Curriculum Lehrgang Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten. Impulse für die tägliche Praxis.
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1 Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz LG Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten. Impulse für die tägliche Praxis. Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Curriculum Lehrgang Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten. Impulse für die tägliche Praxis. Beschluss der Gründungsstudienkommission vom 13.September 2007 Beschluss der Studienkommission vom 31. März 2009, vom 21. September 2009, vom 1. Juni 2010 und vom 27. Mai 2015 Genehmigung durch das Rektorat vom 27. Mai 2015 Studienbeginn 2015/16
2 Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz LG Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten. Impulse für die tägliche Praxis. 1. Vorspann Dateiversion 27.Mai
3 Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz LG Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten. Impulse für die tägliche Praxis. Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten Ziel Die Teilnehmer/innen können in einem ganzheitlichen, naturnahen, lebendigen und handlungsorientierten Ansatz die Persönlichkeitsentwicklung und -förderung sowie angeleitete Gruppenprozesse zur Teambildung erfahren und erleben und diese in ihrer pädagogischen Arbeit zielgerichtet einsetzen. Dauer 3 Semester Credits 18 EC (je Semester 6EC) Organisationsform Ein Nachmittag pro Woche und geblockte Veranstaltungen am Wochenende Begründung für erhöhten Selbststudienanteil Bezug nehmend auf den Erlass vom 30. Mai 2008 Bewertung von (Hochschul-) Lehrgängen der Fort- und Weiterbildung mit ECTS-Credits ergibt sich ein erhöhter Selbststudienanteil aus folgenden Gründen: Die Studierenden erlernen im Lehrgang erlebnisorientierte Impulse zur Persönlichkeitsbildung und entwicklung. Diese Festigung und Einübung bedarf individueller Lernphasen. Die Studierenden schließen den Lehrgang mit einer Projektarbeit ab, in der sie sich ausführlich theoretisch und praktisch eigenständig mit einer Thematik aus dem Lehrgang auseinandersetzen. Einsatzbereich/Qualifikation In allen Bereichen pädagogischer Arbeit einsetzbar (Schulische und außerschulische Kinderund Jugendarbeit, Kindergarten, Nachmittagsbetreuung, Sozialpädagogik,...) Zulassungsbedingung Hochschulreife (Reifeprüfung oder Studienberechtigungsprüfung) und eine Pädagogische Grundausbildung (Lehramt, Kindergartenpädagogik, Sozialpädagogik, ) Dateiversion 27.Mai
4 Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz LG Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten. Impulse für die tägliche Praxis. 2. Modulplan Semesterübersicht Dateiversion 27.Mai
5 Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz LG Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten. Impulse für die tägliche Praxis. Modulplan 1. Semester Grundlagen der Erlebnispädagogik in Theorie und Praxis 6 EC 2. Semester Erlebnis und Natur 6 EC 3. Semester Erlebnis und Gruppe 3 EC Projektarbeit 3 EC Quantitative Beschreibung der Module mit ECTS-Credits & Semesterwochenstunden gemäß 5 (2) HCV Erl 1 Module Credits SWSt Grundlagen der Erlebnispädagogik in Theorie 6 6 und Praxis davon 1 wählbar Theoretische Grundlagen Erlebnispädagogische Methoden und 1,5 1,5 Übungen indoor Erlebnispädagogische Methoden und 1,5 1,5 Übungen outdoor Soziale und kommunikative Kompetenzen 1 1 Wahlmöglichkeit A oder B 1 1 Erl 2 Erlebnis und Natur 6 6 davon 1 wählbar Theoretische Grundlagen Natur-Wahrnehmung mit allen Sinnen, Land-Art 1 1 Erlebnispädagogische Methoden und Übungen im 1 1 Gelände Reflexion und Intervention 1 1 Führung und Teamcoaching 1 1 Wahlmöglichkeit C oder D 1 1 Erl 3 Erlebnis und Gruppe 3 3 davon 1 wählbar Pilotprojekt 1,5 1,5 Faszination Schnee / Winter 0,5 0,5 Wahlmöglichkeit E oder F 1 1 Erl 4 Projektarbeit 3 1 Summe Dateiversion 27.Mai
6 Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz LG Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten. Impulse für die tägliche Praxis. Wahlmöglichkeit A Abenteuer Schnee (Beginn WS) oder Abenteuer Wasser (Beginn SS) B Orientierungs- und Geländespiele als persönliche und gruppenspezifische Herausforderung C Ropes Course (Hochseilgarten) D Natur und Kunst E Abenteuer auf Rädern F Vielfältige Zusammenhänge zwischen Erlebnispädagogik und Spiritualität Dateiversion 27.Mai
7 Kirchliche Pädagogische Hochschule Graz LG Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten. Impulse für die tägliche Praxis. Lehrgang: Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten Grundlagen der Erlebnispädagogik Erl 1 in Theorie und Praxis Wahlmöglichkeit: A oder B Ü Erl 2 Erlebnis und Natur Theoretische Grundlagen 2 S Kurzz Modultitel LV-Titel LV-Art Credits SWSt gesamt anteile KE Selbststudium Grundlagen der Erlebnispädagogik Erl 1 in Theorie und Praxis Theoretische Grundlagen 1 S Grundlagen der Erlebnispädagogik Erl 1 in Theorie und Praxis Erlebnispädagogische Methoden und Übungen indoor Ü 1,5 1,5 1, ,5 Grundlagen der Erlebnispädagogik Erl 1 in Theorie und Praxis Erlebnispädagogische Methoden und Übungen outdoor Ü 1,5 1,5 1, ,5 Grundlagen der Erlebnispädagogik Erl 1 in Theorie und Praxis Soziale und Kommunikative Kompetenz S Präsenzstudienanteile SWST Präsenzstudienanteile KE Betreute Studienanteile SWSt Betreute Studien- Natur- Wahrnehmung mit allen Sinnen, Land-Art Naturerfahrung, Schöpfungstheologie Ü Erl 2 Erlebnis und Natur Erl 2 Erlebnis und Natur Erlebnispädagogische Methoden und Übungen im Gelände Ü Erl 2 Erlebnis und Natur Reflexion und Intervention S Erl 2 Erlebnis und Natur Führung und Teamcoaching Ü Erl 2 Erlebnis und Natur Wahlmöglichkeit C oder D Ü Erl 3 Erlebnis und Gruppe Pilotprojekt Ü 1,5 1,5 1, ,5 Erl 3 Erlebnis und Gruppe Faszination Schnee / Winter Ü 0,5 0,5 0, ,5 Erl 3 Erlebnis und Gruppe Wahlmöglichkeit E oder F Ü Erl 4 Projektarbeit Projekt planen und realisieren Summe
8 3. Modulbeschreibungen
9 Modulthema Grundlagen der Erlebnispädagogik in Theorie und Praxis Kurzzeichen Erl 1 Kategorie Studienjahr Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots Modulverantwortliche(r) NN Voraussetzung(en) für die Teilnahme Anzahl der Credits 6 Bildungsziel(e) Bildungsinhalte Zertifizierbare (Teil-) Kompetenzen Pflichtmodul - studienfachbereichsübergreifend 1. Semester Die Teilnehmer/innen gewinnen einen fundierten Einblick in die Theorie und Praxis der Erlebnispädagogik. Durch das praktische Erleben und Erfahren erlebnispädagogischer Methoden und Übungen soll die eigene Persönlichkeitsentwicklung und Beziehungsfähigkeit gefördert werden. Die Umsetzung in die pädagogischen Arbeitsfelder der Teilnehmer/innen soll ermöglicht werden. Verbindungen und Vernetzungen zu unterschiedlichsten Bereichen werden hergestellt und die Teilnehmer/innen können diese Erfahrungen für sich und andere Menschen zielgerichtet einsetzen. Schnee bzw. Wasser wird als spezielles Mittel für neue Körpererfahrungen sowie für die Initiierung von handlungsorientierten Gruppenprozessen mit den Teilnehmer/innen erfahrbar gemacht. Definition, Ziele und Positionsbestimmung von erlebnispädagogischen Aktivitäten; Geschichte, methodische Ansätze und Lernmodelle von erlebnispädagogischen Aktivitäten; Sicherheitsstandards und Rechtsfragen; Erlebnispädagogische Methoden und Übungen indoor/outdoor (Spielgeschichten, Low elements, Kooperations- und Problemlöseaufgaben, Kooperative Abenteuerspiele, Kommunikations- und Interaktionsspiele, Raum bzw. Natur als Erfahrungselemente); Kommunikation und Kooperation, Teambuilding, Konfliktmanagement, Gruppendynamische Prozesse, Persönlichkeitsentwicklung; Zur Wahl: Start Wintersemester: A: Abenteuer Schnee: Naturmaterial Schnee als Ausdrucks- und Kommunikationsmittel (Schneeskulpturen,...); Start Sommersemester: A: Abenteuer Wasser: Durch die Auseinandersetzung mit dem Element Wasser wecken des Erlebnischarakters und Förderung von Körpererfahrungen B: Orientierungs- und Geländespiele als persönliche und gruppenspezifische Herausforderung Die Studierenden können über theoretische Grundlagen der erlebnispädagogischen Aktivitäten kompetent Auskunft geben. in der Begegnung und Auseinandersetzung mit sich selbst, mit anderen Menschen und mit der Natur angeleitete Übungen durchführen und reflektieren. soziale und kommunikative Kompetenzen im Gruppengeschehen anwenden und reflektierend betrachten.
10 Selbst- und Fremdwahrnehmung im Übungsprozess und in der Reflexion einsetzen und mitteilen. ihre eigene Konfliktfähigkeit verbessern; Konflikte zeitgerecht erkennen und Strategien zur Intervention anwenden. A: das Naturmaterial Schnee bzw. das Element Wasser als besonderes Betätigungsgeld für Gruppenerfahrungen einsetzen. B: eigenverantwortlich und selbstbestimmt für sich selber optimale Wege und Routen in der Natur anhand einer Orientierungslaufkarte (und Kompass) festlegen, praktisch durchführen und die Entscheidungen für die konkrete Routenauswahl begründen. Anteilsmäßige EC- Verteilung auf die Studienfachbereiche Verbindungen zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen Literatur Lehr- und Lernformen Leistungsnachweis(e) Sprache(n) Humanwissenschaften 2 - Fachwissenschaften/Fachdidaktiken 4 Michl, W. (2009): Erlebnispädagogik. München (UTB Reinhardt). Fischer, T./Lehmann, J. (2009): Studienbuch Erlebnispädagogik. Bad Heilbrunn ( UTB Klinkhardt). Heckmair, B./Michl, W. (1998): Erleben und Lernen. Einstieg in die Erlebnispädagogik. Berlin (Luchterhand). Senninger T. (2000): Abenteuer Leiten in Abenteuer lernen. Münster (Ökotopia). Seminaristisches Arbeiten, Übendes Lernen, Coaching, Handlungsorientiertes Arbeiten, Reflexion Immanenter Prüfungscharakter, Praxisportfolio Deutsch
11 Modulthema Erlebnis und Natur Kurzzeichen Erl 2 Kategorie Studienjahr Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots Modulverantwortliche(r) Voraussetzung(en) für die Teilnahme Anzahl der Credits 6 Bildungsziel(e) Pflichtmodul - studienfachbereichsübergreifend 2. Semester Teilnahme an den Präsenzphasen im 1. Modul Die Teilnehmer/innen gewinnen einen vertiefenden Einblick in die Theorie und Praxis der Erlebnispädagogik. Durch handlungsorientierte Lernprozesse (individuelle und gruppenspezifische Herausforderungen) wird die Persönlichkeitsentwicklung gefördert; dabei sollen die Teilnehmer/innen anhand vielfältiger Reflexionsmöglichkeiten das in der Gruppe Erlebte in den persönlichen Alltag transformieren. Weiters werden die Teilnehmer/innen mit der verantwortungsvollen Aufgabe als Trainer/in und Leiter/in einer Gruppe bzw. als Begleitung von Einzelpersonen vertraut gemacht. Die Teilnehmer/innen gewinnen einen umfassenden, handlungsorientierten und ganzheitlichen Einblick über den verantwortungsvollen Umgang mit der Natur in der Erlebnispädagogik. Pädagogische Intentionen (erlebnispädagogische Kurz- und Langzeitprojekte, geschlechtsspezifische Ansätze ), Settings von erlebnispädagogischen Aktivitäten (Schule, Außerschulische Möglichkeiten: Kinder- und Jugendarbeit, Betriebliche Praxis ); Rolle des Trainers bzw. der Trainerin in der Erlebnispädagogik; Bedeutung der Reflexion in der Erlebnispädagogik inklusive beispielhafter Modelle reflektierenden Arbeitens; Führungsstile und Coaching-Techniken; Bildungsinhalte Zertifizierbare (Teil-) Kompetenzen Zur Wahl: C: Ropes Course (Hochseilgarten) als persönliche und gruppenspezifische Herausforderung; Überblick über die notwendigen Fähigkeiten, Fertigkeiten und Kenntnisse, die für das Begehen von Hochseilgärten, aber auch für die Betreuung notwendig sind; Umgang mit schwierigen und herausfordernden Situationen; wichtige Sicherheitsaspekte. D: Natur und Kunst: Verantwortungsvoller Umgang mit Natur; Kreativer und ganzheitlicher Zugang zur Natur (Land-Art) mit persönlichkeitsbildenden Schwerpunkt; Natur und Naturmaterialien als Grundlage künstlerischen Ausdrucks und Gestaltungsmöglichkeiten. Die Studierenden können über theoretische Grundlagen der erlebnispädagogischen Aktivitäten kompetent Auskunft geben. erlebnispädagogische Aktivitäten in unterschiedliche Settings
12 Anteilsmäßige EC- Verteilung auf die Studienfachbereiche Verbindungen zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen Literatur Lehr- und Lernformen Leistungsnachweis(e) Sprache(n) methoden- und zielgerecht übertragen. durch die Auseinandersetzung mit der Rolle als Frau oder Mann geschlechtsspezifische Ansätze praxisnah erfahren und die Beziehungsfähigkeit in einer Gruppe fördern. durch ihr erworbenes Reflexionsvermögen Gruppenprozesse kompetent begleiten umsichtig, kompetent und einfühlsam als Trainer/in Gruppen leiten und Einzelpersonen begleiten. Die erlebte Naturerfahrung als Erkenntnisquelle für das eigene Leben nutzen. C: die Herausforderungen, die das Begehen eines Hochseilgartens mit sich bringt richtig einschätzen und wichtige Sicherheitsaspekte für sich und für die Gruppe einfordern. In herausfordernden Situationen richtige und empathische Interventionen setzen. D: Naturmaterialien als Grundlage künstlerischen Ausdrucks in einer Gruppe umsetzen; Naturimpulse als Hilfe für die Persönlichkeitsentwicklung wahrnehmen. Humanwissenschaften 2 - Fachwissenschaften/Fachdidaktiken 4 Michl, W. (2009): Erlebnispädagogik. München (UTB Reinhardt). Fischer, T./Lehmann, J. (2009): Studienbuch Erlebnispädagogik. Bad Heilbrunn ( UTB Klinkhardt. Senninger T. (2000): Abenteuer Leiten in Abenteuer lernen. Münster (Ökotopia). Seminaristisches Arbeiten, Übendes Lernen, Coaching, Handlungsorientiertes Arbeiten, Reflexion Immanenter Prüfungscharakter, Praxisportfolio Deutsch
13 Modulthema Erlebnis und Gruppe Kurzzeichen Erl 3 Kategorie Studienjahr Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots Modulverantwortliche(r) NN Voraussetzung(en) für die Teilnahme Anzahl der Credits 3 Bildungsziel(e) Bildungsinhalte Zertifizierbare (Teil-) Kompetenzen Pflichtmodul - studienfachbereichsspezifisch 3. Semester Teilnahme an den Präsenzphasen des 1. und 2. Moduls Die Teilnehmer/innen setzen sich in verschiedenen Erlebnisräumen mit gruppendynamischen Prozessen auseinander und bearbeiten ihre je spezifischen interaktionnellen Funktionen. Auf diesem Hintergrund werden verschiedene Modelle einer adäquaten Intervention erprobt. Die Teilnehmer/innen werden mit der verantwortungsvollen Aufgabe vertraut gemacht, eine Orientierungswanderung zu planen und diese durch überlegte Routenwahl erlebnisreich umzusetzen. Schnee wird als spezielles Mittel in der Natur für die Initiierung von handlungsorientierten Gruppenprozessen und Persönlichkeitsbildung mit den Teilnehmer/innen erfahrbar gemacht. Weiters erfahren die Teilnehmer/innen die unterschiedliche Befahrbarkeit von Sportgeräten auf zwei bis vier Rädern und wie diese gefahrenlos mit einer Gruppe im öffentlichen Raum benutzt werden können. Ihr Einsatz in der Erlebnispädagogik soll kritisch reflektiert werden. Verbindungen, Zusammenhänge und gegenseitige Bereicherung zwischen Erlebnispädagogik und Spiritualität erfahren die Teilnehmer/innen anhand konkret angeleiteter Übungen und können diese zielgerichtet einsetzen. Soziale und kommunikative Kompetenzen werden im geschützten Rahmen einer Orientierungswanderung erlebt und auf Basis ihrer gruppendynamischen und interaktionellen Funktionen reflektiert. Individuelle und gruppenbezogene Übungen bzw. sportliche Aktivitäten im Erfahrungsraum Winter (Langlauf, Schneeschuhwandern, Telemarking ) Zur Wahl: E: Abenteuer auf Rädern als persönliche und körperbewusste Herausforderung. F: Vielfältige Zusammenhänge zwischen Erlebnispädagogik und Spiritualität. Die Studierenden können... eine Orientierungswanderung planen, mit dem Kompass navigieren, die Distanzen und Geländeformationen richtig einschätzen sowie die Route hinsichtlich einer gefahrenlosen Durchführbarkeit bewerten. gruppendynamische Prozesse verantwortungsvoll und adäquat begleiten und ein selbstbestimmtes Interaktionsverhalten durch richtig gesetzte Interventionen fördern. vielfältige Wintersportarten in den Grundtechniken durchführen und freudvolles Bewegen im Schnee mit Sportgeräten einer Gruppe oder Einzelpersonen vermitteln. E: Vielfältige Geräte auf zwei oder vier Rädern in den Grundtechniken beherrschen und wichtige Sicherheitsaspekte von der Gruppe
14 einfordern. F: mit Hilfe von erlebnispädagogischen Elementen die persönliche Spiritualität vertiefen. Anteilsmäßige EC- Verteilung auf die Studienfachbereiche Verbindungen zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen Literatur Lehr- und Lernformen Leistungsnachweis(e) Sprache(n) - Fachwissenschaften/Fachdidaktiken 3 Michl, W. (2009): Erlebnispädagogik. München (UTB Reinhardt). Fischer, T./Lehmann, J. (2009): Studienbuch Erlebnispädagogik. Bad Heilbrunn ( UTB Klinkhardt). Senninger T. (2000): Abenteuer Leiten in Abenteuer lernen. Münster (Ökotopia). Seminaristisches Arbeiten, Übendes lernen, Coaching, Handlungsorientiertes Arbeiten, Reflexion Immanenter Prüfungscharakter Deutsch
15 Modulthema Projektarbeit Kurzzeichen Erl 4 Kategorie Studienjahr Semester Dauer und Häufigkeit des Angebots Modulverantwortliche(r) NN Voraussetzung(en) für die Teilnahme Anzahl der Credits 3 Bildungsziel(e) Bildungsinhalte Zertifizierbare (Teil-) Kompetenzen Anteilsmäßige EC- Verteilung auf die Studienfachbereiche Verbindungen zu anderen Modulen bzw. Studienfachbereichen Literatur Lehr- und Lernformen Pflichtmodul - studienfachbereichsspezifisch 3. Semester 1., 2. und 3. Modul Die Systematisierung der gesammelten Erfahrungen soll die TeilnehmerInnen befähigen ihren Lernfortschritt in einem Projekt zu planen, zu realisieren und zu dokumentieren. Erlebnispädagogisches Projekt planen, realisieren und dokumentieren; Die Studierenden können... ein erlebnispädagogisches Projekt planen, realisieren, dokumentieren und präsentieren. - Projektarbeit 3 Wird jeweils aktuell am Semesterbeginn bekannt gegeben Seminaristisches Arbeiten, Übendes lernen, Coaching Leistungsnachweis(e) Sprache(n) Immanenter Prüfungscharakter, Projektarbeit Deutsch
16 4. Prüfungsordnung
17 Allgemeine Prüfungsordnung für die Lehrgänge und Hochschullehrgänge Kirchliche Pädagogische Hochschule der Diözese Graz-Seckau Anlage zu den Curricula der Lehrgänge und Hochschullehrgänge gemäß Beschluss der Gründungsstudienkommission der Kirchlichen Pädagogischen Hochschule Graz vom 13. September 2007 Vorbemerkung Zusätzlich zu dieser Prüfungsordnung sind die Angaben zu den erforderlichen Leistungsnachweisen in den jeweiligen Curricula sowie allenfalls die Spezielle Prüfungsordnung des jeweiligen (Hochschul-)Lehrgangs zu beachten. Die Prüfungsanforderungen der einzelnen Module bzw. Lehrveranstaltungen sind auf die im Curriculum ausgewiesenen Teilkompetenzen abzustimmen. Die Formen der Leistungsfeststellung haben die differenzierte Einschätzung der Kompetenzentwicklung des/der Studierenden zu ermöglichen. 1 Geltungsbereich Diese Prüfungsordnung gilt für die Lehrgänge und Hochschullehrgänge an der KPH Graz gemäß 35 Z 2 und 3 Hochschulgesetz 2005 sowie 32 Statut der KPH Graz. 2 Art und Umfang der Prüfungen 1. Folgende Prüfungen bzw. Leistungsnachweise sind vorgesehen: 1.1. Abschluss eines Moduls durch eine Prüfung über das gesamte Modul durch eine Kommission oder durch eine/n einzelne/n Prüfer/in oder durch Beurteilungen der einzelnen Lehrveranstaltungen Weitere in der allfälligen Speziellen Prüfungsordnung ausgewiesene Prüfungen bzw. Leistungsnachweise 2. Schriftliche Prüfungen über Module / Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von 45 Minuten nicht unter- und eine Dauer von 3 Normstunden nicht überschreiten. 3. Mündliche Prüfungen über Module / Lehrveranstaltungen dürfen eine Dauer von 15 Minuten nicht unter- und dürfen eine Dauer von 40 Minuten nicht überschreiten. Mündliche Prüfungen sind öffentlich. Der/Die Prüfer/in hat jedoch das Recht, Zuhörer/innen auszuschließen, wenn ihre Anwesenheit das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt. 3 Anmeldeerfordernisse und Anmeldeverfahren 1. Der/Die Studierende hat sich entsprechend den Terminfestsetzungen zu den Prüfungen bei den jeweiligen Prüfer/inne/n rechtzeitig anzumelden und im Falle der Verhinderung auch wieder rechtzeitig abzumelden.
18 4 Generelle Beurteilungskriterien 1. Grundlagen für die Leistungsbeurteilung sind die Anforderungen des Curriculums unter Berücksichtigung der in den Modulen ausgewiesenen Teilkompetenzen. 2. Die Leistungsbeurteilung kann erfolgen durch Feststellung der Mitarbeit in den Lehrveranstaltungen (immanenter Prüfungscharakter), Kontrolle der Erfüllung von Studienaufträgen, Beurteilung von Seminar- und Projektarbeiten, Portfolios, Überprüfung praktischer Fähigkeiten und Fertigkeiten etc. und/oder durch Prüfungen im Sinne der vorliegenden Vorschrift. 3. Der positive Erfolg von Prüfungen ist mit "Sehr gut" (1), "Gut" (2), "Befriedigend" (3) oder "Genügend" (4), der negative Erfolg ist mit "Nicht genügend" (5) zu beurteilen. Zwischenbeurteilungen sind unzulässig ( 43 Abs 3 Hochschulgesetz 2005). Davon abweichende Beurteilungsformen sind unter der Rubrik Leistungsnachweise der Modulbeschreibungen geregelt. 4. Bei der Heranziehung der fünfstufigen Notenskala für die Beurteilung von Leistungsnachweisen ( 43 Abs. 3, 1. und 2. Satz Hochschulgesetz 2005) gelten in der Regel folgende Leistungszuordnungen: Mit Sehr gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in weit über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und eigenständig adäquate Lösungen präsentiert werden. Mit Gut sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in über das Wesentliche hinausgehendem Ausmaß erfüllt und zumindest eigenständige Lösungsansätze angeboten werden. Mit Befriedigend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen zur Gänze erfüllt werden. Mit Genügend sind Leistungen zu beurteilen, mit denen die beschriebenen Anforderungen in den wesentlichen Bereichen überwiegend erfüllt werden. Mit Nicht genügend sind Leistungen zu beurteilen, die die Erfordernisse für die Beurteilung mit Genügend nicht erfüllen. 5 Ablegung und Beurkundung von Prüfungen 1. Alle Beurteilungen sind dem/der Studierenden schriftlich zu beurkunden. 2. Dem/der Studierenden ist auf sein/ihr Verlangen Einsicht in allfällige Beurteilungsunterlagen bzw. in das Prüfungsprotokoll mit Ausnahme der Beratungs- und Abstimmungsprotokolle zu gewähren. 6 Prüfungswiederholungen 1. Bei negativer Beurteilung einer Prüfung durch Nicht genügend oder Ohne Erfolg teilgenommen stehen dem/der Studierenden im Sinne des 37 Abs 5 Statut der KPH Graz bzw. 43 Abs 5 Hochschulgesetz 2005 insgesamt drei Wiederholungen zu, wobei die letzte Wiederholung als kommissionelle Prüfung abzulegen ist. Auf Ansuchen der / des Studierenden sind bei der zweiten und dritten Wiederholung der Prüfung andere Lehrende als Prüfer/innen einzusetzen, wenn dies organisatorisch möglich ist. 2. Die Prüfungskommission für die letzte Wiederholung besteht aus dem / der zuständigen Institutsleiter/in und zwei weiteren von der Institutsleitung in Absprache mit dem / der jeweiligen (Hochschul-) Lehrgangsleiter/in bestellten Lehrenden im betroffenen Fachgebiet. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst.
19 7 Rechtsschutz bei und Nichtigerklärung von Beurteilungen 1. Betreffend den Rechtsschutz bei Prüfungen wird 44 Hochschulgesetz 2005 sinngemäß angewendet ( 28 Z 2 Statut der KPH Graz). 2. Betreffend die Nichtigerklärung von Prüfungen wird 45 Hochschulgesetz 2005 sinngemäß angewendet ( 28 Z 3 Statut der KPH Graz). 8 Prüfungen und Beurteilungen über einzelne Module 1. Die Modulkoordinator/inn/en haben die Studierenden nachweislich zu Beginn der ersten Lehrveranstaltung eines Moduls über die Ziele, inhaltlichen Schwerpunkte, zu erwerbenden Kompetenzen und die zu erbringenden Leistungsnachweise und Beurteilungskriterien zu informieren. 2. Für die Durchführung von Prüfungen bzw. Leistungsbeurteilungen von Modulen / Lehrveranstaltungen gelten die Lehrenden als bestellt, die im jeweiligen Modul unterrichten. 3. Prüfungen können frühestens nach Beendigung der Lehrveranstaltungen abgelegt werden. Andere Leistungen (z.b. Studienaufträge, Portfolios) können jedoch bereits während der Lehrveranstaltung erbracht werden. 4. Prüfungen für den Abschluss eines Moduls sind studienbegleitend zeitnah zu den Lehrveranstaltungen, in denen die prüfungsrelevanten Inhalte erarbeitet worden sind, abzulegen. Der Abschluss eines Moduls muss spätestens bis zum Beginn jener Module erfolgen, für die der Abschluss als Voraussetzung definiert ist, jedenfalls aber spätestens am Ende des nachfolgenden Semesters. Ausnahmen bedürfen der Zustimmung der zuständigen (Hochschul-)Lehrgangsleitung. In diesem Fall haben sich später abgelegte Prüfungen an einem vergleichbaren aktuellen Modul zu orientieren. 5. Pro Modul / Lehrveranstaltung sind jedenfalls drei Prüfungstermine vom Modulverantwortlichen bzw. den Lehrveranstaltungsleiter/inne/n festzusetzen. 6. Wenn ein Modul mit einer mündlichen kommissionellen Prüfung abschließt, ist von dem / der Modulkoordinator/in in Absprache mit der zuständigen (Hochschul-) Lehrgangsleitung eine Kommission zu bilden, die aus mindestens 3 im Modul Lehrenden besteht. Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst. 7. Schriftliche kommissionelle Prüfungen sind von mindestens zwei im Modul unterrichtenden Lehrpersonen zu beurteilen. Sollten sich die Prüfer/innen nicht auf eine gemeinsame Beurteilung einigen, entscheidet der/die zuständige (Hochschul-) Lehrgangsleiter/in. 8. Für Studierende mit Behinderungen sind gemäß 63 Abs.1 Z 7 Hochschulgesetz 2005 sowie HCV 4 Abs.5 HCV 2006 unter Bedachtnahme auf die Form der Behinderung beantragte abweichende Prüfungsmethoden zu gewähren, wobei der Nachweis der zu erbringenden Teilkompetenzen gewährleistet sein muss.
20 9 Abschluss des (Hochschul-)Lehrgangs 1. Der (Hochschul-)Lehrgang ist erfolgreich abgeschlossen, wenn alle Module positiv beurteilt sind, und die in einer allfälligen Speziellen Prüfungsordnung ausgewiesenen abschließenden Anforderungen erfüllt sind. 2. Der Abschluss eines Lehrgangs wird mit einem Lehrgangszeugnis bestätigt, welches die absolvierten Module und ECTS-Credits ausweist. 3. Der Abschluss eines Hochschullehrgangs wird mit einem Hochschullehrgangszeugnis bestätigt, welches die absolvierten Module und ECTS-Credits sowie die in der Speziellen Prüfungsordnung definierte, mit dem Abschluss erworbene Bezeichnung Akademische/r, ausweist.
21 Spezielle Prüfungsordnung für den Lehrgang Erlebnispädagogische In- und Outdooraktivitäten 1 Abschließende Anforderungen (Ergänzung zu 9 der Allgemeinen Prüfungsordnung 1. Projektarbeit 1.1. Die Studierenden haben ein praxisbezogenes Projekt durchzuführen, in dem Inhalte der Studienfächer reflektiert und umgesetzt werden. Das Thema des Projektes hat sich an der Gesamtintention der Ausbildung zu orientieren, wobei eine berufsadäquate praktische Umsetzung möglich sein muss. Dieses Projekt ist in geeigneter Form schriftlich zu dokumentieren und mündlich zu präsentieren. Der Workload der Projektarbeit einschließlich der Präsentation hat ein Ausmaß von 63 Stunden aufzuweisen Voraussetzung für die Themenvereinbarung ist der positive Abschluss der ersten zwei Module des Lehrgangs Das Thema der Projektarbeit ist mit einem/r Lehrenden des Lehrgangs zu vereinbaren. Die Wahl der Themenstellerin / des Themenstellers steht den Studierenden nach Maßgabe organisatorischer Möglichkeiten - grundsätzlich frei Das vereinbarte und vom / von der Themensteller/in unterzeichnete Thema wird von dem / der Studierenden bei der Lehrgangsleitung eingereicht Der / die Lehrgangsleiter/in genehmigt die Themenvereinbarung und bestellt den / die Themensteller/in und auf Vorschlag des Themenstellers / der Themenstellerin einen weiteren Lehrer / eine weitere Lehrerin aus einem die Arbeit betreffenden Lehrveranstaltungsbereich als Projektbegutachter/innen Der / die Lehrgangsleiter/in gibt die Termine für die Abgabe und die Präsentation der Arbeit bekannt. Die Projektarbeiten sind bis zu den jeweils festgelegten Terminen in der Studienabteilung einzureichen. Pro Semester wird von der Lehrgangsleitung mindestens ein Termin für die Projektpräsentation angeboten. Der / Die Studierende hat sich entsprechend der Terminfestlegung durch die Lehrgangsleitung zur Projektpräsentation anzumelden. Voraussetzung für die Anmeldung zur Präsentation ist der erfolgreiche Abschluss aller Module des Lehrgangs Die Beurteilung der Projektarbeit beruht auf den schriftlichen Gutachten der beiden Themensteller/innen über die Arbeit sowie dem Protokoll über die kommissionelle Projektpräsentation der Arbeit. Die Kommission besteht aus den beiden Themensteller/inne/n und einem/r von dem / der zuständigen Lehrgangsleiter/in bestellten Vorsitzenden. Die Projektarbeit ist medial unterstützt zu präsentieren. In einem fachlichen Diskurs mit der Kommission haben die Studierenden die Schwerpunkte der Projektarbeit darzulegen und zu begründen. Die Beurteilung erfolgt durch die Kommission und wird von der / dem Vorsitzenden im Prüfungsprotokoll schriftlich festgehalten (Note auf der fünfstufigen Notenskala). Jedes Mitglied der Kommission hat bei der Beschlussfassung über die Benotung eine Stimme. Stimmenthaltung ist unzulässig. Die Beschlüsse werden mit Stimmenmehrheit gefasst Die Projektpräsentation ist öffentlich. Der / Die Vorsitzende hat jedoch das Recht, Zuhörer/innen auszuschließen, wenn ihre Anwesenheit das Prüfungsgeschehen beeinträchtigt Die Wiederholung der Projektarbeit inklusive der Präsentation ist maximal dreimal zulässig.
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