Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren
|
|
- Käte Schmitt
- vor 7 Jahren
- Abrufe
Transkript
1 Mietrechtsänderung 2016: Weniger Miete beim Modernisieren Foto: Tom-Hanisch - Fotolia.com Der BGH kümmert sich um die Schönheitsreparaturen, die Betriebskosten und die Wohnflächenabweichungen. Der Gesetzgeber um bezahlbare Mieten. Dabei war das Einführen einer geringeren Kappungsgrenze bei Mieterhöhungen auf die ortsübliche Vergleichmiete am nur der erste Akt. Der zweite Akt folgte am mit der Mietpreisbremse beim Mietvertragsabschluss. Mit einer neuen Mietrechtsänderung für 2016 soll unter anderem die Mieterhöhung bei Modernisierungen begrenzt und ein Wohnflächenparagraf eingeführt werden. Ein entsprechender Gesetzentwurf hierzu hat Bundesjustizminister Maas am bereits vorgelegt. Er nennt sich "Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften" oder kürzer: Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz (2. MietNovG) Autor: Heidi Schnurr Worum geht es? Mietrechtsänderung 2016: Was der Gesetzgeber für 2016 plant
2 Modernisierungsumlage soll gekürzt werden Das Bundesjustizministerium will mit einer weiteren Mietrechtsänderung, die voraussichtlich noch 2016 kommen soll, die Mieterhöhungen weiter abbremsen. Bisher war schon im Koalitionsvertrag vereinbart, dass die Modernisierungsumlage von derzeit 11 Prozent auf 10 Prozent gekürzt werden soll. Jetzt soll es damit ernst werden: Ein entsprechender Gesetzentwurf des Bundesjustizministeriums vom sieht vor, dass die Vermieter statt der bisherigen 11 Prozent nur noch 8 Prozent der angefallenen Modernisierungskosten, gerechnet auf die Jahresmiete, auf die Mieter umlegen dürfen. Beispiel: Für den Umbau Ihrer Mietwohnung haben Sie EUR ausgegeben. Sie können nach der derzeitigen Rechtslage die monatliche Miete Ihres Mieters also um 27,50 EUR (11 % von EUR Modernisierungskosten = 330 EUR : 12 Monate = 27,50 EUR Mieterhöhung pro Monat) erhöhen. Wird die Modernisierungsumlage auf 8 Prozent reduziert, können Sie Ihre Miete stattdessen nur um 20 EUR erhöhen (8 % von EUR = 240 EUR : 12 Monate = 20 EUR Mieterhöhung pro Monat). Mit einer neuen Kappungsgrenze und dem Absenken der Modernisierungsumlage sollen teure Luxussanierungen erschwert werden, die die derzeitigen Mieter nicht aufbringen können und deswegen ausziehen müssen. Kappungsgrenze für Modernisierungserhöhung soll kommen Die Kürzung der Modernisierungskosten von bisher 11 Prozent auf 8 Prozent soll nur der erste Schritt sein, die Mieten wegen einer Modernisierung zu dämpfen. In einem zweiten Schritt soll eine Kappungsgrenze nach Modernisierungen eingeführt werden. Kappungsgrenze heißt: Sie dürfen Ihre Miete innerhalb eines bestimmten Zeitraums nur um einen Maximalwert erhöhen. Konkret sollen Sie die Miete nach einer Modernisierung innerhalb der nächsten 8 Jahre nur noch um maximal 3 EUR pro Quadratmeter erhöhen dürfen (= Kappungsgrenze bei Modernisierungen). Bisher konnten Sie bereits nach einem Jahr die nächste Modernisierungserhöhung durchführen. Die Obergrenze bildete lediglich eine Wuchermiete.
3 Modernisierungserhöhungen sollen einfacher werden Nach so viel schlechten Nachrichten, nun eine gute Nachricht: Weil Kleinvermieter oftmals mit dem komplizierten Mieterhöhungsverfahren nach einer Modernisierung überfordert sind, soll das Mieterhöhungsverfahren vereinfacht werden. Die Vereinfachungsregelung soll jedoch nur für Modernisierungen gelten, die nicht mehr als EUR kosten. Bisher müssen ja von den Modernisierungskosten die Kosten abziehen, die für eine an sich fällige Reparatur gespart werden. Weil das Ermitteln der abzuziehenden Instandhaltungskosten sehr aufwendig ist, soll stattdessen in einem neuen 559c BGB ein pauschaler Instandhaltungsabzug von 50 Prozent eingeführt werden. Modernisierungskappungsgrenze gilt nicht im vereinfachten Verfahren Dafür muss sich der Kleinvermieter nicht an die neue Kappungsgrenze von 3 EUR pro Quadratmieter halten. Außerdem bestimmt der neue 559 c BGB, dass sich der Vermieter nicht mehr den Zinsvorteil eines zinslosen oder zinsverbilligten Darlehens, das er zum Finanzieren der Maßnahme aufgenommen hat, beim Berechnen der Modernisierungskosten abziehen muss. Ihnen bleibt dabei die Wahl: Als Vermieter können Sie wählen, ob Sie von dem vereinfachten Verfahren Gebrauch machen möchten und dafür einen Instandhaltungskostenabzug von 50 Prozent in Kauf nehmen oder lieber den schwierigeren Weg gehen und von den Modernisierungskosten die tatsächlichen Instandhaltungskosten umlegen. Zusätzlicher Modernisierungstatbestand soll eingeführt werden Schon lange ist die Rede davon, dass der Katalog der Modernisierungsmaßnahmen nach 555b BGB um eine zusätzliche Regelung ergänzt werden soll. Nach dem geplanten 555b Nummer 8 BGB soll auch ein alters- oder behindertengerechter Umbau eine Modernisierung darstellen, sofern die Wohnung hinterher auch dauerhaft von dieser Nutzergruppe (ältere Menschen und Menschen mit Behinderung) genutzt wird. Härtegründe: Wenn die Miete teurer als das Einkommen ist Für manch' einen Mieter kann die Modernisierung und spätere Mieterhöhung eine finanzielle Härte darstellen. Grundsätzlich sollen Mieter nicht mehr als 40 Prozent ihres Nettoeinkommens für die Miete einschließlich der Heizkosten ausgeben müssen. So jedenfalls steht es im Gesetzentwurf des Justizministeriums vom
4 Dabei kommt es auf das Einkommen aller im Haushalt des Mieters lebenden Personen an. Also nicht nur auf das Einkommen des Mieters. Mietrechtsänderung: Wohnfläche soll mit ins Gesetz Bisher hat der BGH bei einer Wohnflächenabweichung noch eine Abweichung bis zu 10 Prozent toleriert. Erst ab einer Wohnflächenabweichung ab 10 Prozent durfte der Mieter mindern oder der Vermieter nach seiner Mieterhöhung die tatsächlich größere Wohnfläche zugrunde legen. Damit muss der Mieter für nicht existente Mietflächen Miete und Betriebskosten zahlen. Gerade hat der BGH entschieden, dass die Toleranzgrenze von 10 Prozent bei einer Mieterhöhung auf die ortsübliche Vergleichsmiete nicht mehr gilt. Künftig soll es nur noch auf die tatsächliche Wohnfläche ankommen Der Gesetzgeber sieht das ähnlich. Das Ministerium will für Mieterhöhungen bis zur Vergleichsmiete und für Modernisierungsmieterhöhungen künftig immer die tatsächlichen Wohnflächen zugrunde legen. Selbst bei den Betriebskosten soll es künftig auf die tatsächliche Wohnfläche ankommen und nicht etwa auf die, die im Mietvertrag steht. Flächenabweichung: Wann der Mieter künftig mindern darf Bei Mietminderungen ist es bisher so: Erst ab einer Flächenabweichung von mindestens 10 Prozent zulasten des Mieters darf dieser die Miete mindern. Künftig soll es so sein, dass der Mieter bei jeder noch so kleinen Flächenabweichung mindern darf, sofern er beweisen kann, dass seine Gebrauchstauglichkeit beeinträchtigt ist. Gelingt ihm dieser Beweis nicht, berechtigt eine Flächenabweichung unter 10 Prozent nach wie vor nicht zur Mietminderung, sondern gilt als unerhebliche Flächenabweichung. Wie die Wohnfläche künftig berechnet wird Der neue, geplante 554 BGB regelt, wie die Wohnfläche berechnet werden soll. Mieter und Vermieter können sich bereits im Mietvertrag darauf einigen, wie die Wohnfläche berechnet werden soll: - für bis zum bezugsfertige Gebäude: nach den 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnungen, - ab dem bezugsfertige Gebäude: nach der Wohnflächenverordnung alternativ - nach anderen anerkannten Regeln der Technik zur Berechnung von Wohnflächen.
5 Was gilt, wenn keine Wohnflächenberechnung vereinbart wurde Steht nichts nur Wohnflächenberechnung im Mietvertrag gilt: - Für Gebäude, die bis 2003 bezugsfertig waren, gelten die 42 bis 44 der Zweiten Berechnungsverordnung. - Für neuere Gebäude soll sich die Berechnung der Wohnfläche nach der Wohnflächenverordnung richten. Die Grundflächen von Balkonen, Loggien, Terrassen und Dachgärten sollen - vorbehaltlich anderer Vereinbarungen zwischen Vermieter und Mieter - immer zu einem Viertel angerechnet werden. Mietschulden: Wer nachzahlt, macht die ordentliche Kündigung unwirksam Bisher ist es so: Wem wegen Mietschulden fristlos gekündigt wird, kann die Kündigung mit einer vollständigen Zahlung seiner Mietschulden noch innerhalb von 2 Monaten nach Zustellung der Räumungsklage (sog. Schonfristzahlung) abwenden. Das gilt jedoch nur für eine fristlose, nicht aber für eine (hilfsweise erklärte) ordentliche Kündigung. Haben Sie also dem Mieter wegen seiner Mietschulden fristlos gekündigt und nicht auch noch gleich hilfsweise ordentlich, konnte der Mieter mit dem Nachzahlen seiner Mietschulden die fristlose Kündigung unwirksam machen. Hätten Sie gleichzeitig auch ordentlich gekündigt, wäre das nicht möglich gewesen! Geplant ist jetzt, dass auch eine ordentliche Kündigung mit dem Begleichen der Mietschulden abgewendet werden kann. Damit erleichtert der Gesetzgeber Mietschuldnern eine Kündigung abzuwehren. Für den Gesetzgeber ist es kaum noch vermittelbar, dass eine außerordentliche fristlose Kündigung als schärferes Mittel mit einer Nachzahlung unwirksam werden soll, eine ordentliche Kündigung aus demselben Grund jedoch nicht. meineimmobilie.de-tipp Eine Mietrechtsänderung wird 2016 kommen. Bleibt nur noch die Frage, was genau am Ende im Gesetzespaket alles drin steht! Ziemlich sicher ist, dass es der Modernisierungsumlage an den Kragen gehen wird und eine Regelung zur Wohnfläche mit ins Gesetz soll - falls der BGH mit seiner Rechtsprechung nicht schneller ist und sich ein "Wohnflächenparagraf" damit erübrigt.
6
Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen
Wohnflächenberechnung: Welche Räume und Flächen mitzählen Foto: archideaphoto - Fotolia.com Wie groß ist Ihre Wohnung wirklich? Und: Zählen Treppenstufen, Türschwellen oder Erker dabei mit? Welche Flächen
MehrModernisierungsfristen 2016: Bis wann Sie mit mehr Miete rechnen können
Modernisierungsfristen 2016: Bis wann Sie mit mehr Miete rechnen können Foto: Less Cunliffe - Fotolia.com Sie stecken viel Geld in die Dämmung Ihrer Fassade, die neue Heizung oder die neuen Fenster. Mit
MehrModernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft
Modernisierungsvereinbarung: Wann Ihnen die hilft Foto: Less Cunliffe - Fotolia.com Wer sein Haus modernisieren will oder sogar muss, hat schon allein mit der Organisation viel am Hut: Angebote einholen,
MehrMietpreisbremse gilt ab dem : So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus
Mietpreisbremse gilt ab dem 1.6.2015: So sehen die neuen Mietrechtsvorschriften aus Foto: Haramis Kalfar - Fotolia.com Überall und jeder redet über die Mietpreisbremse und was sie bedeutet. Allerdings
MehrSeite 1. IVD Dr. Christian Osthus Januar 2016
Seite 1 1. Mieterhöhung nach Modernisierung Acht statt elf Prozent Statt bisher elf Prozent sollen Vermieter nach einer Modernisierung künftig nur noch acht Prozent der Modernisierungskosten auf die Jahresmiete
MehrFlächenabweichungen und ihre Folgen
Rechtsanwalt Thomas Hannemann - Karlsruhe Flächenabweichungen und ihre Folgen Verwalterforum zum Mietrecht Hannover, 23. August 2016 1 I. Ausgangspunkt Flächenabweichungen werfen mietrechtlich folgende
MehrModernisierung: Wann und wie Sie Ihre Miete erhöhen können
Modernisierung: Wann und wie Sie Ihre Miete erhöhen können Foto: Jürgen Fälchle - Fotolia.com Wer investiert, der muss auch schauen, dass unterm Strich die Rendite stimmt. Modernisieren Sie Ihr Mietshaus,
MehrMODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG
MODERNISIERUNG VON WOHNRAUM UND MIETERHÖHUNG DAS WAHLRECHT DES VERMIETERS ZUR ERHÖHUNG DER MIETE NACH MODERNISIERUNG Vorsitzender Richter am Landgericht Hubert Fleindl, München GLIEDERUNG 1. Durchführung
MehrBetriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen
Betriebskosten abrechnen: Welchen Umlageschlüssel Sie nehmen müssen Foto: tinadefortunata - Fotolia.com Welchen Verteilungsschlüssel muss ich nehmen?, fragt sich so mancher Vermieter bei seiner Betriebskostenabrechnung.
MehrKündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen
Kündigen wegen Mietschulden: Wie schnell Sie sein müssen Foto: Dan Race - Fotolia.com Es ist nicht nur ärgerlich, wenn der Mieter seine Miete nicht zahlt. Manche Vermieter, die ihre Immobilienfinanzierung
MehrDie 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung
Die 7 häufigsten Fehler bei der Betriebskostenabrechnung Foto: decisiveimages - Fotolia.com "Jede 2. Betriebskostenabrechnung ist falsch!", behauptet jedenfalls der deutsche Mieterbund jedes Jahr immer
MehrAlter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können
Alter Mietvertrag: Wie Sie nicht vereinbarte Betriebskosten umlegen können Foto: livestockimages - Fotolia.com Das kennen Sie vielleicht auch: Sie erben oder kaufen einen bestehenden Mietvertrag gleich
MehrBerliner Mietspiegel 2017 INFO Veranstaltung 13. Juni 2017
Berliner Mietspiegel 2017 Alle Referate im Überblick Berliner Mietspiegel 2017 Seite 81 Die übrigen Mieterhöhungen RA Dr. Carsten Brückner Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Seite 82 Die übrigen
MehrZeitmietvertrag vorzeitig kündigen: Geht das überhaupt?
Zeitmietvertrag vorzeitig kündigen: Geht das überhaupt? Foto: Eisenhans - Fotolia.com "Pacta sunt servanda" - das haben Sie sicherlich auch schon mal gehört oder - vielleicht in einem Asterix-Heft - gelesen.
Mehr536 Mietminderung bei Sach- und Rechtsmängeln
Nachfolgend eine nichtamtliche Wiedergabe der neugefassten 536, 555a bis 555f sowie 559, 559b BGB. Die hochgestellten Zahlen in eckigen Klammern geben die Sätze innerhalb der Absätze an. Maßgeblich ist
MehrUmlagefähigkeit von Renovierungskosten bei Modernisierung
Mieterhilfe-Hannover e.v., Rühmkorffstraße 18, 30163 Hannover ( 0511 / 990 490 2 0511 / 990 49 50 INFO- Brief * Rühmkorffstr. 18 30163 Hannover für alle Mitglieder der Mieterhilfe-Hannover e.v. www.mieterhilfe-hannover.de
MehrUmlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter. 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar
Umlagefähigkeit energetischer Sanierungskosten auf den Mieter 2. WEG-Forum Metropolregion Rhein-Neckar 19.11.2014 Dr. Markus Klimsch Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet- und Wohnungseigentumsrecht Fachanwalt
MehrEndlich Mieterrechte wieder stärken!
Endlich Mieterrechte wieder stärken! Stellungnahme zum Referentenentwurf einer 2. Mietrechtsnovelle 12. Oktober 2016 Problemlage Mietrechtsänderungsgesetz zum 1. Mai 2013 Verschiebung des Härteeinwandes
MehrMietvertrag ausfüllen: Worauf es beim Mietvertragsabschluss ankommt
Mietvertrag ausfüllen: Worauf es beim Mietvertragsabschluss ankommt Foto: Eisenhans - Fotolia.com Schaffe Sie es mal eben in 5 rasanten Minuten einen Mietvertrag quasi zwischen Tür und Angel abzuschließen?
MehrWeitere wichtige Urteile im Jahr ) Urteil des BGH vom (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit
Weitere wichtige Urteile im Jahr 2009 I. Schönheitsreparaturen Urteil des BGH vom 18.02.2009 (VIII ZR 166/08), Unwirksame Farbwahlklausel während der Mietzeit Der BGH hatte folgende Regelung in vorformulierten
MehrAktualisierungsdienst Bundesrecht
Aktualisierungsdienst Bundesrecht 400-2 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) 6. Aktualisierung 2013 (1. Mai 2013) Das Bürgerliche Gesetzbuch wurde durch Art. 1 Nr. 1 bis 5 und 7 bis 13 des Mietrechtsänderungsgesetzes
MehrBerlin-Brandenburger Immobilientag Forum Recht Berlin 15. September 2016
Berlin-Brandenburger Immobilientag Forum Recht Berlin 15. September 2016 Mietrechtsnovelle 2.0: Zwangsenteignung ist kein Mieterschutz Dr. Christian Osthus, Leitung Abteilung Recht, IVD Bundesverband Nach
MehrWelche Hürden bestehen bei einer. Sanierungsmaßnahmen?
Welche Hürden bestehen bei einer Mieterhöhung wegen Sanierungsmaßnahmen? Haus- und Grundbesitzerverein Ingolstadt e.v. Vortrag vom 14.11.2017, Stadttheater Ingolstadt 15.11.2017 1 Mieterhöhung nach Modernisierungsmaßnahmen
MehrMietvertrag mit Indexmiete: Viel unkomplizierter als viele glauben!
Mietvertrag mit Indexmiete: Viel unkomplizierter als viele glauben! Foto: Eisenhans - Fotolia.com Von wegen kompliziert: Eine Indexmiete ist gerecht und - wenn man erst einmal weiß, wie es geht - sehr
MehrNeu ab : Mehr Verzugszinsen für Kaufleute
Neu ab 29.07.2014: Mehr Verzugszinsen für Kaufleute Foto: jogys - Fotolia.com Es gibt seit dem 29.07.2014 ein neues Gesetz, das kaum jemand kennt, das aber auch Gewerberaumvermietern zu mehr Geld verhilft.
MehrVermietertipps für mehr Rentabilität
Beck kompakt Vermietertipps für mehr Rentabilität Renovierung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung Bearbeitet von Andrea Nasemann Wie berechne ich die Wohnfläche? 39 Eine Angabe in Prozenten ist unwirksam.
MehrMietrechts- Änderungsgesetz 2012/2013 Zahlreiche Verschlechterungen für Mieter geplant DEUTSCHER MIETERBUND
Mietrechts- Änderungsgesetz 2012/2013 Zahlreiche Verschlechterungen für Mieter geplant DEUTSCHER MIETERBUND Die Bundesregierung plant mit einem so genannten Mietrechtsänderungsgesetz zahlreiche Mietrechtsverschlechterungen.
Mehr25. August accentro
Zweites Mietrechtsnovellierungsgesetz 25. August 2016 accentro Hans-Joachim Beck, VRiFG a.d. Leiter Abteilung Steuern, IVD Überblick übrt die Mietpreisbremse Bei der Wiedervermietung einer Wohnung darf
MehrDEUTSCHER MIETERBUND
Unsere Fragen und die Antworten der Parteien DEUTSCHER MIETERBUND Unsere Fragen an die Parteien zur Wahl 217 Werden Sie eine Wohnungsbauoffensive starten? Wie wollen Sie den Neubau von 2. Mietwohnungen
MehrAktuelle Rechtsprechung/Themen
Mitgliederversammlung Haus- und Grundbesitzerverein e.v. 04.04.2016 Aktuelle Rechtsprechung/Themen Referent: RA Lucian Schliffka, Kanzlei SCHLIFFKA & SCHWAB Zugang von Erklärungen Der Zugang ist eine Wirksamkeitsvoraussetzung
MehrFlächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten
Beispielbild Flächenabweichung und ihre Auswirkung auf die Abrechnung der Betriebskosten Prof. Dr. Arnold Lehmann-Richter, HWR Berlin 31. Mietrechtstage vom 25. bis 27. April 2012 des ESWiD Evangelischer
MehrNebenräume kündigen: Ja, das geht!
Nebenräume kündigen: Ja, das geht! Foto: Agentur: MEV Halbe Sachen gibt es nicht und schon gar nicht, wenn es ums Kündigen geht. Das bekommen Sie spätestens dann zu spüren, wenn Sie Ihrem Mieter zusammen
MehrMalte Monjé. Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter
Mandantenveranstaltung 30.03.2017 Malte Monjé Rechtsanwalt und Fachanwalt für Miet- u Wohnungseigentumsrecht Mietrückstand und drohender Wohnungsverlust: Hohe Hürden für den Mieter S. 1 Wann kann der Vermieter
MehrInhalt. 1. Teil: Einleitung Teil: Einzelheiten der Mietpreisbremse... 9 III
Inhalt 1. Teil: Einleitung... 1 Auswirkungen verfassungsrechtlicher Natur/Staatsrecht, Grundrechtseinschränkung... 2 Auswirkungen auf die Entwicklung der sog. ortsüblichen Vergleichsmiete... 3 Auswirkungen
MehrWegweiser. 1 Die Mietrechtsreform im Überblick. 2 Mietverträge rechtssicher abschließen Mieten zu Ihren Gunsten vereinbaren
Teil Seite 1 Autorenverzeichnis Abkürzungs- und Literaturverzeichnis CD 1 Die Mietrechtsreform im Überblick 1/1 Neu versus alt 1/2 Ihre Rechte als Vermieter Neuerungen zu Ihren Gunsten durchsetzen 2 Mietverträge
MehrKündigungsfristen 2016: An welche Fristen sich Mieter und Vermieter halten müssen
en 2016: An welche Fristen sich Mieter und halten müssen Foto: B. Wylezich - Fotolia.com Tschüss Mieter: Wer eine Wohnung vermietet, muss früher oder später damit rechnen, dass sein lieb gewonnener Mieter
MehrDer nachfolgende Satz 3 enthält eine Ermächtigung an die Landesregierungen, für die Dauer von jeweils höchstens fünf Jahren zu bestimmen.
1. Ursprüngliche Rechtslage Der bis einschließlich April noch gültige 558 BGB erlaubt dem Vermieter einer freifinanzierten Wohnung, die Zustimmung zu einer Erhöhung der Miete bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete
MehrInhaltsverzeichnis. Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Tabellen Verzeichnis Abbildungsverzeichnis. Kapitel 1. Einführung
Inhaltsverzeichnis Literaturverzeichnis Abkürzungsverzeichnis Tabellen Verzeichnis Abbildungsverzeichnis XVII XLI XL VII XLIX Kapitel 1. Einführung A. Die Wohnfläche im Mietrecht 1 B. Ursachen für Flächenabweichungen
Mehrinterna Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Petra Breitsameter/Christian Grolik Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum
Studieren in der Schweiz Petra Breitsameter/Christian Grolik Rechte und Pflichten von Mietern und Vermietern Für Mietverhältnisse über preisfreien Wohnraum 1 interna Ihr persönlicher Experte Inhalt Study
MehrSchiedsamtsZeitung 76. Jahrgang 2005 Heft 03 Online-Archiv Seite 54a-57 Organ des BDS
Zusammenfassung der Änderungen nach der Mietrechtsreform von Franz Rustige, Eitorf/Sieg Ziel des neuen Mietrechts (01.09.2001) Der Gesetzgeber wollte eine Vereinfachung des Mietrechts im Sinne von Klarheit,
MehrLernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Lernaufgaben zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau
Lernfeld 5 Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Mieterhöhungen bei freifinanzierten Wohnungen Modul - Lernaufgaben Inhalte: Mieterhöhungen nach 558 BGB (ortsübliche Vergleichsmiete) Mieterhöhungen
MehrRechtsanwälte Kuchenreuter & Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2001
Rechtsanwälte Kuchenreuter & Stangl Rundschreiben / Ausgabe 01/2001 Thema: Mietrechtsreform Am 29.03.2001 hat der Deutsche Bundestag das Mietrechtsreformgesetz verabschiedet, das tiefgreifende Veränderungen
MehrBGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen
Präsentation BGH-Entscheidung zu Schönheitsreparaturen RA/StB/vBP Dr. Marcel M. Sauren, Aachen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Schönheitsreparaturen Was zählt zu den Schönheitsreparaturen?
MehrNutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges?
Aachener Str. 1053-1055 50858 Köln 0221-1792910 luetzenkirchen@ld-ra.de Nutzungsentschädigung: Ein Druckmittel zur Beschleunigung des Auszuges? Dr. Klaus Lützenkirchen Rechtsanwalt Fachanwalt für Miet-
MehrReferentenentwurf zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften
Axel Gedaschko Präsident Verteiler: Verbandsrat Vorstand des GdW Konferenz der Verbände FA Rechtsfragen und Verträge FA Steuern FA Betriebswirtschaft und Hausbewirtschaftung Mitglieder GdW 12.04.2016 Ge/He/CS
Mehr-Vhttp://d-nb.info/
Inhaltsverzeichnis A. Einfuhrung/Grundsatz 1 I. Mieterhöhungsmöglichkeiten im laufenden Mietverhältnis 1 II. Freifinanzierter Wohnraum 1 III. Begriff der Miete/Mietstruktur 2 B. Mieterhöhung auf die ortsübliche
MehrVoraussetzungen Mängelrechte des Mieters. 3. Kein Ausschluss 4. Spezifische Voraussetzungen einzelner Mängelrechte
Voraussetzungen Mängelrechte des Mieters 1. Mietvertrag 2. Mangel a) Sachmangel, 536 I b) Rechtsmangel, 536 III c) Rechtsfolgen der zugesicherten Eigenschaft, 536 II, was mehr als Beschaffenheitsvereinbarung
Mehr- 1 - DEUTSCHER MIETERTAG 2017 ANTRAG Nr: C 20 ANTRAGSTELLER: KURZINHALT: TWEET: Berlin Spekulation mit Grund und Boden verhindern #Mietertag Spekulation mit Grund und Boden durch neues Planungsrecht und
MehrMieterhöhung. Checkliste
Mieterhöhung Checkliste A leswassiewissenmüssen Mieterhöhung: Hilfreiche Checkliste zum Ausdrucken & zum täglichen Gebrauch Erhöhte Betriebskosten Ein häufiger Grund für eine Mieterhöhung sind gestiegene
MehrDie 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten
Die 23 wichtigsten BGH-Urteile zu den Betriebskosten Foto: Getty Images, Inc. Angeblich ist jede 2. Betriebskostenabrechnung falsch. Das behauptet jedenfalls der Deutsche Mieterbund. Auch aus seiner Streitstatistik
MehrGdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz
GdW Arbeitshilfe 69 Das Mietrechtsänderungsgesetz Gesetz über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und über die vereinfachte Durchsetzung von Räumungstiteln MietRÄndG Mai 2013 Herausgeber:
Mehrdes Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften
Bearbeitungsstand: 11.04.2016 10:29 Uhr Referentenentwurf des Bundesministeriums der Justiz und für Verbraucherschutz Entwurf eines Gesetzes zur weiteren Novellierung mietrechtlicher Vorschriften (Zweites
MehrBürgerliches Gesetzbuch (BGB) Auszug
Bürgerliches Gesetzbuch (BGB) in der Fassung vom 2.1.2002 (BGBl. I S. 42, 2909; 2003 I S. 738) zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes vom 22. Juli 2014 (BGBl. I S. 1218) Auszug 535 Inhalt und Hauptpflichten
MehrMieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter
Mieterhöhungen rechtssicher durchsetzen - Ein Leitfaden für Vermieter und Verwalter Rechtsanwalt Kelleners & Albert Rechtsanwälte in Partnerschaft 2. Südbrandenburger Tag der Immobilienwirtschaft, IHK
MehrMietpreisbremse 2015 Begrenzung des Mietanstiegs bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten
Mietpreisbremse 2015 Begrenzung des Mietanstiegs bei Wiedervermietung von Bestandswohnungen in angespannten Wohnungsmärkten I. Ausgangslage Sie sind Vermieter oder Mieter von Wohnraum und haben aus den
MehrAbs. Abgeordnetenbüro Diana Golze Altstädtischer Markt Brandenburg an der Havel. Brandenburg,
Abs. Abgeordnetenbüro Diana Golze Altstädtischer Markt 2 14770 Brandenburg an der Havel Brandenburg, 11.10.2012 Entwurf eines Gesetzes über die energetische Modernisierung von vermietetem Wohnraum und
MehrMietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung. (BGH, Urteil vom VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107)
MIETRECHT Urteile Mietrecht 2013 Mietrecht - Kündigung wegen Eigenbedarf und berufliche Nutzung der Wohnung (BGH, Urteil vom 26.9.2012 VIII ZR 330/11; ZMR 2013, 107) Zu entscheiden war der Fall, dass der
MehrLernfeld 5: Wohnräume verwalten und Bestände pflegen Musterlösungen zum Modul IMK Mieterhöhungen im freifinanzierten Wohnungsbau
558-1) Folgende Wohnungs-Angaben liegen vor: Mietvertrag vom 1. Okt. X1, Wohnfläche 90 qm, Grundmiete 585,-, BeKo-VZ 207,-, ortsübliche Vergleichsmiete 6,90 /qm/mo Zu welchem Datum kann frühestens eine
MehrInhaltsverzeichnis. Kommentar a BGB. Allgemeine Vorschriften für Mietverhältnisse 25
Vorwort.................................................... Abkürzungsverzeichnis....................................... Literaturverzeichnis.......................................... V XIII XIX Synopse
MehrInhalt. 3 Was der Mieter darf und was er nicht darf 37 Die Hausordnung 38. Vorwort 10
Inhalt Vorwort 10 1 Wohnungssuche 11 Zeitungsanzeige und Wohnungsamt 11 Makler 12 In welchen Fällen darf der Makler Courtage verlangen? 13 Wann muß kein Geld gezahlt werden? 15 Wieviel Courtage kann der
MehrDie Änderungen im Mietrecht Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen
Inhaltsverzeichnis Die Änderungen im Mietrecht 2013 13 Die Durchführung von Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen 14 Das Wärmecontracting 20 Die vereinfachte Durchsetzung von Räumungsansprüchen 27 Kündigungsschutz
MehrVermietertipps für mehr Rentabilität
Beck kompakt Vermietertipps für mehr Rentabilität Renovierung, Schönheitsreparaturen, Mieterhöhung Bearbeitet von Andrea Nasemann 2. Auflage 2015. Buch. 127 S. Kartoniert ISBN 978 3 406 68452 4 Format
MehrMietrecht. Mietrecht. Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21
Mietrecht Besonders ausgestaltetes Schuldrecht mit weitgehenden Schutzrechten für die Mieter 1/21 Das Mietrecht ist geregelt in: 535 bis 580a BGB Es ist zu unterscheiden: - Mietrecht allgemeiner Teil (
MehrMiete. Kommentar. Hubert Blank. Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus. Von. Richter am Landgericht a.d. und. Richter am Amtsgericht
Miete Kommentar Von Hubert Blank Richter am Landgericht a.d. und Prof. Dr. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 5., völlig neubearbeitete Auflage 2017 Vorwort zur 5. Auflage... Literatur- und Abkürzungsverzeichnis...
MehrSonnenstraße 11/IV Telefon: München Telefax:
Sonnenstraße 11/IV Telefon: 089 91049105 80331 München Telefax: 089 91049106 E-Mail: info@ra-schwarz-thoenebe.de I N F O R M A T I O N S B R I E F (Informationen zum Mietrecht) April 2015 I N H A L T 1.
MehrMietrecht für Vermieter von A-Z
Mietrecht für Vermieter von A-Z von Rudolf Stürzer, Michael Koch 2. Auflage Mietrecht für Vermieter von A-Z Stürzer / Koch schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Thematische
MehrMietspiegel. Wohnen in Lengerich
Mietspiegel Wohnen in Lengerich Warum ein Mietspiegel? Ein Mietspiegel für nicht preisgebundene Wohnungen dient als Richtlinie zur Ermittlung der ortsüblichen Vergleichsmiete. Er bietet den Mietvertragsparteien
MehrBündnis für bezahlbaren Wohnraum. -Anwendungsvorschriften-
Grundsätze für ein Bündnis für bezahlbaren Wohnraum -Anwendungsvorschriften- Der Städte Ravensburg und Weingarten Anwendungsvorschriften Der Gemeinderat der Stadt Ravensburg sowie der Gemeinderat der Stadt
MehrBeschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 01. September 2016
Beschluss der SPD-Bundestagsfraktion vom 01. September 2016 Bezahlbare Wohnungen schaffen und Mietrecht sozial gestalten Nur mit der SPD gibt es ein soziales Mietrecht und bezahlbare Wohnungen. Wir setzen
MehrBUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES URTEIL. 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle. in dem Rechtsstreit
BUNDESGERICHTSHOF IM NAMEN DES VOLKES VIII ZR 205/08 Nachschlagewerk: ja URTEIL in dem Rechtsstreit Verkündet am: 8. Juli 2009 Ermel Justizangestellte als Urkundsbeamtin der Geschäftsstelle BGHZ: nein
MehrBGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung
BGH-Urteil: Verspätete WEG- Abrechnung rechtfertigt keine verspätete Betriebskostenabrechnung Foto: SG- design - Fotolia.com Sie würden ja gern, aber Sie können nicht. Die Rede ist von der Betriebskostenabrechnung.
MehrBlank/Börstinghaus. Miete. Kommentar von. 3., völlig neubearbeitete Auflage. 4! ms ...
... Blank/Börstinghaus Miete Kommentar von Hubert Blank Richter am Landgericht a. D. Ulf P. Börstinghaus Richter am Amtsgericht 3., völlig neubearbeitete Auflage 4! ms Verlag C. H. Beck München 2008 Literatur-
MehrGrenzen der Modernisierungsmieterhöhung Anmerkung zu Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom , VIII ZR 28/17
Grenzen der Modernisierungsmieterhöhung Anmerkung zu Beschluss des Bundesgerichtshofs (BGH) vom 212017, VIII ZR 28/17 I. In der Praxis spielen im Wohnraummietrecht zwei Erhöhungsmöglichkeiten eine wesentliche
MehrInhaltsverzeichnis III
Seite 1. Allgemeines................................. 9 a) Mietreform: schon 1930 angekündigt............... 9 b) Bundesgerichtshof oberste Instanz in Mietsachen...... 9 c) Fragen der Tagespraxis.........................
MehrAngaben zum Mietobjekt
Angaben zum Mietobjekt Vermieter (vom Vermieter ausfüllen) Name Vermieter: Straße: Hausnummer: Postleitzahl / Stadt: Mietobjekt (vom Vermieter auszufüllen) Voraussichtliche Mietvertragsnummer: Voraussichtlicher
MehrWie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren
Wie Sie Betriebskosten korrekt vereinbaren Foto: sasel77 - Fotolia.com Die Betriebskosten spielen nicht erst am Jahresende bei der Betriebskostenabrechnung eine Rolle, sondern schon beim Abschluss des
MehrDas Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen
Das Mietrecht novellieren klima- und umweltfreundliche Modernisierungen ermöglichen Vorschläge der BSI Bundesvereinigung Spitzenverbände der Immobilienwirtschaft 23.06.2009 Geschäftsführender Verband:
MehrMitgliederversammlung Haus- und Grund Horb e.v
Möglichkeiten der Mieterhöhung nach durchgeführter Modernisierung ( 559 ff BGB): Unterscheidung zwischen Erhaltungs- (Instandhaltung und Instandsetzungs-) maßnahmen und Modernisierung: 555a BGB ivm 559
MehrRevision KTrechts KTlinks 1 Bearbeiter
Revision KTrechts KTlinks 1 Bearbeiter Inhaltsübersicht Vorwort... V Inhaltsverzeichnis... IX Literaturverzeichnis... XV 1 Überblick: Die Mietrechtsnovelle 2013... 1 I. Energetische Modernisierung... 2
MehrAktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht
EnergieForum Deutschland Verwaltertalk am 28. Mai 2015 in Hamburg Aktuelle Entscheidungen zum Miet- und Wohnungseigentumsrecht RA Dr. Jan-Hendrik Schmidt RA Carsten Küttner W I R Breiholdt Nierhaus Schmidt,
MehrWohnen. bezahlbar und gerecht? 15. April 2013 in Berlin
Wohnen bezahlbar und gerecht? 15. April 2013 in Berlin Steigende Wohnkostenbelastung 2 Das Wohnen wird immer teurer - absolut und relativ. Ursachen: wohnungsmarktbedingte Mietsteigerungen, insbesondere
MehrInhalt III. Inhaltsverzeichnis. I. Vorwort l
Inhalt I. Vorwort l II. Begriff der Modernisierung 2 1. Nachhaltige Verbesserung der Mietsache 4 2. Dauerhafte Verbesserung der allgemeinen Wohnverhältnisse 7 3. Nachhaltige Einsparung von Energie oder
MehrAußerdem soll die Mietpreisbremse nur in Gebieten mit angespannten Wohnungsmärkten gelten.
Die Mietpreisbremse Hans-Joachim Beck Vortrag vom 17. September 2015 Geltung des Gesetzes Das Gesetz zur sogenannten Mietpreisbremse ist am 1.6.2015 in Kraft getreten. Sie gilt jedoch erst dann und in
MehrVon wegen Hasenstall: Wie groß und teuer Hartz-IV-Wohnungen sein dürfen
Von wegen Hasenstall: Wie groß und teuer Hartz-IV-Wohnungen sein dürfen Foto: imago13 - Fotolia.com Viel zu klein!, erklärt Ihnen ein Mieter nach der Besichtigung Ihrer Wohnung. Mag ja sein, dass Ihr Mieter
MehrDie 101 häufigsten Fallen für Vermieter
Haufe Fachbuch 06330 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Bearbeitet von Dr. Matthias Nöllke 5. Auflage 2014 2014. Taschenbuch. ca. 254 S. Paperback ISBN 978 3 648 05578 6 Recht > Zivilrecht > Mietrecht,
MehrZivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11
Zivilrecht - BGB Schuldrecht BT_ Übersicht Nr. 4 Seite 1 von 11 Wichtige Probleme des Mietrechts Hinweis: Mietrecht wird im Examen gerne geprüft, gerade in Verbindung mit aktueller Rechtsprechung (z.b.
MehrMietrechts- änderungsgesetz
Mietrechts- änderungsgesetz Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt
MehrDas Amtsgericht Tempelhof-Kreuzberg 5 hat die Klage abgewiesen.
-1- Anspruch auf Erlaubnis zur Untervermietung von Wohnraum Der Anspruch des Wohnungsmieters auf Erteilung der Erlaubnis zur Untervermietung setzt nicht voraus, dass der Mieter in der Wohnung seinen Lebensmittelpunkt
MehrHaus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 2. HALBJAHR 2015
Haus & Grund Vermieterbefragung ERGEBNISSE 2. HALBJAHR 2015 Mietanstieg deutlich zurückgegangen 29,1 Prozent der privaten Vermieter erhöhen die Miete niemals in laufenden Mietverhältnissen Die Mieten von
MehrWohnungs- und mietrechtliche Informationen. ABC des Mietrechts. Mietrechtliche Beratung. Wohnraumversorgung. Wohngeld, Ausgleichsabgabe
ABC des Mietrechts Informationen Das wichtigste in Kürze Wohnraumversorgung Wohngeld, Ausgleichsabgabe Wohnraumerhaltung Markt- und Mietpreisentwicklung Betriebskosten (-abrechnung) Betriebskosten sind
MehrDie 101 häufigsten Fallen für Vermieter
Haufe Ratgeber plus Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter von Dr. Matthias Nöllke 3. Auflage 2010 Die 101 häufigsten Fallen für Vermieter Nöllke schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE
MehrIhr Recht als Mieter
stern-ratgeber Ihr Recht als Mieter Vom Mietvertrag bis zur Kündigung - was Sie dürfen, was Sie müssen von Wolfgang Jüngst 2009 Linde Verlag Wien 2009 Verlag C.H. Beck im Internet: www.beck.de ISBN 978
MehrNorbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages
Norbert Geis Mitglied des Deutschen Bundestages Platz der Republik 1 Wilhelmstraße 60, Zi. 434 11011 Berlin Tel: (030) 227-73524 Fax: (030) 227-76186 Email: norbert.geis@bundestag.de 1 Rede zur 1. Lesung
MehrInhalt. Kapitel 1 Die Mietzahlung. Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13
Vorwort 5 Abkürzungsverzeichnis 13 Kapitel 1 Die Mietzahlung Wann muss ich meine Miete zahlen? 16 Kann der Vermieter von mir eine Einzugsermächtigung verlangen? 18 Darf der Vermieter einen Aufschlag berechnen,
MehrArbeitskreis Mietwohnungen. BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v.
Arbeitskreis Mietwohnungen BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Mietrechtsreform-aktueller Stand BFW Landesverband Nordrhein-Westfalen e.v. Ausgangssituation 3 Chronologie 2013-Kappungsgrenze 2015-Mietpreisbremse
MehrImpressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, Bonn Alle Rechte sind vorbehalten.
Impressum Zarenga GmbH, Bonn 2015 Zarenga GmbH, Pfaffenweg 15, 53227 Bonn Alle Rechte sind vorbehalten. Dieses Buch, einschließlich seiner einzelnen Teile ist urheberrechtlich geschützt. Jede Verwendung
MehrSchiedsamtsZeitung 74. Jahrgang 2003, Heft 11 Online-Archiv Seite Organ des BDS. Mieterhöhung wegen Modernisierung
Mieterhöhung wegen Modernisierung von Franz Rustige, Eitorf/Sieg (Fortsetzung von 10/03, Seite 222) Härtefälle Ob ein Härtefall vorliegt, muss unter folgenden Gesichtspunkten geprüft werden: 1. Bauliche
Mehr22. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht Mietrechtsreform 2012 und die Auswirkungen auf die Praxis der Hausverwaltung
22. Göttinger Informationsveranstaltung zum Immobilienrecht Mietrechtsreform 2012 und die Auswirkungen auf die Praxis der Hausverwaltung 1 Die Mietrechtsreform 2012 wichtige Änderungen Jens Grundei Rechtsanwalt,
MehrMiete und Nebenkosten
Miete und Nebenkosten Keine Frage offen von Dr. Matthias Nöllke 1. Auflage 2008 Miete und Nebenkosten Nöllke schnell und portofrei erhältlich bei beck-shop.de DIE FACHBUCHHANDLUNG Haufe-Lexware Freiburg
Mehr