TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG
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- Gregor Albrecht
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1 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 1 von 31 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Dipl.-Ing. KLAUS JENS VORLESUNGEN ÜBER TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG KAPITEL: 1 GRUNDLAGEN 2 WASSER 3 WÄRME 4 KÄLTE 5 LUFT 6 INFORMATION 7 STROM 8 TRANSPORT TRANSPORT 9 SICHERHEIT SICHERHEIT 10 PROJEKTIERUNG
2 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 2 von 31 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Kapitel Seite 2 SANITÄRINSTALLATIONEN TRINKWASSER, NUTZWASSER UND LÖSCHWASSER PROJEKTIERUNG VON VERSORGUNGSLEITUNGEN KOMPONENTEN VON TRINKWASSERVERSORGUNGSANLAGEN NENNWEITEN DRUCKBEDINGUNGEN BEMESSUNG VON TRINK- UND NUTZWASSERLEITUNGEN PROJEKTIERUNG VON ENTWÄSSERUNGSANLAGEN ANWENDUNGSBEREICH VON REGELWERKEN BEGRIFFSBESTIMMUNGEN ANFORDERUNGEN AN DIE RÜCKSTAUSICHERHEIT EINLEITUNGSEINSCHRÄNKUNGEN LÜFTUNGSLEITUNGEN IN ENTWÄSSERUNGSANLAGEN UMLENKUNG VON ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN AUSFÜHRUNG VON FALLLEITUNGEN PUTZMÖGLICHKEITEN GEFÄLLE VON ENTWÄSSERUNGSLEITUNGEN BEMESSUNG VON SCHMUTZWASSERLEITUNGEN BEMESSUNG VON LÜFTUNGSLEITUNGEN ABLEITUNG VON REGENWASSER BEMESSUNG VON REGENWASSERLEITUNGEN BEMESSUNG VON MISCHWASSERLEITUNGEN LITERATURHINWEISE 31
3 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 3 von 31 2 SANITÄRINSTALLATIONEN 2.1 Trinkwasser, Nutzwasser und Löschwasser Als Trinkwasser gilt unabhängig vom Verwendungszweck ein für menschlichen Genuss und Gebrauch geeignetes Wasser. Als Nutzwasser wird Wasser bezeichnet, das für menschlichen Genuss nicht geeignet ist. Sind innerhalb eines Grundstückes Versorgungseinrichtungen sowohl für Trinkwasser als auch für Nutzwasser vorhanden, dann sind diese so übersichtlich anzuordnen und zu kennzeichnen, dass sie nicht miteinander verwechselt werden können. Eine Verbindung von Trinkwasserleitungen mit Nutzwasserleitungen ist unzulässig. Wird Löschwasser einer Trinkwasseranlage entnommen, so ist aus hygienischen Gründen am Beginn der Löschleitung ein baumustergeprüfter Rückflussverhinderer einzubauen. Darüber hinaus sind am Ende von Löschwasserleitungen Entnahmestellen vorzusehen. Von Löschwasserleitungen abzweigende Verbrauchsleitungen müssen für sich absperrbar sein. 2.2 Projektierung von Versorgungsleitungen Ein Teil der zur Projektierung von Wasserversorgungsanlagen überlieferten technischen Erfahrungen wurde als Projektierungsgrundsätze in Normen aufgenommen, wie beispielsweise : Verbrauchsleitungen sind möglichst geradlinig und mit Steigung zu den Entnahmestellen anzuordnen. An Tiefpunkten sind Entleerungsvorrichtungen vorzusehen. Verteilungs- und Steigleitungen müssen einzeln absperrbar und entleerbar sein und sollen mit Schildern gekennzeichnet werden. Jede Wohnung oder sonstige Einheit soll jeweils nur über eine Leitung versorgt werden, in die bei Bedarf ein eigener Wasserzähler eingebaut werden kann. Armaturen sind so anzuordnen, dass sie zugänglich und leicht bedienbar sind. Bei Leitungsführung in nicht frostfreien Bereichen muss in geeigneter Weise für den Frostschutz gesorgt werden. Die Verlegung von Leitungen in Decken sowie in und unter Fußböden ist möglichst zu vermeiden. Bei Mauer- und Deckendurchführungen ist eine Rohrummantelung anzuordnen, um die Beweglichkeit des Rohres zu ermöglichen und Schallübertragung zu vermeiden. Durch Schlitze oder Durchbrüche für die Leitungsführung darf die statische Sicherheit von Bauwerken nicht beeinträchtigt werden. Die Verlegung von Verbrauchsleitungen durch Abwasserkanäle oder Abwasserschächte, Kaminmauerwerk, Zu- und Abluftschächte, Aufzugschächte sowie durch Transformator- und Öllagerräume ist unzulässig Mit Rücksicht auf die Wirtschaftlichkeit soll die Fließgeschwindigkeit in Verbrauchsleitungen mindestens 1 m/s betragen. Mit Rücksicht auf Fließgeräusche soll die maximale Fließgeschwindigkeit 2 m/s nicht überschreiten.
4 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 4 von Komponenten von Trinkwasserversorgungsanlagen Für Trinkwasserversorgungsleitungen wurden folgende Bezeichnungen festgelegt: : Schema einer Wasserversorgungsanlage Abbildung A Absperrarmatur Wasserzähler Absperrarmatur Rückflussverhinderer Stockwerksleitung Absperrarmatur Steigleitung Steigleitung Verteilungsleitung Stockwerksleitung W Wasserzähleranlage Anschlussleitung Verbrauchsleitung Die Verbrauchsleitung beginnt bei Anschluss an eine öffentliche Versorgungsleitung an der Wasser- Übergabestelle, bei Eigenwasser- Versorgungsanlagen an der Wasser- Entnahmestelle (Brunnen oder Quellfassung). 2.4 Nennweiten Der Begriff Nennweite "DN" kennzeichnet zueinander passende Einzelteile einer Rohrleitung unabhängig davon, ob sie nach dem Zoll- oder dem metrischen System benannt werden. Die Beibehaltung der anglikanischen Maßeinheit Zoll (gekennzeichnet mit " ) im Rohrleitungsbau ist darauf zurückzuführen, dass es zunächst Engländer waren, die bei uns mit der Errichtung von Versorgungsanlagen unter Einsatz industriell gefertigter Rohrleitungen beauftragt wurden (z.b. Wiener Gaswerke). Mit den installierten Rohren wurden deren anglikanische Normen übernommen und teilweise beibehalten. Da die Außendurchmesser der Rohre festliegen, die Wanddicken bei den verschiedenen Rohrarten jedoch verschieden sind, entsprechen die Nennweiten DN in mm nur angenähert den inneren Rohrweiten. Nennweiten sind nach folgenden Normzahlen gestuft: :
5 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 5 von 31 Tabelle T Nennweite Normzahlreihe DN usw. Rohrgewinde Zoll 3/4" 1" 5/4" 1 1/2" 2" 2 1/2" 3" 4" 5" 6" usw. In abgekürzter Schreibweise wird mit "DN 50" eine Rohrleitung mit Nennweite 50 mm Ø bezeichnet. 2.5 Druckbedingungen Damit die vorgesehenen Durchflussstärken erreicht werden können ist an allen Auslaufventilen ein "Fließdruck" von mindestens 0,5 bar (das entspricht 5 m Wassersäule) einzuhalten. Der Fließdruck wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Manometern) bei fließendem Wasser gemessen. Für die einwandfreie Funktion spezieller Armaturen und Geräte können nach Angaben von Armaturenerzeugern auch höhere Fließdrücke erforderlich sein. Wenn der erforderliche Fließdruck durch den Druck des Wasserversorgungsnetzes nicht sichergestellt werden kann, dann wird der Einsatz von Druckerhöhungsanlagen erforderlich. Diese bestehend aus Druckpumpen, Windkessel und Drucksteuerungsanlage. Der Ruhedruck wird an Druckmessstellen von Rohrleitungen mit Druckmessgeräten (Manometern) bei nicht fließendem Wasser gemessen. An Garten- und Garagenauslaufventilen sowie für Löschwasserleitungen soll der Ruhedruck 10 bar nicht überschreiten, an allen sonstigen Entnahmestellen soll der Ruhedruck im Bereich von 5 bar liegen. Bei höheren Netzdrücken ist der Druck mit Druckminderventilen zu verringern. In Trinkwasserversorgungsnetzen für Gebäude ohne Pumpeneinsatz (mit natürlichem Druck) sollte der Niederwasserstand im Wasserreservoir mindestens 20 m über der höchstgelegenen Zapfstelle liegen. Bei einem Ruhedruck unter 2 bar (das entspricht 20 m Wassersäule) sollte geprüft werden, ob an jeder Entnahmestelle ein Fließdruck von mindestens 0,5 bar gewährleistet ist. Nach dem Wasserzähler bzw. nach einem zentralen Druckreduzierventil sollte der Druckverlust einer Wasserinstallation nicht über 1,5 bar liegen. Mit Nenndruck "PN" wird derjenige Druck bezeichnet, für den Rohrleitungen, Armaturen, Flansche und Formstücke ausgelegt sind. Nenndrücke sind nach folgenden Normzahlen gestuft: :
6 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 6 von 31 Nenndrücke PN in bar 1,0 1,6 2, usw. Tabelle T Der für ein Rohrleitungsteil zulässige Betriebsdruck richtet sich nach dem Rohrwerkstoff und der vorgesehenen Betriebstemperatur. Für eine Betriebstemperatur von +20 C haben Be-- triebsdruck und Nenndruck den gleichen Wert. Bei höheren Temperaturen ist der zulässige Betriebsdruck je nach Werkstoff geringer als der Nenndruck. Die Abhängigkeit des zulässigen Betriebsdruckes von Betriebstemperatur, Werkstoff und Nenndruck wird in besonderen Normen festgelegt. Der Prüfdruck ist der vom Hersteller zur Prüfung anzuwendende Druck, er entspricht im Normalfall dem 1,5- fachen Nenndruck. 2.6 Bemessung von Trink- und Nutzwasserleitungen Die in Verbrauchsleitungen zu erwartenden maximalen Durchflussstärken "Q" werden auf Grund der Anzahl und Art der Entnahmestellen sowie auf Grund der Gleichzeitigkeit der Entnahme festgelegt. Durchflussstärke "Q" mit physikalische Einheit: Liter / Sekunde [ l/s ] Die Durchflussstärke, die für eine Entnahmestelle in die Berechnung einzusetzen ist, richtet sich entweder nach der Art der dort anzuschließenden Verbrauchseinrichtung, oder nach der Größe der dort vorgesehenen Auslaufarmatur. Auf Grund von Erfahrung wird dabei angenommen, dass niemals alle Entnahmestellen gleichzeitig geöffnet sind, und dass deshalb die tatsächliche Belastung einer Verbrauchsleitung nicht mit der Summe der den Entnahmestellen zugeordneten Durchflussstärken steigt, sondern nur mit der Wurzel aus der Summe der Quadrate der einzelnen Durchflussstärken nach folgender Gleichung: Ermittlung der Durchflussstärke Gleichung G Größen Q = Q Q Q usw. Einheiten [ l /s ] Q Q 1 bis Q n Durchflussstärke der Hauptversorgungsleitung Durchflussstärken von Teilsträngen des Leitungssystems Spitzendurchfluss "Q S " mit physikalische Einheit: Liter / Sekunde [ l/s ] Verbrauchsleitungen werden für einen Spitzendurchfluss "Q s " bemessen, der bei höchster Belastung zu erwarten ist. Er ist von der Art und Anzahl der an die Verbrauchsleitung angeschlossenen Entnahmestellen abhängig.
7 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 7 von 31 Zur Vereinfachung der Ermittlung derartiger Höchstbelastungen von Verbrauchsleitungen wurde in Normen 1 ein Belastungswert definiert, der dem Durchfluss durch ein kleines Auslaufventil mit DN 10 und einer Durchflussstärke von 0,25 l/s entspricht. Belastung "B" mit Einheit: [ BW ] Der Zusammenhang von Belastungswert und Durchflussstärke wurde nach folgender Gleichung festgelegt : Belastungswert "B" Gleichung G Q 2 ( ) = Größen B = 16! Q 2 0,25 Der Spitzendurchfluss einer Verbrauchsleitung lässt sich durch Addition der Belastungswerte Σ B aller angeschlossenen Entnahmestellen nach folgender Gleichung ermitteln : Spitzendurchfluss "Q S " Gleichung G Größen Q S = 0,25! B Einheiten [ l /s ] [ BW ] 0,5 Für handelsübliche Entnahmestellen ist mit folgenden Belastungswerten zu rechnen: DURCHFLUSSSTÄRKEN "Q" UND BELASTUNGSWERTE "BW" häufig vorkommender Arten von Entnahmestellen nach Vorgaben der ÖNORM B Art der Entnahmestelle Auslaufventile : Q l /s BW Sinnbilder DN 10 0,25 1,00 DN 15 0,40 2,50 oder DN 20 1,00 16,00 DN 25 1,50 36,00 Tabelle T Handwaschbecken : 0,18 0,50 oder Küchenspülbecken : 0,25 1,00 Geschirrspül- oder Waschmaschine für : Haushalt 0,25 1,00 Gewerbe 0,40 2,50 Duschen : DN 10 0,18 0,50 DN 15 0,25 1,00 Spülkästen, Bidets : 0,13 0,25 Druckspüler : DN 15 0,60 6,00 DN 20 0,80 11,00
8 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 8 von 31 Fließgeschwindigkeit "w" mit physikalische Einheit: Meter / Sekunde [ m/s ] Den in Normen angeführten Erfahrungswerten entsprechend sollten die Fließgeschwindigkeiten in Verbrauchsleitungen im Bereich zwischen w = 1 und 2 m/s gewählt werden : Die erforderlichen Nenndurchmesser von Verbrauchsleitungen sind für die ermittelten Spitzendurchflüsse nach folgender Tabelle so zu wählen, dass die Fließgeschwindigkeiten im Bereich zwischen 1 m/s und 2 m/s liegen : Durchmesser Fließgeschwindigkeit w bei 1 m/sq S bei 2 m/s DN! B! B Q S BW l /s BW l /s 15 0,5 0,18 2,0 0, ,6 0,31 6,3 0, ,9 0,49 15,4 0, ,3 0,80 41,4 1, ,3 1,26 101,1 2, ,7 1,69 246,7 3, ,1 3,32 704,6 6, ,3 5,03 > , ,0 7,85 > ,71 Tabelle T Projektierung von Entwässerungsanlagen Ein Teil der zur Projektierung von Entwässerungsanlagen überlieferten technischen Erfahrungen wurde als Projektierungsgrundsätze in Normen aufgenommen, wie beispielsweise : Jede Ablaufstelle in Gebäuden ist zur Verhinderung des Austrittes von Kanalgasen mit einem Geruchsverschluss zu versehen, soferne sie nicht aus einem mit Geruchsverschluss versehenen Entwässerungsgegenstand besteht. Jeder Wasserablauf muss einen gesicherten Wasserzulauf zur Ergänzung des Sperrwassers haben. Anschlussleitungen von Entwässerungsgegenständen sind so auszuführen, dass zwischen dem Wasserspiegel im Geruchsverschluss und der Sohle der Anschlussleitung am Fallleitungsabzweiger ein Höhenunterschied von h DN 2 vorhanden ist. Bei Regenwasserabläufen im Bereich von Gebäuden muss die Geruchsverschlusshöhe mindestens 100 mm betragen. Es dürfen keine Druckschwankungen auftreten, die das Sperrwasser aus den Geruchverschlüssen absaugen oder in die Entwässerungsgegenstände zurückdrücken. Entwässerungsanlagen müssen neben dem Abfluss der Abwässer einen einwandfreien Luftaustausch gewährleisten. Grundleitungen sind frostfrei anzuordnen. In Entwässerungsanlagen soll Abwasser geräuscharm abgeführt werden.
9 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 9 von 31 Die Selbstreinigungsfähigkeit der Entwässerungsanlage muss sichergestellt sein. Bei der üblichen Freispiegelentwässerung ist dafür ein ausreichender Füllungsgrad ( h/d i ) und eine mittlere Fließgeschwindigkeit ( v ) erforderlich. Abwässer sind auf kürzestem Weg und so störungsfrei abzuleiten, dass sich in den Leitungen keine Ablagerungen bilden können. Abwasserleitungen dürfen deshalb in Fließrichtung nicht verjüngt werden. Häusliche oder tierische Abfälle (z.b. Müll, Stallmist) und Abwässer aus landwirtschaftlichen Betrieben (z.b. aus Jauchengruben) dürfen in Entwässerungsanlagen nicht eingebracht werden. In Räumen mit Heizanlagen für flüssige oder gasförmige Brennstoffe (gefährliche Stoffe, die schwerer als Luft sind) darf kein Bodenablauf eingebaut werden. Durch Abwasser- und Lüftungsleitungen darf der geforderte Brandwiderstand von Trennbauteilen zwischen benachbarten Brandabschnitten nicht beeinträchtigt werden. 2.8 Anwendungsbereich von Regelwerken In Europa existieren eine Reihe von Entwässerungssystemen, die aufgrund unterschiedlicher technischer Gewohnheiten entstanden sind. Man konnte sich auf europäischer Ebene bisher nicht auf ein einheitliches europäisches Entwässerungssystem einigen und hat sich daher auf folgende 4 Systemtypen festgelegt: ENTWÄSSERUNGSSYSTEME nach ÖNORM EN Abschnitt 4.2 Tabelle T Systemtyp I 0,5 II 0,7 III 1,0 IV Füllgrad h / d i Beschreibung Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen Einzelfallleitungsanlage mit teilgefüllten Sammelanschlussleitungen und geringeren Abmessungen Einzelfallleitungsanlage mit vollgefüllten Sammelanschlussleitungenen Aufteilung in zwei Leitungssysteme (Grauwasser, Schmutzwasser) Schema In einer gebäudebezogenen Gesamtanlage darf nur ein Systemtyp zur Anwendung gelangen. In Österreich ist vorzugsweise das System I unter Berücksichtigung der in Abbildung A angeführten Regelwerke 3 anzuwenden :
10 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 10 von 31 Bezeichnung von Entwässerungsleitungen Abbildung A Gebäudegrenze Regenwasserfallleitung Sammelanschlussleitung Einzelanschlussleitung Sammelleitung Lüftungsleitung Fallleitung Gebäudegrenze Grundstückgrenze 1 m Grundleitung Anschlusskanal ÖNORM EN ÖNORM EN 752 ÖNORM B 2501 ÖNORM EN 1610 ÖNORM B 2503 Grundstück öffentlicher Bereich 2.9 Begriffsbestimmungen Abscheider : Einrichtungen, die Stoffe wie Leichtflüssigkeiten, Fette u.a. aus dem Abwasser abscheiden. Abwasserhebeanlagen : Einrichtungen, die das Abwasser aus tiefer gelegenen Behältern in höher gelegene Abwasserleitungen fördern. Anschlusswert "DU" ("design unit") Der Anschlusswert ist ein Bemessungswert für Entwässerungsanlagen und entspricht dem Schmutzwasserabfluss eines Entwässerungsgegenstandes in der Zeiteinheit. Abflusskennzahl "K" : Durch die Abflusskennzahl "K" wird die Benutzungshäufigkeit von sanitären Entwässerungsgegenständen berücksichtigt. Tabelle T ABFLUSSKENNZAHLEN "K" entspricht Tabelle 3 in ÖNORM EN Benutzung Gebäudeart K unregelmäßig Wohnhäuser, Pensionen, Büros 0,5 regelmäßig Krankenhäuser, Schulen, Restaurants, Hotels 0,7 häufig öffentliche Toiletten oder Duschen 1,0 speziell z.b. Laboratorien 1,2
11 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 11 von 31 Schmutzwasserabfluss "Q ww " (quantity of waste water) : Der Schmutzwasserabfluss Q WW in einem Teil oder der gesamten Entwässerungsanlage dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen unter Berücksichtigung der Gleichzeitigkeit und wird nach folgender Näherungsgleichung ermittelt: Schmutzwasserabfluss Gleichung G Größen Q WW = K! " DU Einheiten [ l / s ] Q WW K DU Schmutzwasserabfluss Abflusskennzahl Anschlusswert "design unit" Dauerabfluss "Q C " Abfluss, der ununterbrochen durch die Entwässerungsanlage geleitet wird. Pumpenförderstrom "Q P " Förderstrom, der mit Pumpen durch die Entwässerungsanlage geleitet wird. Gesamtschmutzwasserabfluss "Q tot " Der Gesamtschmutzwasserabfluss Q tot dient der Bemessung von Entwässerungsleitungen unter Berücksichtigung von Gleichzeitigkeit, Dauerabfluss und Pumpenförderstrom nach folgender Gleichung : Gesamt- Schmutzwasserabfluss Gleichung G Größen Q tot = Q WW + Q C + Q P Einheiten [ l / s ] [ l / s ] [ l / s ] [ l / s ] Q tot Q WW Q C Q P Gesamt- Schmutzwasserabfluss Schmutzwasserabfluss Dauerabfluss Pumpenförderstrom Füllgrad: Mit Füllgrad einer Entwässerungsleitung wird das Verhältnis des zu erwartenden Wasserstandes "h" zum inneren Rohrdurchmesser "d i " bezeichnet. Grundleitung : Entwässerungsleitung, die innerhalb eines Gebäudes oder in der Erde unter den Fundamenten verlegt ist, an die Fallleitungen angeschlossen sind. Sammelleitung : Liegende, in der Regel frei verlegte Leitung zur Aufnahme des Abwassers von Fall- und Anschlussleitungen. Einzelanschlussleitung : Leitung vom Entwässerungsgegenstand bis zur Einmündung in die weiterführende Sammelanschluss-, Fall-, Sammel- oder Grundleitung. Sammelanschlussleitung : Leitung zur Aufnahme des Abwassers mehrerer Einzelanschlussleitungen bis zur Einmündung in die Fall-, Sammel- oder Grundleitung. Sturzstrecke : Teil einer Anschlussleitung mit mehr als 45 Neigung und mehr als 0,2 m Höhenunterschied.
12 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 12 von 31 Fallleitung : Senkrechte Leitung, die durch ein oder mehrere Geschosse führt. Lüftungsleitung : Leitung, die nur dem Luftdruckausgleich dient. Nennweite "DN" : Als Nennweite "DN" wird in ÖNORM EN für Entwässerungsrohre eine genormte Kenngröße definiert, die ungefähr dem äußeren Durchmesser einer Rohrleitung mit einer gerundeten Zahl in mm entspricht. Den jeweiligen Nennweiten ist ein Mindest- Innendurchmesser "d imin " zugeordnet. Nennweite "DN/OD" : Mit dieser Bezeichnung 4 wird auf Nennweiten in Produktnormen für Kunststoffrohre Rücksicht genommen. Auch diesen Nennweiten ist jeweils ein Mindest- Innendruchmesser "d imin " zugeordnet. Tabelle T Nennweite Einheit Normzahlreihe DN ~ mm DN/OD ~ mm Mindest- Innendurchmesser : d i min mm Schmutzwasser "SW" : Sammelbezeichnung für Grau- und Schwarzwasser Grauwasser: Bei der Nutzung von "Grauwasser" soll nur geringfügig verunreinigtes Abwasser für untergeordnete Zwecke (z.b. für Toilettenspülung) einem nochmaligen Einsatz zugeführt werden. Trotz der Einfachheit der Idee konnte sie sich bisher auf dem Markt noch kaum durchsetzen. Einerseits erfordert eine Grauwasseranlage (ebenso wie eine Regenwasseranlage) eigene Leitungsinstallationen, andererseits ergibt sich bei manchen derartigen Anlagen das Problem, dass das gesammelte warme, leicht verschmutzte Wasser zu faulen und damit zu riechen beginnt. Es entstehen Schwefelwasserstoffausdünstungen. Professionelle Grauwasseranlagen lösen das Geruchsproblem mit einer biologischen Reinigungsstufe, beispielsweise einem Schilfbeet, oder aber mit biologischen Klärprozessen im Grauwassersammelbehälter. Nach Möglichkeit sollte in Gebäuden Schmutzwasser ("SW") und Regenwasser in getrennten Leitungen abgeleitet werden. Geruchsverschluss : Einrichtung, die das Austreten von Kanalgasen verhindert. Der Wasserabfluss darf dadurch nicht beeinträchtigt werden. Sperrwasser darf weder durch Unterdruck durchbrochen, noch durch Überdruck herausgedrückt werden. Bei Absaugurinalen und Absaugklosetts ist das Wiederauffüllen des Geruchsverschlusses durch entsprechende Einrichtungen zu sichern. Geruchverschluss mit wirksamem Wasserstand Kugelsifon bleibt auch nach Sperrwasserverlust wirksam Abbildung A Sperrwasserhöhe
13 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 13 von 31 Sperrwasserhöhe : Wirksamer Wasserstand im Geruchverschluss.. Für Sperrwasserhöhen sind folgende Mindestwerte einzuhalten : bei Abläufen für Schmutzwasser : bei Abläufen für Regenwasser : 50 mm 100 mm Durch den Abflussvorgang darf die Sperrwasserhöhe höchstens um 25 mm verringert werden. Der Restwasserstand muss stets über 20 mm liegen. Wenn zu erwarten ist, dass der Restwasserstand durch Verdunstung unter den Mindestwert von 20 mm absinken kann, sind Kugelsifone einzusetzen. Diese ermöglichen auch ohne Sperrwasser einen wirksamen Geruchsverschluss. Trennsystem : Erfolgt die Abwasserableitung nach dem Trennsystem, dann müssen Schmutzwasser und Regenwasser ausnahmslos getrennt in den Schmutz- bzw. Regenwasserkanal abgeleitet werden. In Schmutzwasserleitungen dürfen daher keine Regen-, Kühl- oder Drainagewässer, in Regenwasserleitungen keine Schmutzwässer eingeleitet werden. Mischsystem : Nur bei lotrechten Fallleitungen (mindestens DN 100) ohne jede Verziehung bis zu 26 m Höhe kann in Ausnahmefällen Regenwasser von Dachflächen bis höchstens 100 m² auch in eine Fallleitung gemeinsam mit Schmutzwasser abgeleitet werden. In den beiden untersten Geschossen dürfen an Schmutzwasser- Fallleitungen, die auch Regenwasser führen, Einrichtungsgegenstände nur über eine Umgehungsleitung angeschlossen werden. Ansonsten müssen Schmutzwässer und Regenwässer in getrennten Fallleitungen abgeleitet werden. Diese dürfen erst in der Grundleitung, möglichst außerhalb des Gebäudes, zusammengeführt werden. Abbildung A Mischsystem Trennsystem Kontroll- und Einstiegschacht Schmutzwasserkanal Regenwasserkanal zum Fluss, See oder Nutzwasserspeicher Bei Entwässerungsanlagen im Trennsystem sind für Schmutz- und Regenwasser getrennte Schächte vorzusehen. Putzstücke für Schmutzwasser und solche für Regenwasser dürfen nicht in einem gemeinsamen Schacht angeordnet werden.
14 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 14 von Anforderungen an die Rückstausicherheit Bei starken Regenfällen kann es vorübergehend zur Überlastung von Enwässerungsleitungen kommen. Dabei steigt der Wasserstand in den Entwässerungsleitungen bis auf jene Höhe, wo Wasser wieder ins Freie gelangen kann. Im Regelfall ist das ein nächstgelegener Wassereinlauf im Straßenbereich (z.b. ein Kanalgitter). Rückstauebene: Als Rückstauebene wurde die höchste Ebene definiert, bis zu der Wasser in einer Entwässerungsanlage ansteigen kann. Sie wird von den örtlichen Behörden festgelegt. Bei fehlenden Angaben gilt in ebenem Gelände die Straßenoberfläche (Fahrbahn einschließlich Gehwege, Seitenstreifen usw.). Wo der mögliche Rückstau offensichtlich nicht durch die Straßenhöhe vorgegeben ist, wie bei Geländeanhöhen und Kuppen einerseits, Straßensenken, Unterführungen und Überschwemmungsgebieten andererseits, ist die maßgebliche Rückstauebene unter Berücksichtigung dieser Gegebenheiten festzustellen. Abwässer von Entwässerungsgegenständen, die unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene angeordnet sind, müssen bei Einleitung in öffentliche Entwässerungsanlagen entweder durch Einsatz von Abwasserhebeanlagen oder mit Rückstauverschlüssen gegen Rückstau gesichert werden. Bei Einsatz von Abwasserhebeanlagen wird das Abwasser von Entwässerungsgegenständen unterhalb der Rückstauebene in einer gesonderten Leitung zunächst bis 250 mm über die Rückstauebene angehoben, und erst danach in einen gewöhnlichen Abwasserkanal eingeleitet. Auf diese Weise werden die tiefgelegenen Entwässerungsgegenstände bei Abwasserrückstau zuverlässig vor Überflutung geschützt. Eine Sicherung einzelner, selten benützter Entwässerungsgegenstände in Räumen unter der maßgeblichen Rückstauebene durch Rückstauverschlüsse wird zugelassen, wenn dadurch Räume, die dem ständigen Aufenthalt von Menschen, gewerblichen Zwecken oder der Lagerung von Gütern dienen, nicht gefährdet werden. Rückstauverschlüsse müssen außer einem von Hand zu bedienenden Verschluss mindestens noch einen selbsttätig wirkenden Verschluss aufweisen. Rückstauverschlüsse sind nicht so betriebssicher wie Abwasserhebeanlagen, weil bereits geringe Verschmutzungen ihre Funktion beeinträchtigen können. Werden Regenwässer von Flächen unterhalb der maßgeblichen Rückstauebene, die örtlich nicht versickern können, in einen öffentlichen Kanal entwässert, so ist eine Regenwasser- Hebeanlage vorzusehen.
15 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 15 von 31 Abbildung A Kontroll- und Einstiegschacht rk sfläc Ve r eh he Schmutzwasserkanal Rückstauebene 250 mm Rückstauverschluss? Hebeanlage 2.11 Einleitungseinschränkungen In Abwasseranlagen dürfen gesundheitsschädigende Stoffe sowie Stoffe, die geeignet sind, die Benützbarkeit, den Betrieb, die Wartung und Instandhaltung der Entwässerungsanlage zu beeinträchtigen, nicht eingeleitet werden. Zu diesen Stoffen zählen : Feste Stoffe wie, Schutt, Asche, Sand u.a. feuergefährliche Stoffe radioaktive Stoffe Stoffe, die das biologische Leben in Abwasserreinigungsanlagen und Vorflutern stören können, wie Fette, Öle, Säuren, Alkalien, Emulsionen, Phenole, Antibiotika u.a. Stoffe, die belästigende Gerüche verursachen Infektiöse Abwässer z.b. aus Krankenanstalten oder Laboratorien häusliche oder tierische Abfälle z.b. Müll, Stallmist 2.12 Lüftungsleitungen in Entwässerungsanlagen In Entwässerungsanlagen dienen Lüftungsleitungen dem erforderlichen Luftdruckausgleich und verhindern eine übermäßige Anreicherung von Kanalgasen im Entwässerungssystem. Bei der Projektierung von Entwässerungsanlagen sind in Zusammenhang mit dieser Lüftung folgende Grundsätze einzuhalten : Lüftungsleitungen von Kanälen dürfen mit keinerlei anderen Be- und Entlüftungsleitungen verbunden werden. Um die Lüftung sicherzustellen, dürfen in Schmutz- und Mischwasserleitungen keine Geruchsverschlüsse eingebaut werden mit Ausnahme von Verbindungen zwischen Regenwasser- und Schmutzwasserleitungen.
16 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 16 von 31 Jede Hauptlüftung muss denselben Querschnitt wie die Fallleitung haben. Mehrere Hauptlüftungen können zusammengeführt und gemeinsam über Dach entlüftet werden. Der Querschnitt der gemeinsamen Leitung muss dabei mindestens der halben Summe der Einzelquerschnitte entsprechen, jedoch mindestens so groß sein wie der Querschnitt der größten angeschlossenen Lüftungsleitung. Die Ausmündung von Lüftungsleitungen über Dach muss immer nach oben offen sein und mindestens 0,3 m über das Dach geführt werden. Dunsthüte oder Abdeckungen sind nur dann zulässig, wenn der freibleibende Querschnitt dem vollen Querschnitt der Lüftungsleitung entspricht. Bei Ausmündungen mit weniger als 2 m Abstand zu Fenstern oder Türen sind die Lüftungsleitungen mindestens 0,1 m über den Fenster- oder Türsturz zu führen. Zu den Ansaugbereichen von Lüftungs- und Klimaanlagen ist ein angemessener Schutzabstand einzuhalten, der nach Möglichkeit im Einvernehmen mit dem Anlagenhersteller festzulegen ist. Umlüftungen und Verziehungen von Lüftungsleitungen müssen ein Gefälle von 2 % aufweisen. Alle Einmündungen von Lüftungsleitungen sind mit einem Winkel von 45 bis 70 auszuführen. Belüftungsventile dürfen zur Belüftung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen eingesetzt werden, wenn die Fallleitung mit Hauptlüftung versehen ist und die Möglichkeit einer Sekundär- oder Umlüftung nicht gegeben ist. In durch Rückstau gefährdeten Bereichen und für die Belüftung von Hebeanlagen dürfen keine Belüftungsventile verwendet werden. Es werden folgende Lüftungsleitungen unterschieden : Hauptlüftung entspricht einer Fortsetzung der Fallleitung ab oberstem Anschluss bis über Dach Direkte Nebenlüftung entspricht einer Lüftungsleitung, die neben der Fallleitung geführte wird, und in jedem Geschoss mit der Fallleitung verbunden ist. Indirekte Nebenlüftung entspricht einer zusätzlichen Lüftungsleitung am oberen Ende von Anschluss- oder Sammelschlussleitungen Umlüftung entspricht einer Lüftungsleitung für Einzel- oder Sammelanschlussleitungen, die im selben Geschoss wieder an die Fallleitung oder an die Hauptlüftung angeschlossen werden. Sekundärlüftung entspricht einem zusätzlichen Leitungssystem zur Entlüftung von Einzelanschlussleitungen
17 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 17 von 31 LÜFTUNGSLEITUNGEN Abbildung A Direkte Nebenlüftung Indirekte Nebenlüftung Variante Hauptlüftung Sekundärlüftung L L L L L Umlüftung L L L L L Umlüftung L L L L SW SW SW SW Anschlusskanal LEGENDE : L... Lüftung SW... Schmutzwasser 2.13 Umlenkung von Entwässerungsleitungen Bei der Verlegung von Entwässerungsleitungen folgende Grundsätze einzuhalten : Grundleitungen sind möglichst geradlinig und parallel zu Gebäudemauern zu verlegen. Richtungsänderungen in Grund- und Sammelleitungen dürfen nur mit Einzelbögen mit Winkeln bis höchstens 45 ausgeführt werden. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn der Einzelbogen einen Radius von mindestens 500 mm aufweist. In Grund- und Sammelleitungen dürfen Abzweiger mit Winkeln von höchstens 45 eingebaut werden. Doppelabzweiger sind unzulässig. In Grundleitungen dürfen Fall- und Sammelleitungen nur im Winkel von 45 in Fließrichtung eingebunden werden. Der seitliche Abzweigstutzen muss dabei von mindestens 15 bis höchstens 45 aufgebogen sein. Gleiches gilt auch für die Einmündungen von Sammelleitungen, jedoch kann bei wenig Feststoff führenden Abwässern (z.b. Küche, Bad, Regenwasser) die Einführung der Fallleitung mittels lotrecht aufgestelltem Schrägabzweiger erfolgen Ausführung von Fallleitungen Fallleitungen sind lotrecht und ohne Änderung der Nennweite durch die Geschosse zu führen. Jede Fallleitung ist ohne Querschnittsverminderung als Hauptlüftungsleitung über Dach zu führen. Bei Fallleitungen, die nicht mehr als 3 Geschosse durchlaufen, kann der Übergang in die Grund- und Sammelleitung mit einem Bogen von 87 bis 90 erfolgen.
18 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 18 von 31 Sollten 4 bis 9 Geschosse durchlaufen werden, so ist der Bereich von 2 m in der senkrechten Leitung (ab Kanalsohle) und 1 m in der liegenden Leitung (nach dem Umlenkbogen) von Anschlüssen freizuhalten. Ebenfalls dürfen bei Verzügen jeweils 1 m nach dem zulaufseitigen und 1 m vor dem ablaufseitigen Bogen keine Anschlüsse eingebunden werden. Bei Verzügen kleiner als 2 m ist eine Umgehungsleitung erforderlich. Der Übergang in die Grund- und Sammelleitung sowie Verzüge sind mit zwei Bögen 45 und einem Zwischenstück von mindestens 250 mm Länge oder, wenn eine Umgehungsleitung ausgeführt wird, mit Bögen 87 bis 90 auszuführen. Fallleitungen, die 4 bis 9 Geschosse durchlaufen! 10 m Abbildung A 02.07! 2 m! 1 m Anschlüsse möglich! 1 m! 1 m Einmündung in Grund- und Sammelleitungen Abbildung A 02.08! 2 m! 2 m! 1 m Anschlüsse möglich! 1 m Fallleitungsverzug! 1 m
19 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 19 von 31 Abbildung A 02.09! 2 m Einmündung in Fallleitungsverzüge Abbildung A 02.10! 250 mm für 4 bis 9 Geschosse Übergänge von Fallleitungen Abbildung A für mehr als 9 Geschosse! 1,5 m! 1,5 m Übergänge von Fallleitungen in liegende Leitungsteile
20 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 20 von 31 Abbildung A 02.12! 1 m! 2 m Einbindung in Umgehungsleitung Geruchsverschluss "Sifon" Abbildung A DN DN DN Sperrwasserhöhe benachbarte Entwässerungsgegenstände müssen auf gleicher Höhe in die Fallleitung einmünden Der Restwasserstand muss mindestens 20 mm betragen Kugelsifon mit folgenden Funktionen : Abbildung A o von Sperrwasser unabhängiger Geruchsverschluss o Rückstausicherung o von Hand bedienbarer Verschluss geöffnet, betriebsbereit geschlossen mit bedienbarem Verschluss
21 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 21 von 31 Platzbedarf von Installationsschächten Abbildung A für Normalschacht! 80 mm! 200 mm! 120 mm für Montagegestell! 120 mm für 2 Montagegestelle! 240 mm 2.15 Putzmöglichkeiten Grundsätze : Alle Abwasserleitungen (Anschluss-, Fall- und Grundleitungen) müssen zur Reinigung und zur Überprüfung (Durchspiegelung), Videokontrolle, u.a.) Putzmöglichkeiten aufweisen. Je nach Lage der Abwasserleitung sind Putzstücke direkt oder über Kontroll- oder Einstiegschächte zugänglich zu machen. In Leitungen, die durch Räume, in denen Lebensmittel oder Pharmazeutika gelagert oder verarbeitet werden, dürfen keine Putzstücke eingebaut werden. Verschluss : Bei Putzstücken muss der Öffnungsmechanismus des Deckels so beschaffen sein, dass der Deckel auch nach jahrelangem Gebrauch oder bei Verschmutzung leicht geöffnet werden kann. Die Deckel der Putzstücke in Grund- und Sammelleitungen müssen aus einem gegen Rattenbiss widerstandsfähigen Werkstoff bestehen. Die Dichtheit der Putzstücke muss sowohl hinsichtlich der beiden Anschlüsse an die Abwasserleitung als auch hinsichtlich der Deckel der Putzöffnungen wasserdicht sein. Anordnung der Putzstücke : Putzstücke sind in der Nähe des Aufstandsbogens und an der Grundstücksgrenze sowie bei jeder Richtungsänderung anzuordnen. Der größte Abstand darf bei einer geraden Abwasserleitung bis DN 200 höchstens 20 m, bei größeren DN höchstens das 100- fache des DN betragen. Bei abzweigenden Leitungen sind Putzstücke nahe dem Abzweiger, maximal jedoch 5 m von der Einmündung entfernt, anzuordnen.
22 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 22 von 31 Putzstücke müssen leicht zugänglich und für die Reinigung geeignet eingebaut werden. Sie sollten in der Mitte des Schachtes liegen. Um die Putzöffnung muss so viel Spielraum verbleiben, dass man den Verschlussdeckel ungehindert einführen und passend aufsetzen kann. Bei Abwasserleitungen in Deckennähe ist darauf zu achten, dass zwischen Putzstücken und Deckenunterkante 0,6 m Arbeitsraum verbleibt. Falls dies nicht möglich ist, kann durch ein Verdrehen bis 60 dieser Abstand erreicht werden. In Anschlussleitungen über 10 m sind Putzstücke einzubauen. Abbildung A max. 30 m ( = 100 DN )! DN 300 max. 5 m Putzschächte DN 150 max. 20 m Grundgrenze Ortskanal Tabelle T Schachttiefe in m Mindestabmessungen von Schächten Länge Breite Weite Abdeckung m m m Ø m bis 0,6 0,6 0,40 0,6 0,6 x 0,4 oder Ø 0,6 0,6 bis 0,8 0,6 0,60 0,6 0,6 x 0,6 oder Ø 0,6 0,8 bis 1,5 1,0 0,60 1,0 0,6 x 1,0 oder Ø 0,6 über 1,5 1,2 0,70 1,0 0,6 x 0,6 oder Ø 0, Gefälle von Entwässerungsleitungen Den bestehenden Normen entsprechend sind für Entwässerungsleitungen folgende Mindestgefälle einzuhalten:
23 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 23 von 31 Mindestgefälle von Entwässerungsleitungen gemäß ÖNORM B 2501 und EN Leitungsbereich Bezeichnung Anschlussleitungen : Einzelanschlussleitungen 1,0 Sammelanschlussleitungen 1,0 Grund- und Sammelleitungen für Schmutzwasser : > DN 200 1,0 DN 125 und DN 150 1,5 DN 100 2,0 Zuleitung zu Fettabscheider 2,0 für Regenwasser: Mindestgefälle bei Füllungsgrad 0,7 1,0 % Tabelle T Bemessung von Schmutzwasserleitungen Der voraussichtliche Schmutzwasserabfluss Q WW in Schmutzwasserleitungen wird mit Hilfe von Anschlusswerten "DU" (design units) ermittelt, die für übliche Entwässerungsgegenstände in Normen 5 festgelegt sind: ANSCHLUSSWERTE "DU" für System I entspricht Tabelle 2 in ÖNORM EN Entwässerungsgegenstand DU l / s Waschbecken, Bidet 0,5 Dusche ohne Stöpsel 0,6 Dusche mit Stöpsel 0,8 Einzelurinal 0,5 Urinalstand (Standurinal) 0,2 Badewanne 0,8 Küchenspüle einzeln oder doppelt 0,8 Geschirrspüler (Haushalt) 0,8 Waschmaschine bis 6 kg 0,8 Waschmaschine bis 12 kg 1,5 WC mit 6 l Spülkasten 2,0 WC mit 9 l Spülkasten 2,5 Bodenablauf DN 50 0,8 Bodenablauf DN 70 1,5 Bodenablauf DN 100 2,0 Sinnbilder Tabelle T 02.10
24 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 24 von 31 Die Nennweiten der Entwässerungsleitungen werden nach genormten Tabellen den Anschlusswerten der angeschlossenen Entwässerungsgegenstände zugeordnet, wobei für Entwässerungssystem I (mit Füllungsgrad h/d i = 0,5) folgende Arten von Anschlussleitungen zu unterscheiden sind : Einzelanschlussleitungen unbelüftete Sammelanschlussleitungen belüftete Sammelanschlussleitungen umlüftete Sammelanschlussleitungen Fallleitung mit Hauptlüftung Fallleitung mit Haupt- und Nebenlüftung Grund- und Sammelleitungen Bemessung von Einzelanschlussleitungen (Mindestgefälle 1 %) : Tabelle T DU 0, , , , , , ,0 70 1) 70 1) 70 1) 2, , ) kein Klosett DN DN 2) Liegende Einzelanschlussleitung mit maximal 2 Bögen 3) Einzelanschlussleitung mit mehr als 2 Bögen nach dem Sifonbogen! 2 Bögen 2) > 2 Bögen 3) oder einer Absturzhöhe H! 1 m DN Einzelanschlussleitungen, die länger als 4 m sind, sind zu lüften. Bemessung von Einzel- und Sammelanschlussleitungen (Mindestgefälle 1 %) : Einzelanschluss größter Wert DU Sammelanschlussleitung unbelüftet 1)! DU belüftet 2)! DU Einzelanschlusswert Sifonausgang Dimension 0,5 1,0 2, ,8 2,0 3, ,5 3,0 4, ,0 6,0 8,0 90 3) 60 2,5 15,0 25, DN Lüftung (Umlüftung) DN Tabelle T ) 2) 3) maximal 4 m, maximal 3 Bögen maximal 10 m, Bögen unbegrenzt maximal 2 Klosetts und nicht mehr als eine 90 - Richtungsänderung
25 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 25 von 31 Die Einbindung der Lüftung muss an jener Stelle der Sammelleitung erfolgen, die mindestens den selben Querschnitt hat wie die Lüftung. Bemessung von Fallleitungen für Schmutzwasser (für System I) : Während bei den Anschlussleitungen mit den DU- Werten oder Σ DU- Werten dimensioniert werden kann, ist bei der Dimensionierung von Fallleitungen die Gleichzeitigkeit für den Schmutzwasserabfluss mit Q WW zu berücksichtigen. In den Bemessungstabellen wird nicht nur zwischen Fallleitungen mit Hauptlüftung und sochen mit Haupt- und Nebenlüftung unterschieden, sondern auch, ob Abzweige mit Innenkante oder mit Innenradius zum Einsatz kommen. Bei Verwendung von Abzweigen mit Innenradius kann die Fallleitung stärker belastet oder kleiner dimensioniert werden, weil dabei im Gegensatz zu Abzweigen mit Innenkante ein hydraulischer Abschluss der Fallleitung im Bereich der Einführung verhindert wird. Fallleitungen mit Hauptlüftung System I entspricht Tabelle 11 in ÖNORM EN Fallleitung DN Schmutzwasserabfluss Q tot bei Abzweigen mit Innenkante l / s Innenradius l / s 60 0,5 0,7 70 1,5 2,0 80 2,0 2,6 90 2,7 3, ,0 5, ,8 7, ,5 12, ,0 21,0 Fallleitungen mit Haupt- und Nebenlüftung System I entspricht Tabelle 12 in ÖNORM EN Fallleitung DN Nebenlüftung DN Schmutzwasserabfluss Q tot bei Abzweigen mit Innenkante l/s Innenradius l/s ,7 0, ,0 2, ,6 3, ,5 4, ,6 7, ,4 10, ,1 18, ,0 27,3 Tabelle T Tabelle T 02.14
26 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 26 von 31 Bemessung von Grund- und Sammelleitungen (für System I) : Aus Gründen den Austauschbarkeit bei Änderungen, der Inspizierbarkeit und Reinigung sollte der freiliegenden Sammelleitung gegenüber der eingebauten Grundleitung der Vorzug gegeben werden. Bei beiden Leitungstypen ist besonders auf ausreichende Putzmöglichkeiten zu achten. Grund- und Sammelleitungen werden nach der strömungstechnischen Gleichung von "Prandtl- Colebrook" 6 " berechnet. Für einen Füllgrad von h/d i = 0,5 entsprechen folgende Tabellenwerte dieser Gleichung: Tabelle T Zulassiger Schmutzwasserabfluss in Grund- und Sammelleitungen System I entspricht Tabelle B.1 in ÖNORM EN Gefälle DN 100 DN 125 DN 150 DN 200 DN 225 DN 250 DN 300 Q tot Q tot i Q tot v v v Q tot v v v Q tot v cm/m l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s 1,0 14,2 1,1 22,5 1,2 26,9 1,2 48,3 1,4 1,5 5,0 1,0 9,4 1,1 17,4 1,3 27,6 1,5 32,9 1,5 59,2 1,8 2,0 3,5 1,0 5,7 1,1 10,9 1,3 20,1 1,5 31,9 4,7 38,1 1,8 68,4 2,0 2,5 4,0 1,1 6,4 1,2 12,2 1,5 22,5 1,7 25,7 1,9 42,6 2,0 76,6 2,3 3,0 4,4 1,2 7,1 1,4 13,3 1,6 24,7 1,9 38,9 2,1 46,7 2,2 83,9 2,5 3,5 4,7 1,3 7,6 1,5 14,4 1,7 26,6 2,0 42,3 2,2 50,4 2,3 90,7 2,7 4,0 5,0 1,4 8,2 1,6 15,4 1,8 28,5 2,1 45,2 2,4 53,9 2,5 96,9 2,9 4,5 5,3 1,5 8,7 1,7 16,3 2,0 30,2 2,3 48,0 2,5 57,2 2,7 102,8 3,1 5,0 5,6 1,6 9,1 1,8 17,2 2,1 31,9 2,4 50,6 2,7 60,3 2,8 108,4 3,2 Q tot Q tot 2.18 Bemessung von Lüftungsleitungen Die Hauptlüftung muss den gleichen Querschnitt wie die Fallleitung haben. Es können mehrere Hauptlüftungen zusammengeführt und gemeinsam über Dach entlüftet werden. Der Querschnitt "A L " der gemeinsamen Leitung ergibt sich aus der halben Summe der Einzelquerschnitte "A 1 " bis "A n ", muss jedoch mindestens so groß wie der größte Querschnitt einer angeschlossenen Leitung sein 7. Abbildung A 02.17
27 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 27 von 31 A L A 1 A 2 A n L L L SW SW SW Legende: A... Querschnitt in cm² L... Lüftungsleitung SW... Schmutzwasserleitung 2.19 Ableitung von Regenwasser Bei der Projektierung von Regenwasserleitungen sind folgende Grundsätze einzuhalten: Dächer und Terrassen sind durch entsprechende Dachrinnen und Fallrohre zu entwässern, falls das von ihnen ablaufende Niederschlagswasser Verkehrsflächen bespülen würde. Befestigte Flächen sind derart zu entwässern, dass kein Niederschlagswasser auf fremde Grundstücke gelangen kann. Die Versickerung von Regenwässern aus Dachflächen ist zulässig und anzustreben, soferne es die Bodenverhältnisse gestatten, und keine Nachteile für Anrainer entstehen. Das Regenwasser von Dächern, Balkonen, Loggien und dergleichen ist in der Regel in eigenen Fallleitungen abzuleiten. Diese Leitungen können außerhalb oder innerhalb des Gebäudes liegen. Regenwasserfallleitungen, die an einen Mischwasserkanal angeschlossen sind, müssen mit einem Geruchsverschluss in frostsicherer Anordnung versehen werden, wenn eine Geruchsbelästigung zu erwarten ist Bemessung von Regenwasserleitungen Die Bemessung von Regenwasserleitungen erfolgt nach den Bestimmungen der ÖNORM EN mit folgenden Kenngrößen: Regenwasserabfluss "Q" mit Einheit: Liter / Sekunde [ l / s ] Berechnungsregenspende "r" mit Einheit: Liter / (Sekunde und Hektar) [ l / (s ha) ] es ist mit einem Mindestwert von r = 300 l / (s ha), das entspricht r = 0,030 l / (s m²) zu rechnen, soferne nicht bekannt ist, dass höhere Werte auftreten können. Wirksame Dachfläche "A" mit Einheit: Quadratmeter [ m² ] entspricht der horizontalen Projektion der beregneten Fläche.
28 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 28 von 31 Abflussbeiwert "C" Dimensionslos Der Abflussbeiwert C berücksichtigt die Dachneigung, die Rauhigkeit und den Grad des Wasseraufnahmevermögens der Dachfläche.
29 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 29 von 31 Tabelle T ABFLUSSBEIWERTE "C" gemäß ÖNORM B 2501 Punkt Gebäudeart Kiesdächer, Blechdächer, Dächer mit Ziegeldeckung, versiegelte Betonflächen, Foliedächer. Pflaster mit Fugenverguss Gründächer mit extensiver Begrünung bis zu einer Aufbauhöhe von 15 cm Gründächer mit extensiver Begrünung, Aufbauhöhe über 15 cm, und Gründächer mit intensiver Begrünung C 1,0 0,5 0,3 Der Regenwasserabfluss "Q" wird nach ÖNORM EN mit folgender Gleichung ermittelt: Gleichung G Größen Q = r A C Einheiten [ l / s ] [ l / (s!m?) ] [ m? ] Q r A C Regenwasserabfluss Berechnungsregenspende wirksame Dachfläche Abflussbeiwert Bemessung von Regenwasserfallleitungen : Die Nennweiten teilgefüllter senkrechter Regenwasserleitungen aus Polyethylen (PEHD) zur ABFLUSSVERMÖGEN TEILGEFÜLLTER REGENWASSERFALLLEITUNGEN AUS PEHD BEI FÜLLUNGSGRAD h/d i = 0,33 Tabelle T DN/OD Innen- Ø d i PEHD Ableitung des Regenwasserabflusses "Q" werden normgerecht nach folgender Tabelle bemessen: Abflussvermögen Q RWP mm mm l / s 56 50,0 1, ,0 2, ,0 3, ,0 6, ,4 11, ,2 15, ,6 30, ,6 57, ,4 103, ,4 192,4
30 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 30 von 31 Teilgefüllte Regenwasserfallleitungen werden nach Tabelle 8 der ÖNORM EN bemessen. Als Füllgrad wurde in ÖNORM B 2501 der Wert von f = 0,33 festgelegt. Bemessung von Grund- und Sammelleitungen für Regenwasser : Nach den Bestimmungen der ÖNORM EN Tabelle C1 sind Grund- und Sammelleitungen für Regenwasser mit : Füllungsgrad h/d i = 0,7, einem Mindestgefälle von 1 % und einem Mindestquerschnitt DN 100 zu bemessen. Die zulässigen Regenwasserablaufmengen "Q max " für einen Füllungsgrad von 70 %sind in nachfolgender Tabelle in Abhängigkeit von der Wassergeschwindigkeit "V" und der Nennweite "DN" zusammengestellt: Gefälle i cm/m DN 125 DN 150 Tabelle T ZULÄSSIGER REGENWASSERABLAUF "Q max " bei Füllgrad h/d i = 0,7 DN 100 Q max V Q max V Q max V Q max V Q max V Q max V Q max V l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s l / s m / s 1,00 4,2 0,8 6,8 0,9 12,8 1,0 23,7 1,2 37,6 1,3 44,9 1,4 80,6 1,6 1,50 5,1 1,0 8,3 1,1 15,7 1,3 29,1 1,5 46,2 1,6 55,0 1,7 98,8 2,0 2,00 5,9 1,1 9,6 1,2 18,2 1,5 33,6 1,7 53,3 1,9 63,6 2,0 114,2 2,3 2,50 6,7 1,2 10,8 1,4 20,3 1,6 37,6 1,9 59,7 2,1 71,1 2,2 127,7 2,6 3,00 7,3 1,3 11,8 1,5 22,3 1,8 41,2 2,1 65,4 2,3 77,9 2,4 140,0 2,8 3,50 7,9 1,5 12,8 1,6 24,1 1,9 44,5 2,2 70,6 2,5 84,2 2,6 151,2 3,0 4,00 8,4 1,6 13,7 1,8 25,8 2,1 47,6 2,4 75,5 2,7 90,0 2,8 161,7 3,2 4,50 8,9 1,7 14,5 1,9 27,3 2,2 50,5 2,5 80,1 2,8 95,5 3,0 171,5 3,4 5,00 9,4 1,7 15,3 2,0 28,8 2,3 53,3 2,7 84,5 3,0 100,7 3,1 180,8 3,6 Anmerkung: Diese Tabelle entspricht der Tabelle B.2 in ÖNORM EN DN 200 DN 225 DN 250 DN 300 Notüberläufe: Bei nach innen abgeführten Dachentwässerungen müssen, unabhängig von der Größe, mindestens zwei Abläufe gleicher Dimension oder ein Ablauf und ein Notüberlauf vorgesehen werden. 8 Flachdachentwässerung mit vollgefülltem Entwässerungssystem : Für die Entwässerung von Flachdächern werden auch spezielle Dacheinläufe angeboten 9, die bei entsprechendem hydraulischen Abgleich die Vollfüllung des Entwässerungssystems ermöglichen. Der dadurch entstehende Unterdruck saugt das Wasser vom Dach. Gegenüber herkömmlichen Systemen verringert sich die Anzahl erforderlicher Dacheinläufe und Fallleitungen:
31 TGA 02 TECHNISCHE GEBÄUDEAUSRÜSTUNG Seite 31 von 31 Abbildung A Bemessung von Mischwasserleitungen In Mischwasserleitungen wird sowohl Schmutzwasser als auch Regenwasser transportiert. Der für die Bemessung maßgebende Mischwassermenge "Q M " setzt sich zusammen aus der Schmutzwassermenge "Q S " und dem Regenwassermenge "Q R ": Größen Q M = Q S + Q R Einheiten [ l / s ] [ l / s ] [ l / s ] Gleichung G Q M Q S Q R Mischwassermenge Schmutzwassermenge Regenwassermenge Die Bemessung von Grund- und Sammelleitungen für Mischwasser ist für einen Füllungsgrad h/d i = 0,5 nach Tabelle T vorzunehmen Literaturhinweise ÖNORM B "Trinkwasserversorgungseinrichtungen -... Bemessung Rohrleitungen" ÖNORM EN "Schwerkraftentwässerungsanlagen innerhalb von Gebäuden" ÖNORM B 2501 "Entwässerungsanlagen für Gebäude - Ergänzende Richtlinien..." ÖNORM EN bis 4 "Abwasserhebeanlagen..." ÖNORM EN bis 5 "Schwerkraftentwässerung innerhalb von Gebäuden" ÖNORM B 2503 "Kanalanlagen - Ergänzende Richtlinien..." ÖNORM B 2504 "Schächte für Entwässerungsanlagen..." ÖNORM EN bis 7 "Entwässerungssysteme außerhalb von Gebäuden" ÖNORM EN 1610 "Ausführung und Prüfung..." ÖNORM B 2501 Punkt 5.2 und ÖNORM EN Abschnitt ÖNORM EN Tabelle ÖNORM B 2501 Punkt ÖNORM B 2501 Punkt
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