Entschädigungssatzung in der Fassung vom , zuletzt geändert durch Beschluss vom mit Wirkung vom

Größe: px
Ab Seite anzeigen:

Download "Entschädigungssatzung in der Fassung vom 13.12.1978, zuletzt geändert durch Beschluss vom 21.05.2015 mit Wirkung vom 01.06.2015"

Transkript

1 Entschädigungssatzung in der Fassung vom , zuletzt geändert durch Beschluss vom mit Wirkung vom Aufgrund der 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom (GVBl. I S. 11) in der Fassung vom (GVBl. I S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom (GVBl. I S. 420) hat die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Alsfeld am folgende Entschädigungssatzung beschlossen: 1 Ersatz des Verdienstausfalles (1) Stadtverordnete, Mitglieder der Ortsbeiräte, ehrenamtliche Stadträte und andere ehrenamtlich Tätige erhalten zur pauschalen Abgeltung ihres Verdienstausfalles einen Betrag von 5,00 pro Stunde der Tätigkeit der Stadtverordnetenversammlung, der Fraktion, des Ortsbeirates, des Magistrats oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes mit beratender Stimme angehören. (2) Der Durchschnittssatz nach Abs. 1 wird nur denjenigen ehrenamtlich Tätigen gewährt, denen nachweisbar ein Verdienstausfall entstehen kann. Hausfrauen/Hausmännern wird der Durchschnittssatz ohne diesen Nachweis gewährt. (3) Anstelle des Durchschnittssatzes nach Abs. 1 kann der tatsächlich entstandene und nachgewiesene Verdienstausfall verlangt werden. 2 Ersatz der Fahrkosten (1) Ehrenamtlich Tätige haben Anspruch auf Ersatz ihrer tatsächlich entstandenen und nachgewiesenen Fahrkosten. (2) Bei Benutzung eines Kraftfahrzeuges kann anstelle der Fahrkosten nach Abs. 1 eine Wegstreckenentschädigung nach den für anerkannt privateigene Fahrzeuge jeweils geltenden Sätzen des Hessischen Reisekostengesetzes verlangt werden. Für die Mitnahme weiterer ehrenamtlich Tätiger in einem Kraftfahrzeug wird eine zusätzliche Mitnahmeentschädigung entsprechend den Sätzen des Hessischen Reisekostengesetzes gezahlt. 1

2 3 Aufwandsentschädigung (1) Ehrenamtlich Tätigen wird neben dem Ersatz des Verdienstausfalles und der Fahrkosten pro Sitzung der Stadtverordnetenversammlung, des Ortsbeirates, des Magistrats oder des Gremiums, dem sie als Mitglied oder kraft Gesetzes mit beratender Stimme angehören, folgende Aufwandsentschädigung gewährt: Stadtverordneten Mitglieder der Ortsbeiräte ehrenamtlichen Stadträten Mitgliedern des Ausländerbeirates Mitgliedern des Denkmalbeirates zu Beratungen des Denkmalbeirates zugezogenen Vertrauensleuten und sachverständigen Personen zu Beratungen der Ausschüsse zugezogenen Vertretern von Bevölkerungsgruppen zu Beratungen der Ausschüsse zugezogenen Sachverständigen sachkundigen Einwohnern als Mitglieder einer Kommission dem Schriftführer/der Schriftführerin der Ausschüsse und der Stadtverordnetenversammlung neben einer monatlichen Pauschale von 51,00 Euro (2) Die Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 wird für die Wahrnehmung besonderer Funktionen und die hierdurch entstehenden höheren Aufwendungen in der Weise erhöht, dass die Funktionsträger hierfür zusätzlich monatlich eine Pauschale erhalten. Diese beträgt für: Stadtverordnetenvorsteherin Stellvertreter des/r Stadtverordnetenvorstehers/in Vorsitzende des Haupt- und Finanzausschusses und des Planungs-, Bau-, Verkehrs- und Umweltweltausschusses Vorsitzende der Ausschüsse für - Kultur, Sport und Soziales - Wirtschaft, Stadtentwicklung, Fremdenverkehr, Landwirtschaft und Forsten Fraktionsvorsitzende Vorsitzende/r des Ausländerbeirates Vorsitzende/r des Denkmalbeirates Erster Stadtrat mit Dezernat Erster Stadtrat Ehrenamtliche Stadträte mit Dezernat 20,00 Euro 200,00 Euro 100,00 Euro 100,00 Euro 2

3 Ehrenamtliche Stadträte Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher Ortsvorsteherinnen und Ortsvorsteher, denen die Leitung einer Außenstelle der Verwaltung übertragen ist, erhalten zusätzlich in Ortsbezirken bis 299 Einwohner für je weitere 100 angefangene Einwohner 134,00 Euro Maßgebend ist die Einwohnerzahl im Ortsbezirk, die für den letzten Termin vor der Kommunalwahl vom Hessischen Statistischen Landesamt und vom Einwohnermeldeamt der Stadt Alsfeld festgestellt worden ist. Darüber hinaus werden keine weiteren Entschädigungen gewährt. (3) Vertritt ein ehrenamtlicher Stadtrat den Bürgermeister als Verwaltungschef im Sinne des 47 HGO, so erhält er pro Tag der Vertretung 51,00, bei einer Vertretung bis zu 4 Stunden werden lediglich 25,50 gewährt. (4) Nimmt ein ehrenamtlich Tätiger am selben Tag mehrere Tätigkeiten wahr, für die eine sitzungsbezogene Aufwandsentschädigung nach Abs. 1 gewährt wird, so wird die hierfür insgesamt zu gewährende Aufwandsentschädigung auf das Zweifache des in Abs. 1 genannten Betrages begrenzt. (5) Nimmt ein ehrenamtlich Tätiger mehrere Funktionen wahr, für die Erhöhungen der Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 gewährt werden, so hat er Anspruch auf die allen Funktionen entsprechenden Erhöhungen. (6) Für das Ruhen der Aufwandsentschädigung nach Abs. 2 gilt 3 des Gesetzes über die Aufwandsentschädigung und den Ehrensold der ehrenamtlichen Bürgermeister und der ehrenamtlichen Kassenverwalter der Gemeinden sinngemäß. 4 Fraktionssitzungen (1) Ehrenamtlich Tätige erhalten für die Teilnahme an Fraktionssitzungen Ersatz des Verdienstausfalles, der Fahrkosten und Aufwandsentschädigung gemäß 1, 2 und 3 Abs. 1. Fraktionssitzungen im Sinne von Satz 1 sind auch Sitzungen von Teilen einer Fraktion (z.b. Fraktionsvorstand, Fraktionsarbeitsgruppen). (2) Die Zahl der nach Abs. 1 ersatzpflichtigen Fraktionssitzungen wird auf 24 Sitzungen pro Jahr begrenzt. 3

4 5 Dienstreisen, Studienreisen (1) Bei Dienstreisen erhalten Stadtverordnete, Mitglieder der Ortsbeiräte, ehrenamtliche Stadträte und sonstige ehrenamtlich tätige Einwohner Reisekosten nach Stufe I des Hessischen Reisekostengesetzes vom (GVBl. I S. 390) in der jeweils geltenden Fassung. (2) Studienreisen sowie kommunalpolitische Tagungen oder Fortbildungsveranstaltungen gelten als Dienstreisen. Sie bedürfen der Zustimmung des Haupt- und Finanzausschusses. 6 Übertragbarkeit, Unverzichtbarkeit Die Ansprüche auf die in den 1 bis 3 und 5 geregelten Bezüge sind nicht übertragbar. Auf die Aufwandsentschädigung kann weder ganz noch teilweise verzichtet werden. 7 Inkrafttreten Diese Satzung tritt am 1. Januar 1979 in Kraft. Gleichzeitig tritt die bisherige Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom außer Kraft. Alsfeld, den 13. Dezember 1978 Der Magistrat der Stadt Alsfeld Lipphardt, Bürgermeister Die am von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzungsänderung mit Wirkung vom erfolgt im Rahmen der Euroeinführungssatzung. Die am von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzungsänderung in 3 erfolgt aufgrund der Übertragung der Aufgaben der unteren Denkmalschutzbehörde auf die Stadt Alsfeld. Die Änderung tritt mit Wirkung vom in Kraft. 4

5 Die am von der Stadtverordnetenversammlung beschlossene Satzungsänderung in 3 erfolgt aufgrund der Änderung der Aufwandsentschädigung an die Ortsvorsteher. Die Änderung tritt mit Wirkung vom in Kraft. 5

I. Nachtrag zur. E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g. der Stadt Lorsch

I. Nachtrag zur. E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g. der Stadt Lorsch I. Nachtrag zur E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Lorsch ---------------------------------------------------------------------------------------------------------------------- Aufgrund

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG DER STADT BÜRSTADT

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG DER STADT BÜRSTADT ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG DER STADT BÜRSTADT Az.: 001-20 Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01. April 2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. Dezember

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Büdingen

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Büdingen Entschädigungssatzung 0.2 Entschädigungssatzung der Stadt Büdingen vom 19.12.2003 (KA vom 09.01.2004), zuletzt geändert durch die 7. Satzung zur Änderung der Entschädigungssatzung vom 27. Januar 2017 (KA

Mehr

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 27 Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I. S. 11) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I. S. 534), zuletzt

Mehr

Satzung der Stadt Hünfeld über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung der Stadt Hünfeld über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung der Stadt Hünfeld über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1.1.2 in der Fassung gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 24.07.2014 1 Verdienstausfall (1) Stadtverordnete,

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Stadt Stadtallendorf Einleitungsformel Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. 1992 I, Seite 534), zuletzt geändert durch

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Viernheim vom

Entschädigungssatzung der Stadt Viernheim vom Entschädigungssatzung der Stadt Viernheim vom 14.05.1981 geändert durch: Lfd. Nr. Datum: In Kraft getreten am: geänderter Paragraph Regelung über: 1. Nachtrag 29.04.1983 01.06.1983 1, Abs.1, 2, 3 4, Abs.

Mehr

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Bensheim Aufgrund der 5 und 27 Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBl. I. S. 11) in der Fassung vom 01.04.1993 (GVBl. I. S. 534), zuletzt

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg

Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg Entschädigungssatzung der Stadt Neu-Isenburg 1.6.1 Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Gesetz

Mehr

Entschädigungssatzung. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung Seite

Entschädigungssatzung. Inhaltsverzeichnis. Bezeichnung Seite Stand: 2017 Entschädigungssatzung Az.: 0.2. Inhaltsverzeichnis Bezeichnung Seite 1 Ersatz des Verdienstausfalles 2 2 Ersatz der Fahrtkosten 2 3 Aufwandsentschädigungen 2-4 4 Fraktionssitzungen 4 5 Dienstreisen,

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim

Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim Entschädigungssatzung der Stadt Bad Nauheim Aufgrund der 5, 21 Abs. 1, 27, 35 Abs. 2, 61 Abs. 2, 82 Abs. 2 und 86 Abs. 5 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 01.04.1993, bekannt gemacht

Mehr

E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark

E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G. der Stadt Rödermark E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G der Stadt Rödermark - Neufassung Beschluss vom 19.06.2001 in Kraft seit 01.04.2001-1. Änderung Beschluss vom 21.07.2015 in Kraft seit 31.07.2015 1 E N T S C H

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) vom 25.02.1952 (GVBL. I S. 11), in der Fassung vom 01.07.1960 (GVBL. I S. 103), zuletzt geändert durch Gesetz vom 24.06.1978 (GVBL. I S. 420)

Mehr

Satzung des Landkreises Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige

Satzung des Landkreises Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige Satzung des Landkreises Fulda über die Zahlung von Entschädigungen an ehrenamtlich Tätige einschließlich der Änderungen des 1. Nachtrag vom 25.10.1990 2. Nachtrag vom 29.12.1990 3. Nachtrag vom 27.08.2001

Mehr

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen)

Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Stadt Wetter (Hessen) Satzungsrecht Az. 020-00-027 Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Entschädigungssatzung der Stadt Wetter (Hessen) Seite 2 von 7 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Verdienstausfall

Mehr

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Gemeinde Hünfelden

ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Gemeinde Hünfelden ENTSCHÄDIGUNGSSATZUNG der Gemeinde Hünfelden Aufgrund der 5, 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 07.03.2005 (GVBl I S. 142) zuletzt geändert durch Gesetz vom 28.03.2015

Mehr

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) Stadt Penig Landkreis Mittelsachsen Satzung der Stadt Penig über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit (Entschädigungssatzung) vom 14.01.2011 Auf der Grundlage 1. des 4 in Verbindung mit 21 Abs.

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige der Schöfferstadt Gernsheim Veröffentlicht in der Ried-Information Gernsheim Nr. 25/2013 vom 19.06.2013 sowie die 1. Änderungssatzung vom 17.08.2016

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1.3 vom 22. Mai 2001 in der Fassung der Satzungen vom 12. November 2002, vom 26. Juli 2005, vom 29. September 2009, vom 15. September 2014 und

Mehr

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen

Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Satzung über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren sowie der ehrenamtlich Tätigen in der Stadt Laatzen Aufgrund der 10, 44, 54, 55, 58 und 91 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez.

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG VON STADTVERORDNETEN, ORTSBEIRATSMITGLIEDERN UND EHRENAMTLICH TÄTIGEN (amtlich bekannt gemacht am 29. Dez. 2001) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Lampertheim hat

Mehr

Entschädigungssatzung der Gemeinde Bischofsheim, Kreis Groß-Gerau

Entschädigungssatzung der Gemeinde Bischofsheim, Kreis Groß-Gerau - 1 - Entschädigungssatzung der Gemeinde Bischofsheim, Kreis Groß-Gerau Aufgrund der 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung (HGO) in der Fassung vom 7.3.2005 (GVBl. I, Seite 142), zuletzt geändert durch

Mehr

Satzung. der Stadt Kamenz. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ------------------------------------------------------------------- -

Satzung. der Stadt Kamenz. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ------------------------------------------------------------------- - Satzung der Stadt Kamenz über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit ------------------------------------------------------------------- - Aufgrund von 4 Abs. 2 in Verbindung mit 21 Abs. 1 der Gemeindeordnung

Mehr

- 1 - Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Ersatz des Verdienstausfalles 8)

- 1 - Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. Ersatz des Verdienstausfalles 8) - 1 - Die Stadtverordnetenversammlung hat am 12.12.1978 folgende Satzung beschlossen: Satzung der Stadt Hofheim am Taunus über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit 1 Ersatz des Verdienstausfalles

Mehr

Satzung der Stadt Blankenburg (Harz) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung). Vom 10. Dezember 2009.

Satzung der Stadt Blankenburg (Harz) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung). Vom 10. Dezember 2009. Satzung der Stadt Blankenburg (Harz) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung). Vom 10. Dezember 2009. Auf Grundlage der 6, 33 und 44 Abs. 3 Nr. 1 der Gemeindeordnung für

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige Aufgrund der 5 und 27 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung vom 1. April 1993 (GVBl. 1992 I S. 534), zuletzt geändert durch Gesetz vom 23. Dezember 1999 (GVBl. 2000 I S.2), hat die Stadtverordnetenversammlung

Mehr

S a t z u n g. der Gemeinde Ralbitz Rosenthal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

S a t z u n g. der Gemeinde Ralbitz Rosenthal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit S a t z u n g der Gemeinde Ralbitz Rosenthal über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut)

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Freyburg (Unstrut) Gemäß 35 des Kommunalverfassungsgesetzes des Landes Sachsen-Anhalt (Kommunalverfassungsgesetz - KVG LSA) vom 17.06.2014

Mehr

Satzung über die Entschädigung Ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung über die Entschädigung Ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung Ehrenamtliche Tätigkeit Der Gemeinderat der Gemeinde Grünbach hat am 04.08.1994 aufgrund des Paragraphen 4 in Verbindung mit Paragraph 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat

Mehr

S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal

S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürger der Gemeinde Salzatal Aufgrund der 8 und 35 des Kommunalverfassungsgesetzes LSA (KVG LSA) vom 17.06. 2014 (GVBl. LSA Nr. 12/2014

Mehr

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade

Satzung der Gemeinde Jade. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Jade Satzung der Gemeinde Jade über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Jade Veröffentlicht im Amtsblatt für den Landkreis Wesermarsch Nr.34 vom 23.12.2011, in Kraft getreten am 01.11.2011

Mehr

Satzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen. vom 01.07.1976

Satzung. über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen. vom 01.07.1976 Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich Tätigen vom 01.07.1976 0/40 Aufgrund von 4 i.v. mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg i.d.f. vom 22.12.1975 (GBl 1976 Seite 1) hat der Gemeinderat

Mehr

Landratsamt Böblingen. Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Landratsamt Böblingen. Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Landratsamt Böblingen Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Landkreis Böblingen S a t z u n g über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 19. November 1984 in der Fassung

Mehr

Satzung der Stadt Rastatt. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung der Stadt Rastatt. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Stand: 01.11.2015 Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Neufassung vom 22.12.1975

Mehr

Satzung/Änderungssatzung Beschluss vom Inkrafttreten

Satzung/Änderungssatzung Beschluss vom Inkrafttreten Satzung über die Aufwandsentschädigung der Stadt Lüchow (Wendland) (Entschädigungssatzung) -Arbeitsexemplar- Satzung/Änderungssatzung Beschluss vom Inkrafttreten Satzung 19. März 2012 1. April 2012 1.

Mehr

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Satzung der Stadt Reinbek über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 Abs. 3 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) wird nach Beschlussfassung

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 24.02.2015

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 24.02.2015 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 24.02.2015 Aufgrund der 4 und 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen (SächsGemO) in der Fassung der Bekanntmachung vom 03.03.2014

Mehr

S a t z u n g über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 21. August 2014 (WSF-ABl. Nr. 9/2014, S. 14)

S a t z u n g über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 21. August 2014 (WSF-ABl. Nr. 9/2014, S. 14) S a t z u n g über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 21. August 2014 (WSF-ABl. Nr. 9/2014, S. 14) 1 Gegenstand Diese Satzung regelt die Arten, die Höhe und das Verfahren der Entschädigung

Mehr

Satzung. Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung. Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung Satzung des Rhein-Neckar-Kreises über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit SATZUNG über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 3 der Landkreisordnung für Baden-Württemberg

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 17. Dezember 1999 rechtskräftig ab 01. Januar 2000 geändert am 20.04.2009 rechtskräftig ab 01.07.2009 SATZUNG über die Entschädigung für ehrenamtliche

Mehr

1 Bürgervorsteherin, Bürgervorsteher

1 Bürgervorsteherin, Bürgervorsteher Satzung über die Entschädigung der in der Stadt Fehmarn tätigen Ehrenbeamtinnen und Ehrenbeamten sowie ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung

Mehr

I. Allgemeines. (3) Die Reisekostenvergütung erfolgt nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften.

I. Allgemeines. (3) Die Reisekostenvergütung erfolgt nach den für Landesbeamte geltenden Vorschriften. Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall und Fahrtkosten für ehrenamtliche Mitglieder des Kreistages und sonstige ehrenamtlich Tätige im Altmarkkreis Salzwedel Aufgrund der

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. vom 4. Juli 2000. in der Fassung vom 23.04.2013

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. vom 4. Juli 2000. in der Fassung vom 23.04.2013 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 4. Juli 2000 in der Fassung vom 23.04.2013 Aufgrund von 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden-Württemberg in der Fassung vom

Mehr

in der Fassung der 8. Änderungssatzung

in der Fassung der 8. Änderungssatzung Satzung über die Gewährung von Aufwandsentschädigung sowie über den Ersatz von Auslagen, Verdienstausfall und Reisekosten für ehrenamtlich tätige Bürger und Wahlbeamte auf Zeit (Entschädigungssatzung)

Mehr

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) vom 21.01.2010

Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) vom 21.01.2010 1 STADT KITZINGEN Satzung zur Regelung von Fragen des örtlichen Gemeindeverfassungsrechts (sog. Hauptsatzung) vom 21.01.2010 Inkrafttreten: 01.02.2010 Stand: 21.01.2010 2 Die Große Kreisstadt Kitzingen

Mehr

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg

E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg E n t s c h ä d i g u n g s s a t z u n g der Stadt Ahrensburg 1. Änderungssatzung vom 29.08.2005 (in Kraft seit dem 01.09.2005) *1) 2. Änderungssatzung vom 19.11.2007 (in Kraft seit dem 01.01.2008) *2)

Mehr

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG EHRENAMTLICH TÄTIGER

SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG EHRENAMTLICH TÄTIGER SATZUNG ÜBER DIE ENTSCHÄDIGUNG EHRENAMTLICH TÄTIGER vom 19. Juli 2004 Stand: 5. Änderungssatzung vom 13. Dezember 2016 Auf Grund der 5 und 18 Abs. 1 der Hessischen Landkreisordnung (HKO) in Verbindung

Mehr

Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger

Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger Stadt 10.110 Chemnitz Satzung der Stadt Chemnitz über die Entschädigung der Stadtratsmitglieder und der sonstigen ehrenamtlich tätigen Bürger Redaktioneller Stand: Juli 2014 Inhalt 1 Geltungsbereich 2

Mehr

Satzung über den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen (Auslagensatzung) der Gemeinde Auetal

Satzung über den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen (Auslagensatzung) der Gemeinde Auetal Satzung über den Ersatz von Auslagen und Verdienstausfall sowie die Gewährung von Aufwandsentschädigungen (Auslagensatzung) der Gemeinde Auetal Satzung Beschluss: 13.11.2000 Amtsblatt: 06.12.2000 1. Änderung

Mehr

1 Anwendungsbereich. 2 Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher

1 Anwendungsbereich. 2 Bürgervorsteherin oder Bürgervorsteher Satzung der über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Bürgerinnen und Bürger (Entschädigungssatzung) unter Berücksichtigung der 1. Nachtragssatzung vom 23.02.06, der 2. Nachtragssatzung vom 13.06.07,

Mehr

Stadt Husum Der Bürgermeister

Stadt Husum Der Bürgermeister Stadt Husum Der Bürgermeister Amtliche Bekanntmachung Satzung der Stadt Husum über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern in der Stadt Husum vom 21.03. 2013 Aufgrund der 4 und 24 der Gemeindeordnung

Mehr

Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung)

Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) Satzung der Stadt Bernburg (Saale) über die Entschädigung ehrenamtlich tätiger Bürger (Entschädigungssatzung) Satzung Beschlossen Ausfertigung Öffentliche Bekanntmachung Inkrafttreten Satzung der Stadt

Mehr

Veröffentlichung in der Mitteldeutschen Zeitung, Quedlinburger Harzbote 10.04.2008 11.04.2008 17.04.2008 01.01.2008 r. 22.04.2008

Veröffentlichung in der Mitteldeutschen Zeitung, Quedlinburger Harzbote 10.04.2008 11.04.2008 17.04.2008 01.01.2008 r. 22.04.2008 S a t z u n g der Stadt Quedlinburg über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen, Sitzungsgeldern, den Ersatz von Verdienstausfällen und Auslagenersatz Satzung Anzeige bei der Kommunalaufsicht Aufwandsentschädigungssatzung

Mehr

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Entschädigungssatzung für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung der Stadt Rathenow, der Ortsbeiräte, der sachkundigen Einwohner und Mitglieder der Schiedsstellen Aufgrund der 3, 24 und

Mehr

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 8. Satzung

Ortsrecht Gemeinde Weingarten (Baden) B 8. Satzung Ortsrecht B 8 Landkreis Karlsruhe Satzung über die Entschädigung der ehrenamtlich tätigen Angehörigen der Freiwilligen Feuerwehr der -Feuerwehrentschädigungssatzung- - vom 21. November 2011 - Beschluss

Mehr

Neufassung. (Text der ab Januar 2015 gültigen Fassung)

Neufassung. (Text der ab Januar 2015 gültigen Fassung) Neufassung der Satzung über die Entschädigung für ehrenamtlich Tätige und Ehrenbeamte der Stadt Bad Pyrmont vom 22.11.1984 einschl. der Ergänzungen durch die 5 Änderungssatzungen (Text der ab Januar 2015

Mehr

S A T Z U N G. über Aufwandsentschädigungen und Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Giesen

S A T Z U N G. über Aufwandsentschädigungen und Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Giesen S A T Z U N G über Aufwandsentschädigungen und Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Giesen Auf Grund der 6, 29 und 39 der Niedersächsischen Gemeindeordnung (NGO)

Mehr

S AT Z U N G. Allgemeines

S AT Z U N G. Allgemeines S AT Z U N G über Aufwandsentschädigung und Ersatz für Auslagen und Verdienstausfall (Entschädigungssatzung) der Gemeinde Harsum (in der Fassung der 1. Ergänzungssatzung vom 14.10.2009) Aufgrund der 6,

Mehr

Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO)

Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) Kommunalbesoldungsverordnung (KomBesVO) vom 7. März 2002 (GVBl. LSA S. 108), geändert durch Artikel 1 der Zweiten Verordnung zur Änderung kommunalbesoldungsrechtlicher Vorschriften vom 1. November 2002

Mehr

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser

Ortsrecht Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser Satzung über die Entschädigung der Ratsmitglieder und sonstiger Mitglieder kommunaler Vertretungen der Stadt Nienburg/Weser INHALTSVERZEICHNIS Seite Inhaltsverzeichnis 1 1 Geltungsbereich 2 2 Aufwandsentschädigung

Mehr

Neufassung der Satzung der Stadt Eckernförde über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern

Neufassung der Satzung der Stadt Eckernförde über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern Neufassung der Satzung der Stadt Eckernförde über Entschädigungen in kommunalen Ehrenämtern Aufgrund des 4 der Gemeindeordnung für Schleswig-Holstein (GO) in Verbindung mit 24 GO und der Landesverordnung

Mehr

Satzung der Samtgemeinde Amelinghausen über die

Satzung der Samtgemeinde Amelinghausen über die E N T S C H Ä D I G U N G S S A T Z U N G Satzung der Samtgemeinde Amelinghausen über die Aufwandsentschädigung, Dienstaufwandsentschädigung, Sitzungsgelder, Verdienstausfall und Auslagenentschädigung

Mehr

Anhang zur Satzung der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V.

Anhang zur Satzung der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung im Freistaat Sachsen e. V. ENTSCHÄDIGUNGSREGELUNG DER ARBEITSGEMEINSCHAFT MEDIZINISCHER DIENST DER KRANKENVERSICHERUNG IM FREISTAAT SACHSEN zur Satzung der Arbeitsgemeinschaft des Medizinischen Dienstes der Krankenversicherung Seite

Mehr

Anlage 2 zur DS: 110/2014. Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt

Anlage 2 zur DS: 110/2014. Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Anlage 2 zur DS: 110/2014 Synopse vorgeschlagene Änderungen zur Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Satzung der Stadt Prenzlau über Aufwandsentschädigungen für ehrenamtliche Mitglieder der Stadtverordnetenversammlung

Mehr

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung)

Satzung. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten der Stadt Neustadt in Sachsen (Entschädigungssatzung) Auf Grundlage von 4 in Verbindung mit 21 der Gemeindeordnung für den Freistaat Sachsen

Mehr

1 Allgemeine Vorschriften

1 Allgemeine Vorschriften Satzung der Stadt Cloppenburg über Aufwandsentschädigung, Verdienstausfall sowie Fahrt- und Reisekosten der Mitglieder des Rates der Stadt und sonstiger ehrenamtlich Tätiger sowie über Zuwendungen an Fraktionen

Mehr

- Entschädigungssatzung -

- Entschädigungssatzung - Satzung der Hansestadt Osterburg (Altmark) über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger sowie über die Aufwandsentschädigung des Bürgermeisters - Entschädigungssatzung - Aufgrund der 8, 35 und

Mehr

v o m B e s c h l u s s n u m m e r : G 0 1 / 0 3 / 0 8

v o m B e s c h l u s s n u m m e r : G 0 1 / 0 3 / 0 8 A u s f e r t i g u n g d e r Neufassung der Aufwandsentschädigungssatzung für die ehrenamtlichen Mitglieder der Gemeindevertretung und ihrer Ausschüsse für die Gemeinde Wildau v o m 2 1. 1 0. 2 0 0 8

Mehr

Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich tätige Personen beim Landkreis Uelzen

Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich tätige Personen beim Landkreis Uelzen Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Kreistagsabgeordnete und ehrenamtlich tätige Personen beim Landkreis Uelzen Auf Grund der 10, 11, 44 und 55 des Niedersächsischen

Mehr

Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. vom 13.05.2015 1

Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen der Wissenschaftsstadt Darmstadt. vom 13.05.2015 1 Satzung für die Interessenvertretung für ältere Menschen der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 13.05.2015 1 Aufgrund der 5, 8 c, 50, 51 Ziffer 6 der Hessischen Gemeindeordnung in der Fassung der Bekanntmachung

Mehr

GEMEINDE MOLBERGEN. S a t z u n g

GEMEINDE MOLBERGEN. S a t z u n g GEMEINDE MOLBERGEN Anlage II S a t z u n g über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Gemeinde Molbergen Aufgrund der 10, 44

Mehr

Gemeinde Friedeburg. Ortsrecht-Sammlung

Gemeinde Friedeburg. Ortsrecht-Sammlung Gemeinde Friedeburg Ortsrecht-Sammlung Vorschrift: Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsfrauen/Ratsherren und ehrenamtlich Beschließendes Organ: Gemeinderat Zuständig

Mehr

H A U P T S A T Z U N G

H A U P T S A T Z U N G H A U P T S A T Z U N G der Verbandsgemeinde Kirchheimbolanden vom 8. Juli 2009 Der Verbandsgemeinderat Kirchheimbolanden hat auf Grund der 24 und 25 Gemeindeordnung (GemO), der 7 und 8 der Landesverordnung

Mehr

1 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat

1 Zuständigkeitsabgrenzung und Übertragung von Aufgaben an den Magistrat HAUPTSATZUNG der Stadt Frankenau in der Fassung der Bekanntmachung vom 09. November 2001, zuletzt geändert durch 10. Änderungssatzung vom 09.09.2015. Stand: 01.10.2015 Aufgrund des 6 der Hessischen Gemeindeordnung

Mehr

S a t z u n g. der STADT BUXTEHUDE über die Gewährung von Entschädigungen. an Ratsfrauen und Ratsherren sowie ehrenamtlich tätige Personen

S a t z u n g. der STADT BUXTEHUDE über die Gewährung von Entschädigungen. an Ratsfrauen und Ratsherren sowie ehrenamtlich tätige Personen S a t z u n g der STADT BUXTEHUDE über die Gewährung von Entschädigungen an Ratsfrauen und Ratsherren sowie ehrenamtlich tätige Personen Erlass und Änderungen der Satzung -----------------------------------------------

Mehr

Stadt Mücheln (Geiseltal)

Stadt Mücheln (Geiseltal) Stadt Mücheln (Geiseltal) Satzung über die Aufwandsentschädigung der ehrenamtlichen Tätigkeit von Bürgern und Einwohnern der Stadt Mücheln (Geiseltal) und der Ortsbürgermeister Entschädigungssatzung Aufgrund

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten 1 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Rheinstetten mit den Einarbeitungen der Änderungssatzungen vom: 09. Juli 1991 15. Mai 2002 15. Dezember 2004 01.04.2011 31.05.2016

Mehr

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal

Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Stand: 26.07.2016 Satzung über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit der Stadt Bruchsal Der Gemeinderat der Stadt Bruchsal hat am 26. Juli 2016 aufgrund des 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung

Mehr

über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Stadt Lingen (Ems)

über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Stadt Lingen (Ems) über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Stadt Lingen (Ems) in der Fassung vom 26.01.2012 Inhaltsverzeichnis Seite 1 Allgemeines...2

Mehr

Satzung der Samtgemeinde Thedinghausen über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige

Satzung der Samtgemeinde Thedinghausen über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige Satzung der Samtgemeinde Thedinghausen über die Aufwandsentschädigung für ehrenamtlich Tätige Aufgrund der 10, 44 und 55 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes (NKomVG) vom 17. Dezember 2010

Mehr

Samtgemeinde Tostedt - Ortsrecht -

Samtgemeinde Tostedt - Ortsrecht - Satzung über Aufwands-, Verdienstausfall- und Auslagenentschädigung für Ratsmitglieder und ehrenamtlich tätige Personen in der Samtgemeinde Tostedt (Aufwandsentschädigungssatzung) Aufgrund der 10, 11,

Mehr

1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben. 4 Übertragung von Aufgaben des Stadtrats auf den Haupt- und Personalausschuss

1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben. 4 Übertragung von Aufgaben des Stadtrats auf den Haupt- und Personalausschuss - 1-1.1 1.1 H A U P T S A T Z U N G der Stadt Zweibrücken vom 23.9.1994, zuletzt geändert durch Satzung vom 12.11.2014 Inhaltsübersicht 1 Öffentliche Bekanntmachungen, Bekanntgaben 2 Ortsbezirke 3 Ausschüsse

Mehr

Satzung der Stadt Rastatt. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit

Satzung der Stadt Rastatt. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Stand: 18.07.2017 Satzung der Stadt Rastatt über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit Aufgrund von 4 in Verbindung mit 19 der Gemeindeordnung für Baden- Württemberg in der Neufassung vom 22.12.1975

Mehr

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003

Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003 Satzung der Landeshauptstadt Dresden über die Entschädigung ehrenamtlich Tätiger (Entschädigungssatzung) Vom 16. Oktober 2003 Veröffentlicht im Dresdner Amtsblatt Nr. 44/03 vom 03.11.2003, geändert in

Mehr

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis

Stadt Tangermünde. Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Stadt Tangermünde Satzung der Stadt Tangermünde über die Entschädigung für ehrenamtlich tätige Bürger - Entschädigungssatzung - Inhaltsverzeichnis Präambel 1 Allgemeines Aufwandsentschädigung für Stadtratsmitglieder

Mehr

Gliederung. Präambel. 1 Allgemeine Vorschrift. 2 Geltungsbereich. 3 Grundsätze. 4 Einwohnerzahl. 5 Zahlungsbestimmungen

Gliederung. Präambel. 1 Allgemeine Vorschrift. 2 Geltungsbereich. 3 Grundsätze. 4 Einwohnerzahl. 5 Zahlungsbestimmungen S a t z u n g über die Aufwandsentschädigung der Mitglieder der Gemeindevertretung und Ausschüsse in der Gemeinde Letschin (Entschädigungssatzung) vom 20. November 2008 Gliederung Präambel 1 Allgemeine

Mehr

S a t z u n g. von mehr als sechs Stunden 36,00 (Tageshöchstsatz)

S a t z u n g. von mehr als sechs Stunden 36,00 (Tageshöchstsatz) Neckar-Odenwald-Kreis S a t z u n g der Stadt Buchen (Odenwald) über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit vom 02.07.1985 i. d. F. der Änderungssatzung vom 17.01.2017 Der Gemeinderat der Stadt

Mehr

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben

Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Entschädigungssatzung der Stadt Aschersleben Aufgrund der 6, 33 und 44 Abs. 3 Ziff. 1 Gemeindeordnung für das Land Sachsen-Anhalt (GO LSA) vom 05.10. 1993 (GVBI. LSA S. 568), zuletzt geändert durch Art.

Mehr

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn

Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn. über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit. in der Gemeinde Bad Zwischenahn Satzung der Gemeinde Bad Zwischenahn über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit in der Gemeinde Bad Zwischenahn Bei Detailfragen wenden Sie sich bitte an das Hauptamt (04403/604-104) veröffentlicht

Mehr

N öffentlich. Personalrat IHauptausschuss N Stadtverordnetenversammlung

N öffentlich. Personalrat IHauptausschuss N Stadtverordnetenversammlung Vorlage Der Bürgermeister Fachbereich: Datum: 11. Dezember 2003 zur Vorberatung an: zur Unterrichtung an: zum Beschluss an: N öffentlich nichtöffentlich Vorlage-Nr.: N Hauptausschuss N Finanzausschuss

Mehr

S a t z u n g. über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven

S a t z u n g. über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven S a t z u n g über die Entschädigung ehrenamtlicher Tätigkeit in der Samtgemeinde Zeven Der Rat der Samtgemeinde Zeven hat in seiner Sitzung am 19.06.2017 folgende Satzung beschlossen: Inhaltsverzeichnis

Mehr

Freiberger Stadtrecht I./1.3 Seite 1. - unveröffentlichte Neufassung -

Freiberger Stadtrecht I./1.3 Seite 1. - unveröffentlichte Neufassung - Freiberger Stadtrecht I./1.3 Seite 1 - unveröffentlichte Neufassung - Inhaltsübersicht Satzung der Stadt Freiberg über die Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeit sowie über die Fraktionszuwendungen

Mehr

Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung)

Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) Satzung des Landkreises Schweinfurt zur Regelung der Entschädigung für ehrenamtliche Tätigkeiten (Entschädigungssatzung) verabschiedet in der Kreistagssitzung am 05.05.2014 Der Landkreis Schweinfurt erlässt

Mehr

Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn

Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn Satzung über Entschädigung der Mitglieder des Rates, der Ausschüsse und Ortsräte und über Aufwandsentschädigungen der Gemeinde Rhauderfehn in der Fassung der 5. Änderungssatzung Aufgrund der 6, 29 und

Mehr

H a u p t s a t z u n g

H a u p t s a t z u n g H a u p t s a t z u n g für den Landkreis Eichsfeld Aufgrund des 99 Abs. 1 der Thüringer Kommunalordnung in der Fassung der Bekanntmachung vom 28. Januar 2003 (GVBl. S. 41), zuletzt geändert durch das

Mehr

Satzung der Gemeinde Krummhörn über Aufwands-, Verdienstausfall- und Fahrkostenentschädigung in der Fassung vom

Satzung der Gemeinde Krummhörn über Aufwands-, Verdienstausfall- und Fahrkostenentschädigung in der Fassung vom Satzung der Gemeinde Krummhörn über Aufwands-, Verdienstausfall- und Fahrkostenentschädigung in der Fassung vom 29.11.2012 Aufgrund der 10, 44, 45, 55 und 71 des Niedersächsischen Kommunalverfassungsgesetzes

Mehr

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel

Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel Aufwandsentschädigungssatzung der Stadt Brandenburg an der Havel vom 31.03.2015 (Abl. Nr. 7 vom 13.04.2015) Die Stadtverordnetenversammlung der Stadt Brandenburg an der Havel hat auf der Grundlage der

Mehr

Stadt Osterholz-Scharmbeck. S a t z u n g. der Stadt Osterholz-Scharmbeck. über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren,

Stadt Osterholz-Scharmbeck. S a t z u n g. der Stadt Osterholz-Scharmbeck. über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, Stadt Osterholz-Scharmbeck S a t z u n g der Stadt Osterholz-Scharmbeck über die Entschädigung der Ratsfrauen und Ratsherren, sonstiger Ausschussmitglieder und der ehrenamtlich Tätigen Aufgrund der 6,

Mehr