Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
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- Hinrich Berg
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1 Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten (kurz: PKA) unterstützen die Apothekerinnen und Apotheker bei der fachgerechten Versorgung mit Arzneimitteln. Dabei kümmern sie sich vor allem um die kaufmännisch-organisatorische Seite des Apothekenbetriebes. Sie überprüfen den Arzneimittelbestand, geben Bestellungen auf, achten auf die ordnungsgemäße Lagerung der Arzneimittel und bearbeiten Rechnungen und Lieferscheine. Je nach Arbeitsplatz (Apotheke, pharmazeutischer Großhandel, Krankenhäuser) arbeiten sie gemeinsam mit BerufskollegInnen sowie mit weiteren Fachkräften (z. B. ApothekerInnen, Ärztinnen und Ärzten, PharmareferentInnen). Arbeits- und Tätigkeitsbereiche PKA sind vor allem für kaufmännische Tätigkeiten in einer Apotheke zuständig. Hierzu gehören: Abrechnungen mit Krankenkassen, Schriftverkehr, Warenbestellung und Überprüfung der Lieferung und Lagerung der Waren, Preiskalkulation und Inventur sowie der selbstständige Verkauf von Waren, die zwar keine Medikamente sind, aber im weitesten Sinn der Gesundheit dienen (Verbandstoffe, Spezialkosmetik, Heilkräuter, Babynahrung). Außerdem helfen sie bei pharmazeutischen Tätigkeiten wie der Herstellung von Arzneimitteln in der Apotheke mit und gestalten die Verkaufsflächen und die Apothekenschaufenster (Präsentation der Waren). Im Bereich Wareneinkauf und Lagerhaltung ermitteln die Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistentinnen und Assistenten den Warenbedarf des Betriebes, holen Angebote von Lieferfirmen ein und bestellen die benötigten Waren. Sie überwachen die Einhaltung der Liefertermine, kontrollieren die gelieferten Waren und Lieferpapiere und führen bei Mängel oder Transportschäden Reklamation durch. Sie lagern die Apothekerwaren gemäß den gesetzlichen Lagerungsvorschriften (besonders wichtig bei empfindlichen Arzneimitteln) und führen regelmäßige Qualitätskontrollen an den gelagerten Produkten durch (z. B. Kontrolle der Ablauffristen). Im Verkauf assistieren sie den Apothekerinnen und Apothekern und beraten selbstständig Kundinnen und Kunden über Produkte, die nicht zu den Medikamenten zählen, informieren sie z. B. über Anwendungsmöglichkeiten und Verwendung von Kosmetika, Tees, Pflegeprodukten. Besonders wichtig ist es dabei zu wissen, wann sie ein Beratungsgespräch an die Apothekerin, den Apotheker übergeben müssen, weil es um medizinische Produkte und Anwendungen geht. Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistentinnen und Assistenten wirken außerdem bei der Gestaltung des Verkaufsraumes mit. Sie platzieren die Produkte in Regalen, auf Tischen und Verkaufsständern (z. B. Drehständer), dekorieren Auslagen und den Innenraum und überlegen sich dabei, auf welche Produkte man die Kundinnen und Kunden besonders aufmerksam machen möchte und wie diese gut zur Geltung kommen. Sie bringen Informationsplakate an und legen Werbe- und Informationsfolder aus. Im Büro arbeiten sie außerdem an der Buchhaltung und Kostenrechnung mit und unterstützen im Schriftverkehr und in der Abrechnung mit Krankenkassen. Ein weiterer wichtiger Aufgabenbereich der Pharmazeutisch-kaufmännischen Assistentinnen und Assistenten sind Arbeiten im Labor sowie das Assistieren bei verschiedenen Apothekertätigkeiten. Beispielsweise helfen sie beim Zubereiten von Arzneimitteln (Arzneipulvermischungen, Teemischungen, Salben, Zäpfchen, Tinkturen, Tropfen usw.) mit, sie füllen Tinkturen in Flaschen ab, mischen Salben an oder stellen verschiedene Alkohollösungen, Pasten und Cremes her. Weiters sterilisieren und desinfizieren sie diverse Werkzeuge, Geräte, Ampullen, Behälter und Flaschen mittels Dampfsterilisation oder mit speziellen Chemikalien. Sie reinigen medizinische Hilfsgeräte wie Apothekerwaagen und stellen deren Funktionen ein. Arbeitsmittel Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten hantieren mit allerlei pharmazeutischen Produkten und
2 Waren wie z. B. Arzneien, Medikamente, Arzneipulvermischungen, Salben, Zäpfchen, Tinkturen, Tropfen, Teemischungen, Babynahrung und Kosmetikprodukte. Sie hantieren mit medizinischen Werkzeugen und Laborgeräten wie z. B. Ampullen, Reagenzgläser, Apothekerwaagen, Pinzetten oder Scheren. Im Rahmen ihrer administrativen Tätigkeiten im Büro bedienen sie Computer, Laptops, Drucker, Fax- und Kopiergeräte und führen Dokumente, Listen, Ordner, Mappen, Datenbanken und Karteien. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte Pharmazeutisch-kaufmännische Assistentinnen und Assistenten arbeiten in den Verkaufsräumen, Labors, Büros und Lagerräumen von Apotheken, Krankenhausapotheken oder pharmazeutischen Großhandelsbetrieben. Sie arbeiten im Team mit BerufskollegInnen, Apothekern und Apothekerinnen (siehe ApothekerIn) und weiteren Fach- und Hilfskräften. In Apotheken haben sie direkten Kontakt zu ihren Kundinnen und Kunden. Arbeiten sie in Krankenanstalten und Kliniken, haben sie außerdem Kontakt zu Ärztinnen und Ärzten (siehe Arzt/Ärztin). Sie haben weiters Kontakt zu PharmareferentInnen und unter Umständen zu Pharmakologinnen und Pharmakologen (siehe Pharmakologe/Pharmakologin. Die wichtigsten Tätigkeiten und Aufgabenbereiche auf einen Blick Der Bereich Warenverkauf und KundInnenberatung: Apothekerinnen und Apotheker beim Verkauf apothekenpflichtiger Arzneimittel unterstützen nicht-rezeptpflichtige Apothekerwaren (z. B. Kindernahrung, Heilbehelfe, Körperpflegemittel, Tees) eigenständig verkaufen Kundinnen und Kunden über Eigenschaften, Verwendungsmöglichkeiten, sachgerechte Aufbewahrung und über Qualitätsund Preisunterschiede der Waren informieren und beraten Verkaufsräume und Schaufenster gestalten (Auslegen der Waren, Dekorationsarbeiten) Der Bereich Labor: den Apothekerinnen und Apothekern beim Zubereiten von Arzneien, wie z. B. Arzneipulvermischungen, Teemischungen, Salben, Zäpfchen, Tinkturen, Tropfen usw. assistieren pharmazeutische Werkzeuge, Geräte, Ampullen, Behälter, Flaschen usw. mittels Dampfsterilisation, Reinigungsmittel und Chemikalien reinigen und desinfizieren Funktionen von Messgeräten, z. B. Apothekerwaagen, einstellen und kontrollieren Der Bereich Wareneinkauf und Lagerung: Warenbedarf des Betriebes ermitteln Angebote von Lieferanten einholen benötigte Waren bei Großhändlern bestellen Lieferpapiere und Rechnungen kontrollieren, Zahlungen abwickeln eingelangte Waren auf Mängel oder Transportschäden überprüfen Arzneiwaren gemäß den Lagerungsvorschriften (besonders für gefährliche und empfindliche Stoffe) einlagern Der Bereich Büro/Vertrieb und betriebliches Rechnungswesen: Telefon-, - und Schriftverkehr (Bestellungen, Geschäftsbriefe usw.) durchführen Postein- und -ausgang erledigen Buchungsunterlagen (Lieferscheine, Rechnungen usw.) prüfen und ordnen Rezepte mit den Krankenversicherungsträgern verrechnen Zahlungsverkehr mit Lieferanten, Kundinnen und Kunden, Behörden, Post, Geld- und Kreditinstituten durchführen bei der Kalkulation der Verkaufspreise der Waren mitwirken regelmäßige Inventuren (Aufnahme des Warenbestandes) durchführen Unternehmen und Institutionen öffentliche Apotheken Krankenhausapotheken Einrichtungen des öffentlichen Gesundheitswesens Betriebe des pharmazeutischen Großhandels Anforderungen Jeder Beruf erfordert ganz spezielle Sach- und Fachkenntnisse, die in der Ausbildung vermittelt werden. Daneben gibt es auch eine Reihe von Anforderungen, die praktisch in allen Berufen wichtig sind. Dazu gehören: Zuverlässigkeit,
3 Ehrlichkeit und Pünktlichkeit, genaues und sorgfältiges Arbeiten, selbstständiges Arbeiten, Einsatzfreude und Verantwortungsbewusstsein. Auch die Fähigkeit und Bereitschaft mit anderen zusammen zu arbeiten (Teamfähigkeit) und Lernbereitschaft sind heute kaum noch wegzudenken. Welche Fähigkeiten und Eigenschaften in DIESEM Beruf sonst noch erwartet werden, kann von Betrieb zu Betrieb sehr unterschiedlich sein. Die folgende Liste gibt einen Überblick über weitere Anforderungen, die häufig gestellt werden. Denken Sie daran: Viele dieser Anforderungen sind auch Bestandteil der Ausbildung. Körperliche Anforderungen: Welche körperlichen Eigenschaften sind wichtig? gute körperliche Verfassung - Stehen Sachkompetenz: Welche Fähigkeiten und Kenntnisse werden von mir erwartet? chemisches Verständnis gute Deutschkenntnisse gutes Augenmaß gutes Gedächtnis kaufmännisches Verständnis Koordinationsfähigkeit medizinisches Verständnis Planungsfähigkeit Zahlenverständnis und Rechnen Sozialkompetenz: Was brauche ich im Umgang mit anderen? Argumentationsfähigkeit / Überzeugungsfähigkeit Aufgeschlossenheit Hilfsbereitschaft interkulturelle Kompetenz Kommunikationsfähigkeit KundInnenorientierung Selbstkompetenz: Welche persönlichen Eigenschaften sollte ich mitbringen? Aufmerksamkeit Flexibilität Freundlichkeit Gesundheitsbewusstsein Selbstvertrauen / Selbstbewusstsein Weitere Anforderungen: Was ist sonst noch wichtig? gepflegtes Erscheinungsbild Hygienebewusstsein Alternativen/Spezialisierung Verwandte Lehrberufe Durch die Verwandtschaftsregelung wird die Ausbildung in einem Lehrberuf auf Teile der Lehrzeit in anderen (verwandten) Lehrberufen angerechnet. Dadurch verkürzt sich die Lehrzeit bei der Ausbildung in einem weiteren Lehrberuf (oder auch beim Wechsel auf einen verwandten Lehrberuf). Bei folgenden verwandten Lehrberufen verkürzt sich die Lehrzeit im Ausmaß der angegebenen Lehrjahre. (Beispiel: Der Eintrag "1. voll" bedeutet z. B., dass sich die Lehrzeit im verwandten Lehrberuf um ein Jahr verkürzt.) Archiv-, Bibliotheks- und InformationsassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Bankkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll"
4 Betriebsdienstleistung (Lehrberuf), "1. voll" Betriebslogistikkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Musikalienhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Buch- und Pressegroßhandel (Lehrberuf), "1. voll" Buch- und Medienwirtschaft - Verlag (Lehrberuf), "1. voll" Bürokaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" DrogistIn (Lehrberuf), "1., 2. voll" EDV-Kaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" EinkäuferIn (Lehrberuf), "1. voll" Einzelhandel (Lehrberuf), "1. voll" Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf), "1. voll" Finanzdienstleistungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Foto- und Multimediakaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Großhandelskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Hotel- und GastgewerbeassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Immobilienkaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Industriekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Labortechnik (Modullehrberuf), "1. voll" Medizinproduktekaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Mobilitätsservice (Lehrberuf), "1. voll" Personaldienstleistung (Lehrberuf), "1. voll" Pharmatechnologie (Lehrberuf), "1. voll" RechtskanzleiassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" ReisebüroassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Speditionskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" Speditionslogistik (Lehrberuf), "1. voll" Sportadministration (Lehrberuf), "1. voll" Steuerassistenz (Lehrberuf), "1. voll" Versicherungskaufmann/-frau (Lehrberuf), "1. voll" VerwaltungsassistentIn (Lehrberuf), "1. voll" Waffen- und MunitionshändlerIn (Lehrberuf), "1. voll" Lehre und Matura Mit einer erfolgreich abgeschlossenen Lehre und vier weiteren Prüfungen erlangen Sie die Berufsmatura (Berufsreifeprüfung). Diese öffnet Ihnen den Zugang zu Universitäts- und Fachhochschulstudien. Außerdem ermöglicht sie zusätzliche Karrierewege im erlernten Beruf, aber auch außerhalb des bisherigen Berufsfeldes. Und so geht es: Die Berufsmatura besteht aus vier Teilprüfungen: Deutsch (schriftlich und mündlich) und Mathematik (schriftlich), eine lebende Fremdsprache (schriftlich oder mündlich) und ein Fachbereich (schriftliche Prüfung oder Projektarbeit und mündliche Prüfung). Der Fachbereich ist ein Thema aus dem Berufsfeld des Kandidaten/der Kandidatin. Wie funktioniert die Vorbereitung? Die Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung erfolgt in Vorbereitungskursen, die von Erwachsenenbildungseinrichtungen (z. B. WIFI, bfi, Volkshochschulen), Berufsschulen oder höheren Schulen (z. B. AHS, HAK, HTL, HLW) angeboten werden. In solchen Lehrgängen können auch die jeweiligen Teilprüfungen abgelegt werden. Drei der vier Teilprüfungen können bereits während der Lehre abgelegt werden. Zur letzten Teilprüfung kann man nach erfolgreichem Lehrabschluss, aber nicht vor dem 19. Geburtstag antreten. Durch ein Förderprogramm, können die Vorbereitungskurse und die Prüfung seit September 2008 in ganz Österreich kostenlos angeboten werden. Zur konkreten Ausgestaltung der Vorbereitung auf die Berufsreifeprüfung bestehen in den einzelnen Bundesländern unterschiedliche Modelle. Informationen bieten u. a. die Bildungseinrichtungen und die Lehrlingsstellen der Wirtschaftskammern. Link: Häufig gestellte Fragen!
5 Selbstständigkeit Die Möglichkeit einer selbstständigen Berufsausübung ist gegeben durch: a) Reglementierte Gewerbe/Handwerke: Gewerbe der Drogisten, BGBl. II Nr. 130/2003 Für die Ausübung eines reglementierten Gewerbes sind, neben der Erfüllung der allgemeinen Voraussetzungen, Befähigungsnachweise zu erbringen, die in den angeführten Bundesgesetzblättern festgelegt sind. Downloadmöglichkeit der Zugangsvoraussetzung und Prüfungsordnungen (Bundesgesetzblätter): Wirtschaftskammer Österreich: Prüfungs- und Befähigungsnachweise für reglementierte Gewerbe b) Freies Gewerbe: - Handelsgewerbe Informationen zum "Freien Gewerbe": freie Gewerbe erfordern in der Regel keinen Befähigungsnachweis, sondern lediglich eine Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirksverwaltungsbehörde). Grundsätzlich richtet sich der Gewerbeumfang nach dem Wortlaut der Gewerbeanmeldung. Liste der Freien Gewerbe: Bundeseinheitliche Liste der freien Gewerbe ALLGEMEINE HINWEISE: Für jede Tätigkeit, die Sie selbstständig, regelmäßig und mit der Absicht, Gewinn zu erzielen, ausüben wollen, brauchen Sie eine Gewerbeberechtigung (Ausnahme: Freie Berufe). Diese erhalten Sie durch Anmeldung bei der Gewerbebehörde (Bezirkshauptmannschaft, Magistrat). Unabhängig von einem etwaigen Befähigungsnachweis müssen sie dafür folgende Voraussetzungen erfüllen: das 18. Lebensjahr muss vollendet sein österreichische Staatsbürgerschaft oder Staatsbürgerschaft eines anderen EU-Mitgliedstaates (oder eines Staates, mit dem ein entsprechender Staatsvertrag besteht) oder es liegt ein gültiger Aufenthaltstitel vor, der zur selbstständigen Tätigkeit berechtigt keine Ausschließungsgründe (z. B. abgewiesene Konkursanträge, Bestrafung wegen Finanzstrafdelikten) Freie Berufe sind selbstständige (freiberufliche) Tätigkeiten, die nicht der Gewerbeordnung unterliegen (z. B. Arzt/Ärztin und andere Gesundheitsberufe, Rechtsanwalt/-anwältin, MusikerIn, SchriftstellerIn und andere Künstlerberufe). Für einige freie Berufe ist die Berufsausübung durch eigene Rechtsvorschriften (Ärztegesetz, Rechtsanwaltsordnung, Ziviltechnikergesetz etc.) geregelt und es bestehen eigene Interessensvertretungen (Kammern oder Berufsverbände), denen die Aufnahme der selbstständigen Berufstätigkeit gemeldet werden muss. Für andere freie Berufe, wie z. B. KünstlerIn, SchriftstellerIn, Journalist/Journalistin, bestehen keine besonderen Rechtsvorschriften und Meldepflichten. In allen Fällen einer selbstständigen Berufsausübung (ob im Rahmen eines Gewerbes oder als freiberufliche Tätigkeit) ist diese bei der Sozialversicherungsanstalt der gewerblichen Wirtschaft und dem zuständigen Finanzamt zu melden. Weitere Informationen und Kontakte: Weitere Informationen über die Gewerbeordnung, Befähigungsnachweise, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Wirtschaftskammer Österreich - Gewerberecht. Weitere Informationen zur Unternehmensgründung, Kontaktmöglichkeiten usw. finden Sie unter Gründerservice der Wirtschaftskammer Österreich. Links Interessante Infos rund um den Beruf Alle LEHRLINGSENTSCHÄDIGUNGEN in ÖsterreichInternet: Lehrberufsservice des Bundesministeriums für Wissenschaft, Forschung und Wirtschaft Internet:
6 Österreichische ApothekerkammerInternet: Pharmazeutisch-kaufmännische Assistenz - Berufsinfo des Österreichischen Apothekerverbandes Internet: PKA-Akademie des Österreichischen ApothekerverbandesInternet: pkacircle - Interessenvertretung für PKAsInternet: Verein für Angestellte Apothekerinnen und Apotheker ÖsterreichsInternet: ibw - Institut für Bildungsforschung der Wirtschaft
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FriseurIn und PerückenmacherIn (StylistIn) (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
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OrthopädieschuhmacherIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre Berufsbeschreibung OrthopädieschuhmacherInnen stellen orthopädische Heil- und Hilfsmittel für die Füße her (z. B. Schuheinlagen, Bandagen, Fußstützen,
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Berufsbeschreibung. Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
Hotelkaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Hotelkaufleute arbeiten an der Rezeption und im Backoffice von Beherbergungsbetrieben wie Hotels, Pensionen, Wellness-Resorts oder
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Berufsbeschreibung. MasseurIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 2 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
MasseurIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 2 Jahre Berufsbeschreibung MasseurInnen führen zur Erhaltung des allgemeinen körperlichen Wohlbefindens und zu sportlichen Zwecken verschiedene Arten von Massagen durch.
Berufsbeschreibung. FloristIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
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Berufsbeschreibung. Veranstaltungstechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
Veranstaltungstechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre Berufsbeschreibung VeranstaltungstechnikerInnen sind für die technischen Aufbauten und Anlagen zuständig, die bei Veranstaltungen aller Art benötigt
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Wirtschaftspädagoge/Wirtschaftspädagogin Berufsbeschreibung WirtschaftspädagogInnen lehren vor allem an Berufsbildenden Mittleren und Höheren Schulen (BMHS) SchülerInnen zwischen 14 und 19 Jahren. Sie
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Berufsbeschreibung. SozialarbeiterIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
SozialarbeiterIn Berufsbeschreibung SozialarbeiterInnen unterstützen einzelne Personen, Familien, Gruppen und das Gemeinwesen professionell bei der Bewältigung von sozialen Problemen, Konflikten oder schwierigen
1 von 5 30.03.2017 14:23 KonditorIn (ZuckerbäckerIn) (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung KonditorInnen (ZuckerbäckerInnen) stellen alle Arten von Torten, Backwaren (z. B. Strudel, Krapfen,
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Koch/Köchin (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Köche/Köchinnen sind vor allem in Betrieben des Hotel- und Gastgewerbes, in Spitälern, Kuranstalten und Pflegeheimen, aber auch in Betriebskantinen
Berufsbeschreibung. BekleidungsfertigerIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 2 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
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Betonfertigungstechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Ähnliche Bezeichnung(en): früher: BetonfertigerIn, BetonwarenerzeugerIn Berufsbeschreibung BetonfertigungstechnikerInnen stellen Betonwaren oder Betonfertigteile
Berufsbeschreibung. Gastronomiefachmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
Gastronomiefachmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre Berufsbeschreibung Gastronomiefachleute sind die Allrounder im Bereich der Gastronomie. Sie sind sowohl in der Küche als auch im Service tätig.
Berufsbeschreibung. Betriebslogistikkaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
Betriebslogistikkaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Ähnliche Bezeichnung(en): vormals: Lagerlogistik Berufsbeschreibung Der Lehrberuf Betriebslogistikkaufmann/-frau ersetzt seit 1. Juni 2013
Berufsbeschreibung. WeinhauerIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel. Ähnliche Bezeichnung(en): WinzerIn
WeinhauerIn Ähnliche Bezeichnung(en): WinzerIn Berufsbeschreibung WeinhauerInnen (WinzerInnen) sind mit der Produktion von Wein und anderen Traubenprodukten (z. B. Sekt, Traubensaft) befasst. Sie pflanzen
Berufsbeschreibung. Steuerassistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
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Ähnliche Bezeichnung(en): Vorgängerlehrberufe: EDV-Systemtechnik, Elektromaschinentechnik, Mechatronik
Mechatronik (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 bzw. 4 Jahre Ähnliche Bezeichnung(en): Vorgängerlehrberufe: EDV-Systemtechnik, Elektromaschinentechnik, Mechatronik Berufsbeschreibung Mechatronik bedeutet
Fachausschuss für Gartenbau und Floristik. BlumenbinderIn und -händlerin (FloristIn) (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
Fachausschuss für Gartenbau und Floristik BlumenbinderIn und -händlerin (FloristIn) (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung BlumenbinderInnen und -händlerinnen (FloristInnen) arbeiten in Gärtnereien
Installations- und Gebäudetechnik - Heizungstechnik (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre
Installations- und Gebäudetechnik - Heizungstechnik (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre Ähnliche Bezeichnung(en): früher: Sanitär- und Klimatechnik - Heizungsinstallation Berufsbeschreibung Der
FacharbeiterIn Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
FacharbeiterIn Obstbau und Obstverwertung (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Ähnliche Bezeichnung(en): ObstbaufacharbeiterIn Berufsbeschreibung FacharbeiterInnen Obstbau und Obstverwertung sind mit der Betreuung
FacharbeiterIn Molkerei- und Käsereiwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
FacharbeiterIn Molkerei- und Käsereiwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Ähnliche Bezeichnung(en): Molkerei- und KäsereifacharbeiterIn Berufsbeschreibung FacharbeiterInnen Molkerei- und Käsereiwirtschaft
Bekleidungsgestaltung - Damenbekleidung (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 3 1/2 Jahre
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Berufsbeschreibung. Medizinproduktekaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche
Medizinproduktekaufmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre Berufsbeschreibung Mit der Ausbildung im Lehrberuf Medizinproduktekaufmann/-frau kann ab 1. Jänner 2016 begonnen werden. Medizinproduktekaufleute
Berufsbeschreibung. InformatikerIn. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
InformatikerIn Berufsbeschreibung InformatikerInnen beschäftigen sich mit allen computertechnischen und anwendungsorientierten Aufgaben. Sie erstellen Programme, entwickeln und installieren Betriebssysteme
Berufsbeschreibung. Restaurantfachmann/-frau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
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Finanz- und Rechnungswesenassistenz (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
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Berufsbeschreibung. Platten- und FliesenlegerIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
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Luftfahrzeugtechnik - Flugzeuge mit Kolbentriebwerken (Lehrberuf - auslaufend) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
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Berufsbeschreibung. FacharbeiterIn Bienenwirtschaft (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche.
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Berufsbeschreibung. Tischlereitechnik - Produktion (Lehrberuf) - Lehrzeit: 4 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
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Baumaschinentechnik (Lehrberuf - auslaufend) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
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Elektromaschinentechnik (Lehrberuf - auslaufend) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
Elektromaschinentechnik (Lehrberuf - auslaufend) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre Ähnliche Bezeichnung(en): früher: ElektromechanikerIn, ElektromaschinenbauerIn Berufsbeschreibung Der Lehrberuf Elektromaschinentechnik
Berufsbeschreibung. FacharbeiterIn Gartenbau (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
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Berufsbeschreibung. BootbauerIn (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel. Arbeitsumfeld/Arbeitsorte
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Technischer Zeichner / Technische Zeichnerin (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre
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Berufsbeschreibung. Metalltechnik - Stahlbautechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 1/2 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche.
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ANLAGE B: Anzurechnende Lehrjahre aufgrund der Gleichhaltung schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen
ANLAGE B: Anzurechnende aufgrund der schulischer Ausbildungen mit Lehrberufen bzw. Anrechnung von n nach Abschluss schulischer Ausbildungen mit facheinschlägigen Lehrabschlüssen (gemäß 34a BAG (gemäß Erlass
Berufsbeschreibung. Anlagenelektrik (Lehrberuf - ausgelaufen) - Lehrzeit: 4 Jahre. Arbeits- und Tätigkeitsbereiche. Arbeitsmittel
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Glasbautechnik - Glasbau (Modullehrberuf) - Lehrzeit: 3 bzw. 4 Jahre
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Wärme-, Kälte-, Schall- und Brandschutztechnik (Lehrberuf) - Lehrzeit: 3 Jahre
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