Neufassung der ZTV Pflaster-StB 20 Prof. Dr.-Ing. Holger Lorenzl

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1 Neufassung der ZTV Pflaster-StB 20 Prof. Dr.-Ing. Holger Lorenzl Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 1

2 Geltungsbereich Die ZTV Pflaster-StB sind in Verbindung mit den TL Pflaster-StB bei der Herstellung von Pflasterdecken und Plattenbelägen in ungebundener Ausführung (Regelbauweise) und Einfassungen auf Verkehrsflächen anzuwenden. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 2

3 Geltungsbereich Die ZTV Pflaster-StB werden herangezogen bei der Vorbereitung, der Ausschreibung und der Ausführung von Maßnahmen des Neubaus, des Um- oder Ausbaus, der Instandsetzung sowie der Erneuerung von Verkehrsflächen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 3

4 Geltungsbereich Für einige Anwendungsgebiete, wie z.b. Flächen im Landschaftsbau oder Flächen im ländlichen Wegebau, Gleisbereiche, Straßen für militärische Schwerfahrzeuge, Tankstellen, Flugplatzbefestigungen, Busverkehrsflächen oder Bahnsteige sind weitere einschlägige Technische Regeln oder Hinweise zu beachten und gegebenenfalls als Vertragsbestandteile zu vereinbaren. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 4

5 Geltungsbereich Nicht Bestandteile dieser ZTV Pflaster-StB sind: Begrünbare Flächenbefestigungen, Pflasterdecken und Plattenbeläge in gebundener Ausführung Flächenbefestigungen mit Großformaten, Versickerungsfähige Verkehrsflächenbefestigungen und Pflasterdecken und Plattenbeläge, die auf Bauwerken gebettet sind. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 5

6 Begriffsbestimmungen Beispielhafter Aufbau einer Befestigung in geschlossener Ortslage Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 6

7 Begriffsbestimmungen Pflasterdecke und Plattenbelag Oberste Schicht des Oberbaus, bestehend aus Befestigungselementen einschließlich ihrer Bettung und der Fugenfüllung. Befestigungselemente sind: Pflastersteine aus Beton und Natursteine sowie Pflasterziegel und Pflasterklinker Platten aus Beton und Natursteine sowie Klinkerplatten Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 7

8 Begriffsbestimmungen Pflasterdecke Diese Befestigungselemente weisen ein Verhältnis von Gesamtlänge zu Dicke von 4 auf. Bei nicht rechteckigen Befestigungselementen gilt als Gesamtlänge die Länge des umhüllenden Rechtecks mit kleinstem Flächeninhalt. Die Gesamtlänge darf 400 mm nicht überschreiten. Das Produkt aus Gesamtlänge und Gesamtbreite darf cm² nicht überschreiten. Befestigungselemente für Pflasterdecken aus Naturstein im Sinne dieser ZTV sind auch Platten nach DIN EN 1341, welche die zuvor genannten Bedingungen erfüllen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 8

9 Begriffsbestimmungen Plattenbelag Diese Befestigungselemente im Sinne dieser ZTV weisen ein Verhältnis von Gesamtlänge zu Dicke von > 4 auf. Die Befestigungselemente für Plattenbeläge weisen eine maximale Gesamtlänge von 600 mm auf. Bei nicht rechteckigen Befestigungselementen gilt als Gesamtlänge die Länge des umhüllenden Rechtecks mit kleinstem Flächeninhalt. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 9

10 Begriffsbestimmungen Fugenschlussmaterial Baustoffgemisch, mit welchem der obere Bereich der Fuge abschließend gefüllt werden kann, um die Stabilisierung der Fugenfüllung zu fördern. Mit hohem Feinanteil von 15 bis 30 M.-%. Dürfen keine ungewollten Verfärbungen auf den Befestigungselementen verursachen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 10

11 Anwendung Wesentliche Verwendungsbereiche von Pflasterdecken, Plattenbelägen oder Einfassungen sind: Befestigungen von Fahrbahnen, Geh- und Radwegen und Flächen des ruhenden Verkehrs im privaten und öffentlichen Bereich, Gestaltung von städtebaulich hervorgehobenen Flächen und Fußgängerzonen, Flächen für Gewerbe oder Industrie. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 11

12 Baugrundsätze Mit Pflasterdecken können alle Verkehrsflächen nach Maßgabe der RStO versehen werden. Plattenbeläge sollten nur bei der Befestigung von Geh- und Radwegen sowie bei Verkehrsflächen, die nicht für den Kfz-Verkehr vorgesehen sind, Anwendung finden. Die Plattenbeläge müssen so dimensioniert sein, dass ein gelegentliches Befahren durch Fahrzeuge z. B. des Unterhaltungs- und Reinigungsdienstes, möglich ist. Überfahrten oder ähnliche Verkehrsflächen sind gesondert zu betrachten. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 12

13 Baugrundsätze Die Wahl der Befestigungselemente hat so zu erfolgen, dass eine ausreichende und dauerhafte Griffigkeit bei befahrenen Flächen sowie eine gute Begehbarkeit, eine ausreichende Trittsicherheit und ein ausreichender Rutschwiderstand dauerhaft, mit einem gewissen Vorhaltemaß, sichergestellt sind. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 13

14 Baugrundsätze Pflastersteine oder Platten sind zwischen Einfassungen oder sonstigen festen Begrenzungen zu versetzen bzw. zu verlegen. Einfassungen sind in der Leistungsbeschreibung als gesonderte Leistungspositionen vorzusehen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 14

15 Unterlage Aufbau einer Einfassung einer Verkehrsflächenbefestigung mit Pflasterdecke oder Plattenbelag (Beispiel) Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 15

16 Unterlage unter Pflasterdecke und Plattenbelag Die Eignung der Unterlage im Hinblick auf die Wasserdurchlässigkeit, profilgerechte Lage und Ebenheit sowie die Tragfähigkeit bei Tragschichten ohne Bindemittel ist auf der Oberfläche der Tragschicht festzustellen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 16

17 Unterlage unter Pflasterdecke und Plattenbelag Wasserdurchlässigkeit Infiltrationsbeiwert von ki m/s. Zur qualitativen Abschätzung kann der Schnelltest nach dem Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen (M VV) durchgeführt werden. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 17

18 Aufpflasterung in Weddel Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 18

19 Aufpflasterung in Weddel Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 19

20 Aufpflasterung in Weddel Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 20

21 Aufpflasterung in Weddel Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 21

22 Pflasterbefestigung in Hermannsburg Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 22

23 Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 23

24 Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen M VV, 2013 Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 24

25 Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen M VV, 2013 Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 25

26 Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen M VV, 2013 Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 26

27 Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen M VV, 2013 Schnelltest Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 27

28 Pflasterbefestigung in Hermannsburg Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 28

29 Pflasterbefestigung in Hermannsburg Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 29

30 Pflasterbefestigung in Hermannsburg Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 30

31 Merkblatt für Versickerungsfähige Verkehrsflächen M VV, 2013 Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 31

32 Unterlage unter Pflasterdecke und Plattenbelag profilgerechte Lage nur um ± 1,0 cm von der Sollhöhe abweichen Ebenheit innerhalb einer 4 m langen Messstrecke nicht größer als 1,0 cm Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 34

33 Unterlage unter Pflasterdecke und Plattenbelag Der Auftraggeber sollte sich gemeinsam mit dem Auftragnehmer davon überzeugen, dass die vorhandene Unterlage geeignet ist. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 35

34 Unterlage und Rückenstütze bei Einfassungen und Entwässerungsrinnen Die Unterlage unter einer Einfassung (Randbereich oder Entwässerungsrinne) ist der Bereich unter deren Fundament. Sie muss ausreichend tragfähig, profilgerecht und eben sein Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 36

35 Unterlage und Rückenstütze bei Einfassungen und Entwässerungsrinnen Breite von Rückenstützen sollte zu unbefestigten Flächen hin mindestens 15 cm betragen. Druckfestigkeit des Fundamentes und der Rückenstütze ist in der Leistungsbeschreibung anzugeben. Sie sollte am zylindrischen Prüfkörper für jeden Einzelwert gemessen mindestens 12 MPa (Prüfalter: 28 Tage) aufweisen. Für Rückenstützen, die häufig höheren mechanischen Belastungen ausgesetzt sein können, können auch größere Breiten und höhere Druckfestigkeiten oder andere Stützkonstruktionen erforderlich sein. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 37

36 Dicke der Pflastersteine Für die Festlegung der Dicke der Pflastersteine und Platten sowie der Bettung bilden die RStO die Grundlage. Die Dicke der Pflastersteine und Platten sowie der Bettung sind festzulegen. Die nachfolgenden Hinweise sind zusätzlich zu beachten. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 38

37 Dicke der Pflastersteine Pflastersteine, welche aus allseits gesägten und weiterbearbeiteten (z.b. geflammt, gestrahlt) Natursteinen hergestellt wurden, werden wie Pflastersteine aus Beton, Ziegel oder Klinker behandelt. Pflastersteine mit Nenndicken bis zu 60 mm sind für Verkehrsflächen, die mit Kraftfahrzeugen befahren werden, ungeeignet. Sofern Verkehrsflächen mit Fahrzeugen des Reinigungsund Wartungsdienstes befahren werden, sollten Pflastersteine mit Nenndicken über 60 mm verwendet werden, deren Ist-Dicke nicht unter 60 mm liegt. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 39

38 Dicke der Pflastersteine Pflastersteine aus Naturstein mit gespaltenen Seitenflächen und gespaltener Unterseite sollten folgende Nenndicken aufweisen: ab 80 mm für Verkehrsflächen der Bk0,3 der RStO ab 100 mm für Verkehrsflächen der Bk1,0 der RStO ab 120 mm für Verkehrsflächen der Bk1,8 der RStO ab 150 mm für Verkehrsflächen der Bk3,2 der RStO Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 40

39 Dicke der Bettung Die planmäßige Dicke der Bettung soll unabhängig von der Dicke des Befestigungselementes im verdichteten Zustand 4 cm betragen. Die planmäßige Dicke der Bettung darf in begründeten Fällen um 1 cm geringer gewählt werden, nicht jedoch bei einem Bettungsmaterial der Körnung 0/11 mm. Die Dicke darf im fertigen Zustand um nicht mehr als ± 1 cm von der vereinbarten Dicke abweichen Die Dicke der Bettung muss im verdichteten Zustand an jeder Stelle mindestens 2,0 cm und maximal 5,0 cm betragen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 41

40 Dicke der Bettung bei Natursteinpflaster und Natursteinplatten Ausnahme bei der planmäßige Dicke der Bettung: bei Natursteinpflaster und Natursteinplatten mit einer Nenndicke 120 mm und spaltrauer Unterseite 5 cm. Im fertigen Zustand darf die vereinbarten Dicke um nicht mehr als 1,5 cm unterschritten und um nicht mehr als 1,0 cm überschritten werden. Die Bettung muss im verdichteten Zustand an jeder Stelle mindestens 3,0 cm und maximal 6,0 cm betragen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 42

41 Fugenbreite Die planmäßige Fugenbreite beträgt bei Verwendung von Befestigungselementen aus Beton, Ziegel und Klinker sowie Natursteinen mit gesägten oder strukturierten Seitenflächen unter 120 mm Nenndicke 4 mm (Abweichung ± 1 mm) und ab 120 mm Nenndicke 6 mm (Abweichung ± 2 mm). Bei Verwendung von Betonsteinen sind die Rastermaße der Hersteller zu beachten. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 43

42 Fugenbreite Rastermaße beachten Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 44

43 Fugenbreite Befestigungselemente aus Natursteinen mit gespaltenen Seitenflächen müssen mit den nachstehenden Fugenbreiten hergestellt werden: Pflastersteine bis 60 mm Nenndicke 6 mm Pflastersteine 60 bis 120 mm Nenndicke 10 mm Pflastersteine über 120 mm Nenndicke 15 mm Platten bis 120 mm Nenndicke 15 mm Platten über 120 mm Nenndicke 20 mm (keine Überschreitung der Fugenbreiten zulässig) Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 45

44 Fugenbreite An den Pflastersteinen angeformte Abstandshilfen oder sonstige angeformte Profile geben nicht das Maß der Fugenbreite vor. Sie können die Mindestfugenbreite und die Kraftübertragung durch die gefüllte Fuge nicht ersetzen. Es muss ausreichend Raum für das Verfüllen mit einem geeigneten Fugenmaterial zur Verfügung stehen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 46

45 Bettungsmaterial Die Auswahl des Bettungsmaterials soll im Hinblick auf die Art der Befestigungselemente und die zukünftigen Beanspruchungen getroffen werden. Vorzugsweise sollen Baustoffgemische 0/4, 0/5 und 0/8 als Bettungsmaterial verwendet werden. Anforderung bei Verkehrsflächen (Bk1,0 bis Bk3,2): Fließkoeffizient der Kategorie E CS 35 Anteil gebrochener Oberflächen der Kategorie C 90/3 Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 47

46 Fugenmaterial Vorzugsweise sollen Baustoffgemische 0/4, 0/5 und 0/8 als Fugenmaterial verwendet werden. Das Nenngrößtkorn des Baustoffgemisches muss mindestens 2/3 der vorgesehenen Sollfugenbreite entsprechen. Anforderung bei Verkehrsflächen (Bk0,3 bis Bk3,2): Fließkoeffizient der Kategorie E CS 35 Anteil gebrochener Oberflächen der Kategorien C 90/3 Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 48

47 Fugenmaterial Wird in besonderen Fällen ein Baustoffgemisch 0/2 oder 0/3 als Fugenmaterial verwendet, sollte dies aus natürlichen Gesteinskörnungen hergestellt sein und der Durchgang durch das Sieb mit der Öffnungsweite 1 mm muss 40 M.-% bis 70 M.-% (bei 0/2) bzw. 30 M.-% bis 55 M.-% (bei 0/3) betragen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 49

48 Fugenmaterial Gesteine für Fugenmaterial für Verkehrsflächen Bk1,0 und Bk1,8: mindestens der Kategorie SZ 22 (LA 25 ) Bk3,2 sowie bei Verkehrsflächen mit Besonderen Beanspruchungen oder solchen mit einer gebundenen Tragschicht mindestens der Kategorie SZ 18 (LA 20 ) Zur Einschätzung der Eignung und zur Erfahrungssammlung kann zusätzlich der Modifizierte Micro-Deval- Koeffizient bestimmt werden. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 50

49 Verband, Verlegemuster Verbände oder Verlegemuster, die nur über einen geringen Verschiebungswiderstand verfügen, z. B. Kreuzfugen-, Parkett- oder Blockverband, sind für befahrene Verkehrsflächen grundsätzlich nicht geeignet. Durchgehende Längsfugen in der Fahrtrichtung sind zu vermeiden. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 51

50 Verband, Verlegemuster Für Verkehrsflächen, die einer der Belastungsklassen Bk1,0, Bk1,8 oder Bk3,2 gemäß den RStO zuzuordnen sind, und für solche mit besonderen Beanspruchungen sind Verbände vorzusehen, welche eine möglichst großflächige Lastverteilung und einen hohen Widerstand gegen Verdrehung sowie Verkippung erwarten lassen, z. B. Fischgrätverband oder Diagonalverband. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 52

51 Verfugen, Abrütteln, Abrammen 1. Die Fugen von Befestigungselementen müssen vollständig und kontinuierlich mit dem Fortschreiten des Verlegens bzw. des Versetzens verfüllt werden. 2. Zum Füllen der Fugen ist das Fugenmaterial auf die Decke oder den Belag aufzubringen und in die Fugen einzuarbeiten. 3. Die Decke bzw. der Belag ist im Anschluss vollständig abzufegen und abzurütteln oder abzurammen. 4. Im Anschluss ist erneut Fugenmaterial aufzubringen, in die Fugen einzuarbeiten und unter begrenzter Wasserzugabe einzuschlämmen. 5. Die Decke oder der Belag ist im Anschluss vollständig abzufegen, soll abgetrocknet sein und ist bis zur Standfestigkeit abzurütteln oder abzurammen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 53

52 Verfugen, Abrütteln, Abrammen Anschließend ist die Fläche zu reinigen. Dabei darf kein Fugenmaterial ausgetragen werden. Der untere Teil der Fugenfüllung kann mit dem Bettungsmaterial hergestellt werden, sofern die Fugenbreite dies zulässt. Es kann zweckmäßig sein, abschließend einen Fugenschluss durch Einfegen und Einschlämmen auszuführen. Dabei darf es nicht zu dauerhaft ungewollten Verfärbungen der Befestigungselemente durch ein ungeeignetes Fugenschlussmaterial kommen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 54

53 Einfassungen und Entwässerungsrinnen Die Mengen des anzuliefernden bzw. auf der Baustelle herzustellenden Frischbetons sind auf die Einbauleistung derart abzustimmen, dass die jeweiligen Verarbeitungszeiten des Frischbetons unter Berücksichtigung der gerade vorherrschenden Witterungsverhältnisse eingehalten werden. Es ist eine auf die gerade vorherrschenden Witterungsbedingungen abgestimmte Nachbehandlung des eingebauten Betons für Fundament und Rückenstütze durchzuführen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 55

54 Einfassungen und Entwässerungsrinnen Bei Einfassungen von Verkehrsflächen ab einer Belastungsklasse Bk1,8 gemäß den RStO sowie regelmäßig von Schwerverkehr überfahrene Einfassungen und bei Entwässerungsrinnen sind die Bauteile in den frischen, d. h. noch verarbeitbaren Fundamentbeton unter Verwendung eines Haftvermittlers an der Unterseite der Bauteile zu versetzen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 56

55 Einfassungen und Entwässerungsrinnen Bewegungsfugen sind im Abstand von 6 m bis 8 m durchgehend durch Fundament und Rückenstütze herzustellen. Für Bewegungsfugen sind reversibel komprimierbare Einlagen zu verwenden. In den oberen 3 cm der Bewegungsfuge der Entwässerungsrinne ist eine elastische Pflasterfugenmasse gemäß ZTV Fug-StB einzubauen. Bei Bordsteine ist ein dauerhaft rückstellfähiges Profil entsprechend dem Bordsteinprofil einzubauen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 57

56 Anschlüsse Zugearbeitete Befestigungselemente dürfen nur verwendet werden, wenn die verbleibende kürzeste Seite mindestens ein Drittel der größten Kantenlänge des unbearbeiteten Befestigungselementes und mindestens der halben Dicke des unbearbeiteten Befestigungselementes und mindestens aber 5 cm entspricht. Das Zuarbeiten hat durch Nassschnitt zu erfolgen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 58

57 Lage, zulässige Abweichungen Höhen und Unebenheiten Neigung Dicke der Bettung Fugenbreite Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 59

58 Höhen und Unebenheiten Abweichungen von der profilgerechten Lage und unzulässige Abweichungen von der Ebenheit der Tragschicht dürfen nicht durch die Bettung ausgeglichen werden. Pflasterdecken und Plattenbeläge sind an den Fugen höhengleich herzustellen. Der zulässige Versatz bei höhengleichen Anschlüssen darf bei Befestigungselementen mit ebener Oberfläche 2 mm und bei Befestigungselementen aus Natursteinen mit unbearbeiteter, spaltrauer Oberfläche 5 mm nicht überschreiten. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 60

59 Höhen und Unebenheiten Zulässige maximale Abweichungen von der Ebenheit in Abhängigkeit von der resultierenden Neigung: Nutzung Pflasterdecken, Plattenbeläge aus Neigung [%] Ebenheitsanforderungen Stichmaß [mm] unter der: 2-m-Latte 4-m-Latte Geh- und Radwege Pflastersteinen, Platten aus Beton, Pflasterklinkern, Pflasterziegel, bearbeitetem Naturstein 1,6 < 2,0 2,0 < 2, , unbearbeitetem und spaltrauem Naturstein 2,0 < 2, , Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 61

60 Höhen und Unebenheiten Zulässige maximale Abweichungen von der Ebenheit in Abhängigkeit von der resultierenden Neigung: Nutzung Pflasterdecken, Plattenbeläge aus Neigung [%] Ebenheitsanforderungen Stichmaß [mm] unter der: 2-m-Latte 4-m-Latte Fahrbahnen Pflastersteinen, Platten aus Beton, Klinkern, Ziegeln, bearbeitetem Naturstein 2,0 < 2, , unbearbeitetem und spaltrauem Naturstein 3, Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 62

61 Neigung Abweichungen von der geforderten Neigung dürfen nicht mehr als ± 0,4 % (absolut) betragen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 63

62 Verkehrsfreigabe Pflasterdecken oder Plattenbeläge sind erst dann für den Verkehr freizugeben, wenn ihre Bettung und deren Unterlage nach dem Einschlämmen ausreichend abgetrocknet sind. Für die Erhaltung wird auf das Merkblatt für die Bauliche Erhaltung von Verkehrsflächen mit Pflasterdecken oder Plattenbelägen (Regelbauweise) (M BEP) verwiesen. Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 64

63 Neufassung der ZTV Pflaster-StB 20 Prof. Dr.-Ing. Holger Lorenzl Holger Lorenzl QGS - Steinstraßenbau, 18. Februar 2021 ZTV Pflaster-StB 20 65

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