Amtsblatt für das Amt Odervorland

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1 Amtsblatt für das Amt Odervorland Nr. 306 Ausgegeben zu Briesen/Mark am 01. Juli 2019 Nr.9, 26. Jahrgang Inhalt Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Berkenbrück über das Inkrafttreten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Berkenbrück gemäß 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB Seite 1 Öffentliche Wahlbekanntmachung Amt Odervorland Ergebnisse für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/in der Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel, der Gemeindevertretungen in den Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel, der Ortsbeiräte Alt Madlitz, Biegen, Briesen (Mark), Falkenberg, Wilmersdorf, Jacobsdorf, Petersdorf, Pillgram, Sieversdorf, Arensdorf, Beerfelde, Buchholz, Demnitz, Gölsdorf, Hasenfelde, Jänickendorf, Schönfelde, Steinhöfel Seite 2 Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über die Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Ortsteil Biegen der Gemeinde Briesen Seite 25 Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über die Billigung und Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes (BP) Windpark Biegen im Ortsteil Biegen, Gemeinde Briesen Seite 26 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über die Aufstellung des Bauleitverfahrens für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ort Briesen Seite 27 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über die Aufstellung des Bauleitverfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplanes Briesen Mitte, OT Briesen, Gemeinde Briesen (Mark) Seite 28 Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über den als Satzung gemäß 13b BauGB beschlossenen Bebauungsplan Alte Gärtnerei Seite 28 Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über den als Satzung gemäß 13a BauGB beschlossenen Bebauungsplan Frankfurter Straße in Briesen Seite 29 Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über den als Satzung gemäß 13b BauGB beschlossenen Bebauungsplan Kersdorfer Straße in Briesen Seite 30 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Berkenbrück über das Inkrafttreten der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung der Gemeinde Berkenbrück gemäß 34 Abs. 4, Satz 1 Nr. 1 und 3 BauGB Die Gemeindevertretung der Gemeinde Berkenbrück hat auf ihrer öffentlichen Sitzung am die Klarstellungsund Ergänzungssatzung für die Gemeinde Berkenbrück als Satzung beschlossen. Mit der Bekanntmachung der Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Berkenbrück im Amtsblatt des Amtes Odervorland tritt diese in Kraft. Die Klarstellungs- und Ergänzungssatzung für die Gemeinde Berkenbrück kann zu den Sprechzeiten im Bauamt, Zimmer 15, Bahnhofstraße 4 in Briesen (Mark) von Jedermann eingesehen werden. Über den Inhalt wird auf Verlangen Auskunft erteilt. Sprechzeiten: Dienstag: und Uhr Donnerstag: und Uhr Nach Inkrafttreten der Satzung wird diese zeitnah auf der Internetseite des Amtes Odervorland eingestellt. Es wird gemäß 215 BauGB darauf hingewiesen: Unbeachtlich werden 1. eine nach 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften, 2. eine unter Berücksichtigung des 214 Abs. 2 beachtliche Verletzung der dort bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und 3. nach 214 Abs. 3 Satz 2 beachtliche Mängel des Abwägungsvorgangs, wenn sie nicht innerhalb eines Jahres seit Bekanntmachung dieser Satzung schriftlich gegenüber der Gemeinde Berkenbrück unter Darlegung der Verletzung des begründenden Sachverhalts geltend gemacht werden. Gemäß 3 (4) Brandenburgische Kommunalverfassung in der zur Zeit gültigen Fassung kann eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Berkenbrück unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden sind. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung eintretenden Vermögensnachteile sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Briesen, M. Rost Amtsdirektorin Siegel

2 2 Öffentliche Wahlbekanntmachung Amt Odervorland - Die Wahlleiterin - Ergebnisse für die Wahl der ehrenamtlichen Bürgermeister/in der Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel, der Gemeindevertretungen in den Gemeinden Berkenbrück, Briesen (Mark), Jacobsdorf und Steinhöfel, der Ortsbeiräte Alt Madlitz, Biegen, Briesen (Mark), Falkenberg, Wilmersdorf, Jacobsdorf, Petersdorf, Pillgram, Siversdorf, Arensdorf, Beerfelde, Buchholz, Demnitz, Gölsdorf, Hasenfelde, Jänickendorf, Schönfelde, Steinhöfel I. Ehrenamtlicher Bürgermeister/in 1. Ehrenamtlicher Bürgermeister Gemeinde Berkenbrück Wahlberechtigte insgesamt 884 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 774 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 110 Wähler 581 ungültige Stimmzettel 11 gültige Stimmen 570 Wahlbeteiligung 65,7% Stimmen Anteil Andy Brümmer ,9% Mirko Nowitzki ,1% 2. Ehrenamtlicher Bürgermeister Gemeinde Briesen (Mark) Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 374 Wähler ungültige Stimmzettel 39 gültige Stimmen Wahlbeteiligung 64,2% Stimmen Anteil Jörg Bredow ,7% Bodo Blume ,3% 3. Ehrenamtlicher Bürgermeister Gemeinde Jacobsdorf Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 211 Wähler ungültige Stimmzettel 37 gültige Stimmen Wahlbeteiligung 66,3% Stimmen Anteil Dr. Detlef Gasche ,6% Peter Stumm ,4%

3 3 4. Ehrenamtliche/r Bürgermeister/in Gemeinde Steinhöfel Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 332 Wähler ungültige Stimmzettel 65 gültige Stimmen Wahlbeteiligung 58,9% Stimmen Anteil Dirk Simon ,9% Claudia Simon ,7% Udo Grabs ,3% Jane Gersdorf ,0% Bei der Wahl der/s ehrenamtlichen Büregermeister/in in der Gemenide Steinhöfel hat kein/e die absolute Mehrheit der Stimmen erhalten. Somit erfolgt hier eine Stichwahl zwischen den zwei Bewerbern/innen mit den meisten Stimmen. Hier zwischen Frau Claudia Simon und Frau Jane Gersdorf. II. Gemeindevertretung 1. Gemeindevertretung Berkenbrück Wahlberechtigte insgesamt 884 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 774 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 110 Wähler 581 ungültige Stimmzettel 12 gültige Stimmen Wahlbeteiligung 65,7% Anzahl der zu vergebenden Sitze 10 SPD 64 3,8% 0 CDU 27 1,6% 0 B-B-F ,6% 8 Nowitzki ,0% 1 Nach 84 BbgKWahlG bleibt ein Sitz für die Wahlperiode unbesetzt, die gesetzliche Anzahl der Vertretung vermindert sich für die Wahlperiode entsprechend. Zahl der auf jede/n abgegebenen gültige Stimmen und Nennung der gewählten Berwerber/in sowie die Reihenfolge der Ersatzpersonen: Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Grätz-Ohm, Julia 64 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Frohnert, Axel 27 Berkenbrücker-Bürger-Forum B-B-F

4 4 gewählte Brümmer, Andy 345 Heinze, Bernd 225 Ziehm, Christian 122 Gericke, Michaela 108 Rohne, Holger 108 Jotter, Bernd 97 Stepke, Jeanette 91 Woltersdorf, Volker 83 Liehr, Mike-Xaver 70 Wojtzik, Marco 46 Spillmann, Annett 36 Lehmann, Jeanette 35 gewählte/r Brümmer, Andy Heinze, Bernd Ziehm, Christian Gericke, Michaela Rohne, Holger Jotter, Bernd Stepke, Jeanette Woltersdorf, Volker Liehr, Mike-Xaver Wojtzik, Marco Spillmann, Annett Lehmann, Jeanette Einzelwahlvorschlag Nowitzki Nowitzki Nowitzki, Mirko 238 gewählte/r Nowitzki, Mirko 2. Gemeindevertretung Briesen Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 374 Wähler ungültige Stimmzettel 26 gültige Stimmen Wahlbeteiligung 63,6% Anzahl der zu vergebenden Sitze 16 SPD 120 2,7% 0 CDU ,4% 1 WGBfB ,2% 9 BB Briesen ,7% 6 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Henkel, Kevin 120

5 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU 5 Gebauer, Armin-Thomas 147 Gernetzke, Marcel 116 Patzelt, Martin 84 Haby, Volker-Willi 45 Ksoll, Ludwig 39 Patzelt, Katharina 37 gewählte/r Gebauer, Armin-Thomas Gernetzke, Marcel Patzelt, Martin Haby, Volker-Willi Ksoll, Ludwig Patzelt, Katharina Bürger für Briesen WGBfB Bredow, Jörg 468 Püschel, Andreas 288 Muckelberg, Lutz 198 Kussatz, Hilmar 138 Hinze, Elke 107 Hansel, Christoph 97 Moch, Matthias 92 Bösel, Hans-Detlef 90 Töbs, Ralf 81 Heidenreich, Christian 76 Schumann, René 68 Lehmann, Franziska 67 Lange, Jens 58 Laube, Katrin 57 Hauffe, Olaf 55 Gerlach, Arnfried 54 Cupalla, Guido 39 Zalenga, Konstanze 39 Herde, Mario 36 Heyer, Anne-Käte 36 Frieske, Sven-Olaf 35 Herde, Doreen 34 Bauermeister, Nico 33 Krüger, Gerda 15

6 6 gewählte/r Bredow, Jörg Püschel, Andreas Muckelberg, Lutz Kussatz, Hilmar Hinze, Elke Hansel, Christoph Moch, Matthias Bösel, Hans-Detlef Töbs, Ralf Heidenreich, Christian Schumann, René Lehmann, Franziska Lange, Jens Laube, Katrin Hauffe, Olaf Gerlach, Arnfried Cupalla, Guido Zalenga, Konstanze Herde, Mario Heyer, Anne-Käte Frieske, Sven-Olaf Herde, Doreen Bauermeister, Nico Krüger, Gerda Bürgerbündnis Briesen BB Briesen Blume, Bodo 374 Haenecke, Björn 232 Wilke, Renate 161 Noske, René 141 Schmidt, Nicky 112 Leischner, Johanna 86 Ungibauer, Detlef 82 Arndt, Hartmut 73 Müller, Reiner 68 Gerlach, Ortwin 51 Patke, Jörn 50 Ballhorn, Reno 50 Kliemt, Jan 48 Müller, Lothar 45 Gerlach, Julia 29 Koch, Corina 22 Reinus, Jacqueline 15 Müller, Florian 13 gewählte/r Blume, Bodo Haenecke, Björn Wilke, Renate Noske, René Schmidt, Nicky Leischner, Johanna Ungibauer, Detlef Arndt, Hartmut Müller, Reiner Gerlach, Ortwin Patke, Jörn Ballhorn, Reno Kliemt, Jan Müller, Lothar Gerlach, Julia Koch, Corina Reinus, Jacqueline Müller, Florian

7 3. Gemeindevertretung Jacobsdorf Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 211 Wähler ungültige Stimmzettel 20 gültige Stimmen Wahlbeteiligung 66,3% Anzahl der zu vergebenden Sitze 12 7 SPD 205 6,4% 1 CDU 301 9,3% 1 WgUB ,9% 2 UWP ,9% 3 WVS 306 9,5% 1 WGP 263 8,2% 1 WGFAOT ,8% 3 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Wenzel, Holger 137 Klinke, Rudolf 68 gewählte/r Wenzel, Holger Klinke, Rudolf Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Dr. med. v. Stünzner-Karbe, Karl-Jürn 200 Friedemann, Stefan 40 Wenzel, Reinhard 31 Berger, Michael 30 gewählte/r Dr. med. v. Stünzner-Karbe, Karl-Jürn Friedemann, Stefan Wenzel, Reinhard Berger, Michael Wählergruppe Unabhängige Bürger WgUB Dr. Gasche, Detlef 144 Hirte, Frank 114 Dr. Gasche, Stefanie 77 Piwetzki, Mathias 75 Scholz, Jonas 42 Hoffmann, Gerald 35 Wenske, Jan 21 Dreier, Ingo 5

8 8 gewählte/r Dr. Gasche, Detlef Hirte, Frank Dr. Gasche, Stefanie Piwetzki, Mathias Scholz, Jonas Hoffmann, Gerald Wenske, Jan Dreier, Ingo Unabhängige Wählerliste Pillgram UWP Lippold, Sven 195 Lehmann, Holger 106 Braun, Frank 63 Schnak, Carola 51 Molter, Marcel 43 Standhardt, Klaus-Michael 42 Gebauer, Ralf-Ulrich 41 Noack, Marcus 39 Stugala, Reinhard 35 Grothe, Andreas 32 Stugala, Ilka 29 Kalisch, Rico 23 Behnisch, Andreas 6 gewählte/r Lippold, Sven Lehmann, Holger Braun, Frank Schnak, Carola Molter, Marcel Standhardt, Klaus-Michael Gebauer, Ralf-Ulrich Noack, Marcus Stugala, Reinhard Grothe, Andreas Stugala, Ilka Kalisch, Rico Behnisch, Andreas Wählervereinigung Sieversdorf WVS Hoffmann, Heike 79 Hepke, Maik 69 Schütte, Frank 44 Schittek, Marco 40 Pleul, Patrick 30 Stiedemann, Jens 30 Grzimek, Thomas 14 gewählte/r Hoffmann, Heike Hepke, Maik Schütte, Frank Schittek, Marco Pleul, Patrick Stiedemann, Jens Grzimek, Thomas

9 Wählergruppe Pertersdorf WGP 9 Kahl, Thomas 160 Frisch, Daniel 68 Kruschel, Ramona 35 Kahl, Thomas gewählte/r Frisch, Daniel Kruschel, Ramona Wählergruppe für alle Ortsteile der Gemeinde Jacobsdorf WGFAOT Stumm, Peter 390 Strobel, Eckhard 73 Binsker, Peter 73 Pawelski, Bernd 65 Stumm, Sophie 60 Lowinski-Neitzke, Vivian 41 Hoffmann, Steffi 32 Grund, Damaris 30 Weber, Gerd 30 Schmäh, Claudia 29 Papenfuß, Isabel 20 Czychi, Uwe 20 Kern, Uwe 19 Dieterich, Maila 19 Linke, Horst 16 Schröder, Ulrich 10 gewählte/r Stumm, Peter Strobel, Eckhard Binsker, Peter Pawelski, Bernd Stumm, Sophie Lowinski-Neitzke, Vivian Hoffmann, Steffi Grund, Damaris Weber, Gerd Schmäh, Claudia Papenfuß, Isabel Czychi, Uwe Kern, Uwe Dieterich, Maila Linke, Horst Schröder, Ulrich

10 10 4. Gemeindevertretung Steinhöfel Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 332 Wähler ungültige Stimmzettel 47 gültige Stimmen Wahlbeteiligung 59,8% Anzahl der zu vergebenden Sitze 16 SPD 291 4,4% 1 DIE LINKE ,8% 2 CDU 601 9,0% 1 Grüne/B ,0% 1 WfD ,3% 4 AB ,2% 3 WG Bürgerl. Mitte ,4% 2 Grabs 495 7,4% 1 WG Bauernverb. OG G ,6% 1 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Ulm, Renate 291 Ulm, Renate gewählte/r DIE LINKE DIE LINKE Lehmann, Bettina 536 Messerschmidt, Britta-Janina 152 Richter, Martina 94 gewählte/r Lehmann, Bettina Messerschmidt, Britta-Janina Richter, Martina Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Simon, Dirk 601 Simon, Dirk gewählte/r BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN Grüne/B90 Heisel, Oliver 330 Heisel, Oliver gewählte/r

11 Wählergruppe Wir für unsere Dörfer WfD 11 Wittig, Horst 533 Puhlmann, Sabine 284 Nickel, Christoph 276 Schreiter, Norbert 275 Kliems, Sabine 248 Gast, Enrico 137 gewählte/r Wittig, Horst Puhlmann, Sabine Nickel, Christoph Schreiter, Norbert Kliems, Sabine Gast, Enrico Wählergruppe Aktive Bürger AB Gersdorf, Jane 795 Klumbis, Sven 194 Neitsch, Kerstin 148 Fenger, Ricky 144 Kinne, Jörg 61 gewählte/r Gersdorf, Jane Klumbis, Sven Neitsch, Kerstin Fenger, Ricky Kinne, Jörg Wählergruppe Bürgerliche Mitte WG Bürgerl. Mitte Simon, Claudia 270 Pelz, Bernd 192 Türk, Stephan 132 Hanne, Ronny 69 Teubner, Thomas 61 Simon, Sigmund 56 Herrmann, Nadine 42 gewählte/r Simon, Claudia Pelz, Bernd Türk, Stephan Hanne, Ronny Teubner, Thomas Simon, Sigmund Herrmann, Nadine Einzelwahlvorschlag Grabs Grabs Grabs, Udo 495 Grabs, Udo gewählte/r

12 12 Wählergruppe Bauernverband Ortsgruppe Gölsdorf e. V. WG Bauernverb. OG G. Oegel, Antje 120 Denzer, Bärbel 117 Oegel, Antje gewählte/r Denzer, Bärbel III. Orstbeirat Ortsbeiräte der Gemeinde Briesen Ortbeirat Ortsteil Alt Madlitz Wahlberechtigte insgesamt 255 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 242 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 13 Wähler 147 ungültige Stimmzettel 1 gültige Stimmen 433 Wahlbeteiligung 57,6% BB Briesen ,3% 1 WG-Madlitz ,7% 2 Bürgerbündnis Briesen BB Briesen Müller, Reiner 144 Müller, Reiner gewählte/r Wählergemeinschaft Madlitz WG-Madlitz Bösel, Hans-Detlef 102 Töbs, Ralf 97 Hansel, Christoph 90 gewählte/r Bösel, Hans-Detlef Töbs, Ralf Hansel, Christoph Ortbeirat Ortsteil Biegen Wahlberechtigte insgesamt 348 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 295 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 53 Wähler 234 ungültige Stimmzettel 3 gültige Stimmen 691 Wahlbeteiligung 67,2%

13 BB Briesen ,6% 2 Cupalla ,5% 0 Moch ,3% 1 Pfeiffer 46 6,7% 0 13 Bürgerbündnis Briesen BB Briesen Haenecke, Björn 278 Ungibauer, Detlef 113 gewählte/r Haenecke, Björn Ungibauer, Detlef Einzelwahlvorschlag Cupalla Cupalla Cupalla, Guido 114 Einzelwahlvorschlag Moch Moch Moch, Matthias 140 gewählte/r Moch, Matthias Einzelwahlvorschlag Pfeiffer Pfeiffer Pfeiffer, Martin 46 Ortbeirat Ortsteil Briesen (Mark) Wahlberechtigte insgesamt Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 263 Wähler 927 ungültige Stimmzettel 23 gültige Stimmen Wahlbeteiligung 62,6% Anzahl der zu vergebenden Sitze 5 CDU 267 9,8% 0 WG BfB ,3% 3 BB Briesen ,9% 2

14 14 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Gebauer, Armin-Thomas 201 Ksoll, Ludwig 66 Wählergruppe Bürger für Briesen WG BfB Muckelberg, Lutz 396 Meinhold, Bert 237 Kussatz, Hilmar 237 Hinze, Elke 199 Hauffe, Olaf 127 Gerlach, Arnfried 118 Heyer, Anne-Käte 76 gewählte/r Muckelberg, Lutz Meinhold, Bert Kussatz, Hilmar Hinze, Elke Hauffe, Olaf Gerlach, Arnfried Heyer, Anne-Käte Bürgerbündnis Briesen BB Briesen Blume, Bodo 410 Noske, René 162 Schmidt, Nicky 151 Müller, Lothar 86 Gerlach, Ortwin 84 Ballhorn, Reno 81 Kliemt, Jan 80 Blume, Bodo Noske, René gewählte/r Schmidt, Nicky Müller, Lothar Gerlach, Ortwin Ballhorn, Reno Kliemt, Jan Ortbeirat Ortsteil Falkenberg Wahlberechtigte insgesamt 162 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 134 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 28 Wähler 125 ungültige Stimmzettel 1 gültige Stimmen 367 Wahlbeteiligung 77,2% SPD 28 7,6% 0 WgFb ,4% 3

15 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD 15 Henkel, Kevin 28 Wählergruppe Falkenberg WgFb Püschel, Andreas 194 Kaul, Dennis 81 Von Alvensleben, Albrecht 64 gewählte/r Püschel, Andreas Kaul, Dennis Von Alvensleben, Albrecht Ortbeirat Ortsteil Wilmersdorf Wahlberechtigte insgesamt 163 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 146 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 17 Wähler 101 ungültige Stimmzettel 3 gültige Stimmen 294 Wahlbeteiligung 62,0% Bredow ,4% 1 Lange 51 17,3% 0 Lumbée 37 12,6% 0 Schumann 52 17,7% 1 Tietz 53 18,0% 1 Einzelwahlvorschlag Bredow Bredow Bredow, Jörg 101 Bredow, Jörg gewählte/r Einzelwahlvorschlag Lange Lange Lange, Jens 51 Einzelwahlvorschlag Lumbée Lumbée Lumbée, Peter 37

16 16 Einzelwahlvorschlag Schumann Schumann Schumann, René 52 gewählte/r Schumann, René Einzelwahlvorschlag Tietz Tietz Tietz, Norbert 53 Tietz, Norbert gewählte/r Ortsbeiräte der Gemeinde Jacobsdorf Ortbeirat Ortsteil Jacobsdorf Wahlberechtigte insgesamt 621 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 553 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 68 Wähler 453 ungültige Stimmzettel 11 gültige Stimmen Wahlbeteiligung 72,9% SPD ,8% 0 CDU 52 3,9% 0 WgUB ,0% 1 WGFAOT ,2% 2 Sozialdemokratische Partei Deutschlands SPD Wenzel, Holger 144 Klinke, Rudolf 77 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Berger, Michael 52 Wählergruppe Unabhängige Bürger WgUB Dr. Gasche, Detlef 152 Hirte, Frank 143 Hoffmann, Gerald 61

17 gewählte/r Dr. Gasche, Detlef Hirte, Frank Hoffmann, Gerald 17 Wählergruppe für alle Ortsteile der Gemeinde Jacobsdorf WGFAOT Stumm, Peter 377 Binsker, Peter 109 Strobel, Eckhard 106 Lowinski-Neitzke, Vivien 96 Stumm, Peter Binsker, Peter gewählte/r Strobel, Eckhard Lowinski-Neitzke, Vivien Ortbeirat Ortsteil Petersdorf Wahlberechtigte insgesamt 213 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 187 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 26 Wähler 179 ungültige Stimmzettel 5 gültige Stimmen 439 Wahlbeteiligung 84,0% CDU 66 15,0% 0 WGP ,1% 2 WGFAOT 87 19,8% 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Friedemann, Stefan 38 Wenzel, Reinhard 28 Wählergruppe Petersdorf WGP Kahl, Thomas 179 Frisch, Daniel 75 Kruschel, Ramona 32 Kahl, Thomas Frisch, Daniel gewählte/r Kruschel, Ramona

18 18 Wählergruppe für alle Ortsteile der Gemeinde Jacobsdorf WGFAOT Grund, Damaris 48 Linke, Horst 39 gewählte/r Grund, Damaris Linke, Horst Ortbeirat Ortsteil Pillgram Wahlberechtigte insgesamt 574 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 509 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 65 Wähler 326 ungültige Stimmzettel 1 gültige Stimmen 968 Wahlbeteiligung 56,8% UWP ,0% 2 Hoffmann ,0% 1 Unabhängige Wählerliste Pillgram UWP Lipold, Sven 355 Braun, Frank 175 Standhardt, Klaus-Michael 154 Strugala, Reinhard 110 Lipold, Sven Braun, Frank gewählte/r Standhardt, Klaus-Michael Strugala, Reinhard Einzelwahlvorschlag Hoffmann Hoffmann Hoffmann, Steffi 174 gewählte/r Hoffmann, Steffi Ortbeirat Ortsteil Sieversdorf Wahlberechtigte insgesamt 244 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 192 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 52 Wähler 164 ungültige Stimmzettel 4 gültige Stimmen 477 Wahlbeteiligung 67,2%

19 WVS ,0% 2 Steinborn ,0% 1 19 Wählergruppe Wählervereinigung Sieversdorf WVS Hoffmann, Heike 141 Schittek, Marco 87 Stiedemann, Jens 80 Pleul, Patrick 69 gewählte/r Hoffmann, Heike Schittek, Marco Stiedemann, Jens Pleul, Patrick Einzelwahlvorschlag Steinborn Steinborn Steinborn, Liane 100 gewählte/r Steinborn, Liane Ortsbeiräte der Gemeinde Steinhöfel Ortbeirat Ortsteil Arensdorf Wahlberechtigte insgesamt 330 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 292 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 38 Wähler 178 ungültige Stimmzettel 2 gültige Stimmen 512 Wahlbeteiligung 53,9% CDU ,0% 1 Ulbrich ,0% 1 Christlich Demokratische Union Deutschlands CDU Simon, Dirk 256 Simon, Dirk gewählte/r Einzelwahlvorschlag Ulbrich Ulbrich Ulbrich, Willi 256 Ulbrich, Willi gewählte/r

20 20 Ortbeirat Ortsteil Beerfelde Wahlberechtigte insgesamt 474 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 441 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 33 Wähler 272 ungültige Stimmzettel 5 gültige Stimmen 797 Wahlbeteiligung 57,4% FB ,0% 3 Wählergruppe Für Beerfelde FB Wittig, Horst 416 Puhlmann, Sabine 207 Heidenreich, Norfred 96 Hotzkow, Liane 78 gewählte/r Wittig, Horst Puhlmann, Sabine Heidenreich, Norfred Hotzkow, Liane Ortbeirat Ortsteil Buchholz Wahlberechtigte insgesamt 236 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 226 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 10 Wähler 162 ungültige Stimmzettel 3 gültige Stimmen 469 Wahlbeteiligung 68,6% Engel 61 13,0% 0 Hirsch ,5% 1 Loos 25 5,3% 0 Reimann ,7% 1 Wehking ,4% 1 Einzelwahlvorschlag Engel Engel Engel, Heiko 61 Einzelwahlvorschlag Hirsch Hirsch Hirsch, Marco 129 Hirsch, Marco gewählte/r

21 Einzelwahlvorschlag Loos Loos 21 Loos, Christoph 25 Einzelwahlvorschlag Reimann Reimann Reimann, Roy 102 Reimann, Roy gewählte/r Einzelwahlvorschlag Wehking Wehking Wehking, Daniel 152 gewählte/r Wehking, Daniel Ortbeirat Ortsteil Demnitz Wahlberechtigte insgesamt 231 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 209 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 22 Wähler 132 ungültige Stimmzettel 5 gültige Stimmen 376 Wahlbeteiligung 57,1% Bartsch ,7% 1 Siedler ,9% 1 Steinborn 77 20,5% 1 Einzelwahlvorschlag Bartsch Bartsch Bartsch, Olaf 183 Bartsch, Olaf gewählte/r Einzelwahlvorschlag Siedler Siedler Siedler, Ronny 116 gewählte/r Siedler, Ronny

22 22 Einzelwahlvorschlag Steinborn Steinborn Steinborn, Eberhard 77 gewählte/r Steinborn, Eberhard Ortbeirat Ortsteil Gölsdorf Wahlberechtigte insgesamt 103 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 98 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 5 Wähler 80 ungültige Stimmzettel 5 gültige Stimmen 223 Wahlbeteiligung 77,7% WG Bauernverb. OG G ,3% 1 Mietzelfeld ,7% 1 Nach 84 BbgKWahlG bleibt ein Sitz für die Wahlperiode unbesetzt, die gesetzliche Anzahl der Vertretung vermindert sich für die Wahlperiode entsprechend. Wählergruppe Bauernverband OG Gölsdorf e. V. WG Bauernverb. OG G. Oegel, Antje 41 Denzer, Peter 31 Oegel, Antje gewählte/r Denzer, Peter Einzelwahlvorschlag Mietzelfeld Mietzelfeld Mietzelfeld, Jeanette 151 gewählte/r Mietzelfeld, Jeanette Ortbeirat Ortsteil Hasenfelde Wahlberechtigte insgesamt 239 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 226 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 13 Wähler 140 ungültige Stimmzettel 1 gültige Stimmen 408 Wahlbeteiligung 58,6% FFW Has ,0% 3

23 Wählergruppe Freiwillige Feuerwehr Hasenfelde FFW Has. 23 Gatzmaga, Ditmar 209 Heckmann, Werner 114 Bannert, Rico 85 gewählte/r Gatzmaga, Ditmar Heckmann, Werner Bannert, Rico Ortbeirat Ortsteil Jänickendorf Wahlberechtigte insgesamt 192 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 164 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 28 Wähler 148 ungültige Stimmzettel 5 gültige Stimmen 427 Wahlbeteiligung 77,1% Bendix ,6% 1 Frank ,0% 1 Dr. Klann ,4% 1 Einzelwahlvorschlag Bendix Bendix Bendix, Anne-Kathrin 122 gewählte/r Bendix, Anne-Kathrin Einzelwahlvorschlag Frank Frank Frank, Stefanie 124 gewählte/r Frank, Stefanie Einzelwahlvorschlag Dr. Klann Dr. Klann Dr. Klann, Dan 181 gewählte/r Dr. Klann, Dan

24 24 Ortbeirat Ortsteil Schönfelde Wahlberechtigte insgesamt 158 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 141 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 17 Wähler 98 ungültige Stimmzettel 4 gültige Stimmen 282 Wahlbeteiligung 62,0% Wollburg S ,9% 1 Schütze ,8% 1 Wollburg A ,2% 1 Einzelwahlvorschlag Wollburg S. Wollburg S. Wollburg, Stephanie 107 gewählte/r Wollburg, Stephanie Einzelwahlvorschlag Schütze Schütze Schütze, Mathias 118 gewählte/r Schütze, Mathias Einzelwahlvorschlag Wollburg A. Wollburg A. Wollburg, Andre 57 gewählte/r Wollburg, Andre Ortbeirat Ortsteil Steinhöfel Wahlberechtigte insgesamt 435 Wahlberechtigte ohne Sperrvermerk 394 Wahlberechtigte mit Sperrvermerk 41 Wähler 258 ungültige Stimmzettel 9 gültige Stimmen 470 Wahlbeteiligung 59,3% WG Bürgerl. Mitte ,0% 3

25 Wählergruppe Bürgerliche Mitte WG Bürgerl. Mitte 25 Simon, Claudia 169 Teubner, Thomas 105 Hanne, Ronny 100 Türk, Stephan 96 gewählte/r Simon, Claudia Teubner, Thomas Hanne, Ronny Türk, Stephan Steinhöfel, D. Angrick Wahlleiterin Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über die Auslegung der 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Ortsteil Biegen der Gemeinde Briesen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Briesen hat auf der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Briesen am beschlossen, das Bauleitverfahren für die 2. Änderung des Flächennutzungsplans (FNP) für den Ortsteil Biegen der Gemeinde Briesen einzuleiten. Auf ihrer Sitzung am hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Briesen hierzu den Vorentwurf (Planzeichnung mit Stand April 2019 und Begründung mit Stand Mai 2019) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Gemäß 3 Abs. (1) BauGB soll die Öffentlichkeit durch die Auslegung frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, unterrichtet werden. Gemäß 4 Abs. (1) BauGB werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann von der Auslegung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umgang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach 2 Abs. (4) BauGB aufgefordert. Ziel und Zweck der Planung: Der Bebauungsplan Windpark Biegen im Ortsteil Biegen der Gemeinde Briesen ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Da sich der Bebauungsplan nicht aus den Darstellungen des rechtswirksamen Flächennutzungsplans entwickeln lässt, wird der Flächennutzungsplan entsprechend der geplanten Nutzung parallel zur Aufstellung des Bebauungsplans geändert. Die 2. Änderung des Flächennutzungsplans beinhaltet für den Geltungsbereich des vorgenannten Bebauungsplanes die Darstellung eines Sondergebietes Windenergienutzung in Überlagerung zur bisher dargestellten Fläche für die land- und forstwirtschaftliche Nutzung. Plangebiet: Die Änderungsfläche der 2. Änderung des Flächennutzungsplans umfasst eine Gesamtfläche von 306,95 ha. Im Umgriff der Änderungsfläche liegen folgende Flurstücke: Flur: Biegen, Gemarkung 1, Flurstück: 52, 54, 55, 56 tlw., 57-2, 58 tlw., 64 tlw., 65, 66 tlw., 67, 68, 69 tlw., 70 tlw., 71 tlw., 137 tlw., 140 tlw., 141 tlw., 159 tlw., 161 tlw., 162 tlw., 163 tlw., 165, 166, 167, 168 tlw., 170 tlw., 171 tlw., 172 tlw., 173 tlw., 175 tlw., 176 twl., 177 tlw., 178 tlw., 180 tlw., 181 tlw., 183 tlw. Flur: Biegen, Gemarkung 2, Flurstück: 64, 65, 70, 74 tlw., 77-1 tlw., 77-2, 78 tlw., 82 tlw., 83 tlw., 90 tlw., 91 tlw., 92 tlw., 93 tlw., 94 tlw., 96 tlw., 97 tlw., 113, 132 tlw., 133 tlw., 144 tlw., 146 tlw., 150 tlw., 154, 156, 157, 158, 159 tlw., 160, 161, 162, 163, 164, 165, 166 tlw., 167 tlw., 168 tlw., 170 tlw., 172 tlw., 173 tlw., 174 tlw., 175 tlw., 176 tlw., 179 tlw., 258 tlw., 260 tlw., 261, 255 tlw., 263, 264, 265, 266, 267 tlw., 289 tlw., 290 tlw., 291 tlw., 293, 296 tlw., 297 tlw. Der Vorentwurf (Planteil und Textteil) wird einen Monat lang öffentlich ausgelegt. Auslegungszeit: bis zu folgenden Zeiten: Dienstag: und Uhr Donnerstag: und Uhr.

26 26 Auslegungsort: Amt Odervorland, Bauamt, Bahnhofstraße 3-4, Briesen, Haus II, Obergeschoss, Flurbereich. Während der Auslegung kann Einsicht in die Unterlagen genommen werden und es können Stellungnahmen zur Planung abgegeben oder zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über die 2. Änderung des Flächennutzungsplans gemäß 4a Abs. (6) BauGB unberücksichtigt bleiben. Ergänzend stehen die Bekanntmachung und die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind, auch auf der Homepage des Amtes Oderland zur Verfügung. Die Unterlagen können während des o. g. Zeitraums auf dem Pfad: Verwaltung Fachämter Bauamt Öffentlichkeitsbeteiligung im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift) werden nur zum Zwecke der Einstellung Ihrer Belange im Abwägungsprozess verwandt. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Abwägung durch die Gemeindevertretung Briesen wird Ihre Stellungnahme anonymisiert. Die Originalstellungnahme verbleibt jedoch mit den personenbezogenen Daten auf unbegrenzte Zeit in der zum Bauleitverfahren zu führenden Verfahrensakte beim Amt Odervorland oder bei der erforderlichen Genehmigung beim Landkreis Oder-Spree. Für die Verwendung Ihrer Stellungnahme im Rahmen der Abwägung ist die Bestätigung über die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung nach 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BdDSG) und Artikel 13 und 14 EU Datenschutzgrundverordnung (EUDSGVO) zwingend notwendig. Bitte bestätigen Sie das auf Ihrer Stellungnahme. Eine einmal abgegebene Stellungnahme kann nicht zurückgenommen werden. Briesen, den M. Rost Amtsdirektorin Siegel Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über die Billigung und Auslegung des Vorentwurfs des Bebauungsplanes (BP) Windpark Biegen im Ortsteil Biegen, Gemeinde Briesen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Briesen hat auf der Gemeindevertretersitzung der Gemeinde Briesen am die Aufstellung des Bebauungsplanes Windpark Biegen im Ortsteil Biegen der Gemeinde Briesen beschlossen. Auf ihrer Sitzung am hat die Gemeindevertretung der Gemeinde Briesen hierzu den Vorentwurf (Planzeichnung und Begründung, Stand April 2019) gebilligt und zur öffentlichen Auslegung bestimmt. Gemäß 3 Abs. (1) BauGB soll die Öffentlichkeit durch die Auslegung frühzeitig über die Ziele und Zwecke der Planung, sich wesentlich unterscheidende Lösungen, die für die Neugestaltung oder Entwicklung eines Gebietes in Betracht kommen, und die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung, unterrichtet werden. Gemäß 4 Abs. (1) BauGB werden auch die Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange, deren Aufgabenbereich durch die Planung berührt werden kann von der Auslegung unterrichtet und zur Äußerung auch im Hinblick auf den erforderlichen Umgang und Detaillierungsgrad der Umweltprüfung nach 2 Abs. (4) BauGB aufgefordert. Ziel und Zweck der Planung: Durch den rechtskräftigen sachlichen Teilregionalplan Windenergienutzung ist die Aufstellung von Windenergieanlagen (WEA) in den Windeignungsgebieten möglich (hier: Windeignungsgebiet Nr. 37 Biegen-Ost ). Das wesentliche Ziel des Bebauungsplans besteht darin, die regionalplanerische Standortausweisung des Windeignungsgebietes Nr. 37 Biegen-Ost zu konkretisieren und im Wege der eigenen kommunalen Bauleitplanung eine geordnete städtebauliche Lenkung der Windkraftnutzung zu gewährleisten. Dazu sollen verbindliche Regelungen zur Zulässigkeit von Windenergieanlagen getroffen sowie Maßnahmen zum Ausgleich für Eingriffe in Natur und Landschaft vorgegeben werden. Plangebiet: Der Geltungsbereich des Bebauungsplanes umfasst 327,32 ha. Betroffen sind folgende Grundstücke: Gemarkung: Biegen, Flur 1 Flurstück: 52, 54, 55, 56, 57-2, 58, 61 tlw., 62, 64 tlw., 65, 66, 67, 68, 69, 70, 71 tlw., 137 tlw., 140, 141, 159 tlw., 161 tlw., 162 tlw., 163 tlw., 165, 166, 167, 168 tlw., 172 tlw., 173 tlw., 175, 176, 177 tlw., 178 tlw., 180 tlw., 181, 183. Gemarkung: Biegen, Flur 2 Flurstück: 54, 64, 65, 70, 77-1 tlw., 77-2 tlw., 78 tlw., 82 tlw., 83 tlw., 90 tlw., 91 tlw., 92 tlw., 93 tlw., 94 tlw., 96 tlw., 97 tlw., 113, 132, 133 tlw., 144 tlw., 146 tlw., 150 tlw., 154, 156, 157, 158, 159 tlw., 160, 162, 163, 164, 165, 166, 167 tlw., 168 tlw., 170 tlw., 172 tlw., 173 tlw., 174 tlw., 175, 176 tlw.,177, 178 tlw., 179 tlw., 258 tlw., 260 tlw., 261, 262, 263, 264, 265, 266, 267 tlw., 268, 285 tlw., 287 tlw., 289, 290 tlw., 291 tlw., 293, 296 tlw., 297 tlw., 300. Die frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit findet wie folgt statt: Auslegungszeit: bis zu folgenden Zeiten: Dienstag: und Uhr Donnerstag: und Uhr. Auslegungsort: Amt Odervorland, Bauamt, Bahnhofstraße 3-4, Briesen, Haus II, Obergeschoss, Flurbereich.

27 Folgende Unterlagen liegen zur allgemeinen Einsichtnahme für jedermann öffentlich aus: - Vorentwurf Bebauungsplan Windpark Biegen nebst Planbegründung - Beikarte Übersichtsplan Zuwegungen Innerhalb der Auslegungsfrist können Stellungnahmen zur Planung abgegeben oder zur Niederschrift gebracht werden. Nicht fristgemäß abgegebene Stellungnahmen können bei der Beschlussfassung über den Bebauungsplan gemäß 4a Abs. (6) BauGB unberücksichtigt bleiben. Ergänzend stehen die Bekanntmachung und die Unterlagen, die Gegenstand der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung sind, auch auf der Homepage des Amtes Oderland zur Verfügung. Die Unterlagen können während des o. g. Zeitraums auf dem Pfad: Verwaltung Fachämter Bauamt Öffentlichkeitsbeteiligung im vorgenannten Zeitraum eingesehen werden. Hinweise zum Datenschutz Ihre personenbezogenen Daten (Name, Anschrift) werden nur zum Zwecke der Einstellung Ihrer Belange im Abwägungsprozess verwandt. Im Rahmen der Beschlussfassung über die Abwägung durch die Gemeindevertretung Briesen wird Ihre Stellungnahme anonymisiert. Die Originalstellungnahme verbleibt jedoch mit den personenbezogenen Daten auf unbegrenzte Zeit in der zum Bauleitverfahren zu führenden Verfahrensakte beim Amt Odervorland oder bei der erforderlichen Genehmigung beim Landkreis Oder-Spree. Für die Verwendung Ihrer Stellungnahme im Rahmen der Abwägung ist die Bestätigung über die Kenntnisnahme der Datenschutzerklärung nach 10 Brandenburgisches Datenschutzgesetz (BdDSG) und Artikel 13 und 14 EU Datenschutzgrundverordnung (EUDSGVO) zwingend notwendig. Bitte bestätigen Sie das auf Ihrer Stellungnahme. Eine einmal abgegebene Stellungnahme kann nicht zurückgenommen werden. 27 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über die Aufstellung des Bauleitverfahrens für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes für den Ort Briesen Die Gemeindevertretung der Gemeinde Briesen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am die Einleitung des Verfahrens für die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) des Ortes Briesen beschlossen. Die 6. Änderung des Flächennutzungsplanes (FNP) des Ortes Briesen erfolgt parallel zum Aufstellungsverfahren des Bebauungsplanes Briesen Mitte im Ortsteil Briesen der Gemeinde Briesen (Mark). Das Plangebiet befindet sich im ortszentrumnahen Bereich auf dem Gelände der Ländlichen Dienstleistungsgenossenschaft Agrodienst eg (Grundstückseigentümer). Das Plangebiet hat eine Größe von ca. 1,50 ha. Der Geltungsbereich des Änderungsgebietes umfasst folgende Flurstücke: Gemarkung Flur Flurstück Briesen , 1090 (tlw.), 35, 32 (tlw.) und 31 (tlw.) Ziel und Zweck der Planung: Der Bebauungsplan Briesen Mitte im Ortsteil Briesen der Gemeinde Briesen (Mark) ist aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Deswegen soll im Zuge der 6. Änderung des FNP die bisherige Darstellung Gewerbliche Baufläche in Wohnbaufläche ( 1 Abs. 1 Nr. 1 BauNVO), entsprechend dem Bestand in den angrenzenden bebauten Siedlungsflächen, geändert werden. Kartenausschnitt Briesen, den M. Rost Amtsdirektorin Siegel Briesen, M. Rost Amtsdirektorin Siegel

28 28 Öffentliche Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über die Aufstellung des Bauleitverfahrens für die Aufstellung des Bebauungsplanes Briesen Mitte, OT Briesen, Gemeinde Briesen (Mark) Die Gemeindevertretung der Gemeinde Briesen hat in ihrer öffentlichen Sitzung am die Einleitung des Verfahrens zur Aufstellung des Bebauungsplanes (BP) Briesen Mitte im Ortsteil Briesen der Gemeinde Briesen (Mark) beschlossen. Das Plangebiet befindet sich im ortszentrumnahen Bereich auf dem Gelände der Ländlichen Dienstleistungsgenossenschaft Agrodienst eg (Grundstückseigentümer). Zum Plangebiet gehören in der Gemarkung Briesen, Flur 1, die Flurstücke 1075, 1090 (teilweise), 35, 32 (teilweise) und 31 (teilweise) Das Plangebiet hat eine Größe von rund m² (ca. 1,50 ha). Ziel und Zweck der Planung: Schaffung von neuen Baugrundstücken auf ungenutzten Gewerbeflächen der Ländlichen Dienstleistungsgenossenschaft Agrodienst eg. In der Gemeinde Briesen besteht eine rege Nachfrage nach Baugrundstücken für neue Wohnbaugebiete. Im Zuge der Umsetzung würden die derzeit ungenutzten Gewerbehallen im Geltungsbereich rückgebaut werden, wodurch das zentrumsnahe Ortsbild deutlich aufgewertet würde. Der Geltungsbereich des Bebauungsplans ist im Anhang auf der Kartengrundlage skizziert. Ziel ist die Festsetzung eines reinen Wohngebietes ( 3 BauNVO) entsprechend dem Bestand in den angrenzenden bebauten Siedlungsflächen. Der Bebauungsplan soll als qualifizierter Bebauungsplan in einem Normalverfahren mit allen nach 3 und 4 BauGB erforderlichen Beteiligungsverfahren einschließlich Durchführung einer Umweltprüfung nach 2 Abs. 4 BauGB aufgestellt werden. Im Verfahren wird ein Umweltbericht erstellt. Der Flächennutzungsplan soll im Parallelverfahren zur Aufstellung dieses Bebauungsplans geändert werden, damit der Bebauungsplan aus dem Flächennutzungsplan entwickelt werden kann ( 8 Abs. 3 BauGB). Geltungsbereich Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über den als Satzung gemäß 13b BauGB beschlossenen Bebauungsplan Alte Gärtnerei Der am von der Gemeindevertretung Briesen als Satzung beschlossene Bebauungsplan (BP) Alte Gärtnerei und die Billigung der Begründung zur Satzung wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des BP hat eine Größe von 3,42 ha. Er umfasst Teile des Flurstücks 242 der Flur 1 (Teile der ehemaligen Gärtnerei) sowie die angrenzenden öffentlichen Verkehrsflächen (Privatstraße, Teile der Flurstücke 1353 und 293 der Flur 1) in der Gemarkung Briesen (sh. Übersichtskarte). Die Satzung des Bebauungsplans tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Odervorland in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung und Anlagen ab diesem Tag im Bauamt, Zimmer 15, Bahnhofstr. 4 in Briesen zu den Sprechzeiten: Dienstag und Uhr Donnerstag und Uhr einsehen. Briesen, M. Rost Amtsdirektorin Siegel Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes für die Wirksamkeit der vorbezeichneten Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Briesen geltend gemacht worden ist. Mängel im Abwägungsvorgang nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Briesen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Außerdem kann gemäß 3 (4) Brandenburgische Kommunalverfassung in der zur Zeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Briesen unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den

29 Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung bei eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Der Bebauungsplan und die Begründung werden ergänzend auch in das Internet eingestellt ( und über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg zugänglich gemacht ( 10 a Abs. 2 Baugesetzbuch). Briesen, M. Rost Amtsdirektorin Siegel Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über den als Satzung gemäß 13a BauGB beschlossenen Bebauungsplan Frankfurter Straße in Briesen Der am von der Gemeindevertretung Briesen als Satzung beschlossene Bebauungsplan (BP) Frankfurter Straße und die Billigung der Begründung zur Satzung wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des BP hat eine Größe von 1,72 ha. Er umfasst die Flurstücke 43, 44, 45 und 1193 der Flur 1 in der Gemarkung Briesen (sh. Übersichtskarte). zu den Sprechzeiten: Dienstag und Uhr Donnerstag und Uhr einsehen. 29 Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes für die Wirksamkeit der vorbezeichneten Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Briesen geltend gemacht worden ist. Mängel im Abwägungsvorgang nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Briesen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Außerdem kann gemäß 3 (4) Brandenburgische Kommunalverfassung in der zur Zeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Briesen unter Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung bei eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Der Bebauungsplan und die Begründung werden ergänzend auch in das Internet eingestellt ( und über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg zugänglich gemacht ( 10 a Abs. 2 Baugesetzbuch). Briesen, M. Rost Amtsdirektorin Siegel Die Satzung des Bebauungsplans tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Odervorland in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung und Anlagen ab diesem Tag im Bauamt, Zimmer 15, Bahnhofstr. 4 in Briesen

30 30 Bekanntmachung der Gemeinde Briesen über den als Satzung gemäß 13b BauGB beschlossenen Bebauungsplan Kersdorfer Straße in Briesen Der am von der Gemeindevertretung Briesen als Satzung beschlossene Bebauungsplan (BP) Kersdorfer Straße und die Billigung der Begründung zur Satzung wird hiermit gemäß 10 Abs. 3 BauGB bekannt gemacht. Der Geltungsbereich des BP hat eine Größe von 0,84 ha. Er umfasst das Flurstück 731 der Flur 1 in der Gemarkung Kersdorf (sh. Übersichtskarte). Bezeichnung der verletzten Vorschrift und der Tatsache, die den Mangel ergibt, geltend gemacht worden ist. Dies gilt nicht, wenn die Vorschrift über die Genehmigung oder Bekanntmachung der Satzung verletzt worden ist. Auf die Vorschriften des 44 Abs. 3 Satz 1 und 2 sowie Abs. 4 BauGB über die Entschädigung bei eingetretenen Vermögensnachteilen sowie über die Fälligkeit und das Erlöschen entsprechender Entschädigungsansprüche wird hingewiesen. Der Bebauungsplan und die Begründung werden ergänzend auch in das Internet eingestellt ( und über das zentrale Internetportal des Landes Brandenburg zugänglich gemacht ( 10 a Abs. 2 Baugesetzbuch). Briesen, M. Rost Amtsdirektorin Siegel Die Satzung des Bebauungsplans tritt am Tag ihrer Bekanntmachung im Amtsblatt für das Amt Odervorland in Kraft. Jedermann kann den Bebauungsplan einschließlich Begründung und Anlagen ab diesem Tag im Bauamt, Zimmer 15, Bahnhofstr. 4 in Briesen zu den Sprechzeiten: Dienstag und Uhr Donnerstag und Uhr einsehen. Gemäß 215 Abs. 2 BauGB wird darauf hingewiesen, dass eine Verletzung der in 214 Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BauGB bezeichneten Verfahrens- und Formvorschriften und eine beachtliche Verletzung der in 214 Abs. 2 BauGB bezeichneten Vorschriften über das Verhältnis des Bebauungsplanes und des Flächennutzungsplanes für die Wirksamkeit der vorbezeichneten Satzung unbeachtlich ist, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung schriftlich gegenüber der Gemeinde Briesen geltend gemacht worden ist. Mängel im Abwägungsvorgang nach 214 Abs. 3 Satz 2 BauGB sind ebenfalls unbeachtlich, wenn sie nicht innerhalb von einem Jahr seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Briesen schriftlich geltend gemacht worden sind. Der Sachverhalt, der die Verletzung der Verfahrens- und Formvorschriften oder den Mangel der Abwägung begründen soll, ist darzulegen. Außerdem kann gemäß 3 (4) Brandenburgische Kommunalverfassung in der zur Zeit gültigen Fassung eine Verletzung von Verfahrens- und Formvorschriften nicht mehr geltend gemacht werden, wenn sie nicht schriftlich innerhalb eines Jahres seit dieser Bekanntmachung gegenüber der Gemeinde Briesen unter

31 31

32 32 Impressum: Herausgeber: Amt Odervorland Sitz: Briesen/Mark, Bahnhofstraße 3-4 Herstellung: Schlaubetal-Druck-Kühl OHG und Verlag Mixdorfer Straße 1, Müllrose Das Amtsblatt für das Amt Odervorland erscheint monatlich. Es liegt in der Amtsverwaltung unter o. g. Adresse im Sekretariat aus, und wird an Haushalte des Amtsbereiches kostenlos abgegeben.

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