Merkblatt. für das. Appartementhaus. des Sparkassenverbandes Niedersachsen. Dreyerstraße Hannover. (0511) /-300 Buchungen

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1 Merkblatt für das Appartementhaus des Sparkassenverbandes Niedersachsen Dreyerstraße Hannover (0511) Objektleitung/Rezeption (0511) /-300 Buchungen Fax (0511)

2 01/ Die Anreise und der Bezug der für Sie reservierten Zimmer ist nur am 1. Tag der Veranstaltung möglich. Einer vorzeitigen Anreise können wir nicht zustimmen. Ein späterer Wechsel der Zimmer ist grundsätzlich nicht möglich. Wir behalten uns vor, evtl. freie Zimmer in Ihrem Appartement mit Teilnehmern aus anderen Veranstaltungsarten zu belegen. Die Anreise sollte am ersten Veranstaltungstag bis 13:00 Uhr erfolgen. Bitte melden Sie sich am Anreisetag an der Rezeption im Haus 7 an. 2. Am Tage des Einzuges werden Ihnen der Zimmer- und der Wertfach-Schlüssel sowie ein TAG (Codestift) für die Haustür (und ggf. für die Tiefgarage) ausgegeben. Die Ihnen ausgehändigten Schlüssel sowie den TAG bewahren Sie bitte sorgfältig auf und nehmen diese bei Verlassen des Zimmers immer mit. Im Falle des Verlustes sind Sie verpflichtet, für den Austausch der Türschlösser die entstehenden Kosten zu zahlen. Gleiches gilt bei Verlust/Beschädigung des TAG. 3. Parkplätze in der Tiefgarage stehen nur in begrenzter Anzahl zur Verfügung. Sofern ein Parkplatzwunsch besteht, soll er bei der Veranstaltungsanmeldung mitgeteilt werden. Wenn ein Parkplatz für Sie reserviert werden konnte, erhalten Sie eine ausdrückliche schriftliche Bestätigung im Einladungsschreiben zur Veranstaltung. Für die Tiefgarage gelten besondere Einstellbedingungen (siehe Seite 4). Ihre Fahrräder können Sie im vorgesehenen Kellerraum des Hauses 9 sowie im gekennzeichneten Bereich der Tiefgarage abstellen. 4. Im Sparkassen-Appartementhaus stehen in begrenzter Anzahl Nichtraucherzimmer zur Verfügung. Sofern ein konkreter Wunsch Nichtraucher- oder Raucherzimmer besteht, soll er bei der Veranstaltungsanmeldung mitgeteilt werden. Bitte haben Sie Verständnis, dass entsprechende Wünsche nur bei freier Zimmer-Kapazität berücksichtigt werden können. Erfolgt keine konkrete Anmeldung Nichtraucher- /Raucherzimmer, wird je nach Verfügbarkeit die Zimmerreservierung in einem Nichtraucher- oder Raucherzimmer vorgenommen. Die Einladungsschreiben zu Veranstaltungen informieren über die reservierte Zimmer-Kategorie Raucher- oder Nichtraucherzimmer.

3 01/ Die 1-, 2-, 3- und 4-Zimmer-Appartements verfügen über separate Zimmer, eine Pantry-Küche, eine Sitz-Essecke sowie ein WC-Duschbad. Die möblierten Zimmer sind mit TV/Radio-Kombigerät mit Weckfunktion ausgestattet. Die Pantry-Küche enthält eine Grundausstattung an Geschirr und Küchengeräten. Mit der Aushändigung Ihres Zimmerschlüssels erhalten Sie gleichzeitig ein Verzeichnis der Inventargegenstände des Appartements. Bitte kontrollieren Sie die Vollständigkeit und Richtigkeit. Bei Beanstandungen melden Sie sich bitte unverzüglich an der Rezeption. Bei Ihrer Anreise sind die Betten bezogen und Handtücher, Duschtücher, Duschvorlage und Geschirrhandtücher ausgelegt. Lehrgangsteilnehmer können einmal wöchentlich die benutzte Wäsche gegen frische Wäsche eintauschen. Die Wäsche befindet sich im Wäscheraum des Hauses 7, 3. OG. Nur bei sonstigen Langzeitmietern wird die Wäsche ein Mal wöchentlich gewechselt. 6. Für die Internetnutzung steht Ihnen im Appartementhaus ein flächendeckender HOTSPOT der Deutschen Telekom Deutschland GmbH zur Verfügung. Für die Nutzung des Hotspots gelten die Nutzungsbedingungen der Telekom. Weitere Informationen zum W-LAN Angebot sowie aktuelle Preise finden Sie unter: Das Telefonieren mit den hauseigenen Telefonapparaten ist nur intern über die Hausanlage möglich oder Sie können sich von außerhalb anrufen lassen. Von den Zimmern aus ist es nicht möglich extern ( über Amt ) zu telefonieren. 7. Die Reinigung der Zimmer findet durch das Reinigungspersonal jeweils dienstags und freitags statt. Von Montag bis Samstag erfolgt eine tägliche Reinigung der Bäder. Die Reinigungskräfte sind angewiesen, die Zimmertüren nach erfolgter Reinigung zu verschließen. 8. Bitte packen Sie am letzten Tag des Mietverhältnisses Ihre Sachen und räumen Ihr Zimmer spätestens bis 11:00 Uhr (Lehrgangsteilnehmer bis 15:00 Uhr), damit es wegen der nachfolgenden Belegung gereinigt werden kann.

4 01/ Im Falle der Nichtinanspruchnahme der fest gebuchten Zimmer und Parkplätze während der Veranstaltungsdauer werden die vollen Preise bis einschließlich Abmeldetag in voller Höhe in Rechnung gestellt. Eine Stornierung bis einschließlich erstem Veranstaltungstag ist kostenfrei. 10. Dieses Merkblatt und die Hinweise für das Sparkassen-Appartementhaus, die in jedem Zimmer ausliegen, sind Grundlage des Mietvertrages. Sicher wollen Sie, wie alle im Sparkassen-Appartementhaus untergebrachten Veranstaltungsteilnehmer, die Bildungsveranstaltungen der Sparkassenakademie erfolgreich beenden. Dieser Erfolg kann aber nur dann eintreten, wenn alle Appartementbewohner in besonderem Maße aufeinander Rücksicht nehmen. Während Sie vielleicht nach einer soeben abgeschlossenen Prüfung in Feststimmung sind, bereitet sich Ihr Zimmernachbar evtl. gerade auf seine Prüfung vor. Beachten Sie also bitte, dass jeder die Möglichkeit haben muss, sich zu erholen oder in Ruhe zu arbeiten, insbesondere für die Zeit der Nachtruhe von 22:00 Uhr bis 06:00 Uhr. Dieses gilt auch für den Außenbereich. Verantwortlich ist der Mieter des jeweiligen Appartements. Sollte es Ihnen nicht möglich sein, während Ihres Aufenthaltes die Inhalte des Merkblattes und der Hinweise zu beachten, bieten Sie dadurch einen Grund zur fristlosen Kündigung des Mietverhältnisses. 11. Die aktuellen Mietpreise erfragen Sie bitte bei dem für die Personalentwicklung zuständigen Mitarbeiter Ihres Instituts. Bei Lehrgangsteilnehmern, die zu Beginn des Mietverhältnisses das 27. Lebensjahr vollendet haben, fällt gem. 4 Nr. 23 UStG zusätzlich Mehrwertsteuer an. Sofern Sie Wünsche/Anregungen oder auch Fragen haben, wenden Sie sich bitte an die Rezeption oder unser Tagungsbüro.

5 01/15 4 Tiefgarage-Einstellbedingungen I. Mietvertrag Mit dem Einfahren in die Tiefgarage kommt ein Mietvertrag über einen Stellplatz für ein Kraftfahrzeug (Kfz) zu den nachfolgen den Bedingungen zustande. Weder Bewachung noch Verwahrung sind Gegenstand des Vertrages. Es dürfen nur zum öffentlichen Verkehr zugelassene Kfz eingestellt werden. Das Einfahren von Kfz mit Anhänger ist nicht gestattet. II. Miete/Einstelldauer 1. Die Miete bemisst sich für jeden belegten Stellplatz nach den dem Mieter genannten Preisen. 2. Das Kfz kann nur während der bekanntgegebenen Öffnungszeiten abgeholt werden, soweit keine Sondervereinbarung getroffen ist. 3. Nach Ablauf der Einstelldauer ist der Vermieter berechtigt, das Kfz auf Kosten des Mieters zu entfernen. Darüber hinaus steht dem Vermieter bis zur Entfernung des Kfz ein der Mietpreisliste entsprechendes Entgelt zu. III. Haftung des Vermieters Der Vermieter haftet für alle Schäden, die von ihm, seinen Angestellten oder Beauftragten verschuldet wurden. Der Mieter ist verpflichtet, einen solchen Schaden unverzüglich, offensichtliche Schäden jedenfalls vor Verlassen der Tiefgarage anzuzeigen. Der Vermieter haftet nicht für Schäden, die allein durch andere Mieter oder sonstige dritte Personen zu verantworten sind. Der Vermieter haftet ferner nicht für Hochwasser- und Löschwasserschäden. IV. Haftung des Mieters Der Mieter haftet für alle durch ihn selbst, seine Angestellten, seine Beauftragten oder seine Begleitpersonen dem Vermieter oder Dritten schuldhaft zugefügten Schäden. Außerdem haftet er für schuldhaft herbeigeführte Verunreinigungen der Tiefgarage. V. Pfandrecht 1. Dem Vermieter steht wegen seiner Forderungen aus dem Mietvertrag ein Zurückbehaltungsrecht sowie ein gesetzliches Pfandrecht an dem eingestellten Kfz des Mieters zu. 2. Befindet sich der Mieter länger als zwei Wochen mit dem Ausgleich der Forderungen des Vermieters in Verzug und hat der Vermieter den Pfandverkauf angedroht, so ist er zum Pfandverkauf berechtigt: VI. Benutzungsbestimmungen in der Tiefgarage Der Mieter hat die Verkehrszeichen und sonstigen Benutzungsbestimmungen zu beachten sowie die Anweisungen des Tiefgaragenpersonals zu befolgen. Im übrigen gelten die Bestimmungen der Straßenverkehrsordnung entsprechend. Der Vermieter ist berechtigt, das Kfz im Falle einer dringenden Gefahr aus der Tiefgarage zu entfernen bzw. entfernen zu lassen. Ohne Gewähr für weitere Bestimmungen ist in der Tiefgarage insbesondere verboten: a) das Rauchen und die Verwendung von Feuer b) das Lagern von Betriebsstoffen und feuergefährlichen Gegenständen c) das unnötige Laufenlassen und Ausprobieren von Motoren sowie unnötige Lärmbelästigung durch Hupen usw. d) das Einstellen von Fahrzeugen mit undichtem Tank oder Vergaser e) das Einstellen von Druckgasfahrzeugen. Dem Parker ist untersagt, auf dem Stellplatz, den Fahrbahnen oder Rampen Reparaturen vorzunehmen, Fahrzeuge zu reinigen, Kühlwasser, Kraftstoffe oder Öle abzulassen. Die Tiefgarage darf nur von den Insassen parkender Fahrzeuge betreten werden. Der Aufenthalt ist auf die notwendige Zeit zu beschränken und zu anderen Zwecken als dem Fahrzeugeinstellen und der Abholung sowie des Be- und Entladens nicht gestattet. Den Anordnungen des Personals ist Folge zu leisten. Der Benutzer hat sein Fahrzeug so abzustellen, dass jederzeit das ungehinderte Ein- und Aussteigen auf den benachbarten Plätzen und die Zu- und Abfahrt möglich ist. Beachtet der Parker diese Vorschrift nicht, ist das Personal berechtigt, das falsch abgestellte Fahrzeug durch geeignete Maßnahmen auf Kosten und Risiko des Benutzers entsprechend umzusetzen. Das abgestellte Fahrzeug ist sorgfältig abzuschließen und verkehrsüblich zu sichern. Der Mieter muss bei jeder Ein- und Ausfahrt den ihm ausgehändigten Schlüssel benutzen. Der Verlust des Schlüssels ist unverzüglich der Verwaltung anzuzeigen. Gerichtsstand ist Hannover.

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