Lehrstuhl Privatrecht Wirtschafts- und Sozialwissenschaftliche Fakultät Univ.-Prof. Dr. Wolfgang B. Schünemann

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1 Prof. Dr. iur. Schünemann (ab ) Beleg-Nr. Handels- u. GesellschaftsR: Mo. 16:00 18:00 Uhr in HG II / HS3 Beleg-Nr. Kreditrecht: Di. 16:00 18:00 Uhr in HG II / HS 4 Veranstaltungen Handels- und Gesellschaftsrecht und Kreditrecht : Das Handelsrecht ist das "Sonderprivatrecht der Kaufleute". Sein Gegenstand erfaßt jedoch dabei nicht nur Unternehmer im weitesten Sinn, sondern vielfach auch Nicht-Kaufleute als Teilnehmer am Wirtschaftsverkehr. Ohne Kenntnisse des jetzt völlig reformierten Handelsrechts, das das Bürgerliche Recht oft entscheidend abändert bzw. ergänzt, lassen sich allgemein Privatrechtskenntnisse im geschäftlichen Verkehr kaum wirklich fruchtbar machen. Paradigmatisch gilt dies etwa für Materialwirtschaft und Logistik: Auftragserteilung und -abwicklung unter Verwendung Allgemeiner Geschäftsbedingungen, Qualitätssicherung, Just-in-time Konzepte und vieles andere sind stark rechtlich geprägt. Um anwendungspraktische Kenntnisse verfügbar zu haben, kommt es dabei nicht nur auf ein fundiertes handelsrechtliches Wissen an, sondern auch auf den Einblick in das Zusammenwirken mit anderen Rechtsgebieten, etwa des BGB. Einbezogen werden aber auch Aspekte des internationalen Warenverkehrs (z.b. UN-Kaufrecht, Incoterms). Eng mit dem Handelsrecht verknüpft ist das Gesellschaftsrecht. Denn unter den Wirtschaftssubjekten spielen die Gesellschaften, insbesondere die Handelsgesellschaften, eine ganz hervorragende Rolle. Mit ihrer Hilfe lassen sich häufig erst die notwendigen persönlichen und finanziellen Ressourcen erschließen, andererseits aber auch die unternehmerischen Risiken begrenzen. Das geltende Recht stellt nun eine Vielzahl unterschiedlicher privater Organisationsformen zur Verfügung. Welche davon aus wirtschaftlicher Sicht den Anforderungen am besten genügen, läßt sich nur sagen, wenn man einen Überblick über die Eigenarten der rechtlich möglichen Gesellschaftstypen, über ihre Ausgestaltung und Kombinierbarkeit, gewonnen hat. Unter dieser Zielsetzung werden namentlich GbR, OHG, KG, der wirtschaftliche Verein, GmbH, GmbH & Co. KG sowie die AG in ihren Grundzügen dargestellt. Aus Sicht des europäischen Binnenmarktes verdient die EWIV, eine europarechtlich verankerte Kooperationsform, besondere Beachtung. Ein Ausblick de lege ferenda auf die Handelsgesellschaft auf Einlagen (HGaE) und die europäische AG runden die Thematik ab, die auch für betriebswirtschaftliche Fragestellungen der Unternehmensgründung und der Steuerlehre hochrelevant ist. (Handels- und Gesellschaftsrecht wird als eigenständige Veranstaltung 2-stündig gelesen und ist bei erfolgreicher Klausur mit 2 LP dotiert). Das Gesellschaftsrecht bildet -unter dem Aspekt der Beteiligungsfinanzierung- zugleich die Brücke zum Kreditrecht im engeren Sinne, das sich ganz spezifisch mit der Finanzierung befasst. Die Finanzierung bildet einen Eckpfeiler ökonomischen Handelns. Ohne rechtliche Sicherheiten im Hinblick auf die

2 Seite 2 Kredittilgung sind Finanzierungen heute aber fast undenkbar geworden. Die schuld- und sachenrechtlichen Instrumente, die hier zu Gebote stehen, sind sehr vielgestaltig. Die charakteristischen Merkmale der jeweiligen Kreditsicherheiten kennen zu lernen und ihre Effizienz für den Kreditgeber bzw. ihre Gefährlichkeit für den Kreditnehmer einschätzen zu können, setzt das Ziel der Vorlesung. Aufbauend auf Grundfragen des Darlehensrechts, des Factoring, Finanzierungsleasing und Bartering werden so die Grundzüge des sog. Personalkredits (z.b. Bürgschaft, Schuldbeitritt, Garantie, Patronatserklärung) und Realkredit (Grundpfandrechte, Fahrnispfand, Eigentumsvorbehalt, Sicherungsübereignung und Sicherungszession) dargestellt. Darauf wird im Fach Investition und Finanzierung, aber auch in der Steuerlehre unmittelbar aufgebaut. (Kreditrecht wird als eigenständige Veranstaltung 2-stündig gelesen und ist bei erfolgreicher Klausur mit 2 LP dotiert).

3 Dr. rer. pol. Ass. iur. Mönkemöller Zeit: Do. (ab ) 10:00 12:00 Uhr Ort: M 811 Beleg-Nr.: Gutachtenmethodik: Die Übung Gutachtenmethodik wendet sich an all die Studentinnen und Studenten, die Interesse an der rechtlichen Beurteilung der täglichen Vorgänge des Wirtschaftslebens gewonnen haben. In der Übung werden der rechtliche Rahmen und die Grenzen wirtschaftlichen Handelns mittels kleiner Fälle gutachtenmäßig unter Anleitung aufbereitet. Damit wird zugleich der Einstieg zur zielorientierten, gedankenökonomischen Lösung von praktischen Rechtsfällen, also zur Subsumtion (=Anwendung abstrakter -aus der Vorlesung Wirtschaftsprivatrecht bekannter- Rechtsnormen auf konkrete Sachverhalte), vermittelt. Dies stellt auch den gravierenden Unterschied zu den Veranstaltungen Wirtschaftsprivatrecht und den anderen angebotenen Veranstaltungen dar, da Ziel der Übung Gutachtenmethodik ist, die Teilnehmerinnen und Teilnehmer in die Lage zu versetzen, ein Rechtsgutachten zu erstellen. Die Beherrschung gutachtentechnischer Fallaufarbeitungen ist unabdingbare Voraussetzung für die erfolgreiche Teilnahme an den anderen Klausuren der Fächer Wirtschaftsprivatrecht/Wirtschaftsrecht. Darüber hinaus können mit der Übung Gutachtenmethodik und dem Bestehen der Klausur 2 Leistungspunkte erreicht werden.

4 Dr. rer. pol. Ass. iur. Mönkemöller Zeit: Do. ( ) 14:00 16:00 Uhr Ort: M 127 Beleg-Nr.: Arbeitsrecht: Das Arbeitsrecht spielt volkswirtschaftlich, betriebswirtschaftlich und soziologisch eine wichtige Rolle. Dabei hat die Bedeutung des Arbeitsrechts in der letzten Zeit auf dem personalwirtschaftlichen Sektor immer mehr an Bedeutung gewonnen. Insbesondere der Abbau von Arbeitsplätzen durch die Verschlankung und Umstrukturierung der arbeitgebenden Unternehmen rückt das Arbeitsrecht, vornehmlich das individuelle Arbeitsrecht, mehr und mehr in den Blickpunkt. Folge ist die (fast) unausweichliche Auseinandersetzung von Arbeitgebern und Arbeitnehmern vor den Arbeitsgerichten. Erfolgreiche Personal- und damit Unternehmenspolitik, die das Überleben des Unternehmens sichert, kann von Arbeitgeberseite daher nur unter Beachtung der Spielregeln des Arbeitsrechtes erfolgen. Beteiligung der Personalräte und Umsetzung der tarifvertraglichen Vereinbarungen (kollektives Arbeitsrecht) sichern bei den angesprochenen unternehmerischen Entscheidungen sowohl die Rechte der Arbeitnehmer als auch die personalpolitische Maßnahme. Aufgrund dieser unterschiedlichen Einordnung des Arbeitnehmers als Individuum oder in das Kollektiv der Arbeitnehmerschaft ist das Arbeitsrecht in zwei Bereiche einteilbar, die im Rahmen der Veranstaltungen Arbeitsrecht (I+II / Individuelles und Kollektives) behandelt werden. Im individuellen Arbeitsrecht (I) wird das Recht des Arbeitsverhältnisses und das Arbeitsschutzrecht behandelt. Dieser Teilbereich des Arbeitsrechtes stellt den einzelnen Arbeitnehmer in den Mittelpunkt, da ihn privatrechtliche und öffentlichrechtliche Rechte und Pflichten treffen. [Im kollektiven Arbeitsrecht (II) -WS 06/07- wird das Koalitions- (Gewerkschaften und Arbeitgeberverbände), Tarifvertrags- und Arbeitskampfrecht behandelt und auf das Mitbestimmungs- und Betriebsverfassungsrecht eingegangen. Dieser Teil des Arbeitsrechtes erfasst den Arbeitnehmer (und auch Arbeitgeber) als Teil eines Kollektivs, bezeichnet daher die Rechte und Pflichten, die die Kollektivzugehörigkeit begründet.] Ziel der Vorlesung ist, die Grundzüge und Instrumentarium des Arbeitsrechtes so nahe zu bringen, dass es in der betrieblichen Praxis sinnvoll genutzt werden kann. Zugleich soll die Einsicht vermittelt werden, dass die arbeitsrechtlichen Instrumentarien langfristig gesehen- nur dann sinnvoll eingesetzt werden können, wenn sie sich in den Rahmen einer auf Marktwirtschaft und Privatautonomie gründenden Wirtschaftsordnung einfügen lassen. Erst mit diesem Bewusstsein kann Arbeitsrecht eine produktive Komponente unserer Wirtschaftsordnung sein. Die Vorlesungen Arbeitsrecht (I+II) sind Veranstaltungen (für die Fächer Wirtschaftsprivatrecht/Wirtschaftsrecht) zum Erwerb von jeweils 2 Leistungspunkten (DPO 2000).

5 Dozent: Prof. Dr. iur. Menno Aden, Essen Zeit: Mo. (ab dem ) 10:00 12:00 Uhr Ort: WiSo-Pav./016 Beleg-Nr.: Internationales Wirtschaftsrecht Der Waren- und Güteraustausch in der Wirtschaft geschieht im Handlungsrahmen des Rechts. Wirtschaft kann heute nur international sein, das Recht folgt dieser Entwicklung. Abläufe und Problemstellungen der Wirtschaft werden daher zunehmend von Gesetzen beherrscht oder beeinflußt, welche über die Grenzen eines Staates hinausgreifen. Hinzu kommen außergesetzliche Regeln des internationalen Wirtschaftsverkehrs. Der Wirtschaftswissenschaftler sollte diese in ihren Grundzügen kennen. Die Vorlesung legt den theoretischen Grund und zeigt auf der Grundlage von Echtfällen aus der deutschen und internationalen Rechts- und Gerichtspraxis die praktische Bedeutung des Internationalen Wirtschaftsrechts. Der Bereich des Internationalen Rechts gliedert sich üblicherweise in folgende Hauptgruppen Völkerrecht Internationales Privatrecht Internationales Zivilprozessrecht Internationale Organisationen und Vertragssysteme des Wirtschaftrechts Die Vorlesung verfolgt insofern ein neues Konzept, als diese Rechtsgebiete nicht isoliert vorgetragen werden, sondern von vorneherein auf die Wirtschaftspraxis hin zusammengefasst werden. Das bedeutet für Einzelfragen zwar den Verzicht auf systematisch - theoretische Vertiefung, aber es ermöglicht die Erfassung des Aufbaus des Internationalen Wirtschaftrechts in seiner Gesamtheit. Der Student wird den inneren Zusammenhang dieser Rechtsgebiete erkennen. Die Vorlesung ist kein Seminar, wird aber in einem ähnlichen Stil gehalten. Der Student wird daher zu aktiver Mitarbeit durch Gespräch und Anfertigung von Vorbereitungsarbeiten aufgefordert werden. Ziel der Vorlesung: Der Student kennt die einschlägigen Begriffe und die typischen Probleme Er ist in der Lage, viele praktische Fragen selbst zu beantworten und in anderen dem Fachjuristen sachgerechte Fragen zu stellen und dessen Antwort zu verstehen. Es wird am Ende eine Klausur geschrieben. Die Vorlesung erwirbt dem Teilnehmer 2 Kreditpunkte.!!! Falls das für das SS 2007 geplante wirtschaftsrechtliche Seminar eine inhaltliche Ausrichtung auf Themen des internationalen Wirtschaftsrechts erhalten sollte, ist o.a. Vorlesung zwingende Teilnahmevoraussetzung!!! Literatur-Empfehlung: Menno Aden, Internationales Privates Wirtschaftsrecht, Oldenbourg-Verlag, ab 10/2005

6 Dozenten: Prof. Schünemann/Prof. Aden Zeit: Mo. (ab ) 12:00 14:00/Vereinbarung Ort: M 121 Beleg-Nr.: Wirtschaftsrechtliches Seminar: Das o.g. Seminar beschäftigt sich, wie wiederholt angekündigt, mit internationalrechtlichen Themen mit Schwerpunkten im angloamerikanischen und chinesischen sowie europäischen Recht. Die anspruchsvolle Materie setzt selbstverständlich entsprechende Grundkenntnisse voraus, wie sie in der Vorlesung des WS 04/05 Internationales Wirtschaftsrecht vermittelt worden sind. Darüber hinaus wird erheblicher Rechercheaufwand zu leisten sein, um die Themen in einem Referat auf der Basis einer schriftlichen Hausarbeit angemessen abhandeln zu können. Die Themen werden im einzelnen auf der ersten Seminarsitzung vorgestellt und vergeben. Eine gesonderte Anmeldung ist nicht erforderlich. Die erfolgreiche Seminarteilnahme wird mit 4 LP honoriert. Die Themen sind der gesonderten Themenliste zu entnehmen.

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