LEIPZIG HAUPTBAHNHOF OSTSEITE
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- Reiner Kolbe
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1 LEIPZIG HAUPTBAHNHOF OSTSEITE NICHTOFFENER EINLADUNGSWETTBEWERB NACH RPW 2013 RÜCKFRAGENKOLLOQUIUM
2 Das Rückfragenkolloquium wurde am 24. Juni 2015 in der Zeit von 14:00 bis 17:00 Uhr im Raum 495 des Neuen Rathauses Leipzig, Martin-Luther-Ring 4-6, Leipzig durchgeführt. 1.0 ANWESENDE 1.1 PREISGERICHT Prof. Hilde Barz-Malfatti Danny Berger Heike Brandhorst Jochem Lunebach Christian Schneider Dr. Ingo Seidemann 1.2 SACHVERSTÄNDIGE Dr. Bernd Essig Torben Heinemann Dr. Georg Jarzombek Jörg Koenigsdorff Arndt Kübler Wilfried Lenke Johann Simowitsch 1.3 WEITERE TEILNEHMER Henning Schubert Bärbel Winter 1.4 VERFAHRENSBETREUUNG Prof. Matthias Grunwald Andreas Kaufmann Freddy Köhler Bauhaus-Universität Weimar i. V. für Jeannette Winter, DB Station&Service AG, Leipzig Projektentwicklung, DB Station&Service AG, Berlin Leiter Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig H-Hotels AG Deutschland, Bad Arolsen S&G Development, Leipzig Scholze-Lava Consulting GmbH, Leinfelden-Echterdingen Verkehrs- und Tiefbauamt, Stadt Leipzig BJP Ingenieure, Leipzig Zimmermann & Becker GmbH, Leipzig S&G Development, Leipzig Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig Amt für Umweltschutz, Stadt Leipzig S&G Development, Leipzig Stadtplanungsamt, Stadt Leipzig G&G, Leipzig Büro Kaufmann, Leipzig G&G, Leipzig 1.5 WETTBEWERBSTEILNEHMER Die teilnehmenden Architekturbüros sind vollständig vertreten: Aukett + Heese Architekten Generalplaner, Berlin Axthelm Rolvien GmbH & Co.KG, Potsdam bhss architekten, Leipzig Gerber Architekten GmbH, Dortmund Gernot Schulz Architektur GmbH, Köln Hartmann & Helm Planungsgesellschaft mbh, Weimar Kühnl + Schmidt Architekten AG, Leipzig léonwohlhage Gesellschaft von Architekten mbh, Berlin Thomas Müller Ivan Reimann Gesellschaft von Architekten mbh, Berlin Porr Design & Engineering GmbH, Wien RKW GmbH & Co. KG, Leipzig Schulz & Schulz Architekten GmbH, Leipzig Störmer Murphy and Partners GbR, Hamburg GRUNWALD & GRUNWALD BÜRO KAUFMANN 2
3 2.0 BEANTWORTUNG DER RÜCKFRAGEN Bis zum 22. Juni 2015 wurden schriftliche Rückfragen zur Auslobung angenommen. Im Folgenden werden die schriftlichen sowie die im Kolloquium angeführten Rückfragen beantwortet, die zum Bestandteil der Auslobung werden. 2.1 FRAGEN ZUM TEIL A DER AUSLOBUNG Frage 1: Es wird die Hinzuziehung eines TGA-Planers empfohlen. Dieses ist sinnvoll, richtig und üblich. Wir bitten jedoch darum, dass im Falle eines Erfolges auch den beteiligten Fachplanern des Preisträgerteams (vgl. 11.0, letzter Absatz) zumindest ein Last Call für weitere Planungsleistungen zugesichert wird. Die Beauftragung des beteiligten TGA-Planers kann von Seiten des Auslobers nicht zugesichert werden. Es wird vereinbart, dass den Wettbewerbsteilnehmern die Baubeschreibung für das Hotel zur Verfügung gestellt wird, in der der Haustechnikstandard festgelegt ist. Frage 2: Die Auslobung umfasst zahlreiche Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben, die von den Teilnehmern zu beachten und nachzuweisen sind. Führt eine Nichtbeachtung von Planungsvorgaben zu einem prinzipiellen Ausschluss der Arbeit? Nein. Für die Beurteilung der Arbeit gelten die in Kap. 9.0 dargestellten Beurteilungskriterien. Das Preisgericht behält sich vor, die Beurteilungskriterien zu wichten. 2.2 FRAGEN ZUM TEIL B DER AUSLOBUNG Frage 3: Ist das beschriebene Erschließungskonzept für das Hotel und das Busterminal/Parkhaus als Vorschlag zu verstehen oder zwingend einzuhalten? Sind alternative Lösungsansätze zur äußeren Erschließung gewünscht? Kann der Kurzzeithaltebereich für das Midclass-Hotel nicht im öffentlichen Raum vor dem Hotel vorgesehen werden? Die äußere Erschließung des Hotels und des Busterminals/Parkhauses hat der Auslober im Vorfeld des Wettbewerbs mit dem Verkehrs- und Tiefbauamt der Stadt Leipzig und den Betreibern von Hotel, Parkhaus und Busterminal intensiv abgestimmt. Grundlage waren umfangreiche verkehrsplanerische Untersuchungen, Variantendiskussionen und Prognoseberechnungen. Daher ist das dargestellte Erschließungskonzept als Vorgabe zu verstehen. Es wird vereinbart, dass den Teilnehmern die Schemaskizze zur Hotelvorfahrt des Midclass-Hotels als Anlage zur Verfügung gestellt wird. Der Kurzzeithaltebereich für Gäste und Besucher des Midclass-Hotels ist auf dem privaten Grundstück unterzubringen, die Zu- und Abfahrt erfolgt nur über die Sachsenseite. Ein möglicher Kurzzeithaltebereich für Gäste und Besucher des Budget-Hotels ist auf dem privaten Grundstück zwischen Busterminal und Hotelgebäude unterzubringen, die Zu- und Abfahrt erfolgt nur über die Sachsenseite. Frage 4: In welcher Frequenz wird die vor dem privaten Grundstück angeordnete Regionalbus-Haltestelle angefahren? Die Regionalbus-Haltestelle wird nur als Ausstieg genutzt und wird von Montag bis Freitag ca. 18 mal am Tag (ca. 2 pro Stunde) angefahren. GRUNWALD & GRUNWALD BÜRO KAUFMANN 3
4 Frage 5: Die in der Anlage (Raumprogramm Hotel) gewünschten Gemeinschaftsflächen widersprechen der Forderung, eine spätere Realteilung zu ermöglichen. Inwieweit muss diese nachgewiesen werden? Ein Nachweis der Realteilung ist im Rahmen des Wettbewerbs nicht erforderlich. Die Nutzung von Gemeinschaftsflächen wie Anlieferung, Lagerflächen oder ein gemeinsamer Innenhof soll über Dienstbarkeiten rechtlich gesichert werden. Die Zuordnung der Gemeinschaftsflächen (z. B. Personalraum, Hausmeister etc.) zu dem jeweiligen Hotelteil geht aus dem Raumprogramm hervor. Frage 6: Der Auslober wünscht eine Realteilung der beiden Hotelbereiche und benennt Ausnahmen. Frage: Dürfen Rettungswege realteilungsübergreifend geführt werden? Ja. Frage 7: Sollen die beiden Teilinvestments (Hotel/Hotel und Busterminal/Parkhaus) auch zwingend für die TGA eine Realteilung, d. h. eigenständige Erschließungen und Technikzentralen, erhalten? Ja, die TGA ist so zu konzipieren, dass die Teilinvestments unabhängig voneinander funktionieren und separat betrieben werden können. Frage 8: Bei den von beiden Hotels gemeinschaftlich genutzten Bereiche geht im Raumprogramm nicht klar hervor, wie die Flächenvorgaben zu verstehen sind: Sind die Flächenangaben der jeweiligen Raumprogramme zu addieren oder verschneiden sich diese? (Beispiel: Anlieferung Midclass 40 m², Anlieferung Budget 50 m²: Bedeutet das zusammen 90 m² oder 50 m²? Gleichermaßen gilt die Frage für die Bereiche Hausmeister, Umkleiden Housekeeping, Personalumkleiden, Personal WC/ -Küche, Personalaufenthaltsraum). Wir bitten um Klärung. In den Raumprogrammen der beiden Hotels ist jeweils vermerkt, in welchem Hotel die gemeinschaftlichen Flächen nachgewiesen werden sollen. Für die Anlieferung bedeutet dies beispielsweise, dass neben der Fläche für das Anlieferfahrzeug im Midclass-Hotel 40 m 2 Fläche für Anlieferung/Logistik nachgewiesen werden müssen. Für das Budget-Hotel sind keine Flächen nachzuweisen. Die Anlieferung einschließlich der Fläche für das Anlieferfahrzeug wird gemeinschaftlich von beiden Hotels genutzt. Frage 9: Wie sind die genannten Räume flächenmäßig/funktional aufzuteilen? Sind ein Archiv, und je ein Büro und Backoffice mit 25 m 2 gefordert (Gemeinschaftsfläche Midclass- und Budget-Hotel)? Können die Büros und Backoffices ggfs. zu großen Räumen zusammengefasst werden, oder ist eine räumliche Trennung gewünscht? Im Midclass-Hotel sind fünf Räume für Büro- /Backoffice- oder Archivnutzung mit jeweils 25 m 2 zu planen. Hiervon wir eine Büroeinheit als Gemeinschaftsfläche vom Budget-Hotel genutzt. Im Budget-Hotel ist lediglich ein Backoffice mit 25 m 2 zu erforderlich. Die Anordnung der Räume ist entwurfsabhängig. GRUNWALD & GRUNWALD BÜRO KAUFMANN 4
5 Frage 10: Können zur Produktionsküche nähere Informationen bezüglich der benötigten Geräte und Abläufe gegeben werden? In der Baubeschreibung für die beiden Hotels sind weitere Informationen zu den Produktionsküchen zu finden. Es wird vereinbart, den Teilnehmern die Baubeschreibungen zur Verfügung zu stellen. Frage 11: Welche unterschiedlichen Anforderungen in Bezug auf Nutzung und Möblierung werden in dem Fall an den Boardroom und das Convention-Office im Vergleich zu den Besprechungsräumen gestellt? Soll der Boardroom über eine Tür in Verbindung mit einem Besprechungsraum oder dem Vorbereitungsraum stehen (Unter Hinweise/ Bemerkungen "In Verbindung mit einem Zimmer")? Die Antwort zur Frage wird nachgereicht. Frage 12: Es sind insgesamt 95 m 2 Trockenlager zu planen, die ggfs. vollständig im Untergeschoss untergebracht werden dürfen. Ist es richtig, dass diese Lagerflächen ausschließlich für das Midclass-Hotel zu planen sind? Für das Midclass-Hotel sind 50 m 2 für das Trockenlager zu planen (siehe Anlage Raumprogramm, Punkt 1.2.8), die auch vollständig im Untergeschoss untergebracht werden können. Frage 13: Sind die 400 m² Bürofläche, die getrennt vom Hotel genutzt wird, ausdrücklich gewünscht? Ja. Diese Bürofläche soll vom Auslober selbst genutzt werden. Die Erschließung soll getrennt vom Hotelbereich organisiert werden. Eine detaillierte Durcharbeitung ist nicht erforderlich. Frage 14: Es sind Mustergrundrisse des Midclass- und Budget-Hotels beigestellt. Sind deren Proportionen und Möblierung bindend oder als Vorschlag zu verstehen? Zwischen Midclass- und Budget-Hotel-Grundriss besteht ein Achslängenunterschied von 20 cm. Inwiefern sind die Achsmaße Vorgabe? Die Mustergrundrisse dienen der Orientierung und sind als Vorschlag zu versehen. Vorgabe sind die Raumgrößen, nicht die Achsmaße. Frage 15: Wird für die Regenwasserableitung eine Abflussmengenbegrenzung seitens der Kommunalen Wasserwerke Leipzig vorgesehen? Wenn ja wie hoch ist die maximale Einleitmenge? Konkrete Aussagen zur maximalen Einleitmenge von Niederschlagswasser liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt noch nicht vor. GRUNWALD & GRUNWALD BÜRO KAUFMANN 5
6 Frage 16: Soll für die Hotelnutzung ggf. eine Sprinkleranlage auch dann planerisch berücksichtigt werden, wenn diese baurechtlich nicht erforderlich ist? Nein. Frage 17: In der Übersicht der Rahmenbedingungen und Planungsvorgaben (Seite 29 der Auslobung) wird die mögliche Teilunterkellerung Hotel mit max. 800m² BGF dargestellt. In der Annahme, dass die von uns geplante Gründungssohle über dem Bemessungsgrundwasserstand von 107,5 m über NN liegen wird, dürfen wir die Unterkellerung in einer anderen Stelle planen? Oder darf diese nur in der dargestellten Stelle geplant werden? Die Unterkellerung darf aus wirtschaftlicher Sicht nur im markierten Bereich geplant werden, da an dieser Stelle der tragfähige Baugrund im Gegensatz zum restlichen Plangebiet weitaus tiefer liegt und somit eine Erdaushub ohnehin erforderlich werden wird. 2.3 FRAGEN ZUM TEIL C DER AUSLOBUNG Frage 18: Ist das für die geforderte Außenraumperspektive Brandenburgerstraße / Bahnhofsvorplatz beigestellte Foto zwingend zu verwenden oder kann ein eigenes Bild mit dem gleichen Blickwinkel aufgenommen werden? Werden evtl. zusätzliche Darstellungen / Zeichnungen, die nicht im Teil C gefordert sind, abgeklebt? Es wird vereinbart, dass das zur Verfügung gestellte Foto für die Außenraumperspektiv nicht zwingend zu verwenden ist. Die Teilnehmer haben die Möglichkeit, ein eigenes Foto zu verwenden. Dabei ist zu beachten, dass der Standort und die Aughöhe gleich sind. Zusätzliche Darstellungen / Zeichnungen die nicht als Wettbewerbsleistung gefordert sind (siehe Teil A, Kapitel 8 Wettbewerbsleistungen), werden abgeklebt. Frage 19: Muss die Anordnung der Inhalte der Pläne befolgt werden? Es wird vereinbart, dass auf dem Plan 1 die vorgegebenen Inhalte (genordeter Lageplan, Außenperspektive vom Georgiring, Erläuterungen/Konzeptskizzen) dargestellt werden sollen. Die Anordnung der Planinhalte auf den Plänen 2 bis 4 ist den Büros freigestellt. 2.4 FRAGEN ZUM TEIL D DER AUSLOBUNG Frage 20: Wir bitten den Auslober, ein 3D-Modell des unmittelbaren Umfeldes und insbesondere des Bahnhofs bereitzustellen. Kann ein Foto des Umgebungsmodells bereitgestellt werden? Ein einfaches 3D-Modell ohne Geländehöhen wird den Büros als dwg-datei zur Verfügung gestellt. Die Büros erhalten ferner ein Foto des Umgebungsmodells. GRUNWALD & GRUNWALD BÜRO KAUFMANN 6
7 Frage 21: Die Fläche zur Neugestaltung des öffentlichen Raums enthält eine kleine gekreuzte Fläche, die vermutlich die bestehenden überdachten Fahrradstellplätze darstellt und welche zu entfernen und neu zu planen sind? Die gekreuzte Fläche stellt die bestehenden überdachten Fahrradstellplätze dar. Eine Anforderung an die Teilnehmenden, wiederum überdachte Fahrradstellplätze vorzusehen, besteht nicht. 2.5 ERGÄNZENDE UNTERLAGEN ZUR AUSLOBUNG TEIL D Mit der Beantwortung der Rückfragen werden den Teilnehmern folgende Unterlagen übergeben: Präsentation Rückfragenkolloquium, inklusive Prinzipskizze Hotelvorfahrt Präsentation Belüftung Busterminal Erläuterungen zu den DGNB-Nachhaltigkeitskriterien Baubeschreibung für das Midclass-Hotel Baubeschreibung für das Budget-Hotel dwg-datei des 3D-Umgebungsmodells Foto des Umgebungsmodells Leipzig, den Matthias Grunwald / Andreas Kaufmann GRUNWALD & GRUNWALD BÜRO KAUFMANN 7
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