Arbeitsplätze in der Zahnklinik
|
|
- Kerstin Hofmann
- vor 8 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 5.2 Arbeitsplätze in der Zahnklinik Arbeitsbereich erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift d. Leitung der Einrichtung Besondere Maßnahmen für Jugendliche ( 22, 28a, 29 JArbSchG) Besondere Maßnahmen für werdende u. stillende Mütter (Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz) Grundsätzlich zu beachten sind: 1. Umsetzung der Rechtsvorschriften des Arbeits- und Umweltschutz 2. Allgemeine Laborordnung, Betriebsanweisungen, Regeln für bestimmte Arbeitsbereiche und Arbeitstechniken 3. Regelmäßige Kontrolle der Sicherheitseinrichtungen 4. Im Laborbereich sind eine Schutzbrille, Kittel und geschlossenes, trittsicheres Schuhwerk zu tragen 5. Im Werkstattbereich enganliegende, geschlossene Kleidung und Sicherheitsschuhe zu tragen 6. Regelmäßige Unterweisung inklusive Dokumentation 7. Brandschutzordnung, Alarmierungsplan, ausreichende Anzahl an Ersthelfern Biologische Maßnahmen erfüllt entfällt Hautgefährdung Hautschutzplan Puderfreie Latexhandschuhe Bei Latex - Allergien: Handschuhe aus Ersatzmaterial Hautschutzmittel Hautreinigungsmittel Hautpflegemittel Umgang mit Körper- separater Sozialraum flüssigkeiten bzw. Körper- arbeitsmedizinische Vorsorgeuntersuchung (G 42) ausscheidungen Schutzimpfung Hygieneplan Schutzhandschuhe (z. B. Blut, Urin, Patient ggfls. Augen-, Mund-, Gesichts- u. Körperschutz etc.) Nach Verrichtung Desinfektion der Hände Keine Nahrungsaufnahme in gefährlichen Bereichen * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 1 von 8
2 Mechanische Maßnahmen erfüllt entfällt Umgang mit spitzen, scharfen u. zerbrechlichen Gegenständen (z. B. Kanülen, Scalpelle, Bohrer) Durchstichsichere Behälter zum Abwurf von Kanülen Gefahrenbewusstsein steigern Tragen von Schutzhandschuhen Besondere Vorsicht beim Umgang mit scharfen und spitzen Gegenständen (Schere, Spritze, Kanülen) Anweisungen im Umgang mit gefährlichen Gegenständen beachten und befolgen unkontrolliert bewegte Teile Abschirmungen besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit Schutzbrille bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel (z. B. Betten, Liegen, Thermowagen, etc.) Druckgasflaschen und Armaturen Verkehrswege freihalten Aktionsradius kennzeichnen und beachten sichere Kleidung Bei erhöhter Brandgefahr Aufstellung in Sicherheitszellen gegen Umstürzen sichern Flammenrückschlagsicherung eigensicherer Bunsenbrenner Termine der regelmäßigen Prüfung beachten regelmäßige Prüfung gemäß Druckbehälterverordnung Druckbehälter regelmäßige Prüfung gemäß Druckbehälterverordnung Tragen von Schutzkleidung Dampfkessel regelmäßige Prüfung gemäß Dampfkesselverordnung Tragen von Schutzkleidung Vakuum nur geeignete Gefäße evakuieren Splitterschutz Sichtkontrolle auf Beschädigungen vor jedem Evakuieren ungeschützte Maschinenteile Sicherung von Gefahrenstellen an Maschinen Einzug- und Fangstellen: enganliegende Kleidung, keine Handschuhe tragen, lange Haare sichern Kennzeichnung der Gefahrenbereiche * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 2 von 8
3 Physische Maßnahmen erfüllt entfällt einseitige dynamische Arbeit Stehhilfen ergonomische Gestaltung wechselnde Tätigkeiten Ausgleichsgymnastik / Betriebssport schwere dynamische Arbeit (z. B. schweres Heben und Tragen) höhenverstellbare Betten höhenverstellbare Liegen kleine Vorrichtungen / Rollbrett usw. Hebeeinrichtungen im Sanitärbereich (z.b. Bäder, Toiletten usw.) Transport und Hebehilfen / Lifter etc. unterfahrbare Badewannen höhenverstellbare Badewannen Umbettschleuse regelmäßige Prüfung der Hebehilfen regelmäßige Unterweisungen Heben und Tragen Hebe- und Tragehilfen benutzen Sturz, Absturz, Ausrutschen Reinigung von Arbeitsflächen und Fußboden regelmäßige Prüfung von Leitern und Tritten rutschhemmende Schuhe tragen bei Reinigungsarbeiten sicheres Schuhwerk (geschlossen oder Fersenriemen) Beleuchtung Einzelarbeitsplatzleuchten für spezielle Sehaufgaben Sehhilfen (Lupen) Notbeleuchtung vorhanden UV Schutzbrillen * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 3 von 8
4 Gefahrstoffe Maßnahmen erfüllt entfällt technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen, Aerosolen, Stäube oder Partikeln z.b. Schleifarbeiten, Amalgan, Glänzen- und Beizen von Edelstahl Legierungen, Polieren, Bunsenbrennen, Strahlarbeiten etc. wirksame Absauganlage geschlossene Systeme verwenden Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung Arbeiten unter funktionstüchtigem Abzug durchführen dauerhafte Absaugung bei Druckgasflaschen mit T+, T, F+, F Stoffen regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich kleine Druckgasflaschen vorhanden Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit Sauerstoff ggfs. Untersuchung nach GefStoffVO Druckgasflaschen gegen Umstürzen sichern spezielle Betriebsanweisung für O 2 - Anwendungen regelmäßige Prüfung gemäß Druckbehälterverordnung Termine der regelmäßigen Prüfung beachten keine Lagerung und Bereitstellung von Druckgasflaschen kleine Druckgasflaschen Umgang mit Flüssigkeiten, Feststoffen, Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen und CMT - Stoffen (cancerogen, mutagen, teratogen) Bevorratung von Chemikalien in Sicherheitsschränken Für Leckagefälle geeignete Aufsaugmittel vorhalten Schutzschilde gegen Verspritzen von Chemikalien Minimierung der Einsatzmengen von Gefahrstoffen; im Labor nur Mengen des Handgebrauchs vorhalten besondere Maßnahmen beim Umgang mit krebserzeugenden Stoffen (R ) wie Zutrittsbeschränkungen und Kennzeichnung des Arbeitsbereiches Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen Verdünnung nur in Mengen des Handgebrauchs vorhalten Dosierung von Reinigungsmitteln beachten mit Chemikalien verunreinigte Flächen nicht reinigen Hautkontakt vermeiden Vorsorgeuntersuchung nach Gefahrstoffverordnung Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen persönliche Schutzausrüstung (PSA) Hautschutz * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 4 von 8
5 Gefahrstoffe Maßnahmen erfüllt entfällt technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Narkosegase geschlossene Systeme verwenden Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen Absperreinrichtungen an Druckgasflaschen jederzeit zugänglich kleine Druckgasflaschen vorhanden ausgereifte Arbeitstechniken Vermeidung von Leckagen Atemschutz- und Partikelmasken mit entsprechenden Filtern vorhalten unter Beachtung der Filterhaltbarkeit Desinfektionsmittel (Haut Flächendesinf.) Reinigungsmittel Potentialausgleich vorhanden Dosierung von Reinigungsmitteln beachten Dosierung von Desinfektionsmitteln beachten mit Chemikalien verunreinigte Flächen nicht reinigen Hygieneplan Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen Verdünnung nur in Mengen des Handgebrauchs vorhalten Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen Hautschutz andere (z.b. Medikamente, Lösungen) Arbeitsbeschränkungen für besonders gefährdete Personen Verdünnung nur in Mengen des Handgebrauchs vorhalten Hygieneplan Schutzhandschuhe beim Umgang mit hautresorptiven Stoffen Hautschutz * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 5 von 8
6 Brand- und Explosions- Maßnahmen erfüllt entfällt gefährdungen technisch organisatorisch personenbezogen ja nein Brandgefährdung Abschirmung bei Schweißarbeiten Feuerlöscher bereithalten Feuererlaubnisschein bei Schweißarbeiten außerhalb der Werkstatt leichtentzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, explosionsfähige Zubereitungen Erfassung an der Entstehungsstelle - Objektabsaugung Innenräume von Kühlschränken Ex-geschützt Vermeiden von Zündquellen (offene Flammen, mechanische Einwirkungen) Bei Arbeiten mit selbstentzündlichen Stoffen: im Abzug arbeiten, Löschmittel bereithalten, Löschmaßnahmen festlegen Die Entstehung eines explosionsfähigen Gemisches beim Trocknen von Produkten, aus denen leichtentzündliche Gase freigesetzt werden können, verhindern In Lagerbereichen Feuer-, Heiß- und Reparaturarbeiten nur nach schriftlicher Erlaubnis Keine brennbaren Desinfektionsmittel zur Dekontamination größerer Flächen verwenden elektrostatische Aufladung Geräte und Gefäße erden - Potentialausgleich Funkenbildung verhindern Leitfähige Schutzschuhe in VbF Lagern Physikalische Maßnahmen erfüllt entfällt Lärm (z. B. Ultraschall) Kapselung von Geräten Lärmminderungsprogramm Kennzeichnung des Lärmbereiches Gehörschutz Vorsorgeuntersuchungen für Mitarbeiter in ausgewiesenen Lärmbereichen (nach G 20) Hitze, Kälte, Feuchte, Temperatur (z. B. Sterilisatoren, Kryostaten, Brennöfen, etc.) Greifzange, Haltewerkzeuge Hinweis auf Gefahrenstellen Schutzkleidung (Kälteschutz) Hitzeschutzhandschuhe Schutzausrüstung gegen Verbrennungsgefahr * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 6 von 8
7 Physikalische Maßnahmen erfüllt entfällt ionisierende Strahlung Röntgenstrahlung, Umgang mit radioaktiven Stoffen Röntgenstrahlung Radioaktiv. Stoffe Abgrenzungen - Umgangsbereich gekennzeichnet Abschirmungen Greifwerkzeuge, Manipulatoren Arbeiten in Radionuklidabzügen nach DIN Notduschen im Schleusenbereich Abwassersammlung bei Umgang mit flüssigen Stoffen Umfüllarbeiten von Abwasser in Abfallbereitstellungsräumen Bestellung von Strahlenschutzbeauftragten regelmäßige Prüfung der lüftungstechnischen Anlagen halbjährliche Unterweisung / Fachkundenachweis Unterweisung von Fremdpersonal u. Besuchern vor Betreten des Bereiches Erwerbs-, Anzeige-, und Genehmigungspflicht für Arbeiten mit Radionukliden Zutrittsbeschränkungen in Abhängigkeit der Personendosis Dokumentation des Zutritts (Zutrittskontrollblätter) Dokumentation des Einkaufs und der Entsorgung, sowie Kontaminationsmessung und Ortsdosismessung im Laborbuch Anzeige der Personen, die Umgang mit Radionukliden bzw. Röntgenstrahlen haben. Anzeige der Entsorgung von Radionukliden Dosimetrie (Filmplakette, Inkorporationsüberwachung, Bodycounting) Arbeitsmedizinische Untersuchung (Personen Kategorie A u. B. vor Aufnahme der Tätigkeit, Kategorie A jährlich) Dekontaminationsmittel bereithalten Bleiweste Bleiglasbrille Einweghandschuhe Schutzkittel Überschuhe Freimeßeinrichtungen (Kontaminationsmonitore, HFK- Monitore) nicht ionisierende Strahlung (UV, IR, Laser, sichtbares Licht) Abschirmungen und Reflexionsschutz optische und akustische Warneinrichtungen bei Lasern der Klassen 3B und 4 Notaustaster für die elektrische Versorgung des Lasersystems Beamshutter Laserschutzbeauftragte mit entsprechender Fachkunde Kennzeichnung des Hochspannungsbereiches Anzeigepflicht beim Betrieb von Lasern der Klassen 3B u. 4 Schutzbrille Laserschutzbrille entsprechend der Klasse des Lasers * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 7 von 8
8 Elektrische Maßnahmen: erfüllt entfällt elektrische Anlagen und Betriebsmittel regelmäßige Prüfung ortsveränderlicher Geräte regelmäßige Prüfung der elektrischen Anlage Sichtkontrolle vor Inbetriebnahme der elektr. Betriebsmittel Literaturhinweise: UVV Allgemeine Vorschriften (GUV 0.1) UVV Erste Hilfe (GUV 0.3) UVV Arbeitsmedizinische Vorsorge (GUV 0.6) UVV Sicherheits- und Gesundheitsschutzkennzeichnung am Arbeitsplatz (GUV 0.7) UVV Elektrische Anlagen und Betriebsmittel (GUV 2.10) UVV Laserstrahlung (GUV 2.20) UVV Gesundheitsdienst (GUV 8.1) UVV Sauerstoff (GUV 9.8) UVV Gase (GUV 9.9) UVV Lärm (GUV 9.20) Sicherheitsregeln zur Vermeidung von Brand- und Explosionsgefahren durch alkoholische Desinfektionsmittel (GUV 19.13) Röntgenverordnung Strahlenschutzverordnung Gefahrstoffverordnung, Technische Regeln für Gefahrstoffe (TRGS) Verordnung brennbare Flüssigkeiten (VbF) Handbuch für Hausmeister, Hausverwalter und Beschäftigte der Haustechnik (GUV ) Druckbehälterverordnung Aufzugsverordnung * Wenn zutreffend, bitte ankreuzen! Seite 8 von 8
Arbeitskreis erstellt durch: Datum
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrArbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07
Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr 1 Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze im Labor/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrGefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien
Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Arbeitsplätze in chemisch orientierten Laboratorien Einrichtung: Gebäude: Raum - Nr.: Arbeitskreis Datum: Anzahl der Beschäftigten Unterschrift
MehrArbeitsplätze in Kliniken (Patientenbereich)
Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 5.1 Arbeitsplätze in Kliniken (Patientenbereich) Arbeitsbereich erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift d. Leitung der Einrichtung
MehrArbeitsplätze in der Küche
Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 4.6 Arbeitsplätze in der Küche Arbeitsbereich erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift d. Leitung der Einrichtung Besondere Maßnahmen
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrArbeitsplätze in. Arbeitskreis erstellt durch: Datum
Grundbogen 0.4 Arbeitsplätze in Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift d. Leitung der Einrichtung Besondere Maßnahmen für Jugendliche ( 22, 28a, 29 JArbSchG) Besondere
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Gärten (Gewächshäuser, Freiland) und in der Landwirtschaft Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A
MehrGefährdungsbeurteilung
Fachbereich: Raumnummer(n): Werkstattleiter, Laborleiter: Erstellt durch: Datum und Unterschrift Grundsätzlich zu beachten sind: Jugendliche beschäftigt ( 22, 28a, 29 JArbSchG) Werdende und stillende Mütter
MehrVorwort... 3. 1.3.1 Zuständigkeiten der Berufsgenossenschaften... 29 1.3.2 Zuständigkeiten der Gewerbeaufsicht... 30
Inhaltsverzeichnis Vorwort..................................................................... 3 1 Sicherheitsarbeit im Produktionsbetrieb............................ 9 1.1 Arbeitsunfälle und Berufskrankheiten...........................................
MehrSymposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen
Fachzentrum für Produktsicherheit und Gefahrstoffe Dr. Ursula Vater Symposium Gefahrstoffe 2009 Schlema VI - TRGS 400 Gefährdungsbeurteilung für Tätigkeiten mit Gefahrstoffen 26. -28. Januar 2009 Situation
MehrInhaltsverzeichnis. Ordner 1. Inhaltsverzeichnis. Vorwort. Wegweiser. Inhaltsverzeichnis. Stichwortverzeichnis. 1 Rechtsvorschriften
Inhaltsverzeichnis Ordner 1 Vorwort Wegweiser Inhaltsverzeichnis Stichwortverzeichnis 1 Rechtsvorschriften 1.0 Gesetz über die Durchführung von Maßnahmen des Arbeitsschutzes zur Verbesserung der Sicherheit
MehrUnterweisungskonzept für Auszubildende
Unterweisungskonzept für Auszubildende Erforderliche Unterweisung Vorschrift Inhalte Unterweisung durch Form 1 Allgemein 12 ArbSchG 4 BGV A1 29 JArbSchG -Verhalten bei Unfällen -Erste Hilfe -Verhalten
MehrGrundbogen 0.2 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG)
Grundbogen 0.2 Beurteilung und Dokumentation der Arbeitsbedingungen gemäß der 5 und 6 Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) Allgemeines Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) wurde am 07.08.1996 zur Umsetzung der EG-Rahmenrichtlinie
Mehrwenn Gefährdung möglich, wurden geeignete Maßnahmen getroffen
Gefährdungsgruppen 1 1 Gefährdungen durch Arbeitsumgebung - Raumklima (Temperatur, Zugluft, ) - Lichtverhältnisse (Beleuchtung, Sonne) - Lärm - Elektromagnetische Felder - Arbeitsplatzanordnung (Platzbedarf)
Mehr1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz
Sicherheitsdatenblatt deutsch_2013-05-14.doc 1. Stoff / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Beschreibung: Handelsnamen: Hersteller: Verwendung: Fräsrohlinge zur Herstellung von Zahnersatz nt-trading GmbH
MehrArbeitskreis erstellt durch: Datum. Tabelle A - Grundsätzliches
Arbeitskreis erstellt durch: Datum Anzahl der Beschäftigten Unterschrift der/des Fachverantwortlichen Tabelle A - Grundsätzliches A.1 Es werden alle notwendigen Maßnahmen für die sichere Bereitstellung
MehrLithium-Batterien. Lagern und Transportieren
Lagern und Transportieren Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei unsachgemäßem Umgang? Welche Gefahren drohen durch Lithium-Batterien bei sachgemäßem Umgang? Elektrisch Entladung KEINE Erwärmung
Mehr6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung
Verordnung zum Schutz vor Gefahrstoffen TK Lexikon Arbeitsrecht 6 Informationsermittlung und Gefährdungsbeurteilung HI2516431 (1) 1 Im Rahmen einer Gefährdungsbeurteilung als Bestandteil der Beurteilung
Mehr10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg
Experimental Vortrag Brände und Explosionen im Industrie- Werkstatt- und Laborbereich 10.Oberfränkischer Arbeitsschutztag Bamberg Mittwoch, 29.Juni 2011 Thomas Pietschmann Fachbereichsleiter Katalogfachhandel
MehrSchutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250
Schutzmaßnahmen Der rechtliche Hintergrund und die Umsetzung der TRBA 250 Safety first! Schutz vor Nadelstichverletzungen Worauf der Praxisbetreiber achten muss München, März 2011 Regierung von Oberbayern,
MehrTitelmasterformat durch Klicken. bearbeiten
Professioneller Umgang mit Flüssiggas Titelmasterformat durch Klicken sichereres Arbeiten und Leben Stefan Koch 1 Nahrungsmittel und Gaststätten 1 Abgebrannte Bäckerei Stefan Koch 2 Nahrungsmittel und
MehrTechnische Hilfeleistung
Technische Hilfeleistung Potentialausgleich Erstellt: Jörg Klein Folie 1 Allgemeines Entladefunken entstehen durch elektrostatische Aufladungen. Es müssen mehrere Voraussetzungen zusammentreffen bis ein
MehrArbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom
1 Gebäude Gefährdungsb. Nr. Jahr Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Beurteilungsdatum: 2 Arbeitsplätze in Werkstätten/Stand 1.0 vom 26.10.07 Abteilung: 3 Bereich: 4 Ersteller / Verantwortlicher
MehrBetreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV)
Betreiben von Aufzugsanlagen nach der Betriebssicherheitsverordnung (BetrSichV) Europäische Anforderungen an den sicheren Betrieb von Aufzugsanlagen und die Umsetzung in deutsche Gesetzgebung Mai 04 Dipl.-Ing.
MehrSicherheitshinweise nach GHS
Sicherheitshinweise nach GHS Bei den Sicherheitshinweisen nach GHS (den P-Sätzen) sind im Gegensatz zu den H-Sätzen Kombinationen in dem Maß gestattet, wie sie in der Anhang IV der EG- GHS-Verordnung angegeben
MehrAerosole in der Abwasserbehandlung
Aerosole in der Abwasserbehandlung Rechtliche Grundlagen Infektionsgefahren und Gefährdungen durch Aerosole Schutzmaßnahmen zur Vermeidung/Minimierung von Aerosolen Sabine Garbrands, BG ETEM 04.11.2015
MehrRegierung von Unterfranken Gewerbeaufsichtsamt Neues aus dem Arbeitsschutz
Neues aus dem Arbeitsschutz 12. Oktober 2010 Seite 1 Neufassung der Gefahrstoffverordnung 2010 Auslöser : neues Einstufungs- und Kennzeichnungssystem der CLP-GHS- Verordnung 1272/2008/EG ( Globally Harmonised
MehrKanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung
Ihre Unfallversicherung informiert Kanülenstichverletzungen sind vermeidbar! Gesetzliche Unfallversicherung GUV-I 8537 Dieses Faltblatt informiert Sie als Arbeitgeber und Beschäftigte über Maßnahmen zu
MehrAllgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen Stoffen in der Apotheke
Informationen Standards Formulare Empfehlungen der Bundesapothekerkammer zu Arbeitsschutzmaßnahmen bei Tätigkeiten mit Gefahrstoffen Allgemeine Informationen zu Tätigkeiten mit brand- und explosionsgefährlichen
MehrMRE-Hygieneplan Pflegeheime
-Hygieneplan Organisatorische Aufgaben Unterbringung des Bewohners Informationspflicht Transport und Verlegung Besucher Kolonisierter Bewohner (besiedelte Bewohner, die das Zimmer verlassen und auch an
MehrSicherheitsdatenblatt gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006 (REACH) Druckdatum 12.01.2009 Überarbeitet 12.01.2009 MK-dent PREMIUM SERVICE ÖL
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname LU1011 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft MK-dent Eichenweg 7 b, D-22941 Bargteheide Telefon
MehrBetriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO)
Seite 1 von 6 Betriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Bauherr/Betreiber (Name, Anschrift, Telefon) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen, nicht benötigte Felder
MehrBaustellenverordnung. Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen. Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1.
... q Verordnung über Sicherheit und Gesundheitsschutz auf Baustellen Baustellenverordnung Bestell-Nr.: BaustellV Gültig ab 1. Juli 1998 Achtung, diese Vorschrift kann nicht über die Süddeutsche Metall-Berufsgenossenschaft
MehrBetriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO)
Betriebsbeschreibung zum Bauantrag (gemäß 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Anlage Bauherr/Betreiber (Name, Anschrift, Telefon) Zutreffendes bitte ankreuzen oder ausfüllen, nicht benötigte Felder entwerten.
MehrOilbooster. info@pro-tec-deutschland.com www.pro-tec-deutschland.de
Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitung- und Firmenbezeichnung 1.1 Bezeichnung des Stoffes / der Zubereitung Oilbooster Verwendung des Stoffes / der Zubereitung Ölleistungsverbesserer 1.2 Angaben zum Hersteller
Mehr3.2.1 Fachbereich Chemie. Nr. Prüfkriterium ja / nein Rechtsgrundlagen Schutzziel. Handlungsbedarf Wer / Wann
Handlungsbedarf Bemerkungen / Maßnahmen Realisierung Bitte folgende Checklisten auch hinzuziehen: 2.2 Verkehrswege, Böden 2.3 Wände, Stützen 2.4 Fenster, Türen 2.5 Verglasungen 2.6 Flucht-Rettungswege/Notausgänge
MehrArbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N
Arbeitssicherheit 09.12.2008 Margit Facklam Fachkraft für Arbeitssicherheit Tel. 450 570468 U N I V E R S I T Ä T S M E D I Z I N B E R L I N Arbeitsschutz hat das Ziel der Prävention Schutz von Leben
MehrLaborordnung. Physikalisch-chemisches Praktikum 2 Physikalische Chemie/Mikroreaktionstechnik. Richtlinien für das Verhalten im Labor
Laborordnung Richtlinien für das Verhalten im Labor Die folgenden Arbeits- und Verhaltensregeln dienen dem persönlichen Schutz der Praktikumsteilnehmer und dem Umweltschutz. Sie sind strikt einzuhalten.
MehrGefahrstoffe wieder einmal neu. Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie
Gefahrstoffe wieder einmal neu Dr. Norbert Graf; BG RCI, Branchenprävention Chemie GefStoffV 2005 Nachbesserungen zur Umsetzung von EU-RL notwendig gewesen - Erweitertes Sicherheitsdatenblatt - Schwerpunkt
MehrBetriebsbeschreibung Gewerbe ( 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO)
Betriebsbeschreibung Gewerbe ( 1 Abs. 5 und 5 Abs. 2 BauVorlVO) Anlage zum Bauantrag Bauherr/in Grundstück (Ort, Straße, Haus-Nr.) Gemarkung(en) Flur Flurstück(e) 1. Art des Betriebes Art des Vorhabens
MehrLaserschutz Grundlagen
Laserschutz Grundlagen Wirkung der Laserstrahlung Wellenlängenbereich Wirkung auf das Auge Wirkung auf die Haut 100-315 nm Bindehaut-/Hornhautentzündung Sonnenbrand, beschleunigte Alterung,Karzinome UV
MehrSicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien
LIPCOAT 103 Oberflächenverkruster Seite 1 von 6 Sicherheitsdatenblatt nach EU Richtlinien Druckdatum:.16.03.2015 geändert am: 06.01.2015 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Handelsname: LIPCOAT
MehrSicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung. (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung)
Sicherheitshinweise für Gefahrstoffe entsprechend der Verordnung (EG) Nr. 1272/2008 (CLP-Verordnung) Diese Datei enthält eine Übersicht über die aktuelle Textfassung der P-Sätze in der CLP-Verordnung,
MehrGefährdungsbeurteilung für Arbeitsmittel gemäß Betriebssicherheitsverordnung komplexe Maschinen und technische Anlagen
Lehrstuhl / Bereich IW/IPE/KKM Arbeitsmittel: Blasformanlage Bekum BM 304 Inventarnummer: Hersteller/Baujahr: Standort: MD 030 Datum Erstellt durch Großmann 17.07.2007 Name in Druckbuchstaben Unterschrift
MehrBetriebsbeschreibung zum Bauantrag
Zutreffendes bitte ankreuzen X oder ausfüllen! Anlage (zu 9 Abs. 2 BauVorlVO) Betriebsbeschreibung zum Bauantrag /-in / Betreiber/-in (Name, Anschrift, Telefon) Für Vermerke der Behörde Betriebsort, Gemeinde
MehrEinsatz von Lasereinrichtungen im betrieblichen Alltag Hilfestellung durch die TROS Laserstrahlung. Arbeitsschutzfachtagung: 09.12.
Einsatz von Lasereinrichtungen im betrieblichen Alltag Hilfestellung durch die TROS Laserstrahlung Arbeitsschutzfachtagung: 09.12.2014 Marian Mischke Landesamt für Arbeitsschutz E-Mail: URL: http://bb.osha.de
MehrChemisch / biologisch / physikalisch orientierte Laboratorien (Nichtzutreffendes bitte streichen)
Technische Universität Dresden Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Bogen 1.1 Chemisch / biologisch / physikalisch orientierte Laboratorien (Nichtzutreffendes bitte streichen) Kostenstelle:
MehrBetriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013. Umgang mit Gefahrstoffen
Schule: Städtisches Labenwolf- Gymnasium Nürnberg Betriebsanweisung gem. 14 GefStoffV Stand: 02/2013 Ansprechpartner: Fr.Riege/Hr.Wawra (Sammlungsleitung) Arbeitsbereich: Chemie- / Biologie-Unterrichts-
MehrDie Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen erhebt keinen Anspruch auf Vollständigkeit.
Übersetzungstabelle* zwischen Sicherheitsratschlägen (S-Sätze gemäß RL 67/548/EWG) und Sicherheitshinweisen (P-Sätze gemäß Verordnung (EG) Nr. 1272/2008) Die Liste der S-Sätze mit entsprechenden P-Sätzen
MehrLaserschutz-Unterweisung
Laserschutz-Unterweisung Institut für Mineralogie und Kristallographie Fakultät für Geowissenschaften, Geographie und Astronomie Universität Wien Gesetzliche Grundlagen In der jeweils gültigen Fassung:
MehrEG Sicherheitsdatenblatt
1. Produkt- und Firmenbezeichnung 1.1 Produkt 1.1.1 Handelsname: CaVap Eco 10 (DB green) 1.1.2 Aufmachung: Gitterverstärkter Papierverbund 1.2 Angaben zum Lieferanten Caplast Kunststoffverarbeitungs- GmbH
MehrKrefeld. RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst
RM-Arbeitssicherheitstechnischer Dienst Aus Sicht einer SiFa und SiGeKo Aus der Praxis 2 Deine Haut, die wichtigsten 2m 2 Deines Lebens. Kernaussagen Arbeitsschutzgesetz Sicherstellung und Verbesserung
MehrVerordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz
Verordnung zum Schutze der Mütter am Arbeitsplatz Vom 15. April 1997 (BGBl. I S. 782) (1) Zuletzt geändert durch Artikel 5 Absatz 9 der Verordnung vom 26. November 2010 (BGBl. I S. 1643) (1) Red. Anm.:
MehrAuswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz
Auswirkungen von REACH auf den Arbeitsschutz Schnittstellen zwischen Chemikalienrecht und Arbeitsschutzrecht Inhalt Rechtliche Vorgaben im Chemikalienrecht / Arbeitsschutz EG-Verordnungen / -Richtlinien
MehrFachausschuss- Information
Fachausschuss- Information Fachausschuss Elektrotechnik Fachausschuss- Informationsblatt Nr. FA ET 6 Stellungnahme des Fachausschuss Elektrotechnik Sachgebietes Laserstrahlung: Aufgaben und Stellung des
MehrCheckliste Hautschutz in der Altenpflege
Checkliste Hautschutz in der Altenpflege Handlungsanleitung zur Ermittlung und Bewertung des Hautschutzes im Betrieb Sehr geehrter Arbeitgeber/Verantwortlicher, für Sie als Unternehmer ist es kostspielig,
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 28.11.2011 Seite 1 von 5 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. des Gemischs und des Unternehmens Bezeichnung des Stoffes oder des Gemischs Verwendung des Stoffs/des Gemischs Alkalischer Reiniger.
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt (91/155 EWG) 1.) Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung. 2.) Zusammensetzung/Angaben zu Bestandteilen
1.) Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Handelsname DICYANDIAMID Angaben zum Hersteller / Lieferant Adresse Hansa Group AG Geschäftsbereich Hansa Chemie Wanheimer Str. 408 D-47055
MehrGlobally Harmonized System (GHS)
Globally Harmonized System (GHS) Internationale Harmonisierung von Gefahrgut- und Arbeitsschutzrecht sowie angrenzender Rechtsbereiche (Umweltschutz) Folie 1 LogiMAT 2004 Expertenkomitee über die Beförderung
Mehr1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS
1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND DES UNTERNEHMENS Handelsname Prod-Nr. 816, 817, 615628 Hersteller / Lieferant Auskunftgebender Bereich Notfallauskunft W. Neudorff GmbH KG An der Mühle
MehrRegelungen des Explosionsschutzes
Regelungen des Explosionsschutzes von der BetrSichV zur GefStoffV 2015/12/18 BDI Seminar: Neuerungen der Gefahrstoffverordnung Dr. Hans-Jürgen Groß, BTS-OSS-PPS-EXS Regelungen des Explosionsschutzes von
MehrArbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12
Arbeitssicherheit für Biologie-Studierende im 1. Semester WS 2011/12 Mo, 31. 10. 13.00-14.00 Brandschutz (Theorie) 14.00-14.45 Löschübung 1. Gruppe 14.45-15.30 Löschübung 2. Gruppe Mo, 07.11. 13.00 14.30
MehrTechnische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung
Technische Regeln für Betriebssicherheit TRBS 1111 Gefährdungsbeurteilung und sicherheitstechnische Bewertung (Bekanntmachung des Bundesministeriums für Arbeit und Soziales vom 15. September 2006; BAnz.
MehrGrundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung. Dipl. Ing. Reinhard Franzke
Grundlagen des Explosionsschutzes in der Gasversorgung Dipl. Ing. Reinhard Franzke Regelungen zum Explosionsschutz 94/9/EG Bau- und Ausrüstung 1999/92/EG Sicherheit u. Gesundheitsschutz der Arbeitnehmer
MehrMerkblatt. Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten
Merkblatt Hinweise zu entzündlichen Flüssigkeiten Lagerung von entzündlichen/entzündbaren Flüssigkeiten Der Umgang mit Gefahrstoffen, zu denen auch die entzündlichen bzw. entzündbaren Flüssigkeiten gehören,
MehrBEURTEILUNGSBOGEN. Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz. Alter:
Hochschulverwaltung Bau, Technik, Liegenschaften Gruppe VC Arbeitssicherheit & Umweltschutz BEURTEILUNGSBOGEN Beurteilungsbogen zur Gefährdungsermittlung werdender bzw. stillender Mütter (Arbn.) entsprechend
MehrGefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen
Gefährdungen durch biologische Arbeitsstoffe und weitere organische Stoffe sowie Schutzmaßnahmen und Musterbetriebsanweisungen B.01.17 Biologische Arbeitsstoffe Gefährdungen, Schutzmaßnahmen, Musterbetriebsanweisungen
MehrInstandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz
Europäische Kampagne zum Thema "sichere Instandhaltung" Instandhaltung in den Vorschriften zum Arbeitnehmer/innenschutz DI Ernst Piller, Zentral-Arbeitsinspektorat ernst.piller@bmask.gv.at ein wenig Statistik
Mehr8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8.
Atemschutz Checkliste Atemschutz Rechtsverweise: 8. Verordnung zum Geräte- und Produktsicherheitsgesetz (Verordnung über das Inverkehrbringen von persönlichen Schutzausrüstungen 8. GPSGV) Verordnung über
Mehr(EG) 1907/2006 (REACH)
Seite 1 von 5 1. BEZEICHNUNG DES STOFFES BZW. DER ZUBEREITUNG UND FIRMENBEZEICHNUNG Handelsname Geruchs- X Bio-/ Abfalltonne Artikelnummer 20 20 00. Verwendung des Stoffes / der Geruchsneutralisierer Zubereitung
MehrHandlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung
Handlungsanleitung zur Gefährdungsbeurteilung nach Gefahrstoffverordnung, Arbeitsschutzgesetz und Betriebssicherheitsverordnung Einleitung Ein wesentliches Element des betrieblichen Arbeitsschutzes ist
Mehr6LFKHUKHLWVGDWHQEODWW
gemäß 91/155/EWG Seite 1/5 6WRII=XEHUHLWXQJVXQG)LUPHQEH]HLFKQXQJ Angaben zum Produkt Handelsname: Verwendung des Produktes/der Zubereitung: Rohstoff für Chlordioxid-Anlagen Hersteller/Lieferant: Fels -
MehrEindeutig gefährlich.
Folie 1 Eindeutig gefährlich. Die neuen Gefahrstoffsymbole Sieht gefährlich aus Folie 2 Auch ohne Chemielaborant zu sein, hantiert man fast täglich mit Substanzen, die es in sich haben: Nagellackentferner,
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Druckdatum: 04.08.2010 Seite 1 von 6 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Reinigungsspray
MehrRechtsrahmen in Deutschland
Deutsch-französisches Forum Chaos auf der Baustelle: muss das sein? Rechtsrahmen in Deutschland Matthias Morath, E-Mail: Matthias.Morath@sm.bwl.de www.sm.baden-wuerttemberg.de Straßburg, Planung der Arbeitsschutzmaßnahmen
MehrArbeitssicherheit Gesundheitsschutz im Abwasserbereich
Arbeitssicherheit Gesundheitsschutz im Abwasserbereich Jörg Lunkewitz, WSW Energie & Wasser AG IKT - 1. Deutscher Tag der Referent Jörg Lunkewitz Gruppenleiter - WSW Energie & Wasser AG Schützenstr. 34
MehrDENIOS Experimentalvortrag. Gefahrstoffe Live! Partner der Umwelt. Gefahrstoffe Live / Marc Eder / Datum
DENIOS Experimentalvortrag Gefahrstoffe Live! Partner der Umwelt Gefahrstoffe Live / Marc Eder / Datum Welche Gefahren gibt es im betrieblichen Alltag? Gefährliche Situationen Gefahrstoffe: - entzündbar
MehrTel. : 052 / 234 44 00 Fax : 052 / 234 44 01. 01 / 251 51 51 (Tox-Zentrum) 052 / 234 44 00 (Bürozeit)
S I C H E R H E I T S D A T E N B L A T T Reinigungsverdünner 1. STOFF-/ZUBEREITUNGS- UND FIRMENBEZEICHNUNG Lieferant Steinfels Cleaning Systems Division der Coop, Basel St. Gallerstrasse 180 CH-8411 Winterthur
MehrAnlagen- und Betriebssicherheit
Anlagen- und Betriebssicherheit Kommentar zur Betriebssicherheitsverordnung mit Technischen Regeln und Textsammlung von Hatto Mattes Ministerialrat im Bundesministerium für Wirtschaft und Technologie Ralph
MehrFAQs zum Thema Gefahrstoffe
Wir machen Arbeit sicher FAQs zum Thema Gefahrstoffe Arbeitskreis Gefahrstoffe Woran sind Gefahrstoffe zu erkennen? Im Handel erhältliche Gefahrstoffe sind durch Symbole gekennzeichnet. Die Symbole sind
MehrDienstvereinbarung Organisation des Arbeitsschutzes
Dienstvereinbarung Organisation des Arbeitsschutzes Gliederung: 1. Rechtsgrundlagen 2. Abkürzungen 3. Geltungsbereich 4. Verantwortung für den Arbeitsschutz 4.1. Kanzler/in und Fachvorgesetzte 4.2. Personalrat
MehrUmgang mit Lasern. Tipps
Tipps Laser müssen vom Hersteller entsprechend ihrem Gefährdungspotenzial in Laserklassen eingeteilt werden, aufsteigend von Klasse 1 (ungefährlich) bis Klasse 4 (sehr gefährlich). Machen Sie sich mit
MehrAlte Gefahren neue Zeichen
Alte Gefahren neue Zeichen Partieführerschulung 2011 1 GHS System GHS Globally Harmonized System Angleichung von Einstufungskriterien Global einheitliches System zur Gefahrenkennzeichnung Partieführerschulung
MehrSicherheitsdatenblatt Gemäß Verordnung (EG) Nr. 1907/2006
1. Stoff- / Zubereitungs- und Firmenbezeichnung Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Verwendung des Stoffes / der Zubereitung: Aktivkohle zur Getränkebehandlung Angaben zum Hersteller / Lieferanten
MehrÄtzen von Platinen. Stephan Matz Betreuer: Ulrich Pötter
Ätzen von Platinen Stephan Matz Betreuer: Ulrich Pötter Gliederung 1. Ätzverfahren 2. Ätzbare Materialien 3. Ätzmittel 4. Gefahren beim Ätzen 5. Beispiele für Ätzteile 6. Vorteile des Ätzverfahrens 7.
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 4 1. Bezeichnung des Stoffes bzw. der Zubereitung und des Unternehmens Bezeichnung des Stoffes oder der Zubereitung Verwendung des Stoffes/der Zubereitung Flächenreiniger für alle wasserbeständigen
MehrTROS Inkohärente optische. Strahlung
Neue Technischen Regeln zur künstlichen optischen Strahlung 23. September 2014 in Dortmund Günter Ott Gruppe 2.2 Physikalische Faktoren Messungen und Berechnungen von Expositionen gegenüber inkohärenter
MehrBetriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG
Betriebssicherheitsverordnung TRIPLAN AG BetrSichV 2 Teil A: Teil B: Teil C: Einführung Die Verordnung Was ist zu tun? Einführung 3 Kern: Vorgaben für die Bereitstellung und Benutzung von Arbeitsmitteln.
MehrBeauftragtenwesen Problem oder Lösung?
Beauftragtenwesen Problem oder Lösung? Steffen Röddecke www.lia.nrw.de Inhalt Einführung Grundlagen - Verantwortung - Rolle - Aufgaben Welche Beauftragten braucht ein Betrieb? -die wichtigsten Beauftragten
MehrGefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen. 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3
Gefährdungsbeurteilung Gesetzliche Grundlagen 07.07.2011 Thomas Hauer Regierungspräsidium Stuttgart Referat 54.3 Inhalte Wozu Arbeitsschutz? Gesetze im Arbeitsschutz Wo steht was zur Gefährdungsbeurteilung?
MehrSicherheitsdatenblatt
Seite: 1 / 5 1. Stoff-/Zubereitung- und Firmenbezeichnung Angaben zum Produkt Hersteller/Lieferant: Schlüter-Systems KG Schmölestr. 7 58640 Iserlohn Tel.: 02371 / 971-0 Auskunftgebender Bereich: Anwendungstechnik
MehrHandelsname: DMEM mit 3,7 g/l NaHCO 3, mit 4,5 g/l D-Glucose, mit Na-Pyruvat Kat.-Nr.: F 0445 F 0445
Dok.-Bez.: SDB-F0445-de-02.doc Seite 1 von 5 1. Stoff-/Zubereitungs- und Firmenbezeichnung: 1.1. Handelsname: Kat.-Nr. DMEM mit 3,7 g/l NaHCO 3, F 0445 1.2 Hersteller/Lieferant: Leonorenstr. 2-6 12247
Mehr3.3 Organisation nach Betriebssicherheitsverordnung
Vorwort Wegweiser Aktuelle Informationen 1 Verzeichnisse 1.2 Hinweise für den Nutzer 1.3 Stichwortverzeichnis 2 System der Arbeitssicherheit 2.1 Einführung 2. Allgemeine Geschichte 2.1.2 Deutsche Geschichte
MehrEG-Sicherheitsdatenblatt
Seite 1 von 5 ABSCHNITT 1: Bezeichnung des Stoffs bzw. des Gemischs und des Unternehmens 1.1. Produktidentifikator 1.2. Relevante identifizierte Verwendungen des Stoffs oder Gemischs und Verwendungen,
Mehr