Positionspapier der AGBF- Niedersachsen zur Zukunft der Feuerwehr-Einsatzund Rettungsleitstellen in Niedersachsen

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1 Positionspapier der AGBF- Niedersachsen zur Zukunft der Feuerwehr-Einsatzund Rettungsleitstellen in Niedersachsen Stand: 14. Januar 2004

2 Inhaltsverzeichnis 0. Zusammenfassung Vorwort Momentane Situation der Leitstellen in Niedersachen Grundsätzliche Erwägungen Rechtsgrundlagen Aufgaben einer integrierten Leitstelle Aufgaben im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung Aufgaben im Bereich Rettungsdienst Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes Anforderungen an das Personal Anforderungen an die Technik Schnittstellen zu Kooperationspartnern Qualitätsmanagement Dienstleistungen für Dritte Mögliche Struktur der Leitstellenlandschaft in Niedersachsen Integrierte Leitstellen bei Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften Organisation Kriterien für die Bildung von Leitstellenbereichen Räumliche Aufteilung in Leitstellenbereiche

3 0. Zusammenfassung Die Arbeitsgemeinschaft der Leiter der Berufsfeuerwehren in Niedersachsen (AGBF Niedersachsen) legt mit diesem Papier ihre Position zur Zukunft der Leitstellenlandschaft in Niedersachsen vor. Dies geschieht vor dem Hintergrund differenzierter Erörterungen bzw. Diskussionen im Hinblick auf Strukturveränderung, Kosteneinsparung sowie Nutzung digitaler Technik. Dieses Positionspapier versteht sich als Diskussionsbeitrag. In Niedersachsen werden derzeit 49 Leitstellen unterschiedlicher Größe, die teilweise von der personellen und technischen Ausstattung nicht den heutigen Anforderungen entsprechen unterhalten. Teilweise sind diese Leitstellen ganztägig oder zeitweise nur mit einem Mitarbeiter besetzt was nicht zu verantworten ist. Aus Sicht der AGBF sind in Niedersachsen folgende Veränderungen erforderlich: Leitstellen werden als Integrierte Leitstellen für Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Zivilschutz eingerichtet. Mehrere vorhandene Nachbarleitstellen werden zu einer Integrierten Leitstelle zusammengefasst. Integrierte Leitstellen sind die zentralen Alarmierungs- und Koordinierungseinrichtungen für alle Einsätze der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr. Die Einsatzleitung bei Feuerwehreinsätzen bleibt weiterhin bei dem gemäß Niedersächsischem Brandschutzgesetz örtlich zuständigen Einsatzleiter. Die derzeit in der Diskussion befindliche Integration mit Polizeileitstellen ist aufgrund der unterschiedlichen Aufgabenstruktur und wegen möglicher Eingriffe des Landes in die kommunale Selbstverwaltung nicht zweckmäßig. Das Personal Integrierter Leitstellen muss die Qualifikationen für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst sowie eines Rettungsassistenten und Erfahrung im Einsatzdienst bei Feuerwehr und Rettungsdienst besitzen. Aufgrund der Notwendigkeit hauptberufliches Personal einzusetzen sind Integrierte Leitstellen wo immer möglich bei Berufsfeuerwehren oder Hauptberuflichen Wachbereitschaften einzurichten. Das Personal verfügt dort über die erforderliche Einsatzpraxis und kann bei Bedarf kurzfristig verstärkt werden. 3

4 Die technische Ausstattung der Leitstellen muss dem aktuellen Stand der Technik entsprechen, insbesondere hinsichtlich der Nutzung von EDV- und Kommunikationstechnik. Es sind Rückfallebenen vorzuhalten. Dies gilt auch für Schnittstellen zu Kooperationspartnern. Aus wirtschaftlichen Gründen besteht die Möglichkeit der Übernahme von Dienstleistungen für Dritte, wenn die eigentlichen Aufgaben der Leitstellen nicht beeinträchtigt werden. über Qualitätsmanagement-Verfahren ist eine Überwachung der Qualität der Arbeit der Leitstellen durchzuführen. Bei dieser neuen Struktur übertragen benachbarte Landkreise/Städte einem Aufgabenträger den Betrieb der Leitstelle. Die gesamten Kosten, soweit sie nicht durch Erstattungen aus dem Rettungsdienst bzw. von Dritten gedeckt werden, sind auf die beteiligten Gebietskörperschaften umzulegen. Aus den beteiligten Gebietskörperschaften wird ein Leitstellenausschuss gebildet, der über grundsätzliche Angelegenheit der Leitstelle entscheidet. Ihm gehören Vertreter der Träger der Feuerwehren, des Rettungsdienstes und des Katastrophenschutzes an. Für das Land Niedersachsen können die vorhandenen 49 Leitstellen zu 12 integrierten Leitstellen zusammengefasst werden. Bei der Auswahl der Leitstellenbereiche sind Einwohnerzahlen, Struktur und das Vorhandensein hauptberuflicher Feuerwehren zu berücksichtigen. 4

5 1. Vorwort In Niedersachsen wird derzeit intensiv über die zukünftige Struktur der Leitstellen für Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst diskutiert. In mehreren Gebietskörperschaften werden Gespräche über die Zusammenlegung von Leitstellen geführt. Eine Strukturänderung ist offensichtlich nicht mehr aufhaltbar, da die Kostenträger im Gesundheitswesen vehement eine Reduzierung der Rettungsleitstellen fordern und nach Einführung des Digitalfunks zur Steuerung des Netzes eine Zentralisierung erforderlich sein wird. Vor diesem Hintergrund und unter Berücksichtigung der Thesen zu Aufgaben, Aufbau und Funktion von integrierten Leitstellen zur nicht polizeilichen Gefahrenabwehr in Deutschland der AGBF Bund und der Position zur Qualifikation des Leitstellenpersonals der AGBF Bund hat die AGBF Niedersachsen die folgenden Grundpositionen zur Zukunft der Leitstellen formuliert. 5

6 2. Situation der Leitstellen in Niedersachsen In Niedersachsen müssen nach derzeitiger Rechtslage die Landkreise, die Region Hannover, die kreisfreien Städte sowie die Städte Göttingen, Hannover und Hildesheim eine ständig besetzte Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle unterhalten. Darüber hinaus haben diese Gebietskörperschaften und die Städte Hameln und Cuxhaven eine Rettungsleitstelle zu unterhalten. Daraus würden sich 51 Leitstellen in den Gebietskörperschaften ergeben. Da die Städte und Landkreise Göttingen und Hildesheim jeweils gemeinsame Leitstellen betreiben, sind derzeit in Niedersachsen 49 Leitstellen eingerichtet. Diese sind als sogenannte Integrierte Leitstellen für Brandschutz, Hilfeleistung und Rettungsdienst und teilweise auch für den Katastrophenschutz tätig. Die Zuständigkeitsbereiche der Leitstellen variieren, sowohl hinsichtlich der Fläche als auch hinsichtlich der betreuten Einwohnerzahl, erheblich. Die größten Leitstellenbereiche sind die Stadt Hannover mit Einwohnern bzw. die Region Hannover mit Einwohnern, die kleinsten Bereiche die Stadt Emden mit Einwohnern bzw. der Landkreis Lüchow-Dannenberg mit Einwohnern.. Ähnlich unterschiedlich ist die technische und personelle Ausstattung. Nicht alle Leitstellen verfügen über eine dem Stand der Technik entsprechende EDV- und Kommunikationsausstattung mit den erforderlichen Rückfallebenen. Darüber hinaus sind in Niedersachsen immer noch Leitstellen zeitweise oder rund um die Uhr nur mit einem Disponenten besetzt. In solchen Leitstellen sind die parallele Bearbeitung von Notrufen und die Bearbeitung komplexer Einsatzsituationen nicht möglich. Aus Gründen der jederzeitigen Sicherstellung der Notfallversorgung der Bevölkerung in den Landkreisen sind solche Leitstellen hinsichtlich ihrer Betriebssicherheit und Qualität als Führungsinstrument der nichtpolizeilichen Gefahrenabwehr nicht zu verantworten. 6

7 3. Grundsätzliche Erwägungen Die momentane Situation der Leitstellen in Niedersachen, die Forderungen der Krankenkassen zur Kostensenkung im Rettungsdienst und die Einführung des Digitalfunks, erfordern eine Veränderung der Leitstellenstruktur. Die künftige Struktur darf jedoch nicht allein von der zwingenden Notwendigkeit zur Kostensenkung diktiert werden. Vielmehr ist die Qualität der Aufgabenwahrnehmung das bestimmende Kriterium. Aus ihrer Verpflichtung gegenüber der Bevölkerung heraus sind das Land und die Träger der Leitstellen gefordert einen landesweit einheitlichen Qualitätsstandard der technischen und personellen Ausstattung integrierter Leitstellen zu definieren. Eine dabei mögliche und sinnvolle Reduzierung der Anzahl der Leitstellen senkt die Kosten bei gleichzeitiger Qualitätsverbesserung. Durch die Förderung der Zusammenarbeit über kommunale Grenzen hinaus können weitere kostensenkende Synergieeffekte in der Gefahrenabwehr erzielt werden. Künftig sind alle Leitstellen sind als Integrierte Leitstellen für Brandschutz, Hilfeleistung, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Zivilschutz einzurichten. Sie sind personell mit der erforderlichen Anzahl von gleich ausgebildeten Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern zu besetzen, die sowohl die reibungslose Abwicklung des täglichen Einsatzgeschehens, als auch die Bearbeitung von komplexen Schadenereignissen gewährleisten können. Um Personalkosten, d. h. die Anzahl der erforderlichen Disponentenstellen, weiter senken zu können, wird darüber nachgedacht, die Leitstellen von Polizei, Feuerwehr, Katastrophenschutz und Rettungsdienst zu integrieren. Der Arbeitsgrundsatz einer Integrierten Leitstelle jeder kann jede Aufgabe wahrnehmen entspricht der bewährten und bis heute nicht in Frage stehenden Aufgabentrennung zwischen polizeilichen und nichtpolizeilichen Aufgaben. Die unterschiedliche Ausrichtung der Aufgaben (Notrufannahme und Disponierung bei der Polizei, Notrufannahme, Disponierung und Führungsmittel bei den nicht polizeilichen Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben) spricht daher gegen diese angedachte Form der Reduzierung der Anzahl der Leitstellen. Als weiteres Problem wird der mögliche Eingriff des Landes in die kommunale Selbstverwaltung gesehen. Auch die mit der unterschiedlichen Trägerschaft von Land und Kommunen verbundenen Schwierigkeiten im Bereich der Kostenabgrenzung (siehe Streit um das Konnexitätsprinzip beim Digitalfunk) sind bei 7

8 einer solchen Lösung zu bedenken. Zudem müssten (kostensteigernd) Polizisten zu Feuerwehrleuten und Rettungsassistenten und Feuerwehrleute zu Polizisten ausgebildet werden. 4. Rechtsgrundlagen Nach 3 (1) 4. des Niedersächsischen Brandschutzgesetzes (NBrandSchG) obliegen den Landkreisen bzw. Städten mit Berufsfeuerwehr die (Einrichtung und) Unterhaltung einer ständig besetzten Feuerwehr-Einsatz-Leitstelle (FEL). Das Niedersächsische Rettungsdienstgesetz (NRettDG) sieht in 6(1) die Rettungsleitstelle als Einsatzzentrale für den gesamten Rettungsdienst eines Rettungsdienstbereichs vor. Für mehrere Rettungsdienstbereiche kann eine gemeinsame Rettungsleitstelle betrieben werden. Integrierte Leitstellen sind bisher gesetzlich in Niedersachsen nicht beschrieben. Hiermit werden Leitstellen bezeichnet, die die spezialgesetzlich festgelegten Leitstellenaufgaben aus den Bereichen Brandschutz und Hilfeleistung, Rettungsdienst, Katastrophenschutz und Zivilschutz bündeln. Während das Rettungsdienstgesetz die Zusammenarbeit mehrerer Aufgabenträger ausdrücklich zulässt, wird sie im Brandschutzgesetz nicht erwähnt. Im Falle der Gemeinsamen Leitstelle Hildesheim ist die Zusammenlegung kommunalaufsichtlich genehmigt worden. Aktuell hat sich das Niedersächsische Innenministerium der Ausfassung angeschlossen, dass gemeinsame Leitstellen nicht im Widerspruch zum Brandschutzgesetz stehen. Für den Bereich des Rettungsdienstes wird von den Kostenträgern im Gesundheitswesen sogar die Forderung zu einer gesetzlich verankerten Zusammenarbeitsverpflichtung erhoben. Der Gesetzgeber ist deshalb aufgefordert, die gesetzlichen Rahmenbedingungen für integrierte Leitstellen und für die Zusammenarbeit benachbarter Träger zu schaffen. 8

9 5. Aufgaben Integrierter Leitstellen Integrierte Leitstellen fordern zunächst von allen Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, dass sie an allen Arbeitsplätzen gleichberechtigt und qualifiziert sämtliche anfallenden Aufgaben wahrnehmen können. Neben der Notrufannahme und Alarmierung der Rettungs- und Einsatzmittel steuern die Integrierten Leitstellen die Einsätze des Rettungsdienstes und unterstützen die Einsätze der Feuerwehren und der Katastrophenschutzeinheiten. Auch bei Betrieb gemeinsamer Leitstellen bleiben Zuständigkeit und Verantwortung für die Einsatzvorbereitung und den operativen Einsatz vor Ort weiterhin bei der jeweiligen Gebietskörperschaft. 5.1 Aufgaben im Bereich Brandschutz und Hilfeleistung In diesem Aufgabengebiet obliegen den Leitstellen die Lenkung, Unterstützung und Koordinierung von Feuerwehreinsätzen. Sie haben den ständigen Überblick über die Stärke und die Einsatzbereitschaft aller Feuerwehreinsatzmittel und Kräfte im jeweiligen Bereich zu wahren. Die Leitstellen müssen die Alarm- und Ausrückeordnungen (AAO) aller Feuerwehren ihres Gebietes bereithalten und anwenden können. Sie nehmen eingehende Notrufe an, entscheiden über den Einsatz der Feuerwehren und anderer Kräfte entsprechend der AAO, veranlassen deren Alarmierung und erforderlichenfalls Nachalarmierungen. Sie führen Einsatzkräfte bis zum Eintreffen am Einsatzort. Die Leitstellen nehmen die Rückmeldungen von der Einsatzstelle entgegen und benachrichtigen andere Ämter, Behörden, Dienststellen und Organisationen. Sie erteilen Auskünfte anhand vorhandener oder im Einsatzfall zu erschließender Einsatzunterlagen (z. B. CHEMIS, TUIS) und führen die Einsatzdokumentation durch. Die Führung vor Ort obliegt dem Einsatzleiter der Feuerwehr, die Leitstellen übernehmen die für den Einsatz unverzichtbaren rückwärtigen Koordinierungs- und Unterstützungsaufgaben. 9

10 5.2 Aufgaben im Bereich Rettungsdienst Der Rettungsdienst umfasst die Notfallrettung und den qualifizierten Krankentransport. Den Leitstellen obliegt die Einsatzlenkung bei Notfällen und Krankentransporten. Sie haben die Aufsicht über alle Rettungsmittel im Rettungsdienstbereich. Sie sind gegenüber den im Rettungsdienst tätigen Personen weisungsbefugt, jedoch während eines Einsatzes nicht gegenüber dem ärztlichen Personal in medizinischen Angelegenheiten. Die Leitstellen übernehmen bei Einsätzen mit einem Massenanfall von Verletzten und Erkrankten die Alarmierung der Einsatzkräfte, lenken den Einsatz in der Erstphase und veranlassen die Einsetzung einer örtlichen Einsatzleitung. Alle Einsätze des Rettungsdienstes sind zu dokumentieren. Das Rettungsdienstgesetz schreibt für die Rettungsleitstellen die Führung eines Bettennachweises vor. 5.3 Aufgaben im Bereich des Katastrophenschutzes In Rahmen der Katastrophenvorsorge halten die Leitstellen die Katastrophenschutzpläne und die besonderen Alarm- und Einsatzpläne der zugehörigen Gebietskörperschaften vor. Die Disponenten müssen nach deren Vorgaben jederzeit zielgerichtet handeln können. Im Katastrophenfall sind die Leitstellen Meldestellen und - bis der zuständige Hauptverwaltungsbeamte die Führung übernimmt - Führungsmittel für die jeweilige Katastrophenschutzbehörde.. 10

11 6. Anforderungen an das Personal Um die vielfältigen Aufgaben Integrierter Leitstellen professionell und mit hoher Qualität ausführen zu können, bedarf es ausgebildeten Personals, das über praktische Erfahrung im Einsatzdienst in den Bereichen Brandschutz, Hilfeleistung sowie Rettungsdienst verfügt. Die Disponenten müssen die Laufbahnprüfung für den mittleren feuerwehrtechnischen Dienst, die Ausbildung zum Rettungsassistent sowie eine Zusatzqualifikation für die Arbeit in Leitstellen (Disponentenausbildung) erfolgreich absolviert haben. Die Leiter und die Führungskräfte (Schichtführer) der Leitstellen müssen Führungsund Managementaufgaben, verbunden mit den Fachaufgaben der Leitstellen, wahrnehmen. Sie müssen deshalb über die Qualifikation Laufbahnprüfung für den gehobenen feuerwehrtechnischen Dienst verfügen. Das hohe Maß an Verantwortung in den Leitstellen erfordert eine enge Verzahnung der koordinierenden Tätigkeiten mit der Einsatzpraxis. Alle Mitarbeiter von Leitstellen müssen deshalb in regelmäßigen Abständen praktischen Einsatzdienst im Rettungsdienst und Einsatzdienst bei Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften leisten. Die Mitarbeiter der Leitstellen sind Einsatzdienstleistende und müssen über die erforderlichen Voraussetzungen für den Einsatzdienst verfügen. Für die Zusammenlegung von Leitstellen und die Übernahme des vorhandenen Personals, das noch nicht über die notwendige fachliche Qualifikation verfügt, sind Ü- bergangsregelungen zu schaffen. Es muss gewährleistet sein, dass jederzeit innerhalb von maximal 15 Minuten eine Aufstockung des Leitstellenpersonals möglich ist (z.b. bei Großschadenlagen wie Hochwasser, Waldbrände, Massenanfall von Verletzten, Unwetter). 11

12 7. Anforderungen an die Technik Integrierte Leitstellen sind technisch so auszustatten, dass alle aktuell möglichen Kommunikationswege bedient werden können. Nach Einführung des Digitalfunks müssen die Leitstellen in der Lage sein, das Digitalfunknetz zu verwalten und zu steuern. Eine Anbindung verschiedener Funksysteme über Richtfunkstrecken bzw. Festdrahtverbindungen muss realisiert werden. Dabei ist die Ausfallsicherheit durch entsprechende Redundanzen zu gewährleisten. Die Leitstellen müssen zur Verwaltung der Alarm und Ausrückeordnungen, automatischen Erstellung von Einsatzvorschlägen, Datenkommunikation mit den Einsatzmitteln, Dokumentation sämtlicher Einsatzdaten, Nutzung geografischer Informationssysteme und Nutzung sonstiger einsatzrelevante Auskunftssysteme mit Einsatzleitrechnersystemen ausgestattet sein. Diese Systeme sind auf dem neuesten Stand der Technik zu halten und regelmäßig zu erneuern. Einsatzleitrechnersysteme sollten als autarke Einheiten der Leitstellen arbeiten, damit Störeinflüsse reduziert werden können. Aus Gründen der Betriebssicherheit sind Redundanzen und Rückfallebenen vorzuhalten. Die Administration und Pflege des Systems und der Daten muss in den Leitstellen durch entsprechend qualifiziertes Personal erfolgen. 12

13 8. Schnittstellen zu Kooperationspartnern Integrierte Leitstellen sind mit Kommunikations- und Datenschnittstellen zu allen relevanten Kooperationspartnern auszustatten. Dies sind insbesondere: andere BOS: z.b. Polizei, BGS, Zoll Nachbarleitstellen Krankenhäuser Werkfeuerwehren Kommunale Katastrophenschutzleitungen Übergeordnete Landesbehörden Energieversorgungsunternehmen Öffentlicher Personennahverkehr (ÖPNV) und DB-AG Diese Schnittstellen sind sowohl für den normalen Tagesbetrieb, als auch für die Kommunikation in Sonderfällen erforderlich und auszulegen. 9. Qualitätsmanagement Integrierten Leitstellen kommt als Schnittstelle zwischen den Hilfe suchenden Bürgern und einer optimalen Disposition der Rettungsmittel auf Grundlage einer qualifizierten Notrufabfrage eine besondere Bedeutung zu. Die Qualität der Leitstellentätigkeit muss deshalb kontinuierlich und nachhaltig mit Unterstützung von Qualitätssicherungssystemen überwacht werden. In den Leitstellen müssen daher Qualitätsmanagement-Verfahren in Anlehnung an DIN ISO 9000 eingesetzt werden. Zertifizierungen sind anzustreben. Mit diesen Qualitätsmanagement-Verfahren und landesweit vereinheitlichten Standards kann ein Benchmarking der Leitstellen erfolgen. Diese Verfahren gewährleisten für die an den gemeinsamen Leiststellen beteiligten Gebietskörperschaften eine größtmögliche Transparenz bezüglich der Leistungsfähigkeit, der Auslastung und der Kosten. 13

14 10. Dienstleistungen für Dritte Integrierte Leitstellen haben erstrangig ihre gesetzlichen Pflichtaufgaben zu erfüllen. Darüber hinaus können im Zusammenhang mit den Aufgaben stehende Dienstleistungen für Dritte erbracht werden. Dabei ist die Zweckmäßigkeit in Verbindung mit der Pflichtaufgabe (Beispiel Rettungsdienst und ärztlicher Notdienst) ebenso zu betrachten, wie die Wirtschaftlichkeit (Kostenerstattung durch die Vertragspartner). Aufgrund des Vorranges der Pflichtaufgaben kann keine Garantie für eine ständige und sofortige Erfüllung von Dienstleistungen gegeben werden. Bei einzelnen Dienstleistungen ergeben sich allerdings durch die Wahrnehmung auch Synergieeffekte für Pflichtaufgaben (z. B, Rettungsdienst und Kassenärztlicher Bereitschaftsdienst) Mögliche Dienstleistungen könnten sein: Servicefunktionen für Kommunen und Landkreise (telefonische Erreichbarkeit außerhalb der Dienstzeit, Verständigung von Notdiensten) Vermittlung des Kassenärztlichen Notdienstes (Zusammenarbeit mit Rettungsdienst) Vermittlung der Notfallseelsorge Vermittlung der Zwangseinweisungen nach NPsychKG (Zusammenarbeit mit Rettungsdienst) Servicefunktionen für Krankenhäuser (Zusammenarbeit mit Rettungsdienst und Gesundheitssystem) Servicefunktionen (z. B. Entgegennahme und Weitergabe von Störmeldungen, Fernkonfigurationen etc.) für stationäre Brandschutzeinrichtungen, insbesondere BMA; RWA und automatische Löschanlagen (Zusammenarbeit mit Vorbeugendem Brandschutz) Servicefunktion für kommerzielle Notrufeinrichtungen (z.b. Hausnotruf, Aufzugnotruf) (Zusammenarbeit Hilfeleistung und Rettungsdienst) Call-Center -Funktionen (kommerzielle Zusatzaufgabe zur Erzielung von Einnahmen) allgemeine Verwaltungstätigkeiten im Zusammenhang mit den Pflichtaufgaben (z. B. Rettungsdienstabrechnung, Feuerwehrabrechnung) 14

15 11. Integrierte Leitstellen bei Feuerwehren mit hauptberuflichen Kräften Die genannten Anforderungen machen es notwendig, in Zukunft in Niedersachen die Leitstellen zusammenzufassen und als Integrierte Leitstellen zu betreiben. Aufgrund der Vorhaltung von geeignetem hauptberuflichem Personal mit Einsatzerfahrung ist es nicht nur sinnvoll sondern geradezu notwendig, Integrierte Leitstellen vorrangig bei Berufsfeuerwehren oder Hauptberuflichen Wachbereitschaften einzurichten. Nur dort ist jederzeit und sehr kurzfristig eine Aufstockung des Leitstellenpersonals, aus im Dienst befindlichen qualifizierten Mitarbeitern zu gewährleisten. Diese Personalredundanz (Leitstellenpersonal/Fahrzeugbesatzungen) gewährleistet auch einen effektiveren Personaleinsatz bei Ausfällen von Mitarbeitern. Durch diesen Synergieeffekt kann die erforderliche Gesamtpersonalausstattung der Leitstellen minimiert werden. Schließlich können die Leitstellen auf Strukturen der Berufsfeuerwehren und Hauptberuflichen Wachbereitschaften (z.b. Führungskräfte, Einsatzvorbereitung, Technik) zurückgreifen Organisation Eine denkbare Organisationsform wäre, dass benachbarte Landkreise/Städte Aufgabenträger mit dem Betrieb ihrer Integrierten Leitstellen beauftragen. Diese- Aufgabenträger betreiben die Integrierten Leitstellen mit hauptberuflichem feuerwehrtechnischem Personal und haben die Dienstherreneigenschaft für dieses Personal. Die gesamten Kosten, soweit sie nicht durch Erstattung aus dem Rettungsdienst bzw. von Dritten gedeckt werden, werden auf die beteiligten Gebietskörperschaften schlüsselmäßig, - z.b. in Abhängigkeit von der Einwohnerzahl und/oder Fallzahlen und/oder des Arbeitsaufwandes - umgelegt. Hierüber sind öffentlich rechtliche Vereinbarungen abzuschließen. 15

16 Zur Koordination werden Leitstellenausschüsse gebildet, die regelmäßig tagen und über grundsätzliche Angelegenheit der Leitstellen befinden. Den Leitstellenausschüssen gehören mindestens an: die Kreisbrandmeister der beteiligten Landkreise, die Leiter der Berufsfeuerwehren bzw. der Hauptberuflichen Wachbereitschaften en die Träger des Rettungsdienstes, die Träger des Katastrophenschutzes der Leiter der Integrierten Leitstelle 11.2 Kriterien für die Bildung von Leitstellenbereichen Für die Zusammenfassung von Gebietskörperschaften zu Leitstellenbereichen sind folgende Kriterien maßgebend: Einwohnerzahl des Versorgungsbereichs (mindestens Einwohner) Geographie und Topographie Anbindung an eine Feuerwehr mit hauptberuflichen Kräften Zuständigkeit für den Brandschutz in Häfen und auf Bundeswasserstraßen Übergreifende Zuständigkeit für besondere Objekte (z.b. Wesertunnel) Geographische Zuordnung zu möglichst nur einer der geplanten neuen Polizeidirektionen. 16

17 12. Räumliche Aufteilung in Leitstellenbereiche Unter Beachtung der unter 11.2 festgelegten Kriterien wird die folgende Zuordnung zu Leitstellenbereichen vorgeschlagen: 17

18 Dabei würden folgende Gebietskörperschaften zu 12 gemeinsamen integrierten Leitstellen zusammengefasst: Standort Zugehörige LK / Städte Einwohnerz. Lfd.-Nr. Farbe / PD neu Cuxhaven Cuxhaven Stadt/LK Oldenbg. Osterholz Oldenbg. Delmenhorst D Oldenbg. Verden Oldenbg. Wesermarsch Oldenbg. Summe Oldenburg Stadt Oldenburg Stadt Oldenbg. Oldenburg LK Oldenbg. Diepholz Oldenbg. Ammerland Oldenbg. Summe Osnabrück Stadt Osnabrück Stadt Osnabr. Osnabrück LK Osnabr. Vechta Osnabr. Summe Meppen /Emsland Emsland Osnabr. Grafsch. Bentheim Osnabr. Cloppenburg Osnabr. Summe Wilhelmshaven Wilhelmshaven Oldenbg. Aurich Osnabr. Friesland Oldenbg. Wittmund Osnabr. Emden Osnabr. Leer Osnabr. Summe Lüneburg Lüneburg Lünebg. Harburg Lünebg. Lüchow-Dannenberg Lünebg. Stade Lünebg. Summe Celle Celle Stadt/LK Lünebg. Soltau-Fallingbostel Lünebg. Uelzen Lünebg. Rotenburg Lünebg. Summe

19 Wolfsburg Wolfsburg Braunschw. Gifhorn Braunschw. Helmstedt Braunschw. Peine Braunschw. Summe Braunschweig Braunschweig Braunschw. Goslar Braunschw. Salzgitter Braunschw. Wolfenbüttel Braunschw. Summe Hildesheim Hildesheim Stadt/LK Göttingen Hameln-Pyrmont Göttingen Schaumburg Göttingen Nienburg Göttingen Summe Göttingen Göttingen Stadt/LK Göttingen Northeim Göttingen Osterode Göttingen Holzminden Göttingen Summe Hannover Landeshauptstadt Hannover Landeshauptstadt Hannover Region Hannover Hannover Summe Gesamtsumme

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