Fördermaßnahme KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Eine Orientierung für die Antragstellung
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- Annika Melsbach
- vor 8 Jahren
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1 Fördermaßnahme KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität Eine Orientierung für die Antragstellung
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3 1 Inhalt Grußwort Welche Chancen bietet KMU-innovativ? Was wird gefördert? Wer wird gefördert? Wie wird gefördert? Wie beantrage ich Förderung für mein Vorhaben? Näheres zur Projektskizze und zu den Auswahlkriterien Mein Vorhaben wurde bewilligt: Und nun? Weitere Informationen und Kontakte...12 Impressum...13
4 2 FÖRDERMASSNAHME KMU-INNOVATIV: ELEKTRONIKSYSTEME; ELEKTROMOBILITÄT Kleine und mittlere Unternehmen (KMU) sind Vorreiter des technologischen Fortschritts besonders in so wichtigen Schlüsseltechnologien wie der Mikroelektronik. Viele Innovationen, zum Beispiel in der Sensorik, der Aktorik, der Aufbau- und Verbindungstechnik, bei Komponenten oder in der Systemintegration, werden vom Mittelstand verwirklicht. Der Mittelstand trägt entscheidend dazu bei, dass Deutschland in Elektronikanwenderbranchen wie der Industrieautomatisierung, der intelligenten Mobilität, der Medizintechnik und der Energietechnik wettbewerbsfähig ist. Das Potenzial des Mittelstandes wollen wir weiter stärken: Mit der Bekanntmachung KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität wollen wir dem innovativen Mittelstand den Zugang zu Fördermitteln für die Forschung erleichtern, um ihn im globalen Wettbewerb zu unterstützen. Die neue Bekanntmachung ist Bestandteil des Zehn-Punkte-Programms Vorfahrt für den Mittelstand des Bundesministeriums für Bildung und Forschung. Sie unterstützt unser Ziel, dem Mittelstand zusätzliche Impulse für Innovationen und dynamisches Wachstum zu geben auch jenen Unternehmen, die bisher noch nicht in der Forschung und Entwicklung aktiv sind. Der vorliegende Leitfaden gibt einen Einblick in das Förderangebot des BMBF und bietet Antragstellern wichtige Hilfestellung und Orientierung. Prof. Dr. Johanna Wanka Bundesministerin für Bildung und Forschung
5 WELCHE CHANCEN BIETET KMU-INNOVATIV? 3 1. Welche Chancen bietet KMU-innovativ? Elektroniksysteme sind der Schlüssel für Innovationen in nahezu allen Lebensund Wirtschaftsbereichen; sie schaffen in starken deutschen Anwenderindustrien die Voraussetzung dafür, sich mit erstklassigen Produkten von der internationalen Konkurrenz abzusetzen. Die Elektromobilität bietet, auch im Zusammenhang mit der Automatisierung und Vernetzung von Fahrzeugen, die Aussicht auf eine intelligente und nachhaltige Mobilität. Sie ist somit von entscheidender Bedeutung für die Wettbewerbsfähigkeit des Automobilstandorts Deutschland. Forschende und innovative kleine und mittlere Unternehmen (KMU) geben wichtige Impulse für Innovationen bei Elektroniksystemen und in der Elektromobilität. Mit der Fördermaßnahme KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität unterstützt das Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) kleine und mittlere Unternehmen gezielt dabei, innovative Elektroniksysteme sowie Technologien für die Elektromobilität zu entwickeln. Zu geförderten Innovationsfeldern im Bereich der Elektroniksysteme zählen unter anderem Anwendungen in Maschinen- und Anlagenbau, Automatisierungstechnik, Elektroindustrie, IKT-Wirtschaft, Medizintechnik sowie Automobilbau inklusive des automatisierten Fahrens. Im Feld Elektromobilität sind Forschungs- und Entwicklungsarbeiten auf folgenden Gebieten förderfähig, sofern sie erhebliche Fortschritte in Leistung, Energieeffizienz, Funktionalität oder bei der Ersparnis von Kosten ermöglichen: Beiträge zu neuartigen Fahrzeugkonzepten, Antriebssysteme, elektronische Fahrzeugkomponenten und -systeme (inklusive Leistungselektronik) sowie funktionsintegrierte und/oder modulare Komponenten. Die Maßnahme erleichtert KMU den Zugang zu Fördermitteln und bietet ihnen über ein bewährtes Antragsverfahren mit kurzen Bearbeitungszeiten die Chance, anspruchsvolle Forschungsvorhaben zügig umzusetzen. Auf diese Weise werden KMU bei der Entwicklung und Verbesserung von Produkten, Prozessen und Dienstleistungen ebenso wie bei der Erschließung neuer Geschäftsfelder unterstützt. Dieser Leitfaden soll KMU als Orientierung bei der Antragstellung dienen. Ziel ist es, Innovationspotenziale zu stärken und die Forschungsförderung auch für darin bisher unerfahrene Unternehmen attraktiver zu gestalten.
6 4 FÖRDERMASSNAHME KMU-INNOVATIV: ELEKTRONIKSYSTEME; ELEKTROMOBILITÄT 2. Was wird gefördert? Gefördert werden risikoreiche, anwendungsbezogene Vorhaben der vorwettbewerblichen industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung. Die Fördermaßnahme adressiert bewusst ein breites Themenspektrum innerhalb der Technologiefelder Elektroniksysteme und Elektromobilität. Jedoch wird vorausgesetzt, dass im Mittelpunkt des Vorhabens innovative Elektroniksysteme oder hardwarebasierte Innovationen für die Elektromobilität stehen, die für die zukünftige Positionierung der beteiligten KMU am Markt von Bedeutung sind. Wichtig ist daher ein nachvollziehbarer Plan zur Verwertung der Ergebnisse, der im Laufe des Vorhabens kontinuierlich an den Entwicklungstand angepasst wird. Die Laufzeit der Vorhaben beträgt in der Regel zwei bis drei Jahre. Dr. Olaf Kiesewetter Geschäftsführer UST Umweltsensortechnik GmbH: Gerade die Unterstützung anwendungsorientierter Forschungsprojekte mit hochspezialisierten Partnern aus Universitäten, Instituten und Industrie im Rahmen von KMU-innovativ bietet Unternehmen wie uns eine Möglichkeit für ambitionierte Produkt- und Technologieentwicklungen mit guten Chancen für die künftige erfolgreiche Vermarktung. Für die UST Umweltsensortechnik GmbH ergibt sich so auch eine wichtige Grundlage für die Sicherung und Schaffung von Arbeitsplätzen. 3. Wer wird gefördert? Auf Grundlage der Förderrichtlinie KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität (näheres siehe Abschnitt 8) werden Einzelvorhaben von KMU oder Verbundvorhaben gefördert, an denen neben KMU weitere Partner beteiligt sind. Verbundvorhaben müssen grundsätzlich von KMU initiiert und koordiniert werden. Die Verwertung der Ergebnisse muss in erster Linie den beteiligten KMU zugutekommen. Vorhaben ohne maßgebliche Beteiligung von KMU sind von der Förderung ausgeschlossen. Der Status als KMU folgt in diesem Zusammenhang der Definition der Europäischen Kommission. Danach handelt es sich um Unternehmen, die weniger als 250 Mitarbeiter, höchstens 50 Mio. Euro Umsatz pro Jahr oder eine Bilanzsumme von höchstens 43 Mio. Euro pro Jahr aufweisen. Bei der Feststellung dieser Zahlen sind
7 WIE WIRD GEFÖRDERT? 5 Verflechtungen mit anderen Unternehmen zu berücksichtigen inwiefern das auf Ihr Vorhaben zutrifft, kann im Vorfeld individuell abgeklärt werden (siehe Abschnitt 5). Mögliche Partner für Verbundvorhaben sind insbesondere Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen, die neueste Ergebnisse der technologischen Forschung in die gemeinsame Arbeit einbringen können. Forschungseinrichtungen, die gemeinsam von Bund und Ländern grundfinanziert werden, können nur unter bestimmten Bedingungen gefördert werden. Die zuständigen Koordinierungsstellen in diesen Einrichtungen sind mit den entsprechenden Regelungen vertraut. Unternehmen, die keine KMU sind, können ebenfalls beteiligt werden, sofern dies der Positionierung der beteiligten KMU in der Wertschöpfungskette dient. Die Zusammenarbeit der Partner wird in einem Kooperationsvertrag geregelt. 4. Wie wird gefördert? Im Auftrag des BMBF berät der zuständige Projektträger die Antragsteller und koordiniert die Förderung. Diese erfolgt in Form von nicht rückzahlbaren Zuwendungen nach Maßgabe der Verwaltungsvorschriften zu 44 der Bundeshaushaltsordnung, der einschlägigen Richtlinien des BMBF (siehe Förderportal des Bundes) und des Unionsrahmen für staatliche Beihilfen zur Förderung von Forschung, Entwicklung und Innovation. Letzterer schreibt vor, dass Forschung und Entwicklung von Unternehmen nur anteilig gefördert werden kann, und zwar je nach Charakter der geplanten Arbeiten. Generell gilt: je höher der Anteil von Forschungs- gegenüber Entwicklungsarbeiten ist, desto höher ist die Förderquote. Die maximale Förderquote für gewerbliche Unternehmen beträgt 50 % und kann für KMU zusätzlich um 10 % erhöht werden. Die Hanno Platz Geschäftsführer GED Gesellschaft für Elektronik und Design mbh: Die Entwicklung und Forschung in neuen Bereichen der Technik und Physik wären für GED als kleines Unternehmen mit 20 Mitarbeitenden ohne die Fördermittel aus KMU-innovativ nicht denkbar gewesen. Für uns war das vom BMBF geförderte Projekt HySeP ein wichtiger Schritt in die technologische Weiterentwicklung und die Ausrichtung unseres Unternehmens für die Zukunft. Wir bedanken uns an dieser Stelle ganz herzlich für die Unterstützung.
8 6 FÖRDERMASSNAHME KMU-INNOVATIV: ELEKTRONIKSYSTEME; ELEKTROMOBILITÄT übrigen Aufwendungen werden in Form eines Eigenanteils vom Unternehmen selbst getragen. Die vorhabensbezogenen Ausgaben von Hochschulen und Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % gefördert werden, zuzüglich einer Projektpauschale in Höhe von 20 % (für Hochschulen). Bei Helmholtz-Zentren, Max-Planck-Instituten und der Fraunhofer-Gesellschaft erfolgt die Förderung entsprechend den aktuellen Vereinbarungen mit diesen Einrichtungen. In jedem Fall müssen die geplanten Aufwendungen angemessen und notwendig sein und zweckentsprechend eingesetzt werden. Dabei ist die Förderung nicht auf einen Höchstbetrag begrenzt.
9 WIE BEANTRAGE ICH FÖRDERUNG FÜR MEIN VORHABEN? 7 5. Wie beantrage ich Förderung für mein Vorhaben? Die Fördermaßnahme KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität soll kleinen und mittleren Unternehmen wie Ihnen den Zugang zu Fördermitteln für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erleichtern. Deshalb sehen die Förderrichtlinien ein transparentes, zweistufiges Verfahren mit kurzen Bearbeitungszeiten vor. Zur Unterstützung steht während des gesamten Verfahrens der in der Förderrichtlinie genannte Projektträger zur Verfügung. Alle eingereichten Unterlagen werden selbstverständlich strikt vertraulich behandelt; die Abläufe zur Bearbeitung sind bezüglich der Informationssicherheit nach ISO zertifiziert. Begleitung durch den Projektträger 1. Schritt: Projektskizze Projektskizzen können jederzeit über ein Online-Skizzentool (siehe Kapitel 6) eingereicht werden. Es wird dringend empfohlen, während der Erstellung Kontakt zum Projektträger aufzunehmen, beispielsweise auch zur Klärung der Frage, ob Ihr Unternehmen als KMU im Sinne der EU-Definition gilt. Die zu den Stichtagen am 15. April und 15. Oktober eines Jahres eingegangenen Projektskizzen werden einer Bewertung unterzogen und bei Erfolg zur Förderung ausgewählt. Über die Entscheidung werden die Koordinatoren der einreichenden Konsortien in der Regel nach ca. 8 Wochen schriftlich informiert. Für nicht ausgewählte Projektskizzen kann im Gespräch mit dem Projektträger geklärt werden, ob eine Überarbeitung und erneute Einreichung in Erwägung gezogen werden kann. 2. Schritt: Förmlicher Antrag Einreicher von zur Förderung ausgewählten Projektskizzen werden zur Antragstellung aufgefordert. Diese erfolgt über das elektronische Antragssystem easy-online. Die Anträge werden vom Projektträger von fachlicher und betriebswirtschaftlicher Seite bearbeitet. Zusätzlich zur Arbeits- und Kostenplanung wird dabei auch geprüft, ob die am Vorhaben beteiligten Unternehmen die nötigen Eigenanteile leisten können. Gegebenenfalls fehlende und unvollständige Unterlagen werden nachgefordert. Ist der Antrag vollständig und erfüllt er die anzulegenden Kriterien, so erhalten die Antragsteller einen Zuwendungsbescheid.
10 8 FÖRDERMASSNAHME KMU-INNOVATIV: ELEKTRONIKSYSTEME; ELEKTROMOBILITÄT 6. Näheres zur Projektskizze und zu den Auswahlkriterien Zur Bewertung des Vorhabens im Zuge des Auswahlverfahrens ist eine aussagekräftige Projektskizze des Gesamtvorhabens erforderlich. Im Mittelpunkt soll hier die Projektidee stehen, deren Bedeutung und Auswirkungen nachvollziehbar dargestellt werden müssen. Andere wichtige Aspekte sind die Qualität der Lösungsansätze, ggf. die Zusammensetzung des Konsortiums und das Zusammenwirken der Partner bei der Umsetzung sowie das Verwertungspotenzial der Vorhabensergebnisse zum Nutzen der beteiligten KMU und darüber hinaus. Die Projektskizze soll nicht mehr als 15 A4-Seiten umfassen (Schriftart Arial, Schriftgröße mindestens 11 Pkt., einfacher Zeilenabstand, Rand mindestens 2 cm) und ist über das Online-Skizzentool für die Fördermaßnahme KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität auf dem Internetportal hochzuladen. Zusätzlich muss eine unterschriebene Version beim Projektträger eingereicht werden. Damit alle zur Bewertung erforderlichen Angaben enthalten sind, wird die folgende Gliederung empfohlen: - Deckblatt Kontaktdaten (Name, Adresse, Telefon, -Adresse) des Antragstellers bzw. bei Verbundvorhaben des Koordinators, Laufzeit des Vorhabens, gegebenenfalls Tabelle Adressen und Ansprechpartner der Verbundpartner - Zusammenfassung des Projektvorschlags maximal eine Seite: Titel, Kennwort, Ziele, Lösungsweg, Verwertung der Ergebnisse 1. Thema und Zielsetzung des Vorhabens Worum geht es bei dem Vorhaben? Welcher gesellschaftliche Bedarf wird angesprochen? Was sind die Ziele? Worin besteht die Innovation im Bereich Elektroniksysteme bzw. Elektromobilität? Welcher Nutzen für die beteiligten KMU wird erreicht? 2. Stand der Wissenschaft und Technik Worin besteht die Neuheit des gewählten Lösungsansatzes? Welche ähnlichen Ansätze sind bereits in der Vergangenheit gescheitert und welche Konsequenzen
11 NÄHERES ZUR PROJEKTSKIZZE UND ZU DEN AUSWAHLKRITERIEN 9 wurden daraus gezogen? Welche eigenen Vorarbeiten wurden bereits geleistet, welche Kompetenzen wurden dadurch beim Antragsteller erarbeitet (ggf. einschlägige Publikationen auflisten; Darstellung von Lehrbuchwissen vermeiden)? Wurden bereits eigene Schutzrechte angemeldet oder erteilt? Stehen der angestrebten Innovation möglicherweise Schutzrechte Dritter entgegen? 3. Notwendigkeit der Zuwendung Welche wissenschaftlich-technischen Unwägbarkeiten sind mit dem Vorhaben verbunden? Worin besteht das Risiko des Scheiterns und wie wird dem entgegen gewirkt? Warum kann das Unternehmen das wirtschaftliche Risiko des Vorhabens nicht allein tragen? Woraus begründet sich die Notwendigkeit staatlicher Förderung? 4. Marktpotenzial und Marktumfeld Welches Marktpotenzial wird für die angestrebte Innovation gesehen (bitte nicht allgemein die Marktlage beschreiben, sondern das direkt adressierte Marktsegment; wenn möglich, mit belastbaren Zahlen und Referenzen untersetzen)? Welche Kunden sollen angesprochen werden und wie sollen sie erreicht werden? Wie ist das Marktumfeld einzuschätzen? Welche Konkurrenzlösungen sind bereits auf dem Markt oder könnten in absehbarer Zeit verfügbar werden? Wird die angestrebte Innovation preislich konkurrenzfähig sein? Wird sich das Vorhaben in angemessener Zeit amortisieren? Welche regulatorischen Anforderungen sind gegebenenfalls zu erfüllen und wie werden sie frühzeitig berücksichtigt? 5. Kurzdarstellung der beantragenden Partner Geben Sie eine kurze Darstellung der beantragenden Unternehmen (Geschäftsmodell, Größe und Alter des Unternehmens, Finanzierungssituation) und ggf. der Verbundpartner an. Worin besteht die Motivation für die Teilnahme am Vorhaben? Aus welchen Quellen (Umsatz, Eigenkapital usw.) soll der Eigenanteil aufgebracht werden? 6. Arbeitsplan Welche Forschungs- und Entwicklungsarbeiten müssen erledigt werden, welche Methoden werden angewendet? In welche Arbeitspakete sind sie gegliedert? Wie sind die einzelnen Arbeitspakete zeitlich und inhaltlich aufeinander abgestimmt? Welche Meilensteine sind einzuhalten und welche Abbruchkriterien sind erforderlich, um bei fehlendem Erfolg den Schaden zu begrenzen? Welche Arbeitspakete werden von den einzelnen Partnern mit welchem Personalaufwand übernommen? Wie erfolgt das Projektmanagement?
12 10 FÖRDERMASSNAHME KMU-INNOVATIV: ELEKTRONIKSYSTEME; ELEKTROMOBILITÄT 7. Finanzierungsplan Im Vorhaben können Kosten abgerechnet werden, die projektspezifisch und zahlenmäßig abgrenzbar sind. Für die Skizze genügt eine plausible Schätzung, die genaue Vorkalkulation bleibt dem förmlichen Antrag vorbehalten. Unternehmen können z. B. abrechnen: Material, Personal, FuE- und Dienstleistungsaufträge, Dienstreisen, Abschreibungen (auf vorhabenspezifische Anlagen und sonstige genutzte Anlagen des FuE-Bereichs), Patentierungskosten von während der Laufzeit erzielten Ergebnissen (nur KMU). 8. Verwertungsplan Wie werden die wissenschaftlich-technischen und die wirtschaftlichen Erfolgsaussichten des Projekts beurteilt? Welcher Entwicklungsstand soll am Ende des Vorhabens erreicht sein? Welche weiteren Schritte sind dann noch bis zur Marktreife zu gehen? Wie sollen die Ergebnisse des Vorhabens von den einzelnen Partnern und gemeinsam verwertet werden? Welchen Beitrag soll das geplante Vorhaben zur künftigen Positionierung der beteiligten Unternehmen leisten? Welche zusätzlichen Umsätze oder Kosteneinsparungen werden im Erfolgsfall je Unternehmen erwartet (möglichst konkrete Planzahlen mit Zeithorizont angeben)? Werden Schutzrechte angestrebt? Sollen diese intern genutzt oder an Dritte lizensiert werden? Welche alternativen Nutzungsmöglichkeiten werden für die erwarteten Projektergebnisse gesehen? Die zu den Stichtagen eingereichten Projektskizzen dienen zur Bewertung und Auswahl der Vorhaben. Auswahlkriterien sind im Einzelnen: Fachlicher Bezug zur Förderrichtlinie KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität Bedeutung des Forschungsziels: Gesellschaftlicher Bedarf und Produktrelevanz Wissenschaftlich-technische Qualität des Lösungsansatzes Neuheit, Innovationshöhe, Risiken und Breitenwirksamkeit Technologisches und wirtschaftliches Potenzial Qualifikation der beteiligten Partner Projektmanagement und gegebenenfalls Verbundstruktur, Exzellenz und Ausgewogenheit des Projektkonsortiums, Abdeckung der Wertschöpfungskette Qualität und Umsetzbarkeit des Verwertungsplans, Kommerzialisierungsperspektive, Marktpotenzial, Beitrag zur Stärkung der Innovationskraft der Unternehmen am Standort Deutschland
13 MEIN VORHABEN WURDE BEWILLIGT: UND NUN? 11 Beitrag des Projekts zur zukünftigen Positionierung der beteiligten Unternehmen am Markt Berücksichtigung von Aspekten einer nachhaltigen Entwicklung bei der Herstellung, dem Einsatz und der weiteren Verwendung der anvisierten Produkte und Verfahren Dr. Ulrich Lages Geschäftsführer Ibeo Automotive Systems GmbH: Ibeo hat die Betreuung durch den Projektträger im Forschungsprojekt HiPe-FiS als äußerst hilfreich empfunden. Der Projektträger hat sich mit den Herausforderungen eines KMU beschäftigt und stand uns stets unterstützend zur Seite. Dank dieser Unterstützung konnte Ibeo den erforderlichen Verwaltungsaufwand in einem Rahmen halten, der auch für ein KMU gut zu beherrschen ist. 7. Mein Vorhaben wurde bewilligt: Und nun? Zunächst einmal: Herzlichen Glückwunsch! Sie erhalten einen Zuwendungsbescheid und danach kann das Vorhaben, bzw. Ihr Teilvorhaben im Verbundprojekt, beginnen. Im Zuwendungsbescheid sind alle relevanten Informationen aufgeführt, die Sie für die Durchführung des Projektes benötigen. Während der gesamten Projektlaufzeit stehen Ihnen beim Projektträger ein fachlicher und ein betriebswirtschaftlicher Betreuer zur Seite. Zügig nach Projektstart findet das Kick-off-Meeting des Projektes statt, an dem in der Regel das Projektkonsortium, das BMBF und der Projektträger teilnehmen. Dieses Treffen wird vom Projektkoordinator organisiert. Während das Vorhaben läuft, erhalten Sie bedarfsgerecht die bewilligten Fördermittel. Nach Ablauf jedes Quartals werden diese auf Basis einer Zahlungsanforderung an Unternehmen rückwirkend ausgezahlt; Hochschulen und Forschungseinrichtungen erhalten die Mittel bedarfsgerecht vorab. Jährlich sind fachliche Berichte und kaufmännische Nachweise über die Verwendung der Mittel vorzulegen. Abgeschlossen wird das Vorhaben mit einem Bericht über die gesamten Ergebnisse und ihre Verwertung sowie einem letzten kaufmännischen Nachweis.
14 12 FÖRDERMASSNAHME KMU-INNOVATIV: ELEKTRONIKSYSTEME; ELEKTROMOBILITÄT 8. Weitere Informationen und Kontakte Richtlinie zur Fördermaßnahme KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität KMU-innovativ Dort finden Sie auch Vorfahrt für den Mittelstand: Das Zehn-Punkte-Programm des BMBF für mehr Innovation in kleinen und mittleren Unternehmen. Rahmenprogramm: Mikroelektronik aus Deutschland - Innovationstreiber der Digitalisierung Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes Bei allgemeinen Fragen zur Förderinitiative hilft Ihnen der Lotsendienst für Unternehmen bei der Förderberatung Forschung und Innovation des Bundes. Er berät Sie im Vorfeld der Skizzeneinreichung bei der Zuordnung von Projektideen und unterstützt insbesondere auch bei der Klärung der Antragsberechtigung gemäß KMU-Definition der Europäischen Kommission (kostenfreies Beratungstelefon: , beratung@foerderinfo.bund.de). Projektträger für KMU-innovativ: Elektroniksysteme; Elektromobilität VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Ansprechpartnerin für Elektroniksysteme: Paradiso Coskina paradiso.coskina@vdivde-it.de Ansprechpartner für Elektromobilität: Dr. Christian Martin christian.martin@vdivde-it.de
15 13 Impressum Herausgeber Bundesministerium für Bildung und Forschung (BMBF) Referat Elektroniksysteme; Elektromobilität Bonn Bestellungen schriftlich an Publikationsversand der Bundesregierung Postfach Rostock Internet: oder per Tel.: Fax: Stand April 2016 Druck BMBF Gestaltung und Text VDI/VDE Innovation + Technik GmbH Berlin Bildnachweis Presse- und Informationsamt der Bundesregierung, Steffen Kugler: S. science photo / Fotolia.com: Titel UST Umweltsensortechnik GmbH: S. 6 GED Gesellschaft für Elektronik und Design mbh: S. ag visuell / Fotolia.com: S. 8 Ibeo Automotive Systems GmbH: S. 13 Diese Druckschrift wird im Rahmen der Öffentlichkeitsarbeit vom Bundesministerium für Bildung und Forschung unentgeltlich abgegeben. Sie ist nicht zum gewerblichen Vertrieb bestimmt. Sie darf weder von Parteien noch von Wahlwerberinnen/Wahlwerbern oder Wahlhelferinnen/Wahlhelfern während eines Wahlkampfes zum Zwecke der Wahlwerbung verwendet werden. Dies gilt für Bundestags-, Landtags- und Kommunalwahlen sowie für Wahlen zum Europäischen Par - lament. Missbräuchlich sind insbesondere die Verteilung auf Wahlveranstaltungen und an Informationsständen der Parteien sowie das Einlegen, Aufdrucken oder Aufkleben parteipolitischer Informationen oder Werbemittel. Untersagt ist gleichfalls die Weitergabe an Dritte zum Zwecke der Wahlwerbung. Unabhängig davon, wann, auf welchem Weg und in welcher Anzahl diese Schrift der Empfängerin/dem Empfänger zugegangen ist, darf sie auch ohne zeitlichen Bezug zu einer bevorstehenden Wahl nicht in einer Weise verwendet werden, die als Parteinahme der Bundesregierung zugunsten einzelner politischer Gruppen verstanden werden könnte.
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