung muss schriftlich erfolgen, indem auch der für den Rücktritt bzw. die Kündigung maßgebliche Grund nachvollziehbar mitzuteilen ist. (2) Im Falle des Rücktritts bzw. der Kündigung sind folgende Gebühren zu entrichten: In beiden Fällen eine Verwaltungsgebühr i.h.v. 100 EUR Bei Rücktritt (vor Lehrgangsbeginn) 15 % der gesamten Unterrichtsgebühren Bei Kündigung (nach Lehrgangsbeginn) die bis zum Eintritt der Kündigung angefallenen anteiligen Unterrichtsgebühren zuzüglich 15 % der auf die restliche Lehrgangszeit entfallenden Unterrichtsgebühren. Für die vorab zugesandten Klausuren (nur Intensivlehrgang) insgesamt 400 EUR, ab 2016: 420 EUR. 3 Verstöße gegen die Lehrgangsordnung Grobe Verstöße gegen die allgemeine Lehrgangsordnung, insbesondere ein Verhalten des Teilnehmers, das andere Lehrgangsteilnehmer bei der Verfolgung des Lehrgangszieles nachhaltig stört, berechtigen den Lehrgangsträger und dessen Beauftragte, den betreffenden Teilnehmer von der weiteren Teilnahme am Lehrgang auszuschließen. Eine Rückzahlung bereits gezahlter Gebühren erfolgt nicht. 4 Unterrichtsmaterial (1) Das für den Lehrgang vorgesehene Unterrichtsmaterial in Form von Nahunterrichtsheften, Klausuren und deren Lösungen zu verschiedenen Rechtsgebieten wird dem Teilnehmer ohne gesonderte Berechnung zur Verfügung gestellt. (2) Der Teilnehmer erhält das urheberrechtlich geschützte Unterrichtsmaterial zu Eigentum, verpflichtet sich aber, es nur für seine eigenen Fortbildungszwecke zu verwenden und anderen Personen nicht zugänglich zu machen. (3) Die erforderlichen Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen beschafft sich der Teilnehmer auf seine Kosten selbst. 5 Durchführung des Lehrganges (1) Die Lehrgänge werden als Vollzeitunterricht täglich (auch am Wochenende) durchgeführt. (2) Der Teilnehmer erhält jeweils im Voraus für einen Unterrichtsabschnitt den Unterrichtsplan, aus dem detailliert Unterrichtsort, -raum, -zeiten, Lehrer und Unterrichtsstoff ersichtlich sind. Im Einzelfall erforderliche Änderungen des Unterrichtsplanes bleiben vorbehalten. (3) Ansprüche jeglicher Art wegen Unterrichtsausfalls aus Krankheitsgründen oder wegen sonstiger Verhinderung eines Lehrers stehen dem Vertragspartner/Teilnehmer nicht zu. 6 Haftung Der Lehrgangsträger ist - abgesehen von grobem Verschulden - bezüglich der Haftung für Schäden befreit, die dem Teilnehmer aus Anlass des Besuches des Lehrganges entstehen. 7 Protokoll über die mündliche Prüfung Der Teilnehmer verpflichtet sich, im unmittelbaren Anschluss an seine mündliche Prüfung ein Protokoll über deren Verlauf und Inhalt (vorzugsweise in elektronischer Form) anzufertigen und dieses sodann umgehend dem Lehrgangsträger zu übersenden. Dafür kann der Teilnehmer in die vom Lehrgangsträger vorgehaltenen Protokolle früherer mündlicher Prüfungen Einsicht nehmen, und zwar im Rahmen der Vorbereitungslehrgänge auf die mündliche Prüfung. 8 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen (1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. Dies gilt auch für ein Abweichen von dieser Textformklausel. (2) Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmung(en) dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen erkennt der Vertragspartner an. (Ort, Datum, Unterschrift Vertragspartner) (Springe, Datum, Unterschrift des Lehrgangsträgers) (OR1124V150126)

11 Haas Anlagenheft 3. Mustervertrag Fernunterricht Steuerberater Die Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KG (Lehrgangsträger) schließt mit Herrn Erike Mustermann Jägerallee Springe (Teilnehmer/Vertragspartner) folgenden Vertrag über einen Fernunterricht zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung: (flexibel Beginn jederzeit) 1 Vertragsgegenstand 1) Mit der Teilnahme am Fernlehrgang wird das Ziel verfolgt, dem Teilnehmer zu einer intensiven Fortbildung auf den Gebieten des Steuerwesens, insbesondere zur Vorbereitung auf die Steuerberaterprüfung, zu verhelfen. 2) Die wesentliche steuerrechtliche Prüfungsmaterie wird an Hand von mehr als praktischen Fällen behandelt. Das Fernlehrmaterial besteht aus 52 Sendungen (90 Lehrheften und 24 Klausuren) die dem Vertragspartner nach seiner Wahl (bitte ankreuzen) in 1-wöchigem Abstand oder in 2-wöchigem Abstand oder als Komplettsendung geliefert werden und in sein Eigentum übergehen. Darüber hinaus sind Bestandteil des Fernlehrgangs auch mindestens 50 Lehrgänge-Online (LeO) in Form von LeO-Klausur (Klausurbesprechungen) und LeO-Basic (Grundlagendarstellung) mit Hilfe der Lehrhefte. 2 Vergütung 1) Der Gesamtbetrag der vom Vertragspartner zu entrichtenden Vergütung für die in 1 bezeichneten Leistungen (einschließlich Korrekturen) beträgt EUR. 2) Der Gesamtbetrag ist in monatlichen Teilleistungen entsprechend der Zusendung zu entrichten: 1-wöchig 12 x 162,50 EUR 2-wöchig 24 x 81,25 EUR Komplettsendung 1 x EUR

12 Haas Anlagenheft 4. Allgemeine Teilnahmebedingungen Fernunterricht Steuerberater 1 Vertragsgegenstand (1) Vorbildungsvoraussetzung für die Teilnahme am Fernlehrgang sind grundlegende Kenntnisse des Steuerrechts einschließlich der Buchführung. Soweit der Fernlehrgang dem Teilnehmer zur Vorbereitung auf die Prüfung als Steuerberater dienen soll, ergeben sich die Zulassungsvoraussetzungen zur Prüfung aus den 35 ff. StBerG. (2) Der begleitete Fernlehrgang beginnt im Mai jeden Jahres und endet im April des Folgejahres (siehe beigefügten Versandplan). Die Dauer beträgt 12 Monate. Mit dem Fernlehrgang flexibel kann jederzeit begonnen werden. Die Dauer beträgt bei wöchentlichem Bezug der Sendungen 1 Jahr und bei 14-tägigem zwei Jahre. Der Fernlehrgang muss innerhalb von zwei Jahren bezogen sein. Der Korrekturanspruch erlischt nach Ablauf von 2 Jahren ab Zusendung der 5. Sendung des Fernlehrganges. (3) In Bezug auf die Zusammensetzung der Lehrhefte bleiben Änderungen vorbehalten. Ca. 45 Lehrhefte enthalten Arbeiten mit praktischen Fällen, die der Teilnehmer hauptsächlich unter Heranziehung der Gesetze durcharbeiten, schriftlich lösen und an den Lehrgangsträger einsenden soll. Die eingesandten Arbeiten werden innerhalb angemessener Zeit sorgfältig korrigiert, beurteilt und mit denjenigen Anleitungen versehen, die der Teilnehmer erkennbar benötigt. Zur Gewährleistung und zur Überwachung des Lernerfolges steht der Lehrgangsträger dem Teilnehmer für fachliche Fragen durch Tutoren per oder erforderlichenfalls auch in Form einer mündlichen Besprechung (nach Terminabsprache) am Sitz des Lehrgangsträgers zur Verfügung. Gebühren seitens des Lehrgangsträgers fallen insoweit nicht an. Daneben kann der Teilnehmer unsere Hotline für telefonische Rückfragen zur Organisation und Abwicklung nutzen. Außer den üblichen Telekommunikationsgebühren entstehen insoweit keine Kosten. (4) Bestandteil des Fernunterrichts sind mindestens 50 Lehrgänge-Online (LeO), in Form von LeO-Klausur (Klausurbesprechungen) und LeO-Basic (Grundlagendarstellungen) mithilfe der Lehrhefte. Die vom Lehrgangsträger darüber hinaus angebotenen LeO-Intensiv (Lehrgänge-Online-Intensiv) sind nicht Bestandteil dieses Vertrages und können nur gegen zusätzliche Vergütung gebucht werden. (5) Der Fernlehrgang ist von der staatlichen Zentralstelle für Fernunterricht (ZFU), Köln, Peter-Welter-Platz 2, unter der Zulassungsnummer zugelassen. 2 Zahlungsbedingungen (1) In der vereinbarten Vergütung i.h.v EUR sind keine Kosten für Gesetzestexte und Verwaltungsanweisungen enthalten, die sich der Teilnehmer selbst beschaffen muss und deren Umfang sich aus den in der Gliederung des Fernlehrgangs genannten Rechtsgebieten ergibt. Ferner trägt der Teilnehmer die Kosten für die Übersendung seiner schriftlichen Arbeiten an den Lehrgangsträger selbst. Die Kosten für die Übersendung der Fernlehrgangsmaterialien an den Teilnehmer innerhalb der Europäischen Union trägt der Lehrgangsträger. Soweit die Zusendung in das außereuropäische Ausland erfolgt, trägt die Kosten und sonstigen Aufwendungen (z.b. Zoll) der Vertragspartner selbst. Bei Rückfragen des Teilnehmers und den Lehrgängen-Online entstehen außer den üblichen Porti oder Telekommunikationskosten keine Gebühren. (2) Die Vergütung bei dem begleiteten Fernlehrgang ist in 12 Teilleistungen zu entrichten, jeweils für einen Zeitabschnitt von einem Monat, beginnend mit Erhalt der 1. Sendung. Bei dem flexiblen Fernlehrgang richtet sich die Teilleistung nach dem Bezugsrhythmus und ist somit in 12 bzw. 24 Monatsraten zu entrichten. (3) Gerät der Vertragspartner mit 2 aufeinanderfolgenden Teilleistungen in Verzug und gleicht er den Rückstand nicht innerhalb von 10 Tagen seit Mahnung aus, wird die gesamte rückständige Vergütung in einem Betrag fällig, und zwar auch dann, wenn der Lehrgangsträger mit Rücksicht auf den Zahlungsverzug die Auslieferung der Lehrhefte vorerst eingestellt hat. 3 Kündigung (1) Der Vertragspartner kann diesen Vertrag ohne Angabe von Gründen jederzeit mit einer Frist von 4 Wochen zum Monatsende kündigen, die Mindestvertragslaufzeit beträgt also 4 Wochen. (2) Die Kündigung bedarf der Textform. (3) Das Recht beider Vertragsteile, den Vertrag aus wichtigem Grunde zu kündigen, bleibt unberührt. (4) Im Falle der Kündigung hat der Vertragspartner die Vergütung für die während der Laufzeit des Vertrages gelieferten Lehrhefte mit je 30 EUR zu zahlen. Hierauf werden die bereits bezahlten Raten angerechnet. 4 Protokoll über die mündliche Prüfung Der Teilnehmer verpflichtet sich, im unmittelbaren Anschluss an seine mündliche Prüfung ein Protokoll über deren Verlauf und Inhalt (vorzugsweise in elektronischer Form) anzufertigen und dieses sodann umgehend dem Lehrgangsträger zu übersenden. 5 Wirksamkeit der Vertragsbestimmungen (1) Nebenabreden, Änderungen und Ergänzungen des Vertrages sind nur wirksam, wenn sie schriftlich vereinbart werden. (2) Durch etwaige Ungültigkeit einer oder mehrerer Bestimmungen dieses Vertrages wird die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen - soweit das FernUSG nicht entgegensteht - nicht berührt. Die Allgemeinen Teilnahmebedingungen erkennt der Vertragspartner an. (Ort, Datum, Unterschrift Vertragspartner) Widerrufsbelehrung: Widerrufsrecht des Vertragspartners Sie haben das Recht, binnen 14 Tagen ohne Angabe von Gründen diesen Vertrag zu widerrufen. Die Widerrufsfrist beträgt 14 Tage ab dem Zugang, an dem Sie oder ein von Ihnen benannter Dritter, der nicht der Beförderer ist, das erste Fernlehrmaterial in Besitz genommen haben bzw. hat. Um Ihr Widerrufsrecht auszuüben, müssen Sie uns Lehrgangswerk Haas GmbH & Co. KG, Jägerallee 26, Springe, Telefonnummer: 05041/94240; Telefaxnummer: 05041/942456; info@lwhaas.de mittels einer eindeutigen Erklärung (z.b. ein mit Post versandter Brief, Telefax oder ) über Ihren Entschluss, diesen Vertrag zu widerrufen, informieren. Ein wirksames Widerrufs-Muster-Schreiben finden Sie im BGBl. I 2013, Nr. 58, S (3665). Zur Wahrung der Widerrufsfrist reicht es aus, dass Sie die Mitteilung über die Ausübung des Widerrufsrechts vor Ablauf der Widerrufsfrist absenden. Widerrufsfolgen Wenn Sie diesen Vertrag widerrufen, haben wir Ihnen alle Zahlungen, die wir von Ihnen erhalten haben, einschließlich der Lieferkosten (mit Ausnahme der zusätzlichen Kosten, die sich daraus ergeben, dass Sie eine andere Art der Lieferung als die von uns angebotene, günstigste Standardlieferung gewählt haben), unverzüglich und spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag zurückzuzahlen, an dem die Mitteilung über Ihren Widerruf dieses Vertrags bei uns eingegangen ist. Für diese Rückzahlung verwenden wir dasselbe Zahlungsmittel, das Sie bei der ursprünglichen Transaktion eingesetzt haben, es sei denn, mit Ihnen wurde ausdrücklich etwas anderes vereinbart; in keinem Fall werden Ihnen wegen dieser Rückzahlung Entgelte berechnet. Wir können die Rückzahlung verweigern, bis wir das Fernlehrmaterial wieder zurückerhalten haben oder bis Sie den Nachweis erbracht haben, dass Sie das Fernlehrmaterial zurückgesandt haben, je nachdem, welches der frühere Zeitpunkt ist. Sie haben das Fernlehrmaterial unverzüglich und in jedem Fall spätestens binnen vierzehn Tagen ab dem Tag, an dem Sie uns über den Widerruf dieses Vertrags unterrichten, an uns zurückzusenden oder zu übergeben. Die Frist ist gewahrt, wenn Sie das Fernlehrmaterial vor Ablauf der Frist von vierzehn Tagen absenden. Sie tragen die unmittelbaren Kosten der Rücksendung des Fernlehrmaterials. Sie müssen für einen etwaigen Wertverlust des Fernlehrmaterials nur aufkommen, wenn dieser Wertverlust auf einen zur Prüfung der Beschaffenheit, Eigenschaften und Funktionsweise des Fernlehrmaterials nicht notwendigen Umgang mit Ihnen zurückzuführen ist. Der Vertragspartner bestätigt, dass er ausdrücklich auf sein gesetzliches Widerrufsrecht hingewiesen worden ist. (Ort, Datum, Unterschrift Vertragspartner) (Springe, Datum, Unterschrift des Lehrgangsträgers) (OR1253V150213)

13 Haas Anlagenheft 5. Fernlehrgang Steuerberater; Aufbau der Zusendung

14 Haas Anlagenheft

15 Haas Anlagenheft

16 Haas Anlagenheft

17 Haas Anlagenheft 6. Auszug: 36 StBerG Gesetzesstand: Vom 04. November 1975 (BGBl. I 1975, S. 2735) Amtl. Gliederungsnummer: Zuletzt geändert durch: Gesetz zur Änderung des Prozesskostenhilfe- und Beratungshilferechts vom 31. August 2013 (BGBl I 2013, S. 3533)... Zweiter Abschnitt - Voraussetzungen für die Berufsausübung Erster Unterschnitt - Persönliche Voraussetzungen Voraussetzungen für die Zulassung zur Prüfung (1) 1 Die Zulassung zur Steuerberaterprüfung setzt voraus, dass der Bewerber, 1. ein wirtschaftswissenschaftliches oder rechtswissenschaftliches Hochschulstudium oder ein anderes Hochschulstudium mit wirtschaftswissenschaftlicher Fachrichtung erfolgreich abgeschlossen hat und 2. danach praktisch tätig gewesen ist. 2 Die praktische Tätigkeit muss über einen Zeitraum von mindestens drei Jahren ausgeübt worden sein, wenn die Regelstudienzeit des Hochschulstudiums nach Satz 1 Nr. 1 weniger als vier Jahre beträgt, sonst über einen Zeitraum von mindestens zwei Jahren. 3 Wurde in einem Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein erster berufsqualifizierender Abschluss und in einem, einen solchen ersten Abschluss voraussetzenden, weiteren Hochschulstudium nach Satz 1 Nr. 1 ein weiterer berufsqualifizierender Abschluss erworben, werden die Regelstudienzeiten beider Studiengänge zusammengerechnet; Zeiten der praktischen Tätigkeit werden berücksichtigt, soweit sie nach dem Erwerb des ersten berufsqualifizierenden Abschlusses liegen. (2) Ein Bewerber ist zur Steuerberaterprüfung auch zuzulassen, wenn er 1. eine Abschlussprüfung in einem kaufmännischen Ausbildungsberuf bestanden hat oder eine andere gleichwertige Vorbildung besitzt und nach Abschluss der Ausbildung zehn Jahre oder im Falle der erfolgreich abgelegten Prüfung zum geprüften Bilanzbuchhalter oder Steuerfachwirt sieben Jahre praktisch tätig gewesen ist oder 2. der Finanzverwaltung als Beamter des gehobenen Dienstes oder als vergleichbarer Angestellter angehört oder angehört hat und bei ihr mindestens sieben Jahre als Sachbearbeiter oder in mindestens gleichwertiger Stellung praktisch tätig gewesen ist. (3) Die in den Absätzen 1 und 2 geforderte praktische Tätigkeit muss sich in einem Umfang von mindestens 16 Wochenstunden auf das Gebiet der von den Bundes- oder Landesfinanzbehörden verwalteten Steuern erstrecken. (4) 1 Nachweise über das Vorliegen der in den Absätzen 1 bis 3 genannten Voraussetzungen sind nach Maßgabe der Bestimmungen des amtlichen Vordrucks zu erbringen, der gemäß 158 Nr. 1 Buchstabe a eingeführt worden ist. 2 Der Bewerber hat diese Unterlagen seinem Antrag auf Zulassung zur Prüfung beizufügen.

18 Haas Anlagenheft 7. Hilfsmittel 1) 18-, 15- bzw. 12-Wochenlehrgang, Fernlehrgang, Klausurenfernlehrgang, Intensivlehrgang, Klausurenlehrgang, Vorbereitung auf den steuerrechtlichen Teil der mündlichen Steuerberaterprüfung Für den schriftlichen Teil der Steuerberaterprüfung 2016 werden als Hilfsmittel Textausgaben (Loseblatt- Sammlung oder gebunden) beliebiger Verlage zugelassen. Mindestens benötigt werden die Texte folgender Gesetze einschließlich ggf. hierzu erlassener Durchführungsverordnungen und Richtlinien sowie Erlasse: UStG; AO, VwZG, FGO; ErbStG, BewG; GrEStG, GrStG. EStG, KStG, GewStG; UmwG, UmwStG; InvZulG; AStG. BGB, HGB, AktG, GmbHG; StBerG. Es liegt in der Verantwortung der Bewerber, dafür Sorge zu tragen, dass ihnen neben dem aktuellen Rechtsstand des Prüfungsjahres 2016 die vorgenannten Vorschriften auch in der für das Kalenderjahr 2015 geltenden Fassung zur Verfügung stehen. Sofern bei der Lösung einzelner Aufgaben ein anderer Rechtsstand maßgeblich ist, werden die entsprechenden Rechtsvorschriften dem Aufgabentext als Anlage beigefügt. Die Textausgaben dürfen weitere Gesetzestexte, Verwaltungsanweisungen der Finanzbehörden, Leitsatzzusammenstellungen, Fußnoten und Stichwortverzeichnisse enthalten. Fachkommentare sind ausdrücklich nicht zugelassen. Die jeweiligen Textausgaben sind von den Bewerbern selbst zu beschaffen und zur Prüfung mitzubringen. Sie dürfen außer Unterstreichungen, Markierungen und Hilfen zum schnelleren Auffinden der Vorschriften (sog. Griffregister) keine weiteren Anmerkungen oder Eintragungen enthalten. Die Griffregister dürfen Stichworte aus der Überschrift und Paragraphen enthalten. Eine weitere Beschriftung ist nicht zulässig. Den Prüfungsanwärtern wird ausdrücklich empfohlen, diese Textausgaben bereits in den Lehrgängen zu verwenden und bis zur Prüfung nachzusortieren (Austauschblätter vorsorglich aufbewahren). 2) Fachwochen und Einsteigerlehrgänge 1 UStG: UStG, UStDV, UStAE inkl. jeweiliger Erlasse; AO, BGB, HGB EStG: EStG, EStDV, EStR, EStH, LStR, LStH inkl. jeweiliger Erlasse; BewG, AO, UStG, BGB BilStR: EStG, EStDV, EStR, EStH inkl. jeweiliger Erlasse; BewG, BGB, AO, UStG; HGB, AktG, GmbHG KStG: EStG, KStG, GewStG (jeweils mit DV und Richtlinien); UmwG, UmwStG inkl. jeweiliger Erlasse, KapErhStG; HGB, AktG, GmbHG, AO Besteuerung der PersG: EStG, EStDV, EStR, EStH inkl. jeweiliger Erlasse; HGB, BGB, AO Verfahrensrecht (AO/FGO): AO, EGAO, AEAO inkl. jeweiliger Erlasse, Nebengesetze, FGO; GG, BGB BewG/ErbStG: Gesetze nebst DV, Richtlinien und Anwendungserlasse 1 Sie können beliebige Textausgaben benutzen (OR1109V151104)

19 Haas Anlagenheft UmwR: UmwG, UmwStG inkl. jeweiliger Erlasse, EStG, EStDV, EStR, KStG, KStR, KapErhStG, HGB, AktG, GmbHG, AO Intern. Steuerrecht: EStG, EStDV, EStR, EStH, KStG inkl. jeweiliger Erlasse, AStG 3) Ergänzungslehrgang Zivilrecht BGB, HGB, AktG, GmbHG, UmwG, Steuergesetze 4) Mündliche Prüfung (Berufsrecht; HGB/BGB) StBerG mit DV und Berufsordnung; BGB, HGB, AktG, GmbHG, UmwG (OR1109V151104)

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