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1 1 HOLLERBACH PEPPER BARTH & PARTNER Vfg. 1. Neues Mandat eintragen: ASW Sicherheitstechnik-GmbH Aachener Str Köln Geschäftsführer: Thomas Herweg Rechtsanwälte Dr. Paul Hollerbach * Dr. Beate Pepper Martina Barth ** Dr. Christian Hartwig Irina von Holz ** * Zugleich Fachanwalt für Verwaltungsrecht **Zugleich Fachanwalt für Arbeitsrecht Hansaplatz Köln Reg.-Nr. 126/16-P Bei Antwort und Zahlung bitte angeben Durchwahl Sekretariat Tel. 0221/ Fax 0221/ Datum: 8. April Vermerk a) Der Geschäftsführer der ASW Sicherheitstechnik-GmbH erscheint und schildert folgenden Sachverhalt: Ich bin Geschäftsführer der Firma ASW Sicherheitstechnik-GmbH. Neben einem Schlüsseldienst bieten wir u. a. die Installation einer breiten Palette von geprüften mechanischen und elektronischen Schlössern für Türen und Fenster sowie Alarmanlagen an. Für Sicherheitsunternehmen gibt es die Möglichkeit, sich bei der Polizei in eine Liste aufnehmen zu lassen. Diese Liste nennt sich Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen". Sie wird vom Landeskriminalamt geführt und interessierten Bürgern, die ihre Häuser bzw. Wohnungen mit Alarmanlagen ausstatten wollen, zur Verfügung gestellt. Die Aufnahme in die Liste muss man beantragen. Die Polizei hat auch festgelegt, welche Voraussetzungen ein Unternehmen, das in die Liste aufgenommen werden möchte, erfüllen muss. Diese ergeben sich aus einem besonderen Pflichtenkatalog. Am 11. März diesen Jahres habe ich für unsere Firma einen Antrag auf Aufnahme in diese Liste gestellt. Die ASW Sicherheitstechnik-GmbH erfüllt nämlich sämtliche Aufnahmevoraussetzungen, die in dem Pflichtenkatalog

2 2 des Landeskriminalamts genannt sind. Die notwendigen Bescheinigungen und Nachweise habe ich dem Antrag ebenfalls beigefügt. Mit Schreiben vom 21. März 2016 hat mir das Landeskriminalamt mitgeteilt, dass unsere Firma vorerst nicht in die Liste aufgenommen werde, sondern dass das Aufnahmeverfahren erst einmal ruhe. Hintergrund ist, dass gegen mich von der Staatsanwaltschaft Anfang März ein Strafverfahren eingeleitet worden ist. Die Polizei will erst den Ausgang dieses Verfahrens abwarten, bis sie endgültig über den Antrag auf Aufnahme in die Liste entscheidet. Diese Entscheidung möchten wir aber nicht hinnehmen und auf jeden Fall mit allen uns zur Verfügung stehenden rechtlichen Möglichkeiten dagegen vorgehen. Wenn alle anderen Unternehmen, die die Voraussetzungen erfüllen, in die Liste aufgenommen werden, darf die Polizei bei unserem Unternehmen nicht einfach eine Ausnahme machen. Schließlich haben sie die Voraussetzungen für die Aufnahme vorher festgelegt. Das gegen mich eingeleitete Strafverfahren hat mit dem Aufnahmeantrag der ASW Sicherheitstechnik-GmbH meiner Meinung nach gar nichts zu tun. In dem Pflichtenkatalog ist nur festgelegt, welche Anforderungen das Unternehmen zu erfüllen hat; um die einzelnen Mitarbeiter geht es gar nicht. Dadurch, dass wir nicht in den Adressennachweis aufgenommen worden sind, hat das Unternehmen wirtschaftliche Nachteile. Die Chance, weitere Kunden hinzuzugewinnen, wird uns genommen. Denn die Erfahrung hat gezeigt, dass viele potenzielle Kunden Unternehmen bevorzugen, die im Adressennachweis aufgenommen sind, weil sie dann davon ausgehen, dass sie an ein seriöses, fachlich kompetentes Unternehmen geraten. Die eingetragenen Unternehmen werben auch mit dem Eintrag. Die Werbung mit dem Eintrag in der Liste des Landeskriminalamts ist in unserer Branche z. B. vergleichbar mit einem Getränkehersteller, der als offizieller Sponsor eines Sportereignisses auftritt." Auf Nachfrage: Hintergrund der angeblichen Strafsache ist eine Lappalie. Wir haben Ende letzten Jahres einem Kunden, Herrn Michael Langfermann, in seinem Elektrogeschäft mit sehr großem Aufwand eine spezielle Alarmanlage installiert. Er hat sich dann geweigert, die Rechnung in Höhe von Euro zu bezahlen, weil die Anlage und die Installation angeblich mangelhaft gewesen wären. Das stimmte natürlich nicht. Trotz mehrmaliger Auf-

3 3 forderung, die Ende letzten und Anfang diesen Jahres erfolgt waren, hat er nicht gezahlt. Ich habe mich daraufhin an ein Inkassounternehmen, die Firma KMK, gewandt. Der Mitarbeiter der Firma KMK machte auf mich einen ordentlichen Eindruck. Ich habe zunächst am 12. Februar 2016 einen Vertragsentwurf für die Forderungsabtretung an Herrn Langfermann gefaxt und diesem telefonisch mitgeteilt, dass ich unterschreiben würde, wenn er nicht sofort zahle. Als Herr Langfermann daraufhin immer noch nicht zahlte, habe ich am 29. Februar 2016 den Inkassovertrag unterschrieben. Die Firma KMK hat mir dann für die Forderung Euro bezahlt. Herr Langfermann hat mich bei der Polizei angezeigt und jetzt läuft dieses Strafverfahren wegen Nötigung. Ich weiß nicht, was an meinem Verhalten verboten sein soll. Forderungsverkäufe an Inkassounternehmen gehören doch zum ganz normalen Geschäftsleben. Daher gehe ich auch davon aus, dass das Verfahren demnächst ohnehin eingestellt wird. Außerdem dachte ich immer, dass man so lange als unschuldig gilt, bis das Gericht die Schuld feststellt." Auf weitere Nachfrage: Da wir ein großes Interesse daran haben, so schnell wie möglich in den Adressennachweis aufgenommen zu werden, wäre ich natürlich auch bereit, dies gerichtlich im Eilverfahren durchzusetzen. Wer weiß, wie lange dieses strafrechtliche Ermittlungsverfahren noch dauert. Ich möchte jedenfalls nicht abwarten, bis die bei der Staatsanwaltschaft erkennen, dass an den Vorwürfen nichts dran ist. Ich bin der Meinung, dass unser Unternehmen genauso behandelt werden muss, wie alle anderen Unternehmen, die die fachlichen Voraussetzungen des Pflichtenkatalogs erfüllen." Der Mandant überreicht folgende Unterlagen: - Antragsschreiben vom 11. März 2016 (Anlage 1) - Ablehnung des LKA vom 21. März 2016 (Anlage 2) - Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von Mechanischen Sicherungseinrichtungen des LKA NRW (Anlage 3) - Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen des LKA NRW (Anlage 4) - Abschrift des an Herrn Langfermann gefaxten Vertragsentwurfes des Inkassounternehmens KMK vom 12. Februar 2016 (Anlage 5)

4 4 b) Herrn Herweg wurde eine umgehende Überprüfung der Angelegenheit zugesagt. Es wurde vereinbart, dass der Unterzeichner - sollte eine gerichtliche Klärung der Angelegenheit Erfolg versprechend erscheinen - einen Schriftsatzentwurf fertigt. Der Entwurf eines solchen Schriftsatzes soll der ASW Sicherheitstechnik-GmbH umgehend gefaxt werden. Die weitere Erörterung soll dann telefonisch erfolgen. Lediglich dann, wenn ein gerichtliches Vorgehen keine Aussicht auf Erfolg hat, bittet Herr Herweg um eine schriftliche Erläuterung. 4. Handakte anlegen und Unterlagen beifügen. 5. Neuen Besprechungstermin in der 17. KW vereinbaren. 6. WV: sodann Hollerbach

5 5 ASW Sicherheitstechnik-GmbH Aachener Str Köln An das Landeskriminalamt Völklinger Str Düsseldorf Köln, 11. März 2016 Antrag auf Eintragung in Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen Sehr geehrte Damen und Herren, hiermit beantragen wir die Aufnahme in den polizeilichen Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen. Wie Sie den beigefügten Unterlagen entnehmen können, erfüllt das Unternehmen ASW Sicherheitstechnik-GmbH sämtliche Aufnahmevoraussetzungen, die sich aus dem Pflichtenkatalog für Errichterunternehmen von mechanischen Sicherungseinrichtungen ergeben. Mit freundlichen Grüßen Herweg Anlage: Aufnahmeunterlagen Vom Abdruck der Anlage wird abgesehen.

6 6 Landeskriminalamt Abteilung 3 Völklinger Str Düsseldorf Telefon: Telefax: LKA, Völklinger Str. 49, Düsseldorf An die ASW Sicherheitstechnik-GmbH z. Hd. Herrn Thomas Herweg Aachener Str Köln Ihr Ansprechpartner: KHK Röhrig Aktenzeichen: 367/16/err.si. Datum: 21. März 2016 Eintragung in den Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen" hier: Ihr Antrag vom 11. März 2016 Verfügung Sehr geehrte Damen und Herren, auf Ihren Antrag vom 11. März 2016 auf Aufnahme in die o.g. Liste teile ich Ihnen Folgendes mit: Das Unternehmen ASW Sicherheitstechnik-GmbH wird vorläufig nicht in die o. g. Liste aufgenommen. Das Aufnahmeverfahren ruht hier so lange, bis das Strafverfahren gegen den Geschäftsführer der ASW Sicherheitstechnik-GmbH, Herrn Thomas Herweg, abgeschlossen ist. Mit Abschluss des Strafverfahrens wird erneut in eine Prüfung eingetreten. Die Aufnahme in den Adressennachweis steht in meinem Ermessen. Zwar erfüllt ihr Unternehmen die Voraussetzungen des Pflichtenkatalogs für Errichtungsunter-

7 7 nehmen von Mechanischen Sicherheitseinrichtungen (Ziffer 3). Ziel des Adressennachweises ist es jedoch, Rat suchenden Bürgern im Rahmen der Kriminalitätsvorbeugung eine Liste zuverlässiger Anbieter von Sicherungseinrichtungen zur Verfügung zu stellen, damit Objekte wirksam gegen Diebstahl geschützt werden können. Dabei ist nicht nur die fachliche Zuverlässigkeit, wie sie sich aus den Voraussetzungen des Pflichtenkatalogs ergibt, sondern auch die persönliche Zuverlässigkeit der Anbieter von Bedeutung. Ich bin zu dem Ergebnis gekommen, dass aufgrund des gegen Ihren Geschäftsführer gerichteten einschlägigen strafrechtlichen Ermittlungsverfahrens berechtigte Zweifel daran bestehen, ob Ihr Unternehmen für die Aufnahme in den Adressennachweis geeignet ist. Es besteht ein nicht aus der Luft gegriffener schwer wiegender Verdacht gegen Ihren Geschäftsführer. Daher ist es geboten, die Entscheidung über die Aufnahme in die Liste bis zum Abschluss des Ermittlungsverfahrens zurückzustellen und das Unternehmen vorläufig nicht in den Adressennachweis aufzunehmen. Mit freundlichem Gruß Im Auftrag Röhrig

8 8 Pflichtenkatalog für Errichtungsunternehmen von Mechanischen Sicherungseinrichtungen 1. Grundsätze Die Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen empfehlen u. a. die sicherungstechnische Nachrüstung, insbesondere von Türen und Fenstern, mit mechanischen Sicherungseinrichtungen. Voraussetzung für die Wirksamkeit dieser Einrichtungen ist neben ihrer Belastbarkeit auch die sicherungstechnisch fachgerechte Montage. Errichtungsunternehmen, die eine entsprechende Qualifikation nachgewiesen haben, eine fachgerechte Kundenberatung garantieren, eine breite Palette von Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik und ihre fachgerechte Montage anbieten, können auf Antrag in den Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen aufgenommen werden. Anhand dieses Nachweises können von den Kriminalpolizeilichen Beratungsstellen Errichterunternehmen benannt werden, die sich dem Aufnahmeverfahren erfolgreich unterzogen haben. Die polizeiliche Verpflichtung zur Neutralität und Gleichbehandlung macht es erforderlich, die Voraussetzungen für die Aufnahme in den vorbezeichneten Nachweis in diesem Pflichtenkatalog festzulegen; er regelt das Aufnahmeverfahren nach einheitlichen Kriterien und ist in der jeweils neuesten Fassung gültig. 2. Zuständigkeit Für die Durchführung des Aufnahmeverfahrens und die Herausgabe des landesweiten Errichternachweises ist das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen, Abteilung 3 - Vorbeugung -, Völklinger Str. 49, Düsseldorf zuständig.

9 9 3. Aufnahmevoraussetzungen 3.1 Antrag Der Antrag zur Aufnahme in den Errichternachweis ist schriftlich beim Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen zu stellen. Mit der Antragstellung wird das Aufnahmeverfahren akzeptiert und der Pflichtenkatalog anerkannt. Für jedes antragstellende Unternehmen sind nachfolgende Unterlagen/Nachweise gesondert vorzulegen: Bescheinigung über die Eintragung in die Handwerksrolle mit dem einschlägigen Handwerk, zumindest als handwerklicher Nebenbetrieb. Hinweis: Folgende Handwerke sind gemäß ihrem Berufsbild einschlägig: Schreiner/Tischler Metallbauer Glaser Rollladen- und Jalousiebauer Nachweis über eine mindestens einjährige Erfahrung im Einbau von mechanischen Sicherungseinrichtungen Bestätigung, dass der auf der Handwerkskarte vermerkte bzw. in der Handwerksrolle eingetragene handwerkliche Betriebsleiter mindestens 20 Wochenstunden bzw. halbtags im Betrieb ist und in der restlichen Arbeitszeit zur sporadischen Überwachung zur Verfügung steht Bescheinigung über die Eintragung bei der Industrie- und Handelskammer (soweit eingetragen) Handelsregisterauszug (soweit eingetragen) Führungszeugnis nach dem Bundeszentralregistergesetz zur Vorlage bei einer Behörde für den handwerklichen Betriebsleiter sowie den/die Inhaber oder den/die gesetzlichen Vertreter des Unternehmens Nachweis über die Teilnahme des handwerklichen Betriebsleiters an einer fachlichen Unterweisung zur sicherungstechnisch fachgerechten Montage. Es sind nur Nachweise gültig, die von Schulungsanbietern ausgestellt werden, die vom LKA NRW anerkannt wurden und im Schulungsverzeichnis aufgeführt sind Gewerbeanmeldung.

10 Erklärung zur Anerkennung des Pflichtenkataloges und Einhaltung der dort enthaltenen Verpflichtungen. ( ) 4. Pflichten des Errichters Der Antragsteller verpflichtet sich: 4.1 Vor der Einstellung von Mitarbeitern in jedem Einzelfall durch Vorlage eines Führungszeugnisses aus dem Bundeszentralregistergesetz zu prüfen, ob diese nicht einschlägig vorbestraft sind. Einschlägige Vorstrafen, die im Führungszeugnis eingetragen sind, schließen eine Beschäftigung im Anwendungsbereich des Pflichtenkataloges aus. 4.2 Zur fachgerechten Kundenberatung. 4.3 Zum Angebot einer Palette von geprüften und zertifizierten Nachrüstelementen der mechanischen Sicherungstechnik aus dem Bereich Schloss und Beschlag, insbesondere zur Nachrüstung von Türen und Fenstern. 4.4 Zur sicherungstechnisch fachgerechten Montage. 4.5 Zur Beachtung der Einbauvorschriften der Hersteller. 4.6 Zur Montage durch eigene Fachkräfte. 4.7 Zum Unterhalt einer technischen Ausstattung (stationäre Werkstatt und technische Ausrüstung zur Montage vor Ort, z.b. ein Werkstattwagen). 4.8 Zur Beachtung der geltenden einschlägigen Vorschriften und Normen. 4.9 Bei Beschwerden, die im LKA NRW eingehen, die in den letzten 6 Monaten durchgeführten Montagen zu benennen und überprüfen zu lassen Das Unternehmen auf Einhaltung der Aufnahmeverpflichtungen besichtigen zu lassen Wesentliche Änderungen, die zur Streichung aus dem Errichternachweis führen würden, unaufgefordert mitzuteilen. 5. Errichternachweis 5.1 Aufnahme

11 11 Das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen erkennt Errichterunternehmen an, sofern die Aufnahmevoraussetzungen erfüllt sind. Ist dies der Fall, werden die Unternehmen in dem landesweiten Adressennachweis mitbenannt.

12 Streichung Ein Unternehmen ist zu streichen a) auf Antrag des Unternehmens b) bei Geschäftsaufgabe c) bei nicht behebbarem Wegfall von Aufnahmevoraussetzungen (Ziffer 3) d) bei Nichteinhaltung von Aufnahmeverpflichtungen (Ziffer 4) Das Unternehmen ist in den Fällen b) bis d) formlos zu hören. 5.3 Wiederaufnahme Ein Antrag auf Wiederaufnahme kann frühestens 6 Monate nach der Streichung gestellt werden. 5.4 Werbung Abweichend von dem bundeseinheitlichen Pflichtenkatalog sind Werbeaussagen, die sich aus dem Umstand der Aufnahme in den Errichternachweis des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen oder der Aufnahme von Exponaten in die Ausstellung einer Kriminalpolizeilichen Beratungsstelle bzw. des Landeskriminalamtes Nordrhein-Westfalen ergeben, dann unbedenklich, wenn sie den Tatsachen entsprechen.

13 13 Landeskriminalamt Abteilung 3 Völklinger Str Düsseldorf Telefon: Telefax: E Mail: vorbeugung@mail.lka.nrw.de Adressennachweis von Errichterunternehmen für Überfall- und Einbruchmeldeanlagen Vorbemerkungen Die polizeilichen Erfahrungen mit Überfall- und Einbruchmeldeanlagen belegen, dass es überwiegend dann zu Falschalarmen (d.h. Alarmauslösungen, obwohl kein Einbruch erfolgt) und somit zu unnötigen und überwiegend vermeidbaren Polizeieinsätzen und/oder Anlagenüberwindungen (hierbei erfolgen die zur Gefahrenabwehr erforderlichen Alarmauslösungen nicht) kommt, wenn Errichterunternehmen mit der Installation von Überfall- und Einbruchmeldeanalgen (ÜMA/EMA) beauftragt werden, die keine ausreichende fachliche Qualifikation besitzen und/oder ungeeignete Anlagenteile/Geräte installieren. Die Polizei hat daher ein begründetes Interesse, ausschließlich solche Errichterunternehmen zu empfehlen, die die erforderlichen Voraussetzungen dafür bieten, bestimmungsgemäß funktionierende Überfall- und/oder Einbruchmeldeanlagen fachgerecht zu projektieren, zu installieren und nachfolgend auch instandzuhalten. Alle in diesen Adressennachweis aufgenommenen Errichterunternehmen haben

14 14 der Polizei nachgewiesen, dass sie die erforderlichen formellen Voraussetzungen (handwerks-/gewerberechtlicher Art) erfüllen und sich verpflichtet, alle in einem mit den Fachverbänden abgestimmten Pflichtenkatalog festgelegten - personellen Voraussetzungen (z. B. Beschäftigung geeigneter und geschulter Fachkräfte) und - technischen Voraussetzungen (z. B. Installation geprüfter/zertifizierter Anlagenteile/Geräte) zu beachten. Weiteren Errichterunternehmen, die in diesem Adressennachweis bisher nicht empfohlen werden, ist es freigestellt, dem Landeskriminalamt in dem mit den jeweiligen Fachverbänden abgestimmten Aufnahmeverfahren nachzuweisen, dass auch sie die erforderlichen Voraussetzungen erfüllen. Die Empfehlung der Errichterunternehmen begründet keine Rechtsansprüche gegen die Polizei. Errichter von Überfall- und Einbruchmeldeanlagen: Masters Werner GmbH & Co. KG Telefon: 05221/2060 Sicherheit und Communication Fax: 05221/23618 Waltgeristr Herford System/e: Aritech TELBA Telefonbau Louis Schwabe KG Telefon: 0211/ Fax: 0211/ In der Steele Düsseldorf System/e: Esser eff-eff Auf den Abdruck der Liste im Übrigen hat das GJPA verzichtet.

15 15

16 16 Karenin Michailow Krasowsky KMK Inkasso Personenschutz Konvoischutz Antiterroreinsätze Köln, den 12. Februar 2016 Forderungsabtretung Sehr geehrter Herr Herweg, nachdem sich Herr Michael Langfermann trotz mehrfacher Aufforderung geweigert hat, die Rechnung Ihrer Firma ASW Sicherheitstechnik-GmbH in Höhe von ,00 zu bezahlen, bieten wir Ihnen hiermit an, Ihre Forderung zum Preis von ,00 an die KMK-Inkasso zu verkaufen. Wir leisten eine Anzahlung von 6.000,00. Die Restzahlung von 6.000,00 leisten wir 2-3 Wochen nach Übernahme der Forderung. Diese Zeit benötigen wir für die Abrechnung mit dem Schuldner. Alle entstehenden Kosten wie Personaleinsatz, Fahrtkosten, Besuche u. s. w. rechnen wir direkt mit Herrn Langfermann ab. Wir garantieren Ihnen eine sichere und absolut diskrete Abwicklung Ihrer Angelegenheiten. Sie tragen keinerlei Verantwortung für die Durchsetzung der Forderung. Bitte teilen Sie uns, sofern bekannt, die Privatanschrift des Herrn Langfermann mit. Wir können bereits ab dem für Sie tätig werden. Bitte lassen Sie uns bis dahin ein unterschriebenes Exemplar dieses Angebots zukommen. Mit freundlichen Grüßen KMK Köln Unterschrift KMK-Moskau/Rus. KMK-Belgrad/Ser. KMK-Beirut/Lib. KMK-Mitrovica/Kos. KMK-Köln/D.

17 17 Wir sprechen: Deutsch Englisch Russisch Serbokroatisch Arabisch Türkisch Spanisch Vermerk zur Bearbeitung: 1. Versetzen Sie sich in die Lage von Rechtsanwalt Dr. Hollerbach. Beurteilen Sie am in einem Vermerk die Rechtslage. Hierbei sind alle im Sachverhalt angesprochenen Rechtsprobleme zu erörtern. Erläutern Sie ferner das zur Wahrnehmung der Interessen der Mandantin erforderliche und zweckmäßige Vorgehen. Es sind die nach dem Ergebnis Ihres Vermerks angezeigten rechtlichen Schritte in Form eines Schriftsatzes an das zuständige Gericht und / oder Schreibens an die zuständige Behörde zu entwerfen. Nur sofern weder ein Schriftsatz an das zuständige Gericht noch ein Schreiben an die zuständige Behörde angezeigt ist, ist ein dem Ergebnis des Vermerks entsprechendes Mandantenschreiben zu verfassen. Dabei sind konkrete Verweisungen auf geeignete Teile des Vermerks möglich, z. B. durch <Einrücken in Spitzklammern>. Ein Sachbericht ist sowohl für den Vermerk als auch für die zu fertigenden Schreiben erlassen. Bei Abfassung eines Mandantenschreibens ist zu berücksichtigen, dass der Mandant juristischer Laie ist, ihm mit fachsprachlichen Erwägungen ohne Erläuterungen also nicht gedient sein wird. 2. Der Vortrag der Mandantin und die Einlassungen der Beteiligten treffen zu. 3. Es ist davon auszugehen, dass das Landeskriminalamt Nordrhein-Westfalen die für die vorbeugende Bekämpfung von Straftaten örtlich und sachlich zuständige Behörde ist. Vollmachten, Unterschriften, Zustellungen und Rechtsbehelfsbelehrungen sind in Ordnung. Kommen Sie ganz oder teilweise zur Unzulässigkeit bzw. Unbegründetheit, so ist insoweit zur Zulässigkeit bzw. Begründetheit in einem Hilfsgutachten Stellung zu nehmen. 4. Es ist zu unterstellen, dass eine Klage oder ein Antrag gegen das Land Nordrhein-Westfalen zu richten wäre. Soweit es zur Lösung auf sonstige landesrechtliche Vorschriften ankommt, ist das für Ihre Ausbildung maßgebliche Landesrecht (Berliner oder Brandenburger Recht) anzuwenden und zu unterstellen, dass in Nordrhein-Westfalen entsprechende Vorschriften gelten. 5. Köln liegt im Bezirk des Verwaltungsgerichts Köln, Düsseldorf im Bezirk des Verwaltungsgerichts Düsseldorf.

18 18

19 19 6. Es ist davon auszugehen, dass a) die ASW Sicherheitstechnik-GmbH die fachlichen Voraussetzungen des Pflichtenkatalogs erfüllt, b) die Mandantin keine weiteren Angaben zum Sachverhalt machen kann und c) das Mandat angenommen worden ist. 7. Zugelassene Hilfsmittel: a) Schönfelder, Deutsche Gesetze b) Sartorius, Band I, Verfassungs- und Verwaltungsgesetze c) Trojahn, Die Gesetze über die Berliner Verwaltung bzw. Nomos, Gesetze Landesrecht Brandenburg d) Kopp/Schenke, Verwaltungsgerichtsordnung e) Kopp/Ramsauer, Verwaltungsverfahrensgesetz

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