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1 1. Allgemeiner Elternbrief 2019/2020 Liebe Eltern, liebe Erziehungsberechtigte, wir hoffen, Sie hatten mit Ihren Kindern einen guten Start in die ersten Schultage. Hier nun einige wichtige Informationen für die kommenden Schulwochen. 01. ESIS - Elterninformationen digital Elternbriefe werden an der Bertolt-Brecht-Schule nur noch in Ausnahmefällen in Papierform ausgehändigt. In der Regel benutzen wir das sogenannte ESIS-Verfahren (Elektronisches Schüler-Informations-System). Dazu benötigen Sie lediglich eine -Adresse. Sobald eine neue Elterninformation vorliegt, die Sie bzw. Ihr Kind betrifft, erhalten Sie von der Schule eine zugeschickt. Den Erhalt der bestätigen Sie uns einfach per Antwort-Klick, ohne etwas an der Mail zu verändern. Mithilfe der folgenden Zugangsdaten können Sie die neuen Informationen dann jederzeit im internen Bereich unserer Homepage ansehen: auf INTERN klicken, Benutzername: bbs-user, Passwort: bertolt98 Im internen Bereich finden Sie dann zum einen allgemeine Informationen, die die ganze Schulfamilie betreffen (z. B. Elternbriefe, Einladungen zum Elternabend o. ä.). Dort stehen aber auch klassenspezifische Informationen, die nicht für alle interessant sind (z. B. Informationen und Termine für die Abschlussklassen der Realschule). Die Vorteile: Mit Ihrem Smartphone oder Computer können Sie im Internet die Elterninformationen jederzeit bequem einsehen! Wenn Sie möchten, können Sie die PDF-Dokumente speichern und/oder ausdrucken! Sie müssen Ihrem Kind keine unterschriebenen Zettel für die Klassenleitung mehr in die Schule mitgeben, da Ihr Kind i. d. R. nun auch keine Elternbriefe mehr mit nach Hause bringt! Hier genügt jetzt als Lesebestätigung der Antwort-Klick auf die ESIS- ! Die Elternbriefe und alle wichtigen Informationen (z. B. Sprechstunden) finden Sie das ganze Schuljahr über auf der Homepage und können diese ggf. nachlesen. Zudem helfen Sie mit, der Schule enorme Mengen an bedrucktem Papier zu sparen! Wichtig: Sollten Sie keine -Adresse hinterlegen, erhalten Sie natürlich auch keine Hinweise auf neue Information. In diesem Fall fordern wir Sie auf, sich in regelmäßigen Abständen von etwa zwei Wochen eigenständig im internen Bereich der Homepage zu informieren, ob es Neuigkeiten gibt, die Sie bzw. Ihr Kind betreffen! 02. Papier- & Jahresberichtsgeld Zu Beginn des neuen Schuljahres wurden von den Klassenleitungen pro Schülerin und Schüler 10,00 Euro Papiergeld und 2,00 Euro für den Jahresbericht eingesammelt. Eine Befreiung von der Zahlung des Papiergeldes ist nicht möglich. Da jüngere Geschwisterkinder, die ebenfalls an der BBS sind, keinen Jahresbericht bekommen, bezahlen sie aber nur 10,00 Euro statt 12,00 Euro! 1/17

2 03. Neue Lehrkräfte Wir dürfen in diesem Jahr folgende neue Lehrkräfte an der Bertolt-Brecht-Schule begrüßen: Amon Christine Görtler Katharina Rieber Bianca Bronold Florian Hummel Christina Rieger Martha Cosyns Susanne Knauer Corinna Schlögl Kerstin Elbing Jana Knauf Simone Schuster Sabine Engler Christian Meierhöfer Susanne Sebiger Daniel Erlach Christopher Neubig Janina Thaler Tim Fitas-Hackbarth Agnieszka Nowotny Holger These Eugen Gelsen Stefanie Reitlinger Carina Wirth Amelie Wir wünschen allen Kolleginnen und Kollegen einen guten Anfang an unserer Schule! 04. Sprechstunden der Lehrkräfte Die aktuelle Version der Sprechstundenliste steht im Internet im internen Bereich der Homepage der BBS (vgl. auch 1. ESIS - Elterninformationen digital ). Wichtig: Es hat sich bewährt, vorher über Ihr Kind mit der jeweiligen Lehrkraft Kontakt aufzunehmen, damit diese auch für Sie zur Verfügung steht und nicht wegen einer Vertretungsstunde keine Zeit hat. 05. Klassenelternabend am 26. September 2019 Am Donnerstag, den 26. September 2019 findet ab 18:00 Uhr der Klassenelternabend für die 5. bis 10. Klassen statt. Eine Einladung haben Sie bereits erhalten. An diesem Tag endet der Unterricht um 14:45 Uhr. Am Abend informieren Sie um 18:00 Uhr die Klassenlehrerinnen und Klassenlehrer über Besonderheiten für die Klasse und geben einen Ausblick auf das kommende Schuljahr. Der Klassenelternabend findet für das Gymnasium und die Realschule in der Bertolt-Brecht-Straße 39 statt. Die Klassenleitungen der 5. und 6. Klassen der Mittelschule befinden sich ebenfalls im Hauptgebäude. Die Eltern der Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe in der Mittelschule treffen sich mit den Lehrkräften in der Dependance (Zugspitzstr. 119). Dort findet um Uhr auch die Wahl des Elternbeirats der Mittelschule statt! 06. Elternsprechabend am 11. Dezember 2019 Für alle Klassen findet am Mittwoch, den 11. Dezember 2019 der 1. Elternsprechabend statt. Von 18:00 Uhr bis 21:00 Uhr stehen die Lehrerinnen und Lehrer den Erziehungsberechtigten zur Verfügung. Dieser Termin wurde gewählt, um besonders berufstätigen Erziehungsberechtigten den Besuch zu ermöglichen. Da an diesem Abend erfahrungsgemäß mit viel Verkehr rund um die Schule zu rechnen ist, bitten wir Sie, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen. Im 2. Halbjahr findet am 28. April 2020 ein weiterer Elternsprechabend statt. Für die Elternsprechabende können Sie Termine bei den Lehrkräften vorab online buchen. Nähere Informationen dazu erhalten Sie rechtzeitig. 07. Parkplatzsituation Grundsätzlich würden wir Sie zunächst einmal darum bitten, Ihr Kind nicht mit dem Auto in die Schule zu bringen. Sollte es dennoch Gründe dafür geben, haben wir folgende Bitte: Aufgrund der beengten Zufahrtsmöglichkeit zur Schule sollten Sie Ihr Kind am Wendekreis der Bertolt-Brecht-Straße absetzen. Bei schulischen Veranstaltungen (z. B. Elternabende o. ä.) empfiehlt es sich, öffentliche Verkehrsmittel zu nutzen, da nicht garantiert werden kann, dass an der BBS ausreichend Parkplätze zur Verfügung stehen. 2/17

3 08. Informationen für die 10. Klassen des Gymnasiums über die kommende Oberstufe Informationen für die derzeitige Klassenstufe 10 des Gymnasiums über die bevorstehende Oberstufe (Qualifikationsphase Q 11, Q 12) erhalten Sie am Mittwoch, den 11. Dezember Diese Veranstaltung findet von 18:00 Uhr bis 19:30 Uhr unter der Leitung unserer Oberstufenkoordinatoren im Großraum Nord statt. Im Anschluss haben Sie noch bis 21:00 Uhr Gelegenheit am Elternsprechabend teilzunehmen. 09. Essen in der Mensa In unserer Mensa können Ihre Kinder zwischen 11:45 Uhr und 14:00 Uhr ein warmes Mittagessen bekommen. Die Bezahlung kann sowohl bargeldlos mit Chip als auch mit Bargeld an der Kasse erfolgen. Eine Vorbestellung über das Internet ( ist nur mit Chip möglich (bis spätestens 22:00 Uhr des Vortages). Für Schülerinnen und Schüler, die Anspruch auf das Bildungs- und Teilhabepaket haben, wird die gemeinschaftliche Mittagsverpflegung komplett übernommen (neu ab 01. August 2019). Dazu muss das Kind über angemeldet werden und das Mittagessen online über diese Bestellseite bzw. über das Terminal in der Pausenhalle (bis spätestens 22:00 Uhr des Vortages) vorbestellt werden. Die Gutscheine des Bildungs- und Teilhabepakets müssen für den jeweiligen Monat in der Mensa abgegeben werden. Weitere Informationen erhalten Sie über die Mensa und online über Hausaufgabenkonzept für die Unterstufe (RS und GYM) Hausaufgaben dienen der Einübung aktueller und der Wiederholung früherer Lerninhalte. Der Lernstoff kann generell nur durch kontinuierliches Arbeiten eingeübt und gefestigt werden. Hausaufgaben ergeben sich aus dem jeweiligen Unterricht. Der Umfang und Zeitaufwand für die Hausaufgaben kann, je nach Unterrichtssituation, schwanken. Der zeitliche Umfang für die gesamte häusliche Arbeitszeit einer durchschnittlich begabten Schülerin bzw. eines durchschnittlich begabten Schülers soll in der Unterstufe täglich zwei Stunden nicht überschreiten. In der Unterstufe und Mittelstufe gilt zudem: schriftliche Hausaufgaben werden nicht gestellt, wenn die Folgestunde des gleichen Faches unmittelbar auf einen Tag mit Nachmittagsunterricht folgt und wenn dieser um 15:45 Uhr oder später endet. Dies betrifft jedoch nicht das Lernen von Vokabeln für Fremdsprachen. Das Lernen von Wörtern kann als mündliche Hausaufgabe auch an langen Tagen aufgegeben werden. Schriftliche Hausaufgaben werden in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 im Normalfall nur in Schulaufgabenfächern gegeben, ab der Jahrgangsstufe 11 in allen Fächern. Es gibt für Schülerinnen und Schüler ab der 7. Jahrgangsstufe die Möglichkeit, Hausaufgaben auch nachmittags zu erledigen und dabei von einer Lehrkraft betreut zu werden. Dies gilt von Montag bis Donnerstag in der Zeit von 13:15 Uhr bis 15:45 Uhr. Für die 5. und 6. Klassen gibt es einen gesonderten Hausaufgabenunterricht, der bis zu drei Mal wöchentlich im Stundenplan verankert ist und von Kernfachlehrern betreut wird. Er findet in kleinen Gruppen mit maximal 15 Kindern statt. Eltern können ihre Kinder dafür fest anmelden. Schülerinnen und Schüler der 5. Klassen im gebunden Ganztag erledigen den größten Teil ihrer Hausaufgaben im Rahmen der Lernwerkstatt und während der Studierzeiten in der Schule. Die Eltern sollten jedoch wöchentlich überprüfen, ob die Pflichtaufgaben vollständig bearbeitet wurden. Die Lehrerkonferenz hat beschlossen, dass alle Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 9 verpflichtet sind, ein Hausaufgabenheft zu führen. So soll sichergestellt werden, dass alle Arbeitsaufträge zuverlässig erledigt werden und dass Schülerinnen und Schüler ihre Hausaufgaben zeitlich besser planen können. Ansprechpartnerinnen (Zimmer ): Frau Yassin-Salomo (GYM) und Frau Zimmermann (RS). Hinweis: Das Hausaufgabenkonzept gilt nicht für die Mittelschule. 11. Hausordnung Die aktuelle Hausordnung der BBS finden Sie auf unserer Homepage. Bei Unklarheiten wenden Sie sich bitte an die Sekretariate bzw. die Schulleitungen. 3/17

4 12. Verlassen des Schulgebäudes Entsprechend unserer Hausordnung Abs. 4.4 dürfen Schülerinnen und Schüler während der Schulzeit, d. h. bis zum Ende des stundenplanmäßigen Unterrichts, das Schulgelände nicht verlassen. Ausnahmen: Schülerinnen und Schüler, die auf Antrag der Erziehungsberechtigten von der Schulleitung eine schriftliche Genehmigung erhalten haben, dass sie während der Mittagspause nach Hause gehen dürfen, Schülerinnen und Schüler der Mittelschule, die das Schulhaus wechseln, Schülerinnen und Schüler ab der 10. Klasse, die zwei oder mehr Stunden frei haben und in dieser Zeit nach Hause gehen, Schülerinnen und Schüler ab der 11. Klasse ist es widerruflich gestattet, die Schulanlage in Zwischenstunden und der Mittagspause zu verlassen. Dies gilt nicht für Pausen ohne benachbarte Freistunden. Die Schülerunfallversicherung gewährt nur einen Schutz für die Anwesenheit auf dem Schulgelände und für den Weg zur Schule bzw. nach Hause im Rahmen der in der Hausordnung der BBS festgelegten Zeiten. 13. Vorzeitiger Unterrichtsschluss Wenn sich Unterrichtsausfälle nicht vermeiden lassen, versucht die Schule nach Möglichkeit, Nachmittagsstunden auf den Vormittag zu verlegen. Die Schülerinnen und Schüler haben dann nachmittags früher Unterrichtsschluss. In den meisten Fällen erfahren sie dies am Tag vorher, wenn die Lektoren die Unterrichtsausfälle laut Vertretungsplan bekannt geben. Der Vertretungsplan ist am digitalen schwarzen Brett in der Schulhalle einzusehen. Die Schülerinnen und Schüler können sich dann aufschreiben, wann der Unterricht am nächsten Tag endet, und ihre Erziehungsberechtigten informieren. Sollte sich der Unterricht nicht vorverlegen lassen (vor allem bei kurzfristigen Änderungen), findet Pflichtunterricht am Nachmittag in der Regel immer statt. Nur beim Wahlunterricht kann in Rücksprache mit dem Kursleiter eine andere Regelung getroffen werden. Die Schülerinnen und Schüler des gebundenen Ganztags werden auch bei termingebundenen Unterrichtsausfall (z. B. aufgrund von Lehrerkonferenzen) im Großraum Süd bis 16:00 Uhr betreut (Ausnahme siehe unten!). Mit Einverständnis der Erziehungsberechtigten ist ein früheres Verlassen des Schulgebäudes erlaubt. An Tagen, an denen der gesamte Unterricht der Bertolt-Brecht-Schule vorzeitig endet, öffnet die Nachmittagsbetreuung im Großraum Süd nach Unterrichtsschluss. Es besteht dann dort keine Möglichkeit, die Hausaufgaben unter Betreuung anzufertigen. An folgenden Terminen kann aus betrieblichen Gründen keine Betreuung nach Unterrichtsschluss gewährleistet werden: , und jeweils ab 11:15 Uhr. Dies gilt auch für den gebundenen Ganztag! 14. Beurlaubungen von Schülerinnen und Schülern Aus gegebenem Anlass müssen wir Sie erneut darauf hinweisen, dass wir Gesuche, Schülerinnen und Schüler wegen geplanter Ferienreisen vorzeitig vom Unterricht zu befreien, grundsätzlich nicht genehmigen können. Schülerinnen und Schüler können in dringenden Ausnahmefällen auf schriftlichen Antrag der Erziehungsberechtigten beurlaubt werden. Die Beurlaubung ist auf einem Formblatt, welches auf der Homepage als Download zur Verfügung steht oder in den Sekretariaten ausliegt, mindestens drei Werktage vor dem Termin zu beantragen. Der Grund der Beurlaubung ist zu belegen. In begründeten schwerwiegenden Fällen befreit der Schulleiter Schülerinnen und Schüler vom Besuch des Unterrichts an einzelnen oder mehreren Tagen. Arztbesuche sind grundsätzlich in die unterrichtsfreie Zeit zu legen. 4/17

5 15. Wichtige Informationen zu: Krankmeldung, Befreiung, Beurlaubung und Anwesenheitspflicht - Krankmeldung Wenn Sie Ihr Kind am Morgen (7:30 bis 8:00 Uhr) krankmelden müssen, haben Sie folgende Möglichkeiten: Telefonisch: Für das Gymnasium und die Realschule rufen Sie bitte ausschließlich die Telefonnummer 0911/ an. Sprechen Sie ggf. auf den Anrufbeantworter, der regelmäßig abgehört wird. Krankmeldungen für die Mittelschule nimmt die Rufnummer 0911/ entgegen. Fax: Sekretariat Gymnasium: 0911/ Sekretariat Realschule: 0911/ Sekretariat Mittelschule: 0911/ Online: Nutzen Sie bitte ausschließlich das Formular Onlinekrankmeldung, das Sie direkt auf der Homepage der Schule finden. Geben Sie dabei Name und Klasse des Kindes ein! Eine Krankmeldung per ist nicht möglich! Leistungssportler müssen beim Frühtraining auch unbedingt ihre Trainer telefonisch informieren! - Befreiung während der Unterrichtszeit (plötzliche Erkrankung) Da es vorkommen kann, dass sich Ihr Kind während des Unterrichts verletzt oder erkrankt, möchten wir Sie auf Folgendes hinweisen: a Grundsätzliches: Über die Befreiung von einzelnen Unterrichtsstunden oder Schulveranstaltungen wegen plötzlicher Erkrankung entscheidet die zuständige Lehrkraft. Die Sportlehrkräfte können Schülerinnen und Schüler bei bestehenden Verletzungen nur von der aktiven Teilnahme, nicht aber von der Anwesenheit im Unterricht befreien. Wenn sich Schülerinnen und Schüler während der Unterrichtszeit krankmelden, können Lehrkräfte und die Schulleitung nicht immer feststellen, ob die Krankheit tatsächlich so ernsthafter Natur ist, dass eine Befreiung vom Unterricht notwendig wird. Wir bitten Sie daher auf ihre Kinder einzuwirken, dass diese nur bei ernsthaften Beschwerden um eine Unterrichtsbefreiung bitten. b Organisatorischer Ablauf: Zunächst wendet sich die betreffende Schülerin / der betreffende Schüler an eine Lehrkraft. Diese organisiert - zum Beispiel bei einem Unfall sofort Hilfe (etwa durch Hinzuziehung der Schulsanitäter, eines Notarztes). Bei weniger schweren Erkrankungen (z. B. Übelkeit etc.) wendet sich die Schülerin / der Schüler ebenfalls zunächst an die unterrichtende Lehrkraft. Soll eine Befreiung vom Unterricht durch Abholung erfolgen, schickt die informierte Lehrkraft eine Klassenkameradin / einen Klassenkameraden in das zuständige Sekretariat. Dort werden Sie als Erziehungsberechtigte (oder bei Nichterreichen einer der von Ihnen angegebenen Notfallkontakte) über die notwendige Abholung telefonisch verständigt. Schülerinnen und Schüler unter 18 Jahren müssen zwingend abgeholt werden, denn nur so kann sichergestellt werden, dass die erkrankten Personen unbeschadet nach Hause kommen! Ihr Kind ist dann im aktuellen Unterrichtsraum der Klasse abzuholen. Volljährige Schülerinnen und Schüler können nach Abmeldung im Sekretariat nach Hause. 5/17

6 16. Zwischenberichte und Zwischenzeugnisse An der Realschule und am Gymnasium wird in den Jahrgangsstufen 5 bis 8 das Zwischenzeugnis durch drei Zwischenberichte ersetzt, die am 06. Dezember 2019, am 14. Februar 2020 und am 24. April 2020 ausgegeben werden. Im Gymnasium gilt dies auch für die Jahrgangsstufen 9 und 10. Schülerinnen und Schüler dieser Jahrgangsstufen, die darüber hinaus am 14. Februar 2020 ein Zwischenzeugnis wünschen, können dieses auf Antrag (spätestens bis 31. Januar 2020 zu stellen) erhalten. In der Realschule bekommen die Jahrgangsstufen 9 und 10 zusätzlich zu den Zwischenberichten im Dezember und im April automatisch am 14. Februar 2020 Zwischenzeugnisse. 17. Schriftliche Leistungsnachweise (Schulaufgaben, Kurzarbeiten etc.) REALSCHULE Laut Schulordnung und Beschluss der Lehrerkonferenz werden in diesem Schuljahr folgende Schulaufgaben geschrieben: Schulaufgaben an der Realschule: Fach Klasse 5./ Deutsch Englisch Mathematik I Mathematik II Physik I Physik II Betriebswirtschaft / Rechnungswesen Französisch Chemie I Chemie II Sporttheorie Durch Beschluss der Lehrerkonferenz wurde festgelegt: 1 9. Klasse, Deutsch: Eine Schulaufgabe wird durch ein Projekt ersetzt Klasse, Englisch: Eine Schulaufgabe wird durch eine mündliche Schulaufgabe ersetzt. 3 9 Rc, 9 Re, Französisch: Die DELF-Prüfung ersetzt eine Schulaufgabe. 6/17

7 Kurzarbeiten an der Realschule: Kurzarbeiten müssen wie eine Schulaufgabe angekündigt und nachgeschrieben werden. Dauer: 30 Minuten. In einer Woche dürfen nicht mehr als drei angekündigte Arbeiten geschrieben werden, davon höchstens zwei Schulaufgaben. An einem Tag, an dem eine Schulaufgabe bzw. eine Kurzarbeit stattfindet, darf keine Stegreifaufgabe abgehalten werden. In den folgenden Fächern wird die angegebene Anzahl an Kurzarbeiten je Jahrgangsstufe geschrieben: Fach Klasse Englisch Mathematik I Mathematik II/III Physik II/III Geschichte Geographie Sozialkunde Hauswirtschaft In allen anderen Fächern werden keine Kurzarbeiten geschrieben. GYMNASIUM Entsprechende Regelungen für die Leistungsnachweise finden Sie im Art. 52 BayEUG und der GSO unter den Paragraphen 21 (Leistungsnachweise), 22 (Große Leistungsnachweise) und 23 (Kleine Leistungsnachweise). Schulaufgaben am Gymnasium: Fach Klasse D E L F NTG F (spät beginnend) It M NTG/SG Ph NTG/SG Ch NTG Sporttheorie In Deutsch werden in den Jahrgangsstufen 5 und 7 drei Schulaufgaben und ein schulinterner Test geschrieben, der eine Schulaufgabe ersetzt. In der 6. Jahrgangsstufe ersetzen der bayernweite Jahrgangsstufentest und ein schulinterner Test zusammen eine Schulaufgabe. 2 In Englisch wird in der 7., 9. und 11. Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe ersetzt. Die zweite Schulaufgabe in Klasse 10 kann durch ein gleichwertiges Projekt ersetzt werden. 3 In Französisch wird in den Jahrgangsstufen 8 und 11 oder 12 eine Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe ersetzt. 7/17

8 4 In Italienisch wird in der 8., 9., 10. und 12. Jahrgangsstufe eine Schulaufgabe durch eine mündliche Schulaufgabe ersetzt. 5 In Mathematik ersetzen in der 8. Jahrgangsstufe der bayernweite Jahrgangsstufentest und ein schulinterner Test zusammen eine Schulaufgabe. In der 10. Jahrgangsstufe zählt der Jahrgangsstufentest wie ein kleiner Leistungsnachweis. Fachliche Leistungstests, die in den Jahrgangsstufen 5 bis 10 zentral oder schulintern gehalten werden können, werden spätestens eine Woche vorher angekündigt. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 45 Minuten (Ausnahme im Fach Deutsch: Minuten) betragen. Kurzarbeiten am Gymnasium: Nach 23 GSO werden Kurzarbeiten spätestens eine Woche vorher angekündigt, beziehen sich auf höchstens zehn unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden und die Bearbeitungszeit soll höchstens 30 Minuten betragen. Nach 27 GSO können Kurzarbeiten nachgeschrieben werden. Die Handhabung legt die jeweilige Lehrkraft fest. In allen Fächern können Kurzarbeiten geschrieben werden. In Physik / NuT wird in der 7. Jahrgangsstufe pro Halbjahr eine Kurzarbeit geschrieben. In den Fächern Biologie, Chemie neusprachlich, Ethik, Evangelische Religionslehre und Geographie wird in der 10. Jahrgangsstufe pro Halbjahr eine Kurzarbeit geschrieben. In Katholischer Religionslehre wird keine verpflichtende Kurzarbeit festgelegt. Außerdem muss in Geographie in der Qualifikationsstufe (Q 11 sowie in Q 12/1) pro Halbjahr eine Kurzarbeit geschrieben werden. Stegreifaufgaben am Gymnasium: Stegreifaufgaben werden nicht angekündigt, beziehen sich auf höchstens zwei unmittelbar vorangegangene Unterrichtsstunden. Die Bearbeitungszeit soll höchstens 20 Minuten betragen. 18. Jahrgangsstufen- und Grundwissen-Tests im Schuljahr 2019/2020 In zahlreichen Klassen der Mittelschule, der Realschule und des Gymnasiums werden zu Schuljahresbeginn - wie an allen bayerischen Schulen - wieder Tests durchgeführt. Diese dienen zur Qualitätssicherung des Unterrichts in Bayern und zur Standortbestimmung der einzelnen Schulen. Getestet wird Grundwissen der vorausgegangenen Jahrgangsstufe(n). Die Termine finden Sie nachfolgend Informationen über die Anforderungen der Tests sind im Internet z. B. unter: Schule (GY/RS/MS) Leistungserhebungen Jahrgangsstufenarbeiten 19. Urkundenfälschung Mittelschule, 6. Jahrgangsstufe Deutsch Mathematik Realschule, 6. Jahrgangsstufe Deutsch Mathematik Realschule, 7. Jahrgangsstufe Englisch Realschule, 9. Jahrgangsstufe Mathematik Gymnasium, 6. Jahrgangsstufe Deutsch Englisch Gymnasium, 8. Jahrgangsstufe Mathematik Gymnasium, 10. Jahrgangsstufe Englisch Mathematik Eine nachgemachte Unterschrift auf Prüfungsarbeiten, Entschuldigungsschreiben oder das Fälschen von Attesten sind klassische Beispiele für Urkundenfälschung. Bitte klären Sie Ihre Kinder darüber auf, dass das Fälschen von Unterschriften und Attesten kein Kavaliersdelikt ist und daher auch seitens der Schule empfindlich geahndet wird. 8/17

9 20. Ärztliches Attest Regelung in der Mittelschule: In der Mittelschule gilt die Attestpflicht für alle angesagten Proben für die Klassen V 1 und V 2 in allen Fächern. In den Klassen 5 bis 9 kann diese Attestpflicht bei Verdacht entsprechend 20 BaySchO für ein Fach oder alle Fächer ausgesprochen werden. Regelung in der Realschule: Bei Versäumnis eines angekündigten Leistungsnachweises muss ab der 7. Jahrgangstufe immer ein ärztliches Attest vorgelegt werden. Zu den angekündigten Leistungsnachweisen zählen alle Schulaufgaben (auch mündliche), Kurzarbeiten, Referate und Vergleichsarbeiten wie Jahrgangstufentests. Bitte beachten Sie, dass das ärztliche Attest am ersten Tag der Erkrankung ausgestellt sein muss. Wird das ärztliche Attest nicht oder nicht rechtzeitig vorgelegt, gilt das Fernbleiben als unentschuldigt und der Leistungsnachweis wird mit der Note 6 gewertet (vgl. 20 BaySchO). Regelung im Gymnasium: Eine Attestpflicht besteht am Gymnasium ab der Jahrgangsstufe 10 (Orientierungsphase) bis zu den Klassenstufen der Q 11 bis Q 12 (Qualifikationsphase) bei versäumten, angekündigten Leistungsnachweisen; in diesem Fall ist immer ein ärztliches Attest vorzulegen. In den Jahrgangsstufen 5 bis einschließlich 9 ist bei mehr als 5 Krankheitstagen ein ärztliches Attest vorzulegen. In Einzelfällen gilt die Regelung nach 20 BaySchO, wonach unter den dort genannten Voraussetzungen ein ärztliches Attest verlangt werden kann. Nimmt Ihr Kind an einem Nachprüfungstermin wegen Erkrankung nicht teil, so muss die Erkrankung durch ein ärztliches Attest nachgewiesen werden. 21. Unterstützung beim Kauf von bestimmten Lehrmitteln Zu Beginn eines jeden Schuljahres stehen zahlreiche Neu- und Ersatzbeschaffungen für den Schulalltag an. Im Gegensatz zu den lernmittelfreien Schulbüchern müssen die Atlanten für den Geographieunterricht und die Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht sowie die sogenannten übrigen Lernmittel (z. B. Arbeitshefte, Lektüren, Schreibgeräte, Taschenrechner) von den Unterhaltspflichtigen bzw. den volljährigen Schülerinnen und Schülern grundsätzlich selbst angeschafft werden. Da die Anschaffungen eine zum Teil enorme Belastung für die Haushaltskasse darstellen, möchten wir Sie über nachfolgende Regelung informieren. Von der Pflicht, die Atlanten für den Geographieunterricht und die Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht selbst zu beschaffen, können nach dem Bayerischen Schulfinanzierungsgesetz folgende Gruppen auf Antrag befreit werden: 1. Unterhaltspflichtige, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen erhalten, ab dem dritten Kind und 2. Unterhaltspflichtige und volljährige Schülerinnen und Schüler, die - Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem SGB II, - Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem SGB XII, - Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder - Leistungen nach dem Asylbewerbergesetz erhalten. Die entsprechenden Anträge können im Vorzimmers des Dienststellenleiters bei Frau Schroll abgeholt werden. Bitte reichen Sie ggf. die Anträge mit dem erforderlichen Nachweis (Kopie) bei der Schule ein. Bei Gewährung des Antrages werden die bezeichneten Lehrwerke von der Schule leihweise zur Verfügung gestellt. Mit Ablauf des Schuljahres sind diese an die Schule zurückzugeben. Bei Fortbestehen der Anspruchsvoraussetzungen ist für das folgende Schuljahr erneut ein Antrag zu stellen. 9/17

10 22. Theaterbesuche am Abend / Schulplatzmiete Auch in diesem Schuljahr möchten wir es unseren Schülerinnen und Schülern der Jahrgangsstufen 8 bis12 ermöglichen, von dem Angebot des Staatstheaters Nürnberg zu profitieren. Mit einem Schüler-Abonnement können Ihre Kinder vier Vorstellungen zu je 9,50 besuchen. Auch Bildungs- und Teilhabe-Gutscheine können zum Bezahlen des Abonnements verwendet werden. Genauere Informationen finden Sie im Anhang. 23. Sigmund-Schuckert-Stiftung Die von der Stadt Nürnberg verwaltete Sigmund-Schuckert-Stiftung vergibt Stipendien an Schülerinnen und Schüler. Ein Stipendium aus der Sigmund-Schuckert-Stiftung kann erhalten, wer evangelisch ist und Einwohner der Stadt Nürnberg ist und eine enge Verbindung zur Stadt Nürnberg aufweist, d. h. hier geboren und aufgewachsen ist bzw. schon längere Zeit einen Wohnsitz hier hat (diese Bedingung wird nicht durch einen Zuzug zu Beginn der Ausbildung erfüllt); und mindestens 15 Jahre alt ist und eine Ausbildung in Vollzeit absolviert, d. h. eine weiterführende Schule besucht und bestimmte Einkommensvoraussetzungen erfüllt. Das Stipendium wird kalenderjährlich gewährt. Es dient zum Bestreiten der Ausbildungskosten. 24. Termine Weitere Informationen zu den Voraussetzungen für ein Stipendium sowie Antragsformulare sind erhältlich bei der Stiftungsverwaltung, Theresienstraße 1, 3. Stock Zimmer 360, Nürnberg, Tel / oder , Termin Do Fr So Do Mo :00 Mo Veranstaltung VAG-Aktion Sicherer Bahnsteig für die 5. Klassen der Mittelschule und der Realschule Bundesfinale Jugend trainiert für Olympia in Berlin Abgabe der unterschriebenen Rückmeldungen zur offenen Ganztagesbetreuung VAG-Aktion Sicherer Bahnsteig für die 5. Klassen des Gymnasiums Mo Grundwissenstest Mathematik: 7 R-Klassen (frw.) Di Jahrgangsstufentest Deutsch: 6 RS-Klassen Di Grundwissenstest Mathematik: 9 R-Klassen (frw.) Di Jahrgangsstufentest Deutsch: 6 H-Klassen Di Jahrgangsstufentest Deutsch: 6 G; Jahrgangsstufentest Mathematik 8 G; Jahrgangsstufentest Englisch: 10 G Mi Jahrgangsstufentest Englisch 7 RS-Klassen Mi Fr Do Studieninformationstage an der FAU bzw. TH-Nürnberg für die Q 12 (nur 1 Tag) Studieninformationstag an der TH-Nürnberg für die Q 11 Do Jahrgangsstufentest Mathematik: 6 RS-Klassen Do Jahrgangsstufentest Mathematik: 6 H-Klassen Do :45 Unterrichtsschluss Do :00 Klassenelternabend aller Klassen 10/17

11 Termin Do :30 Do :30 Do Mo Mo :15 Veranstaltung Elterninfoabend 7. Klassen RS/ GY Wintererlebniswochen (Dez. und Feb.) im GRN Elternbeiratswahl MS in der Dependance Zugspitzstraße Jahrgangsstufentest Mathematik 10 G; Jahrgangsstufentest Englisch: 6 G VAG-Aktion Sicherer Bahnsteig für die 5. Klassen des Gymnasiums Unterrichtsschluss; Nachmittagsbetreuung entfällt Mo Sa Abschlussfahrt 9 Hb Do Tag der Deutschen Einheit Mo Mi Digicamp der 8. Realschulklassen Mo :00 Di :00-13:00 Elterninfoabend (Thema: Digitalisierung / neue Medien), GRN 1. Wandertag (Sportklassen ab 7. Klassen ab 9:45 Uhr) Di Fahrt nach Flossenbürg: 10. Realschulklassen Di :00 Do Fr Mo Fr Fr :00 Unterrichtsschluss Mo Do Herbstferien Di Do :00 Unterrichtsschluss Klassensprecherseminar aller drei Schularten im Internationales Jugendzentrum (IJZ) Nürnberg-Glockenhof Verkehrserziehung Hallo Auto Projekt ADAC für die 5. Klassen MS/RS/GY Letzter Termin: Abgabe der Seminararbeiten (Q 12) Vortrag Roma sconosciuta von G. Kotschreuther Orga durch das P-Seminar Geschichte der Q 11 - eingeladen sind alle interessierte Schülerinnen / Schüler, Eltern und Lehrkräfte, GRN Mo Fr Praktikumswoche 9 Ha und 9 Hb Di :30 Sportlerehrung der Bertolt-Brecht-Schule Fr :30-13:00 Schaltertag Projektpräsentationen der 9. Realschulklassen Fr Bundesweiter Vorlesetag Mo Fr Lesen für UNICEF, 6. Klassen Mi Buß- und Bettag Mi Mo Fr :00-13:00 unterrichtsfrei für SuS; Pädagogischer Tag: Schulinterne Lehrerfortbildung Projekt Demokratie und Menschenrechte der 10. Klassen 11/17

12 Fr Di Termin Mi :45 Mi Mi Mi Do Do :00-21:00 20:30-21:00 18:00-19:30 Veranstaltung 1. Zwischenbericht für Realschule und Gymnasium Projekt Demokratie und Menschenrechte der 10. Klassen Unterrichtsschluss; 1. Elternsprechabend Informationsabend zur Zweigwahl der 7. Klassen Gymnasium, Sprachlicher Zweig bzw. Naturwissenschaftlich-technologischer Zweig Information über die Oberstufe für Schülerinnen und Schüler sowie Erziehungsberichtigte der 10. Klassen im GRN Schüleraustausch Italien: Italiener zu Gast in Nürnberg (GY) Mo Fr Wintererlebniswoche der 7 Rb, 7 Gb, 7Gc, 7Gd Mo Fr Projektpräsentation der 9. Realschulklassen Fr :15 Unterrichtsschluss Fr :15 Lesen für UNICEF, 6. Klassen - Abschlussveranstaltung Mo Fr Weihnachtsferien Di :00 Unterrichtsschluss; Di :30 Informationsabend für die zukünftigen 5. Klassen Mi :00 Mi :30 Do :15-20:30 Unterrichtsschluss; Informationsabend für die zukünftigen 5. Leistungssportklassen Informationsabend für den Übertritt an das Gymnasium (spätbeginnende Fremdsprache) für die 9. Klassen Gymnasium und 10. Klassen Realschule, K 19/20 Fr Endgültige Festlegung des dritten Abiturfachs Mo Zeugnisse für den Ausbildungsabschnitt Q 12/1 Mi :15 Do :15 Unterrichtsschluss; Unterrichtsschluss; Mo Fr Betriebspraktikum 9. Realschulklassen Mo Fr Wintererlebniswoche der 7 Ra, 7Rc, 7Rd, 7Re Di Fr Schüleraustausch Frankreich: Franzosen zu Gast in Nürnberg 8 R und 7 G/8 G 12/17

13 Termin Do :15 Fr Mo Veranstaltung Unterrichtsschluss; Nachmittagsbetreuung entfällt Ende des Halbjahres und des Ausbildungsabschnitt Q 11/1; Ausgabe der Zwischenzeugnisse, des 2. Zwischenberichtes und der Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt Q 11/1 VERA Deutsch: 8. Klassen (voraussichtlich verpflichtend) RS Mo VERA Deutsch: 8. Klassen (verpflichtend) GYM Mi VERA Englisch: 8. Klassen (voraussichtlich freiwillig) Do Studieninformationstag FAU/ OHM Q 11 Fr :00 Unterrichtsschluss Mo Fr Frühjahrsferien Di Do :00 Do Mo Fr Mo Do Do Mo Do :00-13:00 VERA Mathematik: 8. Klassen GYM (voraussichtlich freiwillig) 6. Realschulklassen: Informationsabend zu den Wahlpflichtfächergruppen, GRN Letzter Termin: Endgültige Festlegung der mündlichen Abiturprüfungsfächer Schüleraustausch Frankreich: Deutsche zu Gast in Frankreich 8 R und 7 G/8 G Schwimmfest 5. und 6. Klassen im Langwasserbad Schüleraustausch Italien: Deutsche zu Gast in Udine Fr :15 Unterrichtsschluss Mo Fr Osterferien Mi Abschlussprüfung: 10. Realschulklassen, Englisch mündlich Letzter Termin: Wahl der Oberstufenkurse Q 11/Q 12 durch 10 G Mo Fr Abschlussfahrt 10 R-Klassen (ohne 10 Ra) Mi Fr Praktische Prüfung in Sport: 10 Ra - Volleyball (Ersatztermin Mi ) 3. Zwischenbericht für Realschule und Gymnasium Mo Mi Q 11: Studienfahrt nach Weimar Di :45 Di :00 Di :00-20:00 Unterrichtsschluss; 8. Realschulklassen: Informationsabend zu Praktikum & Berufswahl, GRN 2. Elternsprechabend Do Schriftliche Abiturprüfung: Deutsch 13/17

14 Termin Fr Tag der Arbeit Veranstaltung Di Schriftliche Abiturprüfung: Mathematik Di Mi Fr :00-09:45 Schriftliche Prüfung Französisch (DELF A2) 9 Rc Praktische Prüfung in Sport: 10 Ra Leichtathletik und Schwimmen (Ersatztermin: ) Schriftliche Abiturprüfungen 3. Prüfungsfach (ohne Französisch) Mo Abiturprüfungen Französisch Di :00 Di Wandertag UNESCO: Weltkulturerbetag der 7. Klassen (Sportklassen ab 7. Klassen ab 9:45 Uhr) Berufs- und Studien-Infotag für die Q 11 in der BBS Mo Fr Projekt Leben in Vielfalt der 9 Klassen Mo Fr Schullandheimaufenthalt der Klassen 5 Rc und 5 Rd Mo Fr Colloquiumsprüfungen (Abitur) Di :15 Unterrichtsschluss für die 10. Realschulklassen Di :15 Mi :00 Do Christi Himmelfahrt Fr Fr Di Mo Fr Mo Fr Mo Fr Mo Fr :30-23:00 Mi :00 Fr Mittlere Reife: Noten - Bekanntgabe durch die Klassenleitung an Schülerinnen und Schüler Mittlere Reife: Abgabe der Meldung zur mündlichen Prüfung 4. Schulball, Mensa Mittlere Reife: Freiwillige mündliche Prüfungen in Nichtprüfungsfächern nach gesondertem Plan Betriebspraktikum: Realschule und der 9 Klassen des Gymnasiums Schullandheimaufenthalt der Klassen 5 Ra und 5 Rb Ab heute kein Nachmittagsunterricht für die 10. Realschulklassen Fr :15 Unterrichtsschluss Di Fr Pfingstferien Mo Mittlere Reife: Sprechfertigkeitsprüfung Französisch (4 Tage innerhalb der Woche) Mittlere Reife: Notenbekanntgabe durch die Klassenleitung an Schülerinnen und Schüler Projekttag Umwelt und Nachhaltigkeit, 5. Klassen letzter Termin für die Anmeldung zu den mündlichen Zusatzprüfungen Abitur Di Fr Abitur: Mündliche Zusatzprüfungen 14/17

15 Termin Veranstaltung Di Schriftliche Prüfung V 2: Deutsch (MS) Mi :30-12:30 Schriftliche Abschlussprüfung Deutsch (RS) Mi Schriftliche Prüfung V 2: Englisch (MS) Do :30-11:00 Schriftliche Abschlussprüfung Französisch (RS) Do Schriftliche Prüfung V 2: Mathematik (MS) Fr Mo :30-11:15 08:30-11:00 Schriftliche Abschlussprüfung: Englisch (RS) Schriftliche Abschlussprüfung: Mathematik I+II (RS) Mo Qualifizierender Abschluss: Englisch (MS) Di :30-10:30 Schriftliche Abschlussprüfung BWR (RS) Di Qualifizierender Abschluss: Deutsch (MS) Mi :30-10:30 Schriftliche Abschlussprüfung: Physik (RS) Mi Qualifizierender Abschluss: Mathematik (MS) Do :30-10:00 Schriftliche Abschlussprüfung: Sport (RS) Do Qualifizierender Abschluss: GSE/PCB (MS) Fr Mo Fr Mo Fr :15 Fr :00 Mo Entlassung der Abiturienten; Übergabe der Abiturzeugnisse, Abschlussfeier Helgoland-Fahrt für die Schülerinnen und Schüler des Wahlunterrichts Unterrichtsschluss für die 10. Realschulkassen (1. bis 4. Unterricht nach Stundenplan) Mittlere Reife: Notenbekanntgabe durch die Klassenleitung an Schülerinnen und Schüler und Anmeldung zur mündlichen Prüfung sofort möglich; Pflichttermin für Schülerinnen und Schüler (RS) Besuch des Berufsinformationszentrums der Klassen 8 Rb und 8 Rd Mo Fr Bücherrückgabe nach gesondertem Plan Mo :00 Di Do Mittlere Reife: Anmeldung zur mündlichen Prüfung bzw. Verzichtserklärung im Realschulbüro Mittlere Reife: Mündliche Prüfungen nach gesondertem Plan (RS) Do Besuch des Berufsinformationszentrums (8 Rc) Do :30 Mittlere Reife: Notenbekanntgabe durch die Klassenleitung an Schülerinnen und Schüler; Pflichttermin für alle Prüflinge (RS) Fr Ballturnier der 7. Klassen (ohne Sportklassen) Mo Klassen: Einsichtnahme in Prüfungsarbeiten und Bücherrückgabe; Klassenleiterunterricht Di Bundesjugendspiele der 5. und 6. Klassen 15/17

16 Mi Mi Do Termin Do So Fr :00 Fr Fr Mo Di Veranstaltung Besuch Berufsinformationszentrum der Klassen 8 Ra und 8 Re 11:15 Unterrichtsschluss; 11:15 Unterrichtsschluss; 08:00-13:00 Opernfahrt nach Verona für interessierte Schülerinnen und Schüler der 9. Klassen Entlassung der Realschüler; Abschlussfeier im Uhrenhaus; Pflichttermin für alle Schülerinnen und Schüler Zeugnisübergabe und Entlassung der 9 Ha/9 Hb/V 2 Fußballturnier der 8. Klassen (ohne Sportklassen) Vorbereitung des Schulfestes (UNESCO-Projekte) Mo Fr Nachmittagsunterricht entfällt Di Mi Mi Mi Do :00-13:00 14:30-15:30 15:30-19:00 Fr :30 Bücherei: Ferienausleihe (Rückgabe der vergessenen Bücher) unterrichtsfrei; Vormittagsbetreuung für angemeldete Schüler ( Klassen) möglich Aufbau des Schulfests Schulfest: UNESCO-Projekte zum Thema DEMOKRATIE; neue Fünftklässler lernen um 16:00 Uhr ihre Klassenleitungen kennen Bücherei: Ferienausleihe Schlussgottesdienste Mo Mo Sommerferien Letzter Unterrichtstag: Ausgabe der Jahreszeugnisse und der Zeugnisse über den Ausbildungsabschnitt Q 11/2 Mit den besten Wünschen für das neue Schuljahr verbleiben Dr. Schmidt Schulleiter der Bertolt-Brecht-Schule Windisch Rektor der Mittelschule 16/17

17 Schulplatzmiete Kursleiterin: Ort: Zeit: Frau Orendt Staatstheater Nürnberg Vier Aufführungen für die Schülerinnen und Schüler im Schauspielhaus am Abend. Schülerinnen und Schüler ab der 8. Klasse besuchen selbstständig vier Aufführungen des Staatstheaters. Davor erhalten sie ihre Karten für das jeweilige Stück, welche auch zur Fahrt mit den öffentlichen Verkehrsmitteln berechtigen, von Frau Orendt. Ein 4 - er Abo kostet 38,00 Euro. Wenn Ihr Kind Interesse an diesem Angebot hat, überweisen Sie den Betrag bitte bis zum auf das Schulkonto mit der IBAN DE Sollten sich wider Erwarten zu wenig Schüler anmelden, kann dieser Wahlkurs leider nicht stattfinden und der überwiesene Betrag wird Ihnen zeitnah zurücküberwiesen. Bitte geben Sie Ihrem Kind zusätzlich den unten angefügten ausfüllten Vordruck mit. Diesen kann es bei seiner Deutsch - Lehrkraft oder direkt bei Frau Orendt abgeben. Schulplatzmiete Mein Kind..., Klasse... möchte an dem Wahlkurs Schulplatzmiete teilnehmen. Telefonnummer zur Kontaktaufnahme, z. B. bei kurzfristigen Änderungen: Ort und Datum Unterschrift der Erziehungsberechtigten 17/17

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