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1 Ergänzend zu Punkt 2.1 der redaktionellen Vorgaben (PAL) gilt für den Fall eines abgelehnten Antrags (nicht genehmigungsfähig) folgender Ablauf für ein 2. Genehmigungsverfahren. Es wird ein entsprechender Termin von der IHK Region Stuttgart vorgegeben (siehe Terminplan). Nachgebesserte Konzepte müssen als komplettes Antragsformular im Original mit Unterschriften eingereicht werden. Herstellung Während der Herstellung des Prüfungsstückes muss der vom benannten Prüfer zu jedem Zeitpunkt die Möglichkeit haben, der Arbeit beizuwohnen. Die im Konzeptantrag angegebenen Bearbeitungszeiten müssen eingehalten werden. Alle Abweichungen/Änderungen vom genehmigten Konzeptantrag (z.b. Equipment, Location, Helfer, Zeitplan etc. betreffend) müssen rechtzeitig (3 Tage im Voraus) vom Ausbildungsbetrieb schriftlich der IHK Region Stuttgart mitgeteilt werden (per an Terminänderungen, die sich durch unvorhergesehene extreme Verschlechterung der Witterung kurzfristig ergeben, müssen ebenfalls wie o.g. schriftlich mitgeteilt werden. Herstellungszeit Ergänzung zu Pkt Zeitplan der redaktionellen Vorgaben (PAL): Nicht zur Herstellungszeit zählen: Auf-/Abbau von Set-Dekoration/-Requisite Bänder codieren, Formatieren von Datenträgern, Gerätebeschaffung, Renderzeiten, Uploadzeiten Einspielen in das NLE-System (Aus der Zeitdisposition muss Zeitpunkt und Dauer des Einspielens ersichtlich sein!) Seite 1 von 7

2 Herstellungsort Der Herstellungsort des Prüfstücks ist Baden-Württemberg. Begründete Ausnahmenfälle kann der Prüfungsausschuss genehmigen. Die Begründung muss im Konzeptantrag angegeben werden. Abgabemedien für Bild/Ton-Produkte: Ein Datei-Upload und eine Daten-DVD mit identischem File (bei der IHK) Abgabeformate: Video: SD Format: XDCam IMX (50 Mbit/s) PAL HD Format: XDCam MPEG HD422 (50 Mbit/s) 1080i/25 Audio: Spurbelegung Stereo/Mono: Spur 1: Sendeton links Spur 2: Sendeton rechts Spurbelegung Surround: Spur 1: Links Spur 2: Center Spur 3: Rechts Spur 4: Links Surround Spur 5: Rechts Surround Spur 6: LFE Spur 7: Stereo links Spur 8: Stereo rechts Seite 2 von 7

3 Spezifikationen für den Datei-Upload/File Containerformat: MXF Inhalt des Containers: SD Format: XDCam IMX (50 Mbit/s) PAL HD Format: XDCam MPEG HD422 (50 Mbit/s) 1080i/25 Benennung der hochzuladenden Datei: MGBT_Nachname_Vorname_Titel_des_Pruefstuecks Sonderzeichen sind nicht zulässig! Uploadvorgang: Eine Beschreibung zum Upload-Vorgang und die Zugangsdaten werden Ihnen von der IHK rechtzeitig mitgeteilt. Aufgrund von Sicherheitsbestimmungen können Fehlermeldungen wie Verzeichnisinhalt konnte nicht empfangen werden oder Anzeigen des Verzeichnisinhaltes fehlgeschlagen im FTP-Client auftreten. Ein Upload ist trotzdem möglich. Bricht ein Upload ab, kann die Datei erneut hochgeladen werden. Abgabemedien für Ton-Produkte: Das Tonprodukt ist in zweifacher Ausfertigung im Format CD-Audio für Stereo oder DVD-Audio (Surround, mit Tonspurbelegung s. Video-Abgabeformate) bei der IHK abzugeben. Daten-CD/ -DVD sind nicht erlaubt! Für die Durchführung der Fachgespräche ist zusätzlich eine handelsüblich abspielbare Video-DVD (VOB-Format, finalisiert) für Bild-Ton-Produkte bzw. eine Audio-CD für Tonprodukte zusammen mit dem Prüfstück abzugeben. Seite 3 von 7

4 Folgende technische Vorgaben sind einzuhalten Der Vorspann muss enthalten 10 sek. Grafik mit Text von Nachname, Vorname, Titel des Stückes auf Schwarz 90 sek. Farbbalken (EBU 100/100) und Pegelton (-9 db FS) 20 sek. Schwarz 10 sek. Startband (Count Down) Die Medien-Begleitkarte muss folgende Metadaten enthalten Titel Autor Länge des Stückes TC-Anfang, TC-Ende Bildformat: 16:9 (evtl. 4:3 bei SD) Abtastformat PAL oder 1080i/25 Tonspurbelegung Mono/Stereo/Surround Pegelangabe des Messtones Die Discs und Hüllen müssen beschriftet sein mit Titel des Stückes Autor des Stückes Datum Belegung der Tonspuren TC-Anfang, TC-Ende des Beitrags. Rohmaterial Sämtliches Rohmaterial ist in Fileform, vollständig beschriftet einzureichen. Seite 4 von 7

5 Datenträger sind wie folgt zu beschriften: Vor- und Nachname des Prüfungsteilnehmers Ausbildungs-/Umschulungsbetrieb Titel des Prüfungsstückes Information zum Abgabemedium (CD/DVD) Länge des Beitragsstückes (nicht bei Rohmaterial) Datum Abgabe des Prüfungsstückes Alle Bestandteile des Prüfungsstückes müssen fristgerecht bei der IHK Region Stuttgart zu Händen Frau Dagmar Zuidland, Abt. Beruf und Qualifikation eingereicht werden. Bei Postversand ist das Datum des Poststempels relevant. Für den Upload gilt der Zeitstempel nach erfolgtem Upload. Wird das Prüfstück nicht fristgerecht eingereicht, wird dieser Prüfungsbereich mit 0 Punkten bewertet. Persönliche Erklärung Die Persönliche Erklärung ist in einem separaten Briefumschlag dem Prüfungsstück beizulegen. Das Formular für die Persönliche Erklärung finden Sie als Dokument im Internet unter der Dokumenten-Nr oder unter der Rubrik Aus- und Weiterbildung/Berufsausbildung/Zwischen- und Abschlussprüfungen/Formulare und Informationen rund um die Prüfung/Formulare Mediengestalter/-in Bild und Ton. Seite 5 von 7

6 Zusammenfassung der postalisch einzureichenden Produktions-Bestandteile das Tonprodukt in zweifacher Ausfertigung (beschriftet) oder das Bild/Tonprodukt in einfacher Ausfertigung (beschriftet), sämtliches Rohmaterial (beschriftet), zusätzlich das Prüfungsstück auf einer Video-DVD bzw. Audio-CD für die Durchführung des Fachgespräches (beschriftet), Dokumentation/Produktionsunterlagen (beschriftet), persönliche Erklärung (in separatem Umschlag wie oben beschrieben). Damit bei Postversand die Datenträger nicht beschädigt werden oder wegen unsachgemäßer Verpackung verloren gehen, werden genormte Kartons bzw. gepolsterte Umschläge empfohlen. Die Größe der Verpackung sollte dem Inhalt entsprechend angepasst sein. Die Verpackung muss wie folgt beschriftet sein: Prüfungsunterlagen mit Prüfungstermin (z.b. Winter 2014) Vor- und Nachname des Prüfungsteilnehmers Name des Ausbildungsbetriebes Das Prüfungsstück darf während dem laufenden Prüfungsverfahren in keiner Form kommerziell genutzt bzw. im Internet veröffentlicht werden. Seite 6 von 7

7 Nach der Verordnung über die Berufsausbildung zum Mediengestalter/-in Bild und Ton vom 26. Mai 2006 ist am Ende der Ausbildungszeit eine Abschlussprüfung nach 9 abzulegen. Die Abschlussprüfung besteht aus folgenden Prüfungsbereichen und Bewertungsgewichtungen: Praktische Prüfung 1. Produktionsaufgabe 1 (Prüfstück) 25 Prozent 2. Produktionsaufgabe 2 (Arbeitsproben) 25 Prozent Schriftliche Prüfung 3. Produktionsorganisation, -technik und Gestaltung 25 Prozent 4. Medienwirtschaft 15 Prozent 5. Wirtschafts- und Sozialkunde 10 Prozent Bestehen der Prüfung Die Abschlussprüfung ist bestanden, wenn die Leistungen 1. im Gesamtergebnis, 2. im Prüfungsbereich Produktionsaufgaben sowie 3. im Prüfungsbereich Produktionsorganisation, -technik und Gestaltung mit mindestens ausreichend (50 Punkte) bewertet worden sind. Werden die Prüfungsleistungen in einem Prüfungsbereich mit ungenügend bewertet, ist die Prüfung nicht bestanden. Ergänzende mündliche Prüfung Sind die Prüfungsleistungen in bis zu zwei schriftlichen Prüfungsbereichen mit mangelhaft und in den weiteren schriftlichen Prüfungsbereichen mit mindestens ausreichend bewertet worden, so ist auf Antrag des Prüflings oder nach Ermessen des Prüfungsausschusses in einem der mit mangelhaft bewerteten Prüfungsbereichen die schriftliche Prüfung durch eine mündliche Prüfung von etwa 15 Minuten zu ergänzen, wenn dies für das Bestehen der Prüfung den Ausschlag geben kann. Bei der Ermittlung des Ergebnisses für diesen Prüfungsbereich sind Seite 7 von 7

8 das Ergebnis der schriftlichen Arbeit und das Ergebnis der mündlichen Ergänzungsprüfung im Verhältnis von 2:1 zu gewichten Seite 8 von 7

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