Von wegen Hasenstall: Wie groß und teuer Hartz-IV-Wohnungen sein dürfen

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1 Von wegen Hasenstall: Wie groß und teuer Hartz-IV-Wohnungen sein dürfen Foto: imago13 - Fotolia.com Viel zu klein!, erklärt Ihnen ein Mieter nach der Besichtigung Ihrer Wohnung. Mag ja sein, dass Ihr Mieter mehr Platz zum Wohnen braucht, aber das muss er sich auch finanziell leisten können. Das wird schwierig, wenn Ihr vermeintlich neuer Mieter einerseits Wohngeld bezieht, andererseits aber hohe Wohnansprüche hat. Wie groß und wie teuer darf die Wohnung für einen Hartz-IV-Empfänger sein? Autor: Heidi Schnurr Worum geht es? Hartz-IV-Empfänger: Wie groß und wie teuer eine Wohnung sein darf. Hartz IV: Wie hoch die Miete maximal sein darf Um es gleich vorweg zu nehmen: Es gibt keinen konkreten Betrag, wie hoch die Miete eines Hartz-IV-Empfängers maximal sein darf. Das hängt vielmehr von den örtlichen Gegebenheiten ab und kann von Bundesland zu Bundesland und selbst von Stadt zu Stadt stark unterschiedlich sein. Beispielsweise bekommen Sie z. B. in Bitterfeld für 600 EUR eine 3-Zimmer-Wohnung und in München gerade einmal wenn überhaupt eine 1-Zimmer-Wohnung.

2 Das Wohngeldgesetz (WoGG) gibt jedoch einen Anhaltspunkt für die Mietobergrenze. Es orientiert sich an der am jeweiligen Ort marktüblichen Miete. Die Sozialgerichte dagegen am unteren (das ist nicht der unterste) Bereich der jeweils ortsüblichen Mietpreisspanne eines Mietspiegels. Außerdem geben viele Gemeinden auf die Mietobergrenze noch einen Bagatellzuschlag. Der liegt so zwischen 5 und 10 Prozent. Wichtig: Erst wenn kein Mietspiegel existiert und sich das Jobcenter auch nicht auf andere Weise konkrete Informationen über den Wohnungsmarkt beschaffen kann, darf es sich an den Mietobergrenzen des Wohngeldgesetzes orientieren. Mietobergrenzen nach 12 Wohngeldgesetz Gemeinde der Mietstufe Personen EUR EUR EUR EUR EUR EUR im Haushalt (Bedarfsgemeinschaft) pro weitere lich 66 lich 72 lich 77 lich 83 lich 88 lich 99 Person Was Sie zur Wohngeldtabelle wissen sollten Die angegebenen Eurobeträge beziehen sich auf die Miete inklusive der Nebenkosten, allerdings ohne die Heizkosten. Alle Gemeinden und Kreise sind einer Mietstufe zugeordnet. Die Mietstufe für Ihren Wohnort können Sie bei Ihrer Gemeindeverwaltung erfragen.

3 Am besten fragen Sie bzw. der potenzielle Mieter vor dem Mietvertragsabschluss beim Jobcenter nach, ob die Miethöhe in Ordnung ist. Wichtig: Reagieren Sie schnell bei Mietschulden, denn die werden i. d. R. nicht vom Jobcenter übernommen. Lediglich ausnahmsweise darlehensweise, wenn ansonsten Obdachlosigkeit droht. Von wegen Hasenstall : Wie groß eine Hartz-IV-Wohnung sein darf Eine konkrete Wohnungsgröße pro Mieter lässt sich ebenso wenig bestimmen, wie eine maximale Miethöhe. Auch bei der Wohnungsgröße kommt es auf die Angemessenheit an. Das bedeutet: Ist eine Wohnung größer als sie eigentlich für eine Einzelperson angemessen wäre, kann sich das Amt dennoch bereit erklären, die Miete zu übernehmen, wenn der Mietpreis noch der einer angemessenen Wohnung entspricht. Wieviel Quadratmeter für eine Mietwohnung angemessen sind, lässt sich den Richtwerten des früheren Sozialhilferechts entnehmen: Anzahl der Personen der Bedarfsgemeinschaft Wohnungsgröße Anzahl der Räume m² m² m² m² m² 5 für jede weitere Person m² mehr Kinder im Babyalter zählen nicht als Person. Im Einzelfall sind noch Abweichungen nach oben möglich, etwa der erhöhte Platzbedarf eines Rollstuhlfahrers. Vorsicht: Für Eigentumswohnungen und Eigenheime eines Arbeitslosengeld-II-Empfängers gelten für die Frage der Angemessenheit andere Werte! Ab welchem Alter ein Anspruch auf eine Wohnung besteht Ein ALG-II-Empfänger hat erst ab einem Alter von 25 Jahren einen Anspruch auf eine Kostenübernahme für eine eigene Wohnung.

4 Die Kosten für eine eigene Wohnung werden bei den unter 25-jährigen Hartz-IV- Empfängern nur noch übernommen, wenn - gravierende soziale Gründe gegeben sind, weshalb ein Verbleiben in der elterlichen Wohnung unzumutbar ist, - aus beruflichen Gründen ein Umzug erforderlich ist oder - ein ähnlich gravierender Grund gegeben ist. Zu hohe Miete: Was jetzt passiert Ist die Miete unangemessen hoch, muss der Hartz-IV-Bezieher nach Ablauf der Übergangsfrist von 6 Monaten die Mietkosten senken. Beispielsweise indem er untervermietet oder (wahrscheinlicher) umzieht. Das Jobcenter informiert den Bezieher dann über unangemessene Miethöhe und wie lange sie diese noch bereit ist zu übernehmen. Gegen dieses Infoschreiben kann der Betroffene Rechtsmittel einlegen. Verstreicht die Übergangsfrist fruchtlos, ohne dass der Hartz-IV-Empfänger eine Wohnung zu einer angemessenen Miethöhe gefunden hat, werden ihm die Leistungen für die Unterkunft auf die angemessene Höhe gekürzt. Ausnahme: Der Hartz-IV-Bezieher weist nach (Belege), dass er sich ernsthaft um eine billigere Wohnung bemüht hat. Gelingt ihm das, muss das Jobcenter die Übergangsfrist verlängern. Wann sich der Mieter auf Härtegründe berufen kann Es gibt Fälle, in denen einem Mieter ein Umzug trotz zu hoher Mietkosten nicht zugemutet werden kann. Auf einen solchen Härtefälle kann sich Ihr Mieter berufen, wenn er krank oder für einen Umzug zu alt ist. Aber auch wenn er schon jahrelang dort gewohnt hat, seine Kinder die Schule wechseln müssten oder es einen beruflichen Hintergrund gibt, weshalb der Mieter gerade dort weiterwohnen muss. Ein Härtefall kann auch vorliegen, wenn absehbar ist, dass nur für kurze Zeit Hartz IV bezogen werden muss. Um einen Härtefall geltend zu machen, muss der Mieter einen entsprechenden Antrag an das Jobcenter stellen. meineimmobilie.de-tipp

5 Selbst wenn Ihre Wohnung für einen Hartz-IV-Mieter eigentlich unangemessen groß ist, die Miete aber angemessen, darf das Jobcenter keinen Umzug verlangen bzw. die Übernahme der Kaltmiete in voller Höhe ablehnen.

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