EBM-Abrechnung 2. Referentin: Beate Rauch-Windmüller Dienstag, 4. Februar 2014, 18:30 Uhr
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1 EBM-Abrechnung 2 Referentin: Beate Rauch-Windmüller Dienstag, 4. Februar 2014, 18:30 Uhr 1
2 Sie erhalten eine Alle Folien zum Download und Ausdruck Teilnahmebestätigung 2-Min.-Umfrage: Feedback-Möglichkeit 2
3 Ablauf Informationen für Facharztpraxen Fragerunde Informationen für Hausarztpraxen Fragerunde 3
4 Beate Rauch-Windmüller Fachliche Leiterin der ONLINE-SEMINARE MFA und Abrechnungsexpertin Fachliche Leiterin von ABRECHNUNG EXAKT Fachlicher Beirat von PKV-Fortbildungen 4
5 Herzlich Willkommen Viel Freude beim Online-Seminar Viele neue Informationen für Sie Viel Erfolg bei Ihrer Abrechnung 5
6 Onkologische Zusatzpauschalen Grundsätzliches: In einigen Fachkapiteln vorhanden Streng an ICD-10-Kodierung gebunden Nur mit gesicherter onkologischer Diagnose, Zusatz G Einheitliche Bewertung mit 191 Punkten X 10,13 Cent (Punktwert) = 19,35 Schon beim ersten APK mit Grundpauschale abrechenbar
7 Onkologische Zusatzpauschalen Grundsätzliches: Bis höchstens 2 Jahre nach Beendigung einer medikamentösen, operativen und/oder strahlentherapeutischer Behandlung des Patienten mit gesicherter onkologischer Erkrankung berechnungsfähig! Beachten Sie: Tamoxifen-Behandlung nach Mammakarzinom
8 Onkologische Zusatzpauschalen Einmal im Behandlungsfall Ausgedehnte obligate und fakultative Leistungsinhalte, aber keine besonderen Anforderungen! 8
9 Onkologische Zusatzpauschalen Fachgruppen: Chirurgie 191 Punkte Gynäkologie 191 Punkte HNO 191 Punkte Dermatologie 191Punkte 9
10 Onkologische Zusatzpauschalen Fachgruppen: Innere Medizin, Schwerpunkt Gastroenterologie 191 Punkte Innere Medizin, Schwerpunkt Pneumologie 191 Punkte 10
11 Onkologische Zusatzpauschalen Fachgruppen: Mund-Kiefer- und Gesichtschirurgie 191 Punkte Urologie 191 Punkte 11
12 Onkologische Zusatzpauschalen Im Hausarztbereich und im hausärztlichen Kinderarztbereich steht keine onkologische Zusatzpauschale zur Verfügung Palliativmedizin Ausnahme: Kinderärzte mit Schwerpunkt Hämatologie und Onkologie: GOP Zusatzpauschale Onkologie 191 Punkte 12
13 Laborausnahmekennziffern Onkologie Tumorerkrankung unter parenteraler tumorspezifischer Behandlung oder progrediente Malignome unter Palliativbehandlung Erkrankungen unter systemischer Zytostatika-Therapie und/oder Strahlentherapie 13
14 Hausbesuche Alten- und Pflegeheime Grundsätzliches: Innerhalb oder außerhalb der Honorarbegrenzung? Organisation und Planung (Häufigkeit) Aufwändige Untersuchungen in der Praxis Transport Vorsorgeuntersuchungen, Laborleistungen, Impfungen etc. (An Einwilligung der Betreuer bzw. Betreuerinnen denken!) 14
15 Hausbesuchsleistungen Für alle Fachgruppen gleich Routine-Hausbesuch Dringender Hausbesuch Uhr Sa., So., Feiertag 7 bis 19 Uhr Im organisierten Notfalldienst 15
16 Hausbesuchsleistungen Für alle Fachgruppen gleich Dringender Hausbesuch 22-7 Uhr Sa., So., Feiertag 19 bis 7 Uhr Bei Unterbrechung der Sprechstunde Dringende Visite bei Unterbrechung der Sprechstunde 16
17 Hausbesuchsleistungen Für alle Fachgruppen gleich Mitbesuch in derselben sozialen Gemeinschaft und/oder in beschützenden Wohnheimen bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- oder Altenheimen mit Pflegepersonal Im Zusammenhang nach einem Besuch nach GOP 01410, 01411, 01412,
18 Mitbesuch Wenn mindestens zwei Lebewesen der gleichen Art unter Verabredung von Regeln zusammenleben, ist das schon die Minimalform einer sozialen Gemeinschaft Das gesamte Alten- bzw. Pflegeheim ist eine gleiche soziale Gemeinschaft, deshalb ist eine Abrechnung nach Stationen oder Wohneinheiten nicht möglich, es handelt sich bei mehreren Patienten neben einem Hauptbesuch immer um einen Mitbesuch. 18
19 Hausbesuchsleistungen Für alle Fachgruppen gleich Inanspruchnahme an Samstagen von 7 bis 14 Uhr Zum Mitbesuch nach GOP zu den genannten Zeiten möglich! 19
20 Hausbesuchsleistungen Für alle Fachgruppen gleich Dringender Besuch in beschützenden Wohnheime bzw. Einrichtungen bzw. Pflege- und Altenheimen mit Pflegepersonal noch am Tag der Bestellung ausgeführt (nicht im Rahmen des organisierten NFD) 20
21 Hausbesuchsleistungen KV-Besonderheiten In einigen KV-Bereichen gibt es Sonderregelungen bei Hausbesuchen in Pflegeheimen. Beispiel Ba.Wü.: GOP 01410P Zusätzliche Vergütung im Quartal 12,50 zum Teil automatische Zusetzung durch KV zum Teil Markierung durch Praxis 21
22 Unterschiedliche Einrichtungen In der heutigen Zeit gibt es eine Fülle von Möglichkeiten der Unterbringung von älteren Menschen Seniorenwohnanlage Seniorenresidenz Betreutes Wohnen Alten- und Pflegeheime Wohnen im Alter Entscheidend: Eigene, abgeschlossene Wohneinheit mit Küche (=Selbstversorgung möglich) 22
23 Unterschiedliche Abrechnungen Patienten in Unterbringung mit eigener abgeschlossener Wohneinheit: Jeder Patient wird mit Hausbesuchsziffer + Wegegeld abgerechnet Patienten in Alten- und Pflegeheimen mit Pflegepersonal (=gleiche soziale Gemeinschaft): 1. Patient = Hausbesuchsziffer und Wegegeld Alle weitern Patienten Mitbesuch nach GOP ohne Wegegeld 23
24 Wegegeldregelung Möglichkeiten der Abrechnung: Eintragen der EBM-Ziffer Eingabe der Zonenregelung in Computersoftware Nachteil: Nachtbesuche werden nicht mit dem höher bewerteten Wegegeld honoriert. 24
25 Wegegeldregelung 25
26 Wegegeldregelung Sonderregelungen bei der Wegegeldabrechnung in einzelnen KV-Bereichen, z.b. Wegegeldabrechnung LKK in Bayern Wegegeldabrechnung im organisierten Notfalldienst Bayern + Baden-Württemberg 26
27 SAPV Die spezialisierte ambulante Palliativversorgung (SAPV) dient dem Ziel, die Lebensqualität und die Selbstbestimmung schwerstkranker Menschen zu erhalten, zu fördern und zu verbessern und ihnen ein menschenwürdiges Leben bis zum Tod in ihrer vertrauten häuslichen Umgebung oder in einer stationären Pflegeeinrichtung zu ermöglichen. Leider nur wenige zugelassene Leistungserbringer 27
28 SAPV Die SAPV kann verordnet werden, wenn Versicherte an einer nicht heilbaren, fortschreitenden und so weit fortgeschrittenen Erkrankung leiden, dass dadurch die Lebenserwartung begrenzt ist und eine besonders aufwendige Versorgung benötigen, die nach den medizinischen und pflegerischen Erfordernissen auch ambulant oder in stationären Pflegeeinrichtungen und unter Berücksichtigung des oben genannten Zieles erbracht werden kann. Verordnung Die Verordnung der spezialisierten ambulanten Palliativversorgung erfolgt durch den Vertragsarzt auf dem Muster
29 SAPV Zugelassene SAPV-Leistungserbringer (SAPV-Team) erhalten zur Ausstellung von Verordnungen durch den Palliativarzt auf Antrag von der KBV eine eigenständige Betriebsstättennummer (BSNR), welche im KV- System ansonsten keine Verwendung findet. Im Rahmen der SAPV sind unter dieser eigenständigen BSNR folgende Verordnungen möglich: Physikalische Therapie/Podologische Therapie (Muster 13) Stimm-,Sprech- und Sprachtherapie (Muster 14) Arznei- und Verbandmittel (Muster 16) Ergotherapie (Muster 18) 29
30 SAPV Zusätzlich zur eigenständigen BSNR ist auf diesen Verordnungen ausschließlich die Pseudo-Arztnummer anzubringen. Dies gilt auch für Vertragsärzte, soweit sie im Rahmen der SAPV als Palliativarzt tätig werden. Hausärztliche Palliativärzte können bei eigenen Patienten zu den SAPV- Leistungen keine pallitivmedizinischen Abrechnungs-GOPs ansetzen. (GOPs ) 30
31 SAPV Ausstellung Verordnung Muster 63: Erstverordnung der SAPV gemäß der Richtlinie des GBA nach 37b SGB V 253 Punkte Folgeverordnung der SAPV gemäß der Richtlinie des GBA nach 37b SGB V Höchstens 2mal im Behandlungsfall 152 Punkte 31
32 Über alle Änderungen informiert Sie
33 Sie erhalten eine Alle Folien zum Download und Ausdruck Teilnahmebestätigung Link für Ihr Feedback 33
34 Weiterführende Fragen Per Mail an für Abo Expert und Fan Per Telefon-Hotline oder Mail für Abo Pro oder Print-Abo, z. B. Abrechnung Exakt 34
35 Fragerunde 35
36 Vielen Dank! Nächstes Online-Seminar: Dienstag, 4. März, 18:30 Uhr 36
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