Große Anfrage. der Abgeordneten Karin Prien, Richard Seelmaecker, Stephan Gamm, Joachim Lenders, Philipp Heißner (CDU) und Fraktion vom

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1 BÜRGERSCHAFT DER FREIEN UND HANSESTADT HAMBURG Drucksache 21/ Wahlperiode Große Anfrage der Abgeordneten Karin Prien, Richard Seelmaecker, Stephan Gamm, Joachim Lenders, Philipp Heißner (CDU) und Fraktion vom und Antwort des Senats Betr.: Gewalt an n, Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gegen Schüler, Anzeigen und Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte Wie wird an Hamburger n mit dem Fehlverhalten Einzelner umgegangen? Die ist weder ein konflikt- noch ein deliktfreier Raum, sie ist vielmehr Spiegelbild der Gesellschaft: Hier wie dort gibt es kleinere und größere Verstöße gegen Regeln und problematische Fehlverhaltensweisen, Respektlosigkeiten und auch Tätlichkeiten, denen, wenn sie von Schülern begangen werden, schulintern zunächst mit Erziehungs- und Ordnungsmaßnahmen gemäß 49 HmbSchG begegnet werden kann. Zugleich legen auch Lehrer immer wieder Verhaltensweisen an den Tag, die Schüler und ihre Eltern zur Erstattung von Anzeigen und die n zur Einleitung von Disziplinarmaßnahmen veranlassen. Sowohl Gespräche mit Lehrern und Schulleitern/-innen als auch die Berichterstattung in verschiedenen Medien vermitteln seit geraumer Zeit den Eindruck, dass Verrohung, Respektlosigkeit, Aggression und Gewaltbereitschaft unter Schülern und gegenüber Lehrern weiter zunehmen. Ein Werteverfall, Rücksichtslosigkeit und mangelnder Respekt gegenüber fremdem Eigentum werden manchenorts beklagt. Umgekehrt beklagen Lehrer eine zunehmende Verrechtlichung der insgesamt und eine wachsende Bereitschaft von Eltern, gegen pädagogische Maßnahmen und tatsächliches oder vermeintliches Fehlverhalten von Lehrern notfalls auch gerichtlich vorzugehen. Ob und in welchem Maße diese wahrgenommenen Trends tatsächlich zutreffen und durch Zahlen zu belegen sind und wie ihnen begegnet wird, versuchen wir durch entsprechende Anfragen an den Senat zu ergründen. Die Daten auf viele bereits gestellte Fragen ließen sich nach Auskunft des Senats nicht in der für die Beantwortung einer Schriftlichen Kleinen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit mit vertretbarem Verwaltungsaufwand ermitteln. Um sich ein konkretes Lagebild zu verschaffen und daraus gegebenenfalls erforderlich werdende Handlungsansätze zu entwickeln, ist es jedoch unerlässlich für uns die erfragten Daten zu erhalten. Vor diesem Hintergrund fragen wir den Senat:

2 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Bei der Interpretation der Angaben zu Gewaltvorfällen an den n ist zu berücksichtigen, dass es sich bei sämtlichen Gewaltvorfällen, die gemeldet und dokumentiert wurden, um subjektive Ersteinschätzungen durch pädagogische Fachkräfte der n handelt. So kann es dazu kommen, dass Schubsen, Treten oder das Werfen eines Schneeballs bereits als einfache Körperverletzung angegeben werden. Auch bei der Deliktart der gefährlichen Körperverletzung ist eine differenzierte Betrachtung erforderlich, da zunächst jeder tätliche Einsatz eines Gegenstandes (Stift, Stock oder Taschenmesser) oder eine Tätlichkeit, an der mehrere Personen beteiligt sind, unterschiedslos als gefährliche Körperverletzung eingestuft wird. Diese bisherigen Einteilungen haben sich nicht bewährt, weil sich die Erstbeurteilungen durch pädagogische Kräfte vor Ort von den Ergebnissen der polizeilichen Ermittlungen oft erheblich unterscheiden und in vielen Fällen als übertrieben eingestuft werden müssen. So hat ein Abgleich der 89 von den n gemeldeten Fälle von gefährlicher Körperverletzung ergeben, dass seitens der Polizei im Zuge der von der für Bildung zuständigen Behörde übermittelten Personen- und Kalenderdaten im elektronischen Tagebuch der Polizei (ComVor-Index) nur acht Personen mit angezeigten gefährlichen Körperverletzungen verifiziert werden konnten. Da die Angaben zur Beantwortung der Fragen 15. bis 23. von der zuständigen Behörde nicht zentral erfasst werden, wurde eine Schulabfrage an 118 weiterführenden allgemeinen n und den vier sechsjährigen Grundschulen durchgeführt. Zur Beantwortung der Fragen mussten alle Schülerakten einer händisch ausgewertet werden. Wegen dieser umfangreichen Recherche werden die Fragen nur für das Schuljahr 2014/2015 und hinsichtlich des Alters und des Geschlechts der Schülerinnen und Schüler beantwortet. Eine darüber hinausgehende Recherche ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit an den n nicht möglich. Die Merkmale Migrationshintergrund und Dauer des Ausschlusses vom Unterricht werden daher nicht berichtet. Eine Qualitätssicherung war in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nur begrenzt möglich. Dies vorausgeschickt, beantwortet der Senat die Fragen wie folgt: 2 I. Gewaltvorfälle an n 1. Wie viele Meldungen der Kategorie I und der Kategorie II wurden von den n im Schuljahr 2014/2015 entsprechend der Richtlinie Meldung und Bearbeitung von Gewaltvorfällen an n vorgenommen? Bitte insgesamt und nach Bezirken geordnet unter Angabe der Anzahl und Kategorie sowie Delikte der jeweiligen Meldungen auflisten. Im Schuljahr 2014/2015 wurden von den n 316 Fälle der Kategorie 1 und Fälle der Kategorie 2 gemeldet. Insbesondere bei den gemeldeten Fällen der Kategorie 2 (einfache Körperverletzung) fließen sehr viele subjektive Bewertungsmaßstäbe der Pädagoginnen und Pädagogen ein, sodass diese Zahlen bei einer näheren Überprüfung in der Regel als deutlich zu hoch eingestuft werden. Zudem lassen sich die Fallzahlen regional nur schwer vergleichen, weil die Vorfälle von zu nach sehr unterschiedlichen Kriterien klassifiziert werden. Die Anzahl der gemeldeten Gewaltvorfälle der Kategorie 1 und 2 bewegt sich auf dem Niveau der Meldungen für das Schuljahr 2013/2014. Ebenso ist die Anzahl der meldenden n mit circa 70 Prozent gleich geblieben. In der nachstehenden Tabelle folgt die Differenzierung nach Bezirken sowie Kategorie 1 und 2. Zudem ist zu berücksichtigen, dass sich die Gesamtzahl aller Schülerinnen und Schüler ( ) sowie die n pro Bezirk stark unterscheiden: Bezirk Kategorie des gemeldeten Gewaltvorfalls Schuljahr 2014/15* Gesamtschülerzahl Schuljahr 2014/15** Kat Altona Kat Bergedorf Kat

3 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 Bezirk Eimsbüttel Harburg Hamburg-Mitte Hamburg-Nord Kategorie des gemeldeten Gewaltvorfalls Schuljahr 2014/15* Wandsbek Kat * Interne Daten der zuständigen Behörde ** Schuljahresstatistik 2014 Gesamtschülerzahl Schuljahr 2014/15** Kat Kat Kat Kat Kat Kat Kat Kat Kat Kat Die statistische Auswertung nach Bezirken und Deliktkategorien 1 und 2 und Deliktformen ist in der folgenden Tabelle dargestellt: Bezirk Straftat gegen das Leben Sexualdelikt Raub/Erpressung gefährliche Körperverletzung Bedrohung/Nötigung Waffenverstoß Betäubungsmittel schwerer Diebstahl Gesamt Kategorie 1 einfache Körperverletzung (z.b. Schubsen, Tritte) Diebstahl gefährlicher Eingriff in Straßenverkehr Altona Bergedorf Eimsbüttel Harburg HH- Mitte HH- Nord Wandsbek Gesamt 316 Gesamt Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 2. An welchen Schulformen fanden die gemeldeten Fälle jeweils statt? Bitte Anzahl der Gewaltmeldungen pro Schulform im Bezirk und insgesamt darstellen. Im Folgenden ist die Auswertung der Meldungen von Gewaltvorfällen nach Schulformen pro Bezirk dargestellt: schwere Beleidigung Sachbeschädigung durch Feuer Sachbeschädigung politische Straftat Hausfriedensbruch Gesamt Kategorie 2 3

4 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Grundschulen Stadtteilschulen Gymnasien Berufliche n Förder-, Sonderschulen und ReBBZ- Standorte Gesamt Kategorie 1 Grundschulen Stadtteilschulen Gymnasien Berufliche n Förder-, Sonderschulen und ReBBZ- Standorte Altona Bergedorf Eimsbüttel Harburg HH-Mitte HH-Nord Wandsbek Gesamt Kategorie 2 Gesamt 316 Gesamt Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde Im Übrigen siehe Vorbemerkung. a. In welchen Altersgruppen fanden die gemeldeten Fälle jeweils statt? Die Auswertung der Meldungen von Gewaltvorfällen nach Altersangaben und getrennt nach Kategorie 1 und Kategorie 2 ist im Folgenden dargestellt: Kategorie 1 Kategorie 2 Alter (Tatzeitpunkt) keine Angabe über Quelle: Interne Daten der zuständigen Behörde b. In wie vielen Fällen waren Jungen tatverdächtig? c. In wie vielen Fällen waren Mädchen tatverdächtig? 4

5 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 Bei Meldungen wurden insgesamt tatverdächtige Personen benannt, davon waren männlichen und 464 weiblichen Geschlechts (in 21 Fällen wurde das Geschlecht der Tatverdächtigen nicht angegeben). 3. In wie vielen Fällen fanden die Taten im Setting von Internationalen Vorbereitungsklassen (IVK) oder Alphabetisierungsklassen (ABC-Klassen) statt? Bitte nach Standorten mit IVK- und ABC-Klassen aufschlüsseln. Die statistische Dokumentation der Meldungen von Gewaltvorfällen berücksichtigt keine klassenspezifische Zuordnung einzelner Schülerinnen und Schüler, daher ist eine Auswertung im Sinne der Fragestellung nicht möglich. 4. Wie viele der von den n im Schuljahr 2014/2015 gemeldeten Fälle von gefährlicher Körperverletzung haben sich nach Abschluss der Ermittlungen durch die Polizei bestätigt? Siehe Vorbemerkung. 5. Nach Angaben des Senats in der Drs. 20/12882 hat die Schulbehörde zum damaligen Zeitpunkt geprüft, wie eine höhere Übereinstimmung zwischen den schulischen Gewaltmeldungen und den polizeilichen Ermittlungsergebnissen erreicht werden kann. Wurde diese Prüfung mittlerweile abgeschlossen? Wenn ja, mit welchem Ergebnis? Wenn nein, warum nicht? Die überbehördliche Expertengruppe hat der für Bildung zuständigen Behörde vorgeschlagen, sich bei den Meldungen von Gewaltvorfällen stärker auf objektivierbare Kriterien zu stützen und sich deshalb auf überprüfbare, feststellbare Straftaten im Kontext der Gewaltkriminalität zu konzentrieren und diese jährlich mit der Statistik der Polizei Hamburg abzugleichen. Des Weiteren sollen Schulleitungen einen klaren und eindeutigen Handlungsplan für die Bearbeitung und Meldung von Gewaltvorfällen in ihren n umsetzen; entsprechende Empfehlungen sind in der Neufassung der Richtlinie (siehe Mitteilungsblatt der Behörde für und Berufsbildung Nummer 5, Seite 30) aufgegriffen worden. Der Meldebogen erhielt mit der Aktualisierung eine inhaltliche Fokussierung auf anzeigepflichtige Straftaten, auf den anlassbezogenen, dringenden Unterstützungsbedarf der meldenden, eine Konkretisierung der gewünschten Hilfestellung und eine stärkere Differenzierung in Maßnahmen für die geschädigten Personen und die Tatverdächtigen. Der Meldebogen wurde im Hinblick auf die transparentere Struktur, eine eindeutige Handlungs- und Zuständigkeitsfolge und der zusätzlichen Berücksichtigung von Maßnahmen beim Opferschutz überarbeitet. Der Abgleich der schulischen Meldungen mit den polizeilichen Ermittlungen wird fortgesetzt. 6. Wie viele Schüler/-innen, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Sozialpädagogen und sonstige Bedienstete an n wurden jeweils im Schuljahr 2014/2015 Opfer entsprechender Vorfälle? Bitte Anzahl und Datum der bekannten Fälle für jede Hamburger getrennt aufzählen. Bei vier von 89 Meldungen des Delikts gefährliche Körperverletzung wurde schulisches Personal geschädigt, 85 Meldungen betrafen einzelne oder mehrere Schülerinnen und Schüler als geschädigte Personen. Auf eine schulgenaue Auflistung wird aus datenschutzrechtlichen Gründen verzichtet. Aufgrund der geringen Personenzahl (Gruppen <5) lassen sich unter Hinzuziehung weiterer Informationen, die beispielsweise aufgrund der Berichterstattung in der Presse oder im Internet gewonnen werden, für Dritte möglicherweise personenbezogene Informationen betreffend die Opfereigenschaft einzelner Schüler/-innen, Lehrkräfte, Erzieher/-innen, Sozialpädagogen und sonstiger Bedienstete an n ableiten. Die schulgenaue Veröffentlichung der Zahlen beeinträchtigt daher die datenschutzrechtlichen Belange dieser Personen unverhältnismäßig und im Übrigen auch die Integrität der einzelnen n. 5

6 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 7. Wie häufig wurde im Schuljahr 2014/2015 bei Gewaltmeldungen jeweils die Beratungsstelle Gewaltprävention zur Krisenintervention hinzugezogen? Bitte in absoluten und prozentualen Zahlen angeben. In 319 Fällen (16,9 Prozent). Außerdem findet in vielen Fällen mit Unterstützungsbedarf eine Abstimmung zwischen den Fachkräften der regionalen Bildungs- und Beratungszentren (ReBBZ) und der Beratungsstelle Gewaltprävention statt. 8. Welche Kosten sind infolge von Vandalismus und Sachbeschädigung im Schuljahr 2014/2015 an Hamburger n jeweils entstanden? Bitte nach Bezirken, Schulformen sowie einzelnen n aufschlüsseln und die jeweilige Schadenshöhe angeben. Siehe Anlagen 1 bis 3. Bei SBH Schulbau Hamburg (SBH) und GMH Gebäudemanagement Hamburg GmbH (GMH) wird die Anzahl der Vorfälle nicht erfasst. Jahresgenau erfasst werden die als Vandalismus und Sachbeschädigung erkannten Kosten. Diese wurden aus dem Buchungssystem ausgeleitet und im Rahmen einer entsprechenden Abfrage plausibilisiert. Seit Anfang des Jahres erfassen zudem die Schulhausmeister separat Kosten vor Ort, die auf Vandalismus beruhen. Diese wurden zusätzlich ausgewertet und in die Antwort einbezogen. Die aufgeführten Schäden beinhalten auch Vandalismusschäden, die durch Einbruch und Diebstahl entstanden sind. Die Beschädigungen sind deshalb keineswegs allein den Schülerinnen und Schülern zuzuordnen, sondern sie können auch nachts oder am Wochenende von schulfremden Personen verübt worden sein. 9. An welchen Schulstandorten wurden welche der in der Drs. 21/425 aufgezählten konkreten Maßnahmen zur Verhütung von Vandalismus und Sachbeschädigung jeweils durchgeführt und welche Kosten wurden dadurch verursacht? Bitte nach Bezirken, Schulformen sowie einzelnen n aufschlüsseln und die jeweiligen Kosten pro Baumaßnahme angeben. Die in Drs. 21/425 beispielhaft genannten Maßnahmen werden statistisch nicht erfasst. Zu den auf Grundlage einer Abfrage bei SBH, GMH und HEOS Berufsschulen Hamburg GmbH & Co. KG (HEOS) ermittelten Präventionsmaßnahmen siehe Anlagen 4 und Welche Ergebnisse der Expertengruppe, die von September bis Dezember 2014 zur Erarbeitung von Lösungsvorschlägen zum Thema Gewalt an n eingesetzt wurde, wurden inzwischen in den n beziehungsweise in der Schulbehörde umgesetzt? Siehe Antwort zu 5. II. Umgang mit 49 HmbSchG Keine. 11. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden in den Jahren 2011 bis 2015 jeweils mit welcher Art von wichtigen Erziehungsmaßnahmen im Sinne des 49 Absatz I S. 4 HmbSchG, die in der Schülerakte dokumentiert wurden, belegt? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform, sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, relevantem Regelverstoß. 12. In wie vielen und welcher Art von Fällen kam es in den Jahren 2011 bis 2015 aufgrund von fortgesetzten Erziehungsschwierigkeiten zu welcher Art von fortgesetzten Maßnahmen im Sinne des 49 Absatz I Satz 6 HmbSchG und in wie vielen und welchen dieser Fälle musste aufgrund der strafrechtlichen Bedeutung der Handlung/des Verhaltens die Polizei hinzugezogen werden? Was wird in diesem Zusammenhang unter gewichtigen pädagogischen Gründen verstanden, die der Hinzuziehung der Polizei entgegenstehen? 6

7 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 Entfällt, da 49 Absatz 1 Satz 6 HmbSG keine Bestimmungen zu fortgesetzten Maßnahmen enthält. 13. Welche Regelverstöße und Fehlverhalten treten typischerweise und gegebenenfalls in den letzten Jahren vermehrt im schulischen Umfeld auf und führen zu a. Erziehungs- und b. Ordnungsmaßnahmen im Sinne des 49 HbgSchG? Gibt es hier eine auffällige Entwicklung/einen Trend, wenn ja, welcher Art und worauf wird dies zurückgeführt? Regelverstöße, die zu Erziehungsmaßnahmen führen, reichen von Zuspätkommen über nicht angemessenes Verhalten bis hin zu vorsätzlichen Beschädigungen beziehungsweise körperlichen Attacken. Ziel aller Maßnahmen ist das pädagogische Einwirken auf einzelne Schülerinnen und Schüler. Sowohl die Regelverstöße als auch die Erziehungsmaßnahmen selbst sind vielfältig, daher lassen sich keine auffällige Entwicklungen oder Trends feststellen. Eine Auswahl geeigneter pädagogischer und erzieherischer Maßnahmen ist seitens der für Bildung zuständigen Behörde im Jahr 2010 veröffentlicht worden, siehe Handreichung Stärkung der Verbindlichkeit erzieherischer Maßnahmen an n im Zusammenhang mit Gewaltvorfällen (Seite 16 fortfolgende, Zu Regelverstößen, die zu Ordnungsmaßnahmen führen, siehe Antworten zu 16. bis 20. Entwicklungen oder Trends sind auch hier nicht festzustellen. 14. Welche Grenze muss ein Verhalten überschreiten, damit statt zunächst einer reinen Erziehungsmaßnahme unmittelbar eine Ordnungsmaßnahme verhängt wird? Welcher Ermessensspielraum ist den n diesbezüglich eingeräumt und wie wird die Einhaltung des Spielraumes beziehungsweise der Grenzen gewährleistet? Gleichen sich die n diesbezüglich ab und welche Austauschmöglichkeiten gibt es? Die Festsetzung einer Ordnungsmaßnahme gegen Schülerinnen und Schüler, die nicht zuvor durch eine Erziehungsmaßnahme verwarnt worden sind, ist dann verhältnismäßig, wenn durch ein milderes Mittel die eingetretene Störung des Schulfriedens nicht geheilt werden kann (Ultima Ratio) und wenn der Rechtsverlust durch die Ordnungsmaßnahme für die betroffenen Schülerinnen und Schüler angesichts dieser Störung noch hinnehmbar ist (Verhältnismäßigkeit im engeren Sinne). Diese Rechtsgüterabwägung kann nur in Würdigung der vorgesehenen Ordnungsmaßnahme, des Lebensalters des Schülers, des zu ahndenden Verhaltens und der Rechtsbeeinträchtigung möglicher Opfer dieses Verhaltens bestimmt werden; die Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde berät die n in den entsprechenden Einzelfällen. 15. Wie viele Schülerinnen und Schüler der Sekundarstufen I und II wurden an welcher im Schuljahr 2014/2015 mit welcher Art von Ordnungsmaßnahmen im Sinne des 49 Absatz 4 Nummer 1 6 HmbSchG belegt und in welcher Form wurden jeweils die die Ordnungsmaßnahme auslösenden Handlungen und die Verhältnismäßigkeit der konkret verhängten Ordnungsmaßnahme dokumentiert? Bitte jeweils getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Siehe Antworten zu 16. bis 20. Im Schülerbogen werden alle wesentlichen Vorgänge zur Gestaltung des Bildungsverhältnisses dokumentiert, dazu zählt auch die Dokumentation von Ordnungsmaßnahmen ( 11 Absatz 4 Schuldatenschutzverordnung). Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 7

8 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 16. Wie vielen Schülerinnen und Schülern wurde insbesondere ein schriftlicher Verweis ausgesprochen? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin bzw. des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Siehe Anlage 6. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 17. Wie vielen Schülerinnen und Schüler wurden für von einem bis zu zehn Unterrichtstagen oder von einer Klassenfahrt ausgeschlossen? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform, Dauer des Ausschlusses, Schulpflicht ja/nein sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin bzw. des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? a. Was geschieht mit Schülerinnen und Schülern, die bis zu zehn Tage vom Unterricht ausgeschlossen werden, während dieser Zeit? b. Inwiefern wird bei der Entscheidung berücksichtigt, ob die Eltern dieser Schülerinnen und Schüler tagsüber ihrer Aufsichtspflicht nachkommen können? Siehe Anlage 7. Die Dauer des Ausschlusses vom Unterricht wird statistisch nicht erfasst und konnte in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht erhoben werden; dazu hätte jeder Vorgang zu einer Ordnungsmaßnahme nach 49 Absatz 4 Nummer 2 HmbSG nicht nur in der jeweiligen Schülerakte festgestellt, sondern auch nach Ausschlussdauer erfasst und anschließend pro und Altersgruppe zusammengefasst werden müssen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. n ergreifen verschiedene Maßnahmen, um den Ausschluss vom Unterricht lernförderlich zu gestalten. Dazu gehören Arbeitsaufträge aus dem Unterricht, die zu Hause bearbeitet werden müssen, die Teilnahme am Unterricht in einer Parallelklasse oder einer anderen Schulstufe oder auch die Erledigung von Aufgaben in anderen beaufsichtigten Räumlichkeiten oder Bereichen des Schulgeländes. Bei der Abwägung und Gestaltung von Ordnungsmaßnahmen steht im Vordergrund, dass der Schüler oder die Schülerin während dieser Zeit die Gelegenheit hat, das eigene Verhalten zu reflektieren. Erforderlichenfalls ist die Aufsichtspflicht der Eltern in Verbindung mit deren Berufstätigkeit zu berücksichtigen. 18. Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden insbesondere in eine Parallelklasse oder Ähnliches versetzt? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform der besuchten sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? 19. Wie vielen Schülerinnen und Schülern wurde angedroht an eine andere mit gleichem Bildungsabschluss verwiesen zu werden und bei wie vielen wurde diese Androhung auch faktisch umgesetzt? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform der besuchten sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Siehe Anlage 8. Im Übrigen siehe Vorbemerkung Wie viele Schülerinnen und Schüler wurden im Sinne des 49 Absatz 4 Nummer 6 HmbSchG aus der entlassen? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform der besuchten, Schulpflicht ja/nein sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus?

9 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 Im Schuljahr 2014/2015 wurde kein Schüler und keine Schülerin nach 49 Absatz 4 Nummer 6 HmbSG aus der entlassen. Im Übrigen siehe Vorbemerkung. 21. Bei wie vielen Schülerinnen und Schülern kam es zu einer Verknüpfung der Maßnahmen im Sinne des 49 Absatz 4 Nummer 1 und 2 HmbSchG mit angemessenen sozialen Aufgaben und worin lagen diese Aufgaben? Bitte getrennt aufführen nach Schuljahren, Schulform der besuchten sowie Alter, Geschlecht und Migrationshintergrund der Schülerin beziehungsweise des Schülers und, falls möglich, dem relevanten Regelverstoß. Wie sehen die Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011 aus? Die n verbinden mit der Verhängung von Ordnungsmaßnahmen nach 49 Absatz 1 und 2 HmbSG eine Vielzahl unterschiedlicher Maßnahmen, die das Reflektieren und Ändern des Fehlverhaltens fördern sollen. Die Spannweite reicht von Coolness-Trainings über Reflexionsgespräche und Wiedergutmachung angerichteten Schadens bis hin zur Unterstützung schulischen Personals bei Aufgaben für die Schulöffentlichkeit. An sozialen Aufgaben werden von den n insbesondere Dienste für die Schulgemeinschaft und Arbeit in benachbarten sozialen Einrichtungen genannt. Gemeldet wurden von den n Fälle, in denen Ordnungsmaßnahmen um soziale Aufgaben ergänzt wurden. 22. Worin lagen in den Jahren 2011 bis 2015 schwere und wiederholte Fehlverhalten, die die n zu Maßnahmen im Sinne des 49 Absatz 4 Nummern 2, 5 und 6 HmbSchG veranlassten und wie und wo werden diese dokumentiert? Schweres Fehlverhalten gemäß 49 HmbSG liegt im Schuljahr 2014/2015 zum Beispiel bei schweren körperlichen Auseinandersetzungen, Verstoß gegen das Betäubungsmittelgesetz oder Mitbringen gefährlicher Gegenstände vor. Im Übrigen siehe Antworten zu 15., 18. und In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 bis 2015 welche Entscheidungen über eine Ordnungsmaßnahme von einem der in 49 HmbSchG genannten, entscheidungszuständigen Gremien nicht genehmigt? Im Schuljahr 2014/2015 wurde in elf Fällen die beantragte Ordnungsmaßnahme vom zuständigen Entscheidungsgremium nicht genehmigt, davon dreimal Maßnahmen nach 49 Absatz 4 Nummer 1 HmbSG, einmal Maßnahmen nach 49 Absatz 4 Nummer 2 HmbSG, dreimal Maßnahmen nach 49 Absatz 4 Nummer 3 HmbSG und viermal Maßnahmen nach 49 Absatz 4 Nummer 5 HmbSG. 24. In wie vielen Fällen ist nach Verhängung von Ordnungsmaßnahmen nach 49 Absatz 4 Nummer 5 und 6 geprüft worden, ob das Jugendamt unterrichtet werden soll? a. In wie vielen Fällen ist dies erfolgt? b. Welche Maßnahmen wurden gegebenenfalls jeweils vom Jugendamt ergriffen? Die Verhängung von Ordnungsmaßnahmen nach 49 Absatz 4 Nummer 5 und 6 wird von der zuständigen Behörde entschieden. Dabei wird regelhaft geprüft, ob das Jugendamt unterrichtet werden soll. Eine Erfassung der Meldungen an das Jugendamt und der vom Jugendamt ergriffenen Maßnahmen erfolgt nicht. Im Übrigen siehe Antworten zu 18., 19. sowie zu In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2011 bis 2015 welche schulischen Entscheidungen im nachfolgenden Widerspruchs- oder Klageverfahren für rechtswidrig oder nichtig erklärt? Vom 1. Januar 2011 bis zum 22. September 2015 wurden in der Rechtsabteilung der für Bildung zuständigen Behörde 142 Widerspruchsakten unter dem Streitgegenstand Ordnungsmaßnahme angelegt, für die die folgenden Erledigungsgründe statistisch erhoben wurden. Der Erledigungsgrund in sonstiger Weise umfasst eine vergleichs- 9

10 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode weise Erledigung ebenso wie eine Erledigung der Hauptsache wie zum Beispiel durch Abmeldung von einer staatlichen Hamburger. Ein Widerspruch, der sich nicht gegen eine förmliche Ordnungsmaßnahme sondern zum Beispiel eine Erziehungsmaßnahme ( 49 Absatz 1 HmbSG) oder den sofortigen Ausschluss ( 49 Absatz 9 HmbSG) richtete, ist unter andere verbucht. Zugunsten der Zugunsten des Schülers Sonstige Weise Noch offen 10 Schriftlicher Verweis Unterrichtsausschluss Parallelklasse Androhung Überweisung an andere Überweisung an andere Entlassung Quelle: Daten der zuständigen Behörde andere Vom 1. Januar 2011 bis zum 22. September 2015 wurden in der Rechtsabteilung 32 Akten für Anfechtungsklagen vor dem Verwaltungsgericht Hamburg und ein entsprechendes Berufungsverfahren vor dem OVG unter dem Streitgegenstand Ordnungsmaßnahme angelegt, für die die folgenden Erledigungsgründe statistisch erhoben wurden: Zugunsten der Zugunsten des Schülers Noch offen Schriftlicher Verweis Unterrichtsausschluss Parallelklasse Androhung Überweisung an andere Überweisung an andere Entlassung Quelle: Daten der zuständigen Behörde andere 26. Wie bewerten die zuständige Behörde oder der Senat das Verfahren, mit dem die n den Erfolg von Ordnungsmaßnahmen im Hinblick auf eine Änderung/Verbesserung des Verhaltens der/des betroffenen Schülerin/Schülers messen? Die Erörterung von Ordnungsmaßnahmen im Einzelfall obliegt den n beziehungsweise Lehrkräften im Rahmen von Klassenkonferenzen beziehungsweise Lehrerkonferenzen. Dabei werden bei der Sachverhaltsermittlung durch das schulische Personal das berichtete Tatgeschehen und die schulischen und gegebenenfalls biografischen Aspekte des Kindes oder Jugendlichen einbezogen. In der Regel werden

11 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 bei den Klassenkonferenzen in den n Ordnungsmaßnahmen ergänzend mit erzieherischen Maßnahmen verknüpft. Bei wiederholtem Fehlverhalten setzt dieses formale Verfahren erneut ein und führt gegebenenfalls zu einer weiteren Ordnungsmaßnahme. Klassenlehrkräfte und Fachkräfte der Beratungsdienste stehen in engem Kontakt zu den Schülerinnen und Schülern und beobachten die schulischen Entwicklung in Bezug auf das Verhalten und die Leistung. Somit stehen die n beziehungsweise Lehrkräfte in der Verantwortung, anlassbezogen, in Verhältnismäßigkeit und in fachlicher Abwägung von pädagogischen Alternativen entsprechende erzieherische und Ordnungsmaßnahmen auszusprechen. 27. Falls zu einzelnen Fragen keine Daten vorliegen: Von wie vielen Fällen hat der Senat im Schuljahr 2014/2015 Kenntnis erlangt und wie sehen die diesbezüglichen Vergleichszahlen aus den Vorjahren seit 2011/2012 aus? Entfällt. III. Anzeigen, Dienstaufsichtsbeschwerden und Disziplinarmaßnahmen gegen Lehrer: 28. Wie viele Strafanzeigen aufgrund angeblichen Fehlverhaltens im Dienst wurden in den Jahren 2012 bis 2015 gegen Lehrkräfte gestellt? a. In wie vielen dieser Fälle wurde jeweils ein Ermittlungsverfahren eingeleitet? Im erfragten Zeitraum wurde beim Dezernat Interne Ermittlungen (DIE) die folgende Anzahl von Strafanzeigen und Ermittlungsverfahren bearbeitet: Strafanzeigen gegen Lehrer Ermittlungsverfahren gegen Lehrer Gesamt ( ) Im Jahr 2015 wurden in einem Fall zu einem gleichen Sachverhalt zwei Strafanzeigen erstattet, die zu einem Ermittlungsverfahren zusammengefasst wurden. Im Übrigen siehe Drs. 20/6832. Zu gegebenenfalls weiteren bei der Polizei bearbeiteten Strafanzeigen und Ermittlungen ist anzumerken, dass Statistiken im Sinne der Fragestellung bei der Polizei nicht geführt werden. Zur Beantwortung dieser Fragen wäre eine Durchsicht aller Handund Ermittlungsakten des erfragten Zeitraums bei der Polizei erforderlich. Die Auswertung von mehreren Hunderttausenden Akten ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht zu leisten. b. In wie vielen Fällen wurde das Ermittlungsverfahren jeweils eingestellt, in wie vielen Fällen kam es zu einer Verurteilung? c. Weswegen erfolgte jeweils eine Verurteilung und wie lautete jeweils das Strafmaß? d. Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer und wie lange dauerte das längste Verfahren? Die zur Beantwortung der Frage benötigten Daten werden nicht gesondert statistisch erfasst. Auch im Vorgangsbearbeitungs- und Vorgangsverwaltungssystem der Staatsanwaltschaft MESTA werden diese Daten nicht ausgewiesen. Eine Einzelfallauszählung ist in der für die Beantwortung einer Parlamentarischen Anfrage zur Verfügung stehenden Zeit nicht möglich. Zur Beantwortung der Fragen müssten sämtliche Verfahren, insgesamt bis zu Akten aus den Aktenzeichenjahrgängen 2012 bis 2015, in denen als Delikt die in Betracht kommenden Straftatbestände der 174, 176, 176a, 177, 185, 186, 187, 223, 224, 225, 240, 241 oder 340 StGB notiert wurden, händisch ausgewertet werden. 11

12 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode 29. Wie viele Dienstaufsichtsbeschwerden wurden in den Jahren 2012 bis 2015 jeweils gegen Lehrkräfte erhoben? Eine zentrale Erfassung der Dienstaufsichtsbeschwerden (DAB) erfolgt nicht. Die nachfolgenden Zahlen beziehen sich auf die Dienstaufsichtsbeschwerden, die von der Schulaufsicht oder dem Personalrechtsreferat bearbeitet wurden. a. Von wem wurden diese jeweils erhoben (Schülern, Eltern, Kollegen, weiteren Personen)? Anzahl Erhoben Erhoben von Erhoben von Schülerinnen Erhoben von weiteren Jahr DAB von Eltern Lehrkräften und Schülern Personen b. Wie wurden diese jeweils beschieden? Eine Dienstaufsichtsbeschwerde liegt vor, wenn der Vorwurf erhoben wird, dass sich ein Amtsträger in persönlicher Weise falsch verhalten hat. Es handelt sich dabei um einen formlosen Rechtsbehelf, sodass auch mündliche Beschwerden hierunter fallen. Falls die Ermittlungen ergeben, dass ein Pflichtverstoß vorliegen könnte, werden disziplinarische beziehungsweise arbeitsrechtliche Maßnahmen geprüft und gegebenenfalls eingeleitet. Die Beschwerdeführerin beziehungsweise Beschwerdeführer wird vom Ausgang des Verfahrens unterrichtet. c. Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer und wie lange dauerte das längste Verfahren? Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt circa zwei Monate. Das längste Verfahren hat neun Monate gedauert. 30. In wie vielen Fällen wurden in den Jahren 2012 bis 2015 wegen welcher vermuteter Dienstvergehen Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte eingeleitet? Vonseiten der Leitung des Amtes für Verwaltung der für Bildung zuständigen Behörde wurden in den Jahren 2012 bis 2015 folgende 29 Disziplinarverfahren gegen Lehrkräfte geführt und betreut: Vermutetes Dienstvergehen Anzahl Fälle Zeugnisfälschung 1 Nichteinhaltung Vergabevorschriften 1 Beleidigung auf rassistischer Basis 1 Nichtbefolgung von Dienstanweisungen 6 Abgabe von falscher eidesstattlicher Versicherung 1 Verweigerte Notenvergabe 1 Körperverletzung 3 Steuerhinterziehung 1 Besitz von Kinderpornografie 5 Verstoß gegen die beamtenrechtliche Weisungsgebundenheit 1 Sexueller Missbrauch 3 Beleidigung allgemein 3 Drogendelikt 2 a. In wie vielen Fällen wurden die Disziplinarverfahren jeweils eingestellt? In 16 Fällen. b. Wie hoch ist die durchschnittliche Verfahrensdauer und wie lange dauerte das längste Verfahren? 12

13 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 Die Disziplinarverfahren werden ausgesetzt, solange die Staatsanwaltschaft ermittelt, sodass die für Bildung zuständige Behörde nicht immer Einfluss auf die Länge des Verfahrens hat. Die durchschnittliche Verfahrensdauer beträgt circa elf Monate. Das längste Verfahren dauerte drei Jahre und einen Monat. c. In wie vielen Fällen kam es jeweils zu welchen Disziplinarmaßnahmen, wie viele Lehrer sind derzeit aus welchen Gründen vom Dienst suspendiert? In einem Fall kam es zu einer Disziplinarmaßnahme (Geldbuße). Die übrigen Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Suspendiert sind zurzeit vier Lehrkräfte aus folgenden Gründen: Drei wegen des Verdachts des Erwerbs und Besitzes von Kinderpornografie, eine Lehrkraft wegen des Verdachts auf sexuellen Missbrauch. 31. Wie unterstützt die zuständige Behörde Eltern, die ein angebliches Fehlverhalten einer Lehrkraft vorbringen und geahndet wissen wollen? Siehe Drs. 20/ Wie unterstützt die zuständige Behörde Lehrkräfte, die sich mit einer aus ihrer Sicht ungerechtfertigten Anzeige oder Beschwerde konfrontiert sehen? Siehe Drs. 20/6832. Darüber hinaus wird den Lehrkräften auf Antrag, wenn die Voraussetzungen der Verwaltungsvorschrift über den Rechtsschutz in Straf- und Zivilsachen für Bedienstete der Freien und Hansestadt Hamburg vom 1. Januar 2015 vorliegen, ein Vorschuss oder zinsloses Darlehn zur Deckung der notwendigen Kosten der Rechtsverteidigung gewährt. 13

14 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 1 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH Schulbau Hamburg 2014 bis Nr Schultyp Bezirk EUR EUR 1 Adolph-Diesterweg- G Bergedorf 1.236,72 357,50 2 Adolph-Schönfelder- G Nord ,01 3 Albert-Schweitzer-Gymnasium Gy Nord 4.858, ,09 4 Albert-Schweitzer- G Nord 154, ,83 5 Albrecht-Thaer-Gymnasium Gy Eimsbüttel 3.265, ,43 6 Anton-Rée- Allermöhe G Bergedorf 619, ,83 7 Brüder-Grimm- STS Mitte 5.499, ,69 an den Teichwiesen, Standort Saseler Weg Wandsbek ,00 9 Carl-Götze- G Nord 500,03 507,79 10 Carl-von-Ossietzky-Gymnasium Gy Wandsbek 5.433, ,88 11 Charlotte-Paulsen-Gymnasium Gy Wandsbek - 100,56 12 Christianeum Gy Altona , ,77 13 Clara-Grunwald- G Bergedorf , ,04 14 Eimsbüttler Modell, Oberstufenhaus Gy Eimsbüttel 75,45 101,45 Elbschule Bildungszentrum Hören und 15 Kommunikation SfH Mitte 2.674, ,16 16 Emilie-Wüstenfeld-Gymnasium Gy Eimsbüttel ,63 220,34 17 Erich Kästner- G/STS Wandsbek , ,56 18 Fridtjof-Nansen- G Altona 234,54-19 Fritz-Köhne- G Mitte 6.761, ,44 20 Fritz-Schumacher- STS Nord 9.608,45-21 FSP II BS Altona 7.203,40-22 G 1 BS Nord 2.451,55 230,97 23 G 2 BS Eimsbüttel 253,22-24 G 3 BS Nord 250,00-25 G 6 BS Mitte 2.226, ,67 26 G 7 BS Mitte , ,51 27 G 8 BS Mitte 173,82-28 G 9 BS Mitte - 60,33 29 G 15 BS Mitte 1.343,81-30 G 16 BS Wandsbek 8.278,95-31 G 19 BS Bergedorf 2.232, ,07 32 G 20 BS Bergedorf - 319,02 33 Ganztagsgrundschule Sternschanze G Altona 4.734, ,36 34 Ganztagsschule an der Elbe G Mitte 3.200, ,82 35 Gelehrtenschule des Johanneums Gy Nord 254,72 147,43 36 Geschwister-Scholl-Stadtteilschule STS Altona 7.515, ,03 37 Goethe-Gymnasium Gy Altona 4.315, ,47 38 Goldbek- G Nord 403,05 121,49 39 Gretel-Bergmann- STS Bergedorf , ,35 40 Grundschule Altrahlstedt G Wandsbek 1.022,96-41 Grundschule Archenholzstraße G Mitte 1.204, ,17 42 Grundschule Arnkielstraße G Altona 129,23 250,00 43 Grundschule Bindfeldweg G Eimsbüttel 95, ,35 44 Grundschule Bramfeld G Wandsbek 5.936, ,18 45 Grundschule Eckerkoppel G Wandsbek 1.960,27 267,83 46 Grundschule Edwin-Scharff-Ring G Wandsbek 667,20 157,43 47 Grundschule Franzosenkoppel G Altona 2.491,15 381,56 48 Grundschule Groß Flottbek G Altona 875,36-49 Grundschule Großlohering G Wandsbek 4.315, ,53 50 Grundschule Hasenweg G Wandsbek 4.475,10 395,06 51 Grundschule Heidhorst G Bergedorf 1.703,73 785,70 52 Grundschule Hoheluft G Eimsbüttel 1.226, ,48 14

15 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH Schulbau Hamburg 2014 bis Nr Schultyp Bezirk EUR EUR 53 Grundschule Horn G Mitte - 260,45 54 Grundschule Islandstraße G Wandsbek - 158,20 55 Grundschule Karlshöhe G Wandsbek 4.143, ,13 56 Grundschule Lohkampstraße G Eimsbüttel , ,12 57 Grundschule Mendelstraße G Bergedorf 3.073,84 625,25 58 Grundschule Mümmelmannsberg G Mitte 3.802,38 925,73 59 Grundschule Neurahlstedt G Wandsbek 201, ,70 60 Grundschule Nydamer Weg G Wandsbek 534,65-61 Grundschule Osterbrook G Mitte 298,75 966,18 62 Grundschule Rahewinkel G Mitte 841,84-63 Grundschule Schimmelmannstraße G Wandsbek 3.469, ,29 64 Grundschule St. Nikolai G Nord ,90 65 Grundschule Thadenstraße G Altona ,05 66 Grundschule Tonndorf G Wandsbek ,71 67 Gymnasium Allermöhe Gy Bergedorf 1.096, ,15 68 Gymnasium Alstertal Gy Nord - 200,00 69 Gymnasium Altona Gy Altona ,75 441,16 70 Gymnasium Blankenese Gy Altona 660, ,39 71 Gymnasium Bondenwald Gy Eimsbüttel 449,62-72 Gymnasium Bornbrook Gy Bergedorf 3.283, ,53 73 Gymnasium Buckhorn Gy Wandsbek 5.716, ,18 74 Gymnasium Corveystraße Gy Eimsbüttel 1.054, ,67 75 Gymnasium Dörpsweg Gy Eimsbüttel , ,97 76 Gymnasium Eppendorf Gy Nord 1.666, ,41 77 Gymnasium Farmsen Gy Wandsbek 566, ,15 78 Gymnasium Grootmoor Gy Wandsbek 4.008, ,38 79 Gymnasium Hamm Gy Mitte - 626,70 80 Gymnasium Heidberg Gy Nord - 606,80 81 Gymnasium Hochrad Gy Altona - 505,87 82 Gymnasium Hoheluft Gy Eimsbüttel 4.448,95-83 Gymnasium Hummelsbüttel Gy Wandsbek 2.622,83 74,21 84 Gymnasium Kaiser-Friedrich-Ufer Gy Eimsbüttel 4.618, ,03 85 Gymnasium Klosterschule Gy Mitte 3.223,05-86 Gymnasium Lerchenfeld Gy Nord 704,46-87 Gymnasium Lohbrügge Gy Bergedorf , ,08 88 Gymnasium Marienthal Gy Wandsbek 5.114,19-89 Gymnasium Meiendorf Gy Wandsbek 3.418, ,56 90 Gymnasium Oberalster Gy Wandsbek 1.365,11 534,54 91 Gymnasium Ohlstedt Gy Wandsbek 1.874,18 558,35 92 Gymnasium Oldenfelde Gy Wandsbek 7.166, ,05 93 Gymnasium Osterbek Gy Wandsbek 1.440,37 947,50 94 Gymnasium Othmarschen Gy Altona 988,61-95 Gymnasium Rahlstedt Gy Wandsbek 7.359, ,91 96 Gyula Trebitsch Tonndorf STS Wandsbek 9.751, ,77 97 H 2 BS Mitte 1.116,00 500,00 98 H 3 BS Eimsbüttel 2.499,96 480,05 99 H 5 BS Eimsbüttel 1.151,78 803, H 7 BS Nord - 536, H 8 BS Nord 4.247, H 9 BS Mitte 6.406, H 11 BS Mitte 1.900, H 13 BS Nord 348,31 482, H 15 BS Eimsbüttel 392, H 18 BS Mitte 322, H 19 BS Altona 250,00-15

16 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH Schulbau Hamburg 2014 bis Nr Schultyp Bezirk EUR EUR 108 H 20 BS Wandsbek 5.628, Hansa-Gymnasium Bergedorf Gy Bergedorf , Heilwig-Gymnasium Gy Nord 6.486, , Heinrich-Heine-Gymnasium Gy Wandsbek , , Heinrich-Hertz- STS Nord 3.680, , Heinrich-Wolgast- G Mitte 2.377, , Helene-Lange-Gymnasium Gy Eimsbüttel 2.012,20 19, Ida Ehre STS Eimsbüttel 4.026, , Ilse-Löwenstein- STS Nord 4.870, , Irena-Sendler- STS Wandsbek , , Johannes-Brahms-Gymnasium Gy Wandsbek 300, , Julius-Leber- STS Eimsbüttel , , Kurt-Körber-Gymnasium Gy Mitte 9.843, , Kurt-Tucholsky- STS Altona 344,74 939, Lise-Meitner-Gymnasium Gy Altona 5.810, , Louise-Schroeder- G Altona 902, Luisen-Gymnasium Bergedorf Gy Bergedorf 2.927,02 85, Margaretha-Rothe-Gymnasium Gy Nord 164,72 891, Marie-Beschütz- G Nord 329, Marion-Dönhoff-Gymnasium Gy Altona 1.186,87 274, Matthias-Claudius-Gymnasium Gy Wandsbek 364,44 637, Max-Brauer- G/STS Altona 7.066, , Max-Traeger- G Eimsbüttel 1.492, Otto-Hahn- STS Wandsbek 4.831, , ReBBZ Altona ReBBZ Altona 885,51 43, ReBBZ Altona-West ReBBZ Altona ReBBZ Bergedorf ReBBZ Bergedorf 489, ReBBZ Billstedt ReBBZ Mitte 1.321, , ReBBZ Eimsbüttel ReBBZ Eimsbüttel - 303, ReBBZ Mitte ReBBZ Mitte 1.247, ReBBZ Wandsbek-Nord ReBBZ Wandsbek 257, , ReBBZ Wandsbek-Süd ReBBZ Wandsbek 806, , ReBBZ Winterhude ReBBZ Nord 359, Rudolf-Roß-Grundschule G Mitte 761,54 396, Ahrensburger Weg G Wandsbek 189, , Alsterredder G Wandsbek 1.438,32 69, am Eichtalpark G Wandsbek , , am Schleemer Park G Mitte 2.146,74 479, am See STS Wandsbek , Am Sooren G Wandsbek 4.755, , Am Walde G Wandsbek 693, , An den Teichwiesen G Wandsbek ,09 524, An der Gartenstadt G Wandsbek 681, , An der Glinder Au G Mitte 6.759,20 324, An der Isebek G Eimsbüttel 1.001,78 366, An der Seebek G Wandsbek 1.885, , Anna-Susanna-Stieg G Eimsbüttel 426,13 859, Appelhoff G Wandsbek , Bahrenfelder Straße G Altona 2.253, , Bandwirkerstraße G Wandsbek - 909, Barlsheide G Altona , Beim Pachthof G Mitte 4.613,68 634, Bekassinenau G Wandsbek 4.450,27 173, Bekkamp SfGb Wandsbek 8.662, , Bergstedt G Wandsbek 8.854, ,94 16

17 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH Schulbau Hamburg 2014 bis Nr Schultyp Bezirk EUR EUR 163 Bonhoefferstraße G Mitte , Bovestraße G Wandsbek - 674, Brehmweg G Eimsbüttel 3.340,90 212, Brockdorffstraße G Wandsbek 2.888, Buckhorn G Wandsbek 5.901, , Burgunderweg G Eimsbüttel 204,04 125, Carl-Cohn-Straße G Nord 873, Charlottenburger Straße G Wandsbek 4.775, Curslack-Neuengamme G Bergedorf , Döhrnstraße G Eimsbüttel 2.833,55 577, Duvenstedter Markt G Wandsbek 3.408,73 240, Eduardstraße G Eimsbüttel 2.782, Eenstock G Wandsbek - 342, Ernst-Henning-Straße G Bergedorf 1.680, , Eulenkrugstraße G Wandsbek 2.365, Fahrenkrön G Wandsbek 2.299, , Forsmannstraße G Nord - 985, Friedrich-Frank-Bogen G Bergedorf 2.131, Frohmestraße G Eimsbüttel 1.193, Fuchsbergredder G Mitte 1.111, , Fünfhausen-Warwisch G Bergedorf 131, Furtweg G Eimsbüttel 1.352, Genslerstraße G Nord 893, Grützmühlenweg G Wandsbek 2.890, , Hasselbrook G Mitte 2.421, Heidacker G Eimsbüttel 1.496,67 281, Hinsbleek G Wandsbek 2.824, , Hinter der Lieth G Eimsbüttel 1.993,67 814, Hirtenweg SfK Altona 173, Hohe Landwehr G Mitte 558, Humboldtstraße G Nord 2.184,73 863, Iserbarg G Altona - 339, Iserbrook G Altona 1.166, , Jenfelder Straße G Wandsbek 5.365, Kamminer Straße G Wandsbek ,10 633, Kielkamp SfGb Altona - 299, Knauerstraße G Nord 474, Kroonhorst G Altona 669, Langbargheide G Altona 1.287, , Lehmkuhlenweg G Altona 2.152, Lemsahl-Mellingstedt G Wandsbek 3.261,68 341, Leuschnerstraße G Bergedorf 4.790, , Lutterothstraße G Eimsbüttel 2.178, Marckmannstraße SfGb Mitte 2.338, Marschweg G Altona 809,21 896, Max-Eichholz-Ring G Bergedorf - 145, Mendelssohnstraße G Altona 234, Molkenbuhrstraße G Eimsbüttel 3.190, Müssenredder G Wandsbek 1.283, , Nettelnburg G Bergedorf 1.139, Ochsenwerder G Bergedorf , Ohkamp G Nord 1.570,80 185, Öjendorfer Damm G Wandsbek 9.995, , Oppelner Straße G Wandsbek 1.211, , Paracelsusstraße SfGb Wandsbek 173,82 127,78 17

18 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH Schulbau Hamburg 2014 bis Nr Schultyp Bezirk EUR EUR 218 Potsdamer Straße G Wandsbek 859,29 982, Rahlstedter Höhe G Wandsbek 9.526, Redder G Wandsbek , Rellinger Straße G Eimsbüttel 1.215,83 120, Rönnkamp G Eimsbüttel 4.279, Rothestraße G Altona 495, , Röthmoorweg G Eimsbüttel 1.489, , Rungwisch G Eimsbüttel 2.531, Sachsenweg G Eimsbüttel 3.481, , Sander Straße G Bergedorf 510, Schenefelder Landstraße G Altona 1.543, , Schulkamp G Altona 342,13 77, Sethweg G Eimsbüttel 1.137,21 260, Speckenreye G Mitte 2.357, Stengelestraße G Mitte 1.373, Sterntalerstraße G Mitte 2.679, , Stockflethweg G Nord 446, Strenge G Wandsbek 2.033, Surenland G Wandsbek 1.648,31 469, Tegelweg SfK Wandsbek 592, Tornquiststraße G Eimsbüttel 2.491,19 463, Trenknerweg G Altona 1.549, Turmweg G Eimsbüttel 807,42 234, Vizelinstraße G Eimsbüttel 1.458, Wegenkamp G Eimsbüttel 2.013, Wesperloh G Altona 713, Wielandstraße G Mitte 3.720,52 166, Wildschwanbrook G Wandsbek 1.434, , Windmühlenweg G Altona 2.566, , Stadtteilschule Alter Teichweg STS Nord , , Stadtteilschule Altrahlstedt STS Wandsbek , , Stadtteilschule Am Hafen STS Mitte , , Stadtteilschule Am Heidberg STS Nord 3.863,27 533, Stadtteilschule am See G/STS Wandsbek , Stadtteilschule Bahrenfeld STS Altona 7.260,93 71, Stadtteilschule Barmbek STS Nord 3.655, , Stadtteilschule Bergedorf STS Bergedorf 2.562, Stadtteilschule Bergstedt STS Wandsbek , Stadtteilschule Blankenese STS Altona , , Stadtteilschule Eidelstedt STS Eimsbüttel , , Stadtteilschule Eppendorf STS Nord , , Stadtteilschule Flottbek STS Altona 3.646,20 158, Stadtteilschule Hamburg-Mitte STS Mitte 4.229,69 980, Stadtteilschule Helmuth Hübener STS Nord 2.565, , Stadtteilschule Horn STS Mitte 4.589,16 664, Stadtteilschule Kirchwerder STS Bergedorf - 204,24 Stadtteilschule Kirchwerder-Grundsch. Kirchwerder STS Bergedorf 23, Stadtteilschule Langenhorn STS Nord - 596, Stadtteilschule Lohbrügge STS Bergedorf 4.279, , Stadtteilschule Lurup STS Altona 4.986, , Stadtteilschule Max Schmeling STS Wandsbek 1.431,43 420, Stadtteilschule Meiendorf STS Wandsbek - 469, Stadtteilschule Mümmelmannsberg STS Mitte , ,28 18

19 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Drucksache 21/1599 noch Anlage 1 Vandalismus und Sachbeschädigungen - SBH Schulbau Hamburg 2014 bis Nr Schultyp Bezirk EUR EUR 271 Stadtteilschule Niendorf STS Eimsbüttel 6.749,72 364, Stadtteilschule Öjendorf STS Mitte 2.714, , Stadtteilschule Oldenfelde STS Wandsbek 597, , Stadtteilschule Poppenbüttel STS Wandsbek , , Stadtteilschule Richard-Linde-Weg STS Bergedorf 669, Stadtteilschule Stellingen STS Eimsbüttel , , Stadtteilschule Walddörfer STS Wandsbek 9.105,53 401, Stadtteilschule Winterhude STS Nord 636,38 382, Theodor-Haubach- G Altona 430,19 452, W 3 BS Eimsbüttel 5.774, W 4 BS Harburg - 93, Walddörfer-Gymnasium Gy Wandsbek , ,85 AbendS Abendschule BS Berufsschule G Ganztagsschule GR Grundschule Gy Gymnasium BzBuS Bildungszentrum für Blinde u. Sehbehinderte SfGB für Geistige Behinderung SfH für Hören u. Kommunikation für Körperhinderte SfK STS Stadtteilschule TagesGy Tages Gymnasium Quelle: SBH Schulbau Hamburg 19

20 Drucksache 21/1599 Bürgerschaft der Freien und Hansestadt Hamburg 21. Wahlperiode Anlage 2 Vandalismus und Sachbeschädigungen - GMH Gebäudemanagement Hamburg 2014 bis Nr Schultyp Bezirk EUR EUR 1 An der Burgweide G Harburg Grundschule Neuenfelde G Harburg Elbinselschule, Standort Tor zur Welt BZ Harburg Cranz G Harburg In der Alten Forst G Harburg Kapellenweg G Harburg Grundschule An der Haake, Standort Lange 7 Striepen G Harburg Neuland G Harburg NF 65 (Quellmoor --> Stadtteilschule Süderelbe) BGZ Harburg Rönneburg G Harburg Rotenhäuser Damm G Harburg Scheeßeler Kehre G Harburg Maretstraße (Community Center) G Harburg Stadtteilschule Ehestorfer Weg STS Harburg Ganztagsschule Fährstraße G Harburg Stadtteilschule Stübenhofer Weg STS Harburg Grundschule am Kiefernberg G Harburg Stadtteilschule Fischbek/Falkenberg STS Harburg Stadtteilschule Goethe--Harburg STS Harburg Stadtteilschule Kirchdorf STS Harburg Stadtteilschule Süderelbe + Quellmoor 2013 STS Harburg Stadtteilschule Wilhelmsburg STS Harburg Alexander-von-Humboldt-Gymnasium Gy Harburg Friedrich-Ebert-Gymnasium Gy Harburg Gymnasium Finkenwerder (+Sporthalle Focksweg) 25 Gy Harburg Helmut-Schmidt-Gymnasium Gy Harburg Heisenberg-Gymnasium Gy Harburg Immanuel-Kant-Gymnasium Gy Harburg Gymnasium Süderelbe Gy Harburg Frieda-Stoppenbrink- FS Harburg Sprachheilschule Wilhelmsburg FS Harburg Stadtteilschule Finkenwerder STS Harburg Kerschensteiner Straße STS Harburg Lessing-Gymnasium Gy Harburg Grundschule Neugraben G Harburg Westerschule Finkenwerder G Harburg Aueschule Finkenwerder G Harburg Dempwolffstraße G Harburg Am Falkenberg G Harburg Grumbrechtstraße G Harburg auf der Veddel G Harburg Hanhoopsfeld STS Harburg Sinstorf G Harburg Marmstorf G Harburg Grundschule an der Haake, Standort Hausbruch G Harburg Ohrnsweg G Harburg Schnuckendrift G Harburg Willy-Kraft- FS Harburg Elfenwiese SO Harburg Nymphenweg SO Harburg Grundschule Schwarzenbergstraße G Harburg

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