Arbeitsplätze in Kliniken (Patientenbereich)

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1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 5.1 Arbeitsplätze in Kliniken (Patientenbereich) Arbeitsbereich erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift d. Leitung der Einrichtung Besondere Maßnahmen für Jugendliche ( 22, 28a, 29 JArbSchG) Besondere Maßnahmen für werdende u. stillende Mütter (Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz) Grundsätzlich zu beachten sind: 1. Umsetzung der Rechtsvorschriften des Arbeits- und Umweltschutz 2. Betriebsanweisungen, Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken 3. Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen 4. Im Werkstattbereich enganliegende, geschlossene Kleidung und Sicherheitsschuhe zu tragen 5. Regelmäßige Unterweisung inklusive Dokumentation 6. Alarmierungsplan, ausreichende Anzahl an Ersthelfern 7. Brandschutzordnung Biologische Maßnahmen erfüllt entfällt Hautgefährdung Hautschutzplan Puderfreie Latexhandschuhe Bei Latex - Allergien: Handschuhe aus Ersatzmaterial Hautschutzmittel Hautreinigungsmittel Hautpflegemittel Umgang mit Körperflüssigkeiten bzw. Körperausscheidungen (z. B. Blut, Urin, Patient, etc.) separater Sozialraum arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G 42) Schutzimpfung Hygieneplan Schutzhandschuhe ggfls. Augen-, Mund-, Gesichts- u. Körperschutz nach Verrichtung Desinfektion der Hände keine Nahrungsaufnahme in gefährlichen Bereichen * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 1 von 8

2 Mechanische Maßnahmen erfüllt entfällt Umgang mit spitzen, scharfen u. zerbrechlichen Gegenständen durchstichsichere Behälter zum Abwurf von Kanülen Besondere Vorsicht beim Umgang mit scharfen und spitzen Gegenstände (Schere, Spritze, Kanülen) Tragen von Schutzhandschuhen unkontrolliert bewegte Teile Abschirmungen besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit Schutzbrille bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel (z. B. Betten, Liegen, Thermowagen, etc.) Druckgasflaschen und Armaturen Verkehrswege freihalten Aktionsradius kennzeichnen und beachten sichere Kleidung bei erhöhter Brandgefahr Aufstellung in Sicherheitszellen gegen Umstürzen sichern Flammenrückschlagsicherung Termine der regelmäßigen Prüfung beachten Druckbehälter regelmäßige Prüfung gemäß Druckbehälterverordnung Tragen von Schutzkleidung Dampfkessel regelmäßige Prüfung gemäß Dampfkesselverordnung Tragen von Schutzkleidung Vakuum nur geeignete Gefäße evakuieren Splitterschutz Sichtkontrolle auf Beschädigungen vor jedem Evakuieren ungeschützte Maschinenteile Sicherung von Gefahrenstellen an Maschinen Einzug- und Fangstellen: enganliegende Kleidung, keine Handschuhe tragen, lange Haare sichern Kennzeichnung der Gefahrenbereiche * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 2 von 8

3 Physische Maßnahmen erfüllt entfällt einseitige dynamische Arbeit (Zwangshaltung) Stehhilfen ergonomische Gestaltung wechselnde Tätigkeiten Ausgleichsgymnastik / Betriebssport schwere dynamische Arbeit (z. B. schweres Heben und Tragen) höhenverstellbare Betten höhenverstellbare Liegen kleine Vorrichtungen / Rollbrett usw. Hebeeinrichtungen im Sanitärbereich (z.b. Bäder, Toiletten usw.) Transport und Hebehilfen / Lifter etc. unterfahrbare Badewannen höhenverstellbare Badewannen Umbettschleuse regelmäßige Prüfung der Hebehilfen regelmäßige Unterweisungen Heben und Tragen Hebe- und Tragehilfen benutzen Sturz, Absturz, Ausrutschen Reinigung von Arbeitsflächen und Fußboden regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten rutschhemmende Schuhe tragen bei Reinigungsarbeiten sicheres Schuhwerk (geschlossen oder Fersenriemen) Beleuchtung Einzelarbeitsplatzleuchten für spezielle Sehaufgaben Sehhilfen (Lupen) Notbeleuchtung vorhanden UV Schutzbrillen Psychische Maßnahmen erfüllt entfällt Belastung technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Besondere psychische Belastung (Intensiv, OP, Schicht-arbeit, u.a.) besondere Maßnahmen Kliniksseelsorge, Psychosozialer Dienst, PR, BÄD, Arbeitssicherheit u.a. * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 3 von 8

4 Gefahrstoffe Maßnahmen erfüllt entfällt technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen, Aerosolen, Stäube oder Partikeln wirksame Absauganlage geschlossene Systeme verwenden Erfassung an der Entstehungsstelle Objektabsaugung Arbeiten unter funktionstüchtigem Abzug durchführen dauerhafte Absaugung bei Druckgasflaschen mit T+, T, F+, F Stoffen regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich kleine Druckgasflaschen vorhanden Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit Zytostatika geeignete Zytostatikawerkbank zentrale Zubereitung von Zytostatika Notfallset vorhanden? arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung? Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen Schutzkleidung Sauerstoff Druckgasflaschen gegen Umstürzen sichern spezielle Betriebsanweisung für O 2 Anwendungen regelmäßige Prüfung gemäß Druckbehälterverordnung Termine der regelmäßigen Prüfung beachten keine Lagerung und Bereitstellung von Druckgasflaschen kleine Druckgasflaschen Ethylenoxid Formaldehyd z. B. Gassterilisatoren Raumsterilisatoren geschlossene Systeme verwenden Erfassung an der Entstehungsstelle Objektabsaugung dauerhafte Absaugung bei Druckgasflaschen mit T+, T, F+, F Stoffen Befähigungsscheininhaber regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich kleine Druckgasflaschen vorhanden Freimessung der Räume Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 4 von 8

5 Gefahrstoffe Maßnahmen erfüllt entfällt technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Umgang mit Flüssigkeiten, Feststoffen, Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen und CMT Stoffen (cancerogen, mutagen, teratogen) Bevorratung von Chemikalien in Sicherheitsschränken Für Leckagefälle geeignete Aufsaugmittel vorhalten Schutzschilde gegen Verspritzen von Chemikalien Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen; im Labor nur Mengen des Handgebrauchs vorhalten besondere Maßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen (R ) wie Zutrittsbeschränkungen und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen Verdünnung nur in Mengen des Handgebrauchs vorhalten Dosierung von Reinigungsmitteln beachten mit Chemikalien verunreinigte Flächen nicht reinigen Hautkontakt vermeiden Vorsorgeuntersuchung nach Gefahrstoffverordnung Geeignete Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen (keine Einmalhandschuhe) persönliche Schutzausrüstung (PSA) Hautschutz Narkosegase geschlossene Systeme verwenden Erfassung an der Entstehungsstelle Objektabsaugung regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich kleine Druckgasflaschen vorhanden ausgereifte Arbeitstechniken Vermeidung von Leckagen Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit andere (z.b. Medikamente, Lösungen) Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen Verdünnung nur in Mengen des Handgebrauchs vorhalten Hygieneplan Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen Hautschutz * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 5 von 8

6 Gefahrstoffe Maßnahmen erfüllt entfällt technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Desinfektionsmittel (Haut Flächendesinfektion) Reinigungsmittel Potentialausgleich vorhanden Dosierung von Reinigungsmitteln beachten Dosierung von Desinfektionsmitteln beachten mit Chemikalien verunreinigte Flächen nicht reinigen Hygieneplan Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen Verdünnung nur in Mengen des Handgebrauchs vorhalten Geeignete Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen (keine Einmalhandschuhe) Hautschutz Hautpflege Brand- und Explosions- Maßnahmen erfüllt entfällt gefährdungen technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Brandgefährdung Abschirmung bei Schweißarbeiten Feuerlöscher bereithalten Feuererlaubnisschein bei Schweißarbeiten außerhalb der Werkstatt leichtentzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, explosionsfähige Zubereitungen Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung Innenräume von Kühlschränken (explosionsgeschützt) Vermeiden von Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen) Bei Arbeiten mit selbstentzündlichen Stoffen: im Abzug arbeiten, Löschmittel bereithalten, Löschmaßnahmen festlegen Die Entstehung eines explosionsfähigen Gemisches beim Trocknen von Produkten, aus denen leichtentzündliche Gase freigesetzt werden können, verhindern In Lagerbereichen Feuer-, Heiß- und Reparaturarbeiten nur nach schriftlicher Erlaubnis Keine brennbaren Desinfektionsmittel zur Dekontamination größerer Flächen verwenden elektrostatische Aufladung Geräte und Gefäße erden Potentialausgleich Funkenbildung verhindern leitfähige Schutzschuhe in VbF Lägern * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 6 von 8

7 Physikalische Maßnahmen erfüllt entfällt ionisierende Strahlung, Röntgenstrahlung, Umgang mit radioaktiven Stoffen Röntgenstrahlung Radioaktiv. Stoffe Abgrenzungen Umgangsbereich gekennzeichnet Abschirmungen Greifwerkzeuge, Manipulatoren Arbeiten in Radionuklidabzügen nach DIN Notduschen im Schleusenbereich Abwassersammlung bei Umgang mit flüssigen Stoffen Umfüllarbeiten von Abwasser in Abfallbereitstellungsräumen Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen halbjährliche Unterweisung / Fachkundenachweis Unterweisung von Fremdpersonal u. Besuchern vor Betreten des Bereiches Erwerbs-, Anzeige-, und Genehmigungspflicht für Arbeiten mit Radionukliden Zutrittsbeschränkungen in Abhängigkeit der Personendosis Dokumentation des Zutritts (Zutrittskontrollblätter) Dokumentation des Einkaufs und der Entsorgung, sowie Kontaminationsmessung und Ortsdosismessung im Laborbuch Anzeige der Personen, die Umgang mit Radionukliden bzw. Röntgenstrahlen haben. Anzeige der Entsorgung von Radionukliden Dosimetrie (Filmplakette, Inkorporationsüberwachung, Bodycounting) Arbeitsmedizinische Untersuchung (Personen Kategorie A u. B. vor Aufnahme der Tätigkeit, Kategorie A jährlich) Dekontaminationsmittel bereithalten Bleiweste Bleiglasbrille Einweghandschuhe Schutzkittel Überschuhe Freimeßeinrichtungen (Kontaminationsmonitore, HFK- Monitore) nicht ionisierende Strahlung (UV, IR, Laser, sichtbares Licht) Abschirmungen und Reflexionsschutz optische und akustische Warneinrichtungen bei Lasern der Klassen 3B und 4 Notaustaster für die elektrische Versorgung des Lasersystems Beamshutter Laserschutzbeauftragte mit entsprechender Fachkunde Kennzeichnung des Hochspannungsbereiches Anzeigepflicht beim Betrieb von Lasern der Klassen 3B u. 4 Schutzbrille Laserschutzbrille entsprechend der Klasse des Lasers * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 7 von 8

8 Physikalische Maßnahmen erfüllt entfällt Lärm (z. B. Ultraschall) Kapselung von Geräten Lärmminderungsprogramm Kennzeichnung des Lärmbereiches Gehörschutz Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter in ausgewiesenen Lärmbereichen (nach G 20) Hitze, Kälte (z. B. Sterilisatoren, Kryosstaten, Deware) reduzierte körperliche Tätigkeit bei erhöhten Ozonwerten Schutzcreme mit Lichtschutzfaktor Schutzkleidung (Kühlkammern) Haltewerkzeuge und Hitzeschutzhandschuhe Schutzausrüstung gegen Verbrennungsgefahr Elektrische Maßnahmen erfüllt entfällt elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlage Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme der elektr. Betriebsmittel gefährliche Körperströme (z. B. Elektrotherapie) isolierte Geräte benutzen Abschirmung Berührungsschutz (direkt, indirekt) Kennzeichnung der Arbeitsbereiche isolierende Körperschutzmittel (Schutzschuhe, Schutzhandschuhe) Literaturhinweise: UVV Allgemeine Vorschriften (GUV 0.1) UVV Erste Hilfe (GUV 0.3) UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge (GUV 0.6) UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (GUV 0.7) UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV 2.10) UVV Laserstrahlung (GUV 2.20) UVV Gesundheitsdienst (GUV 8.1) UVV Sauerstoff (GUV 9.8) UVV Gase (GUV 9.9) UVV Lärm (GUV 9.20) Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren durch alkoholische Desinfektionsmittel (GUV 19.13) Röntgenverordnung Strahlenschutzverordnung Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) Handbuch für Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte der Haustechnik (GUV ) Druckbehälterverordnung Aufzugsverordnung * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 8 von 8

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