Merkblatt Zeugnis der Primarstufe

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1 1 Merkblatt Zeugnis der Primarstufe Inhalt 1. Allgemeines zum Zeugnis und zu den anderen Berichtsformen 2. Beurteilung der Sachkompetenz 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz 4. Gesamtbeurteilung und Promotionsentscheid. Nachvollziehbarkeit 6. Zeugnis auf der Primarstufe 7. Schriftlicher Lern- und Beurteilungsbericht 1. Allgemeines zum Zeugnis und zu anderen Berichtsformen Gemäss Art. 6 Abs. 2 der Promotionsordnung (PO) kann in den ersten fünf Jahren der Primarstufe das erste Semesterzeugnis durch ein Gespräch mit den Erziehungsberechtigten ersetzt werden. In der sechsten Klasse müssen zwei Zeugnisse erstellt werden. Die Gespräche mit den Erziehungsberechtigten sind vor allem im ersten Semester wegen des Übertritts in die Sekundarstufe I wichtig. Das Beurteilungsgespräch hat auf der Primarstufe einen hohen Stellenwert. Das Festhalten des Gesprächsinhalts liegt im Ermessen der Lehrperson. Laut Art. 8 Abs. 2 PO kann anstelle des Zeugnisses ein schriftlicher Lern- und Beurteilungsbericht erstellt werden, wenn das Kind eine Regelklasse mit ambulanter Fördermassnahme, eine Einführungsklasse oder eine Kleinklasse besucht. Diese Zeugnisform kann auch in der Intensivklasse Deutsch gewählt werden. 2. Beurteilung der Sachkompetenz 2.1 Die Fachnote Das Erteilen von Fachnoten ist auf der Primarstufe freiwillig (Art. 7 Abs. 4 PO), wobei im Zeugnis einzig halbe und ganze Noten zulässig sind. Die Fachnoten stellen eine Gesamtbeurteilung innerhalb eines Faches 1 dar, die sich sowohl auf schriftliche Arbeiten bzw. Prüfungen, als auch auf mündliche und praktische Leistungen in der Sachkompetenz beziehen; sie werden also nicht ausschliesslich aufgrund eines arithmetischen Mittels berechnet. 1 Die Wertung der Teilbereiche (z.b. Deutsch mündlich und schriftlich) sollte mindestens innerhalb eines Schultyps des gleichen Schulhauses einheitlich gehandhabt werden. 1

2 Es ist besonders zu beachten, dass jede Fachnote bereits von der persönlichen Tagesform der Lernenden beeinflusst ist. Aus diesem Grund ist die Selbst- sowie die Sozialkompetenz so weit wie möglich separat zu beurteilen. Die Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz darf nicht zusätzlich in die Fachnote einfliessen. 2.2 Die Bereichsnote Verwandte Fächer sind jeweils in einem Bereich zusammengefasst. Aus den Fachnoten wird eine Bereichsnote berechnet. Es sind halbe und ganze Noten zulässig. Die Bereichsnoten sind ein Element für den Promotionsentscheid. Ein positiver Entscheid bedingt drei genügende Bereichsnoten, es darf also nur eine Bereichsnote ungenügend sein. 2.3 Die Notensumme Die Notensumme wird gemäss Art. 12 der PO aus den Bereichsnoten berechnet. Verlangt wird das Erreichen der Notensumme 16. Diese Notensumme ist das zweite Element für den Promotionsentscheid. 3. Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz Der Zeugniseintrag zur Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz erfolgt mit den Begriffen sehr gut, gut, genügend oder ungenügend. Diese Beurteilung ist als drittes Element für die Gesamtbeurteilung (Art. PO) und damit für den Promotionsentscheid (Art. 11 und 13 PO) bedeutsam. 4. Gesamtbeurteilung und Promotionsentscheid Die Gesamtbeurteilung stützt sich nebst der Sachkompetenz auch auf die Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz. Alle drei Elemente bilden die Grundlage für den Promotionsentscheid. Dazu heisst es in Art. 12 der PO Definitive Promotion an der Primarstufe: 1 Für die Promotion zählen in der Sachkompetenz die folgenden vier Fach- bzw. Bereichsnoten: - Sprache: Deutsch - Mathematik - Mensch und Umwelt - Gestalten, Musik, Sport 2 Die Lernenden sind unter Vorbehalt von Artikel 11 Absatz 1 definitiv promoviert, wenn die Notensumme mindestens 16 beträgt und nicht mehr als ein Bereich ungenügend ist.. Nachvollziehbarkeit Die Nachvollziehbarkeit der Beurteilung muss für die Sach-, die Selbst- sowie die Sozialkompetenz gewährleistet sein. Bei der Sachkompetenz sind dies Aufzeichnungen (Beobachtungen) von mündlichen und praktischen Leistungen sowie schriftliche Prüfungsergebnisse. Bei der Selbst- sowie der Sozialkompetenz sind dies schriftliche Aufzeichnungen, welche sich auf konkrete Lernsituationen beziehen, beispielsweise über die selbstständige Durchführung einer bestimmten Arbeit. 2

3 .1 Einsichtsrecht in die Beurteilungs- und Beobachtungsgrundlagen Die Lehrperson kann nach eigenem Ermessen den Lernenden bzw. deren Erziehungsberechtigten Einsicht in Prüfungs- und Beobachtungsgrundlagen gewähren, welche für die Beurteilung und den Promotionsentscheid relevant sind. Vorgesetzte Instanzen haben das volle Einsichtsrecht..2 Beschwerden Die Erziehungsberechtigten können gemäss Art. 114 des Bildungsgesetzes eine Beschwerde gegen einen Promotionsentscheid erheben. Im Beschwerdefall und wenn die Erziehungsberechtigten dies ausdrücklich verlangen, erstellt die Lehrperson einen Bericht zur Gesamtbeurteilung, welcher die gezeigten Leistungen gestützt auf die Aufzeichnungen zusammenfasst. 6. Zeugnis auf der Primarstufe Diese Zeugnisformulare sind verbindlich zu verwenden, sie dürfen weder inhaltlich noch formal verändert werden. 6.1 Titelblatt Die Personalien sind einem amtlichen Dokument zu entnehmen. Jeder Wechsel des Schulortes ist einzutragen. 6.2 Zeugnis am Ende des Schuljahres Sprache Deutsch mündlich: XY kann gut... Deutsch schriftlich: XY... 4, Mathematik Der Zahlenbegriff... Mensch und Umwelt Gestalten, Musik und Sport Bildnerisches Gestalten: XY... : Textiles Gestalten: 4 Werken: Musik: 4 Turnen und Sport 4-, 4, Notensumme 19, 3

4 Das Zeugnis kann am Ende des Schuljahres einzig vier Bereichsnoten in der rechten Spalte enthalten, da das Setzen von Fachnoten freiwillig ist. Die Bereichsnote im Gestalten, Musik und Sport ist eine Durchschnittsnote aus den oben aufgeführten fünf Fächern. Detaillierte schriftliche Angaben (Deutsch mündlich: XY kann gut...) in der linken Spalte liegen im Ermessen der Lehrperson. Die vier Bereichsnoten ergeben die Notensumme. Im Bereich Fächerübergreifendes werden gemäss Lehrplan die Ziele der Gesundheitsförderung, der Informatik sowie der Selbst- und Sozialkompetenz fächerübergreifend angestrebt. Fächerübergreifendes Gesundheitsförderung : Projekt... Informatik besucht Selbstkompetenz sehr gut gut genügend ungenügend Sozialkompetenz sehr gut gut genügend ungenügend Für die Beurteilung der Gesundheitsförderung sowie der Informatik können folgende Möglichkeiten gewählt werden: Kein Eintrag, eine Fachnote oder der Vermerk besucht. Diese Beurteilung ist ohne direkte Bedeutung für die Promotion. Die Beurteilung der Selbst- sowie der Sozialkompetenz muss im Zeugnis ausgewiesen werden. Als Teil der ganzheitlichen Beurteilung (Art. und 11 PO) ist dieses Element für den Promotionsentscheid relevant. Im obigen Beispiel erfolgt eine definitive Promotion, denn der / die Lernende hat: 1. die Notensumme mit 19, gut erreicht 2. keine ungenügende Bereichsnote 3. eine gute Beurteilung sowohl in der Selbst- als auch in der Sozialkompetenz Spezielle Zeugnisinhalte Spezielle Zeugnisinhalte sind gemäss Art. 8 der PO erlaubt. Die dort vorgegebenen Begriffe sind zu verwenden. Spezielle Zeugnisinhalte Fremdsprachigkeit: Teilweise keine Beurteilung Zusatzunterricht in heimatlicher Sprache und Kultur HSK Italienisch besucht Wird ein Kind in der Regelklasse durch ambulante Fördermassnahmen unterstützt, so wird dies mit Ambulante Fördermassnahmen ebenfalls hier vermerkt. 4

5 6.2.2 Beurteilungsgespräch Das Beurteilungsgespräch mit den Erziehungsberechtigten und dem Kind bezieht sich auf die gleichen Grundlagen wie das Zeugnis, d.h. auf konkrete Beobachtungen und Arbeitsergebnisse. Ein gut vorbereitetes Gespräch und das Bereitstellen allfälliger Arbeiten der Lernenden bzw. schriftlich festgehaltener Beobachtungen erleichtern die Nachvollziehbarkeit. Die Beurteilung weiterer Lehrpersonen, welche das Kind unterrichten, ist ins Gespräch mit einzubeziehen. Allenfalls kann diese Lehrperson am Gespräch selbst teilnehmen. Dem Einbezug der Selbstbeurteilung der Lernenden ist genügend Platz einzuräumen. Die Lehrperson und die Erziehungsberechtigten bestätigen mit ihrer Unterschrift im Zeugnis, dass ein Beurteilungsgespräch stattgefunden hat. Allenfalls wird der Inhalt des Gesprächs in einem Beurteilungsprotokoll festgehalten Zeugnisunterschrift Mit der Unterschrift bestätigen die Erziehungsberechtigten, dass sie das Zeugnis zur Kenntnis genommen haben (Art. 9 Abs. 3 PO). 6.3 Semesterzeugnis in den ersten fünf Jahren der Primarstufe Die Beurteilung der Leistungen können im ersten Semester in den folgenden Varianten mitgeteilt werden: Zeugnis wie unter Punkt 6.2 Schuljahresende aufgeführt Zeugnis ohne Noten; schriftliche Beurteilung in der linken Spalte Beurteilungsgespräch. Einziger Zeugnisinhalt nebst der Kopfzeile ist die Bestätigung des Gesprächs mit Unterschrift am Ende des Formulars. In diesem Fall ist am Ende des Schuljahres trotzdem ein neues Zeugnisblatt auszustellen. Diese Wahlfreiheit bringt viele Vorteile. Bedingen die Leistungen eines Kindes jedoch einen provisorischen Promotionentscheid bzw. eine Nichtpromotion, so ist es angezeigt, die Beurteilung so festzuhalten, dass aus dem Inhalt ersichtlich wird, inwieweit die Lernziele erreicht wurden. 7. Schriftlicher Lern- / Beurteilungsbericht Anstelle des Zeugnisformulars kann gemäss Art. 8 Abs. 2 ein schriftlicher Lern- / Beurteilungsbericht erstellt werden. Dies ist für Lernende möglich, welche die Regelklasse mit ambulanter Fördermassnahme, die Einführungs- oder Kleinklasse bzw. die Intensivklasse Deutsch besuchen. Lernende, welche Förderunterricht in Form von Deutsch für Fremdsprachige, Stützunterricht, Legasthenietherapie, usw. erhalten, wird ein Zeugnis gemäss Punkt 6 ausgestellt. Hinweise zum Lern- und Beurteilungsbericht sind dem entsprechenden Merkblatt zu entnehmen. Zudem muss das Zeugnis in der Spalte der Bereichsnote mit Vermerk besucht ausgestellt und ebenfalls unterzeichnet werden. Beide Formulare werden in der Sammelmappe abgelegt. Im November 2003, Bildungsamt des Kt. Glarus

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