Bilanz zum 31. Dezember nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v., Karlsruhe AKTIVA T

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1 Jahresabschluss zum 31. Dezember 2019 und Lagebericht 2019 des nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v. Karlsruhe

2 Bilanz zum 31. Dezember 2019 nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v., Karlsruhe AKTIVA T A. Anlagevermögen I. Immaterielle Vermögensgegenstände Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten 3,50 0 II. Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken , Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , , III. Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens , , B. Umlaufvermögen I. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände 1. Forderungen gegen Partnervereine 1.365, Sonstige Vermögensgegenstände , , II. Kassenbestand, Guthaben bei Kreditinstituten , , C. Rechnungsabgrenzungsposten 9.894,77 13 D. Treuhandvermögen , ,

3 PASSIVA T A. Eigenkapital I. Rücklagen 1. Freie Rücklage , Rücklage aus Erbschaften , , II. Bilanzergebnis 0, , B. Sonderposten für noch nicht verbrauchte Spendenmittel ,87 61 C. Sonderposten aus Investitionszuschüssen zur Finanzierung von Anlagevermögen ,06 61 D. Rückstellungen Sonstige Rückstellungen ,25 50 E. Verbindlichkeiten 1. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen , Sonstige Verbindlichkeiten , davon aus Steuern: ,46 (Vorjahr: T 14) , F. Treuhandverbindlichkeiten , ,

4 Gewinn- und Verlustrechnung 2019 nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v., Karlsruhe T 1. Erträge aus Spenden, Bußgeldern und Zuwendungen a) Im Geschäftsjahr zugeflossene Spenden, Bußgelder und Zuwendungen , b) Verbrauch in Vorjahren zugeflossener Spenden, Bußgelder und Zuwendungen ,64 82 c) Noch nicht verbrauchter Zufluss von Spenden, Bußgeldern und Zuwendungen des Geschäftsjahres , , Umsatzerlöse , Sonstige betriebliche Erträge , Aufwendungen für satzungsgemäße Zwecke , Personalaufwand a) Löhne und Gehälter , b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung , , Abschreibungen , Sonstige betriebliche Aufwendungen , Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens , Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.159, Abschreibungen auf Finanzanlagen , Zinsen und ähnliche Aufwendungen , Erträge unselbständige Stiftung , Aufwendungen unselbständige Stiftung , Ergebnis unselbständige Stiftung , Abgrenzung Ergebnis unselbständige Stiftung , Jahresfehlbetrag , Entnahmen aus Rücklagen , Einstellungen in Rücklagen , Bilanzergebnis 0,00 0

5 nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v. Seite 1 Anhang für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2019 ALLGEMEINE ERLÄUTERUNGEN nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v. wird beim Amtsgericht Mannheim unter der Registernummer VR geführt. Der Jahresabschluss des Vereins wurde gemäß den Leitlinien des Deutschen Zentralinstituts für soziale Fragen (DZI) nach den handelsrechtlichen Grundsätzen der Bilanzierung in Anwendung der Vorschriften der 238 ff. unter Berücksichtigung der Verlautbarung des IDW RS HFA 21 aufgestellt. Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren gegliedert. Angaben, die in der Bilanz bzw. Gewinn- und Verlustrechnung oder wahlweise im Anhang zu machen sind, sind insgesamt im Anhang aufgeführt. BILANZIERUNGS- UND BEWERTUNGSGRUNDSÄTZE, WÄHRUNGSUMRECHNUNG Die Erstellung des Jahresabschlusses erfolgt unter der Annahme der Unternehmensfortführung ( 252 Abs.1 Nr.2 HGB). Die im Folgenden dargestellten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind im Vergleich zum Vorjahr unverändert angewandt worden. Die immateriellen Vermögensgegenstände und das Sachanlagevermögen werden zu Anschaffungskosten, vermindert um planmäßige Abschreibungen, bewertet. Die Abschreibungen werden grundsätzlich linear und pro rata temporis vorgenommen. Geringwertige Wirtschaftsgüter mit einzelnen Anschaffungskosten von nicht mehr als 150,- werden im Jahr der Anschaffung vollständig abgeschrieben. Wirtschaftsgüter, deren Anschaffungskosten über 150,- liegen und den Betrag von 1.000,- nicht überschreiten, werden in einem Sammelposten zusammengefasst und über 5 Jahre linear abgeschrieben. Das teils eigengenutzte und teils vermietete Bürogebäude wurde in 2008 zu Anschaffungskosten (Kaufpreis und Kaufnebenkosten) abzgl. Grundstücksanteil und zzgl. den für die Inbetriebnahme notwendigen Sanierungskosten bewertet und planmäßig über 50 Jahre abgeschrieben. Die Finanzanlagen werden zu Anschaffungskosten, oder mit dem niedrigeren beizulegenden Wert bewertet. Die Forderungen und sonstigen Vermögensgegenstände werden am Bilanzstichtag zu Nennwerten oder niedrigeren beizulegenden Werten angesetzt. Kassenbestand und Guthaben bei Kreditinstituten sind mit ihren Nominalbeträgen angesetzt.

6 Seite 2 Die aktiven Rechnungsabgrenzungsposten betreffen Ausgaben vor dem Abschlussstichtag, die Aufwand für eine bestimmte Zeit nach diesem Tage darstellen. Die Auflösung des Postens erfolgt linear entsprechend dem Zeitablauf. Die sonstigen Rückstellungen wurden für ungewisse Verbindlichkeiten und erkennbare Risiken gebildet. Die Bewertung erfolgte mit dem voraussichtlichen Erfüllungsbetrag im Rahmen einer vernünftigen kaufmännischen Beurteilung. Die Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt. ERLÄUTERUNGEN ZUR BILANZ Das Gliederungsschema der Bilanz wurde unter Bezugnahme auf 265 Abs. 5 Satz 2 HGB, um den Posten Forderungen gegen Partnervereine erweitert. Anlagevermögen Die Aufgliederung der in der Bilanz zusammengefassten Posten des Anlagevermögens und ihre Entwicklung sind im Anlagenspiegel dargestellt. Von den Forderungen und sonstigen Vermögensgegenständen haben ,57 eine Restlaufzeit von mehr als einem Jahr. Treuhandvermögen/-verbindlichkeiten Der Posten Treuhandvermögen umfasst das Vermögen der rechtlich unselbständigen Stiftung, deren in der Stiftungssatzung festgelegter Zweck darin besteht, die satzungsgemäße Arbeit des Vereins abzusichern. Ergebnisrücklagen Die Rücklagen beinhalten freie Rücklagen, Betriebsmittelrücklagen und Projektrücklagen. Die Entwicklung kann aus dem Rücklagenspiegel entnommen werden. Sonderposten für Investitionszuschüsse Der in 2018 gewährte Investitionszuschuss Klimatechnik in Höhe von ,06 wird als Sonderposten geführt und verteilt auf die Restabschreibungsdauer jährlich erfolgswirksam aufgelöst. Zum lautete der Buchbestand auf ,06. Sonderposten für noch nicht verbrauchte Spenden Entsprechend der Stellungnahme IDW RS HFA 21 sind die erzielten Zinsen aus der vorübergehenden Anlage von Spendenmitteln mit Zweckbindung, soweit sie zum Bilanzstichtag nicht verbraucht wurden und über Bagatellbeträge hinausgehen, ebenfalls unter dem Sonderposten aus noch nicht verbrauchten zweckgebundenen Spenden ausgewiesen.

7 Seite 3 Sonderposten für noch nicht verbrauchte Spenden R-08-DOM Neighborhood 8.720, ,03 R-02-Galindo 2.047, ,76 R-06-GUA Montessori Guatemala 358,24 357,52 R-06-GUA Gesellschaftl. Integration Pucholt 1.086, ,24 R-06-GUA Thiermann 0,- 367,49 R-03-Haiti St. Damien Entbindungsstation ,34 0,- R-02-HON Family Center Mata de Platano 1.701,70 0,- R-Scheib Dr.-Scheib-Spenden ,67 0,- R-03-Haiti Ausbau Solar Smart Grid , ,34 R-03-Haiti Hausbau Cite Soleil ab , ,36 Patenschaft Arabela Cor-Mas 6.437, ,00 R-00-Hns.Mayores, alle Länder 4.019, ,39 R-01-Mex Marion Tavella 4.490, ,08 Sonstige div. Kleinspenden , , , ,67 Sonstige Rückstellungen Die Position beinhaltet Rückstellungen für noch nicht genommenen Urlaub sowie Überstunden, Restrukturierungsmaßnahmen, Buchführungs- und Prüfungskosten, Berufsgenossenschaftsbeiträge und ausstehende Lieferantenrechnungen. Verbindlichkeiten Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen- und Leistungen haben sämtliche eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr. Die sonstigen Verbindlichkeiten beinhalten einen Betrag von ,14 mit einer Laufzeit über 1 bis 5 Jahre (aus Darlehensverbindlichkeiten für Projektdarlehen) und von ,96 mit einer Restlaufzeit bis zu einem Jahr.

8 ERLÄUTERUNGEN ZUR GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG Seite 4 Erträge aus Spenden, Bußgeldern und Zuwendungen Die Erträge aus Spendeneinnahmen gliedern sich wie folgt auf: Spendeneinnahmen Patenbeiträge Vermächtnisse und Erbschaften Zuwendungen von Gruppen und Institutionen öffentliche Fördermittel Sachspenden Bußgelder Der Aufstockungsbetrag des Kindermissionswerks, Aachen, zu den Spendengeldern, die nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v. über das Kindermissionswerk an die Projekte in der Dominikanischen Republik, El Salvador, Guatemala, Haiti, Honduras, Mexiko, Nicaragua, Peru und Bolivien schickte, werden nicht über die Gewinn- und Verlustrechnung abgebildet und ausgewiesen. Im Berichtsjahr betrug die Aufstockung ,- (VJ ,- ). Es handelt sich vorwiegend um Spendenerlöse aus dem Inland. Aufwendungen für satzungsgemäße Zwecke Die Position enthält im Wesentlichen Gelder (Transfers) und Sachleistungen für NPH-Projekte. Personalaufwand Die gesamten Personalkosten werden nach handelsrechtlichen Grundsätzen unter der Position Personalaufwand ausgewiesen. Im Berichtsjahr betragen die Personalkosten für Projektmitarbeiter T 494 (VJ T 620). Diese projektbezogenen Personalkosten betreffen Mitarbeiter, die direkt in NPH-Projekten oder in Deutschland für Projektbegleitung sowie Werbung, Anstellung und Betreuung von Freiwilligen und Freiwilligen im Anderen Dienst nach 14b ZDG tätig sind oder in anderer Funktion als Fachkräfte Aufgaben der Kinderheime wahrnehmen. Sonstige Erträge Die sonstigen betrieblichen Erträge belaufen sich per auf 66 T (VJ 41 T ). Davon resultieren 24 T (VJ 0 T ) aus Erstattungen von Krankenkassen (U1), 5 T (VJ 5 T ) aus der Auflösung des Sonderpostens aus Investitionszuschuss und 21 T (VJ 16 T ) aus periodenfremden Erlösen. Sonstige Aufwendungen Die Position beinhaltet im Wesentlichen Aufwendungen für die Spendenwerbung per Brief, Telefon und Internet, Kosten der Paten- und Bußgeldverwaltung, Porto, Beratungsleistungen, Buchführungs- und Prüfungskosten sowie Bürokosten.

9 SONSTIGE ANGABEN Seite 5 Durchschnittliche Anzahl der Arbeitnehmer Im Verein waren im Durchschnitt 33 Arbeitnehmer beschäftigt (Vorjahr 35); davon 12 in Teilzeit (Vorjahr 12). Diese verteilen sich auf die einzelnen Referate wie folgt: Vorstand/Assistenz/Stabsstelle Intern. 3 4 Freiwilligenkoordination 2 4 Projektförderung 8 8 Verwaltung (HR/IT/RW) 4 6 Direktmarketing u. Paten 5 5 Marketing u. Kommunikation 5 4 Spenderservice 3 3 Großspenden Haftungsverhältnisse und sonstige finanzielle Verpflichtungen Die sonstigen finanziellen Verpflichtungen beinhalten Wartungs- und IT- Dienstleistungsverträge und Impact Investment Darlehen. Sie teilen sich wie folgt auf: innerhalb 1 Jahr ,- (VJ: ,- ) davon Darlehen ,- 2-5 Jahre ,- (VJ: ,- ) davon Darlehen ,- Wirtschaftliche und sparsame Mittelverwendung gemäß Deutschem Zentralinstitut für soziale Fragen (DZI) Gemäß DZI Standard Nr. 4b dürfen die Werbe- und Verwaltungsausgaben höchstens 30% der jährlichen Gesamtausgaben betragen. nph-kinderhilfe Lateinamerika e.v. hat im Jahr 2019 eine Quote von 29,3 % (VJ 28,8 % ) erzielt und damit die Vorgaben erfüllt. s. Darstellung Board- Report Anlage 3b. Vorstand Zum Vorstand des Vereins gehörten während des Geschäftsjahres 2019 die folgenden Personen: Heiko Seeger, Stutensee (Vorsitzender) Thomas Fuchs, Waldbronn (stellvertretender Vorsitzender)

10 Seite 6 Aufsichtsrat Zum ehrenamtlichen Aufsichtsrat gehörten im Berichstjahr: Manfred Hansen, Kaufmann i.r., Bühl (Vorsitzender) Dr. Klaus Großkopf, Dipl.-Ing. i.r., Graben-Neudorf (stellvertretender Vorsitzender) Armando F. Arteaga, Kaufmann i.r., Stutensee Birghild Lienert, Graben-Neudorf Dr. Hartmut Frei, Unternehmensberater, Weilheim (ab dem 25. Mai 2019; bis 31. Dezember 2019) Heidrun Mürdter, Unternehmensberaterin, Bensheim (ab dem 25. Mai 2019; bis 15. November 2019) Frau Mürdter ist am aus dem Aufsichtrat ausgetreten um den Verein operativ im Management (insbesondere Fundraising) unterstützen zu können. Der Vorstand erhielt im Geschäftsjahr 2019 Bezüge in Höhe von ,75. Von der Einzelveröffentlichung der Gehälter wird gem. 286, Abs.4 HGB abgesehen. Nachtragsbericht Als Vorgang von besonderer Bedeutung im Sinne des 285 Nr. 33 HGB ist die Pandemie des Coronavirus (COVID-19) aufzuführen, welche eine derzeit nicht abschätzbare Auswirkung auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Jahres 2020 entfalten wird. Die finanziellen Auswirkungen sind aktuell nicht mit hinreichender Sicherheit zu quantifizieren. Der Vorstand hat allerdings keine bedeutsamen Zweifel an der Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit. Im Übrigen wird auf den Risikobericht im Lagebericht (Anlage 4) verwiesen. Karlsruhe, 20. März 2020 Der Vorstand

11 Anlagen zum Anhang

12 Entwicklung des Anlagevermögens 2019 nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v., Karlsruhe ANSCHAFFUNGS- UND HERSTELLUNGSKOSTEN Zugänge Abgänge I. Immaterielle Vermögensgegenstände II. Entgeltlich erworbene Konzessionen, gewerbliche Schutzrechte und ähnliche Rechte und Werte sowie Lizenzen an solchen Rechten und Werten ,63 0, , ,98 Sachanlagen 1. Grundstücke, grundstücksgleiche Rechte und Bauten einschließlich der Bauten auf fremden Grundstücken ,05 0,00 0, ,05 2. Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung , , , , , , , ,89 III. Finanzanlagen Wertpapiere des Anlagevermögens ,11 0, , , , , , ,98

13 AUFGELAUFENE ABSCHREIBUNGEN NETTOBUCHWERTE Zugänge Abgänge ,13 0, , ,48 3,50 4, , ,00 0, , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , , ,08

14 Board-Report / DZI nph-deutschland Jahr kum. Jahr kum. Spenden Patenbeiträge Sachspenden Nachlässe/Erbschaften Bußgelder Sammlungseinnahmen Zuwendungen d. öffentlichen Hand Stiftungszuwendungen Zuwendungen anderer Organisat Einkünfte Zweckbetrieb Umsatzerlöse wirtschatftl. Geschäftsbetrieb Periodenfremde Erträge Zinserträge Erträge aus d. Auflösung von RSt Sonstige Einnahmen Rundungsdifferenzen - 0 Erstattung Krankenkassen Erlöse Anlagenverkäufe - - Andere Einnahmen Gesamteinnahmen Projektförderung/begleitung mit 4er Konten Personalausgaben Sach-und sonstige Ausgaben Freiwilligenkoordination Personalausgaben Sach-und sonstige Ausgaben Transfers in Transfers out Umlagen Personal KST abzgl. Stiftungskooperationen zzgl. ÖSA Projektausgaben anderer KST Projektausgaben anderer KST KST abzgl. 2,4,6,8 er Konten Projektausgaben Direktmarketing und Paten Personalausgaben abzgl. Umlage Sach- und sonstige Ausgaben Großspender u. Firmen Personalausgaben Sach- und sonstige Ausgaben Marketing u. Kommunikation Personalausgaben abzgl. Umlage Sach-und sonstige Ausgaben Spendenservice Personalausgaben abzgl Sach-und sonstige Ausgaben zzgl. Stiftungskooperationen abzgl. ÖSA KST Erbschaftskosten KST Neuspenderteam Kosten Fundraising Vorstand abzgl. 5er Konten Personalausgaben Sach-und sonstige Ausgaben Verwaltung (Finanzen/IT/Personal) Personalausgaben Sach-und sonstige Ausgaben Negativsaldo Vermögensverwaltung Verwaltungskosten Summe Werbe- u. Verwaltungskosten Kosten Insgesamt Vermögensverwaltung Gebäude Tullastraße Ergebnis der Vermögensverwaltung Ergebnis DZI-Quote 29,3% 28,8%

15 nph Kinderhilfe Lateinamerika e. V. Karlsruhe Seite 1 Lagebericht für das Geschäftsjahr 2019 A. Geschäftsverlauf und Lage der Organisation 1. Allgemeine Entwicklungen Das Spendenaufkommen in Deutschland lag im Jahr 2019 laut der vom Marktforschungsinstitut GfK und dem Deutschen Spendendienst erstellten Bilanz des Helfens mit über 5,1 Mrd. EUR leicht, -3,6%, unter dem Vorjahresniveau. Daran konnten auch die Waldbrände z.b. in Australien nichts ändern. Auch die Anzahl der Spender ist wie im Vorjahr weiter gesunken. Im ausgewerteten Zeitraum 2019 haben nur noch 19,5 Millionen Personen Geld gespendet. Das sind abermals rund 1 Mio. weniger als im Vorjahr. Nph intern musste die Organisation sowohl den Weggang, als auch die längere krankheitsbedingte Abwesenheit von Leistungsträgern im Fundraising verkraften. 2. Entwicklung der Einnahmen bei der nph Kinderhilfe Lateinamerika e. V. Gemäß der Ergebnisrechnung betrugen im ideellen Tätigkeitsbereich die Gesamteinnahmen aus Spenden, Patenschaften, Nachlässen und Zuweisungen im Berichtsjahr ,7 Mio. EUR und lagen damit um 0,5 Mio. EUR über dem Vorjahreswert von 9,2 Mio. EUR. Die Sammlungseinnahmen lagen mit 7,7 Mio. EUR um 0,3 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert, die Anderen Einnahmen z.b. zweckgebundene Zuwendungen andere Organisationen um 0,8 Mio. EUR über dem Vorjahreswert. Damit hat sich der Trend weg von freien Spendeneinnahmen hin zu zweckgebundenen Spenden bzw. Zuwendungen fortgesetzt. 3. Mittelverwendung Der Schwerpunkt der Arbeit von nph ist das langfristige und nachhaltige Engagement in 9 Ländern Lateinamerikas. Dieses wird gemäß 2 der Satzung insbesondere verwirklicht durch Schutz, Fürsorge, Ausbildung und medizinische Entwicklungsprogramme besonders für verwaiste, obdachlose oder verlassene Kinder, durch Fort- und Ausbildung von Menschen, die von Entwicklungsländern kommen oder in Entwicklungsländern tätig werden sowie durch Hilfsmaßnahmen entsprechend den Bedürfnissen der Armen im Falle von Notfällen oder anderen bedrohlichen Situationen. Hierfür belaufen sich die Aufwendungen auf insgesamt 7,0 Mio. EUR (VJ 6,6 Mio. EUR). Der Anteil der Hilfsaufwendungen an den Gesamtaufwendungen beträgt gemäß der Ergebnisrechnung 70,7% (VJ 71,4%). Die direkten Überweisungen an alle NPH-Einrichtungen beliefen sich auf 6,2 Mio. EUR (VJ 5,6 Mio. EUR). Schwerpunktland ist weiterhin Haiti mit 2,06 Mio. EUR oder 33,1% der transferierten Gelder. Für die satzungsgemäße Öffentlichkeitsarbeit, d.h. für die Umsetzung des Satzungsauftrags Steigerung des Bewusstseins und Sensibilisierung für die Situation der Menschen in Entwicklungsländern wurden im ideellen Tätigkeitsbereich 62 TEUR ausgegeben (VJ 84 TEUR). Das entspricht 0,9% (VJ 1,3%) der Gesamtaufwendungen im ideellen Bereich. Die gesamten Werbe- und Verwaltungsausgaben liegen 2019 im ideellen Tätigkeitsbereich bei 2,9 Mio. EUR und damit um 0,2 Mio. EUR über den Ausgaben des Vorjahres. Der Anteil an den Gesamtausgaben beträgt 29,3% (VJ 28,8%).

16 Seite 2 Das Ergebnis aus der Vermögensverwaltung hierunter zählen die Einnahmen aus Vermietung sowie Zins- und Wertpapiererträge weist gemäß der Ergebnisrechnung einen Jahresüberschuss in Höhe von 43 TEUR aus (VJ 24 TEUR). 4. Ertragslage Die Geldspenden in Höhe von 5,7 Mio. EUR lagen in 2019 um 0,2 Mio. EUR unter dem Vorjahreswert von 5,9 Mio. EUR. Die Zuwendungen von anderen Organisationen und Stiftungen fielen mit 1,9 Mio. EUR um 0,7 Mio. EUR höher aus. Die Einnahmen aus Vermächtnissen und Erbschaften in Höhe von 0,6 Mio. EUR waren 156 TEUR geringer als im Vorjahr. Durch die Verschiebung der Einnahmen von Freien zu Zweckgebundenen Spenden im Vergleich zum Vorjahr muss trotz in Summe höherer Erlöse ein Verlust in Höhe 255 TEUR von (VJ -41 TEUR) ausgewiesen werden. Aufgrund des hohen Eigenkapitals und der vorhandenen liquiden Mittel gefährdet dieser Verlust in 2019 die wirtschaftliche Stabilität von nph- Kinderhilfe Lateinamerika e.v. aber nicht. 5. Vermögenslage Das Hauptaugenmerk des Vereins liegt auf der Vermögensseite auf ausreichender Liquidität, um die Zahlungsverpflichtungen, speziell auch die an die Projekte gegebenen Budgetzusagen, termingerecht erfüllen zu können. Der Großteil des vorhandenen Vermögens ist daher in kurzfristig verfügbaren Fest- und Tagesgeldkonten angelegt. In Anbetracht des Niedrigzinsniveaus sind 786 TEUR in verschiedenen Wertpapieren angelegt. Das in 2008 erworbene und teils eigengenutzt und teils vermietete Bürogebäude trägt sowohl zur Zukunftssicherung des Vereins als auch zu den Einnahmen in der Sparte Vermögensverwaltung bei. Die Eigenkapitalquote des Vereins von 56,1% (VJ 59,5%) ist als sehr gut zu bezeichnen. 6. Finanzlage Der Finanzmittelbestand betrug zum Bilanzstichtag 3,4 Mio. EUR (VJ 3,4 Mio. EUR) und belief sich damit auf 36% (VJ 36%) der Bilanzsumme. Die Liquidität des Vereins ist sehr gut. Im Jahr 2019 konnten die finanziellen Verpflichtungen jederzeit erfüllt werden. 7. Resumee Die Entwicklung bei nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v. deckt sich im Großen und Ganzen mit der Entwicklung des Spendenmarkts in Deutschland. Die Anzahl der Spender nimmt ab, die Durchschnittspende und die Abhängigkeit von großen Zuwendungen steigen. Neue Unterstützer zu gewinnen wird immer schwieriger und dadurch teurer, so dass leider die Neuspendergewinnung auch im vergangenen Jahr deutlich hinter den Erwartungen zurückgeblieben ist. Auch unter Berücksichtigung der schwierigen Rahmenbedingungen und der ursprünglichen Planung kann das Wirtschaftsjahr nicht als zufriedenstellend bezeichnet werden. Der zweite und noch höhere Verlust in Folge und der fortschreitende Verlust von Spendern wird für 2020 ein Umdenken und eine Neuausrichtung der Fundraisingaktivitäten erfordern.

17 Seite 3 Einerseits aufgrund personeller Veränderungen, wie Fluktuation und längerer krankheitsbedingter Abwesenheit von Leistungsträgern im Fundraisingbereich. Andererseits um die zugesagten Transferzahlungen an die Kinderdörfer die in der Planung 2020 im Vergleich zum Vorjahr reduziert werden mussten, für die Zukunft sicherzustellen. B. Chancen und Risiken der Geschäftstätigkeit Chancen: nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v. hat nach wie vor einen beachtlichen Stamm an zuverlässigen Unterstützern. Die Neuausrichtung und Straffung von Prozessen speziell im Fundraising erfolgt mit der Absicht die Aktivitäten zielgerichteter, effizienter und mit gesteigerter Qualität auch erfolgreicher zu machen. Dazu werden Strukturen gestrafft, Zuständigkeiten klarer definiert und wo notwendig auch personelle Veränderungen auf allen Ebenen vorgenommen. Marc Marshall wird als nph Botschafter verstärkt eingesetzt, um die regionale Bekanntheit von nph geknüpft an den Sympathieträger Marc Marshall zu vergrößern. Auch das klassische Mailing das nach wie vor ein wirksames Fundraisingwerkzeug ist wird modernisiert, mit dem Ziel die Wirkung wieder zu stärken. Risiken: Der Wettbewerb um immer weniger Spender in Deutschland wird sich weiter verschärfen. Vor allem die großen Organisationen haben hier mit ihren erheblichen Budgets für Werbung und Fundraising einen Wettbewerbsvorteil. Auch die politische Instabilität und nach wie vor erschreckend hohe Kriminalität in vielen Ländern Lateinamerikas kann auf Spender verunsichernd und abschreckend wirken. Die Altersstruktur der Spender wird unverändert von älteren Jahrgängen dominiert. Die Neuspendergewinnung kann den Verlust an Bestandsspendern noch nicht kompensieren. Fluktuation und Veränderungen in der Belegschaft stellen eine zusätzliche Herausforderung in 2020 dar. Vollbeschäftigung und daraus resultierend Fachkräftemangel macht es auch nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v. schwer qualifiziertes und motiviertes Personal zu finden, oder in Konkurrenz zu anderen Organisationen bzw. Unternehmen zu halten. Die Arbeitsmarktsituation erhöht den Anpassungsdruck im Gehaltsgefüge. Die weltweite Ausbreitung des Coronavirus (COVID 19) wird mit aktuell stark steigenden Fallzahlen auch Auswirkungen auf die Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins entfalten. Eine Prognose der zukünftigen Entwicklung ist aufgrund der derzeitigen gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen mit einer außergewöhnlich hohen Unsicherheit verbunden. Der Bund und die Länder haben allerdings bereits die Errichtung von Notfallplänen angekündigt. Auch vor dem Hintergrund der von dem Verein selbst bereits eingeleiteten Maßnahmen gehen wir davon aus, dass uns die Pandemie vor besondere Herausforderungen stellen, diese aber keine wesentlichen Entwicklungsbeeinträchtigungen oder eine Bestandsgefährdung als Folge haben wird.

18 Seite 4 C. Voraussichtliche Entwicklung Die Jahresplanung für 2020 geht mit 8,7 Mio Euro von um ca. -0,9 Mio. Euro oder ca. -9,5% zu 2019 geringeren Einnahmen und einem neuerlichen Verlust von -0,6 Mio. Euro aus. Die Aufwendungen für die Projekte sollten in etwa auf dem Niveau von 2019 liegen und rund 6,4 Mio. Euro betragen. Die Aufwendungen für Werbung und Verwaltung werden sich voraussichtlich ebenfalls auf dem Vorjahresniveau von knapp 2,8 Mio Euro einpendeln. Die Aufwendungen für die satzungsgemäße Öffentlichkeitsarbeit sind mit mit 69 T geplant. Die Erlöse verschieben sich wie beschrieben in Richtung zweckgebundene Spenden. Dies ermöglicht einerseits die Projektaufwendungen hoch zu halten, belastet aber das Vereinsergebnis. Deshalb sind alle Bemühungen darauf ausgerichtet die Sammlungseinnahmen zu stärken Karlsruhe, den 20. März 2020 Der Vorstand

19 Seite 1 BESTÄTIGUNGSVERMERK DES UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS An die nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v., Karlsruhe: Prüfungsurteile Wir haben den Jahresabschluss der nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v., Karlsruhe, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2019 und der Gewinn- und Verlustrechnung für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden - geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der nph Kinderhilfe Lateinamerika e.v., Karlsruhe, für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 geprüft. Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens- und Finanzlage des Vereins zum 31. Dezember 2019 sowie ihrer Ertragslage für das Geschäftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2019 und vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins. In allen wesentlichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den deutschen gesetzlichen Vorschriften und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar. Gemäß 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat. Grundlage für die Prüfungsurteile Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt "Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts" unseres Bestätigungsvermerks weitergehend beschrieben. Wir sind von dem Verein unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderun /

20 Seite 2 gen erfüllt. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu dienen. Sonstige Informationen Die gesetzlichen Vertreter sind für die sonstigen Informationen verantwortlich. Die sonstigen Informationen umfassen den Board Report, welcher als Anlage 3b diesem Bericht angefügt ist. Unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschlus und zum Lagebericht erstrecken sich nicht auf die sonstigen Informationen, und dementsprechend geben wir weder ein Prüfungsurteil noch irgendeine andere Form von Prüfungsschlussfolgerung hierzu ab. Im Zusammenhang mit unserer Prüfung haben wir die Verantwortung, die sonstigen Informationen zu lesen und dabei zu würdigen, ob die sonstigen Informationen wesentliche Unstimmigkeiten zum Jahresabschluss, Lagebericht oder unseren bei der Prüfung erlangten Kenntnissen aufweisen oder anderweitig wesentlich falsch dargestellt erscheinen. Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Aufsichtsrats für den Jahresabschluss und den Lagebericht Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Vereins vermittelt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Übereinstimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist. Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, die Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Vereinstätigkeit zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte im Zusammenhang mit der Fortführung der Vereinstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Vereinstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten entgegenstehen /

21 Seite 3 Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts in Übereinstimmung mit den anzuwendenden deutschen gesetzlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nachweise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können. Der Aufsichtsrat ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses des Vereins zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts. Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als Ganzes frei von wesentlichen - beabsichtigten oder unbeabsichtigten - falschen Darstellungen ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein zutreffendes Bild von der Lage des Vereins vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnissen in Einklang steht, den deutschen gesetzlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet. Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in Übereinstimmung mit 317 HGB unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen können aus Verstößen oder Unrichtigkeiten resultieren und werden als wesentlich angesehen, wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grundlage dieses Jahresabschlusses und des Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von Adressaten beeinflussen /

22 Seite 4 Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhaltung. Darüber hinaus gewinnen wir ein Verständnis von dem für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen Kontrollsystem und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und Maßnahmen, um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den gegebenen Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit dem Ziel, ein Prüfungsurteil über die Wirksamkeit dieser Systeme des Vereins abzugeben. beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestellten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben. ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Vereinstätigkeit sowie, auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusammenhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit des Vereins zur Fortführung der Vereinstätigkeit aufwerfen können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unsere Prüfungsurteile zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignisse oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass der Verein seine Vereinstätigkeit nicht mehr fortführen kann. beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentsprechung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage des Vereins. führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorientierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungsurteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich von den zukunftsorientierten Angaben abweichen /

23 Seite 5 Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger Mängel im internen Kontrollsystem, die wir während unserer Prüfung feststellen. Berlin, den 24. April 2020 Hamburger Treuhand Gesellschaft Schomerus & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Zweigniederlassung Berlin Schwunk Wirtschaftsprüferin Lehmann Wirtschaftsprüfer 65593/

24 Allgemeine Auftragsbedingungen für Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer Stand 1. Januar Geltungsbereich (1) Diese Allgemeinen Auftragsbedingungen (AAB) gelten für alle Aufträge (insbesondere Prüfung, Steuer- und Rechtsberatung, Geschäftsbesorgung und Prozessführung), die die nachfolgenden Partnerschaftsgesellschaften mit beschränkter Berufshaftung (mbb) für Auftraggeber (im Folgenden: Auftraggeber oder Mandant) erbringen, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart ist: Schomerus & Partner mbb Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer (Amtsgericht Hamburg PR 361) Hamburger Treuhand Gesellschaft Schomerus & Partner mbb Wirtschaftsprüfungsgesellschaft (Amtsgericht Hamburg PR 7) Schomerus & Partner mbb Steuerberater Rechtsanwälte Wirtschaftsprüfer (Amtsgericht Charlottenburg PR 691 B) Die vorstehend genannten Gesellschaften werden nachfolgend im Einzelnen oder gemeinsam als "SCHOMERUS" bezeichnet. Die Einbeziehung der AAB ist auf Dauer ausgerichtet und erstreckt sich im Rahmen einer dauerhaften Mandatsbeziehung auf alle zukünftigen Aufträge des Mandanten und Rechtsbeziehungen. (2) Dritte können nur dann Ansprüche aus dem Vertrag zwischen SCHOME- RUS und dem Auftraggeber herleiten, wenn dies ausdrücklich vereinbart ist oder sich aus zwingenden gesetzlichen Regelungen ergibt. Im Hinblick auf solche Ansprüche gelten diese Auftragsbedingungen auch diesen Dritten gegenüber. (3) SCHOMERUS ist berechtigt, zur Ausführung des Auftrags sachverständige Personen (u.a. Mitarbeiter), fachkundige Dritte (insbesondere eine der in Abs. 1 genannten Gesellschaften) sowie datenverarbeitende Unternehmen (insbesondere DATEV eg) heranzuziehen. 2. Umfang und Gegenstand des Auftrages/Mandates (1) Für den Umfang der von SCHOMERUS zu erbringenden Leistung ist stets der erteilte (Einzel-)Auftrag maßgebend. Mit der Auftragserteilung im anwaltlichen Mandat ist eine steuerliche Beratung nicht verbunden. Eine derartige Beauftragung bedarf vielmehr eines gesonderten Auftrages. Das gleiche gilt bei Erteilung eines Steuerberatungsauftrages hinsichtlich der davon ebenfalls nicht umfassten anwaltlichen Beratung. Die Beratung auch in Fragen ausländischen Rechts bedarf der ausdrücklichen Vereinbarung, soweit sich nicht aus dem Gegenstand und/oder der Natur des Auftrags etwas anderes ergibt. (2) Gegenstand des Auftrags ist stets die vereinbarte Leistung, nicht ein bestimmter rechtlicher, steuerlicher oder wirtschaftlicher Erfolg. (3) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist SCHOMERUS nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Forderung hinzuweisen. 3. Pflichten des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber ist zur Mitwirkung, insbesondere zur Erteilung wahrheitsgemäßer Angaben, der Mitteilung aller notwendigen oder bedeutsamen Informationen, ggf. auf Aufforderung in schriftlicher Form, sowie der möglichst frühzeitigen und vollständigen Übermittlung notwendiger Unterlagen, verpflichtet. Der Auftraggeber wird SCHOMERUS geeignete Auskunftspersonen benennen. (2) SCHOMERUS ist berechtigt, die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben und Unterlagen (z.b. Schriftstücke, Urkunden) als richtig zugrunde zu legen, es sei denn, die Unrichtigkeit ist ohne weitere Nachforschung offenkundig. Dies gilt auch für Buchführungs- und Entgeltabrechnungsaufträge. Die Prüfung der Richtigkeit, Vollständigkeit und Ordnungsmäßigkeit der übergebenen Unterlagen und Zahlen, insbesondere der Buchführung und Bilanz, gehört nur zum Auftrag, wenn dies schriftlich gesondert vereinbart worden ist. (3) Auf Verlangen von SCHOMERUS hat der Mandant die Vollständigkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklärungen in einer von SCHOMERUS formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. (4) Der Mandant ist verpflichtet, die von SCHOMERUS im Rahmen der Auftragsdurchführung erstellten Unterlagen und Schriftsätze ohne weitere Aufforderung auf sachliche Richtigkeit und Vollständigkeit des zu Grunde gelegten Sachverhalts zu prüfen und auf etwaige nicht nur geringfügige Fehler oder Unrichtigkeiten bzw. Lücken unverzüglich hinzuweisen. Dies gilt nicht für Rechtsmeinungen und/oder steuerliche Bewertungen. (5) Adressänderungen des Mandanten sind SCHOMERUS unaufgefordert und unverzüglich schriftlich mitzuteilen. Kommt der Mandant dieser Pflicht nicht nach und kommt es insoweit zu Fehlleitungen und/oder Verzögerungen in der Zustellung, die ggf. dann auch zu Rechtsverlusten führen, so haftet SCHOMERUS für hieraus resultierende Schäden nicht, es sei denn, die Adressänderung war offenkundig. 4. Keine Pflicht zu mündlichen Auskünften / Keine Haftung Telefonische verbindliche Auskünfte werden von SCHOMERUS nicht geschuldet. Soweit SCHOMERUS wunschgemäß gegenüber dem Mandanten telefonische Auskünfte erteilt, so stehen sie als erste und rechtlich noch unverbindliche Einschätzung stets unter dem Vorbehalt der Notwendigkeit einer vertieften Prüfung und ausdrücklichen schriftlichen Bestätigung. Entwürfe schriftlicher Darstellungen sind ebenfalls unverbindlich. Eine Haftung für derartige telefonische Auskünfte oder für schriftliche Entwürfe wird ausgeschlossen. 5. Schutz geistigen Eigentums Der Mandant steht dafür ein, dass die im Rahmen des Auftrags von SCHOME- RUS gefertigten Berichte, Gutachten, Schriftstücke etc. nur für die eigenen Zwecke verwendet werden. Die Weitergabe derartiger beruflicher Äußerungen an einen Dritten bedarf der vorherigen und schriftlichen Zustimmung von SCHOMERUS, es sei denn, der Mandant ist zur Weitergabe oder Information aufgrund eines Gesetzes oder einer behördlichen Anordnung verpflichtet. 6. Verschwiegenheit, Datenverarbeitung und -schutz (1) SCHOMERUS ist nach Maßgabe der Gesetze zeitlich unbegrenzt verpflichtet, über alle Informationen und Tatsachen, die SCHOMERUS im Zusammenhang mit der Ausführung des Auftrages zur Kenntnis gelangen, sowie über die Ergebnisse ihrer Tätigkeit Stillschweigen zu bewahren, es sei denn, dass der Auftraggeber sie schriftlich von dieser Verpflichtung entbindet. (2) Bei der Heranziehung von Dritten (s. Ziffer 1 Abs. 3) hat SCHOMERUS dafür zu sorgen, dass diese sich zur Verschwiegenheit gemäß Abs. (1) verpflichten. (3) SCHOMERUS ist befugt, ihnen anvertraute personen- und auftragsbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers bzw. des Auftrags im Rahmen elektronischer Datenverarbeitung zu nutzen, insbesondere zu erheben, zu speichern und zu verarbeiten oder durch Dritte

25 (s. Ziffer 1 Abs. 3) ebenso nutzen zu lassen. Die jeweils geltenden gesetzlichen Datenschutzbestimmungen sind von SCHOMERUS bzw. dem Dritten zu beachten. 7. Haftungsausschluss und Haftung, Ausschlussfristen (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Leistungen, insbesondere Prüfungen, gelten die jeweils anzuwendenden gesetzlichen Haftungsbeschränkungen, insbesondere die Haftungsbeschränkung des 323 Abs. 2 HGB. (2) Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine einzelvertragliche Haftungsbeschränkung besteht, ist die Haftung von SCHOMERUS aus dem Auftragsverhältnis (Mandat) auf Ersatz eines durch einfache Fahrlässigkeit verursachten Schadens auf EUR begrenzt ( Schadensfall ). Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht für die von SCHOMERUS vorsätzlich oder oberhalb der einfachen Fahrlässigkeit verursachten Schäden; ferner gilt sie nicht für Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. (3) Einreden und Einwendungen aus dem Vertragsverhältnis mit dem Auftraggeber stehen SCHOMERUS auch gegenüber Dritten zu. (4) Leiten mehrere Anspruchsteller aus dem mit SCHOMERUS bestehenden Vertragsverhältnis Ansprüche aus einer fahrlässigen Pflichtverletzung her, gilt der in Abs. 2 genannte Höchstbetrag für die betreffenden Ansprüche der Antragsteller insgesamt. (5) Ein einzelner Schadensfall im Sinne von Abs. 2 ist auch bezüglich eines aus mehreren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfasst sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgenden Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleichartiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. (6) Ein Schadensersatzanspruch erlischt, wenn nicht innerhalb von sechs Monaten nach der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Dies gilt nicht für Schadensersatzansprüche, die auf vorsätzliches oder grob fahrlässiges Verhalten zurück zu führen sind, sowie bei einer Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. 8. Vergütung, Gesamtschuldner, Aufrechnung, Abtretung (1) Sofern keine gesonderte schriftliche Vergütungsvereinbarung mit dem Mandanten getroffen wird, bemisst sich die Vergütung (Gebühren und Auslagenersatz) der Steuerberater und der Rechtsanwälte von SCHOME- RUS für ihre Berufstätigkeit nach der Steuerberatervergütungsverordnung (StBVV) und dem Rechtsanwaltsvergütungsgesetz (RVG) und somit ggf. nach einem Gegenstandswert. Soweit nach den gesetzlichen Regelungen kein gesetzlicher Gebührentatbestand für den Auftrag einschlägig ist, gilt für die Auftragsdurchführung die übliche Vergütung als vereinbart ( 612 Abs. 2 BGB), wobei üblicherweise nach Zeitaufwand das Honorar zu bemessen ist. Das Honorar steht stets der beauftragten Partnerschaftsgesellschaft zu. SCHOMERUS weist darauf hin, dass in außergerichtlichen Angelegenheiten eine höhere oder niedrigere, in gerichtlichen Angelegenheiten eine höhere, als die gesetzliche Vergütung in Textform vereinbart werden kann. (2) Mehrere Mandanten (natürliche und/oder juristische Personen) haften dann gesamtschuldnerisch auf Zahlung der vereinbarten oder gesetzlichen Vergütung, wenn SCHOMERUS für sie in derselben Angelegenheit tätig wird. Eine Aufrechnung gegenüber einem Vergütungsanspruch von SCHOMERUS ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen zulässig. (3) Der Mandant tritt alle ihm aus dem Mandatsverhältnis entstehenden Erstattungs- und sonstige dem Mandanten zustehende Zahlungsansprüche gegen den Gegner oder die Staatskasse an die beauftragte Partnerschaftsgesellschaft in Höhe der Honorarforderung sicherungshalber ab. SCHOMERUS wird den Erstattungs- oder Zahlungsanspruch nicht einziehen, so lange der Mandant seinen Zahlungsverpflichtungen nachkommt, insbesondere nicht die Zahlung verweigert oder in Zahlungsverzug gerät oder Antrag auf Eröffnung eines Insolvenzverfahrens gestellt ist. SCHOMERUS ist befugt, eingehende und dem Mandanten zustehende Zahlungen mit offenen Honorarbeträgen oder noch abzurechnenden Leistungen zu verrechnen. SCHOMERUS ist berechtigt, angemessene Vorschüsse und Auslagenersatz zu verlangen. 9. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch SCHOMERUS. Nur bei Fehlschlagen, Unterlassen bzw. unberechtigter Verweigerung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung kann er die Vergütung mindern oder vom Vertrag zurücktreten; ist der Auftrag nicht von einem Verbraucher erteilt worden, so kann der Auftraggeber wegen eines Mangels nur dann vom Vertrag zurück treten, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens, Unterlassung, Unzumutbarkeit oder Unmöglichkeit der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Ziffer 7. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muss vom Auftraggeber unverzüglich in Textform geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z.b. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) von SCHOMERUS enthalten sind, können jederzeit von SCHOME- RUS auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung von SCHOMERUS enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diese, die Äußerung auch Dritten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftraggeber von SCHOMERUS tunlichst vorher zu hören. 10. Beendigung des Vertrages (1) Soweit nichts Abweichendes vereinbart ist, kann der Mandant das Vertragsverhältnis jederzeit kündigen. Das Kündigungsrecht steht auch SCHOMERUS zu, wobei eine Beendigung nicht zur Unzeit erfolgen darf, es sei denn, das für die Bearbeitung des übertragenden Mandats notwendige Vertrauensverhältnis ist nachhaltig gestört. Noch nicht abgerechnete Leistungen werden nach Kündigung unverzüglich abgerechnet und sind nach Erhalt der Kündigung sofort fällig. (2) Bei Kündigung des Vertrages durch SCHOMERUS sind zur Vermeidung von Rechtsverlusten des Auftraggebers in jedem Fall noch diejenigen Handlungen vorzunehmen, die zumutbar sind und keinen Aufschub dulden (z. B. Fristverlängerungsantrag bei drohendem Fristablauf, unmittelbar bevorstehende Terminswahrnehmung). Weist SCHOMERUS im Fall einer Kündigung auf laufende Fristen und notwendige Handlungen des Auftraggebers unter Hinweis der Notwendigkeit einer Beauftragung eines anderen Berufsangehörigen besonders hin, so sind sie von weiteren Tätigkeiten entpflichtet, es sei denn, der Auftraggeber kann ohne schuldhaftes Zögern eine anderweitige Auftragsübernahme durch Dritte nicht bewirken und erklärt dies unverzüglich schriftlich. 11. Zurückbehaltungsrecht SCHOMERUS kann die Herausgabe der Arbeitsergebnisse, Unterlagen, Dokumente und der Handakten verweigern, solange und soweit die Gebührenansprüche nicht vollständig ausgeglichen sind. Dies gilt nicht, soweit die Zurückbehaltung nach den Umständen, insbesondere wegen verhältnismäßiger Geringfügigkeit der geschuldeten Beträge, gegen Treu und Glauben verstoßen würde. Im Übrigen bewahrt SCHOMERUS die Unterlagen gemäß den gesetzlichen Mindestfristen auf, eine längere Aufbewahrung ist nicht geschuldet. 12. Elektronischer Schriftverkehr (1) Dem Auftraggeber ist bekannt, dass die Datensicherheit mittels elektronischer Medien, insbesondere per und Internet versandter Mitteilungen, nicht vollständig zu gewährleisten ist und auf diesem Wege versandte/erhaltene Schreiben, Schriftsätze und Mitteilungen ( Unterlagen ) etc. deshalb nicht wirksam vor dem Zugriff unbefugter Dritter und damit vor Missbrauch geschützt werden können. Datenverlust und Computerviren sind daher möglich. SCHOMERUS bietet dem Mandanten die Verschlüsselung des Datenaustausches an.

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