Neues Ausweisgesetz Pass 10
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- Reinhardt Lorentz
- vor 7 Jahren
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1 Neues Ausweisgesetz Pass 10 Jahresversammlung, SVEK 2009
2 Inhalt Aktueller Stand Vorgehen Einführung Pass 10 Fristen Daten im Pass 10 - Datenschutz Neues Ausstellungsverfahren Auszug - Internetantrag Identitätskarte 2
3 Weltkarte einfügen 3
4 Vorgehen - Einführung Pass 10 Bis Ende August 2009: Abschluss Entwicklungsarbeiten durch ISC-EJPD und die Siemens Schweiz AG. Ende August 2009: Start Feldtest in zwei Kantonen und voraussichtlich einer Schweizer Auslandvertretung. Feldtest: getestet wird die komplette Infrastruktur, einschliesslich Produktion im BBL. November 2009: Start Roll-Out und Schulung Inland. 1. März 2010 produktiver Start. 4
5 Fristen Mit der Einführung des Pass 10 wird das Informationssystem Ausweisschriften (ISA) auf eine neue IT-Umgebung migriert (Datenmigration). Letzter Bestelltermin für Pässe 03 und Pässe 06 sowie das Produktionsende der Pässe 03 und 06 im BBL wird rechtzeitig kommuniziert. 5
6 Datenschutz 1. Kategorie: Es sind die gleichen Daten wie auf der Personalienseite. Sie sind durch Basic Access Control Verfahren vor unberechtigtem Auslesen beim Vorbeigehen oder der Ortung geschützt. 6
7 Datenschutz 7
8 Datenschutz 2. Kategorie Zusätzlich werden zwei Fingerabdrücke gespeichert. Die Fingerabdrücke sind durch einen zusätzlichen Schutzmechanismus geschützt, sogenanntes Extended Access Control Verfahren. Bundesrat entscheidet, welches Land Zugriff erhält. 8
9 Datenschutz 9
10 Befürchtungen Kopieren des Chips Jede Kopie eines Passchips kann bei einer Kontrolle festgestellt werden. Veränderung Die Daten sind signiert, sie lassen des Chips sich nicht unbemerkt verändern. Unberechtigter Auf die Fingerabdrücke haben nur Zugang von der Schweiz autorisierte Stellen Zugriff. ISA-Zugriff - Nur Schweizer Behörden haben Zugriff, keine privaten Stellen. 10
11 Neues Ausstellungsverfahren Die Beantragung erfolgt neu in kantonalen Zentren. Die Kantone bestimmen die Anzahl. Im Zentrum werden alle notwendigen Daten erfasst. Nur eine Vorsprache notwendig. 11
12 Neues Ausstellungsverfahren Kantone legen Anzahl und Standorte der ausstellenden Behörden fest. Interkantonale Zusammenarbeit möglich. Ausland: gleich wie heute Entscheide gefällt in AG, BE, LU, SG, TG, ZH, ZG Kartengrundlage: BFSGEOSTAT/L+T 12
13 Neues Ausstellungsverfahren Bürger oder Bürgerin möchte einen Ausweis Antrag per Internet per Telefon persönliche Vorsprache am Schalter Kantone legen die Möglichkeiten fest (Verordnungs-Entwurf) 13
14 Neues Ausstellungsverfahren Ausstellende Behörde erfasst Daten in ISA bei Internetantrag können Daten direkt ins System übernommen werden. bei Telefon- oder Schalterantrag erfassen von Namen, Vornamen und Geburtsdatum und dann Suche in Infostar oder ISA (später Verknüpfung mit EWK möglich); falls vorhanden, können Daten ins ISA übernommen werden. 14
15 Neues Ausstellungsverfahren Ausweisberechtigung prüfen durch ausstellende Behörde. Abfrage von Datenbanken (RIPOL, ISA, Infostar). Gegebenenfalls Rücksprache bei Gemeinde oder Zivilstandsamt. Terminreservation für persönliche Vorsprache. 15
16 Neues Ausstellungsverfahren Persönliche Vorsprache Person identifizieren. Ausweisdaten durch die antragstellende Person bestätigen lassen. Erfassung von Gesichtsbild, Fingerabdruck, Unterschrift. Entwertung, Vernichtung alter Ausweise. Inkasso der Ausweisgebühren. 16
17 Neues Ausstellungsverfahren Produktionsfreigabe durch ausstellende Behörde. Antragstellende Person erhält den Ausweis an die gewählte Lieferadresse zugestellt (Ausnahme: wenn alter Ausweis noch benötigt wird, erfolgt die Zustellung des neuen Ausweises an eine Behörde). Zustellung erfolgt in der Schweiz innert 10, im Ausland innert 30 Arbeitstagen. 17
18 Auszug Beispiel Internetantrag 18
19 19
20 20
21 21
22 22
23 Infrastruktur der ausstellenden Behörden 23
24 Mobile Erfassung/ Beispiel Inselspital Bern Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD 24
25 Identitätskarte Es gibt keinen Entscheid, vgl. auch Vernehmlassungsunterlagen vom 18. Juni Bundesrat hat lediglich Kompetenz, eine ID mit E- Government Anwendungen sowie elektronisch gespeicherten biometrischen Daten einzuführen. Das internationale Umfeld muss beachtet werden. Wenn immer möglich, wollen wir eine Wahlmöglichkeit zwischen einer ID mit elektronisch gespeicherten biometrischen Daten und einer ohne solche Daten anbieten. 25
26 Identitätskarte Änderung des Ausstellungsverfahren auch für die ID: Spätestens nach zwei Jahren ( ) Angleichung an das Ausstellungsverfahren für den Pass 10. Kantone bestimmen wann die Angleichung innerhalb dieser Frist erfolgt. 26
27 Identitätskarte Ein einheitliches Ausstellungsverfahren bietet Vorteile: - Wegfall der Kosten für den alten Ausstellungsprozess, bisherige ID-Gebühr kann beibehalten werden. Der Antrag wird zudem papierlos. - Keine Verwirrung der Kunden, wo sie nun in welchem Fall vorsprechen müssen (rund 50% Kombi-Anträge). - Erhöhte Sicherheit des Ausstellungsverfahrens durch direkten Zugriff auf ISA und Infostar inkl. Verifikation. 27
28 Gebühren + Kosten Eidgenössisches Justiz- und Polizeidepartement EJPD IDK (in Fr.) Pass 09 (in Fr.) Kinder Erwachsene Kombiangebot Pass 10 + IDK zusammen (in Fr.) + Porto (aktuell CHF 5) Gebühren gemäss aktuellem Verordnungsentwurf 28
29 Besten Dank für Ihr Interesse Roman Vanek Chef Abteilung Ausweise und besondere Aufgaben beim Bundesamt für Polizei. Weitere Informationen auch auf: oder 29
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