Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 45 Wolfsburg, 28. November 2014 Seite 404

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1 Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 45 Wolfsburg, 28. November 2014 Seite 404 Verordnung über Art, Maß und räumliche Ausdehnung der ordnungsmäßigen Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg (Straßenreinigungsverordnung) Aufgrund 55 des Niedersächsischen Gesetzes über die öffentliche Sicherheit und Ordnung Nds. SOG in der Fassung der Bekanntmachung vom (Nds. GVBl. S. 9), zuletzt geändert durch Artikel 2 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 211) und 52 Abs. 1 des Niedersächsischen Straßengesetzes NStrG in der Fassung des Gesetzes vom (Nds. GVBl S. 359) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom (Nds. GVBl. S. 372) hat der Rat der Stadt Wolfsburg in seiner Sitzung am für das Gebiet der Stadt Wolfsburg folgende Verordnung beschlossen: 1 Reinigungspflicht Der Reinigungspflicht unterliegen alle öffentlichen Straßen, Wege und Plätze ohne Rücksicht auf ihre Befestigung innerhalb der geschlossenen Ortslage. 2 Reinigungsbereich (1) Zur geschlossenen Ortslage gehört das Stadtgebiet, das in geschlossener oder offener Bauweise zusammenhängend bebaut ist. Einzelne unbebaute Grundstücke, zur Bebauung ungeeignetes oder ihr entzogenes Gelände oder einseitige Bebauung unterbrechen den Zusammenhang nicht. (2) Als Grundstück ist ohne Rücksicht auf die Grundbuchbezeichnung jeder zusammenhängende Grundbesitz anzusehen, der eine selbständige wirtschaftliche Einheit bildet, besonders dann, wenn ihm eine eigene Hausnummer zugeteilt ist. (3) Zu den öffentlichen Straßen gehören Fahrbahnen, Gehwege, Radwege, gemeinsame Geh- und Radwege (Zeichen 240, lfd. Nr. 19 Anlage 2 zu 41 Abs. 1 Straßenverkehrsordnung), Fußgängerzonen und Parkstreifen. Die gemeinsamen Geh- und Radwege sind im Folgenden den Radwegen gleichgestellt, sofern keine ausdrückliche andere Regelung erfolgt. 3 Reinigung der im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze (1) Die im Straßenverzeichnis (Anlage) aufgeführten Straßen, Wege und Plätze sind mit Ausnahme der Gehwege und sonstigen neben der Fahrbahn gelegenen Flächen mindestens in den in Abs. 2 genannten Zeitabständen zu reinigen. Sie sind darüber hinaus zu reinigen, soweit es die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erfordert. (2) Straßen sind mindestens zu reinigen: a) Straßen der Reinigungsklasse 1: einmal wöchentlich, b) Straßen der Reinigungsklasse 2: zweimal wöchentlich, c) Straßen der Reinigungsklasse 3: dreimal wöchentlich, d) Straßen der Reinigungsklasse 4: vierzehntägig, e) Fußgängerzonen der Reinigungsklasse 5: sechsmal wöchentlich. (3) Radwege und gemeinsame Geh- und Radwege auf Straßen sind mindestens vierzehntägig zu reinigen.

2 Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 45 Wolfsburg, 28. November 2014 Seite 405 (4) Die Warteflächen an Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbushaltestellen mit und ohne Buswartehalle - an ausgebauten Busbuchten in einer Breite von 3 m, ausgehend vom Bordstein der Busbucht und in der Länge der geraden Bordsteinführung entlang der Busbucht, - auf oder an Gehwegen bzw. Sicherheitsstreifen in einer Breite von 3 m, ausgehend vom Fahrbahnrand und in der Länge des Kasseler Bordes oder bei Haltestellen ohne Kasseler Bord jeweils 9 m beiderseits des Haltestellenschildes - sowie die Fläche innerhalb der Buswartehalle sind mindestens einmal in 14 Tagen zu reinigen. 4 Reinigung der übrigen Straßen, Wege und Plätze Die Gehwege und sonstige neben der Fahrbahn gelegenen Flächen an allen öffentlichen Straßen und Plätzen sowie die Fahrbahnen und Parkstreifen der nicht im Straßenverzeichnis aufgeführten Straßen, Wege und Plätze sind zu reinigen, soweit es die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erfordert, jedoch mindestens einmal in 14 Tagen. 5 Umfang der Reinigung (1) Die Reinigung umfasst insbesondere die Beseitigung von Schmutz, Bewuchs, Laub und Unrat sowie die Beseitigung von Schnee, Eis und Glätte nach Maßgabe des 6. (2) Tritt im Laufe des Tages eine besondere Verunreinigung durch An- und Abfuhr von Holz, Müll, Abfall und dergleichen, durch Bauarbeiten, Unfälle oder Tiere ein, so ist die Reinigung unabhängig von der Verpflichtung des Absatzes 1 unverzüglich durchzuführen. (3) Der Staubentwicklung bei den Reinigungsarbeiten ist durch ausreichende Befeuchtung oder auf sonstige geeignete Weise vorzubeugen. Bei Frost ist das Besprengen mit Wasser verboten. (4) Schmutz, Bewuchs, Laub, Unrat und dergleichen dürfen nicht dem Nachbarn zugekehrt oder in die Rinnsteine, Gossen, Gräben oder Einlaufschächte der Straßenkanalisation gekehrt werden. 6 Schneeräumung und Glättebeseitigung (1) Bei Glätte sind Fußgängerüberwege und gefährliche Fahrbahnstellen mit nicht unbedeutendem Verkehr nach Maßgabe von Abs. 9 zu bestreuen. Bei Schneefall sind die Fahrbahnen aller öffentlichen Straßen, Wege und Plätze so oft von Schnee zu räumen, wie es die Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit erfordert. (2) Gehwege mit einer geringeren Breite als 1,50 m sind vollständig, alle anderen mindestens in einer Breite von 1,50 m von Schnee und Eis freizuhalten und bei Glätte nach Maßgabe von Abs. 9 zu bestreuen. An Fußgängerüberwegen und Kreuzungen sind für Fußgänger mindestens 3 m breite Durchgänge freizuhalten. (3) Ist ein Gehweg nicht vorhanden oder nicht ausgebaut, so ist ein 1,50 m breiter Streifen neben der Fahrbahn oder wenn ein Seitenstreifen fehlt, am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten.

3 Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 45 Wolfsburg, 28. November 2014 Seite 406 (4) Ist ein ungepflasterter oder bewachsener (z. B. Gras) Gehweg angelegt worden, ist Absatz 2 nicht anzuwenden. Stattdessen ist ein 1,50 m breiter Streifen am äußersten Rand der Fahrbahn freizuhalten. (5) In Fußgängerzonen ist Schnee so zu räumen und bei Glätte nach Maßgabe von Abs. 9 zu streuen, dass ein sicherer Weg möglich ist. (6) Die von den Gehwegen geräumten Schnee- und Eismassen dürfen nicht so gelagert werden, dass dadurch der Verkehr auf der Fahrbahn oder auf dem Gehweg gefährdet oder mehr als nach den Umständen unvermeidbar behindert wird. 5 Abs. 4 gilt entsprechend. (7) Die Stadt Wolfsburg ist berechtigt, selbständige Geh- und Radwege sowie gemeinsame Geh- und Radwege mit unbedeutendem Verkehr von der Schneeräumung und Glättebeseitigung auszuschließen. Diese sind durch entsprechende Warnschilder kenntlich zu machen. (8) An Haltestellen der öffentlichen Verkehrsmittel und Schulbushaltestellen müssen zur Sicherung des Fußgängerverkehrs die Warteflächen - an ausgebauten Busbuchten in einer Breite von 3 m, ausgehend vom Bordstein der Busbucht und in einer Länge der geraden Bordsteinführung entlang der Busbucht, - auf oder an Gehwegen bzw. Sicherheitsstreifen in einer Breite von 3 m, ausgehend vom Fahrbahnrand und in der Länge des Kasseler Bordes oder bei Haltestellen ohne Kasseler Bord jeweils 9 m beiderseits des Haltestellenschildes - sowie die Fläche innerhalb der Buswartehalle so von Schnee und Eis freigehalten und bei Glätte gestreut werden, dass ein gefahrloser Zu- und Abgangsverkehr auch zu zusätzlichen Einrichtungen an den Haltestellen, wie z. B. Wartehallen, gewährleistet ist. (9) Bei Glätte ist mit abtauenden oder abstumpfenden Streustoffen so zu streuen, dass ein sicherer Weg vorhanden ist. Auf Gehwegen und gemeinsamen Geh- und Radwegen dürfen abtauende Streustoffe nur verwendet werden, wenn durch den Einsatz von abstumpfenden Mitteln bei außergewöhnlichen Wetterlagen (z. B. Eisregen) keine abstumpfende Wirkung mehr erzielt werden kann. 7 Zeitliche Begrenzung der Reinigungspflicht Die Reinigungspflicht einschließlich der Schnee- und Glättebeseitigung erstreckt sich auf die Hauptverkehrszeit zwischen 07:00 und 20:00 Uhr an Werktagen sowie zwischen 08:00 und 20:00 Uhr an Sonnund Feiertagen. 8 Reinigungspflicht bei übermäßiger Verunreinigung (1) Wer eine Straße, einen Weg oder einen Platz über das übliche Maß hinaus verunreinigt, hat die Verunreinigung ohne Aufforderung und ohne schuldhafte Verzögerung zu beseitigen; anderenfalls kann die Stadt die Verunreinigung selbst oder durch Dritte auf Kosten des Verantwortlichen beseitigen. (2) Unberührt bleibt die Verpflichtung des nach der Satzung über die Träger und Übertragung der Pflicht zur Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg (Straßenreinigungübertragungsssatzung) Reinigungspflichtigen, die Verunreinigung zu beseitigen, soweit ihm dies zuzumuten ist. (3) Die Reinigungspflicht nach Abs. 1 ist gegenüber derjenigen nach Absatz 2 vorrangig.

4 Jahrgang 11 Amtsblatt Nr. 45 Wolfsburg, 28. November 2014 Seite Ordnungswidrigkeiten (1) Ordnungswidrig handelt gemäß 59 Abs. 1 Nds. SOG, wer vorsätzlich oder fahrlässig den Geboten oder Verboten der 2 bis 8 dieser Verordnung zuwiderhandelt. (2) Die Ordnungswidrigkeit kann gemäß 59 Abs. 2 Nds. SOG, mit einer Geldbuße bis zu 5.000,00 Euro geahndet werden. 10 Straßenverzeichnis Das Straßenverzeichnis ist als Anlage Bestandteil dieser Verordnung. Es wird jährlich überprüft, ob Straßen, Wege und Plätze der Stadt Wolfsburg in andere Kategorien des Straßenverzeichnisses eingeordnet, aus dem Straßenverzeichnis entfernt oder in das Straßenverzeichnis aufgenommen werden. 11 Inkrafttreten; Geltungsdauer (1) Diese Verordnung tritt am in Kraft. Sie gilt längstens 10 Jahre. (2) Mit Inkrafttreten dieser Verordnung treten die Verordnung über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg vom in der Fassung der 1. Änderung vom sowie die Satzung der Wolfsburger Abfallwirtschaft und Straßenreinigung kommunale Anstalt der Stadt Wolfsburg (WAS) über die Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg (Straßenreinigungssatzung) vom außer Kraft. Wolfsburg, den Der Oberbürgermeister Klaus Mohrs

5 Anlage Seite 12 Straßenverzeichnis zur Verordnung über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg (i.d.f. der 1. Verordnung zur Änderung der Verordnung über Art und Umfang über Art und Umfang der Reinigung öffentlicher Straßen, Wege und Plätze in der Stadt Wolfsburg vom ), gültig seit A. Reinigungsklasse 1 I. Kernstadtgebiet Wolfsburg Ahornweg Alessandro-Volta-Straße Allensteiner Straße Allerpark Allerstraße Alte Landstraße Altenburger Straße Am Finkenhaus Am Hasselbach Am Krokusplan Am Mühlengraben Am Stemmelteich Am Wiesengrund Am Ziegelteich An der Teichbreite An der Tiergartenbreite (ohne Stichwege) An der Vorburg (Stichstraße) Anemonenweg Antonius-Holling-Weg Asternweg Barnstorfer Weg Bartenslebenring (ohne Stichweg Nr.: 21; 23; 25) Bebelstraße Beethovenring Beuthener Straße Bielefelder Straße Birkenweg Bonhoefferstraße Bornhoop Breslauer Straße Burgwall Carl-Diem-Weg Cottbuser Straße Dag-Hammerskjöld-Weg Dahlienweg Dantehof Danziger Straße Dessauer Straße Dresdener Ring

6 Seite 2 Drömlingstraße Duisburger Straße Düsseldorfer Straße Düsterhoopring Eckernweg Eichelkamp Eichendorffstraße Eisenacher Straße Erfurter Ring Erich-Bammel-Weg Ernst-Reuter-Weg Essener Straße Fichtestraße Föhrenhorst Fontanehof Frankfurter Straße Franz-Marc-Straße Fritz-Reuter-Straße Ganghoferstraße Gleiwitzer Straße Goethestraße Goerdelerstraße Graf-Bernadotte-Weg Grauhorststraße Gustav-Freytag-Straße Händelstraße Halbehof Halberstädter Straße Hallesche Straße Haydnring Hohensteinstraße Hubertusstraße Hugo-Junkers-Weg Ilmenaustraße Im Holze Immermannhof In den Allerwiesen Insterburger Straße Jenaer Straße (ohne Marktplatz) John-F.-Kennedy-Allee Karlsbader Straße Kettelerstraße Kiebitzweg Kiefernweg Klausenerstraße Klieverhagen Kölner Ring Königsberger Straße Kösliner Straße Kolberger Ring Kolpingstraße Konrad-Adenauer-Allee Krähenhoop Kurt-Schumacher-Ring Kurzer Hagen Kurze Straße Laagbergstraße Lerchenweg Lessingstraße (Stichstraße Nr. 22 a 22 g) Leuschnerstraße Liebigweg Lönsstraße

7 Seite 3 Lutonstraße Major-Hirst-Straße Marignanestraße Martin-Luther-Straße Masurenweg Mecklenburger Straße Memeler Straße Mörser Winkel Mühlenpfad Nelkenweg Neubrandenburger Straße Neue Reihe Nordstadtstraße (ohne Stichwege an den Ärztehäusern) Nordsteimker Straße Örtzestraße Ollenhauerstraße Oppelner Straße Otternweg Pestalozziallee Pirolweg Plauener Straße Posener Straße Poststraße (einschl. Verbindungsstr. zur Kleiststr.) Potsdamer Straße Rabenbergstraße (einschl. des Weges vor den Nrn. 30, 30a - 30d und 32) Rabenhorst Rathausstraße Reislinger Straße Rilkehof Robert-Koch-Platz Robert-Schuman-Straße Roseggerstraße Rosenweg Rostocker Straße (ohne Nr. 95 bis 115 ungerade) Rothenfelder Markt Saarstraße Sachsenring Samlandweg Sauerbruchstraße Schulenburgallee Seilerstraße Siebenbürger Weg Siegfried-Ehlers-Straße Sudetenstraße Suhler Straße Suhlgarten Scheffelhof Schlehenweg Schlesierweg (einschl. des Weges vor den Nrn. 24, 24a + 24b sowie Masurenweg 2 + 4) Schloßstraße Schlosserstraße Schneidemühler Straße Schreberstraße Schubertring (1-39, 67-89, , 2-22) Schweriner Straße Stargarder Weg Stettiner Ring Stormhof Stralsunder Ring (ohne Vorplatz des Einkaufszentrums) Stresemannstraße Teichgarten Theodor-Heuss-Straße

8 Seite 4 Tilsiter Straße Tischlerstraße Tucholskystraße Tulpenweg Uhlandweg Unter den Eichen Vogtlandweg Walter-Flex-Weg Weimarer Straße Wellekamp Werderstraße Wielandstraße Windmühlenbreite Windthorststraße Wipperstraße Wismarer Straße Wohltbergstraße Wuppertaler Straße Zwickauer Straße II. Stadtteil Fallersleben Am Alten Gut Am Neuen Tor Am Westertor Bahnhofstraße Berliner Straße Denkmalplatz Dresdener Straße Ehmer Straße Erich-Netzeband-Straße Friedrich-Mumme-Straße Gifhorner Straße Gröpertor Hafenstraße (bis Weyhäuser Weg) Herzogin-Clara-Straße Hinterm Hagen Hofekamp Hoffmannstraße Hoffmann-v.-Fallersleben-Straße Kampstraße Karl-Heise-Straße Lange Stücke Marktstraße Mozartstraße Mühlenkamp Nordring Sandkämper Straße Schützenweg Schwarzer Weg (1 u. 7) Spitzwegstraße Viehtrift Westerbreite (1-21) Westerstraße Wolfsburger Landstraße Zuckerstraße

9 Seite 5 III. Stadtteil Vorsfelde Alter Damm Am Bahnhof Am Drömlingstadion Am Grünen Jäger (ohne Stichstraßen) Am Schwarzkuhlenteiche Amtsstraße An der Meine An der Propstei Bromer Straße Bruchgartenweg (ohne Stichstraßen) Carl-Grete-Straße Ernst-August-Straße Fritz-Weiberg-Straße Heinrich-Jasper-Straße Heinrichswinkel Helmstedter Straße Hermann-Löns-Straße Kattenstraße Klingemannstraße Lange Straße Lüneburger Ring Marienborner Straße Max-Valentin-Straße Meinstraße Mühlenweg (ohne Nr ) Neuhäuser Straße Obere Tor Petristraße Roßplatz Sägerbäume Stettiner Straße Sudammsbreite (31-47) Thorner Weg Über dem Wechsel Waldenburger Straße Wilhelm-Busch-Straße Wolfsburger Straße Zum Heidgarten IV. Ortsteil Reislingen Von-Droste-Hülshoff-Straße

10 Seite 6 B. Reinigungsklasse 2 I. Kernstadtgebiet Wolfsburg An der Vorburg (ohne Stichstraße) Bahnhof Berliner Ring *) Borsigstraße Brandenburger Platz Braunschweiger Straße *) Daimlerstraße Detmeroder Markt Dieselstraße Friedrich-Ebert-Straße *) Heinrich-Heine-Straße *) Heinrich-Nordhoff-Straße*) Heßlinger Straße *) Hochring *) Kleiststraße *) Lessingstraße *) Maybachweg Robert-Bosch-Weg Röntgenstraße *) Rothenfelder Straße *) Siemensstraße *) Stadtwaldstraße *) Schachtweg Schillerstraße *) Zeppelinstraße *) = veranlagt in Gebührenklasse 1 II. Ortsteil Hattorf Brandgehaege Heinenkamp Hohenbüchen Lehmkuhlenfeld Peter-Hurst-Straße III. Ortsteil Reislingen Beesestraße Benzstraße Borsigstraße Dieselstraße IV. Stadtteil Vorsfelde Gustav-Hertz-Straße Max-von-Laue-Weg Wilhelm-Carl-Wien-Straße

11 Seite 7 V. Ortsteil Neuhaus Karl-Ferdinand-Braun-Ring C. Reinigungsklasse 3 I. Kernstadtgebiet Wolfsburg Dunantplatz Einkaufszentrum Detmerode (ohne Brücke) Hansaplatz Jenaer Straße - Vorplatz des Einkaufszentrums mit Brunnenanlage Kantallee *) Kaufhof Stralsunder Ring - Vorplatz des Einkaufszentrums *) = veranlagt in Gebührenklasse 2 D. Reinigungsklasse 4 I. Kernstadtgebiet Wolfsburg Aachener Straße Albert-Schweitzer-Straße Alessandro-Volta-Straße (Stichstraße) Am Gutshof Am Kleinen Schillerteich Am Lerchengarten Am Reislinger Bruch Am Rotheberg Am Schäferbusch Amselweg Am Zehnten Weg An den Hattorfer Teichen An der Molle An der St. Annen Kirche Andersenweg An der Wittenbreite Auf der Rönnecke August-Bier-Weg Bärenwinkel Bartenslebenring, Stichweg mit Nr.: 21; 23; 25 Behringstraße Bochumer Straße Bocholter Straße Bonner Straße Böcklinstraße Bohlweg

12 Seite 8 Bottroper Ring Brahmsring Brucknerring Brüder-Grimm-Straße Cranachweg Dachsring Dornröschenweg Dortmunder Straße Drosselweg Einsteinstraße Elbinger Weg Elsterweg Emil-Nolde-Straße Enzianweg Ernst-v.-Bergmann-Weg Fasanenhof Feuerbachring Finkenweg Frauenteichstraße Friedrich-Naumann-Straße Fuchsweg Gabriele-Münter-Straße Gänselieselweg Gaußstraße Gelsenkirchener Straße Geschwister-Scholl-Ring Gladbecker Straße Gladiolenweg Görlitzer Ring Graf-Stauffenberg-Ring Gronauer Straße Gütersloher Straße Hagebergstraße Hagebergweg Hagebuttenweg Hagener Straße Hans-Böckler-Weg Hans-Thoma-Ring Hasenwinkel Hegebergweg Heinebergweg (2-22) Helmholtzweg Herforder Straße Hermann-Ehlers-Straße Herrenwiese Hinrich-Kopf-Straße (1, 3, 5, 7-13, 18-20, 24-26) Hirschberger Straße Holbeinweg Hufelandweg In den Auen (1-9) Jakob-Kaiser-Weg Kandinskystraße Karl-Arnold-Ring (1-4, 25, 26) Kattowitzer Straße Köhlerbergstraße Königswiese Krefelder Straße Leiblstraße Leverkusener Straße Ludwig-Beck-Straße Maria-Merian-Straße Matthias-Grünewald-Straße

13 Seite 9 Max-Liebermann-Straße Mindener Ring Mönchengladbacher Straße Mühlheimer Straße Neusser Straße Nordstadtstraße (Stichweg an den Ärztehäusern) Oberer Kamp Oberhausener Straße Paracelsusweg Paul-Klee-Straße Planckstraße Rathenauplan Recklinghäuser Straße Reichenberger Ring Remscheider Straße Rothehof Rotkäppchenweg Sebastian-Kneipp-Straße Semmelweisring Slevogtweg Solinger Ring Spitzwegring Schmaler Weg Schneewittchenweg Schwalbenweg Steinbreite Sterntalerweg Thüringer Weg Uhlenhorst Unterer Kamp Virchowhang Wachtelweg Wagnerring Wolfssteig (ohne Stichstraßen) II. Stadtteil Fallersleben Am Schützenhaus (ohne Stichweg) Am Spieker An der Grandkuhle An der Schwefelquelle Beethovenstraße Bölschestraße Börneckenberg Böttcherstraße Brunkenburger Weg Brunnenstraße Carl-Zuckmayer-Ring Corinthstraße Corveystraße Danhopweg Düpenweg Dürerstraße Eduard-Mörike-Straße Färberstraße Franz-Liszt-Straße Franz-Schubert-Straße Ganterwinkel Glockenbergweg

14 Seite 10 Grenzweg Hahnenkamp Hans-Fallada-Straße Havelstraße Heinrich-Gruß-Straße Helgolandstraße Holbeinstraße Joseph-Haydn-Ring Karl-Göhner-Straße Karl-May-Straße Karl-Werner-Straße Käthe-Kollwitz-Straße Kirchnerstraße Krummer Morgen Kurzer Weg Landgraben Leharstraße Leineweberstraße (ohne Stichweg) Matthias-Gäch-Straße Menzelstraße Mittelweg Mörser Weg Neues Feld Osloßer Straße Osseweg Ostpreußenweg Otto-Heinrichs-Straße Otto-Pöhling-Straße Paul-Lincke-Straße Pestalozzistraße Pommernweg Rembrandtstraße Richard-Blume-Straße Richard-Müller-Straße Richard-Wagner-Straße Rischfeldweg Rosenwinkel Rotekampweg (einschl. Stichwege) Rottegärten Rubensstraße Sachsenstraße Schulzen Hof Stefan-Zweig-Straße Telemannstraße Theodor-Kröger-Straße Theodor-Rehn-Straße Theodor-Storm-Straße Thomas-Mann-Straße Töpferstraße Van-Gogh-Ring Walter-Kollo-Straße Weidenkamp Westerbreite (22-35) Westerlinge Wilhelm-Hauff-Straße Wilhelm-Wedde-Straße Ziegeltrift Zillestraße Zur Mühle

15 Seite 11 III. Stadtteil Vorsfelde Achtenbüttelweg Adlerring Akazienweg Akeleiweg Amalienhof Am Ehrenfriedhof Am Engelhop Am Grünen Jäger (Stichstraßen) An der Kochsbreite Bernburger Straße Bert-Brecht-Straße Brandenburger Straße Bruchgartenweg (Stichstraßen) Calvörder Straße Celler Straße Danziger Weg Erlenweg Espenweg Falkenweg Ferdinandstraße Fliederweg Flockenweg Friederikenring Friedrich-Lambrecht-Straße Gänsetrift Gartenstraße Genthiner Straße Gerhart-Hauptmann-Straße Heimkehrerweg Hinter den Höfen Holzweg Im Eichholz Kanalstraße Kastanienweg Laubenweg Leipziger Straße Ligusterweg Lindenstraße Litauener Straße Luisenstraße Magdeburger Straße Moorbreite Mühlenbusch Mühlenweg (33-74) Oschersleber Straße Peterskampweg Pillauer Weg Pommernstraße Posener Weg Potsdamer Weg Rektorweg Rosenstraße Rotkelchenweg Schlesierstraße (außer Stichweg 12 a - 12 d) Sophienring Sperlingsgasse Staßfurter Straße Stendaler Straße Sudammsbreite (1-30)

16 Seite 12 Sudetenweg Tilsiter Weg Vor dem Bruche Weferlinger Straße Westpreußenstraße Wiesenweg Wilhelmstraße Wilhelm-Raabe-Straße Wittinger Straße Zoppoter Weg Zum Alten Teich Zum Drömling Zum Osterfeuer IV. Ortsteil Reislingen Ellenriederstraße (ohne Stichstraßen) Fanny-Lewald-Ring (ohne Stichstraßen) Gerta-Overbeck-Ring Grethe-Jürgens-Ring Lavinia-Fontana-Straße Modersohn-Becker-Ring (ohne Stichstraßen) E. Reinigungsklasse 5 August-Horch-Passage Bahnhofspassage Hollerplatz, einschl. Verbindungsweg zwischen Südkopf-Center und Rathausstraße Hugo-Bork-Platz Kaufhofpassage Porschestraße-Mitte Porschestraße-Nord Porschestraße-Süd Willy-Brandt-Platz

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