EnEV 2009 Die Energieeinsparung im Überblick

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1 EnEV 2009 Die Energieeinsparung im Überblick HOTTGENROTH SOFTWARE GmbH & Co. KG Von-Hünefeld-Straße Köln Überblick und praktische Umsetzung Stand: Dipl.- Ing. Frank Kirchgaeßer

2 Treibhausgas weltweit stabilisieren (Weltgipfel Rio 1992) Kyoto 1997: Zusagen der Industriestaaten zum Klimaschutz 1990: 1,25 Mrd to ,9 % Hochrechnung: ,7 % Ziel: ,0 % Kyoto

3 40 % des EU-weiten Energieverbrauchs für Beheizung, Warmwasser und elektrische Versorgung von Gebäuden Heizöl, Erdgas, Strom Quelle: Energieagentur NRW Energie, die nicht verbraucht wird, spart Geld & schont das Klima 3

4 85 % des Energieverbrauchs in Privathaushalten für Heizung und Warmwasser In Deutschland: ca. 17,5 Mio Wohngebäude ca. 1,5 Mio Nichtwohngebäude ¾ älter als 30 Jahre Quelle: bmvbs, Energieagentur NRW Durch fachgerechtes Sanieren & moderne Gebäudetechnik können bis zu 80 % eingespart werden 4

5 Anstieg der mittleren Jahrestemperatur in den letzten 100 Jahren im bayrischen Alpenraum um 1,5 Grad doppelt so hoch wie im globalen Durchschnitt Klimaprogramm Bayern Quelle: klma, bayern Klimaprogramm Bayern 5

6 1.) Aktueller Stand der EnEV ) Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009: Neuerungen und Änderungen 3.) Anforderung und Nachweis für Neubauten 4.) Anforderung und Nachweis für bestehende Gebäude und Anlagen 5.) Bewertung der Modernisierungsmaßnahme 6.) Praktische Berechnung zur neuen EnEV Musterbeispiel Aktueller Stand der EnEV

7 Verordnung über energiesparenden Wärmeschutz und energiesparende Anlagentechnik bei Gebäuden: 06. März 2009: Bundesrat der EnEV 2009 mit Änderungen zugestimmt 18. März 2009: Verabschiedung durch das Bundeskabinett 01. Oktober 2009: Die neue EnEV 2009 tritt in Kraft EnEV

8 EnEV 2009 vom 29. April : 1: Anwendungsbereich 3: Anforderungen an Wohngebäude (Neubau) 4: Anforderungen an Nicht-Wohngebäude (Neubau) 9: Änderungen, Erweiterungen und Ausbau von Gebäuden (Bestand) 10: Nachrüstung bei Anlagen und Gebäuden (Bestand) EnEV

9 EnEV 2009 vom 29. April : 13: Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugersystemen 16: Ausstellung und Verwendung von Energieausweisen 18: Energiebedarf 19: Energieverbauch EnEV

10 EnEV 2009 vom 29. April : 24: Ausnahmen 25: Befreiungen 26b: Aufgaben des Bezirks-Schornsteinfegermeisters 27: Ordnungswidrigkeiten EnEV

11 EnEV 2009 vom 29. April 2009 Anlage 1: Anlage 2: Anlage 3: Anforderungen an Wohngebäude Anforderungen an Nicht-Wohngebäude Änderungen von Außenbauteilen, Errichtung kleiner Gebäude Randbedingungen und Maßnahmen bei der Bewertung bestehender Wohngebäude EnEV und danach! 7.4

12 Einheitliches Berechnungsverfahren für Wohn- und Nichtwohngebäude DIN V anwendbar für alle baulichen Wärmeschutzniveaus Neubau, Altbau, Gebäude mit geringem Energiebedarf Keine Verwendung fester Heizperiodenlänge Physikalisch genauere Bewertung Iterativer Ansatz, Verrechnung der inneren Wärmeeinträge Berücksichtigung Kühlenergiebedarf Erweiterte Abbildung energetisch relevanter Technologien Dezentrale Heizsysteme Solare Heizungsunterstützung Gas-Wärmepumpen Hocheffizienzpumpen für Heizungen EnEV 2009 warum ein neues Verfahren? 8

13 1.) Aktueller Stand der EnEV ) Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009: Neuerungen und Änderungen 3.) Anforderung und Nachweis für Neubauten 4.) Anforderung und Nachweis für bestehende Gebäude und Anlagen 5.) Bewertung der Modernisierungsmaßnahme 6.) Praktische Berechnung zur neuen EnEV Musterbeispiel EnEV

14 Auf Grundlage des Energiebedarfs ( 17): 16, Absatz 1: - Neubau ( 17 Abs. 2) - Änderung im Sinne Anlage 3 - Erweiterung der Nutzfläche um mehr als 50 % EnEV 2009 Energieausweis - Neubau 10

15 Auf Grundlage des Energiebedarfs Bestand ( 17): Ab 1. Oktober 2008 gilt: Bedarfsausweis für Wohngebäude 1-4 Wohneinheiten und Bauantrag vor 1. November 1977 Ausnahmen (WSVO vom 11. August 1977 oder durch Änderungen auf WSVO-Niveau) 10 Jahre gültig 17, Satz 6: Neuer Energieausweis erforderlich, wenn Änderungen gemäß Anlage 3 Nr. 1-6 (bei beheizten oder gekühlten Räumen) Nutzfläche um mehr als 50% erweitert wird EnEV 2009 Energieausweis - Bestand 11

16 Auf Grundlage des Energieverbrauchs ( 17): Ab 5 Wohneinheiten WSVO vom 11. August 1977 Durch spätere Änderungen mind. auf Niveau WSVO gebracht worden ( 16), Absatz 2: Bei Verkauf Änderung im Sinne Anlage 3 Erweiterung der Nutzfläche um mehr als 50 % EnEV 2009 Energieausweis - Bestand 12

17 Für Nichtwohngebäude ab dem Der Verbrauchs-/Bedarfsausweis muss zugänglich gemacht werden ( 16 Absatz 2: Verkauf, Leasing, Verpachtung, Vermietung) ausgestellt und ausgehängt werden ( 16 Absatz 3: >1000m², Behörden und sonstige Einrichtungen für große Anzahl von Menschen öffentliche Dienstleistungen) EnEV 2009 Energieausweis Nichtwohngebäude 13

18 Energiebedarfsberechnung: Gebäudenutzfläche AN = 0,32 x Ve Ve = Beheiztes Gebäudevolumen Energieverbrauchsberechnung: 19 Satz 2 (Energieverbrauch): AN = 1,35 x Wohnfläche (1-2 WE) AN = 1,20 x Wohnfläche (> 2 WE) Energiebezugsfläche nach EnEV 2002/2004/2007 für Wohngebäude Berechnung nach DIN V und

19 Heizwärmebedarf Qh = QT + QV - η*(qi + QS) DIN V (20) Anlagenverluste ep in Abhängigkeit von Qh DIN V Gewinne: Solare Gewinne QS Interne Gewinne QI Nutzungsgrad η Verluste: Lüftungswärmeverluste QV Transmissionswärmeverluste QT Primärenergiebilanz: QP = (QI + QW)* ep Qh HK QW WW Energiebilanz nach EnEV 2002/2004/2007 für Wohngebäude 15

20 1.) Aktueller Stand der EnEV ) Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009: Neuerungen und Änderungen 3.) Anforderung und Nachweis für Neubauten 4.) Anforderung und Nachweis für bestehende Gebäude und Anlagen 5.) Bewertung der Modernisierungsmaßnahme 6.) Praktische Berechnung zur neuen EnEV 2009 Musterbeispiel EnEV

21 Gleich: Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung, Nutzung Technische Ausführung nach Referenztabelle EnEV 2009 (Anlage 1, Tab. 1) Neubau-Niveau EnEV 2009 Neubau Einführung des Referenzgebäudes für Wohngebäude 17

22 Bauteil / System Außenwand, Geschossdecke gegen Außenluft Außenwand gegen Erdreich, Wände und Decken zu unbeheizten Räumen Referenzausführung U = 0,28 W/(m²K) U = 0,35 W/(m²K) Dach, Oberste Geschossdecke Fenster, Fenstertüren Dachfenster (g = 0,60) Außentüren Wärmebrückenzuschlag Luftdichtheit der Gebäudehülle Bemessungswert n50 U = 0,20 W/(m²K) U = 1,30 W/(m²K) U = 1,40 W/(m²K) U = 1,80 W/(m²K) ᐃUWB = 0,05 W/(m²K) DIN V : mit Dichtheitsprüfung (0,6 /h) DIN V : nach Kategorie I* Tab 4: *ohne RLT: <=3/h *mit RLT: <=1,5/h EnEV 2009 Neubau (Anlage 1, Tab.1) Ausführung des Referenzgebäudes - Gebäudehülle 18

23 System Heizung Referenzausführung Öl-Brennwertkessel (2/ > 2 WE: innerhalb /außerhalb therm. Hülle) Zentrale Verteilung, 55/45 C, geregelte Pumpe Hydraulischer Abgleich, Rohrleitungen gedämmt Heizkörper an Außenwand, Thermostatventile 1 K Warmwasser Kühlung Lüftung Zentrale Warmwasserbereitung mit Heizkessel und Solaranlage mit Flachkollektor nach Vorgabe der DIN V oder DIN V Indirekter Speicher, Auslegung nach DIN V oder DIN V Verteilung innerhalb der thermischen Hülle Geregelte Pumpe, ᐃp konstant Keine Kühlung Zentrale Abluftanlage, bedarfsgeführt mit geregeltem DC- Ventilator EnEV 2009 Neubau (Anlage 1, Tab.1) Ausführung des Referenzgebäudes - Anlage 19

24 Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, WW, Lüftung und Kühlung darf nicht größer sein als der des Referenzgebäudes (technischen Ausführung gemäß Anlage 1, Tab. 1) Obergrenze für den Jahres-Primärenergiebedarf wird durchschnittlich um 30 % gesenkt. EnEV 2009 Neubau Anforderungen an Wohngebäude ( 3) 20

25 Gleich: Geometrie, Nettogrundfläche, Ausrichtung, Nutzung & Anordnung der Nutzungseinheiten Technische Ausführung nach Referenztabelle EnEV 2009 (Anlage 2, Tab. 1) Neubau-Niveau EnEV 2009 Neubau Neue Anforderungen an das Referenzgebäudes für Nichtwohngebäude 21

26 Der berechnete Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, Warmwasserbereitung, Lüftung, Kühlung u. eingebaute Beleuchtung darf nicht größer sein als der des Referenzgebäudes (technischen Ausführung gemäß Anlage 2, Tab. 1) Obergrenze für den Jahres-Primärenergiebedarf wird durchschnittlich um 30 % gesenkt. EnEV 2009 Neubau Anforderungen an Nichtwohngebäude ( 4) 22

27 Wärmedämmung: um durchschnittlich 15% strengere Werte Transmissionswärmeverluste: Wohngebäude nach Anlage 1, Tab. 2 Nachweis Ht nicht über A/V-Verhältnis, sonder über Gebäudetyp Kein direkter Vergleich möglich, da sich Bestimmung der Höchstwerte gegenüber der EnEV 2007 geändert hat EnEV 2009 Neubau Anforderungen an Wohngebäude ( 3) 23

28 Wärmedämmung: um durchschnittlich 15% strengere Werte Höchstwert Wärmedurchgangskoeffizient: Nichtwohngebäude nach Anlage 2, Tab. 2 Tabelle 2 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten der wärmeübertragenden Umfassungsfläche von Nichtwohngebäuden EnEV 2009 Neubau Anforderungen an Nichtwohngebäude ( 4) 24

29 Bestimmung des Jahres-Primärenergiebedarf Qp nach DIN EN 832, DIN V und DIN V (EnEV 2009, Anlage 1, Abs ) Nachweis Primärenergiebedarf über Referenzgebäude: QP, geplantes Gebäude = QP, Referenzgebäude Qh HK QW WW EnEV 2009 Neubau Wohngebäude 25

30 ... oder... Qh QW HK WW EnEV 2009 Neubau Wesentliche Änderungen... 26

31 Berechnung des Wohngebäudes nach DIN V (Anlage 1, Abs ) Berechnung des Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, WW, Lüftung und Kühlung ( 3) Nachweis Primärenergiebedarf: QP, geplantes Gebäude = QP, Referenzgebäude EnEV 2009 Neubau Wesentliche Änderungen... 27

32 Für die Berechnung des Höchstwertes des Jahres-Primärenergiebedarfs und der spezifischen Energiebedarfsmengen für den Energieausweis gilt: 4701 / 4108 Gebäudenutzfläche AN = 0,32 x Ve nach EnEV DIN V Nichtwohngebäude: Nettogrundfläche ANGF nach DIN 277 Welche Energiebezugsfläche für welches Berechnungsverfahren? 28

33 Für die Berechnung von Wohngebäuden nach DIN V gilt: 1.) Jahres-Primärenergiebedarf/spezifische Energiebedarfsmenge (Anlage 1 Abs. 1.1) Flächenbezug = Gebäudenutzfläche AN = 0,32 x Ve (Anlage 1 Abs ) 2.) Nutzwärmebedarf für Trinkwarmwasser und interne (DIN V Tab.3) Wärmequellen: Flächenbezug = Wohnfläche Berechnung Wohnfläche nach 44 Abs. 1 (Zweite Berechnungsverordnung), Ab gilt die Wohnflächenverordnung Vereinfacht nach , Tab. 3: AWO = ANGF / 1,1 Welche Energiebezugsfläche für welches Berechnungsverfahren? 29

34 DIN V DIN V Unklar: nicht- / teil-unterkellerte Gebäude Unbeh. Keller EnEV Anlage 1 Nr : Die Umfassungsfläche A ist nach Anhang B der DIN EN ISO für den Fall Außenabmessung zu bestimmen. Unbeh. Keller Zu berücksichtigende Flächen sind die äußere Begrenzung einer abgeschlossenen beheizten Zone Unterschiede in der Gebäudeerfassung 30

35 DIN EN ISO DIN EN ISO Außenmaße, einschließlich einer Bodenplatte auf Erdreich evtl. vorhandenen Dämmung - Systemgrenze oberhalb der Bodenplatte - Verweis auf DIN EN ISO Gesamt-Dicke der Umfassungswände einschließlich sämtlicher Dämmschichten Schüttlage unterhalb: ohne Berücksichtigung, Wärmedurchlasswiderstand wie Erdreich Berücksichtigung von Randdämmung Gebäudeerfassung: Grenzen des beheizten Raumes 31

36 DIN EN ISO DIN EN ISO Außenmaße, einschließlich einer Beheizter Keller evtl. vorhandenen Dämmung Berücksichtigung jeder Dämmung der Kellerbodenplatte unter, ober o. in der Bodenplatte Schüttlage unterhalb: ohne Berücksichtigung, Wärmedurchlasswiderstand wie Erdreich GW Gebäudeerfassung: Grenzen des beheizten Raumes 32

37 DIN EN ISO DIN Außenmaße, einschließlich einer Beheizter Keller evtl. vorhandenen Dämmung Zur Berechnung des Wärmedurchlasswiderstandes R werden nur raumseitige Schichten bis zur Bauwerksabdichtung berücksichtigt. Ausgenommen sind Wärmedämmsysteme und Perimeterdämmungen (Polystyrol-Hartschaum XPS und Schaumglas CG), wenn die Perimeterdämmung nicht ständig im Grundwasser liegt. GW Gebäudeerfassung: Grenzen des beheizten Raumes 33

38 DIN EN ISO 13370: Teilweise beheizter Keller 1.) Ermittlung Wärmeübertragung für vollständig beheiztes Kellergeschoß 2.) Ermittlung Wärmeübertragung für unbeheiztes Kellergeschoß 3.) Werte für die Wärmeübertragung werden proportional nach den Flächenanteilen beheizt/unbeheizten erdberührten Teile des Kellers zusammengefasst Gebäudeerfassung: Grenzen des beheizten Raumes 34

39 ... weiteres Gesetz, das mit/durch die Einführung der neuen EnEV gültig wurde... EEWärmeG ab gültig für Neubau! Ersetzt die Forderung der EnEV 2007, regenerative Energien zu berücksichtigen EnEV 2009: Wesentliche Änderungen... 35

40 Verpflichtung für jeden Eigentümer eines neuen Gebäudes, den Wärmeenergiebedarf anteilig mit erneuerbaren Energien zu decken. Wärmeenergiebedarf für Warmwasser, Kühlung und Raumwärme ( 1) Nutzungspflicht ( 3): Neubauten (ab 50 m²), Ausnahmen nach 4 Bestandsgebäude nach Maßgabe der Länder EEWärmeG 39

41 Die dem Erdboden entnommene Wärme (Geothermie) Die der Luft oder dem Wasser entnommene Wärme (Umweltwärme) mit Ausnahme von Abwärme Mindestanteil zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs ( 5): Geothermie + Umweltwärme: 50 % Anforderung bei Wärmepumpe: Luft/Wasser + Luft/Luft = mind. 3,5 (WW = 3,3) andere WP = mind. 4,0 (WW = 3,8) Wärmemengen- und Stromzähler EEWärmeG Erneuerbare Energien 36

42 Die durch Nutzung der Solarstrahlung zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs technisch nutzbar gemachte Wärme (solare Strahlungsenergie) Mindestanteil zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs ( 5): Solare Strahlungsenergie: allg. 15 % ( 5, Satz 1) Bei Wohngebäuden gilt die Forderung als erfüllt, wenn : bis 2 WE: 0,04 m² pro m² beh. AN ab 3 WE: 0,03 m² pro m² beh. AN EEWärmeG Erneuerbare Energien 37

43 Aus fester, flüssiger oder gasförmiger Biomasse erzeugte Wärme Mindestanteil zur Deckung des Wärmeenergiebedarfs ( 5): Gasförmige Biomasse: 30 % (nur bei KWK-Anlage, Prozesswärme zur Erzeugung der Biomasse nur aus Erneuerbaren Energien oder aus Abwärme) Flüssige / feste Biomasse: 50 % Ökologische und technische Anforderungen Nachhaltigkeitsverordnung Einhaltung eines Kesselwirkungsgrades EEWärmeG Erneuerbare Energien 38

44 Ersatzmaßnahmen ( 7): Deckung des Wärmeenergiebedarfs aus Anlagen zur Nutzung von Abwärme: 50 % 2: Wärme, die aus technischen Prozessen und baulichen Anlagen stammenden Abluft oder Abwasserströmen entnommen wird EEWärmeG 41

45 Anforderungen an Anlagen zur Nutzung von Abwärme: (Nr. IV Anlage): 1.) durch Wärmepumpen 2.) durch Raumlufttechnische Anlagen mit WRG min. 70 % Wärmerückgewinnungsgrad Leistungszahl mind. 10 (Verhältnis aus WRG genutzten Wärme und Stromeinsatz für den Betrieb) 3.) durch andere Anlagen, wenn nach Stand der Technik Nachweis durch Bescheinigung eines Sachkundigen oder Fachbetrieb EEWärmeG Ersatzmaßnahme 42

46 Ersatzmaßnahmen ( 7): Deckung des Wärmeenergiebedarfs... KWK-Anlage: 50 % (Nr. V Anlage: hocheffizient gem. EU-Richtlinie) Maßnahmen zur Energieeinsparung EnEV -15 % (Nr. VI Anlage: Op und HT ) Nah- oder Fernwärmeversorgung 50 % (Nr. VII Anlage: Wenn a.) zu einem wesentlichen Anteil aus erneuerbaren Energien b.) mind. 50 % aus Anlage zur Nutzung von Abwärme oder KWK-Anlagen c.) oder aus Kombination von a.) und b.)..stammt) EEWärmeG 43

47 Können auch unterschiedliche Maßnahmen kombiniert werden? 8: Kombination erneuerbare Energien und Ersatzmaßnahmen untereinander und miteinander Prozentuale Anteile der tatsächliche Nutzung der Erneuerbaren Energien und Ersatzmaßnahmen im Verhältnis zu der jeweils nach diesem Gesetz vorgesehenen Nutzung müssen in der Summe 100 ergeben. Bsp.: Solare Deckung Soll: 15 % Ist: 7,5% Deckungsanteil: 50 % Biomasse Soll: 50 % Ist: 25 % Deckungsanteil: 50 % Individuelle kostengünstige Lösung ermöglichen Entwicklung neuer Technologien fördern EEWärmeG 44

48 fordern und fördern : 1.) solarthermische Anlagen 2.) Nutzung von Biomasse 3.) Nutzung von Geothermie und Umweltwärme 4.) Nahwärmenetz, Speichern und Übergabestationen, wenn aus Anlagen nach 1-3 gespeist werden 5.) Fördermittel : 500 Mio /a Maßnahmen können nicht gefördert werden, soweit sie der Erfüllung der Pflicht dienen ( 15) EEWärmeG 45

49 Für Wohn- und Nichtwohngebäude gilt: Erzeugter Strom aus erneuerbaren Energien darf vom Endenergiebedarf abgezogen werden. Wenn er in unmittelbarem Zusammenhang zu dem Gebäude erzeugt Und vorrangig in dem Gebäude selbst genutzt und nur die überschüssige Energiemenge ins öffentliche Netz eingespeist wird Es darf höchstens die Strommenge angerechnet werden, die dem berechneten Strombedarf der jeweiligen Nutzung entspricht Gilt für zu errichtende Gebäude ( 5) und für Änderungen, Erweiterungen und Ausbau von Gebäuden (EnEV 2009, 9 Absatz 2) Primärenergiefaktor 2,6 EnEV 2009, 5 Anrechnung von Strom aus erneuerbaren Energien 46

50 Schematische Darstellung DIN V

51 Zonierung für Wohngebäude: EFH + MFH 41 Nutzungsprofile in DIN V Teil 10 Teil 1: Nutzungsabhängige Zonierung 49

52 Kernstück der Normenreihe Einbeziehung von Kühlung*, RLT-Anlagen und Rückkopplung mit haustechnischen Anlagen in die monatliche Bilanzierung *Bei Wohngebäude pauschaler Zuschlag nach EnEV Anlage 1 Nr. 2.8: o Raumklimageräte, Kühlflächen, erneuerbare Wärmesenken (Erdsonden, -kollektoren, Zisternen), sonstige Kühlgeräte Energieeffizienz auch für allgemeine Gebäude bestimmbar Betrachtung des Sommerfalls gegenüber Vorgänger-Normen DIN V 18599, Teil 2: Nutzenergiebedarf für Heizen und Kühlen von Gebäudezonen 50

53 Keine Anwendung bei Wohngebäuden DIN V 18599, Teil 3: Nutzenergiebedarf für energetische Luftaufbereitung 51

54 Keine Anwendung bei Wohngebäuden (EnEV 2009, 3: Jahres-Primärenergiebedarf für Heizung, WW, Lüftung und Kühlung) DIN V 18599, Teil 4: Nutz- und Endenergiebedarf für Beleuchtung 52

55 Energetische Bewertung von Heizsystemen Anlehnung an DIN DIN V 18599, Teil 5: Endenergiebedarf von Heizsystemen 53

56 Energetische Bewertung von Wohnlüftungsanlagen mit/ohne Wärmerückgewinnung Neubau/Bestand/Baumaßnahmen DIN V 18599, Teil 6: Endenergiebedarf von Wohnungslüftungsanlagen 54

57 Keine Anwendung der DIN V im Wohngebäude DIN V 18599, Teil 7: Endenergiebedarf von Raumlufttechnik und Klimakältesystemen für den Nichtwohnungsbau 55

58 DIN V 18599, Teil 8: Solare Warmwasserbereitung Nutz- und Endenergiebedarf von Warmwasserbereitungssystemen 56

59 Berechnung des Endenergieaufwands für KWK-Systeme als Wärmeerzeuger Berücksichtigung des Anteils des Endenergieaufwandes der Wärmeerzeugung DIN V 18599, Teil 9: End- und Primärenergiebedarf von Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen 57

60 DIN V 18599, Teil 10: Nutzungsrandbedingungen für Wohngebäude 58

61 DIN V 18599, Teil 10: Nutzungsrandbedingungen für Wohngebäude 58.1

62 1.) Aktueller Stand der EnEV ) Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009: Neuerungen und Änderungen 3.) Anforderung und Nachweis für Neubauten 4.) Anforderung und Nachweis für bestehende Gebäude und Anlagen 5.) Bewertung der Modernisierungsmaßnahme 6.) Praktische Berechnung zur neuen EnEV 2009 Musterbeispiel EnEV

63 Bagatellgrenze EnEV 2007: keine Anforderungen wenn < 20% der Bauteilfläche gleicher Orientierung geändert wurde EnEV 2009: keine Anforderungen wenn < 10% der Gesamt-Bauteilfläche geändert wurde. Ohne Berücksichtigung der Orientierung EnEV allg.: Die Anforderungen an die einzuhaltenden U-Werte beziehen sich auf die Fläche, die verändert wurde, nicht auf die Gesamtfläche EnEV 2009, 9 und Anlage 3 Erweiterung und Ausbau 60

64 10% der gesamten Bauteilfläche im Sinne Anlage 3, 1-6 Nachweis gemäß 9 bei Änderungen von Außenbauteilen: U-Werte aus Anlage 3, Tab. 1 (Einzelanforderungen) dürfen nicht überschritten werden Tabelle 1 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen EnEV 2009, Änderungen, Erweiterungen und Ausbau 9 61

65 oder EnEV + 40% EnEV 2009, Änderungen, Erweiterungen und Ausbau 9 62

66 ... die Anforderung gelten als erfüllt, wenn der Jahresprimärenergiebedarf des geänderten Wohngebäudes den des Referenzgebäudes nicht um max. 40% überschreitet... der Transmissionswärmeverlust HT den Maximalwert für Neubauten um nicht mehr als 40 % überschreitet (Tabellenwert nach Gebäudetyp, Anlage 1, Tab. 2) EnEV 2009, Änderungen, Erweiterungen und Ausbau 9 63

67 mind. 15 m² - 50 m² Nutzfläche ( 9 Satz 4) Anforderung der U-Werte der betroffenen Außenbauteile nach Anlage 3 Tab 1 (Einzelanforderungen) Tabelle 1 Höchstwerte der Wärmedurchgangskoeffizienten bei erstmaligen Einbau, Ersatz und Erneuerung von Bauteilen EnEV 2009, 9 und Anlage 3 Änderung, Erweiterung u. Ausbau 64

68 Für Sichtmauerwerk nach Anlage 3, Abs. 1 Außenwände in besonders geschützten Lagen gilt: Beim Ersetzen, erstmaliger Einbau, Dämmung oder Putzerneuerung: Uneu <= 0,84 W/m²*K) Sichtmauerwerk EnEV 2009, Änderungen, Erweiterungen und Ausbau 64.1

69 Für Innenseitige Dämmung nach Anlage 3, Abs. 1 Außenwände gilt: Uneu <= 0,35 W/m²*K) Innenseitige Dämmung EnEV 2009, Änderungen, Erweiterungen und Ausbau 64.2

70 Für Kerndämmung eines mehrschaligen Mauerwerks nach Anlage 3, Abs. 1 Außenwände gilt: Beim Dämmung: Hohlraum muss vollständig mit Dämmstoff (l=0,040) ausgefüllt sein Mehrschaliges Mauerwerk EnEV 2009, Änderungen, Erweiterungen und Ausbau 64.3

71 Für die Erneuerung des Außenputzes nach Anlage 3, Abs. 1 Außenwände Nr. d.) gilt: Wenn U>0,9 W/(m²*K), dann sind Höchstwerte nach Tab. 1 Zeile 1 (Einzelanforderung) Erneuerung Außenputz EnEV 2009, Änderungen, Erweiterungen und Ausbau 64.4

72 EnEV 2009, ( 9 Satz 5) Änderungen, Erweiterung und Ausbau... Hinzukommende zusammenhängende Nutzfläche > 50 m² betroffenen Außenbauteile so auszuführen, dass der neue Gebäudeteil die Vorschriften für zu errichtende Gebäude nach 3 (Wohngebäude) oder 4 (Nicht-Wohngebäude) einhält. Anlage 1, Tab. 1 (Referenzgebäude) und Tab. 2 (HT ) 65

73 Gilt 9 (Satz 1)? Anforderung an das geänderte Gebäude insgesamt: Jahres-Primärenergiebedarf Qp <= 1,4 * Qp Referenzgebäude (darf nicht 40 % schlechter sein) Transmissionswärmeverlust HT <= 1,4 * HT Referenzgebäude ( ) 65

74 Gilt 16 Ausstellung von Energieausweise? Wenn die Nutzfläche um mehr als 50 % erweitert wird und unter Anwendung 9 Absatz 1 Satz 2 für das gesamte Gebäude Berechnungen nach 9 Absatz 2 durchgeführt wurden 65

75 Was gilt beim EEWärmeG: 2 (Satz 4)? Deckung des Wärmeenergiebedarfs, Berechnung nach EnEV 2009, Neubau Anlage 1(Wohngebäude) und 2 (Nichtwohngebäude) Pflicht gilt für alle Gebäude mit einer Nutzfläche > 50 m² im Sinne der EnEV 65.1

76 EnEV 2009, Änderungen, Erweiterungen und Ausbau 65.7

77 Verordnung zu Strom- und Gaszählern: Einführung intelligenter Zähler (Smart-Meter) Europäische Union: Richtlinie über Energieeffizienz und Energiedienstleistung vom April 2006 ab Pflicht in allen Neubauten und grundrenovierten Wohnungen Messeinrichtungen, die den tatsächlichen Energieverbrauch und Nutzungszeit widerspiegeln Im Bestand müssen Messeinrichtungen angeboten werden Automatische regelmäßige Fernablesung per Funk oder über Kabel Eigener Stromverbrauch zeitnah und aktuell Statistiken - Jahresverbrauch Pilotphase in Deutschland (e.on, RWE, Vattenfall und EnBW) Für Testkunden zwei Tarife (Sparstrom am Wochenende) EnEV / EnWG... 66

78 Heizkessel vor dem 01. Oktober 1978 (mit flüssigem oder gasförmigen Brennstoff) dürfen nicht mehr betrieben werden. Ausnahmen (NT-Kessel, BW-Kessel, Anlagen < 4 KW und > 400 KW, Kessel mit alternativen Brennstoffen, Anlagen zur WW-Bereitung, Küchenherde zur Beheizung der Räume) Dämmpflicht zugänglicher Leitungen in nicht beheizten Räumen ( 10,Satz 2) EnEV Nachrüstung bei Anlagen ( 10 Satz 1+2) 67

79 Nicht begehbare ungedämmte oberste Geschossdecken von beheizten Räumen, die zugänglich sind, o Dämmpflicht (U <= 0,24 W/(m²*K) o erfüllt, wenn bisher ungedämmte Dach entsprechend gedämmt wird. Begehbare, bisher ungedämmte oberste Geschossdecken beheizter Räume, o Dämmpflicht (U <= 0,24 W/(m²*K) nach dem EnEV Nachrüstung von Gebäuden( 10 Satz 3+4) 67.1

80 Nachrüstpflicht bei Wohngebäuden mit 1-2 WE gilt: Erst im Falle eines Eigentümerwechsels nach dem 01. Februar 2002 o Pflichten (Absatz 1-4) sind vom neuen Eigentümer zu erfüllen EnEV Nachrüstung von Gebäuden( 10 Satz 5) 67.2

81 Frist 2 Jahre ab dem ersten Eigentumsübergang Wenn vor 1.Januar 2010 noch keine 2 Jahre, dann genügt es, die OGD: U<=0,30 (W/m²*K) Keine Anwendung, wenn die Nachrüstung innerhalb angemessener Frist nicht wirtschaftlich. EnEV Nachrüstung von Gebäuden( 10 Satz 5) 68

82 Anforderungen an die Inbetriebnahme von Heizkesseln und sonstigen Wärmeerzeugern Produkt aus Erzeugeraufwandszahl eg und Primärenergiefaktor fp darf nicht größer als 1,30 sein. (Anlage 4a zu 13 Abs.2 ) Erzeugeraufwandszahl eg nach DIN V , Tab. C.3-4b bis C.3-4f Erfüllt, wenn NT/BW-Kessel als Wärmeerzeuger in Nahwärmeversorgung eingesetzt werden. EnEV Inbetriebnahme neuer Heizungsanlagen 69

83 15, Absatz 2: Beim Einbau und der Erneuerung von Klimaanlagen (Nennleistung > 12kW) und RLT-Anlagen (Volumenstrom Zuluft>=4000m³/Std): Nachrüstpflicht für bestehende Anlagen, die bestimmt sind, die Feuchte der Raumluft zu verändern, mit selbstständig wirkenden Regelungseinrichtungen ausgestattet werden. Frist sechs Monate nach Ablauf der Fristen 12 Abs. 3 (Inspektion) 15, Absatz 5: Beim Einbau und der Erneuerung von Anlagen (Nennleistung > 12 kw, Volumenstrom > 4000m³/Std): Ausstattung mit einer Wärmerückgewinnung EnEV Nachrüstpflicht für Klimaanlagen und raumlufttechnische Anlagen 70

84 Wohngebäude > 5 WE: o Eigentümer dürfen elektrische Speicherheizsysteme nicht mehr betreiben, wenn Raumwärme ausschließlich durch solche Systeme erzeugt wird. Nichtwohngebäude (min. 4 Monate beheizt, min. 19 C): o nicht mehr betreiben, wenn mehr als 500 m² ANGF mit solchen Systeme beheizt werden Ausnahme (Wohnungseinheit, Betriebseinheit, sonstige Nutzeinheit): o Elektrische Speicherheizsysteme < 20 Watt Heizleistung/m² Nutzfläche EnEV 2009 Elektrische Speicherheizungen ( 10a, Satz 1) 71

85 Einbau/Aufstellung vor dem 01. Januar 1990: o dürfen nach dem 31.Dezember 2019 nicht mehr betrieben werden Einbau/Aufstellung nach dem 31. Dezember 1989: o dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nicht mehr betrieben werden Ausnahme: o Wesentliche Erneuerung nach dem 31.Dezember 1989, dürfen nach Ablauf von 30 Jahren nach der Erneuerung nicht mehr betrieben werden o Betrieb von mehreren Heizaggregaten in einem Gebäude, dann Anwendung von Satz 1-3 auf das zweitälteste Heizaggregat EnEV 2009 Elektrische Speicherheizungen ( 10a, Satz 2) 71.1

86 Ausnahme, wenn : o andere öffentlich-rechtlichen Pflichten entgegenstehen o die erforderlichen Aufwendungen auch bei Inanspruchnahme möglicher Fördermittel nicht innerhalb angemessener Frist durch die Einsparungen erwirtschaftet werden können oder o wenn Bauantrag nach dem 31. Dezember 1994 oder o WSVO vom 16. August 1994 eingehalten wurde, auch durch spätere Änderungen EnEV 2009 Elektrische Speicherheizungen ( 10a, Satz 3) 71.2

87 Neu: Kälteverteilungs- und Kaltwasserleitungen sowie Armaturen EnEV 2009 Wärmedämmung von Rohrleitungen (Anlage 5) 71.3

88 Aufgaben des Bezirks-Schornsteinfegermeisters Überprüfung der Heizungstechnischen Anlagen im Rahmen der Feuerstättenschau Bestandsüberprüfung: müssen Heizkessel außer Betrieb genommen werden? Dämmung von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen? Neubau: Selbsttätige wirkende Einrichtung zur Verringerung und Abschaltung der Wärmezufuhr sowie zur Ein- und Ausschaltung elektrischer Antriebe Umwälzpumpen mit Vorrichtung zur selbsttätigen Anpassung der elektrischen Leistungsaufnahme nach 14 Abs. 3 Überprüfung der Wärmeabgabe von Wärmeverteilungs- und Warmwasserleitungen EnEV b 72

89 Aufgaben des Bezirks- Schornsteinfegermeisters Schriftlicher Hinweis an den Eigentümer bei Nichterfüllung der Pflichten mit Frist zur Nacherfüllung Unterrichtung der landesrechtlichen Behörde bei Nichterfüllung innerhalb der Frist Erfüllung der Pflichten kann durch Unternehmererklärung nachgewiesen werden. Dann keine weitere Prüfung durch BSM nötig. EnEV b 72

90 Nachweise bei der Durchführung bestimmter Arbeiten im Gebäudebestand und behördliche Stichprobenkontrollen sollen eingeführt werden. einheitliche Bußgeldvorschriften Ordnungswidrigkeiten ( 27) EnEV

91 1.) Aktueller Stand der EnEV ) Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009: Neuerungen und Änderungen 3.) Anforderung und Nachweis für Neubauten 4.) Anforderung und Nachweis für bestehende Gebäude und Anlagen 5.) Bewertung der Modernisierungsmaßnahme 6.) Praktische Berechnung zur neuen EnEV Musterbeispiel EnEV

92 Energieeffizient Bauen (153/154) Energieeffizient Sanieren (151/430) Förderstufe KfW-Effizienzhaus KFW 40 KFW 55 KFW 70 KFW 85 KFW 100 KFW 115 QP 40% 55% 70% 85% Ht * 55% 70% 85% 100% *in % des Referenzgebäudes nach EnEV 2009 * Und Nachweis, dass Ht die Anforderung nach Tab. 2, Anl. 1 EnEV 2009 erfüllt. EnEV 2009 KfW-Förderprogramme ab

93 EnEV 2009 Gebäudehülle 78

94 EnEV 2009 Anlagentechnik 79

95 1.) Aktueller Stand der EnEV ) Die Energieeinsparverordnung EnEV 2009: Neuerungen und Änderungen 3.) Anforderung und Nachweis für Neubauten 4.) Anforderung und Nachweis für bestehende Gebäude und Anlagen 5.) Bewertung der Modernisierungsmaßnahme 6.) Praktische Berechnung zur neuen EnEV Musterbeispiel EnEV

96 Neu: Eingabe für die Berechnung von Wohngebäuden 81

97 Neu: Eingabe für die Berechnung von Wohngebäuden 82

98 Neu: Eingabe für die Berechnung von Wohngebäuden 83

99 Neu: Eingabe für die Berechnung von Wohngebäuden 83.1

100 Neu: Eingabe für die Berechnung von Wohngebäuden

101 Neu: Eingabe für die Berechnung von Wohngebäuden

102 Neu: Eingabe für die Berechnung von Wohngebäuden

103 Unterschiede in der Berechnung nach DIN V 4701/4108 und Beispiel-Berechnung GEB 10/2009: A = 408 m², Ve = 540 m³, A/V= 0,76, V = 410 m³, AN = 172 m², Awo = 130 m² / Bemerkung Flächenbezug Gebäudenutzfläche AN - Gebäudenutzfläche AN - *Wohnfläche *für Trinkwarmwasser und interne Wärmequellen Energiegehalt für Primärenergie Heizwert Heizwert Energiegehalt für Endenergie Heizwert Brennwert Umrechnung nach Tab. B.1 z.b. Heizöl 1,06 (auf Brennwert bezogener Endenergiebedarf um 6 % höher) Berechnung von Wohngebäuden 84

104 Unterschiede in der Berechnung nach DIN V 4701/4108 und Beispiel-Berechnung GEB 10/2009: A = 408 m², Ve = 540 m³, A/V= 0,76, V = 410 m³, AN = 172 m², Awo = 130 m² * Große Unterschiede in den Energiemengen durch Bewertung der technische Verluste (Übergabe, Verteilung, Speicherung u. Erzeugung) Nach 4108/4701 hängt Absolutwert der Verluste von der Gebäudenutzfläche ab, bei n Abhängigkeit des Nutzwärmebedarf / Bemerkung Nutzenergie Heizung kwh/a kwh/a - 4 % * Nutzenergie Warmwasser % * Endenergie (Hi-Bezug) % * Primärenergie (Hi-Bezug) % * Transmissionswärmeverluste kwh kwh In 4108 werden solare Gewinne über opake Bauteile verrechnet Berechnung von Wohngebäuden 85

105 Unterschiede in der Berechnung nach DIN V 4701/4108 und Beispiel-Berechnung GEB 10/2009: A = 408 m², Ve = 540 m³, A/V= 0,76, V = 410 m³, AN = 172 m², Awo = 130 m² Anlagentechnische Verluste Übergabe / Bemerkung 190 kwh/a , Tab kwh/a , Abs. 6.1 * Anlagentechnische Verluste Verteilung 350 kwh/a 1400 kwh/a * Anlagentechnische Verluste Erzeugung kwh/a 450 kwh/a Durch Bezug auf den Heizwert negative Verluste für einen BW-Kessel * Grund für die großen Abweichungen beim Endenergiebedarf Spezifischer Jahres-Primärenergiebedarf 82 kwh/(m²a) 118 kwh/(m²a) Beide Werte Bezug auf AN Berechnung von Wohngebäuden 86

106 ( /Meseberg) Die energetischen Anforderungen an Gebäude werden dem Stand der Technik und der Energiepreisentwicklung angepasst. angestrebte Verschärfung um weitere 30% (Passivhaus-Standard) Niedrig/Null-CO²-Emissionsgebäude Plus-Energiehäuser Anteil erneuerbarer Energien bis 2020 = 30% (2007: 14,2%) Neue Fassung der DIN V Politisches Ziel: Ab 2020 soll die Wärmeversorgung von Neubauten möglichst weitgehend unabhängig von fossilen Energieträgern sein Senkung Strombedarf um 11% Senkung Wärmebedarf um 25% EnEV

107 Vielen Dank für Ihre Aufmerksamkeit Hottgenroth Software GmbH & Co. KG ETU Software GmbH HOTTGENROTH SOFTWARE GmbH & Co. KG ETU Software GmbH Von-Hünefeld-Straße Köln Telefon +49 (0) Telefax +49 (0)

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