Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in Holzwerkstätten
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1 STABSSTELLE ARBEITS- UND GESUNDHEITSSCHUTZ Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Lfd. Nr.:... Dienststelle: UKSH Campus Kiel UKSH Campus Lübeck UzL Organisationseinheit (Abteilung / Klinik / Institut): Verantwortliche Leitung: Erstellt durch: Datum: Erstbeurteilung: Ja Nein Letzte Beurteilung am: Anzahl der Beschäftigten: Raum-Nummer/n: 1. Grundsätzliches 1. Eine Werkstattordnung ist vorhanden, inhaltlich bekannt und wird befolgt. 2. Prüfpflichtige Arbeitsmittel werden regelmäßig geprüft und dies wird dokumentiert. 3. Betriebsanweisungen für Arbeitsmittel, bei deren Bereitstellung / Benutzung eine Gefährdung für die Sicherheit und Gesundheit der Beschäftigten verbunden ist, sind vorhanden und zugänglich. 4. Gefährliche Arbeiten werden nicht in Alleinarbeit ausgeführt bzw. wenn doch, sind zusätzlich organisatorische und technische Maßnahmen getroffen. Entsprechende Arbeiten und Maßnahmen sind unter Punkt 9 aufgeführt. 5. Im Werkstattbereich wird eng anliegende, geschlossene Kleidung und Sicherheitsschuhwerk getragen. 6. Bei Gefährdungen, die nicht technisch oder organisatorisch unterbunden werden können, wird persönliche Schutzausrüstung getragen. 7. Gegenstände aus Laboratorien und klinischen Arbeitsbereichen, die zur Reparatur angenommen werden, sind frei von Verunreinigungen und gefährlichen Stoffen, schriftlich bestätigt durch Freigabeschein. 8. Beim Öffnen/Zerlegen von Gegenständen aus Laboratorien werden grundsätzlich Einweghandschuhe getragen. 9. Die Gefahrenbereiche sind als solche gekennzeichnet, z. B. Kennzeichnung von Gefahrstellen mit Warnzeichen Warnung vor heißer Oberfläche (W017 nach ASR A1.3), Warnung vor automatischem Anlauf (W018 nach ASR A1.3), Warnung vor Quetschgefahr (W019 nach ASR A1.3), Warnung vor Handverletzungen (W024 nach ASR A1.3), Warnung vor gegenläufigen Rollen (W025 nach ASR A1.3). 10. Sicherheitsunterweisungen werden durchgeführt, die Teilnahme dokumentiert. 11. Gefährliche Arbeiten werden nur Personen übertragen, denen die damit verbundenen Gefahren bekannt sind. * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2014 Bogen Seite 1
2 Gefahrstoffe allgemein 2. Gefährdungen durch Gefahrstoffe ¹ 1. Ein Gefahrstoffkataster wird geführt und die Sicherheitsdatenblätter der vorhandenen Gefahrstoffe werden vorgehalten. 2. Betriebsanweisungen für Gefahrstoffe/Gefahrstoffgruppen sind vorhanden und zugänglich. 3. Der Einsatz von Gefahrstoffen ist auf das notwendige Maß beschränkt. 4. Behälter mit Gefahrstoffen sind mit entsprechendem Etikett (Gefahrenpiktogramm, H- und P-Sätze) versehen Freiwerden von Gasen, Dämpfen, Schwebstoffen oder Partikeln 1. Eine wirksame Absauganlage steht zur Verfügung und wird genutzt. 2. Zerspanende Maschinen sind staubarm geprüft. 3. Holzspäne werden sachgerecht gesammelt und entsorgt. 4. Die regelmäßige Reinigung des Arbeitsbereiches erfolgt nur mit entsprechend geprüftem Staubsauger (Filter mit dem Prüfzeichen H1 oder H2) oder durch Feuchtreinigung. 5. Die Verarbeitung der Holzsorten Buche und Eiche ist anteilig geringer als 10% im Jahr (gem. TRGS 553). 6. Die lüftungstechnischen Anlagen, auch die zur Absaugung von Staub, werden regelmäßig geprüft. 7. Filtergeräte mit Partikelfilter nach DIN EN 143-P2 oder filtrierende Halbmasken nach DIN EN 149-FFP2 werden bereitgehalten und nach Bedarf benutzt. 8. Arbeitsmedizinische Vorsorge wird angeboten für das Tragen von Filtergeräten mit Partikelfiltern der Klasse P1 und P2 und partikelfiltrierenden Halbmasken, wenn diese mehr als 0,5 Stunden je Tag getragen werden, wird veranlasst beim Tragen von Filtergeräten mit Partikelfiltern der Klasse P3, mit Gasfiltern und mit Kombinationsfiltern aller Filterklassen Umgang mit Gefahrstoffen, z. B. Lösemittel / Verdünnung, Epoxidharze, Beizen 1. Lackierarbeiten werden in dafür vorgesehenen Bereichen oder Kabinen mit technischer Be- und Entlüftung durchgeführt. 2. Soweit möglich werden mindergefährliche Ersatzstoffe verwendet (z. B. Lacke auf Wasserbasis). * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2014 Bogen Seite 2 3. Geeignete Schutzhandschuhe stehen zur Verfügung und werden verwendet.
3 4. Verdünnung wird nur in Mengen des Handgebrauchs vorgehalten. 5. Verwendungsverbote werden beachtet (z. B. für Teeröle, PCP, Quecksilberverbindungen etc.) Brand- und Explosionsgefährdungen 3.1 Leichtentzündliche Feststoffe, Flüssigkeiten, Gase, explosionsfähige Zubereitungen 1. Das Lagern von brennbaren / entzündlichen Stoffen erfolgt sicher im abgesaugten Gefahrstoffschrank, Metallschrank, Gefahrstofflager. 2. Entzündliche Gase / Dämpfe werden an der Entstehungsstelle erfasst und abgeführt (z. B. bei Lackierarbeiten). 3. Zündquellen werden vermieden (Rauchverbot, keine offenen Flammen, keine mechanische Einwirkungen, Ex-geschützte Betriebsmittel). 4. Es wird ein für die jeweilige Brandklasse geeignetes Feuerlöschgerät bereitgehalten. 5. Die Bildung explosionsfähiger Atmosphäre wird sicher verhindert (z. B. durch geeignete Absaugung, Minimierung ausgebrachter Mengen, gute Durchlüftung, regelmäßige Reinigung der Säge-/Schleifarbeitsplätze von Staub) Elektrische Gefährdungen 4.1 Elektrische Anlagen und Betriebsmittel 1. Elektrische Geräte und Anlagen werden regelmäßig geprüft (BGV-A3). 2. Arbeiten an elektrischen Anlagen und Betriebsmitteln werden ausschließlich von Elektrofachkräften ausgeführt. 3. FI-Schutzschalter sind vorhanden und werden mindestens alle 6 Monate geprüft Maschinen 5. Mechanische Gefährdungen 1. Gefahrstellen und bewegte Teile von Maschinen sind durch trennende Schutzeinrichtungen wirksam abgeschirmt. 2. Zu öffnende Teile an Maschinen können gegen Zufallen gesichert werden. 3. Wellen, Messer, Sägeblätter sind soweit möglich abgedeckt. 4. Die Werkzeugdrehzahl an den Maschinen ist regulierbar. * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2014 Bogen Seite 3
4 5. Sägeblätter sind an den jeweiligen Werkstoff angepasst. 6. Der Abstand des Spaltkeils zum Sägeblatt an der Kreissäge beträgt maximal 8 mm. 7. Rückschlag- und Splitterschutzeinrichtungen sind vorhanden und funktionsfähig (z. B. Rückschlaggreifer leichtgängig und scharfkantig und die Abstände zwischen den Greifern sind kleiner als 5 mm.) 8. Die Maschinen sind mit Führungshilfen für den Werkstückvorschub ausgerüstet. 9. Notausschalter sind innen am Werkstatteingang und an den Maschinen gut erreichbar angebracht. 10. An Einzug- und Fangstellen wird besonders auf eng anliegende Kleidung, Verzicht auf Handschuhe und Sicherung langer Haare geachtet. 11. Der Werkzeugnachlauf an den Maschinen ist mechanisch minimiert Bewegte Transportmittel, bewegte Arbeitsmittel ¹ 1. Zum gefahrlosen Transport werden Verkehrswege jederzeit freigehalten. 2. Aktionsradien von Maschinen und Geräten sind gekennzeichnet und werden beachtet Unkontrolliert bewegte Teile ¹ 1. Gefahrstellen sind durch Verkleiden, Verdecken oder Abschranken gesichert. 2. Der Gefährdung wird besondere Vorsicht und Aufmerksamkeit entgegengebracht. 3. Es wird persönliche Schutzausrüstung, insbesondere Gesichtsschutz/Schutzbrille, getragen Teile mit gefährlichen Oberflächen ¹ 1. Spitze Gegenstände, scharfe Kanten etc. werden nach Möglichkeit entschärft. Falls nötig wird Persönliche Schutzausrüstung, hier Schutzhandschuhe, getragen Herabfallende, umstürzende Gegenstände 1. Material wird gesichert gegen Umstürzen oder Herabfallen gelagert. 2. Gefährdete Bereiche sind gesichert bzw. abgeschrankt und gekennzeichnet. 3. Schwere bzw. unhandliche Gegenstände werden maximal in Greifhöhe gelagert. * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2014 Bogen Seite 4
5 4. Lagereinrichtungen, z. B. Regale, sind standsicher aufgestellt und werden regelmäßig geprüft Druckbehälter ¹ 1. Druckbehälter werden regelmäßig gemäß Betriebssicherheitsverordnung geprüft Lärm / Vibrationen 6. Physikalische Gefährdungen 1. Lärmintensive Geräte sind gekapselt bzw. befinden sich in einem abgetrennten Bereich. 2. Lärmbereiche sind als solche gekennzeichnet. 3. Es steht geeigneter Gehörschutz zur Verfügung 4. Ab 80 db(a) wird Gehörschutz angeboten (Messungen wurden vorgenommen). 5. Ab 85 db(a) wird Gehörschutz getragen (Messungen wurden vorgenommen). 6. Den Mitarbeitern ist bekannt, dass arbeitsmedizinische Vorsorge beim Betriebsarzt (bei Überschreitung von 80 db(a)) angeboten wird. 7. Zur Verminderung von Belastungen durch Lärm und Vibration wird bei Neubeschaffungen emissionsarmen Geräten (z. B. geräuschgeminderte Sägeblätter oder Hämmer) Vorrang gegeben Schwere dynamische Arbeit 7. Physische Gefährdungen 1. Zur Handhabung schwerer Lasten stehen Hebeeinrichtungen zur Verfügung Sonstige Gefährdungen 8.1 Sturz, Absturz, Stolpern, Ausrutschen 1. Fußböden sind eben und rutschhemmend ausgeführt, unvermeidbare Höhenunterschiede, Stufen, Schwellen sind gut zu erkennen. 2. Arbeitsflächen und Fußböden werden sauber gehalten. 3. Stolperstellen wie z. B. Kabelführungen werden vermieden. * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2014 Bogen Seite 5
6 4. Leitern und Tritte werden jährlich geprüft und dies wird dokumentiert Beleuchtung 1. Für besondere Sehaufgaben (insbesondere an Maschinen) sind Einzelplatzleuchten vorhanden Ergonomische Gestaltung 1. Zugänglichkeit, verfügbarer Platz an Maschinen und anderen Arbeitsplätzen und die Anordnung der Arbeitsmittel erlauben eine ergonomische Arbeitsweise. 2. Falls Bildschirmarbeitsplätze vorhanden sind, bitte Checkliste 2.0 bearbeiten Hautgefährdung 1. Bei Hautveränderungen wird der Betriebsärztliche Dienst konsultiert. 2. Ein Hautschutzplan ist vorhanden, an zugänglicher Stelle ausgehängt/-gelegt und wird befolgt. 3. Hautschutzmittel stehen zur Verfügung und werden bei Bedarf verwendet. 4. Hautreinigungsmittel stehen zur Verfügung. 5. Hautpflegemittel stehen zur Verfügung und werden bei Bedarf verwendet * Falls nein, alternative Maßnahmen unter Punkt 10 dokumentieren. Stand: Juni 2014 Bogen Seite 6
7 9. Sonstige Gefährdungen und entsprechende Schutzmaßnahmen Gefährdung Schutzmaßnahmen (vorhanden) 10. Zusätzliche Maßnahmen und Maßnahmen zur Mängelbeseitigung zu Punkt Beschreibung Maßnahmen Realisierung (Datum) Stand: Juni 2014 Bogen Seite 7
8 Arbeitsplätze / Tätigkeiten in mechanischen und feinmechanischen Werkstätten Die Beurteilungsbögen dieser zur Beurteilung für Arbeitsplätze und Tätigkeiten in Holzwerkstätten stellen zusammen mit den Beurteilungsbögen der Checkliste 1.0 für alle Arbeitsplätze und Tätigkeiten die vollständige Gefährdungsbeurteilung dar. Zutreffendes wurde in den Beurteilungsbögen gekennzeichnet (X). Vorhandene (bereits getroffene) Schutzmaßnahmen sind wirksam. Noch zu treffende Maßnahmen zur Erfüllung der Anforderungen sind mit Termin für deren Umsetzung aufgeführt. Besondere Gefährdungen und Maßnahmen, die nicht in den Beurteilungsbögen vorgegeben sind, wurden ergänzt. Ich bestätige, dass eine erneute Beurteilung durchgeführt wird, wenn sich die Tätigkeiten, Arbeitsverfahren, Arbeitsbedingungen oder die Arbeitsorganisation und die damit verbundenen Gefährdungen wesentlich ändern; sich Arbeitsunfälle ereignen; arbeitsbedingte gesundheitliche Beeinträchtigungen auftreten; bei Begehungen Mängel festgestellt werden. Name der Verantwortlichen Leitung Unterschrift Bei Beratungsbedarf wenden Sie sich bitte an Ihre zuständige Fachkraft für Arbeitssicherheit. Diese finden Sie im Intranet des UKSH unter Stabsstelle Arbeitsund Gesundheitsschutz. Für die Universität zu Lübeck wenden Sie sich bitte an Frau Esther Wachholz, Verwaltungs-Service-Center Dezernat VI, Arbeitssicherheit Tel. 0451/ Stand: Juni 2014 Bogen Seite 8
Gefährdungsbeurteilung gemäß 5 Arbeitsschutzgesetz Arbeitsplätze / Tätigkeiten in mechanischen und feinmechanischen Werkstätten
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