Mietrechts- änderungsgesetz
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- Dorothea Lehmann
- vor 8 Jahren
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1 Mietrechts- änderungsgesetz Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt Cham Telefon: / Telefax: / [email protected]
2 1. Einleitung 2. Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes 3. Wärmecontracting 4. Kündigungsgrund, Nichtleistung der Kaution 5. Sicherung von Mietforderungen durch Sicherungsanordnung 6. Erleichterte Durchsetzung von Räumungsansprüchen 7. Kündigungsbeschränkung beim Münchner Modell 8. Mieterhöhung 9. Zusammenfassung Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt Cham Telefon: / Telefax: / [email protected]
3 Einleitung Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt Cham Telefon: / Telefax: / [email protected]
4 Mietrechtsänderungsgesetz Einleitung Nach langer politischer Diskussion wurde nun das Mietrechtsänderungsgesetz beschlossen. Eckdaten: Gesetzentwurf Bundesregierung (BT-Drs. 17/10485) Beschlussempfehlung + Bericht Rechtsausschuss (BT-Drs. 17/11894) Beschluss des Gesetzes durch den Bundestag Beschluss des Bundesrates (BR-Drs. 10/13) Verkündung im Bundesgesetzblatt (BGBl I 2013, 434) Inkraftreten des Mietrechtsänderungsgesetzes Seite 03
5 Mietrechtsänderungsgesetz Einleitung Eckpunkte des Mietrechtsänderungsgesetzes - Neuordnung der Modernisierung, insbesondere der energetischen Modernisierung - Kodifizierung des Wärme-Contracting - Einführung eines prozessualen Instruments der Sicherungsanordnung - Ausweitung einer Räumung im Wege einstweiligen Rechtschutzes - Kodifizierung der Berliner Räumung ; Erleichterung der Vollstreckung von Räumungsurteilen - Unterbindung des Münchner Modells bei der Umwandlung von Mietshäusern in Eigentumswohnungen - Absenkung der Kappungsgrenze für Erhöhung von Bestandsmieten bis zur ortsüblichen Vergleichsmiete in bestimmten Gebieten Seite 03
6 Mietrechtsänderungsgesetz Einleitung Die Neuregelungen gelten grundsätzlich auch für alte Mietverhältnisse, also Mietverträge, die vor dem Stichtag vereinbart worden sind. Bei Dauerschuldverhältnissen gilt der allgemeine Grundsatz, dass bei Inkrafttreten einer Neuregelung dies auch für bereits bestehende Vertragsverhältnisse gilt, es sei denn, eine Übergangsregelung wurde getroffen. Folglich sind grundsätzlich alle Neuregelungen ab auf Alt- und Neuverträge anzuwenden. Seite 06
7 Mietrechtsänderungsgesetz Einleitung Übergangsregelung Entstehung Mietverhältnis Altfassung 536, 554, 559 bis 559b, 578 BGB Altfassung 569 BGB Neufassung 556c Abs. 1, 2, 4, BGB Bis Bei Modernisierungsmaßnahmen, wenn die Mitteilung nach 554 Abs. 3 Satz 1 dem Mieter bis zum zugegangen ist oder - bei Modernisierungsmaßnahmen auf die 554 Abs. 3 Satz 3 BGB a. F. anzuwenden ist, der Vermieter mit der Ausführung der Maßnahmen vor dem begonnen hat. + anzuwenden ab Ab Neufassung 536, 554, 559 bis 559b, 578 BGB Neufassung 569 Abs. 2a BGB Neufassung 556c Abs. 1, 2, 4 BGB anzuwenden ab Seite 04
8 Einleitung Erläuterungen der im Vortrag eingesetzten Farben u. Symbole: Farbe/Symbol Erläuterung Überschriftfeld Beispielfeld Merkfeld Tippfeld Fälle Seite 02 Musterfeld Vorschriftenfeld Seite Seitenhinweis auf Skript
9 1. Einleitung 2. Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes 3. Wärmecontracting 4. Kündigungsgrund, Nichtleistung der Kaution 5. Sicherung von Mietforderungen durch Sicherungsanordnung 6. Erleichterte Durchsetzung von Räumungsansprüchen 7. Kündigungsbeschränkung beim Münchner Modell 8. Mieterhöhung 9. Zusammenfassung Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt Cham Telefon: / Telefax: / [email protected]
10 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt Cham Telefon: / Telefax: / [email protected]
11 Modernisierung Kanzlei am Steinmarkt Dr. Andreas Stangl Rechtsanwalt Fachanwalt Bau- und Architektenrecht Fachanwalt Miet- und Wohnungseigentumsrecht RECHTSANWÄLTE FACHANWÄLTE Kanzlei am Steinmarkt Steinmarkt Cham Telefon: / Telefax: / [email protected]
12 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Neuordnung der Modernisierung Der Gesetzgeber hat ein neues BGB-Kapitel 1a Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen eingeführt, dabei die Erhaltungs- und Modernisierungsmaßnahmen neu in 555a 555e BGB neu geregelt. Ziel der Neuregelung: - Transparenz der Vorschriften - Erleichterung der energetischen Sanierung Seite 05
13 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Neuordnung der Modernisierung Erhaltungsmaßnahmen sind gem. 555a BGB Maßnahmen, die zur Instandhaltung oder zur Instandsetzung der Mietsache erforderlich sind. Die Begriffe der Instandhaltung und Instandsetzung waren dem BGB bislang nicht bekannt. Die Instandhaltung umfasst die Bewahrung des bestehenden Zustandes durch pflegende, erhaltende und vorsorgende Maßnahmen. Die Instandsetzung umfasst die Wiederherstellung eines schon nicht mehr ordnungsgemäßen Zustandes durch Reparatur oder Ersatzbeschaffung. Seite 6 f.
14 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Neuordnung der Modernisierung Modernisierungsmaßnahmen nach 555b BGB erfassen nur bauliche Veränderungen, wobei hierunter aber nicht nur Eingriffe in Gebäudesubstanz, sondern auch Veränderungen der Anlagentechnik des Gebäudes fallen sollen. Seite 6 f.
15 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Neuordnung der Modernisierung Erhaltungsmaßnahmen Regelung 555a BGB 555f BGB Modernisierungsmaßnahmen 555b 555e BGB 555f BGB Definition 555a Abs. 1 BGB 555b BGB Duldung 555a Abs. 1 BGB 555d BGB Ankündigung 555a Abs. 2 BGB 555c BGB Aufwendungen 555a Abs. 3 BGB 555d Abs. 6 BGB Sonderkündigungsrecht e BGB Vereinbarung 555f BGB 555f BGB Zeitliche Ausschluss Minderung Abs. 1a BGB Mieterhöhung BGB Seite 06
16 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Neuordnung der Modernisierung Modernisierungsmaßnahme bauliche Veränderung Tatbestand nach BGB 555b Nr. 1 Einsparung Endenergie in Bezug auf Mietssache Energetische Modernisierung 555b Nr. 2 Einsparung nicht erneuerbarer Primärenergie Nachhaltigkeit der Einsparung Nachhaltigkeit des Klimaschutzes 555b Nr. 3 Nachhaltige Reduzierung Wasserverbrauch 555b Nr. 4 Nachhaltige Erhöhung Gebrauchswert 555b Nr. 5 Dauerhafte Verbesserung allgemeine Wohnverhältnisse 555b Nr. 6 Umstände, die der Vermieter nicht zu vertreten hat, wenn keine Erhaltungsmaßnahme 555b Nr. 7 Schaffung von Wohnraum Duldung Mieterhöhung 559 BGB Minderung 536a BGB Kündigung 555e BGB Seite 08
17 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Erhaltungsmaßnahmen Erhaltungsmaßnahmen sind nun anzukündigen: - Frist: (rechtzeitig) - Form: (keine Form) - Inhalt: Umfang (welche Räumlichkeit?) Art der Beeinträchtigung (Lärm, Schmutz, Zugangsbehinderung?) Zeitpunkt (Beginn, Dauer?) MERKE: Der Vermieter sollte Erhaltungsmaßnahmen vorsorglich frühzeitig und schriftlich ankündigen, um Einwendungen zu vermeiden. Seite 10
18 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Erhaltungsmaßnahmen Im Gesetz ist auch die Entbehrlichkeit der Ankündigung geregelt. Voraussetzungen für die Entbehrlichkeit der Ankündigung sind: - Unerhebliche Einwirkung auf die Mietsache - Sofortige Durchführung zwingend erforderlich MERKE: Der Vermieter sollte umfassend über die bevorstehenden Erhaltungsmaßnahmen informieren, um Einwendungen zu vermeiden. Seite 10
19 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Erhaltungsmaßnahmen Gem. 555a Abs. 1 BGB hat der Mieter sämtliche Erhaltungsmaßnahmen, die zur Instandhaltung und Instandsetzung erforderlich sind, zu dulden. Seite 11
20 Inhalte des Mietrechtsänderungsgesetzes Erhaltungsmaßnahmen MERKE: Duldung bedeutet lediglich passives Verhalten des Mieters, nicht aber aktives Verhalten, im Sinne einer Mithilfe bei Auslagerung oder Umstellen von Möbeln oder Zugänglichmachung der betroffenen Bereiche. Seite 11
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