ServiceMagazin. Jugend in der Bundesliga. Nahverkehr: Training für mehr Sicherheit Stromkonzessionen: Neue Partnerschaften

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1 ServiceMagazin 1/2011 Volleyball TV 05 Wetter Jugend in der Bundesliga Nahverkehr: Training für mehr Sicherheit Stromkonzessionen: Neue Partnerschaften Einkaufsgutschein vom Kaufhaus TEKA zu gewinnen S.12

2 AKTUELL02 EDITORIAL Liebe Kundinnen, liebe Kunden, es gibt sie noch, die guten echten Kundenzentren, verkehrsgünstig gelegen und montags bis freitags von 8 bis 18 Uhr geöffnet: Unsere Kundenberaterinnen und Berater wohnen in Marburg, Amöneburg, Oberweimar, Breidenstein, Kirchhain, Buchenau, Ebsdorfergrund, Gladenbach oder auch in Cölbe. Es sind Menschen aus der Marburger Heimatregion, die ans Telefon gehen, wenn Sie uns mit Ihrem Anliegen anrufen. Bei den Stadtwerken Marburg ist die regionale Verwurzelung kein Lippenbekenntnis, sondern eine mehr als hundert Jahre alte, gelebte Tradition. Nicht länger mit einem Großkonzern, sondern mit einem kommunalen Partner zusammenarbeiten, das wollten auch die Gemeindevertreter in Wohratal. Wie bereits zuvor Cölbe, Lahntal und Münchhausen entschieden sie, ihr Stromnetz wieder in Bürgerhand zu geben und gemeinsam unter dem Dach der Energie Marburg-Biedenkopf den Betrieb ihres Stromnetzes und die sichere Versorgung mit elektrischer Energie unter kommunaler Regie neu interkommunal aufzustellen. Wir freuen uns auf die kommende Zusammenarbeit mit unseren neuen Partnern und sind uns sicher, dass sich 2011 sich weitere Städte und Gemeinden im Landkreis Marburg-Biedenkopf diesem bürgerfreundlichen Energieversorgungsmodell anschließen werden. Mehr dazu erfahren Sie auf den Seiten 6 und 7. Für heute wünschen wir Ihnen einen schönen Frühlingsstart und eine wunderbare Zeit mit den ersten warmen Sonnenstrahlen. Ob im Garten, auf dem Balkon, im Straßencafé oder einfach irgendwo in der schönen Landschaft rings um uns herum lassen Sie es sich gut gehen. Herzlichst Norbert Schüren Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg Theater KUSS Im März können sich Kinder, junge Erwachsene und alle neugierigen Eltern, Großeltern, Theaterfreunde kurz: alle zwischen 2 und 102 Jahren wieder einmal einen theatralischen Kuss verabreichen lassen, denn KUSS heißt die Hessische Kinder- und Jugendtheaterwoche, die vom 26. März bis 2. April 2011 zum 16. Mal in Marburg stattfindet. KUSS steht für kuck! schau! spiel! und macht deutlich, dass es während der Festivalwoche nicht nur Theater zum Ansehen, sondern auch Theater zum selbst Spielen gibt. Dieses bundesweit einmalige Erfolgsrezept funktioniert seit nunmehr 16 Jahren. Weil es sich bei KUSS um die Hessische Kinder- und Jugendtheaterwoche handelt, stammen knapp die Hälfte der 21 Produktionen, die zu Aufführung kommen, Wieder top Die Stadtwerke Marburg erhielten Mitte Januar 2011 bereits zum dritten Mal in Folge das Gütesiegel Top-Lokalversorger. Die Experten vom Energieverbraucherportal vergeben diese Auszeichnung an Unternehmen der Energieversorgungsbranche, die sich als beste Anbieter in der Region erweisen. Folgerichtig legt die Jury andere Kriterien an als ähnlicher Internetplattformen. Im Gegensatz zu reinen Preisvergleichsportalen wie verivox und Co. beurteilt das Energieverbraucherportal nicht nur den Preis, sondern auch an-

3 AKTUELL03 INHALT REGION04 Der Jugend eine Chance Die Volleyballerinnen des TV 05 Wetter im Porträt. ENERGIE06 Neue Partnerschaften Bereits vier Kommunen des Landkreises Marburg-Biedenkopf haben sich an der EMB beteiligt. aus der unmittelbaren Nachbarschaft, also aus Hessen, Rheinland-Pfalz und dem Saarland, etwa aus dem Theaterhaus Frankfurt, dem Staatstheater Kassel oder dem Theater Überzwerg Saarbrücken. Aber auch herausragende nationale und internationale Produktionen sind dabei, wie die Tanztheater-Gruppe AYA aus Amsterdam, das Agora Theater aus dem belgischen St. Vith, das Bonner Fringe Ensemble oder das Theater Handgemenge aus Berlin. Parallel dazu sind rund 90 Workshops für die Schulen der Stadt und des Landkreises im Programm. Einiges daraus gibt es am Ende auf der Bühne zu sehen bei der großen Workshop-Präsentation im Theater Am Schwanhof. Das Festivalprogramm und alle weiteren Informationen gibt es auf dere, nicht minder wichtige Faktoren. Im Kriterienkatalog sind Punkte wie Vorortqualität, Service, Umweltfreundlichkeit und regionales Engagement zu finden. Nur der Anbieter, der nach der abschließenden Bewertung als Sieger aus dem Vergleich hervorgeht, erhält das begehrte Gütesiegel. Kein Wunder also, dass wieder die Stadtwerke ganz oben stehen. Schließlich verfolgen sie mit all ihren Aktivitäten nur ein Ziel: Als verlässlicher Infrastrukturdienstleiter die Daseinsvorsorge in Marburg und im umgebenden Landkreis zukunftssicher zu machen.weitere Informationen: www. energieverbraucherportal.de NAHVERKEHR08 Mehr Sicherheit, mehr Komfort, weniger Sprit Die Stadtwerke Marburg unterhalten ein Schulungszentrum, in dem ein europaweit einzigartiges technisches System zum Einsatz kommt und ein noch sehr junger Beruf ausgebildet wird. DSL10 Das Netz wächst Die Stadtwerke Marburg haben Kehna mit DSL erschlossen. ENERGIE11 Die Zukunft hat begonnen Beim Verlegen einer Erdgasleitung bereiteten die Stadtwerke schon heute die Datenanbindung der Gemeinde Ebsdorfergrund mit Glasfaserkabeln vor. PREISRÄTSEL12 Einkaufsgutscheine zu gewinnen IMPRESSUM Stadtwerke Marburg GmbH, Am Krekel 55, Marburg, Telefon ( ) , Fax ( ) , HERAUSGEBER Stadtwerke Marburg GmbH, Norbert Schüren REDAKTION Karin Brahms (verantwortlich), Öffentlichkeitsarbeit, Stadtwerke Marburg GmbH in Zusammenarbeit mit KOMMIT Medien GmbH VERLAG Frank Trurnit & Partner Verlag GmbH, Putzbrunner Straße 38, Ottobrunn, LAYOUT/SATZ Veronika Steinberger, FT&P, Ottobrunn DRUCK Hofmann Druck, Nürnberg

4 REGION04 Der Jugend eine Chance Die Volleyballerinnen des TV 05 Wetter bestreiten ihre dritte Saison in der zweiten Bundesliga. Ein Erfolg, der nicht von ungefähr kommt. Das ServiceMagazin hat das Team im Training besucht. In kaum einer anderen Region Hessens wird so intensiv Volleyball gespielt wie im Landkreis Marburg-Biedenkopf. Schon wegen der Vielzahl aktiver Mannschaften scheint es dann auch nicht weiter verwunderlich, dass es einem Team den ersten Damen des TV 05 Wetter gelingt, in der zweiten Bundesliga zu spielen. Doch genau betrachtet geschieht hier jedes Jahr aufs Neue Bemerkenswertes. Denn Trainergespann Volkmar Hauf und Thomas Autzen schaffen es immer wieder, motivierte, junge Spielerinnen in eben diese Bundesligatruppe zu integrieren. Genau das unterscheidet den TV 05 Wetter von der Konkurrenz in der Spielklasse. Üblicherweise tritt das Team gegen Mannschaften an, deren Etats um ein Vielfaches höher liegen. Nicht selten halten bezahlte Topspielerinnen das Niveau hoch. In Wetter läuft das ganz anders. Immer dann, wenn sich Talente zu Leistungsträgern entwickeln, gehen sie dem Verein verloren. Aber auch hier gelten beim TV 05 Wetter andere Regeln als beim Rest der Liga. Denn so absurd es klingen mag: Genau das ist das Konzept. Während andernorts beim Weggang einer wichtigen Spielerin Heulen und Zähneklappern angesagt ist, freut sich Volkmar Hauf: Wenn eine unserer Spielerinnen in eine Jugendnationalmannschaft berufen wird, in einen Kaderstützpunkt wechselt und anschließend erste Liga spielen kann, haben wir nicht allzu viel falsch gemacht, erklärt er den Standpunkt der Trainer, den der Verein zu 100 Prozent mitträgt. Und den auch die Stadtwerke Marburg unterstützen: Seit der letzten Saison ist das Unternehmen Hauptsponsor des TV 05 Wetter. Tausendmal geübt: Nur wer verschiedene Angriffsvarianten vor allem auch schnelle sicher beherrscht, hat eine Chance, in der Zweiten Bundesliga zu bestehen. Gut koordinierte Förderung Allein mit der vorbildlichen Nachwuchsarbeit des TV 05 Wetter ginge dieser Plan aber nicht auf. Deshalb kooperiert der Verein mit dem TV Biedenkopf, einer weiteren Hochburg der Volleyball-Jugendförderung. Außerdem arbeitet Volkmar Hauf als Landestrainer im Jugendbereich. Auch in dieser Funktion stößt er immer wieder auf begabte Spielerinnen, die er für seine Top-Mannschaft gewinnen kann. Natürlich versuchen wir auch, junge Spielerinnen aus ganz Deutschland für uns zu begeistern, erörtert Volkmar Hauf die dritte Säule der Personalrekrutierung. So telefonieren sie alle Spielerinnen eines Abiturjahrgangs ab, die ihm bei nationalen Meisterschaften auffallen und versuchen sie von den Vorzügen des TV 05 Wetter zu überzeugen. Die Nähe zur Universität Marburg ist dabei ein ganz wichtiges Argument. Tatsächlich spielen aktuell fünf junge Studentinnen im Team. Um ihnen den Wechsel nach Wetter zu erleichtern, hilft der Verein diesen Spielerinnen bei der Wohnungssuche. Und den drei jungen Damen, die in

5 REGION05 Gießen stu dieren, hilft der Förderverein des TV 05 Wetter Kosten für die rund 45 Kilometer hin- und wieder zurückzu reduzieren. Ohne diese Unterstützung würden die vier Trainingseinheiten pro Woche ein studentisches Budget zu stark belasten. Eine große Familie Zum Abenteuer Bundesliga gehört aber viel mehr als eine schlagkräftige Mannschaft und ein guter Trainer. Die Organisation einer Saison verschlingt unglaublich viel Zeit. Allein die Vorbereitungen für einen Heimspieltag wären ohne die vielen Freiwilligen aus allen Abteilungen des TV 05 Wetter nicht denkbar. Weil die Wollenberghalle nicht über Tribünen verfügt, müssen die Helfer vor jedem Heimspiel einen Schutzboden ausrollen und Stühle aufstellen. Und auch die Verpflegungsstände und das Hallensprecherpult bauen sich nicht von selbst auf. Kurz: Nur weil sich der gesamte Verein mit den Wetter-Girls identifiziert und sich viele tatkräftig engagieren, ist hochklassiger Volleyball in Wetter möglich. Dieses Gemeinschaftsgefühl schafft bei den Heimspielen eine ganz besondere Atmosphäre. Ich kenne fast alle Zuschauer, formuliert es Volkmar Hauf. Die meisten von ihnen spielen selbst Volleyball. Aber auch Nicht-Volleyballer erliegen schnell der Spannung auf dem neun mal 18 Meter großen Feld, das bei den Damen ein 2,24 Meter hohes Netz in zwei Hälften teilt. In kaum einem anderen Mannschaftsspiel gibt es ein derart schnelles Auf und Ab. Was für die Zuschauer interessant ist, stellt Volkmar Hauf und sein junges Team bisweilen vor ein konzeptbedingtes Problem: Die Gegnerinnen haben nicht selten mehr als 15 Jahre Volleyballerfahrung, größtenteils aus hohen Klassen. Diesen Erfahrungsrückstand muss Volkmar Hauf kompensieren. Deshalb lässt er immer wieder spielnahe Situationen üben, um den Mädchen vergleichbare Erkenntnisse in sehr kurzer Zeit zu vermitteln. Dass sich dieses Wissen unter Druck im Wettkampf nicht immer in aller Konsequenz abrufen lässt, leuchtet unmittelbar ein. Routine braucht eben etwas Zeit. Aufgrund des ganz speziellen Ansatzes wäre ein Abstieg für keinen der Beteiligten ein Weltuntergang, was den TV 05 Wetter wiederum deutlich von den anderen Teams abhebt. Natürlich wollen wir mit all unseren Mitteln die Klasse halten und dafür arbeiten wir hart. Aber selbst wenn es am Ende nicht reichen sollte, ist diese Arbeit gut investiert. Dann starten wir nämlich im nächsten Jahr gut gerüstet in die Regionalliga. Mit neuen jungen Spielerinnen und mit neuem taktischen Werkzeug, was den direkten Wiederaufstieg erleichtern sollte, gibt sich Volkmar Hauf gelassen. Doch gleich wie die Saison aus geht auch im nächsten Jahr wird der TV 05 Wetter attraktiven Volleyball bieten. Das funktionierende Nachwuchskonzept und die fruchtbare Zusammenarbeit mit dem TV Biedenkopf sorgen permanent für neue Talente. Und so lange dieses Konzept so gut aufgeht wie in den letzten Jahren, muss sich niemand Gedanken um den Volleyball beim TV 05 Wetter machen. Infos und Termine unter Holger Armbrüster, Vetriebsleiter der Stadtwerke Marburg (rechts), ist für das Sponsoring der Stadtwerke zuständig. Er schaut regelmäßig beim TV 05 Wetter vorbei und spricht mit den Verantwortlichen, hier mit Cheftrainer Volkmar Hauf. Koordination (oben), Technik (unten links) und Kraft (unten rechts) sind elementare Grundlagen des Volleyballspiels. Folglich nehmen sie gerade in der Ausbildung junger Spielerinnen viel Zeit in Anspruch.

6 REGION06 Neue Partnerschaften Schon vier Gemeinden des Landkreises vertrauen künftig in Sachen Stromnetzbetrieb auf die Energie Marburg-Biedenkopf GmbH. Die Rekommunalisierung der Stromnetze scheint das Konzept der Stunde im Landkreis Marburg-Biedenkopf zu sein. Kurz vor Weihnachten entschieden auch die Gemeindeparlamente von Münchhausen und Wohratal wie ihre Nachbarn in Lahntal und Cölbe zuvor, die Konzessionen für den Betrieb der Stromnetze ab Anfang 2012 der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH (EMB) zu erteilen. Dass sich die beiden Kommunen für uns entschieden haben, zeigt, dass wir das beste Angebot vorlegen konnten, freut sich Rainer Kühne, Geschäftsführer der jungen Netzgesellschaft, der auch die Stadtwerke Marburg angehören. Tatsächlich spricht aus kommunaler Sicht Einiges für den Partner EMB. Anders als der aktuelle Netzbetreiber lässt die EMB den Gemeinden nämlich den nötigen Spielraum, damit sie ihre eigenen Interessen verfolgen können. So haben zum Beispiel die Kommunen die Möglichkeit, das Netz zu erwerben, alle damit verbundenen Entscheidungen selbst zu treffen und der EMB lediglich den Betrieb zu überlassen. Die vier bislang zur EMB gewechselten Kommunen bevorzugen allerdings eine andere, weitreichendere Variante: Alle vier Gemeinden sind der EMB als Gesellschafter beigetreten und sichern auf diese Weise ihrer kommunalen Interessen. Lahntal plant zudem, das örtliche Stromnetz zu erwerben und in die EMB einzubringen. In Cölbe gibt der noch zu verhandelnde Kaufpreis für das Netz den Ausschlag, ob die Gemeinde das Stromnetz erwirbt oder der EMB den Vortritt beim Kauf des Netzes lässt. Vergleichbare Optionen haben sich auch Wohratal und Münchhausen offen gehalten. Entscheidende Pluspunkte Der große Vorteil unseres Angebots ist, dass die Kommunen Herr über ihr eigenes Netz werden können und so in der Hand haben, was mit dem Stromnetz passiert. Genau von dieser Möglichkeit wollen offenbar viele Gemeindevertretungen Gebrauch machen, erklärt Norbert Schüren, Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg. Eine These, die Bestand haben dürfte. Denn das EMB-Modell basiert auf der Idee einer Koopera tion auf Augenhöhe. Natürlich bringen die Stadtwerke Marburg all ihr Know-how in Sachen Stromnetzbetrieb ein. Dabei treten sie als starker Partner auf, der im gleichen Boot sitzt und die gleichen Interessen verfolgt. Genau hier liegt der Unterschied zum Mitbewerber. Denn ein Ableger eines Konzerns, dessen unternehmerischer Auftrag die Gewinnmaximierung ist, dürfte seine Unternehmenspolitik eben diesem Ziel unterordnen. Da bleiben kommunale Interessen zwangsläufig auf der Strecke. Demgegenüber berücksichtigt das auf die Bedürfnisse der Kommunen zugeschnittene Konzept der EMB selbst Arbeitnehmerschicksale: So verpflichtete sich die EMB zum Von links: Stadtwerke-Geschäftsführer Norbert Schüren, Oberbürgermeister Egon Vaupel, Bürgermeister Dr. Franz Kahle, Vorsitzender des Aufsichtsrats der Stadtwerke Marburg, Cölbes Bürgermeister Volker Carle, Lahntals Bürgermeister Manfred Apell sowie Rainer Kühne, Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg und der Energie Marburg Biedenkopf, freuen sich über den gelungenen Start und ziehen ab sofort an einem Strang.

7 Die Gemeinden Wohratal und Münchhausen sind der Energie Marburg-Biedenkopf GmbH beigetreten.von links nach rechts: Rechtsanwalt und Notar Helmut Fiedler, Willi Parr (1. Beigeordneter Münchhausen), EMB-Geschäftsführer Wolfgang Buder, Bürgermeister Peter Funk (Münchhausen), Bürgermeister Peter Hartmann (Wohratal), Stadtwerke-Geschäftsführer Norbert Schüren, Helmut Becker (1. Beigeordneter Gemeinde Wohratal) sowie Stadtwerkeund EMB-Geschäftsführer Rainer Kühne. Beispiel, den in Wohratal lebenden und mit der Wartung des Netzes betrauten Mitarbeitern des aktuellen Netzbetreibers einen Arbeitsplatz anzubieten. Das war für uns keine bloße Geste, erklärt Rainer Kühne. Es gehört zu unseren unternehmerischen Grundsätzen, verantwortungsbewusst zu handeln. Und das gilt für alle Bereiche unserer Arbeit. Lahntals Bürgermeister Manfred Apell bringt es auf den Punkt: Wir brauchen die regionale Wertschöpfung und Synergien vor Ort. Nur so bleiben die Kommunen auf Dauer leistungsfähig und als Wohn- und Gewerbestandort attraktiv. Das Neubaugebiet,Sprinkelwiesen in Caldern ist ein gutes Beispiel für die hervorragende Kooperation mit den Stadtwerken. Hier werden heute schon die Glasfaserkabel verlegt, die zukünftig an Bedeutung gewinnen. Volker Carle, Bürgermeister der Gemeine Cölbe, sieht vor allem Vorteile für die lokale Klimapolitik: Kleinere Kommunen können die Investitionen etwa in Windkraftanlagen häufig nicht allein stemmen und brauchen starke Partner. Die Stadtwerke Marburg sind dazu in der Lage sowohl finanziell als auch vom technischen Know-how her. Mit der EMB erweitern wir unseren Handlungsspielraum auf dem Sektor erneuerbare Energien entscheidend. Zudem stuft er die regionale Kooperation als probates Mittel der Entwicklung ein: Auf vielen anderen Gebieten arbeiten wir schon lange Zeit kommunenübergreifend zusammen, etwa seit 1964 im Abwasserverband Marburg. Überall, wo die Interessenlage vergleichbar ist, lassen sich gemeinsam bessere Ergebnisse erzielen, als wenn jeder allein für sich arbeitet. Zertifizierter Ökostrom Schon 1998 haben die Stadtwerke Marburg ein Ökostromprodukt auf den Markt gebracht. Seit Mitte 2009 liefern die Stadtwerke ihren Privat- und Gewerbekunden ausschließlich Ökostrom. Den lässt sich das Unternehmen alljährlich zertifizieren. Unabhängige Experten des TÜV SÜD prüften dazu die gesamte Lieferkette von den Kraftwerken bis zu den Endkunden der Stadtwerke Marburg. Wie zu erwarten, bezogen die Stadtwerke deutlich mehr Ökostrom, als sie an ihre Privatkunden weitergaben. Im Prüfbericht heißt es wörtlich: Die Belieferung der Ökostromkunden durch die Wasserkraftlieferungen war damit gewährleistet. Ökostrom ist Vertrauenssache. Und dieses Vertrauen unserer Kunden rechtfertigen wir einmal mehr mit dem Zertifikat, erklärt Holger Armbrüster, Vertriebsleiter der Stadtwerke Marburg. Wie ernst die Stadtwerke den Themenkomplex Ökostrom nehmen, verdeut licht eine andere Passage des Berichts. Hier gehen die Prüfer explizit auf die gute Kooperation der Stadtwerke Marburg ein. Wir haben nichts zu verheimlichen, ergänzt Holger Armbrüster. Im Gegenteil. Wir sind davon überzeugt, dass wir das Richtige tun. Und um das nachzuweisen, setzen wir alle Hebel in Bewegung.

8 ÖPNV08 Mehr Sicherheit, mehr Komfort, Die Stadtwerke Marburg betreiben ein Schulungszentrum, das seinesgleichen sucht. Hier stehen verschiedene Ausbildungen und teilweise einzigartige Weiterbildungen auf dem Programm. Die Sicherheit der Fahrgäste steht bei den Stadtwerken Marburg ganz oben auf der Agenda. Um sie noch weiter zu erhöhen und dazu noch den Komfort der Fahrgäste zu verbessern, hat Helmut Geske, der Leiter des Schulungszentrums, ein ganz besonderes Training für Busfahrerinnen und fahrer entwickelt. Mithilfe eines speziellen Fahrtenschreibers, dem Safecorder, kann der Ausbilder seinen Schützlingen nach einer Trainingsfahrt genau zeigen, ob sie zu stark bremsen, zu schnell beschleunigen oder zu heftig am Lenkrad drehen. Die kleine schwarze Box misst die aus diesen Aktionen resultierenden Kräfte, die auf die Fahrgäste wirken, und zeichnet alles sekundengenau auf. Schlussendlich ergibt sich ein Fahrerprofil, das alle Stärken und Schwächen offenbart. Nützlicher Nebeneffekt In erster Linie soll der Safecorder dabei helfen, die Sicherheit in unseren Bussen zu verbessern, erklärt Helmut Geske die Idee. Weil die ersten Erfahrungen in drei Schulungsfahrzeugen aber derart positive Ergebnisse zutage förderten, fiel schnell die Entscheidung, alle Busse mit dem Safecorder auszustatten. Bei einem Preis von nur 1000 Euro pro Einheit dürfte sich die Anschaffung schon nach einem Jahr rechnen. Denn dank der Informationen des Safecorders kann das Fahrerteam die Fahrweise verändern. Genau das dient aber nicht nur der Sicherheit und dem Komfort der Fahrgäste. Vorausschauendes Fahren, sanftes Beschleunigen und wenig Bremsen senkt ganz nebenbei auch noch den Spritverbrauch. Schon nach den ersten Testfahrten stellte sich heraus, dass Einsparungen bis zu 20 Prozent machbar sind, freut sich Marburgs Busfahrerinnen und fahrer trainieren regelmäßig unter realen Bedingungen (oben links). Neuerdings ist der Safecorder (unten links) an Bord der Ausbildungsfahrzeuge. Der kleine schwarze Kasten zeichnet sicherheitsrelevante Daten der Fahrt auf. Das ermöglicht eine optimale Ausbildung des Fahrpersonals vor allem im Hinblick auf die Sicherheit. Karl-Heinz Metz und Helmut Geske (oben Mitte) bilden im Schulungszentrum der Stadtwerke aus.

9 ÖPNV09 weniger Treibstoff Helmut Geske. Trotz all dieser Vorteile sind die Stadtwerke Marburg derzeit europaweit das einzige Nahverkehrsunternehmen, das die innovative Technik einsetzt. Viel mehr im Angebot Fahrertraining mit innovativer Technik ist aber längst nicht das Einzige, was das Schulungszentrum zu bieten hat. Karl-Heinz Metz etwa bildet Lkw- Fahrer aus. Er ist der Fahrlehrer der in das Schulungszentrum integrierten Behördenfahrschule, die organisatorisch dem Brandschutzamt der Stadt Marburg untersteht. Alle Lkw-Fahrer für Rettungsdienste, etwa die Feuerwehren in Mar burg und im Landkreis Marburg-Biedenkopf, lernen bei Karl- Heinz Metz, einen Brummi sicher Neben Busfahrerinnen und fahrern bilden die Stadtwerke auch Fachkräfte im Fahrbetrieb aus. Theresa Sohn und Johannes Cremer (unten rechts) sind die beiden ersten Absolventen dieser noch jungen Facharbeiterausbildung. durch den Verkehr zu bewegen. Natürlich bietet das Schulungszentrum die Möglichkeit, die Qualifikation zum Steuern eines Busses zu erlangen. Seit 2008 ist das Schulungszentrum der Stadtwerke eine lizensierte Ausbildungsstätte im Rahmen des Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzes. Dieses Gesetz schreibt vor, dass Busund Lkw-Fahrer, die nach dem 10. September 2008 ihren Führerschein gemacht haben und diesen gewerblich nutzen, 140 zusätzliche Ausbildungsstunden absolvieren und anschließend bei der IHK eine Prüfung ablegen müssen. Alle anderen Lkw- und Busfahrer müssen seit September 2008 im Fünf- Jahres-Turnus 35 Stunden Weiterbildung nachweisen, unabhängig davon, wie lange sie den Führerschein haben. Das Schulungszentrum der Stadtwerke Marburg bietet auch für Externe regelmäßig entsprechende Module an. Selbstverständlich drücken die Lkw-Fahrer der SWM-Tochterunternehmen und des Dienstleistungsbetrieb der Stadt Marburg ebenfalls die Schulbank im eignen Haus und bringen sich regelmäßig auf den neusten Wissensstand. Außerdem bieten die Stadtwerke Marburg in ihrem Schulungszentrum eine in der Region einzigartige Berufsausbildung: Junge Frauen und Männer, die das achtzehnte Lebensjahr vollendet haben, können sich hier zur Fachkraft im Fahrbetrieb ausbilden lassen. Absolventen, die nach drei Jahren die Prüfung vor der IHK bestehen, dürfen mit Fug und Recht behaupten, wahre Universalisten zu sein: Busfahren, Verkehrsaufsicht, Disposition, Dienstplanung, Fahrtausweiskontrolle, Kundenberatung und sogar die Wartung der Busse gehören in die umfangreiche Ausbildung. Damit dürften sie bei Verkehrsbetrieben zu begehrten Fachkräften avancieren. Denn ihre Vielseitigkeit macht den Unterschied zu den Mitbewerbern. Mit Erdgas durch die Oberstadt Vier nagelneue Midibusse des italienischen Busbauers BredaMenarini vom Typ Vivacity fahren jetzt vor allem durch die Marburger Oberstadt. Das Besondere daran: Sie verbrennen umweltschonendes Erdgas statt Diesel. Die Achtmeter-Busse ersetzen vier Fahrzeuge des gleichen Bautyps. Der italienische Hersteller hat bereits seit Jahren Erfahrung mit dem Bau wendiger, erdgasbetriebener Midibusse, die speziell für verwinkelte, historische Städte wie zum Beispiel Padua oder Brindisi konzipiert wurden. Seit nunmehr zwei Jahren bietet BredaMenarini seine Busse auch im europäischen Ausland an. Die Entscheidung für BredaMenarini fiel uns leicht, da diese als einzige in der Midibus-Sparte dieser Größenordnung Fahrzeuge mit Erdgasantrieb anboten, erklärt Rainer Kühne, Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg, den Kauf. Die Erdgas-Busflotte der Stadtwerke Marburg wächst mit den vier neuen Midibussen auf 25 Fahrzeuge. Damit setzt sich Marburg in Hessen an die Spitze, was die Zahl von Erdgasbussen angeht. Die neuen Fahrzeuge erreichen die EEV-Norm. EEV steht für Enhanced Environmentally Friendly Vehicle also verbessertes umweltfreundliches Fahrzeug. Diese Norm ist der gegenwärtig anspruchsvollste europäische Abgasstandard für Busse und Lkw. Seine Grenzwerte liegen deutlich unter denen der aktuell gültigen Richtlinie Euro 5. Im Vergleich zu dieselbetriebenen Bussen sind die neuen erheblich leiser. Sie verursachen fast keine Rußpartikel und lassen ihre Abgase nicht in Bodennähe, sondern über das Dach der Fahrzeuge einweichen. Die niederflurigen, absenkbaren Busse haben eine Klapprampe für Rollstuhlfahrer. Wir sind überzeugt, dass die neuen Busse nicht nur bei unseren Kunden ein positives Echo erzeugen werden, sondern insbesondere auch bei den Anwohnern in der Oberstadt, ist sich Rainer Kühne sicher.

10 DSL10 Breitbandinternet bis in den letzten Winkel Es gibt sie noch, die idyllischen Flecken Erde, wo die Zeit still zu stehen scheint. Weimars Ortsteil Kehna ist so ein Platz. Ein geschlossener Ortskern, historische Fachwerkhöfe und das alles eingebettet in eine landschaftlich wie gemalte Senke. Das Neunzig-Seelen-Dörfchen hat sich über all die Jahre seinen Charme erhalten. Was Besucher freut, wurde für die Einwohner zunehmend zum Problem. Es gab kein Breitbandinternet. Das haben die Stadtwerke Marburg kurzer Hand geändert und eine Wireless-DSL-Station eingerichtet. Jetzt müssen die Kehnaer nicht länger auf die Vorzüge der modernen Kommunikationstechnik verzichten. Von der Erschließung mit leistungsfähigen DSL-Anschlüssen profitiert vor allem die anthroposophische Hofgemeinschaft Kehna. Hier erzeugen behinderte Menschen ökologische Produkte, die künftig über einen Internetshop einer breiteren Kundschaft zugänglich gemacht werden können. Etwa den Kaffee: In ihrer Bio rösterei veredelt die Hofgemeinschaft ausschließlich feinste Arabica-Hochlandkaffees in Gourmetqualität aus ökologischem Anbau. Die Rohkaffees werden selbstverständlich börsenunabhängig fair gehandelt, das heißt die Preise bleiben stabil und sinnvolle Projekte werden gefördert. Global denken, lokal handeln am Beispiel der Hofgemeinschaft für heilende Arbeit e. V. in Kehna zeigt sich wieder einmal wie wichtig leistungsstarke Internetanschlüsse inzwischen für die wirtschaftliche Entwicklung sind. Denn was nützt ein gutes Konzept, wenn die technische Infrastruktur eine heute unabdingbare Internetshop-Vermarktung verhindert. Gut, dass die Stadtwerke wieder einmal eingesprungen sind und damit einen Beitrag zur Arbeitsplatzsicherung geleistet haben. Hier wie auch an vielen anderen Orten im Landkreis Marburg-Biedenkopf gilt: Ohne die Stadtwerke gäbe es in weiten Teilen der Region kein Breitbandinternet. Idylle mit Anschluss: Kehna, ein Ortsteil von Weimar, hängt am DSL Netz. Preise Wireless-DSL Privat Geschwindigkeit Download/Upload 2000/1000 Kbit/s Grundpreis inklusive Freivolumen 10 Gigabyte, monatlich 25,00 Euro Grundpreis bei Überschreitung von 10 Gigabyte, monatlich 35,00 Euro Ab 30 Gigabyte pro angefangenem Gigabyte 1,00 Euro Monatliche Funkmodemmiete 6,50 Euro Einmaliges Bereitstellungsentgelt 25,00 Euro 3000 Kbit/s Downloadgeschwindigkeit, monatlich 2,50 Euro 4000 kbit/s Downloadgeschwindigkeit, monatlich 7,50 Euro Rechnungsversand per Post, monatlich 1,90 Euro Doppelte Leistung Seit dem 1. Januar 2011 profitieren alle DSL-Privatkunden der Stadtwerke Marburg von einem Leistungsschub in Sachen Downloadtempo und Datenvolumen. Die Bandbreite beträgt nun schon im Grundtarif 2000 Kilobit pro Sekunde, das inkludierte Datenvolumen stieg auf 10 Gigabyte. Damit haben die Stadtwerke die Leistung verdoppelt. Und das bei gleichen Preisen. Von diesem Leistungszuwachs profitieren alle Kunde automatisch. Damit die Kunden in Lohra, Verstal, Lahntal und im Amöneburger Becken den Leistungssprung beim täglichen Surfen erleben, haben die Stadtwerke in den vergangenen Monaten das DSL-Netz entsprechend verstärkt. Damit erfüllen die SWM fünfeinhalb Jahre nach der Einführung von Wireless-DSL ihre Zusage, das Netz mit den Anforderungen der User wachsen zu lassen.

11 ENERGIE11 Der Energiespar-Tipp Christof Jacobi, Energieberater der Stadtwerke Andreas Schulz, Bürgermeister der Gemeinde Ebsdorfergrund (links), und Norbert Schüren, Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg, beim Baustellentermin. Die Zukunft hat begonnen Um die neue Biogasanlage ans Netz anzuschließen, haben die Stadtwerke Marburg eine 5,3 Kilometer lange Erdgasleitung nach Ebsdorfergrund gelegt. Weil es eine solche Gelegenheit in absehbarer Zeit sicher nicht wieder geben wird, entschieden die Verantwortlichen bei den Stadtwerken, schon heute die Erschließung von Ebsdorfergrund mit Glasfaserkabel vorzubereiten. Zu diesem Zweck ließen sie zusammen mit dem Polyethylenrohr für das Gas gleich noch ein Leerrohr für die Datenleitung im Erdreich verlegen. Die Entscheidung für die vorgezogene Erschließung der Gemeinde Ebsdorfergrund mit Glasfaserkabel fiel nicht zuletzt wegen der guten Geschäftsbeziehungen, die Stadtwerke und Kommune seit jeher pflegen. Erst kürzlich erteilte das Gemeindeparlament den Stadtwerken die Konzession für die Gasversorgung. Bürgermeister Andreas Schulz freut sich über die vorausschauende Planung bei den Stadtwerken: Im Ebsdorfergrund wird Zukunft gebaut. Glasfaseranschlüsse dürften sich in absehbarer Zeit als entscheidender Standortfaktor herausstellen", erklärt er anlässlich eines Baustellenbesuchs. Norbert Schüren, Geschäftsführer der Stadtwerke Marburg, sieht das ganz ähnlich: Wir treiben in Ebsdorfergrund nicht nur die regenerativen Energien voran, sondern machen mit der Glasfaser auch einen ganz wichtigen Technologiesprung." Blower-Door-Test Neuere Studien beweisen: Undichte Gebäudehüllen schaden der Bausubstanz. Unkontrolliert einströmende kalte Luft kühlt nämlich Bauteile aus. Daran kondensiert feuchte Raumluft. Und eben diese Feuchtigkeit kann die Bausubstanz schädigen. Von gesundheitlichen Problemen durch Schimmelbildung und viel zu hohen Heizkosten einmal ganz abgesehen. Um dem vorzubeugen, fördern die Stadtwerke Marburg einen Blower-Door-Test mit 100 Euro. Mithilfe dieses Verfahrens lässt sich die Dichtheit der Gebäudehülle überprüfen. Für den Test erzeugt ein Experte mit einem Spezialgerät in zwei Messreihen jeweils einen Über- beziehungsweise Unterdruck im Gebäude. Die für eine gewisse Druckdifferenz erforderliche Luftmenge wird gemessen und in das Verhältnis zum Innenvolumen des Gebäudes gesetzt. An diesem Verhältnis - in der Energiesparverordnung sind gesetzliche Grenzwerte definiert kann man erkennen, ob dieses Gebäude den Erfordernissen an der Luftdichtigkeit entspricht. Möglichkeiten zur Lokalisierung bieten dabei verschiedene Messgeräte oder Theaternebel, der bei Überdruck durch undichte Bauteile strömt, außen sichtbar wird und die Position der Schwachstelle verrät. Sinnvollerweise findet solch ein Blower-Door-Test statt, bevor Putz und Tapeten an den Wänden sind. Denn nur so bleibt Nachbessern ohne großen Aufwand möglich. Aus dem Marburger Geschäftsleben Traditions-Kaufhaus Schreibwaren, Damen- und Herrenwäsche, junge Mode sowie Haushaltswaren und Wohnaccesoires das Sortiment des Kaufhaus TEKA in der Bahnhofstraße entspricht im Grunde dem, was man von einem guten alten Kaufhaus erwartet. Kein Wunder, denn Geschäftsführer Bernd Brinkmann legt Wert auf die Tradition und die Geschichte seines Geschäfts gebaut, ist es das älteste Kaufhaus der Stadt. Bis heute wurde es mehrfach umgebaut, auch die Besitzer wechselten. Der Name entstand bereits Damals war das Kaufhaus eine Filiale eines großen Konzerns. 60 Jahre Kaufhaus TEKA sind natürlich ein Grund für eine Jubiläumsfeier speziell nach dem großen Brand 2005 und der folgenden Renovierung. Wir beweisen jeden Tag auf s Neue, dass das traditionelle Kaufhaus auch im 21. Jahrhundert seine Berechtigung hat, erklärt Bernd Brinkmann den andauernden Erfolg. Und er gibt sich optimistisch: Ich bin sicher, dass es uns gelingen wird, unsere Kunden mit einem breiten Angebot, guten Preisen und hervorragendem Service auch in Zukunft zu überzeugen.

12 BUNTE SEITE 12 Gutscheine zu gewinnen Ihr Kontakt zu uns 1. Preis: Einkaufsgutschein im Wert von 250 Euro 2. Preis: Einkaufsgutschein im Wert von 100 Euro 3. Preis: Einkaufsgutschein im Wert von 50 Euro 4. bis 6. Preis: je ein Einkaufsgutschein im Wert von 25 Euro Alle Preise mit freundlicher Unterstützung vom Kaufhaus TEKA. Die Gutscheine sind im Kaufhaus TEKA einlösbar, eine Barauszahlung ist nicht möglich. KAUFHAUS TEKA Marburg Bahnhofstr. 3 Telefon / Strom, Erdgas, Wärme, Wasser, Abwasser, Nahverkehr, Parkraum, Immobilien, Veranstaltungen, Entsorgung, DSL-Internetzugänge Kundenzentrum Am Krekel Am Krekel 55, Mo Fr 8 18 Uhr Telefon Mobilitätszentrale Am Rudolphsplatz Universitätsstraße 1, Mo Fr 9 18 Uhr Telefon AST-Verkehr Stadtwerke Marburg GmbH Hauptverwaltung Am Krekel 55 Vermittlung, Entstörungsund Bereitschaftsdienst Telefax MEG Marburger Entsorgungs-GmbH Kompostierungsanlage Gewerbeabfall Technologie- und Tagungszentrum Veranstaltungsservice Internet: Veranstaltungen im TTZ 7. bis 10. Preis: je ein Einkaufsgutschein im Wert von 10 Euro Lösen Sie das Kreuzworträtsel und schicken Sie eine frankierte Postkarte, ein Fax oder eine mit Ihrem Absender und dem Lösungswort an: Stadtwerke Marburg GmbH Abteilung Handel und Vertrieb Am Krekel Marburg Telefax ( ) servicemagazin@swmr.de Einsendeschluss: 15. April 2011 Bitte geben Sie auch Ihr Alter auf Postkarte, Fax oder in der an. Der Rechtsweg ist ausgeschlossen, eine Barauszahlung nicht möglich. Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter der beteiligten Firmen dürfen nicht teilnehmen. Pro Person bitte nur eine Antwort. Die Gewinner des letzten Rätsels: Bernd Schüßler aus Kirchhain (Drei-Monats-Karte für die Marburger Kinos), Matthias Ling aus Stadtallendorf (Zwei-Monats-Karte für die Marburger Kinos), Margot Becker aus Marburg (Monats-Karte für die Marburger Kinos). Die Einkaufsgutscheine für das Kaufhaus Ahrens gingen an Anne Frische aus Kirchhain, Jan Dunajtschik aus Marburg, Frank Göbel aus Dautphetal und Anna Schloss aus Marburg. Und je einmal gratis ins Kino durften Heike Bietz aus Ebsdorfergrund, Frank Althaus aus Marburg und Monika Zander aus Neustadt. Herzlichen Glückwunsch. Donnerstag, 17.3., 20 Uhr Slow Wine gibt es das? WEIN- SEMINAR. Eintritt: 20 im Vorverkauf Dienstag, 22.3., 16 Uhr Kultur für Kinder ab drei Jahren. BILDERBUCHKINO mit Antje Tietz. Der Piratenschatz. Eintritt frei. Dienstag, 12.4., 20 Uhr Acoustic Lounge Vol. 33 mit BART DAVENPORT. Eintritt: VVK 8 / AK: 10 Mittwoch, 13.4., 20 Uhr Vernissage mit YOUNG-LA PARK. Eintritt frei Dienstag, 19.4.,16 Uhr Kultur für Kinder ab drei Jahren. BILDERBUCHKINO mit Antje Tietz Die wilden Strolche. Eintritt frei

13 ServiceMagazin 1/2011 Lieferant Stadtwerke Marburg GmbH Am Krekel Marburg Tel: 06421/ Auftrag zur Lieferung elektrischer Energie in Niederspannung (Standardlastprofilkunden) für den Eigenverbrauch im Haushalt und für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerbliche Zwecke durch die Stadtwerke Marburg GmbH 1. Kunde/Entnahmestelle Herr Frau Titel Firma Haushalt Gewerbe Landwirtschaft Vorname / Name /Firma Geburtsdatum Straße/Hausnummer PLZ / Ort Telefon tagsüber / mobil Kundennummer Abschlagshöhe Nur auszufüllen von Firmen: Registergericht / Handelsregisternummer Steuernummer Bemerkungen 2. Rechnungsanschrift (Bitte nur ausfüllen, wenn die Rechnungsanschrift von Ihrer Kundenanschrift/Entnahmestelle abweicht) Straße/Hausnummer gültig bis: PLZ / Ort 3. Wohnungswechsel/Angaben zur neuen Entnahmestelle (Bitte nur ausfüllen, wenn Ihr Auftrag mit einem Umzug verbunden ist) Zählernummer der neuen Anschrift (falls bekannt): Der Wohnungswechsel erfolgt in einen Neubau (Erstbezug) kein Erstbezug Zählerstand am Tag der Wohnungsübernahme: Bisherige Anschrift Straße / Hausnummer Sonstige Angaben (z.b. Name Vermieter, bisherige Kundennummer, Angaben zu Wohnung) PLZ / Ort 4. Bisheriger Stromlieferant Um Ihren Auftrag schnellstmöglich ausführen zu können, bitten wir Sie um folgende Angaben oder alternativ um Zusendung einer Kopie Ihrer letzten Stromrechnung. (Achtung: Unterlagen können nicht zurückgeschickt werden.) Name des bisherigen Stromlieferanten Kundennummer beim bisherigen Stromlieferanten Stromzählernummer Vorjahresstromverbrauch in kwh Zählerstand Ablesedatum Vertrag bereits gekündigt zum Vertrag noch nicht gekündigt (siehe Punkt 6.) 5. Preise Preisgarantie bis * Produkt Premium (100 % Ökostrom) Preisregelung nach Jahresverbrauch Bruttopreise (Nettopreise) abhängig vom Verbrauch erfolgt eine Bestabrechnung (Preisstand ) Arbeitspreis Cent/kWh Grundpreis Euro/Monat Mini bis kwh/jahr 22,02 (18,50) 5,47 (4,60) Midi von kwh/jahr bis kwh/jahr Mindestpreis ab ( kwh) 21,36 (17,95) 22,37 (18,80) 8,57 (7,20) entfällt Maxi ab kwh/jahr 21,96 (18,45) 10,41 (8,75) * Ausgenommen sind Änderungen von Steuern und sonstigen gesetzlichen Abgaben. Bestabrechnung: Dieser Tarif funktioniert mit einer Bestabrechnung. Die Kunden werden automatisch in die für ihren Jahresverbrauch günstigste Preisstufe Geringverbraucher oder Vielverbraucher eingeordnet. Mindestpreisabrechnung: Unterschreitet der sich aus Arbeits- und Grundpreis ergebende Durchschnittspreis den Mindestpreis, dann wird nur der Mindestpreis berechnet. Der Grundpreis entfällt dann. Bei Barzahlung/Überweisung erhöht sich der Grundpreis von Premium um 0,70 /Monat netto (0,83 /Monat brutto). Der Gesamtpreis setzt sich aus Grund- und Arbeitspreis zusammen. Er enthält den Energiepreis, die Kosten für Messstellenbetrieb, Messung und Abrechnung soweit diese Kosten dem Lieferanten in Rechnung gestellt werden, die aus dem Erneuerbaren-Energien-Gesetz (EEG) folgenden Belastungen, das an den Netzbetreiber abzuführende Netznutzungsentgelt (einschließlich Blindstrom) inklusive der vom Netzbetreiber erhobenen Zuschläge nach dem Kraft-Wärme-Kopplungs- Modernisierungsgesetz (KWKG) sowie die Konzessionsabgabe. Die Preise verstehen sich einschließlich der Stromsteuer gem. Stromsteuergesetz, diese beträgt zur Zeit 2,05 Cent/kWh netto, und zuzüglich der Umsatzsteuer von 19 % (Bruttopreise). Ändern sich diese Steuersätze, ändern sich die Bruttopreise entsprechend. Die Bruttopreise sind auf die angegebenen Nachkommastellen gerundet. Bei der Abrechnung werden die Verbrauchsdaten mit den Nettopreisen multipliziert und erst anschließend die Umsatzsteuer hinzugerechnet. Dabei kann es zu Rundungsdifferenzen kommen. Sitz der Gesellschaft Am Krekel 55, Marburg Tel. ( ) Fax ( ) info@swmr.de Geschäftsführer Norbert Schüren Dipl.Ing. Rainer Kühne Eingetragen im Amtsgericht Marburg HRB 2448 Vorsitzender des Aufsichtsrats Bürgermeister Dr. Franz Kahle Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE Steuer-Nr.: FA Gießen Bankverbindungen Sparkasse Marburg-Biedenkopf Kto.-Nr. 116 (BLZ ) Volksbank Mittelhessen Kto.-Nr (BLZ )

14 6. Lieferbeginn Gewünschter Lieferbeginn (maßgeblich ist die Auftragsbestätigung des Lieferanten nach Ziff. 1 AGB): Nächstmöglicher Zeitpunkt zum 7. Laufzeit, Kündigung Der Vertrag läuft zunächst bis zum des Jahres, in dem der Abschluss zustande kam. Ungeachtet besonderer Kündigungsrechte gemäß der beigefügten AGB verlängert er sich um jeweils ein Jahr, sofern er nicht von einem der Vertragspartner mit einer Frist von einem Monat vor Ablauf in Textform gekündigt wird. 8. Geltung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen Ergänzend finden die Allgemeinen Geschäftsbedingungen Anwendung. Dieser Vertragstext und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen können zusätzlich unter abgerufen und in wiedergabefähiger Form gespeichert werden. 9. Vollmacht Der Kunde bevollmächtigt den Lieferanten zur Vornahme aller Handlungen sowie Abgabe und Entgegennahme aller Erklärungen, die im Zusammenhang mit dem Wechsel des Stromversorgers erforderlich werden, etwa einer Kündigung des bisherigen Liefervertrages sowie der Abfrage der Vorjahresverbrauchsdaten, soweit dem Kunden dadurch keine Kosten entstehen. 10. Einzugsermächtigung Der nachstehend genannte Kontoinhaber ermächtigt den Lieferanten widerruflich: Rechnungs- und Abschlagsbeträge aus diesem Auftragsverhältnis von seinem nachfolgend genannten Girokonto im Lastschriftverfahren einzuziehen. anfallende Guthaben aus diesem Auftragsverhältnis auf sein nachfolgend genanntes Girokonto zu erstatten. Name/Vorname Kontoinhaber Kontonummer Bankleitzahl Konto bei (Bitte genaue Bezeichnung der Bank oder Sparkasse angeben) Unterschrift des Kontoinhabers Die Erteilung einer Einzugsermächtigung ist keine Voraussetzung für das Zustandekommen dieses Vertrages. Auf Zahlungsmöglichkeiten gem. Ziff AGB wird hingewiesen. 11. Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von zwei Wochen ohne Angabe von Gründen in Textform (z.b. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt nach Erhalt dieser Belehrung in Textform, jedoch nicht vor dem Verbrauch der ersten Kilowattstunde elektrischer Energie auf Grundlage dieses Vertrages und auch nicht vor Erfüllung unserer Informationspflichten gemäß 312c Abs. 2 BGB in Verbindung mit 1 Abs. 1, 2 und 4 BGB-InfoV. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Stadtwerke Marburg GmbH, Am Krekel 55, Marburg. Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs sind die beiderseits empfangenen Leistungen zurückzugewähren und ggf. gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben. Können Sie uns die empfangene Leistung ganz oder teilweise nicht oder nur in verschlechtertem Zustand zurückgewähren, müssen Sie uns insoweit ggf. Wertersatz leisten. Verpflichtungen zur Erstattung von Zahlungen müssen innerhalb von 30 Tagen erfüllt werden. Die Frist beginnt für Sie mit der Absendung Ihrer Widerrufserklärung, für uns mit deren Empfang. Ende der Widerrufsbelehrung 12. Auftragserteilung Mit seiner Unterschrift erteilt der Kunde dem Lieferanten den Auftrag, seinen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an die obige Entnahmestelle zu liefern und nimmt die Widerrufsbelehrung zur Kenntnis. Der Vertrag kommt mit der Auftragsbestätigung des Lieferanten zustande. Der Kunde bestätigt mit seiner Unterschrift die Aushändigung der AGB. Ort / Datum Unterschrift Kunde Sitz der Gesellschaft Am Krekel 55, Marburg Tel. ( ) Fax ( ) info@swmr.de Geschäftsführer Norbert Schüren Dipl.Ing. Rainer Kühne Eingetragen im Amtsgericht Marburg HRB 2448 Vorsitzender des Aufsichtsrats Bürgermeister Dr. Franz Kahle Umsatzsteuer-Ident-Nr.: DE Steuer-Nr.: FA Gießen Bankverbindungen Sparkasse Marburg-Biedenkopf Kto.-Nr. 116 (BLZ ) Volksbank Mittelhessen Kto.-Nr (BLZ )

15 Allgemeine Geschäftsbedingungen der Stadtwerke Marburg GmbH in der Niederspannung (Standardlastprofil) für den Eigenverbrauch im Haushalt und für berufliche, landwirtschaftliche oder gewerblicher Zwecke (Stand: ) 1. Vertragsschluss / Lieferbeginn 1.1. Das Angebot des Lieferanten in Prospekten, Anzeigen, Formularen etc. ist freibleibend. Maßgeblich sind die bei Vertragsschluss geltenden Preise Der Vertrag kommt durch Bestätigung des Lieferanten in Textform unter Angabe des Lieferbeginns zustande. Dieser hängt davon ab, dass alle für die Belieferung notwendigen Maßnahmen (Kündigung des bisherigen Liefervertrages etc.) erfolgt sind. 2. Umfang und Durchführung der Lieferung 2.1. Der Lieferant liefert dem Kunden dessen gesamten Bedarf an elektrischer Energie an seine Entnahmestelle (siehe Ziff. 1 des Auftrages). Entnahmestelle ist die Eigentumsgrenze des auf den (ggf. jeweiligen) Zählpunkt bezogenen Netzanschlusses. Zählpunkt ist der Ort, an dem der Energiefluss messtechnisch erfasst wird Bei einer Unterbrechung oder bei Unregelmäßigkeiten in der Elektrizitätsversorgung ist der Lieferant, soweit es sich um Folgen einer Störung des Netzbetriebes einschließlich des Netzanschlusses handelt, von seiner Leistungspflicht befreit. Zu den möglichen Ansprüchen des Kunden gegen den Netzbetreiber vgl. Ziff Der Lieferant ist weiter von seiner Leistungspflicht befreit, soweit und solange der Netzbetreiber den Netzanschluss und/oder die Anschlussnutzung bzw. der Messstellenbetreiber den Messstellenbetrieb auf eigene Initiative unterbrochen hat. Das gleiche gilt, wenn der Lieferant an der Lieferung, der Erzeugung und/oder dem Bezug von Strom aufgrund höherer Gewalt oder sonstiger Umstände, deren Beseitigung dem Lieferanten nicht möglich ist oder wirtschaftlich nicht zugemutet werden kann, gehindert ist. 3. Messung/ Zutrittsrecht / Abschlagszahlungen / Abrechnung / Anteilige Preisberechnung 3.1. Die Menge der gelieferten Energie wird durch Messeinrichtungen des zuständigen Messstellenbetreibers ermittelt. Die Ablesung der Messeinrichtungen wird vom Messdienstleister, Netzbetreiber, Lieferanten oder auf Verlangen des Lieferanten oder des Netzbetreibers kostenlos vom Kunden durchgeführt. Der Kunde kann einer Selbstablesung widersprechen, wenn ihm diese nicht zumutbar ist. Können die Messeinrichtungen nicht abgelesen werden oder zeigen sie fehlerhaft an, so können der Lieferant und/oder der Netzbetreiber den Verbrauch insbesondere auf der Grundlage der letzten Ablesung schätzen oder rech nerisch abgrenzen, wobei die tatsächlichen Verhältnisse angemessen berücksichtigt werden Der Kunde hat nach vorheriger Benachrichtigung dem mit einem Ausweis versehenen Beauftragten des Lieferanten, des Messstellenbetreibers oder des Netzbetreibers den Zutritt zu seinem Grundstück und zu seinen Räumen zu gestatten, soweit dies zur Ermittlung der preislichen Bemessungsgrundlagen, zur Ablesung der Messeinrichtungen oder bei der Einstellung und Aufnahme der Versorgung erforderlich ist. Die Benachrichtigung kann durch Mitteilung an den Kunden oder durch Aushang am oder im jeweiligen Haus erfolgen. Sie muss mindestens eine Woche vor dem Betretungstermin erfolgen; mindestens ein Ersatztermin ist anzubieten. Der Kunde hat dafür Sorge zu tragen, dass die Messeinrichtungen zugänglich sind Der Lieferant kann vom Kunden monatlich Abschlagszahlungen verlangen. Der Lieferant berechnet diese unter Berücksichtigung des voraussichtlichen Verbrauchs nach billigem Ermessen, in der Regel auf der Grundlage der Abrechnung der vorangegangenen 12 Monate bzw. unter Berücksichtigung des durchschnittlichen Verbrauchs vergleichbarer Kunden. Macht der Kunde glaubhaft, dass der Verbrauch erheblich abweicht, ist dies angemessen zu berücksichtigen Zum Ende jedes vom Lieferanten festgelegten Abrechnungszeitraumes, der 12 Monate nicht wesentlich überschreitet, und zum Ende des Lieferverhältnisses wird vom Lieferanten eine Abrechnung erstellt, in welcher der tatsächliche Umfang der Belieferung unter Anrechnung der Abschlagszahlungen abgerechnet wird. Ergibt sich eine Abweichung der Abschlagszahlungen von der Abrechnung der tatsächlichen Belieferung, so wird der zuviel oder zuwenig berechnete Betrag erstattet bzw. nachentrichtet oder mit der nächsten Abschlagszahlung verrechnet Der Kunde kann jederzeit vom Lieferanten verlangen, eine Nachprüfung der Messeinrichtungen an seiner Abnahmestelle gemäß 20 StromNZV zu veranlassen. Die Kosten der Nachprüfung fallen dem Kunden nur dann zur Last, sofern die eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen nicht überschritten werden. Ergibt eine Nachprüfung der Messeinrichtungen eine Überschreitung der eichrechtlichen Verkehrsfehlergrenzen oder werden Fehler in der Ermittlung des Rechnungsbetrages festgestellt, so wird der zu viel oder zu wenig berechnete Betrag erstattet oder nachentrichtet. Ansprüche sind auf den der Feststellung des Fehlers vorhergehenden Ablesezeitraum beschränkt, es sei denn, die Auswirkung des Fehlers kann über einen größeren Zeitraum festgestellt werden; in diesem Fall ist der Anspruch auf den Zeitraum seit Vertragsbeginn, längstens auf drei Jahre, beschränkt Ändern sich die vertraglichen Preise während des Abrechnungszeitraumes, so erfolgt die Anpassung des Grundpreises tagesgenau, die Arbeitspreise werden mengenanteilig berechnet. Die nach der Preisänderung anfallenden Abschlagszahlungen können entsprechend angepasst werden. 4. Zahlungsbestimmungen / Verzug / Zahlungsverweigerung / Aufrechnung 4.1. Sämtliche Rechnungsbeträge sind zwei Wochen nach Zugang der Rechnung, Abschläge zu dem vom Lieferanten festgelegten Zeitpunkt fällig und ohne Abzug im Wege des Lastschriftverfahrens, bar oder per Überweisung zu zahlen. Bei Barzahlung/Überweisung erhöht sich der Grundpreis um 0,70 /Monat netto (0,83 /Monat brutto) Bei Zahlungsverzug kann der Lieferant, wenn er erneut zur Zahlung auffordert oder den Betrag durch einen Beauftragten einziehen lässt, die dadurch entstandenen Kosten konkret oder pauschal nach Ziff. 9 berechnen. Bei einer pauschalen Berechnung ist dem Kunden der Nachweis gestattet, solche Kosten seien nicht entstanden oder wesentlich geringer als die Höhe der Pauschale Einwände gegen Rechnungen berechtigen zum Zahlungsaufschub oder zur Zahlungsverweigerung nur, sofern die ernsthafte Möglichkeit eines offensichtlichen Fehlers besteht, oder sofern der in einer Rechnung angegebene Verbrauch ohne ersichtlichen Grund mehr als doppelt so hoch wie der vergleichbare Verbrauch im vorherigen Abrechnungszeitraum ist und der Kunde eine Nachprüfung der Messeinrichtung verlangt und solange durch die Nachprüfung nicht die ordnungsgemäße Funktion der Messeinrichtung festgestellt ist Gegen Ansprüche des Lieferanten kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Gegenansprüchen aufgerechnet werden. 5. Vorauszahlung / Sicherheitsleistung 5.1. Der Lieferant ist berechtigt, für den Elektrizitätsverbrauch des Kunden in angemessener Höhe Vorauszahlung zu verlangen, wenn nach den Umständen des Einzelfalls Grund zu der Annahme besteht, dass der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig nachkommt. Die Höhe der Vorauszahlung des Kunden beträgt mindestens die für einen Zeitraum von zwei Liefermonaten durchschnittlich zu leistenden Zahlungen Statt eine Vorauszahlung zu verlangen, kann der Lieferant beim Kunden ein Vorkassensystem (z.b. Bargeld- oder Chipkartenzähler) einrichten und betreiben Anstelle einer Vorauszahlung kann der Kunde nach seiner Wahl in gleicher Höhe Sicherheit leisten. Sofern die Parteien nichts anderes vereinbaren, ist eine Sicherheitsleistung nur zulässig in Form einer unbedingten, unwiderruflichen, selbstschuldnerischen Bürgschaft einer europäischen Bank. Die sich verbürgende Bank muss ein Rating im A -Bereich von Standard & Poors oder ein gleichwertiges Rating einer anderen international anerkannten Rating-Agentur aufweisen Der Lieferant kann sich aus der Sicherheit befriedigen, sobald der Kunde mit seinen Zahlungsverpflichtungen in Verzug ist. Der Lieferant wird die Sicherheit nur in dem Umfang verwerten, indem dies zur Erfüllung der rückständigen Zahlungsverpflichtungen erforderlich ist Die Verwertung der Sicherheit nach Ziff. 5.4 wird der Lieferant dem Kunden unter Fristsetzung schriftlich androhen, es sei denn nach den Umständen des Einzelfalls besteht Grund zu der Annahme, dass eine Befriedigung aus der Sicherheit zu spät erfolgen würde. Ist der Abschluss des Vertrages für den Kunden ein Handelsgeschäft, beträgt die Frist wenigstens eine Woche. In allen übrigen Fällen beträgt sie einen Monat Die Sicherheit ist unverzüglich zurückzugeben, soweit ihre Voraussetzungen weggefallen sind Sofern der Kunde entgegen Ziff und 5.3 keine Vorauszahlung oder Sicherheit leistet, gelten Ziff. 8.2 und 8.4. entsprechend. 6. Preise und Preisanpassung / Steuern, Abgaben und sonstige hoheitlich auferlegte Belastungen 6.1. Wird die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss mit zusätzlichen Steuern oder Abgaben belegt, kann der Lieferant hieraus entstehende Mehrkosten an den Kunden weiterberechnen. Dies gilt nicht, soweit die Mehrkosten nach Höhe und Zeitpunkt ihres Entstehens bereits bei Vertragsschluss konkret vorhersehbar waren oder die jeweilige gesetzliche Regelung der Weiterberechnung entgegensteht. Die Weitergabe ist auf die Mehrkosten beschränkt, die nach dem Sinn und Zweck der gesetzlichen Regelung (z.b. nach Kopf oder nach Verbrauch) dem einzelnen Vertragsverhältnis zugeordnet werden können. Mit der neuen Steuer oder Abgabe korrespondierende Kostenentlastungen z.b. der Wegfall einer anderen Steuer sind anzurechnen. Eine Weitergabe kann mit Wirksamwerden der betreffenden Regelung erfolgen. Der Kunde wird über die Anpassung spätestens mit der Rechnungsstellung informiert Ziff. 6.1 gilt entsprechend, falls sich die Höhe einer nach Ziff. 6.1 weitergegebenen Steuer oder Abgabe ändert; bei einem Wegfall oder einer Absenkung ist der Lieferant zu einer Weitergabe verpflichtet Ziff. 6.1 und Ziff. 6.2 gelten entsprechend, falls auf die Belieferung oder die Verteilung von elektrischer Energie nach Vertragsschluss eine hoheitlich auferlegte, allgemein verbindliche Belastung (d.h. keine Bußgelder o.ä.) entfällt, soweit diese unmittelbaren Einfluss auf die Kosten für die nach diesem Vertrag geschuldeten Leistungen hat (wie derzeit z.b. nach dem EEG und dem KWKG) Der Lieferant wird die auf der Grundlage dieses Vertrages zu zahlenden Preise darüber hinaus nach billigem Ermessen der Entwicklung der Kosten anpassen, die für die Preisberechnung maßgeblich sind. Eine Erhöhung oder Ermäßigung kommt insbesondere in Betracht, wenn sich die Kosten für die Beschaffung von Energie oder die Nutzung des Verteilnetzes ändern oder sonstige Änderungen der energiewirtschaftlichen oder rechtlichen Rahmenbedingungen zu einer veränderten Kostensituation führen (z.b. durch die Einführung von Netzzugangsentgelten für Einspeisungen, Änderungen der Belastungen nach dem EEG oder KWKG). Der Lieferant wird bei Ausübung seines billigen Ermessens die jeweiligen Zeitpunkte einer Preisänderung so wählen, dass Kostensenkungen nicht nach für den Kunden ungünstigeren Maßstäben Rechnung getragen werden als Kostenerhöhungen, also Kostensenkungen mindestens in gleichem Umfang preiswirksam werden wie Kostenerhöhungen. Änderungen der zu zahlenden Preise nach dieser Ziffer sind nur auf den eines jeden Jahres möglich. Der Lieferant wird dem Kunden die Änderungen spätestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mitteilen. Ist der Kunde mit der mitgeteilten Preisanpassung nicht einverstanden, hat er das Recht, den Vertrag mit einer Frist von einem Monat zum Monatsende auf den Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Preisanpassung in Textform zu kündigen. Macht er von diesem Recht keinen Gebrauch, gilt die Preisanpassung als genehmigt. Auf diese Folgen wird der Kunde vom Lieferanten in der Mitteilung gesondert hingewiesen Informationen über aktuelle Produkte und Tarife erhält der Kunde unter Tel.-Nr / oder im Internet unter 7. Änderungen dieser Bedingungen 7.1. Die Regelungen dieser Bedingungen beruhen auf den gesetzlichen und sonstigen Rahmenbedingungen zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses (z.b. EnWG, StromGVV, StromNZV, Entscheidungen der Bundesnetzagentur). Sollten sich diese und/oder die einschlägige Rechtsprechung (z.b. durch Feststellung der Unwirksamkeit vertraglicher Klauseln) ändern, ist der Lieferant berechtigt, diese Bedingungen mit Ausnahme der Preise insoweit anzu-

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