Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband. Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
|
|
- Falko Müller
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
2
3 Rheinischer Gemeindeunfallversicherungsverband Arbeitssicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen
4 Vorwort Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, der Rheinische GUVV ist zuständiger Unfallversicherungsträger für Personen, die wie Sie bei der Schaffung öffentlich geförderten Wohnraums im Rahmen der Selbsthilfe tätig sind. Der gesetzliche Unfallversicherungsschutz ist beitragsfrei für Bauherrinnen und Bauherrn und gilt auch für Verwandte und Freunde, die auf Ihrer Baustelle Bauarbeiten durchführen. Hierzu zählen ebenfalls vorbereitende und abschließende Arbeiten von baulichen Anlagen. Damit Sie einen Überblick erhalten, in welchen Fällen Sie bei uns versichert sind, welche rechtlichen Pflichten Sie als Bauherr* tragen und welche Leistungen der Rheinische GUVV im Falle eines Arbeitsunfalls trägt, wurde ein Merkblatt für private Bauherren entwickelt. Dieses ist im Anhang dieser Broschüre enthalten. Als Bauherr sind Sie im Sinne des Gesetzes Unternehmer und damit für die Sicherheit auf Ihrer Baustelle verantwortlich auch dafür, dass die geltenden Unfallverhütungsvorschriften von Ihren Helfern wie z.b. Verwandten und Freunden eingehalten werden. Die Bestimmungen der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten gelten für alle üblichen Arbeiten des Bauhaupt- und Baunebengewerbes. Diese Arbeiten müssen von fachlich geeigneten Vorgesetzten geleitet und von Aufsichtsführenden beaufsichtigt werden. Die Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten GUV-V C 22 können Sie kostenfrei beim Rheinischen GUVV unter der Internetadresse bestellen. Die vorliegende Broschüre gibt anschauliche, praxisorientierte Hilfestellung und verschafft Ihnen einen ersten Überblick, welche Maßnahmen erforderlich sind, um Unfallgefahren auf Baustellen zu vermeiden. Bitte nehmen Sie sich Zeit um die Baubroschüre zu lesen. Dies könnte lebensrettend sein! Durch Ihre Vorbildfunktion und aktive Mithilfe leisten Sie einen entscheidenden Beitrag zur Reduzierung des Unfallgeschehens auf Baustellen. Für Ihr Bauvorhaben wünscht der Rheinische GUVV unfallfreie Bauarbeiten. Gabriele Pappai Dr. Monika Broy Walter A. Dohmen Geschäftsführerin Präventionsleiterin Aufsichtsperson
5 Inhaltsverzeichnis Seite 01 Baustelleneinrichtungsplan 4 02 Erste Hilfe auf Baustellen 5 03 Erdarbeiten 7 04 Leitern und Tritte 9 05 Absturzsicherungen Gerüste Gefahrstoffe 15 Unfall- und Gesundheitsgefahren vermeiden 15 Sanierung im Altbestand Elektrische Anlagen und Betriebsmittel Maschinen und Geräte Persönliche Schutzausrüstung Handlungshilfe Sicherheit auf Kleinbaustellen 27 Anhang: Merkblatt für private Bauherren 29 Zur besseren Lesbarkeit wird in dieser Broschüre immer nur eine Geschlechtsform verwendet. Dies bezieht jedoch das jeweils andere Geschlecht mit ein. 3
6 01 Der Baustelleneinrichtungsplan Vor Beginn der Bauarbeiten ist für Ihre Baustelle ein Baustelleneinrichtungsplan zu erstellen. Auf diesem Plan sollten die Flächen für Maschinen und Geräte (z.b. Kran, Kreissäge, Gasflaschen) und Material (z.b. Abfälle, Steine, Holz) sowie WC, Magazine und Bürocontainer eingetragen werden. Ein geeigneter Baustelleneinrichtungsplan enthält die Ein- und Ausfahrtswege für Baustellenfahrzeuge sowie Verkehrswege für Personen. Hierdurch können Unfälle wie z.b. Stolperunfälle durch unsachgemäße Material-Lagerung effektiv verhindert werden. Die Speisepunkte für Stromanschlüsse (z.b. Bausstromverteiler) sowie Wasseranschlüsse und sonstige Zu- und Steigleitungen sind ebenfalls Bestandteil einer guten Arbeitsvorbereitung. Diese sind somit im Baustelleneinrichtungsplan einzutragen. Arbeitsplätze auf Baustellen müssen über sicher begehbare Verkehrswege zu erreichen sein und so eingerichtet und beschaffen sein, dass sie entsprechend u der Art der baulichen Anlage, u den wechselnden Bauzuständen, u den Witterungsverhältnissen und u den jeweils auszuführenden Arbeiten ein sicheres Arbeiten gewährleisten. Anforderungen an die Beschaffenheit von Arbeitsplätzen für Bauarbeiten sind z.b. enthalten in den Durchführungsanweisungen der Unfallverhütungsvorschrift Bauarbeiten (GUV-V C22). Beispiel-Skizze eines Baustelleneinrichtungsplans einer Hochbaustelle im Grundriss Zeichen und Abkürzungen für Baustelleneinrichtungspläne 4
7 Erste Hilfe auf Baustellen 02 Rettungsmaßnahmen Gemäß der Unfallverhütungsvorschrift Grundsätze der Prävention (GUV-V A1) hat der Eigenbauunternehmer dafür zu sorgen, dass die erforderlichen Einrichtungen, das erforderliche Material und das erforderliche Personal für die Erste Hilfe zur Verfügung steht und nach einem Unfall sofort Erste Hilfe geleistet und ärztliche Versorgung veranlasst werden kann. Auf Baustellen mit 2 bis 20 Anwesenden muss mindestens ein Ersthelfer zur Verfügung stehen. Die Unfallverhütungsvorschrift GUV-V A1 ist für den Eigenbauunternehmer und deren Beschäftigten verbindlich und kann beim Rheinischen GUVV unter der Telefonnummer 0211/ kostenlos bestellt werden. Diese Unfallverhütungsvorschrift sollten Sie unbedingt lesen. Sorgen Sie dafür, dass jederzeit eine Meldeeinrichtung (Telefon) auf der Baustelle vorhanden ist. In unmittelbarer Nähe der Meldeeinrichtung sollten die Namen, die Aufenthaltsorte der Ersthelfer, die Rufnummern der nächstgelegenen Ärzte, des Krankenhauses, der Rettungsleitstelle, der Giftzentrale und der Taxizentrale verfügbar sein. Damit auch ortsfremde Personen jederzeit schnellstmöglich Hilfe rufen können, ist es erforderlich, die Adresse der Bausstelle ebenfalls auszuhängen. Zusätzlich empfehlen wir Ihnen, die Hausnummer ihres Objektes gut sichtbar für das Rettungspersonal anzubringen. Achten Sie darauf, dass das Erste- Hilfe-Material jederzeit schnell erreichbar und leicht zugänglich in geeigneten Behältnissen, gegen schädigende Einflüsse geschützt, in ausreichender Menge bereitgehalten sowie rechtzeitig ergänzt und erneuert wird. Transportabler Erste-Hilfe-Kasten nach DIN Eine wirksame Erste Hilfe kann Leben retten. 5
8 Unter der Bestell-Nr. GUV-I können Sie den Aushang Anleitung zur Ersten Hilfe bei Unfällen kostenlos beim Rheinischen GUVV anfordern. In diesem Aushang können Sie gleichzeitig die Notrufnummern eintragen um die Rettungskette bei Unfällen schnellstmöglich zu aktivieren. Die Rettungskette 1 Sofortmaßnahmen 2 Notruf 3 Erste Hilfe 4 Rettungsdienst 5 Krankenhaus Erste-Hilfe-Einrichtungen auf Baustellen Erforderliches Personal und Material: bei einer Anzahl der Beschäftigten: bis 10 bis Melde-Einrichtung (Telefon, Funk) l l l l l l l l l l Aushang Erste Hilfe l l l l l l l l l l Krankentrage l l l l l l l l Sanitätsraum l l l l l Verbandkasten C * (klein) DIN Verbandkasten E * (groß) 1) DIN Ersthelfer Betriebssanitäter l l l l Verbandbuch l l l l l l l l l l Rettungsgeräte und -transportmittel bei schwer zugänglichen Arbeitsplätzen (z. B. im Tunnelbau, bei Druckluft-Arbeiten, in tiefen Baugruben u. a.) * nach Benutzung wieder auffüllen (routinemäßig vorsehen!); 1) Zwei kleine Verbandkästen ersetzen einen großen Verbandkasten 6
9 Erdarbeiten 03 Auf einen Blick Unfallgefahren vermeiden Vor Beginn der Aushubarbeiten muss geprüft werden, ob erdverlegte Leitungen im Boden vorhanden sind. Im Allgemeinen können hierzu Pläne bei den Energieversorgungsunternehmen eingeholt werden. Nicht abgeböschte Baugruben führen oft zum Einsturz der Grabenwände und zu schweren Verletzungen durch Verschütten. Die Standsicherheit der Grabenwände hängt z.b. von der Bodenart, dem Böschungswinkel, den Störungen des Bodengefüges oder starken Erschütterungen durch Verkehr oder Rammarbeiten ab. Oberflächenwasser, Zufluss von Schichtenwasser oder Grundwasser können die Standfestigkeit der Grabenwände ebenfalls erheblich beeinflussen. Achten Sie darauf, dass der Arbeitsraum in der Baugrube mindestens 50 cm breit ist. Am oberen Baugrubenrand muss ein mindestens 60 cm breiter Schutzstreifen freigehalten werden. Unverbaute Gräben dürfen ohne Verbau mit senkrechten Wänden bis 1,25 m Tiefe hergestellt werden, wenn die Neigung des Geländes bei nichtbindigen Böden < 1:10 oder bei bindigen Böden < 1:2 beträgt. Lassen Sie sich bei der Ausführung von Erdarbeiten von einem Fachmann beraten. Bei geböschten Baugruben muss der Böschungswinkel ß entsprechend den Bodenverhältnissen sowie den örtlichen Gegebenheiten angepasst werden. Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden: ß = 45 Bei nicht bindigen Böden wie z.b. Mutterboden, sandiger oder kieshaltiger Boden ß = 60 Bei bindigen Böden aus Schluff, Feinstkorn oder Ton wie z.b. Lehm oder Mergel ß = 80 Bei Fels 7
10 Sicherheitsabstände von Fahrzeugen, Baumaschinen oder Baugeräten bei Baugruben und Gräben mit Böschungen bis 12 t Gesamtgewicht bei mehr als 12 t bis 40 t bis 12 t Gesamtgewicht 1,00 m 2,00 m Um Böschungsbruch zu vermeiden, müssen Sie die Lasten aus Fahrzeugen, Baumaschinen und Kranen berücksichtigen und die Sicherheitsabstände einhalten. Bei > 12 t Lastgewichten muss der Sicherheitsabstand zum Baugrubenrand > 2,00 m betragen. β Böschungswinkel Ohne rechnerischen Nachweis der Standsicherheit dürfen folgende Böschungswinkel nicht überschritten werden: a) bei nichtbindigen oder weichen bindigen Böden β = 45 b) bei steifen oder halbfesten bindigen Böden β = 60 c) bei Fels β = 80 Eine Absturzsicherung ist ab einer Baugrubentiefe von > 2,00 m und einem Böschungswinkel von > 60 erforderlich. Diese kann sowohl als dreiteiliger Seitenschutz oder als Bauzaun hergestellt werden. Bauzäune (h=2,00 m) müssen in einem Abstand von > 2,00 m zur Baugrube montiert werden. 8
11 Leitern und Tritte Einsinken, Wegrutschen oder Umfallen vermeiden 04 Vermeidung von Einsinken, Wegrutschen oder Umfallen bei Leiterarbeiten Leitern und Tritte müssen sicher begehbar sein. Sie müssen ausreichend tragfähig und gegen übermäßiges Durchbiegen, starkes Schwanken und Verwinden gesichert sein. Die Stufen bei Tritten sowie die Sprossen bei Leitern müssen trittsicher sein. Führen Sie vor jeder Benutzung eine Sichtprüfung auf erkennbare Mängel durch. Dies gilt insbesondere bei betriebsfremden Leitern und Tritten. Schadhafte Leitern und Tritte müssen der Benutzung unverzüglich entzogen werden. Angebrochene Holme, Wangen und Sprossen von Leitern dürfen nicht repariert werden (hohe Unfallgefahr). Lesen Sie bitte vor der Benutzung von Leitern und Tritten die Betriebsanleitung. Leitern dürfen nur an feste Stützpunkte angelehnt werden. Achten Sie darauf, dass die Leiter mindestens 1,00 m über die Austrittsstelle hinausragt. Um ein Umfallen oder Abrutschen der Leiter zu verhindern, sollten Sie diese im oberen Bereich fest anbinden. Auf Treppen und schiefen Ebenen dürfen nur Stehleitern mit Holmverlängerungen eingesetzt werden. Stehleiter mit Holmverlängerung Jede Holmverlängerung muss mit mindestens zwei Leiterklammern befestigt sein. Der Befestigungsabstand ergibt sich aus der Montageanweisung in der Betriebsanleitung. 9
12 Leitern und Tritte müssen standsicher, z.b. gegen Einsinken in weiche Böden oder gegen Abrutschen auf glatten Oberflächen, aufgestellt werden. Auf Baustellen sollte die Anlegeleiter im Fußbereich durch ein fest am Boden montiertes Brett zusätzlich gegen Wegrutschen gesichert sein. Tritte Sprossen-Anlegeleiter Der richtige Anstellwinkel von Sprossen-Anlegeleitern beträgt 65 bis 75 Grad. Achten Sie bei Anlegeleitern darauf, dass die Sprossen (Stufen) waagerecht liegen. Grundlegende Anforderungen, z.b. zur sichern Begehbarkeit, enthält die Unfallverhütungsvorschrift Leitern und Tritte (GUV-V D36). Methode zur Bestimmung des richtigen Anstellwinkels! Merke Bei Arbeiten auf Leitern darf u kein höherer Standplatz als 7,00 m eingenommen werden, u nicht länger als 2 Stunden ab 2,00 m Höhe gearbeitet werden, u das mitgeführte Material und Werkzeug 10 kg nicht überschreiten, u die Windangriffsfläche von mitgeführten Gegenständen nicht größer als 1 m 2 betragen (hohe Unfallgefahr durch Windkräfte). Achten Sie darauf, dass der Beschäftigte mit beiden Füßen auf einer Sprosse steht und sich im oberen Bereich der Leiter stets festhalten kann. 10
13 Absturzsicherungen auf einen Blick Unfallgefahren vermeiden Absturzsicherung mindestens 1,0 m Höhe Bei Arbeiten in der Nähe von absturzgefährdeten Bereichen muss grundsätzlich eine wirksame Absturzsicherung vorhanden sein. Dies kann z.b. durch Fanggerüste, Dachfanggerüste bei geneigten Dächern, Auffangnetze bei Montagearbeiten oder durch Schutzwände gewährleistet werden. Informieren Sie sich bei einer Fachfirma wie z.b. Dachdecker oder Gerüstbauer über die notwendigen sicherheitstechnischen Maßnahmen, denn auch Sie als Bauherr tragen hier Verantwortung zur sicherheitsgerechten Ausführung. Absturzsicherungen, wie z.b. Seitenschutz, müssen grundsätzlich aus 3 Teilen bestehen. Bordbrett (unten), Zwischenholm (Mitte) und Geländerholm (oben). Das Bordbrett verhindert, dass Personen durch herabfallende Gegenstände von höher gelegenen Arbeitsplätzen verletzt werden. Sicherheitstechnisch sollte das Bordbrett ca. 10 bis 15 cm hoch sein und bündig mit dem Boden abschliessen. Zwischenholm, Geländerholm und Bordbrett verhindern das Abstürzen von Personen. Um eine wirksame Absturzsicherung zu erhalten, muss die Oberkante des Geländerholms mindestens 1,0 m hoch angebracht werden. Um einen Absturz zwischen den Brettern zu verhindern, darf der Abstand zwischen Bordbrett und Zwischenholm bzw. Zwischenholm und Geländerholm nicht größer als 45 cm betragen
14 Seitenschutz, wie Treppengeländer, ist an freiliegenden Treppenläufen ab vier Stufen erforderlich. Treppengeländer müssen so ausgeführt sein, dass Personen nicht hindurch stürzen. Auf das Bordbrett darf nur verzichtet werden, wenn die Treppen ausschließlich als Verkehrswege genutzt werden. Sobald Material oder Arbeitsmittel über die Treppen transportiert wird, ist ein Bordbrett erforderlich. Infos zum Unfallgeschehen Nach der Unfallstatistik der gewerblichen Berufsgenossenschaften ereigneten sich jährlich etwa meldepflichtige Unfälle an oder auf Treppen. Bei etwa 2000 Unfällen im Jahr ergaben sich bleibende Körperschäden. In jedem Jahr sterben etwa 40 Verunglückte nach Treppenunfällen, die sich in gewerblichen Bereichen ereignen. Die genannten Zahlen unterstreichen eindringlich die Forderung nach sicherer Gestaltung und Unterhaltung von Treppen (vgl. GUV-I 561 Treppen ). Absturz verhindern Schächte und Aussparungen in Böden müssen abgedeckt werden. Diese Abdeckungen müssen den Absturz von Personen wirksam verhindern. Daher müssen Abdeckungen mit Bohlen oder Brettern ausreichend tragfest und gegen Verschieben gesichert sein. 4 cm dicke Bohlen gelten als ausreichend tragfest. Mit Stahlnägeln können Sie die Bohlen am Boden gegen Verschieben sichern. Um Stolperunfälle zu vermeiden, müssen die Abdeckungen bündig ausgebildet werden. 12
15 Gerüste auf einen Blick Unfallgefahren vermeiden 06 Die sicherheitstechnischen Anforderungen von Arbeits- und Schutzgerüsten sind in der Norm DIN 4420 (neu) sowie in Regeln und Informationen der Berufsgenossenschaften enthalten (z.b. BGI 663). Soweit von den Regelausführungen abgewichen wird, muss das Gerüst im Einzelfall statisch berechnet werden. Konsolgerüst Der für den Gerüstbau verantwortliche Unternehmer hat für das sichere Auf-, Um-, und Abbauen der Gerüste und für eine Gerüstausführung, die den anerkannten Regeln der Technik entspricht, zu sorgen. Fassadengerüst aus Metall Jeder Unternehmer der Gerüste benutzt, ist für eine bestimmungsgemäße Verwendung und das Erhalten der Betriebssicherheit der Gerüste verantwortlich. Hierzu gehört es, regelmäßig Sichtprüfungen auf erkennbare Mängel durchzuführen und diese dem Gerüstbau-Verantwortlichen (Gerüstersteller) zu melden. Fassadengerüst Schutzwände von Dachfanggerüsten 13
16 Beispiele aus dem Gerüstbau Die Vertikalrahmen und Stützenfüße müssen lotrecht auf tragfähigem Untergrund aufgestellt werden. Zur Lastverteilung sind unterhalb der Spindeln Bohlen zu verlegen.! Tipps zur Reduzierung des Unfallgeschehens 1. Lassen Sie das Gerüst von einem Gerüstfachmann frühzeitig aufbauen. Stützenfuß 2. Wirken Sie darauf hin, dass der Gerüstersteller ein Prüfprotokoll für Arbeits- und Schutzgerüste erstellt. Das Prüfprotokoll ist auf der Baustelle aufzubewahren. Am Gerüst dürfen keine eigenmächtigen Veränderungen, wie z.b. Demontage von Verankerungen, durchgeführt werden. Dies darf grundsätzlich nur der Gerüstersteller. Um Abstürze von Personen zu verhindern, darf der Abstand zwischen tragfähigen Bauteilen (z.b. Wand) und Gerüstauflage maximal 30 cm betragen. Bei Überschreitung ist hier zusätzlich Seitenschutz erforderlich. Verankerungen < 30 cm 3. Führen Sie regelmäßig Sichtprüfungen auf erkennbare Mängel durch und melden Sie diese dem Gerüstersteller. 4. Vermeiden Sie, dass Beschäftigte gleichzeitig auf mehreren Gerüstlagen übereinander Arbeiten ausführen. Herabfallende Gegenstände erhöhen die Unfallgefahr. Der Gerüstbelag muss ausreichend tragfähig sein. Er ist so zu verlegen, dass er weder wippen noch wegrutschen kann. Defekte Gerüstbeläge sind unverzüglich auszuwechseln. Der Nachweis der Qualität des Gerüstbelags muss durch eine dauerhafte Kennzeichnung am Bauteil dokumentiert sein. 5. Es darf vom Gerüst weder geklettert noch gesprungen werden. Die Auf- und Abstiege sind zu benutzen. Klappen von Durchstiegsbelägen sind während der Arbeiten auf der Gerüstebene geschlossen zu halten. Gerüstbelag 14
17 Gefahrstoffe Unfall- und Gesundheitsgefahren vermeiden 07 Gesundheitsgefahren Gefahrstoffe müssen grundsätzlich mit einem Gefahrensymbol (schwarzes Symbol auf orangegelben Grund) vom Hersteller gekennzeichnet werden. Gefahrensymbole weisen auf die Hauptgefahren eines gefährlichen Stoffes für Mensch und Umwelt hin. Hauptgefahren sind z.b.: reizend (Xi), ätzend (C), hoch entzündlich (F+), sehr giftig (T+), umweltgefährlich (N), etc. Besondere Gefahren wie z.b. giftig bei Berührung mit der Haut, können Sie den Gefahrenhinweisen auf dem Behälter entnehmen. Sicherheitsratschläge wie z.b.: bei Kontakt mit der Haut sofort mit viel Wasser abwaschen, können Sie ebenfalls auf dem Behälter nachlesen. Zur Umsetzung geeigneter Arbeitsschutzmaßnahmen müssen die Gefahrenhinweise und die Sicherheitsratschläge des Herstellers beachtet werden. Das Sicherheitsdatenblatt enthält alle wichtigen Angaben und kann beim Hersteller bezogen werden. Gefahrstoffe dürfen nicht in Lebensmittelbehältern aufbewahrt werden, da eine Verwechslung mit Lebensmitteln schwere gesundheitliche Folgen, bis hin zum Tod, haben kann. 15
18 Lacke, Anstrichstoffe, Verdünner und Abbeizer Zur Vermeidung von schädlichen Lösemitteldämpfen sollten möglichst Lacke und Anstrichstoffe auf Wasserbasis mit geringem Lösemittelanteil verwendet werden. Lösemitteldämpfe sind meist schwerer als Luft, reichern sich somit in Bodennähe an und reduzieren dort die Atemluft. Die Verwendung derartiger Stoffe in Kellerräumen sowie in geschlossenen Räumen ist besonders gefährlich, weil die Erstickungsgefahr sowie die Brand- und Explosionsgefahr ansteigt. Deshalb ist bei der Verwendung von lösemittelhaltigen Produkten stets für eine ausreichende Belüftung zu sorgen. Vorsicht beim Verarbeiten in schlecht belüfteten Räumen. u Zündquellen wie z.b. Heizgeräte aus den Räumen entfernen, u Rauchen einstellen, u geeignete Feuerlöscher am Arbeitsplatz bereitstellen, u Atemschutz mit Gasfilter A2 benutzen, im Spritzverfahren Kombifilter A2-P2 benutzen, u Fenster weit öffnen. Die Verwendung von Abbeizern die Dichlormethan enthalten, ist mit sehr hohen gesundheitlichen Risiken verbunden bis hin zum Tod (toxisches Lungenödem). Da Dichlormethan nicht von Atemschutzfiltern zurückgehalten werden kann, müssen von der Außenluft unabhängige Atemschutzgeräte, also Sauerstoffflaschen oder Kompressoren, getragen werden. u Verwenden Sie zum Entfernen alter Beschichtungen Dichlormethanfreie Abbeizer. u Arbeiten Sie bei derartigen Tätigkeiten möglichst im Freien. Da lösemittelhaltige Produkte die Haut entfetten, sind Schutzhandschuhe, z.b. aus Nitrilkautschuk, zu tragen. Schutzbrillen zum Schutz der Augen sowie geeigneter Atemschutz muss zur Verfügung gestellt und getragen werden. Verdünner und Abbeizer sind im Allgemeinen giftig und brennbar. Sie können ebenfalls eine explosionsfähige Atmosphäre bilden, weil diese Gefahrstoffe leichtflüchtige und leichtentzündliche Lösemittel enthalten. Hier ist ebenfalls eine besondere Sorgfalt hinsichtlich des Brand- und Explosionsschutzes erforderlich. Der Gebrauch solcher Gefahrstoffe sollte aus diesen Gründen nur im Freien oder in gut belüfteten Räumen stattfinden. 16
19 Gefahrstoffe Sanierung im Altbestand 07 Gebundene Asbestprodukte in Gebäuden Eine definitive Aussage, ob ein Produkt Asbest enthält, ist selbst für den Fachmann nicht immer einfach. Bevor eine Sanierung in Angriff genommen wird, sollte daher das als krebserzeugend eingestufte Produkt einer Materialanalyse unterzogen werden. Asbestfasern können eingeatmet werden und dadurch beim Menschen schwere Erkrankungen mit tödlichem Ausgang auslösen. Da eine gesundheitlich unbedenkliche Konzentration (Schwellenwert) für Asbest nicht angegeben werden kann, muss aus Gründen des Gesundheitsschutzes entsprechend der Sanierungsdringlichkeit die Faserabgabe in die Raumluft verhindert und dadurch die Asbestfaserkonzentrationen minimiert werden. Das Gesundheitsrisiko steigt insbesondere mit der Höhe der Asbestfaserkonzentration in der Atemluft und mit der Dauer der Einwirkung auf die Nutzer an. Bauliche Maßnahmen zur Reduzierung der Asbestfasern in der Raumluft können sein: u staubdichte Trennung des Asbestproduktes vom Raum, u schließen von Fugen asbesthaltiger Bauteile, u beschichten des Asbestproduktes (nur bei Platten). Grundsätzlich gilt für die Sanierung asbesthaltiger Baustoffe: u Schutzmaßnahmen sind stets erforderlich, u es sind nur Fachfirmen mit Sachkundenachweis und Zulassung zu beauftragen, die mit den auftretenden Gefahren und den damit erforderlichen Schutzmaßnahmen vertraut sind und über die erforderlichen Geräte und Ausrüstungen verfügen. u Der Umgang mit asbesthaltigen Gefahrstoffen ist der zuständigen Behörde (staatliches Amt für Arbeitsschutz) spätestens 7 Tage vor Beginn der Arbeiten anzuzeigen. Zum Umgang mit schwach gebundenen Asbestprodukten in Gebäuden können Sie kostenlos die GUV-Information GUV-I 8538 anfordern. Diese aktualisierte Broschüre wurde vom Arbeitskreis Gefahrstoffe des Bundesverbandes der Unfallkassen (BUK) zusammengestellt. Ein Muster zur Anzeige im Umgang mit Asbest enthält die Anlage zur TRGS 519 unter 17
20 Künstliche Mineralfasern Seit dem 01.Juni 2000 erhältliche, in Deutschland produzierte Produkte sind unbedenklich. Sie sind erkennbar durch das RAL-Gütezeichen: Seit dem 01. Juni 2000 ist das Herstellen, Inverkehrbringen und Verwenden von künstlichen Mineralfasern wie Mineralwolldämmstoffen (biopersistente Dämmstoffe) in Deutschland verboten. Bei Produkten, die vor 1996 eingebaut worden sind, muss von einem Krebsverdacht ausgegangen werden. Dieser Verdacht kann nur durch einen Einzelnachweis (Materialanalyse) widerlegt werden. Die von diesen Fasern ausgehende Gefährdung wird häufig diskutiert und soll im folgenden näher erläutert werden: Die Krebsgefahr von Fasern ist abhängig von Durchmesser, Länge und Beständigkeit (Biopersistenz) der Faser. Fasern aller Art sind dann in der Lage Krebs zu erzeugen, wenn sie entsprechend lang und dünn sind und eine gewisse Beständigkeit im Körper besitzen. Diese Fasern sind mit dem bloßen Auge nicht sichtbar. Anders als Asbestfasern, die aufspleißen, also sich der Länge nach teilen, und somit immer dünner und gefährlicher werden, brechen Glas- und Steinwollefasern quer zur Faser und werden so immer kürzer. Da der Durchmesser dabei gleich bleibt, werden die Bruchstücke immer mehr zu kleinen Staubkörnchen und sind dann in der Wirkung mit jedem anderen Staub vergleichbar. Die Beständigkeit der Fasern ist von Bedeutung, weil die Fasern eine bestimmte Zeit in der Lunge verbleiben müssen, um eine Krebserkrankung hervorrufen zu können. Sobald die Faser aus der Lunge entfernt oder aufgelöst ist oder auch nur in mehrere nicht faserförmige, weil zu kurze, Teile zerbricht, verliert sie ihr krebserzeugendes Potenzial. Zusätzliche Handlungshilfen zum Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen (Glas- und Steinwolle) sind in der GUV-I 8593 enthalten. Diese GUV- Information kann kostenlos beim Rheinischen Gemeindeunfallversicherungsverband angefordert werden. 18
21 Abhängig von der Tätigkeit im Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen müssen Schutzstufen gemäß TRGS 521 Faserstäube festgelegt werden. Anhand dieser Schutzstufen ist ein Maßnahmenkatalog umzusetzen. Dieser ist auf die Baumaßnahme abzustimmen. Die TRGS 521 können Sie über die Bundesanstalt für Arbeitsschutz und Arbeitsmedizin ( kostenlos beziehen. Im folgenden werden beispielhaft Verhaltensregeln und persönliche Schutzmaßnahmen im Umgang mit Mineralwolle-Dämmstoffen kurz erläutert. u Arbeiten nur bei Frischluftzufuhr (Fenster oder Türen öffnen), kein Durchzug! u Staubarme Arbeitsverfahren und Arbeitsgeräte verwenden u Arbeitsplatz regelmäßig reinigen (z.b. durch feuchtes Aufwischen), nicht kehren! u Staub saugen (Staubsauger Kategorie C), nicht mit Druckluft blasen u Arbeitsbereiche von anderen Bereichen mit Folien oder Planen abgrenzen und Kennzeichnen Zutritt für Unbefugte verboten u Material nicht werfen u Straßenkleidung getrennt von Arbeitskleidung benutzen und aufbewahren Persönliche Schutzmaßnahmen Körperschutz: Atmungsaktiver Einweg- oder Mehrwegstaubanzug (Typ 5). Augenschutz: Bei Überkopfarbeiten und bei starker Staubentwicklung Schutzbrille mit Seitenschutz. Handschutz: Schutzhandschuhe aus Leder oder nitrilbeschichtete Baumwollhandschuhe. Atemschutz: Bei Tätigkeiten geringen Umfangs (Schutzstufe S2) wird empfohlen eine Halbmaske mit P2-Filter (weiß) bzw. eine partikelfiltrierende Halbmaske FFP2 zu tragen. Bei Tätigkeiten der Schutzstufe S3 ist der Atemschutz zwingend zu benutzen. Bei sehr staubintensiven Tätigkeiten ist vorsorglich Atemschutz mit P3-Filter bzw. partikelfiltrierende Halbmaske FFP3 zu verwenden. 19
22 08 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sicher bedienen Unfallgefahren durch elektrische Anlagen und Betriebsmittel vermeiden Auf Baustellen können Gefahren durch elektrischen Strom bestehen. Diese sind z.b. bedingt durch: u Beschädigte Maschinen und Geräte, u fehlerhaft durchgeführte Reparaturen, u Überbeanspruchung von Maschinen und Geräte bei der Verwendung, u Feuchtigkeit und Schmutz, u sicherheitswidriges Verhalten, u nicht funktionierende Schutzmaßnahmen. Infolge der rauen Umgebungsbedingungen auf Baustellen kann z.b. bei einer Bohrmaschine, die Schutzisolierung, die Anschlussleitung oder die Steckverbindung beschädigt werden. Dadurch sind nicht nur der Benutzer, sondern auch Dritte gefährdet. Um die Gefahren durch elektrischen Strom auf Baustellen zu reduzieren, müssen die folgenden Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln beachtet werden. Schutzmaßnahmen und Verhaltensregeln u Die Stromversorgung elektrischer Betriebsmittel auf Baustellen darf nur über zugelassene Speisepunkte (z.b. Bau- oder Kleinstbaustromverteiler) erfolgen. u Stromkreise mit Steckvorrichtungen bis 32 ma müssen über einen Fehlerstromschutzschalter (FI-Schalter bzw. RCD (residual current protektive devices)) mit einem Nennfehlerstrom kleiner gleich 30 ma abgesichert werden. Vor Arbeitsbeginn muss die Funktion des Fehlerstromschutzschalters durch Aktivieren der Test- Taste überprüft werden. u Nach Fertigstellung der elektrischen Anlage sollte die ordnungsgemäße Errichtung sowie der einwandfreien Zustand durch einen Prüfbericht mit Messprotokollen von der ausführende Elektrofachkraft bestätigt werden. u Elektrische Anlagen und Betriebsmittel dürfen nur von Elektrofachkräften errichtet, verändert und instandgesetzt werden. Prüfungen von elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln können auch von elektrotechnisch unterwiesenen Personen unter Leitung und Aufsicht von Elektrofachkräften durchgeführt werden. u Vor Arbeitsbeginn müssen die verwendeten Arbeitsmittel durch eine Sichtprüfung auf Ihren ordnungsgemäßen Zustand überprüft werden. Hierbei ist z.b. auf mangelhafte Isolierung der Anschlussleitungen zu achten. u Elektrische Anlagen und Betriebsmittel sind erhöhten mechanischen und witterungsbedingten Belastungen auf der Baustelle ausgesetzt; achten Sie bei der Auswahl von Betriebsmitteln auf die richtige Kennzeichnung. u Die Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV-V A3) sowie die Betriebsanleitung der Hersteller zu den verwendeten Maschinen und Geräten müssen beachtet werden. 20
23 Auswahl von Betriebsmitteln Schutzklassen Kennzeichnung Auf Baustellen können Gefahren aufgrund gefährlicher Berührungsspannung durch die Verwendung von zuverlässigen Betriebsmitteln, z.b. solche mit CE-, GS-, VDE-Zeichen, vermindert werden. Für alle Maschinen ist ein Typenschild erforderlich. Auf diesem Typenschild ist ein Symbol zur Schutzklasse enthalten. Die Schutzklasse regelt den Anwendungsbereich der Betriebsmittel auf Baustellen. Auf Baustellen dürfen nur Betriebsmittel verwendet werden, die mindestens spritzwassergeschützt (Dreieck mit einem Tropfen) ausgeführt sind und den VDE-Bestimmungen für erschwerte Bedingungen entsprechen (Schutzklasse). Bei Arbeiten z.b. im Regen ist auf eine strahlwassergeschützte Ausführung des Betriebsmittels zu achten (Dreieck mit zwei Tropfen). Zeichen Anschlussleitungen GS-Zeichen Auf Baustellen müssen bewegliche Anschlussleitungen mindestens der Bauart H07RN-F (schwere Gummischlauchleitungen) entsprechen. CE-Zeichen VDE-Zeichen Anforderungen an Kabeltrommeln Kabeltrommeln (Leitungsroller) müssen eine Überhitzungs-Schutzeinrichtung mit Freiauslöser aufweisen. Die Leitungsroller müssen mindestens spritzwassergeschützt sowie für raue Beanspruchung (erschwerte Bedingungen) geeignet sein. 21
-> Baustellen so einrichten, dass errichtet, geändert oder abgebrochen werden kann, ohne, dass Gefahren oder vermeidbare Belästigungen entstehen.
14: Baustellen (1) Baustellen sind so einzurichten, dass bauliche Anlagen sowie andere Anlagen und Einrichtungen im Sinne des 1 Abs. 1 Satz 2 ordnungsgemäß errichtet, geändert oder abgebrochen werden können
MehrUnterweisungshilfe für f r das sichere Benutzen von Leitern. Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz
Unterweisungshilfe für f r das sichere Benutzen von Leitern Verband der Diözesen Deutschlands AG Arbeitsschutz Vorschrift Leitern im Sinne dieser Informationen sind ortsveränderliche Aufstiege mit Sprossen
MehrElektrischer Strom auf Bau- und Montagestellen. Folie 1. Ein Spannungsfeld. Sicherer Umgang mit elektrischem Strom auf Baustellen
Folie 1 Ein Spannungsfeld. Sicherer Umgang mit elektrischem Strom auf Baustellen Strom auf Baustellen eine unterschätzte Gefahrenquelle. Folie 2 Auf deutschen Baustellen sterben jährlich zehn bis fünfzehn
MehrBerufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit. BG-Vorschrift. Unfallverhütungsvorschrift
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit BG-Vorschrift BGV A3 (vorherige VBG 4) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 1. April 1979,
MehrElektrische Anlagen und Betriebsmittel
Berufsgenossenschaftliche Vorschrift für Sicherheit und Gesundheit bei der Arbeit DGUV Vorschrift (vorherige BGV A3) Unfallverhütungsvorschrift Elektrische Anlagen und Betriebsmittel vom 01. April 1979,
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von Leitern
z Ausgabe: Januar 2010 GMBl. Nr. 16/17 vom 16. März 2010 S. 343 Technische Regeln für Betriebssicherheit (TRBS) TRBS 2121 Teil 2 Gefährdungen von Personen durch Absturz Bereitstellung und Benutzung von
MehrUnfallverhütungsvorschrift. Erste Hilfe (VSG 1.3)
Unfallverhütungsvorschrift Erste Hilfe (VSG ) Stand: 1. Januar 2000 in der Fassung vom 02. Juli 2015 Sozialversicherung für Landwirtschaft, Forsten und Gartenbau Inhalt Seite 1 Grundsätze...3 2 Erste-Hilfe-Leistung...3
MehrDie gesetzliche Unfallversicherung. Folie 1. Besser sicher. Die gesetzliche Unfallversicherung.
Folie 1 Besser sicher.. ihre Entstehung. Folie 2 ist von den fünf Säulen des deutschen Sozialversicherungssystems (Krankenversicherung, Rentenversicherung, Pflegeversicherung, Arbeitslosenversicherung
MehrAlles Gute zum Hausbau!
Alles Gute zum Hausbau! Damit der Strom von Anfang an den richtigen und sicheren Weg findet, erklären wir Ihnen nachfolgend anhand einiger unverbindlicher Beispiele, wie Sie zu Ihrer Energie kommen - 1
MehrNeun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage
Neun lebenswichtige Regeln für die Stahlbau- Montage Leben und Gesundheit der Menschen haben absolute Priorität. Für uns Arbeitnehmende und Vorgesetzte heisst das: Wir halten konsequent die Sicherheitsregeln
MehrLeitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst
Leitfaden zur Ermittlung der Anzahl der Sicherheitsbeauftragten im öffentlichen Dienst -Stand: Dezember 2013-1. Einleitung 2. Vorgehensweise im Betrieb 3. Praxisbeispiel 1. Einleitung In 22 Sozialgesetzbuch
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler
Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches von allgemein bildenden und berufsbildenden Schulen gesetzlich unfallversichert.
MehrNeue Regelungen für den Gerüstbau
Neue Regelungen für den Gerüstbau Europäische Normen Auswirkungen auf die Praxis Neue BGI 663 Handlungsanleitung für den Umgang mit Arbeits- und Schutzgerüsten Neue Regelungen für den Gerüstbau - Was gilt?
MehrWer wir sind. Arbeitskreis Arbeits- und Gesundheitsschutz Rhein/Main
Wer wir sind Hallo Kolleginnen und Kollegen. Herzlich willkommen beim Arbeitskreis AGUS. AGUS steht für Arbeits- und Gesundheitsschutz. Ihr wisst sicher, dass Betriebsräte beim Arbeits- und Gesundheitsschutz
MehrUnfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen
Unfallversicherung für Praktikanten und Ferienjobber was Arbeitgeber wissen müssen Berufserfahrung zu sammeln ist für junge Menschen heute wichtiger denn je. Kein Wunder also, dass Ferienjob und Praktikum
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Ihre Unfallversicherung informiert Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler Gesetzliche Unfallversicherung Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrBefähigte Person im Gerüstbau
Befähigte Person im Gerüstbau Das Thema Befähigte Person ist in Gerüstbauunternehmen ein viel diskutiertes Thema. Viele der Aufsichtsführenden in den Kolonnen sind zwar langjährige erfahrene Gerüstbauer,
MehrAllgemeine Unterweisung " Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel"
Universität Stuttgart Abt. Sicherheitswesen Allgemeine Unterweisung " Sicherheit elektrischer Anlagen und Betriebsmittel" Der unsachgemäße Umgang mit elektrischem Strom oder elektrischen Betriebsmitteln
MehrSicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Merkblatt zur Baustellenverordnung
Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Merkblatt zur Baustellenverordnung Sehr geehrte Bauherrin, sehr geehrter Bauherr, Beschäftigte im Baubereich sind einem hohen Unfall- und Gesundheitsrisiko
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
MehrInhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG
Inhaltsübersicht Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung der Europäische Reiseversicherung AG 1. Produktinformationsblatt zur Jahres-Reiserücktritts-Versicherung mit Selbstbeteiligung
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrPrüfkennzeichen für Leitern und Tritte
Brewes GmbH - Lindenallee 1-2 - 02829 Markersdorf - Tel.: 035829 / 628-11 - Fax: 035829 / 628-48 Prüfkennzeichen für Leitern und Tritte In diesem Datenblatt von der brewes GmbH wird ein grundlegendes Wissen
MehrGlasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden
sassi/pixelio.de Glasklare Bauplanung bei Fenstern und Fassaden Tipps für Architekten, Bauingenieure und Bauherren zur Fenster- und Fassadenreinigung Hamburg kwh-design Für besseren Durchblick: gefahrlose
MehrGesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft
Gesetzliche Unfallversicherung in der Berufsgenossenschaft Inhalt: 1. Wie Sie sich bei Ihrer Berufsgenossenschaft anmelden 2. Wen die Berufsgenossenschaften gegen Unfall versichern 3. Höhe der Beiträge
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrSchutzbereiche für die Anwendung von Leuchten im Badezimmer
Schutzbereiche für die Anwendung von Leuchten im Badezimmer Badezimmer sind Feuchträume. Wo Elektrizität und Feuchtigkeit zusammentreffen, ist besondere Vorsicht geboten. Im Interesse der Sicherheit gibt
MehrDie Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203
Die Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) TRBS 1111 TRBS 2121 TRBS 1203 Achim Eckert 1/12 Am 3. Oktober 2002 ist die Betriebssicherheitsverordnung in Kraft getreten. Auch für den Gerüstbauer und den
MehrGesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen
Gesetzliche Unfallversicherung für Kinder in Tageseinrichtungen Wer ist versichert? Liebe Eltern! Ihr Kind ist während des Besuches einer Tageseinrichtung gesetzlich unfallversichert. Dieser Versicherungsschutz
MehrOhne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung
Ohne Netz und doppelten Boden? Sozial gesichert starten Die gesetzliche Unfallversicherung Olaf Ernst Heilbronn, 18. November 2008 Soziale Sicherung Unfallversicherung Krankenversicherung Rentenversicherung
MehrGesetzlicher Unfallversicherungsschutz
Ihre Unfallversicherung informiert Gesetzlicher Unfallversicherungsschutz für Schülerinnen und Schüler an berufsbildenden Schulen Gesetzliche Unfallversicherung berufsbilde Wer ist versichert? Liebe Schülerinnen
MehrRente und Hinzuverdienst
Rente und Hinzuverdienst Altersrenten Sie wollen auch als Altersrentner beruflich aktiv bleiben? Das können Sie selbstverständlich. Ihr Einkommen heißt dann Hinzuverdienst. Wie viel Sie zur gesetzlichen
MehrPrüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3
Prüfung elektrischer Anlagen und Betriebsmittel gemäß BGV A3 Nachfolgende Information soll Ihnen als Unternehmer - oder als vom Unternehmer als Verantwortlichen benannter - ein verständlicher Leitfaden
MehrZum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes. der Stiftung Liebenau. zur einheitlichen Handhabung
Version: 1.1.1 Zum Gebrauch innerhalb des Firmenverbundes der Stiftung Liebenau zur einheitlichen Handhabung - der Inventarisierung von Anlagen und Geräten, - der Einhaltung von gesetzlichen Prüffristen,
Mehr>> Aus der Praxis: Ulrich. Februar 2011 Cekamon Saws Newsletter
Februar 2011 Cekamon Saws Newsletter Mit dieser Newsletter informieren wir Sie gerne über Entwicklungen innerhalb Cekamon Saws. Wir haben wieder Geschichten und Informationen aus der Praxis über personelle
MehrSicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung
Nachbarschaftsveranstaltung der DWA Thema: Erfahrungsaustausch Secova/Arbeitssicherheit Sicherheits- und Gesundheitsschutzkoordination auf Baustellen nach der Baustellenverordnung Dipl.-Ing. (FH) Alexander
MehrINFORMATION. INFORMATION (überarbeitet) Warnwirkung von Feuerwehrschutzkleidung
Bayerischer Gemeindeunfallversicherungsverband INFORMATION INFORMATION (überarbeitet) Abgestimmt mit dem Bayerischen Staatsministerium des Innern und dem LandesFeuerwehrVerband Bayern e.v. Gesetzliche
MehrArbeitsplatz Krankenhaus
44. Berliner Krankenhaus-Seminar BKS, 19. Januar 2011 Mitarbeitersicherheit am Arbeitsplatz Krankenhaus Dr. Claus Backhaus Neuer Kamp 1 20375 Hamburg 44. Berliner Krankenhaus-Seminar Dr. Claus Backhaus
MehrStand: 27.04.15/ V. Seiler. Erziehungsberechtigte/r. Vor- und Zuname. Geb. am: Straße: Kinder und Betreuungszeiten:
Erziehungsberechtigte/r Vor- u. Zuname: Geb. am: Straße: PLZ/Ort: Telefon: Ortsteil: Handy: Kinder und Betreuungszeiten: Vor- und Zuname Geb.-Datum Besonderheiten (z. B. Krankheiten, Allergien, besondere
Mehrikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut.
ikk-classic.de Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Kein Zusatzbeitrag 2010 Da fühl ich mich gut. 2 Informationen Gesetzliches Krankengeld für Selbstständige Selbstständige haben die Möglichkeit,
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner 06.12.2013 Warum muss Arbeitsschutz organisiert werden? Der Unternehmer hat die erforderlichen Maßnahmen zur Verhütung von
MehrHaftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber
Haftung des Telearbeiters gegenüber dem Arbeitgeber Bei der Arbeitsausübung eines Telearbeiters können Schäden an den Arbeitsmitteln des Arbeitgebers eintreten. Hierbei wird es sich vor allem um Schäden
MehrGarantie und Pflegehinweise für dormabell Bettsysteme
Garantie und Pflegehinweise für dormabell Bettsysteme Vielen Dank sehr geehrter Kunde, Sie haben sich für ein dormabell Produkt entschieden, das in Material und Verarbeitung unserem hohen Qualitätsverständnis
MehrBehindert ist, wer behindert wird
Behindert ist, wer behindert wird Alle Menschen müssen lernen, dass Menschen mit Behinderungen gleichberechtigt sind Auf der ganzen Welt leben sehr viele Menschen mit Behinderungen: über 1 Milliarde Menschen
MehrDipl.-Ing. Herbert Schmolke, VdS Schadenverhütung
1. Problembeschreibung a) Ein Elektromonteur versetzt in einer überwachungsbedürftigen Anlage eine Leuchte von A nach B. b) Ein Elektromonteur verlegt eine zusätzliche Steckdose in einer überwachungsbedürftigen
MehrArbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben. Arbeitsschutz in Handwerksbetrieben
Über meine Person: Dr. agr. Michael Reininger Referent in der Abteilung Allgemeine Warenwirtschaft beim DRV in Bonn und dort u. a. zuständig für: Agrartechnik Betrieblicher Umweltschutz & Arbeitssicherheit
Mehr5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen
5 Übersicht über die Regelungen der Kostenübernahme für orthopädischen Fußschutz Benötigt der Versicherte orthopädische Schuhe, so müssen auch die am Arbeitsplatz für ihn erforderlichen Sicherheits-, Schutz-
MehrDas Persönliche Budget in verständlicher Sprache
Das Persönliche Budget in verständlicher Sprache Das Persönliche Budget mehr Selbstbestimmung, mehr Selbstständigkeit, mehr Selbstbewusstsein! Dieser Text soll den behinderten Menschen in Westfalen-Lippe,
MehrZuverlässiger Schutz, auf den Sie bauen können. SV PrivatSchutz Hausbau. Sparkassen-Finanzgruppe
Zuverlässiger Schutz, auf den Sie bauen können. SV PrivatSchutz Hausbau. Sparkassen-Finanzgruppe Das PrivatSchutz Hausbau-Paket: lückenloser Schutz mit der Bauleistungs-, Bauherren-Haftpflichtund Bauhelfer-Unfallversicherung.
MehrIm Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft:
Im Folgenden werden einige typische Fallkonstellationen beschrieben, in denen das Gesetz den Betroffenen in der GKV hilft: Hinweis: Die im Folgenden dargestellten Fallkonstellationen beziehen sich auf
MehrTeilnahme-Vertrag. Der Teilnahme-Vertrag gilt zwischen. dem Berufs-Bildungs-Werk. und Ihnen. Ihr Geburtsdatum: Ihre Telefon-Nummer:
Teilnahme-Vertrag Der Teilnahme-Vertrag ist ein Vertrag zwischen Ihnen und dem Berufs-Bildungs-Werk. In dem Vertrag stehen Regeln und Leistungen. Die Regeln gelten für Sie und für das Berufs-Bildungs-Werk.
MehrOrganisation des betrieblichen Arbeitsschutzes. Probleme und Schwierigkeiten im Betrieb
Organisation des betrieblichen Arbeitsschutzes Probleme und Schwierigkeiten im Betrieb Referenten: Dipl.-Ing. (FH) Martina Hefner BG Verkehr Dipl.-Ing. (FH) Jörn Neumann Fachkraft für Arbeitssicherheit
MehrSicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen
Arbeits- Sicherheits- Informationen BGN Berufsgenossenschaft Nahrungsmittel und Gaststätten 6.83/08 Sicherheitstechnische Prüfungen bei Getränkeschankanlagen Vorwort Jeder, der eine Getränkeschankanlage
MehrWAS finde ich WO im Beipackzettel
WAS finde ich WO im Beipackzettel Sie haben eine Frage zu Ihrem? Meist finden Sie die Antwort im Beipackzettel (offiziell "Gebrauchsinformation" genannt). Der Aufbau der Beipackzettel ist von den Behörden
MehrAufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis
Fritz Fischl - Sicherheitsfachkraft - Betriebsrat Aufgaben des Betriebsrates im Arbeitsschutz aus der Praxis 1??? wer ist für Arbeitsschutz verantwortlich???!!! jeder Versicherte!!! (siehe drittes Kapitel
MehrDie arbeitsmedizinische und sicherheitstechnische Betreuung
Jeder Betrieb ist ab einem Beschäftigten durch das Arbeitssicherheitsgesetz (ASiG) zur Bestellung eines Betriebsarztes und einer Fachkraft für Arbeitssicherheit verpflichtet. Die Form der Betreuung ist
MehrDie neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention
Die neue DGUV Vorschrift 1 Grundsätze der Prävention Welche Neuerungen ergeben sich für die Werkstatt? Vortrag Werkstättenmesse 2015 Dipl.-Ing. Ulf Dohne Berufsgenossenschaft für Gesundheitsdienst und
Mehrinfach Geld FBV Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Florian Mock
infach Ihr Weg zum finanzellen Erfolg Geld Florian Mock FBV Die Grundlagen für finanziellen Erfolg Denn Sie müssten anschließend wieder vom Gehaltskonto Rückzahlungen in Höhe der Entnahmen vornehmen, um
MehrModerne Behandlung des Grauen Stars
Katarakt Moderne Behandlung des Grauen Stars Sehr geehrte Patientin, sehr geehrter Patient, Bei Ihnen wurde eine Trübung der Augenlinse festgestellt, die umgangssprachlich auch Grauer Star genannt wird.
MehrWelche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender?
Welche Versicherungen brauchen Sie als Student oder Auszubildender? Studenten und Azubis können sich bei den Eltern kostenfrei mitversichern. Diese Policen sind empfehlenswert: Krankenversicherung, als
MehrLagerung von Chemikalien. Sicherheitsunterweisung
Lagerung von Chemikalien Sicherheitsunterweisung Lektion 1 Sicher Abstellen und Lagern Verkehrs- und Fluchtwege freihalten Nur in geschlossenen Gebinden lagern Möglichst in Originalbehältern lagern Inhalt
MehrVerkehrssicherheit. Mit Abstand gelassen ans Ziel
Verkehrssicherheit Mit Abstand gelassen ans Ziel Tempo der Vernunft Eine der häufigsten Unfallursachen im Güterkraftverkehr ist zu geringer Abstand. Die Folgen sind oft Auffahrunfälle, bei denen jährliche
MehrNicht über uns ohne uns
Nicht über uns ohne uns Das bedeutet: Es soll nichts über Menschen mit Behinderung entschieden werden, wenn sie nicht mit dabei sind. Dieser Text ist in leicht verständlicher Sprache geschrieben. Die Parteien
MehrCheckliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen
Sicherheit ist machbar. Checkliste Übergabestellen für den Warentransport mit Staplern und Kranen Sind in Ihrem Betrieb die Warenübergabestellen so gesichert, dass weder Personen noch Gegenstände abstürzen
MehrDränung und deren Grundsätze
Dränung und deren Grundsätze Grundstücksentwässerung und Ausführung der Dränage Ausführung der Dränage Eine Abdichtung mit Dränung ist bei schwach durchlässigen Böden auszuführen, bei denen mit Stau- oder
MehrSTADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN
STADTWERKE EMDEN INFORMATIONSBLATT FÜR BAUHERREN INHALT Wissenswertes für alle Bauherren und Architekten Seite 1 Fachkundige und kompetente Beratung vom Fachmann Was bei der Planung beachtet werden sollte
MehrAlle gehören dazu. Vorwort
Alle gehören dazu Alle sollen zusammen Sport machen können. In diesem Text steht: Wie wir dafür sorgen wollen. Wir sind: Der Deutsche Olympische Sport-Bund und die Deutsche Sport-Jugend. Zu uns gehören
MehrARBEITS- UND An der Hasenquelle 6. Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln
Qualifizierungsanforderungen für den Einsatz von Fahr- und Steuerpersonal bei mobilen Arbeitsmitteln Nach geltendem Arbeitsschutzrecht in Deutschland dürfen an und mit Arbeitsmitteln nur Personen beschäftigt
MehrWie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen?
Wie funktioniert ein Mieterhöhungsverlangen? Grundsätzlich steht einem Vermieter jederzeit die Möglichkeit offen, die gegenwärtig bezahlte Miete gemäß 558 BGB an die ortsübliche Miete durch ein entsprechendes
MehrEinkaufsführer Hausverwaltung Was Sie bei Suche und Auswahl Ihres passenden Verwalters beachten sollten
Sie suchen einen Verwalter für Ihre Immobilie: Egal ob Eigentümergemeinschaft einzelne Eigentumswohnung Miet- oder Gewerbeobjekt oder vielleicht nur eine einzelne Dienstleistung Was Sie dabei wissen und
MehrPRIVATE VORSORGE. Sichern Sie sich und Ihre Lieben vor großen Lasten. R+V-Lösungen für den Ernstfall.
PRIVATE VORSORGE Sichern Sie sich und Ihre Lieben vor großen Lasten. R+V-Lösungen für den Ernstfall. Mit der R+V-Risiko-Unfallversicherung federn Sie die finanziellen Folgen eines Unfalls wirksam ab. Schützen
MehrDamit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten:
Damit auch Sie den richtigen Weg nehmen können die 8 wichtigsten Punkte, die Sie bei der Beantragung Ihrer Krankenversicherung beachten sollten: Herzlich Willkommen bei der mehr-finanz24 GmbH Mit uns haben
MehrWichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S)
N:\Web\Personenschutzeinrichtungen\Personenschutzeinrichtungen.pdf Wichtige Informationen zum Einsatz von Personenschutzeinrichtungen (PRCD und PRCD-S) Ausgabe: Juni 2014 Michael Melioumis Urheberrechte:
MehrSchärfere Haftung in Sachen Umwelt.
Schärfere Haftung in Sachen Umwelt. Das Umweltschadensgesetz. Wichtige Informationen zum USchadG! DER FELS IN DER BRANDUNG Das neue Umweltschadensgesetz. Umweltschutz hat in Deutschland einen sehr hohen
MehrPrüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor
BGG 936 - A4:DGUV Raster A4 Titel.qxd 29.10.2008 19:16 Seite 3 BG-Grundsatz Prüfbescheinigung*) über die Prüfung von Fahrzeugen mit Flüssiggas- Verbrennungsmotor 33 und 37 der Unfallverhütungsvorschrift
MehrZusatz-Betriebsanleitung nach ATEX
1. Allgemeines nach ATEX Diese enthält grundlegende Hinweise für den Einsatz in explosionsgefährdeten Bereichen, die bei Montage, Betrieb und Wartung zu beachten sind. Daher ist diese unbedingt vor Montage
MehrDACH- SANIERUNG UND ASBEST
DACH- SANIERUNG UND Impulsvortrag von Marc Allenbach 1 Marc Allenbach Inhaber und Geschäftsführer AHSAG Zimmermann dipl. Ing. FH, Fachrichtung Bau Verheiratet und 2 Kinder Im Betrieb seit 2004 Solarspezialist
MehrSatzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br.
Satzung über den Anschluss der Grundstücke an die öffentliche Wasserversorgungsanlage und deren Benutzung in der Stadt Freiburg i. Br. 13.1 vom 7. Dezember 1982 in der Fassung der Satzungen vom 14. März
MehrRegistrierung am Elterninformationssysytem: ClaXss Infoline
elektronisches ElternInformationsSystem (EIS) Klicken Sie auf das Logo oder geben Sie in Ihrem Browser folgende Adresse ein: https://kommunalersprien.schule-eltern.info/infoline/claxss Diese Anleitung
MehrPKV-Info. Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV?
PKV-Info Lohnt der Wechsel innerhalb der PKV? 2 Die Unternehmen der privaten Krankenversicherung (PKV) stehen miteinander im Wettbewerb. Das ist so gewollt, zum Nutzen der Versicherten. Denn jeder Wettbewerb
MehrBefähigte Person Wer ist das?
Befähigte Person Wer ist das? Dipl.-Ing. LL.B. Stefan Pemp Referatsleiter Arbeitsschutz, technischer Verbraucherschutz, Suchtbekämpfung Niedersächsisches Ministerium für Soziales, Gesundheit und Gleichstellung
MehrLeichte-Sprache-Bilder
Leichte-Sprache-Bilder Reinhild Kassing Information - So geht es 1. Bilder gucken 2. anmelden für Probe-Bilder 3. Bilder bestellen 4. Rechnung bezahlen 5. Bilder runterladen 6. neue Bilder vorschlagen
MehrAnleitungen zum KMG-Email-Konto
In dieser Anleitung erfahren Sie, wie Sie mit einem Browser (Firefox etc.) auf das Email-Konto zugreifen; Ihr Kennwort ändern; eine Weiterleitung zu einer privaten Email-Adresse einrichten; Ihr Email-Konto
Mehr4.5.1 Anlass zur Erstellung des Energieausweises. Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen
Seite 1 4.5.1 4.5.1 s Ausstellung und Verwendung von n Die Anlässe zur Ausstellung von n werden in 16 geregelt. Der Energieausweis dokumentiert die energetische Qualität eines Gebäudes. Dabei gilt er als
MehrBerufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa
Berufsqualifikationen und Ethik der Steuerberater in Europa Verabschiedet von der Generalversammlung der Confédération Fiscale Européenne am 13. September 1991 in Zürich und geändert durch Beschluss des
MehrAnlage Der Vertrag über eine Dienstfahrt-Fahrzeugversicherung (DFFV) zwischen dem Freistaat Bayern vertreten durch das Bayerische Staatsministerium der Finanzen Odeonsplatz 4 80539 München und der Versicherungskammer
MehrAllgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen
Allgemeine und technische Bedingungen für die Bereitstellung von Messwertimpulsen aus Messeinrichtungen Inhalt Präambel 1. Allgemeine Normen, Richtlinien und Vorschriften 2. Allgemeine Bedingungen 3. Technische
MehrEindeutig gefährlich.
Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner,
MehrGanz sicher oben arbeiten!
www.moellerart.de Die Lift2Go Safety First Programme bringen Sie nach oben. Einfach, sicher und schnell. Ganz sicher oben arbeiten! Arbeitsbühnen-Seminare w w w. m o e l l e r a r t. d e 2 0 1 4 Mit uns
MehrZuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung!
Zuständigkeiten bei Problemen mit der Kanalhausanschlussleitung! Für jedes Grundstück bestehen das Recht und die Pflicht auf einen Anschlusskanal im Mischsystem bzw. zwei Anschlüsse im Trennsystem (Schmutzwasser
MehrArbMedVV Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge. 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1
Änderung der Verordnung zur arbeitsmedizinischen Vorsorge 02.07.2014 ArbMedVV Dr. med. Florian Struwe Seite 1 EV - Verordnung zur Rechtsvereinfachung und Stärkung der arbeitsmedizinischen Vorsorge - Artikel
MehrSicherheits-Beauftragte im Betrieb
Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache FÜR EIN GESUNDES BERUFSLEBEN Sicherheits-Beauftragte im Betrieb Erklärt in Leichter Sprache Das Heft haben Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter
MehrBGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer
BGI 5190 Wiederkehrende Prüfungen ortsveränderlicher elektrischer Arbeitsmittel - Organisation durch den Unternehmer DGUV Information 5190 (Fassung April 2010) Standort Dresden Dr. Jelena Nagel Gr. 2.4
MehrSicherheit für gute Taten
Sicherheit für gute Taten Versicherungsschutz im Ehrenamt Viele gesellschaftlich wichtige Aufgaben blieben unerledigt, gäbe es nicht den unermüdlichen Einsatz der ehrenamtlichen Helfer. Sie leisten einen
Mehr