primus-check, ein Vergleichsportal der WSL Versicherungsmakler GmbH, für die
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- Laura Heidrich
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1 Allgemeine Geschäftsbedingungen primus-check, ein Vergleichsportal der WSL Versicherungsmakler GmbH, für die Durchführung von Versicherungsvergleichen und die Vermittlertätigkeit Nutzungsvereinbarung zwischen dem Nutzer ("Nutzer" bzw. "Sie") und primus-check (ein Vergleichsportal/Unternehmen der WSL Versicherungsmakler GmbH, Lohmarer Str. 28, Troisdorf, Germany, im weiteren Text primus-check genannt.) Bevor Sie diese Website benutzen, lesen Sie bitte die nachfolgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend "AGB"). Die hier verbindlich vereinbarten Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für das gesamte Leistungsangebot von primus-check und schließen somit die Dienste der telefonischen Beratung ein. 1 Geltungsbereich Die nachstehenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten ausschließlich für alle von der primus-check und dem Interessenten (Nutzer) abgeschlossenen Verträge wie auch für sämtliche der von der primus-check zur Verfügung gestellten Leistungen, speziell Beratung, Berechnungen, Tarife und weitere Daten. Von diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen abweichenden Bedingungen des Nutzers gelten nicht. 1 Allgemeines primus-check stellt auf seinen Internetseiten verschiedene Informationen zu den Themen Versicherungen, Geldanlagen, Baufinanzierungen sowie Kredite zur Verfügung. Diese Informationen werden ausschließlich Endverbrauchern zur Verfügung gestellt und sind für diese kostenlos und unverbindlich. Jegliche gewerbliche / kommerzielle Nutzung dieser Informationen, das Kopieren dieser Daten und Programme sowie deren Weitergabe ist nicht gestattet. Eine Nutzung der Leistungen von primus-check zu gewerblichen Zwecken oder im Rahmen einer selbstständigen beruflichen Tätigkeit ist ausdrücklich untersagt. Für jeden Fall der schuldhaften Zuwiderhandlung gegen das Verbot der gewerblichen, bzw. selbstständig beruflichen Nutzung wird eine Vertragsstrafe in Höhe von Euro vereinbart. primus-check Vergleichsportal ist berechtigt, erst nach mehrmaliger Verwirkung der Vertragsstrafe diese im Ganzen zu verlangen. Die Zusammenfassung mehrerer Einzelakte zu einer rechtlichen Einheit ist ausgeschlossen (Ausschluss des Fortsetzungszusammenhangs). Unbeschadet der Vertragsstrafe kann primus-check darüber hinaus Schadensersatz geltend machen und den Nutzer von der weiteren Inanspruchnahme der angebotenen, bzw. zur Verfügung gestellten Leistungen ausschließen. In Tarifberechnungen werden dem Nutzer entsprechend seiner Eingaben optimierte Konditionen / Tarife des jeweiligen Anbieters angezeigt. Bestimmte Umstände (z. B. Vorschäden, spezielle Gefahrenumstände, Zugehörigkeit zu einer bestimmten Berufsgruppe, Vermögens- bzw. Einkommenssituationen) können zu nachträglichen Veränderungen der angezeigten Konditionen / Tarife in Form von Ab- oder Zuschlägen führen. So ist es beispielsweise möglich, dass Sie für eine erweiterte Elementarversicherung Zuschläge erhalten, wenn Sie in einer gefährdeten Region wohnen oder bereits Vorschäden hatten. primus-check ist zu jeder Zeit um die Aktualität und Richtigkeit der Datengrundlage für die hier zur Verfügung gestellten Informationen bemüht. primus-check kann vor diesem Hintergrund aber keine Haftung und/oder Gewähr für diese Informationen übernehmen, es sei denn, primus-check bzw. ihre gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen haben vorsätzlich oder grob fahrlässig gehandelt. Es wird hiermit ausdrücklich darauf hin gewiesen, dass die Informationen auf den Seiten von primus-check unter keinen Umständen als
2 Beratungsleistung zu verstehen sind. Die hier dargestellten Angebote verstehen sich als kostenfrei und unverbindlich zur Verfügung gestellt. Sie können in keinem Fall im Zusammenhang mit dem Abschluss eines Vertrages oder einer anderen rechtsbindenden Vereinbarung geltend gemacht werden. Weiterhin weist primus-check jeden Nutzer ausdrücklich darauf hin, dass in den jeweiligen Vergleichen / Angeboten nur eine begrenzte Anzahl von Anbietern, Tarifen und Konditionen einbezogen sind. Somit kann es andere Angebote mit teureren aber auch günstigeren Tarifen / Konditionen geben. 2 Versicherungsvermittlung primus-check ein Vergleichsportal / Unternehmen der WSL Versicherungsmakler GmbH, wird als Versicherungsmakler nach 34d Gewerbeordnung für die Vermittlung von Versicherungen in der oder den vom Nutzer gewählten Sparte(n) tätig. Auf der Grundlage der in den Vergleichen oder Angebotsanforderungen gemachten Angaben bietet primus-check die Beschaffung des passenden Versicherungsschutzes an. Grundsätzlich geschieht dies auf Basis einer objektiven und ausgewogenen Marktbetrachtung. primus-check analysiert dazu regelmäßig den Versicherungsmarkt und greift auf entsprechende Softwareprodukte führender Anbieter zurück. In den Vergleichen können nicht alle Versicherungsgesellschaften und nicht alle am Markt vorhandenen Versicherungstarife wie zum Beispiel spezielle Makler- und Deckungskonzepte oder Agenturtarife aufgeführt werden. Im Bereich Personenversicherung hat der Nutzer die Möglichkeit, schriftliche Angebote und Beratung durch einen qualifizierten Produktexperten anzufordern. Jegliche Informationen über Versicherungs- und Finanzdienstleistungen oder sonstige Informationen durch die primus-check stellen keine Anlageberatung für den Nutzer dar, sondern dienen der Erleichterung einer selbstständigen Anlageentscheidung des Nutzers, auf die die primus-check keinen Einfluss hat. Keine der Informationen ist als Zusage einer Garantie oder Zusicherung zu verstehen. Die Leistungen der primus-check umfassen insbesondere keine Rechts- oder Steuerberatung. Bindend ist der Wortlaut des Versicherungsscheines. 2 a Pflichten des Nutzers / Verbot der gewerblichen Nutzung Der Nutzer ist dazu verpflichtet, den genauen Inhalt des Versicherungsscheins zu prüfen und mögliche Abweichungen umgehend zu melden. Ein Versicherungsvermittlungsverhältnis mit primus-check kommt erst mit Übermittlung der Vorschläge durch primus-check auf Grundlage der tatsächlich übermittelten Daten des Nutzers zustande. Die Eingabe und Übermittlung der persönlichen Daten durch den Nutzer erfolgt online über die von primus-check vorbereiteten Eingabemasken oder über andere ausdrücklich von primus-check im Einzelfall vorgesehene Übermittlungswege. Für die Vollständigkeit und Richtigkeit sämtlicher vom Nutzer in die Eingabemaske eingegebenen oder sonst übermittelten Daten ist ausschließlich der Nutzer selbst verantwortlich. Sofern der Nutzer falsche, unwahre oder unzureichende Angaben macht, ist primus-check berechtigt, die Suchanfrage unbearbeitet zu lassen. Für den Fall der Übermittlung von vorsätzlich falschen oder unwahren persönlichen Daten durch den Nutzer behält sich primus-check vor, ihn von der Inanspruchnahme der angebotenen, bzw. zu Verfügung gestellten Leistungen auszuschließen und Ersatz für dadurch eingetretene Schäden zu verlangen. Der Nutzer erhält verschiedene Vorschläge von Anbietern, die unter Zugrundelegung der von ihm eingegebenen Daten berechnet werden. Sofern sich der Nutzer für einen bestimmten Vorschlag von primus-check entschieden hat, kann er entweder online durch Anklicken des dafür vorgesehenen Buttons oder offline ein Angebot zum Abschluss eines Anbieters auf Grundlage des ursprünglichen Vorschlags
3 von primus-check anfordern, bzw. ein solches Angebot abgeben. Ein Versicherungs- oder Finanzdienstleistungsvertrag kommt nur zwischen dem Nutzer und dem von ihm ausgewählten Anbieter zustande. primus-check hat auf das Zustandekommen, bzw. Nichtzustandekommen eines solchen Vertragsverhältnisses keinerlei Einfluss. Ob ein Vertrag mit dem Anbieter zustande kommt, ist abhängig von den entsprechenden Bedingungen des jeweiligen Anbieters. Die konkreten Angebote der Anbieter können sich im Einzelfall hinsichtlich individueller Umstände von den einzelnen Tarifen oder Voraussetzungen, welche primus-check berechnet und zur Verfügung angeboten werden, unterscheiden. Für Inhalt und Richtigkeit der Angebote sind ausschließlich die Anbieter verantwortlich. Geht bei primus-check ein Versicherungsantrag bzw. Deckungsauftrag ein, so gilt ab dem Datum des Eingangs mit dem jeweiligen Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller nachfolgendes als vereinbart: 1. Für die Dauer dieser Vereinbarung ist primus-check sowohl berechtigt als auch verpflichtet, ausschließlich die jeweilig beantragten Versicherungen zu betreuen und zu verwalten. 2. Der Nutzer bevollmächtigt primus-check, die gemäß 7 Versicherungsvertragsgesetz (VVG) vom Versicherer mitzuteilenden Informationen entgegenzunehmen. Mit Zugang bei primus-check sind die Unterlagen dem Nutzer zugegangen. 3. Sollte eine Änderung (Kündigung und oder Umdeckung) für einen bestehenden Versicherungsvertrages notwendig werden, so wird primus-check den Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller hierüber informieren. 4. Weiterhin wirkt primus-check bei der Erfassung, Meldung und Abwicklung von Schadensfällen bzw. Versicherungsfällen mit. 5. primus-check erhält seine Leitungsvergütung ausschließlich von den Versicherungsgesellschaften. 6. In Erfüllung der wesentlichen Versicherungsmaklerpflichten haftet primus-check innerhalb der Vermögensschadenhaftpflicht bis maximal je versichertem Schaden. Hinsichtlich der Erfüllung von Nebenleistungen, auch solche die von Erfüllungsgehilfen erbracht werden, ist die Haftung von primus-check auf Vorsatz und grobe Fahrlässigkeit sowie der Höhe nach auf den vorhersehbaren Schaden beschränkt. Die Haftung für die leicht fahrlässige Verletzung von vertragswesentlichen Pflichten das sind Verpflichtungen, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglichen und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf ist auf den typischen und vorhersehbaren Schaden begrenzt. Im Übrigen ist die Haftung von primus-check Vergleichsportal für leicht fahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen. 7. primus-check wird die Vorschriften des Bundesdatenschutzgesetzes (BDSG) beachten. Insofern Sie sich über primus-check Versicherungsschutz beschaffen und für sich Versicherungsverträge abschließen, wird primus-check die dafür notwendigen Daten speichern, an die entsprechenden Versicherungsunternehmen weiterleiten bzw. auf Ihren Hinweis ändern, löschen / löschen lassen. 8. Widerrufsbelehrung zu beantragten Versicherungen 8.1 Widerrufsrecht Sie können Ihre Vertragserklärung innerhalb von 14 Tagen ohne Angabe von Gründen in Textform (z. B. Brief, Fax, ) widerrufen. Die Frist beginnt, nachdem Sie den Versicherungsschein, die Vertragsbestimmungen einschließlich der Allgemeinen Versicherungsbedingungen, die weiteren Informationen nach 7 Abs. 1 und 2 des Versicherungsvertragsgesetzes in Verbindung mit den 1 bis 4 der VVG Informationspflichtenverordnung und diese Belehrung jeweils in Textform erhalten haben. Zur Wahrung der Widerrufsfrist genügt die rechtzeitige Absendung des Widerrufs. Der Widerruf ist zu richten an: WSL Versicherungsmakler GmbH / Abt. primuscheck, Lohmarer Str. 28, Troisdorf, telefonisch erreichbar unter (02241) , per Fax unter (02241)405697, per unter info@wslgmbh.de. Natürlich können Sie Ihren Widerruf auch direkt an den Versicherer senden. 8.2 Widerrufsfolgen Im Falle eines wirksamen Widerrufs endet der Versicherungsschutz, und der Versicherer erstattet Ihnen den auf die Zeit nach Zugang des Widerrufs entfallenden Teil der Prämien, wenn Sie zugestimmt haben, dass der Versicherungsschutz vor dem
4 Ende der Widerrufsfrist beginnt. Den Teil der Prämie, der auf die Zeit bis zum Zugang des Widerrufs entfällt, darf der Versicherer in diesem Fall einbehalten; dabei handelt es sich um den im Produktinformationsblatt ausgewiesenen rechnerischen Tagesbeitrag pro Tag. Die Erstattung zurückzuzahlender Beträge erfolgt unverzüglich, spätestens 30 Tage nach Zugang des Widerrufs. Beginnt der Versicherungsschutz nicht vor dem Ende der Widerrufsfrist, hat der wirksame Widerruf zur Folge, dass empfangene Leistungen zurück zu gewähren und gezogene Nutzungen (z. B. Zinsen) herauszugeben sind. 8.3 Besonderer Hinweis Ihr Widerrufsrecht erlischt, wenn der Vertrag auf Ihren ausdrücklichen Wunsch sowohl von Ihnen als auch vom Versicherer vollständig erfüllt ist, bevor Sie Ihr Widerrufsrecht ausgeübt haben. 9. Für Änderungen sowie Kündigungen von Verträgen gilt das Nachstehende als vereinbart: 9.1 Werden an bestehenden Versicherungsverträgen Änderungen durch einen anderen Versicherungsmakler bzw. durch den Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller selbst durchgeführt, so muss primus-check hierüber in Kenntnis gesetzt werden. 9.2 Bei der Kündigung von Versicherungsverträgen sind die jeweils gültigen Kündigungsfristen einzuhalten. 9.3 Die zwischen primus-check und dem Versicherungsnehmer bzw. Antragsteller vereinbarte Zusammenarbeit kann jederzeit ohne die Einhaltung einer Frist und oder ohne Angabe von Gründen beendet werden. C Kreditvermittlung 1. Die primus-check vermittelt für die Kreditsuchenden Nutzer ihrer Portale Darlehen. Sie besitzt gemäß 34 c GewO die Erlaubnis, gewerbsmäßig Darlehen/Kredite zu vermitteln oder Verbrauchern die Gelegenheit zum Abschluss solcher Verträge zu verschaffen. 2. Ziel der primus-check ist es, die Kreditsuchenden Nutzer und die potenziellen Kreditgeber (z. B. Banken oder andere Kreditinstitute) zusammenzubringen. Ein Vermittlungserfolg ist aber weder versprochen noch geschuldet. Über das Zustandekommen eines Kreditvertrages entscheiden letztlich immer die jeweilige Bank, das jeweilige Kreditinstitut und/oder der jeweilige Kreditsuchende. Ein Kreditvertrag mit wsl24 kommt nicht zustande. 3. Die primus-check beansprucht für ihre Dienste vom Kreditsuchenden (Darlehensnehmer) keine Vergütung und keine Nebenentgelte. Sie erhält ihre Vergütung ausschließlich von dem jeweiligen Kreditinstitut (Darlehensgeber) in Höhe von bis zu maximal 2,00% des Nettokreditbetrages. Darüber hinaus erhält die primuscheck in Abhängigkeit vom pro Jahr neu vermittelten Kreditvolumen für die Kreditvermittlung gegebenenfalls ein zusätzliches Entgelt (Umsatzprovision/Bonifikation). Der Anspruch auf Entgelt entsteht nur, wenn in der Folge der Vermittlung der Nutzer mit dem Kreditgeber einen Kreditvertrag abschließt und diesen, soweit ein Widerrufsrecht besteht, nicht widerruft. 4. Die primus-check übernimmt keine Gewähr für das Zustandekommen eines Kreditvertrages bzw. eines Kreditvertrages zu bestimmten Konditionen. Ob und zu welchen Bedingungen ein Kreditvertrag zustande kommt, richtet sich ausschließlich nach den Vereinbarungen zwischen dem Nutzer (Darlehensnehmer) und dem jeweiligen Kreditinstitut (Kreditgeber). Ob und zu welchen Konditionen ein Kreditvertrag zustande kommt, hängt im Wesentlichen von den Annahmekriterien der Banken und den finanziellen und persönlichen Verhältnissen des jeweiligen Kreditsuchers ab. 5. Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die primus-check keine Mindestanzahl an berücksichtigten Kreditanbietern schuldet. Ebenso wird keine Gewähr für die Vollständigkeit der berücksichtigten Anbieter übernommen. 6. Die auf den Portalen dargestellten Angebote werden primus-check von den jeweiligen Banken/Kreditinstituten zur Verfügung gestellt. Eine Haftung für deren Richtigkeit und/oder Vollständigkeit wird nicht übernommen. 7. Die Darstellung der Angebote auf den Portalen stellt keine Empfehlung für ein bestimmtes Angebot dar.
5 D Links zu Internetseiten Dritter Die auf der primus-check Internetseite dargestellten Hyperlinks werden den Nutzern ausschließlich als Hinweise zur Verfügung gestellt. primus-check selbst kontrolliert diese hierdurch verbundenen Internetseiten nicht und ist für deren Inhalte nicht verantwortlich. Die Darstellung von Hyperlinks zu solchen Internetseiten auf den Internetseiten von primus-check impliziert weder eine Billigung des Materials auf solchen Internetseiten noch eine Verbindung mit deren Betreibern. E Schlussbestimmungen Es gilt für alle sich aus diesem Vertrag ergebenden Streitigkeiten der Sitz der primuscheck / WSL Versicherungsmakler GmbH vereinbart. (Stand )
Im Übrigen ist die Haftung von CHECK24 Kfz-Versicherungen für leichtfahrlässige Pflichtverletzungen ausgeschlossen.
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