Münchener & Magdeburger
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- Heinz Falk
- vor 7 Jahren
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Transkript
1 Münchener & Magdeburger Produktinformationsblatt für die Drückjagdversicherung Dieses Produktinformationsblatt soll Ihnen einen ersten Überblick über die gewünschte Versicherung geben. Der verbindliche Vertragsinhalt setzt sich ausschließlich aus dem Versicherungsschein und den dazugehörigen Versicherungsbedingungen (AVTL2008, Zusatzvereinbarung TLD01) zusammen. 1. Was ist versichert? Der Versicherungsschutz umfasst den Schaden, durch Tod oder Nottötung versicherter Tiere infolge Unfall, Feuer und Blitzschlag, Entwendung und Abhandenkommen während der Jagdveranstaltung. Ferner sind auch Tod oder Nottötung infolge eines Transportmittelunfalls während des Transportes vom Heimatzwinger zur Jagdveranstaltung und zurück versichert. Gegen einen pauschalen Aufschlag von EUR 8,00 je Tier können Tierarztbehandlungskosten als Folge eines Jagd- oder Transportmittelunfalls bis maximal EUR je Tier mitversichert werden. Diese Möglichkeit besteht nur in Kombination mit der Lebensversicherung. 2. Was ist nicht versichert? Für Unfallereignisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht kein Versicherungsschutz. 3.1 Wie hoch ist die Prämie und wann müssen Sie diese bezahlen? Die Prämie beträgt 0,80 % der Versicherungssumme (zzgl. 19 % Versicherungssteuer), wobei die Höchstversicherungssumme je Tier bei EUR liegt. Die Mindestprämie pro Vertrag beträgt 50,00 EUR zuzüglich 19 % Versicherungssteuer. Die erste oder einmalige Prämie ist unabhängig von dem Bestehen eines Widerrufrechts unverzüglich nach dem Zeitpunkt des vereinbarten und im Versicherungsschein angegebenen Versicherungsbeginns zu zahlen. 3.2 Rechnungsbeispiel: 12,00 EUR Tagesprämie je Hund bei einer Versicherungssumme von EUR + 8,00 EUR Pauschaler Aufschlag für Tierarztbehandlungskosten bis EUR + 3,80 EUR 19% Versicherungssteuer 23,80 EUR Gesamtprämie je Hund und Tag Bitte beachten Sie, dass die Mindestprämie pro Vertrag 50,00 EUR beträgt zuzüglich 19% Versicherungssteuer. 4. Was müssen Sie bei Antragsstellung beachten? Aufnahmefähig sind alle gesunden Jagdhunde mit Ahnentafel und/oder Tätowierungsnummer/Chipnummer im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Vor Beginn der Drückjagd sind die Namen der Hundebesitzer und die Hundenamen im Antrag aufzulisten, eine bevollmächtigte Person mit Adresse zu nennen und eine Einzugsermächtigung zu erteilen. 5. Was müssen Sie während der Laufzeit des Vertrags beachten? Zeigt das versicherte Tier erste Anzeichen einer Krankheit oder treten Verletzungen auf, ist der Versicherer umgehend über den Allgemeinzustand des Tieres zu informieren.
2 6. Was müssen Sie im Schadenfall beachten? Bei Eintritt eines Schadens ist der Versicherungsnehmer verpflichtet dem Versicherer den Schaden unverzüglich (per Telefon, Fax, oder Brief) zu melden und die benötigten Unterlagen vorzulegen. Die Entschädigung beträgt 80 % des tatsächlichen Wertes bei Eintritt des Versicherungsfalles, jedoch nicht mehr als 80 % der Versicherungssumme. Der Selbstbehalt beträgt bei Tierarztbehandlungskosten 20 % der tatsächlich entstandenen Tierarztkosten. Der Versicherungsnehmer ist verpflichtet nachzuweisen, dass sich der versicherte Hund zum Zeitpunkt des Schadeneintrittes in jagdlicher Ausbildung bzw. im Jagdeinsatz befunden hat. Der Versicherer leistet keine Entschädigung, soweit der Versicherungsnehmer für den eingetretenen Schaden eine Leistung aus einem anderen Versicherungsvertrag oder von Dritten beanspruchen kann, der zum Schadenersatz verpflichtet ist. 7. Was gilt, wenn Sie die vorbenannten Pflichten nicht beachten? Bei Nichtbeachtung der vorbenannten Pflichten ist der Versicherer zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. 8. Wie lange läuft Ihr Vertrag und wie kann er beendet werden? Der Vertrag läuft nur für die angegebene Dauer der Veranstaltung und muss nicht gekündigt werden. 9. Weitere Vereinbarungen Es gelten die Allgemeinen Bedingungen zur Tier-Lebensversicherung der Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG (AVTL2008). Diese können Sie sich im Downloadcenter auf unserer Homepage herunterladen.
3 Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG Postfach München Tel Fax Antrag auf Tier Lebensversicherung Zusatzvereinbarung: (TLD01) Kurzfristige Jagdhund-/ Drückjagdversicherung Kunden-Nr.: Name/Firma: Vers.schein-Nr.: Vorname: Agentur-Nr.: Wohnort: Straße, Nr.: PLZ, Postort: Name: Münchener & Magdeburger Agrarversicherung AG Albert-Schweitzer-Str München Tel.: Telefon: Fax: Fax: Mobil: info@mmagrar.de Versicherte Gefahren: Tod oder Nottötung durch Unfall, Brand, Blitz, Explosion. Entwendung und Abhandenkommen während der Jagdveranstaltung. Ferner Tod oder Nottötung infolge eines Transportmittelunfalls auf dem Weg vom Heimatzwinger zum Einsatzort und zurück. Tierarztbehandlungskosten als Folge eines Jagd oder Transportmittelunfalls können optional mitversichert werden (siehe Anlage Verzeichnis der versicherten Hunde ). Vertragsdauer und Versicherungsort(e): Datum der Jagd: Veranstaltungsort(e): Angabe zu den Hunden: Bitte Formular Verzeichnis der versicherten Hunde ausfüllen Prämiensatz (%) Selbstbehalt Einzeltier (%) Selbstbehalt Tierarztkosten (%) 0, Tiergesundheit: Sind die Tiere gesund? ja nein, bitte genaue Angaben auf formlosen Beiblatt Einzugsermächtigung: Angaben der Bankverbindung bitte auf dem Formular SEPA-Lastschriftmandat eintragen! Widerruf Anzeigepflicht Ich/wir beantragen Versicherungsschutz vor Ablauf der Widerrufsfrist. Die sich daraus ergebenden Rechtsfolgen entnehmen Sie bitte dem Beiblatt Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag. Beachten Sie bitte das Beiblatt Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag : Dort finden Sie die Belehrungen zu Ihrem Widerrufsrecht, weitere Vertragsgrundlagen sowie die Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz. Diese Bestimmungen liegen mir/uns vor Antragstellung in Textform vor und ich/wir haben davon Kenntnis genommen. Auf die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht wurde gemäß 19 Abs. 5 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) hingewiesen. Dieser Antrag wurde aufgenommen von: Direktion am: Bitte beachten Sie: Der / die Antragsteller ist / sind an den Antrag gebunden. Der Antrag gilt als angenommen, wenn er nicht innerhalb von 14 Tagen nach seinem Zugang bei der MÜNCHENER & MAGDEBURGER AGRARVERSICHERUNG AG von dieser abgelehnt worden ist.,den Empfangsbestätigung: Eine Durchschrift dieses Antrages, die Informationen gemäß 7 Abs.1 und Abs.2 des Versicherungsvertragsgesetz (VVG), die Allgemeinen Bedingungen für die Tier-Lebensversicherung (AVTL2008) sowie die geltenden Zusatzvereinbarung(en) habe(n) ich/wir vor Antragstellung erhalten.,den rechtsverbindliche Unterschrift(en) des/der Antragsteller(s) mit Vor-und Zuname(n) rechtsverbindliche Unterschrift(en) des/der Antragsteller(s) mit Vor- und Zuname(n)
4 Wichtige Informationen zu Ihrem Versicherungsvertrag Widerrufsbelehrung Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG-Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG, Albert-Schweitzer-Str , München Postanschrift: Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG, Postfach , München. Bei einem Widerruf per Telefax ist der Widerruf an folgende Faxnummer zu richten: Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und wir erstatten Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, dürfen wir in diesem Fall einbehalten. Dabei handelt es sich um einen Betrag, den Sie wie folgt ermitteln können: 1/360 der im Angebot zum Antrag ausgewiesenen Jahresprämie (in ) x Anzahl der Tage bis zum Zugang des Widerrufs. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurückzugewähren und gezogene Nutzungen (z.b. Zinsen) herauszugeben sind. Besondere Hinweise Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch von uns vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. Das Widerrufsrecht besteht nicht bei Versicherungsverträgen mit einer Laufzeit von weniger als einem Monat. Widerrufen Sie einen Ersatzvertrag, so läuft Ihr ursprünglicher Versicherungsvertrag weiter. Im Schadenfall bzw. bei Anzeichen eines Schadens (z.b. Erkrankung, Verletzung, Unfall oder Tierarzteinsatz) muss der Versicherer sofort unter Tel (auch Anrufbeantworter) oder per Fax: benachrichtigt werden. Unterbleibt diese Benachrichtigung, ist der Versicherer unter den in Abschnitt B- 8 der vereinbarten Versicherungsbedingungen beschriebenen Voraussetzungen zur Kündigung berechtigt oder auch ganz oder teilweise leistungsfrei. Bitte achten Sie auf Vollständigkeit der Antragsunterlagen: 2-fach unterschriebenes Antragsformular Beratungsprotokoll Verzeichnis der versicherten Hunde SEPA-Lastschriftmandat Bitte reichen Sie die ausgefüllten und unterschriebenen Vertragsunterlagen schnellstmöglich ein, spätestens zwei Tage vor Veranstaltungsbeginn. Der Vertrag läuft nur für die angegebene Dauer der Veranstaltung und muss nicht gekündigt werden. Für Unfallereignisse außerhalb der Bundesrepublik Deutschland besteht kein Versicherungsschutz. Aufnahmefähig sind alle gesunden Jagdhunde mit Ahnentafel und/oder Tätowierungsnummer/Chipnummer im Alter von sechs Monaten bis zum vollendeten 10. Lebensjahr. Die zusätzlich zur Prämie zu entrichtende Versicherungsteuer beträgt z. Zt. 19% der zu zahlenden Nettoprämie. Die Mindestprämie je Vertrag beträgt 50,00 zuzüglich anfallender Versicherungsteuer. Einwilligungsklausel nach dem Bundesdatenschutzgesetz Ich/Wir willige(n) ein, dass der Versicherer im erforderlichen Umfang Daten, die sich aus den Antragsunterlagen oder der Vertragsdurchführung (Prämien, Versicherungsfälle, Risiko-/ Vertragsänderungen) ergeben, an Rückversicherer zur Beurteilung des Risikos und zur Abwicklung der Rückversicherung sowie zur Beurteilung des Risikos und der Ansprüche an andere Versicherer und/oder den Gesamtverband der Deutschen Versicherungswirtschaft e.v. übermittelt. Diese Einwilligung gilt auch unabhängig vom Zustandekommen des Vertrages sowie für entsprechende Prüfungen bei anderweitig beantragten Versicherungsverträgen und bei künftigen Anträgen. Ich/Wir willige(n) ferner ein, dass der Versicherer, soweit dies der ordnungsgemäßen Durchführung meiner Versicherungsangelegenheiten dient, allgemeine Vertrags-, Abrechnungs- und Leistungsdaten an den/ die für mich/ uns zuständige(n) Vermittler weitergibt. Diese Einwilligung gilt nur, wenn ich bei Antragstellung vom Inhalt des Merkblattes zur Datenverarbeitung Kenntnis nehmen konnte, das mir zu dem gesetzlich für die anderen Verbraucherinformationen vorgesehenen Zeitpunkt überlassen wird. Für diesen Vertrag gilt deutsches Recht. Es gelten die Allgemeinen Bedingungen für die Tier-Lebensversicherung (AVTL 2008) bzw. der Tier Ertragsschaden-Versicherung (AVTS2008) der Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG, die gewählten Zusatzvereinbarungen sowie dieser Antrag mit seinen Texten sowie ggf. ergänzenden Fragebögen und/oder Tierverzeichnissen. Die Anschrift der für Beschwerden zuständigen Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BAFin) lautet: Graurheindorfer Str. 108, Bonn. MÜNCHENER UND MAGDEBURGER AGRARVERSICHERUNG AKTIENGESELLSCHAFT Sitz: Albert-Schweitzer-Str , München Registergericht München HRB USt-IDNr.: DE Vorsitzender des Aufsichtsrates: Dr. Markus Hofmann Vorstand: Olav Bogenrieder (Vorsitzender) Dr. Sigmund Prummer, Rainer Furkert Postanschrift: Postfach , München Telefon: Fax: Internet: info@mmagrar.de
5 Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG Postfach , München Tel.: 089/ Fax: 089/ BERATUNGSPROTOKOLL Versicherungsnehmer/Antragsteller: Vermittler: Name, Vorname: Name, Vorname: Münchener & Magdeburger Straße: Straße: Albert-Schweitzerstr PLZ, Postort: PLZ, Postort: München Partner-Nr.: (falls vorhanden) Tag der Beratung: MM-Agentur-Nr: Ort der Beratung: Betrieb des Kunden Telefonisch Sonstiges: Internet Grund der Beratung Tierversicherung Neuvertrag Verlängerung Tier-Lebensversicherung Lebensversicherung Veranstaltungsversicherung Transportversicherung Sonstiges: Erläuterung der wichtigsten Details Selbstbehalte Ja Nein Entschädigungsregelung Ja Nein Bedeutung ausreichend hoher VSU Ja Nein Sonstiges: Der Kunde entscheidet sich für: Veranstaltungsversicherung Drückjagd Entgegen der ausdrücklichen Empfehlung des Vermittlers verzichtet der Kunde auf folgendes Produkt: Aus folgenden Gründen: Der Beitrag für den empfohlenen Versicherungsschutz ist dem Kunden zu hoch Die vorgeschlagene Risikoabsicherung wird vom Kunden nicht für erforderlich erachtet Sonstiges: Bemerkungen: Im Übrigen gelten die Angaben des Versicherungsnehmers im Antrag und ggf. Risikoerfassungsbogen. Die Beratungsdokumentation wird zusammen mit dem Versicherungsantrag an die Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG zum Zwecke der Archivierung und Bearbeitung von Beanstandungen übermittelt. Ort, Datum Unterschrift Vermittler Der Versicherungsnehmer bestätigt, dass er gemäß dieser Beratungsdokumentation beraten wurde. Ort, Datum Unterschrift Versicherungsnehmer
6 Münchener und Magdeburger Agrarversicherung AG Postfach München - Telefon: 0 89 / Fax: 0 89 / Anlage zum Versicherungsantrag mit Zusatzvereinbarung TLD01 Verzeichnis der versicherten Hunde zur Drückjagd: Versicherungsschein-Nr.: Agenturnummer: Partnernummer: Datum der Jagd: Nr Hundebesitzer Hundename Versicherungssumme in EUR Tierleben Tierarztkosten* *Bitte ankreuzen, falls für das jeweilige Tier die Tierarztkosten gemäß der Zusatzvereinbarung TLD01 gegen zusätzliche Prämie eingeschlossen werden sollen. Ort, Datum Unterschrift des Antragstellers
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Münchener & Magdeburger
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