Europäisches Institut für das Ehrenamt

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1 Europäisches Institut für das Ehrenamt Vereine im Dschungel des Reiserechts Dr. Frank Weller

2 Wir auf der Autobahn fahrn fahrn fahrn

3 Unsere Themen: Reiserecht: Überblick Vereine als Reiseveranstalter Womit ein Veranstalter rechnen muss Ausweg aus dem Dschungel?

4 Gesamtheit von Leistungen Hauptleistungen: Reise/Transport: Transfer, Bus, Bahn, Flug, Schiff Unterkunft + Verpflegung Gruppenleitung Zusatzangebote: Seminare, Weiter(bildung), (Sprach)kurse, Sportangebote Reiseveranstalter erbringt mindestens 2 Hauptleistungen für einheitlichen Preis (Pauschalangebot, Leistungspaket, Organisation)

5 Reisevermittler vermittelt Kunden an Leistungsträger Kunde schließt Vertrag mit Veranstalter oder Hotel etc. Wichtig: Es muss nach Vertrag oder Verhalten eindeutig sein, dass Vermittler die Leistungen nicht in eigener Verantwortung erbringt also in Werbung, Prospekten, Vertragsunterlagen

6 Unsere Themen: Reiserecht: Überblick Vereine als Reiseveranstalter Womit ein Veranstalter rechnen muss Ausweg aus dem Dschungel?

7 Beispiele Trainingslager/Wettkampf: Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Leitung Ferien-/Zeltlager: Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Leitung, Angebote Seminare/Bildung: Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Angebote (z.b. Stadtführung) Kegel-/Freizeitfahrt: Anreise, Unterkunft, Verpflegung, Angebote

8 Unsere Themen: Reiserecht: Überblick Vereine als Reiseveranstalter Womit ein Veranstalter rechnen muss Ausweg aus dem Dschungel?

9 Haftung des Vereins als Veranstalter für Reisemängel für fahrlässig verursachte Personen-, Sach- Vermögensschäden der Teilnehmer unerheblich ob Vorstand, Übungsleiter, Mitglied des Vereins oder Mitarbeiter der Vertragspartner für den Schaden verantwortlich sind

10 Dies bedeutet (ohne auf Einzelheiten des Gewährleistungs- oder Haftungsrechts einzugehen): Haftung des Vereins, wenn Reise anders ausfällt als vereinbart (z.b. statt *** nur **, Baustelle neben Hotel, Ausfall Bus und und und) der Reisende an Leib und Leben geschädigt wird (Vergiftung durch Salmonellen, Busunfall ) Haftpflichtversicherung erforderlich!

11 Sicherungsschein (Insolvenzversicherung) Absicherung (Bürgschaft) zwecks Erstattung Reisepreis für nicht erbrachte Leistungen und für notwendige eigene Aufwendungen bei Rückreise bei Insolvenz des Vereins Zahlung Reisepreis nur gegen Aushändigung Sicherungsschein! Verstoß: Owi, Geldbuße

12 Ausnahmen für Reiseveranstalter, die nur gelegentlich und nicht gewerblich Reisen veranstalten (wohl maximal zwei Reisen pro Jahr) Gemeinde, Kreis, Land, Bund, Kirchen als Veranstalter Reisen, die nicht länger als 24 Stunden dauern, keine Übernachtungen beinhalten und höchstens 75 Euro kosten

13 Personenbeförderungsgesetz: Genehmigung erforderlich, wenn entgeltlich oder geschäftsmäßig (regelmäßig) Personen mit Kfz befördert werden. Ausnahme wenn: das Gesamtentgelt die Betriebskosten der Fahrt nicht übersteigt gelegentlich Ausflugsfahrt oder Ferienziel-Reise geplant, organisiert und angeboten + dabei gegenüber den Teilnehmern eindeutig zum Ausdruck gebracht wird, dass die Beförderung nicht selbst, sondern von einem bestimmten Unternehmer mit Genehmigung durchgeführt wird Genehmigungsvoraussetzungen: Sicherheit des Betriebs, fachliche Eignung, Zuverlässigkeit

14 Steuerrecht entscheidende Frage: erfüllt Reise ausschließlich den Satzungszweck? außerhalb Satzungszweck = wirtschaftlicher GB Mitglied darf keine wirtschaftlichen Vorteile erhalten über der Annehmlichkeitsgrenze ( 40!) sonst ist Gemeinnützigkeit gefährdet

15 Unsere Themen: Reiserecht: Überblick Vereine als Reiseveranstalter Womit ein Veranstalter rechnen muss Ausweg aus dem Dschungel?

16 Werbung Nach nur 1 Clip geht s weiter Bleiben Sie dran!

17 Weitere Infos Forum Ehrenamt Infos zu(m) Vereins- + Freiwilligenrecht Datenschutz + Telemediengesetz Fundraising Fördermittel u.v.m. Kostenlos registrieren - anmelden - loslegen!

18 Unsere Themen: Reiserecht: Überblick Vereine als Reiseveranstalter Womit ein Veranstalter rechnen muss Ausweg aus dem Dschungel?

19 Reisevermittler vermittelt Kunden an Leistungsträger Kunde schließt Vertrag mit Veranstalter oder Hotel etc. Wichtig: Es muss nach Vertrag oder Verhalten eindeutig sein, dass Vermittler die Leistungen nicht in eigener Verantwortung erbringt also in Werbung, Prospekten, Vertragsunterlagen

20 Nicht Reise selbst veranstalten, sondern durch gewerblichen Reiseveranstalter, Reisebüro oder Busunternehmer organisieren und durchführen lassen

21 THE END!

22 Herzlichen Dank für Ihre Aufmerksamkeit! Europäisches Institut für das Ehrenamt Inhaber: Dr. Frank Weller Rechtsanwalt Mediator Dr. Frank Weller Ser-Ve Organisationsberatung Inhaberin: Karin Buchner

23 Dr. Frank Weller, Rechtsanwalt und Mediator in Hohenahr, Lahn-Dill-Kreis, befasst sich schwerpunktmäßig mit dem Recht der Non-Profit-Organisationen und ist zudem als Autor und Referent zum Vereins- und Ehrenamtsrecht hervorgetreten, insbesondere mit Themen wie Datenschutz, Haftung, Satzungsfragen sowie Rechtsfragen des Fundraising. Er ist Mitautor der Bücher Datenschutz für Vereine und Erfolgreiches Fundraising für Kitas und engagiert sich ehrenamtlich in Vereinen und Sportverbänden, z.b. als Vorsitzender des Landesausschusses Recht, Steuern und Versicherungen beim Landessportbund Hessen. Weitere Informationen: und

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