Noten-, Lieder-, und Aufführungsrechte bei TEN SING
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- Ella Vogel
- vor 8 Jahren
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1 Noten-, Lieder-, und Aufführungsrechte bei TEN SING A) Abdruckrechte 1. Der Druck bzw. die Vervielfältigung von Chorsätzen, Notenblättern, etc. hat nichts mit der GEMA zu tun, sondern betrifft die rechtsinhabenden Verlage. 2. Als Einzelner kann bzw. darf ich mir natürlich ein Lied rausschreiben oder arrangieren, darf es auch aufführen (dafür wird ja dann an die GEMA bezahlt) nur der Druck, die Kopie, ja jegliche Vervielfältigung ist das Problem (auch mit Beamer oder OHP) ; sprich: braucht die Autorisierung und Genehmigung des Texters & Komponisten bzw. der rechtsinhabenden Verlage. 3. Diese Rechte zu bekommen wurde in den letzten Jahren immer schwieriger bzw. war in den meisten Fällen nicht möglich. 4. Wenn ihr nun den Text eines Liedes handschriftlich auf eine Tapete schreibt und mit eurer Gruppe einübt, ist das auch schon am Rande der Legalität, aber für die Verlage nicht von Interesse. Bei verschiedenen Projekten wird z.b. schon seit Jahren so verfahren und es werden bei den Chorproben keine Notenblätter ausgegeben. 5. Wer Blätter oder Dateien mit Texten und Liedern druckt, kopiert oder auf andere Weise vervielfältigt, braucht dazu von den Urhebern bzw. den rechtsinhabenden Verlagen die Abdruckrechte. 6. Falls euch mal jemand auf die Gradwanderung dieser Praxis anspricht: Wir freuen uns über jede andere Regelung die praktizierbar ist und der jugendpflegerischen Praxis unserer Arbeit gerecht wird und bitten um sachdienliche Hinweise! B) Aufführungsrechte 1. Ein TEN SING-Konzert mit Liedern anderer Rechtsinhaber (also nicht von Dir selbst getextet und komponiert) ist immer meldepflichtig. Die Zahlungspflicht von Gebühren an die GEMA ist jedoch i.d.r. durch einen Pauschalvertrag zwischen der EKD und der GEMA abgedeckt. 2. Für Musikveranstaltungen kirchlicher Veranstalter (dazu zählen auch CVJM-Vereine oder eigenständige TEN SING Gruppen) mit Unterhaltungsmusik für Jugendliche und ohne Eintritt zahlt die EKD eine pauschale Abgaben nach einem Rahmenvertrag. Der klassische Fall hierfür ist z.b. der Auftritt der TEN SING Gruppe im Rahmenprogramm eines Gemeindefestes oder die Begleitung von Gottesdiensten. 3. Auch TEN SING-Konzerte mit Eintritt können im Rahmen des Pauschalabkommens als Kirchenkonzerte" gemeldet werden. Die Form von Spenden am Ausgang ist laut Rahmenvertrag wie Eintritt zu werten. In beiden Fällen ist die Meldung des Programms des Konzertes notwendig. Grundsätzlich nicht abgedeckt sind Veranstaltungen mit Tanzcharakter (d.h. Discos). 4. In einem Begleitschreiben zur Liedaufstellung erklärt ihr das Showthema und macht deutlich, dass auch die "nichtgeistlichen Lieder Themen und Fragen der Jugendlichen aufgegriffen haben und im Rahmen der Gesamtshow und der inhaltlichen Arbeit in der Gruppe ein geistliches und verkündigendes Anliegen hatten. 5. Uns ist bewusst, das die Definition einer TEN SING-Show als Kirchenkonzerte weit gefasst ist, aber dies entspricht der verkündigenden Absicht und Praxis der TEN SING-Arbeit und die zuständigen Referenten der Landeskirchen haben uns ermuntert, diesen Begriff weit zu verstehen. Außerhalb der Grenze bewegt Ihr euch, wenn der verkündigende Charakter der Show aus der Meldung nicht ersichtlich ist und der überwiegende Teil der aufgeführten Lieder nicht von Text und Musik her als verkündigend einzustufen ist. 6. Zwischen der EKD und der GEMA besteht Einvernehmen, dass TEN SING-Konzerte grundsätzlich unter den Pauschalvertrag fallen. Im Jahre 2003 wurde dies nochmals eindeutig zwischen der EKD und der GEMA besprochen. Die GEMA hat in Folge dieser Gespräche nochmals ihre Außenstellen informiert. 7. Sofern in der Abwicklung mit GEMA-Meldungen Probleme auftauchen, wäre eine kurze Information an euren regionalen TEN SING-Arbeitskreis bzw. den TEN SING-Referenten beim CVJM-Gesamtverband (tensing@cvjm.de) hilfreich. Nachfolgend ist das konkrete Verfahren für TEN SING-Konzerte (mit Eintritt bzw. Spenden) beschrieben. Weitergehende Detail-Informationen zum Urheberrecht und Pauschalvertrag zwischen GEMA und EKD sind in der pdf-datei urheberrecht zum Download unter zu finden.
2 Infos zum Thema GEMA (bzgl. Abrechnung von TEN SING-Konzerten) Die Evangelische Kirche in Deutschland (EKD) hat einen Vertrag (PV/16b Nr.7(1)) mit der GEMA abgeschlossen, der auch für alle CVJM (als verbandliche Jugendarbeit innerhalb der ev. Jugend) und somit auch für alle TEN SING Gruppen gilt. (Siehe Neufassung des Merkblattes Urheberrecht der EKD in der aktuellen Fassung vom 09. April 2008). TEN SING Konzerte können deklariert als Kirchenkonzert im Rahmen dieses Pauschalvertrages vom veranstaltenden CVJM oder Kirchengemeinde über die zuständige Dienststelle der Landeskirche bzw. die zentrale Meldestelle der EKD in Hannover gemeldet werden. Damit ist das Konzert faktisch von den GEMA Gebühren befreit, da die GEMA ihr Geld pauschal für alle Kirchenkonzerte von der EKD bekommt. Voraussetzung dafür ist: - das Konzert muss als Kirchenkonzert deklariert werden; da es bei Kirchenkonzerten unschädlich ist, wenn Eintrittsgelder erhoben werden - es muss deutlich gemacht werden, dass der Veranstalter eine Gruppe des CVJM oder einer Kirchengemeinde ist. (Andere Veranstalter z.b: Stadtjugendring fallen nicht unter diesen Pauschalvertrag. Es ist die Verantwortung des Veranstalters die Urheberrechtsabgaben zu melden und zu entrichten. Es ist eure Verantwortung dem Veranstalter das Programm der Show mitzuteilen.) - die Darbietung muss verkündigenden Charakter haben; ein Konzert just for fun ohne Inhalte z.b. mit überwiegendem Tanzcharakter oder eine lose Aneinanderreihung von säkularen Songs fällt nicht darunter. - In einem Begleitschreiben zur Liedaufstellung erklärt ihr das Showthema und macht deutlich, dass auch die säkularen Lieder, Themen und Fragen der Jugendlichen aufgreifen und das die Show im Rahmen einer Gesamtkonzeption TEN SING steht, die mit der inhaltlichen und künstlerischen Arbeit in der Gruppe, ein geistliches und verkündigendes Anliegen hat. Grundsätzlich stellen die säkularen Lieder den Knackpunkt bei der Bewertung Eurer Meldung dar. Es gilt die Regel: Je mehr säkulare Lieder desto mehr Begründung. Ein reines Gospelkonzert ist demnach absolut unproblematisch. - in einem formlosen Brief bitten ihr die zuständige Dienststelle eurer Landeskirche darum, das Kirchenkonzert der TEN SING Gruppe XY an die GEMA zu melden. Der überwiegende Teil der Landeskirchen wickelt die Programmmeldungen an die GEMA über die Meldestelle der EKD mit Sitz in Hannover ab. Kirchenamt der EKD Referat für Urheberrecht - GEMA-Stelle - Herrenhäuser Str Hannover Tel.: 0511 / Fax: 0511 / erika.mayer@ekd.de Unter anderem nutzen die folgenden Landeskirchen diese zentrale Meldestelle: Westfalen, Rheinland, Kurhessen-Waldeck, Hessen-Nassau In anderen Regionen ist es zu empfehlen die entsprechende Information direkt bei der jeweiligen Landeskirche einzuholen. Folgende Termine müssen eingehalten werden: Konzerte von Jan. - März müssen bis 10. April gemeldet sein Konzerte von April - Juni müssen bis 10. Juli gemeldet sein Konzerte von Juli - Sept. müssen bis 10. Okt. gemeldet sein Konzerte von Okt. - Dez. müssen bis 10. Jan. gemeldet sein Die Meldung der Konzerte muss also erst nach der Veranstaltung erfolgen! Folgende Angaben bzw. Unterlagen sind notwendig: - Bezeichnung der Veranstaltung: Kirchenkonzert der TEN SING-Gruppe XY - Hintergrundinformationen zur TEN SING Gruppe und zum verkündigenden Charakter der Show - Ort der Veranstaltung (Genaue Anschrift und Raum) - Datum der Veranstaltung - Name und Anschrift des Veranstalters - Tatsächlich aufgeführte Werke (auch Zugaben) - Dazu die Komponisten/Bearbeiter und ggf. Verlag/Herausgeber, soweit als möglich - Eintrittspreis und Besucherzahl
3 Stand: 22. September 2008, Carsten Kranz,
4 Meldeformular für Kirchenkonzerte von TEN SING An das Kirchenamt der EKD Referat für Urheberrecht - GEMA-Stelle - Herrenhäuser Str Hannover Sehr geehrte Damen und Herren, mit diesem Schreiben möchten wir eine Konzertveranstaltung der TEN SING Gruppe... (Name der TEN SING Gruppe) als Kirchenkonzert melden. Ort der Veranstaltung:... (Genaue Anschrift und Raum) Datum der Veranstaltung... (bitte mit Jahreszahl!) Veranstalter... (Name und Anschrift des Veranstalters) Eintritt (Euro)... Anz. der Besucher:... Unterschrift:... (des Veranstalters) Dienststempel:... (Kirchengemeinde/CVJM/Veranstalter sofern vorhanden) Auf der Rückseite sind die aufgeführten Werke aufgelistet
5 Aufgeführte Werke (auch Zugaben): Werke/Titel Komponist/Bearb. Verlag Bitte alle Unterlagen in dreifacher Ausführung einreichen!
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