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1 Methodische Erläuterungen A Testbetriebsnetz Landwirtschaft 1. Auswahl der Testbetriebe Nach 2 Landwirtschaftsgesetz (LwG) vom 5. September 1955 soll das Testbetriebsnetz die Lage der Landwirtschaft repräsentativ abbilden. Dabei soll die ganze Vielfalt der heutigen Betriebsformen und Bewirtschaftungsverhältnisse dargestellt werden. Die Grundlage für die Datenerfassung der Testbetriebe ist der BMVEL- Jahresabschluss, der gegen eine Vergütung von Steuerberatern und landwirtschaftlichen Buchstellen erstellt wird. Die Mitarbeit im Testbetriebsnetz ist freiwillig. Die repräsentative Auswahl der Testbetriebe wird gemäß den BMVEL-Richtlinien von speziellen Landesausschüssen nach einheitlichen Kriterien vorgenommen. Unter Vorsitz eines Vertreters der obersten Landesbehörde für Landwirtschaft gehören dem Ausschuss an: - je ein Vertreter der Landwirtschaftskammern, - in Ländern ohne Landwirtschaftskammern ein Vertreter der Mittelbehörde, - ein Vertreter der Finanzverwaltung, - ein Vertreter des Berufsstandes und - ein Vertreter der landwirtschaftlichen Buchstellen. Zusätzlich können Sachverständige gehört werden. Der geschichtete Stichprobenplan für die nach Zufallskriterien vorzunehmende Auswahl der Testbetriebe basiert auf der in der allgemeinen Statistik erfassten Struktur der Grundgesamtheit landwirtschaftlicher Betriebe. Er wird für die Auswahl neuer Testbetriebe herangezogen und dient dazu, gezielt den für die einzelnen Auswahlschichten vorgegebenen Soll-Auswahlsatz zu erreichen. Wegen der Freiwilligkeit der Mitarbeit im Testbetriebsnetz ist eine Zufallsauswahl der Betriebe in der Praxis häufig nicht durchführbar. Mit der gezielten Auswahl in den einzelnen Schichten (Quotenauswahl) ist jedoch ein unter den Bedingungen des Testbetriebsnetzes optimales Auswahlverfahren gegeben. 2. Zahl der Testbetriebe Übersicht 1 zeigt die Verteilung der ausgewerteten landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) differenziert nach Ländern, Betriebsformen und Größenklassen. Die juristischen Personen sind nach Ländern und Betriebsformen dargestellt. Übersicht 1 Landwirtschaftliche Betriebe des Testbetriebsnetzes nach Ländern, Betriebsformen, Rechtsformen und Betriebsgrößenklassen /02 - Betriebsform Haupterwerb (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) Kleinere¹ ) Mittlere¹ ) Größere¹ ) Insgesamt Juristische Personen Insgesamt Ackerbau Gartenbau Weinbau Sonstige Dauerkulturen Deutschland Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen ) Größenklassen: Kleinere = 16 bis 40 EGE; Mittlere = 40 bis 100 EGE; Größere = 100 und mehr EGE. 1

2 Noch Übersicht 1 Land Betriebsform Haupterwerb (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) Kleinere¹) Mittlere¹) Größere¹) Insgesamt Juristische Personen Insgesamt Ackerbau Gartenbau Sonstige Dauerkulturen Schleswig-Holstein Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Zusammen Ackerbau Gartenbau Sonstige Dauerkulturen Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Ackerbau Gartenbau Sonstige Dauerkulturen Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Ackerbau Gartenbau Sonstige Dauerkulturen Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Ackerbau Gartenbau Weinbau Sonstige Dauerkulturen Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Ackerbau Gartenbau Weinbau Sonstige Dauerkulturen Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen ) Größenklassen: Kleinere = 16 bis 40 EGE; Mittlere = 40 bis 100 EGE; Größere = 100 und mehr EGE. 2

3 Noch Übersicht 1 Bayern Saarland Brandenburg Land Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Thüringen Stadtstaaten Betriebsform Haupterwerb (Einzelunternehmen und Personengesellschaften) Kleinere¹) Mittlere¹) Größere¹) Insgesamt Juristische Personen Insgesamt Ackerbau Gartenbau Weinbau Sonstige Dauerkulturen Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Ackerbau Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Ackerbau Gartenbau Sonstige Dauerkulturen Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Ackerbau Gartenbau Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Ackerbau Gartenbau Sonstige Dauerkulturen Milch Sonstiger Futterbau Gemischt Zusammen Ackerbau Gartenbau Sonstige Dauerkulturen Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Ackerbau Gartenbau Sonstige Dauerkulturen 4 4 Milch Sonstiger Futterbau Veredlung Gemischt Zusammen Gartenbau Sonstige Dauerkulturen Gemischt Zusammen ) Größenklassen: Kleinere = 16 bis 40 EGE; Mittlere = 40 bis 100 EGE; Größere = 100 und mehr EGE. 3

4 Übersicht 2 informiert über die Verteilung der Klein- und Nebenerwerbsbetriebe nach verschiedenen Kriterien Übersicht 2 Klein- und Nebenerwerbsbetriebe des Testbetriebsnetzes /02 - a) nach Ländern Land Betriebe Schleswig-Holstein/Hamburg 52 Niedersachsen 217 Nordrhein-Westfalen 102 Hessen 142 Rheinland-Pfalz 149 Baden-Württemberg 232 Bayern 467 Saarland 10 Brandenburg 27 Mecklenburg-Vorpommern 8 Sachsen 10 Sachsen-Anhalt 20 Thüringen 10 Staatstaaten 3 Insgesamt 1449 b) nach Betriebsformen Betriebsform Anteil in % Ackerbau 38,2 Gartenbau 1,1 Weinbau 5,3 Sonstige Dauerkulturen 0,6 Milch 14,8 Sonstiger Futterbau 9,1 Veredlung 4,1 Gemischt 26,8 Insgesamt 100,0 Zusätzlich gibt Übersicht 3 Auskunft über die Verteilung der Weinbaubetriebe nach Weinbaugebieten, Vermarktungsformen und Ländern. 3. Hochrechnung Die Benutzung von Buchführungsergebnissen setzt voraus, dass diese verallgemeinerungsfähig sind und zusammengefasst werden können. Dieses leistet die Hochrechnung der Stichprobe auf die Grundgesamtheit. Datengrundlage für die Hochrechnung ist die Strukturerhebung 1999, die vom Statistischen Bundesamt in Zusammenarbeit mit den Ländern erstellt wurde. Die Buchführungsergebnisse der landwirtschaftlichen Betriebe werden nach dem Verfahren der Freien Hochrechnung gewichtet. Bei der Freien Hochrechnung werden die Durchschnittswerte der Testbetriebsstichprobe in jeder Auswahlschichtgruppe mit der Zahl der zugehörigen Betriebe in der Grundgesamtheit gewichtet. Die Ergebnisse der Schichten gehen also mit dem der Wirklichkeit entsprechenden Anteil, nicht mit dem Anteil der Betriebe der Stichprobe, in das hochgerechnete Gesamtergebnis ein. In der praktischen Durchführung wird nicht der Durchschnittswert einer Schicht gewichtet, sondern jeder einzelne Betrieb. Jedem Betrieb wird ein Hochrechnungsfaktor aus Zahl der Betriebe in der Grundgesamtheit in der jeweiligen Schicht geteilt durch die Zahl der Testbetriebe in der jeweiligen Schicht zugeordnet. Danach erfolgt die Mittelwertbildung. Das Verfahren führt zum gleichen Rechenergebnis wie bei der Hochrechnung nach der Durchschnittsbildung. Die Zuordnung von Hochrechnungsfaktoren zu jedem Einzelbetrieb erlaubt die Hochrechnung der Ergebnisse nicht nur in der Gruppierung nach Auswahlschichten, also nach Ländern, Betriebsformen und bei Einzelunternehmen zusätzlich nach Betriebsgrößenklassen, sondern auch nach anderen Gruppierungskriterien. Dementsprechend ent- 4

5 halten alle Tabellen mit Betriebsergebnissen der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe (Einzelunternehmen und Personengesellschaften), juristische Personen und Klein- und Nebenerwerbsbetriebe hochgerechnete Werte. Die Schichtung der Haupterwerbsbetriebe und juristischen Personen stimmt mit den in Übersicht 1 dargestellten Gruppierungen der Betriebe überein. Die Klein- und Nebenerwerbsbetriebe werden nach den aus Übersicht 2 ersichtlichen Gruppen hochgerechnet. Übersicht 3 Weinbaubetriebe des Testbetriebsnetzes nach Weinbaugebieten und Vermarktungsformen /02 - Gliederung Betriebe 1. Mosel-Saar-Ruwer 105 darunter: Flaschenweinvermarktung 79 Fassweinvermarktung 21 Winzergenossenschaftsanschluss 5 2. Rheinhessen 52 darunter: Flaschenweinvermarktung 35 Fassweinvermarktung 16 Winzergenossenschaftsanschluss 1 3. Rheinpfalz 191 davon: Flaschenweinvermarktung 78 Fassweinvermarktung 86 Winzergenossenschaftsanschluss Baden 23 darunter: Flaschenweinvermarktung 6 Fasseinvermarktung 0 Winzergenossenschaftsanschluss Württemberg 70 darunter: Flaschenweinvermarktung 8 Fassweinvermarktung 0 Winzergenossenschaftsanschluss Franken 60 darunter: Flaschenweinvermarktung 27 Fassweinvermarktung 2 Winzergenossenschaftsanschluss 31 Weinbaubetriebe insgesamt Vergleich der Testbetriebe mit der Grundgesamtheit Die Zahl der Testbetriebe und ihre Verteilung auf die verschiedenen Betriebsbereiche erlaubt zusammen mit den Verfahren der Hochrechnung eine repräsentative Darstellung der Ertragslage dieser Bereiche. Für die Beurteilung der Stichprobenqualität ist nicht nur der durchschnittliche Auswahlsatz, sondern eine Reihe weiterer Kriterien entscheidend. So müssen z.b. für die einzelnen Betriebsgruppen der Stichprobe zur Ermittlung von Einkommensergebnissen mit vergleichbarer Genauigkeit unterschiedliche Auswahlsätze festgelegt werden. Die Festlegung der Auswahlsätze hängt u.a. von der Streuung wichtiger Erhebungsmerkmale (z.b. AK, LF, Viehbesatz) innerhalb der einzelnen Schichten sowie von der Gesamtzahl der Betriebe in einer Schicht ab. Der Vergleich einiger Ertrags- und Leistungsdaten hochgerechneter Testbetriebsergebnisse mit den entsprechenden Werten der allgemeinen Statistik zeigt, dass die Testbetriebe auch mit ihren Leistungen dem Durchschnitt der Betriebe in Deutschland relativ gut entsprechen (Übersicht 4). 5

6 Übersicht 4 Leistungsvergleich der Testbetriebe mit der Landwirtschaft insgesamt Testbetriebe 1) Landwirtschaft Erzeugnis Einheit insgesamt 2) 2000/ / / /02 Weizen dt/ha 71,9 75,5 72,8 78,9 Roggen dt/ha 53,7 61,4 49,3 61,3 Gerste dt/ha 60,1 63,3 58,6 63,9 Getreide insgesamt dt/ha 66,0 68,9 64,6 70,6 Kartoffeln dt/ha Zuckerrüben dt/ha Milch kg/kuh ) Hochgerechnete Ergebnisse der landwirtschaftlichen Haupterwerbsbetriebe. 2) Ergebnisse der amtlichen Statistik, vorläufig. 5. Erfassung und Auswertung der Testbetriebsergebnisse Die Buchführungsergebnisse der Testbetriebe wurden auf der Grundlage des BMVEL-Jahresabschlusses und der entsprechenden BMVEL-Ausführungsanweisung erfasst. Die Vermögensbewertung, die steuerlichen Ansätzen folgt, ist in der Ausführungsanweisung bzw. der HLBS-Veröffentlichung "Vermögensbewertung in der landwirtschaftlichen Buchführung" 1) dargestellt. Im Mittelpunkt der Buchführungsauswertungen steht die in Staffelform angelegte Gewinn- und Verlust-Rechnung für das landwirtschaftliche Unternehmen nach dem Gesamtkostenverfahren. Dem HGB folgend ergibt sich aus dem Betriebsergebnis, Finanzergebnis, dem außerordentlichen Ergebnis und dem Steuerergebnis der Gewinn/Verlust in Einzelunternehmen und Personengesellschaften bzw. der Jahresüberschuss/ -fehlbetrag in juristischen Personen. Zur Beurteilung der sozialen Lage der landwirtschaftlichen Familien in den Klein- und Nebenerwerbsbetrieben werden darüber hinaus auch die Gesamteinkommen des Betriebsinhabers und seines Ehegatten errechnet 6. Klassifizierung Die Gruppenbildung für die Auswertung der Testbetriebe erfolgt im Bericht 2003 erstmals anhand des gemeinschaftlichen Klassifizierungssystems der landwirtschaftlichen Betriebe. Das derzeitige gemeinschaftliche Klassifizierungssystem beruht auf der Entscheidung 85/377/EWG der Kommission vom 7. Juni 1985 (veröffentlicht im ABl. L 220/85). Dieses Klassifizierungssystem, das auch als EU-Typologie bezeichnet wird, basiert auf wirtschaftliche Kriterien für die beiden Merkmale Betriebsform (betriebswirtschaftliche Ausrichtung) und Betriebsgröße. Die Betriebsform eines landwirtschaftlichen Betriebes wird durch den Anteil einzelner Produkte und Betriebszweige am gesamten Standarddeckungsbeitrag, die Betriebsgröße durch die Höhe des gesamten Standarddeckungsbeitrags des Betriebes bestimmt. Standarddeckungsbeitrag (SDB) Standarddeckungsbeiträge (SDB) werden vom KTBL regionalisiert nach 38 Regionen (Regierungsbezirke) für 23 Produktionszweige der Bodennutzung und für 16 Tierhaltungsmerkmale ermittelt. Der SDB je Flächen- oder Tiereinheit entspricht der geldlichen Bruttoleistung abzüglich der entsprechenden variablen Spezialkosten. Die Daten werden aus Statistiken und Buchführungsunterlagen über Preise, Erträge und Leistungen sowie durchschnittliche und Kosten abgeleitet. Die so ermittelten SDB je Flächen- und Tiereinheit werden auf die betrieblichen Angaben über Art und Umfang der Bodennutzung sowie der Viehhaltung übertragen und zum gesamten SDB des Betriebes summiert. 1) Vermögensbewertung in der landwirtschaftlichen Buchführung, Schriftenreihe des HLBS, Heft 88,

7 Betriebsform (Betriebswirtschaftliche Ausrichtung) Die Betriebsform eines Betriebes wird durch den relativen Beitrag der verschiedenen Produktionszweige des Betriebes zum gesamtbetrieblichen Standarddeckungsbeitrag gekennzeichnet. Für die Buchführungsergebnisse der Testbetriebe werden folgende Betriebsformen nach der EU-Klassifizierung abgegrenzt: Spezialisierte Betriebe Ackerbau Gartenbau Weinbau Sonstige Dauerkulturen Anteil von... am gesamten SDB des Betriebes >2/3 Getreide, Hülsenfrüchte, Kartoffeln, Zuckerrüben, Handelsgewächse, Feldgemüse, Futterpflanzen, Sämereien, Hopfen Gemüse, Erdbeeren im Freiland und unter Glas, Blumen und Zierpflanzen im Freiland und unter Glas, Baumschulen 1) Rebanlagen Obst, sonstige Dauerkulturen Futterbau Veredlung Milchvieh Sonstiger Futterbau Milchkühe, Färsen, weibliche Jungrinder Zucht- und Mastrinder, Schafe, Pferde Schweine, Geflügel Gemischtbetriebe Anteil einzelner Zweige am gesamten SDB des Betriebes < 2/3 1) Baumschulen sind nach EU-Typologie Dauerkulturbetriebe. Die Gartenbaubetriebe werden zusätzlich in die Sparten Zierpflanzen- und Gemüsebau sowie Baumschulen untergliedert. Wirtschaftliche Betriebsgröße, Europäische Größeneinheit (EGE) Die wirtschaftliche Betriebsgröße wird in einer gemeinschaftlichen Maßeinheit, der Europäischen Größeneinheit (EGE) angegeben. Eine EGE entspricht einem Gesamtstandarddeckungsbeitrag von 1200 Euro. Das Testbetriebsnetz erfasst Betriebe ab 8 EGE. Landwirtschaftliche Haupterwerbsbetriebe Betriebe der Rechtsformen Einzelunternehmen und Personengesellschaften mit 16 und mehr EGE und mindestens einer Arbeitskraft (AK). Klein- und Nebenerwerbsbetriebe Betriebe von 8 bis unter 16 EGE oder unter 1 AK. Juristische Personen Betriebe in der Hand juristischer Personen werden nur in den neuen Bundesländern erfasst. 7. Vergleichsrechnung Nach 4 des Landwirtschaftsgesetzes (LwG) ist die Bundesregierung verpflichtet, bei der jährlichen Feststellung der Lage der Landwirtschaft eine Stellungnahme abzugeben, inwieweit - ein den Löhnen vergleichbarer Berufs- und Tarifgruppen entsprechender Lohn für die fremden und familieneigenen Arbeitskräfte umgerechnet auf notwendige Vollarbeitskräfte, - ein angemessenes Entgelt für die Tätigkeit des Betriebsleiters (Betriebsleiterzuschlag) und - eine angemessene Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals erzielt sind. 7

8 Nach 4 LwG soll im wesentlichen von Betrieben mit durchschnittlichen Produktionsbedingungen ausgegangen werden, "die bei ordnungsmäßiger Führung die wirtschaftliche Existenz einer bäuerlichen Familie nachhaltig gewährleisten". In die Vergleichsanalyse werden deshalb keine Klein- und Nebenerwerbsbetriebe einbezogen, sondern nur Haupterwerbsbetriebe (Einzelunternehmen und Personengesellschaften). Die Vergleichsrechnung wird nach dem Unternehmensansatz auf der Basis des Gewinns durchgeführt. Aufwendungen für Fremdkapital, zugepachtete Flächen und Lohnarbeitskräfte werden in ihrer tatsächlichen Höhe nach folgendem Schema berücksichtigt. Begriffe der Vergleichsrechnung Gewinn Vergleichslohn für Betriebsinhaber und nicht entlohnte Familienarbeitskräfte + Betriebsleiterzuschlag + Zinsansatz für das Eigenkapital = Summe der Vergleichsansätze (Unternehmen) Gewinn Summe der Vergleichsansätze (Unternehmen) = Abstand Der Abstand wird zusätzlich in Prozent der Summe der Vergleichsansätze ausgewiesen. Als gewerblicher Vergleichslohn wird der durchschnittliche Bruttolohn je abhängig beschäftigten Arbeitnehmer, ohne Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung, verwendet. Als betriebsnotwendige Arbeitskräfte werden die in den Testbetrieben vorhandenen Arbeitskräfte unterstellt. Für die dispositive Tätigkeit in landwirtschaftlichen Betrieben sowie in den Gartenbau- und in den Weinbaubetrieben wird ein Betriebsleiterzuschlag von 7 Euro je Euro Umsatzerlöse angesetzt. Der Zuschlag wird aus den Testbetriebsdaten für die juristischen Personen abgeleitet (Lohndifferenz zwischen den in der Leitung dieser Unternehmen Tätigen und den übrigen Beschäftigten). Spezielle Verhältnisse des Betriebes hinsichtlich Größe, Produktionsrichtung und Einkommenshöhe bleiben dabei unberücksichtigt. Gewerblicher Vergleichslohn Wirtschaftsjahr Ø Bruttolohn je Arbeitnehmer Veränderung in % gegenvorjahr 1996/ ,9 1997/ ,3 1998/ ,3 1999/ ,4 2000/ ,9 2001/ ,6 Quelle: Statistisches Bundesamt (Fachserie 18) Der Gesetzgeber hat keine Hinweise gegeben, was unter der angemessenen Verzinsung des betriebsnotwendigen Kapitals zu verstehen ist. Für das Berichtsjahr wurde wie in den Vorjahren ein Zinssatz von 3,5 % gewählt. Das Eigenkapital in der Vergleichsrechnung wird ermittelt aus dem Bilanzvermögen (ohne Wert des zugepachteten Bodens) abzüglich des durchschnittlichen Fremdkapitals. Wie in den Vorjahren wurden Boden und Gebäude für die Vergleichsrechnung zu Nettopachtpreisen bewertet. Als betriebsnotwendig wurde das vorhandene Vermögen unterstellt, da es infolge des schnellen technischen Fortschritts keine brauchbare Methode für die Ermittlung des betriebsnotwendigen Vermögens in der Vielzahl verschiedenartiger Betriebe gibt. Der Wert der Vergleichsrechnung liegt in erster Linie in der ablesbaren Entwicklung der Ertragslage in den verschiedenen Betriebsgruppen der Haupterwerbsbetriebe unter Berücksichtigung angemessener Ansätze für die nicht entlohnten Familienarbeitskräfte, des Eigenkapitals und für die dispositive Tätigkeit des Betriebsleiters. 8

9 8. Kennzahlen Faktorausstattung Betriebsfläche (BF) Bewirtschaftete Fläche am Ende des Wirtschaftsjahres; sie umfasst die landwirtschaftlich genutzte Fläche, die teichwirtschaftlich genutzte Fläche, die forstwirtschaftliche Nutzfläche sowie sonstige Betriebsflächen. Zugepachtete Fläche (netto) Entgeltlich und unentgeltlich zugepachtete Fläche abzüglich entgeltlich und unentgeltlich verpachteter Fläche, jeweils am Ende des Wirtschaftsjahres. Landwirtschaftlich genutzte Fläche (LF) Summe aus ldw. Ackerfläche, Dauergrünland, ldw. Dauerkulturfläche (Wein, Obst, Hopfen) Grundfläche Gartengewächse und sonstiger LF. Grundfläche Gartengewächse (GG) Flächen, die bewertungsrechtlich zur gartenbaulichen Nutzung gehören. Die GG umfasst die Obstfläche, die Freilandfläche (Gemüse, Spargel sowie Blumen, Zierpflanzen und Gartenbausämereien), die Gewächshausfläche (heizbar und nicht beheizbar) sowie die Baumschulfläche. Weinbaulich genutzte Fläche Summe aus Rebfläche (Ertragsrebfläche, noch nicht im Ertrag stehende bestockte Rebfläche, Rebbrachfläche), Rebschulfläche und Rebschnittgärten. Vergleichswert Nach den Vorschriften des Bewertungsgesetzes im vergleichenden Verfahren ermittelter Ertragswert einer Nutzung oder eines Nutzungsteils (z.b. landwirtschaftliche, weinbauliche, gärtnerische Nutzung) eines land- und forstwirtschaftlichen Betriebes. Der durchschnittliche Vergleichswert der landwirtschaftlichen, weinbaulichen und gärtnerischen Nutzung gilt für die bewirtschaftete Fläche. Arbeitskräfte (AK) Die Arbeitskräfte setzen sich aus den nicht entlohnten AK und den Lohnarbeitskräften zusammen. 1 AK entspricht einer vollbeschäftigten Person, deren Erwerbsfähigkeit nicht gemindert ist und die zwischen 18 und 65 Jahre alt ist. Nicht entlohnte Arbeitskräfte (nak) Nicht entlohnte Arbeitskräfte in Einzelunternehmen und Personengesellschaften. Produktionsstruktur Erntefläche Summe der Ernteflächen von Ackerpflanzen und Grünlandnutzung. Die Erntefläche kann durch Doppelnutzung größer sein als die landwirtschaftlich genutzte Fläche, ansonsten identisch mit der landwirtschaftlich genutzten Fläche. Futterfläche Dauergrünland + Ernteflächen von: Futtererbsen, sonstige Futterhülsenfrüchte, Silomais, Futterhackfrüchte, Klee, Kleegras, Ackerwiesen, Getreidegrünfutter, sonstige Futterpflanzen 9

10 Viehbesatz Der Viehbesatz wird, bezogen auf 100 ha landwirtschaftlich genutzte Fläche, in Anlehnung an den Vieheinheitenschlüssel des Bewertungsgesetzes in Vieheinheiten (VE) ermittelt. Grundlage ist der Futterbedarf der Tierarten. Tierart VE Pferde unter 3 Jahren 0,70 Pferde 3 Jahre alt und älter 1,10 Kälber und Jungvieh unter 1 Jahr 0,30 Jungvieh 1 bis 2 Jahre alt 0,70 Zuchtbullen 1,20 Kühe, Färsen, Masttiere 1,00 Schafe unter 1 Jahr 0,05 Schafe 1 Jahr alt und älter 0,10 Ferkel (bis etwa 20 kg LG) 0,02 1) Läufer (bis etwa 45 kg LG) aus zugekauften Ferkeln 0,04 1) Läufer (bis etwa 45 kg) aus selbsterzeugten Ferkeln 0,06 1) Mastschweine (> 45 kg LG) aus zugekauften Läufern 0,10 1) Mastschweine (> 45 kg LG) aus selbsterzeugten 0,16 1) Ferkeln Zuchtschweine 0,33 Legehennen einschließlich Aufzucht zur Bestandsergänzung 0,02 Legehennen aus zugekauften Junghennen 0,0183 Jungmasthühner (6 und weniger Durchgänge je Jahr - schwere Tiere) 0,0017 1) Jungmasthühner (mehr als 6 Durchgänge je Jahr - 0,0013 1) leichte Tiere) Junghennen 0,0017 1) Berechnung auf der Basis der erzeugten Tiere; in den übrigen Tiergruppen Jahresdurchschnittsbestand. Viehbesatzdichte Großvieheinheiten (GVE) Rinder, Schafe, Ziegen je ha Futterfläche. Milchkühe, Mutterkühe sowie männliche Rinder und Färsen über 24 Monate = 1GVE 6 bis 24 Monate alte Rinder = 0,6 GVE Schafe und Ziegen = 0,15 GVE Bilanz In der Bilanz erfolgt eine Gegenüberstellung von Vermögen (Aktiva) und Kapital (Passiva), die der Gewinnermittlung des Unternehmens dient. Die Aktivseite der Bilanz zeigt die Kapitalverwendung, die Passivseite die Kapitalherkunft. Anlagevermögen Vermögensgegenstände, die dem Betrieb auf Dauer dienen, d.h. die eine längere Zeit genutzt werden sollen. Hierzu gehören die immateriellen Vermögensgegenstände, die Sachanlagen und die Finanzanlagen. Tiervermögen Tiere des Anlage- und Umlaufvermögens werden als eigene Position zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesen. Umlaufvermögen Vermögensgegenstände, die zum Verkauf oder zum Verbrauch bestimmt sind. Dies sind Vorräte (Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe, unfertige Erzeugnisse einschließlich Feldinventar, unfertige Leistungen, fertige Erzeugnisse und Waren sowie darauf geleistete Anzahlungen), Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände, Wertpapiere, Schecks, Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten. Das Umlaufvermögen wird auch nach Sachumlaufvermögen (Vorräte) und Finanzumlaufvermögen (sonstiges Umlaufvermögen) gegliedert. Bilanzvermögen Alle Vermögensgegenstände des Unternehmens einschließlich des aktiven Rechnungsabgrenzungspostens und des nicht durch Eigenkapital gedeckten Fehlbetrages. 10

11 Eigenkapital Das dem Unternehmer bzw. Mitunternehmer gehörende Kapital; es entwickelt sich in Einzelunternehmen wie folgt: Eigenkapital am Anfang des Wirtschaftsjahres + Einlagen Entnahmen + Gewinn - Verlust = Eigenkapital am Ende des Wirtschaftsjahres. Sonderposten mit Rücklageanteil Noch nicht versteuertes Eigenkapital, das nach Abzug der Steuern Eigenkapital darstellt. Es wird nach ertragssteuerlichen Vorschriften gebildet und enthält den Unterschiedsbetrag aus betriebswirtschaftlicher und niedrigerer steuerlicher Bewertung. Da der Sonderposten ein Mischposten aus Eigen- und Fremdkapital ist, wird er für weitere Berechnungen im Verhältnis 50 : 50 dem Eigen- und Fremdkapital zugerechnet. Rückstellungen Für zu erwartende Verpflichtungen und Aufwendungen zurückgestellter Betrag (häufig Pflichtrückstellungen), z.b. für ungewisse Verbindlichkeiten, drohende Verluste aus schwebenden Geschäften, im Geschäftsjahr unterlassene Aufwendungen für Instandsetzung und Abraumbeseitigung, Gewährleistungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten werden nach Arten unterschieden, z.b. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten, Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen. Zur Verbesserung der Einsicht in die Finanzlage können sie auch nach Restlaufzeiten aufgegliedert werden. In der Landwirtschaft werden bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften die Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten nach Gesamtlaufzeiten unterschieden in kurzfristig (Laufzeit bis 1 Jahr), mittelfristig und langfristig (Laufzeit über 5 Jahre). Bei juristischen Personen erfolgt die Aufteilung nach Restlaufzeiten. Investitionen und Finanzierung Bruttoinvestitionen Gesamter Zugang zum Investitionsbereich, d.h. Zugänge zum Anlagevermögen sowie Bestandsveränderungen bei Tieren und Vorräten. Nettoinvestitionen Der die Abschreibungen und Abgänge überschreitende Zugang zum Investitionsbereich, d.h. Bruttoinvestitionen abzüglich Abschreibungen und Abgänge. Investitionsdeckung Anteil der Abschreibungen an den Bruttoinvestitionen bezogen auf das abnutzbare Sachanlagevermögen. Nettoverbindlichkeiten Summe der Verbindlichkeiten abzüglich Finanzumlaufvermögen (u.a. Forderungen, Wertpapiere, Guthaben bei Kreditinstituten). Durch die THA (Treuhandanstalt) entschuldeter Betrag Summe aus durch die THA entschuldetem Kredit- und (darauf aufgelaufenem) Zinsbetrag. Die Entschuldung von Altverbindlichkeiten durch die THA führt zu einem endgültigen Untergang der Verbindlichkeiten. Bilanziell entlasteter Betrag bei Abschluss der RRV (Rangrücktrittsvereinbarung) Summe aus bilanziell entlastetem Kredit- und Zinsbetrag zum Zeitpunkt der RRV. Die bilanzielle Entlastung durch Abschluss einer Rangrücktrittsvereinbarung mit der Gläubigerbank führt zu einem aufschiebend bedingtem Untergang der Verbindlichkeiten. Wird ein Jahresüberschuss erwirtschaftet (bzw. wird notwendiges Betriebsvermögen oder nicht wieder zu ersetzendes Anlagevermögen veräußert), so lebt die Schuld wieder auf. 11

12 Bilanziell entlasteter Betrag am Bilanzstichtag Durch die bilanzielle Entlastung aufschiebend bedingt untergegangener Kredit- und Zinsbetrag gegenüber der Gläubigerbank mit ihrem Stand zum Bilanzstichtag. Auf bilanziell entlasteten Altkreditbetrag aufgelaufene Zinsen am Bilanzstichtag Auf den aufschiebend bedingt untergegangenen Altkreditbetrag aufgelaufener entlasteter Zinsbetrag mit Stand zum Bilanzstichtag. Gewinn und Verlustrechnung Die Gewinn- und Verlustrechnung (GuV) dient der Ermittlung und Darstellung des Erfolgs eines Geschäftsjahres. Sie wird nach dem Gesamtkostenverfahren und Bruttoprinzip (keine Verrechnung von Aufwendungen und Erträgen) in Staffelform aufgestellt. Der Gewinn/Verlust ist identisch mit dem Gewinn/Verlust aus dem Betriebsvermögensvergleich in der Bilanz. Umsatzerlöse + Bestandsveränderungen, + Aktivierte Eigenleistungen + Sonst. betr. Erträge = Betriebliche Erträge Betriebliche Erträge Materialaufwand + Personalaufwand + Abschreibungen + Sonst. betr. Aufwendungen Struktur der GuV nach dem Gesamtkostenverfahren = Betriebliche Aufwendungen Betriebliche Aufwendungen = Betriebsergebnis Betriebsergebnis Finanzerträge Finanzaufwendungen = Finanzergebnis ± Finanzergebnis = Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Außerordentliche Erträge Außerordentliche Aufwendungen = Außerordentliches Ergebnis ± Außerordentliches Ergebnis Steuern vom Einkommen u. Ertrag + Betriebssteuern = Steuerergebnis ± Steuerergebnis = Gewinn/Verlust Umsatzerlöse Erlöse aus dem Verkauf und der Vermietung oder Verpachtung sowie der Wert der Naturalentnahmen für geschäftstypische Erzeugnisse und Waren sowie für Dienstleistungen nach Abzug von Erlösschmälerungen und Umsatzsteuer. Bestandsveränderungen, aktivierte Eigenleistungen Mengen- und Wertänderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen sowie Tieren. Entsprechende Veränderungen bei Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffen sowie bei bezogenen Waren werden beim Materialaufwand erfasst. Bestandsveränderung Tiere In der Bilanz sind die Tiere in dem Sonderposten Tiervermögen zwischen Anlage- und Umlaufvermögen ausgewiesen. Sie werden wie Umlaufvermögen behandelt, d.h. alle Tierverkäufe sind in der GuV Umsatzerlöse und alle Tierzukäufe Materialaufwand. Am Ende des Geschäftsjahres erfolgt eine Bestandsaufnahme und die Bestandsveränderung gegenüber dem Anfang wird in der GuV analog zu den Bestandsveränderungen bei fertigen und unfertigen Erzeugnissen ausgewiesen. 12

13 Sonstige betriebliche Erträge Erträge, die nicht anderen GuV-Positionen zugeordnet werden können, insbesondere staatliche Direktzahlungen und Zuschüsse (Flächenzahlungen, Tierprämien, Investitionszuschüsse, Ausgleichszulage, Zahlungen für Agrarumweltmaßnahmen usw.). Hierzu gehören auch zeitraumfremde Erträge. Materialaufwand Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe (z.b. Saatgut, Düngemittel), für bezogene Waren und Leistungen. Die entsprechenden Bestandsveränderungen sind mit bei den Einzelpositionen ausgewiesen oder in einer Sammelposition zusammengefasst. Personalaufwand Summe der Löhne und Gehälter einschließlich aller Zulagen sowie aller sozialen Abgaben und der Aufwendungen für die Altersversorgung und Unterstützung. Abschreibungen Wertverzehr der Gegenstände des Anlagevermögens während des Geschäftsjahres; sie enthalten nicht die im Sonderposten mit Rücklageanteil abgegrenzten steuerlichen Sonderabschreibungen. Sonstige betriebliche Aufwendungen Aufwandspositionen, die nicht anderen Positionen der GuV zugeordnet werden können, z.b. Unterhaltungsaufwendungen, Betriebsversicherungen (einschl. landwirtschaftliche Unfallversicherung). Hierzu gehören auch zeitraumfremde Aufwendungen. Betriebsergebnis Saldo aus betrieblichen Erträgen (Umsatzerlöse, Bestandsveränderungen, sonstige betriebliche Erträge) und betrieblichen Aufwendungen (Materialaufwand, Personalaufwand, Abschreibungen, sonstige betriebliche Aufwendungen). Finanzergebnis Saldo aus Finanzerträgen (z.b. Zinserträge) und Finanzaufwendungen (z.b. Zinsaufwendungen). Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit Summe aus Betriebs- und Finanzergebnis. Außerordentliches Ergebnis Saldo aus außerordentlichen Erträgen und Aufwendungen. Dies sind ungewöhnliche Geschäftsvorfälle, die unregelmäßig auftreten. Im Gegensatz zur bisherigen Vorgehensweise in der Landwirtschaft zählen hierzu nicht die zeitraumfremden Geschäftsvorfälle. Steuerergebnis Summe aus Steuern vom Einkommen und Ertrag sowie sonstiger Steuern (= Betriebssteuern). Steuern vom Einkommen und Ertrag Summe aus Körperschaftsteuer (Steuer vom Einkommen, die nur von Kapitalgesellschaften und Genossenschaften gezahlt wird) und Gewerbeertragsteuer (Steuer vom Ertrag). Sonstige Steuern (= Betriebssteuern) Objektbezogene Steuer, Grundsteuer sowie Verkehrs- und Besitzsteuern (Kraftfahrzeugsteuer, Zölle usw.). Gewinn/Verlust bzw. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Summe aus Betriebs-, Finanz- und außerordentlichem Ergebnis. Der Gewinn/Verlust umfasst bei Einzelunternehmen und Personengesellschaften das Entgelt für die nicht entlohnte Arbeit des landwirtschaftlichen Unternehmens und u.u. Mitunternehmers sowie seiner/ihrer mitarbeitenden, nicht entlohnten Familienangehörigen, das eingesetzte Eigenkapital und die unternehmerische Tätigkeit. Er steht für die Privatentnahmen der/des Unternehmer/s (private Steuern, Lebenshaltung, Krankenversicherung, Alterssicherung, Altenteillasten, Erbabfindungen, private Vermögensbildung usw.) und die Eigenkapitalbildung des Unternehmens (Nettoinvestitionen, Tilgung von Fremdkapital) zur Verfügung. Bei juristischen Personen lautet die entsprechende Bezeichnung nach dem Handelsgesetzbuch (HGB) Jahresüberschuss/-fehlbetrag. Da in landwirtschaftlichen Unternehmen dieser Rechtsform die eingesetzte Arbeit bereits voll entlohnt ist, umfasst der Jahresüberschuss/-fehlbetrag nur das Entgelt für das eingesetzte Eigenkapital. 13

14 Im folgenden wird der verkürzte Ausdruck Gewinn bzw. Jahresüberschuss verwendet. Gewinn / Jahresüberschuss vor Steuern Gewinn bzw. Jahresüberschuss zuzüglich Steuern vom Einkommen und Ertrag. Einkommen Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern zuzüglich Personalaufwand. Diese Kennzahl dient zum Vergleich der Einkommenslage in verschiedenen Rechtsformen. Lohnansatz Der Lohnansatz wird für die nicht entlohnten Arbeitskräfte in Anlehnung an die für fremde Arbeitskräfte gezahlten Löhne (Monatslöhne) einschließlich Arbeitgeberanteil zur Sozialversicherung ermittelt. Für den Betriebsleiter wird ein Zuschlag für die leitende Tätigkeit vorgenommen. Für das Kalenderjahr 2001 bzw. das Wirtschaftsjahr 2001/02 wurden folgende Werte für das frühere Bundesgebiet eingesetzt: nicht entlohnte Arbeitskräfte Landwirtschaft ohne Gartenbau /nak Gartenbau Betriebsleiter Männl. Arbeitskräfte Weibl. Arbeitskräfte Für die neuen Länder wurden jeweils 88 % des Wertes für nicht entlohnte Familienarbeitskräfte im früheren Bundesgebiet eingesetzt. Rentabilität, Stabilität, Liquidität Umsatzrentabilität (in v.h.) Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern - Lohnansatz 1) Umsatzerlöse 2) 1) Für nicht entlohnte Arbeit in Einzelunternehmen und Personengesellschaften. 2) Einschl. Bestandsveränderungen und sonstige betriebliche Erträge. Gesamtkapitalrentabilität (in v.h.) Maßstab für die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Eigen- und Fremdkapitals. Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern - Lohnansatz + Zinsaufwand Gesamtkapital Eigenkapitalrentabilität (in v.h.) Maßstab für die Verzinsung des im Unternehmen eingesetzten Eigenkapitals. Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern - Lohnansatz Eigenkapital 1) 1) Incl. 50 % des Sonderpostens mit Rücklageanteil. Gesamtarbeitsertrag Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern + Personalaufwand - Zinsansatz für Eigenkapital 1) Arbeitskräfte insgesamt 1) Kalkulatorischer Zinssatz von 3,5 %. Betriebseinkommen (Wertschöpfung) Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern zuzüglich Pachtaufwand, Zinsaufwand und Personalaufwand. Kennzahl entspricht der Summe aller im Unternehmen erzielten Faktoreinkommen, d.h. Betrag, der zur Entlohnung aller im Unternehmen eingesetzten Faktoren zur Verfügung steht. 14

15 Wertschöpfungsrentabilität (in v.h.) Betriebseinkommen (Wertschöpfung) Personal-, Pacht-, Zinsaufwand + Lohn-, Pacht-, Zinsansatz Cash-flow II (Finanzierungskraft des Unternehmens) Gewinn bzw. Jahresüberschuss vor Steuern + Abschreibungen + Einlagen (Kapitalerhöhungen) - Entnahmen (Gewinnausschüttungen). Innenfinanzierungsgrad (in v.h.) Cash-flow II Bruttoinvestitionen Dynamischer Verschuldungsgrad (in Jahren) Fremdkapitaldeckung II (in v.h.) 1) Nettoverbindlichkeiten Cash-flow Abnutzbares Anlage- + Tier- + Umlaufvermögen Fremdkapital 1) Rückstellungen, Verbindlichkeiten, passiver Rechnungsabgrenzungsposten, 50 % des Sonderposten mit Rücklageanteil. Anlagenintensität (in v.h.) Abnutzbares Anlagevermögen Gesamtkapital Anlagenabnutzungsgrad (in v.h.) Anlagendeckung (in v.h.) kumulierte Abschreibungen des abnutzbaren Anlagevermögens Anschaffungs- und Herstellungskosten des abnutzbaren Anlagevermögens Eigenkapital1) Anlagevermögen 1) Incl. 50 % des Sonderpostens mit Rücklageanteil. Eigenkapitalveränderung, Bilanz oder Gewinn/Verlust bzw. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Entnahmen + Einlagen Eigenkapital Geschäftsjahr Eigenkapital Vorjahr Eigenkapitalveränderung, bereinigt oder Gewinn/Verlust bzw. Jahresüberschuss/-fehlbetrag Entnahmen + Einlagen Eigenkapital Geschäftsjahr Eigenkapital Vorjahr 15

16 Gesamteinkommen Erwerbseinkommen zuzüglich Einkünfte aus privatem Kapitalvermögen, Vermietung und Verpachtung, sonstigen steuerpflichtigen Einkünften und erhaltenen Einkommensübertragungen (Kinder-, Arbeitslosen-, Vorruhestandsgeld, Altersrenten usw.). Erwerbseinkommen Gewinn zuzüglich Einkünfte aus Gewerbebetrieb sowie Einkünfte aus selbständiger oder nichtselbständiger Erwerbstätigkeit des Betriebsinhabers und seines Ehegatten einschließlich Lohnzahlungen aus dem landwirtschaftlichen Betrieb an den Ehegatten. B Forstwirtschaft Besitzarten Die Besitzarten (Eigentumsarten) sind im Bundeswaldgesetz wie folgt definiert: Staatswald ist Wald, der im Alleineigentum des Bundes oder eines Landes steht sowie Wald im Miteigentum eines Landes, soweit er nach landesrechtlichen Vorschriften als Staatswald angesehen wird. Körperschaftswald ist Wald, der im Alleineigentum der Gemeinden, der Gemeindeverbände, der Zweckverbände sowie sonstiger Körperschaften, Anstalten und Stiftungen des öffentlichen Rechts steht; ausgenommen ist der Wald von Religionsgemeinschaften und deren Einrichtungen sowie von Realverbänden, Hauberggenossenschaften, Markgenossenschaften, Gehöferschaften und ähnlichen Gemeinschaften (Gemeinschaftsforsten), soweit er nicht nach landesrechtlichen Vorschriften als Körperschaftswald angesehen wird. Privatwald ist Wald, der weder Staatswald noch Körperschaftswald ist. Betriebsarten Die Betriebsarten sind bestimmte Bewirtschaftungsformen des Waldes, die sich vor allem in der Verjüngungsmethode unterscheiden, und zwar schlagweiser Hochwald, Plenterwald, Mittelwald und Niederwald (Stockausschlagwald). Hochwald ist ein aus Kernwüchsen (natürliche Ansamung, Saat und Pflanzung) hervorgegangener Wald. a) Schlagweiser Hochwald ist Hochwald, in dem Pflege-, Ernte- und Verjüngungsmaßnahmen räumlich getrennt ganze Bestände bzw. deren Teilflächen erfassen. b) Plenterwald ist ein stufig aufgebauter, ungleichaltriger, gemischter Hochwald, in dem Pflege- und Erntemaßnahmen nicht flächenweise getrennt, sondern einzelstammweise durchgeführt werden und der sich in einer - der einzelstammweisen Nutzung folgenden - stetigen Verjüngung befindet. Mittelwald ist Wald, der aus Stockausschlag, Wurzelbrut und Kernwuchs hervorgegangen ist. Stockausschlag bzw. Wurzelbrut bilden den Unterstand, Kernwüchse und Stockausschläge den Oberstand. Niederwald (Stockausschlagwald) ist ein aus Stockausschlag oder Wurzelbrut hervorgegangener Wald. Holzbodenfläche (HB) Die Holzbodenfläche umfasst alle Flächen der Holzproduktion sowie zeitweilig unbestockte Flächen (Blößen), ferner Wege und Schneisen unter 5 Meter Breite und unbestockte Flächen von unwesentlicher Größe. Alle Flächenangaben beziehen sich auf das Ende des Abrechnungszeitraumes. Wirtschaftswald Alle Holzbodenflächen, die regelmäßig bewirtschaftet und von der Forsteinrichtung als Wirtschaftswald i.r.b. (in regelmäßigem Betrieb) ausgewiesen werden. Wirtschaftswald außer regelmäßigem Betrieb (a.r.b.) Wirtschaftswald a.r.b. umfasst alle Holzbodenflächen, die nicht regelmäßig bewirtschaftet werden (z.b. Bannwald, unbegehbare Steilhänge, Wildparke) und/oder deren nachhaltige Nutzungsmöglichkeit für absehbare Zeit unter 1 m 3 (Efm Derbholz ohne Rinde) je Jahr und Hektar liegt. 16

17 Übersicht 5 Forstbetriebe des Testbetriebsnetzes Körperschaftswald Privatwald Insge- Land Unter ha ha und mehr Unter 1 000ha ha und mehr samt Waldfläche Schleswig-Holstein Niedersachsen Nordrhein-Westfalen Hessen Rheinland-Pfalz Baden-Württemberg Bayern Brandenburg Mecklenburg-Vorpommern Sachsen Sachsen-Anhalt Zusammen Übersicht 6 Auswahl der Forstbetriebe Betriebsgröße von... bis unter... ha Waldfläche Zahl der Betriebe 1) ø-betriebsgröße in ha Waldfläche Forstbetriebe Testbetriebe Forstbetriebe Testbetriebe 200 bis bis und mehr ) Körperschafts- und Privatwald. Derbholz Derbholz ist die oberirdische Holzmasse über 7 cm Durchmesser mit Rinde. Hiebsatz und Einschlag Der Hiebsatz ist die durch ein forstwirtschaftliches Betriebsgutachten für einen bestimmten Zeitraum (in der Regel 10 Jahre) festgesetzte jährliche planmäßige Holznutzung in m 3 (Efm Derbholz ohne Rinde). Der Einschlag ist die im Abrechnungszeitraum eingeschlagene und gebuchte Derbholzmenge in m 3 (Efm ohne Rinde), Buchführungsbegriffe der forstlichen Testbetriebe sowie daraus abgeleiteten Kennzahlen Ertrag aus Holznutzung Tatsächlich erzielter Erlös für im Abrechnungszeitraum verkauftes Holz abzüglich der im Abrechnungszeitraum erzielten Erlöse für Holz aus früheren Einschlagsperioden, zuzüglich des Wertes für eingeschlagenes, aber noch 17

18 nicht verkauftes Holz, des Wertes von selbstverbrauchtem Holz, der Erlöseinbußen für Holz, das kostenlos oder verbilligt abgegeben wurde sowie der vom Abnehmer erstatteten Rückekosten. Ertrag aus Nebennutzung Erlöse aus dem Verkauf von Nebennutzungserzeugnissen (z.b. Schmuckreisig, Weihnachtsbäume, Pflanzen, Kies, Sand, Brennreisig, Schlagabraum). Ertrag aus Jagd und Fischerei Erlöse aus dem Verkauf von Wildbret und Abschüssen, erhaltener Wildschadensersatz, Erlöse aus Jagdpacht und anderen Jagdnutzungen, Erlöse aus Fischerei. Betriebsertrag Der Betriebsertrag umfasst die Erträge aus Holznutzung, Nebennutzungen, Jagd, Fischerei, aus Nutzungsentgelten für Erholungseinrichtungen und sonstigen Erträgen aus Betriebsvermögen (z.b. Mieten, Pachten, Zinsen). Neutraler Ertrag Neutrale Erträge sind betriebsfremde Erträge (z.b. erhaltene Fördermittel, Einnahmen aus Leistungen für andere Betriebe) und periodenfremde Erträge (z.b. Verkauf von Anlagevermögen). Ertrag insgesamt Betriebsertrag zuzüglich neutraler Ertrag. Betriebsaufwand Der Betriebsaufwand ist die Summe aller in der Buchführung erfassten Aufwendungen für den Betrieb zuzüglich der kalkulierten betrieblichen Aufwendungen, wie z.b. Abschreibungen und Lohnansatz für eigene Arbeit, abzüglich der Aufwendungen für betriebsfremde Bereiche (z.b. Nebenbetriebe, Arbeiten für Dritte, Betreuung, Hoheitsaufgaben). Außerdem schließt der Betriebsaufwand in den Betrieben des Körperschafts- und Privatwaldes ab dem FWJ 1991 bzw. durch Rückrechnung ab dem FWJ 1989 auch den kalkulierten Aufwand der nicht durch Verwaltungskostenbeiträge abgedeckten Betreuungsleistungen ein. Sachaufwand Betriebsaufwand abzüglich Löhne und Gehälter sowie Beiträge zur Sozial- und Unfallversicherung. Betriebseinkommen Differenz zwischen Betriebsertrag und Sachaufwand. Das Betriebseinkommen ist der Betrag, der zur Entlohnung der im Betrieb tätigen familieneigenen und -fremden Arbeitskräfte sowie der Betriebsleitertätigkeit und der als Entgelt für das eingesetzte Kapital zur Verfügung steht. Reinertragsberechnung Der Reinertrag berechnet sich aus Betriebsertrag abzüglich Betriebsaufwand (einschließlich Lohnansatz), allerdings - entsprechend dem bisherigen Berechnungsschema - ohne Berücksichtigung des kalkulierten Aufwandes der nicht durch Verwaltungskostenbeiträge abgedeckten Betreuungsleistungen. In den Körperschafts- und Privatwaldbetrieben werden ab dem FWJ 1991 bzw. durch Rückrechnung ab dem FWJ 1989 zusätzlich der Reinertrag I (ohne Förderung) und der Reinertrag II (mit Förderung) ausgewiesen. Der Reinertrag I (ohne Förderung) stellt ein Ergebnis der Forstbetriebe dar, das ohne staatliche Zuschüsse und Prämien und ohne die indirekte Förderung der Betriebe in Form der Aufwandsreduzierung durch eine kostenlose oder verbilligte Betreuung auf Forstamtsebene erreicht worden wäre; d.h. die nicht abgedeckten kalkulatorischen Betreuungsleistungen sind im Betriebsaufwand enthalten. Die Ergebnisse der verschiedenen Besitzarten lassen sich auf diese Weise besser vergleichen. Beim Reinertrag II (mit Förderung) sind die Zuschüsse und Prämien aus öffentlichen Haushalten (z.b. für Bestandspflege, Kulturen, Forstschutz, Schutz- und Erholungsfunktionen) eingerechnet, die nicht abgedeckten kalkulatorischen Betreuungsleistungen im Aufwand aber nicht berücksichtigt. Hierdurch wird die Darstellung der tatsächlichen wirtschaftlichen Situation der jeweiligen Betriebe und der Bedeutung der Förderung in einzelnen Besitzarten ermöglicht. 18

19 Reinertragsberechnung in der Forstwirtschaft Reinertrag (auf den Hiebsatz bereinigt) Bereinigter Betriebsertrag abzüglich bereinigter Betriebsaufwand (einschließlich Lohnansatz). Die Bereinigung wird wie folgt vorgenommen:der Ertrag aus Holznutzung und erstattete Rückekosten wird mittels der Mengenrelation Hiebsatz zu Holzeinschlag bereinigt.auf gleiche Weise werden die Aufwandspositionen Holzeinschlag, Holzrücken und -transport umgerechnet. Alle anderen Positionen bleiben unverändert. Landwirtschaftliche Betriebe mit Wald Für Betriebe mit Waldflächen zwischen 10 und 200 ha, die nach der Betriebssystematik als landwirtschaftliche Betriebe mit Wald klassifiziert werden, sind zusätzliche Angaben für den forstlichen Betriebsteil erforderlich. Die ergänzenden Angaben zur forstlichen Nutzung dienen im wesentlichen zur Lieferung von Angaben, die über den Bereich der Finanzbuchhaltung hinausgehen. Dabei werden Angaben zur Besitzstruktur, zu den Investitionen, zur Gliederung der forstwirtschaftlichen Nutzung (Flächengliederung) und zu den Arbeitszeiten ausgewiesen. Zusätzlich wird für 4 verschiedene Holzgruppen (Eiche; Buche und sonstiges Laubholz; Fichte, Tanne und Douglasie; Kiefer, Lärche und sonstiges Nadelholz) der Hiebsatz, der Holzeinschlag, der Holzverkauf und der erzielte Holzpreis dargestellt. Kalkulatorischer Reinertrag Bei der Berechnung des speziell für den Betriebszweig Forstwirtschaft hergeleiteten Reinertrages werden Erlöse (einschl. Direktzahlungen und Zuschüsse) und Aufwendungen, die bereits in der Buchhaltung dem Forst zugerechnet werden können (z.b. Material für Holzernte, Lohnunternehmer für Forst usw.), direkt der Gewinn- und Verlustrechnung entnommen. Die nur schwer aufteilbaren fixen Sachkosten bzw. variablen Maschinenkosten werden kalkulativ abgeleitet und den Betrieben per Programm zugeteilt. Die Forstliche Versuchs- und Forschungsanstalt Baden-Württemberg hat im Auftrag des BMVEL diese Kosten in Abhängigkeit vom Einschlag und Größe der Waldfläche ermittelt. Roheinkommen (Deckungsbeitrag) Bei der Berechnung des Roheinkommens aus Forstwirtschaft werden vom Ertrag alle variablen und festen Kosten (vgl. Reinertragsberechnung), mit Ausnahme des kalkulativen Lohnansatzes für die vom Betriebsleiter und den mithelfenden Familienangehörigen selbst verrichteten Arbeiten, abgezogen. Das Roheinkommen bzw. der Deckungsbeitrag ist somit ein Maßstab dafür, wie die eingesetzte Arbeit entlohnt wird 19

20 Betriebskoeffizient Betriebsaufwand in vom Hundert des Betriebsertrages. Arbeitsproduktivität ( /Std.) Betriebsertrag abzüglich Aufwand für Material, Maschinen und Unternehmerleistungen, dividiert durch die Arbeitsstunden aller Waldarbeiter. Arbeitsproduktivität (m 3 /Std.) Holzeinschlag in Eigenregie dividiert durch die beim Holzeinschlag angefallenen Arbeitsstunden von Fremd- und Familienarbeitskräften. Arbeitsproduktivität Holzernte im Stücklohn und Prämienlohn (m 3 /Std.) Holzeinschlag im Stück- und Prämienlohn dividiert durch die entsprechenden Arbeitsstunden. C. Fischereiwirtschaft Betriebe der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei Die Betriebsergebnisse der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei werden auf der Grundlage eines eigenen Testbetriebsnetzes dargestellt. Die Auswahl der Testbetriebe erfolgte entsprechend der Auswahl landwirtschaftlicher Betriebe durch einen gemeinsamen Landesausschuss der Küstenländer nach einheitlichen Kriterien (Übersicht 7). Übersicht 7 Fischereibetriebe des Testbetriebsnetzes Land Frischfisch Krabben Insgesamt Schleswig-Holstein Hamburg Niedersachsen Bremen Mecklenburg-Vorpommern Zusammen Für die Betriebe der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei wurde die Datenerfassung im Kalenderjahr 1997 auf den BMVEL-Jahresabschluss umgestellt. Grundlage für die Hochrechnung der Betriebsergebnisse bildet eine mit den Küstenländern abgestimmte spezielle Erhebung aller Betriebe der Kleinen Hochsee- und Küstenfischerei. Als Hochrechnungsverfahren wurde die Freie Hochrechnung gewählt. 20

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